Der Spagat der Kommunen zwischen Einnahmedruck und Flächensparen
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1 Dr. Jürgen Busse Geschäftsführendes Präsidialmitglied Der Spagat der Kommunen zwischen Einnahmedruck und Flächensparen 26. März 2014 Münchner Tage der Bodenordnung und Landentwicklung
2 Finanzpolitik Dr. Jürgen Busse 2
3 Finanzpolitik Dr. Jürgen Busse 3
4 Demografische Entwicklung Die Bevölkerungsvorausberechnung vom zeigt Oberbayern plus von 6,5 % Wachstum bis 2031 Oberfranken minus 9,3 %, Unterfranken minus 6,0 %, Mittelfranken minus 1,4 %, Oberpfalz minus 3,5 %, Niederbayern minus 1,3 % und Schwaben minus 0,9 %. Dabei verzeichnen auch in den Schrumpfregionen Städte wie Nürnberg, Fürth und Regensburg einen Zuwachs. Dr. Jürgen Busse 4
5 Münchner Merkur Dr. Jürgen Busse 5
6 Wanderungsbewegungen in Großstädten Dr. Jürgen Busse 6
7 Dr. Jürgen Busse 7
8 Dr. Jürgen Busse 8
9 Bayerns versiegelte Fläche wächst jedes Jahr fast um die Fläche Manhattans (87 km²) Dr. Jürgen Busse 9
10 Landesentwicklungsprogramm Bayern Dr. Jürgen Busse 10
11 Anbindeziel Neue Siedlungsflächen sind in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn auf Grund der Topographie oder schützenswerter Landschaftsteile oder tangierender Hauptverkehrsstraßen ein angebundener Standort im Gemeindegebiet nicht vorhanden ist, ein Logistikunternehmen oder ein Verteilzentrum eines Unternehmens auf einen unmittelbaren Anschluss an eine Autobahnanschlussstelle oder deren Zubringer oder an eine vierstreifig autobahnähnlich ausgebaute Straße oder auf einen Gleisanschluss angewiesen ist, ein großflächiger produzierender Betrieb mit einer Mindestgröße von 3 ha aus Gründen der Ortsbildgestaltung nicht angebunden werden kann, von Anlagen, die im Rahmen von produzierenden Gewerbebetrieben errichtet und betrieben werden sollen, schädliche Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete ausgehen würden oder militärische Konversionsflächen oder Teilflächen hiervon mit einer Bebauung von einigem Gewicht eine den zivilen Nutzungsarten vergleichbare Prägung aufweisen oder in einer Fremdenverkehrsgemeinde an einem durch eine Beherbergungsnutzung geprägten Standort ein Beherbergungsbetrieb ohne Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds erweitert oder errichtet werden kann. Dr. Jürgen Busse 11
12 Innenentwicklung In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn nachweisbar Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Ausnahmeregelung ist Verschärfung zur bisherigen Regelung Dr. Jürgen Busse 12
13 Rechtliche Grundlagen 1 Abs. 4 BauGB i. V. m. LEP Bayern Ziel In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB die städtebauliche Entwicklung (soll) vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. 1a Abs. 2 BauGB zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen (sind) die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Dr. Jürgen Busse 13
14 Dr. Jürgen Busse 14
15 Kommunales Flächenmanagement Dr. Jürgen Busse 15
16 Dr. Jürgen Busse 16
17 Jede Gemeinde braucht ein Gewerbegebiet Dr. Jürgen Busse 17
18 Was muss die Gemeinde tun? Intensive Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials Klare Vorstellung über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale ist unumgänglich. Prognose über die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung ist notwendig. Abfrage der Eigentümer kann im Einzelfall sinnvoll sein, ist aber jedenfalls nicht immer zwingend erforderlich. Tragfähige Rechtfertigung für die Außenentwicklung Welche städtebaulichen Ziele werden angestrebt? Warum sind diese Ziele im Innenbereich nicht oder nicht so gut zu erreichen? Hier: Planungshoheit der Gemeinde! Dr. Jürgen Busse 18
19 Städtebauliche Archetypen der Gemeindeentwicklung Typ 1: Die wachsende Gemeinde Baurecht wird ausgenutzt Monokultur Wohnen in den Dörfern Suburbanisierung Typ 2: Die schrumpfende Gemeinde Unternutzungen und Leerstände sogar im Siedlungsgebiet der ersten Generation Singlehaushalte im Einfirsthof Typ 3: Die alternde Gemeinde Infrastrukturprobleme Innenentwicklung! Dr. Jürgen Busse 19
20 Innenentwicklung Die gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten sind begrenzt Städtebauliche Gebote nach 175 ff. BauGB ein zahnloser Tiger allenfalls marginale Bedeutung in der Praxis Besonderes Städtebaurecht teilweise hochkomplexe rechtliche Verfahren für den ländlichen Raum nicht konzipiert Baulückenkataster schwierig und risikobehaftet An Flächenrecycling und Nachverdichtung denken Freiwilligkeit und Überzeugungsarbeit ist besser als Zwang Zoniertes Satzungsrecht wäre hilfreich. Der Bebauungsplan als Rettung? Dr. Jürgen Busse 20
21 Was kann man tun? Vorschriften, Verbieten, Verlangen Die rechtlichen Instrumentarien sind zu schwach Die gewünschten Nutzungen können oft nicht erzwungen werden Ein Leitbild entwickeln Einbeziehung der Bürger, der Vereine, der gesellschaftlichen Gruppen Gemeinsam entwickelte Ziele werden akzeptiert Dr. Jürgen Busse 21
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1
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