Handbuch der Lohnpfändung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handbuch der Lohnpfändung"

Transkript

1 Handbuch der Lohnpfändung Wegweiser für Arbeitgeber und Personalabteilungen. Mit Pfändungstabellen, Mustertexten und einem Lohnpfändungs- ABC von Prof. Dr. Klaus Hock 1. Auflage Handbuch der Lohnpfändung Hock schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Praxisliteratur Verlag C.H. Beck München 2002 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einleitende Vorbemerkung A Welche Stellung hat der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung? B Wie erfolgt eine Lohnpfändung? Vollstreckungsvoraussetzungen bei einer Lohnpfändung durch das Vollstreckungsgericht Vollstreckungstitel Vollstreckungsklausel Zustellung Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Das Verfahren der Pfändung Fürsorge- und Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Pfändungszustellung Pfändung aufgrund eines ausländischen Titels C Welche Wirkung hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? D Was ist eine Vorpfändung? E Welche Auskünfte hat der Arbeitgeber zu geben? F Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger berechnet? Was gehört zum Arbeitseinkommen? Arbeits-, Dienst-,Versorgungsbezüge u.a

3 8 Inhaltsverzeichnis 1.2 Naturalleistungen Nicht miteinbezogenes Einkommen Nebenverdienst Wie wird der pfändbare Betrag berechnet? Unpfändbare Bezüge, 850a ZPO Bedingt pfändbare Bezüge ( 850b ZPO) Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens Die Pfändungsgrenzen des 850c ZPO Begünstigte Pfändung in Sonderfällen Zwangsvollstreckung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Arbeitseinkommen über 2851 EURO G Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet ( 850d ZPO)? Wer ist Unterhaltsgläubiger? Wie wird der pfändbare Betrag berechnet? Umfang der Pfändung Vorratspfändung H Zusammentreffen mehrerer Pfändungen Zustellung mehrerer normaler Pfändungen Normale Pfändung mit nachfolgend bevorrechtigter Pfändung Unterhaltspfändung mit nachfolgend normaler Pfändung Mehrere Pfändungen von Unterhaltsgläubigern.. 89 I Was ist der für die Pfändung maßgebliche Auszahlungszeitraum? J Sonderfälle der Berechnung des pfändbaren Betrages Vorschuss/Abschlagszahlung Darlehensgewährung, Aufrechnung Nachzahlungen, Lohnrückstände Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

4 Inhaltsverzeichnis 9 5 Pfändung von einmaligen Vergütungen ( 850i ZPO) Zusätzliche Pfändung des Arbeitseinkommens des Ehepartners Vereinbarung über höhere Pfändungsfreigrenze Pfändungsfreibetrag unter Sozialhilfesatz K Änderung der Sachlage nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses ( 850g ZPO) L Pfändung und Lohnabtretung Inhalt und Form der Abtretung Beschränkungen der Abtretung Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung Abtretung und nachfolgende Pfändung Pfändung und nachfolgende Abtretung Pfändung nach rückdatierter Abtretung Unwirksame Abtretung und nachfolgende Pfändung Pfändung und Abtretungsverbot Erhöhung des pfändungsfreien Betrages bei Abtretung nach 850f ZPO M Hinterlegung des gepfändeten Lohnes N O P Q R Richtige Schuldentilgung durch den Arbeitgeber Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis Lohnverschiebung und Lohnverschleierung ( 850h ZPO) Erweiterter Pfändungsschutz durch Erhöhung des unpfändbaren Betrages ( 850f Abs. 1 ZPO)

5 10 Inhaltsverzeichnis S Pfändung von Sozialleistungen Dienst- und Sachleistungen Einmalige Geldleistungen Laufende Geldleistungen Unpfändbare laufende Geldleistungen Geldleistungen für Kinder Sonstige Geldleistungen Pfändungsverfahren T Pfändung des Lohnsteuer-Erstattungsanspruchs U Beendigung des Arbeitsverhältnisses V Rechtsbehelfe des Arbeitgebers Gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Vollstreckungserinnerung bei Mängeln des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Klarstellungsbeschluss Berichtigungsbeschluss bei Änderung der Verhältnisse ( 850g ZPO) Gegen die zu vollstreckende Forderung Gegen die gepfändete Lohnforderung W Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers X Die Klage des Gläubigers gegen den Drittschuldner (sog. Drittschuldnerklage) Anwendungsbereich Inhalt der Klagschrift Einwendungen des Arbeitgebers (Drittschuldners) 152 Y Schutz des guten Glaubens des Arbeitgebers 153 Z Auswirkung der Verbraucherinsolvenz auf Pfändung und Abtretung Ziele eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens Überblick über das Verfahren

