Emissions- und Kotierungsprospekt 3. Mai 2017 Fondsleitung: Swiss Finance & Property Funds AG, Zürich

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1 Anlagefonds Schweizerischen Rechts der Kategorie Immobilienfonds Emissions- und Kotierungsprospekt 3. Mai 2017 Fondsleitung: Swiss Finance & Property Funds AG, Zürich

2 SF Sustainable Property Fund Emissions- und Kotierungsprospekt vom 3. Mai 2017 Fondsname: Fondsdomizil: Fondsleitung: Depotbank: Vertrieb: Revisionsstelle: SF Sustainable Property Fund Schweiz Swiss Finance & Property Funds AG Credit Suisse (Schweiz) AG Schweiz PricewaterhouseCoopers AG Dieser Emissions- und Kotierungsprospekt, inkl. Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag, sowie jede veröffentlichte Ergänzung oder Änderung zum Angebot (zusammen der Prospekt ) bildet die ausschliessliche Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des SF Sustainable Property Fund (nachstehend auch der Fonds oder der Immobilienfonds ) sowie für die Kotierung sämtlicher Anteile des Fonds gemäss Standard für kollektive Kapitalanlagen an der SIX Swiss Exchange AG ( SIX Swiss Exchange ). Der Prospekt wird am 22. Mai 2017 mit einem Zusatz zum Prospekt ergänzt, welcher die genaue Anzahl der effektiv neu zu emittierenden Anteile bekannt gibt. Dieser und allfällige weitere Zusätze zum Prospekt bilden einen integrierenden Bestandteil zum Prospekt und müssen zusammen mit diesem gelesen werden. Potenzielle Investoren werden gebeten, insbesondere die Erläuterungen unter dem Titel Risiken sorgfältig durchzulesen. Inhaltsverzeichnis Das Angebot... 3 Informationen über den SF Sustainable Property Fund... 7 Informationen über die Fondsleitung Informationen über die Depotbank Informationen über Dritte Risiken Portfolioveränderungen vom 1. Januar 2017 bis 3. Mai Weitere Informationen Finanzberichterstattung Beilage: Fondsvertrag Swiss Finance & Property Funds AG Seefeldstrasse Zürich Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) info@sfp.ch

3 Das Angebot Rechtsgrundlage Der Verwaltungsrat der Fondsleitung des SF Sustainable Property Fund hat am 24. April 2017 die Emission von maximal Anteilen des SF Sustainable Property Fund beschlossen. Damit erhöht sich die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile von auf maximal Anteile. Die Emission wird kommissionsweise ( best effort basis ) im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebotes in der Schweiz durchgeführt. Nicht gezeichnete Anteile werden allenfalls nicht emittiert, wodurch sich der Emissionsbetrag reduziert. Die Fondsleitung behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Bezugsfrist allenfalls nicht gezeichnete Anteile zu übernehmen und anschliessend zusammen mit der Depotbank oder Dritten mit der gebotenen Sorgfalt im Markt zu platzieren. Nach dem Ende der Bezugsfrist gibt die Fondsleitung die Anzahl der effektiv zu emittierenden Anteile bekannt. Für besondere Risiken im Zusammenhang mit einer best effort -Emission siehe nachstehend Risiken aufgrund der best effort -Emission unter Risiken. Die neuen Anteile werden zu den folgenden Bedingungen angeboten. Bezugsfrist 8. Mai 2017 bis 18. Mai 2017, Uhr Später eingereichte Ausübungserklärungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bezugsrechte, die nicht innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt werden, verfallen wertlos ohne Entschädigung (siehe nachstehend Bezugsrechtshandel ). Die Ausübung der Bezugsrechte ist unwiderruflich. Bezugsverhältnis Jedem bisherigen Anteil wird ein (1) Bezugsrecht zugeteilt. Fünf (5) Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von zwei (2) neuen Anteilen gegen Bezahlung des Ausgabepreises in bar. Aufgrund des Bezugsverhältnisses können sich Fraktionen (Bruchteile neuer Anteile) ergeben. Anleger mit Fraktionen müssen bei Ausübung ihrer Bezugsrechte auf die nächste tiefere ganze Anzahl neuer Anteile abrunden. Ausgabepreis CHF netto je neuen Anteil. Der Ausgabepreis wurde gemäss 17 des Fondsvertrags festgelegt. Er basiert auf einem Inventarwert per 31. Dezember 2016 von CHF (nach Ausschüttung per 24. März 2017 von CHF 0.83) je Anteil und schliesst den Einkauf in den laufenden Ertrag (d.h. für die Periode vom 1. Januar 2017 bis zum 24. Mai 2017), eine Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, der Depotbank und/oder von Vertriebsträgern im In und Ausland von 2,00% sowie die Nebenkosten zugunsten des Fondsvermögens (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds im Durchschnitt aus der Anlage des einbezahlten Betrages erwachsen, im Umfang von CHF 5.31 pro Anteil ein. Der Ausgabepreis wird auf einen Franken gerundet. Die Liegenschaften des Fonds wurden durch die unabhängigen Schätzungsexperten per 31. Dezember 2016 geschätzt bzw. überprüft. Diese Schätzungen bildeten die Grundlage für die Errechnung des Ausgabepreises.

