Haushaltsplan der Ortsgemeinde Essenheim

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1 1 Haushaltsplan der Ortsgemeinde Essenheim

2 Inhaltsübersicht Seite Notizen, Telefonverzeichnis der Verbandsgemeinde, Verwaltungsgliederungsplan 0-7 Haushaltssatzung 8-13 Vorbericht und Übersichten Haushaltsvermerke/Bewirtschaftungsregeln Abschlussbilanz Haushaltsjahr Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Teilhaushalte nach Organisationsstruktur der Verwaltung mit Produkten und Investitionsmaßnahmen 59 Teilhaushalt 1 Organisation/Kowol 60 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Bürgermeister, Beigeordnete mit Einzelkonten Produkt Gremien mit Einzelkonten Produkt Rathaus mit Einzelkonten Teilhaushalt 2 Organisation/Schmitt-Sieben 73 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Öffentlichkeitsarbeit mit Einzelkonten Produkt Wahlen mit Einzelkonten 79 Produkt Partnerschaften mit Einzelkonten 80 Produkt Weinbergshut mit Einzelkonten

3 Teilhaushalt 3 Finanzen 83 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen mit Einzelkonten Produkt sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (Zinsen) mit Einzelkonten Teilhaushalt 4 Bürgerservice 90 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Friedhof- und Bestattungswesen mit Einzelkonten Produkt Durchführung von Märkten mit Einzelkonten 98 Teilhaushalt 5 Soziales 99 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Bücherei mit Einzelkonten Produkt Heimat- und sonstige Kulturpflege mit Einzelkonten Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Einzelkonten 106 Produkt Soziale Einrichtungen (Senioreneinrichtung) mit Einzelkonten 107 Produkt Tageseinrichtung für Kinder, Kita Pfiffikus mit Einzelkonten Produkt Tageseinrichtung für Kinder, Kita Domherrngärten mit Einzelkonten Produkt Tageseinrichtung für Kinder, Kita Wirbelwind Einzelkonten Produkt Kindergärten anderer Träger mit Einzelkonten 123 Produkt Einrichtung der Jugendarbeit, Gemeindetreff mit Einzelkonten Teilhaushalt 6 Bauen 128 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Bauhof mit Einzelkonten Produkt Kinderspielplätze mit Einzelkonten Produkt Sportplätze mit Einzelkonten Produkt Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit Einzelkonten Produkt Gemeindestraßen, Wege, Plätze mit Einzelkonten Produkt Öffentliches Grün, Landschaftsbau mit Einzelkonten Produkt Feld- und Wirtschaftswege mit Einzelkonten Produkt Domherrnhalle (Mehrzweckhalle) mit Einzelkonten Produkt sonstige allgemeine öffentliche Einrichtungen mit Einzelkonten

4 Teilhaushalt 7 Umwelt und Verkehr 166 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan Produkt Kulturzentrum (Kunstforum) mit Einzelkonten Produkt Wohnungsbauförderung mit Einzelkonten Produkt Kommunaler Wohnungsbau mit Einzelkonten Produkt Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung) mit Einzelkonten Produkt Landschaftsschutz mit Einzelkonten Produkt Kommunale Wirtschaftsförderung (Gewerbegebiet) mit Einzelkonten Produkt Gemeinschaftshaus Alte Schule mit Einzelkonten Produkt Grillplatz und Toilettenhäuschen mit Einzelkonten Investitionsmaßnahmen Stellenplan Schuldenübersicht Notizen 4

