internetrecht Wintersemester 2012/2013 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "internetrecht Wintersemester 2012/2013 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht"

Transkript

1 internetrecht Wintersemester 2012/2013 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Domains - Titelverletzung 15 MarkenG (1) Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen. Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs aus einem Werktitel Titelschutz aus prioritätsälterem Kennzeichen Benutzung im geschäftlichen Verkehr Verwechslungsgefahr Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen Identität oder Ähnlichkeit der Produkte Bekanntheit der Zeichen

2 Domains - Titelverletzung LG Hamburg MMR 1998, 46 - bike.de Klägerin gibt Zeitschrift bike heraus, Beklagte ist Inhaberin der Domain und vertreibt Fahrräder darunter Klägerin genießt Titelschutz für ihren Zeitschriftentitel bike. Der Schutzbereich ist ohne Verkehrsdurchsetzung allerdings minimal und ohne erhöhte Bekanntheit auf Identverletzungen beschränkt, d.h. auf eine Kennzeichnung einer Zeitschrift mit dem Wort bike. Das Anbieten von Informationsseiten für Fahrradinteressierte unter der Domain bike.de im Internet fällt nicht in diesen Schutzbereich. Denn die angesprochenen Verkehrskreise haben keinen Anlass, unter bike dort lediglich die Klägerin zu erwarten, weil diese eine Zeitschrift mit bike betitelt. Klägerin stehen keine Rechte aus 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 MarkenG zu. Domains - Titelverletzung OLG Hamburg MMR 2003, schuhmarkt.de Unterlassungsanspruch aus Werk kann nicht nur wegen eines anderen Werks, sondern auch gegenüber E-Commerce-Handelsplattform bestehen im Hinblick auf eine mittelbare Verwechslungsgefahr Voraussetzung ist dann aber eine über die normale Werktitelfunktion hinausgehende Kennzeichnungskraft, was nur bei sehr bekannten Titeln in Betracht kommt. Der Gattungsbegriff Schuhmarkt hat für eine Zeitschrift, die über den nationalen und internationalen Schuhhandelsmarkt berichtet, bestenfalls normale Kennzeichnungskraft.

3 Domains - Titelverletzung OLG Hamburg MMR 2004, eltern-online.de Klägerin ist seit Erscheinen der Zeitschrift Eltern im Jahre 1966 Inhaberin des Werktitels Eltern, Beklagte Inhaberin der Domain eltern-online.de Zwischen dem Werktitel Eltern und dem angegriffenen Domainnamen eltern-online.de besteht Verwechslungsgefahr Zwar dienen Werktitel im Allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten Unter Berücksichtigung der Bekanntheit des Werktitels Eltern besteht aber die konkrete Gefahr, dass der Verkehr bei Aufsuchen des Internetportals eltern-online.de der Bekl. annehmen wird, dass das dortige Angebot ein solches der Zeitschrift Eltern ist Domains - Titelverletzung OLG München GRUR 2006, österreich.de Kl. ist Inhaber von oesterreich,de, Bekl. von österreich.de Hochgradige Ähnlichkeit zwischen dem geschützten Zeichen der Klägerin ( Österreich.de ) und der angegriffenen Bezeichnung des Beklagten ( österreich.de ). Hieran ändert unterschiedliche Groß- bzw. Kleinschreibung des Anfangsbuchstabens nichts. Werktitel der Klägerin Österreich.de zur Kennzeichnung ihres Homepage- Inhalts ist weitgehend beschreibender Natur und genießt nur sehr geringe Kennzeichnungskraft. Innerhalb dieses solchermaßen definierten Schutzumfangs der Kennzeichnung der Klägerin bewegt sich die Bezeichnung österreich.de des Beklagten nicht mehr, wenn die Webseite des Beklagten sich darin erschöpft, auf Angebote diverser Reiseveranstalter hinzuführen, die keinen oder jedenfalls keinen speziellen Bezug zu Österreich haben.

4 Metatags BGH GRUR 2007, 65 - Impuls Die Bekl. haben das Wort Impuls als Metatag und damit zur Kennzeichnung ihrer Dienstleistungen und damit zur Unterscheidung der von ihnen angebotenen Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen verwendet Die kennzeichenmäßige Benutzung lässt sich nicht mit der Begründung verneinen, ein Metatag sei für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht wahrnehmbar. Gibt ein Nutzer in eine Suchmaschine das Wort Impuls ein, bedient er sich einer technischen Einrichtung, mit deren Hilfe er in kurzer Zeit eine große Zahl von Internetseiten nach dem eingegebenen Wort durchsucht, um auf ihn interessierende Seiten zugreifen zu können, die dieses Wort enthalten. Dabei ist nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden Internetseite nicht sichtbar wird. Maßgeblich ist vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer zu der entsprechenden Internetseite geführt wird. Das Suchwort dient somit dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen hinzuweisen. Metatags BGH GRUR 2007, 65 - Impuls Dazu Renner, WRP 2007,49: Markenmäßige Verwendung zweifelhaft, weil keine Nennung der Marke. Vergleichbar in der realen Welt mit einem Konkurrenten, der sich vor das Geschäft des Mitbewerbers XY stellt und ein Schild mit der Aufschrift hochhebt: Sie wollen zu XY, kommen Sie lieber zu uns? Hier wäre eine markenmäßige Verwendung auch zu verneinen. Fremde Marken in Metatags können aber wettbewerbswidrig sein als unlauteres Abfangen von Kunden (vgl. BGH, GRUR 1986, Handzettelwerbung)

