GESCHÄFTSBERICHT 2015/2016

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1 GESCHÄFTSBERICHT 2015/2016

2 Impressum Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Haus der Architekten Zollhof Düsseldorf (c) 2016 Texte Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Gestaltung Nicole Ehnes/Christof Rose, AKNW Fotos Die Fotos, die zur Illustration des Geschäftsberichts verwendet wurden, zeigen u. a. Objekte, die mit der Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015 geehrt wurden bzw. am Tag der Architektur 2016 teilgenommen haben. Diese Fotos wurden der AKNW von den beteiligten Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Fotonachweise Titel und Rückseite: Haus der Architekten Ingo Lammert S. 5: AvB 2015: Dreischeibenhaus, Düsseldorf; HPP Architekten Ralph Richter S. 39: AvB 2015: LWL - Museum für Kunst und Kultur, Münster; Staab Architekten Marcus Ebener S. 81: AvB 2015: Centre Charlemagne, Aachen; hks Jochen König Architekten Jörg Hempel S. 85: Nacht der Museen im Haus der Architekten Thilo Saltmann S. 115: AvB 2015: Hans-Sachs-Haus, Gelsenkirchen, gmp Architekten Hans Georg Esch S. 121: Lichthof im ehemaligen Museum am Ostwall, Dortmund Podehl Fotodesign S. 131: Treppenhaus im Haus der Architekten Thilo Saltmann Redaktionsschluss für diesen Geschäftsstellenbericht war der 1. Juli Einige aktuellere Veranstaltungen und Entwicklungen konnten im Zuge des Layouts eingefügt werden. Redaktioneller Hinweis Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Gleichstellung von Mann und Frau ein. Sie erachtet es als wichtig, diese Haltung auch in der bewussten Verwendung von Sprache zum Ausdruck zu bringen. Die Architektenkammer achtet deshalb in allen Veröffentlichungen darauf, dass z. B. bei der Nennung von Berufsbezeichnungen nicht allein die maskuline Form verwendet wird. Nach Möglichkeit wird immer wieder im Laufe des Textes auch die feminine Form genannt. Im Interesse der Leserinnen und Leser dieser Publikation wird dem Textfluss und einer guten Lesbarkeit höchste Priorität eingeräumt.

3 Geschäftsbericht 2015/2016 Inhalt Einleitung: Neues Parlament, bewährtes Präsidium 3 1. Berufspolitik Kampf um den Erhalt der HOAI geht weiter Bauordnung NRW im parlamentarischen Verfahren Novellierung Baukammerngesetz und Umsetzung BQFG Parlamentarische Initiative Freie Berufe Weiterentwicklung Architekten- und Ingenieurvertragsrecht Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung Wohnungsbaupolitik / Soziale Wohnraumförderung Klimaschutz erarbeitet Energieeffizientes Bauen Novellierung Vergaberecht BAK-Arbeitsgruppe Verträge der öffentlichen Auftraggeber Europaangelegenheiten StadtBauKultur NRW baukunst-nrw Sight Running NRW Jahre Bauhaus: Gemeinschaftsprojekt in NRW Landeswettbewerbe und Auszeichnungsverfahren Veranstaltungsreihe Kammer vor Ort Gestaltungsbeiräte AKNW for refugees Internationaler Architektenkongress Von der Hochschule in den Beruf Kultur und Schule Projektgruppe Bezahlbarer Wohnungsbau für alle Deutscher Architektentag Stimmungsbarometer - Kurzbefragung Strukturuntersuchung unter freischaffenden Kammermitgliedern Gehaltsbefragung Ausschuss- und Facharbeit Ausschuss Aus- und Fortbildung Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen Ausschuss Haushalt, Finanzen und Beitragswesen Ausschuss Innenarchitekten Ausschuss Landschaftsarchitekten Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Ausschuss Planen und Bauen Ausschuss Stadtplanung Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen Eintragungsausschuss Sachverständigenwesen Sachverständigenausschuss für das Eintragungswesen Ordnungswidrigkeiten und wettbewerbsrechtliche Verfahren nach UWG 62

4 2 3 Inhalt 2.16 Fort- und Weiterbildung Bundesarchitektenkammer Baukosteninformationszentrum Planen-bauen 4.0 GmbH Gemeinsamer Ausschuss Schlichtungsstelle Qualitätssiegel Betreutes Wohnen Landesnetzwerk Schimmelberatung Baukunstarchiv NRW Kulturrat NRW Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW AKNW intern Mitglieder-Statistik: Mitgliederverwaltung, Eintragungsverfahren Haushalt Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen Veranstaltungen in Kooperation Veröffentlichungen Medienarbeit Periodika Internet Social Media Mitgliederbetreuung/ Dienstleistungen Beratung in Rechtsfragen Beratung Architektur und Technik Existenzgründerberatung Bürovermittlung Beratung Architektentätigkeit im Ausland Stiftung Deutscher Architekten Aufgaben der Stiftung Deutscher Architekten Vorstand und Kuratorium Promotionsstipendien Studienfahrt statt Seminararbeit Förderpreis Medienarbeit Geschäftsstelle intern Personal Qualifizierung 132 Anhang Ausschüsse 134 Sitzungen und Termine 136 Veranstaltungen 138 Index 139

5 Neues Parlament, bewährtes Präsidium Markus Lehrmann Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer NRW Foto: Thilo Saltmann Dieser Geschäftsstellenbericht ist der erste, den das neu gewählte Parlament der Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner Nordrhein-Westfalens in den Händen hält. Vielen Parlamentariern wird der Bericht sogar zum ersten Mal übereicht, denn von den 201 Delegierten sind durch die Wahl im Dezember des letzten Jahres 63 neu gewählt worden. Mit diesem Trend der Erneuerung ist zudem eine Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse einhergegangen. Es gibt eine Drift in Richtung der Verbände und Listen, die sich ausdrücklich den Interessen der angestellten Architekten und Stadtplaner widmen. Über allem steht eine deutlich verbesserte Wahlbeteiligung, die mit knapp 40 Prozent zum dritten Mal in Folge gestiegen ist. Mit Spannung wurde daher die Konstituierung der Vertreterversammlung am 12. März 2016 erwartet. Mit 123 von 187 abgegebenen Stimmen erfuhr Ernst Uhing eine beeindruckende Bestätigung im Amt des Präsidenten. Auch die drei Vizepräsidenten Michael Arns, Klaus Brüggenolte und Dr. Christian Schramm wurden mit klaren Mehrheiten der Stimmen im Amt bestätigt. Ebenso klar wurden die weiteren Mitglieder des Vorstands bestätigt bzw. neu gewählt: Katja Domschky, Martin Friedrich, Ernst Herbstreit, Claus Klein, Jochen König, Martin Müller, Dr. Rainer Norten, Heinrich Pfeffer, Gabriele Richter, Prof. Rolf-Egon Westerheide und Eric-Michael Wollesen. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung setzte zudem bereits inhaltliche Akzente, die für die berufspolitische Arbeit der letzten Monate von hoher Bedeutung waren. Man war sich einig, dass es Architekten und Stadtplaner sind, die ihren Beitrag zur Lösung eines drängenden gesellschaftlichen Problems leisten müssen: die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für kleine und mittlere Einkommensgruppen. Dieses Thema entwickelt sich auch in der Politik zum Dauerbrenner, da es offenbar nicht gelingt, am Wohnungsmarkt einen angemessenen Anteil bezahlbarer Wohnungen bereitzustellen. Der Berufsstand ist derzeit so gefordert wie zuletzt in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts. Man erwartet Antworten, um die Städte zu stabilisieren und der Entmischung entgegenzuwirken. Stadt wird zunehmend zu einem Privileg der Reichen und zu einem Zufluchtsort der Armen. Beide Gruppen gehen sich aus dem Weg. Da die puffernde Mitte verloren geht, entmischt sich die Stadt. Die Folgen der Segregation programmieren die Stadt um. Eine Schere öffnet sich, die schlimmstenfalls zu sozialem Unfrieden führen kann. Ein Patentrezept gibt es nicht. Darin waren sich Vorstand und Ausschüsse der Architektenkammer in den letzten Monaten einig. Dennoch ist es gelungen, Standpunkte zu entwickeln, die einen Lösungsbeitrag leisten können. Das Positionspapier Bezahlbarer Wohnungsbau für alle ist inzwischen bundesweit zu einem Meilenstein berufspolitischer Meinungsäußerung geworden. Mit Unterstützung anderer Länderkammern hat maßgeblich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dazu beigetragen. Erste kleine Erfolge zeichnen sich ab. So sind der Prozess zur Reform der Grundsteuer in Bewegung geraten oder auch die Neuordnung der Baunutzungsverordnung. Sogar eine Evaluierung der EnEV ist bereits in Arbeit. Diese kleinen Schritte können am Ende dabei helfen, den Wohnungsmarkt zu entspannen. Nicht nur mit diesem Kernthema haben sich Vorstand und Ausschüsse in den letzten Monaten intensiv beschäftigt, sondern auch mit weiteren Themen, die für die Arbeit von Architekten und Stadtplanern von hoher Bedeutung sind. Stellungnahmen zur Novelle der Bauordnung, des Landesentwicklungsplanes 2025,

6 4 5 Einleitung zum Landesnaturschutzgesetz und zum Windkrafterlass wurden erarbeitet und im politischen Umfeld verteidigt. Jüngste Positionierungen entstanden im Rahmen einer großen Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag zur Bedeutung der Freien Berufe. Im Konzert mit Vertretern weiterer Kammern und Verbände konnten Abgeordnete aller Fraktionen die Stärke und Geschlossenheit der Organisationen der Freien Berufe eindrucksvoll spüren. Einigkeit bestand insbesondere in der Bedeutung der Selbstverwaltung und des Preisrechts für die Abrechnung von Leistungen des Berufsstandes. Als gemeinsame Herausforderung wurden die Anpassung des Befreiungsrechts und sich verändernde Berufsbilder benannt. Die Botschaft der Freien Berufe war insofern deutlich: Die Rentenversicherung für Angestellte und Freischaffende nach dem Prinzip der Kapitaldeckung in den Versorgungswerken muss Vorbild für die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Der Output, den die neue Vertreterversammlung mit ihren Arbeitsstrukturen aus Ausschüssen, Projekt- und Arbeitsgruppen in wenigen Monaten geleistet hat, ist beeindruckend. Trotz einer veränderten Zusammensetzung des Parlamentes konnte Kontinuität gewahrt bleiben. Diese ist allerdings immer nur so gut, wie sie auch offen für Reformen ist. Einen Meilenstein hat die Vertreterversammlung insofern bereits gesetzt. Eine kritische Analyse der Arbeitsfähigkeit und Struktur der Ausschüsse steht bis zur Vertreterversammlung im Herbst 2017 an. Im Ergebnis soll eine noch effizientere und an die veränderten Themenfelder angepasste Struktur von Ausschüssen stehen. Erste Schritte in diese Richtung sind bereits gegangen. Als weiteres Ziel hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die stärkere Anbindung von Hochschulabsolventen und jungen Architekten und Stadtplanern an die berufspolitische Arbeit der Kammer umrissen. Stärkere Identifikation und auf die Interessen der jungen Leute zugeschnittene Angebote werden derzeit erarbeitet. Beide Themenblöcke sind zukunftsgewandt und werden die größte Kammer Deutschlands noch besser machen. Die Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen freut sich auf diese neuen Aufgaben. Mit großem Einsatz widmen wir uns frischen Themen und dem, was Kammer ausmacht: Identifikation und Leistungsstärke. Ihr Markus Lehrmann Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

7 1. BERUFS- POLITIK

8 6 7 Berufspolitik 1.1 Kampf um den Erhalt der HOAI geht weiter Auch im Berichtszeitraum war das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eines der berufspolitischen Top-Themen. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europäisches Recht verstoßen. Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska hält dies für unnötige Beschränkungen, um das Beste aus dem Binnenmarkt für professionelle Dienstleistungen zu machen. Diese versteckten Barrieren seien diskriminierend, nicht notwendig und unverhältnismäßig. Die AKNW verteidigt, gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK), das verbindliche Preisrecht. Die BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann wörtlich: Es ist schon fraglich, ob die Kommission überhaupt so tief in das Recht ihrer Mitgliedstaaten eingreifen darf. Zudem gibt es gerade keine milderen Mittel, präventiv die Qualität von Planungsleistungen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Auch spricht die Realität eine andere Sprache: Die HOAI behindert nicht die Niederlassungsfreiheit. Ganz im Gegenteil: So ist in Deutschland die Zahl der Architekturbüros von (2008) auf über (2014) gestiegen. Allein diese Zahlen belegen, dass die HOAI kein Hindernis darstellt, in Deutschland tätig zu werden weder für In- noch für Ausländer. Zur Verteidigung der HOAI wurden nicht nur zahlreiche Gespräche mit der Politik in Brüssel, Berlin und Düsseldorf geführt. Es wurden auch von der BAK Gutachten beauftragt, die die Bundesregierung in ihrem Eintreten für den Erhalt der HOAI unterstützen sollen. Zu nennen ist ein Rechtsgutachten, das im Mai 2016 fertiggestellt werden konnte. In diesem Rechtsgutachten wird nachgewiesen, dass es grundsätzlich mit Europäischem Recht vereinbar ist, wenn Mitgliedstaaten Mindest- und Höchstsätze einführen bzw. haben. Daneben wird derzeit ein empirisches Gutachten erarbeitet. Dort soll insbesondere der vom Europäischen Recht verlangte Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Mindest- und Höchstsätzen und qualitätsvollem Bauen bzw. Verbraucherschutz geführt werden. Die Bundesregierung unterstützt die Architektinnen und Architekten in ihrem Kampf für den Erhalt der HOAI. Sollte es, womit derzeit zu rechnen ist, zu einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof kommen, wird dieser ca. zwei Jahre dauern. Es liegt also derzeit weder in der Hand der Bundesregierung noch des Berufsstandes, ob die HOAI erhalten bleibt. Die Entscheidungshoheit liegt allein beim Europäischen Gerichtshof. Dieser wird, aller Voraussicht nach, ein besonderes Augenmerk auf die Empirie legen. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, den Zusammenhang zwischen Mindestsatz und Qualität bzw. Mindestsatz und Verbraucherschutz plausibel zu machen, müssen die Erfolgsaussichten für den Erhalt der HOAI als nicht überaus positiv bewertet werden. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die HOAI beschäftigte die Gremien der AKNW im Berichtszeitraum intensiv Foto: Christof Rose

9 Preisgekrönte Architektur: Das LWL Museum für Kunst und Kultur in Münster (Staab Architekten GmbH, Berlin) wurde 2015 mit der Auszeichnung vorbildlicher Bauten prämiert Foto: Elisabeth Deiters-Keul 1.2 Bauordnung NRW im parlamentarischen Verfahren Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2012 bis 2017 wird eine Novellierung der Landesbauordnung angekündigt. Bereits seit Längerem besteht seitens des Bauministeriums die Absicht, die Landesbauordnung umfassend zu novellieren. So hatte schon 2007 unter Beteiligung der AKNW eine Projektgruppe Baurecht und Bauordnungsrecht zahlreiche Vorschläge zu den formellen und materiellen Inhalten der Landesbauordnung erarbeitet. Nachdem die AKNW im vergangenen Jahr eine umfassende Position zum Referentenentwurf abgegeben hatte, wurde Ende Mai ein Regierungsentwurf in das parlamentarische Verfahren gegeben. Die novellierte Bauordnung soll nur noch zwischen dem Genehmigungsverfahren für große Sonderbauten und dem einfachen Genehmigungsverfahren unterscheiden. Das bisherige Freistellungsverfahren soll entfallen, da es sich nicht bewährt haben soll. Gegen diese bereits frühzeitig bekannt gegebene Absicht hatte die Architektenkammer NRW keine Bedenken. Der Einsatz der AKNW für die Beibehaltung der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten über eine ergänzende Hochschulprüfung war erfolgreich. Nachdem der Referentenentwurf eine ersatzlose Streichung vorsah, soll es nun bei der bisherigen Regelung bleiben. Ebenso ist die Absicht vom Tisch, einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Barrierefreiheit für das Genehmigungsverfahren öffentlich zugänglicher Gebäude zu etablieren. Die AKNW konnte mit ihren Argumenten überzeugen, dass die Architektinnen und Architekten die Sachverständigen für Barrierefreiheit sind. Es sollen nun nach dem Vorschlag der AKNW spezielle Bauvorlagen geschaffen werden, die umfassende Pläne über die barrierefreie Ausgestaltung der Gebäude enthalten. Beabsichtigt sind neue Anforderungen an die Barrierefreiheit für Wohngebäude und öffentlich zugängliche Gebäude. Aus Sicht der AKNW können bisherige Umsetzungsdefizite vor allem deshalb entstehen, weil die Bauordnung keine klaren Vorgaben zur Barrierefreiheit macht. Für die Umsetzung der DIN 18040, Teil 2 bzw Teil 2 (R) sollen Technische Baubestimmungen erlassen werden.

10 8 9 Berufspolitik Die Anforderungen an barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sollen umfassend geändert werden. Auch wenn die Quotenregelungen gegenüber dem Referentenentwurf modifiziert wurden, sind sie grundsätzlich problematisch, zumal die Begründung zum Regierungsentwurf keine Aussagen zu Bedarf und Kosten liefert. Die Abstandsflächenregelungen sollen nicht so umfassend novelliert werden, wie es ein Vorschlag der AKNW vorsieht: Im Sinne des flächensparenden und verdichteten Bauens sowie grundlegender Vereinfachungen könnte wie in vielen Bundesländern die Tiefe der Abstandsflächen ohne Beschränkung auf die 16 Meter Regelung 0,4 H bzw. in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens jedoch 3 Meter betragen. Immerhin geht die Gesetzesbegründung auf den Vorschlag ein und setzt eine erneute Überprüfung in Aussicht, soweit es bei der BauNVO zu einem Urbanen Gebiet (MU) kommt. Gleichwohl werden Verbesserungen aufgenommen, die auf Anregungen der AKNW zurückgehen. So werden Zwerchhäuser mit bestimmten Abmessungen abstandsflächenrechtlich privilegiert. Die Installation von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden wird erleichtert. Teile von Grenzgaragen können auch zu anderen Zwecken, z. B. als Dachterrasse benutzt werden, wenn diese einen Abstand von mindestens 3 Meter zur Nachbargrenze einhalten. Abstandsflächenrechtlich privilegierte, untergeordnete Bauteile können wie bis Ende 2006 wieder zwei Meter an die Grenze rücken. Die Tiefe privilegierter Balkone beträgt 1,60 Meter, was deren rollstuhlgerechte Nutzung erlaubt. Für nachträglich angebaute Aufzugsschächte ergeben sich Verbesserungen. Die BauO NRW soll an die Brandschutzbestimmungen der Musterbauordnung angepasst werden. Damit einher geht die Einführung von neuen Gebäudeklassen und der neuen Klassifizierung hochfeuerhemmend. Gegen die Anpassung bestehen seitens der AKNW keine grundsätzlichen Bedenken, vielmehr sollte diese zügig durchgeführt werden, um die konstruktive Holzverwendung für Gebäude mit bis zu sechs Geschossen zu ermöglichen. Es bleibt dabei, dass die Baugenehmigung die öffentlich rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens umfassend feststellt. Die Baugenehmigung bildet insofern den Schlusspunkt des behördlichen Prüfprogramms im Bauantragsverfahren. In dieser Angelegenheit hatte die AKNW in einem Rechtsgutachten die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung mit Erfolg dargelegt. Leider soll von diesem Ansatz der Arbeitsschutz ausdrücklich ausgenommen sein. Der Neubau einer seniorengerechten Wohnanlage in Grevenbroich (Schmale Architekten GmbH) wurde beim diesjährigen Tag der Architektur vorgestellt Foto: Michael Reuter Nachdem der Europäische Gerichtshof Anpassungsbedarf an das europäische Bauproduktenrecht gesehen hatte, wird urteilskonform klargestellt, dass produktunmittelbare Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte unzulässig sind. Um vor diesem Hintergrund zu gewährleisten, dass das Niveau der Bauwerkssicherheit gehalten werden kann, ist es erforderlich, die Bauwerksanforderungen zu konkretisieren. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer neu geschaffenen technischen Verwaltungsvorschrift. Die Systematik folgt der Musterbauordnung (MBO). Die Neukonzeption erfordert eine grundlegende Neuorientierung der Architekten für die Ausschreibung und Bauüberwachung solcher Produkte und wird Schulungsbedarf auslösen.

11 Geschäftsbericht 2015/2016 Anders als im Referentenentwurf vorgesehen, soll es nun doch nicht zu einer Prüfpflicht für Wohngebäude der GK 1 und 2 (Ein- und Zweifamilienhäuser geringer Höhe) kommen. Einer entsprechenden Forderung der AKNW wird damit im Wesentlichen entsprochen. Zukünftig sollen die Kommunen durch Satzung über die Errichtung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen entscheiden. Dies gilt auch für die Frage, ob Ablösebeträge erhoben und wofür sie verwendet werden. Die AKNW hatte eine solche Kommunalisierung der Stellplatzfrage angeregt. Es bleibt abzuwarten, ob es den Kommunen gelingt, innerhalb der einjährigen Frist bis zum Inkrafttreten der novellierten BauO NRW die Satzungen zu erarbeiten und zu beschließen. Die Architektenkammer NRW wird sich im parlamentarischen Verfahren detailliert zu den Bestimmungen der Novelle äußern. 1.3 Novellierung Baukammerngesetz und Umsetzung BQFG Seit dem letzten Geschäftsbericht hat die Landesregierung keine Novelle des Baukammerngesetzes vorgelegt. Diese wird jedoch vom Berufsstand insbesondere auch deshalb dringend erwartet, da nach wie vor die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nicht vollständig umgesetzt worden ist. Einer vollständigen Umsetzung bedarf es jedoch, um weiterhin das hohe Niveau der Eintragungsvoraussetzungen für Architekten, Stadtplaner, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten zu erhalten - auch im europäischen Vergleich. Im Berichtszeitraum gab es auch eine Novelle des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW (BQFG NRW). Diese Novelle bringt es mit sich, dass der Eintragungsausschuss der AKNW künftig sogenannten Defizitprüfungen durchzuführen hat, wenn ein Antragsteller mit einer ausländischen Berufsqualifikation in die Liste der Architektinnen und Architekten eingetragen werden möchte, die sich wesentlich von den Eintragungsvoraussetzungen in Nordrhein-Westfalen unterscheidet. Dann hat der Eintragungsausschuss dem Antragsteller oder der Antragstellerin genau vorzugeben, wie er oder sie dieses Defizit zu schließen hat. Diese Gesetzesänderung wird zu einer enormen Arbeitsverdichtung der Eintragungsausschüsse und der Geschäftsstelle, die die Entscheidungen des Eintragungsausschusses vorbereitet, führen. Im Anhörungsverfahren, das dem Erlass des BQFG NRW vorausgegangen war, konnte sich die AKNW insbesondere mit ihrer Forderung durchsetzen, den europäischen Vorwarnmechanismus nicht auf den Berufsstand zu übertragen. Ein guter Erfolg, denn dies hätte einen immensen bürokratischen Mehraufwand bedeutet. Nicht durchsetzen konnte sich die AKNW mit ihrer Forderung, den sogenannten partiellen Berufszugang nicht auf den Berufsstand zu erstrecken. Partieller Berufszugang bedeutet, dass ausländischen Antragstellerinnen und Antragstellern ggf. eine teilweise ( partielle ) Bauvorlageberechtigung zuerkannt werden müsste, wenn sie diese in ihrem Heimatstaat innehaben. So wäre es denkbar, dass ein Antragsteller, der in seinem Heimatland die Bauvorlageberechtigung für die Errichtung von Ferienhäusern hat, entsprechendes auch hier durchführen dürfte. Die AKNW ist der Auffassung, dass die Berufsbezeichnung nicht teilbar ist! Für Hochbauarchitekten kann es nur eine Bauvorlageberechtigung geben, die für sämtliche bauliche Anlagen gilt. Da die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, auf die der partielle Berufszugang zurückgeht, auch noch im Baukammerngesetz NRW umgesetzt werden muss, wird die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sich weiterhin engagiert gegen den partiellen Berufszugang aussprechen.

12 10 11 Berufspolitik 1.4 Parlamentarische Initiative Freie Berufe Bereits im letzten Geschäftsbericht wurde von der Großen Anfrage der CDU-Fraktion im NRW-Landtag zur Lage und Perspektive der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen berichtet. Mittlerweile liegen die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage vor, und Ende Juni wurde eine Anhörung im Landtag durchgeführt, an der auch die AKNW teilnahm. Die Antworten der Landesregierung zeigen die große Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft: So ist der Anfrage zu entnehmen, dass jeder zehnte Euro des Bruttoinlandsprodukts in der Bundesrepublik Deutschland von einem Angehörigen der Freien Berufe erwirtschaftet wird. Besonders hervorzuheben ist auch die Aussage der Landesregierung, dass die gesetzlichen Regelungen des Sozialversicherungsrechts - Stichwort: Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung - dann nachjustiert werden, wenn sie, so die Antwort wörtlich, im Einzelfall nicht den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen. An diese Aussage werden wir die Landesregierung natürlich erinnern, wenn es darum geht, auch angestellten Architektinnen und Architekten den Verbleib in ihrem Versorgungswerk zu ermöglichen. Zu erwähnen ist weiterhin das klare Bekenntnis der Landesregierung zum bestehenden System der beruflichen Selbstverwaltung aus Kammern und Berufsverbänden. In der Antwort der Landesregierung heißt es wörtlich: Die kammerpflichtigen Freien Berufe erfüllen im besonderen Maße verantwortungsvolle Aufgaben. Deshalb besteht die Notwendigkeit, dass diese u. a. wegen der Qualitätssicherung und -kontrolle in die jeweiligen Kammerstrukturen eingebunden werden. Die Kammern der Freien Berufe stellen ihre Verwaltungs- und Finanzkraft in den Dienst der öffentlichen Belange. Sie schützen Berufsbezeichnungen und verleihen Zusatzqualifikationen. Sie sorgen dafür, dass Mitglieder den z. B. durch Landesgesetz nominierten Pflichten zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Fort- und Weiterbildung etc. nachkommen mit der Auszeichnung vorbildlicher Bauten gewürdigt: Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort; pbr Planungsbüro Rohling, Osnabrück Foto: Klemens Ortmeyer Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das Engagement der AKNW in der Beantwortung der Großen Anfrage gelohnt hat. Dieses klare Bekenntnis der Landesregierung zu den Freien Berufen ist eine gute Grundlage für die weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit der Architektenkammer NRW mit der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Parteien.

13 Geschäftsbericht 2015/ Weiterentwicklung Architekten- und Ingenieurvertragsrecht Im Februar 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts auf den Weg gebracht. Damit sollen u. a. erstmals besondere Vorschriften zum Architektenvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Der Entwurf, der berufspolitisch engmaschig durch die Bundesarchitektenkammer begleitet wird, greift einige wichtige Anliegen der Architektenschaft auf. Die Veranstaltung "Architektur und Recht", die am 28. Juni 2016 in der Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf stattfand, befasste sich mit dem aktuellen Architektenrecht Foto: Ingo Lammert Positiv hervorzuheben ist die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs des Architekten auf eine Teilabnahme seiner Leistung nach Leistungsphase 8. Dies würde dem unangemessenen Hinausschieben der gesamten Gewährleistungsfrist bei Beauftragung bis Leistungsphase 9 entgegenwirken. Darüber hinaus soll der Architekt bei Bauüberwachungsfehlern zukünftig erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn der Auftraggeber zuvor das bauausführende Unternehmen erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert hat. Die in der Diskussion stehende Idee einer verpflichtenden Gesamtversicherung aller am Bau Beteiligten, welche die negativen Folgen der Gesamtschuldnerschaft für die Architekten nachhaltiger abmildern könnte, wird im Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Das Bundesjustizministerium hat aber erkennen lassen, im Wege eines Forschungsprojekts mittelfristig auch diese Option weiter zu prüfen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Architekten zukünftig verpflichtet sein sollen, zunächst eine sogenannte Planungsgrundlage zu erarbeiten und diese gemeinsam mit einer Kosteneinschätzung dem Bauherrn vorzulegen. Dabei wird klargestellt, dass die Tätigkeit von Architekten in dieser frühen Phase regelmäßig bereits honorarpflichtig ist. Dem Bauherrn soll nach Erhalt der Kosteneinschätzung ein befristetes Recht zustehen, den Architektenvertrag zu kündigen. Der parlamentarische Beratungsgang im Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Die AKNW ist über die BAK weiterhin intensiv in die Debatte eingebunden. 1.6 Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung Besonders im Mittelpunkt der Arbeit der Architektenkammer NRW und des Versorgungswerks der AKNW stand erneut das Streiten dafür, dass auch die angestellten Architektinnen und Architekten dauerhaft im Versorgungswerk verbleiben. Hierzu sind AKNW und Versorgungswerk auf zwei Ebenen tätig: Zum einen werden die Mitglieder in den Befreiungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung unterstützt. Kammer und Versorgungswerk geben Hilfestellung bei der Formulierung befreiungsfähiger Stellen- und Funktionsbeschreibungen, Stellenausschreibungen oder Arbeitsverträgen. Weiter bieten Kammer und Versorgungswerk an, sich in sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren beiladen zu lassen. Auf der (berufs-)politischen Ebene werden weiterhin intensive Gespräche mit den Sozialpolitikerinnen und -politikern aller Parteien in Bund und Land geführt. Aktuell hat die Projektgruppe Befreiungsrecht der Bundesarchitektenkammer, der der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, vorsteht, ein neues Positionspapier erarbeitet. In diesem Positionspapier werden klare Forderungen erhoben: Es sollen künftig (wieder) die Kammern sein, die entscheiden, wer als Architekt tätig ist. Das ist keine Sache der Deutschen Rentenversicherung. Weiter sollen angemessene Vertrauensschutz-

14 12 13 Berufspolitik regelungen in das Sozialgesetzbuch übernommen werden. Es kann nicht sein, dass die strenge Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Versorgungsbiografien zerstört. Schließlich werden die Länder aufgefordert, die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten zu koordinieren und zu präzisieren. Auch die Deutsche Rentenversicherung wird in dem Positionspapier dahingehend angesprochen, dass sie ihre Verwaltungspraxis vereinheitlichen und berichtigen möge. Erste Erfolge sind hier sichtbar geworden. So stellt die Deutsche Rentenversicherung nicht mehr auf das Preisrecht der HOAI ab, wenn sie die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten ermitteln möchte, sondern blickt, wie von Kammerseite ständig erläutert wurde, in die Baukammerngesetze der Länder. Wenn die Aussage Politik ist das Bohren dicker Bretter richtig ist, gilt dies insbesondere für das Bohren am Sozialversicherungsrecht. Diese Daueraufgabe wird die Architektenkammer und das Versorgungswerk aller Voraussicht nach noch auf lange Zeit beschäftigen. 1.7 Wohnungsbaupolitik / Soziale Wohnraumförderung Die Wohnungsbaupolitik bleibt ein Leitthema in der Arbeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die demografische Entwicklung und die veränderte Lage auf den Wohnungsmärkten fordern von der Wohnungspolitik neue Schwerpunkte und Inhalte. Das zeigt auch das jüngste Gutachten zur Veränderung der Wohnungsnachfrage bis Demnach ergibt sich eine deutliche Korrektur der Vorausberechnung der Haushalte aufgrund des Flüchtlingszugangs und der Alterung der Bevölkerung. Dadurch kommt es zu einer differenzierten Entwicklung der Regionen, von der auch bisherige Schrumpfungsregionen profitieren. Die gestiegene Neubautätigkeit kann den hohen Bedarf an preiswertem Wohnraum nicht ausgleichen. Wohnungsbedarf durch Zuwanderung Über die zusätzliche Wohnungsnachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen führte der Vorstand der AKNW einen fachlichen Austausch mit der NRW.Bank. Infolge der Zuwanderung durch Flüchtlinge wird die Wohnungsnachfrage in NRW mittelfristig weiter steigen. Aktuell ist jedoch unklar, wie viele Flüchtlinge tatsächlich kommen und bleiben sowie in welche Städte sie ziehen. Eine erste Modellrechnung durch die NRW.BANK und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr kommt zu dem Ergebnis, dass für die Flüchtlinge, die 2015 und 2016 nach NRW kommen, und deren nachziehende Familien mittelfristig auch bei Nutzung des mobilisierbaren Leerstands rund Wohnungen zusätzlich benötigt werden. Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte grundlegend entschieden, das Wohnraumförderungsprogramm mehrjährig aufzulegen und dafür bis 2017 jährlich 800 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dieses Förderziel konnte in den letzten Jahren nicht vollständig abgerufen werden. Die drastisch gestiegene Wohnungsnachfrage und verbesserte Konditionen, insbesondere Tilgungsnachlässe, führten nun zu einer Überzeichnung des Förderangebots, weshalb das jährliche Fördervolumen von bislang 800 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro angehoben wurde. Die Finanzierung erfolgt aus den Kompensationsmitteln des Bundes und aus Mitteln, die in den Vorjahren nicht abgerufen wurden. Ihre Anregungen zu den Förderbestimmungen bringt die AKNW in den regelmäßigen Verbändeanhörungen des Bauministeriums und als Mitglied des Beirats für Wohnraumförderung der NRW.BANK ein.

15 Geschäftsbericht 2015/2016 Eines von 325 Objekten, die am Tag der Architektur 2016 zu besichtigen waren: Klimaschutzsiedlung "Am Wald" in Düsseldorf; HGMB Architekten GmbH, Düsseldorf Foto: Patric Colling 1.8 Klimaschutz erarbeitet Zentrale Ziele des NRW-Klimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele, nach denen die Summe der Treibhausgasimmissionen in unserem Bundesland bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber den Gesamtimmissionen des Jahres 1990 verringert werden sollen. Ein ambitioniertes Programm, das die Arbeit der Architekten berührt. Im Dezember 2015 hat der nordrhein-westfälische Landtag den ersten Klimaschutzplan für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Dieser soll die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele konkretisieren. Er umfasst mehr als 200 Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Die Architektenkammer NRW hatte sich in Arbeitsgruppen und durch Stellungnahmen intensiv in den Erarbeitungsprozess eingebracht. Die AKNW beteiligt sich mit weiteren Kammern und Verbänden an der Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz Dazu gehören auch die Landesverbände von Gewerkschaften, Umwelt-, Naturschutz-, Verbraucher- und Sozialverbänden. Das gemeinsame Ziel der Organisationen ist die Begleitung der nordrhein-westfälischen und der nationalen Klimaschutzpolitik. Als besonders relevant und dringlich erachten die Mitwirkenden der Gebäudeallianz NRW für Klimaschutz eine sozial-, klima- und naturverträgliche Umsetzung energetischer Sanierungen, quartiersbezogene Konzepte sowie die Schaffung von Anreizen für Investitionen mit Vorrang vor verordnetem Sanierungszwang. Die Ziele konnten dem Bauministerium bereits vorgestellt werden. Eine erste gemeinsame Veranstaltung ist in Vorbereitung.

16 14 15 Berufspolitik 1.9 Energieeffizientes Bauen Kernelement der seit Mai 2014 gültigen EnEV 2014 ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle wurden um durchschnittlich 20 Prozent angehoben. Die Verschärfungen stellen einen Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard dar, der spätestens ab 2021 gilt. Dabei sind nach Einschätzung der AKNW die Grenzen der Wirtschaftlichkeit bei der Dämmung der Gebäudehülle bereits mit der EnEV 2009 erreicht. Aufgrund der Baukostensteigerungen hatte sich die Vertreterversammlung für ein Moratorium ausgesprochen, gleichwohl traten die Verschärfungen 2016 in Kraft. Die Bauministerkonferenz griff allerdings die Sorge der Fachwelt auf. Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD 2010 fordert in Artikel 9, dass die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass bis zum 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigenergiegebäude sind und nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude der öffentlichen Hand Niedrigenergiegebäude sind. Erforderlich wird eine Definition des Niedrigenergiebäudes unter Zugrundelegung des kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz. Bis dahin kann die anstehende Zeit genutzt werden, die EnEV mit dem EEWärmeG zusammenzufassen, den Niedrigenergiehausstandard unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitskriterien zu definieren und dabei eine Evaluierung der EnEV 2016 vorzunehmen Novellierung Vergaberecht Nach der Veröffentlichung des EU-Richtlinienpakets zur Vergabe öffentlicher Aufträge im März 2014 musste dessen Umsetzung in deutsches Recht binnen zwei Jahren erfolgen. Bei der BAK wurde eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien gebildet, in die der Vorsitzende des AKNW-Ausschusses Wettbewerbs- und Vergabewesen entsandt wurde. Die Arbeitsgruppe beteiligte sich intensiv an der Diskussion um die Vergabearten für freiberufliche Leistungen und an der Erarbeitung des Vergabemodernisierungsgesetzes. Sie erarbeitete ein Forderungspapier der BAK zur Vergaberechtsnovelle, in dem der Erhalt der VOF als eigenständige Verordnung, der Planungswettbewerb als Regelverfahren und die Verbesserung des Zugangs für junge und kleinere Büros zu öffentlichen Vergabeverfahren thematisiert werden. Das novellierte Vergaberecht trat am 18. April 2016 in Kraft. Die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und die für Lieferleistungen (VOL) werden zusammengefasst und in die novellierte Vergabeverordnung (VgV) integriert; lediglich die VOB (A) bleibt nach der Modernisierung als eigenständige Verordnung erhalten. Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 6, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden. Für die Vergabe sind als Regelverfahren das Verhandlungsverfahren sowie der sogenannte wettbewerbliche Dialog vorgesehen. Während sich das Verhandlungsverfahren auch bisher schon bewährt hat, wurde der wettbewerbliche Dialog von der AKNW bisher als für Planungsaufgaben ungeeignet angesehen. In der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU (VRL) wird er für innovative Projekte wie die Realisierung großer, integrierter Verkehrsinfrastrukturprojekte, großer Computer-Netzwerke oder für Projekte mit einer komplexen Finanzierung empfohlen. Die AKNW wird aufmerksam beobachten, ob sich dieses Verfahren auch für Planungsaufgaben eignen kann.

17 Geschäftsbericht 2015/2016 Die klarer gefassten Regelungen zu Eignungs- und Zuschlagskriterien zielen auf den leichteren Zugang von Bürogründern und kleinen Büros zu Vergabeverfahren. Positiv zu werten ist aus Sicht der AKNW die klare und programmatische Stärkung des Architektenwettbewerbs durch den eigenständigen Unterabschnitt im Abschnitt 6 in der neuen VgV. Zwar konnte die Forderung des Wettbewerbs als Regelverfahren nicht durchgesetzt werden, doch müssen öffentliche Auftraggeber zukünftig die Eignung ihrer Projekte für Wettbewerbe prüfen und das Ergebnis dokumentieren. Die neuen Plätze am Dortmunder U (hermanns landschaftsarchitektur/umweltplanung, Schwalmtal) wurden beim diesjährigen Tag der Architektur gezeigt Foto: Hanne Brandt 1.11 BAK-Arbeitsgruppe Verträge der öffentlichen Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber sehen in ihren Vertragsmustern inzwischen nahezu standardmäßig feste Kostenobergrenzen vor, für deren Einhaltung Architekten einstehen sollen. Architekten bleibt dann nur die Wahl, derartige, nicht selten politisch motivierte Festlegungen zu akzeptieren und so zum Teil erhebliche Risiken einzugehen - oder aber von einer Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern vollständig Abstand zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Rechtsausschuss der BAK eine Arbeitsgruppe unter Leitung der AKNW eingesetzt, um Rechtsschutzmöglichkeiten gegen solche Vertragsgestaltungen zu prüfen und zu klären, wie auf Regelungen hingewirkt werden kann, die den Interessen von Bauherren und Architekten gleichermaßen Rechnung tragen, ohne Haftungsrisiken unangemessen auf den Architekten abzuwälzen. Die Arbeitsgruppe hat nach intensiven Beratungen hierzu detaillierte Vorschläge zunächst im Hinblick auf die von der Bundesbauverwaltung verwendeten Vertragsmuster (RBBau Bund) entwickelt. Der BAK-Vorstand hat beschlossen, auf dieser Basis das Gespräch mit den Verantwortlichen im Bundesbauministerium zu suchen. Wegen der anstehenden Änderungen im Bauvertragsrecht, erscheint die Ausgangslage für solche Gespräche günstig, da die Gesetzesänderungen ohnehin Anpassungsbedarf in den Vertragswerken nach sich ziehen dürften. Sollten auf diesem Wege ausgewogenere Regelungen in der RBBau Bund erreicht werden, könnten diese wegen der Vorbildfunktion des Regelwerkes auch auf andere öffentliche Auftraggeber ausstrahlen.

18 16 17 Berufspolitik 1.12 Europaangelegenheiten In allen EU-Staaten bestehen staatliche Regelungen für den Berufszugang und die Berufsausübung von Architekten. Als Angehörige der Freien Berufe sind sie der auch vom Europäischen Gerichtshof anerkannten Definition verpflichtet: Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Zum Schutz der Verbraucher, zur Sicherung der Qualifikation der Berufsangehörigen und damit der Qualität der von ihnen geschaffenen Vertrauensgüter und nicht zuletzt im Interesse einer geordneten, zukunftsgerichteten Entwicklung von Architektur und Stadtplanung sind Regulierungen des Berufsstandes eingerichtet. Die Aufgaben der Architekten sind in Deutschland umfangreicher als in anderen europäischen Ländern: Neben der Vorplanung über die Genehmigungsund Ausführungsplanung sind sie in der Regel zusätzlich in die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse, sowie als Hauptverantwortliche in die Bauleitung eingebunden. Das System berufsständischer Regulierung wird durch die EU-Kommission kritisch hinterfragt. Diskutierten über die Zukunft der freien Berufe beim Architektentag NRW 2015 (v. l.): Hendrik Wüst (CDU), Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Sven Wolf (SPD), Ernst Uhing, Dietmar Brockes (FDP), Gisela Steinhauer (Mod.) und Gerhard Matzig Foto: Thilo Saltmann Im Rahmen der Initiative der EU-Kommission zur Evaluierung der nationalen Regelungen des Berufszugangs setzt sich die Bundesarchitektenkammer gemeinsam mit den Architektenkammern der Länder für die Wahrung des bestehenden und funktionstüchtigen Systems in Deutschland ein. Berufsqualifikation und Berufszugang Für Architekten und eine Reihe anderer Berufe gewährleistete bislang die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Berufsanerkennungsrichtlinie unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung und war von den Mitgliedstaaten bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzen. Seit Ende Januar liefen intensive Abstimmungsgespräche zwischen der Bundesarchitektenkammer, den Hochschulen, Verbänden, Vertretern der Kultusministerkonferenz und Vertretern der Bauministerkonferenz. Gemeinsam konnte man sich auf die nächsten Schritte und die weitere Ausgestaltung der Empfehlungen zu den ausbildungsbezogenen Eintragungsvoraussetzungen einigen. Ziel war es, Empfehlungen zu erarbeiten, die den Eintragungsausschüssen als anwendbare und juristisch belastbare Grundlage für die Defizitprüfung dienen können. Diese mit den Hochschulen, Verbänden, Vertretern der Kultusministerkonferenz und Vertretern der Bauministerkonferenz abgestimmten Fassungen wurden dem BAK Vorstand zur Beschlussfassung am 13. Juli in Brüssel vorgelegt und fanden allgemeine Zustimmung.

19 Geschäftsbericht 2015/2016 Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) in Nordrhein-Westfalen In NRW wurde die BARL zum 14. Mai 2016 teilweise durch das überarbeitete Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG NRW) umgesetzt. Erwähnenswert dabei ist, dass es der Architektenkammer NRW gelungen ist, aus dem sogenannten Vorwarnmechanismus herausgenommen zu werden. Dem partiellen Berufszugang, 13 b BQFG NRW, unterliegen sie jedoch weiterhin. Jetzt wird von Seiten der AKNW auf die weitere Umsetzung der BARL im BauKaG NRW gewartet. Dienstleistungsfreiheit Der EU-Vertrag garantiert Selbstständigen und Unternehmen - also auch Architekten und Architekturbüros - grundsätzlich die Freiheit im Binnenmarkt grenzüberschreitend Dienstleistungen zu erbringen. Ein wesentliches Instrument der Umsetzung dieser Freiheit ist die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/ EG vom 12. Dezember Die im Zuge der aktuellen Revision der Dienstleistungsrichtlinie erfolgende Evaluierung nationaler Regelungen zum Marktzugang für Dienstleistungen findet vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschaftsund Beschäftigungslage vieler Mitgliedstaaten statt. Ziel einer eventuellen weiteren Deregulierung ist die verstärkte Mobilität der Berufsangehörigen in Europa, erschwinglichere Dienstleistungen und ein dadurch zu erzielendes gesteigertes Wirtschaftswachstum in der EU. Am 3. Mai 2016 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Einführung eines Dienstleistungspasses und zum Abbau regulatorischer Hindernisse in der Bau- und Unternehmensdienstleistungsbranche veröffentlicht. Die Kommission will das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen innerhalb der EU stärken und bürokratische Verfahren für Dienstleistungsanbieter im EU-Binnenmarkt vereinfachen. Mithilfe der Konsultation soll in Erfahrung gebracht werden, welche Maßnahmen hierfür in Frage kommen. Wichtigste Ziele bei der Einführung eines derartigen Ausweises seien die Verwaltungsvereinfachung und die leichtere Möglichkeit von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Modell sei der Berufsausweis, der auf der Grundlage der Berufsanerkennungsrichtlinie eingeführt worden sei. BFB und BAK werden sich an der Konsultation beteiligen. Vergaberichtlinien Die 2004 eingeführten Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen sind Anfang des Jahres 2014 novelliert worden. Die neuen EU-Vergaberichtlinien sind am 28. März 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und einen Monat später in Kraft getreten. Sie haben eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten, das heißt, sie sind bis April 2016 in deutsches Recht umzusetzen, mit Ausnahme der elektronischen Auftragsvergabe, die bis September 2018 einzuführen ist. Das novellierte Vergaberecht trat fristgerecht am 18. April 2016 in Kraft. TTIP Die geplante transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA soll Wachstums- und Beschäftigungseffekte erzielen. Die Verhandlungen bezüglich des Berufsfeldes der Architekten finden zurzeit zwischen dem Architects Council of Europe (ACE) und dem National Council of Architectural Registration Boards in den USA (NCARB) mit Unterstützung der Europäischen Kommission statt. Zu klärende Fragen betreffen u. a. Kompensationsmaßnahmen, zusätzliche Anforderungen an Examen und Sprachkenntnisse. Der Rat wird regelmäßig über die Verhandlungen informiert. Vom 23. bis fand in New York die 13. Verhandlungsrunde zu TTIP statt, in der in fast allen inhaltlichen Bereichen des geplanten Abkommens verhandelt wurde. Bei den Themen der regulato-

20 18 19 Berufspolitik Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015: Neugestaltung des Drachenfelsplateaus in Königswinter; pape+pape architekten, Kassel Foto: Dirk Krüll rischen Kooperation und besseren Rechtsetzung durch Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden konnten die Texte der beiden Seiten konsolidiert werden. Zudem gab es Verhandlungsfortschritte beim Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen für Industriegüter. Das Kapitel zu kleinen und mittelständischen Unternehmen konnte bisher nicht abgeschlossen werden. An dem Ziel, die Verhandlungen bis Ende 2016 abzuschließen, wird festgehalten. Der Berufsstand ist hinsichtlich des Themas Dienstleistungen und Berufsanerkennung betroffen. In das Abkommen soll eine Vereinbarung zur Berufsanerkennung von Architekten eingefügt werden, die als Modell für andere Berufsstände gelten soll. EU-Städteagenda Mit der Annahme des Pakts von Amsterdam am 30. Mai 2016 hat die EU ihre Zusammenarbeit mit den Kommunen neu strukturiert und in einer neuen Städteagenda festgelegt. Kernstück der Agenda sind strategische Partnerschaften, in denen sowohl über verschiedene Politikbereiche als auch über verschiedene Zuständigkeitsebenen hinweg kooperiert wird. Über die Städteagenda sollen Partnerschaften zu 12 städtischen Herausforderungen wie Flüchtlingsintegration, Wohnungsbau, Luftqualität, Mobilität, Armut oder Auftragsvergabe entwickelt werden. Über die Partnerschaften werden Städte, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Interessenträger, Nichtregierungsorganisationen und Partner aus der Privatwirtschaft auf gleichberechtigter Basis zusammenarbeiten können. Schwerpunkte sind die Erleichterung des Zugangs zu EU-Finanzmitteln, die Förderung einer Kombination zwischen bestehenden EU-Fonds und ein besserer Austausch zwischen den Städten. Aktionspläne sollen auf eine wirksamere Umsetzung der EU-Strategien in den Städten u. a. in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Beschäftigung abstellen. Vier Pilot-Partnerschaften haben bereits ihre Arbeit zu folgenden Themen aufgenommen: Inklusion von Migranten (Koordinierung durch die Stadt Amsterdam), Luftqualität (Koordinierung durch die Niederlande), Wohnungsbau (Koordinierung durch die Slowakei) und Armut in den Städten (Koordinierung durch Belgien und Frankreich). Die übrigen Partnerschaften werden zwischen Ende 2016 und Sommer 2017 eingerichtet.

