9. Fall (1) alternativer Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ? nicht in.at (Art. 5 Nr. 1 LugÜ nur bei Klage ausserhalb des WS-Staates) Slowenien?

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1 9. Fall (1) Räuml.- pers. Awb. LugÜ (Beklagter mit WS in VS); vgl. aber auch Art. 64 LugÜ! iz: Art. 2 I EuGVVO Österreich öz: nationales Recht [i.c.: 65, 66 I JN; 88 JN] 9. Fall (1) alternativer Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ? nicht in.at (Art. 5 Nr. 1 LugÜ nur bei Klage ausserhalb des WS-Staates) Slowenien? EuGH Color Drack: bei mehreren Lieferorten in einem VS nur Hauptlieferort; wenn nicht bestimmbar: alle Lieferorte nach Wahl Übertragbarkeit auf mehrere Lieferorte in verschiedenen MS? Mosaiktheorie? Unanwendbarkeit von Art. 5 Nr. 1 lit. b? 1

2 9. Fall (2) V AG Sitz Zürich Kaufvertrag (Waren) K Wohnsitz Wien Niederlassung Singapur Da K den Kaufpreis nicht zahlt, will V AG wissen, wo sie klagen kann. 9. Fall (2) Räuml.- pers. Awb. LugÜ (Beklagter mit WS in VS); vgl. aber auch Art. 64 LugÜ! iz: Art. 2 I EuGVVO Österreich öz: nationales Recht [i.c.: 65, 66 I JN] 2

3 9. Fall (2) alternativer Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ? Art. 5 Nr. 1 lit. b? Voraussetzung: Lieferort in VS hier (-), da Lieferort Singapur Art. 5 Nr. 1 lit. c lit. a Zuständigkeit in CH nach Art. 5 Nr. 1 lit. a LugÜ? streitige Leistung: Kaufpreiszahlung lex causae: CISG (Art. 1 I lit. a CISG) Erfüllungsort der Kaufpreisforderung: Art. 57 Abs. 1 lit. a CISG Niederlassung des Verkäufers Fazit: Gerichtsstand in Zürich nach Art. 5 Nr. 1 lit. a LugÜ 9. Fall (3) V AG Sitz Zürich Kaufvertrag (Waren) K Wohnsitz Wien China Wiederverkäufer Österreich Wiederverkäufer Slowenien Da K den Kaufpreis nicht zahlt, will V AG wissen, wo sie klagen kann. 3

4 9. Fall (3) Räuml.- pers. Awb. LugÜ? massgeblich sind Verhältnisse bei Klageerhebung; hier bei Klageerhebung WS China, kein Art. 22, 23 Awb LugÜ (-) 9. Fall (3) iz in CH nach IPRG? Art. 113 IPRG ErfO der charakteristischen Leistung hier: Warenlieferung Erfüllungsort Bestimmung? str.: lex causae oder lex fori lex causae: CISG (Art. 1 I lit. a CISG) Art. 31 CISG lex fori: Art. 74 II Ziff. 2 OR 4

5 10. Fall Z-AG Sitz Zürich Vertragsverhandlungen L Ltd. Sitz London Negatives Interesse Fr. Z will den Schaden von Fr. von L ersetzt erhalten, er will wissen, ob ein Gerichtsstand in Zürich besteht. 10. Fall Räuml.- pers. Awb. LugÜ (Beklagter mit WS in VS) Art. 2 I [hier EuGVVO] weist nach UK 5

6 10. Fall Art. 5 Nr. 1 oder Art. 5 Nr. 3 LugÜ? Abgrenzung nach autonomen Kriterien EuGH: es kommt auf freiwillige Verpflichtung an; kein Art. 5 Nr. 1 LugÜ bei c.i.c. wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen Art. 5 Nr. 3: Handlungs- oder Erfolgsort; i.c.? Ort der geplanten Vertragsunterzeichnung? Ort der Planungsarbeiten? 11. Fall U Vorarlberg (AT) B (Bauer) Urinreaktor Kulturen CH Kulturen DE B will wissen, wo er auf Schadenersatz klagen kann. 6

7 11. Fall Räuml.- pers. Awb. LugÜ (Beklagter mit WS in VS) Art. 2 I [hier EuGVVO] weist nach AT 11. Fall Art. 5 Nr. 3 LugÜ? Handlungs- oder Erfolgsort nach Wahl des Klägers (EuGH Bier v. Mines de Potasse d Alsace) bei Streuschäden: Mosaiktheorie (EuGH Shevill/Presse Alliance Mediendelikte; Übertragbarkeit auf sonstige Delikte ungeklärt) Am jeweiligen Erfolgsort kann nur der dort entstandene Schaden geltend gemacht werden Geltendmachung des gesamten Schadens am Handlungsort; fiele hier mit WS zusammen, daher dort Art. 2 I [i.c.: EuGVVO], öz nach nationalem Recht [i.c. 65, 66 I JN, 92a JN] 7

8 12. Fall K Wohnsitz Köln Klage auf Zahlung von Fr Klageantwort: Verrechnung (Fr ) B Wohnsitz Bülach Verrechnung unzulässig, weil kein Gerichtsstand für die Verrechnungsforderung? 12. Fall Räuml.- pers. Awb. LugÜ (Beklagter mit WS in VS) Verrechnung unabhängig von Zuständigkeit für Verrechnungsforderung oder Analoge Anwendung von Art. 6 Nr. 3 LugÜ? 8

9 12. Fall Analoge Anwendung von Art. 6 Nr. 3 LugÜ? würde bedeuten: Verrechnung mangels Zuständigkeit des Gerichts für die Verrechnungsforderung nur bei Konnexität Gemeinsamkeiten und Unterschiede Widerklage Verrechnung: Widerklage = selbständige Klage, bleibt auch bestehen, wenn Hauptklage dahinfällt Verrechnung: materiellrechtliche Einrede, aber nach h.m. im Umfang der Verrechnung von Rechtskraft umfasst EuGH Danværn/Otterbeck: Rechtsvergleichung Verrechnung = Institut des materiellen Rechts, keine Zuständigkeit für Verrechnungsforderung erforderlich Fazit: Verrechnungseinrede zulässig. 9

Da K den Kaufpreis nicht zahlt, will V AG wissen, wo sie klagen kann.

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