KVJS. Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

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1 KVJS Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen 2010 Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Aufbau des Berichts Datenerhebung und Methoden Möglichkeiten und Grenzen des Kennziffervergleichs 4 2. Bevölkerungsentwicklung 7 3. Pflegebedürftigkeit Pflegequoten Versorgung der Pflegebedürftigen ambulant, stationär oder durch Angehörige Pflegeplätze für vollstationäre Dauerpflege Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege für Leistungsempfänger über und unter 65 Jahren Leistungsempfänger über und unter 65 Jahren Nettogesamtaufwand für Leistungsempfänger über und unter 65 Jahren Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen über 65 Jahren Leistungsempfänger Pflegestufen Kreisvergleich Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen unter 65 Jahren Leistungsempfänger Pflegestufen Kreisvergleich Zusammenfassung und Ausblick 48 Abbildungsverzeichnis 51

3 1. Einleitung Mit dieser Broschüre führt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg die Berichterstattung zur vollstationären Hilfe zur Pflege in Baden-Württemberg fort. Grundlage des Berichts ist eine jährliche Erhebung bei den 44 Stadt- und Landkreisen. Da alle Kreise ihre Daten zur Verfügung stellten, ergibt sich ein umfassendes Bild des Leistungsgeschehens in Baden-Württemberg. Informationen über Leistungsempfänger und Nettoaufwand liegen jetzt von 10 Jahren vor. Dadurch können Entwicklungen über die Zeit dargestellt werden. 1.1 Aufbau des Berichts Der Bericht ist in fünf Teile gegliedert. Die Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen hängt maßgeblich von der Bevölkerungsstruktur ab. Deshalb wird in Kapitel 2 die Bevölkerungsentwicklung differenziert nach Altersgruppen zwischen den Jahren 2000 und 2009 dargestellt. Danach schließt sich in Kapitel 3 ein Überblick über pflegebedürftige Personen nach der Pflegestatistik in Baden-Württemberg an. Die Pflegestatistik liefert wichtige Vergleichs- und Hintergrundzahlen für die Interpretation der Entwicklung in der vollstationären Hilfe zur Pflege. Auf dieser Grundlage können Aussagen über die Veränderung der Sozialhilfequote im Verlauf der letzten Jahre getroffen werden. Ebenfalls auf Basis der Pflegestatistik wird danach unterschieden, ob pflegebedürftige Menschen ambulant, stationär oder zu Hause von Angehörigen versorgt werden und wie sich die Versorgung mit stationären Pflegeplätzen entwickelt hat. 3 Kapitel 4 gibt zunächst einen Überblick über die Hilfe zur Pflege insgesamt das heißt über alle Leistungsempfänger und den gesamten Nettoaufwand. Da der Nettoaufwand nicht nach Leistungsempfängern über und unter 65 Jahren unterschieden werden kann, ist hier auch der Kreisvergleich eingefügt. Nach dem Überblick werden die Leistungsempfänger unterschieden in den Personenkreis der über 65-Jährigen (Kapitel 4.2) und die Leistungsempfänger unter 65 Jahren (Kapitel 4.3). In beiden Kapiteln ist zunächst die Entwicklung der Leistungsempfängerzahlen und der Leistungsempfänger bezogen auf die Einwohner dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Pflegestufen der Leistungsempfänger und die Sozialhilfequoten zwischen 2002 und Anschließend werden die Kreise bezüglich der Leistungsempfänger verglichen. Dazu werden die Empfängerzahlen in Bezug zu den Einwohnerzahlen der Kreise gesetzt, die Pflegestufen der Leistungsempfänger verglichen und versucht, Unterschiede in den Strukturen und der Infrastruktur der Kreise als mögliche Erklärung für Unterschiede im Leistungsgeschehen zu identifizieren. Der Bericht schließt mit einer Zusammenfassung (Kapitel 5) und einem Ausblick. 1.2 Datenerhebung und Methoden Folgende Leistungsdaten wurden durch den KVJS direkt bei den Kreisen erhoben: Die Zahl der Personen, die jeweils am Stichtag in vollstationären Heimen Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII erhalten haben, differenziert nach unter und über 65-Jährigen

4 Der Netto-Jahresaufwand in Euro für Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XI. Dazu kommen die Ausgaben der Grundsicherung und (sonstigen) Hilfen zum Lebensunterhalt, die auf die Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege entfallen Die Pflegestufen der Leistungsempfänger. Außerdem wurden folgende weitere Erhebungen verwendet: Bevölkerungsstatistik zum Stichtag der Jahre 2000 bis 2010 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Pflegestatistik zum Stichtag der Jahre 2001, 2003, 2005, 2007 und 2009 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Pflegestatistik zum Stichtag der Jahre 2007 und 2009 des Statistischen Bundesamtes für den Bundesländervergleich Mikrozensus 2009 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Beschäftigungsstatistik 2009 der Bundesanstalt für Arbeit 4 Um vergleichbare Kennzahlen für den Kreisvergleich zu erhalten, wurden die Leistungsdaten in Beziehung zur jeweiligen Bevölkerung am des Vorjahres gesetzt. Die aktuellen Einwohnerzahlen differenziert nach Altersgruppen liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts in der Regel noch nicht vor. Basis für die Kennziffern 2010 sind deshalb die Bevölkerungszahlen zum Stichtag Dargestellt werden die Ergebnisse der aktuellen Erhebung zum Stichtag für die einzelnen Stadt- und Landkreise. Darüber hinaus werden Entwicklungen seit 2001 für Baden- Württemberg insgesamt und im Vergleich der Stadtkreise mit den Landkreisen aufgezeigt. Die einwohnerbezogenen Kennziffern werden in Form von Abbildungen und Karten grafisch dargestellt. Die Erläuterungen zu den Grafiken sind überwiegend beschreibender Natur. Zusätzlich wird auf mögliche Zusammenhänge zwischen Rahmenbedingungen der Kreise und der Höhe und Struktur der Hilfe zur Pflege eingegangen. Statistische Zusammenhänge wurden zwischen Kennzahlen von Strukturmerkmalen und Kennzahlen der Leistungsempfänger bestimmt. Dabei werden die Kennzahlen der Strukturmerkmale zum Beispiel die Zahl der Pflegeplätze pro Einwohner und die Kennzahlen der Leistungsempfänger jeweils in eine Rangfolge geordnet und die Abweichungen und Übereinstimmungen der beiden Rangordnungen bestimmt. 1.3 Möglichkeiten und Grenzen des Kennziffervergleichs Bei der Interpretation der Ergebnisse des Berichts sollten die nachfolgenden Punkte beachtet werden: Kennzahlen ermöglichen Kreisen eine erste Standortbestimmung Der Vergleich mit anderen Kreisen ermöglicht den Kreisen eine erste Standortbestimmung. Um konkrete Steuerungsmöglichkeiten und Handlungskonzepte ableiten zu können, sind vertiefende Analysen der landkreisspezifischen Leistungsdaten notwendig.

