Künstler- oder bürgerlicher Name c/o Empfänger oder Firma, falls nötig Straße 1 Straße 2 PLZ, Ort Land, falls nicht Deutschland. .
|
|
- Lennart Franke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Künstler- oder bürgerlicher Name c/o Empfänger oder Firma, falls nötig Straße 1 Straße 2 PLZ, Ort Land, falls nicht Deutschland Autorenvertrag 1. DEFINITIONEN 1.1. Verlag: p.machinery Michael Haitel, siehe Briefpapier Autor: siehe Anschriftenfeld oben. (Bildkünstler sind Autoren gleichgestellt.) 1.3. Werk: QR codes Wir. Sind die Zukunft Umfang: 1.5. Reihe: Imprint»Die QR edition«1.6. Abliefertermin: 01. März 2016, 24 Uhr 1.7. Erscheinungstermin: ca. Juli Bankverbindung des Autors: t.b.a. p.machinery Michael Haitel Murnau am Staffelsee, den Datum Künstler- oder bürgerlicher Name Ort den Datum
2 2. VERTRAGSGEGENSTAND 2.1. Der Autor überlässt dem Verlag das von ihm geschaffene Werk gemäß 1.3. zum Verlag in der Reihe gemäß Über einen evtl. endgültigen Titel einigen sich die Parteien vor Fertigstellung Der Autor versichert, dass das Werk weder ganz noch teilweise Dritten in Verlag gegeben noch auf andere Art und Weise mit seinem Wissen veröffentlicht wurde Der Autor versichert, dass er über das alleinige Urheberrecht an dem Werk verfügt und berechtigt ist, dem Verlag die unter 3. genannten Rechte zu übertragen. Der Autor versichert, dass diejenigen Teile des Werkes, deren Urheberrechte bei Dritten liegen, bezeichnet wurden Der Autor versichert, dass das Werk keine Persönlichkeits- oder andere (nicht urheberrechtliche) Rechte Dritter verletzt Der Autor versichert, dass Zitate nur im gesetzlich zulässigen Rahmen der 51, 63 UrhG verwendet und hinreichend als Zitate kenntlich gemacht und mit einer Quellenangabe versehen wurden Hindernisgründe einer uneingeschränkten Abgabe der Versicherungen nach teilt der Autor schriftlich mit. Kann der Verlag hieraus drohende Rechtsrisiken nicht mit zumutbarem Aufwand und innerhalb angemessener Frist beseitigen, besitzt er Rücktrittsrecht vom Vertrag Sind die Versicherungen des Autors nach unzutreffend, wird der Autor den Verlag von allen Ansprüchen Dritter freistellen. 3. RECHTEÜBERTRAGUNG 3.1. Hauptrechte Der Autor räumt dem Verlag räumlich und inhaltlich unbeschränkt und für die Dauer von 5 (fünf) Jahren ab Erstveröffentlichung des Werkes gemäß 1.3. die folgenden ausschließlichen Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung für die erste und alle folgenden Auflagen und Ausgaben ein, jeweils inkl. der Rechte zur Aktualisierung, Änderung, Ergänzung, Kürzung, Zusammenfassung sowie zur sonstigen Bearbeitung des Werkes oder seiner Teile in Buchoder elektronischer Ausgabe in a. jeder unkörperlichen elektronischen Ausgabe 1 ; b. jeder Buch- oder körperlich elektronischen Ausgabe 2 ; c. jeder Art der unkörperlichen Hörbuchfassung 3 ; d. jeder Art der körperlichen Hörbuchfassung Dem Autor wird ein Mitsprache- und Vetorecht eingeräumt Der Verlag wird die Veröffentlichung des Werkes mindestens in Buchform (Printbook) und als Ebook vornehmen. 