5 Notizen Notizen l ( 5

6 Zentrale: /69-0 Zentrale: Durchwahl: Du rehwahl: 06136/ /69... Fax: 06136/ Fax: /691 6,. Name Name urgermeister Bürgermeister Ralph Spiegler Ralph Spiegier 1. Beigeordneter 1. Beigeordneter Erwin Malkmus Erwin Malkmus Büroleiter BUrolelter Olaf Kowol Olaf Kowol Allebrand, Udo Ailebrand, Udo Andrae, Markus AndrCle, Markus Ank?ele, Thoren Ankele, Thoren Bappert, Thomas Bappert, Tkomas Baumann, Kerstin Baumann, Kerstin Bayrak, Neriman Bayrak. Neriman Birke, Pia Birke, Pia Bittmann, Carina Bittmann. Carina Bode, Andreas Bode, Andreas Bohn, Oliver Bohn. Oliver Boller, Friedel Boiler, Friedel Braun, Heidi Braun. Heldi Braun, Monika Braun, Monika Carbonnier, Michaela Carbonnler. Mlchaela Clos, Doris elos, Doris Debo-Siegling, Daniela Debo-Slagllng, Danlela Delnef, Elke Deillef, Elke Dessinger, Anita Dessinger. Anita Diel, Daniel Diel. Daniel Duhr, Mareike Duhr, Mareike Dvorak, Robert DI/orak, Roberf Fernow, Angelika Fernow, Angelika Fischer, Gerd Fischer, Gerd Fitzi, Sylvia Fltzi, Sylvia Franke, Gudrun Franke, Gudrun Giedt, Martina G ledt, Martlna Gläser, Hans-Georg Gläser, Hans-Georg Gläser, Jürgen Gläser. JOrgen Gruber, Marita Gruber, Marita Gruber, Rainer Gruber, Rainer Gundacker, Reiner Gundacker, Reiner Hambach-Spiegler, Hambach-Splegler, Annette Annette Hartz, Ralf Hartz, Ralf Hauschild, Iris Hauschild, Iris Hayber, Mehmet Hayber, Mehmet Herda Munoz, Tatiana Herda MuMz, Tatiana Herrmann, Michael Herrmann, Michael Hofmann, Bernd Hofmann, Bemd Horn, Petra Horn. Petra Hüther, Cornelius Hüther, Comellus Jäger, Rolf J äger. Rolf Jung, Manfred J ung, Manfred Kandulla, Jörg K andulla. Jörg Karst, Dagmar Karst, Dagmar Kempf, Stefanie Kempf, Stefanle Tel. Name Tel_ Zi Name TCU 100 l14 Kiefer, er, Verena Klos, Kai Knoblich, Kristina ll5? Köster, Köster, Gerwin Kupper. Kupper, Birgi! Birgit LLandua, Herbert ll2? Leineweber, Sandra l Lucht, Sabine ? Lunkenbein, Sandra Mo-Mi l06? Mattes, Katrin l? Meier, Lydia 251 Telefonverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindevervtaltung Nieder-Olm Stand: rathaus@vg-nieder-olm.de Internet: Zil Tel, Tel. Zt Zil Name Telefon Zimmerl Name Telefon , MUSI/(SClwte? Citelcflsteflungsbeauttragte eic s e eau Klaasen. Klaasen, Jens Heike Schubert / 1 Zi. Zi WiJhelm, Wilhelm, Ulla i Dienstag: 16: :00 Uhr (privat (privat ) Mo-Do S /Die ie 14,30-19, i Energteberatung Energieberatung,, Herr Unnath /Zi.234 IZi l04i 22. und Die!Mooat Die/Monat Uhr Uhr Notfall: 0177/ tog 1071 Sonstige: Fluglännbeaurtragter Fluglärmbeauftragter ArChiv Archiv 202 Kellerl H. Hagedorn , Besprechun9szimmer Besprechungszimmer 119 tig 234? Einrichtungen lunl<enbein, Sandra Mo-Mi Bücherei NO ? Freibad Mattes, Katrin Bürgerbüro l04? Hallenbad 6462 Meier, lydla i Glucholazy-Zimmer eafe Cafe l3? Müller, MOlIer. Angelika i SItzungszimmer Sitzungszimmer l? Bauhof( ) (O 7795 l36? 0delga, Odelga. Carmen Sozialraum l24? H. Rube ( ) 6417 ioa 113? 0tt,Gerhard 103 Olt, Referendare ? Feuerwehr Feuer.vel1r l? 0tt, Maria Olt, Mafia H. Pinhall Pinhak 0171fß / ? Paulitschek, qo-i 131 Paulit$c;hek, Dunja Polizei (T. (T. nach tel. tel. Vereinbarung) Fr. Fr. Dr, Dr. Weisrock welsrock priv Zi. Zi, 302/ 3. Stock 229? Philippi,Silvia 237i Lütsch / 134 Philippi,Silllia 261 Fr. LOlsch 1 H. Schulze Volkshochschule l0? Puntheller,Marion Punlheller, Mi 9-12 Uhr Kreisvolkshochschule / iog l07? Raudszus, 216i 06131/ Rau(lszus, Jörg 144 Lerchenberg il StadtbOcherel Stadtbücherei Nieder-Olm Nieder..()Jm ? Raumer, Jutta 125 Raumer, Jutta Jugendpflege Stadt Nieder-Olm ? Reibel, Fa: 133 Reibei, Elke Reling Fa; Jugendpflege VG Nieder-Olm ü4? Runschke, Diether Runschke. Die!her Weber, Karin Kann Kinderschulzound Kinderschutzbund 1314 l04? Schatz, Grosch Schatz. Georg GrosCh Kita "Löwenzahn? "Löwenzahn" l? Scherer, Lothar 128 Melz-Natusch Metz-Natusch Gymnasium 915S() l04? 232i Schilling, Ellen 239 Keuch (li1o-do (Mo-Do 9J)O-12,3() / ,/ , Fr uhr', Uhr: Grundschule ? Schlösser,Yvonne igo :?a:?i IGS l9? Schmitt, Marliese 306, SchmiU, Martiese S Schiedsmann Ludwig-Eckes-Festhalle, -Festhalle. Hausmeister ? Elfi fü fü 223 Schmitt-Sieben, Elfi H. Müller/H. MOlleriH. Dargel Seniorenbetreuung niorenbelrellung ? Krimhilde 230 Schnaubelt, KrimMde i (Do (00 von 14.0ü Uhr) Seniorenresidenz ? 159 Schuhmann, Christa ll0? Schumacher, Bernd Schumacher. Semd AVUS ( } ) Kreisverwaltung Abfallwirtschafl Abfallwirtschaft / ll6? Sepp, Sepp, Marion Roth-Debo Fax ioe lü8? Seufert, Jens Sevfert, Jens () Steib Kreisverwaltung Fr. Esswein 06132/ l04? Sonn, Sonn, Rose-Maria 153 Riethe Kreisverwaltung Malnz Blngen Mainz-Bingen /787-0 lü9? 232i H.Dörsum NOKreuzhof Steigerwald, Bernd 239 Wilk Döl"$l,Im " / ? Stephan, 224 Stephan. Elke Sparrenberger Sparrenoerger Schuldnerberatung Schuldnerberarung Ingelheim 06132/ l2? Thomsen, Elfie Thomsen. Elfte Kindgen Nieder-Olm-ev. Kirche, Pariser Str. Str /2469 ia< Trapp, Katrin Sitzungszimmer Trapp, Peter 1171 Kilz 171 Trapp. Peter 112 Kitz Finanzamt Mainz Süd ll8? Ulunam, Nazmiye 142 Naumann l Urbas, Sabine r>q Urbas. Sabine Müller Oppenheimer DruckhauS DrLJckhaus 06732/ () l37? Christina 206i Walrab, 170 Fax Fax 06732/ ? 239 Weber, Petra 299 Info 2391 Faxanschlüsse 262 FaxanschlUsse Ortsgemeinden/Stadt OrtsgemefndenlStadt Nieder-Olm 2l7? Stadtbüro stadtbljro Nieder-Olm Information Essenheim -- Fr. Heinze Hein2e 06136/ l7? Kuhl, Dieter Kuhl,Oleter , Vorzimmer VOf6lmmer Bürgermeister Jugenheim --Fr. Fr. Frey/Fr. Heucher Haucher 06130/ Die Die Vorzimmer 11,. Beigeordneter Klein-Winternheim Klein-Winternhelm /9942-ü ? Manuela l22? Bürgerbüro 234 Becker, Manuala BOrgerburo Fr. Holzhauser / I Fr. Fr, Silz 134? Tatjana 114 Preuß, Taljana 216 l22? 122 Soziales Nieder-Olm -- Fr. Becker/Fr. BeckerlFr_ Preuß 06136/69-218/ ~6Ie l? Mo,Die,Do,Fr ü0 Bauen, MO,Die.Do, Bauen. Umwelt und Verkehr Ober-Olm -- Fr. Richter () 36/8040 ll9? Die f 19 Die - 18_00 Finanzen Sörgenloch --Fr. Fr. Kessel /2234 l04i Stadtbürgermeister - Fü. Wehrland-Döß Vorzimmer 5tadtborgermeister Stadecken-Elsheim - Fr, Weh~and-Döß / i l Zornheim - Fr Volkshochschule Zomheim - Fr. Hafner / I 6

