Landkreis. N i e d e r s c h r i f t. Zentrale Aufgaben und Finanzen Ref Alzey, den Az.: Z /fi
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- Käthe Böhme
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1 Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung Zentrale Aufgaben und Finanzen Ref Alzey, den Az.: Z /fi N i e d e r s c h r i f t Nr. der Sitzung: 15 Wahlperiode öffentlich nichtöffentlich öffentlich und nichtöffentlich Gremium: Kreisausschuß Sitzungsdatum: Uhrzeit: Uhr Sitzungsort: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Sitzungsraum 119
2 - 2 - Anwesenheitsliste Vorsitzender Landrat Schrader Kreisbeigeordnete Name/Wohnort Anwesend von/bis TOP Entschuldigt Karl-Heinz Jürging, Wörrstadt 1 10 Heinz Rohschürmann, Alzey 1 10 Cornelia Schuck-Klebow, Saulheim 1 10 Kreisverwaltung Ltd.KRD Frangel RD Linkerhägner BauDir Dr. Schmitt KOVRin Emrich KOVR Fröhlich OAR Morch ARin Menzel KA Marx KOI Sippel Gäste Architekt Kappler, Alzey (zu TOP 4) Herr Bott, Guldental (zu TOP 4) Herr Gehbauer, Oppenheim (zu TOP 4) Schriftführer/in KHSin Fillinger - 3 -
3 - 3 - Kreisausschußmitglieder Name/Wohnort Anwesend von/bis TOP Entschuldigt nicht entsch. Benkert, Knut, Alzey 1 10 Müller, Bernd, Osthofen Dexheimer, Jutta, Flonheim X Merker, Helga, Gau-Odernheim 1 10 Kiefer, Gerhard, Eich 1 5 (bis Uhr) Winkler, Ingrid, Eich Görisch, Ernst Walter, Gau-Odernheim 1 10 Espenschied, Philipp, Siefersheim Pühler, Karl-Heinz, Schornsheim 1 10 Seebald, Gerhard, Wörrstadt Köhm, Reinhold, Lonsheim 1 10 Jung, Hansjörg, Gau-Bickelheim Nauth, Peter, Westhofen 1 10 Blüm, Gerhard, Gundheim Schnabel, Heinz-Hermann, Erbes-Büdesheim X Kerz, Andreas, Saulheim X Müller, Christine, Eich X Hoffmann, Wolfgang, Alsheim Mittnacht, Ludwig, Flomborn 1 10 Clar, Georg-Heinz, Alzey Erbes, Heribert, Spiesheim 4 10 (ab Uhr) Seibert, Otto Albert, Hamm Becker, Klaus, Bornheim 1 10 Kolb-Noack, Elisabeth, Dittelsh.-Heßl
4 - 4 - Landrat Schrader begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird um den dringlichen Tagesordnungspunkt 7 Grund- und Unterhaltsreinigung Sporthalle BBS, Bleichstraße, Alzey und TOP 8 Stühle für den Veranstaltungs- und Vortragssaal der Kreismusikschule ergänzt. Weitere Änderungen der Tagesordnung liegen nicht vor. Somit geltende T a g e s o r d n u n g TOP Bezeichnung Drucksachennummer Öffentlicher Teil 1 Schülerbeförderung; - Fahrtkostenübernahme für die Beförderung innerhalb von Flonheim, Gau-Odernheim und Wöllstein 2 Aufnahme von Krediten - Ermächtigung der Verwaltung 2000/ /160 3 Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: 1 Drucksachennummer: 2000/159 Schülerbeförderung; - Fahrtkostenübernahme für die Beförderung innerhalb von Flonheim, Gau-Odernheim und Wöllstein Vorlagetext: Der Landkreis ist nach 56 Schulgesetz für die Beförderung der Schülerinnen und Schülern zu den Schulen in seinem Gebiet zuständig. Soweit der Schulweg innerhalb einer Gemeinde ohne die Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, übernimmt der Landkreis die Fahrkosten. Dies ist nach 56 Abs. 2 Schulgesetz der Fall, wenn der kürzeste übliche Schulweg zwischen Wohnung und Schule! für Grundschüler(innen) länger als 2 km,! für Schüler(innen) weiterführender Schulen länger als 4 km oder! der Schulweg besonders gefährlich ist
5 - 5 - Die Kreisverwaltung übernimmt z. Z. für die Schülerbeförderung innerhalb eines Schulstandortes die Fahrkosten wie folgt: Gemeinde: Alzey Stadt: Alzey Stadtteile: Saulheim: Osthofen: Flonheim-Uffhofen: Gau-Köngernheim: Wöllstein: Begründung: soweit Kilometergrenze überschritten Kilometergrenze wird überschritten und/oder besonders gefährlicher Schulweg soweit Kilometergrenze überschritten soweit Kilometergrenze überschritten Besitzstand Erläuterung siehe unten Besitzstand Erläuterung siehe unten Besitzstand Erläuterung siehe unten Die Fahrkostenübernahme von den Gemeinden! Flonheim-Uffhofen zur Grund- und Hauptschule Flonheim (ca. 25 Grundschüler und 11 Hauptschüler),! Wöllstein zur Grundschule Wöllstein (Wohngebiet Gumbsheimer Str. - ca. 20 Schüler) und! Gau-Köngernheim