Aktuelles zum Straßenbau in Bayern

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1 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Aktuelles zum Straßenbau in Bayern Dipl.-Ing. Stefan Leitner

2 Gliederung 1. Haushaltszahlen / BVWP 2. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 3. Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch 4. Umgang mit Bodenaushub 5. Aktuelle Bekanntmachungen

3 Bundesfernstraßenmittel in Bayern [Mio. Euro] Soll investiv Bestandserhaltung Um- und Ausbau (NHBT) Bedarfsplanmaßnahmen (HBT) nicht investiv Sonstiges Betriebsdienst

4 Staatsstraßenhaushalt Bayern [Mio. Euro] investiv Bestandserhaltung Um- und Ausbau Ausbauplanmaßnahmen Differenzen aus Rundung nicht investiv Sonstiges Betriebsdienst

5 Projektförderung kommunaler Straßenbau [Mio. Euro] Soll BayGVFG FAG Projektförderung FAG Sonderbaulastprogramm

6 BVWP 2030 (Straße) in Bayern Oberste Baubehörde im BVWP 2030 in Bayern Gesamtvolumen 18,5 Mrd. Anteil Bayern: 17,4 % Gesamtinvestitionsvolumen (FD und VB): 70,0 Mrd. Stand: September 2016 Dringlichkeit Fest disponiert (FD) Vordringlicher Bedarf (VB) Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) Weiterer Bedarf (WB) Projekte in Bayern Anzahl Gesamtkosten 28 4,9 Mrd ,4 Mrd. 69 5,2 Mrd. 68 1,0 Mrd.

7 Gliederung 1. Haushaltszahlen / BVWP 2. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 3. Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch 4. Umgang mit Bodenaushub 5. Aktuelle Bekanntmachungen

8 Einsatz thermoisolierte Fahrzeuge - RS BMVBI v Regelungen grundsätzlich auch für Staatsstraßen anzuwenden; - Ab : Einsatz für alle Maßnahmen > m2 (Wegfall obere Beschränkung) - Neu: fest installierte Temperaturmesseinrichtungen nicht mehr erforderlich

9 Einsatz Beschicker Oberste Baubehörde im - RS BMVBI v MS v : Regelungen nicht automatisch für Staatsstraßen anzuwenden; - Ab für alle Bundesstraßenmaßnahmen > m2

10 Einsatz thermoisolierte Fahrzeuge Oberste Baubehörde im RS BMVI Asphaltqualität: - Fahrzeuge ab Baujahr 2017: fest installierte Temperaturmesseinrichtungen - Fahrzeuge ohne Temp.messeinrichtung aber Messmöglichkeit Einstechthermometer: Messtiefe max. 10 cm (orthogonal zu Muldenwand) - Fahrzeuge ohne Messmöglichkeit: Messung im Kübel Beschicker/Fertiger zu Beginn, nach der Hälfte und am Ende der Beladung - Anforderungen an Herstellerzertifikat: derzeit Erarbeitung VDI-Richtlinie

11 Änderungen in den Bekanntmachungen Auswertung Kontrolluntersuchungen am Asphaltgranulat Anzahl der untersuchten Asphaltgranulate entsprachen nicht Klassifizierung (%) Eine Rückrechnung der zulässigen Zugabemenge hat ergeben, dass im Jahr 2015 bei rd. 40 % der Mischgüter theoretisch ein zu hoher Asphaltgranulatanteil zugegeben wurde.

12 Änderungen in den Bekanntmachungen TL Asphalt-StB vom Neues Formblatt für Klassifizierung (Anhang 3.1By zur TL AG-StB)

13 Neues Formblatt für die Klassifizierung

14 Änderungen in den Bekanntmachungen TL Asphalt-StB vom Die Zugabe von zwei unterschiedlichen Asphaltgranulaten zum Mischgut ist nun zulässig

15 Zugabe von zwei unterschiedlichen Asphaltgranulaten

16 Zugabe von zwei unterschiedlichen Asphaltgranulaten Berechnung der für die Gleichmäßigkeit erforderlichen Spannweite

17 Änderungen in den Bekanntmachungen ZTV Asphalt-StB vom Klassifizierung (Anhang 3.1By) darf maximal 1 Jahr alt sein Bei Verwendung Asphaltgranulat: Durch baustellenbezogene Laborprüfungen ist durch AN nachzuweisen, dass die Kennwerte RuK, BM, KGV innerhalb der Spannweite der Klassifizierung liegen und der petrographische Typ übereinstimmt Auf Anforderung sind dem AG Chargenprotokolle vorzulegen