21 Geschäftsbericht 2015/2016 Die Kommission hatte 2014 mit einer Mitteilung den Grundstein für eine Städteagenda für die EU gelegt. In der Erklärung von Riga sagten die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die Städteagenda für die EU zu, ebenso wie die EU-Institutionen und zahlreiche europäische Städte. Der Pakt von Amsterdam steht auf der Tagesordnung des Europäischen Rates vom 21. Juni 2016, der unter niederländischem Vorsitz stattfindet und soll dort von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Kulturerbejahr 2018 Die Europäische Kommission schlägt vor, das Jahr 2018 unter dem Titel Sharing Heritage dem Thema Kulturerbe zu widmen. Das hat der Kommissionspräsident im April mitgeteilt. Die Initiative zielt darauf, Europas kulturelles Erbe und sein Potenzial für Identifikation und Zusammenhalt zu fördern. Die endgültige Entscheidung über ein Europäisches Jahr des kulturellen Erbes 2018 wird vom Europäischen Parlament und vom Rat getroffen fand das vom Europarat ausgerufene Europäische Denkmalschutzjahr statt. Es ist das bislang einzige europaweite Aktionsjahr, das sich explizit mit dem baukulturellen Erbe Europas beschäftigte. Es gilt bis heute als baukulturelles Schlüsseljahr. Europäischer Architekturpreis: Auszeichnung für junge Talente Die Europäische Kommission zeichnet in diesem Jahr erstmals herausragende Abschlussprojekte der Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aus. Der Young Talent Architecture Award (YTAA) ist eine Initiative im Rahmen des Architekturpreises der Europäischen Union EU MiesAward und verfolgt das Ziel, Studienabsolventen zu fördern. Die Gewinner erhalten eine finanzielle Zuwendung und Zugang zum Netzwerk der EU MiesAward-Träger. Architects Councils of Europe (ACE) Die Vertreter der deutschen Architektenschaft aus Bundesarchitektenkammer, Bund Deutscher Architekten, Bund Deutscher Baumeister und Vereinigung Freischaffender Architekten firmieren innerhalb des Architects Councils of Europe als Architects Delegation Germany und sind mit Experten in den folgenden Arbeitsgruppen des ACE aktiv: Themenbereich Berufszugang: Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufspraxis und berufliche Weiterbildung, Regulierung und Dienstleistungen im Binnenmarkt Themenbereich Berufsausübung: Vergabe und Architekturwettbewerbe, Leistungsumfang, Haftung und Versicherungen, Handel im Dienstleistungsbereich, Building Information Modeling Themenbereich Verantwortungsvolle Architektur: Nachhaltige Architektur und Stadtentwicklung Im Januar 2016 standen die Wahlen des ACE-Präsidenten und fünf neuer Mitglieder des Vorstands (Executive Board) auf der Tagesordnung. Wolfgang Haack, der seit mehr als zwei Jahrzehnten im ACE aktiv gewesen war, wurde als Vizepräsident verabschiedet. Ruth Schagemann (AK Baden-Württemberg) wurde mit überwältigender Mehrheit (333 von 346 Stimmen und 26 von 27 Mitgliedsländern) als deutsches Mitglied in den Vorstand gewählt. Der bisherige ACE-Präsident Luciano Lazzari wurde für ein weiteres zweijähriges Mandat wiedergewählt. Die Frühjahrs-Generalversammlung des ACE fand am 22. und 23. April 2016 auf Einladung der Bundesarchitektenkammer in Berlin statt. Neben verbandsinternen und organisatorischen Dingen wurde die Gelegenheit genutzt, einen Meinungsaustausch zum Thema HOAI zu führen und um Unterstützung durch die anderen Mitgliedsstaaten zu werben, insbesondere im Hinblick auf das anstehende Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission.

22 20 21 Berufspolitik Weitere Themen waren u. a. der Stand der nationalen Aktionspläne im Rahmen der Transparenzinitiative, die anstehende Überarbeitung der Richtlinie zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden/Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) und ein Berufsanerkennungsabkommen im Rahmen des Handelsabkommens der EU mit Kanada. Transparenzinitiative Lobbyarbeit ist Bestandteil einer gesunden Demokratie. Auf diese Weise können sich Interessengruppen zu öffentlichen, sie eventuell betreffenden Entscheidungen äußern. Außerdem bietet dies die Möglichkeit zur Verbesserung der Entscheidungsfindung, indem durch neue Kanäle Fachwissen in die Arbeit der Gesetzgeber und Entscheidungsträger einfließt. Dennoch steht die Interessenvertretung immer häufiger in der Kritik. Jüngstes Urteil zu diesem Konfliktfeld ist das Urteil zum Kompetenzrahmen des DIHK vom Der berufspolitischen Arbeit des Dachverbandes werden nun enge Grenzen gesetzt (BVerwG 10 C 4.15). Die Kommission will ihre Arbeit und die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene transparenter gestalten. In diesem Zusammenhang hat sie Vorschläge zur Verbesserung des Transparenzregisters angekündigt, das vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, um die Tätigkeiten offenzulegen, mit denen Interessenvertreter Einfluss auf die Gestaltung der europäischen Politik zu nehmen versuchen. Das Online-Transparenzregister gibt Auskunft darüber, welche Interessenvertreter gegenüber Parlament und Kommission Lobbyarbeit betreiben, in wessen Namen sie dies tun, zu welchen Themen und mit welchem Budget. Im Register sind bisher über Organisationen erfasst, die alle den entsprechenden Verhaltenskodex unterzeichnet haben. Die Kommission hat ferner beschlossen, dass Kommissions- und Kabinettsmitglieder sowie Generaldirektoren nur im Transparenzregister angemeldete Interessenvertreter treffen sollen. In diesem Register geben Interessenvertreter Auskünfte über ihre Lobbytätigkeiten und den entsprechenden Aufwand an Personal und finanziellen Ressourcen. Die BAK ist seit März 2012 im derzeitigen Transparenzregister eingetragen. Das Register soll die Arbeit der Institutionen und die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene transparenter gestalten. Zukünftig soll das Transparenzregister das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission umfassen. Am 18. Mai 2016 veranstaltete die Europäische Kommission in Brüssel eine Konferenz zur Reform beruflicher Reglementierungen mit dem Themenschwerpunkt Ergebnisse der gegenseitigen Evaluierung und Ausblick. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Ergebnisse der Transparenzinitiative. Nach Art. 59 der Berufsanerkennungsrichtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre nationalen Berufszugangsregelungen zu überprüfen, anschließend in einen Prozess der gegenseitigen Evaluierung einzutreten und der Kommission Reformvorschläge zu unterbreiten. Dieser Prozess sollte nach den Vorgaben der Richtlinie bis Januar 2016 abgeschlossen sein. Die Konferenz diente auch dazu, die von der Kommission in der Binnenmarktstrategie angekündigten weiteren Maßnahmen vorzustellen und zu diskutieren. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Thema Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten eingeleitet. Hierin sollen in einem ersten Teil Einschätzungen zu den im Rahmen der Transparenzinitiative vorgelegten nationalen Aktionsplänen und den darin vorgeschlagenen Reformmaßnahmen erfolgen. Ferner geht es darum, ein Meinungsbild zur Evaluierung der Verhältnismäßigkeit von berufsrechtlichen Regelungen für den Dienstleistungssektor, dem sogenannten Analyseraster, zu erhalten, das in der Binnenmarktstrategie vorgeschlagen worden war. Die Ergebnisse der Umfrage sollen in einen Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat im Jahr 2017 einfließen.

23 Geschäftsbericht 2015/ StadtBauKultur NRW 2020 Die Architektenkammer NRW bleibt einer der aktivsten Partner innerhalb der Landesinitiative StadtBau- Kultur NRW. Mit nunmehr drei geförderten Projekten und einer größeren Zahl weiterer Partnerprojekte, welche die AKNW zur Landesinitiative beiträgt, ohne dafür Fördermittel in Anspruch zu nehmen, legt die AKNW großen Wert darauf, Baukultur in Nordrhein-Westfalen als Gemeinschaftsaufgabe vieler Akteure und Institutionen zu verstehen. Entsprechend binden die StadtBauKultur-Projekte der Kammer in der Regel Kooperationspartner mit ein. Die Architektenkammer NRW ist (als eine der Gründungsinstitutionen der Landesinitiative) Mitglied im Verein StadtBauKultur NRW 2020 e. V.. Präsident Ernst Uhing vertritt die AKNW im Kuratorium der Initiative, Pressesprecher Christof Rose nimmt als ständiger Gast am Interministeriellen Arbeitskreis des MBWSV teil, einer Abstimmungsrunde verschiedener Abteilungen des Bauministeriums, die unter Leitung von StadtBauKultur-Beirätin Carola Scholz in halbjährlichem Rhythmus tagt. NRWlebt. Aktionsplattform geht weiter Auch in ihrem zweiten Jahr nahm die Aktionsplattform NRWlebt. Planen und Bauen im demografischen Wandel weiter Fahrt auf: Zwei dezentrale Veranstaltungen erprobten neue Zugänge und Blickwinkel auf das Themenfeld des demografischen Wandels und seiner Folgen für die Planungsbranche in NRW. Für beide Veranstaltungen konnten erneut thematisch und örtlich passende Partner gewonnen werden. NRWlebt. bleibt zudem weiterhin eines der größten Projekte der Landesinitiative StadtBau- Kultur NRW und wurde in 2015 und 2016 mit jeweils Euro gefördert. NRWlebt. macht Station in Dortmund und Bochum Die Veranstaltung Leben in neuer Heimat befasste sich mit dem aktuellen Themenfeld Migration und Flucht. In drei Videoclips, die in Zusammenarbeit mit einer Flüchtlingsunterkunft, einer Stiftung für Flüchtlinge und Migranten (beide aus Dortmund) sowie einem Kinder- und Jugendzentrum in Bochum produziert worden waren, kamen junge Flüchtlinge und Migranten zu Wort. Über 200 Interessierte erlebten am 25. Februar 2016 im Baukunstarchiv NRW in Dortmund eine ebenso vielfältige wie informative Veranstaltung mit Videos, Interviews und Impulsvorträgen, u. a. von Anton Rütten (NRW- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales) und Dortmunds Bürgermeisterin Birgit Jörder. Die sechste dezentrale Veranstaltung fand am 19. Mai 2016 im Dampfgebläsehaus auf dem Gelände der Jahrhunderthalle in Bochum statt. Unter NRWlebt.-Veranstaltungen mit starker Publikumsresonanz: In Dortmund erfuhren über 200 Interessierte, was "Leben in neuer Heimat" bedeutet Ideen zum Thema "Anders leben in der Stadt" päsentierten in Bochum (v. l.,): Friedhelm Terfrüchte, Klaus Brüggenolte, Jörg Preckel, Oona Horx-Strathern, Sandra Wehrmann, Moderatorin Karin Niemeyer und Bochums Planungsdezernent Eckart Kröck Fotos: Stephan Schütze, Ulla Emig der Überschrift Anders leben in der Stadt wurden Ideen, Visionen und Projekte vorgestellt, welche innovativ und zukunftsorientiert das Konzept von Leben und Wohnen im urbanen Raum neu denken. Ein äußerst anregender Impulsvortrag kam von Oona Horx-Strathern, Soziologin vom Zukunftsinstitut aus Frankfurt/Wien. Auch Projektbeispiele aus Nordrhein-Westfalen wurden vorgestellt, die eine Basis für anregende Diskussionen und Gespräche lieferten.

24 22 23 Berufspolitik Am 1. Juli 2016 lobte die AKNW in Kooperation mit der Internetplattform fotocommunity.de einen Fotowettbewerb aus, welcher unter dem Motto NRWlebt. Nicht ganz dicht! Besser zusammenleben im geförderten Wohnungsbau die diversen Facetten und Gesichter von Quartieren im sozialen Wohnungsbau in NRW zeigen soll. Die Preisverleihung mit anschließender Ausstellung der Siegerarbeiten ist für den 21. November geplant. UrbanSlam2: Gekommen um zu bleiben! Mit dem UrbanSlam konnte die Architektenkammer NRW im vergangenen Jahr ein neues und erfolgreiches Format anstoßen: Angelehnt an das bekannte Konzept von Poetry Slams, sind junge Planerinnen und Planer, Absolventen und Studierende gefragt, zu einem bestimmten Thema ihre stadtplanerischen Visionen und Pläne für die Architektur von morgen vorzustellen. Am 21. April 2016 kamen im Baukunstarchiv NRW in Dortmund fünf junge Planerteams und Einzelakteure zusammen und stellten dem ebenso gespannten wie zahlreich erschienenen Publikum unter dem Motto Gekommen um zu bleiben! ihre Entwürfe, Manifeste und Konzepte rund um das Themenfeld Stadt Flucht Migration vor. Mit mehr als 200 Teilnehmern war auch der zweite UrbanSlam der AKNW vollständig ausgebucht. Die Veranstaltung wurde in den Medien als frisches, originelles und zugleich inhaltlich anregendes Format besprochen. Die Architektenkammer NRW wird den UrbanSlam weiter etablieren. Die Landesinitiative StadtBauKultur NRW hat auch für 2016 eine Fördersumme von Euro zugesagt. UrbanSlam2: Die Slammerinnen und Slammer befassten sich in ihren Performances mit dem Themenfeld "Stadt Flucht Migration"; moderiert wurde der Slam von Patrycja Muc (r.) Foto: Stephan Schütze Sight Running NRW: Neues Projekt wurde von SBK NRW anerkannt Das neue Projekt Sight Running NRW, das die AKNW mit verschiedenen Partnern entwickelt hat, konnte am 1. Juni 2016 den offiziellen Projektstart begehen. Sight Running NRW entsteht unter der Federführung und Trägerschaft der Architektenkammer NRW und verbindet Baukultur mit Breitensport, Tourismus und Eventkultur. Sight Running NRW wurde von der Landesinitiative StadtBauKultur NRW 2020 offiziell als Projekt anerkannt. In einem letter of intent hat die Landesinitiative ihre Unterstützung zugesagt. Eine finanzielle Förderung ist damit zunächst nicht verbunden, wohl aber Arbeitsleistung. SBK NRW-Geschäftsführer Tim Rieniets und die Projektmanagerin Dr. Hanna Hinrichs engagieren sich aktiv auf Arbeitsebene in der Entwicklung des Projektes. Auch das NRW-Bauministerium ist an Sight Running NRW als ideeller Partner beteiligt. Minister Michael Groschek zählt das Vorhaben zum Zukunftskonzept der digitalen Landesverwaltung, Staatssekretär Michael von der Mühlen hat in einem Schreiben an Präsident Ernst Uhing das Interesse des MBWSV an dem Projekt zum Ausdruck gebracht und angekündigt, das Angebot gerne auch selber erproben zu wollen.

25 Geschäftsbericht 2015/ baukunst-nrw Der internetbasierte Architektur- und Ingenieurbaukunstführer baukunst-nrw, getragen von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW, umfasst mittlerweile annähernd 1900 Objekte auf Deutsch (490 davon auch in englischer Übersetzung) und wird kontinuierlich erweitert. Neue Objektvorschläge werden von beteiligten Architekten und Ingenieuren, deren Auftraggebern, aber auch von dritter Seite eingebracht beispielsweise durch die Nutzer der Plattform. Darüber hinaus werden neue Objekte über Vorschläge der Regionalbeiräte, über Veröffentlichungen in der Fachpresse und redaktionelle Recherchen generiert. baukunst-nrw steht unter der Schirmherrschaft von Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Über 100 redaktionell zusammengestellte Routen zu verschiedenen baukulturellen Schwerpunkten sowie der Bereich Im Fokus mit Hintergrundinformationen über wegweisende Architekten und Ingenieure zu bestimmten Anlässen komplettieren das Angebot von baukunst-nrw. Zuletzt wurde ein Themenschwerpunkt zum 100. Geburtstag ( ) von Paul Schneider-Esleben eingerichtet begleitend zur M:AI-Ausstellung Paul Schneider von Esleben Das Erbe der Nachkriegsmoderne. Fachbeirat Die inhaltliche Entscheidung über die Aufnahme eines Objektes obliegt einem Fachbeirat, der sich aus renommierten Persönlichkeiten zusammensetzt. Im Zuge des alternierenden Vorsitzes zwischen den Landeskonservatoren wurde Dr. Holger Mertens (Landeskonservator Westfalen-Lippe) bei der letzten Fachbeiratssitzung im April 2016 zum neuen Vorsitzenden des Fachbeirats baukunst-nrw ernannt. Er löst damit Dr. Andrea Pufke (Landeskonservatorin Rheinland) ab, die den Vorsitz innerhalb der letzten drei Jahre innehatte und weiterhin als Mitglied im Fachbeirat verbleibt. Neben den zweimal jährlich stattfindenden Fachbeiratstreffen kommuniziert die Redaktion von baukunst-nrw mit dem Fachbeirat über eine eigene Internet-Projektseite, auf der über einzelne Objekte abgestimmt wird. Statistik Neuer Rekord im Mai 2016: Mit genau Besuchen wurde eine neue Monats-Bestmarke erreicht. Davon nutzten Besucher mal mit einem Smartphone oder Tablet die mobile Version von baukunst-nrw. Bei der mobilen Nutzung bleibt der Oktober 2015 mit Besuchen der bisher stärkste Monat. Die Nutzung der Plattform baukunst-nrw ist insgesamt stabil mit einem kontinuierlichen Wachstum. Der monatliche Besucherdurchschnitt bewegte sich seit Oktober 2015 stets auf über Besuchen. Zusätzlich wird baukunst-nrw über die baukunst-app durchschnittlich etwa 800-mal im Monat besucht und ca. 100-mal im Monat heruntergeladen, wobei die Apple-Version etwa doppelt so häufig heruntergeladen wird wie die entsprechende Android-Version. Pressearbeit Die begleitende Pressearbeit zu baukunst-nrw wurde innerhalb des Deutschen Architektenblattes (DAB) und über die Veröffentlichung von Pressemitteilungen auch 2015/16 kontinuierlich fortgeführt. Parallel dazu wurde innerhalb der sozialen Netzwerke mit Hilfe des Facebook- und Twitter-Accounts der Architektenkammer NRW immer wieder über baukunst-nrw berichtet und bei verschiedenen Veranstaltungen

26 24 25 Berufspolitik Flyer und Postkarten von baukunst-nrw ausgelegt. Zuletzt wurden auf der Jahrestagung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der BRD ( Juni 2016 in Oberhausen) ein Roll-up aufgestellt sowie Infomaterial zu baukunst-nrw ausgelegt. baukunst-app Die baukunst-app wurde im Frühjahr 2016 überarbeitet und ist im Sommer mit einem Update in den Stores (Apple und Android) erschienen. Das Update umfasst zum einen das visuelle Erscheinungsbild der App, das nun heller und moderner ist. Zum anderen wurde die dahinterliegende Programmierung auf den neusten Stand gebracht, was zu schnelleren Reaktionszeiten bei der Benutzung führt und eine adäquate Basis für zukünftige Updates darstellt. Gleichzeitig wurden die Usability verbessert und zudem kleinere inhaltliche Änderungen an der baukunst-app vorgenommen Sight Running NRW Die Architektenkammer NRW hat im Verbund mit institutionellen Partnern ein neues baukulturelles Projekt entwickelt, das im Juni 2016 an den Start gegangen ist: Sight Running NRW entsteht unter der Trägerschaft der AKNW und verbindet Baukultur mit Breitensport, Tourismus und Eventkultur. Sight Running NRW gibt Impulse für eine lebenswerte Stadt und führt Menschen laufend an interessante Orte der Baukultur heran. Die urbanen Räume mit ihren baukulturellen Highlights werden mit dem neuen Label Sight Running NRW hervorgehoben und kommunizierbar gemacht. Ziel des Projektes ist es, 100 markante und thematisch individuell profilierte Routen in den verschiedenen Städten und Regionen Nordrhein-Westfalens anzubieten. Die Strecken erschließen (jeweils auf einer Länge von 5 15 km) stadttypische Gebäudeensembles, Grünzonen und urbane Räume. Sie werden mit mobil verfügbaren baukulturellen Informationen verbunden. Nicht nur Läuferinnen und Läufer, sondern auch Walker, Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer und Inlineskater sollen angesprochen werden. Sight Running NRW wird als Internetplattform aufgesetzt, die durch eine mobile App ergänzt wird. Hier können grafisch und akustisch ansprechend aufbereitete Routen mit Sehenswürdigkeiten vor und während des Laufens abgerufen werden. Als redaktionell betreutes Onlineangebot garantiert diese Plattform einen hohen Qualitätsstandard sowie niedrigschwellige Zugriffsmöglichkeiten und hohe mediale Wirksamkeit über die Landesgrenzen hinaus. Projektpartnerschaft Das Projekt wird zusammen mit mehreren Projektpartnern durchgeführt, wobei die Architektenkammer NRW die Trägerschaft des Projektes und damit verbunden auch die Federführung und die Redaktion innehat. Kooperationspartner sind die Landesinitiative StadtBauKultur NRW 2020, die Stiftung Deutscher Architekten, die Ingenieurkammer-Bau NRW, der Landessportbund NRW, die AG fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS), die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW und das Netzwerk Innenstadt NRW. Weitere Partner sind das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (welches das Projekt als Beitrag zur digitalen Landesverwaltung betrachtet) sowie die Stadt Arnsberg. Die beteiligten Projektpartner repräsentieren in ihrem Themenfeld eine große Gruppe aktiver Bürgerinnen und Bürger, die in partizipativer Mitwirkung Sight Running NRW zu einer attraktiven Marke mit großer Reichweite machen können. Dabei unterstützen die Projektpartner das Projekt aktiv und beteiligen sich mit Eigenmitteln an den Kosten des Projektes.

27 Geschäftsbericht 2015/2016 Deutschlands westlichster Punkt, der Erlebnisraum Westzipfel im Selfkant, wurde am diesjährigen Tag der Architektur präsentiert (Architektur: archigraphus, Aachen) Foto: archigraphus Fördermittel Die Finanzierung des Projektes erfolgt zu 80 Prozent über Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Die restlichen 20 Prozent an Eigenmitteln werden gemeinsam von den Projektpartnern aufgebracht. Das Projekt Sight Running NRW hatte 2015 am Projektaufruf Erlebnis.NRW Tourismuswirtschaft stärken teilgenommen und wurde von der zuständigen Jury im November 2015 zur Förderung empfohlen. Der auf die Auswahl folgende EFRE-Förderantrag wurde fristgerecht vor dem bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Eine endgültige Förderzusage ist im Sommer 2016 zu erwarten. Durch einen vorab bewilligten vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnte die Arbeit an dem Projekt bereits Anfang Juni 2016 aufgenommen werden. Die operative Arbeit wird über zwei Teilzeitstellen umgesetzt, die durch die Stiftung Deutscher Architekten bereitgestellt und organisatorisch in der Geschäftsstelle der AKNW, Abteilung Presse und Kommunikation, verortet werden. Für Sight Running NRW ist eine geförderte Projektlaufzeit von Juni 2016 bis Juni 2019 angesetzt. Ausblick Nach Ende der geförderten Projektlaufzeit und Etablierung der Marke Sight Running NRW sollen weitere Routen durch Beiträge und Sponsoring örtlicher Organisationen finanziert werden. Ein Potenzial hierfür wird sowohl bei den Kommunen und kommunalen Unternehmen, bei Übernachtungsbetrieben als auch bei den Selbstorganisationen aus den Bereichen Tourismus, Sport und Architektur gesehen. Durch die auf der Website vorgesehenen Interaktionsmöglichkeiten kann das Projekt auf dem bis 2019 redaktionell erarbeiteten Grundgerüst mit Hilfe aktiver Beteiligung der Nutzer um Inhalte und weitere Routen stetig erweitert werden.

28 26 27 Berufspolitik Jahre Bauhaus: Gemeinschaftsprojekt in NRW Im Jahr 2019 wird das Bauhaus 100 Jahre alt. Anlässlich dieses Jubiläums finden in ganz Deutschland vielfältige kulturelle, wissenschaftliche und künstlerische Aktivitäten statt. In Deutschland hat sich bereits ein Verbund gebildet, in dem die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und der Bund aktiv sind. Aufgabe des Bauhaus-Verbundes 2019 ist die Vorbereitung und Durchführung des Bauhausjubiläums Das Bündnis hat eine Marke bauhaus100 entwickelt, die als Website und als Logo verbreitet wird. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW lud am 23. Mai 2016 interessierte Institutionen und Vereine zu einem Austausch ein, an dem die AKNW beteiligt war. Das Gespräch unter der Leitung von Dr. Hildegard Kaluza (Abteilungsleiterin Kultur) sollte der Bildung eines Arbeitszusammenhangs dienen, um auch in Nordrhein-Westfalen die unterschiedlichen Akteure, die mit Baukunst und Design im Sinne des Bauhauses Erfahrung gesammelt haben, zusammenzuführen. Einige Gespräche hatten bereits im Vorfeld des Treffens stattgefunden. Insbesondere der Landschaftsverband Rheinland hatte bereits ein umfassendes Veranstaltungs- und Ausstellungsprogramm für die Jahre 2018/19 geplant. In einem Ausstellungsverbund mit unterschiedlichen Museen will man unter dem Titel Weimar im Westen deutlich machen, dass die Wurzeln des Bauhauses zu einem großen Teil im heutigen Nordrhein-Westfalen liegen. Ausführlich vorgestellt wurde auch das Projekt des Vereins MIK e.v. in Krefeld, der unter dem Thema map2019: Bauhaus Netzwerk Krefeld auf die verschiedenen Bauhaus-Lehrer hinweisen wird, die in Krefeld gearbeitet haben (Mies, Itten, Muche, Moholy-Nagy u.a.). Geplant sind außerdem Architekturpfade durch Krefeld, auf denen Interessierte zu Bauhaus-Bauten und entsprechend beeinflussten Bauwerken spazieren können. Der Verein MIK plant außerdem den Bau eines kleinen Ausstellungshauses (200 qm), für den der Künstler Thomas Schütte den Entwurf fertigen wird. Im Austausch zeigten sich weitere Institutionen an einer Kooperation interessiert (LWL, Osthaus-Museum, Jüdische Gemeinde Essen, Kunstvereine). Generell wurde die Leitlinie vertreten, das Bauhaus nicht allein auf die Gebäude und bekannte Designs zu reduzieren, sondern als gesellschaftliche Bewegung und Zeit des Aufbruchs zu beschreiben. Die AKNW machte das rege Interesse der Kammer an dem Thema deutlich und hob hervor, dass bereits Überlegungen zu konkreten Programmpunkten bei der AKNW liefen. Auch auf den Austausch mit den Architektenkammern der Bauhaus-Bundesländer wurde hingewiesen. Betont wurde auch, dass das Bauhaus in der Öffentlichkeit mit den markanten Bauwerken verbunden wird und diese deshalb durchaus eine prominente Rolle in den Jubiläums-Aktivitäten spielen müssten. Angeregt wurde darüber hinaus, den Städtebau des Bauhauses gleichrangig zu bearbeiten. Die Teilnehmer des ersten Treffens kamen grundsätzlich überein, dass es sinnvoll sei, gemeinschaftlich vorzugehen, um den Aktivitäten der klassischen Bauhaus-Länder ein geschlossenes West-Programm entgegen setzen zu können. Es wurde eine Kern-AG gegründet, in der die AKNW vertreten ist (weitere Mitglieder sind das Kulturministerium, LVR und LWL, Osthaus-Museum u. a.). Weitere Treffen finden im Sommer 2016 statt.

29 Geschäftsbericht 2015/ Landeswettbewerbe und Auszeichnungsverfahren Regelmäßig beteiligt sich die AKNW an den umsetzungsorientierten Landeswettbewerben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Bei den Landeswettbewerben handelt es sich um geregelte Wettbewerbsverfahren des Ministeriums in Kooperation mit der AKNW, der jeweiligen Stadt und einem potenziellen Investor. Zuletzt wurde der Planungswettbewerb Neues Wohnen in Chorweiler Nord in Köln entschieden und mit einer Preisverleihung am 18. Februar 2016 abgeschlossen. Die Entscheidung bei diesem Wettbewerb fiel auf den Entwurf des jungen Architekturbüros Querfeld eins aus Dresden. Es wurde ein innovatives Wohnungsbaukonzept unter den 24 eingereichten Arbeiten gefunden. Auf einem ca. 1,5 Hektar großen Gebiet an der Swinestraße soll ein Quartier mit 130 Wohneinheiten gebaut werden, das durch die GAG Immobilien AG Köln als Investor realisiert wird. Das MBWSV NRW richtet auch in diesem Jahr gemeinsam mit der AKNW einen Landeswettbewerb für zwei Standorte aus. In Bonn beabsichtigt die VEBOWAG mit der Wohnbau GmbH als Auslober die Errichtung eines urbanen Stadtquartiers mit rund 250 bis 350 Wohneinheiten sowie eine Kita auf einem 4,7 Hektar großen Gebiet. In Düsseldorf sollen für ein Wettbewerbsgebiet von ca. 10 ha Größe im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts zukunftsfähige Lösungen gefunden werden, wie innerstädtische Flächenpotenziale genutzt werden können, um steigende Wohnungsnachfragen befriedigen zu können. Realisiert werden sollen ca. 200 bis 300 WE auf einer ca. 3,2 ha großen Teilfläche, langfristig könnten auf dem Planungsgebiet bis zu WE entstehen. Neben den Landeswettbewerben lobt das nordrhein-westfälische Bauministerium bereits seit 1980 traditionell alle fünf Jahre in Kooperation mit der Architektenkammer NRW die Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen aus. Für das Auszeichnungsverfahren 2015 gingen über 200 hochwertige Bewerbungen bei der AKNW ein, die das Verfahren betreute. Die unabhängige Jury konnte aus den Beiträgen 33 vorbildliche Projekte auswählen. Die Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2015 wurde am 23. November 2015 in Düsseldorf verliehen. Landeswettbewerb 2015: Mit dem ersten Preis wurde der Entwurf von Querfeld eins-architekten aus Dresden ausgezeichnet Rendering: Architekten Auslober und Preisträger: Michael von der Mühlen, Ernst Uhing, Kathrin Möller, Annegret Stöcker und Daniel Stöcker-Fischer (Querfeld eins), Prof. Zimmermann und Prof. Ludwig Wappner - Foto: Thilo Schmülgen / GAG Die AKNW setzte sich Anfang diesen Jahres im Rahmen des Aktionsprogramms NRWlebt. mit den Folgen des demografischen Wandels auseinander und lobte das Auszeichnungsverfahren NRWlebt. Anders. Neu. Originell. Konzepte für das Wohnen und Arbeiten in der Stadt aus. Gesucht wurden innovative und originelle Wohn- und Arbeitskonzepte, mit denen die Vielfalt des modernen städtischen Lebens dokumentiert und öffentlich diskutiert werden sollten. Es wurden 15 Beiträge eingereicht. Das

30 28 29 Berufspolitik Verfahren zeigte, dass es schwer ist, in diesem Themenfeld konkrete Projekte und realisierte Objekte zu entdecken, die tatsächlich einen hohen Innovationsfaktor mit weiteren Qualitäten verbinden. Statt einer Auszeichnung gab es am 19. Mai 2016 eine Veranstaltung Anders leben in der Stadt in Bochum, in der diese Thematik öffentlich analysiert und diskutiert wurde. Erstmalig wird die AKNW gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das MBWSV NRW, in diesem Jahr das Auszeichnungsverfahren Vorbildliche Arbeitsorte in der Stadt ausloben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, vorbildlich integrierte Bauten aus den Bereichen Gewerbe, Produktion, Handwerk, Handel oder gewerbliche Dienstleistungen und Mischnutzungen in den Fokus des öffentlichen Interesses zu rücken. Insbesondere geht es darum, die Einbindung von Gewerbebauten in den urbanen Kontext von Groß-, Mittel- und Kleinstädten und die städtebaulichen Qualitäten hervorzuheben. Die Auszeichnung erfolgt voraussichtlich im März 2017 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung Veranstaltungsreihe Kammer vor Ort Der Architektenkammer NRW ist der direkte Kontakt mit ihren Mitgliedern sehr wichtig. Mit dem Veranstaltungsformat Kammer vor Ort möchte die Architektenkammer NRW ihre Mitglieder an Orten in Nordrhein-Westfalen erreichen, an denen die Kammer in der Regel seltener präsent ist fanden Kammer vor Ort-Veranstaltungen in Rietberg (Ostwestfalen), Nettersheim (Eifel) und Kalkar (Niederrhein) statt geht es nach Coesfeld (Münsterland) und Altena (Sauerland). Im Rahmen der KvO-Veranstaltungen werden Vorträge zu architektur-relevanten Themen angeboten, die einen Bezug zur Region bzw. Stadt haben. In Rietberg waren das u. a. das Thema Kulturlandschaft Ostwestfalen und ein Rückblick auf die Landesgartenschau 2008; in Nettersheim wurde über Tradition und Moderne in Bezug auf Bauen in der Eifel und über den regionaltypischen Baustoff Holz referiert und diskutiert. In Kalkar war Bauen im historischen Kontext ein Thema sowie die Kulturlandschaft und Stadtentwicklung am Niederrhein. Im Anschluss an die Vorträge können die Referenten mit dem Publikum gemeinsam über die regionale Baukultur diskutieren. Der Ausklang bietet die Gelegenheit, mit dem Präsidium bzw. den Mitgliedern des Vorstands persönlich aktuelle und berufspolitische Themen zu erörtern. "Kammer vor Ort" in Rietberg: Rund 130 Teilnehmer kamen zu der Veranstaltung, um über das Planen und Bauen in der Region zu diskutieren Foto: Jens Dünhölter Es werden Mitglieder der AKNW zu der Veranstaltung Kammer vor Ort eingeladen, die bis zu 150 km vom Veranstaltungsort entfernt wohnhaft sind. Je nach Thema werden z. B. Vertreter aus der Verwaltung, Fraktionsvorsitzende der Parteien, Mitglieder von Stadtentwicklungsausschüssen, Wohnungsbaugesellschaften und interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Last but not least: Mit dem Veranstaltungsformat hat die Architektenkammer NRW nicht nur die Möglichkeit, die eigenen Mitglieder in der jeweiligen Region, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit vor Ort anzusprechen und für regionale baukulturelle Themen zu sensibilisieren.

31 Geschäftsbericht 2015/ Gestaltungsbeiräte Regelmäßig lädt die Architektenkammer NRW die Vorsitzenden der Beiräte und Vertreter der Städte zu einem Erfahrungsaustausch im Haus der Architekten ein. Seit dem ersten Treffen hat die Zahl der NRW-Städte mit solchen Gremien ständig zugenommen und stieg vom 17 auf 44 Planungs- und Projektbeiräte, bislang ausschließlich in den Städten. Ungenutzt bleibt die überregionale Wirkungsmöglichkeit in ländlichen Regionen. Gerade diese kleinen ländlichen Kommunen haben einen großen Beratungsbedarf. Derzeit prüft die AKNW, wie ländliche Regionen gewonnen werden können, für ein Kreisgebiet oder einen regionalen Verbund Planungsbeiräte einzurichten AKNW for refugees Die Diskussion um die Flüchtlingsbewegung nach Deutschland beschäftigt auch den Berufsstand der Architektinnen und Architekten, der Stadtplanerinnen und Stadtplaner in zunehmenden Maße. Die Architektenkammer NRW hat im Dezember 2015 über ihre Akademie eine Expertenanhörung zu der Frage organisiert, wie bauliche Lösungen für die Aufnahme von Flüchtlingen schnell und dennoch qualitätvoll realisiert werden könnten. Die AKNW selbst führte am 21. Januar 2016 eine Fachtagung zu dieser Fragestellung durch. Auch im Rahmen der Aktionsplattform NRWlebt. griff die Architektenkammer NRW die Flüchtlingsthematik im Frühjahr 2016 auf. Aus aktuellem Anlass wurde das Thema Leben in neuer Heimat modifiziert, so dass die geplanten Video-Projekte mit jungen migrationsstämmigen Deutschen um die Gruppe junger Flüchtlinge erweitert wurden. Der Präsentation am 25. Februar 2016 im Dortmunder Baukunstarchiv NRW folgten rund 200 Interessierte, die sich beeindruckt zeigten von dem Perspektivwechsel: Weg vom Nachrichten-orientierten Blick auf Massenbewegungen, hin zum emotional ergreifenden Einzelschicksal. Insgesamt hat sich die fachliche Diskussion im Verlauf des letzten Jahres erkennbar entwickelt: Ging es anfangs noch verstärkt um die Frage, wie für angemessene Erstunterbringungen gesorgt werden und wie dauerhaft kostengünstiger Wohnraum bei guter Qualität für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen geschaffen werden kann, hat sich der Fokus mittlerweile auf die Frage verschoben, wie zu uns geflüchtete Menschen, die ihre berufliche Existenz in ihrem Heimatland aufgeben mussten, in Deutschland beruflich und gesellschaftlich Fuß fassen und sich integrieren können. Unter dem Motto "Wohnen statt Unterbringung" diskutierten am 21. Januar 2016 (v. l.) Ernst Uhing (Präsident AKNW), Birgit Naujoks (Flüchtlingsrat NRW), Gabriele Richter (Vors. Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit AKNW), Dieter Riepe (Wohn- und Stadtbau Münster), Prof. Manuel Herz (Architekt) und Prof. Rolf-Egon Westerheide (Mod.) Fotos: Christof Rose

32 30 31 Berufspolitik Es gibt in der nordrhein-westfälischen Architektenschaft bereits mehrere (bekannt gewordene) Beispiele, die konkrete Hilfe im Einzelfall leisten. In der Regel wird dem betroffenen ausländischen Architekten die Möglichkeit gegeben, als Praktikant in einem Architekturbüro erste Erfahrungen mit der deutschen Planungsbranche zu sammeln. Das ist für alle Beteiligten kein einfacher Weg, weil die Sprachbarriere zunächst sehr hoch ist. Als problematisch erweist sich in der Praxis auch, dass Ausbildungsinhalte und Berufserfahrungen durchaus stark von unseren deutschen Standards abweichen können. Nicht zuletzt müssen auch kulturelle Unterschiede gemeinsam überwunden werden. Die Architektenkammer NRW hat die Thematik in ihren Gremien diskutiert und im Mai 2016 auf ihrer Homepage den Sonderbereich AKNW for Refugees eingerichtet. An dieser Stelle werden Flüchtlingen kompakt alle Informationen für einen möglichst schnellen beruflichen Start in NRW angeboten. Da die Anfragen an die Geschäftsstelle über Eintragungsvoraussetzungen in allen vier Fachrichtungen seit Beginn der Flüchtlingswelle deutlich angestiegen sind, wurden zudem die betreffenden Praxishinweise ins Englische übersetzt. Sie sind nun ebenfalls unter AKNW for Refugees zu finden. Unter Jobs & Praktika können Architektur- und Planungsbüros aus NRW zudem Praktikumsangebote speziell für Flüchtlinge sowie passende Stellenangebote inserieren. Als weiterer Schritt wurde die Menüführung der beliebten Jobbörse auf zweisprachig erweitert; sie ist nun auf Deutsch und Englisch verfügbar. Somit können auch Flüchtlinge aktiv Praktikums- und Stellengesuche inserieren Internationaler Architektenkongress 2016 Unter dem Titel Megacity, Ghosttown und Suburbia beschäftigten sich Architekten, Stadtplaner, Politiker, Wirtschafts- und Naturwissenschaftler, Philosophen sowie Künstler vom 4. bis 7. Mai 2016 mit dem weltweiten Phänomen von Schrumpfung und Wachstum. Megacities sind Teil unserer planetarischen Zukunft. Das Phänomen Megacity ist jedoch nur die Spitze eines globalen Verstädterungsprozesses, der auch Europa und Deutschland betreffen wird und der sein Gegenstück in einem Schrumpfungsprozess vor allem auf dem Land findet, der nicht weniger einschneidende Wirkungen hat. Wachstum und Schrumpfung unserer Städte - wenige Themen bieten ähnlich viel Raum für Visionen positiver oder negativer Art, und wenige Themen sind dabei von vergleichbar hoher politischer Brisanz. Die Ursachen für die Wachstumsprozesse (von der Globalisierung über Krieg bis zu Geburtenraten) sind komplex und tiefgreifend. Umso notwendiger ist es, so Ernst Uhing, der Präsident der Architektenkammer in seiner Begrüßung zum Internationalen Architektenkongress der Architektenkammer NRW am 5. Mai 2016 in Usedom, sich gemeinsam, im Austausch unterschiedlicher Disziplinen, darüber Gedanken zu machen, wie diese urbanen Prozesse zu steuern und aktiv zu gestalten sind. Gerade ein Land wie Nordrhein-Westfalen sei dazu aufgerufen. Kein Bundesland, so Uhing, sei mit der Gleichzeitigkeit und Doppelgesichtigkeit des Prozesses stärker konfrontiert als NRW. Entsprechend breit war das Spektrum der Vorträge und der von den Referenten eingenommenen Perspektiven aufgestellt: Während die Architekten Lars Graebner (University of Michigan) und Stephan Petermann (OMA) aus Detroit und Rotterdam über Planungsstrategien berichteten, analysierte Prof. Dr. h. c. Horst Teltschik die Folgen eines Jahrhunderts der Völkerwanderung aus politischem Blickwinkel. Prof. Dr. Dr. h. c. Julian Nida-Rümelin ordnete das Thema der polis historisch-ethisch ein, während sich weitere Beiträge mit Steuerungsinstrumenten und konkreten Einzelbeispielen befassten. Die große Bandbreite der Vorträge hat uns alle fasziniert und zwei Tage lang gepackt, resümierte Moderator Matthias Bongard stellvertretend für die 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses in Heringsdorf.

33 Geschäftsbericht 2015/2016 Referentinnen und Referenten beim Internationalen Architektenkongresss 2016 (v. l.): Dr. Andreas Kipar, Matthias Bongard (Mod.), Prof. Mischa Kuball, Prof. Dr. h. c. Horst Teltschik, Ernst Uhing, Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher, Michael Groschek, Prof. Dr. Martin Coy, Prof. Dr. Silke Weidner, Stephan Petermann, Kerstin Faber, Prof. Dr.-Ing. Stefan Siedentop, Joachim Brenncke, Lars Graebner und Markus Lehrmann. AKNW-Präsident Ernst Uhing freute sich, den nordrhein-westfälischen Bauminister Michael Groschek begrüßen zu können. 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zum Kongress nach Heringsdorf angereist Fotos: Andreas Dumke Bauminister Michael Groschek unterstrich die soziale Dimension der gegenwärtigen urbanen Wachstumsprozesse - an beiden Enden. Aus Sicht des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr spielen eine soziale Baupolitik und der soziale Wohnungsbau jedoch auch eine wichtige Rolle für eine breitgefasste Integration. In NRW gelte es zu erproben, wie ein sozial ausgerichteter Städtebau heute aussehen könne: Sei es durch die Erleichterung von Eigentumsbildung, sei es durch experimentierfreudiges Bauen, durch ein Bauen auch in der Vertikalen (das nicht notwendigerweise auf den Luxusbereich beschränkt bleiben müsse), oder durch ein Denken, welches das Umland der Städte stärker in die Planungen einbeziehe. Gestaltete Dichte kann sehr gute Architektur sein, stellte Nordrhein-Westfalens Städtebauminister fest. Was unsere Städte wieder brauchen, sind Stadtbaumeister, damit langfristig und vorausschauend geplant wird, so Michael Groschek. Die Stadt: Fragment oder Fiktion? Südamerika und hier vor allem Brasilien, wo der Verstädterungsprozess bereits vergleichsweise früh eingesetzt hat, bieten besonders reiches Anschauungsmaterial für urbane Negativ- wie für Positiventwicklungen. Insbesondere die Metropole São Paulo biete das Bild einer fragmentierten Stadt, in der Inseln des Reichtums innerhalb eines degradierten öffentlichen Raums, eines Ozeans der Armut, fungierten, beschrieb Prof. Coy vom Institut für Geographie der Universität Innsbruck die Situation. Er betonte, wie wichtig die Formulierung gesetzlicher Regelungen gegenüber marktliberalen Tendenzen für die Entwicklung sei. Das Thema der Zukunft sei gerade in Südamerika das eines erfolgreichen Governance -Prozesses. Städte waren schon immer Projektionsfläche utopischer Vorstellungen. Ob und inwiefern sich daraus konkrete Hinweise für die Stadtpolitik ergeben, war die Aufgabenstellung des Projekts Sci-Fi-Cities, der ein interdisziplinäres Team um die Stadtplanerin Prof. Dr. Silke Weidner nachgegangen ist. Das Team analysierte Filme, Bücher, Comics und Spiele der letzten 30 Jahre nach allen Regeln wissenschaftlicher Methodik, um sie auf Gehalte für die reale Zukunft der Stadt abzuklopfen.

34 32 33 Berufspolitik Die NRW-Baupolitik war hochrangig vertreten mit (v. l.) Wilhelm Hausmann (CDU), Dieter Hilser (SPD), Sarah Philipp (SPD), Jochen Ott (SPD) und Bernhard Schemmer (CDU) Michael von der Mühlen (Staatssekretär im MBWSV, l.) und Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor Münster und Vorsitzender StadtBauKultur NRW 2020 e.v.) Fotos: Christof Rose Grüne Strahlen Europa ist in urbaner Hinsicht keine Insel der Seligen, aber es bietet vielleicht mehr als andere Gegenden der Welt Anschauungsmaterial für eine nachhaltige Metropolenentwicklung. Der in Duisburg und Mailand tätigte Landschaftsarchitekt Dr. Andreas Kipar machte am Beispiel der Metropolregion Mailand den Beitrag deutlich, den seine Zunft in einer Region leisten kann, in der heute 20 Millionen Menschen leben und 40 Prozent des italienischen Bruttosozialbeitrags erwirtschaftet wird. Kipar konnte die Verantwortlichen in Mailand von neuen grünen Flächennutzungsplänen überzeugen. Sein Büro LAND (Landscape, Architecture, Nature and Development) entwickelte Grünanlagen, die als raggi verdi vom Zentrum aus ins Umland strahlen. Es ist das alte Prinzip der Sichtachsen, die (auf den Städtebau übertragen) lokale Stadträume wieder erlebbar machen und damit eine humane Stadtentwicklung ermöglicht haben. Gerade die verdichtete Stadt, so Andreas Kipar, mache grüne öffentliche Räume notwendig. Strategien der nachhaltigen Entwicklung Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher vom Institut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung der Universität Ulm betonte, dass das Prinzip Nachhaltigkeit durch die Weiterentwicklung technischer Innovationen grundsätzlich möglich sei unter der Voraussetzung allerdings einer von Kooperationen getragenen gemeinsamen Weltinnenpolitik. Diese aber sei angesichts des Konsumverhaltens der Industriegesellschaften und eines zunehmend entgrenzten digitalen Kapitalismus unwahrscheinlich. Was angesichts dieser Diskrepanz zu tun bleibt, ist nach Radermacher eine Art situative Doppelstrategie. Sie besteht darin, die Strukturen zu beschreiben, und in kleinen Schritten und zur Not auch mit weniger sinnvollen Aktionen zu agieren unterstützt von Verbündeten. Der Architektenkongress der AKNW ist immer auch eine berufspolitische Veranstaltung. Entsprechend erfreut zeigte sich Kammerpräsident Ernst Uhing über die Teilnahme der baupolitischen Sprecher der großen nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen sowie weiterer Abgeordneter des NRW-Landtags.

35 Geschäftsbericht 2015/2016 Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015: Hochschule Ruhr West in Bottrop; h4a va Gessert + Randecker + Legner Architekten & vögele architekten, Düsseldorf Foto: Zooey Braun 1.22 Von der Hochschule in den Beruf Mit dem Format Von der Hochschule in den Beruf erreichten die Architektenkammer Nordrhein- Westfalen und ihre Partner, die Akademie der Architektenkammer NRW ggmbh und das Versorgungswerk im Berichtzeitraum vier Hochschulen. Eine Gruppe von Masterstudentinnen und -studenten der RWTH Aachen kam am 6. Januar 2016 ins Düsseldorfer Haus der Architekten und ließ sich in der Geschäftsstelle der Architektenkammer über deren Arbeit informieren. Drei Auswärtstermine führten das Informationsteam der AKNW in den folgenden Monaten an die Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Höxter, an die Peter-Behrens-School of Arts in Düsseldorf sowie an die Universität Siegen. Diese vor-ort-termine waren jeweils bestens besucht und zeichneten sich durch ein höchst aufmerksames Publikum aus Bachelor- wie Masterstudiengängen aus. Erfreulich positiv wird in diesem Rahmen auch immer das mitgebrachte Informationsmaterial aufgenommen, insbesondere der Ordner START. Die Geschäftsstelle hat derweil mit einem Schreiben an die jeweiligen Dekane auch Kontakt zu den Hochschulen aufgenommen, die sie seit längerem nicht besucht hat. Über diese Initiative soll zeitnah allen Hochschulen mit einer Architekturfakultät in Nordrhein-Westfalen das Format näher gebracht werden Kultur und Schule Im Februar 2016 endete die nächste Phase der inzwischen etablierten Projektreihe Kultur und Schule Architektur und Stadtplanung als außerunterrichtliches Bildungsangebot. Die Ergebnisse waren in gewohnter Form kreativ und zeigten sich auf hohem Niveau. Auf Anregung des Kooperationspartners, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, wurde der Zuwendungsbescheid nachträglich um ein weiteres Projekt erweitert, in dessen Rahmen die Düsseldorfer Innenarchitektin Angela Hansert mit einer Oberstufen-AG der ebenfalls hier ansässigen Hulda-Pankok-Gesamtschule die Planung eines Konferenzraums im Gebäude des MFKJKS entwickelt. Die nächste Projektrunde der Kultur-und-Schule Reihe startet im beginnenden Schuljahr 2016/2017 an wiederum 20 Schulstandorten.

36 34 35 Berufspolitik Städtebaulich spannendes Quartier für Bewohnerstrukturen aller Art: Das Wohnquartier in Münster (3pass Architekt/innen Koob Kusch, Köln) erhielt 2015 die Auszeichnung vorbildlicher Bauten Foto: Jens Kirchner 1.24 Projektgruppe Bezahlbarer Wohnungsbau für alle Bezahlbarer Wohnungsbau ist den deutschen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern ein besonderes Anliegen. Seit Jahren übersteigt besonders in den Ballungsräumen die Nachfrage nach mietpreisgünstigem Wohnraum das Angebot. Diese Asymmetrie wird durch die internationale Zuwanderung nach Deutschland zusätzlich verschärft. Unter Federführung der AKNW in Kooperation mit den Kammern Baden-Württemberg und Hessen wurden Positionen entwickelt, die die aktuelle Diskussion um knappen Wohnraum fördern sollen. Das Papier Bezahlbarer Wohnungsbau für alle! gibt Hinweise zu Standards für bezahlbaren Wohnraum, zu Planungsinstrumenten und zur Rolle der Wohnraumförderung. Sie beziehen sich auf bestehende und neue Anforderungen im Wohnungsbau und sind bundesweit abgestimmte Leitlinien der Diskussion. Gemäß Beschluss des Vorstands der BAK vom 3. Februar 2016 wurde das Positionspapier in der fortentwickelten Fassung in die Öffentlichkeit getragen. Eine englische Fassung liegt ebenfalls vor. Zentrale Punkte der Positionierung sollen beispielhaft zeigen, wie sich der Forderungskatalog in der politischen Diskussion festgesetzt hat. Beispiel Grundsteuer Begleitet durch ein Gespräch mit dem Deutschem Städtetag und dem Deutschem Städte- und Gemeindebund über die Möglichkeiten zur Flächenmobilisierung durch Instrumente der Grundsteuer hat sich eine breit aufgestellte Allianz für eine Grundsteuerreform gebildet. Inzwischen haben die Finanzminister der Länder eine Reform beschlossen und in den Gesetzgebungsprozess eingespeist.