7 Organigramm der Verbandsgemeinde Nieder-Olm (Stand ) Stabsstelle Rechts- und Rechnungsprüfung/ Vergabestelle L: Iris Hauschild Geschäftsstelle Zweckverband Energie L: Anita Dessinger Bürgermeister Ralph Spiegler Gleichstellungsbeauftragte Heike Schubert Fluglärmbeauftragter Bernd-Olaf Hagedorn Brandschutzbeauftragter Jens Seufert Erster Hauptamtlicher Beigeordneter Erwin Malkmus Personalrat Sicherheitsbeauftragter Georg Gläser Beigeordneter Michael Moschner Beigeordnete Antoinette Malkewitz Datenschutzbeauftragte Sandra Leineweber Büroleiter Olaf Kowol Abteilung 1: Organisation und Finanzen Dezernent: Bürgermeister Ralph Spiegler Abteilungsleitung: Olaf Kowol Stellv. Abtl. Organisation: Elfriede Schmitt-Sieben Stellv. Abtl. Finanzen: Ralf Hartz Abteilung 2: Bürgerdienste Dezernent: Bürgermeister Ralph Spiegler Abteilungsleitung: Annette Hambach-Spiegler Stellv. Abteilungsleiter: Jörg Kandulla Abteilung 3: Bauen, Umwelt und Verkehr Dezernent: Hauptamtlicher Beigeordneter Erwin Malkmus Abteilungsleitung: Bernd Schumacher Stellv. Abteilungsleiter: Robert Dvorak Eigenbetrieb Dezernent: Erster Hauptamtlicher Beigeordneter Erwin Malkmus Personal / Organisation Service VG-Rat Ortsgemeinden, Stadt Haushalt Finanzausgleich Grundsatzangelegenheiten Bürgerservice - Bürgerbüro - Einwohner- und - Meldewesen - Personenstand und - Staatsangehörigkeit - Friedhofsverwaltung Schulen und Kultur Soziale Sicherung Bauverwaltung Bauleitplanung Bauanträge, Dorferneuerung und Sanierung Brandschutz, Zivilund Katastrophenschutz Straßenverkehrsbehörde Wahlen, Abstimmungen, Einwohnerbeteiligungen, Statistikstelle Kostenmanagement Sozialversicherungsangelegenheiten Gemeindlicher Vollzugsdienst Allgemeine zentrale Dienste Versicherungen, Beschaffungen Abgaben (Steuern, Beiträge) Gleichstellungsstelle nach 2 Abs. 6 GemO Generationen Hochbau Umwelt- und Landschaftsschutz Forsten Tourismus Städtepartnerschaften Anlagebuchhaltung Ausländische Einwohner und Einwohnerinnen Tiefbau Liegenschaften Öffentlichkeitsarbeit (Mediendarstellung) Bekanntmachungswesen Kasse Öffentliche Sicherheit und Ordnung Wohnungswesen Beiträge und Zuschussanträge Beteiligung EDG Informationstechnik Sport Klimaschutz Wirtschaftsförderung 7

8 Haushaltssatzung 8

9 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Esenheim für das Jahr vom Der Gemeinderat hat nach 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden aktuellen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 der Jahresfehlbetrag auf ,00 Jahresergebnis nach Berücksichtigung Sonderposten kommunaler Finanzausgleich ,00 im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 9

10 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf ,00 *Zeilenhinweise aus dem Gesamtergebnis- bzw. Gesamtfinanzhaushalt 10

11 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf ,00. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00. 4 Steuersätze Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 300 v. H. - Grundsteuer B 365 v. H. - Gewerbesteuer nach Ertrag 365 v. H. 11

12 Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 50,00 den zweiten Hund 65,00 jeden weiteren Hund 80,00 das Halten eines Kampfhundes 400,00 für den zweiten Kampfhund 550,00 und für jeden weiteren Kampfhund 700,00 5 Gebühren 1. Die Weinbergshut wird zu 100 % umgelegt und beträgt pro 50 m² - 2. Die Wegebaubeiträge betragen pro 50 m² - 0,06 0,05 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorvorjahr) betrug ,65. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorjahr) beträgt ,65 und zum (Haushaltsjahr) ,65. 12

13 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 überschritten sind. 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 9 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen gem. 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z. B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren). Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während den Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, Zimmer 202, öffentlich aus. Essenheim, den... Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister 13

14 Vorbericht und Übersichten 14

15 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Essenheim für das Haushaltsjahr Inhaltsübersicht Seite 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Bestandteile der Planungs- und Rechnungslegung Haushaltsjahre und Haushaltsjahr 2.1 Rahmenbedingungen Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilhaushalte Haushaltsausgleich Stellenplan Investitionen Übersichten 5.1 Erträge des Haushaltsjahres Aufwendungen des Haushaltsjahres Grundsteuer A und B Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Familienleistungsausgleich Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage Kreis- und Verbandsgemeindeumlage 46 15

16 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse (Muster 27 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) 1 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Plan ) ,00 6 Ansatz des Haushaltsjahres ,00 7 Zwischensumme , Haushaltsfolgejahr , Haushaltsfolgejahr , Haushaltsfolgejahr ,00 11 Summe ,83 Jahr Betrag (in ) 16

17 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 1.2 Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge (Muster 28 zu 93 Abs. 4 GemO)./. = Lfd. Nr. Ergebnis Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 1 Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge, davon aus: planmäßige Tilgung in vorzutragende Beträge 2 5. Haushaltsvorjahr , , , Haushaltsvorjahr , , , Haushaltsvorjahr , , , Haushaltsvorjahr , , , Haushaltsvorjahr , , ,00 7 Ansatz des Haushaltsjahres , , ,00 8 Summe 1 7 (vorzutragender Betrag) ,57 9 Geplanter Vortrag 1. Haushaltsfolgejahr , , ,00 10 Geplanter Vortrag 2. Haushaltsfolgejahr , , ,00 11 Geplanter Vortrag 3. Haushaltsfolgejahr , , ,00 12 Summe ,57 17

18 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals (Muster 29 zu 95 Abs. 3 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis Jahr Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) (in ) (in ) 1 Eigenkapital zum des 3. Haushaltsvorjahres , , Jahresergebnis des 2. Haushaltsvorjahres , , Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres (Ansatz oder Ergebnis) 4 + Jahresergebnis des Haushaltsjahres (Ansatz) , , , , Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres (Planung) , , Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres (Planung) , , Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres (Planung) , ,65 18

