Bestandschutz bei Wanderarbeitnehmern Univ.-Ass. MMag. Dr. Diana Niksova
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1 Bestandschutz bei Wanderarbeitnehmern Univ.-Ass. MMag. Dr. Diana Niksova Institut für Arbeits- und Sozialrecht Universität Wien
2 Einleitung Allgemeiner Kündigungsschutz Kollisionsrechtliche Anknüpfung der Bestimmungen über den allg. Kündigungsschutz Internationale Zuständigkeit Besonderer Kündigungsschutz Kollisionsrechtliche Anknüpfung der Bestimmungen über den besonderen Künd.schutz Internationale Zuständigkeit 1
3 9 ObA 65/11s AG mit Sitz in Deutschland Deutscher Betrieb mit BR, > 5 AN Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Österreich Kein Betrieb, kein BR ein einziger AN? 102 dbetrvg dkschg? Österr Recht? ArbVG 2
4 8 ObA 34/14d AG mit Sitz in Deutschland Deutscher Betrieb mit BR, > 5 AN Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Österreich Kein Betrieb, kein BR Sechs AN in Ö Rechtswahl? dkschg 102 dbetrvg? Österr Recht? ArbVG 3
5 Territorialitätsprinzip ff ArbVG - Kollektives Rechtsinstrument - Sperrrecht des BR - Anfechtung durch den BR 4
6 Arbeitsvertragsstatut - Anfechtung durch BR nur auf Verlangen des AN - Anfechtung durch AN gem 107 ArbVG - Beseitigung des Sperrrechts für Motivkündigungen 5
7 Konzeption des Kündigungsschutzes ff ArbVG - Kollektives Rechtsinstrument - Sperrrecht des BR - Anfechtung durch den BR Territorialitätsprinzip Arbeitsvertragsstatut - Anfechtung durch BR nur auf Verlangen des AN - Anfechtung durch AN gem 107 ArbVG - Beseitigung des Sperrrechts für Motivkündigungen Schnittstelle zwischen Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht 6
8 Problemstellung Kollisionsrechtliche Anknüpfung von Kündigungsschutzbestimmungen Arbeitsvertragsstatut? Territorialitätsprinzip? 7
9 Art 8 Rom I-VO Subjektives Arbeitsvertragsstatut Rechtswahl Objektives Arbeitsvertragsstatut Gewöhnlicher Arbeitsort Einstellende Niederlassung Ausweichklausel 8
10 Eingriffsnormen Zwingende Vorschriften Entscheidend für die Wahrung des öffentlichen Interesses, insb der Politischen Sozialen Wirtschaftlichen Organisation Verdrängen des objektiven und subjektiven Arbeitsvertragsstatuts 9
11 Eingriffsnormen Enge Auslegung Lois de police ArbVG keine Eingriffsnormen 10
12 Problemstellung Kollisionsrechtliche Anknüpfung von Kündigungsschutzbestimmungen Territorialitätsprinzip? Eingriffsnormen? Arbeitsvertragsstatut? 11
13 Art 8 Rom I-VO Individualarbeitsverträge Individual employment contract Contrats individuels de travail Autonome Auslegung 12
14 Rechtsvergleichende Aspekte Konzeption des Kündigungsschutzes Kündigungsgründe Beteiligung Dritter Arbeits- Gesonderte vertrags- statut Anknüpfung 13
15 Deutsche Rechtslage Kollisionsrechtliche Anknüpfung dkschg 102 dbetrvg Arbeitsvertragsstatut Betriebsverfassungsstatut 14
16 Kündigungs- (rechtfertigungs)gründe Rechtvergleichende Aspekte Vermeidung von unsachlichen Ergebnissen Doppelanwendungen vermeiden Rechtswahl vs. Territorialitätsprinzip Anknüpfung nach dem Arbeitsvertragsstatut 15
17 Betriebliches Vorverfahren Rechtswahl problematisch Zweck des betrieblichen Vorverfahrens Gesonderte Anknüpfung 16
18 Kollisionsrechtliche Anknüpfung Anfechtungsverfahren ( 105 Abs 3-7) Betriebliches Vorverfahren ( 105 Abs 1-2) Arbeitsvertragsstatut Betriebsverfassungsstatut 17
19 9 ObA 65/11s AG mit Sitz in Deutschland Deutscher Betrieb mit BR, > 5 AN Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Österreich Kein Betrieb, kein BR ein einziger AN 102 dbetrvg dkschg Österr Recht ArbVG 18
20 8 ObA 34/14d AG mit Sitz in Deutschland Deutscher Betrieb mit BR, > 5 AN Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Österreich Kein Betrieb, kein BR Sechs AN in Ö Rechtswahl? dkschg 102 dbetrvg Österr Recht X ArbVG 19
21 Materiellrechtliche Problemstellungen Betriebsratspflichtiger Betrieb Mindestens fünf AN isd 36 ArbVG Im Inland? Zusammenzählung mit ausländischen AN? 20
22 Materielles Recht AG mit Sitz in Deutschland Deutscher Betrieb mit BR, > 5 AN 102 dbetrvg dkschg Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Österreich Kein Betrieb, kein BR ein einziger AN Österr Recht 105 Abs 3-7 und 107 ArbVG? Betriebsratspflichtiger Betrieb in Ö? 21
23 Deutsches Recht AG mit Sitz in Österreich Österreichischer Betrieb mit BR, > 5 AN 105 ArbVG Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Deutschland Kein Betrieb, kein BR ein einziger AN dkschg? Betrieb in D? 22