4 Zuteilung Bezugsrechte Bezugsrechtshandel Stichtag für die Zuteilung der Bezugsrechte ist der 5. Mai 2017 (nach Handelsschluss); ab dem 8. Mai 2017 werden die Anteile ex Bezugsrecht gehandelt. Es findet ein offizieller Bezugsrechtshandel vom 8. Mai 2017 bis zum 16. Mai 2017 an der SIX Swiss Exchange statt. Der Wert der an der SIX Swiss Exchange gehandelten Bezugsrechte ist aufgrund von Angebot und Nachfrage Schwankungen unterworfen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich in diesem Zeitraum auch tatsächlich ein aktiver Markt für die Bezugsrechte entwickelt. Die Werthaltigkeit der Bezugsrechte kann nicht gewährleistet werden. Ausübung des Bezugsrechts Die Bezugsrechte werden den bisherigen Anlegern automatisch durch Ihre Depotbank eingebucht. Die Ausübung des Bezugsrechts hat gemäss den Instruktionen der Depotbank zu erfolgen. Liberierung 24. Mai 2017 Lieferung Die Anteile werden über SIX SIS AG ausgeliefert. Kotierung / Erster Handelstag Die Kotierung der maximal neuen Anteile gemäss Standard für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange ist auf den 24. Mai 2017 beantragt und bewilligt worden. Die bisherigen Anteile sind gemäss Standard für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Handelswährung ist der Schweizerfranken (CHF). Die genaue Anzahl der effektiv neu zu emittierenden Anteile wird (i) nach Ablauf der Bezugsfrist durch die Fondsleitung bekanntgegeben und (ii) im Zusatz zum Prospekt enthalten sein. Anlegerkreis Der Fonds steht allen Anlegern offen. Verurkundung / Verwahrung Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines Anteilscheins zu verlangen. Ausschüttungen Verantwortlichkeit für Prospektinhalt Die neuen Anteile berechtigen zur Teilnahme am Erfolg des Fonds ab 1. Januar Die Swiss Finance & Property Funds AG, Zürich, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Emissions- und Kotierungsprospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Emissions- und Kotierungsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Erklärung Der aktuellste Jahres- und Halbjahresbericht sind Bestandteil des Emissionsund Kotierungsprospekts. Verwendung des Der Erlös dieser Emission wird im Rahmen der Anlagepolitik in Emissionserlöses Immobilienwerte und Immobilienprojekte in der ganzen Schweiz investiert (siehe 8 des Fondsvertrages).

5 Valorennummer / ISIN Anteile SF Sustainable Property Fund Valorennummer: ISIN: CH Tickersymbol: SFPF Bezugsrecht Valorennummer: ISIN: CH Tickersymbol: SFPF1 Verkaufsrestriktionen Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Immobilienfonds im Ausland kommen die dort geltenden anlagefonds- und steuerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile dieses Immobilienfonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder die Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken. Der SF Sustainable Property Fund ist nur in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen. Die Informationen im Prospekt stellen in allen übrigen Ländern weder ein Angebot noch eine Einladung zu einem Angebot von Anteilen dieses Immobilienfonds dar, in welchen solche Angebote oder Einladungen unzulässig sind. Terminübersicht Stichtag für die Zuteilung der Bezugsrechte 5. Mai 2017 (nach Handelsschluss) Bezugsrechtsabgang 8. Mai 2017 Beginn der Bezugsfrist 8. Mai 2017 Beginn Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange 8. Mai 2017 Ende Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange 16. Mai 2017 Ende der Bezugsfrist 18. Mai 2017, Uhr Bekanntgabe der genauen Anzahl effektiv neu auszugebender Anteile 22. Mai 2017 Publikation des Zusatzes zum Prospekt 22. Mai 2017 Liberierung der Anteile in bar / Lieferung der Anteile 24. Mai 2017 Kotierung und erster Handelstag der neuen Anteile 24. Mai 2017

6 Force Majeure Die Fondsleitung sowie die Credit Suisse (Schweiz) AG haben das Recht, jederzeit vor dem Liberierungsdatum aufgrund von bedeutenden Ereignissen nationaler oder internationaler, währungspolitischer, finanzieller, wirtschaftlicher, politischer oder abwicklungstechnischer Natur oder bei Eintreten von Vorkommnissen anderer Art, die den Erfolg des Angebots ernsthaft in Frage stellen würden, die Emission der Anteile zu verschieben bzw. diese nicht durchzuführen.

7 Informationen über den SF Sustainable Property Fund Allgemeine Angaben zum Fonds SF Sustainable Property Fund ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Kategorie «Immobilienfonds» im Sinne von Art. 25 ff. i.v.m. Art. 58 ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). Der Fondsvertrag wurde von der Fondsleitung erstellt und mit Zustimmung der Depotbank am 23. Dezember 2008 von der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission EBK (heute Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA) bewilligt. Anstelle der Barzahlung des Anlegers zum Erwerb von Fondsanteilen kann die Fondsleitung im Einzelfall auch einer Einbringung von Anlagen in Form einer Sacheinlage zustimmen (siehe 17 Ziff. 7 ff. des Fondsvertrages). Der Immobilienfonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Immobilienfonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss 6 des Fondsvertrages steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. Anlegerkreis, Besonderheiten Börsenkotierung Anlageziel und Anlagepolitik sowie Beschränkungen Der Anlegerkreis ist nicht beschränkt ( 5 Ziff. 1 des Fondsvertrages). Die Anleger erwerben mit Vertragsschluss und der Einzahlung in bar (in Ausnahmefällen durch Sacheinlage, vgl. 17 Ziff. 7 ff. des Fondsvertrages) eine Forderung gegen die Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und am Erfolg des Immobilienfonds. Die Forderung der Anleger ist in Anteilen begründet ( 5 Ziff. 2 des Fondsvertrages). Die Anteile des SF Sustainable Property Fund sind seit dem 17. November 2014 gemäss Standard für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange kotiert. Das Anlageziel des SF Sustainable Property Fund besteht darin, ein diversifiziertes Immobilienportfolio aufzubauen, welches einem anerkannten oder einem möglichst gleichwertigen internen Standard bezüglich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz entspricht, ein kontinuierliches Kapitalwachstum erreicht und daraus regelmässige, angemessene Ertragsausschüttungen erzielen soll. Der Immobilienfonds investiert in Projekte sowie Immobilien in der ganzen Schweiz. Projekte beinhalten Bauland mit rechtskräftiger Baubewilligung, sowie Bauland, Abbruchobjekte und angefangene Bauten die erschlossen und für eine umgehende Überbauung nach Erhalt einer Baubewilligung geeignet sind. Erworbene Immobilien müssen beim Kauf oder nach erfolgter Sanierung die gesetzten Standards bezüglich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erfüllen.