19 Entstehungsrechnung Verwendungsrechnung S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 1.4 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (Berechnung der sog. freien Finanzspitze) lfd. Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahres Ansätze des Haushaltsvorjahres einschl. Nachträge Ansätze des Haushaltsjahres Planungsdaten des Haushaltsfolgejahres Planungsdaten des zweiten Haushaltsfolgejahres Planungsdaten des dritten Haushaltsfolgejahres einschließlich Zinsauszahlungen für bereits genehmigte Kredite in 2 einschließlich Zinsauszahlungen für bereits genehmigte Kredite und für geplante, aber noch nicht genehmigte Kredite 1 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ( 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO) , , , , , ,00 2 abzüglich , , , , , ,00 Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von bereits genehmigten Investitionskosten ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 46 GemHVO) 3 = freie Finanzspitze , , , , , ,00 4 abzüglich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von geplanten, aber noch nicht genehmigten Investitionskosten ( 3 Abs. 1 Nr. 46 GemHVO) 5 verbleibende Finanzspitze (Ziel in allen Jahren: 0) , , , , , ,00 Endfällige Kredite Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung Jahr - Betrag entfällt Jahr - Betrag 0,00 Jahr - Betrag entfällt 1 Ergebnisse des Haushaltsvorjahres, sofern vorliegend 2 Angaben können auch in erfolgen 3 Bei Ortsgemeinden Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde, bei Verbandsgemeinden nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil. 19

20 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 1.5 Bestandteile der Planungs- und Rechnungslegung Das neue kommunale Haushaltswesen beinhaltet drei wesentliche Komponenten für die Planung, Bewirtschaftung und den Jahresabschluss: 1. den Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung 2. den Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung 3. die Bilanz- bzw. Vermögensrechnung Während die beiden ersten Komponenten im Vorfeld des Haushaltsjahres von der Verwaltung beplant werden müssen, ist dies bei der dritten Komponente nicht vorgesehen. Die Bilanz stellt vielmehr eine stichtagsbezogene Bestandsaufnahme bezüglich des kommunalen Vermögens dar. Finanzrechnung Vermögensrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen./. Anlagevermögen Eigenkapital Ertrag./. Auszahlungen Finanzmittelsaldo Umlaufvermögen Fremdkapital Aufwand Ergebnis 1. Ergebnisrechnung Nach 44 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung sind in der Ergebnisrechnung die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen vollständig und getrennt voneinander nachzuweisen. Die Ergebnisrechnung entspricht in etwa der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen des laufenden Betriebes, also zum Beispiel die Abschreibungen, abgebildet. Somit wird hier auch der Ressourcenverbrauch dargestellt. Das hier ausgewiesene Jahresergebnis geht als Überschuss oder Fehlbetrag in die Bilanz ein. Fehlbeträge müssen innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden, falls dies nicht geschieht, vermindern sie das Eigenkapital. 20

21 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 2. Finanzrechnung Nach 45 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen vollständig und getrennt voneinander nachzuweisen. Während die Ergebnisrechnung auch nicht zahlungswirksame Vorgänge (z. B. Abschreibungen) beinhalten, werden in der Finanzrechnung alle zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen) dargestellt. Hier werden nicht nur Zahlungen für den laufenden Betrieb, sondern auch für Investitionen aufgezeigt und die Finanzierungsquellen (z. B. Kreditaufnahme). Diese Planungskomponente kommt im klassischen kaufmännischen Rechnungswesen in der Regel nicht vor. Sie trägt den besonderen Anforderungen des Umgangs mit öffentlichen Geldern Rechnung. 3. Teilrechnungen Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen Nach 46 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung sind für die Teilhaushalte entsprechende Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnis und Teilfinanzrechnung, aufzustellen. Nach 4 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt der Verbandsgemeinde angemessen in Teilhaushalte zu gliedern. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse kann die Anzahl der Teilhaushalte variieren. Die Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen wurden entsprechend der Organisationsstruktur der Verbandsgemeinde Nieder-Olm aufgestellt. Damit entsprechen die Teilhaushalte den organisatorischen Verantwortungsbereichen des Verwaltungsgliederungsplanes der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 4. Vermögensrechnung (Bilanz) Gemäß 47 Abs. 1 GemHVO sind in der Bilanz das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, die Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und getrennt voneinander auszuweisen. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag der Bilanz des Vorjahres anzugeben. 21

22 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 1.6 Haushaltsjahre und Haushaltsjahr Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr war der Jahresabschluss für das Rechnungsjahr durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheim noch nicht beschlossen. Die Ergebnisrechnung für das Jahr weist unter der Ziffer 10 als Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit einen Betrag in Höhe von ,95 und bei den laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (Pos. 19) einen Betrag in Höhe von ,73 aus. Das laufende Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit beträgt demnach ,22 (Pos. 20). Unter Berücksichtigung der Zinserträge und Zinsaufwendungen mit einem Saldo von ,48 ergibt sich ein Jahresüberschuss für das Jahr in Höhe von ,74 (Pos. 28). Außerordentlichen Erträge und Aufwendungen lagen nicht vor. Eine Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich war in Höhe von 7.400,00 zu bilden. Somit ergibt sich ein Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von ,74. Der Betrag in Höhe von ,74 wird gemäß 18 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung entsprechend vorgetragen. Als größter Posten schlagen sich bei den Erträgen die Steuern und ähnlichen Abgaben mit einem Gesamtvolumen von ,35 nieder. Die größten Anteile hierbei entfielen auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ,54, die Grundsteuer B mit ,13 sowie die Gewerbesteuer mit ,87. Die Erträge aus dem Familienleistungsausgleich betrugen ,23. Daneben wurden Erträge aus der Grundsteuer A in Höhe von ,96 sowie dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und Hundesteuer in Höhe von ,62 erzielt. An weiteren Erträgen konnten Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge in einer Gesamthöhe von ,77 verzeichnet werden. Hierunter werden die Zuweisungen und Zuschüsse des Landes und des Kreises für die gemeindlichen Kindertagesstätten erfasst. Öffentliche rechtliche Leistungsentgelte wurden in Höhe von insgesamt ,18 erzielt. Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten beliefen sich auf ,52, die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen betrugen ,34. Bei den sonstigen laufenden Erträgen (Nr. 9) wurden Erträge in Höhe von insgesamt ,79 erzielt. Hier werden u. a. neben den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen die Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Wasser in einer Gesamthöhe von ,82 sowie die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden mit ,44 erfasst. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beliefen sich auf 8.695,02. Auf der Aufwandseite werden die Personalaufwendungen in Höhe von ,17 sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von ,39 ausgewiesen. Die Summe der Abschreibungswerte betrug im Haushaltsjahr insgesamt ,18. Die Zuwendungen, 22