37 Geschäftsbericht 2015/2016 Beibehalten werden soll das dreistufige Bewertungsverfahren unter Einbezug der Geschlossflächen. Neben dem Basiswert aufgrund der aktuellen Berechnung wird es eine Steuermesszahl geben, mit der dieser Basiswert multipliziert wird. Auf den so ermittelten Wert wenden die Kommunen dann einen Hebesatz an, den sie selber festlegen können. Die Steuermesszahl ist als Korrektivmöglichkeit gedacht in den Fällen, in denen die Neubewertung der Immobilien einen deutlich höheren Wert ergibt sie soll dann entsprechend gesenkt werden. Nach Ansicht der Projektgruppe wäre ein reines Bodenwertmodell die besser, vor allem schnellere Variante. Insgesamt kann durch die Reform dennoch eine Mobilisierung untergenutzten Baulandes erreicht werden. Die Reform gilt allerdings nur als ein Baustein von vielen. Insbesondere kurzfristige Effekte seien nach Ansicht der Projektgruppe nicht zu erwarten, da erste Bescheide vermutlich erst 2017 ausgestellt werden können. Beispiel Reform der Baunutzungsverordnung Die dem Leitbild einer gegliederten und aufgelockerten Stadt und gleichzeitiger Entflechtung städtischer Funktionsbereiche entsprechend der Charta von Athen folgende BauNVO bildet die geänderten Wohn- und Arbeitsverhältnisse in unserer Gesellschaft nicht mehr hinreichend ab. Die Zielsetzung, eine Nutzungsmischung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erleichtern, ist ewige Forderung des Berufsstands. Sie folgt der Leipzig Charta als Leitlinie der Siedlungsentwicklung, in der die europäische Stadt durch ihre kompakte Struktur, durch ein Mit- und Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen sowie durch klare Grenzen zum unbesiedelten Raum charakterisiert wird. Um weiteres Bauland insbesondere im Innenbereich zu mobilisieren, fehlte bisher ein Baugebietstyp für Wohnnutzung in Nachbarschaft von störendem Gewerbe. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in bereits nutzungsgemischten und verdichteten Gebieten wird durch den neuen Baugebietstyp Urbanes Gebiet (MU) erleichtert. Der neue Baugebietstyp schließt die Lücke zwischen Wohnnutzungen im Baugebietstyp Mischgebiet MI (Wohnen und nicht störendes Gewerbe sind gleichrangig zulässig) und im Baugebietstyp Gewerbegebiet GE (Wohnen ist ausnahmsweise zulässig, wenn es dem Betrieb zugeordnet und untergeordnet ist). Die an den Baugebietstyp Kerngebiet MK angelehnte Erhöhung der GFZ auf bis zu 3,0 wird als besonders wirkungsvoll angesehen. Für eine Lockerung der Obergrenzen des baulichen Nutzungsmaßes oder sogar deren Wegfall hatte sich die BAK bereits bei der letzten Novelle 2012 ausgesprochen. Die Arbeit der Projektgruppe wird fortgesetzt. Geplant ist eine Fortschreibung des Positionspapiers und eine Weiterentwicklung der Standpunkte. In NRW werden zudem zwei geplante Ausstellungsprojekte die Themenkreise Wohnen für alle und Stadt aufgreifen. Eine Ausstellung des M:AI in Kooperation mit der AKNW zur Geschichte und Zukunft des öffentlichen Wohnungsbaus im Herbst 2016 und eine Ausstellung der AKNW zur Bedeutung des öffentlichen Raumes in 2017 sind in Vorbereitung. Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015: Neubau des Wohnquartiers Märkische Straße in Essen; Nattler Architekten GmbH, Essen Foto: Jörg Eicker

38 36 37 Berufspolitik 1.25 Deutscher Architektentag 2015 Unter dem Titel Zukunft planen! fand am 11. und 12. Oktober 2015 im Schloss Herrenhausen in Hannover der 13. Deutsche Architektentag statt. BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann konnte in dem rekonstruierten Lustschloss in den Herrenhäuser Gärten rund 400 Gäste begrüßen. Die Architektenkammer NRW war beim Deutschen Architektentag in mehreren Diskussionsforen vertreten, u. a. durch ihr Vorstandsmitglied und BAK-Vizepräsident Martin Müller (l.) Foto: Kai-Uwe Knoth Das Leitmotiv der Tagung Zukunft planen! sollte gleich in zweifacher Hinsicht als Aufgabe und Auftrag verstanden werden: Zum einen sieht sich der Berufsstand mit Blick auf die eigenen Arbeitsbedingungen vor tiefgreifenden Veränderungen. Zum anderen sind es soziale und politische Prozesse, bei denen Architekten und Stadtplaner gefordert sind, sich einzubringen und in Wahrnehmung ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung aktiv zu werden. Um für die Zukunft zu planen, bot der Architektentag mit sechs hochkaratig besetzten und moderierten Foren ein berufspolitisches Angebot, das der persönlichen Orientierung und Gewichtung wichtiger Themen diente. Die aktuell bedeutende gesellschaftliche und politische Frage nach der Schaffung kostengünstigen Wohnraums für alle (einschließlich der Flüchtlinge, die zu uns kommen) stand daher ebenso im Fokus des Architektentags wie die Umsetzung der Energiewende. In den Foren wurde intensiv diskutiert, wie hier Architektur und Stadtplanung konkrete Beiträge leisten können. Aufgabe des 13. Deutschen Architektentages war es auch, berufspolitische Standpunkte der Architekten und Stadtplaner gegenüber Politik und Verwaltung deutlich zu machen. So stand die Modernisierung des Vergaberechts ebenso auf dem Programm wie die Wege zu einem ausgewogenen Architektenvertragsrecht und die gerechtere Verteilung der Haftungsrisiken auf alle am Bau Beteiligten. Vertreter aus Politik und Wissenschaft beschäftigten sich mit der Frage, ob der Berufsstand sich stärker als bisher nach außen erkennbar spezialisieren müsse - oder auch künftig ausschließlich als Generalist tätig sein sollte. Für die Architektenkammer NRW hatte Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann die Thematik des 13. DAT als Mitglied einer BAK-Arbeitsgruppe mitgestaltet. Die AKNW war dann auch in mehreren Diskussionsforen personell vertreten: AKNW-Präsident Ernst Uhing bezog Position zum Thema Wohnraum für Flüchtlinge im aktuell ergänzten Forum VI, AKNW-Vorstandsmitglied und BAK-Vizepräsident Martin Müller diskutierte im Forum Digitalisierung im Planungsprozess. Das Forum III Wettbewerb und Vergabe wurde von Christof Rose, Abteilungsleiter Presse und Kommunikation und Pressesprecher der AKNW, moderiert. Der 13. DAT wurde politisch mit einer Live-Videoschalte ins Kanzleramt zu Kanzleramtsminister Peter Altmaier bereichert. Zu den prominenten Festrednern gehörten der bekannte Zukunftswissenschaftler Horst W. Opaschowski und der Düsseldorfer Architekt Christoph Ingenhoven, der seine Zuhörer mit einem weit gefassten Vortrag über die Ethik der Architektur und des Bauens faszinierte. Ein Austausch mit den Studentinnen und Studenten der Fakultät Architektur und Landschaft der Universität Hannover und die Verleihung des Deutschen Architekturpreises durch Bundesbauministerin Barbara Hendricks rundeten den Kongress ab und trugen dazu bei, dass der 13. Deutsche Architektentag in Hannover seitens der Teilnehmer und auch der Fachpresse eine positive Resonanz erfuhr.

39 Geschäftsbericht 2015/2016 Der Deutsche Architektentag am 11./12. Oktober 2015 in Hannover befasste sich mit dem Thema "Zukunft planen" Foto: Kai-Uwe Knoth 1.26 Stimmungsbarometer - Kurzbefragung Im Berichtszeitraum beschäftigte sich die AKNW mit den Ergebnissen der im Sommer 2015 durchgeführten Kurzbefragung unter freischaffenden Mitgliedern der AKNW zur Höhe auskömmlicher Stundensätze. Die Rücklaufquote betrug 26 Prozent, was das Interesse der Kammermitglieder an diesem Thema dokumentierte. Folgende Ergebnisse, die entsprechend auch im DAB-NRW 12/2015 veröffentlicht wurden, konnten aus der Umfrage gewonnen werden: Die als auskömmlich genannten Stundensätze waren sehr uneinheitlich. Etwa drei Viertel der Befragten gaben an, die Stundensätze des eigenen Büros zu kalkulieren. Lediglich in rund einem Viertel der Büros wird keine Kalkulation von Stundensätzen vorgenommen. Dabei handelte es sich insbesondere um kleinere Büros; mittlere und große Büros gaben zu über 90 Prozent an, Berechnungen von Stundensätzen vorzunehmen. Werden die Stundensätze kalkuliert, geschieht dies in der Regel auf der Basis eigener Erfahrungswerte oder betriebswirtschaftlicher Kennzahlen. Zudem nutzen die Büros Publikationen wie z. B. den Praxishinweis der AKNW, oder sie greifen auf EDV-Programme zurück. Um den Büros eine weitere Hilfestellung zur Kalkulation von Stundensätzen an die Hand zu geben, wurde der Praxishinweis Nr. 45 der AKNW Zeithonorare aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht um ein exemplarisches Kalkulationsschema ergänzt.

40 38 39 Berufspolitik 1.27 Strukturuntersuchung unter freischaffenden Kammermitgliedern Im Mai 2016 wurde mit der Strukturuntersuchung unter freischaffenden Kammermitgliedern begonnen. Damit ein direkter, bundesweiter Vergleich möglich ist, wurde der Fragebogen in Zusammenarbeit aller Länderkammern abgestimmt. Erstmals wurde die Befragung gemeinsam mit dem Architects Council of Europe (ACE) durchgeführt. Die erhobenen Daten werden daher nicht nur wie bisher auf Landes- und Bundesebene Beachtung finden, sondern zusätzlich in die europaweite Auswertung des ACE einfließen. Nach den positiven Erfahrungen in den vergangenen Jahren findet auch die diesjährige Strukturuntersuchung online statt. Da die Befragung zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen war, kann in diesem Geschäftsbericht keine Mitteilung über die Rücklaufquote und die Ergebnisse der Untersuchung gemacht werden. Die Auswertung der Ergebnisse wird durch das Institut Hommerich Forschung unter Mitwirkung des AKNW-Ausschusses Belange der Tätigkeitsarten erfolgen. Mit der bundesweiten Veröffentlichung der Ergebnisse im Deutschen Architektenblatt ist im Herbst 2016 zu rechnen Gehaltsbefragung 2015 Im Berichtszeitraum wurden die Ergebnisse der Struktur- und Gehaltsbefragung unter angestellten und beamteten Kammermitgliedern durch das Institut Hommerich Forschung unter Mitwirkung des AKNW-Ausschusses Belange der Tätigkeitsarten ausgewertet. Die bundesweite Rücklaufquote lag bei 20 Prozent, die Beteiligung in NRW lag bei 16,5 Prozent. Auf dieser Grundlage konnten statistisch relevante Ergebnisse gewonnen werden, die bereits in der Ausgabe des DAB 11/2015 veröffentlicht wurden. Auf Bitten des Vorstandes der Architektenkammer NRW beschäftigte sich der Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten mit den statistischen Ergebnissen und identifizierte folgende Themenfelder als berufspolitisch relevant: Gehaltsentwicklung unter der Fachkräftebewegung aus dem Ausland Bachelor-/Masterabschlüsse versus Diplom sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gehaltsbefragung 2015: Vergütung der Vollzeit tätigen Angestellten in Nordrhein-Westfalen Grafik: Hommerich Forschung

41 2. AUSSCHUSS- UND FACH- ARBEIT

42 40 41 Ausschuss- und Facharbeit 2.1 Ausschuss Aus- und Fortbildung Der Ausschuss hat sich im Berichtszeitraum erneut mit einer Vielzahl fachlicher Themen aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen und Stadtplanerinnen und Stadtplaner befasst. Der Ausschuss für Aus- und Fortbildung der Architektenkammer NRW wird von Heinrich Pfeffer geleitet. Der Ausschuss Aus- und Fortbildung hat sich wiederholt mit dem Thema Mitgliedschaft der AKNW im ASAP beschäftigt. Am 28. Oktober 2015 war der Vorsitzende des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP), Prof. Clemens Bonnen, Gast im Ausschuss Aus- und Fortbildung. Der ASAP ist ein Verbund aus Organisationen von Beruf und Hochschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, mit dem Ziel, die Qualitätssicherung an Hochschulen in Lehre und Studium durch Akkreditierung zur fördern. Dabei ist der ASAP tätig für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung/Raumplanung. Zu den Aufgaben des ASAP gehört die Entwicklung fachspezifischer Kriterien für die Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen nach internationalen Maßstäben. Überdies werden Vertreter aus Hochschulen und der Berufspraxis für eine Gutachtertätigkeit vorgeschlagen. Professor Bonnen regte in diesem Fachgespräch u. a. eine Mitgliedschaft der Architektenkammer NRW im ASAP an. Der Vorsitzende des Ausschusses trug das Anliegen in den Vorstand der AKNW. Der AKNW-Vorstand hat daraufhin in seiner Sitzung am 12. Januar 2016 eine mögliche Mitgliedschaft der AKNW im ASAP diskutiert und der 62. Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW im Anschluss empfohlen, die Mitgliedschaft im ASAP zu beschließen. Der Vorstand hat sich überdies dafür ausgesprochen, dass im Falle eines entsprechenden Beschlusses durch die VVS, die AKNW durch den Vorsitzenden des Ausschusses Aus- und Fortbildung in den Gremien des ASAP vertreten werden soll. Am 18. April 2016 fand der ASAP-Projekttag in Berlin statt und die Mitgliedschaft der AKNW wurde angenommen. Der Ausschuss Aus- und Fortbildung tagt unter der Leitung von Heinrich Pfeffer (r.) und wird von Seiten der Geschäftsstelle von Damir Stipić (3. v. r.) betreut Foto: Christof Rose Ferner wurde über die Empfehlungen der BAK zu den ausbildungsbezogenen Eintragungsvoraussetzungen für die Hochbauarchitektur und die sogenannten kleinen Fachrichtungen diskutiert. Ergebnis war, dass es durch den hohen Einsatz von Ehrenamt und Hauptamt eine deutliche Annäherung zwischen dem ASAP und der BAK gibt. Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen in NRW Der Beitritt überschnitt sich mit einem Beschluss vom 17. Februar 2016 (1 BvL 8/10) des Bundesverfassungsgerichtes. Darin wurde entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen nach den geltenden Regelungen akkreditiert werden müssen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Urteil geht auf eine konkrete Normenkontrolle auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück.

43 Geschäftsbericht 2015/2016 Das Bundesverfassungsgericht kommt u. a. zu dem Schluss, dass das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegensteht, der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen jedoch nicht anderen Akteuren überlassen darf. Dies sei in Nordrhein-Westfalen allerdings der Fall, wo der Gesetzgeber die Normierung inhaltlicher und verfahrens- und organisationsbezogener Anforderungen an die Akkreditierung faktisch aus der Hand gegeben habe, ohne die für die gewichtigen Eingriffe in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Dem Akkreditierungsrat seien wesentliche Entscheidungen überlassen worden, dieser habe wiederum den Akkreditierungsagenturen sehr weitreichende Spielräume eröffnet. Der Gesetzgeber muss nun eine Neuregelung vornehmen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt. Eine verfassungskonforme Regelung hat der Landesgesetzgeber mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an vorzulegen. Im Ausschuss war man sich darin einig, dass als Maßstab stets die wissenschaftsadäquate Qualitätssicherung in Gestalt hinreichender Mitwirkung der Wissenschaft selbst gelten soll. Die Sorge des BVerfG vor wissenschaftsfremder Einflussnahme ist deutlich spürbar. Der Akkreditierungsrat wird in aktueller Zusammensetzung (vier Hochschulvertreter, vier Ländervertreter, vier Vertreter der Berufspraxis, zwei Studierende, zwei ausländische Vertreter, ein Vertreter der Agenturen) kaum fortbestehen können. Die Neuregelung muss spätestens zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Im Ausschuss wurde entschieden, dass die ASAP angeschrieben werden und um eine Stellungnahme gebeten werden solle. Mit Interesse wird die weitere Entwicklung verfolgt. Wohnungsbau in den Hochschul-Curricula Der Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die Studienverlaufspläne der verschiedenen Architekturfakultäten in NRW im Hinblick auf das Thema Wohnungsbau quantitativ und qualitativ zu analysieren. Ziel ist, ein ggf. festgestelltes Defizit in der Hochschulausbildung beispielsweise durch entsprechende Weiterbildungsangebote der Akademie der Architektenkammer NRW auszugleichen. Da die Analyse der Studienverlaufspläne und Modulhandbücher der Hochschulen nur sehr eingeschränkt möglich war, auch weil diesen kaum entnehmbar war, in welchem Maße das Thema Wohnungsbau in den Studiengängen berücksichtigt ist, soll ein Fragebogen entwickelt werden, der an die Dekane nordrhein-westfälischer Architektur- und Stadtplanerfakultäten mit der Bitte um Beantwortung versandt werden und die nötigen Informationen liefern soll. Stufenplan für die Einführung von BIM Auch die Einführung von BIM wurde im Ausschuss behandelt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Mitte Dezember 2015 einen Stufenplan für die Einführung von BIM vorgelegt. Er gilt in erster Linie für den Infrastrukturbau und den infrastrukturbezogenen Hochbau, kann aber auch in anderen Bereichen als Modell genutzt werden. Der BIM-Stufenplan sieht als erste Stufe eine Vorbereitungsphase bis 2017 vor, in der Standardisierungsmaßnahmen durchgeführt und Leitfäden, Checklisten und Muster erarbeitet werden sollen. In einer zweiten Stufe sollen von 2017 bis 2020 Pilotprojekte umgesetzt werden. Ab 2020 soll dann in einer dritten Stufe bei neu zu planenden Projekten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums BIM regelmäßig angewendet werden. Der AKNW-Vorstand hat sich in seiner Januar-Sitzung mit dem Stufenplan befasst und u. a. festgestellt, dass das Thema BIM an den Hochschulen weitestgehend noch nicht behandelt wird. Es wurde angeregt, die Hochschulen verstärkt auf die Notwendigkeit hinzuweisen, BIM in der akademischen Ausbildung aufzunehmen. Nach einer intensiven Diskussion über das Für und Wider von BIM und den grundsätzlichen Umgang mit BIM in der Planungspraxis wurde im Ausschuss vereinbart, in einer der kommenden Sitzungen ein weiterführendes Gespräch zum Umgang mit BIM speziell in der Qualifikation und der Ausbildung des Berufsstandes zu führen. Dazu soll in einer der kommenden Sitzungen ein externer Referent bzw. eine Referentin eingeladen werden.

44 42 43 Ausschuss- und Facharbeit 2.2 Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Das Thema Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung war auch im zurückliegenden Berichtszeitraum eines der Schwerpunktthemen des Ausschusses, der unter dem Vorsitz von Claus Klein tagt. Hintergrund war und ist das Anliegen der Ausschussmitglieder, dass alles juristisch und politisch Mögliche getan werden müsse, damit möglichst viele nicht klassisch angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Versorgungswerken verbleiben können. Der Ausschuss hielt sich insbesondere umfassend über die sozialgerichtlichen Verfahren betroffener Mitglieder informiert, in denen sich die Kammer hat beiladen lassen. Hochschulstatistik NRW Darüber hinaus hatte sich der Ausschuss mit der durch die AKNW erarbeiteten Hochschul- und Mitgliederstatistik NRW auseinandergesetzt und deren Aussagen und Konsequenzen für die AKNW und den Berufsstand in den Fokus genommen. Unter anderem wurde der Aspekt, dass es besonders in den Fachrichtungen Hochbau- und Innenarchitektur bereits heute einen deutlichen Überhang an weiblichen Studierenden gibt, eingehend erörtert. Der Ausschuss hob positiv hervor, dass die Anzahl der Studierenden in allen vier Fachrichtungen steigend ist und dass auch die Zahl der Absolventen im Jahresvergleich ansteigt. Die aus der Hochschulstatistik gewonnenen Erkenntnisse konnten insbesondere auch mit den Ergebnissen der Struktur- und Gehaltsbefragung 2015 in Beziehung gesetzt und im Rahmen der Identifizierung berufspolitisch relevanter Aspekte nutzbar gemacht werden. Struktur- und Gehaltsbefragung 2015 Intensiv hat sich der Ausschuss im Übrigen mit den Ergebnissen der Struktur- und Gehaltsbefragung 2015 befasst und die Themen Gehaltsentwicklung, Bachelor-/Master-Abschlüsse vs. Diplom sowie Vereinbarung von Familie und Beruf als berufspolitisch relevant identifiziert. Auf Bitten des Vorstandes der AKNW prüfte der Ausschuss daraufhin die Frage, ob und ggf. wie diese Themen weiter untersucht werden können. Der Ausschuss kam auch angesichts der Erkenntnisse aus der Hochschulstatistik NRW - überein, insbesondere das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Fokus zu nehmen. Der Ausschuss regte an, sich dieser Thematik in Form einer DAB-Interviewreihe zu nähern: Es wird nun beabsichtigt, Mitglieder dazu zu befragen, welche Modelle zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung in der Praxis gelebt werden und Best Practice -Beispiele zu veröffentlichen. Dies zum einen, um Mitglieder über die unterschiedlichen Möglichkeiten zu informieren, nicht zuletzt aber auch, um (potentielle) Arbeitgeber dafür zu sensibilisieren, dass und ggf. wie (künftigen) Mitarbeitern die ausweislich der vorerwähnten Statistik in der Zukunft vermehrt weiblich sein dürften Möglichkeiten zur flexibleren Gestaltung ihrer Arbeitszeit ermöglicht werden könnten. Strukturuntersuchung 2016 Auch die Vorbereitung der Strukturuntersuchung unter den freischaffend tätigen Kammermitgliedern 2016 war Gegenstand der Ausschussarbeit. Erstmalig wurde für die Architektenbefragung 2016 die Frage an die Länderkammern herangetragen, ob die bundesweite Strukturumfrage unter den freischaffend tätigen Kammermitgliedern mit der Befragung des ACE zusammengelegt werden solle; letztere wird alle zwei Jahre zeitgleich mit der BAK-Strukturuntersuchung unter den freischaffenden Kammermitgliedern unter den europäischen Hochbauarchitekten durchgeführt.

45 Geschäftsbericht 2015/2016 Der Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten mit dem Vorsitzenden Claus Klein (2. v. r.) und AKNW-Rechtsreferentin Katrin Dietrich (2. v. l.) Foto: Christof Rose Neben der Frage des Ob einer Harmonisierung der beiden Befragungen diskutierte der Ausschuss den Entwurf des Fragebogens. Der Ausschuss begrüßte die Idee einer Zusammenführung der Befragungen und erachtete den Fragebogenentwurf (mit einigen Änderungen von fachrichtungsspezifischen Fragen) für zweckmäßig. Nach Abstimmung mit den Fachausschüssen hat der Ausschuss dem Vorstand der AKNW entsprechend berichtet. Sämtliche Änderungsvorschläge der AKNW wurden auf BAK-Ebene in den Fragebogen aufgenommen. Musterverträge mit öffentlichen Auftraggebern Angesichts der Bedeutung der Musterverträge der öffentlichen Hand für die freischaffenden Kammermitglieder hatte sich der Ausschuss ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und sich sowohl über die Initiative fairtrag e.v. als auch über die Arbeit der hierzu eingerichteten BAK-Arbeitsgruppe informiert gehalten. Der Ausschuss erachtete es als besonders positiv, dass das Gesamtgefüge der Musterverträge der öffentlichen Hand in den Blick genommen wird. EnEV Die Ausschussmitglieder diskutierten auch weiterhin über die Weiterentwicklung der EnEV und informierten sich in diesem Zusammenhang umfassend über die Arbeit der BAK-Projektgruppe Wirtschaft, Energie, Baukultur. Basierend auf dem durch die Projektgruppe erarbeiteten Thesenpapier Ganzheitliche Gebäude- und Stadtplanung im Dreiklang von Wirtschaft, Energie und Baukultur thematisierte der Ausschuss u. a. die Frage, welche Rolle Planer in dem Prozess der sich verändernden Anforderungen durch die EnEV gegenwärtig und künftig haben. BIM Jüngst hat der Ausschuss auch das Thema BIM wieder zum Gegenstand der Ausschussarbeit gemacht. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Baugerichtstages, der in diesem Jahr die Frage behandeln wird, ob gesetzliche Maßnahmen oder Strukturvorschläge für den Einsatz von BIM bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben zu empfehlen sind, hat sich der Ausschuss zunächst mit dem Sachstand in rechtlicher Hinsicht auseinandergesetzt. Juristische Themen Wie bereits in der Vergangenheit wurden auch im zurückliegenden Berichtszeitraum juristische Themen intensiv behandelt. Neben dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die HOAI und den Änderungen im EU-Vergaberecht stand auch weiterhin die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung im Vordergrund.

46 44 45 Ausschuss- und Facharbeit 2.3 Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Der Ausschuss erörterte eine Vielzahl berufsrechtlicher Fälle, welche dem Vorstand zur Beschlussfassung durch die Ausschussvorsitzende Katja Domschky vorlegt wurden. Verstöße gegen die Fortbildungs- und Versicherungspflicht stellten einen erheblichen Teil der Ausschussarbeit dar. Im Verhältnis zu den vergangenen Jahren ist die Anzahl der eingeleiteten berufsgerichtlichen Verfahren in den Fortbildungsfällen gesunken. Die Fälle der Verstöße gegen die Versicherungspflicht sind allerdings im Vergleich zu den vergangenen Jahren angestiegen. Der Ausschuss beschäftigte sich zudem mit Fällen der Nichtbekanntgabe der Berufshaftpflichtversicherung gegenüber Bauherren, der Verletzung der Versorgungsabgabepflicht gegenüber Angestellten, der Nichtabgabe von eigenen Sozialversicherungsleistungen sowie mit Verstößen gegen das formelle Baurecht, das Urheberrecht und gegen Strafvorschriften. In allen vom Vorstand beschlossenen Fällen hat das Berufsgericht entsprechende Verfahren eröffnet. Verstöße gegen diese Berufspflichten wurden mit der Erteilung von Verweisen und/oder Geldbußen in Höhe von 300 Euro bis Euro geahndet. Der Ausschuss behandelte vermehrt Fälle, in denen Mitglieder die für ihre Angestellten zu zahlenden Versorgungsabgaben nicht an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgeführt haben. Diese Pflichtverletzung, die den Straftatbestand des 266 a Abs. 1 StGB (Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt) erfüllt, stellt nach Ansicht des Gerichts eine besonders schwerwiegende Verletzung zu Lasten der Angestellten dar, die entsprechend vom Gericht streng geahndet wird. Die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen stellt zudem in der vergleichbaren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Unzuverlässigkeit im Gewerberecht einen Umstand dar, der zur Untersagung des Gewerbes führt. In Wiederholungsfällen wird demnach, neben der erneuten berufsrechtlichen Verfolgung, ein Löschungsverfahren gegen das betreffende Mitglied durch den zuständigen Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Entsprechend wurde im Berichtszeitraum verfahren. Der wiederholte Verstoß gegen die Versicherungspflicht gemäß 22 Abs. 2 Nr. 5 BauKaG NRW stellt ebenfalls einen Unzuverlässigkeitstatbestand dar, der zur Einleitung eines Löschungsverfahrens führt. Hiervon wurde im Berichtszeitraum ebenfalls Gebrauch gemacht. Der Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung befasst sich unter der Leitung von Katja Domschky (5. v. r.) mit berufsrechtlichen Fällen. AKNW-Justiziar Dr. Florian Hartmann (l.) und Rechtsreferentin Christiane Terhardt (4. v. l.) betreuen den Ausschuss Foto: Christof Rose Der Ausschuss befasste sich intensiv mit einer Entscheidung des Landesberufsgerichts vom in einem Fortbildungsfall. In diesem Fall hatte das Landesberufsgericht es abgelehnt, ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen Fachhochschullehrer zu eröffnen, der sich im Jahr 2009 geweigert hatte, die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht gegenüber der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nachzuweisen. Das Landesberufsgericht hat in seinem Beschluss entschieden, dass sich Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit, also zum Beispiel auch Hochschulprofessoren, fortbilden müssen.

47 Geschäftsbericht 2015/2016 Allerdings liegt nach Ansicht des Gerichts bei der Personengruppe der überwiegend als Hochschullehrer tätigen Architekten und Stadtplaner der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit ohnehin in der Vermittlung des für die Ausübung des Architektenberufs erforderlichen Fachwissens, so dass dieser Personengruppe eine rein zu führende Fortbildungspflicht entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nicht zumutbar sei und damit eine Ausnahme von der Fortbildungspflicht geboten erscheine. Der Ausschuss diskutierte in seinen Sitzungen kontrovers über eine Änderung des 1 Abs. 2 FuWO hinsichtlich einer Fortbildungspflicht für Professoren. Der 1 Abs. 2 FuWO wurde schließlich neu gefasst und die Änderung wurde vom Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Vertreterversammlung beschlossen. Die neue FuWO ist am 1. März 2016 in Kraft getreten. 1 Abs 2 FuWO sieht nunmehr für Mitglieder, die an Universitäten oder Fachhochschulen als Professoren oder Juniorprofessoren mit einem Umfang von mindestens 50 Prozent der Lehrverpflichtung im Sinne der Lehrverpflichtungsverordnung Nordrhein-Westfalen tätig sind, eine Ausnahme von der Fortbildungspflicht vor. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kann geeignete Nachweise zum Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen verlangen. Von der Neuregelung des 1 Abs. 2 FuWO hinsichtlich einer Fortbildungspflicht von Professoren wurde bereits in der aktuellen Stichprobe zur Fortbildung für das Jahr 2015 Gebrauch gemacht. Vor dem Hintergrund, dass angestellte Mitglieder, die nicht im klassischen Berufsfeld tätig sind, Probleme haben, von der Deutschen Rentenversicherung befreit zu werden, befasste sich der Ausschuss weiterhin gemeinsam mit dem Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten im Rahmen eines Arbeitskreises mit der Frage des Wandels des Berufsbildes der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Der Arbeitskreis hat sich konkret mit der novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, dem Entwurf des Musterarchitektengesetzes sowie mit aktueller Rechtsprechung im Befreiungsrecht befasst. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kann der Schlichtungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen angerufen werden. Der Ausschuss bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen untereinander im Vergleichswege beizulegen. Der Schlichtungsausschuss ist mit Mitgliedern des Ausschusses Berufsrecht und Berufsausübung besetzt. Ein Zwang zur Teilnahme an einer Schlichtung besteht nicht. Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss bietet jedoch eine sehr gute Chance, Streitigkeiten im Vergleichswege endgültig beizulegen. Der Schlichtungsausschuss wurde im Berichtszeitraum nicht in Anspruch genommen. 2.4 Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen Der Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen der Architektenkammer NRW befasste sich erneut mit zahlreichen Fachthemen aus den Bereichen Recht und Sachverständigenwesen sowie Dienstleistungen, HOAI und Architektenvertragsrecht. Den Vorsitz hat Martin Friedrich inne. Zu den Ausschussthemen gehörte das gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sowie die Frage der Vergütung von Teilleistungen nach HOAI. Der Ausschuss hat sich auch mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bauvertragsrechts im BGB befasst, mit dem erstmals eigenständig der Architekten- und Ingenieurvertrag geregelt wird. Weiterhin wurden die Änderungen des Musterarchitektengesetzes und deren Umsetzung im Baukammerngesetz NRW behandelt sowie die Frage eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wie auch die Versicherungspflicht von Bauleitern im Ausschuss intensiv erörtert.

48 46 47 Ausschuss- und Facharbeit Der Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen wird von Martin Friedrich (6. v. r.) geleitet und von Seiten der AKNW von Rechtsreferentin Dorothee Dieudonné (5. v. l.) betreut Foto: Christof Rose Im Bereich der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen hat sich der Ausschuss eingehend und wiederholt mit den Änderungen des Sachverständigenrechts in der ZPO befasst und an der Erstellung einer Stellungnahme auf Bundesebene mitgewirkt. Der Ausschuss hat Vorschläge zur Änderung der Sachverständigenordnung der Architektenkammer NRW in Bezug auf die Aufhebung der Altersgrenzen und die Konkretisierung der Fortbildungspflicht der Sachverständigen sowie deren Überprüfung erarbeitet. Er hat sich im Berichtszeitraum auch mit dem Fall des Widerrufs einer öffentlichen Bestellung befasst. Im Bereich der staatlichen Anerkennung stand die Fortbildungspflicht von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes im Fokus. Weiterhin wurde der Änderungsbedarf in Bezug auf die Anforderungen im Bereich Schall- und Wärmeschutz intensiv erörtert. Auf Initiative des Ausschusses wurde eine weitere Veranstaltung in der Reihe Architektur und Recht geplant, die am 28. Juni 2016 stattfand. Der Titel der Veranstaltung lautete: Aktuelles Architektenrecht Von der HOAI bis zur Haftung. Die Fachvorträge wurden von der Rechtsanwältin Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., zu dem Thema Vermeidung von Fehlern bei Abschluss und Durchführung des Architektenvertrages und von Dr. Florian Hartmann, Geschäftsführer und Justiziar der Architektenkammer NRW zu dem Thema HOAI-Vertragsverletzungsverfahren - Sachstand und Ausblick gehalten. Im Berichtszeitraum hat sich der Ausschuss weiterhin intensiv mit dem Thema Building Information Modeling (BIM) befasst. BIM bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden. Durch die Einrichtung einer BAK-Expertengruppe zu BIM, an der Herr Zimmer als Ausschuss-Mitglied mitwirkt, konnte im Hinblick auf die Positionierung der Architektenschaft ein guter Informationsaustausch stattfinden. Für die Erweiterung der Orientierungshilfen der AKNW um den Bereich BIM ist es nötig, ein BIM-Leistungsbild zu erstellen. Hierzu soll zunächst von den Architekten ein Level of Detail (LOD) erstellt werden, an dem der Ausschuss mitwirkt. Ein weiteres Schwerpunktthema war der Programmwechsel von der Software forma zu PrintForm, den der Ausschuss intensiv begleitet hat und der im Berichtszeitraum vollzogen wurde. Den Mitgliedern steht damit ein neues anwendungsfreundliches Programm zur Verfügung. Der Ausschuss hat sich ferner mit dem Thema Bedarfsbeschreibung für Austauschstandards im Bauund Planungsbereich, die der IT-Planungsrat zur öffentlichen Diskussion gestellt hat, befasst und mit einer Position das Bauministerium und die Bundesarchitektenkammer in deren Positionierung unterstützt. Ständige Aufgabe des Ausschusses ist die Befassung mit den Software-Angeboten für Mitglieder. Der Schwerpunkt im Berichtszeitraum bestand in der Aktualisierung der bestehenden Angebote.

49 Geschäftsbericht 2015/ Ausschuss Haushalt, Finanzen und Beitragswesen Der Ausschuss Haushalt, Finanzen, Beitragswesen bereitet in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle unter der Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die erforderlichen Entwürfe der Haushaltspläne der Architektenkammer NRW vor und legt diese dem Vorstand der AKNW zur Genehmigung vor. Ausschussvorsitzender ist Dr. Rainer Norten. Der Haushaltsplan des laufenden Jahres 2016 ist von der Vertreterversammlung im Oktober 2015 verabschiedet worden und der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gegeben worden. Der Ausschuss befasst sich ferner regelmäßig auf Grundlage der Beitragsordnung mit den Anträgen von Mitgliedern in Beitragsangelegenheiten und entscheidet über Stundungen und Beitragserlasse. Mit der Aufstellung der Haushaltsentwürfe werden auch die jeweiligen Ansätze des Mitgliederbeitrags und der Gebühren durch den Ausschuss empfohlen. So wurde im Jahr 2016 der Haushaltsplan 2017 der Architektenkammer NRW aufgestellt. Bei der Aufstellung wurden die erkennbaren Anforderungen des Jahres 2017 genauso berücksichtigt wie die bereits bekannten Änderungen im wirtschaftlichen Bereich. Der Haushaltsplan 2017 liegt der Vertreterversammlung im Oktober 2016 zur Verabschiedung vor. Der Haushaltsplan 2017 basiert auf dem Grundsatz der Kontinuität und stellt im Wesentlichen eine Fortschreibung des Haushaltsplans 2016 dar. Der Überschuss aus 2015 ist im Gegensatz zu den Jahren davor nicht als Einnahme zu berücksichtigen, sondern gemäß Beschluss der VVS in die Rücklage einzustellen. Aufgrund der zurückgehenden Einnahmen, begründet in der Differenz zwischen Haushaltsplan 2017 und Haushaltsplan 2016 (z. B. rückläufige Eintragungszahlen, gesunkene Mieten und Pachten, geringerer Überschuss aus Vorjahr), sinken die Gesamteinnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Der Ausschuss Haushalt, Finanzen und Beitragswesen mit dem Vorsitzenden Dr. Rainer Norten (m.) und AKNW- Abteilungsleiter Dr. Markus Wirtz (r.), der den Ausschuss betreut Foto: Christof Rose Gleichzeitig steigen die Ausgaben z. B. in den Bereichen Ausschüsse, Personal, Bewirtschaftung Grundstücke, Datenverarbeitung, Mitgliedschaft BAK (Beiträge an Berufsverbände). Die letzten Tarifabschlüsse lassen die Aufwendungen für Personal (Vergütung der Angestellten) anwachsen. Damit wird eine Beitragserhöhung notwendig, die erstmalig seit langer Zeit über der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen muss, um einen ausgeglichenen Haushalt begründen zu können. In diesem Zusammenhang wird ein aktueller Mischindex zur Berechnung der Beitragserhöhung eingeführt.

50 48 49 Ausschuss- und Facharbeit Wie in den vergangenen Jahren erfolgt die Überwachung der Haushaltsführung durch den Ausschuss auf Grundlage von Quartals- und Jahresabschlüssen. Diese werden mit Hilfe der kammereigenen Verwaltungssoftware erstellt. Die Software ermöglicht darüber hinaus eine weitgehende automatische Verarbeitung von Mitgliedszahlungen. Im Jahr 2015 wurden über Beitrags- und Mahnbescheide sowie über sonstige Belege von der Verwaltung geprüft und buchhalterisch verarbeitet. Das Controlling wird durch eine kontinuierliche Prognose ab der zweiten Jahreshälfte unterstützt. 2.6 Ausschuss Innenarchitekten Der Ausschuss Innenarchitekten sieht, unter der Leitung des Vorsitzenden Martin Müller, seine Aufgabe darin, nachhaltig die berufspolitischen Interessen der rund 2000 Innenarchitekten in Nordrhein-Westfalen zu vertreten. Im Fokus der Ausschussarbeit stehen die Belange der Fachrichtung Innenarchitekten, aber immer auch die gemeinsamen Ziele der gesamten Architektenschaft. Folgende wichtige Themen wurden, neben vielen anderen, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig behandelt: Ausbildung Die Qualität der Ausbildung ist der Grundstein für ein erfolgreiches Berufsleben. Die Ausbildung von Innenarchitekten in NRW findet an den beiden Hochschulstandorten in Detmold und in Düsseldorf statt. Der Ausschuss beobachtet die Qualität der Ausbildung in NRW kritisch, hier vor allem bei Fragen zur Kammerfähigkeit der angebotenen Studiengänge. Auch die aktuelle Umsetzung des praxisbezogenen zehnsemestrigen Studiengangs an der Hochschule Ostwestfalen Detmold und dessen Verlauf werden vom Ausschuss, zusammen mit der AKNW-Geschäftsstelle, weiterhin aufmerksam verfolgt. Ergänzende Hochschulprüfung Bis zur Novellierung der Landesbauordnung 1984 waren Innenarchitekten mit der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß der damaligen Bauordnung in Nordrhein-Westfalen (BauO NW 83 a Abs. 3 Ziffer 1. Buchstabe b) uneingeschränkt bauvorlageberechtigt. Seit dieser Novellierung haben die Innenarchitekten die Berechtigung zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung verloren und mit Ausnahme der zeitlich begrenzten Besitzstandsregelung bis zum , nur noch die Möglichkeit, die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung über den Weg der sogenannten ergänzenden Hochschulprüfung zu erreichen. Die ergänzende Hochschulprüfung wird nur von der Hochschule Detmold angeboten, und konnte dort allerdings in den vergangenen Jahren schon während des Studiums abgelegt werden. Dies entsprach nicht dem Willen des Gesetzgebers und konnte auf Intervention der Architektenkammer im Sinne des Gesetzes geregelt werden. Dennoch wurde mit dem Referentenentwurf 2015 zur aktuellen Novellierung der Bauordnung NRW die Möglichkeit der ergänzenden Hochschulprüfung aus dem Gesetzestext gestrichen. In den Stellungnahmen der AKNW zum Gesetzentwurf wurde mit Unterstützung des Ausschusses Innenarchitekten gegen diese Streichung erfolgreich argumentiert. Im jetzt vorliegenden Regierungsentwurf wurde die Regelung zur ergänzenden Hochschulprüfung beibehalten. Innenarchitektentag 2017 Am 6. Mai 2015 konnte der 7. Innenarchitektentag seit dem Jahr 2003 wieder sehr erfolgreich in der KölnMesse durchgeführt werden. Die positiven Erfahrungen aus den bisherigen Innenarchitektentagen der AKNW sind Ansporn, auch für das Jahr 2017 wieder einen gemeinsamen Tag für die Fachrichtung durchzuführen. Aktuell werden in einer Arbeitsgruppe des Ausschusses Innenarchitekten wieder spannende Themen für die nächste Ausgabe des Innenarchitektentags erarbeitet.

51 Geschäftsbericht 2015/2016 Der Ausschuss Innenarchitekten befasst sich unter der Leitung von Martin Müller (l.) u. a. mit der Qualität der Ausbildung der Berufsgruppe; Referentin Vera Anton-Lappeneit (2. v. l.) betreut den Ausschuss Foto: Christof Rose Vergaberecht/Wettbewerbe für Innenarchitekten Der Ausschuss beschäftigte sich mit Fragen zum Vergaberecht vor dem Hintergrund, dass auch Innenarchitekturbüros bei öffentlichen Vergabeverfahren verstärkt Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere die Beteiligung junger und kleinerer Büros an Wettbewerbsverfahren wird durch restriktive Wettbewerbsbedingungen überwiegend behindert. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss Innenarchitekten eine Veranstaltung mit dem Titel Wettbewerbe für Bauaufgaben im Bestand Chancen für Innenarchitekten erarbeitet, die am 25. August 2016 im Haus der Architekten unter reger Beteiligung der Fachrichtung durchgeführt wurde. Neben Innenarchitektin Prof. Sabine Keggenhoff, Architekt und Wettbewerbsberater Stefan Schopmeyer und Innenarchitektin Monika Lepel, konnte auch Roland Berner von der baukirchlichen Verwaltung der Ev. Landeskirche in Westfalen für einen Vortrag gewonnen werden. Kostenkennwerte Innenräume Das Baukosteninformationszentrum der Architektenkammern BKI wurde erfolgreich unterstützt, erstmals Kostenkennwerte für die Planung von Innenräumen zu erarbeiten. Ende 2015 wurde der BKI-Band IR für Innenräume veröffentlicht. Damit können nun Kostenschätzungen und -berechnungen in der KG 600 erleichtert und belastbar ermittelt werden. Mitglieder des Ausschusses haben die Arbeit des BKI auch mit eigenen Projekten unterstützt. Da das BKI auf Basis realisierter Projekte arbeitet, ist es auf die Mitwirkung der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten aus der Praxis angewiesen. Fort- und Weiterbildung/Akademieprogramm Der Ausschuss Innenarchitekten macht auf Basis aktueller berufspraktischer Anforderungen turnusmäßig Vorschläge zur halbjährlichen Programmgestaltung und berät die Akademie in Fragen der Qualitätssicherung für die Fachrichtung. Unter anderem hat die Akademie auf Hinweis des Ausschusses eine Möglichkeit gefunden, die Produktneutralität zu wahren und dennoch Seminare zur Kostenplanung mit dem BKI anzubieten. Des Weiteren konnte unter Mitwirkung des Ausschusses ein besonderes Angebot zum Thema Innenräume entwickelt werden, das speziell Innenarchitektinnen und Innenarchitekten ansprechen soll, aber auch für die Fachrichtung Architektur geeignet ist und gebucht werden kann. Einzelne Ausschussmitglieder sind im Bereich der Bauherrenseminare zum Themenbereich Bauen im Bestand engagiert tätig, um auch in der Außenwirkung das Thema an die Fachrichtung zu binden. Befreiung von der Pflichtversicherung für Angestellte Die aktuellen Entwicklungen, angestellten Mitgliedern der berufsständischen Versorgungswerke bei Jobwechseln bzw. bei Betriebsprüfungen die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung deutlich zu erschweren, wurden im Ausschuss intensiv diskutiert. Hier sind angestellte Innenarchitekten im Zweifel wegen der Berufsbildfrage sogar gefährdeter als Mitglieder anderer Fachrichtungen.

52 50 51 Ausschuss- und Facharbeit Migration und Flüchtlinge Der Ausschuss diskutierte die besonderen Anforderungen an den Wohnungsmarkt durch den Flüchtlingsstrom nach Europa. Erörtert wurde u. a., welche Rolle Innenarchitekten in dieser Thematik einnehmen können. Besondere Aspekte, Best Practice-Beispiele und Anknüpfungspunkte der Fachrichtung zum Thema Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Bestand wurden in die Sitzungen eingebracht. Building Information Modeling BIM im Bestand Welche Rolle BIM in Zukunft auf die Berufsausübung der Fachrichtung Innenarchitekten haben kann, wird vom Ausschuss intensiv und kritisch diskutiert. Hierbei geht es insbesondere um eine mögliche sinnvolle Anwendung von BIM beim Bauen im Bestand. Gerade hier ist es wichtig, flexibel auf die vorgefundene (analoge) Bausubstanz zu reagieren. Eine fundierte Bestandsaufnahme und die Erfahrung gut ausgebildeter Innenarchitekten sind bei Maßnahmen im Bestand immer noch die beste Garantie für einen erfolgreichen Bauablauf. Hier könnte BIM nicht primär, aber unterstützend wirksam werden. Welche Haftungs- und Urheberrechtsfragen sich für Planerinnen und Planer ergeben, die mit BIM-Datenmodellen arbeiten sollen, ist zu klären. Auch die bisherige Struktur der HOAI kann im BIM-System kaum abgebildet werden, da erhebliche Leistungsanteile bereits in frühe Leistungsphasen verlagert werden. Der Ausschuss wird die Entwicklung weiterhin konstruktiv und kritisch beobachten. 2.7 Ausschuss Landschaftsarchitekten Der Ausschuss Landschaftsarchitekten nimmt die Interessen der etwa Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten in NRW wahr. Zentrale Aufgabe des Ausschusses unter Vorsitz von Ernst Herbstreit ist es, die Aufgaben und Leistungen dieser vergleichsweise kleinen Gruppe auf berufspolitischer Ebene herauszustellen und im Bewusstsein der Öffentlichkeit stärker zu verankern. Energiewende und Klimawandel waren beherrschende Themen der herausragenden Veranstaltung der Fachrichtung, dem Landschaftsarchitektentag der AKNW. Er fand am 15. September 2015 zum vierten Mal auf der Zeche Zollern in Dortmund statt. Der Ausschuss erarbeitete ein Programm unter dem Titel Klimawandel konkret. Es beinhaltete sowohl wissenschaftliche Beiträge als auch Vorträge zu den konkreten Auswirkungen des Klimawandels und zu Projekten der Nutzung von Wind- und Solarenergie. Der Landschaftsarchitektentag wurde von rund 130 Gästen besucht. Das Thema der Nutzung regenerativer Energie und ihrer Auswirkung auf den Landschaftsraum wurde im Weiteren mit der Energieagentur NRW und Vertretern des MKULNV diskutiert. Bei der Erarbeitung von Stellungnahmen der AKNW zum Landesentwicklungsplan 2025 (LEP 2025) wirkte der Ausschuss mit und überprüfte die von der Landesregierung übersandten Entwurfsfassungen hinsichtlich ihrer Relevanz für den Freiraum und die Landschaft. Der Ausschuss brachte als Kritik in die Stellungnahme ein, dass die Windkraftnutzung nicht als Teil der Kulturlandschaft betrachtet werden könne. Landschaftsarchitektentag 2015: Rund 130 Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten trafen sich zu Vorträgen und Diskussionen Foto: Stephan Schütze

53 Geschäftsbericht 2015/2016 Der Ausschuss entsandte einen Vertreter in die Verbändeanhörung zur Novelle des Windkrafterlasses NRW und erarbeitete eine Stellungnahme der AKNW. Darin wurde begrüßt, dass die Novelle entgegen früherer Annahmen keine Erleichterung für die Planung von Windparks enthalte, sondern eher eine ausführlichere Darstellung der Rechtslage vornehme. Der Ausschuss betonte, dass eine erhöhte Rechtssicherheit für Kommunen entstehe. Als positiv stellte der Ausschuss weiterhin die neue Regelung zur Ersatzgeldberechnung für Eingriffe in das Landschaftsbild auf Grundlage einer fünfstufigen Landschaftsbildbewertung dar. Weiterhin bereitete der Ausschuss Stellungnahmen zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes NRW und zum Artikelgesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vor, die ebenfalls positiv ausfielen. Die Stellungnahmen wurden durch den Vorstand beschlossen und dem Landtag übersandt. Gemeinsam mit dem Ausschuss Stadtplanung arbeitete der Ausschuss weiter an dem Konzept einer interdisziplinär ausgerichteten Ausstellung der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung im Haus der Architekten, in der der öffentliche Raum in der Stadt vor dem Hintergrund planerischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und umweltbezogener Entwicklungen und Problemlagen thematisiert werden soll. Zielgruppen sollen die Mitglieder der AKNW sowie die interessierte Öffentlichkeit sein. Ein Arbeitskreis der Ausschüsse erarbeitete ein inhaltliches Konzeptpapier und Vorschläge für Kuratoren. Nach Gesprächen wurde das Berliner Büro einsateam für die inhaltliche Erarbeitung ausgewählt. Das Büro Maurer United aus Maastricht wird die gestalterische Konzeption übernehmen. Der Ausschuss Landschaftsarchitekten tagt unter der Leitung von Ernst Herbstreit (2. v. r.); AKNW-Referent Jan Schüsseler (3. v. r.) betreut den Ausschuss Foto: Christof Rose Wie bereits in den Vorjahren vertrat der Ausschuss auch weiterhin die AKNW in der Initiative Allianz für die Fläche des MKULNV NRW zur Reduzierung des Freiflächenverbrauchs, an der verschiedene Organisationen und Institutionen beteiligt sind. Ziel der Allianz für die Fläche ist es, Möglichkeiten für die Reduzierung des Flächenverbrauchs aufzuzeigen. Die Initiative führte im Berichtszeitraum mehrere Sitzungen mit Experten der Beteiligten durch. Im Rahmen der Reihe Von der Hochschule in den Beruf bereitete der Ausschuss eine Informationsveranstaltung für den Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltplanung am Standort Höxter der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vor. Die Veranstaltung fand am 24. Mai 2016 statt und stieß auf großes Interesse der Studierenden. Erneut erarbeitete der Ausschuss für die Akademie der AKNW Vorschläge für Seminare zu Themen der Fort- und Weiterbildung für Landschaftsarchitekten. Die Vorschläge zielten vor allem darauf, das Angebot der Akademie an der Nachfrage und den Bedürfnissen der Fachrichtung auszurichten, ein breit gefächertes Angebot für den Berufsnachwuchs bereitzustellen und die Position der Akademie als Fortbildungsträger zu stärken. Weitere Themen der Ausschussarbeit waren im Berichtszeitraum u. a. die Einführung eines verbindlichen Freiflächenplans im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, das Klimaschutzgesetz NRW und die Messe InfraTech in Essen.