8 Die Grundstücke werden im Grundbuch auf den Namen der Fondsleitung eingetragen, unter Anmerkung der Zugehörigkeit zum Immobilienfonds. Miteigentum an Grundstücken ist zulässig, sofern die Fondsleitung einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein. Weitere Beschränkungen finden sich in 10 ff. des Fondsvertrages. Profil des typischen Anlegers Fondsdomizil Fondsleitung Depotbank Vergütungen Rechnungsjahr Verwendung des Erfolgs Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen. Schweiz Swiss Finance & Property Funds AG, Zürich Credit Suisse (Schweiz) AG, Zürich Vergütungen und Auslagenersatz von Fondsleitung und Depotbank und/oder von Vertriebsträgern im In- und Ausland richten sich nach dem Fondsvertrag (siehe 18 ff. des Fondsvertrages). Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der Nettoertrag des Fonds wird jährlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in Schweizerfranken an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vorsehen (siehe 22 Ziff. 1 des Fondsvertrages). Bis zu 30% des Nettoertrages können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitung ganz oder teilweise ausgeschüttet oder ganz oder teilweise zur Wiederanlage zurückbehalten werden (siehe 22 Ziff. 2. des Fondsvertrages). Kapitalveränderungen Nettofondsvermögen per 31. Dezember 2011: CHF Mio. Nettofondsvermögen per 31. Dezember 2012: CHF Mio. Nettofondsvermögen per 31. Dezember 2013: CHF Mio. Nettofondsvermögen per 31. Dezember 2014: CHF Mio. Nettofondsvermögen per 31. Dezember 2015: CHF Mio. Nettofondsvermögen per 31. Dezember 2016: CHF Mio. Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2011: CHF Mio. Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2012: CHF Mio. Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2013: CHF Mio. Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2014: CHF Mio. Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2015: CHF Mio. Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2016: CHF Mio.

9 Weitere Kennzahlen Zwischen- bzw. Jahresabschluss per Inventarwert pro Anteil in CHF Agio 17.39% 18.63% 15% Schlusskurs in CHF (Geldkurs) Höchster Kurs (Berichtsperiode) in CHF Tiefster Kurs (Berichtsperiode) in CHF Ausschüttung pro Anteil in CHF Ausschüttungsrendite 4.11% 0.59% 2.72% Ausschüttungsquote 97.42% 95.69% 98.60% Performance 8.26% 15.81% n/a Anlagerendite 5.99% 4.48% 5.69% Fremdfinanzierungsquote 13.21% 14.95% 14.87% Eigenkapitalrendite (ROE) 4.90% 3.77% 3.58% Betriebsgewinnmarge (EBIT-Marge) 70.18% 63.01% 64.03% TER SF Sustainable Property Fund (GAV) 0.64% 0.67% 0.72% Mietzinsausfallrate 5.75% 7.41% 3.77% Relevante Steuervorschriften Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Potenzielle Anleger sollten sich über die Gesetze und Verordnungen, die für die Zeichnung, den Kauf, den Besitz und den Verkauf von Anteilen an ihrem (Wohn-)Sitz Anwendung finden, informieren und beraten lassen. Der vorliegende Prospekt vermag eine individuelle Steuerberatung nicht zu ersetzen. Anlagefonds, die Immobilien direkt halten, werden in der Schweiz wie folgt besteuert: Die Erträge und Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz werden auf Stufe der direkten Bundessteuer beim Fonds selbst besteuert und sind dafür beim Anleger (Privat- und Geschäftsvermögen) mit (Wohn-) Sitz in der Schweiz steuerfrei. Die Ertrags-, Kapital- und Grundstückgewinnbesteuerung auf Ebene der Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt gemäss den kantonalen Steuergesetzen, welche mit den vorgenannten Regeln der direkten Bundessteuer weitgehend harmonisiert sind. Die Erträge aus Immobilien im Direktbesitz unterliegen bei Ausschüttung nicht der Verrechnungssteuer, sofern sie über einen gesonderten Coupon ausgeschüttet werden. Die anderen vom Fonds realisierten Erträge (z.b. Erträge von Immobiliengesellschaften, kurzfristige, festverzinsliche Effekten) unterliegen der Verrechnungssteuer von 35%, ungeachtet dessen, ob eine Ausschüttung oder Wiederanlage (Thesaurierung) vorgenommen wird. Die Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz sowie Kapitalgewinne aus anderen Anlagen (inkl. indirektem Grundbesitz) sind verrechnungssteuerfrei, sofern sie mit separatem Coupon ausgeschüttet oder in der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden.

10 Der in der Schweiz domizilierte Anleger kann die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer auf übrigen Erträgen durch Deklaration in der Steuererklärung, respektive durch separaten Verrechnungssteuerantrag, zurückfordern. Der im Ausland domizilierte Anleger kann die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und seinem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die dem Fonds auf übrigen Erträgen aus Schweizer Quellen belastete eidgenössische Verrechnungssteuer kann vom Fonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können einer ausländischen Quellensteuer unterliegen. Hier kann eine Entlastung nach lokalem Recht oder nach Massgabe des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens erfolgen. Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen am Fonds sind von der Umsatzabgabe ausgenommen. Der Handel von Anteilen auf dem Sekundärmarkt unterliegt der Umsatzabgabe. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis in der Schweiz aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen. Die Fondsleitung bietet neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegern an. Der Anleger kann seine Anteile und somit den Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) grundsätzlich jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile nach Abschluss desselben vorzeitig zurückzahlen, wenn der Anleger dies bei der Kündigung schriftlich verlangt und sämtliche Anleger, die eine vorzeitige Rückzahlung gewünscht haben, befriedigt werden können. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von maximal drei Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres (vgl. 5 Ziff. 5 und 17 Ziff. 2 des Fondsvertrages). Unter bestimmten ausserordentlichen Umständen kann die Fondsleitung im Interesse der Gesamtheit der Anleger die Rückzahlung der Anteile vorübergehend und ausnahmsweise aufschieben (siehe 17 Ziff. 5 des Fondsvertrages). Der Rücknahmepreis wird gemäss 17 des Fondsvertrages (mit weiteren Verweisen) berechnet und auf einen Franken gerundet. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder Umtausch von Anteilen zurückweisen. Rücknahmekommission Die Rücknahmekommission beträgt maximal 2.00% des Nettoinventarwertes (siehe 18 Ziff. 2 des Fondsvertrages). Weitere Angaben zum Fonds Für weitere, ausführlichere Angaben zum SF Sustainable Property Fund wird auf den Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag verwiesen. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, und die jeweils aktuellen Jahresund Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.

