Leistungstyp A 4 Saarländischer Rahmenvertrag nach 79 SGB XII für ambulante Hilfen
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- Gerhard Simen
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1 Konzeption Zur Umsetzung ambulanter Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit körperlicher und schwerst mehrfacher Behinderung Leistungstyp A 4 Saarländischer Rahmenvertrag nach 79 SGB XII für ambulante Hilfen Träger: Gemeinnützige Gesellschaft für PARITÄTISCHE Sozialarbeit mbh Haus der PARITÄT Försterstraße Saarbrücken Tel: bernadette-hiery.spaniol@gps-srp.de Datum:
2 Inhalt 1. Präambel- Träger und Leitbild 2. Zielgruppe 3. Einzugsgebiet 4. Ziele der Eingliederungshilfen im Rahmen der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben 5. Leistungen und Hilfeformen der Eingliederungshilfen im Rahmen der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben 6. Vernetzung und Kooperationen 7. Personalstruktur/Leitung des Fachdienstes 8. Organisationsstruktur des Fachdienstes für Selbstbestimmtes Wohnen 9. Dokumentation und Qualitätssicherung 10. Ansprechpartner 2
3 1. Präambel Träger und Leitbild Der Träger dieses Angebotes ist die Gemeinnützige Gesellschaft für PARITÄTISCHE Sozialarbeit mbh (GPS mbh) und als Haus der PARITÄT in Saarbrücken seit über 15 Jahren bekannt. In dieser Konzeption verwende ich in der Folge für den Träger die Abkürzung der GPS mbh oder den Namen des Standortes Haus der PARITÄT. Die Gesellschaft ist eine 100% Tochtergesellschaft des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. und bietet seit vielen Jahren an verschiedenen Standorten im Saarland und in Rheinland-Pfalz verschiedene Hilfen und Dienstleistungen in den Bereichen der ambulanten und stationären Behinderten-, Alten-, Jugend- und Straffälligenhilfe und in der Psychiatrie an. Die Geschäftsstelle und der Standort Haus der PARITÄT Saarbrücken koordiniert als Ambulantes Dienstleistungszentrum Hilfen im Bereich der Frühförderung im Stadtverband Saarbrücken Hilfen im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung saarlandweit Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche in Stadtverband Hilfen für Haftentlassene im Regionalverband und Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen für erwachsene Menschen mit körperlicher Behinderung saarlandweit. Diese Vielfalt unserer Hilfen in den unterschiedlichsten Bereichen zeigt sich auch in unserem Leitbild des Paritätischen und der GPS mbh - der Offenheit, Toleranz und Vielfalt -. Diese Leitthesen bestimmen unsere alltägliche Arbeit und unser soziales Engagement in der verantwortungsvollen Begegnung mit den Menschen. Ebenso wichtige Grundprinzipien des täglichen Handelns zeigen sich in unseren Zielforderungen der Hilfe zur Selbsthilfe, der Förderung des Selbstbestimmten Lebens und des bürgerschaftlichen Engagements. Weiterer theoretischer Hintergrund für das Konzept des Selbstbestimmten Wohnens ist der Selbstbestimmt-Leben-Grundsatz und das Normalisierungsprinzip. Normalisierung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht Anpassung an eine Norm, sondern eine dem Entwicklungsstand der Persönlichkeit angepasste Schaffung eines Lebensraumes mit dem Ziel der Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung. Dazu gehören vor allem: die Rehabilitation die Trennung der Lebensbereiche Wohnen- Arbeit- Freizeit die Entwicklung eines eigenen Tages- und Jahresrhythmus, der den individuellen Bedürfnissen entspricht und ein normaler Lebensablauf mit der Möglichkeit für den behinderten Menschen die Ablösung von der Familie als wichtigen Entwicklungsschritt erleben zu können. 3
4 Die Schaffung eines Lebensraumes zeigt sich vor allem in dem existentiellen Bedürfnis eines jeden Menschen nach einer eigenen Wohnung und einem Besitz eines persönlichen Verwirklichungsraumes, den eigenen vier Wänden, der Geborgenheit, Sicherheit, Beständigkeit und Vertrautheit gibt. Daher bietet die GPS mbh schon seit Jahren auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen zugeschnittene Angebote mit dem Erfolg, dass z.b. auch gerade schwerstmehrfach behinderte Menschen individuelle Betreuungsformen erfahren und dadurch eine tatsächliche Wahlmöglichkeit über ihre Lebens- und Wohnform erhalten. Mit Beginn der 90-iger Jahre entwickelte der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband und später dann die Tochtergesellschaft GPS mbh selbst als ambulantes Dienstleistungszentrum in Saarbrücken unterschiedliche Konzeptionen und individuelle Angebote für den Bereich des selbstbestimmtes Wohnens für Menschen mit körperlichen und schwerst mehrfachen Behinderungen im gesamten Saarland. 