Strafrecht Besonderer Teil/2
|
|
|
- Adolf Schuster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strafrecht Besonderer Teil/2 Straftaten gegen Vermögenswerte begründet von Prof. Dr. Johannes Wessels t fortgeführt von Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp o. Professor an der Universität Heidelberg 31., neu bearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg
2 Vorwort Vorwort der 21. Auflage Vorwort der 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Fest- und Gedächtnisschriftenverzeichnis Rn Seite V VI VII XXII XXVII XXIX Einleitung Straftaten gegen Vermögenswerte 1 1 I. Straftaten gegen das Eigentum und gegen einzelne Vermögenswerte 2 1 II. Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes 3 2 III. Gesetzliche Neuerungen 9 7 l.teil Straftaten gegen das Eigentum 1. Kapitel Sachbeschädigungs- und Computerdelikte 1 Die einzelnen Straftatbestände 10 8 I. Einfache Sachbeschädigung Rechtsnatur und Reform Geschütztes Rechtsgut 13a Gegenstand der Tat Tathandlungen a) Beschädigen b) Zerstören c) Verändern des Erscheinungsbildes 31a Abgrenzung zur bloßen Sachentziehung Subjektiver Tatbestand Prüfungsaufbau Sachbeschädigung, IX
3 II. Zerstörung von Bauwerken und von wichtigen Arbeitsmitteln Zerstörung von Bauwerken Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel III. Gemeinschädliche Sachbeschädigung Schutzgut und Schutzzweck Unrechtstatbestand IV. Datenveränderung und Computersabotage Datenveränderung Prüfungsaufbau Datenveränderung, 303a Computersabotage Prüfungsaufbau Computersabotage, 303b 55b Kapitel Diebstahl und Unterschlagung 2 Der Grundtatbestand des Diebstahls I. Systematischer Überblick Gegenüberstellung von Diebstahl und Unterschlagung Qualifizierte und privilegierte Diebstahlsfälle II. Das Diebstahlsobjekt Begriff der Sache Beweglichkeit Fremdheit III. Die Wegnahme Wegnahme und Gewahrsamsbegriff Eigentum und Gewahrsam Einzelprobleme und Erscheinungsformen des Gewahrsams a) Gewahrsamswille b) Tatsächliche Sachherrschaft und Verkehrsauffassung c) Besitz und Gewahrsam d) Mitgewahrsam e) Abgrenzungskriterium zur Unterschlagung f) Gewahrsam bei verschlossenen Behältnissen g) Gewahrsamsverlust Vollendung der Wegnahme a) Bruch fremden Gewahrsams b) Begründung neuen Gewahrsams Vollendung und Beendigung des Diebstahls X
4 IV. Der subjektive Unrechtstatbestand des Diebstahls Tatbestandsvorsatz Entwicklung des Zueignungsbegriffs in Wissenschaft und Rechtsprechung a) Bedeutung der Erweiterung durch das 6. StrRG b) Substanz-, Sachwert- und Vereinigungstheorie c) Eigene Stellungnahme Einzelelemente des Zueignungsbegriffs a) Aneignung b) Enteignung Absichtsbegriff im Diebstahlstatbestand a) Handeln mit animus rem sibi habendi b) Handeln mit Drittzueignungsabsicht Problematische Fallgestaltungen a) Rückveräußerung an den Eigentümer b) Entwendung von Legitimationspapieren c) Entwendung von Ausweispapieren d) Entwendung von Geldautomatenkarten e) Grenzen der Sachwerttheorie f) Hinweise zum Selbststudium Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung Maßgeblicher Zeitpunkt in subjektiver Hinsicht Prüfungsaufbau Diebstahl, [3 Besonders schwere Fälle des Diebstahls I. Die Reform des 243 und die Bedeutung der Regelbeispielsmethode Von der Qualifikation zu Regelbeispielen Regelbeispiele als Strafzumessungsregeln Problematik des Versuchs a) Versuch als besonders schwerer Fall b) Versuchsbeginn Vorsatzerfordernis und Teilnahme II. Die einzelnen Regelbeispiele des 243 I Einbruchs-, Einsteige-, Nachschlüssel- und Verweildiebstahl (Nr 1) a) Geschützte Räumlichkeiten b) Handlungsmodalitäten c) Zeitpunkt des Diebstahlsvorsatzes Überwindung besonderer Schutzvorrichtungen (Nr 2) Gewerbsmäßiger Diebstahl (Nr 3) Kirchendiebstahl (Nr 4) Gemeinschädlicher Diebstahl (Nr 5) Ausnutzung fremder Notlagen (Nr 6) XI
5 7. Waffen- und Sprengstoffentwendung (Nr 7) Konkurrenzen III. Die Ausschlussklausel des 243 II Voraussetzungen des Geringwertigkeitsbezugs Geringwertigkeitsbegriff Problematik des Vorsatzwechsels Prüfungsaufbau Besonders schwerer Fall des Diebstahls, i 4 Diebstahl mit Waffen, Wohnungseinbruchsund Bandendiebstahl I. Diebstahl mit Waffen Beisichführen von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen a) Beisichführen von Waffen b) Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen und Mitteln II. Wohnungseinbruchsdiebstahl III. Bandendiebstahl Bandenbegriff v Bandenmäßige Begehung Schwerer Bandendiebstahl Prüfungsaufbau Diebstahlsqualifikationen, i 5 Unterschlagung und Veruntreuung 275 I. Einfache Unterschlagung Struktur, Rechtsgut und Tatobjekt Tathandlung 279 a) Manifestation des Zueignungswillens 279 b) Beispiele 281 c) Ausgleich von Kassenfehlbeständen mit Fremdmitteln, Besitz oder Gewahrsam Rechtswidrigkeit der Zueignung und Vorsatz 294 II. Veruntreuende Unterschlagung 295 III. Mehrfache Zueignung und Subsidiaritätsklausel Gleichzeitige" Zueignung Wiederholte" Zueignung 301 Prüfungsaufbau Unterschlagung, XII