1 durch Online-Abruf und Wiedergabe des Werkes am Bildschirm eines nutzungsberechtigten Lesers, für beliebig viele Abrufe und Wiedergaben. Diese Rechte umfassen die maschinenlesbare Erfassung und elektronische Speicherung des Werks in einer Online-Datenbank, die der Verlag oder ein Dritter betreibt. Ferner das öffentliche Angebot und die Bereithaltung des so gespeicherten Werkes oder von Werkteilen zum Onlineabruf, die Übermittlung auch via Internet des Werkes und dessen Wiedergabe am Bildschirm oder Lesegerät eines nutzungsberechtigten Lesers, z. B. Ebook, einschließlich der Wiedergabe auf einem Multifunktionslesegerät wie Handy, Palm usw. 2 auf Datenträgern wie CD-ROM, DVD und ähnlichen, in allen Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung, auf allen Vertriebswegen. Diese Rechte umfassen z. B. die Vervielfältigung und Verbreitung in Hardcover-, Taschenbuch-, Paperback-, Reprint-, Sonder-, Großdruck-, Schul-, oder (gekürzte) Digestausgaben, in Anthologien oder Gesamtausgaben. Zu den Vertriebswegen rechnen beispielsweise der Sortimentshandel, das Internet, Mailorder oder Sondermärkte. 3, durch die eine Hörbuchaufnahme der Öffentlichkeit angeboten und verfügbar gemacht wird und die an individuelle Kunden übermittelt werden, insbesondere auch durch Einspeisung in einen Server, Zwischenspeicherung, Speicherung beim Kunden, auch temporär oder partiell-temporär, sowie der Bereitstellung für den individuellen Abruf durch eine unbegrenzte Zahl von Kunden z. B. im Rahmen von On-Demand-Download-Diensten, Streaming, Podcasting, Internet, Mobilfunk oder Push-/Pull-Dienste jeweils unabhängig von der Art des Empfangsgeräts mobil oder stationär. Eingeschlossen ist auch die Wiedergabe von Ausschnitten der Hörbuchaufnahmen im Internet oder auf CD zu Zwecken der Werbung dafür. 4 durch Vervielfältigung auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe mittels analogen, digitalen oder sonstigen Bild- und/oder Tonträgern und durch Verbreitung in jeder Art und Weise auszuwerten, einschließlich Vermietung und Verleih. Arten der körperlichen Hörbuchfassungen sind beispielsweise Formen eines Hörspiels, von Lesungen und/oder Wiedergaben mit einem oder mehreren Sprechern, wobei die Auswahl der Sprecher und die Dramaturgie im Ermessen des Verlags liegt. Tonträger aller Art sind z. B. Compact-Disc, MultiOptionalCompactDisk (MO-CD) DigitalCompactCassette (DCC), MiniDisc, Digital Audio Tape (DAT), SuperAudioCompactDisc, DVD-Audio, Laser-Disk, Foto-CD, Compact-Disc-Video, DVD-Video, CD-Plus, CD-ROM, CD- ROM-XA, RAM-Cards, CD-I, Filme, VideoCassetten, VideoDiscs, Schallplatten und ähnliches. Datenträger und sonstige Träger sind z. B. Speichermedien jeglicher Art, wie Festplatten, Computer-Chips, Mikroprozessoren, Disketten und Datenträger aller Arten.