54 52 53 Ausschuss- und Facharbeit 2.8 Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die berufspolitische Arbeit der Kammer. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich zu themenspezifischen Arbeitskreisen zusammengeschlossen, die z. B. Publikationen erarbeiten oder sich gezielt mit Messen und Ausstellungskonzepten befassen. So ist sichergestellt, dass alle Veranstaltungen und Dokumentationen von einem fachkundigen Team ehrenamtlich begleitet werden können. Die Fäden laufen seit vielen Jahren bei der Ausschussvorsitzenden Gabriele Richter zusammen. So vielfältig wie die Veranstaltungskonzepte sind, so vielfältig sind auch die Veranstaltungsorte: Kammer in der Schule (KidS-Projekte) in Velbert und Moers, Studenteninformationen im Haus der Architekten, an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Höxter, an der PBSA Düsseldorf sowie an der Universität Siegen. Bauherrenseminare in Geseke, Lüdenscheid, Finnentrop, Arnsberg, Haan, Wesel, Oberhausen und Münster. Seit Beginn der Bauherrenseminare im Jahr 2008 haben über interessierte Bauherren an den Seminaren teilgenommen. Seit 2007 läuft sehr erfolgreich die Kinoreihe zu architekturrelevanten Themen in Düsseldorf, Dortmund, Bielefeld und Münster. Mehr als Kinobesucher konnten seit dem Start der Reihe in den Kinos begrüßt werden. Für Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit fand im Berichtszeitraum eine Kammer vor Ort -Veranstaltung in Coesfeld statt; eine weitere Kammer vor Ort -Veranstaltung ist im November 2016 in Altena geplant. Am 25./26. Juni 2016 fand landesweit der Tag der Architektur statt. 325 Objekte in 146 Städten und Gemeinden standen den interessierten Besuchern zur Besichtigung offen. Architekten und Bauherren standen gemeinsam Rede und Antwort. Schätzungsweise haben rund Bauwillige und Architekturinteressierte den Tag der Architektur für außergewöhnliche Besichtigungen genutzt. Diese Veranstaltung zählt damit eindeutig zu den Publikumsmagneten. Diese genannten Veranstaltungen richten sich in erster Linie an den architekturinteressierten Laien. Jugendliche werden an Architektur herangeführt, Bürgerinnen und Bürger sowie potenzielle Auftraggeber über die Leistungen von Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern informiert. Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit wird von Gabriele Richter (4. v. r.) geleitet und von Dr. Markus Wirtz (3. v. r.) und Dieter Cremer (r.) von der Geschäftsstelle betreut Foto: C. Rose Fach- und themenspezifische Veranstaltungen Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Fachausschüsse bei der Durchführung und Organisation von Veranstaltungen, die sich mit fachspezifischen Themen auseinandersetzen. So finden z. B der Innenarchitektentag, der Landschaftsarchitektentag, der Stadtplanertag sowie der Architektentag alle zwei Jahre statt. Darüber hinaus betreut der Ausschuss organisatorisch Veranstaltungen für Sachverständige und Wettbewerbsberater oder themenspezifische Veranstaltungen wie z. B. Fachgespräche über Architektenwettbewerbe zum Thema Leistungsphase 0 oder das Aktionsbündnis Impulse für den Wohnungsbau.

55 Geschäftsbericht 2015/2016 Die Nacht der Museen im Haus der Architekten ist alljährlich ein starker Publikumsmagnet Foto: Thilo Saltmann Ausstellungen Das Haus der Architekten erfreut sich beim architekturbegeisterten Publikum großer Beliebtheit. Im Berichtszeitraum konnten bei drei Ausstellungseröffnungen mehrere hundert Gäste begrüßt werden. Ein Publikumsmagnet ist die jährliche Nacht der Museen, ca Besucher nutzten am 9. April 2016 die Gelegenheit, an dem angebotenen Rahmenprogramm teilzunehmen. Anstelle einer typischen Autorenlesung wurde dem interessierten Publikum erstmalig ein Poetry Slam mit dem mehrfachen deutschsprachigen Meister Sebastian 23 angeboten. Aufgrund des starken Andrangs musste aus Sicherheitsgründen das Haus der Architekten mehrfach geschlossen werden. Besonderen Anklang bei der Nacht der Museen fand auch die Ausstellung Kopfüber von Dirk Brömmel. Als weitere Highlights gelten seit Jahren die Führungen durch den Medienhafen, die im Haus der Architekten beginnen. Das Haus der Architekten ist die zentrale Anlaufstelle für Mitglieder der AKNW, für kulturinteressierte sowie fachfremde Besucher. Es ist ein offenes Haus: Neben den Ausstellungen finden hier viele Seminare der Akademie statt. Zum Neujahrsempfang lädt die Architektenkammer Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Verbänden und Organisationen ins Haus der Architekten ein. Architektur-Kongresse Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beteiligt sich regelmäßig am Internationalen Stahlbau-Kongress im Rahmen der Messe DEUBAUKOM sowie dem Internationalen Glasstec-Kongress, die beide alle zwei Jahre in Essen und Düsseldorf stattfinden. Diese Veranstaltungen haben seit Jahren großen Zulauf bei den Mitgliedern und politisch Verantwortlichen. Messeauftritte Die EXPO REAL, Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien und Investitionen, findet seit 1998 jedes Jahr im Oktober in München statt. Die größte B2B-Messe für Gewerbeimmobilien in Europa steht für Networking, Marktorientierung und wertvolle Businesskontakte. Die AKNW ist seit einigen Jahren auf dem Stand des Landes NRW vertreten. Der blue afternoon am Messe-Montag hat sich zwischenzeitlich als feste Größe für Politik, Wirtschaft, Kammermitglieder und Besucher etabliert. Im zweijährigen Rhythmus präsentiert sich die Architektenkammer NRW zudem mit einem eigenen Messestand auf den Messen DEUBAUKOM in Essen und der Fachpublikumsmesse in Düsseldorf. Zusätzlich beteiligte sich die Architektenkammer NRW mit einem eigenen Informationsstand, in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, auf der Bildungsmesse didacta in Köln. Alle Veranstaltungen haben zum einen das Ziel, Architektur und die Mitglieder der AKNW positiv in der Öffentlichkeit darzustellen, zum anderen sollen die Mitglieder bei ihrer täglichen Arbeit durch Informationen unterstützt werden. Ein Teil der Veranstaltungen wird daher auch als Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder anerkannt.

56 54 55 Ausschuss- und Facharbeit 2.9 Ausschuss Planen und Bauen Der Ausschuss befasst sich in seinen Sitzungen mit Fragen des Baurechts, der Bauplanung und der Bautechnik. In diesen Bereichen ist die AKNW bestrebt, die Regelungsdichte der Vorschriften zu minimieren und gleichzeitig auf die Entwicklung von Gesetzen, Verordnungen, Normen und anderen baurechtlichen und technischen Vorschriften durch aktive Mitarbeit sowie durch Stellungnahmen und Einsprüche Einfluss zu nehmen. Einen Schwerpunkt der Ausschussarbeit bildete die anstehende Novellierung der Landesbauordnung, über die in Kapitel 1.2 dieses Berichts ausführlich berichtet wird. Der Ausschuss bereitete Stellungnahmen zum Referentenentwurf und für politische Anhörungen vor und sichtete den Regierungsentwurf für das parlamentarische Verfahren. Von zentraler Bedeutung werden die Änderungen zum barrierefreien Bauen sein. Die Brandschutzbestimmungen der Bauordnung werden an die der Musterbauordnung angepasst werden, was insbesondere Erleichterungen im Holzbau zur Folge haben wird. In einem Arbeitskreis wurden die Weichen gestellt, das nicht mehr zeitgemäße Formularprogramm forma durch eine neue Software abzulösen. Der Vordruckverlag Weise hat in Kooperation mit der AKNW und der IK-Bau NRW sein bewährtes Bauantragsprogramm um eine kostengünstige Sonderedition PrintForm NRW ergänzt und gestützt auf den Rat der Experten aus dem Ausschuss auf die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Entwurfsverfasser zugeschnitten. Das Programm enthält alle notwendigen Vorlagen zum Baugenehmigungsverfahren und weitere Formulare. Diskutiert wurde, ob eine Neuausrichtung der Start-Beratung Energie sinnvoll ist. Diese Beratung wurde im Jahr 2002 als berufspolitische Antwort auf niederschwellige Angebote des Handwerks durch die AKNW initiiert konnte erreicht werden, dass die Beratungsleistungen vom Land NRW gefördert werden. Zwischenzeitlich hat das Interesse der Mitglieder nachgelassen, eine Start-Beratung Energie anzubieten. Der Ausschuss stellte fest, dass eine Einstiegsberatung durch Architekten nicht mehr erforderlich ist. Vielmehr besteht in der BAFA-Beratung ein hinreichendes Angebot von Architekten an Gebäudeeigentümer. Es ist vorgesehen, in Abstimmung mit der Energie.Agentur NRW, dem Umweltministerium und der IK-Bau NRW die Start-Beratung Energie spätestens zum Jahresende 2016 auslaufen zu lassen. Das Umweltministerium hat Hochwasserrisiko-Managementpläne und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der neben der Vorsorge durch Planung, bauliche Vorsorge, Schutzeinrichtungen, Gefahrenabwehr auch Informationen und Fortbildungen umfasst. In dieser Frage hat die AKNW mit dem Ministerium eine Zusammenarbeit vereinbart, die auf Sensibilisierung, Information und Qualifizierung zielt. Derzeit wird geklärt, wie mit der Kommunalagentur NRW eine weitere Zusammenarbeit erfolgen kann. Die Vernetzung von Gebäudefunktionen hält auch im mehrgeschossigen Wohnungsbau Einzug. Smart Home wird so für viele Architekten zum Thema. Der Ausschuss geht der Frage nach, welche Möglichkeiten die Technologie für Energieeffizienz, Verringerung des Energieverbrauchs, Daten- und Einbruchsicherheit sowie Komfort und Assistenz im Alter bietet. Verschiedene Institutionen und Verbände begleiten in einer Gebäude-Allianz für den Klimaschutz die Klimaschutzpolitik des Landes. Die AKNW beteiligt sich gemeinsam mit weiteren gesellschaftlichen Gruppen an der Allianz, die als erste Maßnahme ein Grundsatzpapier herausgegeben hat. Der Ausschuss berät, wie sich die AKNW noch intensiver in die Klimaschutzdebatte einbringen kann. Die voranschreitende Digitalisierung befördert die Planungsmethode Building Information Modeling (BIM), deren Kern die Erstellung von digitalen dreidimensionalen Bauwerksmodellen ist. Dabei werden in einem kooperativen Planungsprozess mit allen Beteiligten geometrische Informationen festgelegt, mit

57 Geschäftsbericht 2015/2016 anderen relevanten Daten angereichert und verknüpft. Diese Informationen dienen als Datengrundlage während der Planung, Realisierung, des Betriebs und der Erhaltung der Bauwerke. Der Ausschuss diskutierte die Planungsmethode und die Auswirkungen auf den Berufsstand. Über die Bauforschung werden zahlreiche Anforderungen an das Planen und Bauen definiert und fortentwickelt. Innovationen im Bauwesen werden ebenso vorbereitet wie die Beschreibung von Bauschäden und deren Vermeidung. Zudem begleitet die Bauforschung Förderprogramme und bereitet Gesetzes-, Verordnungs- oder Normenverfahren vor. Der Ausschuss diskutierte, wie sich die Architektenkammer NRW in die Bauforschung einbringen kann und wie Forschungsergebnisse für die Mitglieder aufbereitet werden können. Dabei kann sich die AKNW in ein Projekt des IRB einbringen, das die Bereitstellung von Forschungsergebnissen auf einer Open Source Plattform zum Inhalt hat. Mit der ehrenamtlichen Mitarbeit in den Gremien für technische Regelwerke nimmt die AKNW gemeinsam mit Vertretern anderer Kammern eine berufspolitische Aufgabe auf Bundesebene wahr. Die Bayerische Architektenkammer hat für einzelne Themen die Federführung übernommen. Die entsprechende Koordinierung erfolgt im BAK-Ausschuss Planen und Bauen, in dem die AKNW mit mehreren Personen vertreten ist. Somit ist eine enge Verknüpfung der Arbeit auf nordrhein-westfälischer und Bundesebene gewährleistet. Ausschuss Planen und Bauen mit dem Vorsitzenden Eric Wollesen (7. v. r.) und AKNW-Abteilungsleiter Herbert Lintz (4. v. l.), der den Ausschuss betreut Foto: Christof Rose Aktive Mitarbeit erfolgte bei der Überarbeitung der DIN 1356 Bauzeichnungen. Nachdem der Normenausschuss mit der beabsichtigten Regelungstiefe zunächst deutlich über den ursprünglichen Normenauftrag gegangen war, hatte die AKNW gemeinsam mit der BAK auf Grundlage des bisherigen Manuskripts einen Überarbeitungsvorschlag gemacht. Dieser wurde vom DIN-Lenkungsgremium akzeptiert und wird derzeit zur Beschlussreife ausgearbeitet. Weiterhin aktiv ist die AKNW im Regelbereich der zur Energieeinsparverordnung zugehörigen Normen, um so Einfluss auf die Weiterentwicklung des Rechenwerks zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung zu nehmen. Wer Menschen mit Behinderungen beschäftigt, muss die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass die besonderen Belange dieser Personen berücksichtigt werden. Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden in einer eigenständigen Regel herausgegeben. In der ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten werden sukzessive ergänzende Anforderungen an die einzelnen ASR unter Mitarbeit der AKNW formuliert und fortlaufend ergänzt. Der internationale Normentwurf DIN ISO-Norm Nachhaltige Entwicklung von Kommunen Indikatoren für städtische Dienstleistungen und Lebensqualität legt eine Methodik vor, über eine Reihe von Indikatoren die Leistungsfähigkeit und Dienstleistungen von Kommunen zu messen und zu steuern. Bei der Frage, ob eine solche Norm überhaupt auf internationaler Ebene entwickelt werden soll, konnte sich Deutschland nicht gegenüber den weiteren internationalen Normungsgremien durchsetzen. Der vorliegende Entwurf, den die AKNW auf deutscher Seite fachlich begleiten konnte, wird den nationalen Anforderungen nicht gerecht, weshalb sich die AKNW dagegen ausgesprochen hat, die Norm in das deutsche Normungswesen zu übernehmen.

58 56 57 Ausschuss- und Facharbeit 2.10 Ausschuss Stadtplanung Der Ausschuss Stadtplanung beschäftigt sich mit berufspolitischen Themen der Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Dies sind Fragen der Landesplanung und der Regionalplanung, städtebauliche und landesplanerische Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die Aus- und Fortbildung von Stadtplanern sowie eine große Zahl weiterer Themen der Stadtplanung. Vertreter der Fachrichtung Stadtplanung sind auch für die Mitwirkung in anderen Ausschüssen benannt, in denen Themen der Stadtplanung und des Städtebaus behandelt werden. Der Ausschuss verfolgte das Verfahren zur Neufassung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und erarbeitete weiterhin verschiedene Stellungnahmen der Architektenkammer NRW zu Neuaufstellungen und Änderungen von Regionalplänen. Themen waren u. a. Neuausweisungen und Erweiterungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen, Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sowie Erstunterkünfte für Asylbewerber. Bei der Beurteilung wurde besonderer Wert auf die Beachtung ökologischer Belange und die Reduzierung des Freiflächenverzehrs gelegt. Am 27. November 2015 wurde zum achten Mal der Stadtplanertag als wichtigste Veranstaltung der Fachrichtung Stadtplanung im Haus der Architekten mit über 200 Gästen durchgeführt. Unter dem Motto Chancen der Vielfalt - Stadt und Migration griff das durch den Ausschuss vorbereitete Programm Fragen der Auswirkungen von Zuwanderung und demografischem Wandel auf. Thematik und Inhalt sämtlicher Vorträge konnten überzeugen. Die deutsch-türkische Autorin Hatice Akyün ermöglichte mit der Schilderung ihrer eigenen Integrationsgeschichte einen überaus sympathischen Einstieg in das schwierige Thema. Der Stadtplanertag 2015 befasste sich mit dem Themenfeld Zuwanderung, Migration und Flucht Foto: Ingo Lammert Der wissenschaftlich geprägte Vortrag von Prof. Pablo Molestina zur Geschichte der Integration in die Stadt war ein gelungener Schlusspunkt des Stadtplanertages. Die Veranstaltung zeigte, dass die Integration eine schwere, aber für die Gesellschaft lohnende Aufgabe ist, zu der Stadtplanerinnen und Stadtplaner wichtige Beiträge leisten können. Der Ausschuss beteiligte sich an dem durch den Vorstand eingesetzten Arbeitskreis, der sich mit der Problematik des hohen Bedarfs an preiswertem Wohnraum durch den demografischen Wandel und die Flüchtlingskrise beschäftigen sollte. Nach einem Erfahrungsaustausch mit Vertretern aus Düsseldorf, Münster und Lünen entwickelte der Arbeitskreis Handlungsempfehlungen, die in die Arbeit eines auf BAK-Ebene unter Federführung der AKNW gebildeten Arbeitskreises zum Thema Bezahlbarer Wohnungsbau für alle einflossen. Weiterhin bereitete der Ausschuss eine Diskussionsveranstaltung unter dem Motto Wohnen statt Unterbringung Nachhaltige Inklusion von Flüchtlingen vor, die am 21. Januar 2016 im Haus der Architekten mit 175 Gästen stattfand. Als neues erfolgreiches Format der AKNW wurde der UrbanSlam nach dem bekannten Konzept des Poetry Slam zum zweiten Mal am 21. April 2016 in Dortmund durchgeführt. Die Veranstaltung zum Thema Gekommen, um zu bleiben! griff die Flüchtlingsproblematik auf und konnte an die erfolgreiche erste Veranstaltung anknüpfen. Der Ausschuss beteiligte sich an der inhaltlichen Vorbereitung.

59 Geschäftsbericht 2015/2016 Weiteres Thema der Ausschussarbeit war der Tag der Städtebauförderung, der erstmals am 9. Mai 2015 bundesweit in 582 Kommunen stattfand. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Erfolge der Städtebauförderung in der Öffentlichkeit deutlich zu machen. Der Ausschuss diskutierte, dass der Tag der Städtebauförderung als Bühne für die öffentliche Präsentation städtebaulicher Leistungen genutzt werden könne. Ein Arbeitskreis des Ausschusses erarbeitete im Auftrag des Vorstandes mit dem MSWKS verschiedene Maßnahmen, wie u. a. die Platzierung der BAK-Informationen in den Medien der AKNW und Berichte im DAB und auf der AKNW-Homepage zur Unterstützung des zweiten Tag der Städtebauförderung am 21. Mai Ein Arbeitskreis des Ausschusses beschäftigte sich mit dem Thema Quartiersmanagement, das ein attraktives Tätigkeitsfeld für die Fachrichtung darstellt. Der Arbeitskreis bereitete eine Informationsveranstaltung mit verschiedenen Fachbeiträgen für Mitglieder der AKNW vor, die im November 2016 stattfinden wird. Weiterhin wird ein Leistungsbild für diese Tätigkeit erarbeitet. Der Ausschuss beteiligte sich an der Vorbereitung einer interdisziplinär ausgerichteten Ausstellung der Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur im Haus der Architekten, die den öffentlichen Raum in der Stadt thematisieren soll. Ein Arbeitskreis der Ausschüsse erarbeitete ein inhaltliches Konzeptpapier und Vorschläge für Kuratoren. Nach Gesprächen wurde das Berliner Büro einsateam für die inhaltliche Erarbeitung ausgewählt. Das Büro Maurer United aus Maastricht wird die gestalterische Konzeption übernehmen. Der Ausschuss beschäftigte sich weiterhin im Auftrag des Vorstands mit der Normenarbeit des Deutschen Instituts für Normung e.v. (DIN) und der internationalen Organisation für Normung (ISO) zu Inhalten, Prozessen und Verfahren der Stadtentwicklungsplanung. Auf Vorschlag des Vorstandes wurde ein Mitglied des Ausschusses als Vertreter der BAK in den Lenkungskreis Smart Cities entsandt, um die von der BAK formulierte Kritik an der Normenarbeit des DIN zu vertreten. Der Ausschuss wies die Einflussnahme von Normungsorganisationen in der Stadtentwicklung in deutlicher Form zurück. Weitere Themen der Ausschussarbeit waren u. a. die Erarbeitung von Plänen zum Hochwasserrisikomanagement, das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW und der geplante Klimaschutzplan NRW, kommunale Stellplatzsatzungen, die Weiterentwicklung des Fort- und Weiterbildungsangebotes der Akademie der AKNW und die Eintragungsbedingungen für Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Der Ausschuss Stadtplanung tagt unter der Leitung von Prof. Rolf-Egon Westerheide (3. v. r.) und wird betreut durch Referent Jan Schüsseler (2. v. r.) von Geschäftsstelle der AKNW. Die Sitzung am 6. Juni 2016 begleiteten auch AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann (2. v. l) und Geschäftsführer Dr. Florian Hartmann (7. v. l.) Foto: Christof Rose

60 58 59 Ausschuss- und Facharbeit Der Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen mit dem Vorsitzenden Jochen König (3. v. l.) und AKNW-Justiziar Dr. Florian Hartmann (l.); betreut wird der Ausschuss von AKNW-Referent Jan Schüsseler (nicht im Bild) Foto: Christof Rose 2.11 Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen Der Einsatz für den geregelten Wettbewerb als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung im Planungswesen ist zentrales Thema der Ausschussarbeit. Der Ausschuss bereitet unter Vorsitz von Jochen König das Eintreten der Architektenkammer NRW für Wettbewerbe gegenüber potenziellen Auslobern, der Politik und der Öffentlichkeit vor und erarbeitet Grundlagen für die berufs- und vergaberechtliche Diskussion um die Entwicklung der Wettbewerbsregeln. Die Ausschussarbeit erfolgt unter kontinuierlicher Auseinandersetzung mit der Praxis des Wettbewerbs- und Vergabewesens. In den erweiterten Sitzungen des Ausschusses erfolgte ein regelmäßiger Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit den Wettbewerbsbeiräten. Die Sprecher der Beiräte berichteten über das Vergabegeschehen in ihren Bezirken und informierten über die Beratungstätigkeit vor Ort, die in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle erfolgte. Wesentliche Ziele der Beratung potenzieller Auslober sind es, den Beitrag von Wettbewerben zur Steigerung der Baukultur zu verdeutlichen, einer großen Zahl an Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen und im Sinne der Nachwuchsförderung die Öffnung der Verfahren für junge und kleinere Büros zu erreichen. Grundlage des Wettbewerbswesens in Nordrhein-Westfalen bildet seit Juni 2014 die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Das Regelwerk war im Vorjahr auf Bundesebene eingeführt worden und wurde in den Folgejahren mit Ausnahme Bremens und des Saarlandes von allen Bundesländern übernommen. Da den Ausschuss im Berichtszeitraum vermehrt Anfragen zu Verhandlungsverfahren nach VOF erreichten, erarbeitete der Ausschuss die Adaptation einer Veröffentlichung der Architektenkammer Niedersachsen zum Thema VOF-FAQ. Die Schrift geht unter anderem ausführlich auf das Rügen und die Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ein. Nach der Veröffentlichung des EU-Richtlinienpakets zur Vergabe öffentlicher Aufträge im März 2014 musste dessen Umsetzung in deutsches Recht binnen zwei Jahren erfolgen. Bei der BAK wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in die der Vorsitzende des Ausschusses entsendet wurde. Die Arbeitsgruppe beteiligte sich intensiv an der Diskussion um die Vergabearten für freiberufliche Leistungen und der Erarbeitung des Vergabemodernisierungsgesetzes. Sie erarbeitete ein Forderungspapier der BAK zur Vergaberechtsnovelle, in dem der Erhalt der VOF, der Wettbewerb als Regelverfahren und die Verbesserung des Zugangs für junge und kleinere Büros thematisiert werden (ausführlicher Bericht siehe Abschnitt Novellierung Vergaberecht, Kap. 1.10). Nachdem in zahlreichen Bundesländern auf unterschiedlichen Ebenen Veranstaltungen zu Themen der öffentlichen Vergabe von Planungsleistungen stattfanden und die IK-Bau NRW in den Jahren 2012 und 2014 einen Vergabetag durchgeführt hatte, bereitete der Ausschuss im Auftrag des Vorstandes mit Gremien der IK-Bau NRW erstmals einen gemeinsamen nordrhein-westfälischen Vergabetag vor.

61 Geschäftsbericht 2015/2016 Der Vergabetag fand am 9. März 2016 im Ruhrfestspielhaus in Recklinghausen mit über 600 Gästen statt. Schwerpunktthema war die zum Zeitpunkt der Veranstaltung unmittelbar bevorstehende Novelle des Vergaberechts. Bereits zum sechsten Mal bereitete der Ausschuss eine moderierte Diskussionsveranstaltung zum Wettbewerbswesen vor, an der am 14. Dezember 2015 etwa 100 Personen, darunter Teilnehmer an Wettbewerben, Wettbewerbsbetreuer und weitere Akteure im Wettbewerbswesen, teilnahmen. Unter dem Motto Leistungsphase 0 Der Erfolg des Wettbewerbs liegt in der Vorbereitung wurde in Impulsreferaten und Diskussionsbeiträgen erörtert, dass die Qualität der Vorbereitung von Wettbewerben eine wichtige Voraussetzung für die Prozess- und Planungsqualität von Bauprojekten darstellt. Die seit Jahren kontinuierlich durchgeführte Ausloberumfrage, zu der Auslobern jeweils nach Abschluss des Verfahrens ein Fragebogen übersandt wird, wurde fortgeführt. Die Auswertung der im Jahr 2014 abgeschlossenen Verfahren ergibt ein insgesamt positives Bild der Umsetzung von Wettbewerbsergebnissen. Es war festzustellen, dass die ersten Preisträger in etwa 90 Prozent der Verfahren mit der Planung beauftragt wurden und die Zusammenarbeit von den meisten Bauherren als harmonisch und kooperativ bezeichnet wurde. In zahlreichen Fällen verzögerte sich allerdings die Realisierung der Bauaufgaben aus finanziellen Gründen. Die Ergebnisse der Ausloberumfrage bilden eine wichtige Grundlage für die Beratung potenzieller Auslober von Wettbewerben. Die Liste der Mitglieder, die Wettbewerbe betreuen, wurde weiter gepflegt. Die Eintragung in die Liste erfolgt nach eindeutigen und nicht diskriminierenden Kriterien, die Erfahrung in der Betreuung von Wettbewerben dokumentieren. Bewährt hat sich die Regelung, nach der sich die eingetragenen Büros jährlich verpflichten müssen, ausschließlich berufs- und vergaberechtskonforme Verfahren zu betreuen. Die Liste ist online verfügbar und wurde potenziellen Auslobern auf Anfrage auch von den Mitgliedern der Wettbewerbsbeiräte zur Verfügung gestellt. Zurzeit umfasst die Liste 23 Eintragungen. Der gemeinsame Vergabetag von IK-Bau NRW und AKNW stieß mit über 600 Teilnehmern auf eine enorme Resonanz. Das anschließende Get-together nutzten die Teilnehmer zum intensiven Austausch über das Gehörte Foto: Edda Mair, IK-Bau NRW Die Zahl der Wettbewerbe in Nordrhein-Westfalen, bei denen im Jahr 2015 die Übereinstimmung der Auslobungsbedingungen mit den eingeführten Wettbewerbsregeln festgestellt werden konnte, lag mit 62 Verfahren etwas höher als im Vorjahr. Bis Ende Mai 2016 wurden weitere 32 Verfahren registriert. Seit Einführung der RPW 2013 erfolgte die Regelung fast aller Verfahren nach dem neuen Regelwerk. Es handelte sich im Berichtszeitraum sämtlich um nichtoffene Wettbewerbe, darunter 29 ausschließlich mit eingeladenen Teilnehmern. Zwei Verfahren waren zweiphasig angelegt. 21 Verfahren wurden von vergaberechtlich privaten Auslobern durchgeführt.

62 60 61 Ausschuss- und Facharbeit 2.12 Eintragungsausschuss Der Eintragungsausschuss hat seine Arbeit im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 fortgeführt. Der Eintragungsausschuss ist in erster Linie zuständig für Anträge auf Eintragung in die Listen der Architektinnen und Architekten, der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten und der Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Im Berichtszeitraum sind insgesamt 845 Anträge auf Eintragung in die Liste der Architekten, der Innenarchitekten, der Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner gestellt worden. Es wurden 639 Archi - tekten, 52 Innenarchitekten, 32 Landschaftsarchitekten und 61 Stadtplaner, insgesamt also 784 neue Mitglieder aufgenommen. Der Eintragungsausschuss der AKNW tagte am 13. April 2016 mit (v. l.) Gabriele Tepasse, Stefan Krapp, Oliver Hall, Michael Isselmann, Bernd Wirtz (Vorsitzender) und Horst Wilhelm Burchardt Foto: Christof Rose Der Eintragungsausschuss ist weiter zuständig für: Eintragungen in die Liste Auswärtiger Architekten nach 7 BauKaG NRW: Hier wurden im Berichtszeitraum insgesamt acht Verfahren durchgeführt. Diese betrafen die Eintragungen von einem Türken, einem Österreicher, einem Bulgaren, einem Schweizer, einem Norweger und drei Niederländern. Anträge auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis: Im Berichtszeitraum gab es 120 Anträge von Gesellschaften auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis. Eingetragen wurden 97 Partnerschaften, davon 95 Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung. Eine Partnerschaft wurde aus dem Gesellschaftsverzeichnis gelöscht. Ferner wurden 24 Kapitalgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen. Ausstellungen von Bescheinigungen nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie: Es sind 19 EU-Bescheinigungen sind ausgestellt worden. Löschungen aufgrund von Unzuverlässigkeit der Mitglieder: Es wurden 31 Löschungen aufgrund von Unzuverlässigkeit vorgenommen. Sechs Verwaltungsverfahren waren insgesamt anhängig, davon wurde in einem Fall der Antrag abgelehnt bzw. die Klage abgewiesen; in fünf Fällen seitens der Kläger zurückgenommen. Aktuell ist kein Verwaltungsverfahren anhängig. Löschungen, die nicht aufgrund von beruflicher Unzuverlässigkeit vorgenommen werden, werden durch die Geschäftsstelle ausgeführt. Diese gliedern sich in Löschungen wegen Kündigungen der ehemaligen Mitglieder: 354 Löschungen wegen Todes: 206 Löschungen wegen Wegzugs aus Nordrhein-Westfalen: 39 Es wurden insgesamt 630 Löschungen in den Fachrichtungslisten vorgenommen. Die Geschäftsstelle der AKNW unterstützt die Arbeit des Eintragungsausschusses indem sie die Sitzungen vorbereitet, den Ablauf protokolliert und die Beschlüsse ausführt. Sie übernimmt mit Vollmacht des Vorsitzenden des Eintragungsausschusses durch den Justiziar die Vertretung der Eintragungsausschüsse in den Verwaltungsstreitigkeiten vor den verschiedenen Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in NRW, die von abgelehnten Antragstellern sowie den wegen Unzuverlässigkeit gelöschten ehemaligen Mitgliedern gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses angestrengt werden.

63 Geschäftsbericht 2015/ Sachverständigenwesen Seit vielen Jahren bestellt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Sachverständige auf der Grundlage des Baukammerngesetzes NRW in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind derzeit 82 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Davon sind 11 Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden, 57 Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, 2 Sachverständige für Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne, 1 Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau, 2 Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau, Sportanlagen, 1 Sachverständiger für Sportanlagen, 1 Sachverständiger für Mieten und Pachten und 7 Sachverständige für das Sachgebiet Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure öffentlich bestellt und vereidigt. Im Berichtszeitraum wurden weitere Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigung gestellt. Es gab vier neue Bestellungen für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Sachgebiete Vorbeugender Brandschutz, Abrechnung im Hoch- und Tiefbau sowie Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau sind bei der Architektenkammer NRW zwar eingerichtet, eine Bestellung ist jedoch für diese Sachgebiete trotz regelmäßiger Anfragen von Interessentinnen und Interessenten nicht erfolgt. Über das Internet, das Deutsche Architektenblatt wie auch im Rahmen von Telefonaten und persönlichen Gesprächen werden die Mitglieder über die einzelnen Bestellungsvoraussetzungen in den verschiedenen Sachgebieten und den Ablauf des Antragsverfahrens informiert. Zwischen den Bestellungskörperschaften in NRW, zu denen die Ingenieurkammer-Bau NRW, die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern, die Landwirtschaftskammer, die Handwerkskammern und die Architektenkammer NRW gehören, fand im Berichtszeitraum, wie gewohnt, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt, der dazu beitragen soll, die öffentliche Bestellung und Vereidigung weitestgehend zu harmonisieren. Die Architektenkammer NRW ist Mitglied in dem auf Initiative des Oberlandesgerichts Hamm gegründeten Qualitätszirkel Sachverständigenwesen, der regelmäßig tagt, um dazu beizutragen, die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen insgesamt zu optimieren und damit gerichtliche Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Architektenkammer NRW sind in das bundesweite Internet-Sachverständigenverzeichnis unter www. svv.ihk.de eingetragen. Im Bereich der staatlichen Anerkennung nach der Bauordnung NRW und der Sachverständigen-Verordnung NRW (SV-VO) sind derzeit 38 Kammermitglieder für die Prüfung des Brandschutzes staatlich anerkannt. Im Berichtszeitraum gab es keine neue staatliche Anerkennung. Für den Bereich Schall- und Wärmeschutz sind derzeit insgesamt Mitglieder staatlich anerkannt. Im Berichtszeitraum gab es 17 neue Anerkennungen. Über die Anerkennungsverfahren im Bereich Brandschutz sowie Schall- und Wärmeschutz werden die Mitglieder über die Internetseiten der AKNW, das Deutsche Architektenblatt sowie im Rahmen von Telefonaten und persönlichen Gesprächen ausführlich informiert.

64 62 63 Ausschuss- und Facharbeit 2.14 Sachverständigenausschuss für das Eintragungswesen Der bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gebildete Sachverständigenausschuss ist zuständig für die Überprüfung der Qualifikation von Antragstellern, die keine Regeleintragungsvoraussetzungen, nämlich ein Studium und einen Abschluss in der jeweiligen Fachrichtung, nachweisen können, sondern die als Autodidakten überragende Kenntnisse in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung erworben haben. Der Sachverständigenausschuss begutachtet die eingereichten Projektunterlagen und lässt im Zweifel unter Klausurbedingungen eine Stegreifaufgabe schriftlich lösen. Auch die Antragsteller können den Wunsch äußern, zur Lösung einer Stegreifaufgabe eingeladen zu werden. Erforderlich ist, dass die Antragsteller nach dieser Außenseiterregelung nachweisen können, sich in der jeweiligen Fachrichtung besonders ausgezeichnet zu haben. Bei der Beurteilung der Kenntnisse der Antragsteller nach 4 Abs. 7 BauKaG NRW kommt es in erster Linie auf gestalterische Aspekte und nicht auf technische, wirtschaftliche, ökologische oder soziale Planungsfähigkeiten an, die nach 1 Abs. 2 BauKaG NRW ebenfalls zu den Berufsaufgaben der Architekten zählen. Im Berichtszeitraum ist der Sachverständigenausschuss zweimal zusammengekommen. Es wurden sieben Anträge in der Fachrichtung Architektur und ein Antrag in der Fachrichtung Innenarchitektur behandelt. Drei Anträge wurden aufgrund der negativen Gutachten vom Eintragungsausschuss abgelehnt, eine Antragstellerin hat ein positives Gutachten erhalten und wurde vom Eintragungsausschuss in die Liste der Architektinnen und Architekten eingetragen. Die weiteren Verfahren sind noch nicht abschließend beschieden Ordnungswidrigkeiten und wettbewerbsrechtliche Verfahren nach UWG Im Berichtszeitraum wurden von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als zuständige Stelle acht Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß 100 Baukammerngesetz NRW wegen der unbefugten Verwendung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in eingeleitet und entsprechende Geldbußen festgesetzt. Die verhängten Geldbußen mussten zum Teil im Vollstreckungswege beigetrieben werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet eine zusätzliche, im Vergleich zum Ordnungswidrigkeitenverfahren häufig effektivere Möglichkeit, den Schutz der Berufsbezeichnung durchzusetzen. Im Berichtszeitraum wurden von der Kammer 72 Fälle der unberechtigten Führung der geschützten Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in durch natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften erstmals wettbewerbsrechtlich aufgegriffen. Die Mehrheit dieser Fälle konnte aufgrund der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder aufgrund einer nachvollziehbar belegten Berichtigung unzulässiger Firmierung abgeschlossen werden. Die Verfahrensdauer betrug in den meisten Fällen zwischen zwei Wochen und vier Monaten. Unterstützung erhält die AKNW in einigen dieser Verfahren, insbesondere wenn diese vor den Zivilgerichten durchzuführen sind, durch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie durch externe, auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Anwälte. Ist eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, überwacht die Rechtsabteilung deren Einhaltung. Bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen werden Vertragsstrafen fällig. Im Berichtszeitraum konnten, teils mit gerichtlicher Hilfe, in einer Reihe von Fällen solche Ansprüche zugunsten der AKNW durchgesetzt werden.

65 Geschäftsbericht 2015/ Fort- und Weiterbildung Im Geschäftsjahr 2015 hat die Akademie der Architektenkammer NRW insgesamt 304 Veranstaltungen mit Teilnehmern durchgeführt. Die Gesamtteilnehmerzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer um + 1,4 Prozent leicht erhöht. Beirat der Akademie mit Akademie- Geschäftsführer Klaus-Dieter Grothe (3. v. r.) und dem Ausschussvorsitzenden Heinrich Pfeffer (6. v. r.) Foto: Christof Rose Die Anzahl der Absolventen hat sich im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr 2014 um 339 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, d. h. um + 5,9 Prozent erhöht. Im Berichtszeitraum beträgt der prozentuale Anteil der Absolventen an der Gesamtteilnehmerzahl 41 Prozent. Im Jahr 2015 hat die Akademie vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage 19 zusätzliche Seminarveranstaltungen durchgeführt. Zudem hat die Akademie 60 Seminare an Wochenenden, samstags und sonntags, und 18 Abendveranstaltungen von Uhr bis Uhr durchgeführt. Damit hat die Akademie auf die steigende Nachfrage der Mitglieder und Absolventen nach Wochenend- und Abendveranstaltungen reagiert. Sehr positiv gestaltet sich weiterhin die Kooperation mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit dem April 2006 konzipiert und realisiert die Akademie in Kooperation mit dem Ministerium Fortbildungen, die berufspolitische Themenschwerpunkte der AKNW thematisieren und insbesondere die jeweiligen Fördermöglichkeiten in Seminaren für die Mitglieder der AKNW aufzeigen. In dem Zeitraum Januar bis Dezember 2015 sind von den 304 realisierten Veranstaltungen 29 Prozent zu 100 Prozent ausgelastet und 52 Prozent zu mindestens 85 Prozent ausgelastet gewesen. Diese Werte dokumentieren, dass die Seminarangebote der Akademie von den Mitgliedern der AKNW sehr gut angenommen werden. Sehr postiv hat sich weiterhin die Bauherrenseminarreihe Vom Traum zum Haus entwickelt. Die Akademie hat in dem Geschäftsjahr Veranstaltungen mit Teilnehmern realisiert. Seit dem Februar 2008 hat die Akademie im Rahmen der Seminarreihe Vom Traum zum Haus in Kooperation mit der AKNW 298 Veranstaltungen flächendeckend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Dabei haben bisher Teilnehmer von dem kostenfreien Angebot Gebrauch gemacht, sich von Architektinnen und Architekten kompetent und umfassend informieren zu lassen. Neben den Angeboten der Akademie können Mitglieder und Hochschulabsolventen auch Veranstaltungsangebote anderer Bildungsträger wahrnehmen. Um als Nachweis der jährlichen Fortbildungspflicht bzw. als Weiterbildungsnachweis im Rahmen des Eintragungsverfahrens in die AKNW zu dienen, müssen die Veranstaltungen anderer Anbieter zuvor von der AKNW in einem Antragsverfahren als Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt worden sein. Die Anzahl der Bildungsträger, die am Anerkennungsverfahren teilnehmen und pro Jahr aktiv Anträge gestellt haben, ist seit Einführung der Fort- und Weiterbildungsordnung von 272 Anbietern im Jahr 2005

66 64 65 Ausschuss- und Facharbeit Erfolgreiche Reihe der Akademie: 36 Veranstaltungen der Bauherrenseminarreihe mit Teilnehmern realisierte die Akademie im Geschäftsjahr Zum Start in Geseke im Februar 2016 stellten Meinolf Schniedermeier (l.) und Bernd Marx (r.), Vorstände SK Geseke, mit Ralf Sauermann (Abteilungsleiter SK) und AKNW-Pressesprecher Christof Rose (2. v. r.) die Reihe der Presse vor Foto: Thomas Rusche in den Folgejahren kontinuierlich gestiegen. Mittlerweile scheint sich die Anzahl der jährlich aktiven Anbieter auf rund 580 Antragsteller zu festigen. Die Anzahl der Anerkennungen hat sich seit 2005 bis heute mehr als verdoppelt. Seit 2011 zeichnet sich ab, dass die Anzahl der Anerkennungen mit rund pro Jahr beinahe konstant zu bleiben scheint. Das auf der Internetseite der AKNW angebotene Online-Anerkennungsverfahren wird von den Veranstaltern mehrheitlich und positiv angenommen. Dies begründet sich vor allem durch die mit dem Online-Verfahren verbundene Möglichkeit, die anerkannten Veranstaltungen im Seminarkalender der AKNW, in dem auch alle Seminare der Akademie eingestellt sind, zu veröffentlichen. Im Rahmen der Überprüfung der Fortbildung sieht die Fort- und Weiterbildungsordnung vor, dass 10 Prozent der Mitglieder in einer zufälligen Stichprobe ermittelt werden. Entsprechend wurden Mitglieder gebeten, die Fortbildung für das Jahr 2015 im Umfang von acht Unterrichtsstunden nachzuweisen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeigt sich, dass die meisten Mitglieder ihrer Fortbildungspflicht durch Seminarbesuche bei der Akademie nachgekommen sind oder Nachweise über andere, als Fortbildung anerkannte Veranstaltungen, fristgerecht zur Verfügung stellen können. Nicht alle Überprüfungen können jedoch mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. In einigen Fällen müssen berufsgerichtliche Verfahren beantragt werden. Sieht das Berufsgericht einen Verstoß gegen die Fortbildungspflicht als erwiesen an, wird dieser mit der Erteilung eines Verweises und/oder der Verhängung einer Geldbuße geahndet Bundesarchitektenkammer Die Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) ist der Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland begingen alle ostdeutschen Architektenkammern ihr 25-jähriges Gründungsjubiläum. Mit der Wahl der Vorstände durch die Vertreterversammlung war die Kammergründung abgeschlossen. Im Juni 2016 jährt sich damit die BAK-Mitgliedschaft der Neuen Länder auch zum 25. Mal. Die BAK wuchs um ein Drittel ihrer Mitglieder an. Die Dachorganisation vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Auch wenn Architekten- und Bauordnungsrecht grundsätzlich Ländersache sind, fallen viele Entscheidungen in Berlin oder Brüssel. Im Vordergrund stehen derzeit nationale Themen wie bezahlbarer Wohnungsbau, Befreiungsrecht, Vergaberecht und das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sowie europäische Themen, zum Beispiel die Binnenmarktstrategie der EU-Kommission mit der Einführung eines Dienstleistungspasses oder die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie BARL in den Ländern.

67 Geschäftsbericht 2015/2016 Die BAK hat eine Reihe von Stellungnahmen erarbeitet u. a. zur Verwaltungsvorschrift technischer Baubestimmungen (Mai 2016) zum Regierungsentwurf Reform des Bauvertragsrechts (April 2016) zu verschiedenen DIN-Normen zum Regierungsentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Februar 2016/ Dezember 2015) und zu einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung (Dezember 2015) Energiekongress Am 21. April 2016 fand in Berlin der gemeinsam von KfW und Bundesarchitektenkammer ausgerichtete Energiekongress statt. Die Veranstaltung wandte sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Handwerker, Immobilienverwalter und Energieberater. Zu Gast waren u. a. die Staatssekretäre Rainer Baake und Gunther Adler sowie die Bundestagsabgeordneten Marie-Luise Dött und Bärbel Höhn. Entscheider und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik waren dazu eingeladen, in unterschiedlichen Podien und Workshops darüber zu diskutieren, wo die Energiewende derzeit steht, welche aktuellen Herausforderungen es insbesondere im Gebäudesektor gibt und welche Perspektiven sich für die Zukunft ableiten lassen. Kernthemen der Diskussion waren die energieeffiziente Stadt- und Gebäudeplanung und die klimaschonende Energieproduktion. Tag der Städtebauförderung Die BAK wird in diesem Jahr Partner des Tags der Städtebauförderung. Das gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern getragene Projekt für einen Tag der Städtebauförderung soll die Bürgerbeteiligung in Städtebauförderung und Stadtentwicklung stärken und Projekten in kleineren Gemeinden, Mittel- und Großstädten ein Forum bieten. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern war und ist einer der zentralen Faktoren für eine erfolgreiche Gebietsentwicklung im Rahmen der Stadterneuerung. Es sollte darum das Ziel aller sein, die vielfältigen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung für die Zukunft im gesamten Bundesgebiet bekannter zu machen und nachhaltig zu stärken. Der Tag der Städtebauförderung bündelt diese Ziele. Die Architektenkammer NRW arbeitet eng und konstruktiv mit der Bundesarchitektenkammer zusammen; BAK- Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann hier zu Gast beim Neujahrsempfang 2016 der AKNW, mit Präsident Ernst Uhing (l.) und Vizepräsident Michael Arns (r.) Foto: Thilo Saltmann

68 66 67 Ausschuss- und Facharbeit Am 21. Mai 2016 waren deutschlandweit Städte und Gemeinden eingeladen, vor allem in den Programmgebieten der Städtebauförderung Veranstaltungen durchzuführen. Diese sollten die Bürgerinnen und Bürger über Ziele, Inhalte und Ergebnisse der Städtebauförderung informieren, sie zur Diskussion stellen und zu Beteiligung und Mitgestaltung ermuntern. Netzwerk Architektur Export Planen und Bauen international Am 29. Oktober 2015 war das Haus der Architekten in Düsseldorf Veranstaltungsort des Netzwerks Architektur Export (NAX). Rund 50 Architektinnen und Architekten waren ins Haus der Architekten gekommen, um sich über die Arbeit im Ausland zu informieren. Man braucht Offenheit, Interesse an anderen Ländern und Kulturen und einen langen Atem. Mit diesen Worten brachte Erasmus Eller, der seit 20 Jahren erfolgreich Projekte in Russland realisiert, seine Erfahrungen auf den Punkt. Eller war einer von sechs Architektinnen und Architekten, die auf dem Symposium Planen und Bauen international Strategien & Best Practice aus NRW darüber berichteten, wie ihnen der Sprung auf fremde Märkte gelungen ist. Alle Referenten waren sich einig in der Einschätzung, dass der Gang ins Ausland nicht allein strategisch geplant werden könne. Man braucht ein Startprojekt, um Erfahrungen zu sammeln und Kontakte knüpfen zu können. NAX-Veranstaltung (v. l.): Dr. Florian Hartmann (Geschäftsführer AKNW), Kaj Faust (VHV Versicherungen), Inga Stein-Barthelmes (NAX), Marius A. Ryrko (Gerber Architekten), Ernst Uhing (Präsident AKNW), Prof. Dr. Bert Bielefeld (bertbielefeld architekten), Zbigniew Pszczulny (SOP), Erasmus Eller (Eller + Eller), Werner Sübai (HPP), Claudia Sanders (NAX) und Christof Rose (Pressesprecher AKNW, Moderator) Foto: Thilo Saltmann Deutscher Architektentag 2015 im Herrenhauser Schloss in Hannover Am 11. und 12. Oktober 2015 fand in Hannover der Deutsche Architektentag statt. Das Tagungszentrum im Herrenhauser Schloss in Hannover war komplett ausgebucht. Unter dem Leitmotiv Zukunft planen diskutierte die deutsche Architektenschaft über zentrale Aufgaben wie die Zuwanderung, Veränderungen im Berufsbild, die Reform des Vergabewesens u. v. m. Für die AKNW waren Präsident Ernst Uhing und Vorstandsmitglied/BAK-Vizepräsident Martin Müller als Diskutanten in das Programm eingebunden, Pressesprecher Christof Rose moderierte das Forum Vergabe und Wettbewerb (vgl. Kapitel 1.25). Eine Dokumentation liegt mittlerweile vor. Baukulturwerkstätten eine Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur Die Bundesarchitektenkammer ist auch 2016 wieder Kooperationspartner der Bundesstiftung Baukultur. Zentrales Veranstaltungsformat der Bundesstiftung Baukultur sind seit 2014 die Baukulturwerkstätten, die als Veranstaltungsreihe an verschiedenen Orten im Bundesgebiet stattfinden. In diesem Jahr befassen sich die Baukulturwerkstätten mit dem Thema Wohn- und Freiraum. Mit dem Thema Flucht nach Vorne begann die Veranstaltungsreihe am 10. und 11. März 2016 im Museum Fünf Kontinente in München. Im Fokus standen die anhaltende Zuwanderung und die Integration von Flüchtlingen in unsere Gemeinschaft durch ausreichende und angemessene Unterkünfte. Die Ergebnisse aus den Baukulturwerkstätten 2015 fließen in den Baukulturbericht 2016/2017 ein. Alle Informationen zu den Baukulturwerkstätten finden sich auf der Webseite der Bundesstiftung Baukultur.

