Brandschutzbeauftragter (TÜV )
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- Gretel Meyer
- vor 6 Jahren
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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive - Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Brandschutzbeauftragter (TÜV )
2 PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite von 8 Seiten
3 Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive Anforderungen an die Qualifikation Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Dieses Merkblatt ist Bestandteil des Zertifizierungsprogramms, welches von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG aufgestellt wird. Es enthält Qualifikationskriterien, die bei der Zertifizierung von Personen als zu beachten sind. Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive Das Merkblatt wird laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst. Anregungen sind an den Herausgeber zu richten. Inhalt 1. Allgemeines 4. Anwendungsbereich 4 3. Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen 5 3. Persönliche Voraussetzungen Kenntnisse und Fähigkeiten Ausbildung, Arbeitserfahrung, Lehrgang 5 4. Lehrgang 6 5. Tätigkeitsmerkmale 6 Themen und Inhalte der Schulung 7 Rev. 00 Stand: :35 PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite 3 von 8 Seiten
4 1. Allgemeines Die zunehmende Komplexität der Produkte führt zu immer höheren Anforderungen an die Qualitätssicherung. Das Endprodukt, das beim Verbraucher ankommt, durchläuft eine Vielzahl von Produktionsschritten, die zudem noch bei verschiedenen Teilelieferanten durchgeführt werden. Die Qualitäts- und Produktsicherheit in der Lieferkette sicher zu stellen ist ein Aufgabengebiet mit zunehmender Bedeutung. Die Unternehmen stehen vor der Aufgabe, einerseits gesetzliche Regelwerke wie das Produkthaftungsgesetz und das Produktsicherheitsgesetzt einzuhalten, andererseits müssen die kundenspezifischen Anforderungen wie z. B. die Formel Q vom Volkswagenkonzern u. a. berücksichtigt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es notwendig eine verantwortliche Person zu beauftragen den Produktsicherheitsbeauftragten (PSB). In der Automobilindustrie muss für jede Stufe in der Lieferkette ein Produktsicherheitsbeauftragter je Fertigungsstätte benannt werden. Der PSB hat die Befugnis Bauteilsperrungen der laufenden Serie u. a. bei sicherheits- und imagerelevanten Beanstandungen einzuleiten. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die rechtlichen Risiken beherrschbar sind und dass die Produktsicherheit mit geeigneten Methoden über den gesamten Produktionsprozess (einschließlich Lieferantenprozesse) sicher gestellt wird.. Anwendungsbereich Das Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive findet Anwendung in der Qualifizierung und Zertifizierung von Personen, welche als Produktsicherheitsbeauftragter in produzierenden Unternehmen bestellt werden sollen und einen Lehrgang bzw. Zusatzlehrgang gem. Tabelle 1 durchlaufen haben. Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive oder einer vergleichbaren Ausbildung, verbunden mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung, welche den Qualifikationen dieses Merkblattes entsprechen, erstellt die Personenzertifizierung für den Kandidaten ein Zertifikat Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive. PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite 4 von 8 Seiten
5 3. Voraussetzungen 3.1 Allgemeine Voraussetzungen Teilnehmer an einer Qualifizierungsmaßnahme Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) - automotive sind interessierte Personen, die die Funktion des Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV ) - automotive ausüben sollen und als solche bestellt wurden oder werden. 3. Persönliche Voraussetzungen Eine der wesentlichen Bedingungen für die Wahrnehmung der Funktion des Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV ) - automotive ist die Erfüllung der Anforderungen an die persönliche Eignung der eingesetzten Personen. Diese Anforderungen umfassen die überdurchschnittliche Ausprägung folgender persönlicher Eigenschaften: Führungskompetenz Verantwortungsbewusstsein Glaubwürdigkeit Überzeugungsfähigkeit Soziale Kompetenz Kommunikation Teamfähigkeit Umgang mit Lob und Kritik Persönliche Kompetenz Kreativität Flexibilität Belastbarkeit Zielorientierung 3.3 Kenntnisse und Fähigkeiten Unternehmerisches Denken Durchsetzungsstärke Motivation von sich und anderen Einfühlungsvermögen