3 3.2. Nebenrechte Der Autor überträgt dem Verlag, jeweils inkl. des Rechts zur Aktualisierung, Änderung, Ergänzung, Kürzung, Zusammenfassung, Übersetzung in alle Sprachen und Mundarten, zur sonstigen Bearbeitung in Buch- oder elektronischer Ausgabe, das ganze Werk oder Teile davon, das Recht a. zum ganzen oder teilweisen Abdruck, Vorabdruck, Nachabdruck, auch in fremden, periodischen oder nichtperiodischen Druckschriften, als Fortsetzungsabdruck und für Werbezwecke (dies auch dann, wenn keine Abdruckvergütungen erzielt werden); b. zum Vortrag oder zur Sendung durch Dritte, zur Rundfunklesung, sowie die daraus entstehenden Überspielungs- und Wiedergaberechte; c. zur Aufnahme und Vertonung; d. zur Verwertung in Blindenschrift und anderen Formen der Zugänglichmachung für Sehbehinderte; e. zu sonstiger Vervielfältigung; f. zur Bearbeitung, Herstellung, Aufführung und Auswertung von Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen sowie Hörspielen; g. zur Vereinigung mit anderen Werken, Werkteilen oder sonstigem Material, auch zu interaktiv nutzbaren elektronischen Werken (Multimediarecht); h. zum Merchandising Dem Autor wird ein Mitsprache- und Vetorecht eingeräumt Rechte, die der Autor zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung Verwertungsgesellschaften (z. B. VG WORT) eingeräumt hat, werden dem Verlag nicht eingeräumt. Der Autor hat keinen Anspruch auf Beteiligungen an Erlösen, die der Verlag von Verwertungsgesellschaften erhält Künftig bekannt werdende, weitere Nutzungsarten dürfen nicht in einer Form verwendet werden, die eine Verwertung in derzeit bekannten Nutzungsarten beeinträchtigt Die Nebenrechte beinhalten auch das Recht zur Lizenzvergabe an Dritte Die Übertragung der Nebenrechte gilt für die Dauer der Hauptrechte gemäß Gleiches gilt für das Recht zur Lizenzvergabe; abgeschlossene Lizenzverträge bleiben auch über das Ende der Rechteübertragung hinaus gültig. 4. RECHTEVERWERTUNG 4.1. Ablieferung des Werkes Das Werk ist zum Termin gemäß 1.6. abzuliefern Der Autor versichert, über Sicherheitskopien des Werkes in geeigneter Form zu verfügen und diese dem Verlag ggf. zur Verfügung zu stellen Der Autor verpflichtet sich, den Verlag spätestens 1 (einen) Monat vor Ablauf des Termines gemäß 1.6. zu informieren, wenn dieser Termin nicht zu realisieren ist. Bei Verzögerung der Ablieferung von mehr als 2 (zwei) Monaten ab dem Termin gemäß 1.6. hat der Verlag das Recht, dem Autor eine angemessene Nachfrist zur Ablieferung zu setzen. Liefert der Autor auch zum Nachfristtermin nicht, hat der Verlag Rücktrittsrecht vom Vertrag Der Verlag verpflichtet sich, das Manuskript zu lektorieren und für die Drucklegung vorzubereiten Der Autor verpflichtet sich, die in einem geeigneten Dateiformat gelieferten Layoutvorbereitungsdaten ohne besondere Vergütung Korrektur zu lesen und innerhalb von 7 (sieben) Tagen ein Fehlerprotokoll zu liefern und die Zustimmung zur Layouterstellung zu erteilen. Erhält der Verlag die Zustimmung innerhalb der Frist nicht, ist er berechtigt, die Layouterstellung selbst freizugeben und das Werk für den Druck vorzubereiten Der Verlag verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten ab Vertragsunterzeichnung zu veröffentlichen. Anderenfalls kann der Autor nach einmaliger schriftlicher Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Die gemäß 3. auf den Verlag übertragenen Rechte fallen ohne Weiteres und unentgeltlich an den Autor zurück, der Vertrag gilt als aufgelöst Der vorgesehene Erscheinungstermin ergibt sich gemäß Verwertung des Werkes (Produktion) Der Verlag vervielfältigt und verbreitet das Werk in der vom Autor gemäß genehmigten Fassung Der Verlag bestimmt Aufmachung und Ladenpreis des Werkes. Der Verlag berücksichtigt nach Möglichkeit Wünsche des Autors Der Verlag weist den Namen des Autors in angemessener Weise auf dem zu verbreitenden Werk Der Verlag setzt die notwendigen Mittel für angemessene Werbung, Vertrieb und Absatz ein Für bearbeitete Neuausgaben gibt der Verlag dem Autor drei Monate Gelegenheit, eine Bearbeitung des Werkes vorzunehmen. Reagiert der Autor auf die Einladung zur Bearbeitung nicht oder lehnt er die Mitarbeit zur Bearbeitung ab, ist der Verlag berechtigt, das Werk durch Dritte unter Berücksichtigung des Urheberpersönlichkeitsrechtes bearbeiten zu lassen. Dabei entstehende Kosten trägt der Verlag.