5 alt= -Attribut OLG Düsseldorf, Urteil v I-20 U 68/11 Das alt= -Attribut des img-tags dient dazu, einen Text anzugeben, der anstelle eines Bildes ausgegeben wird, wenn der Internet-Browser Bilder nicht darstellt Die Verwendung einer fremden Marke als alt= -Attribut stellt eine Markenverletzung dar Bedeutung hatte es früher vor allem bei textbasierter Browser, die heute nur noch selten verwendet werden Bedeutung des Attributs steigt allerdings deshalb, weil die Tendenz zur Gestaltung barrierefreier Webseiten besteht. Bei barrierefreien Webseiten ist die Angabe des alt -Attributes bei jedem Bild zwingend erforderlich. Browser für Blinde lesen den mit dem alt -Attribut bezeichneten Text vor

6 BGH GRUR 2009, Beta Layout Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als so genanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift Anzeigen eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird Ist aus dem jeweiligen Anzeigentext nicht erkennbar, dass es sich bei den Werbenden um Unternehmen handelt, die mit dem Kennzeicheninhaber wirtschaftlich in Verbindung stehen, wird die Anzeige vom Verkehr als eine von dem eingegebenen Suchwort unabhängige bloße Eigenwerbung des Anzeigenschalters ohne Hinweis auf eine geschäftliche Verbindung zur Kennzeicheninhaberin verstanden BGH GRUR 2009, Beta Layout Mit Recht hat das BerGer. schließlich eine unlautere Behinderung ( 3, 4 Nr. 10 UWG) der Bekl. unter dem Gesichtspunkt des Kundenfangs verneint. Der Mitbewerber hat keinen Anspruch auf Erhaltung seines Kundenstammes. Das Eindringen in einen fremden Kundenkreis und das Ausspannen sowie Abfangen von Kunden gehören vielmehr grundsätzlich zum Wesen des Wettbewerbs (...). Das Ausspannen und Abfangen von Kunden ist nur wettbewerbswidrig, wenn besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten. Eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers ist gegeben, wenn auf Kunden, die bereits dem Wettbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen oder zu erhalten (...). Eine solche unangemessene Einwirkung auf den Kunden liegt nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses, die Waren oder Dienstlei-stungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen (...). In dem Umstand, dass bei der Eingabe eines fremden Unternehmenskennzeichens als Suchwort auch eine Anzeige eines Mitbewerbers erscheint, liegt (...) noch keine unangemessene Beeinflussung potenzieller Kunden.

7 BGH GRUR 2009, Bananabay Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABlEG Nr. L 40 v , S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine Benutzung i.s. von Art. 5 I 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält? EuGH GRUR 2010, Bananabay Schlüsselwörter bei -Werbung werden "im geschäftlichen Verkehr" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 benutzt, auch wenn das Zeichen in der Anzeige nicht vorkommt Benutzung eines mit einer Marke eines anderen identischen Zeichens im Rahmen eines Referenzierungsdienstes wie "" ist nicht geeignet, die Werbefunktion der Marke zu beeinträchtigen Herkunftsfunktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen Wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, wird ebenfalls auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen sein

8 EuGH GRUR 2010, eis.de -Werbung mit fremden Marken keine Markenverletzung, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen. Keine Beeinträchtigung der Werbefunktion Wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, wird ebenfalls auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen sein BGH GRUR 2011, Bananabay II Die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke im Rahmen deren Verwendung durch Dritte als Schlüsselwort zum Zwecke der -Werbung, hängt insbesondere davon ab, wie die Anzeige geschaltet ist Vorliegend enthalten weder der Anzeigentext noch der aufgeführte Link einen Hinweis auf das eingegebene Markenwort, noch liegt eine Zeichenübereinstimmung vor. Es besteht keine Verbindung zwischen eingegebenem Suchwort und der geschalteten Anzeige, die auf eine wirtschaftliche Verbindung der Unternehmen hinweisen könnte. Ein verständiger Internetnutzer erwartet in der hinreichend deutlich gekennzeichneten Rubrik Anzeigen nicht ausschließlich Angebote des Markeninhabers. Er unterscheidet zwischen den Fundstellen in der Trefferliste und den als solche gekennzeichneten Anzeigen. Weder der Anzeigentext noch der aufgeführte Link enthalten einen Hinweis auf das eingegebene Markenwort. Der angegebene Domain-Name ist vielmehr ausdrücklich mit einem anderen, als solches auch erkennbaren Zeichen ( eis ) gekennzeichnet.

9 EuGH: Wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, wird ebenfalls auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen sein BGH, Urt. v. 13. Dezember 2012 I ZR 217/10 MOST-Pralinen (noch unveröff.)