75 Menschen mit Behinderungen konnten bisher über das Haus der PARITÄT als ambulantes Dienstleistungszentrum ihre Hilfe nach Maß von einem interdisziplinär zusammengesetzten Team erhalten. Heute werden diese ambulanten Hilfeformen - neben den Pflegeleistungen - als ambulante Eingliederungshilfen nach Abschluss der Leistungsvereinbarung nach Leistungstyp A2 Hilfen zum Selbstbestimmten Wohnen für erwachsene Menschen mit körperlichen und schwerst mehrfachen Behinderungen für die betroffenen Menschen erbracht. Die Hilfen nach A 2 werden seit 2006 vom Fachdienst für Selbstbestimmtes Wohnen der ggps geleistet. Eine entsprechende anerkannte Konzeption über diese Leistungen vom November 2006 liegt dem Ministerium vor. In Ergänzung der Hilfen des Leistungstyps A2 wird der Fachdienst für Selbstbestimmtes Wohnen der ggps ebenso Leistungen im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben für diese Zielgruppe umsetzen wollen. Für eine individuelle Hilfegestaltung und dem Angebot einer Hilfe nach Maß ist diese Ergänzung notwendig. 2. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören erwachsene Menschen mit körperlichen und schwerst mehrfachen Behinderungen, die aufgrund Ihrer Beeinträchtigungen vorübergehend oder auf Dauer ambulante Eingliederungshilfen nach diesem Leistungstyp benötigen. Ohne diese Hilfen können diese Menschen nicht selbstständig am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. Dieser Personenkreis erhält bei Anspruchsberechtigung entsprechende Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen von Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nach 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX und 58 Nr. 1 und 2 SGB IX. 4
5 3. Einzugsgebiet Der Träger ist seit über 20 Jahren für Menschen mit körperlichen und schwerst mehrfachen Behinderungen mit ambulanten Angeboten der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung im ganzen Saarland tätig. Für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen hat der Träger eine Anerkennung des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales für das gesamte Saarland erhalten. Daher möchten wir für diese Zielgruppe auch die Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben für erwachsene Menschen mit körperlicher und schwerst mehrfacher Behinderung saarlandweit anbieten. 4. Ziele der Eingliederungshilfen im Rahmen der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben Die Eingliederungshilfen im Rahmen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sind darauf ausgerichtet, behinderungsbedingte Defizite durch entsprechende Maßnahmen soweit wie möglich auszugleichen und die Integration in die Gesellschaft durch Teilhabe zu fördern. Im Mittelpunkt der Hilfen steht dabei nicht die laufende Übernahme von Tätigkeiten für den behinderten Menschen, sondern die Anleitung und Unterstützung des Menschen im Sinne der Selbsthilfe und der Begleitung bei der Teilhabe in die Gemeinschaft. Die Hilfen sollen den behinderten Menschen dazu motivieren, soziale Kontakte zu pflegen und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dies führt zur Normalisierung der Lebensverhältnisse behinderter Menschen und ermöglicht eine Integration in die Gesellschaft. Zusammengefasst stehen somit vor allem drei bedeutsame Ziele im Vordergrund: - eine weitest gehende Selbstständigkeit - der Integration ins soziale Umfeld - eine Normalisierung der Lebensverhältnisse. 5. Leistungen und Hilfeformen der Eingliederungshilfen im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Hierbei handelt es sich um Anleitungs-, Beratungs-, Unterstützungs-, Förder- und Begleitungsleistungen mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen die Begegnung und die Kommunikation mit behinderten und nicht behinderten Menschen zu fördern. Dadurch soll der Einzelne an Selbstständigkeit gewinnen und eine Isolation vermieden werden. Im Einzelnen sind dies direkte Leistungen wie Beratung, Betreuung, Motivation, Anleitung, Förderung und Begleitung des behinderten Menschen in seinem Lebens- und Freizeitbereich. 5