4 4.3. Verwertung der Nebenrechte Der Verlag informiert den Autor über die Verwertung von Nebenrechten gemäß Die für die Verwertung von Nebenrechten relevanten Teile dieses Vertrages werden Bestandteil des Vertrages zwischen Verlag und Lizenznehmer Beteiligungen Dritter z. B. Literaturagenten, -agenturen u. a. durch den Autor Berechtigte an den Erlösen aus der Verwertung von Nebenrechten gemäß 3.2. sind durch den Autor zu befriedigen. 5. HONORIERUNG 5.1. Honorar Der Autor erhält für jedes verkaufte, bezahlte und nicht retournierte Exemplar gem b und d. ein Honorar auf der Basis des Nettoverkaufspreises (d. i. Ladenverkaufspreis abzgl. Mehrwertsteuer) Das Honorar beträgt 10 % des Nettoverkaufspreises. Die Honorarverteilung bei Anthologietiteln erfolgt anteilig pro Kopf Erlöse aus dem Verkauf von Werken gem a und c, sowie der Verwertung von Nebenrechten gemäß 3.2., die durch Dritte erfolgen, werden nach Abzug von durch den Verlag zu tragenden Honoraren für Dritte, Vermittlungskosten oder Gebühren z. B. für Agenturen im Verhältnis 50:50 (Autor:Verlag) geteilt. Im Falle von Anthologien erfolgt die Verteilung des Autorenanteils anteilig pro Kopf In den Honorarzahlungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten Ein Garantiehonorar oder ein Honorarvorschuss wird nicht gezahlt Frei- und Rabattexemplare Der Autor erhält 2 (zwei) Freiexemplare eines monografischen bzw. 1 (ein) Freiexemplar eines Anthologietitels als Belegexemplare. Die Belegexemplare dürfen nicht verkauft werden Der Autor erhält jederzeit weitere Exemplare mit 30 % Rabatt auf den festgelegten Verkaufspreis. Es sind ggf. Mindestbestellmengen (i. d. R. 20 Ex.) abzunehmen. Evtl. Versandkosten gehen zu Lasten des Autors Sofern technisch machbar und kostenmäßig zumutbar erhält der Autor 1 (ein) Freiexemplar von Produktionsergebnissen aus der Verwertung von Nebenrechten gemäß Exemplare gemäß unterliegen nicht den Honorarregelungen gemäß Ebenfalls nicht den Honorarregelungen unterliegen Pflicht-, Prüf-, Werbe- und Besprechungsexemplare. Ein Einzelnachweis über die Verwendung dieser Exemplare erfolgt nicht Abrechnung Honorarabrechnungen erfolgen zum und jeweils innerhalb von vier Wochen ab dem jeweiligen Stichtag Honorarzahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der Honorarabrechnungen auf die Bankverbindung gemäß 1.8. Honorarbeträge unter 25 EUR werden erst bei Erreichen des Schwellenwerts von 25 EUR ausgezahlt Erfolgt eine Honorarzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der Honorarabrechnung nicht, hat der Autor das Recht der Mahnung mit Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung. Erfolgt die Honorarzahlung innerhalb dieser Frist weiterhin nicht, fallen die dem Verlag übertragenen Rechte gemäß 3. ohne Weiteres und unentgeltlich an den Autor zurück. Ansprüche des Autors an den Verlag bleiben unbeeinträchtigt Der Verlag gibt einem vom Autor beauftragten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchsachverständigen zur Überprüfung der Honorarabrechnungen Einsicht in die dazu relevanten Unterlagen. Dabei anfallende Kosten trägt der Autor, falls sich die Abrechnungen des Verlages als nicht fehlerhaft erweisen; anderenfalls trägt der Verlag die Kosten. 6. SONSTIGE VERABREDUNGEN (Zutreffendes bitte ankreuzen) 6.1. Sofern nicht in diesem Vertrag anders bestimmt gelten im Übrigen die Bedingungen der Ausschreibung