6 6 Privilegierte Fälle des Diebstahls und der Unterschlagung I. Haus- und Familiendiebstahl Privilegierungsgrund und Anwendungsbereich Beziehung zwischen Täter und Verletztem II. Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen III. Irrtumsfragen Kapitel Raub 7 Der Grundtatbestand des Raubes I. Die Unrechtsmerkmale des Raubes Grundstruktur und Schutzgüter des Raubes Qualifizierte Nötigungsmittel a) Gewalt gegen eine Person b) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben Subjektiver Tatbestand, Tatbeteiligung und Versuch a) Subjektiver Tatbestand b) Beteiligung c) Versuch II. Sachentwendung bei fortwirkenden, nicht zu Raubzwecken geschaffenen Zwangslagen Fortdauer der Gewaltanwendung Ausnutzung der Gewaltwirkung Prüfungsaufbau Raub, Raubqualifikationen I. Schwerer Raub Überblick über die Neufassung des Einfache Raubqualifikationen a) Beisichführen von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen b) Raub mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln c) Gesundheitsgefährdender Raub d) Bandenraub Schwere Raubqualifikationen a) Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen b) Bewaffneter Bandenraub c) Schwere körperliche Misshandlung und Lebensgefährdung Prüfungsaufbau Schwerer Raub, XIII
7 II. Raub mit Todesfolge.... ' Folge und raubspezifische Gefahr Leichtfertigkeit Versuch und Rücktritt Prüfungsaufbau Raub mit Todesfolge, Kapitel Raubähnliche Sonderdelikte 9 Räuberischer Diebstahl und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 360 I. Räuberischer Diebstahl, Rechtsnatur Objektiver Tatbestand 363 a) Vortat und Anwendungsbereich 363 b) Betreffen und Nötigungsmittel Subjektiver Tatbestand Beteiligungsfälle Erschwerungsgründe und Abgrenzungsfragen 375 Prüfungsaufbau Räuberischer Diebstahl, II. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Struktur des Delikts Tatbestand 383 a) Verübung eines Angriffs 383 b) Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs. 384 c) Subjektive Merkmale Vollendung, Versuch und Rücktritt 388 Prüfungsaufbau Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, 316a 391 Teil II Straftaten gegen sonstige spezialisierte Vermögenswerte 5. Kapitel Gebrauchs- und Verbrauchsanmaßung 10 Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen und Pfandsachen sowie Entziehung elektrischer Energie I. Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs Schutzzweck, Schutzobjekt und Berechtigter XIV
8 2. Ingebrauchnehmen des Fahrzeugs Verhältnis zu den Zueignungsdelikten Prüfungsaufbau Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, 248b II. Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen III. Entziehung elektrischer Energie Kapitel Verletzung von Aneignungsrechten 11 Jagd-und Fischwilderei I. Jagdwilderei Rechtsgut und Schutzfunktion Objektiver Tatbestand a) Tatobjekte und Tathandlungen b) Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts Zueignung gefangenen oder erlegten Wildes durch Dritte Vorsatz und Irrtumsfälle Strafantragserfordernis Besonders schwere Fälle der Wilderei II. Fischwilderei Prüfungsaufbau Jagdwilderei, Kapitel Vereiteln und Gefährden von Gläubigerrechten 12 Pfandkehr, Vollstreckungsvereitelung und Insolvenzstraftaten I. Pfandkehr Schutzfunktion, Täterkreis und Tathandlung Subjektiver Tatbestand II. Vereiteln der Zwangsvollstreckung Schutzgut und Gläubigerbegriff Objektiver Tatbestand a) Drohen der Zwangsvollstreckung und Tathandlung b) Täterschaft und Teilnahme Subjektiver Tatbestand und Antragserfordernis Prüfungsaufbau Vereiteln der Zwangsvollstreckung, XV
9 III. Insolvenzstraftaten Zweck und Rechtsnatur der Insolvenzdelikte Bankrott 460 a) Wirtschaftliche Krise 461 b) Tathandlungen 463 c) Subjektiver Tatbestand und objektive Bedingung der Strafbarkeit 467 d) Übrige Fragen Verletzung der Buchführungspflicht Gläubigerbegünstigung 476 a) Grund der Privilegierung 477 b) Tatbestand und Teilnahme Schuldnerbegünstigung 485 Teil III Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes 8. Kapitel Betrug und Erpressung 13 Betrug und Computerbetrug 488 I. Schutzgut und Tatbestandsaufbau des Betrugs 488 II. Der objektive Tatbestand des Täuschung über Tatsachen 493 a) Tatsachenbegriff 494 b) Täuschung durch aktives Tun 497 c) Täuschung durch Unterlassen Erregen oder Unterhalten eines Irrtums Vermögensverfügung 514 a) Begriff und Funktion der Verfügung 514 b) Verfügungsbewusstsein 517 c) Ursächlicher und funktionaler Zusammenhang Vermögensbeschädigung 529 a) Vermögensbegriff 530 b) Vermögensschaden Schadensberechnung 539 a) Eingehungs- und Erfüllungsbetrug 539 b) Vermögensschutz und Dispositionsfreiheit 541 c) Schadenskompensation durch gesetzliche Ansprüche und Rechte 545 d) Individueller Schadenseinschlag 547 XVI
