Der neue IFRS 10. Herzlich willkommen! Wie gehen Banken zukünftig in der Sanierung mit den verschärften Konsolidierungspflichten um
|
|
- Sofia Burgstaller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich willkommen! Der neue IFRS 10 Wie gehen Banken zukünftig in der Sanierung mit den verschärften Konsolidierungspflichten um Mag. Gabriele Schiemer Seite 1
2 IFRS 10 IFRS 10 regelt die Verpflichtung einer Muttergesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, in welchen die von ihr beherrschten Konzerntöchter auf vollkonsolidierter Basis einzubeziehen sind. Gültig ab Seite 2
3 IFRS 10 Zentraler Bestandteil dieser Regelung ist das Kontrollprinzip, an dem gemessen wird, wer die Entscheidungsmacht (POWER) und somit die Beherrschung (CONTROL) über diese Beteiligung hat. Seite 3
4 IFRS 10 POWER + EXPOSURE to variability in returns = = Der Investor hat Entscheidungsgewalt über die relevanten Prozesse. Der Investor ist variablen Rückflüssen ausgesetzt (Dividenden, Zinsen auf begebene Anleihe, Entgelte für Verwaltung von Vermögenswerten aus Synergieeffekten, etc.). =CONTROL (Bei Änderung einzelner Kriterien ist eine Neubeurteilung vorzunehmen.) Seite 4
5 IFRS 10 Es gibt die Möglichkeit, dass es zwar keine Mehrheit bei den Stimmrechten vorliegt, aber die Beherrschung der für diese Konzerntochter relevanten Aktivitäten Voraussetzung für das Vorliegen der Beherrschungsmöglichkeit sind bestehende Rechte und die Möglichkeit auszuübender Rechte, die den Gesellschafter in die Lage versetzen, relevante Aktivitäten zu beherrschen. Seite 5
6 IFRS 10 a) de facto -control Einbeziehung in die relevanten geschäftspolitischen Entscheidungen, die zu einer faktischen Kontrolle führen. Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren Verteilung der Stimmrechte unter den Gesellschaftern Beispiel: Investor A hält 47 % an Gesellschaft XY 53 % Streubesitz Beherrschung durch A, da keine klare Mehrheit vom Streubesitz zu erwarten ist. Seite 6
7 IFRS 10 b) Potential voting rights sind Rechte zur Erlangung von ausübbaren Stimmrechten an einer Beteiligung (z.b. im Rahmen einer Kaufoption) Beispiel: Die Investoren A, B, C besitzen 45%, 28% und 27% der Stimmrechtsaktien von D. Weiters verfügt A über eine Kaufoption, die jederzeit zum aktuellen Marktwert der zugrunde liegenden Aktien ausübbar ist und bei Ausübung sich die Stimmrechte von A gegenüber B und C erhöhen. Somit hat A potential voting rights erworben. Seite 7
8 IFRS 10 Ausnahmen für diese Anwendung Keine Konsolidierungspflicht liegt vor, wenn das Mutterunternehmen selbst Tochterunternehmen ist und das Großmutterunternehmen nach IFRS konsolidiert. es sich um unbedeutende Tochtergesellschaften handelt (z.b. Mantelgesellschaft ohne weitere Beteiligung). Seite 8
9 Auswirkungen auf die Sanierungspraxis für Banken Szenario I: Bank ABC ist Gläubiger. Firma XYZ sucht aufgrund schwacher EK-Ausstattung einen Investor und wird in ihren Anteilen verwässert. Keinerlei vertragliche Auswirkung auf die Bank (zu beachten Change of Control -Klausel im Kreditvertrag) Szenario II: Bank ABC hält über eine Zwischenholding 15 % an der Firma XYZ In Zuge einer Restrukturierungsvereinbarung werden Mitspracherechte auch für die Minderheitsgesellschafter vereinbart. Somit control -Funktion und Konsolidierungspflicht! Seite 9
10 Auswirkungen auf die Sanierungspraxis für Banken Aufgrund dieser Tatsachen werden zukünftig die Übernahmen in Anteilen im Zuge einer Sanierung (mangels alternativer Investoren) seitens der Banken noch genauer geprüft, sonst besteht die Gefahr, dass Banken zu Sanierungskonzernen werden. Auch die Treuhandschaft als Umgehung ist keine Alternative, da gemäß 7 (1) EKEG der Treugeber als Gesellschafter gilt. Seite 10