5 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7.1. Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen Der Vertrag gilt im Falle des Ablebens des Autors auch für die Rechtsnachfolger Wird der Verlag durch Dritte übernommen, kann der Autor die gemäß 3. übertragenen Rechte vor Vertragsablauf zurück verlangen, sofern wichtige Gründe vorliegen. Diese sind beispielsweise Änderungen des Verlagsprogramms, Wechsel der weltanschaulichen oder sonstigen Ausrichtung des Verlages, Verlagerung des Verlagssitzes ins Ausland u. ä Sollte eine der Vertragsbestimmungen oder eine aufgrund dieses Vertrages geschlossene Vereinbarung unwirksam sein, werden die Vertragspartner diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine solche Abrede ersetzen, die dem Zweck und dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Wirksamkeit des Vertrages oder der Vereinbarung bleibt unberührt Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und den Regeln des internationalen Privatrechts. Es gelten darüber hinaus die Regelungen des Urheber- und des Verlagsrechts Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Ende des Vertragstextes Version
Verlagsvertrag. Anthologie MUSTER. Zwischen. nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt
Verlagsvertrag Anthologie Zerzabelshofstraße 41 90480 Nürnberg Zwischen art&words Verlag für Kunst und Literatur Peter R. Hellinger nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt 1 Vertragsgegenstand
Verlagsvertrag MUSTER. Zwischen. nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt
Verlagsvertrag Zerzabelshofstraße 41 90480 Nürnberg Zwischen art&words Verlag für Kunst und Literatur Peter R. Hellinger nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt 1 Vertragsgegenstand (1) Der
VERLAGSVERTRAG. 1 Vertragsgegenstand. 1. Gegenstand dieses Vertrags ist das Werk des Autors unter dem Titel:
Zwischen #### nachstehend: Autor und TUDpress Verlag der Wissenschaften GmbH Bergstr. 70 01069 Dresden vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Eckhard Heinicke nachstehend: Verlag wird
Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Videosequenz
Zwischen dem Lean Six Sigma Network e.v., StEP Business Center, Curiestr. 2, 70563. , im Folgenden als Verfasser bezeichnet, wird
Verfasservertrag LSSN e.v. ENTWURF Zwischen dem Lean Six Sigma Network e.v., StEP Business Center, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, im Folgenden als LSSN e.v. bezeichnet und,,, im Folgenden als Verfasser
Zwischen (nachstehend: Autorin) und (nachstehend: Verlag) dem Titel / Arbeitstitel: (nachfolgend: Beitrag) zu dem von (nachstehend: Herausgeber)
Autorinnenvertrag Zwischen (nachstehend: Autorin) und (nachstehend: Verlag) wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand dieses Vertrages ist der vorliegende / noch zu verfassende
zwischen nachstehend Übersetzer / Übersetzerin genannt und nachstehend Verlag genannt
Übersetzungsvertrag zwischen nachstehend Übersetzer / Übersetzerin genannt und nachstehend Verlag genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
Zwischen (nachstehend: Herausgeber) und (nachstehend: Verlag)
Herausgebervertrag Zwischen (nachstehend: Herausgeber) und (nachstehend: Verlag) wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die vorliegende / noch zu erarbeitende
Herausgebervertrag für die Veröffentlichung einer Schriftenreihe auf dem Dokumentenserver der Freien Universität Berlin
Interne Vermerke: An die Universitätsbibliothek der FU Berlin Redaktion Dokumentenserver Garystraße 39 D 14195 Berlin Bitte beide Vertragsausfertigungen unterschrieben an die UB schicken! Die zweite Ausfertigung
Die sieben Siegel des Verlagsvertrags
Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Meine Rechte und auch ein paar Pflichten 7. Schweizer Symposium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer 21. November 2015 Stans Regula Bähler, Rechtsanwältin,
im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
M E R C H A N D I S I N G V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5).