6 Inhaltsverzeichnis 11 4 Erste Stufe:Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung Zweite Stufe:Verfahren über den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan Dritte Stufe: Eröffnung und Durchführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens Vierte Stufe: Ankündigung der Restschuldbefreiung und nachfolgende Wohlverhaltensperiode Fünfte Stufe:Wohlverhaltensperiode Sechste Stufe: Erteilung der Restschuldbefreiung Auswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf den Arbeitgeber als Drittschuldner Auswirkungen auf Abtretungen Auswirkungen auf Lohnpfändungen Auswirkungen auf die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot Die Bestimmungen der Pfändungsfreigrenzen im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren Anmerkungen Lohnpfändungs-ABC Gesetze zur Lohnpfändung Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug) Zivilprozessordnung (Auszug) Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (Auszug) Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I: Auszug) Einkommensteuergesetz (Auszug) Abgabenordnung (Auszug) Lohnpfändungstabelle Mustertexte zur Lohnpfändung Beispiel einer Drittschuldnererklärung des Arbeitgebers 229 Muster eines Schreibens an den Gläubiger bzw. Schuldner zur Offenlegung der Berechnung des pfändbaren Betrages

7 12 Inhaltsverzeichnis Beispiel einer Hinterlegungsanzeige Muster einer Erinnerung des Drittschuldners gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Muster für die Beantragung eines Klarstellungsbeschlusses Musterschreiben Vorpfändung Stichwortverzeichnis

Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus

Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Februar 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Pfändung von Lohn und Gehalt

Pfändung von Lohn und Gehalt Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt Pfändung von Lohn und Gehalt Alltagsarbeiten souverän bewältigen Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Neue Pfändungsfreigrenzen

Mehr

Pfändung des Arbeitsei n kom mens

Pfändung des Arbeitsei n kom mens Heiwich / Frankenberg Pfändung des Arbeitsei n kom mens und Verbraucherinsolvenz einschließlich Pfändung der Sozialleistungen, Kontopfändung und Restschuldbefreiung 7. neubearbeitete und erweiterte Außage

Mehr

850a Unpfändbare Bezüge

850a Unpfändbare Bezüge Unpfändbar sind 850a Unpfändbare Bezüge 1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens; 2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus

Mehr

5 Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt

5 Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt 51 5 Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt Wenn sich die Höhe des Arbeitslohns ändert, müssen Sie immer auch die pfändbaren Beträge

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen

Inhaltsverzeichnis. A. Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Abkürzungsverzeichnis........................................... 1 Literaturverzeichnis............................................. 7 A. Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen

Mehr

Lohnpfändung und Drittschuldnerklage

Lohnpfändung und Drittschuldnerklage Lohnpfändung und Drittschuldnerklage Leitfaden für die betriebliche Praxis Von Birgit Willikonsky Direktorin des Arbeitsgerichts Kiel ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Vorwort..........................................

Mehr

Anastasia Papadelli. Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfandung U1Z. Herbert Utz Verlag Munchen

Anastasia Papadelli. Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfandung U1Z. Herbert Utz Verlag Munchen Anastasia Papadelli Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfandung U1Z Herbert Utz Verlag Munchen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis II

Mehr

Die Aufrechnung im Arbeitsverhältnis

Die Aufrechnung im Arbeitsverhältnis Günter Hartmann Die Aufrechnung im Arbeitsverhältnis Darmstadt Verlag Peter Lang Frankfurt am Main Bern New York Paris - I - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis VI Einleitung und Gang der Untersuchung

Mehr

Die Haftung des Drittschuldners

Die Haftung des Drittschuldners Die Haftung des Drittschuldners Ein Leitfaden für die Praxis Von Dr. Andreas Jurgeleit Richter am Landgericht ERICH SCHMIDT VERLAG Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer Vorwort.........................................