5 Soziale Infrastruktur, demografische und sozio-ökonomische Rahmenbedingungen Bei der Interpretation der Daten sind Besonderheiten in den einzelnen Kreisen zu berücksichtigen. Dies können Besonderheiten der jeweiligen sozialen Infrastruktur sein, die oft historisch gewachsen und damit kurzfristig nicht veränderbar sind. Die Unterschiede der demografischen, sozialstrukturellen und ökonomischen Rahmenbedingungen sollten ebenfalls beachtet werden. Diese Rahmenbedingungen können von den Kreisen meist nur bedingt und langfristig beeinflusst werden. Abgrenzung der sozialen, demografischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen nach Kreisgrenzen Die Abgrenzung der Rahmenbedingungen durch Stadtkreis- und Landkreisgrenzen entspricht nicht der sozialen Realität. Die demografischen und infrastrukturellen Unterschiede orientieren sich nicht an Kreisgrenzen. Innerhalb der Kreise und über Kreisgrenzen hinweg gibt es sozialräumliche Zusammenhänge und Unterschiede, denen in diesem Bericht nicht Rechnung getragen wird. Statistische Zusammenhänge spiegeln nicht Ursache und Wirkung wider Von einem starken Zusammenhang zwischen Strukturmerkmalen der Kreise und den Kennzahlen der Leistungsempfänger kann nicht darauf geschlossen werden, dass die unterschiedliche Struktur zu mehr oder weniger Leistungsempfängern führt (sogenannter ökologischer Fehlschluss). Es kann nur eine Aussage darüber getroffen werden, dass es in Kreisen mit einer bestimmten Struktur oder Infrastruktur eine besonders hohe oder besonders geringe Zahl an Empfängern von vollstationärer Hilfe zur Pflege gibt. Um eine Aussage über Ursache und Wirkung zu erhalten, müssten Individualdaten über die Leistungsempfänger erhoben werden. 5 Zusammenhänge zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bei unter 65- Jährigen Leistungen der vollstationären Hilfe zur Pflege für unter 65-Jährige stehen in einem engen Zusammenhang mit den Leistungen der Eingliederungshilfe. Ein Mensch mit einer seelischen Behinderung kann mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim mit Versorgungsvertrag nach SGB XI leben und dort Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Er kann aber auch in einem Wohnheim mit Leistungsvereinbarung nach SGB XII leben und dort Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Wo er lebt und welche Leistungen er erhält ist weniger eine Frage der korrekten leistungsrechtlichen Zuordnung, sondern hängt davon ab, welche Angebote es vor Ort gibt und wo im akuten Bedarfsfall ein Platz frei ist. Um mögliche Zusammenhänge zwischen der Höhe der Kennziffern in der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe erkennen zu können, wurde in den Bericht eine Karte aufgenommen, die die Zahl der seelisch behinderten Leistungsempfänger in stationären Wohnheimen der Eingliederungshilfe abbildet. Veränderung der Datenbasis zum Netto-Gesamtaufwand im Zeitverlauf Die Daten zum Netto-Gesamtaufwand für die vollstationäre Hilfe zur Pflege sind durch Gesetzesänderungen und die damit zusammenhängenden Veränderungen in der Verbuchungspraxis der Kreise nur mit Einschränkungen vergleichbar. Bis zum Jahr 2002 wurden die gesamten Nettoaufwendungen für die Empfänger von Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen unter Hilfe zur Pflege verbucht.

6 Mit Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 verlagerte sich ein Teil des Aufwands von der Hilfe zur Pflege zur Grundsicherung. Weitere Änderungen erfolgten zum Januar 2005 mit Inkrafttreten des SGB XII und der Umsetzung der Verwaltungsreform. Ein Teil der Kreise verbucht seither einzelne Leistungen für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (vor allem Barbeträge und Bekleidungsbeihilfen), andere Kreise verbuchen dieselben Aufwendungen direkt bei der Hilfe zur Pflege oder bei den Grundsicherungsleistungen. Im Musterbuchungsplan fehlen vor allem auf der Einnahmeseite bei der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen teilweise Differenzierungen. Die jeweiligen Aufwandsanteile, die auf Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege entfallen, müssen deshalb in einigen Kreisen geschätzt werden. Bildung von Zeitreihen und Durchschnittswerten zur Vermeidung von Periodeneffekten Die Daten zum Netto-Gesamtaufwand beziehen sich auf die jeweiligen Haushaltszahlen. Unterschiedliche Rechnungs- und Haushaltssystematiken in den beteiligten Stadt- und Landkreisen können die Vergleichbarkeit und somit Aussagekraft einzelner Kennziffern teilweise beeinträchtigen. Um Periodeneffekte weitestgehend auszuschließen, werden daher bei der Auswertung der Daten neben den Werten für die Einzeljahre auch Durchschnittswerte über mehrere Jahre hinweg gebildet. 6 Unterschiede bei der Entwicklung von absoluten Zahlen und einwohnerbezogenen Kennziffern Der Bezug der absoluten Daten zur Hilfe zur Pflege auf die Bevölkerung der gleichen Altersgruppe erhöht die Aussagekraft der Daten beim Querschnittsvergleich: Unterschiede bei den Kennziffern, die auf die unterschiedliche Entwicklung der Zahl jüngerer oder älterer Menschen in den Kreisen zurückzuführen sind, werden so kontrolliert. Bei der Analyse von Veränderungen im Zeitverlauf ist jedoch zu beachten, dass die Entwicklung der Bevölkerung auch unabhängig von der Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten Auswirkungen auf die Höhe der Kennziffer hat. Die Entwicklung der Kennziffern im Zeitverlauf wird somit nicht nur durch Veränderungen der Leistungsdaten, sondern auch durch ein Wachstum oder einen Rückgang der Bevölkerung beeinflusst. Bei einer unveränderten Fallzahl kann die Leistungsdichte allein durch eine steigende Einwohnerzahl im Kreis sinken. Umgekehrt kann sich eine Kennziffer allein dadurch erhöhen, dass die Einwohnerzahl sinkt, obwohl die Fallzahl selbst konstant geblieben ist. Unterschiede bei der Entwicklung von absoluten Zahlen und einwohnerbezogenen Kennziffern Grundsätzlich ist bei der Interpretation von Veränderungsraten zu beachten, dass diese immer von der absoluten Höhe des Ausgangswerts abhängig sind. Ein gleicher absoluter Anstieg von Werten beziehungsweise der Rückgang einer Kennziffer wirkt sich prozentual bei einem niedrigen Ausgangswert stärker aus als bei einem hohen. Besonders bei den unter 65-jährigen Empfängern von Hilfe zur Pflege, bei denen die absoluten Fallzahlen relativ klein sind, sind Veränderungsraten entsprechend vorsichtig zu interpretieren.