GEMEINSAME VERGÜTUNGSREGELN FÜR ÜBERSETZUNGEN
GEMEINSAME VERGÜTUNGSREGELN FÜR ÜBERSETZUNGEN aufgestellt von 1. Carl Hanser GmbH & Co. KG, Kolbergerstr. 22, 81679 München 2.... 3.... 4... - nachfolgend e genannt 1 - und dem Verband deutschsprachiger
Vom Buchvertrag zum Vertrag für multimedia Rechte
Vom Buchvertrag zum Vertrag für multimedia Rechte Holger Behm Abteilungsleiter Internationale Kooperationen/ Lizenzen Cornelsen Schulbuchverlage Berlin Vorstandsmitglied European Educational Publishers
ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst
Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873797 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend
Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung
Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,
Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung
Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste
Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste Muster-Ausstellungsvertrag Dies ist ein unverbindlicher Mustervertrag. Der BBK übernimmt für Folgen seiner Verwendung im konkreten Einzelfall keine Haftung.
G E M A gültig ab 01. Juli 1997
G E M A gültig ab 01. Juli 1997 Vergütungssätze zu Ziffer 3. a) des Einzelvertrages für Mitglieder des VDM entsprechend dem Tarif VR-T-H 1 für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf handelsüblichen
Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für
10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung
Werkvertrag. Nr. D046-01_01. zwischen
Werkvertrag Nr. D046-01_01 zwischen der TMF Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.v., Charlottenstraße 42, 10117 Berlin vertreten durch ihre Vorstand dieser vertreten
Der LIZENZGEBER erteilt dem LIZENZNEHMER das nicht ausschließliche Recht wie unter 2 beschrieben, die nachfolgend aufgeführte(n) Tonaufnahme(n)
L I Z E N Z V E R T R A G Zur nonexklusiven Lizenzierung von FKM-Tonträgeraufnahmen zwischen Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft mbh Jahnstrasse 45 80469 München nachstehend LIZENZGEBER
AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /
Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
Hinterlegungsvereinbarung
Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger
Geheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
Lizenzvertrag (VoD) Unternehmen: Adresse: Ansprechpartner: Straße/Postfach: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Unternehmen:
Lizenzvertrag (VoD) Unternehmen: Adresse: Ansprechpartner: Straße/Postfach: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: und - im Folgenden Lizenzgeber genannt - Unternehmen: Adresse: Ansprechpartner: Straße/Postfach: PLZ/Ort:
Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )
Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)
Vereinbarung über Nutzungsrechte an Fotos
1 Präambel: Vereinbarung über Nutzungsrechte an Fotos Stand: 28.09.2014 Die Parteien diese Vertrages vereinbaren die Durchführung eines Foto Shootings und die Art und Weise der Verwertung der aus dem Foto
Veröffentlichungsvertrag für die Abgabe elektronischer Dissertationen der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften Hochschulschriften Gleueler Str. 60 50931 Köln Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) Leibniz-Informationszentrum
Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
Papierfresserchens MTM-Verlag GbR
Papierfresserchens MTM-Verlag GbR Die Bücher mit dem Drachen Papierfresserchens MTM-Verlag GbR, Sonnenbichlstraße 39, D- 88149 Nonnenhorn. Verlagsvertrag zwischen XXXXXX Bei Minderjährigen Vertretungsberechtigter:
Dr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
ÜBERSETZUNGS-AUFTRAG
ÜBERSETZUNGS-AUFTRAG Die Egmont Ehapa Verlag GmbH und die Egmont vgs mbh beauftragen gemeinschaftlich Herrn/Frau mit folgender Übersetzung in die deutsche Sprache: 1. Auftragsumfang und Modalitäten Reihe/Titel/Ausgabe:
Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder
Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str.
Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen
Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen Neue Fassung, gültig ab 7. 1992 Rahmenvertrag Zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Druck und Papier und dem Börsenverein des
Hardware-Kaufvertrag
1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition
Vervielfältigung und Fotokopieren von Liedern für den Gemeindegesang UrhLied 966 Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition Vom 9./11.
Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke
Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Dr. Arne Upmeier Ein langer Weg zum Allheilmittel? Aktionsbündnis Urheberrecht I Juli 2002 Aktionsbündnis Urheberrecht präsentiert
Werkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
V E R L A G S V E R T R A G. über Titel
V E R L A G S V E R T R A G über Titel abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Miturhebern: 1).. 6).
Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0
Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 Lizenzvertrag DAS WERK (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ( CCPL ODER LIZENZVERTRAG ) ZUR VERFÜGUNG
Rahmenvertrag über die Durchführung von (vorwiegend wissenschaftlichen) Recherchen, Übersetzungen und anderen Textarbeiten.
Rahmenvertrag über die Durchführung von (vorwiegend wissenschaftlichen) Recherchen, Übersetzungen und anderen Textarbeiten Präambel Soweit Nimirum gegenüber dem Kunden Rechercheleistungen nach Maßgabe
Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand 24.07.2015 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt)
L I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
L I Z E N Z V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten
LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort
LIZENZVERTRAG Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt Zwischen Stadt Neustadt am Rübenberge -vertreten durch Bürgermeister Uwe Sternbeck- Nienburger Straße 31 31535 Neustadt a. Rbge. - nachfolgend Lizenzgeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VII. Datenschutz VIII. Digitale
zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010
Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft
Picking the winners - Dienstleistungsorientierte Bestandspflegeund Ansiedlungspolitik
Geographie Bernd Steinbrecher Picking the winners - Dienstleistungsorientierte Bestandspflegeund Ansiedlungspolitik Dienstleistungsunternehmen in der Regionalentwicklung am Beispiel der Region Aachen Diplomarbeit
Straße und Hausnummer: Personalausweisnummer (nur bei minderjährigen von den Eltern anzugeben):
Vereinbarung zwischen Model und Fotograf Zwischen geb. am:.. Straße und Hausnummer: PLZ, Ort:, Telefon: / Mail: @. Personalausweisnummer (nur bei minderjährigen von den Eltern anzugeben): nachfolgend Model
Vereinbarung. Die Auftragnehmerin übernimmt für den Auftraggeber die Bearbeitung von Beiträgen
Vereinbarung zwischen Konradin Medien GmbH, Ernst-Mey-Straße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen [im Folgenden Auftraggeber genannt] und [im Folgenden Auftragnehmerin genannt] Präambel Die Auftragnehmerin
Muster-Vertrag für Übersetzungen von belletristischen Werken
Muster-Vertrag für Übersetzungen von belletristischen Werken Zwischen Herrn / Frau... - nachstehend Übersetzer bzw. Übersetzerin genannt und dem Verlag... - nachstehend Verlag genannt wird folgender Vertrag
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG
Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt
Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG. Zwischen dem. Flugsportverein Gießen e.v. nachstehend Luftfahrerschule genannt -
Flugsportverein ießen e.v. Flugsportverein Gießen e.v. Postfach 110 343 35348 Gießen T +49 641 52 026 I www.fsv-giessen.de E mail@fsv-giessen.de Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG
Vertrag über die Präsentation von Bildmaterial auf der Internet-Plattform neuebildanstalt und die Vermarktung dieser Bildrechte durch neuebildanstalt
Vertrag über die Präsentation von Bildmaterial auf der Internet-Plattform neuebildanstalt und die Vermarktung dieser Bildrechte durch neuebildanstalt Zwischen neuebildanstalt OHG, Hoheluftchaussee 139,
Das Internet als Instrument der Unternehmenskommunikation unter besonderer Berücksichtigung der Investor Relations
Wirtschaft Jörn Krüger Das Internet als Instrument der Unternehmenskommunikation unter besonderer Berücksichtigung der Investor Relations Eine theoretische und empirische Analyse Diplomarbeit Bibliografische
Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen
Auf einen Blick Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Vergabe einer vergütungsfreien standardisierten Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Frequently Asked
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen der Fraport AG Werkleistungen 2 1. Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsparteien
1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. 14 (BGB).