10 BGH, Urt. v. 13. Dezember 2012 I ZR 217/10 MOST-Pralinen (noch unveröff.) -Werbung mit fremden Marken ist keine Markenverletzung, wenn die Werbung wie im Streitfall in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Dies gilt auch dann, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist. Allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall Pralinen usw.), führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke. Diese Beurteilung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Danach ist es Sache des nationalen Gerichts, die Frage der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion anhand der vom Gerichtshof entwickelten Maßstäbe unter Berücksichtigung aller Faktoren, die es für relevant erachtet, zu prüfen. Schranken - Beschreibende Nutzung 23 MarkenG Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr dessen Namen oder Anschrift zu benutzen, ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

11 Schranken 23 Nr. 2 MarkenG - Grundlagen Beschreibende Nutzung, flankiert das Freihaltebedürfnis str., ob von Nr. 2 auch Markennennungen zb im Rahmen von vergleichender Werbung erfasst (nach aa schon keine rechtsverletzende Benutzung) Beispiele für Nr. 2: BGH GRUR 1999, 992, BIG PACK OLG Rostock NJW-RR 1999, Baggerparty OLG Stuttgart NJW-RR 1996, Baggerparty LG Bochum MMR 2000, WEBSPACE Unlauterkeit (zb bei Rufausbeutung, Rufschädigung, Aufmerksamkeitsausbeutung, Verwässerung, Übernahme besonderer Gestaltungselemente) Schranken - Beschreibende Nutzung OLG Düsseldorf MMR 2007, professional-nails.de Des Weiteren kann sich der Bekl. aus den unter 2. genannten Gründen auf Art. 12 lit.c) GMVO berufen. Gesichtspunkte, unter denen die Benutzung dennoch als unlauter anzusehen ist, sind nicht ersichtlich. Das Englische ist in diesem Bereich eine gängige Sprache, wie aus den von dem Bekl. vorgelegten Unterlagen hervorgeht. Es gibt keine Gründe dafür, wieso der Bekl. nicht den gewählten - nahe liegenden - Begriff wählen sollte; auch wenn man grds. die Möglichkeit, auf andere Begriffe auszuweichen, i.r.e. Abwägung berücksichtigen sollte, wie die KI. geltend macht (zurückhaltend demgegenüber Ströbele/Hacker, a.a.o., 23 Rdnr. 39 m.w.nw.), gibt es in diesem Falle, schon vor dem Hintergrund der Vielzahl der in diesem Bereich Tätigen, die beschreibende oder sprechende Zeichen wählen, dafür kein Anzeichen.

12 Schranken - Beschreibende Nutzung OLG Hamburg MMR 2007, kulturwerbung.de Als allgemeiner Begriff wird dem Verkehr das Wort Kulturwerbung bisher kaum einmal begegnet sein, er wird es auch nicht in einem Lexikon erwarten. Dann liegt für die Annahme aber außerordentlich nahe, dass der Begriff Kulturwerbung deshalb in der Kennung erscheint, um ein Internetsubjekt kenntlich zu machen, in dessen Unternehmensbezeichnung dieser Begriff ebenfalls auftaucht. Angesichts des Verkehrsverständnisses kann sich die Ag. auch nicht mit Erfolg auf 23 Nr. 2 MarkenG berufen. Versteht der Verkehr das Wort Kulturwerbung in der Kennung als individualisierenden Hinweis auf ein Subjekt, wird es eben auch nicht als beschreibende Angabe verwandt. Schranken - Beschreibende Nutzung 23 Nr. 3 MarkenG - Grundlagen notwendige Bestimmungsangaben zb im Ersatzteil und Zubehörgeschäft oft ist kennzeichenmäßige Nutzung schon fraglich nicht, wenn Produkt selbst mit dem fremden Kennzeichen wie mit eigenen gekennzeichnet wird Verwendung von Händler für Originalware fällt unter 24 MarkenG Notwendigkeit für Nutzung überhaupt und in konkreter Form Beispiele für Nr. 3 OLG München WRP 2000, 775, Hanseatic: Verwendung durch ehem. Vertragshändler in Metatag nicht zulässig EuGH GRUR Int 1999, 438 Tz BMW: Fachmann für BMW zulässig OLG Köln NJWE-WettbR 1999, 186, ARAL: Wort-/Bildmarke nicht zulässig

13 Schranken - Beschreibende Nutzung OLG Düsseldorf MMR 2007, peugeot-tuning.de Die konkrete Verwendung des Zeichens Peugeot als einziger unterscheidungskräftiger Bestandteil in der Internetadresse ohne jeglichen Zusatz, der darauf schließen lässt, dass es sich nur um eine Bestimmungsangabe der angebo-tenen Dienstleistungen handelt, ist nicht notwendig i.s.d. 23 Nr. 3, um auf die Art und die Bestimmung der angebotenen Dienstleistungen hinzuweisen. Es wäre ohne weiteres möglich, durch Aufnahme eines Namens und eines weiteren Zusatzes (z.b. Tuning von Peugeot-Fahrzeugen) deutlich zu machen, dass der Domaininhaber oder ein von ihm hierzu ermächtigtes Unternehmen Anbieter der fraglichen Dienstleistungen ist, und die angesprochenen Verkehrskreise dennoch verständlich über die Bestimmung der von ihm angebotenen Dienstleistung zu informieren. Schranken - Beschreibende Nutzung LG Hamburg GRUR-RR 2009, ebay-anwalt Beklagter (Rechtsanwalt) ist Inhaber von anwalt-ebay.de, anwaltebay.de, rechtsberatung-ebay.de, ebay-recht.net und ebayrecht.net Auf seiner Internetpräsenz, zu der auch über die obigen Domains weitergeleitet wird, gibt es bei Urteilssammlung die Unterkategorie ebay Beklagter schaltete Google Anzeigen mit dem Text: Anwalt für ebay, hochspezialisierte Anwaltskanzlei, kompetente Hilfe sofort bundesweit, Rechtsberatung ebay, hochspezialisierte Anwaltskanzlei, kompetente Hilfe