69 Geschäftsbericht 2015/2016 Aktion Impulse für den Wohnungsbau Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau ist eine Initiative von Verbänden aus der Bau-, Wohnungsund Immobilienwirtschaft. Sie dient der gemeinsamen Erarbeitung von Positionspapieren gegenüber der Politik. Unter Beteiligung der Bundesarchitektenkammer wurde auf Bundesebene ein Positionspapier Maßnahmenplan Wohnungsbau der Aktion Impulse für den Wohnungsbau für eine Wohnungsbauoffensive (Januar 2016) erarbeitet. Weitere Mitglieder sind unter anderem die Bundesingenieurkammer, BDA, BDB, BDIA, BFW, DMB und VPB. Der Wohnungsbau in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Bereits seit 2009 mahnt die Aktion Impulse für den Wohnungsbau an, dass in Ballungsgebieten zu wenig bezahlbarer Wohnraum neu gebaut wird und immer mehr Sozialmietwohnungen aus der Preisbindung fallen. Schon heute ist absehbar, dass sich auch im Jahr 2015 das vorhandene Wohnungsdefizit weiter aufgebaut hat. Da sich die Zahl der ohnehin vorhandenen Wohnungssuchenden im Laufe des Jahres 2016 durch anhaltende Zuwanderungsströme noch weiter erhöhen wird, müssen über mehrere Jahre rund Wohnungen jährlich neu gebaut werden. So sind zusätzlich zum aktuellen Wohnungsbau jährlich bis zu Sozialmietwohnungen und weitere bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu errichten. Vor diesem Hintergrund fordern die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund sowie die IndustriegewerkschaftBAU von Bund und Ländern die umgehende Verabschiedung eines Maßnahmenplanes für mehr Wohnungsneubau in Deutschland. Konkret schlagen die unterzeichnenden Verbände für Bund und Länder die folgenden sechs Maßnahmenpakte vor: Setzung steuerlicher Anreize für den Wohnungsneubau Erhöhung der Kompensationszahlungen zur sozialen Wohnraumförderung auf jährlich mindestens 1,5 Mrd. Euro unter strikter Zweckbindung dieser Mittel für den Bau neuer Sozialmietwohnungen Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Grunderwerbssteuer Beibehaltung der KfW-Förderung zum Effizienzhaus 70 Bereitstellung von kostengünstigem Bauland Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen Inklusive Gesellschaft Mit Beschluss vom begrüßte der Vorstand der BAK, sich in das Thema Inklusive Gesellschaft stärker einzubringen, um den Beitrag und die Kompetenzen von Architekten und Stadtplanern zu verdeutlichen sowie das Bewusstsein für die Belange behinderter Menschen zu fördern. Unter Federführung von Martin Müller in seiner Funktion als Vizepräsident der BAK fanden Gespräche statt mit der Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, um gemeinsam die vorgenannten Ziele zu befördern. Dazu wurde von der BAK ein Veranstaltungskonzept mit möglichen Projektvorschlägen eingebracht, anhand von Projektdaten des BKI mögliche Forschungsansätze für die Ermittlung spezifischer Kostenkennwerte dargestellt und die Beteiligung der Architektenkammern an der Inklusionslandkarte der Bundesbeauftragten erörtert. Im Ergebnis sollen zwei halbtägige Regionalkonferenzen Süd und Nord mit dem Arbeitstitel Inklusiv gestalten Ideen und gute Beispiele aus Architektur und Stadtplanung von der Bundesbeauftragten gemeinsam mit der BAK und einer Länderarchitektenkammer für 100 bis 250 Teilnehmer ausgerichtet werden.

70 68 69 Ausschuss- und Facharbeit Die erste Regionalkonferenz (Süd) soll in München am stattfinden. Um für die Veranstaltung eine länderübergreifende Ausstrahlung und Teilnahme zu erreichen, wird darauf bei der Programmgestaltung zu achten sein. Die zweite Regionalkonferenz (Nord) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 geplant werden unter Beteiligung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Zur Inklusionslandkarte, einem Internetangebot der Bundesbeauftragten zu regionalen Initiativen und Aktivitäten zur Inklusion, wurde vereinbart, dass zunächst Architektenkammern ihre Initiativen, Beratungs- und Schulungsangebote einstellen und bei Vorliegen weiterer Erfahrungen mit der Inklusionslandkarte erneut miteinander erörtert wird, ob eine inhaltliche Strukturierung vorgenommen werden sollte. Seit 2013 ist das Präsidium mit Barbara Ettinger-Brinckmann als Präsidentin der Bundesarchitektenkammer und den Vizepräsidenten Joachim Brenncke, Prof. Ralf Niebergall und Martin Müller im Amt. Seit 2012 vertritt Martin Müller, Innenarchitekt aus Marl und Vorstandsmitglied der AKNW, die Interessen der nordrhein-westfälischen Architektenschaft im BAK-Präsidium. Im Herbst 2016 finden Neuwahlen statt Baukosteninformationszentrum Nach mehr als 20 Jahren verabschiedete sich Hans-Ulrich Ruf am 29. April 2016 im Rahmen der Gesellschafterversammlung des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) als Beiratsvorsitzender. Ernst Uhing, Präsident der AKNW, dankte Ruf im Namen der Gesellschafter für sein großes Engagement. Die Gründung des Baukosteninformationszentrums und die erfolgreiche Positionierung der GmbH waren von Beginn an eine Herzensangelegenheit für Hans-Ulrich Ruf, so Uhing in seiner Laudatio. Auch Wolfgang Fehrs (Neumünster), seit 2001 stellvertretender Beiratsvorsitzender, stand für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung und wurde in der Gesellschafterversammlung in Düsseldorf gebührend verabschiedet. Zum 15. Mal in Folge schwarze Zahlen Hans-Ulrich Ruf zeichnete die Entwicklung des BKI in vier Phasen nach: In der Gründungsphase mussten die Datenbestände der Architektenkammern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zusammengeführt und marktfähige Produkte von Grund auf neu entwickelt werden. Die zunächst entstandenen Verluste mussten durch Zuschüsse der Gesellschafter ausgeglichen werden. In der Konsolidierungsphase von 2001 bis 2005 konnte die Produktivität und das Produktangebot deutlich ge- Gesellschafterversammlung des Baukosteninformationszentrums im Haus der Architekten: Im Namen der Gesellschafter dankten AKNW-Präsident Ernst Uhing (l.) und BKI-Geschäftsführer Hannes Spielbauer (2. v. l.) dem langjährigen Vorsitzenden des Beirats, Hans-Ulrich Ruf, und seinem Stellvertreter Wolfgang Fehrs (r.) für die engagierte Arbeit über 20 Jahre Foto: Christof Rose

71 Geschäftsbericht 2015/2016 steigert werden. Zwischen 2006 bis 2010 konnten Umsätze und Erlöse deutlich gesteigert und erstmals Jahresüberschüsse erzielt werden. Nicht ohne Stolz blickte Ruf auf die Ausbauphase und die Investitionsphase von 2011 bis 2015 zurück, in der erstmals Umsatzerlöse von mehr als 3 Mio. Euro erzielt werden konnten. Die Entwicklung des BKI kennt trotz mancher Probleme nur eine Richtung vorwärts und aufwärts!, betonte Hans-Ulrich Ruf in seinem letzten Bericht als Beiratsvorsitzender. Die im Wirtschaftsplan 2015 gesteckten Ziele wurden nach Vorlage des Jahresabschlusses deutlich übertroffen: Alle betrieblichen Kennzahlen belegen eindrucksvoll, dass die wirtschaftliche Entwicklung des BKI weiterhin ausgezeichnet verlaufen ist. Bereits zum 15. Mal in Folge weist der Jahresabschluss ein positives Ergebnis auf. Nach Berücksichtigung der satzungsgemäßen Rücklage konnte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung in Höhe von Euro an die Gesellschafter beschließen. Auch der Wirtschaftsplan 2016 sieht mit einem Jahresüberschuss von knapp Euro realisierbare Ziele vor. Kontinuität, Qualitätssicherung und Digitalisierung Die Unternehmensphilosophie sieht eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Komplettierung der vorhandenen Produktpalette sowie deren Qualitätssicherung in den Geschäftsfeldern Kostenplanung, Energieplanung, Gebäude- und Büromanagement vor. Ein weiterer Schwerpunkt ist der konsequente Ausbau der Objektdatenbank bzw. die EDV-technische Reorganisation der Datenbank zur ständigen Verbesserung der Objektauswahl und zur Steigerung der Effizienz der mit der Datenbank verbundenen Prozesse. Parallel zum Projekt Reorganisation der Datenbank werden neue IT-Projekte definiert und entwickelt, die die erfolgreiche Zukunft von BKI gewährleisten sollen. Darüber hinaus werden neue Aufgaben und Ziele definiert. Dazu gehört unter anderem die Beteiligung an der planen-bauen 4.0 GmbH, die Mitwirkung in verschiedenen BIM-Gremien, die Mitwirkung bei der Normenarbeit und die Entwicklung einer mittelfristigen IT-Strategie und der Ausbau des Produktangebotes über neue Medienträger u. a. die Nutzung von BKI-Daten auf mobilen Endgeräten. Kernkompetenz Der Hauptumsatz des BKI, knapp 80 Prozent, wird mit der Kernkompetenz Aktuelle Baukosten erzielt; 54 Prozent des Umsatzes entfällt dabei nach Medienträgern betrachtet auf Fachbücher. Im Geschäftsjahr 2015 realisierte das BKI insgesamt 20 Neuerscheinungen, 16 davon aus dem Geschäftsfeld Kostenplanung. Das wichtigste und erfolgreichste BKI-Produkt ist aber nach wie vor die Fachbuchreihe BKI-Baukosten. Neu hinzugekommen sind Objektdaten für Innenräume und Objektdaten für den sozialen Wohnungsbau. In den Objektdaten für den sozialen Wohnungsbau finden sich attraktive Beispiele aus dem kostengünstigen Geschosswohnungsbau. Manches Projekt ist aus einem Architektenwettbewerb entstanden oder erfuhr in einem Auszeichnungsverfahren besondere Anerkennung. Diese Zusammenstellung der deutschen Architektinnen und Architekten, die über ihre Kammern das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern tragen, wird als Beitrag zur Kostentransparenz und zur Baukostensicherheit gesehen und soll in der Diskussion mit der Politik für eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus werben. Aber auch die jährliche Anzahl der BKI-Internet-Besucher hat sich im Jahresvergleich zu 2014 um über 40 Prozent erhöht User besuchten die Website Qualitätsbefragung 2015 Im Jahr 2015 führte das BKI zu zahlreichen umsatz- und auflagenstarken Produkten schriftliche Qualitätsbefragungen durch. Dabei wurde die derzeitige Kundenzufriedenheit bezüglich Produktqualität und Kundenservice abgefragt.

72 70 71 Ausschuss- und Facharbeit Die Ergebnisse zeigen durchweg sehr positive Kundenbewertungen auf. Kunden und Anwender benoteten sowohl Produktqualität als auch den Kundenservice mit guten bis sehr guten Noten. Neuwahl des Beirats Der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Dipl.-Ing. Markus Lehrmann, und der Vizepräsident der Architektenkammer Baden-Württemberg wurden als jeweilige Vertreter ihrer Kammern neu in den Beirat berufen, Vertreter der Bundesarchitektenkammer bleibt Martin Müller. Darüber hinaus wurden Oliver Heiss (ByAK), Markus Fehrs (AIK SH), Andrea Geister-Herbolzheimer (AK NDS), Prof. Wolfdietrich Kalusche und Prof. Bert Bielefeld in den Beirat des BKI gewählt. Der Beirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei ihrer Aufgabenerledigung zu fördern und zu überwachen sowie in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu beraten. In der konstituierenden Sitzung des BKI-Beirats am 17. Juni 2016 in Stuttgart wurde der Architekt Stephan Weber, Vizepräsident der AK BW, als Vorsitzender des Beirats gewählt. Stellvertretender Vorsitzender wurde der Stadtplaner Markus Lehrmann, Hauptgeschäftsführer der AKNW. Der neu gewählte Beirat zeigte sich beeindruckt von dem Blick hinter die Kulissen des BKI und versicherte seine Unterstützung, das erfolgreiche Geschäftsmodell fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dazu soll mittelfristig ein zukunftsfähiges Handlungs- und Finanzkonzept erarbeitet werden planen-bauen 4.0 GmbH BIM ist eine Methode zur Erstellung von digitalen dreidimensionalen Bauwerksmodellen bei vernetztem Arbeiten. In einem kooperativen Planungsprozess aller Planungsbeteiligten, im Wesentlichen der Architekten mit den Fachingenieuren, wird das virtuelle Modell des Vorhabens dreidimensional aufgebaut und mit weiteren Informationen angereichert. Diese beschreiben Eigenschaften, können aber auch mit Kosten und Terminen verknüpft werden. Da die Methode voraussichtlich bei vielen Projekten hohe Relevanz gewinnen wird, hat sich die Architektenkammer NRW über die Bundesarchitektenkammer als Gesellschafter an der planen-bauen 4.0 GmbH beteiligt, um die Entwicklung aktiv mitgestalten zu können. Im Dezember 2015 gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Stufenplan Digitales Planen und Bauen heraus, der die Einführung moderner, IT-gestützter Prozesse und Technologien bei Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken beschreibt. Auch wenn der Stufenplan nur für Infrastrukturprojekte des Ministeriums verbindlich wird, ist schon jetzt erkennbar, dass er auch für Projekte des Hochbaus Wirkung entfalten wird. Derzeit wird intensiv diskutiert, wie BIM die Berufsausübung der Mitglieder beeinflusst und wie sich die Planer auf die Methode vorbereiten können. Neben technischen Fragen beschäftigt sich die AKNW auch intensiv mit den rechtlichen Fragen, die mit BIM einhergehen. So wird derzeit gemeinsam mit anderen Kammern, Architektinnen und Architekten sowie BIM-erfahrenen Rechtsanwälten an der Erstellung eines BIM-Leistungsbildes gearbeitet. Weiter im Fokus stehen Fragen der Honorierung und des Urheberrechts bzw. Datenschutzes. Erstmals war BIM auch Thema des Baugerichtstages.

73 Geschäftsbericht 2015/2016 Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (v. r.): Michael Püthe, Stephan Müller, Dr. Heinrich Bökamp, Ernst Uhing, Dr. Hubertus Brauer, Gabriele Richter, Klaus Brüggenolte, Michael Arns und Dr. Christian Schramm, begleitet durch AKNW-HGF Markus Lehrmann Foto: Christof Rose 2.20 Gemeinsamer Ausschuss Die 35. Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen unterstrich die Gemeinsamkeiten, mit denen beide Organisationen Interessen formulieren. Unter Leitung des Präsidenten der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, wurde über das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland diskutiert. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die HOAI binnenmarktschädlich und marktverzerrend sei. Gemeinsam wurde noch einmal betont, dass mit der Novelle der HOAI im Jahr 2013 die Europatauglichkeit erreicht worden sei. Die Konformität mit den Zielen eines diskriminierungsfreien Binnenmarktes sei sogar wissenschaftlich bestätigt. Es sei verwunderlich, dass die EU-Kommission abermals versuche, am Preisrecht für Architekten und Ingenieure zu rütteln. Weiteres Thema war der Referentenentwurf für eine Novelle der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen. Die Vorschläge, die Architekten und Ingenieure gemacht haben, seien im vorliegenden Referentenentwurf teilweise berücksichtigt worden. Kritisiert wurden Verschärfungen von Baustandards und aufwändigere Verfahren. Beides führt nach Ansicht des Gemeinsamen Ausschusses zum Anstieg der Baukosten und wäre daher gerade angesichts des erheblichen Bedarfs neuer Wohnungen in Nordrhein-Westfalen kontraproduktiv. Erstaunlich sei das Ansinnen, eine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen einzuführen. Gegen die Barrierefreiheit wäre nichts einzuwenden, dieses Thema sei schon angesichts der demografischen Entwicklung eine Selbstverständlichkeit. Einig war man sich allerdings darin, dass eine starre Quote für den noch höheren Standard der Rollstuhlgerechtigkeit unverhältnismäßig sei. Begrüßt wurden allenthalben die verbesserten Bedingungen für die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Förderprogramm könne das Land Maßstäbe setzen und Vorbild für andere Bundesländer sein, betonte der Ausschuss. Festgestellt wurde, dass der Grundstücksmarkt sich zum wesentlichen Hemmschuh bei der Erstellung zusätzlichen Wohnraumes entwickele. Breiten Raum nahm die Entwicklung im Befreiungsrecht für Architekten und Ingenieure ein. Das Anfang des Jahres verabschiedete Syndikusgesetz sei eine gute Vorlage für andere freie Berufe. Was nun für die Syndizi durchgesetzt sei, müsse auch für Architekten und Ingenieure Geltung bekommen. Das sich der Berufsstand noch stärker mit der Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) beschäftigen müsse, wurde darüber hinaus im Rahmen einer lebhaften Diskussion deutlich. BIM werde Planungsprozesse verändern. Gut beraten seien Architekten und Ingenieure daran, sich mit diesem neuen Instrument auseinanderzusetzen. Der Stufenplan zur Einführung von BIM, der durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verabschiedet worden sei, ist der Anfang einer verpflichtenden Einführung auch für den Hochbau.

74 72 73 Ausschuss- und Facharbeit Als großen Erfolg wertete der Gemeinsame Ausschuss den Erfolg der Internetplattform baukunst-nrw. de. Mit inzwischen mehr als Projekten, die NRW-weit eingestellt worden sind, sei man inzwischen bundesweit einzigartig. Das Folgeprojekt Sight Running NRW, welches die Breitensportarten Jogging und Walking mit Informationen zu baukulturellen Zeugnissen im Rahmen einer Sport-App verbinden soll, wurde mit großer Zustimmung bewertet. Als Königsdisziplin in Sachen Baukultur sei aber die Gründung des Baukunstarchivs NRW Anfang des Jahres zu bezeichnen. Das Baukunstarchiv soll weit über die Grenzen von NRW ausstrahlen und baukulturelle Errungenschaften wissenschaftlich aufarbeiten und ausstellen. Die Eröffnung im Jahr 2018 werde ein Highlight im baukulturellen Engagement beider Kammern sein. Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören gegenwärtig folgende Mitglieder an Für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: Dipl.-Ing. Ernst Uhing, Präsident Dipl.-Ing. Michael Arns, Vizepräsident Dipl.-Ing. Klaus Brüggenolte, Vizepräsident Dr.-Ing. Christian Schramm, Vizepräsident Dipl.-Ing. Gabriele Richter, Mitglied des Vorstands Für die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen: Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Michael Fastabend, Mitglied des Vorstands ( verstorben im Juli 2016) Dipl.-Ing. Stephan Müller, Mitglied des Vorstands Dipl.-Ing. Michael Püthe, Mitglied des Vorstands 2.21 Schlichtungsstelle Die bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingerichtete Schlichtungsstelle ermöglicht Kammermitgliedern und Bauherren, Streitigkeiten vor einem unabhängigen und sachverständigen Gremium durch außergerichtlichen Vergleich beizulegen. Im Vergleich zu staatlichen Gerichtsverfahren können durch das außergerichtliche Schlichtungsverfahren wesentlich schneller und kostengünstiger Ergebnisse herbeigeführt werden. Es besteht jedoch auch für Kammermitglieder keine Pflicht, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen; das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Die Schlichtungsstelle ist paritätisch besetzt. Sie besteht aus jeweils einem Mitglied der Architektenkammer NRW und einem Verbraucher als Beisitzer; den Vorsitz führt ein Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt, seit März 2016 Dr. Sven Kerkhoff. Auf schriftlichen Antrag einer Partei wird das Schlichtungsverfahren von der Geschäftsstelle der AKNW eingeleitet. Stimmen alle Beteiligten der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zu, wird zunächst ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt. Sodann werden die fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem mit allen Beteiligten anberaumten Termin eingehend erörtert. Zur endgültigen Beilegung der Auseinandersetzung schlägt die Schlichtungsstelle den Parteien einen Vergleich im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Im Berichtszeitraum war ein Schlichtungsverfahren anhängig, in welchem auch eine Einigung zwischen den Parteien herbeigeführt werden konnte.

75 Geschäftsbericht 2015/ Qualitätssiegel Betreutes Wohnen Projekte des betreuten Wohnens weisen ein uneinheitliches Angebot mit großem Gestaltungsspielraum auf. Dies ist jedoch nicht immer im Sinne der älteren Mieter, die ein faires, qualitativ hochwertiges und vergleichbares Angebot erwarten. Sie wünschen sich eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung und ein altersgerechtes Wohnumfeld sowie Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der eigenen Lebensgestaltung und Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen. Gleichzeitig kannten auch Investoren, Planer und Betreiber lange keinen anerkannten Kriterienkatalog. Ein solcher Standard für Betreutes Wohnen muss neben den baulichen Anforderungen auch Aussagen zur Qualität von Grund- und Wahlservice sowie zur Vertragsgestaltung beinhalten. Aus diesen Gründen haben sich bereits 2004 viele Akteure aus NRW zusammengeschlossen und landesweit anerkannte Qualitätsstandards und ein eigenes Qualitätssiegel entwickelt. Um die Verwendung dieser Qualitätsstandards in uneigennütziger Weise zu fördern, deren Einhaltung zu prüfen, zu überwachen und weiterzuentwickeln, engagiert sich die AKNW, vertreten durch ihr Vorstandsmitglied Architektin Gabriele Richter, im Vorstand des Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen. Aktuell verfügen 24 Einrichtungen in NRW über das Qualitätssiegel. Im Zuge einer stetigen Qualitätssicherung sehen die Richtlinien des Qualitätssiegels drei Jahre nach der Erstprüfung eine Wiederholungsprüfung vor, die in der Folge dann alle fünf Jahre stattfinden soll Landesnetzwerk Schimmelberatung Die Ursachen für Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen sind oft baulich beeinflusst und tauchen überwiegend bei älteren, unsanierten Gebäuden auf. Sie können aber auch infolge von Starkregen, Überflutung oder Leitungsschäden bis dahin völlig intakte Bausubstanz betreffen. Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl auf Bundesebene als auch auf örtlicher Ebene Beratungsnetzwerke gegründet. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein landesweites, fachübergreifendes Netzwerk initiiert: Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW versteht sich als eine neutrale Informationsplattform. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, über Beratungsangebote in NRW für Betroffene von Feuchte- und Schimmelpilzschäden in Gebäuden zu informieren, Materialien zur Vorbeugung, Beurteilung und Sanierung von Schimmelpilzschäden in neuen und alten Häusern zusammenzustellen und die agierenden Verbände und Akteure zu einem gemeinsamen fachlichen Dialog zusammenzuführen. Die AKNW beteiligt sich an dem Netzwerk und verweist auf ihre Sachverständigen und Energieberater, wenn es darum geht, Betroffene qualifiziert zu informieren und durch fachgerechte Planung Probleme nachhaltig zu beseitigen und weiteren Schäden vorzubeugen. Aktuell befasst sich das Netzwerk mit dem Entwurf des neuen UBA-Schimmelleitfadens, der sich an Sachverständige und Sanierungsbetriebe richtet, aber auch Wohnungsunternehmen, Behörden und Betroffenen Hilfestellungen bieten soll. Ferner erarbeitet das Netzwerk einheitliche Maßstäbe für die Qualifizierung von Betrieben, die Sanierungsarbeiten ausführen. Die AKNW achtet darauf, dass diese Überlegungen ausschließlich Unternehmen betreffen und nicht auf Architekten übertragen werden.

76 74 75 Ausschuss- und Facharbeit 2.24 Baukunstarchiv NRW Das lang erwartete Baukunstarchiv NRW nimmt konkrete Formen an. Mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages am 28. Januar 2016 haben die vier zentralen Träger des ambitionierten Projektes die Architektenkammer NRW, die Stiftung Deutscher Architekten, die Ingenieurkammer-Bau NRW und der Förderverein für das Baukunstarchiv - nun einen wichtigen Schritt zur Realisierung des neuen Archivs vollzogen. Das Baukunstarchiv NRW wird Nachlässe einflussreicher und regional bedeutsamer Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure sammeln und für die wissenschaftliche Bearbeitung zugänglich machen. Die Technische Universität als Kooperationspartner bringt die Bestände des Archivs für Architektur- und Ingenieurbaukunst NRW (A:AI) als Grundstock in das Baukunstarchiv NRW ein und übernimmt die wissenschaftliche Leitung. Architektur ist gebaute Geschichte, erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, bei der Vorstellung des Baukunstarchivs in Dortmund. Es ist wichtig, dass das Werk prägender Architekten und Ingenieure erforscht werden kann, um für die Zukunft daraus zu lernen. Das Baukunstarchiv NRW wird seinen Standort im Gebäude des früheren Museums am Ostwall in Dortmund finden. Der Rat der Stadt Dortmund hatte Ende 2014 den Beschluss gefasst, das leerstehende ehemalige Museum am Ostwall unter gewissen Voraussetzungen für den Betrieb des geplanten Baukunstarchivs NRW miet- und abgabenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Zusage des Landes liegt vor, die Umbaukosten von 3,5 Millionen Euro zu 80 Prozent aus Städtebaufördermittel zu übernehmen. Der Förderverein trägt weitere 10 Prozent, die übrigen 10 Prozent übernimmt die Stadt Dortmund. Durch kompetente, engagierte und verlässliche Arbeit aller Beteiligten ist es gelungen, dass das Baukunstarchiv NRW im Gebäude Ostwall 7, welches erhalten und baulich ertüchtigt werden soll, seine Heimat findet, hieß es auf der Pressekonferenz im Dortmunder Rathaus anlässlich der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages. Unterzeichneten am 28. Januar 2016 den Gesellschaftervertrag: (vorne, v. l.): Ernst Uhing (Präsident AKNW), Michael Arns (Vorstand Stiftung), Walter von Lom und Regina Wittmann (Vorstandsmitglieder Förderverein Baukunstarchiv NRW); (hinten, v. l.): Dr. Wilhelm Droste (Notar), Dr. Heinrich Bökamp (Präsident IK-Bau NRW), Dr. Christian Schramm (Vorstand Stiftung) und Markus Lehrmann (Geschäftsführer Baukunstarchiv NRW) Foto: Stiftung Deutscher Architekten Wichtig ist allen Projektpartnern, dass sich das Baukunstarchiv NRW - neben der rein wissenschaftlichen Archivarbeit - auch für die interessierte Öffentlichkeit öffnet und durch anschauliche und lebendige Vermittlung der Inhalte das Interesse für diese Themen anregt. Vorgesehen sind Ausstellungen, Vorträge sowie öffentliche und halböffentliche Veranstaltungen. Die Eröffnung soll 2018 erfolgen. Bis zum Start der Umbauphase im Herbst dieses Jahres fanden schon einige Veranstaltungen im künftigen Baukunstarchiv statt. Am 3. Juli 2016 wurde zum Beispiel im Baukunstarchiv NRW in Dortmund die Ausstellung zur Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2015 in NRW eröffnet, die im Fünf-Jahres-Rhythmus vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW in Kooperation mit der Architektenkammer NRW vergeben wird und nach der Preisverleihung im November 2015 nun auf Wanderschaft ist. Vom 3. bis 22. Juli 2016 war sie im Baukunstarchiv NRW in Dortmund zu sehen.

77 Geschäftsbericht 2015/2016 Sitz des zukünftigen Baukunstarchivs NRW: Das Gebäude Ostwall 7 in Dortmund Foto: Podehl Fotodesign Das Baukunstarchiv zeigte vom 10. Juni bis zum 2. Juli 2016 die Ausstellung Architekturbilder: Meisterwerke aus dem Architekturmuseum der TU Berlin. Bei der Vernissage am 9. Juni sprachen zur Begrüßung Ullrich Sierau (Oberbürgermeister Stadt Dortmund), Ernst Uhing (Präsident der Architektenkammer NRW), Wolfgang Sonne (TU Dortmund) sowie Dieter Nägelke (TU Berlin). Volles Haus auch beim zweiten UrbanSlam, den die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter dem Thema Gekommen um zu bleiben im April in Dortmund durchgeführt hatte. Man merkt, dass das Baukunstarchiv NRW auch als Veranstaltungsort in Dortmund angenommen wird. Wir blicken gespannt auf 2018, wenn die Umbauphase abgeschlossen ist und das Baukunstarchiv NRW seine Tätigkeit in vollem Umfang aufnehmen kann Kulturrat NRW Die Vertreterversammlung der AKNW hatte 2014 beschlossen, dass die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Kulturrat NRW. e. V. beitreten möge. Der Kulturrat hat in seiner Sitzung am die Aufnahme der AKNW beschlossen und der AKNW einen Gaststatus im Vorstand eingeräumt. Der Kulturrat NRW e. V. ist ein nordrhein-westfälischer Dachverband von landesweiten Kulturorganisationen, Landesgruppen von Berufsverbänden und nichtkommerziellen kulturellen und kulturpolitischen Institutionen mit Landesbezug. Er hat sich zum Ziel gesetzt, Kunst und Kultur in der Landespolitik zur Geltung zu bringen. Ihm gehören derzeit rund 180 institutionelle Mitglieder an. Folgende Ziele hat sich der Kulturrat NRW gesetzt: die Freiheit von Kunst und Kultur fördern und sichern die Vielfalt und Qualität der kulturellen Infrastruktur unterstützen, um NRW als Kulturregion in Deutschland und Europa zu stärken den Informations- und Erfahrungsaustausch der Kunst- und Kulturorganisationen verbessern kulturpolitische Interessen formulieren und sie in der Öffentlichkeit und gegenüber politischen Parteien vertreten

78 76 77 Ausschuss- und Facharbeit Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beteiligt sich intensiv an der fachlichen und gesellschaftlichen Diskussion über den Kunstbegriff in der Architektur. Auszeichnungsverfahren, Wettbewerbe, Förderpreise und die Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit in diesem Bereich sind dem Hause ein großes Anliegen. Der Kulturrat gliedert sich derzeit in sieben Sektionen (Bildende Kunst, Literatur, Medien, Musik, Spartenübergreifende Kultur/ Soziokultur, Tanz und Theater). Zurzeit ist eine Zuordnung der AKNW zu einer der vorhandenen Sektionen noch offen. Es wird angestrebt, dass sich weitere Partner aus dem Bereich Planen und Bauen um eine Mitgliedschaft bewerben, um eine neue Sektion Architektur/Stadtplanung anregen zu können. Für die Sektion Bildende Kunst sind bisher der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler NRW und die ver.di Fachgruppe Bildende Kunst im Kulturrat NRW vertreten. Gemeinsam mit diversen Initiativen und Multiplikatoren wurde ein zunächst informelles Netzwerk (Kunstschalter NRW) gegründet, um als mobile Kommunikations- und Produktionsplattform das Wissen, Erfahrungen und Kräfte der vielen einzelnen Akteure zu bündeln, Synergien zu bilden sowie Orientierung und Mentoring für jüngere Kollegen anzubieten. Ziel ist es, die Interessen der Bildenden Kunst wirksam zu vertreten und den Künstlerinnen und Künstlern eine Stimme zu geben. In Kooperation mit dem Kulturministerium soll ein Modell zur Förderung innovativer Kunstprojekte und Experimente entwickelt und gleichzeitig deren Potenzial und Ergebnisse offensiv anhand von Best Practice-Beispielen dargestellt werden. Stellvertretender Sprecher der Sektion ist Peter Köddermann vom M:AI NRW. Der XIII. Rheinische Museumstag in Duisburg am 6. Juni 2016 befasste sich mit Bildungs- und Kulturarbeit mit Geflüchteten. Es wurde der Frage nachgegangen: Was kommt nach der Willkommenskultur? Über Konsequenz und Chancen der Willkommenskultur ein Beitrag zum Flüchtlingsdiskurs aus kulturpolitischer Sicht. Der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW zog in seiner Sitzung vom 29. Mai 2016 eine Bilanz der Anhörung, zu der er am 3. Mai eingeladen hatte. Gegenstand war das Eckpunktepapier eines Integrationsplans, das die nordrhein-westfälischen Regierungsfraktionen vorgelegt hatten. In dessen Mittelpunkt stehen zwei gesellschaftliche Ziele: die Integration der Asylberechtigten und der Asylsuchenden mit Bleibeperspektive sowie die Sicherung des sozialen Friedens und gesellschaftlichen Zusammenhalts in NRW. Es legt Handlungsfelder fest und beschreibt erforderliche Maßnahmen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte zum Integrationsplan eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich teilt die AKNW die von den Regierungsfraktionen im Handlungsfeld Zusammenleben im Quartier und in der Gesellschaft gemachte Analyse und begrüßt die darin genannten wohnungspolitischen Maßnahmen. Auch nach Auffassung der Architektenkammer NRW ist die dauerhafte und erfolgreiche Integration von Flüchtlingen eng mit ihrer Unterbringung in den Wohnquartieren gekoppelt. Der dringend benötigte Wohnungsneubau darf nach Auffassung der Architektenkammer nicht unterschiedliche oder reduzierte Standards erlauben, auch wegen der Gefahr der Ghettoisierung oder Stigmatisierung von ganzen Quartieren. Qualitätsvoller und bezahlbarer Wohnungsbau für alle darf kein Unterlaufen von gültigen Standards zulassen. Gerade in den angespannten Wohnungsmärkten kann die zusätzliche Nachfrage nach Wohnraum für Flüchtlinge zu Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum mit einkommensschwachen Bürgern führen. Gerade in diesen Regionen muss rasch neuer bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen werden.

79 Geschäftsbericht 2015/ Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung Der Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP) ist ein Verbund aus Organisationen von Beruf und Hochschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, mit dem Ziel, die Qualitätssicherung an Hochschulen in Lehre und Studium durch Akkreditierung zu fördern. Dabei ist ASAP tätig für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung/Raumplanung. Zu den Aufgaben des ASAP gehört die Entwicklung fachspezifischer Kriterien für die Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen nach internationalen Maßstäben, überdies werden Vertreter aus Hochschulen und der Berufspraxis für eine Gutachtertätigkeit vorgeschlagen. Eine Mitgliedschaft im ASAP beinhaltet die Möglichkeit einer Teilnahme an der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung, in welcher jedes Mitglied drei Stimmen hat, sowie einer Mitwirkung in Fachausschüssen, welche etwa vier bis fünf Mal im Jahr tagen. Die Sitzungen finden in der Regel in Berlin statt. Die Vorstandsmitglieder des ASAP werden alle drei Jahre aus der Mitte der Mitglieder gewählt. Der Mitgliedsbeitrag im ASAP beträgt Euro pro Jahr, die Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum Jahresende kündbar. Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte in seiner Sitzung im März 2016 beschlossen, eine Mitgliedschaft im ASAP zu beantragen. Die AKNW soll durch den Vorsitzenden des Ausschusses Aus- und Fortbildung in den Gremien des ASAP vertreten werden. Weitere Mitglieder sind u. a. der Bund Deutscher Architekten (BDA), der Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA), der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), die Architektenkammer Baden-Württemberg, die Bayerische Architektenkammer, die Deutsche Dekane- und Abteilungsleiterkonferenz (DARL) sowie die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL). Am 18. April 2016 fand der ASAP-Projekttag in Berlin statt, auf dem die Mitgliedschaft der AKNW einstimmig durch den Vorstand der ASAP beschlossen wurde. Themen waren unter anderem der Deutsche Qualitätsrahmen (DQR) Architektur und DQR Stadt-/Raumplanung. Ein DQR Innenarchitektur soll im Anschluss an die Überarbeitung der Fachlichen Kriterien Innenarchitektur erarbeitet werden. Ferner wurde über die Empfehlungen der BAK zu den ausbildungsbezogenen Eintragungsvoraussetzungen für die Hochbauarchitektur und die sogenannten kleinen Fachrichtungen diskutiert Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) Das ILS Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung ist ein exzellenzorientiertes außeruniversitäres Forschungsinstitut, das sich im Sinne strategischer Forschung mit der aktuellen und künftigen Entwicklung von Städten auf allen relevanten Ebenen: Quartier, Gesamtstadt, Stadtregion und ihrer Einbindung in interregionale, nationale und internationale Zusammenhänge befasst. Charakteristisch für die Forschungsarbeiten des ILS ist die enge Verbindung von theoretisch wie empirisch innovativen Beiträgen zur Grundlagenforschung und einem anwendungsorientierten Gewinn von Erkenntnissen, die als Grundlage für eine qualifizierte Beratung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dienen. Die Aufgaben des ILS sind von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse. Seit 2009 ist das ILS assoziiertes Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Seit April 2014 ist das ILS überdies Gründungsmitglied der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und versteht sich als Knotenpunkt der raum-

80 78 79 Ausschuss- und Facharbeit wissenschaftlichen Forschung in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa. Das ILS engagiert sich aktiv in verschiedenen Netzwerken und unterhält vielseitige Beziehungen zu regionalen, nationalen und internationalen Kooperationspartnern. Das ILS hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Gesellschafter ist das Land NRW, vertreten durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ILS hat seinen Standort in Dortmund und unterhält ein Büro in Aachen. Wissenschaftlicher Beirat Der Wissenschaftliche Beirat berät die Geschäftsführung bei der langfristigen Forschungs- und Entwicklungsplanung, bewertet die Forschungs- und Serviceleistungen des Instituts in regelmäßigen Abständen und fördert die Arbeit des Instituts. Für den Zeitraum 2013 bis 2016 bilden elf international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Wissenschaftlichen Beirat. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats ist Prof. Dr. Blotevogel. Nutzerbeirat Der Nutzerbeirat hat die Aufgabe, das Nutzerumfeld der Einrichtung zu repräsentieren und das Institut aus dem Blickwinkel der Belange der Nutzerinnen und Nutzer zu beraten. Er bringt dabei die Perspektive der Nutzer bei der Planung und Durchführung des Forschungsprogramms, bei der weiteren Entwicklung der Forschungs- bzw. Serviceleistungen sowie beim Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ein. Bundes- und landesweit anerkannte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Stadtentwicklung bilden den Nutzerbeirat. Im Sommer 2015 hat der Stadtplaner Markus Lehrmann, Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, den Vorsitz im Nutzerbeirat übernommen Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW Themen des dritten Wohnungsbautages: Baukosten senken, geförderten Wohnraum stärken, Flüchtlingen helfen! Eine schnelle, aber nachhaltig angelegte Stärkung des geförderten Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen ist dringend notwendig. Und dies nicht nur, um den Flüchtlingen, die zu uns kommen, zu helfen und um Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft integrieren zu können sondern auch um der grundsätzlich großen Nachfrage in der Bevölkerung nach preisgünstigen Wohnungen gerecht werden zu können. Das erklärte die Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW im Herbst 2015 in Düsseldorf anlässlich ihres dritten Wohnungsbautages. Wir müssen zügig handeln, aber nicht billig bauen, sagte Lutz Pollmann, der Sprecher der Aktionsbündnisses. Wichtig sei es, jetzt zeitnah preiswerten, qualitätvollen Wohnraum zu schaffen, der dauerhaft eine Entspannung für den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt bringen könne. Um die Baukosten nicht weiter wachsen zu lassen, müssten Verordnungen und Normen, die immer strengere Auflagen an Planer und Investoren richteten, auf den Prüfstand. Das Bauen wird immer teurer und komplizierter. Eine im Mai 2015 veröffentlichte Studie weist nach, dass auf Bundesebene die Baukosten für den Neubau von Mehrfamilienhäusern seit dem Jahr 2000 um nahezu 40 Prozent gestiegen sind. Die Gründe dafür liegen in staatlichen Regulierungen, gestiegenen Steuern und immer anspruchsvolleren Materialanforderungen. Nach Überzeugung der Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW ist es jetzt dringend geboten, Auflagen beispielsweise zum energetisch optimierten Bauen oder Anforderungen an eine umfassende Barrierefreiheit kritisch zu hinterfragen. Solche Vorgaben sollten im Einzelfall auf ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit geprüft werden, empfahl

81 Geschäftsbericht 2015/2016 Dritter Wohnungsbautag NRW in Düsseldorf: Vor den rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sprach auch Michael von der Mühlen, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Bauministerium Foto: Thilo Saltmann Lutz Pollmann für das Aktionsbündnis. Wichtig ist, dass jetzt Anreize für Investoren geschaffen werden, in den Wohnungsbau zu investieren auch und gerade in den geförderten Wohnungsbau. Angesichts der starken Zuwanderung kommt nach Überzeugung der Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW dem preisgebundenen Wohnungsbau sogar eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, funktionsfähige Wohnungsmärkte in NRW zu gewährleisten. Wir benötigen einen fulminanten Neustart, ja eine echte Renaissance des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland, forderte Ernst Uhing, Präsident der AKNW. Um das zu erreichen, forderte die Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW auf ihrem dritten Wohnungsbautag in Düsseldorf die Bundesregierung auf, endlich eine sachgerechte Anhebung der linearen Abschreibung auf den Weg zu bringen. Ergänzt werden sollte diese durch eine auf Ballungsgebiete regional und temporär auf fünf Jahre begrenzte 1-Prozent-Sonder-Afa für die Erstellung bezahlbaren Wohnraums. Zudem müsse geprüft werden, inwiefern der Verzicht auf oder das temporäre Aussetzen von aktuellen Standards und Normen im Wohnungsbau zusätzliche Anstoßwirkungen für Investitionen entfalten kann. Dies gilt insbesondere für das geplante Inkrafttreten der EnEV Überdies bedarf es nach Ansicht der Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW auf Ebene des Bundes sowie der Länder eines langfristigen Programms zur Flächen- und Baulandaktivierung für den Wohnungsbau. Vor den rund 130 Teilnehmern sprachen Michael von der Mühlen, Staatssekretär im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Neitzel, InWIS Forschung und Beratung GmbH sowie Dr. Roland Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.v. und Koordinator der Bundesaktion Impulse für den Wohnungsbau. Abgerundet wurde der Wohnungsbautag NRW 2015 mit einer Podiumsdiskussion, an der auch AKNW-Präsident Ernst Uhing teilnahm. In dem aktuellen Argumentationspapier Baukosten in Nordrhein-Westfalen, welches anlässlich des Wohnungsbautages der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde, wird darüber hinaus aufgezeigt, welchen Einfluss das Land NRW und die Kommunen auf die gestiegenen Baukosten haben. In dem Papier werden Gründe für die Kostensteigerungen der letzten Jahre benannt und mit Forderungen an die nordrhein-westfälische Landespolitik und die Kommunen verknüpft. Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau NRW wird von einem breiten Bündnis nordrhein-westfälischer Verbände, Kammern und Institutionen getragen; darunter die Mieter- und Vermieterverbände, die planenden Freien Berufe mit der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW, die Baugewerblichen Verbände Nordrhein und Westfalen, der Bauindustrieverband NRW, die IG Bauen-Agrar-Umwelt sowie mehrere Sozialverbände. Unterstützt wird die Aktion darüber hinaus vom Städtetag Nordrhein-Westfalen und vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Die Anfang 2012 gegründete Initiative setzt sich für die Sicherstellung der langfristigen Versorgung mit ausreichendem, bezahlbarem und an die Herausforderungen der Zukunft angepasstem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen ein. Der nächste Wohnungsbautag NRW wird am 17. November 2016 stattfinden.

82 80 81 Ausschuss- und Facharbeit

83 3. AKNW INTERN

84 82 83 AKNW intern 3.1 Mitglieder-Statistik: Mitgliederverwaltung, Eintragungsverfahren Am 1. Juni 2016 waren Mitglieder bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen. Diese Mitglieder, mit zum Teil mehreren Mitgliedschaften, verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Fachrichtungen: Architektur: Mitgliedschaften (82,75 %) Innenarchitektur: Mitgliedschaften (6,49 %) Landschaftsarchitektur: Mitgliedschaften (5,41 %) Stadtplanung: Mitgliedschaften (5,35 %) Summe Mitgliedschaften (100,0 %) Nach Tätigkeitsart dargestellt, ergibt sich folgende Aufteilung: freiberuflich tätig: Mitgliedschaften (30,56 %) angestellt/beamtet tätig: Mitgliedschaften (49,18 %) freiberuflich und angestellt/ beamtet tätig: 806 Mitgliedschaften (2,53 %) nicht beruflich tätig: Mitgliedschaften (16,79 %) beitragsfrei gestellt: 297 Mitgliedschaften (0,93 %) Summe Mitgliedschaften (100,0 %) Die Differenz zwischen der Mitgliederanzahl und der Summe der Mitgliedschaften erklärt sich durch Eintragungen von Personen in zwei bzw. drei Fachrichtungen. Größte Architektenparty in NRW: Beim diesjährigen Sommerfest feierten über Mitglieder und Gäste in der Düsseldorfer Rheinterrasse und nutzen die Gelegenheit zum Austausch und zum Networken Foto: Thilo Saltmann

85 Geschäftsbericht 2015/2016 Die Vertreterversammlung der AKNW hier bei der Tagung am 24. Oktober 2015 in Düsseldorf entlastet den Vorstand und beschließt den Haushalt Foto: Thilo Saltmann Im Berichtszeitraum (1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016) waren 841 Anträge auf Eintragung in die Architektenliste und Stadtplanerliste in der Geschäftsstelle der Kammer eingegangen. In dieser Zeit wurden 783 Mitgliedschaften eingetragen. Aus den Architekten- und Stadtplanerlisten wurden im Berichtszeitraum 630 Mitgliedschaften gelöscht. Weitere Fakten zu Eintragungen und Löschungen können unter Kapitel 2.12 Eintragungsausschuss nachgelesen werden. 3.2 Haushalt Die 61. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat im Oktober 2015 in Düsseldorf über den Haushaltsplan beraten. Alle Haushaltspläne sind vom zuständigen Ausschuss Haushalt, Finanzen, Beitragswesen auf Grundlage der geltenden Haushalts- und Kassenordnung der AKNW und unter Berücksichtigung einer wirtschaftlich sparsamen Verwendung von Finanzmitteln erstellt worden. Haushaltsplan 2016 der AKNW Der Haushaltsplan 2016 weist ein Volumen von Euro auf. Das leicht gestiegene Volumen begründet sich im Wesentlichen durch den gestiegenen Überschuss aus Vorjahren sowie die Anpassung der Eintragungszahlen. Der Haushalt ist von der Vertreterversammlung einstimmig genehmigt worden. Ausblick Im laufenden Jahr 2016 ist der Haushaltsplan für 2017 der AKNW vom Ausschuss Haushalt, Finanzen, Beitragswesen erstellt und vom Vorstand verabschiedet worden. Der Haushalt 2017 weist eine notwendige Beitragsanpassung auf, die alle erforderlichen Belange der Architektenkammer berücksichtigt. Der Haushaltsplan 2017 wird auf der diesjährigen Vertreterversammlung in Münster zur Genehmigung vorgelegt.

86 84 85 AKNW intern

87 4. ÖFFENTLICH- KEITSARBEIT

88 86 87 Öffentlichkeitsarbeit 4.1 Veranstaltungen Im Berichtszeitraum hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 60 Veranstaltungen durchgeführt. Die wichtigsten Ereignisse haben wir nachfolgend in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Stadtplanertag 2015 Fotos rechts: Die Veranstaltungen der Architektenkammer NRW stoßen regelmäßig auf eine großes Publikumsinteresse wie hier beispielsweise (v. o. l. im Uhrzeigersinn) die Nacht der Museen im Haus der Architekten, der NRW-Architektentag in der Turbinenhalle der Stadtwerke Düsseldorf, der "blue afternoon" auf der Expo Real in München, die Vernissage zur Ausstellung "kopfüber" im Haus der Architekten, der Stadtplanertag 2015 im Haus der Architekten, die Info-Veranstaltung für Studierende der RWTH-Aachen, die Messe in Düsseldorf, die "NRWlebt."-Veranstaltung in Dortmund Fotos: Thilo Saltmann, Christof Rose, Ingo Lammert, Stephan Schütze Prof. Rolf-Egon Westerheide, Vorstandsmitglied der Architektenkammer NRW und Vorsitzender des AKNW-Ausschusses Stadtplanung, moderierte den siebten Stadtplanertag der AKNW am 27. November 2015 und hob hervor, dass Stadtplanerinnen und Stadtplaner insbesondere ihr Know-how zum Quartiersmanagement weiterentwickeln sollten, um die Bewältigung der starken Zuwanderung von Flüchtlingen konstruktiv mitgestalten zu können. Weit über 100 Stadtplanerinnen und Stadtplaner folgten am 5. November 2015 der Einladung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in das Haus der Architekten. Unter den Gästen waren auch Vertreter der anderen Fachrichtungen und der Politik. AKNW-Präsident Ernst Uhing wies in seiner Begrüßung auf die Aktualität des Themas hin. Die Referenten des diesjährigen Treffens bestätigten dies mit ihren Beiträgen: Die Berliner Journalistin und Autorin Hatice Akyün sprach über ihren Migrationshintergrund. Dr. Ulrich Berding (plan zwei Stadtplanung und Architektur, Hannover) stellte die Migration als wichtiges Thema der Stadtentwicklung heraus. Christine Bleks, Vorstandsvorsitzende von Tausche Bildung für Wohnen e.v. berichtete vom Modellprojekt für das interkulturelle Zusammenleben im Quartier in Duisburg. Thomas Rüth vom AWO Jugendhilfenetzwerk referierte über das Aktionsbündnis Sicheres Altenessen. Prof. Pablo Molestina von der PBSA hielt einen hochkarätigen Vortrag über den Einfluss der Migration auf die Stadtgestalt. Von der Hochschule in den Beruf an der Hochschule OWL 23 Studentinnen und Studenten der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur) besuchten am 18. November 2015 das Haus der Architekten, um sich über die Strukturen, Aufgaben und Ziele der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu informieren. Was sie beachten müssen, um später Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden zu können, erläuterten AKNW-Pressesprecher Christof Rose und der Geschäftsführer des Versorgungswerks Jörg Wessels den interessierten Studierenden. Im Anschluss fand eine Führung durch den Düsseldorfer Medienhafen statt. Die Architektenkammer NRW verfolgt weiterhin das Ziel, den Kontakt zu den Hochschulen zu intensivieren und insbesondere den Architektennachwuchs frühzeitig für die Dienstleistungen der AKNW und ihre berufspolitische Arbeit zu interessieren. Der dazu entwickelte Informationsordner START stieß auch bei diesem Termin auf hohes Interesse. Messe Neue innovative Produkte aus den Bereichen Bau, Innenausbau und Raumgestaltung wurden am 2. und 3. Dezember 2015 auf der Düsseldorfer Fachmesse vorgestellt. Über 200 Aussteller präsentierten ihre Neuentwicklungen aus den Bereichen Fassade, Dach und Materialforschung sowie weiteren architekturbezogenen Arbeitsfeldern. Die Messe fand bereits zum vierten Mal in Düsseldorf statt und hat sich zwischenzeitlich auch in Belgien, den Niederlanden und Frankreich etablieren können. Die Architektenkammer NRW war erneut mit einem Stand vertreten und stand ihren Mitgliedern für Informationsgespräche, die rege nachgefragt wurden, zur Verfügung.