10 e) Soziale Zweckverfehlung f) Einsatz von Vermögenswerten zu missbilligten Zwecken g) Ansprüche aus gesetz- oder sittenwidrigen Geschäften h) Schadensgleiche Vermögensgefährdung i) Weitere Einzelfälle III. Subjektiver Tatbestand Vorsatz Absicht rechtswidriger Bereicherung a) Absicht b) Rechtswidrigkeit des erstrebten Vorteils c) Unmittelbarkeitsbeziehung d) Bereicherungsabsicht und Teilnahme IV. Regelbeispiele und Qualifikation Regelbeispiele Qualifikation V. Sicherungsbetrug und Verfolgbarkeit Sicherungsbetrug Verfolgbarkeit Prüfungsaufbau Betrug, VI. Computerbetrug Zweck, Rechtsgut und Einordnung der Vorschrift Tatbestand a) Zwischenfolge, Erfolg und Bereicherangsabsicht b) Tathandlungen Prüfungsaufbau Computerbetrug, 263a Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl I. Sachbetrag und Trickdiebstahl Ausschlussverhältnis Abgrenzungskriterien a) Unmittelbarkeit b) Freiwilligkeit c) Verfügungsbewusstsein II. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und sog. Dreiecksbetrag Dreipersonenverhältnisse Abgrenzungskriterien Folgerangen XVII
11 15 Versicherungsmissbrauch, Vortäuschen eines Versicherungsfalls und Erschleichen von Leistungen I. Versicherangsmissbrauch Struktur und Schutzgut Tatobjekt und Tathandlungen Subjektiver Tatbestand Vollendung und Versuch II. Vortäuschen eines Versicherangsfalls Das Regelbeispiel des 263 III2 Nr a) Tatobjekte und Vorbereitungshandlungen b) Vortäuschung eines Versicherangsfalls Zum Verhältnis von 265 zu 263 I, II, III2 Nr Prüfungsaufbau Versicherangsmissbrauch, III. Erschleichen von Leistungen Tatbestandsüberblick Erschleichen als Ausführungshandlung Leistungs- und Warenautomaten sowie Einrichtungen Vorsatz, Versuch und Verfolgbarkeit Prüfungsaufbau Erschleichen von Leistungen, 265a ! 16 Subventions-, Kapitalanlage-, Kredit- und Submissionsbetrug I. Subventionsbetrag Schutzzweck und Deliktsnatur Subventionsbegriff Tathandlungen und Strafbarkeit II. Kapitalanlagebetrag III. Kreditbetrag IV. Submissionsbetrag Submissionsabsprachen und Submissionsbetrag Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr i 17 Erpressung, räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub I. Erpressung Deliktsstruktur und Schutzgüter Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel b) Vermögensverfügung c) Vermögensnachteil XVIII
12 3. Subjektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit und Vollendung Konkurrenzen Prüfungsaufbau Erpressung, II. Räuberische Erpressung j 1. Tatbestandsstraktur und Nötigungsmittel Abgrenzung zum Raub Rechtsprechungsbeispiele Prüfungsaufbau Räuberische Erpressung, III. Erpresserischer Menschenraub Tatbestandsstraktur und Schutzgut Tatbestand Prüfungsaufbau Erpresserischer Menschenraub, 239a Kapitel Untreue und untreueähnliche Delikte 18 Die Tatbestände der Untreue und der untreueähnlichen Delikte I. Übersicht zu Schutzgut und Deliktscharakter Tatbestandliche Ausgestaltung, II. Missbrauchstatbestand Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis Vermögensbetreuungspflicht Missbrauchshandlung Nachteilszufügung III. Treubruchstatbestand Treueverhältnis, Vermögensbetreuungspflicht und Pflichtverletzung Nachteilszufügung Vorsatz Fragen des Allgemeinen Teils und Regelbeispiele Prüfungsaufbau Untreue, IV. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen Heimliches Nichtabführen einbehaltenen Arbeitsentgelts an Dritte V. Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten Zweck der Vorschrift Tatbestand Prüfungsaufbau Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, 266b i xix