Mehr

GLIEDERUNG.

GLIEDERUNG. GLIEDERUNG A Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen 11 I. Einleitung 11 1. Der Lohnpfändungsschutz als Ausdruck der Lohnsicherung... 13 2. Die Rechtsquellen des Lohnpfändungsschutzes

Mehr

Wird das Arbeitseinkommen gepfändet, muss ein (zumindest faktisches) Arbeitsverhältnis bestehen.

Wird das Arbeitseinkommen gepfändet, muss ein (zumindest faktisches) Arbeitsverhältnis bestehen. MERKBLATT Recht und Fairplay LOHN-/GEHALTSPFÄNDUNG: ARBEITGEBERRECHTE UND -PFLICHTEN Wird bei einem Ihrer Arbeitnehmer der Lohn gepfändet, bringt das für Sie als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten und Risiken

Mehr

Inhalt. Abkürzungen 13. Vorwort 17. A Ein Rat 19. B Das Schuldverhältnis - kommt man da noch raus? 20

Inhalt. Abkürzungen 13. Vorwort 17. A Ein Rat 19. B Das Schuldverhältnis - kommt man da noch raus? 20 Inhalt Abkürzungen 13 Vorwort 17 A Ein Rat 19 B Das Schuldverhältnis - kommt man da noch raus? 20 I. Besteht ein Vertrag? 20 1. Einigung 21 a) Einigungsmängel 21 b) Allgemeine Geschäftsbedingungen 21 c)

Mehr

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19

Mehr

Vorname und Name. Straße und Hausnummer. Postleitzahl und Ort. Telefon tagsüber. Verfahrensbevollmächtigte(r) (Nummer II. 2. ist auszufüllen.

Vorname und Name. Straße und Hausnummer. Postleitzahl und Ort. Telefon tagsüber. Verfahrensbevollmächtigte(r) (Nummer II. 2. ist auszufüllen. 1 Vorname und Name Antrag auf Restschuldbefreiung im des Insolvenzverfahrens des / der Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefon tagsüber Verfahrensbevollmächtigte(r) 2 An das Amtsgericht Insolvenzgericht

Mehr

Fragen zur Lohnpfändung. Mag. Elfriede Köck

Fragen zur Lohnpfändung. Mag. Elfriede Köck Fragen zur Lohnpfändung Mag. Elfriede Köck Vorschüsse und Darlehen Drittschuldnererklärung Vorschüsse und Dienstgeberdarlehen* sind bezüglich der Rangordnung den (Ver-)Pfändungen gleichgestellt Zur Wahrung

Mehr

Kontenpfändung Aktuelle Entwicklungen 2004 / 2005

Kontenpfändung Aktuelle Entwicklungen 2004 / 2005 WM-Tagung zum Bankrecht 2005 Kontenpfändung Aktuelle Entwicklungen 2004 / 2005 Privatdozent Dr. Georg Bitter, Bonn/Mannheim Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Grundlagen) Arbeitseinkommen:

Mehr

3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts

3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts 3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts I. Das Vollstreckungsrecht im allgemeinen Rechtsschutzsystem II. Die Prinzipien des Einzelzwangsvollstreckungsrechts III. Der Schuldnerschutz in

Mehr

1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes... 15

1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes... 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................... 5 Abkürzungsverzeichnis........................... 13 A. Konto und Kontoschutz........................ 15 1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes..............

Mehr

Privatinsolvenz in Frage und Antwort

Privatinsolvenz in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50677 Privatinsolvenz in Frage und Antwort Tipps für Verbraucher und Unternehmer von Dr. Jasper Stahlschmidt 1. Auflage Privatinsolvenz in Frage und Antwort Stahlschmidt schnell

Mehr

Die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung. von Dr. Ralf Reetz. sst

Die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung. von Dr. Ralf Reetz. sst Die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung von Dr. Ralf Reetz sst 1985 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING BIELEFELD Gliederung Seite Abkürzungsverzeichnis -. XIII

Mehr

Fachinformation. Thema des Monats: Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung Gesetzentwurf zur Flexi-Rente Serie: Lohnpfändungen (2)