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenste hende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedin gungen des Lieferanten erkennen wir nicht an,
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
Berechtigungsvertrag
Berechtigungsvertrag (Stand 01.12.2016) zwischen Produktionsunternehmen/Produzent - nachfolgend Berechtigter genannt - und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Prof. Dr.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen. zum Kursvermarktungsvertrag. für Vendoren / Revendoren. Besondere Bestimmungen. OTC-Daten. Version 6.0.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kursvermarktungsvertrag für Vendoren / Revendoren Besondere Bestimmungen OTC-Daten Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 der Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart
Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller
Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe
Web-Design-Vertrag (Muster)
Web-Design-Vertrag (Muster) zwischen... und -nachfolgend Auftragnehmer genannt -... - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist
Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten.
http://www.semling.ch/bytepix/user/showtext.php?what=agb Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen semling fotografie & Foto-Mail
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Deutscher Bundestag. Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Wort- und Bildbeiträge in der Wochenzeitung
Deutscher Bundestag Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wort- und Bildbeiträge in der Wochenzeitung Das Parlament sowie den Onlineangeboten des Deutschen Bundestages Berlin, 11. Oktober 2016 Geschäftszeichen:
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus -
CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus - 4. November 2016 Harald Müller Open Access und CC-Lizenz Kommerzialisierung von Wissen & die Folgen Wissenschaftler/in
Allgemeine Nutzungsbedingungen. des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, Karlsruhe
Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, 76133 Karlsruhe für die Online-Distribution SESAM (Server für schulische Arbeiten
Software-Lizenzvereinbarung über die Überlassung von Software
Software-Lizenzvereinbarung über die Überlassung von Software Vorbemerkung Der Lizenznehmer hat vom Lizenzgeber Maschinen (nachfolgend: Vertragsgegenstände) erworben, für deren Funktion die vom Lizenzgeber
Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen
Sport Carla Vieira Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FreiNet GmbH
H T T P : / / W W W. F R E I N E T. D E Allgemeine Geschäftsbedingungen der FreiNet GmbH Mit Stand vom 01.01.2004 G E S C H Ä F T S F Ü H R E R M A N F R E D N E U F A N G H R B 4 7 5 8 A M T S G E R I
Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
Besondere Vertragsbedingungen des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.v. (VFA)
Besondere Vertragsbedingungen des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.v. (VFA) 1. Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Grundlage seines Angebotes einschließlich
Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel
L i z e n z v e r t r a g
L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend
Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland
Geisteswissenschaft Axel Jäckel Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Ein Fall für die soziale Arbeit?! Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische
Galerievertrag / für eine zeitlich begrenzte Ausstellung
,, vertrag / für eine zeitlich begrenzte Ausstellung Zwischen: (im Vertrag genannt), riesestr.31,. Vertreten durch: Hellfried Christoph und: (im Vertrag Künstler genannt) 1 Die nachfolgende Vereinbarung
Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Glinkastraße 24, Berlin, - Auftraggeberin - und
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Glinkastraße 24, 10117 Berlin, - Auftraggeberin - xxxx, vertreten durch xxxx und - Auftragnehmer/in - schließen
Checklist Rechtekatalog Film. Empfohlen wird, die Übersicht über das österreichische Urheberrecht für den
Checklist Rechtekatalg Film Einleitung: Empfhlen wird, die Übersicht über das österreichische Urheberrecht für den Filmhersteller (abrufbar http://www.filmandmusicaustria.at/fileadmin/dateien/recht/urheberrecht-