14 Schranken - Beschreibende Nutzung LG Hamburg GRUR-RR 2009, ebay-anwalt Der unbefangene Besucher wird im Zweifel davon ausgehen, dass sich unter den Domains anwalt-ebay, rechtsberatung-ebay, ebay-recht eine Unterseite des Angebots von ebay befindet, unter der etwa anwaltliche/ rechtliche Dienstleistungen ersteigert oder sonst wie in Anspruch genommen werden können. Die Benutzung des Zeichens ebay ist nicht erforderlich, um auf eine Spezialisierung des Bekl. auf den Bereich ebay hinzuweisen. Vielmehr kann es dem Bekl. zugemutet werden, statt der Bezeichnung anwalt-ebay Begriffe wie anwalt-markenrecht oder anwalt-internetrecht zu benutzen. Die Benutzung der Worte ebay-recht auf einer Internetseite ist ein Hinweis i.s. des 23 Nr. 3 MarkenG auf die Bestimmung der Dienstleistung. Diese Benutzung ist auch notwendig und verstößt nicht gegen die guten Sitten. Dem steht nicht entgegen, dass die Seite bei Eingabe des Wortes ebay über Suchmaschinen gefunden werden kann. Der Nutzer bringt hier die positiven Assoziationen, die er mit der Marke und dem Unternehmenskennzeichen ebay verbindet, mit den Dienstleistungsangeboten des Bekl. nicht in Verbindung.

internetrecht Wintersemester 2011/2012 INHALTE

internetrecht Wintersemester 2011/2012 INHALTE internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.11.2011 - I-20 U 68/11 Das alt= -Attribut des img-tags dient dazu, einen

Mehr

internetrecht Wintersemester! 2016/2017 dr. cornelius renner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

internetrecht Wintersemester! 2016/2017 dr. cornelius renner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz internetrecht Wintersemester 2016/2017 dr. cornelius renner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Domains - Titelverletzung OLG München GRUR 2006, 686 - österreich.de

Mehr

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester! 2014/2015 dr. cornelius renner Metatags BGH GRUR 2007, 65 - Impuls

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester! 2014/2015 dr. cornelius renner Metatags BGH GRUR 2007, 65 - Impuls internetrecht Wintersemester 2014/2015 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Metatags BGH GRUR 2007, 65 - Impuls Die Bekl. haben das Wort

Mehr

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner AdWords

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner AdWords internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht AdWords AdWords BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout Wird ein mit

Mehr

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2017/2018 dr. cornelius renner Schranken - Beschreibende Nutzung

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2017/2018 dr. cornelius renner Schranken - Beschreibende Nutzung internetrecht Wintersemester 2017/2018 dr. cornelius renner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Schranken - Beschreibende Nutzung 23 MarkenG Der Inhaber einer

Mehr

Markenschutz im Internet

Markenschutz im Internet Markenschutz im Internet Möglichkeiten digitaler Markennutzung und -verletzung Think digital!_main.it 2017 Marken und Digitalisierung Anpassung an neue Kommunikationsformen neue Arten der Markenbenutzung

Mehr

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2013/2014 dr. cornelius renner Schranken - Beschreibende Nutzung

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2013/2014 dr. cornelius renner Schranken - Beschreibende Nutzung internetrecht Wintersemester 2013/2014 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 23 MarkenG Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen

Mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 79/06

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 79/06 Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 79/06 Datum: 23.01.2007 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: 20. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: I-20 U 79/06 Tenor: Die Berufung der

Mehr

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZR 125/07 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Bananabay

Mehr

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 30/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein

Mehr

Google AdWords Best Practice in der EU

Google AdWords Best Practice in der EU In Kooperation mit Google AdWords Best Practice in der EU Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, in den Mitgliedsstaaten und der Schweiz. AdWords Buchen von

Mehr

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS 6 W 17/08 3/11 O 16/08 Landgericht Frankfurt OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In der Beschwerdesache hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die sofortige Beschwerde

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Volltext zu: MIR 2014, Dok. 001 Veröffentlicht in: MIR 01/2014 Gericht: Aktenzeichen: BGH I ZR 53/12 - Fleurop Entscheidungsdatum: 27.06.2013 - I ZR 53/12 Vorinstanz(en): LG Braunschweig, 22 O 340/11;

Mehr

GOOGLE-ADWORDS UND RECHT

GOOGLE-ADWORDS UND RECHT GOOGLE-ADWORDS UND RECHT Dr. Martin Schirmbacher München, 26. März 2014 im Rahmen der SMX München 2014 Google AdWords und Recht von Most, Beate Uhse und Fleurop Neues für SEA-Experten Gliederung ÜBERSICHT

Mehr

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Nicht jede Nutzung einer Marke für Open- Source Software verhindert deren Löschungsreife Die einfachste Art deutschen Markenschutz zu erlangen ist, die Eintragung der Marke in das vom DPMA (Deutsche Patent-