Fachinformation. Thema des Monats: Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung Gesetzentwurf zur Flexi-Rente Serie: Lohnpfändungen (2) Fachinformation Thema des Monats: Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung Aktuelles: Gesetzentwurf zur Flexi-Rente Serie: Lohnpfändungen (2) 1 Thema des Monats 3 1.1 Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung

Mehr

Fachinformationen LOHNAKAD GmbH 02/2016 Inhalt:

Fachinformationen LOHNAKAD GmbH 02/2016 Inhalt: Inhalt: 1 Aktuelles... 2 1.1 Höhere Rente für Geringverdiener... 2 2 Thema des Monats... 3 2.1 Märzklausel... 3 2.1.1 Definition... 3 2.1.2 Grundsatz... 3 2.1.3 Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze

Mehr

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Fachverband der Kommunalkassenverwalter Bundesarbeitstagung 2011 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Referent: Dipl.-Rpfl. Stefan Geihofer Workshop-Themen Änderung der Rechtslage in der ZPO ( 833a, 850k)

Mehr

Pfändung von Arbeitseinkommen Handlungsanweisung für Arbeitgeber als Drittschuldner

Pfändung von Arbeitseinkommen Handlungsanweisung für Arbeitgeber als Drittschuldner Pfändung von Arbeitseinkommen Handlungsanweisung für Arbeitgeber als Drittschuldner Eine Lohnpfändung erfolgt in der Weise, dass einem Arbeitgeber, dem sog. Drittschuldner, ein gerichtlicher Pfändungs-

Mehr

Vorwort zur 6. Auflage

Vorwort zur 6. Auflage Vorwort zur 6. Auflage Mehr als 6 Millionen Bundesbürger sind hoffnungslos überschuldet und die Pfändungen von Lohn und Gehalt, Renten, Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Kontoguthaben sowie Privatinsolvenzen

Mehr

Das neue Pfändungsschutzkonto: Ziele und Inhalte der P-Konto-Reform

Das neue Pfändungsschutzkonto: Ziele und Inhalte der P-Konto-Reform Fachtagung Kontopfändungsschutzreform 2010 Das neue Pfändungsschutzkonto: Ziele und Inhalte der P-Konto-Reform 14. April 2010 EFH Darmstadt Folie Nr. 1 Dr. Carsten Homann Gliederung A. Pfändung von Kontoguthaben

Mehr

Zusatzmodul: Pfändung

Zusatzmodul: Pfändung Zusatzmodul: Pfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Brutto- oder Nettomethode 3.2. Schlüsselung der Lohnarten 3.3. Erfassen

Mehr

Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen

Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen Fragestellungen Wie ist die geltende Rechtslage seit dem 1.1.2012? Wer kann ein Pfändungsschutzkonto unter welchen Voraussetzungen einrichten? Welche Auswirkungen

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Unterhaltsrecht

Gelbe Erläuterungsbücher. Unterhaltsrecht Gelbe Erläuterungsbücher Unterhaltsrecht ommentar zum Ehegatten-, indes- und Verwandtenunterhalt, zum Prozessrecht und einschlägigen Nebenbestimmungen von Dieter Bäumel, Dieter Büte, Dr Enno Poppen 1 Auflage

Mehr

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da > ARBEIT Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Wir sind für Sie da DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den

Mehr

Die Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO

Die Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO Die Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO - Zwangsvollstreckung in den Pflichtteilsanspruch, den Anspruch des Schenkers auf Herausgabe des Geschenks wegen Notbedarfs und den Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich

Mehr

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette

Mehr

Besonderheiten bei der Pfåndung in Arbeitseinkommen

Besonderheiten bei der Pfåndung in Arbeitseinkommen 12 ZIVILPROZESSORDNUNG Besonderheiten bei der Pfåndung in Arbeitseinkommen Im Zuge der Zwangsvollstreckung kommt es håufig auch zu der Pfåndung in das Arbeitseinkommen des Schuldners. Meist scheitert man

Mehr

Der erhöhte Pfändungsfreibetrag nach 850c Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch dann zu berücksichtigen, wenn die erste unterhaltsberechtigte Person ein Kind ist