11 IFRS 10 versus 5 EKEG? Erfasste Gesellschafter ( 5 Abs 1) Z 1: Kontrollierende Beteiligung Z 2: Beteiligung am Kapital (KapGes, GenmbH) bzw Vermögen (PersGes) von zumindest 25% der Gesellschaft Z 3: Beherrschender Einfluss wie ein Gesellschafter, dem die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (faktische Beherrschung) Seite 11
12 IFRS 10 versus 5 EKEG? Kontrollierende Beteiligung ( 5 Abs 1 Z1 ivm 5 Abs 2) Mehrheit der Stimmrechte, oder Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, oder Sonderrecht laut GV, selbst Mitglied des Leitungsorgans zu sein, oder Stimmbindungsvertrag für Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Leitungs- oder Aufsichtsorgans, oder Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses vermutet, wenn Gesellschafter zumindest 25 % der Stimmrechte innehat und kein anderer eine zumindest gleichwertige Stimmrechtsmacht hat. Seite 12
13 IFRS 10 versus 5 EKEG? IFRS 10 ist jedenfalls verpflichtend unter den angegebenen Kriterien! 5 EKEG kann, aber muss die Banken nicht treffen! Seite 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 14
Inhalt. IFRS 10: Konzernabschlüsse
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 I. Wesentliche Inhalte im Hinblick auf die Grundsätze
MehrLösungen zu Kapitel 4: Berichterstattendes Unternehmen Aufgabe 1
Lösungen zu Kapitel 4: Berichterstattendes Unternehmen Aufgabe 1 In einer Konzernpyramide stellt das Mutterunternehmen einem oder mehreren seiner Tochterunternehmen Eigenkapital zur Verfügung. Dieses Kapital
MehrIAS. Übung 9. Seite 1
IAS Übung 9 Seite 1 In IAS 22 bzw. IAS 27 sind die Regelungen zu Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis, Einbeziehungszeitpunkt sowie zu Konsolidierungsverfahren enthalten. Erklären Sie die Begriffe
MehrDie neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12. IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr.
Die neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12 IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi Oder: Franst der Konsolidierungskreis der wirtschaftlichen
MehrEigenkapitalersatz-Gesetz - EKEG. Grundtatbestand
Grundtatbestand Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend. Folie 1 / 18.06.2008 Definition der Krise 1. Zahlungsunfähigkeit
MehrGrundlagen der Konsolidierung (1)
Advanced Financial Accounting Grundlagen der Konsolidierung (1) Inhaltsübersicht Einleitung Grundlagen Wesen und Zweck der Konsolidierung Laufende Projekte IASB Copyright: beim Autor. Jedes Veräussern,
MehrINNOVATIVE BUSINESS RECOVERY
INNOVATIVE BUSINESS RECOVERY Sanierungstreuhand an Gesellschaftsanteilen Ein Restrukturierungstool auf seinem Weg nach Österreich Dr. Wolfgang Höller, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Wien Mag. Martin Ebner,
MehrDer Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises
MehrKonsolidierungskreis nach internationalen Standards - insbesondere unter Berücksichtigung von FIN 46 und SIC-12 -
Konsolidierungskreis nach internationalen Standards - insbesondere unter Berücksichtigung von FIN 46 und SIC-12 - WP/StB Matthias Kroner CPA Crispin Teufel 1 Inhaltsübersicht 1. Konsolidierungskreis nach
MehrDer Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 2 Aufstellungspflicht eines
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 1 Einleitung 2 Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung
Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 1 Einleitung... 21 1.1 Entwicklung der Konzernrechnungspflicht in Österreich... 21 1.2 Bedeutung des Konzernabschlusses... 21 2 Verpflichtung
Mehrwww.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, 12.