11 Informationen über die Fondsleitung Allgemeine Angaben Für die Fondsleitung zeichnet die Swiss Finance & Property Funds AG, zur Fondsleitung Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich, verantwortlich. Seit der Gründung im Jahre 2006 und der Eintragung als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zürich im Fondsgeschäft tätig. Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt am 31. Dezember 2016 CHF 1 Mio. Das Aktienkapital ist in Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt. Die Fondsleitung verwaltet in der Schweiz per 31. Dezember 2016 insgesamt 5 kollektive Kapitalanlagen schweizerischen Rechts, wobei sich die Summe der verwalteten Vermögen am 31. Dezember 2016 auf CHF Mio. belief. Weiter erbringt die Fondsleitung per 31. Dezember 2016 insbesondere die folgenden Dienstleistungen: Vertriebsträgertätigkeit von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen; Vermögensverwaltung für eine ausländische kollektive Kapitalanlage Vermögensverwaltung für qualifizierte Anleger; Vermögensberatung An der Swiss Finance & Property Funds AG sind die folgenden natürlichen und juristischen Personen beteiligt: Dr. Hans-Peter Bauer, Zürich 54.6% Olivier Croonenberghs, Tervuren (B) 26.1% Adrian Schenker, Hünenberg 19.3% Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Swiss Finance & Property Funds AG setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Hans-Peter Bauer, Präsident Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: CEO und Verwaltungsratspräsident der Swiss Finance & Property AG, Zug, Verwaltungsratspräsident der Swiss Finance & Property Investment AG, Zürich, Verwaltungsrat Andermatt Swiss Alps AG, Andermatt sowie Verwaltungsratspräsident der Acuro Immobilien AG, Altdorf Adrian Schenker, Mitglied Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Verwaltungsratsmitglied, Mitglied der Geschäftsleitung und Head Marketing & Sales der Swiss Finance & Property AG, Zug sowie Verwaltungsratspräsident der Swiss Finance & Property Manegg AG, Zug Bruno Wermelinger, Mitglied Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: CEO der Wermelinger Synergia GmbH, Luzern; diverse Verwaltungsratsmandate, unter anderem Verwaltungsratspräsident der Elisabethenheim Luzern AG sowie Vorstandsmitglied der Genossenschaft Wohnen Schweiz, Luzern; Verwaltungsratsmitglied der Swiss Finance & Property AG, Zug Albert Stutz, Mitglied Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Gesellschafter der VistaMar GmbH sowie diverse Verwaltungsratsmandate

12 Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung der Swiss Finance & Property Funds AG setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Hans-Peter Bauer, Geschäftsführer Stephan Ehrsam, Chief Financial Officer Thomas Prajer, Leiter direkte Immobilien Patrick Dobler, Chief Risk Officer und Chief Operating Officer Gerichts-, Schieds- Im Zusammenhang mit dem Anfang 2016 eröffneten Konkurs eines und Administrativ- Totalunternehmers prüft die Fondsleitung verschiedene Ansprüche gegen involvierte verfahren Dritte bezüglich drei Immobilienprojekte. Im Konkurs des Totalunternehmers wurde Swiss Finance & Property Funds AG mit einer Forderung von rund CHF 7.25 Millionen kolloziert, wobei aber nur mit einer minimalen Konkursdividende gerechnet werden kann. Im Zusammenhang mit einem der drei Immobilienprojekte hat die Swiss Finance & Property Funds AG gegen die Versicherungsgesellschaft des Totalunternehmers Anfang 2017 Klage auf Bezahlung von CHF erhoben, da die Versicherung die Auszahlung der Erfüllungsgarantie verweigert hat. Anlageentscheide Delegation von Teilaufgaben Die Swiss Finance & Property Funds AG trifft die Anlageentscheide für den Anlagefonds selbst. Die Mitarbeiter der Swiss Finance & Property Funds AG zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung im Asset Management im Bereich der indirekten und direkten Immobilienanlagen aus. Die Fondsbuchhaltung ist an die Swisscanto Asset Management AG, Zürich, delegiert. Die Swisscanto Asset Management AG ist auf die Erbringung von Dienstleistungen im Anlagefondsbereich spezialisiert und zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung und besondere Fachkenntnisse von verwaltungstechnischen Aufgaben in diesem Gebiet aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung Swiss Finance & Property Funds AG und der Rechtsvorgängerin der Swisscanto Asset Management AG, der Balfidor Fondsleitung AG, abgeschlossener Vertrag vom 08. Mai Die Liegenschaftenverwaltung ist an die Privera AG delegiert. Die Privera AG ist auf die Erbringung von Dienstleistungen im Liegenschaftsbereich spezialisiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung Swiss Finance & Property Funds AG und der Privera AG abgeschlossener Vertrag vom 15. Dezember 2008.

13 Informationen über die Depotbank Rechtsform und Ort der Hauptverwaltung Haupttätigkeit Dritt- und Sammelverwahrung Als Depotbank fungiert die Credit Suisse (Schweiz) AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich. Die Bank wurde im Jahre 1856 unter dem Namen Schweizerische Kreditanstalt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft in Zürich gegründet. Die Credit Suisse (Schweiz) AG ist eine im Firmen- und Individualkundengeschäft sowie im Private Banking international tätige Universalbank. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Fondsvermögens nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften. Die Depotbank haftet für den von einem Dritt- oder Sammelverwahrer verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweist, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution under a Model 2 IGA im Sinne des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) IGA Schweiz / ISA sowie Section des U.S. Internal Revenue Code einschliesslich diesbezüglicher Erlasse gemeldet.

14 Informationen über Dritte Zahlstelle Vertriebsträger Zahlstelle in der Schweiz ist die Credit Suisse (Schweiz) AG, Zürich, mit sämtlichen Geschäftsstellen in der Schweiz. Mit dem Vertrieb des Immobilienfonds sind folgende Institute beauftragt worden: Swiss Finance & Property AG, Zug Die Fondsleitung ist berechtigt, weitere Vertriebsträger i.s.v. Art. 19 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Juni 2006 einzusetzen. Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Zürich. Schätzungsexperten Die Fondsleitung muss den Wert jedes Grundstücks, das sie erwerben oder veräussern will, durch mindestens einen unabhängigen Schätzungsexperten schätzen lassen. Die Fondsleitung lässt bei Bauvorhaben prüfen, ob die voraussichtlichen Kosten marktkonform und angemessen sind. Nach Fertigstellung der Bauten lässt die Fondsleitung den Verkehrswert schätzen. Auf den Abschluss jedes Rechnungsjahres sowie bei der Ausgabe von Anteilen lässt die Fondsleitung den Verkehrswert aller Grundstücke, die zum Immobilienfonds gehören, durch die unabhängigen Schätzungsexperten überprüfen. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende ständige und unabhängige Schätzungsexperten ernannt: Marco Feusi, Chartered Surveyor MRICS, Dipl. Architekt HTL, NDS ETHZ Betriebswissenschaften BWI, Partner bei der Firma Wüest Partner AG, Zürich Iván Antón, Master of Science Real Estate (CUREM). Dipl. Architekt ETH, Akkreditierter GEAK-Experte, Director, Mitarbeiter bei Wüest Partner, Zürich