7 2. Bevölkerungsentwicklung 1 Die Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege und ihre Entwicklung hängen stark vom demografischen Wandel ab. Deshalb wird zunächst die Bevölkerungsentwicklung in den vergangenen zehn Jahren insgesamt und differenziert nach einzelnen Altersgruppen dargestellt. Darüber hinaus können die Leistungsdaten der Kreise dann sinnvoll verglichen werden, wenn Kennzahlen gebildet werden, die sich auf ihre unterschiedlichen Einwohnerzahlen beziehen. Die Leistungsdaten werden in Bezug zu den einwohnerbezogenen Kennziffern gesetzt, beispielsweise Leistungsberechtigte pro Einwohner insgesamt oder pro Einwohner einer bestimmten Altersgruppe. Ende des Jahres 2009 lebten rund 10,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Seit dem Jahr 2000 nahm die Bevölkerung um rund Personen oder 2,1 Prozent zu. Damit zählt Baden-Württemberg zu den drei Flächenbundesländern, deren Bevölkerung auch nach dem Jahr 2003 noch zunahm. Insgesamt ging in Deutschland die Bevölkerungszahl seit dem Jahr 2003 zurück. Die Bevölkerungszahl in Baden-Württemberg nahm ab dem Jahr 2000 stark zu. Zwischen Ende 2007 und Ende 2009 gab es einen leichten Rückgang. 2 In den einzelnen Kreisen verlief die Entwicklung sehr unterschiedlich. In elf Stadt- und Landkreisen nahm die Bevölkerung zwischen den Jahren 2000 und 2009 ab. Die Abnahmen bewegten sich zwischen 0,2 Prozent der Bevölkerung im Landkreis Freudenstadt und 3,7 Prozent im Landkreis Heidenheim. Die übrigen 24 Landkreise und alle Stadtkreise verzeichneten einen Anstieg der Einwohnerzahlen. Spitzenreiter waren die Stadt Freiburg mit einem Zuwachs von 8,2 Prozent und der Landkreis Tübingen mit fast 6 Prozent ausgehend vom Jahr Außer in den Städten Heidelberg, Karlsruhe und Ulm wuchs die Bevölkerung auch im Bodenseekreis und in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Konstanz überdurchschnittlich. 7 Zunahme der älteren Bevölkerung In allen Stadt- und Landkreisen nahm die Bevölkerung im Alter über 65 Jahren zu. Ende 2009 war fast jeder fünfte Einwohner in Baden-Württemberg über 65 Jahre alt. Zwischen Ende 2000 und Ende 2009 nahm die Zahl der Menschen im Alter über 65 Jahren in Baden-Württemberg um rund auf insgesamt zu. 1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Struktur- und Regionaldatenbank 2 Im Jahr 2010 nahm die Bevölkerung durch Zuwanderung wieder zu, so dass der Rückgang der Jahre zuvor kompensiert wurde.

8 Abbildung 1: Anteile der Bevölkerung in unterschiedlichen Altersgruppen in Württemberg Baden-Württemberg % 3,7 3,8 3,9 4,0 4,2 4,3 4,5 4,6 4,8 5,0 5,1 12,2 12,4 12,6 13,0 13,5 13,9 14,2 14,4 14,5 14,5 14,3 80% 84,1 83,8 83,4 82,9 82,4 81,8 81,3 81,0 80,7 80,5 80,6 60% 40% 20% 0% unter bis unter und älter 8 Grafik: Grafik: KVJS. KVJS. Datenbasis: Datenbasis: Bevölkerungsstatistik Bevölkerungsstatistik : 2010: Statistisches Statistisches Landesamt Landesamt Baden-Württemberg. Baden-Württemberg. Von den rund 2,1 Millionen Menschen über 65 Jahren, waren bereits über 80 Jahre alt. Die Zahl der Menschen im Alter über 80 Jahren ist in allen Stadt- und Landkreisen ebenfalls gestiegen, allerdings auch wieder in unterschiedlichem Ausmaß. Die geringste Zunahme verzeichnete Stuttgart mit 13 Prozent. Dagegen nahmen in den Landkreisen Böblingen und Karlsruhe und im Alb-Donau-Kreis und Enzkreis die Bevölkerung über 80 Jahren um mehr als die Hälfte zu. Beispielsweise stieg im Landkreis Karlsruhe die Zahl der Menschen im Alter über 80 Jahren von rund Menschen Ende des Jahres 2000 auf fast Menschen zum Ende des Jahres Mit der steigenden Zahl an Menschen über 80 Jahren ist auch ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung in Baden-Württemberg seit Ende 2000 kontinuierlich gewachsen. Ende des Jahres 2009 waren fünf Prozent der baden-württembergischen Bevölkerung älter als 80 Jahre. Ende 2000 waren es noch 3,7 Prozent gewesen. Dabei gab es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Stadt- und Landkreisen. Der Anteil der Menschen über 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung war in der Stadt Baden- Baden mit 8,2 Prozent am größten. Danach kam der Main-Tauber-Kreis mit einem Anteil von sechs Prozent. Am geringsten war er im Landkreis Tübingen mit 3,9 Prozent gefolgt vom Landkreis Böblingen mit einem Anteil von 4,3 Prozent. Während die Unterschiede zwischen den Stadtkreisen und den Landkreisen Ende des Jahres 2000 noch sehr ausgeprägt waren, sind sie bis zum Ende des Jahres 2009 geringer geworden. Ende des Jahres 2000 waren 3,5 Prozent der Bevölkerung der Landkreise über 80 Jahre alt, in den Stadtkreisen betrug der entsprechende Anteil 4,4 Prozent. Der Anteil der Bevölkerung über 80 Jahren stieg bis Ende des Jahres 2009 in den Landkreisen von 4,9 Prozent, in den Stadtkreisen auf 5,2 Prozent.