18 Änderungen in den Bekanntmachungen ZTV Asphalt-StB vom Formblatt Eignungsnachweis Formblatt ist auf der Vergabeplattform eingestellt Eignungsnachweis ist nicht mit dem Angebot abzugeben Prüfung Eignungsnachweis

19 Formblatt Eignungsnachweis..

20 Griffigkeitsprobleme beim SMA Grundlagen ZTV Asphalt-StB 07/13 Bayern Abnahme 0,46 0,49 Abzugsregelung - 0,46 bis 0,43 Ablauf der Verjährungsfrist 0,40 0,43 Warnwert (Zustandswert 3,5) Schwellenwert (Zustandswert 4,5) 0,39 0,39 0,32 0,32 Bei zweibahnigen Bundesfernstraßen bei 80 km/h für den Einzelwert eines 100-m-Abschnittes in µ SKM

21 Griffigkeitsprobleme beim SMA Grundlagen Der Zustandswert 3,5 wird mit Warnwert bezeichnet und beschreibt den Zustand, dessen Erreichen Anlass zu intensiver Beobachtung, zur Analyse der Ursache für den schlechten Zustand und ggf. zur Planung von geeigneten Maßnahmen ist. Der Zustandswert 4,5 wird mit Schwellenwert bezeichnet und beschreibt einen Zustand, bei dessen Erreichen die Einleitung von baulichen oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geprüft werden muss.

22 Griffigkeitsprobleme beim SMA Situation / Abzüge 2,5 10 7,5 Warnwert 2 5 9,5 Schwellenwert - - 3,5 Südbayern Angaben in % der Baumaßnahmen

23 Griffigkeitsprobleme beim SMA Aufgabenstellung (vor Ort)

24 Griffigkeitsprobleme beim SMA Erkenntnisse aus Unterlagen In den rückgewonnenen Gesteinskörnungen sind andere Gesteinsarten als in der Erstprüfung aufgeführt vorhanden (z.b. Verwendung von gebrochenem Kies anstelle von Granit), Verwendung von Eigenfüller Erhöhte Fülleranteile, niedrige Hohlraumgehalte, hohe Hohlraumfüllungsgrade Abweichungen in der Asphaltmischgutzusammensetzung (über Toleranz der ZTV Asphalt-StB 07/13)

25 Griffigkeitsprobleme beim SMA Erkenntnisse aus Unterlagen Lieferung aus mehreren Asphaltmischwerken, ohne identischen Eignungsnachweis Mörtelanreicherung an der Asphaltoberfläche Verwendung von (ungeeignetem) Asphaltgranulat Abkühlfristen nicht eingehalten, frühe Verkehrsfreigabe

26 Griffigkeitsprobleme beim SMA OBB AK Griffigkeit Mischungsverhältnis bei Kontrollprüfung überprüfen ggf. Einschränkungen im Füllergehalt festlegen Einsatz von Mischfüller Einhaltung Auskühlzeiten (ggf. Verwendung von viskositätsveränderten Bindemitteln) Einfluss Thermofahrzeuge, Walzeneinsatz, Mischzeiten (Pellets) Abzugsregelung auf dem Prüfstand Ergebnisse derzeit noch offen

27 Gussasphalt Einbau A3 Wertheim, Gussasphalteinbau A9 Hof, Gussasphalteinbau

28 Gliederung 1. Haushaltszahlen / BVWP 2. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 3. Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch 4. Umgang mit Bodenaushub 5. Aktuelle Bekanntmachungen

29 Situation - Umsetzung ARS 16/2015: Ab dem : - Neu- und Ausbauten: kein Einbau von teer-/pechhaltigen Baustoffen in Bundes- und Staatsstraßen - Für Staatsstraßen Ausnahmen möglich -> immer Einzelfallgenehmigung durch OBB

30 Umsetzung ARS in Bayern - Entscheidung, ob thermische Behandlung oder Deponie kann Wettbewerb überlassen werden. - Wiedereinbau des teer-/pechhaltigen Materials in anderen technischen Bauwerken als Deponien wird ausgeschlossen.

