Missbrauch von Werkverträgen was tun?

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1 Missbrauch von Werkverträgen was tun? Ein Schlaglicht auf die rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten Susanne Uhl, DGB S-H Nordwest, 29. November 2014

2 Problem Werkvertrag Status geklärt? Leiharbeit / Werkvertragsarbeitnehmer / (Schein-) Selbstständige Mindestarbeitsbedingungen eingehalten? (Mindest-)Lohn / Arbeitszeit / Arbeitsschutz Missbrauch von Werkverträgen Mobile Arbeitnehmer? Entsandte? / Leiharbeitnehmer_in aus dem Ausland? / Formal Selbstständige? Wanderarbeiter_innen? Generalunternehmerhaftung? 14 Arbeitnehmer- Entsendegesetz? 98 a Aufenthaltsgesetz? 13 Mindestlohngesetz (ab 2015) Pfändungsfreibetrag (min.) Euro 1049,99 (bereinigtes Nettoeinkommen) Unterbringung Standards erfüllt? Sozialversicherungsentgeltverordnung Technische Regeln für Arbeitsstätten Unterkünfte Wohnraumschutzgesetze 2

3 Problem Werkvertrag Status geklärt? Leiharbeit / Werkvertragsarbeitnehmer / (Schein-) Selbstständige Mindestarbeitsbedingungen eingehalten? (Mindest-)Lohn / Arbeitszeit / Arbeitsschutz Missbrauch von Werkverträgen Mobile Arbeitnehmer? Entsandte? / Leiharbeitnehmer_in aus dem Ausland? / Formal Selbstständige? Wanderarbeiter_innen? Generalunternehmerhaftung? 14 Arbeitnehmer- Entsendegesetz? 98 a Aufenthaltsgesetz? 13 Mindestlohngesetz (ab 2015) Pfändungsfreibetrag (min.) Euro 1049,99 (bereinigtes Nettoeinkommen) Unterbringung Standards erfüllt? Sozialversicherungsentgeltverordnung Technische Regeln für Arbeitsstätten Unterkünfte Wohnraumschutzgesetze 3

4 Abgrenzung Werkvertrag / Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn nach den tatsächlichen Verhältnissen Arbeitskräfte überlassen werden. Auf anderslautende Bezeichnungen im Vertrag, z.b. Werkvertrag, kommt es nicht an. Bei einem Werkvertrag organisiert der Auftragnehmer die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen selbst, ggf. mit Erfüllungsgehilfen. Er bleibt für die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Dienste oder die Herstellung des geschuldeten Werks verantwortlich. Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt der Verleiher dem Vertragspartner geeignete Arbeitskräfte, die dieser nach eigenen betrieblichen Erfordernissen einsetzt. Die Beurteilung, ob Arbeitnehmerüberlassung oder ein Werkvertrag vorliegt, ist im Hinblick auf die Vielfalt der denkbaren Vertragsgestaltungen durch eine qualitative Gewichtung mehrerer Abgrenzungsmerkmale im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu treffen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Werkergebnis Weisungsbefugnis unternehmerische Dispositionsfreiheit erfolgsorientierte Abrechnung Unternehmerrisiko/ Gewährleistung URL: PS. Arbeitgeber: Es muss eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung geben - diese erteilen die Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Kiel und Nürnberg. 4

5 (Schein-)Selbstständigkeit Insbesondere, wenn folgende Kriterien zutreffen, gehen die Sozialversicherungsträger in der Regel von einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis aus: Die erwerbstätige Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig das heißt, mehr als fünf Sechstel des Umsatzes werden nur mit einem Auftraggeber erzielt. Es ist kein unternehmerisches Handeln erkennbar der Unternehmer verfügt über keinen eigenen Unternehmensauftritt mit Briefpapier, Visitenkarte oder Unternehmensschild und ist darüber hinaus auch weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden. Beim Auftraggeber sind für die gleiche Tätigkeit des Auftragnehmers auch angestellte Arbeitnehmer beschäftigt. Der Auftragnehmer hat die gleiche Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als angestellter Arbeitnehmer verrichtet. Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung: URL: 5