9 Abbildung 2: Prozentuale Zunahme der Bevölkerung über 80 Jahren an der Gesamtbe- bevölkerung in in den Stadt- und Landkreisen zwischen 2000 und ,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Stadt Heilbronn LK Heilbronn Hohenlohekreis SchwäbischHall Main-Tauber-Kreis Heidenheim Ostalbkreis Baden-Baden Stadt Karlsruhe LK Karlsruhe Rastatt Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Konstanz Lörrach Waldshut Reutlingen Tübingen Zollern-Alb-Kreis Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen 14,6 52,4 41,7 31,4 44,1 42,8 43,7 27,1 49,9 38,7 46,9 45,8 39,7 30,8 26,2 46,0 18,6 27,6 45,9 47,4 32,3 37,5 50,3 33,4 21,9 44,0 45,5 45,6 28,6 40,3 40,6 35,5 39,3 44,6 36,4 45,1 41,4 19,4 50,1 42,6 28,5 32,7 46,2 59,2 9 Grafik: KVJS. Datenbasis: Bevölkerungsstatistik 2000 und Statistisches Landesamt Baden- Grafik: KVJS. Datenbasis: Bevölkerungsstatistik 2000 und Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

10 Abbildung 3: Anteil der Personen ab 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung in den Stadt- und Landkreisen am Anteil Hochbetagter (80 J. u. älter) an der Gesamtbevölkerung unter 4,5 % 4,5 bi s 4,9 % 4,9 bi s 5,3 % 5,3 bi s 5,7 % 5,7 % u. mehr Durchschnitt Ba-Wü: 5,0 % Stadtkreise: 5,2 % Landkreise: 4,9 % Main-Tauber 5,1 6,0 Mannheim Neckar-Odenwald 4,8 5,2 Heid elb erg 5,0 Rhein-Neckar 5,3 4,9 Heilbro nn Hohenlohe 10 Stadt Karlsruhe 4,9 Bad en-bad en 8,2 5,1 Rastatt Karlsruhe Stadt Heilbronn Schw. Hall 5,5 4,4 5,0 4,7 Enzkreis Ludwigsburg Pforzheim 4,5 Rems-Murr 5,9 Ostalb kreis 4,8 5,0 5,0 Stuttgart 4,3 Calw Böblingen Esslingen Göppingen 5,8 5,0 5,3 Heid enheim 4,8 Ortenaukreis 5,3 Freud enstad t Tüb ing en 5,0 3,9 Reutling en 4,9 Alb-Donau Ulm 4,6 5,1 Rottweil 5,1 Emmendingen 4,7 5,7 4,8 Schwarzwald-Baar Freiburg Breisgau-Ho chschwarzwald 5,1 Lö rrac h Wald shut 4,9 5,3 Zo llernalb 5,3 Sigmaringen Tuttlingen 4,8 4,9 Konstanz 5,0 5,3 Bodenseekreis Biberach 4,6 Ravensb urg 4,8 Grafik: KVJS. Datenbasis: Bevölkerungsstatistik 2009: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

11 Bevölkerungsvorausrechnung bis Die Entwicklung der älteren Bevölkerung in der Zukunft lässt sich relativ gut bestimmen. Die ältere Bevölkerung unterliegt weniger großen Schwankungen wie beispielsweise die Bevölkerung im erwerbstätigen Alter. Bei der Bevölkerungsvorausrechnung wird davon ausgegangen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 um 2,5 Jahre zunimmt und es noch eine geringe Zuwanderung zwischen bis Menschen pro Jahr gibt. In den Stadt- und Landkreisen, die bisher eine relativ junge Altersstruktur haben, wird der Anteil älterer Menschen stärker zunehmen als in den Stadt- und Landkreisen, die heute schon einen hohen Anteil älterer Menschen haben. In den derzeit noch jüngeren Landkreisen wächst zukünftig ein größerer Anteil an Menschen in höhere Altersjahrgänge hinein. Die hochaltrige Bevölkerung im Alter über 85 Jahren wird sowohl absolut als auch relativ zu den anderen Altersgruppen weiter zunehmen. Das Statistische Landesamt geht bei der Bevölkerungsvorausrechnung davon aus, dass im Vergleich zum Jahr 2008 die Zahl der Menschen in Baden-Württemberg im Alter über 85 Jahre um fast 85 Prozent zunimmt. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich rund Menschen über 85 Jahren in Baden-Württemberg leben. Ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung würde dann 7,7 Prozent betragen. In einigen Landkreisen zum Beispiel in den Landkreisen Emmendingen, Heilbronn und Böblingen wird sich die Zahl der Menschen über 85 Jahren bis zum Jahr 2030 sogar verdoppeln. Dagegen nimmt die hochaltrige Bevölkerung in der Stadt Baden-Baden, die heute schon einen hohen Anteil älterer Menschen hat, mit 15 Prozent am geringsten zu Payk, Bernhard/Schmidt, Heike/Schwarck, Cornelia, 2010: Regionale Bevölkerungsvorausrechnung bis 2030 für Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft 4/2010, S

12 3. Pflegebedürftigkeit Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegestatistik gelten Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Sie müssen durch die Pflegekassen oder private Versicherungen als pflegebedürftig eingestuft und einer der Pflegestufen I bis III zugeordnet sein. Sie erhalten damit Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt im Jahr Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg betrug im Jahr 2009 rund Personen. 4 Sie ist zwischen den Jahren 2001 und 2009 ausgehend von knapp um fast 19 Prozent oder Personen gestiegen. Diese Entwicklung hängt eng mit der im vorherigen Kapitel beschrieben demografischen Veränderung zusammen: Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen sind älter als 75 Jahre. Da die Zahl älterer Menschen in den letzten Jahren gestiegen ist, hat auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen zugenommen. 3.1 Pflegequoten Abbildung 4: Pflegequoten in Baden-Württemberg 2009 nach Altersgruppe und bezogen Geschlecht auf bezogen 1000 Einwohner auf in der Einwohner entsprechenden in der entsprechenden Altersgruppe Altersgruppe und älter Alter in Jahren Frauen 72 Männer 130 Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik 2009: 2009: Statistisches Statistisches Landesamt Landesamt Baden-Württemberg. Baden-Württemberg. 4 In der Pflegestatistik werden seit der Erhebung 2009 bei der Bestimmung der insgesamt Pflegebedürftigen die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen (2009: Personen) nicht mehr zusätzlich berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass sie seit der Reform der Pflegeversicherung 2008 parallel entweder Pflegegeld oder ambulante Leistungen beziehen. Dadurch kann es zu leichten Verschiebungen in der Zahl der Pflegebedürftigen im Vergleich zu den Vorjahren kommen. In den Vorjahren wurden die teilstationär versorgten Personen bei den stationär versorgten Personen berücksichtigt. Die Summe aus den stationär, ambulant und von Angehörigen zu Hause (Bezieher von Pflegegeld) versorgten Personen ergibt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt.