89 Geschäftsbericht 2015/2016

90 88 89 Öffentlichkeitsarbeit Fachgespräch über Architektenwettbewerbe Über 80 Architekten, Stadtplaner sowie Vertreter von Kommunen und weiteren Auftraggebern diskutierten am 14. Dezember 2015 im Haus der Architekten in Düsseldorf über die Bedeutung der qualitätvollen Vorbereitung von Planungswettbewerben. Impulsreferate zu verschiedenen Aspekten des Wettbewerbswesens führten zu vielseitigen Diskussionsbeiträgen, die von AKNW-Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide moderiert wurden. Als Betreuer von Wettbewerben übernehmen Architekten und Stadtplaner eine ganz besondere Verantwortung, hob AKNW-Präsident Ernst Uhing in seiner Begrüßung hervor. Diskussion über Flüchtlingsunterkünfte Wohnen statt Unterbringung Am 21. Januar 2016 fand im Haus der Architekten in Düsseldorf vor rund 170 Gästen eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Thema Wohnen statt Unterbringung Nachhaltige Inklusion von Flüchtlingen statt. Impulsreferate gaben u. a. Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW ( Flüchtlinge in NRW - Zahlen und Fakten ), Prof. Manuel Herz, Architekt in Köln/Basel ( Wohnen statt Unterbringung ), und Florian Krieger, Architekt aus Darmstadt ( Kostengünstiger und qualitätvoller Wohnungsbau ). Es gab auch einen Beitrag aus kommunaler Sicht, denn die Städte und Gemeinden in NRW stehen in erster Linie unter dem Druck, Flüchtlinge, die oftmals kurzfristig zugewiesen werden, menschenwürdig unterzubringen - und mittelfristige Perspektiven für diejenigen zu entwickeln, die bleiben wollen. Nach jedem Impulsreferat bestand Gelegenheit zur Diskussion, was von den interessierten Zuhörern rege genutzt wurde. Neujahrsempfang 2016 Ein fester Termin in meinem Kalender das merkten viele der über 300 Gäste zum traditionellen Neujahrsempfang der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen an, zu dem die AKNW diesmal für den 28. Januar geladen hatte. NRW-Bauminister Michael Groschek kam erneut gerne und nutzte die Gelegenheit, um der versammelten Planungs- und Baubranche seine programmatischen Ziele zu vermitteln. Michael Groschek machte eindringlich deutlich, dass die Aufgabe, Wohnraum auf bereits engen Märkten entlang der Rheinschiene und in den Universitätsstädten zu schaffen, mit der Flüchtlingswelle eine neue Dringlichkeit erfahren habe. Gemeinsam schaffen wir das! So lautete die Kernbotschaft des Präsidenten der Architektenkammer NRW. Ernst Uhing machte in seiner Rede deutlich, dass die Architekten und Stadtplaner die aktuellen Herausforderungen des Wohnungsbaus offensiv annähmen und stellte die Haltung der NRW-Architektenschaft dar, dass der Wohnungsneubau durch steuerliche Anreize unterstützt werden müsse. Zugleich hob er hervor, dass bei großmaßstäbigem Neubau das bewährte Ziel der sozialen Durchmischung gewahrt werden müsse. Mit der HOAI sprach Ernst Uhing ein weiteres wichtiges Thema an. Zum Neujahrsempfang kamen über 300 Gäste aus Kommunen, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur ins Haus der Architekten, unter denen Präsident Ernst Uhing (oben l.) insbesondere NRW-Bauminister Michael Groschek begrüßte Fotos: Thilo Saltmann Die zahlreichen Gäste nutzten den Neujahrsempfang zum intensiven und vertrauensvollen Austausch sowie für das interdisziplinäre Networking.

91 Geschäftsbericht 2015/2016 Ausstellungseröffnung Artek Anlässlich des 80. Firmenjubiläums des finnischen Möbelherstellers Artek präsentierte die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrem Düsseldorfer Haus der Architekten die Ausstellung Artek - Art & Technology - Ein Projekt der Moderne an der Schnittstelle von Design, Architektur und Kunst. Zur Vernissage am 2. Februar 2016 kamen mehr als 100 Designfans und Architekten, um Möbel und Leuchten aus der Artek-Manufaktur zu erleben und über Art & Technology zu diskutieren. Artek griff die Gedanken des Deutschen Werkbundes und des Bauhauses auf und überführte diese in eine Firmenphilosophie, führte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, in die Ausstellung ein. Mit der engen Zusammenarbeit von Architekten mit Designern, Künstlern, Galeristen und Handwerkern nutzten die jungen Finnen um Alvar Aalto den Zeitgeist, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Marianne Goebl, Geschäftsführerin des deutschen Artek-Vertriebs, legte anlässlich der Vernissage dar, dass die jungen Finnen mit diesem Sendungsbewusstsein von Beginn an einen starken Geschäftssinn verbanden. Die Ausstellung fand vom 2. Februar bis zum 24. März 2016 große Aufmerksamkeit und hohen Zuspruch. Ausstellung "Artek Art & Technology" im Haus der Architekten Foto: Ingo Lammert NRWlebt. Leben in neuer Heimat In der Veranstaltung Leben in neuer Heimat der Aktionsplattform NRWlebt. ließ die Architektenkammer NRW junge Flüchtlinge zu Wort kommen. Es wird viel über Asylbewerber gesprochen, wir wollten einmal wissen, wie insbesondere junge Zuwanderer unser Land wahrnehmen - und was sie sich von ihrer gebauten Umwelt wünschen, führte AKNW-Präsident Ernst Uhing in die Veranstaltung ein. Mehr als 200 Interessierte erlebten am 25. Februar 2016 in den Räumlichkeiten des künftigen Baukunstarchivs NRW am Dortmunder Ostwall eine ebenso vielfältige wie informative Veranstaltung mit Videos, Interviews und vielen Impulsvorträgen. Die Architektenkammer NRW hatte zwei Videofilme produzieren lassen, in denen junge Männer und Frauen aus unterschiedlichen Herkunftsländern über ihre Wünsche und Erfahrungen berichteten. Es ging dabei oft um das Gefühl der Sicherheit, das auch in einer Wohnung oder einem Zimmer, das ich abschließen kann, zum Ausdruck kommt, resümierte Jonas Bomba von der Kölner Agentur Cinephiles, die die Interviews und Filme im Auftrag der AKNW erstellt hatte. Zu spüren war aber auch der dringliche Wunsch, angenommen und Teil der deutschen Gesellschaft zu werden: Die Menschen wollen ankommen und sich mit ihrem Quartier und ihrer Wohnung identifizieren. Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner haben die Möglichkeit, daran mitzuwirken, dass dies möglichst vielen gelingt, fasste Moderatorin und Journalistin Karin Niemeyer zusammen. Ausstellungseröffnung kopfüber dirk brömmel - Das Architekturfoto dokumentiert. - Die Bilder von Dirk Brömmel konzentrieren. Mit dieser Kernaussage beschrieb Prof. Klaus Honnef auf der Vernissage zur Ausstellung kopfüber das Leitmotiv in der künstlerischen Arbeit des Wiesbadener Künstlers und Fotografen.

92 90 91 Öffentlichkeitsarbeit Zur Ausstellungseröffnung am 5. April 2016 kamen rund 100 Gäste und Kunstfreunde ins Haus der Architekten, um sich von Prof. Klaus Honnef ins Werk von Dirk Brömmel einführen zu lassen. Auch der Vizepräsident der Architektenkammer NRW, Michael Arns, wies im Rahmen der Vernissage auf die stark metaphorische Aussagekraft der Brömmelschen Arbeiten hin. Es gehe in den Fotoserien stets um Lebensräume, ob in der Villa, dem Wohnhaus in der Vorstadt oder auf dem Passagierschiff. Dabei nutzt der Künstler das Prinzip der Serie, um Unterschiede und Entwicklungen deutlich zu machen - ganz im Sinne der Fotoschule von Bernd und Hilla Becher. Die Ausstellung war vom 6. April bis zum 15. Mai 2016 im Haus der Architekten in Düsseldorf zu sehen. UrbanSlam2 Gekommen um zu bleiben Fünf junge Planerteams bzw. Einzelakteure stellten sich am 21. April 2016 mit ihren Konzepten und Ideen dem kritischen Votum des Publikums, das mit 180 Gästen im künftigen Baukunstarchiv NRW in Dortmund ebenso zahlreich wie gespannt erschienen war. Wir wollen jungen, aufstrebenden Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit geben, sich mit ihren fachlichen Beiträgen pointiert zu präsentieren - und wir wollen die städtebauliche Diskussion befeuern, erläuterte Michael Arns, Vizepräsident der AKNW, in seiner Begrüßung das Konzept des UrbanSlam. Maximal zehn Minuten standen den Slammerinnen und Slammern dann zur Verfügung, die intensiv genutzt wurden. Das überwiegend junge Publikum nutzte den Ausklang des Abends, um mit den Slammerinnen und Slammern zu diskutieren und zu feiern. Der UrbanSlam hat sich mit dieser zweiten Ausgabe als junges, urbanes Veranstaltungsformat erneut bewährt. Starker Auftritt beim UrbanSlam2 (v. l., vorn): Patrycja Muc (Mod.), Michael Arns (AKNW-Vizepräs.), Martin Bachem, Anna Weber, Isabel Finkenberger, Julia Pütz; (hinten, v. l.): Prof. Christian Moczala, Björn Schwabe, Andree Agapov und Christian Honstein Foto: Stephan Schütze Internationaler Architektenkongress 2016 auf Usedom Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen veranstaltet alle zwei Jahre ihren Architektenkongress und widmet sich damit jeweils einem Themenkomplex des aktuellen baukulturellen Diskurses. Renommierte Fachleute aus unterschiedlichen Disziplinen diskutieren aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen, vor denen die Architektenschaft heute steht. Es ist wichtig, den Blick hin und wieder über den Horizont schweifen zu lassen, um dann wieder auf Details im Nahbereich fokussieren zu können. Unter diesem Motto richtete die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vom 4. bis zum 7. Mai 2016 in Heringsdorf auf Usedom ihren Internationalen Architektenkongress 2016 aus. Unter dem Titel Megacity, Ghosttown und Suburbia beschäftigten sich Architekten, Stadtplaner, Politiker, Wirtschafts- und Naturwissenschaftler mit den weltweiten Phänomen von Schrumpfung und Wachstum. Entsprechend breit war das Spektrum der Vorträge und der von den Referenten eingenommenen Perspektiven aufgestellt: Während die Architekten Lars Graebner (University of Michigan) und Stephan Petermann (OMA) aus Detroit und Rotterdam über Planungsstrategien berichteten, analysierte

93 Geschäftsbericht 2015/2016 Internationaler Architektenkongress Prof. Dr. h. c. Horst Teltschik die Folgen eines Jahrhunderts der Völkerwanderung 2016 auf Usedom Foto: A. Dumke aus politischem Blickwinkel. Historisch-ethisch ordnete Prof. Dr. Dr. h. c. Julian Nida- Rümelin das Thema der polis ein, während sich weitere Beiträge mit Steuerungsinstrumenten und konkreten Einzelbeispielen befassten. Die große Bandbreite der Vorträge hat uns alle fasziniert und zwei Tage lang gepackt, resümierte Moderator Matthias Bongard stellvertretend für die 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses in Heringsdorf auf Usedom. Der Architektenkongress der AKNW ist aber auch eine berufspolitische Veranstaltung. Entsprechend erfreut zeigte sich Kammerpräsident Ernst Uhing über die Teilnahme der baupolitischen Sprecher der großen nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen sowie weiterer Abgeordneter des NRW-Landtags. Auch NRW-Bauminister Michael Groschek war der Einladung der AKNW gefolgt und positionierte die Haltung der Landesregierung in einem engagierten Vortrag. Das Rahmenprogramm lud die Teilnehmer zum Begrüßungsabend in den Kaiserbädersaal, wo in lockerer Gesprächsatmosphäre erste Kontakte geknüpft werden konnten. Der rege Austausch vertiefte sich während der Kongresstage. Beim Abschlussabend im festlichen Umfeld des Wasserschloss Melenthin ließ man die gemeinsamen Eindrücke Revue passieren und führte intensive Gespräche. Damit erfüllte sich ein weiteres Ziel des Formats Architektenkongress : das funktionierende Networking. NRWlebt. Anders leben in der Stadt Anders leben in der Stadt lautete der Titel der jüngsten Ausgabe der Aktionsplattform NRWlebt., und er lockte über 200 Teilnehmer auf das Gelände der Jahrhunderthalle in Bochum. Es ist nicht leicht, echte Innovation für Wohn- und Arbeitswelten in der Stadt zu beschreiben, erklärte AKNW-Vizepräsident Klaus Brüggenolte einführend. Aber es gibt viele kleine und große Ideen und Projekte, die Vorbildcharakter entfalten können. Dazu zählten zwei Projekte, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt wurden. Als sozial anspruchsvoll, baulich gelungen und städtebaulich einen Gewinn hatte die Jury des Auszeichnungsverfahrens NR- Wlebt. - Anders. Neu. Originell aus einer Auswahl von 15 für das Verfahren vorgeschlagenen Objekten die Dreifaltigkeitskirche in Münster ausgewählt. Ziel des Projektes der Wohn + Stadtbau Münster war es, eine attraktive Mischung von Wohnen und Arbeiten in zentraler Quartierslage zu ermöglichen und zugleich eine Kirche mit stadtbildprägender Wirkung zu erhalten.

94 92 93 Öffentlichkeitsarbeit NRWlebt.-Veranstaltungen: 200 Interessierte kamen am 19. Mai 2016 in die Jahrhunderthalle nach Bochum, um sich mit dem Thema "Anders leben in der Stadt" zu befassen Die Thematik "Integration" beleuchteten die Referentinnen und Referenten der Veranstaltung in Dortmund am 25. Februar 2016 aus ganz unterschiedlichen Perspektiven Fotos: Ulla Emig, Stephan Schütze Das Zusammenführen verschiedener Mieterschichten, die Mischung von Jung und Alt und der Anspruch, ohne Barrieren nicht nur Wohnen, sondern sich auch im Stadtteil bewegen zu können - das waren auch Essentials in dem Vortrag von Oona Horx-Strathern. Praktische Beispiele für die (stadt-)planerische Reaktion auf diese Megatrends zeigte Eckart Kröck auf. Der Leiter des Bochumer Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes stellte einige Leitprojekte vor, mit der sich Bochum zukunftsfähig aufstellen wolle. Der Essener Landschaftsarchitekt Friedhelm Terfrüchte analysierte in seinem Vortrag die Funktion des öffentlichen Raumes und der Grünzonen für die Lebensqualität in einer Stadt. Die soziale Dimension der Frage, wie wir künftig in der Stadt leben und arbeiten werden, illustrierte abschließend Christine Bleks vom Verein Tausche Bildung für Wohnen e.v. in Duisburg. Der Verein bietet Studenten kostenlosen Wohnraum an, wenn sie sich verpflichten, dafür Kindern aus bildungsfernen Schichten nachmittags als Bildungspaten zur Verfügung zu stehen. Von der Hochschule in den Beruf an der Hochschule OWL Ihrem Anliegen, den Architektennachwuchs frühzeitig für ihre berufspolitische Arbeit und ihr Dienstleistungsangebot zu interessieren, konnte die AKNW aktuell hier erneut entsprechen: Gemeinsam mit ihren Partnern Akademie der Architektenkammer NRW ggmbh und Versorgungswerk informierte sie am 24. Mai 2016 die Studentinnen und Studenten des Fachbereichs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Höxter. AKNW-Vorstandsmitglied und Landschaftsarchitekt Ernst Herbstreit erläuterte den etwa 80 Teilnehmern aus dem Bachelor- und Masterstudiengang relevante Aspekte der Kammerarbeit, das Eintragungsverfahren sowie das Fort- und Weiterbildungssystem. Jörg Wessels, Geschäftsführer des Versorgungswerks, schloss mit einem Beitrag zur Rentensituation des Berufsstands an. Der Informationsbedarf vor Ort bewies sich erneut als dringend und zeigte sich vor allem auch in der großen Aufmerksamkeit, mit der das Publikum der Veranstaltung folgte und das Informationsmaterial annahm. Schlussveranstaltung Kammer in der Kita Wie kann man schon kleine Kinder an das Themenfeld Architektur, Bauen und Wohnen heranführen? Dieser Frage ging die Architektenkammer NRW in einem Pilotprojekt an der DRK Kindertagesstätte Juno in Halver nach. Das Bauprojekt lautete der Titel, unter dem sich etwa 30 Vorschulkinder der Kita in verschiedenen Modulen mit den Themen Wohnen, Raum und Stadt beschäftigt hatten. Die Ergebnisse des Projekts präsentierte die AKNW am 31. Mai 2016 mit einem Pressetermin in der Kita in Halver. Den Ausgangspunkt für das erste Kammer in der Kita -Projekt hatte Das Bauprojekt gebildet, ein pädagogisches Konzept, das in Halver von der Initiatorin Ina Sinterhauf umgesetzt wurde. Unter ihrer Anleitung befassten sich Vorschulkinder und Erzieherinnen der Kita Juno ein halbes Jahr lang in drei Gruppen spielerisch mit Aspekten des Wohnens, des Raums und der Stadt. Am Ende des Projektes gestalteten die Fünf- bis Sechsjährigen nach eigenen Vorstellungen ein Haus und fügten viele Einzelideen zu einer Idealstadt zusammen. Kammerpräsident Ernst Uhing zeigte sich im Gespräch mit dem anwesenden WDR-Team beeindruckt von den Ergebnissen. Ebenfalls beeindruckt zeigte sich auch Architekt Gerhard Fritsche, der im Rahmen seiner Arbeitskreis-Arbeit seinerzeit die Idee zu diesem Projekt zündete.

95 Geschäftsbericht 2015/2016 Von der Hochschule in den Beruf an der Peter-Behrens-School of Architecture Auf Einladung der Peter-Behrens-School of Arts (PBSA) fand in deren Räumen am 7. Juni 2016 unter der Überschrift Von der Hochschule in den Beruf eine Informationsveranstaltung für Studierende statt. Nach der Begrüßung durch Professor Dierk van den Hövel von der PBSA gaben Mitarbeiter der Kammer und des Versorgungswerks Auskunft über Struktur, Aufgaben und Eintragungs-/Mitgliedsvoraussetzungen beider Einrichtungen. Zudem informierten sie über das Angebot der angeschlossenen Akademie. Die Informationen wurde seitens der Studentenschaft mit größtem Interesse aufgenommen. Schon während dieses offiziellen Veranstaltungsteils gab es zahlreiche Rückfragen. Der lebhafte Austausch setzte sich bei einem lockeren Get-together fort, der vor allem Gelegenheit für persönliche Fragestellungen bot. Tag der Architektur in NRW 2016 Mehr als Besucher nutzten am 25./26. Juni in Nordrhein-Westfalen den Tag der Architektur, um neue und modernisierte Häuser, Wohnungen, Parks und Gärten in 146 Städten und Gemeinden zu erleben. 325 Bauwerke standen für das interessierte Publikum offen; Architekten und Bauherren erläuterten vor Ort Planungsideen und Architekturkonzepte. An einigen Wohnhäusern drängelten sich zeitweise mehrere hundert Architekturfans. Die große Resonanz bekräftigte das Interesse einer breiten Öffentlichkeit an Projekten der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung und das bereits zum 21. Mal. Architektur für alle! lautete das bundesweite Motto des Tags der Architektur Neben Bestandsarbeiten wurden natürlich auch zahlreiche Neubauten vorgestellt. Das große Interesse an neuer und erneuerter Architektur spiegelt sich auch in der Nutzung der neuen Medien: Die Internet-Bilddatenbank der Architektenkammer wurde rege genutzt, die bundesweite App zum Tag der Architektur mehrere tausend Mal heruntergeladen. Der laufenden Berichterstattung der AKNW auf Facebook folgten viele Interessierte und kommentierten dort einzelne Bauwerke. Alle Objekte, die in diesem und in den vergangenen Jahren am Tag der Architektur zu sehen waren, können über eine Internet-Datenbank unter in der Rubrik Baukultur mit Fotos und vielen Detailangaben abgerufen werden. Impressionen vom Tag der Architektur (v. o.): In Datteln drehte der WDR an einem zum Wohnhaus umgebauten alten Melkerhaus, in Münster wurden neue Büroräume in einer Hofanlage präsentiert, und am "Westzipfel" im Selfkant begrüßten die Landschaftsarchitekten viele Besucher Fotos: C. Rose

96 94 95 Öffentlichkeitsarbeit Architektur und Recht: Aktuelles Architektenrecht - Von der HOAI bis zur Haftung Das Architektenrecht ist zweifelsfrei eine äußerst komplizierte Rechtsmaterie. Es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung zum Architektenvertragsrecht, die bei der Gestaltung der Verträge zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Veranstaltung wurden typische Fallstricke bei Abschluss und Durchführung des Architektenvertrags unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten angeboten. Als sachkundige Referentin konnte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Eva D. Leinemann gewonnen werden. Das Thema fand bei der Architektenschaft in Nordrhein-Westfalen großen Anklang: Rund 200 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer fanden sich in der Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf ein und pflegten im Anschluss an das offizielle Programm einen regen Fachaustausch. Von der Hochschule in den Beruf an der Universität Siegen Auf Einladung der Universität Siegen besuchte ein Informationsteam der Architektenkammer NRW und des Versorgungswerks am 4. Juli 2016 die dortige Architektur-Fakultät und stellten mit einer kurzen Präsentation den 20 anwesenden Studentinnen und Studenten das Tun der beiden Einrichtungen vor. Das interessierte Publikum stellte vertiefende Nachfragen und folgte den Ausführungen aufmerksam. Die mitgebrachten Informationsmaterialien fanden hohen Zuspruch. Sommerfest der Architektenkammer NRW Mehr als Mitglieder und Gäste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen feierten am 7. Juli 2016 in der Düsseldorfer Rheinterrasse das traditionelle Sommerfest der nordrhein-westfälischen Architektenschaft. Die Einladung der AKNW nahmen unter anderem NRW-Bauminister Michael Groschek, Innenminister Ralf Jäger und viele Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags an unter ihnen die baupolitischen Sprecher der Fraktionen. In seiner kurzen Ansprache dankte Kammerpräsident Ernst Uhing den zahlreichen Vertretern aus Landesregierung und Kommunen, Landtag und Verbänden für die konstruktive Zusammenarbeit. Viele nutzten die Zeit bis in die späten Abendstunden, um sich auszutauschen, Kontakte zu pflegen, ihr Netzwerk zu erweitern und um gemeinsam zu feiern. Sommerfest der AKNW (v. o. l.): Michael von der Mühlen (NRW-Staatssekretär), Prof. Thorsten Scheer, Klaus Brüggenolte, Ernst Uhing und Alexander Rychter (Direktor VdW RW); Michael Arns, Hans-Jochem Witzke (Mieterbund NRW), Arndt Klocke (Bündnis 90/Die Grünen) und Bernhard von Grünberg (SPD); Wilhelm Hausmann (CDU), Bernhard Schemmer (CDU), Dr. Christian Schramm und Thomas Kempen (Vorstand IK-Bau NRW) Fotos: Thilo Saltmann

97 Geschäftsbericht 2015/ Veranstaltungen in Kooperation Zahlreiche Veranstaltungen führt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit verschiedenen Partnern durch. Die wichtigsten Kooperationsveranstaltungen sind nachfolgend in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Expertenrunde Denkmalpflege Um den Fragen nachzugehen, ob NRW einen Denkmalrat benötigt und welchen Aufgaben und Zielen dieser gerecht werden müsste, trafen sich auf Einladung der AKNW am 26. Oktober 2015 etwa 30 Expertinnen und Experten der Denkmalpflege im Haus der Architekten in Düsseldorf. Kammerpräsident Uhing stellte zur Diskussion, welche Aufgaben ggf. einem zukünftigen Denkmalrat in NRW zukämen. Er warf die Frage auf, ob das Gremium eingebunden werden sollte, um bei schwierigen Verfahren konkrete Lösungsvorschläge zur Konfliktbewältigung aufzuzeigen, oder ob eher die allgemeine Beratung zu denkmalpolitischen Themen die Kernaufgabe eines solchen Expertengremiums wäre. Die Experten diskutierten unter Moderation von Prof. Dr. Thorsten Scheer kontrovers. Einig war man sich darüber, dass ein Landesdenkmalrat ein wichtiger Schritt für den Schutz des baukulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen sei und die Arbeit der schon bestehenden Denkmalschutzinstitutionen wesentlich unterstützen könne. Das Gremium müsse unabhängig sein, so lautete eine weitere Übereinstimmung in der Diskussionsrunde. Zu Zielen und Aufgaben bestanden dagegen unterschiedliche Auffassungen. Netzwerk Architektur Export Planen und Bauen international Man braucht Offenheit, Interesse an anderen Ländern und Kulturen und einen langen Atem. Mit diesen Worten brachte Erasmus Eller, der seit 20 Jahren erfolgreich Projekte in Russland realisiert, seine Erfahrungen auf den Punkt. Eller war einer von sechs Architektinnen und Architekten, die auf dem NAX-Symposium Planen und Bauen international - Strategien & Best Practice aus NRW am 29. Oktober 2015 im Haus der Architekten in Düsseldorf darüber berichteten, wie ihnen der Sprung auf fremde Märkte gelungen ist. Rund 50 Architektinnen und Architekten waren ins Haus der Architekten gekommen, um sich über die Arbeit im Ausland zu informieren. Alle Referenten waren sich einig in der Einschätzung, dass der Gang ins Ausland nicht allein strategisch geplant werden könne. Man braucht ein Startprojekt, um Erfahrungen zu sammeln und Kontakte knüpfen zu können. Das gemeinsame Fazit, der Gang ins Ausland lohne sich. Die Erfahrungsberichte wurden ergänzt von Kaj Faust (VHV Versicherungen) zum Thema Versicherungsschutz für Auslandsprojekte und Oliver Fleschentraeger (Lanxess Deutschland) zum Thema farbiger Beton. Das Netzwerk Architekturexport (NAX) wurde 2002 von der Bundesarchitektenkammer gegründet. Es unterstützt deutsche Architekturbüros dabei, im Ausland tätig zu werden. Dazu stellt NAX Kontakte her, informiert auf Veranstaltungen im In- und Ausland und unterhält eine umfassende Länder-Datenbank. NAX-Symposium: Erasmus Eller war einer von sechs Referentinnen und Referenten, die ihre Erfahrungen beim "Planen und Bauen international" schilderten Foto: Thilo Saltmann

98 96 97 Öffentlichkeitsarbeit Verleihung 25. Euregionaler Architekturpreis Der Euregionale Architekturpreis feierte im Jahr 2015 sein 25-jähriges Bestehen. Und auch bei der Jubiläumsausgabe dieses Nachwuchspreises waren wieder Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen in Aachen erfolgreich: Am 14. November 2015 überreichten die Auslober, darunter die Architektenkammer NRW, im niederländischen Heerlen vor rund 200 Gästen drei Preise und vier Anerkennungen an besonders talentierte Nachwuchs-Architektinnen und -Architekten. Abschlussarbeiten der Architektur-Hochschulen in der Euregio (Aachen, Maastricht, Lüttich) standen für den EAP 2015 zur Verfügung, 30 Projekte waren für die Jury vorausgewählt worden. Die Jurymitglieder, unter dem Vorsitz des niederländischen Architekten Franz Ziegler, zeigten sich beeindruckt von der Vielfalt und großen Bandbreite der Projekte. Den ersten Preis und damit Euro erhielten Maxime Faniel und Romain Toussaint von der ULG Liège für ihr Projekt Rememore Archives Centre Liège, die Umwandlung eines ehemaligen Kaufhauses in einem historischen Bezirk von Liège in ein Archivzentrum. Den zweiten Preis erhielt Klara Bindl von der RWTH Aachen für ihr Projekt Laleburg and its second town hall. Den dritten Preis gewann Marie Frioni (Universität Hasselt) für Sealab, ein Lern- und Lehrcenter für einheimische Fischer. Preisverleihung Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015 Fotos rechts: Viele Veranstaltungen führt die AKNW in Kooperation mit verschiedenen Partnern durch, so z. B. (v. o. l. im Uhrzeigersinn) den Internationalen Architekturkongress auf der DEUBAUKOM, den Vergabetag mit der IK-Bau NRW, den Messeauftritt der AK- NW auf der DEUBAUKOM, den dritten Wohnungsbautag NRW, die Präsenz der AKNW auf der Messe DIDACTA, das Energie Forum West, die Preisverleihung zum Landeswettbewerb 2015, die Preisverleihung zur Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015 Fotos: Thilo Saltmann, Edda Mair, Ingo Lammert, Christof Rose, Thilo Schmülgen Mit dem Titel Vorbildliche Bauten NRW 2015 wurden am 23. November 2015 im Düsseldorfer Ständehaus 33 Gebäude ausgezeichnet. Die Urkunden und Gebäudeplaketten überreichten Staatssekretär Michael von der Mühlen aus dem Bauministerium gemeinsam mit Kammerpräsident Ernst Uhing den Architekten und Bauherren. Die Auszeichnung gilt als Landes-Architekturpreis. Im Fünfjahres-Turnus wird er seit nunmehr 35 Jahren durch Kooperationspartner Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vergeben. Innovativ, vorbildlich, richtungsweisend das sind die Prädikate der Preisträger, unterstrich Ernst Uhing vor rund 400 Gästen im Düsseldorfer K21. Insgesamt waren 203 Objekte zum Auszeichnungsverfahren eingereicht worden. Die Jury wählte unter Vorsitz des Architekten Gerold Reker aus Kaiserslautern 33 Arbeiten aus, die aus der Fülle guter Beispiele in ästhetischer, technischer, sozialer oder städtebaulicher Hinsicht herausragten und als richtungsweisend für die kommenden Jahre gelten können. Vom 24. November bis zum 23. Dezember 2015 war die Ausstellung der vorbildlichen Bauten 2015 im Haus der Architekten in Düsseldorf zu sehen. Seither tourt sie als Wanderausstellung durch NRW. Architektur und Film: Raumvisionen Bauwerke für die Kultur Museen, Kirchen, Opernhäuser und Theater sind Projekte, bei denen sich Kunst und Architektur unmittelbar berühren. Nicht immer allerdings wird die Balance zwischen Auftrag und eigener Vision gefunden; dann überstrahlt bisweilen das Bauwerk in seiner Wirkung die eigentlichen kulturellen Inhalte. - Die 18. Ausgabe der Reihe Architektur und Film zeigte an ausgewählten Beispielen Entstehung und Wirkung herausragender Bauwerke für die Kultur. Wie gewohnt startete die Reihe in der BlackBox im Filmmuseum Düsseldorf und wanderte dann nach Dortmund, Bielefeld und Münster. Die Architektenkammer NRW freute sich über volle Häuser und das andauernde Interesse von Filmfans, die sich für Architekturthemen begeistern.

99 Geschäftsbericht 2015/2016

100 98 99 Öffentlichkeitsarbeit Strahlende Preisträger bei der Verleihung der Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015 Foto: Thilo Saltmann Fachmesse DEUBAUKOM 2016 NRW-Bauminister Michael Groschek eröffnete gemeinsam mit AKNW-Präsident Ernst Uhing und Messe-Geschäftsführer Oliver P. Kurth die Messe DEUBAUKOM in Essen, auf der sich die Architektenkammer NRW erneut mit einem Informationsstand präsentierte. Mitglieder des Ausschusses Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeiter der Geschäftsstelle standen für Gespräche und Auskünfte zur Verfügung. Insgesamt besuchten Interessierte die Fachmesse für Architektur, Wohnungswirtschaft und Industriebau und die parallel stattfindenden Messen InfraTech 2016, DCONex und aqua alta. Internationaler Architektur-Kongress: Neues Bauen mit Stahl Architekten verknüpfen im Entwurfsprozess die funktionalen Anforderungen der Planung mit den konstruktiven Eigenschaften der verschiedenen Materialien. Sie planen immer in einer Trias von Funktion, Material und Konstruktion, betonte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, am 13. Januar im Begrüßungsinterview der bereits zum achten Mal durchgeführten Großveranstaltung Neues Bauen mit Stahl vor rund 900 Gästen in der Messe Essen. Seine Interviewpartner Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl und Vorsitzender des Stahlinstituts VDEh, und Paul Niederstein, Vorstandsmitglied des Industrieverbandes Feuerverzinken, wiesen auf die ausgeprägte Teamfähigkeit des Stahls in Kombination mit anderen Werkstoffen sowie die Möglichkeiten des Korrosionsschutzes hin. Der von der Journalistin Beate Kowollik moderierte 8. Internationale Architekturkongress setzte auch genau diesen Themenschwerpunkt: Synergien schaffen mit komplementären Baustoffen. Der Kongress hat sich inzwischen als einer der wichtigsten und größten deutschen Architektenkongresse bundesweit etabliert. Machen Sie diesen Kongress zu einem Markenzeichen dieses Landes, appellierte denn auch Michael Groschek an die Veranstalter. Das Programm setzte sich aus Vorträgen von Gerd Schmid (formtl ingenieure, Radolfzell), Keith Priest (Fletcher Priest Architects, London), Marc Mimram (M. Mimram Architecte, Paris), Spela Videcnik (OFIS arhitekti, Ljubljana), Nicolas Pomränke (gmp architekten, Berlin), Friso van der Steen (Mecanoo, Delft) und Matt Ostrow (Diller Scofidio + Renfro, New York) zusammen.

101 Geschäftsbericht 2015/2016 Energieforum West 2016 Mit mehr als 300 Teilnehmern war die AKNW-Fachtagung Energieeffiziente Architektur: Best Practice am 26. Januar 2016 in der Philharmonie Essen der Besuchermagnet auf dem diesjährigen Energieforum West. Die zweitägige Veranstaltung des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) und des VdW RW hatte zum zweiten Mal zu einem Branchenaustausch über das Thema Energie und Immobilienwirtschaft eingeladen. Ein wichtiges Thema, das wir gerne als Kooperationspartner mit einem eigenen Forum bereichern wollen, stellte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, in seiner Begrüßungsrede heraus. Die Architektenkammer NRW hatte sich vorgenommen, sich in ihrer dreistündigen Fachtagung ganz auf die gebaute Praxis zu konzentrieren. Der Kölner Stadtplaner Armin Jung referierte zum Thema Energetische Stadtsanierung, die Wuppertaler Architektin Wibke Alisic-Haverkamp stellte die Umnutzung einer Industriebrache zu Loftwohnungen vor, dann folgten drei beispielhafte Projekte, die in der aktuellen Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015 mit Preisen gewürdigt worden waren. Der Moderator des AKNW-Forums, Architekt Michael Müller, fasste die Erkenntnisse der Tagung mit den Worten zusammen: Der Antagonismus Gestaltung contra Energieeffizienz gilt schon lange nicht mehr. AKNW-Präsident Ernst Uhing rief die 300 Teilnehmer im Saal dazu auf, die Energiewende als Chance zu begreifen und aktiv zu nutzen. Mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten besetzte Kooperationsveranstaltungen der Architektenkammer: der Internationale Architekturkongress auf der DEUBAUKOM Foto: Thilo Saltmann AKNW-Symposium auf dem Energieforum West Foto: Christof Rose Vom Veranstalter erhielt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine Auszeichnung für den Veranstaltungsbeitrag mit den meisten Besuchern auf dem Energieforum West. Bildungsmesse didacta In Köln trafen sich vom 16. bis 20. Februar 2016 die wichtigsten Entscheidungsträger aus allen Bildungsbereichen auf der Fachmesse didacta. Rund 800 Anbieter aus 38 Ländern zeigten neue Lösungen für die unterschiedlichsten Bildungsbereiche, hierzu zählte auch die Architektur. Die Architektenkammer NRW präsentierte sich mit einem eigenen Informationsstand, eingebunden in die Standfläche ihres Kooperationspartners, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. Hier wurde sie von zahlreichen interessierten Messebesuchern besucht und konnte so erfolgreich über ihre Plattform informieren. Die didacta bot Kammerpräsident Ernst Uhing und NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann Gelegenheit, die Kooperationsarbeit zu besprechen und mögliche weitere Schnittstellen ihrer beiden Häuser zu identifizieren.

102 Öffentlichkeitsarbeit Renommierte Fachleute des Vergaberechts sorgten auf dem Vergabetag für umfassenden Input Foto: Edda Mair, IK-Bau NRW Preisverleihung Landeswettbewerb 2015 Am 18. Februar 2016 fand im Pfarrsaal der Kirche St. Katharina von Siena in Köln vor rund 100 Gästen die Preisverleihung zum Landeswettbewerb 2015 statt. Der erste Preis ging an Querfeld eins -Architekten aus Dresden. Ein zweiter Preis wurde dem Büro raum-z architekten (Frankfurt) zuerkannt, und zwei vierte Preise erhielten die Kresings GmbH (Münster) und Kubik Architektur Fuchs Lindner (Hannover). Der aktuelle Landeswettbewerb zum nachhaltigen Wohnungsbau hatte die Aufgabe gestellt, im Rahmen eines Wettbewerbs das Konzept für ein neues Quartier in unmittelbarer Nähe des Stadtteils Köln-Chorweiler zu entwerfen. Auslober des Landeswettbewerbs waren das nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr gemeinsam mit der Stadt Köln, der GAG Immobilien AG und in Kooperation mit der Architektenkammer NRW. Der Landeswettbewerb zielte auf die Entwicklung eines Stadtquartiers ab, das dazu beiträgt, den durch Migration zusätzlich gesteigerten Wohnraumbedarf zu decken. Auf dem ca qm großen Areal an der Swinestraße sind rund 250 neue Wohnungen in unterschiedlichen Größen vorgesehen; etwa 60 Prozent davon werden öffentlich gefördert. Vergabetag der AKNW und der IK-Bau NRW Projektplanung und Vergabepraxis lautete das Thema des Vergabetages der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW, der am 9. März 2016 im Ruhrfestspielhaus in Recklinghausen mit über 550 Gästen auf großes Interesse stieß. Ein erfolgreiches Vergabeverfahren erfordert bereits im Vorfeld der Ausschreibung eine konkrete und eingehende Befassung mit dem Vorhaben und den hieran zu stellenden Anforderungen an die zu erbringende Planungsleistung und die potentiellen Bieter. Die vergaberechtlichen Grundsätze von Fairness, Transparenz und Wirtschaftlichkeit sind wesentliche Merkmale für den Erfolg des Verfahrens. Ziel des Vergabetages war es, gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern, Bietern und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die Vielschichtigkeit von rechtlichen und praktischen Anforderungen zu diskutieren und über möglichen Änderungsbedarf zu sprechen. Im Vordergrund des Vergabetages standen nicht nur die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die die umfangreiche Novellierung des Vergaberechtes mit sich bringt, sondern vor allem Beispiele aus dem Alltag von Auslobern wie Bietern. Nacht der Museen im Haus der Architekten Tosender Applaus schallte in der Nacht vom 9. auf den 10. April 2016 vielfach aus dem Haus der Architekten. Vor übervollem Saal präsentierte die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Beitrag zur Nacht der Museen in diesem Jahr keine klassische Autorenlesung, sondern einen rasanten Poetry Slam! Unter der Moderation von Sebastian 23, dem mehrfachen deutschen Poetry-Slam-Meister, stellten junge Slammerinnen und Slammer aus Bochum und Düsseldorf ihre Texte, Gedichte und Gedanken vor. Jeweils rund 500 Besucher verfolgten die Auftritte und stimmten lautstark per Applaus darüber ab, welcher Auftritt am meisten überzeugen konnte. Insgesamt wurden im Laufe des späten Abends mehr als Gäste im Haus der Architekten gezählt.

103 Geschäftsbericht 2015/2016 Für eine neue Atmosphäre im Haus der Architekten sorgte der bekannte DJ Vinylsurfer. Drittes Programmelement im Haus der Architekten war die Ausstellung kopfüber des Bonner Fotokünstlers Dirk Brömmel; der Künstler war anwesend und wurde vielfach zu seinen großformatigen Fotoarbeiten befragt. Der große Zuspruch zeigte: Das geänderte, jüngere Konzept der Architektenkammer NRW für die Nacht der Museen in Düsseldorf wurde sehr gut angenommen, insbesondere vom jungen Publikum. Exkursion zu vorbildlichen Schulgebäuden Schulgebäude beeinflussen den Alltag unserer Kinder maßgeblich. Bauliche Ideen, Lösungen und Methoden können gute Anregungen für praktische Entscheidungen geben. Daher organisieren die AKNW und das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Exkursionen zu einigen neuen Schulbauprojekten, die mit dem Schulbaupreis 2013 ausgezeichnet wurden. Im Rahmen der Exkursion am 26. April 2016 wurden zwei vorbildliche Schulgebäude besichtigt: das neue Gymnasium Bochum und die Justus-von-Liebig-Schule, städtische Gemeinschaftshauptschule in Moers. Die ausgewählten Schulbeispiele und ihre Konzepte begeisterten die etwa 30 Teilnehmer gleichermaßen. Großer Andrang bei der Nacht der Museen: Auch viel junges Publikum kam ins Haus der Architekten, um DJ Vinylsurfer und die Poetry Slammerinnen und Slammer - neben Moderator Sebastian 23 (l.) Jason Bartsch (r.) und Jule Weber (m.) - zu erleben Fotos: Thilo Saltmann Architektur und Film Casa Rio Wohnraum Südamerika Traditionelle Bauweisen und Kolonialarchitektur, europäische Moderne und internationaler Stil die Architektur der lateinamerikanischen Staaten war vielen Wechseln unterworfen und präsentiert sich heute entsprechend vielfältig. Mit ihrer Reihe Architektur und Film im März/April 2016 richtete die Architektenkammer NRW in Kooperation mit dem Filmmuseum der Landeshauptstadt Düsseldorf in den Programmkinos Düsseldorf, Bielefeld, Dortmund und Münster unter dem Titel Casa Rio Wohnraum Südamerika den Blick auf die Architekturen und das Wohnen in vier Ländern Lateinamerikas, die sich ganz unterschiedlich entwickelt haben und doch gemeinsame Wurzeln aufweisen. Die Vorstellungen in allen Häusern waren nahezu ausverkauft. Alle Filme wurden mit einem prägnanten cineastischen Vortrag vorgestellt, in dem auf die architektonischen Besonderheiten des jeweiligen Werks hingewiesen wurde. Nach den Vorstellungen bestand bei einem kleinen Imbiss die Gelegenheit zum Austausch.

104 Öffentlichkeitsarbeit 4.3 Veröffentlichungen Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat in 2015/2016 die Reihe ihrer Publikationen konsequent ausgebaut und fortgeführt. Die Veröffentlichungen richten sich an ganz unterschiedliche Zielgruppen: Vom konkreten Praxishinweis für Mitglieder und die informierte Fachöffentlichkeit bis hin zu den Bauherren-Informationsblättern, welche sich ausdrücklich an Auftraggeber, Bauherren oder die allgemeine Öffentlichkeit wenden Imagebroschüren und Informationsbroschüren Booklet XI. Vertreterversammlung Die 201 Damen und Herren, die sich in der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW für die Belange der nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner engagieren, kommen in der Regel einmal im Jahr zusammen, um u. a. den Vorstand zu entlasten, den Haushalt des jeweils kommenden Jahres zu beschließen und um über politische Leitfragen zu diskutieren und Leitlinien für die Arbeit der AKNW festzulegen. Dieser Arbeitsrhythmus führt in der Praxis dazu, dass die Zuordnung von Gesichtern, Namen und Verbänden eine Herausforderung darstellt. Zur konstituierenden Sitzung der XI. Vertreterversammlung wurde das bereits bekannte blaue Booklet komplett aktualisiert und stellt die aktuellen Mitglieder des Architektenparlaments mit Foto, Verbandszugehörigkeit sowie den wichtigsten Kontaktinformationen vor. Dokumentation Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015 Innovativ, vorbildlich, richtungsweisend - mit diesen Prädikaten wurden im Jahr 2015 insgesamt 33 neue oder erneuerte Bauwerke aus Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vergaben gemeinsam die Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015 an Architekten und Bauherren. Gewürdigt wurde die Planung von Gebäuden, die in ästhetischer, technischer, sozialer oder städtebaulicher Hinsicht als richtungsweisend für die kommenden Jahre gelten können. Auch ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis der Objekte wurde von der Jury berücksichtigt. Chronik der Architektenkammer NRW Die Chronik bietet auf 140 Seiten einen Überblick über die zentralen Themen und Aktivitäten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis Dieser Zeitraum entspricht der Legislaturperiode der X. Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW. Die Broschüre bietet damit die Möglichkeit, sich über das Aufgabenund Tätigkeitsspektrum der Kammer zu informieren und einen schnellen Einstieg in die aktuellen berufspolitischen Inhalte zu finden. Broschüre Tag der Architektur 2016 Das Titelbild des beliebten Kataloges zum Tag der Architektur 2016 wurde erneut mit einem Bild der Künstlerin Sabine Wild gestaltet, auch das neue, frische Design des TdA-Logos wurde beibehalten. Der Inhalt des Kataloges blieb in seiner bewährten Form: Alle 325 Objekte, die am Tag der Architektur am 25./26. Juni 2016 teilnahmen, werden mit einem oder zwei Fotos sowie einer Kurzdarstellung präsentiert. Interessierte konnten die Publikation, die in einer Auflage von Exemplaren gedruckt wurde, bei der AKNW kostenlos bestellen. Darüber hinaus erhielten alle Teilnehmer am Tag

105 Geschäftsbericht 2015/2016 der Architektur einen Satz Broschüren sowie Plakate und Werbemittel, mit denen auf die Veranstaltung und das einzelne Objekt hingewiesen werden konnte. Alle Objektangaben stehen den Interessierten auch auf der Homepage der AKNW in einer Bilddatenbank sowie in der bundesweit angebotenen App der BAK zur Verfügung. Kongressdokumentation Es ist wichtig, den Blick hin und wieder über den Horizont schweifen zu lassen, um dann wieder auf Details im Nahbereich fokussieren zu können. Unter diesem Motto richtete die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vom 4. bis zum 7. Mai 2016 auf Usedom ihren Internationalen Architektenkongress 2016 aus. Unter dem Titel Megacity, Ghosttown und Suburbia beschäftigten sich Architektinnen und Architekten, Stadtplaner, Politiker, Wirtschafts- und Naturwissenschaftler, Philosophen sowie Künstler mit dem weltweiten Phänomen von Schrumpfung und Wachstum. Die geplante Publikation wird die insgesamt 17 Vorträge des Kongresses in Form von Niederschriften, Interviews und Manuskripten dokumentieren. Publikation Auftrag Stadtplanung Die Darstellung des Berufsbildes der Stadtplanerinnen und Stadtplaner in NRW ist aufgrund hoher Nachfrage vergriffen. Der Ausschuss Stadtplanung hat im Frühjahr 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Überarbeitung der Broschüre vornimmt. Eine Neuauflage ist für Ende 2016/Anfang 2017 geplant Bauherren-Informationen Die vierseitigen Bauherren-Info-Blätter informieren private Bauherren jeweils über ein spezifisches Thema rund um den Hausbau und beschreiben, wie die Zusammenarbeit von Auftraggebern mit Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner abläuft. Mitglieder der Architektenkammer NRW können die Bauherren-Infos bestellen und für den Erstkontakt zu Bauherren nutzen. Die Architektenkammer hat ihre Infoblatt-Reihe Bauherren-Info kontinuierlich ausgebaut und im Berichtsjahr 2015/2016 um zwei weitere Ausgaben ergänzt, zudem wurde eine Ausgabe aktualisiert. Die praktische Sammelmappe, die die AKNW seit Ende 2014 kostenlos an Interessierte versendet und die mit bis zu zwölf Exemplaren der Bauherren-Infos gefüllt werden kann, wird regelmäßig abgerufen: Bisher wurden über Mappen verteilt. Es liegen folgende Bauherren-Infos vor: Gesund Wohnen, Stadtplanung geht alle an, Hausgartengestaltung, Wohnen ohne Barrieren, Energetische Optimierung von Wohngebäuden, Wohnraum modernisieren, Baukosten im Griff behalten, Baugruppen Gemeinsam planen und leben, Denkmalschutz als Herausforderung und Chance, Neues Wohnen in der Stadt sowie Regionaltypisches Bauen. Bauherren-Info Neues Wohnen in der Stadt Wohnen an ungewöhnlichen Orten: Mit seiner dichten Bebauung und seinen urbanen Ballungsräumen bietet Nordrhein-Westfalen eine Fülle von vormals industriell genutzten Stadtquartieren und ungewöhnlichen Gebäuden, die heute als Wohnraum umgenutzt werden können. In Städten wie Köln, Münster oder Düsseldorf steigen die Mieten, die Kaufpreise sind für viele kaum erschwinglich. Grund genug,

106 Öffentlichkeitsarbeit über neue Wohnformen in Bauwerken nachzudenken, die ursprünglich nicht für das Wohnen vorgesehen waren. Die zehnte Ausgabe der Bauherren-Infos informiert über Möglichkeiten, bisher unter- oder ungenutzte Flächen in der Stadt zu reaktivieren und diese für die eigene Wohnbebauung fruchtbar zu machen und neu zu nutzen. Auf vier Seiten zeigt das Faltblatt die verschiedenen Arten des Neuen Wohnens in der Stadt auf Baulückenschließungen, Nachverdichtungen oder Umnutzungen werden gewohnt kompakt und strukturiert vorgestellt und definiert und mit vielfältigem Bildmaterial illustriert. Neben bereits realisierten, vorbildlichen Beispielen zeigt die neue Bauherren-Info auch, welche Themen und Fragen bei jeder der vorgestellten Bauaufgaben zu bedenken sind und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Neu-Erfindungen von Wohnraum bieten. Praxishinweise Bauherren-Info Regionaltypisches Bauen In der Architektur ist seit einigen Jahren ein Zurück zu den Wurzeln erkennbar. Viele Bauherren wünschen sich Wohnhäuser, die Identität stiften, in die Region passen und heimische Traditionen widerspiegeln allerdings ohne heimattümelig zu sein. Die Bauherreninfo Regionaltypisches Bauen erläutert, wie Bautraditionen entstehen und entstanden sind bzw. welche vielfältigen Entwicklungen die Architektur in den Regionen Nordrhein-Westfalens erfahren hat. Dabei fällt der Blick schlaglichtartig auf bestimmte Gebäudetypen wie das Hallenhaus oder das Dreifensterhaus, aber auch auf die Verwendung typischer Baumaterialien wie Schiefer oder Sandstein. Die Bauherren-Info stellt dar, welche Vorteile regionaltypisches Bauen für Bauherren bietet und zeigt beispielhaft, wie Architektinnen und Architekten Gebäude entwickeln, mit denen Rückbezüge zur regionalen Architektursprache und zur Baugeschichte geschaffen werden können. Bauherren-Info Der Bauablauf Die nächste Bauherren-Info der Architektenkammer NRW wird sich mit der grundlegenden Frage befassen, wie ein Planungs- und Bauprozess in der Zusammenarbeit zwischen privatem Bauherrn und beauftragtem Architekten abläuft. Dabei geht es um Fragen der Kommunikation, der Prozesssteuerung und der Kostenkalkulation. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hält für ihre Mitglieder Praxishinweise zu verschiedenen aktuellen berufspraktischen Fragen bereit. Die Informationen können als gedrucktes Merkblatt bezogen oder im Internet unter Rubrik Mitglieder / Veröffentlichungen / Praxishinweise abgerufen werden. Es wurde folgender neuer Praxishinweis herausgebracht: Abnahme von Architektenleistungen (mit Formularvorlage für das Abnahmeprotokoll). Viele schon vorliegende Praxishinweise wurden zudem überarbeitet, modifiziert und an die aktuelle Rechtslage angepasst.