www.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, Definition Kreditfonds bisher InvG jetzt KAGB denkbare Ausgestaltungen von Kreditfonds
MehrReverse Acquisitions
1 Begriff: - Unternehmen A erlangt Eigentum an den Anteilen des Unternehmens B - A Emittiert im Rahmen des Tausches Stimmrechtsaktien - Die ehemaligen Anteilseigner von B erhalten so die Stimmrechtsmehrheit
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf
JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-
MehrE R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen
Stand: 17.04.2015 Anlage zum Antrag Kleinstunternehmen (KU-RL M-V) E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Antragsteller: lfd. Nr. Name, Firma: (ggf. Stempel) : Antrag vom: Gesellschafter
MehrHandelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897
3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrKonzernrechnung Modul 3
Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG
MehrPanamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum
Seite 1 Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG Für den Zeitraum Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. September 2015 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft
MehrNeue Konsolidierungsregelungen nach IFRS Umsetzung und Auswirkungen in der Praxis
Neue Konsolidierungsregelungen nach IFRS Umsetzung und Auswirkungen in der Praxis IFRS-Forum am 30.11.2012 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi Agenda Überblick Der Vollkonsolidierungskreis
MehrErläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 AktG zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 AktG zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten Das Grundkapital
MehrBehandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS
www.pwc.de Behandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS 06. Juni 2012 Agenda Relevanz der Konsolidierung von Zweckgesellschaften Zweckgesellschaften im Rahmen des HGB (i.d.f. nach BilMoG) SIC-12
MehrFinancial Reporting LEX Dozentin: Corinne Bächli,
LionsExchange Mid-Term-Repetitorium Financial Reporting LEX Dozentin: Corinne Bächli, corinne.baechli@uzh.ch Seite 1 Mid-Term Repetitorien (FS16) In den kommenden Wochen finden folgende Repetitorien statt:
Mehr4. Änderungen in Ausweis und Darstellung
40 4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 4.1 Angabe der eigenen Aktien von KGaA in der Größenklasse einer Kleinstkapitalgesellschaft Die bisherige Fassung des
MehrTranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen
MehrII. Die Vorratsaktien im geltenden deutschen Aktienrecht 5. III. Die Vorratsaktien im schweizerischen Recht 6
- VII - INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGEN LITERATURVERZEICHNIS EINLEITUNG 1. KAPITEL GRUNDLAGEN 1 Der Begriff der Vorratsaktie 3 I. Allgemeines 3 II. Die Vorratsaktien im geltenden deutschen Aktienrecht 5
MehrKonzernrechnung. F. Angst M. Fehr G. Nagel. Building Competence. Crossing Borders.