zur Grund- und Hauptschule Gau-Odernheim (26 Grundschüler und 3 Hauptschüler) erfolgt zur Zeit noch im Rahmen eines Besitzstandes ; dieser ist mit der Integration der Schülerbeförderung in den ÖPNV historisch bedingt. Denn bis zum Zeitpunkt der Integration wurden die Schulbusse komplett als Fahrzeug angemietet und die Schüler konnten ohne Zusatzkosten für den Landkreis bis zur Auslastung der Kapazität mitfahren. Mittlerweile rechnet der Landkreis aufgrund der Integration der Schülerbeförderung in den ÖPNV mit den Verkehrsträgern auf der Basis von Fahrkarten ab, so dass die Rechtsgrundlagen für die Fahrkostenübernahme gleichmäßig für alle Gemeinden anzuwenden sind. Insofern hat das Fachreferat die Schulwege innerhalb der obigen Gemeinden überprüft. Im Rahmen der Gleichbehandlung müßte den Schülerinnen und Schülern die Fahrkostenübernahme versagt werden, da der Schulweg weder besonders gefährlich noch länger als 2 bzw. 4 km ist. Soweit dennoch eine Beförderung in Anspruch genommen wird, müßten die Eltern die Kosten übernehmen und sich eine Fahrkarte privat besorgen. Überdies hat sich in der Gemeinde Gau-Odernheim nach dem Umzug der Grundschule in das neue Schulgebäude der Schulweg verändert. Dies hat das Fachreferat zum Anlaß genommen, den Schulweg zusammen mit der Polizei in Augenschein zu nehmen. Es wird festgestellt, dass der Schulweg entlang der Landesstraße 436 sowohl innerhalb als auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft als nicht besonders gefährlich einzustufen ist, da der Bürgersteig ausreichend breit ist. Der Aspekt, dass die Schüler die Straße überqueren müssen, spielt keine Rolle, da die Schüler dies auch tun müßten, wenn sie mit dem Bus fahren würden. Ohnedies kann durch den Einsatz von Elternlotsen wie seither auch die Gefährlichkeit hinsichtlich des Überquerens der Landesstraße ausgeräumt werden. Einen besonderen Problembereich stellt insbesondere der Schulweg von dem Markant-Markt zur Grundschule, d. h. der Wirtschaftsweg von der Landesstraße zum neuen Schulgebäude dar. Die Straße ist relativ schmal und ohne Bürgersteig bzw. begehbaren Randstreifen. Insofern mag eine gewisse Gefährlichkeit des Schulweges vorliegen. Dennoch - 6 -
6 - 6 - scheidet nach der Auffassung des Fachreferates eine Fahrkostenübernahme aus, da es sich nicht um eine verkehrsreiche Straße im Sinne der Richtlinien über die Schülerbeförderung handelt. Die Straße dient lediglich der Erschließung des Neubaugebietes und als Zufahrtsweg zur Grundschule. Für die Beurteilung, ob eine verkehrsreiche Straße vorliegt, können hilfsweise die Mindestvoraussetzungen für die Einrichtung eines Zebrastreifens herangezogen werden. Nach den entsprechenden Richtlinien muß eine Straße in der Stunde von mindestens 300 Fahrzeugen frequentiert werden. Ohne auf eine Verkehrszählung näher einzugehen, ist dies nach der Einschätzung des Fachreferates nicht der Fall. Der Schulweg wird nicht nur von den Schülern aus dem Ortsteil Gau-Köngernheim, sondern auch von den Schülern, die im Bereich der Wormser Straße wohnen, genutzt. Sofern der Landkreis die Kosten für die Gau-Köngernheimer Schüler, für die sich z. Z. die Verbandsgemeinde einsetzt, übernimmt, ist zu befürchten, dass auch die Kostenübernahme für die Schüler im Bereich der Wormser Straße eingefordert wird. Von daher wird von Seiten des Fachreferates empfohlen, die Fahrkostenübernahme für die Grundschule innerhalb von Gau-Odernheim zu versagen. Die Kreisverwaltung hat daher zu Beginn des laufenden Schuljahres die Fahrkostenübernahme bereits vorsorglich widerrufen. Nach Beginn des Schuljahres fand ein Gespräch mit Vertretern der Schule, Eltern sowie von der Verbandsgemeinde Alzey-Land statt. Von Seiten der Verbandsgemeinde wurde in Aussicht gestellt, dass die Fahrkosten weiterhin übernommen werden. Mit der Intention, dass zwischen der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung eine Lösung über Kostenfrage gefunden wird, hat die Kreisverwaltung den Schülerinnen und Schülern zunächst vorläufige, befristete Fahrkarten ausgehändigt. Beschlußvorschlag: 1. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler wird die Fahrkostenübernahme innerhalb der Gemeinde! Flonheim zur Grund- und Hauptschule,! Wöllstein zur Grundschule sowie! Gau-Odernheim zur Hauptschule ab dem Schuljahr 2001/2002 entsprechend 56 Schulgesetz und den Schülerbeförderungsrichtlinien eingestellt. 2. Fahrkostenübernahme zur Grundschule Gau-Odernheim Variante 1: Um keine neuen Präzedenzfälle zu schaffen wird die Fahrkostenübernahme zur Grundschule Gau-Odernheim bereits ab dem Schuljahr 2000/2001 entsprechend den obigen Ausführungen eingestellt. Variante 2: Die Fahrkosten zur Grundschule Gau-Odernheim werden ausnahmsweise bis zur Herstellung eines entsprechenden Gehweges übernommen
7 - 7 - Landrat Schrader erläuterte ausführlich die Vorlage der Verwaltung. Mitglied Görisch machte in seinen Ausführungen deutlich, dass bis zur ordentlichen Erschliessung der Umgehungsstrasse in Gau-Odernheim die Fahrkostenübernahme in die Schülerbeförderung aufgenommen werden sollte. Im Wege der freiwilligen Leistungen sollte die bisherige Regelung beibehalten werden, auch wenn sie nicht ganz richtlinienkonform seien. Seine Fraktion könnte der Variante 2 somit zustimmen. Mitglied Nauth schloss sich der Meinung seines Vorredners an. KOVRin Emrich führte auf Nachfrage aus, dass die Kosten für alle Kinder, die nicht regelkonform befördert werden, für alle 3 Linien 40 TDM pro Jahr betragen. Dies seien 480,- DM pro Kind. Landrat Schrader ließ zunächst über den Verwaltungsvorschlag abstimmen. Beschluß: Der Kreisausschuss stimmt dem in der Vorlage dargestellten Beschlußvorschlag in! Ziffer 1 und! Ziffer 2 Variante 1 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig..3.. Ja..7.. Nein... Enthaltungen Form der Abstimmung: offen geheim namentlich Anschliessend ließ er über den nachfolgenden Beschluss abstimmen. Beschluß: Der Kreisausschuss stimmt dem in der Vorlage dargestellten Beschlußvorschlag in! Ziffer 1 und! Ziffer 2 Variante 2 befristetet für die Dauer von 3 Jahren zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig..9.. Ja... Nein..1.. Enthaltungen Form der Abstimmung: offen geheim namentlich - 8 -
8 - 8 - Tagesordnungspunkt: 2 Drucksachennummer: 2000/160 Aufnahme von Krediten - Ermächtigung der Verwaltung Vorlagetext: Zur Finanzierung der in nächster Zeit anstehenden Ausgaben des Vermögenshaushaltes müssen Kredite in Höhe von ,00 DM in Anspruch genommen werden. Es sind haushaltsrechtlich noch folgende Kreditermächtigungen vorhanden: HER 1999 Haushaltssatzung ,47 DM ,00 DM ,47 DM. Der Entwurf des 1. Nachtrages sieht eine Erhöhung des Kreditbedarfes um Danach wird sich der Kreditrahmen aus HER 1999 und Haushalt 2000 auf erhöhen ,00 DM vor ,47 DM Unter Berücksichtigung der im Nachtragsentwurf beabsichtigten Ansatzerhöhung verbleibt nach der jetzt vorgesehenen Kreditaufnahme von immer noch ein verfügbarer Ansatz für Kreditaufnahmen von ,00 DM ,47 DM. Landrat Schrader erläuterte die Verwaltungsvorlage. Diskussionspunkte entstanden keine. Beschluß: Gemäß 4 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung i. V. m. 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 1999 wird die Kreisverwaltung zur Aufnahme von Krediten bis zu ,47 DM (HER) und 2 der Haushaltssatzung 2000 bis zu ,53 DM, insges ,00 DM ermächtigt. Abstimmungsergebnis: - 9 -
9 - 9 - einstimmig... Ja... Nein... Enthaltungen Form der Abstimmung: offen geheim namentlich Tagesordnungspunkt: 3 Drucksachennummer: Mitteilungen und Anfragen Landrat Schrader unterrichtete die Ausschussmitglieder über die Wahl von Herrn Wolfgang Hoffmann, Frau Margret Vetter und Herrn Erwin Waldmann zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Weitere Mitteilungen lagen seitens der Verwaltung nicht vor. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen schloß Landrat Schrader um Uhr die Sitzung. (Schrader) Landrat (Fillinger) Schriftführerin
10 (Pühler) Urkundsperson (Mittnacht) Urkundsperson
Landkreis. N i e d e r s c h r i f t. Zentrale Aufgaben und Finanzen Ref Alzey, den Az.: Z /fi
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