15 Risiken Investitionsrisiken Erstellen von Bauten, Bauprojekte Der SF Sustainable Property Fund untersteht den Anlegerschutzvorschriften des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). Diese Vorschriften können die erwähnten Risiken allenfalls mindern, nicht jedoch ausschliessen. Anleger, die im Zusammenhang mit dieser Emission den Kauf von Immobilienfondsanteilen des SF Sustainable Property Fund in Erwägung ziehen, sollten die nachstehenden, spezifischen, jedoch nicht abschliessenden Risikofaktoren berücksichtigen. Solche Risiken können einzeln oder in Kombination die Ertragslage des Immobilienfonds und die Bewertung des Fondsvermögens negativ beeinflussen und zu einer Verminderung des Anteilswertes führen. Der SF Sustainable Property Fund investiert in Projekte sowie Immobilien in der ganzen Schweiz. Entwicklungsprojekte können längere Zeit in der Planungsphase sein. Möglich ist, dass die beantragten Baubewilligungen aufgrund von Einsprachen und Rechtsmittelverfahren längere Zeit nicht rechtskräftig werden und die Realisierung des Projektes mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit fallen auf dem Entwicklungsprojekt keine Erträge an. Die Fondsleitung ist bestrebt, das Risiko von Bauverzögerungen zu minimieren. Sie hat aber keinen Einfluss auf das Einlegen von Einsprachen oder das Ergreifen von Rechtsmitteln. Grosse Bauprojekte beinhalten von Natur aus Risiken. Durch die Wahl von zuverlässigen und erfahrenen Partnern, insbesondere für die Realisierung der Projekte, ist die Fondsleitung bestrebt, diese Risiken zu minimieren und die vorhandenen Ertragspotenziale optimal zu nutzen. Da sich die Realisierung von Bauprojekten in dieser Grössenordnung in der Regel über mehrere Jahre erstrecken wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Annahmen über deren Wirtschaftlichkeit bereits während der Realisierungsphase verändern, beispielsweise weil die wirtschaftliche Attraktivität einer Region oder eines ganzen Quartiers sich wesentlich ändert. Durch Auflagen von Behörden sowie Problemen bei der Planung und Realisierung des Bauwerks können zeitliche Verzögerungen entstehen. Bei der Planung und Budgetierung besteht die Gefahr von Kostenüberschreitungen. Durch Mängel, unsachgemässe Erstellung oder Konstruktionsfehler verursachte, unerwartete und überdurchschnittliche Unterhalts- oder Sanierungskosten, können sich negativ auf die Ertragssituation auswirken. Im Falle von Problemen bei der Vermietung neu erstellter Liegenschaften können entsprechende Ertragsausfälle entstehen. Abhängigkeit von Konjunkturellen Entwicklungen Der SF Sustainable Property Fund investiert in Projekte sowie Immobilien in der ganzen Schweiz. Dadurch ist der Immobilienfonds von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie von allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Eine schlechte konjunkturelle Entwicklung kann beispielsweise zu höheren Leerständen bei den vom Immobilienfonds gehaltenen Liegenschaften führen. Als allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen kommen beispielsweise eine generelle wirtschaftliche Abschwächung, Änderungen der Teuerungsrate in der Schweiz oder der Attraktivität der Standortfaktoren der zentralen Wirtschaftsräume der Schweiz im internationalen Vergleich in Frage.

16 Veränderungen des Schweizerischen Immobilienmarkts Beschränkte Liquidität und Aufbau des Portfolios In der Vergangenheit wies der Immobilienmarkt zyklische Strukturen auf. Zyklische Schwankungen von Angebot und Nachfrage können auch in Zukunft sowohl auf dem Mieter- als auch auf dem Eigentümermarkt auftreten. Diese Schwankungen müssen nicht notwendigerweise mit der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung einhergehen, obschon insbesondere die Nachfrage nach Geschäftsliegenschaften u.a. von der Entwicklung der Konjunktur abhängt. Überangebote führen zu einer Reduktion der Mieterträge und der Immobilienpreise, eine Verknappung des Angebots dagegen zu deren Erhöhung. Teilweise bestehen erhebliche Überkapazitäten bei Büroflächen. Es ist damit zu rechnen, dass das Angebot bei Geschäftsliegenschaften weiter zunehmen wird und es ist nicht auszuschliessen, dass es auch in den für den Immobilienfonds wichtigen Städten zu weiteren Überkapazitäten, mit entsprechendem Druck auf die Preise, kommen könnte. Dies könnte auch negative Auswirkungen für den Immobilienfonds haben. Bei Wohnliegenschaften in grösseren Stadtgebieten ist die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin vorhanden und könnte sich tendenziell noch erhöhen. Dagegen bestehen in kleineren Städten, in den städtischen Agglomerationen und in den peripheren Gebieten der Schweiz bereits seit einiger Zeit Überkapazitäten und die Marktliquidität in peripheren Gebieten dürfte eher zunehmen. Es können indessen keine zuverlässigen Aussagen zur künftigen Entwicklung des schweizerischen Immobilienmarkts gemacht werden. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass die Wertentwicklung von Immobilien je nach ihrem Standort sehr unterschiedlich erfolgen kann. Der schweizerische Immobilienmarkt zeichnet sich speziell bei grösseren Objekten durch eine beschränkte Liquidität aus, was sich negativ auf die Preisgestaltung auswirken kann. Es besteht das Risiko, dass der kurzfristige Kauf bzw. Verkauf grösserer Immobilienbestände je nach Marktlage teilweise nicht oder nur mit entsprechenden Preiszugeständnissen möglich ist. Die beschränkte Liquidität des Immobilienmarktes kann weiter zur Folge haben, dass der SF Sustainable Property Fund während der Aufbauphase nicht alle Gelder aus dieser Emission umgehend in direkte Immobilienanlagen investieren kann. Die flüssigen Mittel des Fonds können dadurch vorübergehend eine grössere Position in den Büchern darstellen. Dies wiederum kann einen direkten Einfluss auf die Anlagerendite haben. Zinsentwicklung Veränderungen der Kapitalmarktzinsen, insbesondere des Hypothekarzinssatzes und der Inflation bzw. Inflationserwartungen, können einen massgeblichen Einfluss auf den Wert der Immobilien und die Entwicklung der Mieterträge sowie auf die Finanzierungskosten haben. Im Fall von nennenswerten Liquiditätspositionen auf Bankkonten können negative Zinsen die Kosten und somit die Rendite nachteilig beeinflussen. Bewertung der Immobilien Die Bewertung von Immobilien ist von zahlreichen Faktoren abhängig und unterliegt nicht zuletzt einer gewissen subjektiven Einschätzung dieser Faktoren. Die vom Immobilienfonds per jeweiligen Stichtag festgelegten und von Schätzungsexperten geprüften Werte der Liegenschaften können deshalb von dem bei einem Verkauf der Liegenschaft zu erzielenden Preis abweichen, da sich der Verkaufspreis nach Angebot und Nachfrage zum Zeitpunkt des Verkaufs richtet. Auch bei Diversifikation des Immobilienportfolios können Veränderungen der Bonitätsrisiken der Mieter, der Leerstandrisiken sowie der Mietzinsentwicklung und anderer Faktoren einen bedeutsamen Einfluss auf die Bewertung des Fondsvermögens und der Anteile haben. Auch wenn nach Möglichkeit längerfristige Mietverträge abgeschlossen werden, existieren keine garantierten Mietzinseinnahmen oder die Gewissheit, auslaufende Verträge mindestens zu den gleichen Bedingungen erneuern zu können.