6 Konkret zielen die direkten Leistungselemente darauf ab, - selbstständig den Alltag zu bewältigen, - soziale Kontakte zu pflegen, - die Teilnahme an Freizeitangeboten zu ermöglichen, - Behinderungen oder deren Folgen zu beseitigen, zu überwinden oder zu mildern und die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern bzw. zu erhalten, - die Unabhängigkeit von teilstationärer und stationärer Hilfe zu erhalten oder zu erreichen und die betreuende Familie und die Angehörigen zu unterstützen und dadurch zu entlasten Somit steht - die Förderung der Begegnung und des Umganges mit behinderten und nicht behinderten Menschen, - die Assistenz beim Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen - und die stundenweise Betreuung, Unterstützung und Förderung in häuslichen und außerhäuslichen Lebens- und Alltagssituationen im Mittelpunkt der Hilfe. Diese Hilfen werden insbesondere durch angelerntes und fachlich angeleitetes Betreuungspersonal erbracht. Sie arbeiten unter der fachlichen Aufsicht und Anleitung einer Dipl.-Sozialpädagogin. Die Art und der Umfang der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen unter Berücksichtung seiner jeweiligen Lebenssituation. Darüber hinaus zeichnen sich diese aufsuchenden Hilfen durch Kontinuität und Flexibilität aus. Der Erfolg zeigt sich sowohl in der Akzeptanz als auch in der Zufriedenheit der behinderten Menschen. Der Umfang der direkten Leistungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des behinderten Menschen und soll in der Regel in einem Betreuungsumfang von 21 Stunden im Monat - incl der Wegezeiten - geleistet werden. - Daneben umfasst auch diese ambulante Hilfeart Leistungselemente im indirekten Bereich, wie: - Hilfeplanung, - Dokumentation, - Teambesprechungen, - Anleitung und Einarbeitung des Betreuungspersonals, - Koordinierung von Integrationsmaßnahmen sowie - Fortbildung, - Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, - Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. 6
7 6. Vernetzung und Kooperationen Der Fachdienst kann die beschriebenen Ziele und Inhalte der Integration im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe nur mit einer Netzwerkarbeit und einer ständigen Kooperation mit einer Vielzahl von Organisationen aus dem Bereich der Behindertenhilfe erreichen. Die Zusammenarbeit mit dem eigenen Pflegedienst, den Therapeuten, den Angehörigen, den gesetzlich verantwortlichen Betreuern, der Werkstatt für behinderte Menschen, den Ärzten und vielen anderen Partnern ist für eine erfolgreiche Selbstständigkeit des behinderten Menschen absolut notwendig. Um diese interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sinne der behinderten Menschen gewährleisten zu können, haben wir unterschiedliche Methoden und Formen der Netzwerkarbeit und Teamarbeit entwickelt. So existieren z. B. zur Zeit auf verschiedenen Ebenen Kooperationen und Schnittstellen: Fachteam Selbstbestimmtes Wohnen 1x wöchentlich mit den Mitarbeitern des Fachdiensts Fachteam Schnittstelle Wohnen/Arbeit 1x monatlich mit den Pflegekräften des Pflegedienstes, dem Ambulantem Fachdienst Wohnen und dem Sozialdienst der Werkstatt für behinderte Menschen. Rehateam Schnittstelle Wohnen/Rehabilitation 1x monatlich mit dem Ambulanten Fachdienst Wohnen, den medizinisch/therap. Fachkräften (Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden), die im rehabilitativen Prozess der Bewohner eingebunden sind und den Pflegekräften des Pflegedienstes Team Wohngemeinschaft Schnittstelle Wohnen/Eingliederungshilfe/ Pflege 1x wöchentlich- Mitarbeiter des Fachdienstes Wohnen und des Pflegedienstes Die Vielzahl unserer Kooperationspartner und die Struktur des bisher geschaffenen Netzwerkes sind auch in der folgenden Auflistung sichtbar: Der PARITÄTISCHE Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. Reha gmbh(werkstätten für behinderte Menschen) DMSG Gesellschaft Lebenshilfe Saarland und Lebenshilfe St.Wendel Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe mbh MLL- Miteinander Leben Lernen Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Landesamt für Soziales, Gesundheit und Versorgung Landkreise, Stadtverband und Kommunen PQ- Qualitätsgesellschaft Paritätischer Betreuungsverein Paritätischer Förderverein Liga der freien Wohlfahrtspflege 7