23 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen beliefen sich auf insgesamt ,92. Der Größte Anteile hierbei entfallen auf die Kreisumlage mit ,00 sowie auf die Verbandsgemeindeumlage mit ,34. Des Weiteren wurden noch sonstige laufende Aufwendungen mit ,07 verbucht. Die Finanzrechnung schließt im Haushaltsjahr mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von ,58 (Nr. 44). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Aus laufender Verwaltungstätigkeit kann ein positiver Saldo in Höhe von ,02 (Nr. 18) dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der Zinsund sonstigen Finanzein- und Auszahlungen (Nr. 21) in Höhe von ,19 (außerordentlichen Ein- und Auszahlungen lagen nicht vor) ergibt sich ein Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von ,83 (Nr. 26). Berücksichtigt man hierzu noch den Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von ,25 (Nr. 43) so ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss mit ,58. Nach Berücksichtigung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von ,66 sind die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel/Bankbestand) um den Betrag in Höhe von ,92 zu erhöhen. Hinzu kommt noch der Saldo aus durchlaufenden Geldern in Höhe von 0,76. Nachdem man bei der Haushaltsplanung für das Jahr von einer Abnahme der Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde (Abnahme der liquiden Mittel) in Höhe von ,00 ausging, konnte zum Ende des Jahres eine Verbesserung in Höhe von ,92 verzeichnet werden. Die Ortsgemeinde Essenheim konnte somit zum einen Stand an liquiden Mitteln in Höhe von ,19 vorweisen. Der Schuldenstand der Ortsgemeinde Essenheim zum betrug ,28. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei einem Einwohnerstand zum von von 360,13. 23

24 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Haushaltsjahr Die Haushaltssatzung sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr wurde im Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheim in seiner Sitzung am verabschiedet. Nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom wurde die Haushaltssatzung ordnungsgemäß bekannt gegeben. Die Steuersätze betrugen im Haushaltsjahr bei der Grundsteuer A 300 v. H. Grundsteuer B 365 v. H. Gewerbesteuer nach Ertrag 365 v. H. Die wichtigsten Erträge bzw. Einzahlungen der Ortsgemeinde Essenheim waren die Grundsteuer B ,00 Gewerbesteuer ,00 Einkommensteuer ,00 Umsatzsteuer/Familienlastenausgleich ,00 Die bedeutendsten Aufwendungen bzw. Auszahlungen waren im Haushaltsjahr wie folgt veranschlagt: Verbandsgemeindeumlage ,00 Kreisumlage ,00 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,00 Personalaufwendungen ,00 Abschreibungen ,00 Der Ergebnishaushalt für das Jahr schloss bei den Erträgen mit ,00 (Pos. 10) und bei den Aufwendungen mit ,00 (Pos. 19) ab. Unter Berücksichtigung der Zinserträge und Zinsaufwendungen ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von voraussichtlich ,00 (Pos. 28). Der Entwurf des Finanzhaushaltes wies für das Jahr einen Saldo bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von insgesamt ,00 (Pos. 26) aus. Der Finanzhaushalt beinhaltet daneben noch die Investitionseinzahlungen von ,00 (Pos. 35) und Investitionsauszahlungen von ,00 (Pos. 42). Der Finanzplan zeigt damit für das Haushaltsjahr einen Finanzmittelfehlbetrag von ,00 (Pos. 44) auf. 24

25 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Unter Berücksichtigung der geplanten Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionsdarlehen (Nr. 45) in Höhe von ,00 und Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Nr. 46) in Höhe von ,00 ergibt sich eine geplante Abnahme bei den liquiden Mitteln von ,00 (Nr. 51). Die Kommunalaufsicht genehmigte mit Genehmigungsschreiben vom lediglich eine Kreditaufnahme von ,00. Die Entwicklung der liquiden Mittel stellt sich wie folgt dar: Stand zum Abschluss des Haushaltsjahres auf ,19 abzüglich mit dem Jahresabschluss beschlossene Ermächtigungsübertragungen ,45 Zwischensumme: ,55 abzüglich geplanter Abnahme im Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der geminderten Darlehensaufnahme ,00 voraussichtlicher Stand ,55 25

26 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 2. Haushaltsjahr 2.1 Rahmenbedingungen Die Ansätze des Finanzplanungszeitraumes - basieren im Wesentlichen, insbesondere was die Steuereinnahmen betrifft, auf den Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes und den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren in ihren Gemeinschaftsdiagnosen (sogenannte Herbstgutachten) eine weitere Zunahme des Bruttoinlandproduktes (BIP) um 1,9 v. H. Nach der neuen Steuerschätzung kann für die kommunalen Haushalte keinerlei Entwarnung gegeben werden. Im Gegenteil, die Zahlen zeigen, dass die öffentlichen Steuereinnahmen stagnieren und sogar rückläufig sind. Gegenüber der Steuerschätzung aus dem Mai diesen Jahres werden die ursprünglich prognostizierten Steuereinnahmen geringer ausfallen. Das Wirtschaftswachstum wird getragen vom privaten Konsum, die Investitionen beleben sich allmählich. Die Beschäftigung wird ausgeweitet und die Arbeitslosigkeit im Verlauf des kommenden Jahres leicht steigen, weil die derzeit große Zahl von Asylbegehrenden und Flüchtlingen nach und nach am Arbeitsmarkt ankommen. Das Herbstgutachten ist auch Grundlage für die Projizierung der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Für das Jahr geht man analog zur Schätzung der Wirtschaftsforschungsinstitute von einem Wachstum von 1.9 v. H. aus. Trotz der gedämpften weltwirtschaftlichen Perspektiven mit schwächerem Wachstum befindet sich die deutsche Wirtschaft weiterhin auf einem guten Weg. Hierzu tragen vor allem die positive Entwicklung der Beschäftigten verbunden mit steigendem Einkommen bei. Die Inlandsnachfrage ist die tragende Säule des Wachstums. Die finanzielle Lage der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist bei unterschiedlicher Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaften weiterhin sehr angespannt. Das Finanzierungsdefizit besteht nunmehr seit Jahren. Wesentliche Folgeerscheinungen der Haushaltsdefizite ist nach wie vor der hohe Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung. Für den Bereich der Verbandsgemeinde kann hierzu festgestellt werden, dass nach wie vor die Aufnahme von Liquiditätskrediten nicht erforderlich ist. Durch die kontinuierliche Rückführung der Verschuldungen in den Gemeinden und der Stadt in den letzten Jahren wurden die Handlungsmöglichkeiten nachfolgender Entscheidungsträger gestärkt. Für den Bereich der Ortsgemeinde Essenheim lässt sich nach den derzeitigen Schätzungen die Einnahmesituation auch weiterhin nur schwer beurteilen. In den zurückliegenden Jahren mit Ausnahme des Haushaltsjahres 2009 lagen die Erträge aus der Gewerbesteuer in ihrem Volumen jeweils über den zunächst bei der Haushaltsplanung/Nachtragsplanung veranschlagten Werten. Für das bevorstehende Haushaltsjahr wird mit einem Gesamtaufkommen von ,00 gerechnet. 26