Konzernrechnung F. Angst M. Fehr G. Nagel Building Competence. Crossing Borders. 1 Konzern- und Einzelabschluss Was ist ein Konzern? Konsolidierungskreis Konzern Holding AG 1 AG 2 AG 3 AG 4... AG N 100%
MehrDie Besteuerung von Kapitalvermögen
Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,
Mehr2. Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegungspflicht gemäß 244 UGB Inländisches Mutterunternehmen Kapitalgesellschaft gleichgestellte Personengesellschaft andere (Gen, Stiftung, VersV) mindestens ein Tochterunternehmen Einheitliche
MehrMAGISTERARBEIT. Titel der Magisterarbeit. Darstellung der Neuerungen in der IFRS Konzernrechnungslegung
MAGISTERARBEIT Titel der Magisterarbeit Darstellung der Neuerungen in der IFRS Konzernrechnungslegung hinsichtlich der Beurteilung von Tochterunternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen (IFRS 10 und 11)
MehrSAP VENTURES INVESTMENT GMBH
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012 SAP VENTURES INVESTMENT GMBH DIETMAR-HOPP-ALLEE 69190 WALLDORF Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum
MehrProf. Dr. Scheld 1
Zusammenfassung Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss Verbundene Unternehmen = "beherrschender Einfluss" Gemeinschaftsunternehmen = "gemeinsame Führung" Assoziierte Unternehmen = "maßgeblicher Einfluss"
MehrAktuelle Brennpunkte aus der PE-Praxis
Aktuelle Brennpunkte aus der PE-Praxis Themen der Präsentation I. Vorsteuerabzug beim Portfolioerwerb II. Schuldzinsenabzug beim Portfolioerwerb im Rahmen eines Management buy out III. Steuerliche Berücksichtigung
MehrKONZERNRECHT. Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2015/16. Mag. Dr. Christian Knauder. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
KONZERNRECHT Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2015/16 Mag. Dr. Christian Knauder DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH Überblick relevanter Themen: Erwerb eigener Aktien bzw
MehrÜbernahmekommission Austrian Takeover Commission
Übernahmekommission Austrian Takeover Commission Seilergasse 8/3 1010 Wien Tel: +43 1 532 2830 613 Fax: + 43 1 532 2830 650 E-Mail: uebkom@wienerborse.at www.takeover.at GZ 2007/2/2-30 Der 2. Senat der
Mehrein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. sowie zur Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen vorgeschrieben sind.
Gegenüberstellung Anhang zur und Anhang zum (1) Im Anhang sind zu den Posten der die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand
MehrDefinition Small Mid-Caps
Definition Small Mid-Caps Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Small Mid-Caps 1. Definition der Small Mid-Caps Small Mid-Caps sind nach der Definition des Europäischen nvestitionsfonds (EF), die
MehrDefiniert wird der wirtschaftlich Berechtigte in 1 Abs. 6 GwG wie folgt:
Definition Ziel des Gesetzgebers ist es, die natürliche(n) Person(en) zu identifizieren, die letztlich Eigentümer von Geldern oder sonstigen Vermögenswerten ist/sind, bzw. wer über eine juristische Person
Mehr4: Die Stellung der Aktionäre
4: Die Stellung der Aktionäre I. Rechte des Aktionärs II. (Treue-)Pflichten des Aktionärs III. Gleichbehandlungsgebot IV. Übertragung der Aktionärsstellung Raiser/Veil, 11 (S. 58-88) Folie 67 Rechte des
MehrMuster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Konzernabschlüssen. Vollständigkeitserklärung
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Konzernabschlüssen (12. Dezember 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juni 2015*) *) Zur Anpassung des Musters an Änderungen in den Rechtsvorschriften
MehrHauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 5. Juli 2013 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG. Willkommen. Herzlich Willkommen
Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 5. Juli 2013 in München Willkommen Herzlich Willkommen 1 Hauptversammlung 2013 Top 1 TOP 1 der Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
MehrDer neue IFRS 10 Konsolidierungsfalle für die Sanierung von notleidenden Schifffonds?