13 Mit zunehmendem Alter nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu. Fast jeder zweite Mensch über 90 Jahren ist pflegebedürftig. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Insgesamt sind zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen Frauen. Bis zum Alter von 75 Jahren liegt der Anteil der pflegebedürftigen Frauen unter dem der pflegebedürftigen Männer. Danach nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit von Frauen stärker zu als das der Männer. Frauen weisen eine höhere Lebenserwartung auf als Männer. Mit zunehmendem Alter leben sie häufiger alleine im Haushalt. Als Folge könnten sie im Fall der Pflegebedürftigkeit eher auf professionelle Hilfe angewiesen sein. Erst wenn sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und die Einstufung in eine Pflegestufe der Pflegeversicherung beantragen, erscheinen sie in der Pflegestatistik als pflegebedürftige Personen. Abbildung 5: Anteil pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung im Bundesländervergleich 2009 dervergleich 2009 Baden-Württemberg 2,29 Bayern 2,55 Hamburg 2,59 Rheinland-Pfalz 2,64 13 Schleswig-Holstein 2,81 Nordrhein-Westfalen 2,85 Berlin 2,94 Saarland 2,97 Hessen 3,08 Sachsen 3,16 Niedersachsen 3,23 Brandenburg 3,42 Sachsen-Anhalt 3,42 Thüringen 3,42 Mecklenburg-Vorpommern 3,72 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik 2009: 2009: Statistisches Bundesamt. Bundesamt. (Für Bremen (Für Bremen liegen keine liegen Daten keine vor) Daten vor

14 15 Abs. 1 SGB XI definiert die Pflegestufen: Pflegestufe I: Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Pflegestufe II: Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Pflegestufe III: Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Des weiteren gibt es noch eine so genannte Härtefallregelung. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit die Stufe III weit übersteigt. In diesem Fall kann die Pflegekasse weitere Leistungen gewähren. 14 In Baden-Württemberg waren im Jahr 2009 eingruppiert: Pflegestufe I: 51,7 Prozent, Pflegestufe II: 35,7 Prozent, Pflegestufe III 12,6 Prozent. Obwohl die Zahl pflegebedürftiger Menschen auch in Baden-Württemberg zugenommen hat, lag die Pflegequote der Anteil der in eine Pflegestufe eingestuften Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung auch im Jahr 2009 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Während der Anteil der pflegebedürftigen Menschen an der Gesamtbevölkerung im Bundesdurchschnitt 2,9 Prozent betrug, lag er in Baden-Württemberg bei 2,3 Prozent. Den höchsten Wert im Vergleich der Bundesländer mit 3,7 Prozent wies Mecklenburg-Vorpommern auf. Dass der Anteil der pflegebedürftigen Personen in Baden-Württemberg an der Gesamtbevölkerung niedriger ist als in anderen Bundesländern kann unterschiedliche Gründe haben. In der Pflegestatistik werden nur die pflegebedürftigen Menschen erfasst, die in einer der Pflegestufen I bis III eingruppiert sind und Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Eventuell stellt in Baden-Württemberg ein geringerer Anteil an Menschen einen Antrag, um sich in eine Pflegestufe eingruppieren zu lassen. Es könnte aber auch sein, dass der Anteil der Menschen, die in eine der Pflegestufen I III eingruppiert werden, geringer ist als in anderen Bundesländern. Dies würde bedeuten, dass sich die Eingruppierungspraxis von der anderer Bundesländer unterscheidet. Ein größerer Anteil an Menschen ist deshalb nicht beziehungsweise in der so genannten Pflegestufe 0 (geringer Pflegebedarf) eingruppiert. Baden-Württemberger werden natürlich argumentieren, dass es sich im Land gut leben lässt und deshalb anteilig weniger Menschen pflegebedürftig werden. Empirisch belegbare Hinweise finden sich beispielsweise auch für die Lebenserwartung. Sie ist in Baden-Württemberg höher als in anderen Bundesländern. 5 Oftmals wird dies in Zusammenhang mit dem hohen Lebensstandard aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung gebracht. 5 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr.427 vom : Höchste Lebenserwartung in Baden- Württemberg. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr.425 vom : Lebenserwartung im Ländervergleich in Baden-Württemberg am höchsten.

15 Abbildung 6: Pflegequoten in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2009 Pflegequoten unter 2,0 2,0 bis unter 2,2 2,2 bis unter 2,4 2,4 bis unter 2,6 2,6 und mehr Durchschnitt Ba-Wü: 2,3 Stadtkreise: 2,3 Landkreise: 2,3 Main-Tauber 2,4 3,0 Mannheim Neckar-Od enwald 2,0 3,3 Heidelb erg 2,4 Rhein-Neckar 2,2 2,4 Heilbronn Hohenlohe Stadt Karlsruhe 2,5 Bad en-bad en 3,1 2,4 Rastatt Karlsruhe Stadt Heilbronn Schw. Hall 2,5 2,2 2,6 2,6 Enzkreis Ludwigsburg Pfo rzheim 1,8 Rems-Murr 3,3 Ostalbkreis 2,2 2,3 1,9 S tuttgart 1,9 Calw Böblingen Esslingen Göppingen 2,9 2,4 2,1 2,3 Heidenheim 15 Ortenaukreis 2,5 Freud enstad t Tübingen 2,3 1,8 Reutling en 2,1 Alb-Donau 2,1 Ulm 2,4 Rottweil 2,3 Emmendingen 2,6 2,5 2,1 Schwarzwald-Baar Freib urg Breisgau-Hochschwarzwald 2,2 Lö rrach Wald shut 2,2 2,4 Zollernalb 2,3 Sigmaringen Tuttling en 2,1 2,2 Konstanz 2,3 2,3 Bo denseekreis Biberach 2,2 Ravensb urg 2,5 Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik 2009: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Eine naheliegende Erklärung ist, dass Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern eine ausgesprochen junge Bevölkerung hat. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung sind in den letzten Jahren verstärkt junge Menschen aus anderen Bundesländern und dem Ausland zugezogen. Dieses Argument lässt sich aber dadurch entkräften, dass auch die altersspezifischen Pflegequoten in Baden-Württemberg geringer sind als in anderen Bundesländern. Nicht nur der Anteil pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung

16 ist geringer als in anderen Bundesländern, sondern auch der Anteil der pflegebedürftigen Menschen in einzelnen Altersgruppen. Im Jahr 2009 waren im Durchschnitt aller Bundesländer knapp 60 von 100 Menschen im Alter über 90 Jahren pflegebedürftig. In Baden-Württemberg waren es lediglich 50 Menschen. Abbildung 6 zeigt, dass in Baden-Württemberg die Landkreise Ludwigsburg und Tübingen im Jahr 2009 die niedrigsten Pflegequoten hatten. Hier waren 1,8 Prozent der Menschen im Landkreis in eine Pflegestufe eingestuft und galten damit als pflegebedürftig. Im Landkreis Böblingen und in der Stadt Stuttgart lag die Pflegequote mit 1,9 Prozent ebenfalls unter dem Landesdurchschnitt. Im Gegensatz zu anderen Kennzahlen in diesem Bericht weichen die durchschnittlichen Pflegequoten der Stadtkreise nicht von den durchschnittlichen Pflegequoten der Landkreise ab. Es gibt allerdings leichte regionale Unterschiede. 16 Insgesamt gab es in den badischen Stadt- und Landkreisen höhere Pflegequoten (durchschnittlich 2,5 Prozent im Regierungsbezirk Karlsruhe und 2,3 Prozent im Regierungsbezirk Freiburg) als in den württembergischen Landkreisen (2,0 Prozent im Regierungsbezirk Stuttgart; 2,1 Prozent im Regierungsbezirk Tübingen). Spitzenreiter ist der Neckar-Odenwald-Kreis und die Stadt Pforzheim. Hier sind jeweils 3,3 Prozent der Bevölkerung als pflegebedürftig eingestuft. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass die Pflegebedürftigen in der Pflegestatistik dem Landkreis zugeordnet werden, in dem sie zum Beispiel nach dem Umzug in ein Pflegeheim als pflegebedürftig eingestuft werden und nicht dem Landkreis, in dem sie möglicherweise zuvor gewohnt haben. Die Vermutung liegt nahe, dass Landkreise mit einer hohen Pflegequote auch ein gut ausgebautes Infrastrukturangebot für Pflegebedürftige haben. Zusätzlich gibt es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen dem Anteil der Bevölkerung über 80 Jahren und dem Anteil der Pflegebedürftigen in den Stadt- und Landkreisen jeweils bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Die Pflegequoten der Stadt- und Landkreise spiegeln also zum großen Teil ihre Alterstruktur wider. Prognose der Zahl der Pflegebedürftigen 6 Das Statistische Landesamt geht bei der Vorausrechnung der künftigen Zahlen der Pflegebedürftigen davon aus, dass sich das Pflegerisiko für die einzelnen Altersgruppen in Zukunft nicht wesentlich ändert. Die vorausberechneten Zahlen bilden die Obergrenze für die künftigen Zahlen der Pflegebedürftigen. Das Risiko pflegebedürftig zu werden, wird sich vermutlich zum Beispiel aufgrund der medizinischen Versorgung eher verringern. Auf der Grundlage der Pflegestatistik 2007 wurde geschätzt, dass alleine durch die Zunahme der Zahl älterer Menschen in Baden-Württemberg die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2031 auf fast steigen wird. Auf lange Sicht wird der Anteil pflegebedürftiger Männer stärker steigen als der Anteil pflegebedürftiger Frauen. Als Folge des Krieges gibt es derzeit weniger hochbetagte Männer als Frauen. In die Altersgruppen der Hochbetagten wachsen in den nächsten Jahren Jahrgänge hinein, die den Krieg nicht oder als Kinder erlebt haben. 6 Statistisches Landesamt (Hrsg.), 2009: Vorausberechnung der Pflegebedürftigen sowie des Pflegepersonals bis zum Jahr Lebenserwartung und Hochbetagte. Presseheft 6/2009.

17 Die Zahl der stationär und der ambulant versorgten Pflegebedürftigen wird bis zum Jahr 2031 um über 60 Prozent zunehmen. Die Zahl der Pflegegeldempfänger steigt voraussichtlich um fast 38 Prozent. Die hochaltrige Bevölkerung nimmt voraussichtlich weiter stark zu. Ihre Pflege kann oftmals zu Hause nicht mehr gewährleistet werden. Deshalb wird die Zahl der stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftiger stärker zunehmen als die Zahl der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen. Zudem geht die Zahl der Kinder, die ihre Eltern potenziell pflegen können zurück. Es entwickelt sich voraussichtlich ein Trend zur professionellen Pflege in Pflegeheimen oder durch professionelle Pflegedienste. 3.2 Versorgung der Pflegebedürftigen ambulant, stationär oder durch Angehörige Pflegebedürftige werden nach der Pflegestatistik danach eingeteilt, ob sie stationär, also in einem Pflegeheim, ambulant zu Hause durch einen professionellen Pflegeservice oder von Angehörigen zu Hause betreut und versorgt werden. Abbildung 7: Entwicklung der Anteile der ambulant, stationär und von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 47,5 46,1 44,7 44,9 45,7 20,7 21,0 20,6 19,7 20,2 31,8 32,9 34,7 35,4 34, Pflegegeld ambulant stationär 17 Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik : Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Sie erhalten dafür Pflegegeld. Ein Fünftel der Pflegebedürftigen lebt ebenfalls zu Hause und wird dort zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Über ein Drittel der Pflegebedürftigen lebt in einem Pflegeheim. Der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen an allen Pflegebedürftigen hat zwischen den Erhebungen der Pflegestatistik 2001 und 2007 kontinuierlich zugenommen. Zwischen der Erhebung 2007 und 2009 verzeichnete die Statistik hier einen Rückgang. Dieser Rückgang könnte sich durch eine geänderte Zuordnung der teilstationär versorgten Pflegebedürftigen ergeben (s. Fußnote 4). Ob der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen zugunsten der ambulant oder zu Hause durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen tatsächlich zurückgeht, werden deshalb erst die Erhebungen der folgenden Jahre zeigen.