17 Umweltrisiken Wettbewerb Die Fondsleitung prüft die Liegenschaften beim Erwerb auf umweltrelevante Risiken. Bei erkennbaren, umweltrelevanten Belastungen oder Problemen werden entweder die zu erwartenden Kosten in die Kaufpreisberechnung einbezogen, mit dem Verkäufer eine Schadloshaltung vereinbart oder vom Kauf der Liegenschaft Abstand genommen. Die Möglichkeit von unbekannten, erst später zu Tage tretenden Altlasten kann aber nicht generell ausgeschlossen werden. Diese können zu erheblichen, nicht vorgesehenen Sanierungskosten führen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bewertung des Fondsvermögens und der Anteile. Die sich abzeichnenden Veränderungen in der Bewirtschaftung von insbesondere Geschäftsimmobilien (Stichworte: Miete statt Kauf, Ausgliederung von Immobilien und/oder des Immobilienmanagements), könnten zu einem verstärkten Wettbewerb und einem sich bereits abzeichnendem Konzentrationsprozess führen. Auch die bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Union («EU») oder ein allfälliger Beitritt der Schweiz zur EU könnten aufgrund der damit einhergehenden Öffnung des Arbeitsmarkts sowie der möglichen teilweisen oder vollständigen Öffnung des schweizerischen Immobilienmarkts für ausländische Investoren zu einer erheblichen Steigerung der Nachfrage führen. Aus heutiger Sicht müssen die möglichen Auswirkungen einer Öffnung des schweizerischen Arbeits- und Immobilienmarktes auf den Wert in der Schweiz gelegener Immobilien als ungewiss bezeichnet werden. Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften/rechtliche Risiken Mögliche zukünftige Änderungen von Gesetzen, sonstigen Vorschriften oder der Praxis von Behörden, insbesondere im Bereich des Steuer-, Miet-, Umweltschutz-, Raumplanungs- und Baurechts und des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), können einen Einfluss auf Immobilienpreise, Kosten und Erträge und damit auf die Bewertung des Fondsvermögens und der Anteile haben. Die Fondsleitung kann in rechtliche Prozesse als Klägerin oder Beklagte verwickelt sein. Diesbezüglich besteht ein Risiko, dass etwaige für Prozessrisiken gebildete Rückstellungen nicht ausreichend sind bzw. die Fondsleitung mit ihren Ansprüchen nicht durchdringt. Mögliche Interessenskonflikte Obschon die Fondsleitung ausreichend Zeit und Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben einplant und überdies einen Teil ihrer Aufgaben an Dritte delegiert hat, arbeiten die bei der Fondsleitung verantwortlichen Personen nicht ausschliesslich für den SF Sustainable Property Fund. Verträge mit Nahestehenden Die Fondsleitung bestätigt, dass keine Übertragung von Immobilienwerten auf Nahestehende stattgefunden hat und dass übrige Geschäfte mit Nahestehenden zu marktkonformen Bedingungen abgeschlossen wurden (Ziff. 18 der Richtlinie für Immobilienfonds der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) vom 2. April 2008). Bisherige Wertentwicklung Preisbildung Eine Steigerung des Anteilskurses in der Vergangenheit ist kein Indiz für eine entsprechende Entwicklung in der Zukunft. Obwohl die Anteile des SF Sustainable Property Fund an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, gibt es keine Gewissheit, dass stets ein genügend liquider Markt für die Anteile vorhanden sein wird. Eine ungenügende Liquidität kann die Handelbarkeit und Kurse der Anteile negativ beeinflussen sowie zu einer erhöhten Volatilität der Kurse führen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Anteile zum oder über dem Ausgabepreis oder Inventarwert gehandelt werden. Die Fondsleitung ist zur Rücknahme der Anteile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten auf das Ende eines Rechnungsjahres zu

18 den im Fondsvertrag festgelegten Bedingungen ( 5 Ziff. 5 des Fondsvertrages) verpflichtet. Risiken aufgrund der best effort -Emission Die Emission wird kommissionsweise ( best effort basis ) im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebotes in der Schweiz durchgeführt. Der (theoretische) Preis für den Handel der Fondsanteile ab dem 8. Mai 2017 (ex Bezugsrecht) wird aufgrund des derzeit geplanten Bezugsverhältnisses bei einem maximalen Emissionsvolumen berechnet. Sofern nicht alle neuen Anteile gezeichnet oder platziert werden und in der Folge nicht die maximale Anzahl von Anteilen emittiert wird, wird das Bezugsverhältnis (in Übereinstimmung mit der Fachinformation der Swiss Funds & Asset Management Association zur Ausgabe von Immobilienfondsanteilen vom 25. Mai 2010) nicht angepasst, weshalb der für die Fondsanteile angebotene Preis (ex Bezugsrecht) rückblickend als nicht angemessen erscheinen könnte. Mit Abschluss der Emission entfällt eine mögliche Beeinflussung des Preises/Kurses durch das Bezugsverhältnis.