107 Geschäftsbericht 2015/ Medienarbeit Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird mit großer Regelmäßigkeit in den Medien erwähnt mit ihren Veranstaltungen, aber auch mit berufspolitischen Stellungnahmen und in der Darstellung von Expertenwissen. Langfristige Kontakte und die zuverlässige, kurzfristige Beantwortung aller Medienanfragen sind dafür die Voraussetzung und bilden das Herzstück der Medienarbeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die Arbeit der Pressestelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen umfasst die interne und die externe Kommunikation der AKNW. Zielgruppen sind zum einen die Medien in NRW (und darüber hinaus), zum anderen aber auch die Mitglieder der Architektenkammer selbst. Überschneidungen und Wechselwirkungen zwischen den beiden Gruppen sind dabei erwünscht und auf vielfältige Weise realisierbar. Die Pressestelle pflegt einen engen Austausch mit vielen Redaktionen im Lande, zu einzelnen Redakteurinnen und Redakteuren der relevanten Medien in NRW und darüber hinaus. Die regelmäßigen Kontakte und Aktivitäten in die Redaktionen haben eine hohe Präsenz im Bewusstsein der Redakteure und Journalisten zur Folge, so dass die AKNW als Kompetenzzentrum für alle Fragen rund um das Planen und Bauen in Nordrhein-Westfalen (und oftmals auch bundesweit) anerkannt ist. Um dies zu erreichen und zu verstärken, wurden im Berichtsjahr u. a. folgende Instrumente der Kommunikationsarbeit eingesetzt: Pressemitteilungen Durch die kontinuierliche Veröffentlichung von Pressemitteilungen ist die Architektenkammer NRW regelmäßig in allen Redaktionen der aktuellen Massenmedien und der Fachpresse im Land präsent und hält Kontakt zu freien Journalistinnen und Journalisten. Im Berichtsjahr wurden etwa 45 Pressemitteilungen herausgegeben, die berufspolitische Fragen, allgemeine Themenpräsentationen aus den Bereichen Architektur und Städtebau sowie die Veranstaltungen der AKNW zum Gegenstand hatten. Zu bestimmten Veranstaltungen mit hohem Nachrichtenwert wurden noch am Nachmittag bzw. Abend Pressemitteilungen versandt; vielfach verabredet die Pressestelle mit den Redaktionen im Lande auch Vorab-Informationen, die unter Einhaltung einer Sperrfrist bereits vor der offiziellen Bekanntgabe bzw. einer Veranstaltung an die Redaktionen gegeben werden, um eine zeitnahe Berichterstattung am selben Nachmittag (Radio und Fernsehen) bzw. am kommenden Tag (Tageszeitungen) zu ermöglichen. Neben der Resonanz durch Nachrichtenagenturen, Tageszeitungen und Rundfunksender finden die Pressemitteilungen der Architektenkammer NRW in großer Breite auch Verbreitung über Internetportale und online-foren, u. a. Baunetz, Architekten24.de, Pressebox, Life-PR, etc. Einige Pressemitteilungen veröffentlicht die AKNW auch in Kooperation mit Partnern, etwa zur Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW sowie zu den Landeswettbewerben mit dem MBWSV, zur bundesweiten Tagung der deutschen Denkmalpfleger im Juni 2016 in Kooperation mit dem LVR oder zum Landeswettbewerb Köln-Chorweiler mit der GAG Köln. Social Media Dienste nutzen: Twitter und Facebook Seit sieben Jahren baut die AKNW die Nutzung von Social Media Diensten sukzessive aus. Kurznachrichten, wichtige Auslobungen und interessante Veranstaltungshinweise werden auch getwittert und über Facebook in die wachsende Community eingespeist. Auf Facebook zählt die AKNW inzwischen mehr als Follower, die häufig auch mit Kommentaren und Weiterleitungen der AKNW-Information an die jeweils eigene Freundesgruppe für einen echten Austausch sorgen. Die Tweets der AKNW werden von Usern verfolgt.

108 Öffentlichkeitsarbeit Auch die direkte Kommunikation mit den Fans und Followern nimmt zu. So richten insbesondere Studierende oder Jungarchitektinnen und -architekten ihre Fragen zu Eintragungsvoraussetzungen, dem Kammerwesen oder zu Informationen zu beruflichen Perspektiven oftmals direkt als Nachricht an das Facebook-Team der Architektenkammer NRW. Es hat sich bestätigt, dass nach Info-Veranstaltungen und Gesprächen mit Studierenden im Haus der Architekten und auch nach der ersten UrbanSlam-Veranstaltung vor allem junge Kammermitglieder und junge Kulturfans das Facebook-Angebot der Architektenkammer NRW goutierten und in der Folge weiter über diese Medien angesprochen werden konnten. Auch Redakteurinnen und Journalisten vernetzen sich auf diesem Weg mit der AKNW. Die Pressestelle wird die Aktivitäten im Bereich der Social Media-Dienste entsprechend als zusätzlichen Kommunikationskanal weiter entwickeln. Pressekonferenz/Pressegespräch Die Architektenkammer nutzt das Instrument der Pressekonferenz (PK), um auf große Veranstaltungen hinzuweisen, eigene Themenschwerpunkte zu präsentieren oder Ergebnisse von Sonderprojekten vorzustellen. Am 29. Januar 2016 organisierte die Architektenkammer NRW für die Gesellschafter des Baukunstarchivs NRW eine Pressekonferenz vor Ort in Dortmund, die auf eine gute Teilnahme und positive Berichterstattung traf. Zum Abschluss des KidS-Projektes in Velbert führte die AKNW am 2. März 2016 an der Städtischen Gesamtschule Velbert-Mitte eine PK durch. Zum Abschluss des Kita-KidS-Projektes an der DRK Juno- Kindertagesstätte in Halver führte die AKNW am 31. Mai 2016 ein Pressegespräch vor Ort durch, das u. a. zu einem ausgesprochen wohlwollenden Bericht der WDR-Lokalzeit aus Südwestfalen führte. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Bauherrenseminare wurden mehrere Pressekonferenzen an den Veranstaltungsorten durchgeführt, beispielsweise am bei der Sparkasse in Finnentrop und am 30. Juni 2016 in der Stadtsparkasse Oberhausen. Beide Termine trafen auf gute Resonanz der örtlichen Medien und führten zu einer guten Ankündigung und Begleitung der Seminarreihen durch die örtliche Presse. Weitere Pressegespräche zu Bauherrenseminaren in den verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens sind für den Herbst 2016 vorgesehen. Persönliche Gespräche / Unterstützung von Recherchen Durch den persönlichen Kontakt zu einzelnen Journalistinnen und Journalisten ist es gelungen, Berichterstattung zu initiieren und die Resonanz auf Pressemitteilungen und Veranstaltungen der Kammer zu verstärken. In vertraulichen Gesprächen mit Redakteuren und freien Journalisten werden immer wieder auch Themen entwickelt und Artikel angeregt, die dann ohne direkten Bezug zur AKNW erscheinen.

109 Geschäftsbericht 2015/2016 Außerdem konnte es durch die persönlichen Medienkontakte mehrfach erreicht werden, dass die Architektenkammer um Statements zu den verschiedensten Fragen des Planens und Bauens gebeten wurde. Die Neue Westfälische in Bielefeld führte am 21. Oktober 2015 eine Leser-Telefon-Aktion zum Thema Privater Hausbau durch, an der sich die AKNW mit einer Expertin beteiligen konnte. Die Architektenkammer NRW konnte im Berichtsjahr auch viele Gesprächspartner aus der Mitgliedschaft als Experten für die Medien vermitteln. Präsident Uhing wurde mehrfach von Fernsehteams, Radiostationen und Zeitungsredaktionen zum Interview gebeten. Beilagenredaktionen der Tageszeitungen und Anzeigenblätter wurden regelmäßig mit Themenangeboten beliefert, Rechercheanfragen unmittelbar beantwortet, Interviewwünsche schnell bedient. Zuverlässigkeit und die Vermittlung qualifizierter Interviewpartner haben der Medienarbeit der AKNW in der Branche ein gutes Renommee verschafft. Mediale Begleitung und Verwertung der Veranstaltungen der AKNW Die verschiedenen zentralen und dezentralen Veranstaltungen der AKNW bieten die Möglichkeit, Lokalund Regionaljournalisten für die Arbeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Themen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu interessieren. Neben einer allgemeinen Einladung an die landesweite Presse werden deshalb zu allen Veranstaltungen der AKNW die örtlichen Medien persönlich angesprochen. Ein ergänzendes Aktionsfeld bieten die Ausstellungen im Haus der Architekten (HdA), die umfassend medial beworben und begleitet wurden. Auch Fremdveranstaltungen im HdA eröffnen immer wieder zumindest Kontakte zu Medienpartnern. Pressepräsentation zum Abschluss des Kita-KidS-Projektes an der Kindertagesstätte Juno des DRK in Halver Foto: Christof Rose Von wachsender Bedeutung sind auch Kontakte zu den Internet-Redaktionen der großen nordrhein-westfälischen Verlagshäuser und zum WDR. Die Online-Redaktion des WDR konnte mehrfach dazu gewonnen werden, Architektur-Bilderstrecken an zentraler Stelle im WDR-Internetangebot zu platzieren - u. a. zum Tag der Architektur 2016.

110 Öffentlichkeitsarbeit Highlights 2015/16 Die thematische Breite der Arbeit der Architektenkammer NRW und die begleitende Medienarbeit haben im Berichtsjahr zu einer Vielzahl von Veröffentlichungen in Printmedien und zu Sendungen in Radio und Fernsehen geführt. Der wöchentliche Pressespiegel gibt einen Überblick über die erschienenen Veröffentlichungen. Besonders interessant waren in den vergangenen zwölf Monaten folgende Themen: Beiträge in Fachmagazinen: Der Präsident der AKNW konnte mit zahlreichen Interviews und Gastbeiträgen in meinungsstarken Magazinen der Branche platziert werden, u. a. im Magazin des Städteund Gemeindebundes, dem TOP-Magazin, im Magazin Die Kommunale u. v. a. Tag der Architektur: Wie in jedem Jahr das große Highlight in der Medienresonanz. Alle großen Regionalzeitungen berichteten ausführlich in der Vorberichterstattung, teilweise auch noch ein zweites Mal in der Nachberichterstattung. Der Tag der Architektur war in nahezu allen Tageszeitungen, gerade auch im Lokalen, umfassend präsent. Ein großer Aufmerksamkeitsfaktor kommt auch der Berichterstattung im Fernsehen zu. So griffen auf Empfehlung der AKNW die Lokalzeiten des WDR und die ZDF-Sendung Volle Kanne das Thema umfangreich mit längeren Beiträgen und Reportagen auf. Auch im Radio liefen diverse Hinweise auf den Tag der Architektur, sowohl in den Kulturprogrammen des WDR als auch in vielen Privatfunkstationen. Bauherrenseminare: Die Pressestelle konnte auch die achte Staffel der Seminarreihe für zahlreiche Redaktionsgespräche nutzen und erzielte damit eine umfassende und stets positive Medienresonanz. Die Pressegespräche vor Ort stießen jeweils auf eine gute Resonanz in der lokalen Presse und führten zu einer ausführlichen Berichterstattung über die Bauherrenseminare. Pressetermine fanden u. a. statt in Geseke (2/2016), Finnentrop (4/2016) und Oberhausen (6/2016). Die Kammer gab außerdem zu allen dezentral stattfindenden Seminarreihen lokale und regionalbezogene Pressemitteilungen heraus, so dass das Thema über Monate hinweg medial präsent blieb. Diese Rückkoppelung ist auch für die Gewinnung weiterer Kooperationspartner bei den Kreditinstituten von Bedeutung. Partnerschaft mit dem ZEUS-Kindernachrichtenmagazin: Weiter vertieft werden konnte die Zusammenarbeit mit dem ZEUS-Nachrichtenmagazin für Kinder, welches die Funke-Mediengruppe (früher: WAZ-Gruppe) Medien berichteten umfassend über den Tag der Architektur, so z. B. in der im Verbreitungsgebiet ihrer großen Tageszeitungen an interessierte Schulen verschickt. Rund Exemplare werden von jeder Auflage verbreitet, dazu kommen ZDF-Sendung Volle Kanne und in verschiedenen Lokalzeiten des WDR; hier Abos. Die AKNW ist seit vier Jahren fester Partner, unterstützt die monatlich beim Dreh für die Lokalzeit Dortmund, die ein EFH in Datteln vorstellte erscheinende Publikation mit einem Produktionskostenzuschuss und gestaltet in Foto: Christof Rose jeder Ausgabe bis zu einer Seite unter dem Logo Unterwegs mit Architekten. Auf diese Weise werden nicht nur die Kinder im Sinne des Aktionsprogramms Architektur macht Schule für die Arbeit der Architekten und Stadtplaner sensibilisiert, sondern auch Lehrer und Eltern angesprochen. Die Pressestelle der AKNW liefert die fertigen Texte zu, wobei immer wieder die Schwerpunkte der Fachrichtungen kommuniziert werden.

111 Geschäftsbericht 2015/2016 Baukunstarchiv NRW: Die Entwicklung des Baukunstarchivs NRW wurde seitens der Medien im Berichtsjahr mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Dabei gelang es, das Thema zunehmend positiv und als Gewinn für NRW erscheinen zu lassen. Insbesondere in den Dortmunder Zeitungen wird nach anfänglicher Skepsis mit einer positiven Erwartungshaltung auf das Projekt geblickt. Eine besondere Resonanz konnte durch ein Pressegespräch erzielt werden, das die AKNW am 29. Januar 2016 im künftigen Baukunstarchiv NRW am Ostwall durchführte. dpa-meldungen: Die Pressestelle der AKNW wird immer wieder von Journalisten der dpa-themenredaktion kontaktiert und um Informationen oder Stellungnahmen zu verschiedenen Themen mit Pressekonferenz der Gesellschafter und Partner des Baukunstarchivs NRW am 29. Januar 2016 in Dortmund Foto: Regina Wittmann Architekturbezug gebeten. Dabei gab die Pressestelle bzw. die entsprechende Fachabteilung in Interviews im Berichtsjahr Auskunft zu Themen wie Mit Architekten kostengünstig planen und bauen und zu Trends im Wohnungsbau. Anlässlich des Tags der Architektur 2016 führte der dpa-themendienst ein ausführliches Interview mit AKNW-Präsident Ernst Uhing, das bundesweit verbreitet wurde. 4.5 Periodika Zentrales Publikationsorgan der Architektenkammer NRW ist nach wie vor der Regionalteil im monatlich erscheinenden Deutschen Architektenblatt, mit Exemplaren der bundesweit auflagenstärksten Fachzeitschrift für Architekten in Deutschland. Der NRW-Teil des Deutschen Architektenblattes erscheint in der Regel mit einem Umfang von 32 Seiten. Die Pressestelle der AKNW übernimmt das gesamte Layout des Regionalteils in Eigenleistung. Dies führt zu einem einheitlichen Erscheinungsbild des Regionalteils, der sich zwar weiterhin ins Heft einfügt, aber doch erkennbar vom Bundesteil unterscheidet. Zudem kann das Heft bereits rund zehn Tage vor Erscheinen in Printform auf der Homepage der AKNW als PDF-Version angeboten werden. Inhaltlich wurde das Konzept fortgeführt, die Berichterstattung im Aktuell -Bereich zu einem Schwerpunkt zu machen und daneben der Berufspraxis und dem Szenespiegel in Prisma viel Aufmerksamkeit und Heftraum zu widmen. Die zweite Jahreshälfte 2015 war geprägt durch Informationen, mit denen die Kammerwahl 2015 vorbereitet wurde. Dazu gehörten redaktionelle Erläuterungstexte in gleicher Weise wie Berichte der Verbände über ihre Aktivitäten und berufspolitischen Positionen und die Wahlwerbeanzeigen, welche die Verbände in den Ausgaben Oktober und November 2015 veröffentlichen konnten. Die sich anbietenden Synergieeffekte durch eine Verzahnung von Print- und Online-Medien hat die AKNW weiter genutzt. So wurden immer wieder DAB-Berichte mit Internet-Hinweisen versehen, so dass die Leserinnen und Leser entweder weiterführende Informationen, weitere Fotos oder aktuelle Termine finden konnten. Umgekehrt wurden Neuerungen in den Internetauftritten der AKNW, den Social-Media-Präsenzen und auf baukunst-nrw im DAB-NRW kommuniziert. Die Kolumne StadtBauKultur NRW wird seit dem Frühjahr 2014 redaktionell durch die Geschäftsstelle der Landesinitiative gefüllt, um die Kooperation auszubauen.

112 Öffentlichkeitsarbeit Der Austausch mit der Redaktion des Bundesteils wurde im Berichtsjahr intensiviert. Gespräche mit dem neuen Redakteur des planet c -Verlages, Stefan Kreitewolf, führten u. a. dazu, dass die AKNW in Beiträgen zum Tag der Architektur auf Bundesebene und in juristischen Beiträgen für den Bundesteil häufiger zitiert wurde. Zudem erfolgte in der Bundesausgabe im Juni 2016 ein mehrseitiger Bericht über den UrbanSlam2 der Architektenkammer NRW. AKNW aktuell Mit AKNW aktuell informiert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen rund 400 Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung, Journalisten und die Fachbereiche der Hochschulen über aktuelle Themen der Kammerarbeit. Die vierseitige Veröffentlichung erscheint mittlerweile im 16. Jahrgang und bietet einen schnellen, kompakten Überblick über alle berufspolitisch relevanten Themen. In der Regel handelt es sich um Vorab-Veröffentlichungen der Artikel des jeweils nächsten Deutschen Architektenblattes NRW, welches rund zwei Wochen später erscheint. Rückmeldungen zeigen, dass das Interesse an AKNW aktuell insbesondere im politischen Raum weiterhin groß ist. AKNW-Newsletter Der im 14-tägigen Rhythmus versandte Newsletter der Architektenkammer NRW wird als html-newsletter an aktuell 6052 Newsletter-Abonnenten verschickt. Er wird als Informationsmedium stark genutzt. Im Schnitt melden sich jede Woche zwei bis drei neue Abonnenten über die Internetseite an. Der kostenlos als versendete Newsletter liefert allen Abonnentinnen und Abonnenten schnelle und prägnante Informationen. Über direkte Links gelangen die Nutzer zu den Langfassungen der Newsartikel, die aktuell auf den Internetseiten der Architektenkammer unter eingestellt sind. Inhaltlich werden nur Themen aus der Arbeit der Architektenkammer NRW dargestellt sowie Veranstaltungen mit Kooperationspartnern. Damit wird sichergestellt, dass der Newsletter der AKNW nicht als einer von vielen Newslettern aus der Planungs- und Architekturmedienbranche wahrgenommen wird, sondern seinen eigenen Charakter wahrt. Serviceblatt Informationen zu ihren Dienstleistungen verbreitet die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gezielt über ein Serviceblatt, das in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird und eine Auswahl von AKNW-Serviceleistungen vorstellt: persönliche Beratung, aktuelle Software, Praxishinweise und die Internet-Präsenzen der Kammer. Das Serviceblatt wird allen neu eingetragenen Mitgliedern zusammen mit einem Info-Paket zugesandt und auf ausgewählten Veranstaltungen (Messen, Existenzgründungstage) als Handout verteilt. Es findet stets aktualisiert auch Eingang in den START -Ordner, den die AKNW im Rahmen ihrer Von der Hochschule in den Beruf -Aktivitäten an Studierende verteilt.

113 Geschäftsbericht 2015/ Internet Mit gegenwärtig rund Sitzungen verzeichnet das Internetportal der Architektenkammer NRW steigende Zugriffszahlen aus der Architektenschaft und der interessierten Öffentlichkeit. Insgesamt wurde die Seite in den vergangenen zwölf Monaten knapp drei Millionen Mal aufgerufen. Die Nutzerzahlen liegen im Schnitt bei Nutzern pro Monat, wobei jeder User im Schnitt fast 4 Minuten auf den Internetseiten der AKNW verweilt. Dies zeigt, dass sich Besucher der Internetseite intensiv mit den Inhalten beschäftigen und diesen nicht nur überfliegen, sondern dort tiefergehende und relevante Informationen finden. Bei den benutzten Browsern führen Firefox, Internet Explorer und Safari. Auffallend ist, dass die mobile Nutzung der Seite über Handy oder Tablet-Computer dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend folgend - ansteigt. Mehr als 20 Prozent aller Sitzungen werden mittlerweile von einem Tablet oder einem Mobiltelefon aus durchgeführt. Die Tendenz ist weiter steigend. Bereits 2014 hatte die Architektenkammer NRW diesen Trend erkannt und aknw.de mit responsive Design ausgestattet, welches sich automatisch den Auflösungen der mobilen Endgeräte anpasst. Auf die AKNW-Seite gelangen die User vor allem über Suchmaschinen wie Google und über Direktzugriffe. Aber auch über die Verlinkung im AKNW-Newsletter und aus Inhalten in sozialen Netzwerken (vor allem Facebook und Twitter) finden Besucher in zunehmender Zahl auf die Internetseite der Architektenkammer. Insgesamt wird deutlich, dass die AKNW-Seiten in den Suchmaschinen zu den einschlägigen Stichworten inhaltlich gut bewertet werden und entsprechend gut platziert sind. Zu den stark frequentierten Seiten auf de zählt - neben der Startseite - der Bereich Aktuell, der aufgrund einer hohen Meldungsdichte einen besonderen Aktualitätswert aufweist. Zu den meist genutzten Datenbanken auf de zählen die Jobbörse, die seit der Initiative AKNW for Refugees im Frühjahr 2016 in zweisprachiger Ausführung (deutsch/englisch) zur Verfügung steht. Ebenfalls viele Besucher verzeichnet die Online-Architektenliste, die jetzt mit erweitertem Architektenprofil auch einen Bild-upload (Profilbild, Objektfoto) anbietet. In der Jobbörse können Mitglieder und Nicht-Mitglieder Stellengesuche und -angebote eintragen. Täglich gehen etwa 15 bis 30 Stellenangebote bzw. Stellengesuche in der AKNW-Online-Redaktion ein. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich das Angebot als wichtiger Stellenmarkt im Bereich der Architektur- und Planungsbranche etabliert hat. Ähnlich stark besucht ist die Online-Architektenliste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. In dieser Datenbank können Bauherren und Institutionen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in ganz NRW recherchieren. Alle Mitglieder der Architektenkammer NRW sind in dieser Onlineliste verzeichnet. Auch die Rechts- und die Wettbewerbsdatenbanken sowie die Datenbank zu Fort- und Weiterbildungsangeboten der Akademie der Architektenkammer NRW erfreuen sich stetig hoher Zugriffszahlen.

114 Öffentlichkeitsarbeit Dies gilt in gleichem Maße für die eigens erstellte Datenbank zum Tag der Architektur 2016, die alle verfügbaren Objekte mit Bild- und Informationsmaterial dauerhaft recherchierbar macht. Mit der Seite präsentiert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in gebündelter Form alle Informationen aus dem Aktionsprogramm Architektur macht Schule. Mit dem Programm möchte die AKNW Kinder und Jugendliche für die gebaute Umwelt sensibilisieren. Die Internetplattform richtet sich an alle, die sich für die Architekturvermittlung in Schulen interessieren, z. B. an Lehrer, Eltern, aber auch an Kammermitglieder, die etwa bei Unterrichtsprojekten mitwirken möchten. Die Internetseite enthält eine aktuelle Nachrichtenseite, Unterrichtsmaterial und Datenbanken mit bereits gelaufenen Schulprojekten. Auch in diesem Jahr hat die Pressestelle in Zusammenarbeit mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit immer wieder aktuelle Meldungen für die Zielgruppe bereitgehalten. Es wurde über laufende KidS-Projekte informiert und dargestellt, wie Architekten in NRW den Unterricht mitgestalten. Insgesamt ist das vielfältige Angebot auf weiter gewachsen. Das Interesse an den Seiten ist groß. Vor allem der Newsbereich, die Datenbank mit den Berichten von den an NRW-Schulen durchgeführten Projekten und das Unterrichtsmaterial führten die Besucherinnen und Besucher auf diese Website. NRWlebt. findet als Aktionsplattform nicht nur in Form von Veranstaltungen statt, sondern begreift sich auch als Netzwerk, das Menschen informiert und zusammenbringt, Gespräche und Diskussionen anregt und ermöglicht. Auf der Internetplattform ist neben Hintergrundinformationen zu den einzelnen Themenfeldern und Veranstaltungen auch eine Projektdatenbank installiert, auf der Projekte und Veranstaltungen eingestellt werden können, die sich mit dem Thema Planen und Bauen im demografischen Wandel auseinandersetzen. Es zeigt sich, dass die Zugriffszahlen auf die Internetseite sprunghaft ansteigen, wenn NRWlebt. durch Veranstaltungen oder den im Juli ausgelobten Fotowettbewerb Nicht ganz dicht! Besser zusammenleben im geförderten Wohnungsbau aktuell in aller Munde war: Nach den Veranstaltungen in Dortmund im Februar oder in Bochum im Mai gingen die Zugriffszahlen deutlich nach oben, auch die Zahl der neuen Seitenbesucher blieb im Berichtszeitraum kontinuierlich sehr hoch. Dies zeigt, dass www. nrw-lebt.de stetig neue User anzieht und sich die Aktionsplattform verbreitet. Neben der Internetplattform unter gibt es auch eine intensive Begleitung der Aktionsplattform NRWlebt. auf Facebook, deren Wirkungskreis sich noch verstärkt, indem Inhalte der NRWlebt. -Facebookseite auch auf der AKNW-Facebookseite quer gepostet werden, um so eine noch größere Nutzerzahl erreichen zu können. Ziel ist dabei, das Thema auch in den Zeiträumen zwischen den Veranstaltungen virulent zu halten und immer wieder zum Mitmachen aufzurufen.

115 Geschäftsbericht 2015/ Social Media Seit einigen Jahren baut die AKNW die Nutzung von Social Media-Diensten sukzessive aus. Kurznachrichten, wichtige Auslobungen und interessante Veranstaltungshinweise werden getwittert (twitter. com/ak_nrw) und zusätzlich über Facebook ( in die wachsende Fan-Community eingespeist. Soziale Netzwerke: Twitter und Facebook Auf Facebook gab es Mitte 2016 rund Fans der Seite der Architektenkammer NRW. Es zeigt sich, dass das verstärkte Engagement der AKNW und die vermehrte Live-Berichterstattung (beispielsweise von der Verleihung der Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2015 oder von der konstituierenden Sitzung der XI. VVS der AKNW) in den sozialen Medien durchaus erfolgreich sind. So konnten im Berichtszeitraum über 700 zusätzliche Facebook-Likes gewonnen werden. Für besonders positive Resonanz haben außerdem die Postings zum Tag der Architektur, zum Neujahrsempfang, dem UrbanSlam2 oder auch geteilte Links zu architektonisch relevanten Themen gesorgt. 82 Prozent aller Fans der Architektenkammer NRW sind User aus Deutschland, der Frauen- und Männeranteil ist relativ ausgeglichen (46 Prozent versus 54 Prozent). Wer tritt mit AKNW in Kontakt und folgt der Facebookseite? Auffällig ist, dass Facebook als Medium die Gruppe der Studenten und Jungarchitekten (Altersgruppe 25-34) in besonderem Maße anspricht, fast jeder dritte User entstammt dieser Altersgruppe (insgesamt 34 Prozent). Direkt dahinter folgt die Gruppe der 35- bis 44-Jährigen (26 Prozent), die ebenfalls ein hohes Interesse zeigt. Die Gruppe der 45- bis 54-Jährigen ist mit 20 Prozent nicht ganz so stark vertreten. Des Weiteren fällt positiv auf, dass sich mittlerweile eine Gruppe treuer User etabliert hat, die regelmäßig den geposteten Content (z. B. Bilderserien) auf Facebook kommentieren oder teilen. Ein weiterer Vorteil von Social Media ist, dass über Facebook eigene Veranstaltungen erstellt werden können. Interessierte Nutzer können diese mit Klick direkt in ihren Terminkalender übernehmen und in ihrem Freundeskreis publik machen (z. B. Tag der Architektur). Über ihre Twitter-Seite verbreitet die AKNW regelmäßig kurze Textnachrichten, die maximal 140 Zeichen haben dürfen. Gepostet werden zumeist die Inhalte der AKNW-Homepage, vor allem News und Meldungen, zum Teil aber auch Querverweise auf Partner- und Unterseiten der AKNW (wie beispielsweise www. baukunst-nrw.de oder sowie Hinweise auf sehenswerte Ausstellungen und kulturelle Events mit architektonischem Bezug. Die Zahl der Fans liegt seit April 2016 bei über Followern, dies bedeutet einen Zuwachs um 200 User, die den AKNW-Newsmeldungen interessiert folgen und die diese häufig auch teilen und positiv zur Kenntnis nehmen.

116 Öffentlichkeitsarbeit

117 5. MITGLIEDER- BETREUUNG/ DIENSTLEIS- TUNGEN

118 Mitgliederbetreuung/Dienstleistungen 5.1 Beratung in Rechtsfragen Die Rechtsberatung befasst sich mit nahezu sämtlichen juristischen Themen rund um die berufliche Tätigkeit der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Im Berichtszeitraum standen wiederum vielfach Fragen zur Auslegung und Anwendung der HOAI im Mittelpunkt der Beratung. Ein erhöhtes Beratungsaufkommen betraf auch die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) samt der dazugehörigen gesellschafts-, steuer- und berufsrechtlichen Fragestellungen. Zahlreiche Anfragen erreichten die Rechtsberatung zum Gebiet Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung. Neben Verfahrensfragen ging es hier zumeist um Hinweise für die Erstellung von Tätigkeits- und Funktionsbeschreibungen zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. um Hilfe bei der Formulierung von Widersprüchen. Die Kammer tritt in diesem Zusammenhang auch als Beigeladene in sozialgerichtlichen Verfahren auf. Weitere Anfragen galten dem öffentlichen und privaten Baurecht, dem Bürgerlichen Recht, dem Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Vergaberecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht und dem Recht der Sachverständigen. Auch urheberrechtliche Themen wurden stark nachgefragt. Hinzu kamen Fragen rund um die Berufsausübung (Werbung, Firmierung, Pflichtangaben auf Internetseiten, Gesellschaftsgründungen) und in Bezug auf die Möglichkeiten zur Durchsetzung offener Honorarforderungen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen wurden die Mitglieder wie bislang an einen externen Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterverwiesen. Dies hat seinen Grund darin, dass Mitglieder sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sein können und daher Interessenkonflikte auftreten könnten. Mitgliedern, Gerichten und Behörden wurden im Berichtszeitraum zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige benannt, die über spezielles Fachwissen verfügen. Hinzuweisen ist schließlich auf die zahlreichen Praxishinweise, die die Rechtsabteilung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herausgibt und fortlaufend aktualisiert. Hinzu kommen vielfältige Orientierungshilfen für Mitglieder in Gestalt von Vertragsmustern, welche im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit konzipiert werden. Darüber hinaus veröffentlichen die Juristinnen und Juristen der AKNW monatlich im Regionalteil NRW des Deutschen Architektenblatts Fälle aus ihrer Beratungspraxis und allgemeine rechtliche Hinweise. Beraten die Mitglieder in allen rechtlichen Belangen ihrer beruflichen Tätigkeit (v. o.): Dr. Florian Hartmann (Geschäftsführer, Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung), Katrin Dietrich, Dr. Sven Kerkhoff und Dorothee Dieudonné sowie Christiane Terhardt (nicht im Bild) Foto: Christof Rose

119 Geschäftsbericht 2015/ Beratung Architektur und Technik Neben der Rechtsberatung bietet die Kammer ihren Mitgliedern Beratungen zu planerischen und technischen Fragen als Serviceleistung an. Zumeist wünschen die Mitglieder individuelle Beratungsleistungen, können aber auch auf standardisierte Beratungsangebote z. B. die Praxishinweise, das Internet oder die Artikel im Deutschen Architektenblatt zurückgreifen. Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Beantwortung telefonisch und per gestellter Fragen. In der Regel sind die Anfragen von hoher fachlicher Komplexität, da es sich um Themen handelt, in denen die Mitglieder selbst ausgewiesene Fachleute sind. Da sich die Anfragen aus dem Berufsalltag der Mitglieder oft sehr anspruchsvoll darstellen, sind zudem nicht selten Recherchearbeiten für die Beantwortung nötig. Es besteht ständiger Beratungsbedarf zur Landesbauordnung beispielsweise zu den Abstandsflächenregelungen oder zum Brandschutz. Auch bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wünschen die Mitglieder häufig Unterstützung. In diesen Fragen erhalten die Architekten Hinweise für die Gespräche mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt. Die Barrierefreiheit bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe mit Beratungsnachfrage zur neuen DIN Neben der individuellen Beratung erfolgt die Kommunikation über die wesentlichen Inhalte der Norm durch zwei Praxishinweise. Die wiederholten Novellierungen im Energierecht führen zu Anfragen, sowohl zu den Rechenverfahren und den erforderlichen Inhalten als auch zur erforderlichen Qualifikation der Aussteller und zu geeigneten Fortbildungsmaßnahmen. Viele Anrufe betreffen die neuen Regelungen zu Energieausweisen. Häufige Nachfragen ergeben sich aus den aktuellen Konditionen der Förderprogramme des Bundes, die auf neue Expertenlisten zurückgreifen. Ständiger Beratungsbedarf besteht zu der Anwendung von DIN 276 als Grundlage der Kostenplanung und im Zusammenhang mit Problemen bei Fachliche Beratung zu Fragen der Bauplanung und -technik erhalten die Miglieder durch die Referentinnen und Referenten der Abteilung Architektur und Technik (v. o.): Herbert Lintz (Abteilungsleiter), Vera Anton-Lappeneit, Jan Schüsseler, Julia Mikolaschek und Samira Sinno (nicht im Bild) Foto: Christof Rose

120 Mitgliederbetreuung/Dienstleistungen der Erstellung der Honorarschlussrechnung. Für viele EDV-Anwender stellt sich die Frage nach der individuellen Eignung verschiedener Softwareprogramme für das Büro. Die Mitglieder lassen sich bei Problemen mit der Auslegung der VOB Teil C bei der Ausschreibung und Abrechnung eines Bauvorhabens beraten. Die Vergabe von Bauleistungen und deren spätere Abrechnung nach den Regelungen der VOB führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen zwischen Architekten und Unternehmen. Intensive Beratung erhalten die Auslober von Wettbewerben, die zunehmend differenzierten Planungsaufgaben wie Umbauten und Erweiterungen im Bestand oder die Beteiligung privater Investoren an öffentlichen Bauvorhaben erfordern die Konzeption individueller Verfahrensarten. Zudem suchen auch die Teilnehmer von Wettbewerben oder anderen Vergabeverfahren Rat. Die Fort- und Weiterbildungsordnung und die Anerkennung von Angeboten externer Fortbildungsträger führen zu Anfragen und Beratungsbedarf von Antragsstellern, Mitgliedern und Absolventen zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. 5.3 Existenzgründerberatung Seit 1998 können sich Mitglieder der AKNW bei Fragen zur Existenzgründung von der Geschäftsstelle der AKNW telefonisch beraten lassen. Dieses Angebot wird seither rege genutzt, da unverändert viele Mitglieder die Freiberuflichkeit anstreben und entsprechenden Beratungsbedarf haben. Zentrale Themen bei den Beratungsgesprächen sind Fragestellungen zu den Bereichen Fördermöglichkeiten, Gründungskonzeption, Berufshaftpflichtversicherung, Steuern und Sozialabgaben. Die Geschäftsstelle versendet umfängliches Informationsmaterial und nennt weitere Ansprechpartner, wie z. B. Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesagentur für Arbeit, Finanzamt, Go-Initiative des Landes NRW, KfW-Mittelstandbank und die NRW.Bank. Ferner werden Hinweise zur einschlägigen Literatur und Internetrecherche gegeben. Häufiger Beratungsanlass für Existenzgründer ist die Benötigung von Stellungnahmen einer fachkundigen Institution zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der geplanten Gründung. Diese Stellungnahmen sind in der Regel Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln öffentlicher Stellen, insbesondere für den Gründerzuschuss der Arbeitsagentur, und werden von der Geschäftsstelle ohne Kosten für Mitglieder der AKNW erstellt. Die Leistungen der Geschäftsstelle in diesem wirtschaftlich orientierten Bereich werden von den anfragenden Mitgliedern ausgesprochen positiv bewertet. 5.4 Bürovermittlung Ebenfalls seit 1998 wird von der AKNW ein Bürovermittlungsdienst angeboten. Diese Dienstleistung richtet sich sowohl an denjenigen, der sein Büro veräußern möchte bzw. einen Partner sucht ( Anbieter ) als auch an denjenigen, der ein Büro erwerben bzw. als Partner in ein bestehendes Büro einsteigen möchte ( Nachfrager ). Die Geschäftsstelle übernimmt dabei eine vermittelnde Funktion und führt Anbieter und Nachfrager unter Schutz der Anbieterangaben zusammen. Der Bürovermittlungsdienst wird stetig nachgefragt, da die Kolleginnen und Kollegen auf diesem Weg den Einstieg in die Freiberuflichkeit wählen, um die lang-

121 Geschäftsbericht 2015/2016 Eine Delegation türkischer Architektinnen und Architekten wurde am 26. Februar 2016 von der Architektenkammer NRW im Haus der Architekten empfangen Foto: AKNW jährigen Erfahrungen und die bestehenden Kontakte eines etablierten Büros zu nutzen. Andererseits erwägen langjährig freischaffend tätige Mitglieder immer häufiger die Übergabe ihres Büros an einen Nachfolger bzw. die Aufnahme eines Partners. Das Angebot des Bürovermittlungsdienstes wird daher gerne angenommen. In den vergangenen Jahren sind der Geschäftsstelle einige, aus dem Bürovermittlungsdienst resultierende, gelungene Büronachfolgen bekannt geworden. In Ergänzung und Erweiterung dieses Angebots gibt es ein Serviceangebot in Form eines Leistungspakets zur Büronachfolge. Interessierten Mitgliedern werden hierbei auf Nachfrage qualifizierte Beratungsbüros mit langjähriger Praxiserfahrung in der Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung benannt. Das Leistungspaket besteht aus einem kostenfreien Erstgespräch und einem anschließenden quickcheck zu einem Pauschalhonorar in Höhe von Euro 315,00. Sollte sich aus diesen Vorgesprächen ein Mandat für die weitere Beratung ergeben, so werden diese Beratungsleistungen zu einem reduzierten Stundensatz in Höhe von Euro 175,00 angeboten. Das Leistungspaket stößt bei den betroffenen Mitgliedern auf breite Zustimmung. 5.5 Beratung Architektentätigkeit im Ausland Auch im Berichtszeitraum hat die Geschäftsstelle vielfach Mitglieder der AKNW beraten, die im Ausland tätig werden möchten. Dabei standen Tätigkeiten im EU-Ausland im Vordergrund. Hierzu wurden entsprechende Bescheinigungen ausgestellt, damit Kammermitglieder die Möglichkeit erhalten, sich in den Kammern anderer EU-Mitgliedsstaaten eintragen zu lassen. Etliche Fragen erreichten die Architektenkammer auch, wie es mit dem Baurecht oder der Bauvorlageberechtigung in EU-Mitgliedsstaaten aussehe. Hierzu stellte die AKNW Kontakt zu den betreffenden EU-ausländischen Kammern her. Dabei hilft auch die Vernetzung der AKNW in europäischen Organisationen wie ACE und ENACA sowie auf BAK-Ebene im Koordinierungskreis Europa.

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123 6. STIFTUNG DEUTSCHER ARCHITEKTEN

124 Stiftung Deutscher Architekten 6.1 Aufgaben der Stiftung Deutscher Architekten Die Stiftung Deutscher Architekten verfolgt ausschließlich gemeinnützige und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Architektur und Baukultur. Sie wurde von der Architektenkammer NRW 1985 als allgemeine selbstständige Stiftung mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Stiftungszweck ist seither die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Architektur, insbesondere der Baukultur und des Bauwesens sowie die Förderung des Berufsnachwuchses in den Fachbereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Seit der Gründung der Stiftung Deutscher Architekten hat jeweils der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auch die Geschäftsführung der Stiftung übernommen. Diese Vorgehensweise ist für die enge Zusammenarbeit mit der Architektenkammer NRW sinnvoll. Wesentliche Projekte in der Stiftungsarbeit sind neben dem seit 1986 ausgelobten Förderpreis der Stiftung für Absolventen aller Fachrichtungen das Archiv zur Architektur- und Ingenieurbaukunst in NRW. Am konnte der Vertrag von den Gesellschaftern unterzeichnet werden. Die vier Gesellschafter sind die Architektenkammer NRW, die Stiftung Deutscher Architekten, die Ingenieurkammer-Bau NRW und der Förderverein für das Baukunstarchiv NRW. Sitz des Archivs wird das Museum am Ostwall in Dortmund sein. Seit Ende 2008 sind Promotionsstipendien ein weiterer Schwerpunkt in der Stiftungsarbeit. Mit den Stipendien wird das Erstellen eigenständiger Doktorarbeiten gefördert, um neben weiteren Themen auch im Rahmen des jeweiligen Promotionsthemas Nachlässe oder Nachlassteile aus Architektur-Sammlungen zu bearbeitet und zu erschließen. Mit dem Angebot mehrtägiger Architekturexkursionen für Absolventen wird das aktuelle Angebot im Aufgabenspektrum der Stiftung Deutscher Architekten abgerundet. 6.2 Vorstand und Kuratorium Talente auszeichnen Vergangenheit erforschen Visionen realisieren das hätte das Motto der konstituierenden Sitzung des Vorstands und des Kuratoriums der Stiftung am 7. April in Düsseldorf sein können, wenn man für eine Gremiensitzung ein Motto gebraucht hätte. Neben langjährigen Mitgliedern begrüßte Architekt Ernst Uhing als Vorstandsvorsitzender besonders die neuen Mitglieder. Die ehrenamtliche Arbeit sei die Basis für das Gelingen der Stiftungsarbeit, betonte Uhing. Einstimmig wurde Michael Ferber auch in dieser Legislaturperiode zum Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt. Der Kontakt zu jungen Nachwuchskollegen muss gefördert und intensiviert werden, waren sich die Gremienmitglieder einig. Von der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW wurden folgende Personen in den Vorstand der Stiftung Deutscher Architekten gewählt: Ernst Uhing, Dipl.-Ing., Architekt BDB, Lüdenscheid (Vorsitzender) Michael Arns, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Siegen Klaus Brüggenolte, Dipl.-Ing., Architekt VAA, Lippstadt Christian Schramm, Dr.-Ing., Architekt Stadtplaner VFA, Gelsenkirchen Kathrine Aslaksen-Schürholz, Dipl. Arch. (ETH) ainw, Bochum Ina Maria Bimberg, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin BDLA, Iserlohn Frank Brünsing, Dipl.-Ing., Architekt VFA, Krefeld Andrea Gerrits, Dipl.-Ing., Architektin IAA, Düsseldorf

125 Geschäftsbericht 2015/2016 Der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung Deutscher Architekten tagten am 7. April 2016 im Haus der Architekten. Vorstandsvorsitzender ist Ernst Uhing (m.), Kuratoriumsvorsitzender Michael Ferber (8. v. l.) Foto: C. Rose Rainer Norten, Dr.-Ing., Architekt/Stadtplaner BDB, Gelsenkirchen Wolfgang Schindler, Dipl.-Ing., Architekt VAA, Sankt Augustin Birgit Schwarzkopf, Dipl.-Ing., Innenarchitektin BDIA, Düsseldorf Rolf-Egon Westerheide, Prof. Dipl.-Ing., Architekt/Stadtplaner, WIR Stadtplaner, Aachen Das Kuratorium der Stiftung besteht aus folgenden Personen: Michael Ferber, Dipl.-Ing., Architekt DGB, Linnich (Vorsitzender) Marianne Ebeling, Dipl.-Ing., Architektin/Stadtplanerin, Initiative 60plus, Iserlohn Andreas Henkel, Dipl.-Ing. Architekt IAA, Recklinghausen Boy-Gonne Holst, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Bonn Matthias Pfeifer, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Düsseldorf Stephanie Schleffler, Dipl.-Ing. (FH), Architektin ainw, Düsseldorf Kai Schnitker, Dipl.-Ing. (FH), Architekt BDB, Minden Antje Thelen, Dipl.-Ing., Architektin VFA, Krefeld Siegfried Wirtz, Architekt, Netzwerk Architektur, Wuppertal Norbert Zimmerman, Dipl.-Ing., Architekt BDB, Stolberg Talente auszeichnen: Förderpreis 2016 Die Stiftung Deutscher Architekten lobt in diesem Jahr zum 16. Mal ihren Förderpreis für außergewöhnliche Leistungen aus, die im Rahmen eines Architektur-, Innenarchitektur- oder Landschaftsarchitekturstudiums oder des Studiums der Stadtplanung erbracht wurden. Der Förderpreis richtet sich an besonders begabte Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erfüllen und von ihrem Hochschullehrer eine entsprechende Empfehlung nachweisen können. Es geht nicht darum, eine gute Einzelleistung zu prämieren, sondern die besondere Begabung festzustellen. Kammerfähige Abschlüsse können derzeit an 15 nordrhein-westfälischen Hochschulen erlangt werden, die gezielt auf eine Beteiligung am diesjährigen Förderpreis hingewiesen werden. Der Förderpreis ist mit insgesamt Euro dotiert.

126 Stiftung Deutscher Architekten Für 2017 plant die Stiftung Deutscher Architekten die Durchführung einer Fachexkursion für Absolventen und Absolventinnen nach Astana (Expo 2017). Die Exkursion richtet sich an junge zukünftige Architektinnen und Architekten sowie Stadtplaner. Vergangenheit erforschen: Promotionsstipendien Bereits seit 2008 vergibt die Stiftung Deutscher Architekten zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Promotionsstipendien zum Themenschwerpunkt Ruhrgebietsarchitektur des 20. Jahrhunderts bzw. Nachkriegsarchitektur in NRW. Die Stipendiaten Moritz Wild und Alexander Bartscher lieferten ihren zweiten Sachstandsbericht zu den Themen René von Schöfer Architekt, Stadtplaner und Bauforscher bzw. zu Carlfried Mutschler, Architekt. Beide Stipendiaten berichten regelmäßig im DAB über ihre Forschungsergebnisse. In ihrer Sitzung am 7. April 2016 haben Vorstand und Kuratorium beschlossen, in diesem Jahr ein weiteres Promotionsstipendium auszuloben. Die Förderung wird im 1. Quartal 2017 beginnen und für maximal drei Jahre bewilligt. Gefördert wird ein Promotionsvorhaben, das sich mit nordrhein-westfälischer Architektur durch die Bearbeitung eines Archivbestandes beschäftigt. Mit dem Stipendium wird das Erstellen einer eigenständigen Dissertation gefördert, bei der Nachlässe oder Nachlassteile des Baukunstarchivs NRW bzw. des A:AI Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst der TU Dortmund bearbeitet und erschlossen werden. Die Auslobung ist auf veröffentlicht. Visionen realisieren: Baukunstarchiv NRW Mit der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der vier Gesellschafter (Stiftung Deutscher Architekten, Architektenkammer NRW, Ingenieurkammer-Bau NRW und Förderverein für das Baukunstarchiv NRW) wurde ein Meilenstein in der Entwicklung des maßgeblich von der Stiftung geförderten Projektes erreicht. Das beschlossene Promotionsstipendium über die Erforschung eines Nachlasses aus dem Bestand des Baukunstarchivs unterstützt dabei die Bedeutung dieses Projektes. Bis zur Eröffnung ist es allerdings noch ein weiter Weg: Die Umbau- und Renovierungsmaßnahmen werden noch bis 2018 andauern. Ernst Uhing dankte Markus Lehrmann, der die Geschäftsführung der Baukunstarchiv NRW ggmbh übernommen hat, ausdrücklich für sein großes Engagement. Das ehemalige Museum am Ostwall Finanzielle Situation in Dortmund wird derzeit umfangreich zum zukünftigen Sitz des Baukunstarchivs NRW umgebaut Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stallmeyer bescheinigt der Stiftung Deutscher Foto: Stephan Schütze Architekten eine solide Kapitaldecke zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Satzungsgemäß sind das die Förderung der Kunst und Kultur sowie von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Architektur, insbesondere der Baukultur und des Bauwesens sowie die Förderung des Berufsnachwuchses in den Fachbereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Die Stiftung finanziert ihre Projekte wegen weiter zurückgehender Zinserträge inzwischen nahezu ausschließlich durch Spenden.