13 10. Kapitel Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche 19 Begünstigung 799 I. Übersicht Gesetzesreform Schutzgut und Deliktseinordnung 801 II. Tatbestand Merkmale der Vortat Tathandlung Vorsatz und Begünstigungsabsicht 810 a) Vorsatz 810 b) Begünstigungsabsicht Tatvollendung 817 III. Selbstbegünstigung und Begünstigung durch Vortatbeteiligte Selbstbegünstigung Auswirkungen der Vortatbeteiligung 819 IV. Verfolgbarkeit 820 Prüfungsaufbau Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche 823 I. Schutzgut und Wesen der Hehlerei Gesetzesreform Schutzgut und Unrechtsgehalt 824 II. Gegenstand und Vortat der Hehlerei Tatobjekt Zusammenhang zwischen Vortat und Hehlerei Fortbestehen der rechtswidrigen Vermögenslage III. Hehlereihandlungen Sich oder einem Dritten verschaffen 847 a) Einvernehmliche Erlangung der Verfügungsgewalt 848 b) Problemfälle Absetzen und Absetzenhelfen 861 a) Begriffliche Abgrenzung 863 b) Vollendung und Absatzerfolg 865 c) Bedeutung im Einzelnen 868 IV. Subjektiver Tatbestand Vorsatz Bereicherangsabsicht 876 V. Vollendung und Versuch 878 VI. Vortatbeteiligung und Hehlerei Vortäterschaft und Hehlerei 883 XX
14 2. Vortatteilnahme und Hehlerei Rückerwerb der Beute durch den Vortäter VII. Verfolgbarkeit und Strafschärfung Verweisung auf 247, 248a Qualifikationen Prüfungsaufbau Hehlerei, VIII. Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Entstehung, Zweck und Rechtsgut Tatbestand a) Tatobjekt, Vortat und Täter b) Tathandlungen Tatbestandseinschränkungen Prüfungsaufbau Geldwäsche, Sachverzeichnis 447 XXI
Strafrecht Besonderer Teil I
Strafrecht Besonderer Teil I Vermögensdelikte Dr. Fritjof Haft em. o. Professor an der Universität Tübingen und Dr. Dr. Eric Hilgendorf o. Professor an der Universität Würzburg 9. Auflage ш Verlag С H.
INHALTSÜBERSICHT ZUR VORLESUNG STRAFRECHT, BESONDERER TEIL
Universität Potsdam Szeged 12.-14.04.2013 Prof. Dr. Uwe INHALTSÜBERSICHT ZUR VORLESUNG STRAFRECHT, BESONDERER TEIL 1. KAPITEL: STRAFTATEN GEGEN DAS LEBEN UND DIE KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT 1. Straftaten
Professor Dr. Gerhard Dannecker Wintersemester 2014/2015 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. Lösungsskizze
Tatkomplex 1: Der Vorfall im Park Strafbarkeit des X Lösungsskizze A) 253, 255 I, 250 I Nr. 1 b StGB bzgl. der Handtasche I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel: Drohung für Leib und
Abgrenzung Raub räuberische Erpressung
Abgrenzung Raub räuberische Erpressung Ein Webinar rund um die klassischen Klausurfragen Sabine Tofahrn juracademy.de 1 Kein Freund und Helfer A, am Steuer seines Fahrzeuges sitzend und B auf dem Beifahrersitz
Strafrecht Besonderer Teil II
NOMOSLEHRBUCH Prof. Dr. Urs Kindhauser, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn Strafrecht Besonderer Teil II Straftaten gegen Vermogensrechte 5. Aufiage Nomos Abkiirzungsverzeichnis 23 1 Crundlagen
Inhalt. Strafrecht BT 1 Vermögensdelikte -
Inhalt Strafrecht BT 1 Vermögensdelikte - Lektion 1: Der Diebstahl, 242 7 A. Einordnung 7 B. Objektiver Tatbestand 7 Übersicht: Die Wegnahme 20 C. Subjektiver Tatbestand 21 Übersicht: Die Zueignungsabsicht
Fall 1: Fußball und Wodka 14
8 1. Abschnitt Diebstahl, Unterschlagung und angrenzende Tatbestände 242 248b StGB Fall 1: Fußball und Wodka 14 Grundfall des Diebstahls nach 242 Abs. 1 StGB; Wegnahme / Gewahrsamsbegriff; Begriff der
Strafrecht Besonderer Teil I
Grundrisse des Rechts Strafrecht Besonderer Teil I Vermögensdelikte von Prof. Dr. Rudolf Rengier 13., neu bearbeitete Auflage Strafrecht Besonderer Teil I Rengier schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
Grundtatbestand 242 StGB. Besonders schwere Fälle (Strafzumessung) 243 StGB. Selbständige Abwandlungen. 248 c StGB Entziehung elektrischer Energie
12 Systematik der Diebstahlsdelikte, 242 ff. StGB Privilegierungen 247 StGB Haus- und Familiendiebstahl 248 a StGB Diebstahl geringwertiger Sachen Grundtatbestand 242 StGB Besonders schwere Fälle (Strafzumessung)
ALPMANN SCHMIDT. Strafrecht BT 1. Eigentums- und Vermögensdelikte. 9. Auflage 2012
ALPMANN SCHMIDT Strafrecht BT 1 Eigentums- und Vermögensdelikte 9. Auflage 2012 Dr. Rolf Krüger Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor in Münster Strafrecht BT 1 Eigentums- und Vermögensdelikte 9. Auflage
Räuberische Erpressung. Raub. 249 StGB. 253, 255 StGB
Raub 249 StGB Räuberische Erpressung 253, 255 StGB BGH: Raub ist ein spezieller Fall der räuberischen Erpressung, weshalb zwangsläufig beim Raub eine räuberische Erpressung mitverwirklicht ist. Eine Wegnahme
250 StGB Schwerer Raub
StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 26 1 Systematik des es gem. 249-251 StGB Grundtatbestand 249 StGB Qualifikation 250 StGB Schwerer Erfolgsqualifikation 251 StGB mit Todesfolge StrafR BT 3: Straftaten
Materielles Strafrecht im Assessorexamen
Materielles Strafrecht im Assessorexamen Von Horst Kaiser Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck a.d. Ehem. Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare Ehem. Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes Nord
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte von Prof.