8 Und weitere Partner 6. Personalstruktur / Leitung des Fachdienstes Für den Fachdienst für Selbstbestimmtes Wohnen ist eine fachlich pädagogische Leiterin eine Diplom Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin mit langjähriger Erfahrung in Beratung von behinderten Menschen und einer abgeschlossener Therapieausbildung verantwortlich und zuständig. Innerhalb dieser Organisationseinheit des Fachdienstes werden Leistungen der Eingliederungshilfen für Selbstbestimmtes Wohnen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erbracht. Für die Leistungen der Teilhabe besteht das Mitarbeiterteam je nach Anzahl der Betreuten und je nach Hilfebedarfe aus angelernten Mitarbeitern und fachlich angeleitetem Betreuungspersonal. Dieses Personal arbeitet unter der fachlichen Aufsicht und Anleitung der Leitungskraft des Fachdienstes, einer Diplom-Sozialarbeiterin. Die Leitung des Fachdienstes übernimmt gemeinsam mit den anderen Fachkräften o.g. indirekte Leistungen, insbesondere alle fachlichen Anleitungs- und Führungsaufgaben für den Dienst und die Mitarbeiter. Im Bereich der Anleitungs- und Fortbildungsaufgaben für die Mitarbeiter übernimmt die Leiterin die Verantwortung für die regelmäßige, kontinuierliche und inhaltlich notwendige Fortbildung der Mitarbeiter. 8. Organisationsstruktur des Fachdienstes für Selbstbestimmtes Wohnen Der Fachdienst Selbstbestimmtes Wohnen ist ein eigenständiger Dienst, der in enger Kooperation mit der Abteilung Ambulante Dienste innerhalb der GPS mbh zusammenarbeitet. Der Standort des Dienstes befindet sich in Saarbrücken im Haus der PARITÄT bzw. in den Räumlichkeiten im Dachgeschoss des Dr. Martin Klewitz Hauses. In der Regel handelt es sich bei diesen ambulanten Eingliederungshilfen um aufsuchende Hilfen in der häuslichen Umgebung sowie um Hilfen im außerhäuslichen Bereich des behinderten Menschen. Die Erreichbarkeit des Fachdienstes rund um die Uhr ist nicht gegeben. Dennoch richten sich die Arbeitszeiten der Mitarbeiter an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der behinderten Menschen. Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werden natürlich auch abends und auch am Wochenende umgesetzt. Ebenso ist dieser Fachdienst eng mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt (siehe Kooperationen). Die Versorgungssicherheit (Notrufversorgung) ist in Kombination mit den Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes rund um die Uhr gewährleistet. 8
9 9. Dokumentation und Qualitätssicherung Der Träger ist gemeinsam mit der Leitung des Fachdienstes für Selbstbestimmtes Wohnen für die Durchführung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung verantwortlich. Hierbei werden im Bereich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität verschiedene Methoden und Materialien der Dokumentation verwendet. Die gemeinsame Erstellung des Gesamtplanes mit dem behinderten Menschen zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes und die kontinuierliche Weiterführung dieses Hilfeplanes ist die Grundvorrausetzung und Basis jeder Einzelfalldokumentation. Fallentwicklungsberichte sind Bestandteile des individuellen Gesamt- und Hilfeplanes für den behinderten Menschen, den Kostenträger und alle am Prozess beteiligten Partnern. Diese werden 1-2 mal im Kalenderjahr für jeden einzelnen Betreuten verfasst. Hier wird die Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung des individuellen Hilfeplanes mit weittestgehender Einbeziehung des Betroffenen festgehalten. Der Erreichungsgrad der im individuellen Hilfeplan vereinbarten Ziele wird als Ergebnisqualität beschrieben und festgehalten. Die Erstellung eines Jahresberichtes dokumentiert über die Einzelfälle hinaus die Entwicklung des Ambulanten Fachdienstes Wohnen mit Darstellung der Ziele, Methoden und Durchführung der Angebote und einer Ergebnisqualität. Eine statistische Erhebung ist Teil des Jahresberichtes und trägt im erheblichen Umfang zur Bedarfseinschätzung und Bedarfsermittlung bei. 10. Ansprechpartner Leiterin des Fachdienstes für Selbstbestimmtes Wohnen Diplom-Sozialpädagogin Petra Eckhardt Dr. Martin Klewitz Haus, Johannisstraße 23, Saarbrücken Telefon: Weitere Ansprechpartner: Leiter der Abteilung Ambulante Dienste Pflegedienstleiter Hans-Peter Rottmann Haus der PARITÄT, Försterstr.39,66111 SB Telefon: Saarbrücken, den
10 Petra Eckhardt/ Bernadette Hiery 10
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