Der neue IFRS 10 Konsolidierungsfalle für die Sanierung von notleidenden Schifffonds? 1. Hintergrund Die weiterhin stark angespannte Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten zwingt immer mehr Schiffsgesellschaften
Mehrredcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen
redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische
MehrKonzernabschluss 2015
Konzernabschluss 2015 der PCC-Gruppe gemäss IFRS Der Konzernabschluss der PCC-Gruppe ist geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er wurde gemäß dem Rechnungslegungsstandard
MehrVerlustdeckungsfunktion
Vorbemerkungen Keine abschließende gesetzliche Regelung EK ist die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden Eigenkapital setzt sich zusammen aus: Festkapital (Haftsumme bzw. Pflichteinlage) Kapital-
MehrKonzern - ja, Konzerninsolvenz - nein? Dr. Uwe Rautner, LL.M. (LSE) Rautner Huber Rechtsanwälte OG
Konzern - ja, Konzerninsolvenz - nein? Dr. Uwe Rautner, LL.M. (LSE) Rautner Huber Rechtsanwälte OG Konzerninsolvenz Allgemeines Faktische Anerkennung von Konzernen in Österreich (vgl. insb 115 GmbHG, 15
MehrPUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION
ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat
MehrOb eine Organisation konsolidieren muss oder nicht, hängt grundsätzlich davon ab, wie folgende Fragen beantwortet werden:
ZEWO Erläuterungen zur Konsolidierung 1. Einleitung Zewo hat Swiss GAAP FER 21 für die Berichterstattung Zewo-zertifizierter Organisationen verbindlich erklärt. Für grosse Organisationen gilt dies ab dem
MehrArtikel I Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen (Eigenkapitalersatz-Gesetz EKEG)
1282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Ausgedruckt am 8. 10. 2002 Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen
MehrDF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft. Köln ISIN DE , WKN Änderung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft Köln ISIN DE0005488795, WKN 548879 Änderung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft (die Gesellschaft
MehrStellungnahme. Grundsätze der unternehmensrechtlichen phasenkongruenten. der Arbeitsgruppe Phasenkongruente Dividendenaktivierung
Dezember 2007 Stellungnahme Grundsätze der unternehmensrechtlichen phasenkongruenten Dividendenaktivierung der Arbeitsgruppe Phasenkongruente Dividendenaktivierung Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Erich
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 28. Oktober 2003 Teil I
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 28. Oktober 2003 Teil I 92. Bundesgesetz: Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz
Mehr2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
Einladung zur Hauptversammlung Wertpapier-Kenn-Nummer 587 590 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 31. August 2000, 10.30 Uhr, in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal,
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum SAP Ventures Investment GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf
JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Ventures Investment GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin
Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 0. Juni 206, um 0:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 0623 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 22 Abs. 2, 26 Abs.,
MehrKartellrechtsforum Frankfurt
Kartellrechtsforum Frankfurt Wettbewerbsverbote in Gesellschaftsverträgen 2. Dezember 2009 OLG Frankfurt - Musikalienhandel Stamm A Stamm B Stamm C 1/3 1/3 1/3 E GmbH & Co. KG D GmbH ebenfalls jeweils
MehrDie gewerberechtliche Geschäftsführung
Die gewerberechtliche Geschäftsführung Mag. Susanne Manauer In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen ein/-e gewerberechtliche/-r Geschäftsführer/-in bestellt wird. Im Zusammenhang mit einer Geschäftsführerbestellung
MehrKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nicht testiert)
Deutsche Bank Konzernabschluss 87 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nicht testiert) 0. September 05 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nicht testiert) Gewinn- und Verlustrechnung. Quartal Jan. Sep.