Lösungshinweise zur Hausarbeit
Die folgenden Hinweise verstehen sich nicht als Musterlösung in dem Sinne, dass sie die allein und vollständig richtige Lösung abbilden würden. Maßgeblich für die Bewertung sind saubere juristische Arbeitstechnik,
Stichwortverzeichnis. Verwiesen ist jeweils auf die Randnummer.
Verwiesen ist jeweils auf die Randnummer. Abgrenzung Begünstigung Teilnahme an Vortat 257 Betrug Diebstahl 113, 160 f, 164 Fremdgefährdung Selbstgefährdung 220 positives Tun Unterlassen 148 f Raub räuberische
Vermögensdelikte Übersicht, Teil 1
Vermögensdelikte Übersicht, Teil 1 253 (Erpressung) 255 (Räuberische Erpressung) 239a + 239b (er. Menschenraub, Geiselnahme) 263 (Betrug) 263a (Computerbetrug) 264 (Subventionsbetrug) 264a (Kapitanlagebetrug)
I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB
Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.
Boris Mattes. Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB
Boris Mattes Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB Hartung-Gorre Verlag Konstanz 2011 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 A. Einleitung
Strafrecht. Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss. Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter
Strafrecht Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss. Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter von Prof. Dr. Diethelm Klesczewski 1. Auflage 2012 Strafrecht Klesczewski schnell und
Bezug zu Betrugsmerkmalen. keine irrtumserregende. Täuschungshandlung. Computer betrug, 263 a StGB. Erschleichen von Leistungen, 265 a StGB
StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte Betrugs- und untreueähnliche Straftaten 12 Überblick über die betrugsähnlichen Straftaten Bezug zu Betrugsmerkmalen Täuschung als bloße abstrakte Gefährdung weder
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 4. Stunde Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema des Diebstahls, 242 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: fremde
Übersicht 242 ff. (2)
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2011 Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht J. Allmendinger, Dr. C. Corell, D. Kohlmann, T. Müller,
Inhaltsverzeichnis Strafrecht BT 1. Inhaltsverzeichnis
Strafrecht BT 1 Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 4 Alle Fälle auf einmal... 20 - Tötungsdelikte... 20 - Körperverletzungsdelikte... 23 - Delikte
Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_18_Degener-Sonnen_end.indd 1 13.10.2008 14:41:37 Juris_18_Degener-Sonnen_end.indd 2 13.10.2008 14:41:37 Hamburger Examenskurs
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke Aufbauschema Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer ( 316a) I. Objektiver Tatbestand 1. Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlussfreiheit
Die 44 Fälle. Strafrecht BT I. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Vermögensdelikte. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz
Die 44 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Strafrecht BT I Vermögensdelikte Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 10. Auflage
Hemmer / Wüst / Berberich. Strafrecht BT I. Das Prüfungswissen. für Studium. und Examen. 11. Auflage. klausurtypisch. anwendungsorientiert.
Hemmer / Wüst / Berberich Strafrecht BT I Das Prüfungswissen.. für Studium und Examen 11. Auflage klausurtypisch. anwendungsorientiert. umfassend INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einleitung... 1 2 Straftaten gegen
Prof. Dr. Bernd Hecker SS 2010. Repetitorium im Strafrecht BT II Aufbauschemata. Diebstahl ( 242 StGB)
Diebstahl ( 242 StGB) a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme aa) Fremder Gewahrsam bb) Begründung neuen Gewahrsams cc) Bruch (fremden Gewahrsams): tatbestandausschließendes Einverständnis?
Diebstahl, 242 StGB Raub, 249 StGB
StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 28 Erpressung und räuberische Erpressung 1 Systematik der Straftaten gegen Vermögenswerte - I. Unterteilung nach dem geschützten Rechtsgut - Eigentumsdelikte Schutz
40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil
40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil Bearbeitet von Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp Professor an der Universität Heidelberg Neunte, neubearbeitete Auflage LUCHTERHAND Inhalt Abkürzungsverzeichnis
BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, NStZ 2002, 481 Geldeintreibung. Thema: 253 StGB Rechtswidrigkeit der Bereicherung
BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, NStZ 2002, 481 Geldeintreibung Sachverhalt: Die Prostituierte Amanda spiegelt ihrem Freund Bernhard wahrheitswidrig vor, ihr Freier Friedhelm schulde ihr noch einen
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 9. Stunde Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema Erpressung, 253 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Nötigungsmittel: Gewalt
Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke 1 Die Diebstahlsqualifikationen ( 244 f. StGB) Aufbauschema 242, 244 StGB I. Tatbestand 1. 242 StGB (obj. und subj.) 2. 244 StGB (Qualifikation)
Strafrecht GK III Vorlesung am Falltraining zu Raub / räuberische Erpressung Referentin: Martina Kratz wiss. Mit. Universität zu Köln
Strafrecht GK III Vorlesung am 29.01.2016 Falltraining zu Raub / räuberische Erpressung Referentin: Martina Kratz wiss. Mit. Überblick zu den Raubdelikten 249-252 Eigentumsschutz 253-255 Vermögensschutz
Probleme des Einheitstatbestandes sexueller Nötigung/ Vergewaltigung
Birgit Harbeck Probleme des Einheitstatbestandes sexueller Nötigung/ Vergewaltigung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 1. Teil: Vorgeschichte der Reform 15 A. Entkriminalisierung
Grundtatbestand 266 StGB. Besonders schwere Fälle (Strafzumessung) 266 Abs. 2 StGB. i.v.m. 263 Abs. 3. StGB. ( 243 Abs. 2 StGB beachten!
StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 32 Untreue und ähnliche Straftaten 1 Untreue, 266 StGB - Systematik Privilegierung 266 Abs. 2 StGB i.v.m. 247, 248 a StGB Haus- und Familienuntreue mit geringem
Fall 7 Kartenspiele. 1. Tatkomplex: Die ec-karte. A. Strafbarkeit des A gemäß 242 Abs. 1 StGB bzgl. der ec-karte I. Tatbestand
Fall 7 Kartenspiele 1. Tatkomplex: Die ec-karte A. Strafbarkeit des A gemäß 242 Abs. 1 StGB bzgl. der ec-karte 1. Objektiver Tatbestand fremde bewegliche Sache (+), die ec-karte des O Wegnahme (+), durch
Meinungsstreite Strafrecht BT/2. Examensrelevante Probleme Meinungen Argumente, 211 266 b StGB. o. Professor an der Universität Rostock
Meinungsstreite Strafrecht BT/2 Examensrelevante Probleme Meinungen Argumente, 211 266 b StGB von Dr. Christian Fahl o. Professor an der Universität Rostock und Dr. Klaus Winkler Rechtsanwalt in München
3 Überblick über die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vertretenen Vermögens- und Schadensbegriffe 8
IX Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 1 2 Meinungsstand zum Begriff Vermögen" in 263 StGB 4 2.1 Sog. juristischer Vermögensbegriff 4 2.2 Sog. wirtschaftlicher Vermögensbegriff 5 2.3 Sog. juristisch-ökonomischer
BGH, Urteil vom 25. November 1951, BGHSt 2, 364 Drehbank
BGH, Urteil vom 25. November 1951, BGHSt 2, 364 Drehbank Sachverhalt: Toni, der bei einem Schreiner beschäftigt ist, hat eine Drehbank aus dem Betrieb weggeschafft und zu Anton verbracht. Dieser verwahrt
BGH, Urteil vom 12. Januar 1962, BGHSt 17, 87 Moos-raus. Thema: 242 StGB; Rechtswidrigkeit der Zueignung
BGH, Urteil vom 12. Januar 1962, BGHSt 17, 87 Moos-raus Sachverhalt: Harald betreibt eine Kneipe. Auf Grund diverser Zechgelagen schuldet ihm der Gast Gustav noch insgesamt 20 Euro. Als Harald eines Tages
Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).
Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver
c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 13.10.2015 1 242 StGB Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme 2. Subjektiver
Roland Schmitz. Unrecht und Zeit. Unrechtsquantifizierung durch zeitlich gestreckte Rechtsgutsverletzung. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Roland Schmitz Unrecht und Zeit Unrechtsquantifizierung durch zeitlich gestreckte Rechtsgutsverletzung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 1. Kapitel: Das Dauerdelikt.