18 Abbildung 8: Entwicklung der ambulant, stationär und von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg ambulant stationär zu Hause von Angehörigen Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik : Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Von den rund Pflegebedürftigen wurden Ende des Jahres 2009 in Baden-Württemberg fast vollstationär 7 versorgt. Ihre Zahl hat gegenüber dem Jahr 2001 um rund oder 27 Prozent zugenommen. In Baden-Baden wurden 2009 fast 47 Prozent der Pflegebedürftigen vollstationär versorgt. Die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn und der Landkreis Freudenstadt liegen mit jeweils rund 41 Prozent der Pflegebedürftigen ebenfalls sehr hoch. Am unteren Ende liegen der Enzkreis und der Zollernalbkreis, wo jeweils rund 26 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen leben. Zwischen den Erhebungen 2007 und 2009 hat in Baden-Baden und in zehn Landkreisen (Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis und Landkreise Böblingen, Calw, Freudenstadt, Hohenlohe, Rottweil, Schwäbisch-Hall, Sigmaringen und Tübingen) die Zahl der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen leicht abgenommen. Im Vergleich zu den übrigen Bundesländern ist in Baden-Württemberg der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung insgesamt gering, der Anteil der in Heimen versorgten Pflegebedürftigen an allen Pflegebedürftigen aber hoch. Dies legt den Schluss nahe, dass viele Pflegebedürftige erst dann in eine Pflegestufe eingestuft werden, wenn sie in ein Heim umziehen. 3.3 Pflegeplätze für vollstationäre Dauerpflege Im Jahr 2009 waren in Baden-Württemberg Pflegeplätze für vollstationäre Dauerpflege verfügbar. Die in der Pflegestatistik erfassten verfügbaren Pflegeplätze für vollstationäre 7 Ohne Kurzzeitpflege

19 Dauerpflege haben zwischen 2001 und 2009 um fast (rund 38 Prozent) zugenommen. Damit standen im Jahr 2009 je neun vollstationäre Pflegeplätze für Menschen in Baden- Württemberg zur Verfügung. Wird die Platzzahl auf die ältere Bevölkerung bezogen, dann stehen 46 Plätze pro Einwohner über 65 Jahren oder 181 Plätze je Einwohner über 80 Jahren zur Verfügung. Die Platzzahl hat sowohl bezogen auf die Gesamtbevölkerung 8 als auch auf die Bevölkerung im Alter über 65 Jahren 9 zugenommen. Die Plätze für vollstationäre Dauerpflege werden aber vor allem für die Bevölkerung im Alter über 80 Jahren benötigt. Da die Zahl der Menschen über 80 Jahren in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, stagniert die Zahl der verfügbaren Plätze in Bezug auf diese Bevölkerungsgruppe. Zwischen den Erhebungen der Pflegestatistik von 2007 und 2009 nahm die Bevölkerung im Alter über 80 Jahren zum ersten Mal stärker zu als die Zahl der verfügbaren vollstationären Pflegeplätze. Die meisten Landkreise haben seit 1999 das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen ausgebaut. Die Entwicklung verlief in den Stadt- und Landkreisen unterschiedlich. Beispielsweise stieg im Landkreis Karlsruhe die Platzzahl um 80 Prozent. Eine vergleichbar dynamische Entwicklung gab es auch im Zollernalbkreis und im Landkreis Esslingen. Der Grund liegt vor allem in einem unterschiedlichen Ausgangsniveau in der Versorgung mit stationären Plätzen in der Vergangenheit. In anderen Landkreisen ging seit dem Jahr 2007 die verfügbare Platzzahl wieder zurück. Im Alb-Donau-Kreis, dem Bodenseekreis, dem Hohenlohekreis, den Landkreisen Freudenstadt, Tübingen und Sigmaringen und in der Stadt Baden-Baden nahm das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen zwischen den Jahren 2007 und 2009 ab. Vermutlich wurde gleichzeitig das Angebot an ambulanter Versorgung ausgebaut. 19 Eine unterdurchschnittliche Zahl an Pflegeplätzen bedeutet nicht, dass die Bevölkerung unterversorgt ist. Der Bedarf hängt wesentlich mit der Altersstruktur, dem gegebenen häuslichen Pflegepotenzial und dem Angebot an ambulanter Versorgung zusammen. Der Vergleich der Stadt- und Landkreise ist von der Bevölkerungsgruppe abhängig, zu der die Platzzahl ins Verhältnis gesetzt wird. Beispielsweise steht Baden-Baden im Vergleich der Stadt- und Landkreise an 1. Stelle bei der Versorgung mit vollstationären Pflegeplätzen in Bezug auf die Gesamtbevölkerung. In Bezug auf die Bevölkerung im Alter über 65 Jahre steht die Stadt an 4. Stelle und in Bezug auf die Bevölkerung im Alter über 80 Jahre an 11. Stelle. Vollstationäre Pflegeplätze werden hauptsächlich für die Bevölkerung über 80 Jahre benötigt. Deshalb wurde in Abbildung 9 die Platzzahl im Vergleich der Stadt- und Landkreise in Bezug zu Einwohnern über 80 Jahren gesetzt. Die Spanne in den Kreisen reicht von einem Angebot von 127 Pflegeplätzen für Menschen über 80 Jahre im Landkreis Tübingen bis hin zu 251 Plätzen im Neckar-Odenwald-Kreis. Auch die Stadt und der Landkreis Heilbronn, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Freudenstadt haben eine überdurchschnittlich hohe Platzzahl bezogen auf Menschen über 80 Jahren. 8 Von 6,6 Plätzen im Jahr 2001 auf 9 Plätze pro Einwohner im Jahr Von 40,7 Plätzen je Einwohner im Jahr 2001 auf 46 Plätze je Einwohner im Jahr 2009

20 Abbildung 9: Pflegeplätze je Einwohner über 80 Jahre in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württembergs 2009 Pflegeplätze pro 1000 Ew über 80 Jahre unter bis unter bis unter und mehr Durchschnitt Ba-Wü: 181 Stadtkreis e: 188 Landkreise 179 Main-Tauber Mannheim Neckar-Odenwald Heid elb erg 193 Rhein-Neckar Heilbro nn Hohenlohe 20 Stadt Karlsruhe 205 Bad en-bad en Rastatt Karlsruhe Stadt Heilbronn 229 Schw. Hall Enzkreis Ludwigsburg Pforzheim 170 Rems-Murr 247 Ostalb kreis Stuttgart 147 Calw Böblingen Esslingen Göppingen Heid enheim Ortenaukreis 183 Freud enstad t Tüb ing en Reutling en 161 Alb-Donau Ulm Rottweil 194 Emmendingen Schwarzwald-Baar Freiburg Breisgau-Ho chschwarzwald 162 Lö rrac h Wald shut Zo llernalb 127 Sigmaringen Tuttlingen Konstanz Bodenseekreis Biberach 171 Ravensb urg 179 Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik 2009: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