27 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Bei den Anteilen am Aufkommen der Einkommensteuer ist nach der Novemberschätzung mit einem erheblichen Minderaufkommen zu rechnen. Diese Entwicklung hängt unmittelbar mit dem Einbruch im 3. Quartal zusammen. Dieser Einbruch wurde zwar als Einmaleffekt bezeichnet, er wirkt jedoch folgerichtig in Form einer Niveauabsenkung auch für die Folgejahre weiter. Die rheinlandpfälzischen Werte fallen von daher um 70 bis 100 Mio. niedriger aus als noch im Mai prognostiziert. Für die Ortsgemeinde Essenheim wird für das Jahr mit einem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von ,00 gerechnet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Ortsgemeinde Essenheim, die mit dem Jahresabschluss für das Jahr festgestellt wurde, beträgt noch 360,13. Durch die Planungen der Folgejahre wird sich diese weiter nach oben bewegen. Allerdings ist hierbei zu erwähnen, dass es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen handelt. Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung ist seit Jahren nicht erforderlich. Allgemein kann festgehalten werden, dass auch weiterhin mit ansteigenden Ausgaben zu rechnen ist. Auch mit der Haushaltsplanung für das Jahr ist die Ortsgemeinde Essenheim wieder bemüht, den hohen Ausstattungsstandard der eigenen Einrichtungen zu erhalten bzw. weiter auszubauen. So sind entsprechende Ansätze für Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen vorgesehen und entsprechende Haushaltsmittel hierfür veranschlagt. 27

28 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 2.2 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt bildet das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres ab. Er ist vergleichbar einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung. Der Ergebnishaushalt zeigt alle geplanten Erträge und Aufwendungen. Dazu gehören auch die Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, wie zum Beispiel die Abschreibungen und deren Gegenpart, die Auflösung von Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge). Der ermittelte Abschreibungsaufwand beträgt ,00. Die Summe der berücksichtigten Erträge aus der Auflösung der Sonderposten, aus Zuwendungen und Beiträgen beträgt voraussichtlich insgesamt ,00. Die Planung des Ergebnishaushaltes ergibt laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von ,00 (Pos. 10) und laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von ,00 (Pos. 19). Unter der Pos. 1 des Ergebnisplanes werden die Erträge der Ortsgemeinde aus Steuern und ähnlichen Abgaben mit insgesamt ,00 ausgewiesen. Die größten Positionen hierbei sind die Grundsteuer B mit ,00, die Gewerbesteuer mit ,00, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ,00 der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit ,00 und der Familienleistungsausgleich mit ,00. Pos. 2 mit insgesamt ,00 beinhaltet die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen sowie u. a. auch die Zuwendungen des Landes und des Kreises für die Kindertagesstätte. Neben den bereits erläuterten Erträgen aus Pos. 1 und 2 beinhaltet der Ergebnisplan unter Pos. 4 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte einen Ansatz von ,00. Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen, sowie u.a. Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Essensbeteiligungen bei den Kindertagesstätten erfasst. Der größte Anteil entfällt hierbei auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten mit ,00. Daneben werden Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen (Elternbeiträge Kita) mit ,00, Erträge für die Beteiligung an den Essenskosten (Kita) mit ,00 sowie Entgelte für Bestattungen mit ,00 eingeplant. Als weitere Ertragspositionen sind die privatrechtlichen Leistungsentgelte (Pos. 5 u. a. Mieten) mit ,00 ausgewiesen. Des Weiteren werden die Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Pos. 6) mit ,00 und die sonstigen laufenden Erträge (Pos. 9) mit ,00 ausgewiesen. Die größten Positionen bei den sonstigen laufenden Erträgen (Pos. 9) sind hierbei die Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Wasser mit insgesamt ,00. 28

29 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Die größte Position bei den Aufwendungen stellt der Personalaufwand (Pos. 11) mit ,00 dar. Die Aufwendungen beinhalten die Dienstbezüge der Beamten, die Entgelte der Beschäftigten incl. der Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen, den Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherung, die Beiträge an die Zusatzversorgungskasse, Berufsgenossenschaft und zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus den tariflichen Anpassungen insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13) werden mit ,00 vorgesehen. Zu den Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für den Energiebezug (Strom, Gas, Heizöl, Wasser, Abwasser) sowie die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Außenanlagen, Gemeindestraßen, Fahrzeugen und Maschinen. Der Anteil an Unterhaltungsaufwendungen beträgt rund ,00. Weitere Aufwendungen im Haushaltsjahr sind die zu zahlenden Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen (Pos. 16) in Höhe von ,00. Hierin enthalten ist die Verbandsgemeindeumlage mit ,00 sowie die Kreisumlage in Höhe von ,00. Die Umlagenpunkte bei der Verbandsgemeindeumlage betragen 38,7 v.h. und bei der Kreisumlage 32,5 v.h. Für die Gewerbesteuerumlage sind ,00 aufzuwenden. Für sonstige laufende Aufwendungen (Pos. 18) sind ,00 vorgesehen. Hinzu kommen Zinserträge und sonstige Finanzerträge in Höhe von ,00. Diese Position beinhaltet auch die Erträge aus der Mitgliedschaft im Zweckverband Kommunale Anteilseigner für Energieverteilnetze und Energieversorgung Nieder-Olm in Höhe von rd ,00. Die veranschlagten Zinsaufwendungen belaufen sich auf ,00. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht geplant. Somit ergibt sich ein Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) in Höhe von ,00. Der Ergebnishaushalt der Ortsgemeinde Essenheim für das Haushaltsjahr ist gem. 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Vorjahren ausgeglichen. 29