Der erhöhte Pfändungsfreibetrag nach 850c Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch dann zu berücksichtigen, wenn die erste unterhaltsberechtigte Person ein Kind ist HVBG-INFO 008/2004-692- Der erhöhte Pfändungsfreibetrag nach 850c Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch dann zu berücksichtigen, wenn die erste unterhaltsberechtigte Person ein Kind ist 850c ZPO hier: Beschluss des

Mehr

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen

Mehr

Forderungspfändung. Vollstreckungsrecht in der Praxis. Arbeitseinkommen Sozialleistungen Konten Lexikon der besonderen Forderungsrechte

Forderungspfändung. Vollstreckungsrecht in der Praxis. Arbeitseinkommen Sozialleistungen Konten Lexikon der besonderen Forderungsrechte Vollstreckungsrecht in der Praxis Forderungspfändung Arbeitseinkommen Sozialleistungen Konten Lexikon der besonderen Forderungsrechte von Diplom-Rechtspfleger Udo Hintzen, Sankt Augustin/Bad Münstereifel

Mehr

Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht Zwangsvollstreckungsrecht Hinweis: Weiteres Material wird parallel zur Vorlesung auf der über Stud.IP (http://www.studip.uni-goettingen.de/) zur Verfügung gestellt. 1. Teil: Einführung Gliederung 1 Grundlagen

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

Lehrgebiet: Zwangsvollstreckungssachen (ZV) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende)

Lehrgebiet: Zwangsvollstreckungssachen (ZV) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) 7626 A 5 KG Lehrgebiet: Zwangsvollstreckungssachen (ZV) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) A. Vorbemerkungen: Den Auszubildenden sind in den praxisbegleitenden Arbeitsgemeinschaften die maßgeblichen

Mehr

Die neue Pfändungstabelle zum 01.07.2005

Die neue Pfändungstabelle zum 01.07.2005 Die neue Pfändungstabelle zum 01.07.2005 von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt und Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen Seit 2002 ist in 850c Abs. 2a ZPO eine Dynamisierung der

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 14.01.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Zwangsvollstreckung

Mehr

Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015. 1 Prof.G.Helwich

Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015. 1 Prof.G.Helwich Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015 1 Prof.G.Helwich Arten der Zwangsvollstreckung In das bewegliche Vermögen a) in körperliche Sachen VO:Gerichtsvollzieher VA: Pfändung und Versteigerung b)

Mehr

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann

Mehr

Lohnpfändungen und -abtretungen richtig bearbeiten

Lohnpfändungen und -abtretungen richtig bearbeiten ALS Seminare Arbeitsrecht - Lohnsteuer - Sozialversicherung Ihr kompetenter Seminarpartner für Zweifelsfragen aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung Seminarmappe HERZLICH WILLKOMMEN ZUR SEMINARVERANSTALTUNG

Mehr

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 12.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 12.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 12.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit

Mehr

Bundesarbeitsgericht BAG legt neue Berechnungsmethode bei Lohnpfändung fest

Bundesarbeitsgericht BAG legt neue Berechnungsmethode bei Lohnpfändung fest Seite 1 von 6 11.07.2013 Bundesarbeitsgericht BAG legt neue Berechnungsmethode bei Lohnpfändung fest Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Grundsatzurteil zur Lohnpfändung

Mehr

Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfändung

Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfändung Anastasia Papadelli Der nteressenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfändung J UTZ ~~ Herbert Utz Verlag' München ~ 1 Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung ] Herausgegeben

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater im dtv 50626 Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Christian Stoll 3., aktualisierte Auflage Guter Rat bei Insolvenz Haarmeyer

Mehr

Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan

Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Aktuelles Recht für die Praxis Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan von Dr. h.c. Günter Schaub, Friedrich Schindele 2. Auflage Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Schaub / Schindele wird vertrieben

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 1 vom. 26. September in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 1 vom. 26. September in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 180/02 BESCHLUSS 1 vom 26. September 2002 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja ja ja ZPO 850 f Abs. 2 Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Die Lohnpfändung in der betrieblichen Praxis