Mehr

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Vortrag für die Informationsveranstaltung Google AdWords Fehler vermeiden und optimal nutzen des Arbeitskreises ITK & Neue Medien der Kurzvorstellung

Mehr

Suchmaschinen, Keyword-Advertising und Markenrecht - Fremde Marken als Keywords nach der Google-AdWords-Entscheidung des EuGH

Suchmaschinen, Keyword-Advertising und Markenrecht - Fremde Marken als Keywords nach der Google-AdWords-Entscheidung des EuGH Suchmaschinen, Keyword-Advertising und Markenrecht - Fremde Marken als Keywords nach der Google-AdWords-Entscheidung des EuGH von Rechtsanwalt Dr. jur. Kai M. Simon, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Februar 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Februar 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 77/04 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Februar 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung

Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M. Rechtsanwälte Brandi Dröge Piltz Heuer & Gronemeyer Bielefeld Detmold Gütersloh Paderborn Berlin Leipzig Paris Herbstakademie

Mehr

Ausbeutung und Beeinträchtigung des Rufs ohne Herkunftstäuschung zum eigenständigen Anwendungsbereich von 4 Nr. 9 lit. b UWG

Ausbeutung und Beeinträchtigung des Rufs ohne Herkunftstäuschung zum eigenständigen Anwendungsbereich von 4 Nr. 9 lit. b UWG Ausbeutung und Beeinträchtigung des Rufs ohne Herkunftstäuschung zum eigenständigen Anwendungsbereich von 4 Nr. 9 lit. b UWG Vortrag vor der Bezirksgruppe Frankfurt am Main der Deutschen Vereinigung für

Mehr

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben 1. Allgemeines Geografische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft

Mehr

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil der 2a Zivilkammer

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil der 2a Zivilkammer Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 195/05 Datum: 14.02.2006 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: 20. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: I-20 U 195/05 Tenor: Auf die Berufung

Mehr

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. recht Ausschließlichkeitsrecht ( G) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Schutzwirkungen: Ausschließlichkeitsrecht, (2) Dritten ist es untersagt, ohne

Mehr

Aktuelle Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung von Marken

Aktuelle Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung von Marken Aktuelle Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung von Marken Markenforum, November 2008 Name Referent bitte im Folienmaster eintragen www.siebeke.com Herkunftsfunktion Gewährleistung der Herkunft der Waren

Mehr

Titel: Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marke in eigener Werbung

Titel: Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marke in eigener Werbung LG München I, Endurteil v. 06.05.2016 17 HK O 21868/15 Titel: Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marke in eigener Werbung Normenketten: UWG 6 II Nr. 4 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG UWG 6 II Nr. 4 6 II

Mehr

Kompakt-Workshop: Rechtsfragen im Internet München, 28. März 2012

Kompakt-Workshop: Rechtsfragen im Internet München, 28. März 2012 Andreas Bauer Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Kompakt-Workshop: Rechtsfragen im Internet München, 28. März 2012 Agenda 01 > Ausgangslage 02 > Folgen unzulässiger AdWord-Werbung 03 > Entwicklung

Mehr

28.03.2012 RECHTLICHE ASPEKTE VON SEO UND SEM ÜBERSICHT. Dr. Martin Schirmbacher München, 28. März 2012. im Rahmen der SMX München 2012.

28.03.2012 RECHTLICHE ASPEKTE VON SEO UND SEM ÜBERSICHT. Dr. Martin Schirmbacher München, 28. März 2012. im Rahmen der SMX München 2012. Dr. Martin Schirmbacher München, 28. März 2012 im Rahmen der SMX München 2012 Gliederung 2 ÜBERSICHT 1. Brandbidding Inhalte der Anzeigen 2. SEO & Recht Gekaufte Links Andere SEO-Maßnahmen 3. Fake-Bewertungen

Mehr

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2013/2014 Domains

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2013/2014 Domains internetrecht Wintersemester 2013/2014 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Domains V. der DENIC-Richtlinien (Fassung bis 22. Oktober 2009)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 183/03 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Mai 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ

Mehr

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016 internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung

Mehr

Rechtsanwalt Thomas Schwenke LL.M., Berlin Marketing on Tour, Berlin 25.10.2012

Rechtsanwalt Thomas Schwenke LL.M., Berlin Marketing on Tour, Berlin 25.10.2012 Google AdWords & Brand Bidding Wann dürfen fremde Marken als Keywords genutzt werden? Rechtsanwalt Thomas Schwenke LL.M., Berlin Marketing on Tour, Berlin 25.10.2012 Ihr Referent Ihr Referent Thomas Schwenke

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis...XVII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis...XVII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis...XVII E inleitung... 1 A. Einführung... 1 B. Bisheriger Forschungsstand... 2 C. Gang der Untersuchung... 3 1. Kapitel: Der

Mehr

Verwechslungsgefahr; Unternehmenskennzeichen; URL; Titel Webseite; Quelltext; kennzeichenmäßiger Gebrauch

Verwechslungsgefahr; Unternehmenskennzeichen; URL; Titel Webseite; Quelltext; kennzeichenmäßiger Gebrauch Gericht OLG Hamburg Aktenzeichen 5 W 17/10 Datum Beschluss vom 02.03.2010 Vorinstanzen LG Hamburg, Az. 407 O 9/10 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Markenrecht; Internetrecht Verwechslungsgefahr; Unternehmenskennzeichen;

Mehr

Welche AdWords darf man verwenden?

