Institut für Europäisches Medienrecht Institut du Droit Européen des Médias Institute of European Media Law
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- Hermann Brodbeck
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1 Institut für Europäisches Medienrecht Institut du Droit Européen des Médias Institute of European Media Law Saarbrücken / Brüssel
2 Nationale Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Ergebnisse aus dem Rechtsvergleich im Rahmen des Projekts INVODAS BMBF-Innovationsforum Berlin, 18. April 2012 EMR, Saarbrücken
3 Ausgangslage Richtlinie 2006/24/EG: Umsetzungspflicht Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( ) Europäische Kommission: Evaluation der Richtlinie Vertragsverletzungsverfahren Notwendigkeit eines Interessenausgleichs 3
4 Ausgangslage Richtlinie 2006/24/EG: Umsetzungspflicht Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( ) Europäische Kommission: Evaluation der Richtlinie Vertragsverletzungsverfahren Notwendigkeit eines Interessenausgleichs Ziel von INVODAS: verbesserter Interessenausgleich, falls demokratische Mehrheit die Vorratsdatenspeicherung will Rechtsvergleich: best practices, insbesondere in den von der Richtlinie nicht geregelten Bereichen 4
5 Schwere begrenzter enkatalog (z. B. Rumänien) Vorteil: Ausnahmecharakter der Maßnahme wird betont Strafrahmenbestimmung: Mindest-/Höchststrafe mindestens x Jahre (z. B. Malta, Dänemark, Litauen, Niederlande) Vorteil: abstraktere Regelung erlaubt flexiblere Handhabung Kombination von Katalog und Strafrahmen Vorteil: doppelter Schutz vor schrittweiser Aushöhlung 5
6 Richtlinie: von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes erzeugt oder verarbeitet 6
7 Richtlinie: von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes erzeugt oder verarbeitet Datenvermeidungsmodell (z. B. Finnland, Österreich, UK): Beschränkung der Speicherungspflicht auf Diensteanbieter bzw. besonders benannte TK-Unternehmen Vorteil: Vermeidung von Doppelspeicherungen, Rechtssicherheit durch konkrete Mitteilung (UK) Befreiungen für kleine Unternehmen; Kriterien z. B.: Umsatz (Österreich), Nutzerzahl (Dänemark) 7
8 und Transparenz Richtervorbehalt (in 15 Mitgliedstaaten) 8
9 und Transparenz Richtervorbehalt (in 15 Mitgliedstaaten) Benachrichtigungspflichten: Österreich: Benachrichtigung spätestens nach Abschluss der Ermittlungen (unabhängig von deren Ergebnis) Wahrnehmung der Betroffenenrechte vor Benachrichtigung durch Rechtsschutzbeauftragten (Österreich, Dänemark) 9
10 und Transparenz Richtervorbehalt (in 15 Mitgliedstaaten) Benachrichtigungspflichten: Österreich: Benachrichtigung spätestens nach Abschluss der Ermittlungen (unabhängig von deren Ergebnis) Wahrnehmung der Betroffenenrechte vor Benachrichtigung durch Rechtsschutzbeauftragten (Österreich, Dänemark) Auskunftsrechte: Ausnahmen für Strafverfolgung/Sicherheit ohne Kenntnis kaum effektives Instrument weitgehende Benachrichtigungspflichten 10
11 tragung arten: Investitionskosten Betriebskosten Auskunfterteilungskosten Tschechien (früher): Erstattung aller drei arten zu genau definierten Konditionen Vorteil: Rechtsklarheit, Vermeidung übermäßiger belastung für Unternehmen 11
12 tragung arten: Investitionskosten Betriebskosten Auskunfterteilungskosten Tschechien (früher): Erstattung aller drei arten zu genau definierten Konditionen Vorteil: Rechtsklarheit, Vermeidung übermäßiger belastung für Unternehmen Kombination mit Datenvermeidungsmodell Vorteil: minimierung Finnland/Österreich: Investition, Auskunfterteilung Vereinigtes Königreich: any expenses 12
13 Datensicherheit Speicherung: TKG-DSVO (Österreich) greift einige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf zumindest logisch von Betriebsdaten getrennte Speicherung Zugang: Vier-Augen-Prinzip revisionssichere Protokollierung von Zugriffen Übermittlung: zentrale Durchlaufstelle (Österreich) doppelte Verschlüsselung (Transport/Inhalt) Verwendung fortgeschrittener Signaturen zur Identifizierung, Authentifizierung und Gewährleistung der Datenintegrität eindeutige Transaktionsnummer ( Unique ID ) 13
14 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung (INVODAS) Ein Verbundprojekt von: Institut für Europäisches Medienrecht - Saarbrücken 14
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