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrJahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee 16. 69190 Walldorf
Jahresabschluss zum 31.12.2012 SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 16 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700437 Bilanz der SAP Zweite Beteiligungs-
MehrKPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. IFRS visuell. Die IFRS in strukturierten Übersichten. 5. Auflage
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.) IFRS visuell Die IFRS in strukturierten Übersichten 5. Auflage 2 Einleitung Die grafischen Darstellungen geben fokussiert Auskunft über die Zusammenhänge
MehrSozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine besonderen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz trifft in 7 Abs. 1 SGB IV lediglich eine allgemeine
MehrDie Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:
Veröffentlichung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 30.09.2011 über die Befreiung gemäß 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in
MehrPrivilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten
Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Vortrag 21.04.2010 Dipl. Kaufmann Werner Biedermann 85354 Freising, Obere Hauptstr. 20 Tel.: 08161/989 260 Fax: 08161/989 26-19
MehrKonzernabschluss. 2 Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis
KA Konzernabschluss 2 Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis 2 Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis Übersicht Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis Aufstellungspflicht Konsolidierungskreis
MehrAufstellung und Hinterlegung des konsolidierten Jahresabschlusses und des konsolidierten Geschäftsberichtes
Departement Mikroökonomische Informationen Dienst Bilanzzentrale de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel Ruf 02 221 30 01 - Fax 02 221 32 66 E-mail: bilanzzentrale@nbb.be - Website: www.nbb.be MwSt BE 0203.201.340
MehrJahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf
Jahresabschluss zum 31.12.2012 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-
MehrKonzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2
MehrKMU-Status und Förderungen
KMU-Status und Förderungen Veranstaltung Weniger Steuer mit Energieeffizienz 16. Oktober 2013 Landratsamt Kelheim Florian Rieder Referent Unternehmensförderung IHK Regensburg für Oberpfalz Kelheim Übersicht
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil
MehrOVB Holding AG, Köln ISIN DE
OVB Holding AG, Köln ISIN DE0006286560 Veröffentlichung gemäß 27a Abs. 2 WpHG Unserem Unternehmen sind am 19. Juli 2010 folgende Mitteilungen nach 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG zugegangen: I. Balance Vermittlungs-
MehrH U M B O L D T - U N I V E R S I T Ä T Z U B E R L I N
Vorlesung Europäisches Gesellschaftsrecht vom 10.12.2008 I. Einordnung in Gliederung: 2. TEIL: ERRICHTUNG UND LAUFENDES GESCHÄFT 2. Kapitel: Wirksamkeit und Wirkung nach außen 10 Beschränkte Haftung (2.
MehrKonzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegung Vorlesung mit integrierter Übung Dipl.-Kfm. WP StB Karl Petersen Dipl.-Kfm. StB Dr. Christian Zwirner TU Ilmenau Sommersemester 2010 1 Inhalte der Veranstaltung 1. Grundlagen der
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrABO Invest AG, Wiesbaden. KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2011. D. Mezzanine Kapital 13.000.000,00 13.000
ABO Invest AG, Wiesbaden KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2011 A KTIVA 30.06.2011 31.12.2010!! T! A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Geschäfts- oder Firmenwert 12.067.708,64 12.149 II.
Mehr3.9.2002 qx-club. Dr. Guido Grützner Seite 1
Dr. Guido Grützner Seite 1 Köln, Gruppensolvabilität Dr. Guido Grützner Dr. Guido Grützner Seite 2 Agenda 1. Einleitung 2. Grundsätzliche Aspekte 3. Berechnung der Eigenmittel 4. Bestimmung der Solva-Anforderung
MehrZur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach dem UGB
Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach dem UGB (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats
MehrFremdgeschäftsführer
Kap 3 Fremdgeschäftsführer Die Geschäftsführung durch Personen, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, ist aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht nach den allgemeinen Regeln
MehrEigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I
Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I Grundsatz: ein in der Krise der Gesellschaft gewährter Kredit ist eigenkapitalersetzend Früher durch Rsp entwickelt Begründung sehr problematisch Nunmehr
MehrVERSCHMELZUNGSVERTRAG
VERSCHMELZUNGSVERTRAG abgeschlossen und beurkundet am 20. Mai 2010 vor dem Notar Helmut Ebert, Lüneburg (UR-Nr. 532/10) INHALTSVERZEICHNIS 1. Vermögensübertragung / Bilanzstichtag... 2 2. Gegenleistung...
MehrAngaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k.
Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Vertragspartner / Firma ggf. vorhandene Kundennummer A. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Rakuten erfragt aufgrund des Geldwäschegesetzes ( 3 Abs. 1 Nr.
MehrHauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 1. Juli 2016 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG. Willkommen. Herzlich Willkommen
Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 1. Juli 2016 in München Willkommen Herzlich Willkommen 1 Hauptversammlung 2016 Top 1 TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Nucletron
MehrHolcim Ltd. Nominee-Reglement
Holcim Ltd Nominee-Reglement 1. Rechtsgrundlage Gestützt auf Art. 5 Abs. 6 der Statuten der Holcim Ltd (die Gesellschaft) erlässt der Verwaltungsrat das folgende Nominee-Reglement (das Reglement). 2. Geltungsbereich
MehrVorlesung Konzernrechnung Modul 4
Vorlesung Konzernrechnung Modul 4 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern WS 2006/2007 Mittwoch 12-15 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Kapital- und Dividendenkonsolidierung > Konsolidierung von
Mehrder Großteil der Umsatzerlöse und Kosten eines Unternehmens anfällt.
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 6 1. Ziele des Standards
MehrAnhang I ANLEIHEBEDINGUNGEN
Anhang I ANLEIHEBEDINGUNGEN 1 Gesamtnennbetrag, Stückelung, Form, Verbriefung, Wertpapiersammelbank, ISIN, Begriffsbestimmungen (1) Gesamtnennbetrag, Stückelung. Die % Anleihe 2006-2016 (die ʺAnleiheʺ)
MehrAktuelle Fragen der (IFRS) Konzernrechnungslegung
Aktuelle Fragen der (IFRS) Konzernrechnungslegung Vorlesung an der Universität des Saarlandes WS 2015/2016 Dr. Johannes Wirth 20. Oktober 2015 Entwicklungsphasen der internationalen Konzernrechnungslegung
MehrZulassung Geregelte Märkte
Zulassung Geregelte Märkte Die Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr ist im österreichischen Börsegesetz geregelt. Der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr unterscheiden
Mehr2. Die neuen Größenklassen
89 2. Die neuen Größenklassen 2. Die neuen Größenklassen Julia Martins/Florian Buchberger 2.1. Grundlagen 2.1. Grundlagen Die Größenklasseneinordnung von Kapitalgesellschaften ist von wesentlicher Bedeutung
MehrDie Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB. o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19.
Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19. Mai 2015 Definition AFRAC Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee
Mehrcentrotherm photovoltaics AG Blaubeuren
centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder
MehrBerliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003
Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Berlin haben. (1)
MehrNähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Zapf Creation AG Dienstag, den 28. Juni 2016, um 10:00 Uhr im Gesellschaftshaus,
MehrVW / Porsche und das europäische Recht
VW / Porsche und das europäische Recht Prof. Dr. Christoph Teichmann Würzburg, 24. September 2009 Ferdinand Porsche gründet in Stuttgart die Dr. Ing. h.c. F. Porsche GmbH 1931 1938 1945 1950 1960 1992
MehrWesentliche Bestandteile eines Beteiligungsvertrages
Wesentliche Bestandteile eines Beteiligungsvertrages Beteiligt sich ein Business Angel an einem Unternehmen, geschieht die Übernahme von neuen Gesellschaftsanteilen in aller Regel im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
MehrBilanzierung des Fremdkapitals
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Fremdkapitals Inhalte dieser Einheit Fremdkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Das Fremdkapital in der Bilanz Vermögen Kapital A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen
MehrNachtrag zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 Frank Wetzel
Seminar 07.12.2015 Bochum Nachtrag zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 Frank Wetzel www.e-b-z.de 2015 Prof. Dr. Volker Eichener Konzernabschluss 2015 1. Neuregelung zur Kapitalflussrechnung 1.1 Aufstellung
MehrGESCO AG Wuppertal. Wertpapier-Kenn-Nummer ISIN DE Einladung zur Hauptversammlung der GESCO AG
GESCO AG Wertpapier-Kenn-Nummer 587 590 ISIN DE0005875900 Einladung zur Hauptversammlung der GESCO AG Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 1. September 2005, 10.30 Uhr, in der Stadthalle,
MehrJahresabschluss. zum 31.12.2011. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf
Jahresabschluss zum 31.12.2011 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-
Mehr