Die Lohnpfändung in der betrieblichen Praxis Willkommen zum Haufe Online-Seminar Die Lohnpfändung in der betrieblichen Praxis Ihr Referent: Dr. Andreas Nastke, lohn.consult Agenda I. Grundlagen II. Die Vorpfändung III. Die Normalpfändung IV. Die

Mehr

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 24 Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Kommentar von Wolfgang Koberski, Gregor Asshoff, Dieter Hold, Peter Roggendorff 2., neubearbeitete Auflage Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

Mehr

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort Jörg R. Eppers Rechtsanwalt Juli 2014 1 Zeitliche Geltung Betrifft: Anträge ab 01.07.2014 Anträge vor dem 01.07.14: altes Recht gilt fort 2 Verbraucher i.s. von 304 InsO natürliche Person keine oder nur

Mehr

Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis

Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach Amtsgericht Frankfurt am Main rainer.goldbach@web.de 17.05.2010 1 Übersicht 1. Pfändungsschutz bei Kontopfändung

Mehr

Einführung. ABC 29. Erg. Oktober

Einführung. ABC 29. Erg. Oktober Seite Vorwort........................................................ 8/1 Stichwortverzeichnis.............................................. 9 Abkürzungsverzeichnis...........................................

Mehr

Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht

Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht Aktuelles Recht für die Praxis Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht von Dr. Josef Biebl 1. Auflage Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht Biebl wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Die Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis

Die Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis Die Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis Schwerpunkte mit Musterverfügungen für Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Gläubiger und andere Verfahrensbeteiligte von Dr. Eberhard Braun Rechtsanwalt

Mehr

im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens oder nach dem Antrag unangemessene Schulden gemacht oder Vermögen verschwendet hat,

im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens oder nach dem Antrag unangemessene Schulden gemacht oder Vermögen verschwendet hat, 40476 Düsseldorf, Ulmenstr. 67 Ab l a u f de r Verbra ucherins ol ve nz Für überschuldete Verbraucher gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldenbereinigung, an dessen Ende die verbleibenden

Mehr

Forderung: Gebühren und Auslagen für diese Verfügung bisherige Vollstreckungskosten Mahngebühren Säumniszuschläge bis

Forderung: Gebühren und Auslagen für diese Verfügung bisherige Vollstreckungskosten Mahngebühren Säumniszuschläge bis Behörde: Akten-/Buchungszeichen: (Bitte stets angeben!) 1. Herr Drittschuldner Postzustellungsurkunde Empfangsbekenntnis schuldet nachstehende Buchungszeichen öffentlich-rechtliche Forderungsart Bankverbindungen:

Mehr

1. Deutscher Privatinsolvenztag

1. Deutscher Privatinsolvenztag 1. Deutscher Privatinsolvenztag Privatinsolvenz in Deutschland als 2. Chance - ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Gläubigern, Schuldnerberatern und Insolvenzverwaltern/ Treuhändern 5. November 2010

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB VGH München, Beschluss v. 01.10.2014 3 ZB 12.461 Normenketten: 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO 835 ZPO 840 ZPO 850c ZPO 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO 850c Abs. 4 ZPO 835 ZPO 850c ZPO Tenor I. Der Antrag auf Zulassung

Mehr

Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts NomosStudium Muthorst Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts 2. Auflage Nomos NomosStudium Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Universität Hamburg Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts 2. Auflage Nomos

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Einführung in die Thematik Die Insolvenzordnung (InsO) räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren

Mehr

Rechtsvorschriften: 804 Abs. 3, 836 Abs. 2, 840 Abs. 1 und 2 ZPO

Rechtsvorschriften: 804 Abs. 3, 836 Abs. 2, 840 Abs. 1 und 2 ZPO LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 8 Sa 218/13 16 Ca 6059/12 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 27.11.2013 Rechtsvorschriften: 804 Abs. 3, 836 Abs. 2, 840 Abs. 1 und 2 ZPO Leitsatz: 1. Das Unterbleiben einer

Mehr

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P) Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren

Mehr

ZPO Felix Loth

ZPO Felix Loth ZPO 19.06.2012 Felix Loth Gliederung WEGEN Geldforderung IN körperliche Sachen Pfändung (Sicherung) Verwertung IN Forderungen Pfändung (Sicherung) Verwertung IN unbewegliches Vermögen Verwertung WEGEN:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Rechtsanwalt Holger Owe