Vermögensdelikte Fortsetzung PD Dr. P. Rackow WS 2008 / 2009
Vermögensdelikte Fortsetzung PD Dr. P. Rackow WS 2008 / 2009 Objektiver Tatbestand Täuschung (durch die Täuschung verursachter) Irrtum (durch den Irrtum verursachte) Vermögensverfügung (durch die Vermögensverfügung
Lösung. Frage Alternative : X hat das Gemälde selbst aus dem Haus des A entwendet
Lösung Frage 1 Würde das zuständige Gericht auf der Grundlage des aktuellen Erkenntnisstandes den X verurteilen und wenn ja aus welchen Strafvorschriften? Sofern das Gericht hinsichtlich der verdachtbefangenen
Korruptionsdelikte in der Praxis. von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main
Korruptionsdelikte in der Praxis von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main Verlag C. H. Beck München 2005 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite XIII XXIII XXIX
A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A
A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A 1. 263 I, II, 22, 23 I StGB a) Vorprüfung b) Tatentschluss aa) Vorsatz bezüglich der Täuschung der M bb) Vorsatz bezüglich
Straftatenkatalog 2014 Kennzeichung der hierarchischen Ebene Ebene 1 : Ebene 2 :: Ebene 3 ::: Ebene 4 :::: Ebene 5
Änderung Schaden Kennzeichung der hierarchischen 1 : 2 :: 3 ::: 4 :::: 5 S O N ------ Straftaten insgesamt N 000000 Straftaten gegen das Leben Ä O N 010000 : Mord 211 StGB O 010079 :: Sonstiger Mord S
Prof. Dr. Frank Schuster
Prof. Dr. Frank Schuster Lehrstuhl für Internationales Strafrecht [email protected] 253, 255 Eine räuberische Erpressung liegt vor, wenn die Erpressung: durch Gewalt gegen eine Person oder
Der rechtlich relevante Kausalzusammenhang im Strafrecht im Vergleich mit dem Zivilrecht
Zürcher Studien zum Strafrecht 56 Herausgegeben im Auftrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich von A. Donatsch, D. Jositsch, M. Killias, C. Schwarzenegger, B. Tag und W. Wohlers
Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen
Definitionen und Schemata Strafrecht
Jurakompakt Definitionen und Schemata Strafrecht von Prof. Dr. Christian Fahl, Dr. Klaus Winkler 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67579
Hier Kasse als bewegliche Sache im Eigentum des Tankstelleninhabers C (+) 2. (P): Wegnahme? Abgrenzung der Wegnahme bei 249 zur Weggabe bei 253, 255
Lösungsskizze Übungsfall "Tankstellenüberfall" Strafbarkeit des B A. 249 I, Raub I. Obj. TB 1. Fremde bewegliche Sache Sachen sind wie bei 303 StGB alle körperlichen Gegenstände, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen
Der Hosenschein und die Hunderteurotaschen
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Sommersemester 2011 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht 1. Klausur / 16.4.2011 Der Hosenschein und die Hunderteurotaschen Arnulf (A) hat dem
Prüfung Strafrecht II & III FS 2015 Teil BT II Musterlösung
Prüfung Strafrecht II & III FS 2015 Teil BT II Musterlösung Erpressung (Art. 156 Ziff. 3 i.v.m. Ziff. 1 StGB) Obersatz: A könnte sich wegen vorsätzlicher Erpressung von P gemäss Art. 156 StGB strafbar
Strafrecht - Besonderer Teil II
Dr. Rolf Schmidt / Klaus Priebe Strafrecht - Besonderer Teil II Straftaten gegen das Vermögen 4. Auflage 2005 Gliederung 1. Kapitel Diebstahl und Unterschlagung... 1 A. Diebstahl ( 242)... 1 I. Tatbestand...3
Strafrecht - Besonderer Teil II
Strafrecht - Besonderer Teil II Straftaten gegen das Vermögen von Dr. jur. Rolf Schmidt und Dr. jur. Klaus Priebe 7. Auflage 2008 Gliederung Einführung... 1 1. Kapitel Diebstahl und Unterschlagung... 3
Sachverhalt Fall 10. Lösungsskizze Fall 10. AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 FALL 10
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 FALL 10 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte
DIE STRAFBARKEIT DER RECHTSWIDRIGEN VERWENDUNG ÖFFENTLICHER MITTEL
GERHARD WOLF DIE STRAFBARKEIT DER RECHTSWIDRIGEN VERWENDUNG ÖFFENTLICHER MITTEL VITTORIO KLOSTERMANN FRANKFURT AM MAIN INHALT Abkürzungsverzeichnis XIII EINLEITUNG A Analyse eines skandalösen Befunds 1
Lösungsvorschlag zu Fall 18
Lösungsvorschlag zu Fall 18 A. Allgemeines Probleme entstehen bei der einfachen Prüfung des Diebstahls an zwei Stellen: 1. Wegnahme 2. Zueignungsabsicht Bitte beachten Sie, dass es beim Diebstahl um die
Universität Heidelberg Besprechungsfall 6 Wintersemester 2014/15
Lösungsskizze 1. Tatkomplex: Geschehen am Vorabend A. Strafbarkeit des M gem. 244 I Nr. 3, 22, 23 StGB 1. Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (-), da M von Anfang an nur vorhatte, zu schauen,
BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999, BGHSt 45, 1 Stasi
BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999, BGHSt 45, 1 Stasi Sachverhalt: Anton war von 1978 bis 1982 beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Stasi) als Kraftfahrer und anschließend bei der Deutschen Volkspolizei
Straftaten-Statistik Deutschland 2014 und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS)
Zur Erläuterung: Straftaten-Statistik Deutschland und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS) Grün = Anteil der ausländischen n ist im Vergleich zu 2013 gestiegen Gelb =
Sommersemester Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 1. Klausur Kroko und Schoko
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Sommersemester 2014 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht 1. Klausur 12.4.2014 Kroko und Schoko I. Auf dem S-Bahnhof in Berlin-Zehlendorf hat
Übersicht 242 ff. (2)
Übersicht 242 ff. (2) A. Strafzumessungsregel 243 I 243 I nennt für einen besonders schweren Fall des Diebstahls Regelbeispiele. Diese Regelbeispiele indizieren aber nur das Vorliegen eines besonders schweren
Kompaktkurs Strafrecht
Kompaktkurs Strafrecht Besonderer Teil Fâlle zur Einfûhrung, Wiederholung und Vertiefung Dr. Klaus Marxen o. Professor an der Humboldt-Universitàt zu Berlin Richter am Kammergericht Berlin Verlag C.H.