30 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 2.3 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt umfasst alle geplanten zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen). Dazu gehören zum einen die deckungsgleichen, zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt und zum anderen auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen sowie die Tilgungsleistungen. Letztere werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt. Im Finanzhaushalt sind die Positionen 1, 3, 5, 6, 13, 14 (16), 15 (17) mit dem Ergebnishaushalt deckungsgleich. Lediglich bei den Positionen 2, 4, 9, 11, 16 (18) ergeben sich Unterschiede, die durch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge (Sonderposten, Urlaubsrückstellungen etc.) entstehen. Die Planung des Finanzhaushalts ergibt laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von ,00 und laufende Auszahlungen in Höhe von ,00. Dazu kommen Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlungen in Höhe von ,00 und Zinsauszahlungen von ,00. Außerordentliche Ein- und Auszahlungen sind nicht geplant. Investitionseinzahlungen sind in Höhe von ,00 geplant, Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von ,00 vorgesehen. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf ,00. Der Finanzmittelfehlbetrag beträgt somit ,00. Die Finanzierung des Finanzmittelfehlbetrages erfolgt über eine Verringerung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von ,00 sowie über die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von ,00. Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Auszahlungsbetrag zur Tilgung der Investitionskredite in Höhe von ,00. Der Stand der liquiden Mittel zum beträgt damit unter Berücksichtigung der Planansätze und Ermächtigungsübertragungen aus voraussichtlich rd.760,00. Der Schuldenstand der Ortsgemeinde Essenheim wird sich unter Berücksichtigung der Darlehensaufnahmen (66.000,00 ) und ( ,00 ) und der vorzunehmenden ordentlichen Tilgungsleistungen auf einen Betrag von ,37 erhöhen. Bei einer Einwohnerzahl von Einwohnern zum bedeutet dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 393,50. 30

31 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 2.4 Teilhaushalte mit zugeordneten Produkten Gliederung Nach 4 Abs. 1 und 2 GemHVO wurde der Haushalt institutionell nach der Aufbauorganisation in folgende Teilhaushalte gegliedert: 1. Teilhaushalt Organisation Herr Kowol Zugeordnete Produkte: Bürgermeister und Beigeordnete Gremien Rathaus 2. Teilhaushalt Organisation Frau Schmitt-Sieben Zugeordnete Produkte: Öffentlichkeitsarbeit Wahlen und sonstige Abstimmungen Partnerschaften Weinbergshut 3. Teilhaushalt Finanzen Herr Hartz Zugeordnete Produkte: Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 4. Teilhaushalt Bürgerservice Herr Kandulla Zugeordnete Produkte: Friedhofs und Bestattungswesen Durchführung von Märkten (Wochen-, Weihnachts- und Jahrmärkte) 31

32 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 5. Teilhaushalt Soziales Frau Kempf Zugeordnete Produkte: Bücherei Heimat- und sonstige Kulturpflege Förderung von Einrichtungen Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Soziale Einrichtungen (Senioreneinrichtungen) Tageseinrichtung für Kinder/Kindergarten Pfiffikus Tageseinrichtung für Kinder/Kindergarten Domherrngärten Tageseinrichtung für Kinder/Kindergarten Wirbelwind Kindertagesstätten anderer Träger Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendhaus - Gemeindetreff 6. Teilhaushalt Bauen Herr Schumacher Zugeordnete Produkte: Bauhof Kinderspielplätze Sportplätze Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahme Gemeindestraßen, Wege, Plätze Öffentliches Grün, Landschaftsbau Feld- und Wirtschaftswege Mehrzweckhalle Sonstige allgemeine öffentliche Einrichtungen (Kirchturmuhr, Anschlagtafeln) 7. Teilhaushalt Umwelt und Verkehr Herr Dvorak Zugeordnete Produkte: Kulturzentrum (Kunstforum) Wohnbauförderung Kommunaler Wohnungsbau Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung) Landschaftsschutz Kommunale Wirtschaftsförderung (Gewerbegebiet) Gemeinschaftshaus Alte Schule Grillplatz 32

33 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 2.5 Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich in der kommunalen Doppik Gemäß 18 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn 1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist, 2. im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Wie auf der Seite 17 ausgewiesen, ist der Haushaltsausgleich gem. 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO im Ergebnis unter Berücksichtigung der Ergebnisvorträge in der Planung für das Jahr erreicht. Der Finanzhaushalt konnte im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ebenfalls ausgeglichen werden. 3. Stellenplan Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten (Planstellen) sowie der Beschäftigten, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, darzustellen. Die Ausweisung der in der Ortsgemeinde Essenheim besetzten Stellen kann dem beigefügten Stellenplan entnommen werden. Dieser ist nach Teilhaushalten gegliedert. 33

34 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi 4. Investitionen Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr insgesamt ,00. Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von ,00 gegenüber. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 43) beträgt damit ,00. Für Investitionen sind im Einzelnen folgende Maßnahmen vorgesehen: Produkt Öffentlichkeitsarbeit Maßnahme 01 Als Ergänzung zum bestehenden Schilderleitsystem werden 2.000,00 zur Verfügung gestellt. Produkt Rathaus Maßnahme 01 Für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung stehen 5.000,00 bereit. U.a. ist vorgesehen einen Beamer und eine Projektionsleinwand anzuschaffen. Maßnahme 04 Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen behindertengerechten Zugang zum Rathaus und zum Ratssaal zu realisieren. Hierfür werden ,0 eingestellt. Maßnahme 05 Für die Erweiterung des Nebengebäudes stehen noch restliche Mittel aus Vorjahren in Höhe von rd ,00 sowie ,00 für den Einbau einer Küche zur Verfügung. Soweit die Mittel im Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen wurden, werden sie in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen. Zusätzlich werden im aktuellen Haushaltsjahr ,00 zur Fertigstellung der Baumaßnahme bereit gestellt. Produkt Bauhof Maßnahme 01 Für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung stehen 5.000,00 bereit. Hierin enthalten sind die Kosten für die Anschaffung einer Rüttelplatte und eines Laubsaugers. Maßnahme 03 Der Fuhrpark des Bauhofs wird ergänzt um einen neuen Salzstreuer und einen Mulcher. Hierfür stehen 7.500,00 zur Verfügung. 34