Rechtsanwalt Holger Owe Zivilprozessordnung (Auszug) Bestimmungen zum Gehaltskonten-Pfändungsschutz in der durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG) vom 07.07.2009, BGBl. I S. 1707, geänderten, ab 01.07.2010

Mehr

Alles über Arbeitszeugnisse

Alles über Arbeitszeugnisse Beck-Rechtsberater im dtv 5280 Alles über Arbeitszeugnisse Form und Inhalt Zeugnissprache von Georg-Rüdiger Schulz 8., völlig überarbeitete Auflage Alles über Arbeitszeugnisse Schulz wird vertrieben von

Mehr

3. Vollstreckungshindernisse

3. Vollstreckungshindernisse Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 26/05 BESCHLUSS vom 4. Oktober 2005 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein ZPO 850 h a) Hat der Schuldner vor der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse

Mehr

Vollstreckung effektiv Jahresstichwortverzeichnis 2009

Vollstreckung effektiv Jahresstichwortverzeichnis 2009 Vollstreckung effektiv Jahresstichwortverzeichnis 2009 A Abstammungssachen Diese Änderungen müssen Sie kennen 8/09 146 Abtretung Lohnabtretung: Zusammenrechnung von Einkommen und Sozialhilfeleistungen

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: VbrInsFV Ausfertigungsdatum: 17.02.2002 Gültig ab: 01.03.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA 311-13-3

Mehr

Lohn- und Gehaltspfändung

Lohn- und Gehaltspfändung Lohn- und Gehaltspfändung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Redaktion TK Lexikon Steuern 24. Juni 2015 Lohn- und Gehaltspfändung HI521646 Zusammenfassung LI1925643 Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein

Mehr

SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB XII: Sozialhilfe

SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB XII: Sozialhilfe Beck-Texte im dtv 5767 SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB XII: Sozialhilfe Textausgabe von Prof. Dr. Jürgen Winkler 11. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. August in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. August in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IXa ZB 271/03 BESCHLUSS vom 25. August 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja ja ja GG Art. 14 Abs. 1; ZPO 851 Abs. 1; RAVG BW 11 Abs. 1 a) Die Unpfändbarkeit

Mehr

Kommentar zum Mutterschutzgesetz: MuSchG

Kommentar zum Mutterschutzgesetz: MuSchG Kommentar zum Mutterschutzgesetz: MuSchG Bearbeitet von Birgit Willikonsky 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2007. Buch. 552 S. Gebunden ISBN 978 3 472 06640 8 Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsrecht

Mehr

Forderungspfändung. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen

Forderungspfändung. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen Forderungspfändung Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen von KURT STÖBER Regierungsdirektor in München 9., neubearbeitete

Mehr

PsychThG: Psychotherapeutengesetz

PsychThG: Psychotherapeutengesetz Gelbe Erläuterungsbücher PsychThG: Psychotherapeutengesetz ommentar von Jan H. L. Immen, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Günter Jerouschek, Jutta lammt-asprion, Günter Spielmeyer, Vera Walther- Moog 1. Auflage

Mehr

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG von Dr Wolfgang Hartung, Dr olker Römermann 1 Auflage Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG Hartung / Römermann schnell und portofrei

Mehr

Schutz bei Pfändung und Abtretung

Schutz bei Pfändung und Abtretung Schutz bei Pfändung und Abtretung von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, Darmstadt Thomas Zipf, Schuldnerberater, Darmstadt 8. überarbeitete Auflage 1 Inhalt 2 1. Pfändung, Vollstreckung und Abtretung 3 1.1

Mehr

Arbeitszeitgesetz: ArbZG

Arbeitszeitgesetz: ArbZG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 7 Arbeitszeitgesetz: ArbZG Kommentar von Dr. Dirk Neumann, Dr. Josef Biebl, J. Denecke 15., neubearbeitete Auflage Arbeitszeitgesetz: ArbZG Neumann / Biebl / Denecke

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 26. Februar in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 26. Februar in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 30/08 BESCHLUSS vom 26. Februar 2009 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 852 Abs. 1 a) Ein Pflichtteilsanspruch kann vor vertraglicher