Welche AdWords darf man verwenden? Welche AdWords darf man verwenden? In einem aktuellen Urteil entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass sich der Inhaber einer Marke gegen die Verwendung des geschützten Begriffs wenden kann, wenn

Mehr

Keyword Advertising. SF FS/ITSL Seminar «Werbung online» Bildungszentrum Sihlpost Zürich, 26. Oktober Michael Isler

Keyword Advertising. SF FS/ITSL Seminar «Werbung online» Bildungszentrum Sihlpost Zürich, 26. Oktober Michael Isler Keyword Advertising SF FS/ITSL Seminar «Werbung online» Bildungszentrum Sihlpost Zürich, 26. Oktober 2016 Michael Isler Keyword Advertising Worum geht es? 2 Keyword Advertising Funktionsweise und Bedeutung

Mehr

Ersatzteilfreiheit zwischen Marken- und Designrecht

Ersatzteilfreiheit zwischen Marken- und Designrecht Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Ersatzteilfreiheit zwischen Marken- und Designrecht GRUR Jahrestagung 2015 Prof.Dr.Dr.h.c. Annette Kur 1 Gliederung Was bedeutet Ersatzteilfreiheit? -

Mehr

Die Zulàssigkeit der Verwendung von generischen Domains unter besonderer Berùcksichtigung anwaltlichen Berufsrechts. Ralf Mòbius

Die Zulàssigkeit der Verwendung von generischen Domains unter besonderer Berùcksichtigung anwaltlichen Berufsrechts. Ralf Mòbius Akademische Abhandlungen zu den Rechtswissenschaften Die Zulàssigkeit der Verwendung von generischen Domains unter besonderer Berùcksichtigung anwaltlichen Berufsrechts Ralf Mòbius %F Berlin VII Inhaltsverzeichnis

Mehr

AdWord-Werbung unter Verwendung fremder Kennzeichen markenrechtsverletzend?

AdWord-Werbung unter Verwendung fremder Kennzeichen markenrechtsverletzend? K&R 5/2009 Klett, AdWord-Werbung 317 welche nationale Stelle überhaupt befugt wäre, eine derartige teleologische Reduktion vorzunehmen. In jedem Falle würdeeszugroßenlückenimrahmenderstrafverfolgung kommen,

Mehr

Kollision verschiedener Kennzeichenformen

Kollision verschiedener Kennzeichenformen Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da

Mehr

Winheller Rechtsanwälte

Winheller Rechtsanwälte Winheller Rechtsanwälte Volltextservice Mai 2007 Unzulässige Benutzung fremder Marken als Adwords bei Google OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.12.2006, Az. 2 W 177/06 Amtlicher Leitsatz: 1. Die Verwendung

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 4 Ob 51/16b Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Jensik, Dr. Musger, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Rassi als weitere Richter in der Rechtssache

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 163/02 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Oktober 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Page 1 of 5 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer) 23. Februar 2006(*) Rechtsangleichung

Mehr

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2015

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2015 marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2015 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht außergerichtliches verfahren Missbräuchliche

Mehr

Rechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke

Rechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke Universität Konstanz Rechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Jahrestagung

Mehr

Markenschutz. Vortrag am im Haus der Wirtschaft Stuttgart. Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Markenschutz. Vortrag am im Haus der Wirtschaft Stuttgart. Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Vortrag am 24.04.2018 im Haus der Wirtschaft Stuttgart Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Was folgt? - Was ist eine Marke? - Gegen was schützt die Marke?

Mehr

SEO vs. Kennzeichenrechte

SEO vs. Kennzeichenrechte SEO vs. Kennzeichenrechte Sind Kennzeichen- und Markenrechte die natürlichen Feinde des SEO? 06.03.2009 Rechtsanwalt Dr. Bernd v. Nieding, Berlin 1 Disclaimer / Allgemeiner Hinweis Der nachfolgende Vortrag

Mehr

AKTUELL: BLACK FRIDAY EINE MARKE VERBREITET ANGST IN HANDEL UND WERBUNG. Fabian Reinholz Berlin

AKTUELL: BLACK FRIDAY EINE MARKE VERBREITET ANGST IN HANDEL UND WERBUNG. Fabian Reinholz Berlin AKTUELL: BLACK FRIDAY EINE MARKE VERBREITET ANGST IN HANDEL UND WERBUNG Fabian Reinholz 04.11.2016 Berlin Der Anlass 2 3 PRESSE- MITTEILUNG VOM 11.10.2016 4 5 PRESSE- MITTEILUNG VOM 11.10.2016 Fragen 6

Mehr

Domains. Hiervon zu unterscheiden ist die URL ( Uniform Resource Locator ). Diese stellt die gesamte Internet-Adresse dar.