6 Problem Werkvertrag Status geklärt? Leiharbeit / Werkvertragsarbeitnehmer / (Schein-) Selbstständige Mobile Arbeitnehmer? Entsandte? / Leiharbeitnehmer_in aus dem Ausland? / Formal Selbstständige? Wanderarbeiter_innen? Mindestarbeitsbedingungen eingehalten? (Mindest-)Lohn / Arbeitszeit / Arbeitsschutz Generalunternehmerhaftung? 14 Arbeitnehmer- Entsendegesetz? 98 a Aufenthaltsgesetz? 13 Mindestlohngesetz (ab 2015) Missbrauch von Werkverträgen Pfändungsfreibetrag (min.) Euro 1049,99 (bereinigtes Nettoeinkommen) Unterbringung Standards erfüllt? Sozialversicherungsentgeltverordnung Technische Regeln für Arbeitsstätten Unterkünfte Wohnraumschutzgesetze 6

7 Entsendung Alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen nach 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind, die Beschäftigungsbedingungen garantieren, die in Deutschland allgemein durch Rechtsoder Verwaltungsvorschriften festgelegt und deshalb auch von inländischen Arbeitgebern einzuhalten sind. Im Einzelnen sind dies die Vorschriften über Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, bezahlter Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen, Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen. URL: 7

8 Entsender / Arbeitgeber Welche Kriterien ein Unternehmen in der EU erfüllen muss, dass es entsenden darf, steht im Beschluss Nr. A2 zur Auslegung des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004) Voraussetzungen sind: Arbeitsrechtliche Bindung zwischen Arbeitgeber und von ihm eingestellten Arbeitnehmer (Bsp.: AN darf keinem dritten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden ; AN muss seit mind. 1 Monat vor Entsendung bei AG beschäftigt sein; Ist Entsendung abgelaufen, darf eine weitere Entsendung des AN erst nach Ablauf von zwei Monaten erfolgen). Beschränkt auf Unternehmen, die ihre Tätigkeit normalerweise im Gebiet des Mitgliedstaates ausüben und die dort gewöhnlich nennenswerte Tätigkeit verrichten. Kriterien dafür sind bspw.: Ort, an dem Unternehmen seinen Sitz und Verwaltung hat; Zahl der Verwaltungsbeschäftigten; Zahl und Orte der Betriebsstätten; Ort, an dem Großteil der Kundenverträge geschlossen wird; Anzahl der Kundenverträge, die im entsendenden Staat geschlossen sind etc. Unternehmen muss mindestens zwei Monate vor erster Entsendung bestehen; Es müssen Büroräume unterhalten werden, Gewerbeausweis und Umsatzsteuernummer nachgewiesen werden oder Eintragungen bei Berufsverband oder Handelskammer. 8

9 Entsandte Es gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des Heimatlandes. Es gelten Mindestarbeitsbedingungen /Schutznormen nach deutschem Recht (siehe Entsendung). SV-Beiträge zahlt bei einer Entsendung von bis zu 2 Jahren der AG im Heimatland (Verordnung (EG) 1408/71, neu: Verordnung (EG) Nr. 883/2004). AN verfügt über die Entsendebescheinigung A1, die vom Entsender auszufüllen ist. Lohnsteuern sind in DE zu zahlen, wenn mehr als 183 Tage in DE gearbeitet wird. 9

10 Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsvertrag zwischen dem EU-ausländischen Leiharbeitsunternehmen und Arbeitnehmer_in im Ausland. Es gilt das Arbeitsrecht des Heimatlandes. Es gelten die Eingriffsnormen des deutschen Rechts, Mindestlohn. EU-ausländische Leiharbeitsunternehmen brauchen ebenfalls eine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Arbeit (siehe oben). 10

11 (Schein-)Selbstständigkeit Ein/eine (Solo-)Selbstständige/r aus dem EU-Ausland kann in D eigenverantwortlich tätig werden (i.d.r. als Subunternehmer). Es gelten die Regeln der Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit (s.o.) 11