19 Portfolioveränderungen 1. Januar Mai 2017 Liegenschaft Ertragswirksam per Marktwert CHF Bruttorendite Anzahl Wohnungen GEAK Schützenweg 5, Laufen '150' % 30 F/E Schützenweg 15, Laufen '250' % 12 F/D Grienweg 3/5/7, Laufen '220' % 18 G/E Industriestrasse 34-36, St. Margrethen Via Ronchetto 16-22, Via Torricelli 21-27, Lugano '241' % 20 C/C '000' % 162 G/D Kirchstrasse 50/52, Gossau '020' % 24 G/D Total 76'881' % 266

20 Weitere Informationen Nützliche Hinweise Valorennummer ISIN CH Kotierung seit dem 17. November 2014 an der SIX Swiss Exchange Laufzeit Der Anlagefonds besteht auf unbestimmte Zeit. Rechnungseinheit CHF Mindestanlage 1 Anteil Bekanntmachungen Offizielles Publikationsorgan ist die elektronische Plattform der Swiss Fund Data ( Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Änderungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteilsklassen sowie die Auflösung des Anlagefonds veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise beziehungsweise den Nettoinventarwert mit dem Hinweis exklusive Kommissionen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in der Neuen Zürcher Zeitung sowie auf der Homepage der Swiss Fund Data ( Die Preise werden täglich publiziert. Die Fondsleitung veröffentlicht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds (siehe 20 Ziff. 3 des Fondsvertrages). Darin informiert sie über die Zusammensetzung des Fondsvermögens und den Inventarwert. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich sogenannten «soft commissions» abgeschlossen. Rückvergütungen Die Fondsleitung kann aus dem Bestandteil Vertrieb der Verwaltungskommission an die folgenden institutionellen Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Fondsanteile für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen: Lebensversicherungsgesellschaften Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen Anlagestiftungen Schweizerische Fondsleitungen und -gesellschaften Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften Investmentgesellschaften Vertriebsentschädigungen Die Fondsleitung kann aus dem Bestandteil Vertrieb der Verwaltungskommission an die nachstehend bezeichneten Vertriebsträger und -partner Vertriebsentschädigungen bezahlen: Bewilligte Vertriebsträger Fondsleitungen, Banken, Effektenhändler, die Schweizerische Post sowie Versicherungsgesellschaften

21 Vertriebspartner, die Fondsanteile ausschliesslich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie platzieren Vermögensverwalter Versicherung der Immobilien Die sich im Eigentum dieses Immobilienfonds befindlichen Immobilien sind grundsätzlich gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Schäden infolge haftpflichtrechtlich relevanter Ursachen versichert. Mietertragsausfälle als Folgekosten von Feuer- und Wasserschäden sind in diesem Versicherungsschutz eingeschlossen. Nicht versichert sind jedoch Erdbebenschäden und deren Folgen. Verantwortung für den Prospektinhalt Dokumente Die Swiss Finance & Property Funds AG übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Dieser Prospekt sowie die letzten Jahresberichte und Halbjahresberichte können bei Swiss Finance & Property Funds AG (Tel , Fax oder kostenlos bezogen werden. Zürich, 3. Mai 2017 Die Fondsleitung: SWISS FINANCE & PROPERTY FUNDS AG Die Depotbank: CREDIT SUISSE (Schweiz) AG

22 Finanzberichterstattung Vermögensrechnung per 31. Dezember 2016 (geprüft) Erfolgsrechnung per 31. Dezember 2016 (geprüft) Inventar der fertigen Bauten per 31. Dezember 2016 Liegenschaftstransaktionen (Geschäftsjahr 2016) Bericht der Revisionsstelle

23 SF Sustainable Fund Vermögensrechnung per 31. Dezember 2016 in CHF 31. Dez Dez Bankguthaben - auf Sicht 3'887' '328' Grundstücke - Angefangene Bauten 3'152' Wohnbauten 482'174' '503' Sonstige Vermögenswerte 5'281' '245' Gesamtfondsvermögen 494'495' '076' /. Kurzfristige Bankverbindlichkeiten /. Darlehen und Fester Vorschuss -62'000' '400' /. Fester Vorschuss (Hofmattstrasse in Lausen) /. Hypotheken -2'100' '100' /. sonstige Verbindlichkeiten -9'399' '195' Nettofondsvermögen vor geschätzten Liquidationssteuern 420'995' '381' /. Geschätzte Liquidationssteuern -16'966' '384' Nettofondsvermögen 404'029' '997' Veränderung des Nettofondsvermögens Nettofondsvermögen zu Beginn des Berichtsjahres 285'997' '724' /. bezahlte Ausschüttung -15'283' '208' Saldo aus Anteilverkehr 113'747' '689' Gesamterfolg 19'567' '791' Nettofondsvermögen am Ende des Berichtsjahres 404'029' '997' Anzahl Anteile im Umlauf Stand zu Beginn des Berichtsjahres 2'524'496 1'803'212 Ausgegebene Anteile 1'009' '284 Zurückgenommene Anteile 0 0 Stand am Ende des Berichtsjahres 3'534'294 2'524'496 Inventarwert in CHF pro Anteil Informationen zur Bilanz Gekündigte Anteile 0 0 Höhe des Abschreibungskontos der Grundstücke 0 0 Höhe des Rückstellungskontos für künftige Reparaturen 0 0