35 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Produkt Kindertagesstätte Pfiffikus, Münchhofpforte Maßnahme 01 Rd ,00 sind vorgesehen für Sonnenschutzmaßnahmen sowie die Anschaffung von weiterer Betriebs- und Geschäftsausstattung. Maßnahme 04 Die Ortsgemeinde wird auch in die Umgestaltung des Außengeländes vorantreiben. Hierfür stehen 3.000,00 zur Verfügung. Produkt Kindertagesstätte Domherrngärten Maßnahme ,00 werden für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung bereit gestellt. Hierin enthalten sind 5.000,00 für Sonnenschutzmaßnahmen. Produkt Kindertagesstätte Wirbelwind, Lindenstraße Maßnahme 01 Für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung stehen 2.500,00 bereit. Produkt Kinderspielplätze Maßnahme 01 Für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten werden 1.500,00 eingeplant. Produkt Einrichtung der Jugendarbeit, Jugendhaus - Gemeindetreff Maßnahme 01 Rd ,00 werden für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Verfügung gestellt. Produkt Wohnungsbauförderung Maßnahme 08 Für den Ankauf eines Hausgrundstückes im Ortsbereich werden rd ,00 benötigt. Produkt Kommunaler Wohnungsbau Maßnahme 03 Die Ortsgemeinde plant den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten (4 WE ca. 70 qm, 2 WE ca.85 qm). Das Grundstück ist bereits im Eigentum der Ortsgemeinde. Die Baukosten werden auf rd ,00 geschätzt. Im Haushaltsjahr werden ,00 zur Verfügung gestellt. Die nicht verbrauchten Mittel des Vorjahres von ,00 werden in das aktuelle Jahr übertragen. Die jährlichen Abschreibungen für ein Baukostenvolumen von ,00 betragen ,00. Es wird mit Mieteinnahmen von jährlich ,00 gerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Vermietung werden erst ab berücksichtigt. 35

36 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Produkt Gemeindestraßen Maßnahme 06 Die Ortsgemeinde plant den Ortsmittelpunkt neu. Die nicht verbrauchten Mittel des Vorjahres von rd ,00 werden in das aktuelle Jahr übertragen. Maßnahme 08 Der Avus veranschlagt im Haushaltsjahr rd ,00 für Kanalsanierungsarbeiten Mönchhofpforte/Neubrunnenstraße. Das führt zu einem voraussichtlichen Investitionskostenanteil von 4.000,00. Maßnahme 11 Die Ortsgemeinde Essenheim hat ein Straßenausbauprogramm für die Jahre bis 2021 beschlossen. Zunächst werden die Neubrunnenstraße und die Münchhofstraße ausgebaut. Hierfür wird ein Baukostenvolumen von rd ,00 angesetzt. Unter Berücksichtigung der möglichen Mittelübertragungen aus dem Vorjahr beläuft sich der Ansatz für das Jahr auf ,00.Die Einzahlungen aus wiederkehrenden Beiträgen belaufen sich weiterhin auf jährlich ,00. Produkt Öffentliches Grün, Landschaftsbau Maßnahme 01 Insgesamt 2.000,00 stehen für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung bereit. Maßnahme 06 Im Rahmen der Aktion Blau Plus werden für einen Rundwanderweg um die Gemeinde insgesamt ,00 eingeplant. Vom Land wird ein Zuschuss von 70 % der bezuschussungsfähigen Kosten gewährt. Produkt Landschaftsschutz Maßnahme 03 Für den Erwerb von Grundstücksflächen werden ,00 bereitgestellt. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Vorjahr werden in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen. Maßnahme 05 Aus dem Verkauf von 2 Ackerflächen werden Einzahlungen von rd ,00 erwartet. Produkt Kommunale Wirtschaftsförderung (Gewerbegebiet) Maßnahme 04 Insgesamt ,00 werden für erste Planungskosten für ein neues Gewerbegebiet bereit gestellt. Produkt Mehrzweckhalle Maßnahme 01 Für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung stehen 3.000,00 bereit. 36

37 S:\FB_Finanzen\Doppischer Haushalt\Doppischer Haushalt Essenheim\\vorb-hhpl-essenheim-.doc/bi Produkt Gemeinschaftshaus Alte Schule Maßnahme 01 Insgesamt 3.000,00 stehen für die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Verfügung. Die zuvor beschriebenen Investitionsmaßnahmen werden finanziert aus den Einnahmen aus Grabnutzungsentgelten in Höhe von ,00, den Einzahlungen aus wiederkehrenden Beiträgen aus dem Straßenausbauprogramm mit ,00, Investitionszuwendungen aus der Aktion Blau Plus mit ,00 sowie Einzahlungen aus dem Verkauf von 2 Ackerflächen in Höhe von rd ,00.. Des Weiteren ist die Aufnahme eines Darlehens mit ,00 sowie eine Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand in Höhe von ,00 vorgesehen. Der Schuldenstand der Ortsgemeinde Essenheim wird sich unter Berücksichtigung der geplanten Darlehensaufnahmen (66.000,00 ) und ( ,00 ) sowie der ordentlichen Tilgungen für das Jahr voraussichtlich auf ,37 erhöhen. Nieder-Olm, Anita Dessinger 37

38 Erträge des Haushaltsjahres Lfd. Nr. Bezeichnung Summe in % Anteil 1 Steuern und ähnliche Abgaben ,00 61,05% 2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge ,00 27,14% 3 Erträge der sozialen Sicherung - 0,00% 4 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,00 6,00% 5 privatrechtliche Leistungsentgelte ,00 0,95% 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ,00 2,11% 7 Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen - 0,00% 8 andere aktivierte Eigenleistungen - 0,00% 9 Sonstige laufende Erträge ,00 2,75% Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit ,00 100,00% 38

39 Aufwendungen des Haushaltsjahres Lfd. Nr. Bezeichnung Summe in % Anteil 1 Personalaufwendungen ,00 36,70% 2 Versorgungsaufwendungen - 0,00% 3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,00 12,48% 4 5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens u. auf Sachanlagen sowie aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung u. Erweiterung der Verwaltung Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten ,00 8,98% - 0,00% 6 Zuwendungen, Umlagen u. sonstige Transferaufwendungen ,00 39,51% 7 Aufwendungen der sozialen Sicherung - 0,00% 8 Sonstige laufende Aufwendungen ,00 2,33% Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit ,00 100,00% 39

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