31 Weiteres Vorgehen - StBA Würzburg: Pilotprojekt thermische Verwertung läuft - Ggf. weiteres Pilotprojekt mit Ablagerung des teer-/pechhaltigen Materials in angemieteten Hallen (in Hafennähe) und anschließender thermischer Verwertung Bild: Recycling Kombinatie REKO B.V.; Anlage in Rotterdam

32 Weiteres Vorgehen - grundsätzlich weiterhin möglich, Entsorgung des teer-/pechhaltigen Materials in jeder Baumaßnahme extra auszuschreiben - die beiden zulässigen Entsorgungsmöglichkeiten (Deponierung und thermische Verwertung) werden benannt - andere Entsorgungsmöglichkeiten (z.b. Wiedereinbau bei kommunaler Maßnahme) werden ausgeschlossen.

33 Gliederung 1. Haushaltszahlen / BVWP 2. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 3. Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch 4. Umgang mit Bodenaushub 5. Aktuelle Bekanntmachungen

34 Umgang mit Bodenaushub / mineralischen Abfällen StMUV hat 3 Merkblätter veröffentlicht: - Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung - Umgang mit humusreichem und organischem Bodenmaterial - Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen aterial/index.htm

35 Untersuchung Bodenaushub Probenahme wie? - Einigkeit mit Umweltministerium, dass in-situ Beprobung für Linienbauwerke auch für Frostschutzschichten und Dammschüttmaterial zulässig ist! - > Zweimaliges Anfassen des Aushubmaterials entfällt i.d.r. (außer Belastung Z2 oder Belastung sehr inhomogen) - > Formulierung im Merkblatt für Boden- und Bauschutthaufwerke:

36 Untersuchung Bodenaushub Probenahme wie?

37 Problem: Doppelbeprobung Abfallerzeuger / Verfüllgrubenbetreiber - Gespräche mit StMUV bzgl. Erhöhungen der Toleranz für die Verfüllgrubenbetreiber laufen - Problem noch ungelöst: Tendenz: AG beauftragt Verfüllgrube / Deponie in bestimmten Fällen direkt - -> weniger Nachbeprobungen?

38 Bisherige nichtverbindliche Vereinbarungen mit StMUV: Lagerflächen Haufwerksbeprobung Einigung mit StMUV: Begriff Baumaßnahme kann großzügiger ausgelegt werden wie der Begriff Baustelle -> Umfasst auch baustellennahe Flächen -> Einzelfallentscheidung -> aber: FAQ Internetauftritt LfU: e_abfaelle/faq/index.htm

39 Bisherige nichtverbindliche Vereinbarungen mit StMUV: Lagerflächen Haufwerksbeprobung - Flächen für die Bereitstellung zur Abholung müssen nicht immissionsschutzrechtlich genehmigt werden und nicht im Baustellenbereich liegen. - Aushubmaterial muss gegen Abschwemmungen, Versickerungen und Staubverwehungen geschützt werden - WWA ist einzuschalten -> StMUV hat zugesagt, diese Möglichkeit in gesondertem Schreiben an die Genehmigungsbehörden bekannt zu geben.

40 Gliederung 1. Haushaltszahlen / BVWP 2. Aktuelles aus dem Bereich Asphaltstraßenbau 3. Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch 4. Umgang mit Bodenaushub 5. Aktuelle Bekanntmachungen

41 Aktuelle Bekanntmachungen - Bekanntmachung ZTV Asphalt-StB vom Bekanntmachung TL Asphalt-StB vom Bekanntmachung TL AG-StB vom Bekanntmachung TL Bitumen-StB vom

42 Aktuelle Bekanntmachungen - Bekanntmachung TL Gestein-StB vom Bekanntmachung RAP Stra 15 vom Bekanntmachungen TL G OB, TL G DSH-V, TL G DSK vom Bekanntmachungen TL Fug-StB 15 und ZTV Fug-StB 15 vom

43 Aktuelle Bekanntmachungen Die bayerischen Bekanntmachungen sind unter asse/bauunderhalt/regelwerke/tec hnischeregelwerke/index.php eingestellt. Es wird ein Änderungsdienst angeboten, zu dem sich jeder anmelden kann.

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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