24 Kündigungsschutz bei Entsendungen Sonderkollisionsrecht der EntsendeRL Harter Kern des Empfangsstaates Lit a: Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten Lit b: Bezahlter Mindestjahresurlaub Lit c: Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze Lit d: Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insb durch Leiharbeitsunternehmen. Lit g: Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen. -> Nicht: Kündigungsschutz 23
25 Nach Österreich entsandte AN Slowakischer AG Entsendung eines AN Österreich Slowakische Kündigungsschutzbestimmungen Betriebliches Vorverfahren nach slowa. Recht harter Kern X Kein Kündigungsschutz nach österr. Recht 24
26 Nach Österreich entsandte AN Slowakischer Überlasser Slowakische Kündigungsschutzbestimmungen Entsendung eines AN im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung Nach Österreich Überlassene Arbeitskraft harter Kern Betriebliches Vorverfahren nach slowa. Recht 10a AÜG/ 6 LSD-BG X 105 ArbVG 25
27 Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung Besserstellung der AN Entsenderichtlinie 96/71/EG Art 3 Abs 1 lit d) Art 3 Abs 9 Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit? 26
28 Aus Österreich ins Ausland entsandte AN Österreichischer AG Entsendung eines AN Deutschland Österreichische Kündigungsschutzbestimmungen Betriebliches Vorverfahren nach österr. Recht harter Kern X Kein Kündigungsschutz nach deutschem Recht 27
29 Schwellenwerte Österreichischer AG 10 AN Entsendung von 7 AN Deutschland Schwellenwert von mind. 5 AN ist erfüllt harter Kern Österreichische Kündigungsschutzbestimmungen X Kein Kündigungsschutz nach deutschem Recht 28
30 Aus Österreich ins Ausland entsandte AN Deutschland Entsendung von 10 AN aus D nach Ö Österreichischer Betrieb mit 3 AN X Kein BR-pflichtiger Betrieb in Österreich X Kein Kündigungsschutz nach österr. Recht 29
31 De lege ferenda Kommissionsentwurf zur Änderung der EntsendeRL: 1) Statutenwechsel nach 24 Monaten Gleichklang mit der VO 883/2004/EG 2)Grenzüberschreit. Arbeitskräfteüberlassung Gleichstellung der entsandten AN mit den StammAN 30
32 Internationale Zuständigkeit Brüssel Ia-VO (VO (EG) 1215/2012) Art Brüssel Ia-VO: Internationale Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge Nicht: kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten OGH: allg. Kündigungsschutz als Anspruch aus dem individuellen Arbeitsvertrag isd Brüssel I-VO 31
33 Internationale Zuständigkeit AG mit Sitz in Deutschland Deutscher Betrieb mit BR, > 5 AN Aufnahme des AN durch den deutschen AG ausschließlich für eine Tätigkeit in Österreich Österreich Kein Betrieb, kein BR ein einziger AN?? Deutsches Künd.recht Österr Künd.recht Individueller Arbeitsvertrag isd Art 20 Brüssel Ia-VO 32
34 Klagen des AN gegen den AG Art 21 Brüssel Ia-VO Wohnsitz des AG Gewöhnlicher Arbeitsort des AN Einstellende Niederlassung Zusätzlicher Wahlgerichtsstand bei Entsendungen Art 6 EntsendeRL: Empfangsstaat -> Gleichlauf zwischen ius und forum 33
35 Klagen des AG gegen den AN Art 22 Brüssel Ia-VO Wohnsitz des AN Besonderer Bestandschutz OGH: besonderer Kündigungsschutz als Anspruch aus dem individuellen Arbeitsvertrag isd Brüssel I-VO 34
36 8 ObA 41/15k AG mit Sitz in Österreich AN Wohnsitz: Tschechien Gewöhnlicher Arbeitsort: Österreich Art 20 Brüssel I-VO Art 8 Rom I-VO Internationale Zuständigkeit der tschech. Gerichte Anwendung des österreichisches Rechts Diskrepanz zwischen forum und ius 35
37 Wohnsitzstaat Zeitpunkt der Klageerhebung Wandelbarkeit des Wohnsitzes Mehrere Wohnsitze/Kein Wohnsitz Art 6 EntsendeRL nur für Klagen des AN Niederlande: Initiative zur Änderung der Brüssel I-VO 36
38 Niederländische Initiative Die Klage des AG auf Auflösung eines Arbeitsvertrags kann ferner vor dem Gericht des Ortes, an dem der AN gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, oder [ ] vor dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich die Niederlassung, die ihn eingestellt hat, befindet. 37
39 Besonderer Bestandschutz Art 9 Abs 1 Rom I-VO: Eingriffsnormen Art 9 Abs 2 Rom I-VO: Eingriffsnormen der lex fori Inlandsbezug Art 9 Abs 3 Rom I-VO: Forumsfremde Eingriffsnormen Voraussetzungen: Erfüllungsstaat Unrechtmäßigkeit der Erfüllung des Vertrags 38
40 Zusammenfassung Allgemeiner Bestandschutz: 105 Abs 3-7 und 107 ArbVG: Art 8 Rom I-VO Betriebl. Vorverfahren: Gesonderte Anknüpfung Keine Eingriffsnormen isd Art 9 Abs 1 Rom I-VO: X Art Brüssel Ia-VO anwendbar Besonderer Bestandschutz: Eingriffsnormen isd Art 9 Abs 1 Rom I-VO Eingriffsnormen lex fori: Inlandsbezug Art Brüssel Ia-VO anwendbar 39
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