Domains. Hiervon zu unterscheiden ist die URL ( Uniform Resource Locator ). Diese stellt die gesamte Internet-Adresse dar. Domains 1. Allgemeines Zur Identifizierung und Erreichbarkeit von Rechnern im Internet erhält jeder Rechner eine IP-Adresse. Diese besteht aus 4 Bytes mit maximal 12 Ziffern, z.b. 132.187.1.117. Da diese

Mehr

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Einführung 1 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7 A) Rechtliche Ausgestaltung des IOC 8 B) Geschichte und rechtliche Ausgestaltung

Mehr

Domains. Hiervon zu unterscheiden ist die URL ( Uniform Resource Locator ). Diese stellt die gesamte Internet-Adresse dar.

Domains. Hiervon zu unterscheiden ist die URL ( Uniform Resource Locator ). Diese stellt die gesamte Internet-Adresse dar. s 1. Allgemeines Zur Identifizierung und Erreichbarkeit von Rechnern im Internet erhält jeder Rechner eine IP-Adresse. Diese besteht aus 4 Bytes mit maximal 12 Ziffern, z.b. 132.187.1.117. Da diese für

Mehr

HAW-Energie-Zukunftsgespräche

HAW-Energie-Zukunftsgespräche HAW-Energie-Zukunftsgespräche Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen bei der Einführung von CSR-Marketing-Strategien Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Dr. Kay Oelschlägel Rothenbaumchaussee 76 20148

Mehr

Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg Oberlandesgericht Bamberg Urteil vom 19.3.14, 3 U 206/13 Gründe I. Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.v. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagter),

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit im Fall vergleichender Werbung, 6 UWG

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit im Fall vergleichender Werbung, 6 UWG Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung - UWG Unlauterkeit im Fall vergleichender Werbung, 6 UWG 6 UWG i.v.m. 5 Abs. 2 UWG setzt RL 84/450 geändert durch RL 97/55 neugefasst durch RL 2006/114/EG um

Mehr

Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 7., neubearbeitete Auflage

Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 7., neubearbeitete Auflage Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Markenrecht von Dr. Wolfgang Berlit 7., neubearbeitete Auflage Markenrecht Berlit schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof

Mehr

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2012/2013

internetrecht kennzeichenrecht Wintersemester 2012/2013 internetrecht Wintersemester 2012/2013 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Domains - Prioritätsgrundsatz BGH GRUR 2009, 534 - ahd.de Beklagte

Mehr

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Grundlagen Unzulässige Domains V. der DENIC-Richtlinien (Fassung ab 23. Oktober 2009) Ungeachtet der

Mehr

Marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme bei Suchmaschinen

Marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme bei Suchmaschinen Marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme bei Suchmaschinen DISSERTATION zur Erlangung des akademischen Grades Dr. iur. Eingereichl am 28.04.2003 bei der Juristischen Fakultat der Humboldt-Universitat

Mehr

BUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. In der Beschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung

BUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. In der Beschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 45/11 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2008 027 282.1 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 139/07 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht. Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht. Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele Gliederung I. Einführung II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? III.

Mehr

Markenrecht. Rechtsquellen

Markenrecht. Rechtsquellen Markenrecht Rechtsquellen Markenschutzgesetz 1970 zuletzt geändert BGBl I 2017/124 Marken-RL Erste RL 89/104/EG zur Rechtsangleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, ABl 1989

Mehr

Gericht OGH. Entscheidungsdatum 20.05.2008. Geschäftszahl 17Ob3/08b

Gericht OGH. Entscheidungsdatum 20.05.2008. Geschäftszahl 17Ob3/08b 20.05.2008 Gericht OGH Entscheidungsdatum 20.05.2008 Geschäftszahl 17Ob3/08b Kopf Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende, die Hofrätin Dr. Schenk sowie die

Mehr

internetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

internetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Haftung Haftung für das Verhalten Dritter Überblick über Haftung

Mehr

Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht. von Michael Ritscher

Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht. von Michael Ritscher Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht von Michael Ritscher Designgesetz von 2001 Keine Ersatzteilfreiheit Keine Urteile Bundesgericht 27.1.1987 Tonkopf (MMG) GP 215 (Diamantnadel) Zafira

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

LG Köln, , Az: 81 O 186/06, Urteil. Zugabe, Vorrat, Transparenz, Verkaufsfördermaßnahme, Irreführung

LG Köln, , Az: 81 O 186/06, Urteil. Zugabe, Vorrat, Transparenz, Verkaufsfördermaßnahme, Irreführung Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 224/06 Datum 18.06.2009 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Köln, 01.12.2006, Az: 81 O 186/06, Urteil Wettbewerbsrecht Zugabe, Vorrat, Transparenz, Verkaufsfördermaßnahme,

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung UWG Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG (Achtung: Markenrecht kann nach h.m Sperrwirkung entfalten) A Vorrangige Prüfung von 3 Abs. 3

Mehr

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2016

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2016 marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2016 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Entbehrlichkeit Vorauszusehende Erfolglosigkeit

Mehr

Titel: Markenrechtsverletzende Anzeige bei Verlinkung auf Angebotsliste mit auch fremden Produkten

Titel: Markenrechtsverletzende Anzeige bei Verlinkung auf Angebotsliste mit auch fremden Produkten OLG München, Beschluss v. 26.10.2015 29 W 1861/15 Titel: Markenrechtsverletzende Anzeige bei Verlinkung auf Angebotsliste mit auch fremden Produkten Normenketten: GMV Art. 9 MarkenG 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs.