12 Problem Werkvertrag Mindestarbeitsbedingungen eingehalten? (Mindest-)Lohn / Arbeitszeit / Arbeitsschutz Status geklärt? Leiharbeit / Werkvertragsarbeitnehmer / (Schein-) Selbstständige Generalunternehmerhaftung? 14 Arbeitnehmer- Entsendegesetz? 98 a Aufenthaltsgesetz? 13 Mindestlohngesetz (ab 2015) Missbrauch von Werkverträgen Pfändungsfreibetrag (min.) Euro 1049,99 (bereinigtes Nettoeinkommen) Mobile Arbeitnehmer? Entsandte? / Leiharbeitnehmer_in aus dem Ausland? / Formal Selbstständige? Wanderarbeiter_innen? Unterbringung Standards erfüllt? Sozialversicherungsentgeltverordnung Technische Regeln für Arbeitsstätten Unterkünfte Wohnraumschutzgesetze 12

13 Generalunternehmerhaftung Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit Dienstleistungen der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch, Bauleistungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Briefdienstleistungen, Gebäudereinigungsleistungen, Pflegedienstleistungen, Schlachten und Fleischverarbeitung, Sicherheitsdienstleistungen oder Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft beauftragt, haftet wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, unabhängig von eigenem Verschulden dafür, dass der von ihm beauftragte Unternehmer, dessen beauftragter Nachunternehmer, ein von diesem Unternehmer oder Nachunternehmer beauftragter Verleiher einem Arbeitnehmer den Nettolohn und im Falle von Bauleistungen im Bauhauptgewerbe Beiträge an die Urlaubskasse des Baugewerbes zahlt. Der Nettolohn errechnet sich aus dem Mindestlohn abzüglich der Steuern, der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung. In- und ausländische Arbeitnehmer können diesen Anspruch vor dem zuständigen deutschen Gericht für Arbeitssachen gerichtlich geltend machen. URL: ACHTUNG! Ab gilt das Mindestlohngesetz, das die Generalunternehmerhaftung auf alle Branchen ausweitet. 13

14 Problem Werkvertrag Mindestarbeitsbedingungen eingehalten? (Mindest-)Lohn / Arbeitszeit / Arbeitsschutz Status geklärt? Leiharbeit / Werkvertragsarbeitnehmer / (Schein-) Selbstständige Mobile Arbeitnehmer? Entsandte? / Leiharbeitnehmer_in aus dem Ausland? / Formal Selbstständige? Wanderarbeiter_innen? Generalunternehmerhaftung? 14 Arbeitnehmer- Entsendegesetz? 98 a Aufenthaltsgesetz? 13 Mindestlohngesetz (ab 2015) Missbrauch von Werkverträgen Pfändungsfreibetrag (min.) Euro 1049,99 (bereinigtes Nettoeinkommen) Unterbringung Standards erfüllt? Sozialversicherungsentgeltverordnung Technische Regeln für Arbeitsstätten Unterkünfte Wohnraumschutzgesetze 14

15 Sozialversicherungsentgeltverordnung 2 Abs.3 (Zahlen gültig ab 2015) 15

16 Technische Regeln für die Arbeitsstätten Unterkünfte (ASR A4.4) Erlasse der Landesregierungen können die ASR präzisieren und/oder höhere Mindestnutzflächen und Standards vorsehen. 16

17 Was tun? Zoll und Arbeitsschutz personell deutlich verstärken Beweislastumkehr: Nach 6 Monaten widerlegbare Vermutung dass Leiharbeit nicht nur vorübergehend zur Deckung eines berechtigten Flexibilisierungsbedarfs besteht wird nicht widerlegt, Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher Scheinwerkverträge und Scheinselbstständigkeit: AN müssen nur nachweisen, dass sie in Unternehmen tätig sind, AG muss dann beweisen, dass Werkvertrag oder Selbstständige/-r, ansonsten Arbeitgeberstellung. BR bekommt Zustimmungsrecht / stark abgesicherten, dauerhaften Unterrichtungsanspruch bei Fremdpersonaleinsatz; Verletzung Informationsrecht macht Einsatz unzulässig. Leiharbeit entsprechend der EU-Richtlinie ohne Öffnung für Tarifvertrag Gleichbehandlung bei allen Arbeitsbedingungen, einschl. equal pay 17

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