Mehr

Sachanlagen nach IFRS

Sachanlagen nach IFRS Vahlens IFRS Praxis Sachanlagen nach IFRS Bewertung, Bilanzierung und Berichterstattung von Joachim S Tanski, Sören irchner 1 Auflage Sachanlagen nach IFRS Tanski / irchner schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 45 Gerichtliches Einigungsverfahren 79 Insolvenzverfahren 103 Wohlverhaltensphase 117 Am

Mehr

8: Rechtsschutz. B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen einer Berechtigung am Vollstreckungsobjekt

8: Rechtsschutz. B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen einer Berechtigung am Vollstreckungsobjekt 8: Rechtsschutz A. Rechtsschutz wegen Fehlern von Vollstreckungsmaßnahmen I. Vollstreckungserinnerung, 766 II.Sofortige Beschwerde, 793 B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen

Mehr

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 - WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS - 17. bis 19. MÄRZ 2010 Workshop II: Das neue Pfändungsschutzkonto und 850i ZPO Dipl. Rechtspfleger Ulrich Adam, Amtsgericht

Mehr

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 7. April 015 (BGBl. I S. 618) - ab 1. Juli 015 geltende Pfändungsfreigrenzen - 1 1 1 9 9 9 9 7 7 77 7 7 4 4 4 4 4 4 44 7 7 7 8 8 8 8 8

Mehr

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG von Dr. Wolfgang Hartung, Dr. olker Römermann, Herbert P. Schons RA und Notar Herbert P. Schons ist izepräsident der RA Düsseldorf und durch zahlreiche

Mehr

WM-Tagung zum Bankrecht. Kontenpfändung Aktuelle Entwicklungen. Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Bonn. Übersicht

WM-Tagung zum Bankrecht. Kontenpfändung Aktuelle Entwicklungen. Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Bonn. Übersicht WM-Tagung zum Bankrecht Kontenpfändung Aktuelle Entwicklungen Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Bonn Übersicht Pfändung von Girokonten (Grundlagen) Erfassung von Guthaben auf Separatkonten Ausforschungspfändung

Mehr

Teil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Teil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Anfang 2014 wegen einer Geldforderung gegen M erwirkt hat, durch GV eine wertvolle Truhe pfänden, die sich in der Wohnung des M und seiner Ehefrau F befindet. M und F wollen

Mehr

Zivilprozessordnung 1)2)3)

Zivilprozessordnung 1)2)3) 1 119; 753; 802d; 802f ZPO 122 Zivilprozessordnung 1)2)3) In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 4) (BGBl. I S. 3202, ber. 2006 I S. 431 und 2007 I S. 1781) (FNA 310-4) zuletzt geändert

Mehr

Das neue Kontopfändungsrecht und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Diplom-Rechtspfleger Markus Heyner

Das neue Kontopfändungsrecht und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Diplom-Rechtspfleger Markus Heyner Das neue Kontopfändungsrecht und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Diplom-Rechtspfleger Markus Heyner Programmablauf Entwicklung des Kontopfändungsrechts Kontopfändungsschutz nach heutigem Recht Schutzlücken

Mehr

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7. Wichtiges vorab 9. Außergerichtlicher Einigungsversuch 41

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7. Wichtiges vorab 9. Außergerichtlicher Einigungsversuch 41 Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 41 Gerichtliches Einigungsverfahren 75 Vereinfachtes Insolvenzverfahren 99 Wohlverhaltensphase

Mehr

Abfindung als Bezüge aus einem Dienstverhältnis i. S. d. 114 InsO

Abfindung als Bezüge aus einem Dienstverhältnis i. S. d. 114 InsO DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zr139_09 letzte Aktualisierung: 28.6.2010 BGH, 11.5.2010 - IX ZR 139/09 InsO 114 Abfindung als Bezüge aus einem Dienstverhältnis i. S. d. 114 InsO Der Begriff

Mehr

P-Konto-Information. Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz

P-Konto-Information. Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss) P-Konto-Information Allgemeine Informationen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Dezember 2006. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Dezember 2006. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 58/06 BESCHLUSS vom 20. Dezember 2006 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 836 Abs. 3 Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges

Mehr