127 Geschäftsbericht 2015/ Promotionsstipendien Bereits seit 2008 vergibt die Stiftung Deutscher Architekten zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Promotionsstipendien. Die ersten beiden Stipendien wurden an der TU Dortmund gefördert. Sabine Burggräf untersuchte dabei den Weg der Idee der IBA Emscher Park GmbH und Stephan Rethfeld erforschte den Nachlass Harald Deilmanns. Von 2011 bis 2013 wurden zwei weitere Promotionsvorhaben gefördert: Stefan Wurzbacher promovierte an der Universität Wuppertal (Lehrstuhl Städtebau) zum Thema Zum Verhältnis urbaner Dichte und Energie. Patricia Merkel befasste sich an der Universität Siegen, Fakultät II - Bildung, Architektur, Künste mit Leben und Werk von Ernst Neufert. Die beiden aktuellen Stipendien, beide an der RWTH, laufen im Dezember 2016 bzw. Januar 2017 aus. Um auch weiterhin die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern, wurde erneut ein Promotionsstipendium ausgelobt. Die Gremien der Stiftung haben beschlossen, das Baukunstarchiv NRW als zentrales Projekt zu fördern. Dazu gehört auch die Finanzierung von Stipendiaten, die sich den Nachlässen der Sammlung des A:AI wissenschaftlich forschend widmen. Es ist daher empfehlenswert, die Ausschreibung auf diese Aufgabe zuzuschneiden. Mit dem Stipendium wird das Erstellen einer eigenständigen Dissertation gefördert, bei der im Rahmen des jeweiligen Promotionsthemas Nachlässe oder Nachlassteile aus Architektur-Sammlungen, insbesondere des A:AI Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst NRW bzw. des Baukunstarchiv NRW, Die Stipendiaten Moritz Wild (am Pult) und Alexander Bartscher referierten am 7. April 2016 zum Stand Ihrer Promotionsarbeiten Foto: Christof Rose bearbeitet und erschlossen werden. Den Schwerpunkt dieser Sammlungen bildet die Ruhrgebietsarchitektur des 20. Jahrhunderts und die Nachkriegsarchitektur in NRW. Ein besonderes Interesse an der Baugeschichte sowie der architektonischen und städtebaulichen Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen werden vorausgesetzt. Erfahrungen in eigenständiger historischer Forschung sowie Erfahrungen mit der Arbeit in Archiven sind wünschenswert. Das Promotionsvorhaben ist an eine Hochschule in Nordrhein-Westfalen anzubinden. Die Förderung soll im ersten Quartal 2017 beginnen und wie bisher üblich für maximal drei Jahre bewilligt werden. Die Vergabe des Promotionsstipendiums erfolgt über eine Auswahlkommission. Die Ausschreibung wurde im Internet auf der Homepage der AKNW und der Stiftung Deutscher Architekten veröffentlicht und in der Bauwelt inseriert.

128 Stiftung Deutscher Architekten 6.4 Studienfahrt statt Seminararbeit Das Sommerseminar wurde bisher im Wechsel mit dem Förderpreis der Stiftung Deutscher Architekten alle zwei Jahre für Absolventinnen und Absolventen aller Fachdisziplinen angeboten. Die Auseinandersetzung mit neuen Ideen und der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen in der gemeinsamen Arbeit waren der Ansatzpunkt für die Entwurfsseminare der Stiftung Deutscher Architekten. In einem Zeitraum von drei Tagen waren in interdisziplinären Gruppen planerische Konzeptionen für die gestellte Entwurfsaufgabe zu erarbeiten. Begleitet wurden die Teilnehmer von erfahrenen Berufskollegen aller Fachrichtungen. Die Reihe der bis zum Jahr 2013 sehr erfolgreichen Sommerseminare sollte auch 2015 fortgesetzt werden. Mit Unterstützung der Regionale 2016 und der Stadt Bocholt wurde das Seminar geplant und sollte vom 19. bis zum 21. Juni 2015 in Bocholt durchgeführt werden. Unter dem Motto: KUBAaI Ein Wort, ein Stadtteil, eine Marke, war die Entwicklung des geplanten Kultur- und Wohnquartiers an der Bocholter Aa Thema des Sommerseminars Geplant war eine Teilnehmerzahl von ca. 20 bis 25 jungen Nachwuchsarchitektinnen und -architekten. Fotos rechts: Impressionen von der Fachexkursion der Stiftung zur Expo Milano Die 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der von den Architekten Andrea Balestrini und Dr. Thomas Schriefers geführten Reise besuchten neben der Weltausstellung auch aktuelle Stadtentwicklungsprojekte wie die Porta Nuova (o. r.), CityLife Milano (u. r.), aber auch historische Bauwerke wie die Galleria Vittorio Emanuele II (2. v. o. l.) Fotos: Markus Lehrmann Trotz intensiver Werbung und persönlichen Anschreiben hatten sich leider nur sieben Teilnehmer für das Seminar beworben. Aufgrund des geringen Interesses seitens der potentiellen Zielgruppe und der fixen Kosten (Honorare der Betreuer, Eröffnungsveranstaltung, Raummieten und ähnliches), die unabhängig von der Teilnehmerzahl entstehen, wurde das Seminar seitens der Stiftung abgesagt, da die Pro-Kopf-Kosten nicht vertretbar waren. Alternativ hat die Stiftung Deutscher Architekten eine dreitägige Fachexkursion zur Weltausstellung Expo 2015 in Mailand angeboten. 29 Absolventen haben an der Reise teilgenommen. Es wurde ein Zuzahlungsbetrag von 99 Euro berechnet. Unter der fachkundigen Führung der Architekten Andrea Balestrini aus Mailand und Dr. Thomas Schriefers aus Köln wurde ein dichtes Programm geboten. Im Mittelpunkt standen die großen Entwicklungsprojekte der Stadt und ein ganztägiger Besuch der Weltausstellung. Großes Interesse galt dabei den aktuellen Stadtentwicklungsprojekten Porta Nuova, CityLife Milano und den Wiederaufbauprojekten der vierziger und fünfziger Jahre. Architekt Balestrini gab fundierte Einblicke in die freiraumplanerische Einbindung der Projekte und die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Als Mitarbeiter des Büros Kipar Landschaftsarchitekten (KLA) ermöglichte Balestrini auch einen Bürobesuch bei der Planungsgruppe LAND, eine Tochter von KLA. Hier bot sich die Gelegenheit, die Arbeit eines erfolgreichen multilingualen Planungsbüros kennenzulernen. Im Jahr 2017 bietet die Stiftung Deutscher Architekten erneut eine Fachexkursion an. Ziel wird dann Astana, die Hauptstadt Kasachstans, sein. Während dieser Exkursion sollen die Absolventen Berichte, Skizzen, Texte, Fotos u. ä. fertigen. Damit sollen zum einen die Talente der mitfahrenden Absolventen dokumentiert und zum anderen eine lebendige, vielfältige Veröffentlichung über die Fachexkursion erstellt werden. Unterstützt wird diese Idee durch das ausgesprochen positive Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion zur Weltausstellung nach Mailand: Der Kontakt zu anderen Absolventen war super, Man hat sehr viel von der Stadt und seinen Stadtentwicklungsprojekten sowie der Architektur kennenlernen dürfen, Fachlich und menschlich ein tolles Programm mit sehr viel Möglichkeit zum Austausch und eigenständigem Entdecken, lauteten nur einige der überaus positiven Rückmeldungen.

129 Geschäftsbericht 2015/2016

130 Stiftung Deutscher Architekten 6.5 Förderpreis 2016 Der Förderpreis der Stiftung Deutscher Architekten wird alle zwei Jahre ausgelobt. Die Auslobung richtet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen, die gerade ins Berufsleben eintreten. Gemäß der Auslobung soll die besondere Begabung der Teilnehmer festgestellt werden. Der mit Euro dotierte Förderpreis wurde in diesem Jahr zum sechzehnten Mal ausgelobt. Die Auslobung wurde an allen Hochschulen des Landes bekannt gemacht und über die Internetseiten und Accounts der Architektenkammer NRW und der Stiftung Deutscher Architekten beworben. Die Jury wird am 19. Januar 2017 tagen. Ihr gehören an: Michael Ahn, Stadtplaner, Coesfeld Roland Bondzio, Architekt, Münster Eva Hagen, Förderpreisträgerin 2014 der Stiftung Deutscher Architekten Doris Hegger-Luhnen, Innenarchitektin und Architektin, Kassel Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen Ernst Uhing, Präsident der AKNW, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutscher Architekten Es ist geplant, die Arbeiten aller Förderpreisträger nach der Preisverleihung am 06. April 2017 im Haus der Architekten auszustellen. Wie in den vorausgegangenen Jahren werden die Arbeiten der Teilnehmer in einer Dokumentation zusammengefasst und veröffentlicht. 6.6 Medienarbeit Die Stiftung Deutscher Architekten soll als eigenständige Institution öffentlich wahrgenommen werden, die engagiert für die Baukultur in Nordrhein-Westfalen und insbesondere für den Architektennachwuchs arbeitet. Dies gilt umso mehr, da mit dem Baukunstarchiv NRW nun ein partnerschaftlich betriebenes Vorhaben realisiert wird, welches die Stiftung zunehmend als Akteur in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung rückt. Aus diesem Grunde werden alle Aktivitäten der Stiftung umfassend auf der eigenen Internetdomain präsentiert, durch die Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt NRW begleitet und mit einer aktiven Pressearbeit unterstützt. Pressekonferenz der Gesellschafter und Partner (v. l.): Prof. Dr. Wolfgang Sonne (TU Dortmund), Dr. Hubertus Brauer (IK-Bau NRW), Markus Lehrmann (HGF AKNW und GF Baukunstarchiv NRW), Ullrich Sierau (OB Dortmund), Ernst Uhing (Präsident AKNW) sowie Klaus Fehlemann und Walter von Lom (Förderverein Baukunstarchiv NRW) Foto: C. Rose

131 Geschäftsbericht 2015/2016 Pressekonferenz zur Gesellschaftsgründung Am 29. Januar 2016 führte die Stiftung Deutscher Architekten anlässlich der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags zum Baukunstarchiv NRW vor Ort in Dortmund eine Pressekonferenz durch. Die sehr gut besuchte Veranstaltung im Gartensaal des Baukunstarchivs machte deutlich, dass mit dem neuen Archiv auch ein Haus der Baukultur entstehen soll, dass eine starke regionale Strahlkraft entfalten kann. Die Medienresonanz war entsprechend umfangreich und durchweg positiv. Insgesamt war das Thema Baukunstarchiv NRW immer wieder Gegenstand medialer Berichterstattung von der Fachpresse über Online-Medien bis hin zu den Ruhr Nachrichten als größter Regionalzeitung in Dortmund. Persönliche Gespräche der Geschäftsführung und der Pressestelle mit Journalisten der Fachmedien und der Regionalzeitungen trugen dazu bei, die komplexe Struktur des Baukunstarchivs NRW zu erläutern und die Berichterstattung positiv zu begleiten. Neue Website Die im Jahr 2015 neu gestaltete Website der Stiftung Deutscher Architekten hat sich im ablaufenden Geschäftsjahr der AKNW in der Praxis bewährt. Die neue Struktur der Internetpräsenz der Stiftung ermöglicht es, zeitnah aktuelle Meldungen an prominenter Stelle zu platzieren, was der zuvor recht statischen Präsenz eine neue Dynamik verleiht. Zudem konnten erfolgreich Cross-Media-Effekte erzielt werden, indem die AKNW ihrer Facebook-Community Hinweise auf Stiftungsaktivitäten mit entsprechender Verlinkung postete. Auf finden sich neben aktuellen Meldungen umfangreiche Informationen zu den Stipendiaten und ihren wissenschaftlichen Forschungsarbeiten; außerdem sind hier alle bisherigen Förderpreisträger der Stiftung abrufbar. Berichte und Dokumentationen zu Sonderaktionen wie der Expo-Exkursion von Absolventinnen und Absolventen nach Mailand im September 2015 bringen immer wieder neue Interessenten auf die Website der Stiftung. Berichte im Deutschen Architektenblatt NRW Weiter verstetigt wurde im Berichtsjahr die Darstellung der Aktivitäten der Stiftung im Deutschen Architektenblatt (NRW-Teil) und im Newsletter der AKNW. Vor allem die Berichte rund um die Gründung des Baukunstarchivs NRW, aber auch die Präsentation der Zwischen- und Abschlussberichte der Stipendiaten führten dazu, dass in nahezu jeder Ausgabe des DAB NRW eine oder zwei Seiten über die Stiftungsarbeit zu lesen waren.

132 Stiftung Deutscher Architekten

133 7. GESCHÄFTS- STELLE INTERN

134 Geschäftsstelle intern 7.1 Personal Der Stellenplan der Geschäftsstelle sieht für Stellen sowie 4 Stellen für Auszubildende vor. Personalübersicht Leitung Markus Lehrmann Ulrike Breuckmann Anja Bussmann Andrea Freche-Herzog Nicole Lüdemann Damir Stipić Presse und Kommunikation Christof Rose Nicole Ehnes Lisa Melchior (i.v. Melanie Brans - anteilig) Ralf Roeder Christina Wolff (i.v. Melanie Brans - anteilig) Architektur und Technik Herbert Lintz Vera Anton-Lappeneit Julia Mikolaschek Jan Schüsseler Samira Sinno (i.v. Iris Stosik) Daniel Theis Michaela Zimmermann Recht Dr. Florian Hartmann Anna Boothe Anja Bujna Katrin Dietrich Dorothee Dieudonné Margret Dörr Dr. Sven Kerkhoff Laura Kloetzke Sabine Kohl Claudia Rasch Elisabeth Sehrbrock Antje Stenger Christiane Terhardt Nicole Wiegel Birgit Witt-Kappertz Bernadetta Zielinski Organisation Dr. Markus Wirtz Wolf-Dieter Bach Paul-Dieter Cremer Karen Decker Jessica Franke Markus Hegener Christiane Hormanns Jürgen Kucklick Anne-Griet Menrath Julia Neuhaus Barbara Printzen Frank Schamber Melanie Schmitt Holger Siemens Svenja Strauch Annette Tirsch Auszubildende Oliver Schmidt Kira Liedtke Joana Schiffer Luisa Teusch 7.2 Qualifizierung Die Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten konzentrierten sich im Berichtszeitraum auf Dienstleistungs- und EDV-Themen. Bildungsmaßnahmen nach dem Bildungsurlaubs-Gesetz wurden von Beschäftigten insbesondere zu EDV-Themen und Sprachen wahrgenommen.

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136 Anhang Ausschüsse Ausschuss Aus- und Fortbildung Pfeffer, Heinrich, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Vorsitzender Holzhüter, Manfred, Dipl.-Ing. (FH) Architekt VFA, stellv. Vorsitzender Wintgen, Georg, Dipl.-Ing., Architekt BDB, stellv. Vorsitzender Fischer, Horst, Prof. Dipl.-Ing., Architekt BDA Jockenhövel-Ptak, Kerstin, Dipl.-Ing., Architektin BDB Joeressen, Elmar, Dipl.-Ing., Architekt BDA Krapp, Stefan, Bauassessor Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW Rahmann, Petra, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin DGB Schlüter, Dirk, Dipl.-Ing., Architekt VAA Schöpe, Markus, Dipl.-Ing. (FH), Architekt IAA Schwarzkopf, Birgit, Dipl.-Ing. Innenarchitektin BDIA Weber, Monika, Dipl.-Ing., Architektin ai nw Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Klein, Claus, Dipl.-Ing., Architekt IAA, Vorsitzender Berenskötter, Peter, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VAA, stelv. Vorsitzender Beisemann, Michael, Dipl.-Ing. Architekt BDA Brandt, Wilfried, Bauassessor Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW Czerwinski, Hilmar, Dipl.-Ing., Architekt DBB Heise, Wilfried, Dipl.-Ing., Architekt VAA Lorbach, Martina, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA Ortjohann, Gabriele, Dipl.-Ing., Architektin DGB Schiewe, Heike, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitektin IAA Schlimgen, Hans-Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt BDB Winkel, Dietmar, Dipl.-Ing., Architekt BDA Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Domschky, Katja, Dipl.-Ing., Architektin ai nw, Vorsitzende Boelitz, Claudia, Dipl.-Ing., Architektin BDB, stellv. Vorsitzende Treiber, Roland, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stv. Vorsitzender Freyer, Norbert, Dipl.-Ing., Architekt VFA Harsveldt, Ralf, Dipl.-Ing., Architekt BDA Michels, Karin, Dipl.-Ing., Innenarchitektin BDIA Steinmeier, Rainer, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Vogel, Alexander, Dipl.-Ing., Architekt VAA Weiß, Gerhard, Dipl.-Ing., Architekt BDB Wild, Patricia, Dipl.-Ing., Architektin VAA Winandi, Martina, Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW Winggen, Monika, Dipl.-Ing., Architektin BDB Ausschuss Dienstleistungen, Recht, Sachverständigenwesen Friedrich, Martin, Dipl.-Ing., Architekt VFA, Vorsitzender Ebeling, Walter, Dipl.-Ing., Architekt BDB, stellv. Vorsitzender Zimmer, Wolfgang, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stellv. Vorsitzender Carstens, Diedrich, Dipl.-Ing., Architekt VAA Freudiger, Wieland, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitekt BDIA Illgas, Markus, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt BDLA Kruse, Holger, Dipl.-Ing., Architekt VFA Pfeifer, Matthias, Dipl.-Ing., Architekt BDA Rutow, Rainer, Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA Viefhaus, Mechthild, Dipl.-Ing., Architektin BDB Wiegmann, Udo, Dipl.-Ing., Architekt VAA Winkel, Peter, Dipl.-Ing., Architekt, IG 60plus Ausschuss Haushalt, Finanzen, Beitragswesen Norten, Rainer Ernst, Dr.-Ing., Architekt BDB / Stadtplaner, Vorsitzender Lohse, Frank, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stellv. Vorsitzender Wirtz, Siegfried, Architekt NETZWERK architektur, stv. Vors. Ahn, Michael, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW Eule, Reinhardt, Dipl.-Ing. (FH), Architekt BDA Haase-Mülleneisen, Ulrike, Dipl.-Ing. M.Eng., Landschaftsarchitektin ai nw Korthauer, Markus, Dipl.-Ing. Innenarchitekt BDIA Krösche, Gerhard, Dipl.-Ing., Architekt, IG 60plus Mergelsberg, Norbert, Dipl.-Ing. Architekt BDB Wagner, Günter, Dipl.-Ing., Architekt VAA Wehrmeister, Carsten, Dipl.-Ing., Architekt IAA Windgassen, Christiane, Dipl.-Ing., Architektin VFA Zimmerman, Norbert, Dipl.-Ing., Architekt BDB Ausschuss Innenarchitekten Müller, Martin, Dipl.-Ing., Innenarchitekt BDIA, Vorsitzender Eitner, Barbara, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA, stellv. Vorsitzende Franke, Andreas, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitekt BDIA Geppert, Kerstin, Dipl.-Ing. Innenarchitektin BDIA Heimberg, Monika, Dipl.-Ing. (FH), Architektin BDB Janssen, Peter, Dipl.-Ing., Innenarchitekt VAA Klang, Tanja M., Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA Knill, Cinderella, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin VAA Kuhlmann, Karoline, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA Musch, Claudia, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin ai nw Olk, Caroline, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA Völse, Peter, Dipl.-Ing., Architekt BDA Ausschuss Landschaftsarchitekten Herbstreit, Ernst, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA, Vorsitzender Hellmann, Norbert, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA, stellv. Vorsitzender Lintel, Hiltrud, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin ai nw, stellv. Vorsitzende Danielzik, Karl-Heinz, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Just, Heiko, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt IAA Knüvener, Thomas, Dipl.-Ing. MAS LA ETH, Architekt BDA / Landschaftsarchitekt Lill, Matthias, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Mersmann, Beatrix, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin ai nw Schoppengerd, Johanna, Bauassessorin Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA Schmidt, Christian, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt VFA Terfrüchte, Friedhelm, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Welzel, Robert, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt IAA Wolf, Christine, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin BDLA

137 Geschäftsbericht 2015/2016 Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Richter, Gabriele, Dipl.-Ing., Architektin BDB, Vorsitzende Crayen, Susanne, Dipl.-Ing., Architektin BDA / Stadtplanerin, stellv. Vorsitzende Usener, Christoph, Dipl.-Ing., Architekt VAA, stellv. Vorsitzender Bartels, Gritt, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA Becker, Angelika, Dipl.-Ing., Architektin BDB Bräuninger, Natalie, Dipl.-Ing., Architektin IAA Brückmann, Cathrin, Dipl.-Ing., Architektin BDB Büscher, Dirk, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VFA Gemeiner, Christof, Dipl.-Ing., Architekt BDA Held, Jürgen, Dr.rer.oec. Dipl.-Ing., Architekt VAA Nicolaus, Severine, Dipl.-Ing. (FH), Architektin VFA Proff, Friederike, Dipl.-Ing., Architektin BDB Sankowski, Jutta, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin BDLA / Stadtplanerin Stottrop, Regina, Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW Vermeulen-Linden, Jutta, Dipl.-Ing. (FH), Architektin ai nw Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen König, Jochen, Dipl.-Ing., Architekt BDA / Stadtplaner Tilicke, Bert, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VFA / Landschaftsarchitekt, stv. Vorsitzender Düchting, Jutta, Ing. (grad.), Architektin VAA Drees, Reinhard, Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA Evertz, Katrin, Dipl.-Ing., Architektin BDB Geppert, Thomas, Dipl.-Ing., Innenarchitekt BDIA Jürgensmann, Christian, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Lorber, Gert, Dipl.-Ing., Architekt BDA Rübsamen, Holger, Dipl.-Ing., Architekt BDA / Stadtplaner Schindler, Wolfgang, Dipl.-Ing., Architekt VAA Schotte, Katja, Dipl.-Ing., Architektin ai nw Ausschuss Planen und Bauen Wollesen, Eric, Dipl.-Ing., Architekt VAA/Stadtplaner, Vors. Lintner, Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt VFA, stellv. Vorsitzender Pössl, Erich Frank, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stellv. Vorsitzender Züll, Wolfgang, Dipl.-Ing., Architekt BDB / Stadtplaner, stv. Vorsitzender Daum, Thomas, Dipl.-Ing., Architekt BDA Findt, Volker, Dipl.-Ing., Architekt BDB Haase, Bettina, Dipl.-Ing., Architektin ai nw Heyng, Michael, Dipl.-Ing., Architekt VjA Klasen, Karl Josef, Dipl.-Ing.(FH), Architekt VDA Meinhard, Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt VAA Nachtigall, Viktor, Dipl.-Ing. (FH), Architekt BDB Schmitz, Vera, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA/Architektin Stamm, Torsten, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW Terfrüchte, Friedhelm, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Ausschuss Stadtplanung Westerheide, Rolf-Egon, Prof. Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW, Vorsitzender Bleikamp, Volker, Dipl.-Ing., Stadtplaner WIR Stadtplaner In NRW, stv. Vorsitzender Bertossi, Bettina, Dipl.-Ing., Architektin BDA Brand, Gabriele, Dipl.-Ing., Architektin / Stadtplanerin VAA Feldmann, Sabine, Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW Fronemann, Kai, Dipl.-Ing., Architekt VFA / Stadtplaner Gladisch-Kojo, Birgitt, Dipl.-Ing. (FH) M.Re., Architektin ai nw Grauduss, Wolfgang, Dipl.-Ing., Stadtplaner DGB Hoff, Rita, Bauassessorin Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW Honecker, Wolfgang, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW Kloeters, Norbert, Prof. Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA Krusat-Barnickel, Bettina, Bauass. Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW Meier-Ebbers, Wilhelm, Dipl.-Ing., Architekt VFA Pack-Hast, Sonja, Dipl.-Ing. (FH), Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW Stock, Ferdinand, Dipl.-Ing., Stadtplaner IAA Welters, Hartmut, Prof. Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW

138 Anhang Sitzungen und Termine 2015 Juli Arbeitsgruppe Bauordnung Workshop Sight Running AK Forma Eintragungsausschuss Ausschuss Innenarchitekten Impulse für den Wohnungsbau Arbeitsgruppe Bauordnung Präsentation Ausstellung Kultur und Schule Besprechung M:AI Arbeitsgruppe Flüchtlingsunterkünfte August Projektgruppe Generalist Eintragungsausschuss Vorgespräch Stadt Haan Landesbauordnung Projektgruppe NRWlebt Vorstand Projektgruppe Publikationen Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Ausschuss Innenarchitekten Chinesische Delegation zu Gast Ausstellungsbeginn PSE Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Ausschuss Stadtplanung Ausschuss Aus- und Fortbildung Sachverständigentag Arbeitskreis Flüchtlingsunterkünfte Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen September Arbeitsgruppe Novelle BauO NRW Ausschuss Planen und Bauen Besuchergruppe Martin Schulte Impulse für den Wohnungsbau Ausschuss Landschaftsarchitekten Arbeitskreis forma Baukunstarchiv Vorstand Eintragungsausschuss Sitzung des Wahlvorstands Kuba-Abend Ausstellung 100 Jahre PSE Kassenprüfung Runder Tisch Befreiungsrecht Ausstellung 100 Jahre PSE Anerkennungsausschuss Schall- und Wärmeschutz Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Ausschuss Stadtplanung Ausstellungseröffnung Kultur und Schule Projektgruppe Befreiungsrecht Arbeitskreis Messen Novelle BauO NRW Ausschuss Aus- und Fortbildung Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Vorgespräch Auszeichnugn vorbildlicher Bauten Nax-Veranstaltung Sitzung des Wahlvorstands Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen Sachverständigenausschuss November Arbeitskreis Eintragungsausschuss Projektgruppe NRWlebt Wettbewerbe des BLB Vorstand Arbeitskreis Eintragungsausschuss Prüfungsausschuss Brandschutz Ausschuss Dienstleistungen, HOAI, Vertragsrecht Rechtsausschuss Filmabend Istanbul Treffen Vorsitzende der Eintragungsausschüsse Präsidium Erfahrungsaustausch der Bestellungskörperschaften Studentengruppe OWL Jurysitzung Rigips 24.,11. Ausschuss Planen und Bauen Jurysitzung Rigips Fachbeirat baukunst-nrw Ausschuss Stadtplanung Dezember Gespräch Messe Essen Aufsichtsratssitzung Akademie Vorstand Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Wahlvorstand Gespräch Sight Running Wahlvorstand Eintragungsausschuss Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen Wahlvorstand Arbeitskreis Architektur und Schule Wahlvorstand Tagung Wettbewerbsberater Ausschuss Landschaftsarchitekten Präsidium Ausschuss Innenarchitekten Wettbewerbsberatung Stadt Kaarst Oktober Ausschuss Innenarchitekten Präsidium Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Expertengespräch Landesdenkmalrat Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung

139 Geschäftsbericht 2015/ Januar Arbeitskreis Architektur und Schule Projektgruppe Publikationen Schlichtungsverfahren Vorstand Eintragungsausschuss Ausschuss Planen und Bauen Präsidium Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten BAK-Projektgruppe Bezahlbarer Wohnraum für alle Tagung Wohnen statt Untrbringung BAK-Arbeitsgruppe Fairtrag Ausstellung Stadtplanung-Landschaftsarchitektur Februar Ausschuss Stadtplanung Vorstand Ausstellungseröffnung Artek Eintragungsausschuss Ausschuss Innenarchitekten Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen Arbeitskreis Tag der Städtebauförderung Arbeitskreis Quartiersmanagement Präsidium Sitzung des gemeinsamen Ausschusses Kassenprüfung Sitzung des Wahlvorstands Ausschuss Aus- und Fortbildung NRW lebt - Jurysitzung Klausursitzung Wohnungsbauabteilung NRW lebt Sichtungskommission TdA Vorstand Ausschuss Recht, Sachverständigenwesen Gespräch mit ABV Gespräch mit Hochschule OWL Tag der Städtebauförderung Jour Fixe Baukunstarchiv März Arbeitskreis Stadt(t)räume Vorstand Klausur: Prüfung vereidigter Sachverständiger Arbeitskreis Printform NRW Ausschuss Dienstleistung, HOAI, Vertragsrecht Gespräch VVS Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung Anerkennungsausschuss Schall- und Wärmeschutz Erfahrungsaustausch KidS-Projekte Eintragungsausschuss Präsidium Gewerbebaupreis Arbeitskreis Stadt(t)räume Jour Fixe Baukunstarchiv Wettbewerb Uniklinik Köln Messe Essen April Sitzung NRWlebt Vorstand Ausstellungseröffnung kopfüber Ausschuss Landschaftsarchitekten Gespräch mit SPD-Ratsfraktion Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Stiftung Deutscher Architekten Ausschuss Stadtplanung Eintragungsausschuss Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Fachbeirat baukunst-nrw DBZ Schwimmbad-Forum Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen DBZ Schwimmbad-Forum Gespräch Deubaukom Essen Vorstandsarbeitsgruppe Verdichteter Wohnungsbau Ausschuss Planen und Bauen Wahlvorstand Ausschuss Innenarchitekten Jour Fixe Baukunstarchiv Aufgabenfindungskommission Brandschutz Gespräch Deutscher Mieterbund Projektgruppe Junge Architekten All print Form Ausschuss Aus- und Fortbildung Ausschuss Dienstleistung, Recht- und SV-Wesen BKI-Gesellschafterversammlung Mai Vereidigung M:AI Vorstand Eintragungsausschuss Finanzausschuss Bildungsforum Jour Fixe Baukunstarchiv Gespräch mit FKK Design Feedbackgespräch baukunst-nrw-app Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Präsidium Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten Juni M:AI Baukunstarchiv NRW Baukunstarchiv NRW Gespräch mit Vertretern der Hochschule Bochum Ausschuss Stadtplanung Aufsichtsrat der Akademie Vorstand DAB-Redaktionskonferenz Arbeitskreis Stadt(t)räume Sachverständigenausschuss Berufsrecht von Berufsausübung Erfahrungsaustausch der Länderkammern Arbeitsgruppe Verdichteter Wohnungsbau Eintragungsausschuss ASG Bildungsforum Teilausschuss Dienstleistung, HOAI Ausschuss Landschaftsarchitekten Ausschuss Dienstleistung, Recht und SV-Wesen Arbeitsgruppe Junge Planer Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen Baukunstarchiv NRW Ausschuss Haushalt Jour Fixe Baukunstarchiv BIM: Planen und Bauen Projektgruppe Befreiungsrecht Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Tagung AIA Ausschuss Innenarchitekten

140 Anhang Veranstaltungen 2015 Ausstellungseröffnung 100 Jahre Paul Schneider-Esleben 23. August im Haus der Architekten in Düsseldorf Architekturquartett NRW 100 Jahre Paul Schneider-Esleben 27. August im Mannesmann-Hochhaus in Düsseldorf Sachverständigentag der AKNW 27. August im Haus der Architekten in Düsseldorf Kammer vor Ort-Veranstaltung 2. September in Rietberg Architektentag NRW Freiheit - Verantwortung - Gemeinwohl 3. September in der Turbinenhalle der Stadtwerke Düsseldorf Multimedia-Vortrag 100 Jahre Paul Schneider-Esleben 8. September im Haus der Architekten in Düsseldorf Landschaftsarchitektentag der AKNW 15. September auf der Zeche Zollern in Dortmund Pressekonferenz KidS-Projekt in Moers 23. September am Gymnasium Adolfinum in Moers Exkursion der Stiftung Deutscher Architekten zur Expo Milano September in Mailand Ausstellungseröffnung Kultur und Schule Architektur und Schule in NRW 28. September im Haus der Architekten in Düsseldorf Wohnungsbautag NRW September in der NRW.Bank in Düsseldorf blue afternoon auf der Expo Real Messe 5. Oktober in München Kinoreihe Raumvisionen Bauten für die Kultur Oktober in der BlackBox in Düsseldorf 7. Oktober 9. November im Cinema in Münster 20. Oktober 10. November im sweetsixteen in Dortmund 27. Oktober November im Lichtwerk in Bielefeld Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW 24. Oktober im Hyatt Hotel in Düsseldorf NAX-Veranstaltung Erfolgreich planen und bauen im Ausland 29. Oktober im Haus der Architekten in Düsseldorf Stadtplanertag der AKNW 4. November im Haus der Architekten in Düsseldorf Verleihung Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW November im Museum K21 in Düsseldorf Messepräsenz der AKNW auf der architect@work Dezember in der Messe Düsseldorf Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zur XI. VVS der AKNW 10. Dezember im Haus der Architekten in Düsseldorf 2016 Messepräsenz der AKNW auf der DEUBAUKOM Januar in der Messe Essen Internationaler Architektenkongress Neues Bauen mit Stahl 13. Januar in der Messe Essen Fachtagung Wohnen statt Unterbringung 21. Januar im Haus der Architekten in Düsseldorf Symposium der AKNW auf dem Energieforum West 26. Januar in der Philharmonie Essen Pressekonferenz Grundsteinlegung am Baukunstarchiv NRW 29. Januar im Museum am Ostwall in Dortmund Neujahrsempfang der AKNW 29. Januar im Haus der Architekten in Düsseldorf Ausstellungseröffnung Artek Art & Technology 1. Februar im Haus der Architekten in Düsseldorf Preisverleihung zum Landeswettbewerb NRW Februar in Köln-Blumenberg NRWlebt.-Veranstaltung Leben in neuer Heimat 25. Februar im zukünftigen Baukunstarchiv in Dortmund Kinoreihe Casa Rio Wohnraum Südamerika März in der BlackBox in Düsseldorf März im Cinema in Münster 29. März 19. April im Lichtwerk in Bielefeld April im sweetsixteen in Dortmund Vergabetag der IK-Bau NRW und der AKNW 9. März im Festspielhaus in Recklinghausen Konstituierende Sitzung zur XI. Vertreterversammlung 12. März im Hyatt Hotel in Düsseldorf Ausstellungseröffnung kopfüber dirk brömmel 5. April im Haus der Architekten in Düsseldorf Nacht der Museen in Düsseldorf 9. April im Haus der Architekten in Düsseldorf 2. UrbanSlam 21. April im zukünftigen Baukunstarchiv in Dortmund Internationaler Architektenkongress der AKNW Mai auf der Insel Usedom NRWlebt.-Veranstaltung Anders leben in der Stadt 19. Mai in der Jahrhunderthalle in Bochum Tag der Architektur /26. Juni überall in NRW Sommerfest der Architektenkammer NRW 7. Juli in der Rheinterrasse in Düsseldorf

141 Geschäftsbericht 2015/2016 Index Abstandsflächen 8 Abstandsflächenregelungen 8, 117 ACE 17, 19, 38, 42, 119 Akademie 11, 29, 33, 41, 49, 51, 53, 57, 63, 64, 77, 92, 93, 94, 111, 137, 138 Akkreditierung 40, 41, 77 Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung 40, 77. Siehe auch ASAP AKNW aktuell 92, 110 AKNW for Refugees 30, 111 Aktionsplattform 21, 29, 78, 89, 91, 112 Allianz 34, 51, 54 Allianz für die Fläche 51 App 23, 24, 72, 93, 103, 138 Arbeitsgruppe 14, 15, 36, 43, 48, 58, 103, 137, 138 Arbeitskreis 21, 45, 51, 54, 56, 57, 92, 137, 138 architect@work 53, 86, 136 Architektenkongress 30, 32, 90, 91, 103, 136 Architektenliste 82, 111 Architektennachwuchs 86, 92, 128 Architektentag 16, 36, 37, 52, 66, 86, 138 Architektenvertrag 11 Architektenvertragsrecht 36, 45, 94 Architektenwettbewerb 69 Architektur macht Schule 108, 111 Architekturpreis 19, 96, 138 Architektur und Film 96, 101 Architektur und Recht 11, 46, 94 ASAP 40, 41, 77 Auslober 27, 58, 59, 96, 100, 118 Ausstellung 22, 23, 35, 51, 53, 57, 74, 75, 86, 89, 90, 96, 101, 137, 138 Ausstellungen 53, 60, 74, 107, 113 Aus- und Fortbildung 1, 40, 56, 77, 134, 136, 137 Auszeichnung 2, 7, 10, 18, 19, 27, 28, 33, 34, 35, 74, 96, 98, 99, 102, 105, 112, 138 Auszeichnungsverfahren 27, 28, 69, 76, 96 BAK 6, 11, 14, 15, 16, 17, 20, 34, 35, 36, 40, 42, 43, 46, 47, 55, 56, 57, 58, 64, 65, 66, 67, 68, 77, 103, 119, 136 Siehe auch Bundesarchitektenkammer BARL 17, 64 Barrierefreiheit 7, 55, 71, 78, 117 Bauforschung 55 Baugenehmigungsverfahren 54 Bauhaus 26 Bauherren-Info Bauherrenseminare 103, , 52, 106, 108 BauKaG 17, 44, 60, 62. Siehe auch Baukammerngesetz Baukammerngesetz 1, 9, 45, 62. Siehe auch BauKaG Baukosteninformationszentrum 49, 68, 69. Siehe auch BKI Baukultur 21, 22, 24, 28, 43, 58, 66, 72, 93, 122, 124, 128, 129 Baukunstarchiv 21, 22, 29, 72, 74, 75, 90, 108, 122, 124, 125, 128, 129, 136, 137, 138 baukunst-nrw 23, 24, 72, 109, 113, 137, 138 Bauministerium 13, 22, 27, 46, 79, 96 Bauministerkonferenz 14, 16 Baunutzungsverordnung 3, 35 BauNVO 8, 35 Bauordnung 3, 7, 48, 54, 61, 136 Siehe auch Landesbauordnung Bauordnungsrecht 7, 64 Bauplanung 54, 117 Bautechnik 54 Bauvertragsrecht 15, 65 Bauvorlageberechtigung 7, 9, 48, 119 Befreiungsrecht 11, 45, 64, 71, 136, 137 Beirat 63, 70, 78 Beitragsordnung 47 Belange der Tätigkeitsarten 1, 38, 42, 43, 45, 134, 137, 138 Berichtszeitraum 6, 9, 37, 38, 40, 42, 43, 44, 45, 46, 48, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 72, 82, 83, 86, 112, 116, 119, 132 Berufsanerkennungsrichtlinie 1, 9, 16, 17, 19, 20, 45, 60, 64 Berufsausweis 17 Berufsgericht 44, 64 Berufshaftpflichtversicherung 10, 44, 45, 118 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz 17. Siehe auch BQFG Berufsrecht und Berufsausübung 1, 44, 45, 134, 137, 138 Bestellung 46, 61 Bestellungskörperschaften 61, 137 Bezahlbarer Wohnungsbau für alle 3, 34, 56 Bildungsträger 63 BIM 41, 43, 46, 50, 54, 69, 70, 71, 137 Siehe auch Building Information Modelling Binnenmarkt 6, 17, 19 BKI 49, 67, 68, 69, 70, 137 Siehe auch Baukosteninformationszentrum Blue Afternoon 53 BQFG NRW 9, 17 Brandschutz 61, 117, 137, 137 Brandschutzbestimmungen 8, 54 Building Information Modeling 19, 46, 50, 54, 71 Siehe auch BIM Bundesarchitektenkammer 6, 11, 16, 19, 46, 64, 65, 66, 67, 68, 70, 95. Siehe auch BAK Bundeskabinett 11 Bundesstiftung 66 Bürovermittlungsdienst 118, 119 Charta 35 Chronik 102 DAB 23, 37, 38, 42, 57, 109, 116, 124, 129, 137 Siehe auch Deutsches Architektenblatt Datenbank 69, 93, 95, 111, 112 Denkmalpflege 95 Denkmalrat 95 Denkmalschutz 103 DEUBAUKOM 53, 96, 98, 99, 136 Deutsches Architektenblatt 109, 116, 129. Siehe auch DAB didacta 53, 99 Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen 45, 46 Dienstleistungsrichtlinie 17 DIN 7, 55, 57, 65, 117 EAP 96. Siehe auch Euregionaler Architekturpreis EEWärmeG 14 EFRE 25 Eintragungen 59, 60, 82, 83 Eintragungsausschuss 9, 44, 60, 62, 83, 137, 137 Eintragungsvoraussetzungen 9, 16, 30, 40, 77, 106 Energieagentur 50 Energieausweisen 117 Energieberater 65, 73 Energieeinsparung 55

142 Anhang Energiekongress 65 Energieplanung 69 EnEV 3, 14, 43, 79 EPBD 14, 20 Erfahrungsaustausch 29, 56, 61, 75, 126, 136, 137 Ergänzende Hochschulprüfung 48 EU-Kommission 6, 16, 64, 71 Euregionaler Architekturpreis 96. Siehe auch EAP EU-Richtlinie 14 Existenzgründung 118 Exkursion 101, 124, 126, 129, 138 Expertenanhörung 29 EXPO REAL 53 Facebook 23, 93, 105, 106, 111, 112, 113, 129 Fachbeirat 23, 137, 137 Fachbücher 69 Fachexkursion 124, 126 Fachpresse 23, 36, 105, 129 Fachtagung 29, 99, 138 Federführung 22, 24, 34, 55, 56, 67 Flüchtlinge 12, 21, 29, 30, 36, 50, 76, 88, 89 Förderpreis 122, 123, 126, 128 forma 46, 54, 136 Fortbildung 1, 40, 45, 56, 64, 77, 134, 136, 137 Fortbildungspflicht 44, 45, 46, 63, 64 Fort- und Weiterbildung 10, 49, 51, 63 Fort- und Weiterbildungsordnung 45, 63, 64, 118 Fotowettbewerb 22 Fragebogen 38, 41, 43, 59 Freie Berufe 1, 10 Gebäudeallianz 13 Gehaltsbefragung 38, 42 Geldbußen 44, 62 Gemeinsamer Ausschuss 71 Gesellschafterversammlung 68, 69, 137 Gesetzentwurf 11, 45, 48 Gestaltungsbeiräte 29 Glasstec 53 Grunderwerbssteuer 67 Grundsteuer 3, 34 Gutachten 6, 12, 62 Haus der Architekten 1, 29, 33, 49, 51, 52, 53, 56, 57, 66, 68, 86, 88, 89, 90, 95, 96, 100, 101, 106, 107, 119, 123, 128, 138, 143 Haushalt 47, 83, 102, 134, 136 Haushalt, Finanzen, Beitragswesen 47, 83, 134 Haushaltsplan 47, 83 HOAI 6, 12, 19, 43, 45, 46, 50, 64, 71, 88, 94, 116, 137, 136 Hochschule 10, 33, 40, 48, 51, 52, 77, 86, 92, 93, 94, 110, 125, 138 Homepage 30, 57, 103, 109, 113, 125 ILS 77, 78 Siehe auch Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Impulse für den Wohnungsbau 52, 67, 78, 79, 136 Inklusion 18, 56, 68, 88 Inklusionslandkarte 67, 68 Innenarchitekten 7, 9, 34, 45, 48, 49, 50, 52, 60, 61, 64, 77, 89, 102, 103, 107, 111, 116, 134, 136, 137 Innenarchitektentag 48, 52 Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung 77. Siehe auch ILS Integration 21, 31, 56, 66, 76 Integrationsplan 76 Internationaler Architektenkongress 30, 90, 91, 136 Internet 23, 61, 69, 93, 104, 109, 110, 117, 125 ISO 55, 57 Jury 25, 27, 91, 96, 102, 128 Kammer in der Schule 52 Kammer vor Ort 28, 52, 136 KfW 65, 67, 118 Kinoreihe 52, 136 Klimaschutz 13, 54 Klimaschutzgesetz 51 Klimaschutzplan 13, 57 Klimaschutzpolitik 13, 54 Klimaschutzziele 13 Klimawandel 50 Kommission 6, 16, 17, 19, 20, 64, 71 Kongress 31, 36, 53, 96, 98 Kooperation 18, 22, 26, 27, 34, 35, 53, 54, 63, 66, 74, 76, 95, 96, 100, 101, 105, 109 Kostenplanung 49, 69, 117 Kultur 7, 26, 33, 75, 76, 88, 96, 124, 125, 126, 136, 137 Kulturerbe 19 Kulturrat 75, 76 Kuratorium 21, 122, 123, 124 Landesbauordnung 7, 48, 54, 71, 117, 136 Landesentwicklungsplan 50. Siehe auch LEP NRW Landesgartenschau 28 Landeskonservator 23 Landesnetzwerk Schimmelberatung 73 Landesregierung 9, 10, 12, 50, 91, 94 Landeswettbewerb 27, 96, 100, 105, 136 Landschaftsarchitekten 9, 34, 45, 50, 51, 52, 60, 61, 64, 77, 89, 102, 103, 107, 111, 116, 126, 134, 136, 137, 138 Landschaftsarchitektentag 50, 52, 138 Landtag 4, 10, 13, 51, 94 LEP NRW 56 Löschungen 60, 83 Löschungsverfahren 44 MBWSV NRW 27, 28 Medienarbeit 105, 107, 108, 128 Medienhafen 53, 86 Megacity, Ghosttown und Suburbia 30, 90, 103 Migration 21, 22, 50, 56, 86, 100 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 12, 24, 47, 63, 74, 78, 79, 96, 100, 102 Siehe auch MBWSV NRW Mitgliederstatistik 42 Musterbauordnung 8, 54 Musterverträge 43 Nachhaltigkeit 32 Nacht der Museen 53, 86, 100, 101, 138 NAX 66, 95, 138 Netzwerk 19, 24, 26, 66, 73, 76, 94, 95, 112, 123 Netzwerk Architekturexport 95. Siehe auch NAX Neujahrsempfang 53, 88, 112, 138 Newsletter 110, 111, 129 Normen 54, 55, 65, 78, 79 Novelle 3, 9, 35, 51, 59, 71, 136 NRW.Bank 12, 118, 138 NRWlebt. 21, 29, 86, 91, 92, 112, 138 Nutzerbeirat 78

143 Geschäftsbericht 2015/2016 Objektdatenbank 69 Öffentlichkeitsarbeit 29, 52, 85, 98, 112, 135, 136, 137 Ordnungswidrigkeitenverfahren 62 Parlament 3, 19, 20 PartGmbB 116 Partnerschaftsgesellschaft 116. Siehe auch PartGmbB Pflichtverletzung 44 Planen und Bauen 21, 28, 54, 55, 66, 70, 76, 95, 105, 112, 135, 137, 138 Poetry Slam 53, 56, 100 Positionspapier 3, 11, 12, 34, 67 Praxishinweis 37, 102, 104 Preisverleihung 22, 27, 28, 74, 96, 100, 128, 136 Pressearbeit 23, 128 Pressekonferenz 74, 106, 107, 109, 128, 129, 136 Pressestelle 105, 106, 108, 109, 112, 129 PrintForm 46, 54 Projektgruppe 7, 11, 34, 35, 43, 137, 138 Promotionsstipendium 24, 125 Publikationen 37, 52, 102, 136, 137 Qualitätssicherung 10, 40, 41, 49, 58, 69, 73, 77 Qualitätssiegel 73 Rechtsausschuss 15, 136 Referenten 21, 28, 30, 31, 66, 86, 90, 95, 99, 117 Referentenentwurf 7, 8, 9, 48, 54, 65, 71 Rentenversicherung 1, 4, 10, 11, 12, 42, 43, 45, 49, 116 RPW 58, 59 Sachverständige 52, 61, 73, 116 Schall- und Wärmeschutz 46, 61, 137, 137 Schlichtung 45 Schlichtungsausschuss 45 Schlichtungsstelle 72 Seminare 49, 51, 53, 63, 64 Serviceblatt 110 Sight Running 22, 24, 25, 72, 137 Smart Home 54 Social Media 105, 106, 112, 113 Software 46, 48, 54, 110 Solaranlagen 8 Sommerfest 82, 94, 138 Sommerseminar 126 Sonderbauten 7 Sozialgesetzbuch 12 Sozialversicherungsleistungen 44 Sozialversicherungsrecht 12 StadtBauKultur 21, 22, 24, 32, 109 Städteagenda 18, 19 Stadtentwicklung 12, 19, 23, 24, 27, 28, 31, 32, 35, 47, 57, 63, 65, 74, 78, 79, 86, 96, 100, 102 Stadtentwicklungsplanung 57 Stadtplaner 3, 9, 29, 30, 36, 40, 45, 56, 57, 60, 61, 62, 64, 70, 78, 86, 88, 89, 90, 99, 102, 103, 107, 108, 111, 116, 122, 123, 124, 128, 134, 135 Stadtplanertag 52, 56, 86, 138 Stadtplanung 16, 19, 33, 36, 40, 43, 51, 56, 57, 62, 67, 76, 77, 82, 86, 93, 103, 122, 123, 124, 125, 135, 136, 137 Stellenplan 132 Stellungnahmen 3, 13, 48, 50, 51, 54, 56, 65, 105, 109, 118 Stiftung 21, 24, 25, 74, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 128, 129, 137, 138 Stiftung Deutscher Architekten 24, 25, 74, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 128, 129, 137, 138 Stimmungsbarometer 37 Strukturuntersuchung 38, 42 Studienverlaufspläne 41 Tag der Architektur 8, 13, 15, 25, 52, 93, 102, 107, 108, 109, 111, 112, 113, 136 Tag der Städtebauförderung 57, 65, 137 Transparenzinitiative 20 Treibhausgasimmissionen 13 TTIP 7 Twitter 23, 105, 111, 112, 113 Update 24 UrbanSlam 22, 56, 75, 90, 106, 136 Urheberrecht 44 Veranstaltungen 86, 95, 137 Vereidigung 61, 138 Vergaberecht 14, 17, 43, 49, 58, 64, 116 Vergaberechtsnovelle 14, 58 Vergabetag 58, 59, 96, 100, 136 Vergabeverordnung 14 Vernissage 75, 86, 89, 90 Versorgungswerk 10, 11, 12, 33, 44, 92 Vertragsmuster 15 Vertragsverletzungsverfahren 6, 19, 43, 45, 46, 64, 71 Vertreterversammlung 3, 4, 14, 40, 45, 47, 64, 75, 77, 83, 102, 122, 138 VgV 14, 15 VOF 14, 58 Vom Traum zum Haus 63 Wärmedämmung 14 Website 25, 26, 69, 112, 129 Wettbewerb 27, 36, 58, 62, 66, 138 Wettbewerbe 15, 49, 58, 59, 76, 137 Windkrafterlass 4 Wirtschaft 10, 43, 53, 65, 77, 88, 100, 118 Wohnraum 3, 12, 29, 34, 35, 36, 56, 67, 76, 78, 79, 88, 92, 101, 103, 104, 136, 137 Wohnraumförderung 12, 34, 67, 71 Wohnraumförderungsprogramm 12 Wohnungsbautag 79, 96, 1388 Wohnungspolitik , 93, 104, 110, 111, , 111, , , 128, 129 Zuwanderung 12, 34, 56, 66, 79, 86 Zwerchhäuser 8

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146 Haus der Architekten Zollhof Düsseldorf info@aknw.de

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