24 Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember Jan. bis 31. Dez Jan. bis 31. Dez in CHF Mietzinseinnahmen 18'419' '606' Sonstige Erträge 144' ' Erträge der Bankguthaben ' Negativzinsen -8' ' Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen 1'065' ' Total Erträge 19'622' '309' Hypothekarzinsen 459' ' Andere Passivzinsen Unterhalt und Reparaturen 1'690' '013' Liegenschaftsverwaltung 1'106' ' Liegenschaftsaufwendungen 1'106' ' Verwaltungsaufwendungen Direkte Steuern 2'219' '162' Schätzungs-und Prüfaufwand 168' ' Bankspesen 30' ' Gutachten und Vermittlungshonorare 73' ' Publikations-, Druck- und andere Kosten 1' ' Reglementarische Vergütungen an die Fondsleitung 1'715' '180' Reglementarische Vergütungen an die Depotbank 84' ' Reglementarische Vergütungen an den Immobilienverwalter 649' ' Sonstige Aufwendungen 107' '053' Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen Total Aufwendungen 8'308' '096' Nettoertrag/-verlust (-) 11'313' '212' Realisierte Kapitalgewinne/-verluste (-) Realisierter Erfolg 11'313' '212' Nicht realisierte Kapitalgewinne/-verluste (-) 8'254' '579' Gesamterfolg 19'567' '791' Verwendung des Erfolges Nettoertrag des Rechnungsjahres 11'313' '212' Vortrag des Vorjahres 71' ' /. Zwischenausschüttungen Oktober '088' zur Verteilung verfügbarer Erfolg 3'296' '266' zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg 2'933' '194' Vortrag auf neue Rechnung 363' '855.48

25 Inventar des Portfolios per 31. Dezember 2016 Gestehungskosten Versicherungswert Verkehrswert Mietzinseinnahmen Ort, Adresse CHF % CHF % CHF % CHF % Angefangene Bauten Unterkulm, Hauptstrasse 41 3'283' '152' Total 3'283' '152' Wohnbauten Regensdorf, Schulstrasse '818' '137' '760' '676' Basel, Frobenstrasse 37 10'065' '944' '260' ' Basel, Frobenstrasse 30, Dornacherstrasse 38 22'289' '075' '080' ' Neuhausen, Charlottenweg '082' '616' '420' ' Neuhausen, Schwanenfelsstrasse 16-20, Charlottenweg 31/33 11'816' '094' '350' ' Neuenhof, Hardstrasse 54/56 10'508' '190' '360' ' Neuenhof, Althofstrasse 5/7 11'874' '114' '810' ' Rümlang, Bahnhofstrasse 42/44, Schulstrasse 2 6'522' '985' '796' ' Oberentfelden, Aarauerstrasse 11 6'424' '434' '346' ' Glattbrugg, Lindenstrasse 15 4'982' '902' '607' ' Rorschach, Kirchstrasse 65, Bogenstrasse 7 4'413' '192' '634' ' Effretikon, Illnauerstrasse 32 8'881' '022' '591' ' St. Gallen, Böcklinstrasse 1,3,5, Unterer Graben 39, 41 11'339' '619' '080' ' Effretikon, Im Lindenhof 5 6'677' '363' '216' ' Oberglatt, Chlirietstrasse 12,14,16 5'143' '373' '846' ' Basel, Prattelerstrasse 1/3 5'451' '512' '950' ' Winterhur, Tösstalstrasse 253 4'668' '330' '845' ' Zofingen, Mühlemattstrasse 6/8, Gotthelfstrasse 3 14'057' '851' '030' ' Bazenheid, Spelterinistrasse 16-28a 22'699' '822' '040' '277'

26 Gestehungs- Versicherungs- Mietzinskosten wert Verkehrswert einnahmen Ort, Adresse CHF % CHF % CHF % CHF % Grenchen, Marktstrasse 1/3, Markplatz 14/16 17'034' '479' '890' ' Pfäffikon, Hochstrasse 137,139,141, Langackerstrasse 8,10 16'900' '680' '540' ' Ehrendingen, Im First 6,10 8'436' '597' '984' ' Wängi, Feldäckerweg '189' '260' '849' ' Embrach, Alte Rheinstrasse 73/75 1) 8'783' '250' '070' ' Pratteln, Augsterheglistrasse 27 12'330' '420' '080' ' Widnau, Auenstrasse 6/8 6'904' '838' '626' ' Kloten, Hohrainlistrasse '329' '594' '850' ' Lausen, Rainweg '276' '600' '190' ' Winterthur, Poststrasse 1 9'848' '280' '920' ' Münchenstein, Therwilerstrasse 17 3'587' '131' '512' ' Schlieren, Rütistrasse 9/11 11'775' '450' '100' ' Pratteln, Grabenmattstrasse 1/1A 4'311' '238' '798' ' Opfikon, Oberhauserstrasse 12 6'114' '360' '634' ' Oberglatt, Bahnhofstrasse 25/29 11'521' '594' '770' ' Rümlang, Bahnhofstrasse 21 1) 5'016' '322' '100' ' Spreitenbach, Bahnhofstrasse 61 19'613' '875' '280' ' Lausen, Hofmattstrasse 38/40/42/44/46/48 Furlenstrasse 42 19'262' '309' '590' ' Wetzikon, Ankengasse '568' '375' '490' ' Richterswil, Zugerstrasse '507' '619' '880' ' Total 447'031' '850' '174' '445' Gesamt Total 450'314' '850' '326' '445' ) Stockwerkeigentum

27 Liegenschaftstransaktionen 2016 Zukäufe in CHF Eigentumsübertragung Kaufpreise Münchenstein, Therwilerstrasse Januar '500' Schlieren, Rütistrasse 9/ Februar '700' Pratteln, Grabenmattstrasse 1/1A 2. März '250' Opfikon, Oberhauserstrasse April '100' Oberglatt, Bahnhofstrasse 25/ Mai '500' Rümlang, Bahnhofstrasse Mai '000' Spreitenbach, Bahnhofstrasse Juni '550' Lausen, Hofmattstrasse 38/40/44/46, Furlenstrasse Juli '000' Unterkulm, Hauptstrasse August '003' Wetzikon, Ankengasse August '500' Richterswil, Zugerstrasse September '400' Total 110'503' Beurkundete Käufe mit Eigentumsübertragung im Jahr 2017 Dulliken, im Schäfer 30/32/34 - Bauprojekt voraussichtlich Juni '570' St. Margrethen, Industriestrasse 34/ '850' Total 25'420' Verkäufe keine Informationen zu Mietverhältnissen 2016 > 5% keine

28 An den Verwaltungsrat der Fondsleitung Swiss Finance & Property Funds AG Zürich Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft zur Jahresrechnung des SF Sustainable Property Fund Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die beiliegende Jahresrechnung des Anlagefonds SF Sustainable Property Fund, bestehend aus der Vermögensrechnung und der Erfolgsrechnung, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie den weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b h und Art. 90 des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) (Seiten 6-7 und des Jahresberichts) für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrats der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern sind. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

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