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes! In dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Domain AG, vertr. d. d. Vorstand IT Fachanwalt IT-Recht Anwalt Rechtsanwalt

Urteil. Im Namen des Volkes! In dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Domain AG, vertr. d. d. Vorstand IT Fachanwalt IT-Recht Anwalt Rechtsanwalt Landgericht Braunschweig Geschäfts-Nr.: 9 O 250/08 (022) verkündet am: 26.03.2008 Fritsch, JAng'e als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes! In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 17 Ob 22/11a

IM NAMEN DER REPUBLIK. 17 Ob 22/11a IM NAMEN DER REPUBLIK 17 Ob 22/11a 2 17 Ob 22/11a Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr.

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 4 Ob 160/03p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten

Mehr

LANDGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

LANDGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 14c O 88/08 Verkündet am 19.11.2008 Schmitz, JBe. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle LANDGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Fachanwalt GmbH & Co KG, Anwalt IT, vertreten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Gazoz

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Gazoz BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 23/02 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 1. April 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Mehr

Beschluss. Begründung

Beschluss. Begründung 34R8/14t Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht ***** wegen des Widerspruchs gegen die Marke AT 261419 über die als Rekurs zu wertende Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der Rechtsabteilung

Mehr

Vorlesung Internetrecht

Vorlesung Internetrecht Dr. Cornelius Renner Humboldt-Universität zu Berlin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Wintersemester 2013/2014 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Vorlesung Internetrecht Schwerpunkt 4 Unterschwerpunkt

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Januar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZR 255/02 BESCHLUSS vom 20. Januar 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja SIM-Lock II ZPO 552a Für die Beurteilung nach 552a ZPO, ob die Voraussetzungen

Mehr

8 PROBLEMPUNKTE BEI DER ERSTELLUNG VON WEBSITES

8 PROBLEMPUNKTE BEI DER ERSTELLUNG VON WEBSITES 8 PROBLEMPUNKTE BEI DER ERSTELLUNG VON WEBSITES AUSWAHL DER DOMAIN REGISTRIERUNG DER DOMAIN GESTALTUNG DER WEBSITE LINKS ZU ANDEREN WEBSITES BANNER- UND POPUP-WERBUNG METATAGS ABRUFBARKEIT DER WEBSITE

Mehr

Marke Inhaber. allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb

Marke Inhaber. allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb Jeder Rechtsträger kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke Marke Inhaber allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb Verbandsmarke ( 62 ff) Verbände als Inhaber

Mehr

SUCHE UND RECHT WAS GIBT ES NEUES BEI SEA UND SEO?

SUCHE UND RECHT WAS GIBT ES NEUES BEI SEA UND SEO? SUCHE UND RECHT WAS GIBT ES NEUES BEI SEA UND SEO? Dr. Martin Schirmbacher München, 18. März 2015 im Rahmen der SMX München 2015 Gliederung IM ANGEBOT SEA Brandbidding Gestaltung der Anzeigen Haftung wegen

Mehr

Vorlesung Internetrecht

Vorlesung Internetrecht Dr. Cornelius Renner Humboldt-Universität zu Berlin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Wintersemester 2012/2013 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Vorlesung Internetrecht Schwerpunkt 4 Unterschwerpunkt

Mehr

A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 MarkenG

A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 MarkenG Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Eintragung einer Marke in das Markenregister gem. 33 Abs. 2 S. 1 MarkenG A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33

Mehr

Markenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg

Markenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg Markenrecht von Prof. Dr. Wolfgang Berlit Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg 9., neubearbeitete Auflage 2012 Erstversand Vorwort zur 9. Auflage

Mehr

Beschluss. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,

Beschluss. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover, Geschäftszeichen: 2 W 13/05 9 O 2604/04 Landgericht Braunschweig Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache Marke Domainrecht, Marke Domain 8a, 30419 Hannover, Gläubiger und Beschwerdeführer, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Namensverletzung BGH GRUR 2005, 430 - mho.de Die Klägerin ist Trägerin des Marienhospitals Osnabrück

Mehr

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG)

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) OlympSchG Ausfertigungsdatum: 31.03.2004 Vollzitat: "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen

Mehr

FRAGE 140. Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung

FRAGE 140. Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung FRAGE 140 Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung Jahrbuch 1998/VIII, Seiten 444-447 37. Kongress von Rio de Janeiro, 24. - 29. Mai 1998 Q140 FRAGE Q140 Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung

Mehr

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung Vergleichende Werbung Mag. Hannes Seidelberger Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Das Verbot Wechselvolle Entwicklung Ursprünglich keine eigene Regelung im UWG Verbotsprinzip durch Rechtsprechung

Mehr

Influencer Law

Influencer Law Influencer Marketing @ Law legal aspects of influencer marketing how to manipulate in a lawful manner 18. März 2016 Dr. Beatrice Brunn, MCL (Mannheim/Adelaide) Influencer Marketing @ Law 2 Der Trennungsgrundsatz

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Deutscher Bundestag WD /16 Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 2. November 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Kennzeichenmäßige Nutzung Registrierung ist für sich genommen noch keine Benutzungshandlung kann aber

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. August in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung Nr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. August in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung Nr BUNDESGERICHTSHOF I ZB 1/04 BESCHLUSS vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 399 28 523.7 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Bürogebäude MarkenG 8 Abs.

Mehr