253 Abs. 2 tatbestandsergänzende RW-Regelung
88 Tatbild der im Vergleich zum Betrug durch erzwungene Handlung, Duldung oder Unterlassung (Vermögensverfügung, str.) Betrug durch Täuschung erschlichene Vermögensverfügung Vermögensschaden Selbstschädigung
Vorlesung Strafrecht Grundkurs III. Eigentums- und Vermögensdelikte. Prof. Dr. Gerhard Dannecker
Vorlesung Strafrecht Grundkurs III Eigentums- und Vermögensdelikte Prof. Dr. Gerhard Dannecker A. Übersicht Eigentums- und Vermögensdelikte I. Eigentumsdelikte: 242-244a: Diebstahlsdelikte 246: Unterschlagung
BGH, Beschluss v. 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 152 EC- Karte; BGH, Urteil v. 22. November 1991, BGHSt 38, 120 EC- Karte
BGH, Beschluss v. 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 152 EC- Karte; BGH, Urteil v. 22. November 1991, BGHSt 38, 120 EC- Karte Sachverhalt: Angelika entwendet von ihrem Bruder Bernhard dessen durch einen Magnetstreifen
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Teilband 2 Erscheinungsformen des Verbrechens und Rechtsfolgen der Tat Ein Lehrbuch begründet von Dr. Reinhart Maurach weiland o. ö. Professor der Rechte an der Universität
Geleitwort... Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Geleitwort................................................... Vorwort..................................................... Inhaltsverzeichnis.............................................
19 Fälle im Straf- und Strafprozessrecht
Angelika Murer Mikolásek Dr. iur., Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, Gerichtsschreiberin am Obergericht des Kantons Zürich und Ersatzbezirksrichterin am Bezirksgericht Winterthur Thomas Vesely
Rechtsanwalt, Fremdgeld und Anderkonto:
Gliederung Rechtsanwalt, Fremdgeld und Anderkonto: Eine Untersuchung der Untreuestrafbarkeit A. Einleitung. S.15 B. Themendarstellung S.17 a. Relevante Fallkonstellationen S.17 b. Vorgehensweise S.19 C.
Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten
Tobias Sedlmeier Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einführung 1 1 Gegenstand
Fälle und Entscheidungen zum Strafrecht-Besonderer Teil
Fälle und Entscheidungen zum Strafrecht-Besonderer Teil von Dr. iur. Klaus Tiedemann o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 3., neubearbeitete Auflage 1983 Alfred Metzner Verlag Frankfurt am Main
BOYKOTT UND STRAFRECHT DER WIRTSCHAFTLICHE BOYKOTT UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTI GUNG VON 26 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT 38 ABS. 1 NR.
BOYKOTT UND STRAFRECHT DER WIRTSCHAFTLICHE BOYKOTT UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTI GUNG VON 26 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT 38 ABS. 1 NR. 8 GWB Inaugural-Di ssertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde
Semester: -- Workload: 150 h ECTS Punkte: 5
Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRSTR Grundzüge des Wirtschaftsstrafrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 150 h ECTS Punkte: 5 Zugangsvoraussetzungen:
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzrichtungen 174-184 j StGB sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge ungestörte sexuelle Entwicklung
Strafrechtliche Implikationen der Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten
Strafrechtliche Implikationen der Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten Prof. Dr. Tido Park Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-
19: Diebstahl ( 242 StGB)
I. Einführung in die Vermögensdelikte 19: Diebstahl ( 242 StGB) Vermögensdelikte sind diejenigen Straftaten, die sich gegen das Vermögen oder einzelne Vermögenswerte eines Einzelnen richten (Wessels/Hillenkamp
Harz/Weyand/Reiter/Methner/Noa, Mit Compliance Wirtschaftskriminalität vermeiden 2012 Schäffer-Poeschel Verlag (www.schaeffer-poeschel.
Inhalt Vorwort II Danksagung IV Abkürzungsverzeichnis XII Erstes Kapitel: Einleitung 1 Was ist Compliance 1 Organisation / Reorganisation von Corporate Governance 2 Zweites Kapitel: Kriminelles Verhalten
IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 7 Straftaten gg die persönl. Freiheit: Nötigung 1 Nötigung gem. 240 Abs. 1 und 2 StGB: Prüfungsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel:
Thema: 246 StGB; Subsidiaritätsklausel. Materialien: BGH, Urteil vom 6. Februar 2002, BGHSt 47, 243 Subsidiarität
BGH, Urteil vom 6. Februar 2002, BGHSt 47, 243 Subsidiarität Sachverhalt: Otto ersticht seinen Bekannten Gustav im Laufe eines Streites, um diesen schnellstmöglich zu beenden. Nachdem Gustav tot zusammengebrochen
Straftaten gg die persönliche Freiheit
Nicht vertieft werden: 232 f. Menschenhandel 234 Menschenraub 234a Verschleppung 235 Entziehung Minderjähriger 236 Kinderhandel 241 Bedrohung 241a Politische Verdächtigung Straftaten gg die persönliche
Prof. Dr. Frank Schuster
Prof. Dr. Frank Schuster Lehrstuhl für Internationales Strafrecht [email protected] Vermögensschaden VI. Schadensgleiche Vermögensgefährdung Risiko einer bestimmten Entwicklung wiegt so schwer,
A. Diebstahl ( 242 StGB)
A. Diebstahl ( 242 StGB) 242 Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis
