Aktuelle und zukünftige Herausforderungen beim Einsatz von Fremdpersonal. Dr. M. Kaiser Leiter Arbeitsrecht, AUDI AG

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1 Aktuelle und zukünftige Herausforderungen beim Einsatz von Fremdpersonal Dr. M. Kaiser Leiter Arbeitsrecht, AUDI AG 1

2 Worüber wird geredet? Die Systematik Arbeitsvertrag ANÜ* Dienst-/Werkvertrag *Arbeitnehmerüberlassung Überlassungsvertrag Arbeitsvertrag ANÜ- Erlaubnis Fremdleister Fremdleister Arbeitsvertrag Freelancer Überlassung Arbeitsvertrag Leistung Erfolg Einkauf von Arbeitsleistungen für das Unternehmen Einkauf einer Dienstleistung oder eines Werkes Abgrenzung der Vertragsarten / tatsächliche Durchführung 2

3 Beispiele Wo liegt das Problem? Scheinwerkvertrag / verdeckte oder illegale Arbeitnehmerüberlassung Dienst-/Werkvertrag Eingliederung in den Betriebsablauf Fremdleister Arbeitsvertrag Freelancer räumliche Nähe / Vermischung Einzelfallanweisungen!! Nutzung von Betriebsmitteln des Bestellers Einbindung in interne Abläufe 3

4 Kriterien der Rechtsprechung zur Abgrenzung der Vertragsarten Keine schematische Betrachtung. Das Vorliegen eines oder mehrerer Kriterien muss noch nicht für oder gegen einen bestimmten Vertragstyp sprechen; dies gilt insbesondere, wenn für ein solches Kriterium eine objektiv berechtigte Notwendigkeit bestand. Im Hinblick auf die Vielfalt der denkbaren Vertragsgestaltungen gibt erst eine (qualitative) Gewichtung der maßgeblichen Abgrenzungskriterien im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller für die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen wesentlichen Umstände zuverlässigen Aufschluss über die Zuordnung drittbezogenen Personaleinsatzes zu einer bestimmten Vertragsform. 4

5 Kriterien der Rechtsprechung zur Abgrenzung der Vertragsarten Integration in den Arbeitsablauf Weisungsrecht bei der Auftragsabwicklung 1 2 Vertragsgestaltung Auftragserteilung im Einzelfall 3 Scheinwerkvertrag Werkvertrag 4 Kannst Du mal eben Vertrag.. 5

6 Kriterien der Rechtsprechung zur Abgrenzung der Vertragsarten Organisationshoheit über die zur Erreichung des wirtschaftlichen Erfolgs notw. Handlungen Verwendung eigener Betriebsmittel 5 Fremdleister 6 Abrechnung Haftung/Gewährleistung 7 Rechnung 8 Erfolgsorientierte Abrechnung Anspruch 6

7 Gesetzesinitiativen Die Linke BT-Drucksache 17/7220 vom Wesentlicher Inhalt: - Kriterienkatalog für das Vorliegen von Scheinwerkverträgen - Mitbestimmungsrechte bei Fremdvergaben Scheinwerkvertrag (+), wenn ein von seinem Arbeitgeber bei einem anderen Arbeitgeber eingesetzter Arbeitnehmer eine Tätigkeit auch nach Weisungen des anderen Arbeitgebers verrichtet und 1. die Tätigkeit mit der eines oder einer beim anderen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin vergleichbar ist oder 2. im Wesentlichen Material und Werkzeug des anderen Arbeitgebers verwendet werden; 3. der entsendende Arbeitgeber nicht für das Ergebnis der Tätigkeit haftet; 4. der Arbeitgeber von dem anderen Arbeitgeber eine nach Zeiteinheiten bemessene Vergütung erhält; 5. der bei dem anderen Arbeitgeber eingesetzte Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation und das Arbeitszeitregime des anderen Arbeitgebers eingebunden ist. 7

8 Gesetzesinitiativen Bündnis90/Die Grünen - BT-Drucksache 17/7482 vom Wesentlicher Inhalt: - Kriterienkatalog zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag - Mitbestimmungsrechte bei Fremdvergaben Für das Vorliegen von Leiharbeit spricht: 1. es wurde kein konkret bestimmtes Ergebnis/Werk vereinbart, 2. die Abrechnung erfolgt nach Zeiteinheiten und ist nicht ergebnisbezogen, 3. es besteht keine eigenverantwortliche Organisation des Werkvertragsunternehmens, unfrei in der Zeiteinteilung, Einsatz von Arbeitsmittel des Bestellunternehmens, hohe Einflussnahme des Bestellers auf Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Beschäftigten 4. es besteht ein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber den im Betrieb tätigen Beschäftigten des Werkvertragsunternehmen und es erfolgt eine Eingliederung dieser Beschäftigten in die Arbeitsabläufe des Bestellbetriebs, 5. das Werkvertragsunternehmen trägt nicht das unternehmerische Risiko, insbesondere muss es nicht für Mängel am bestellten Werk haften oder 6. Beschäftigte des Werkvertragsunternehmens verrichten die gleiche Tätigkeit wie Beschäftigte des Bestellers.

9 Gesetzesinitiativen SPD - BT-Drucksache 17/12378 vom Wesentlicher Inhalt: - Änderung des AÜG Kriterienkatalog - Änderung BetrVG Erweiterung der Mitbestimmungsrechte Vermutung für Arbeitnehmerüberlassung, wenn drei der folgenden Merkmale vorliegen: 1. Die Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit eines im Einsatzbetrieb angestellten Arbeitnehmers; 2. der Arbeitnehmer verwendet Material oder Werkzeug des Einsatzbetriebes; 3. es soll kein Ergebnis erstellt werden, das dem Arbeitgeber zugerechnet werden kann; 4. eine Gewährleistung des Arbeitgebers ist vertraglich ausgeschlossen; 5. der Arbeitgeber haftet für Auswahl und fristgerechte Zurverfügungstellung der Arbeitnehmer; 6. es erfolgen von einem konkreten Ergebnis unabhängige Abschlagszahlungen an den Arbeitgeber; 7. die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist im Vertrag mit seinem Arbeitgeber detailliert beschrieben. 9

10 Gesetzesinitiativen Bundesrat Drucksache 687/13 (Beschluss) vom Wesentlicher Inhalt: - Änderung des AÜG Vorratserlaubnisse - Änderung BetrVG Erweiterung der Mitbestimmungsrechte 9 Nr. 1 AÜG (neu): Unwirksam sind Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn a) Der Verleiher nicht die nach 1 erforderliche Erlaubnis hat oder b) bei vorhandener Erlaubnis die Überlassung des Leiharbeitnehmers nicht eindeutig als Arbeitnehmerüberlassung kenntlich macht und als solche bezeichnet oder c) Die Arbeitnehmerüberlassung nicht vorübergehend erfolgt. Neuer 99a BetrVG: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal (1) Die in 99 Absatz 1 Satz 1 genannten Pflichtendes Arbeitgebers gelten entsprechend bei Personen, die zu ihm nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, gleichwohl aber länger als einen Monat auf dem Gelände seines Betriebes tätig sein sollen oder sind. ( )." 10

11 Gesetzesinitiativen Gutachten Brors/Schüren Stand Februar 2014 Gutachter: Prof. Dr. Christiane Brors (Universität Oldenburg) Prof. Dr. Peter Schüren (Universität Münster) Auftraggeber: Abrufbar: Wesentliche Inhalte: - Vorübergehend : Überlassung über 18 Monaten hinaus nur noch unter ganz engen Voraussetzungen möglich (neu: arbeitsplatzbezogene Sichtweise => Aneinanderreihung auf einem Dauerarbeitsplatz ist unzulässig). - Bei Überschreitung der Grenzen => Arbeitsverhältnis zum Entleiher - Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal für befristete Leiharbeitsverhältnisse zwingend. Nach 9 Monaten Einsatz muss ausnahmslos mindestens der gleiche Stundenlohn wie beim Entleiher gezahlt werden. Der Entleiher haftet als Bürge. - Arbeitnehmer, die illegal überlassen werden oder scheinselbstständig sind, können sich bei demjenigen, für den sie abhängig arbeiten mit Hilfe einer Beweislastumkehr leichter einklagen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie in seiner Betriebsorganisation tätig sind. - AÜ-Erlaubnis wirkt nur bei offen betriebener und vorübergehender Überlassung. - Betriebsrat erhält stark abgesicherten, dauerhaften Unterrichtungsanspruch bei Fremdpersonaleinsatz. 11

12 Ausblick Verschiebung AÜG-Reform möglich Vorlage an EuGH Vorabentscheidungsersuchen des Työtuomioistuin (Finnland), eingereicht am 9. Oktober 2013 Auto- ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ry/öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C-533/13) Vorlagefragen (gekürzt): a) Ist der Verleih außerhalb enger Ausnahmefälle wie Arbeitsspitzen und Vertretung generell unzulässig? b) Ist längerfristiger Einsatz neben eigenen Arbeitnehmern generell verboten? 12

13 Zusammenfassung Wesentliche Abgrenzungskriterien: Eingliederung in den Betriebsablauf Ausübung des arbeitsrechtlichen Weisungsrechts Kontrollfragen für die Praxis: Beschränkt sich die Aufgabe des Fremdleisters allein in der Bereitstellung von Arbeitskraft? (Kapazitätserweiterung beim Auftraggeber?) Was macht der Fremdleister in Bezug auf seine Mitarbeiter, die beim Besteller eingesetzt sind, eigentlich noch selbst? Vorratserlaubnis ein Zukunftsmodell? 13

14 Literaturempfehlungen Professor Dr. Jobst-Hubertus Bauer und Assessor Daniel Heimann, NJW2013, 3287 Leiharbeit und Werkvertrag Achse des Bösen? Professor Dr. Wolfgang Hamann, NZA-Beilage 2014, 3 Fremdpersonal im Unternehmen Industriedienstleistung statt Leiharbeit? 14

15 Vielen Dank. Vielen Dank.

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