Informationsvermittlung Beharrlichkeit Mut und Optimismus Analytisches Denkvermögen Der Produktsicherheitsbeauftragte (TÜV ) - automotive muss u. a. Kenntnisse über relevante gesetzliche und kundenspezifische Anforderungen, sowie Methodenkompetenz in den Bereichen Problemlösungstechniken und Fehlervermeidung erwerben und nachweisen. Der Produktsicherheitsbeauftragte wirkt bei der Produktentstehungsphase im Rahmen der Fehlerprävention mit. Desweiteren muss er Risikomanagement im Bereich der Prozesse, Projekte und Produkte umsetzen und verfügt über die notwendigen Befugnisse und Kenntnisse, im Fall eines möglichen Fehlerauftretens oder entstandenen Fehlers einzugreifen und entsprechende Maßnahmen (Eskalationsprozesss) einzuleiten. Der Produktsicherheitsbeauftragte kennt die richtigen Kommunikationswege, stellt die Qualität der Information sicher und gewährleistet die Vertraulichkeit. Details finden sich in Tabelle Ausbildung, Arbeitserfahrung, Lehrgang abgeschlossene Berufsausbildung alternativ gleichwertige Ausbildung 4 Unterrichtseinheiten Lehrgang und Prüfung PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite 5 von 8 Seiten
6 4. Lehrgang Wesentliche Qualifikationsmerkmale des Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV ) - automotive sind grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zu den in Tabelle 1 genannten Themen. Teilnehmer eines qualifizierten Lehrgangs können anschließend einer schriftlichen Abschlussprüfung unterzogen werden. Näheres ist in der Prüf- und Zertifizierungsordnung der Personenzertifizierung festgelegt. 5. Tätigkeitsmerkmale Der Produktsicherheitsbeauftragte (TÜV ) - automotive unterstützt die Geschäftsführung, die Werkleitung und die Qualitätssicherung in allen Fragen zur Produktsicherheit: Umsetzung der Anforderungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien Beseitigung bzw. Vermeidung produktsicherheitsrelevanter Mängel Vermeidung produktsicherheitsrelevanter Fehler im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse Qualifizierte Überprüfung von Konstruktionen und Prozessen unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten Durchführung und/oder Veranlassung von regelmäßigen Fertigungs- und Produktchecks der laufenden Serie zur Bestätigung der Produktsicherheit für den Gebrauch Anwendung von Methoden zur Problemlösung und Fehlervermeidung Wirksamkeitsüberprüfung der eingeleiteten Maßnahmen Produktkennzeichnung und -rückverfolgbarkeit Einhaltung der Kommunikationsstrukturen, Vertraulichkeit und Qualität der Information Bewertung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und -häufigkeiten PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite 6 von 8 Seiten
7 Tabelle 1: Themen und Inhalte der Schulung UE* Themenbereich und Lerninhalte 1. Produktsicherheit als Teil des Compliance Managements 1. Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten 1 3. Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung 1 4. Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB 80, 311, Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung) Produkthaftungsgesetz und BGB 83 Baulicher Brandschutz (BB) Umgang mit QSV 0,5 7. Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen 0,5 8. Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen 1 9. Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen) 10. Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung 11. Aufgaben und Kompetenzen des PSB, Befugnisse und Eskalationsprozess 1. Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte, Konfigurations- und Änderungsmanagement 13. Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit, Methoden und Techniken der Problemlösung 14. Maßnahmen Management und Verifikation der Wirksamkeit, Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung 15. Teambildung ( Störfallteam ), Analyse des Störfalls Situationsanalyse (Kepner Tregoe) 16. Ableitung von Sofort-Maßnahmen, Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige) 17. Anwendung der Global 8D (G8D) Methodik Umgang mit Besonderen Merkmalen (BMS, BMZ, BMF) 1 1 PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite 7 von 8 Seiten
8 18. Prozessreifegrad in der Produktentwicklung Anforderung der OEM an D- und P_FMEA 19. Abschlussprüfung Schriftlich: 30 Multiple-Choice-Aufgaben UE: Unterrichtseinheit à 45 Minuten 1,5 UE (60 min.) PSB-a-Merkblatt Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV ) automotive Seite 8 von 8 Seiten
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