21 4. Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege wird nach dem 7. Kapitel SGB XII für pflegebedürftige Personen gewährt, die infolge von Krankheit oder Behinderung, bei den gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie ist nachrangig und wird nur dann gewährt, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen nicht selbst (z. B. aus seinem Vermögen) tragen kann oder sie von Dritten zum Beispiel durch die Pflegeversicherung erhält. 4.1 Hilfe zur Pflege für Leistungsempfänger über und unter 65 Jahren Leistungsempfänger über und unter 65 Jahren Zum Stichtag erhielten Menschen in Baden-Württemberg Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Die Zahl der Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg, die auf Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ausgehend von knapp Leistungsempfängern am Stichtag , ist die Zahl um 28 Prozent in neun Jahren gestiegen. Abbildung 10: Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege über und unter 65 Jahren in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg 2001 bis Leistungsempfänger über 65 Jahren Leistungsempfänger unter 65 Jahren Grafik: KVJS. Datenbasis: Hilfe zur Pflege jährliche Erhebung des KVJS bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Die Zahl der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner aus der amtlichen Pflegestatistik bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen treffen,

22 die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Die Pflegestatistik berücksichtigt Pflegeheimbewohner in Pflegestufe 0 nicht. Aussagen sind deshalb nur für Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung möglich. Die relativ große Gruppe der Leistungsempfänger von Hilfe zur Pflege, die nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind, bleibt unberücksichtigt. Insgesamt sind 16 Prozent aller Leistungsempfänger (3 370 Personen) nicht in eine Pflegestufe eingestuft. Auf Grundlage dieser Berechnung lag die Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern Baden-Württembergs Ende 2009 insgesamt bei rund 28 Prozent und damit um zwei Prozentpunkte über dem Wert von Abbildung 11: Anteil der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege an allen Bewohnern von Pflegeheimen der Pflegestufen I-III (=Sozialhilfequote) 100% 90% 80% 26,1 25,3 26,9 27,3 28, % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 73,9 74,7 73,1 72,7 71, Anteil Empfänger Hilfe zur Pflege an stationären Bewohnern, Pflegestufe I - III Anteil stationäre Bewohner ohne Hilfe zur Pflege, Pflegestufe I - III Grafik: KVJS. Datenbasis: Hilfe zur Pflege jährliche Erhebung des KVJS bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Pflegestatistik : Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 80 Prozent aller Leistungsempfänger hatten das 65. Lebensjahr bereits überschritten. Das heißt umgekehrt, dass rund 20 Prozent der Pflegeheimbewohner, die Hilfe zur Pflege erhalten, jünger als 65 Jahre sind. Der Anteil der jüngeren im Verhältnis zu den älteren Leistungsempfängern hat sich in den letzten Jahren nicht verändert. Der Anteil der unter 65-Jährigen an den Pflegeheimbewohnern insgesamt liegt lediglich bei sieben Prozent. Jüngere Pflegeheimbewohner sind damit überproportional häufig auf Sozialleistungen zur Finanzierung des Pflegeheimaufenthalts angewiesen. Der Personenkreis der älteren und jüngeren Leistungsempfänger unterscheidet sich grundlegend. Deshalb werden die Leistungsempfänger, die älter als 65 Jahre alt sind im Kapitel 4.2 und die Leistungsempfänger, die jünger als 65 Jahre alt sind in Kapitel 4.3 differenziert betrachtet.

23 4.1.2 Nettogesamtaufwand für Leistungsempfänger über und unter 65 Jahren Der Gesamtaufwand für Leistungen an Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege setzt sich zusammen aus den eigentlichen Leistungen für die Hilfe zur Pflege, den eventuell ergänzend zu gewährenden Leistungen der Grundsicherung und Leistungen für vollstationär Pflegebedürftige, die im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt verbucht werden. Abbildung 12: Nettogesamtaufwand in Baden-Württemberg für Leistungen an Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege insgesamt und pro Einwohner ,0 45,0 350,0 40,0 Nettoaufwand in Millionen 300,0 250,0 200,0 150,0 241,6 23,0 250,5 23,6 289,7 27,1 299,1 27,9 286,2 26,7 298,1 27,8 309,7 28,8 324,3 30,2 334,4 31,1 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 Nettoaufwand pro Einwohner ,0 10,0 50,0 5,0 0, ,0 Nettoaufwand in Millionen Nettoaufwand pro Einwohner Grafik: KVJS. Datenbasis: Hilfe zur Pflege jährliche Erhebung des KVJS bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Bevölkerungsstatistik : Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 2003: Berechnung des Nettogesamtaufwands wegen fehlender Daten zu Grundsicherungsleistungen nicht möglich 2006: Sondereinfluss Wohngelderstattungen für Vorjahre reduziert Netto-Gesamtaufwand einmalig. Der Nettogesamtaufwand für Leistungen an Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege summierte sich für die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise im Jahr 2010 auf einen Betrag in Höhe von 334 Millionen Euro. Dies entspricht 31 Euro pro Einwohner im Jahr hatte der entsprechende Aufwand noch rund 242 Millionen Euro betragen also 92 Millionen Euro weniger. Im Jahr 2006 waren die verbuchten Nettoaufwendungen geringer als in den Vorjahren. In diesem Jahr erhöhten sich die Einnahmen einmalig, da Wohngeld erstattet wurde. Im Jahr 2006 wurden auch die eingegangenen Erstattungen der Vorjahre verbucht. Sie reduzierten dadurch den Nettoaufwand für die vollstationäre Hilfe zur Pflege im Jahr Da die Kreise unterschiedlich buchen, kann sich die Erstattung auch noch im Jahr 2007 ausgewirkt haben.

24 Abbildung 13: Nettogesamtaufwand in Baden-Württemberg für Leistungen an Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege nach Hilfeart 2010 Grundsicherung 12% Hilfe zum Lebensunterhalt 1% Hilfe zur Pflege unter 65 Jahre 22% Hilfe zur Pflege über 65 Jahre 65% 24 Grafik: KVJS. Datenbasis: Hilfe zur Pflege 2010 jährliche Erhebung des KVJS bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Der größte Teil der Aufwendungen (219 Millionen Euro) entfiel auf die Hilfe zur Pflege für Menschen über 65 Jahren. Dies entsprach einem Anteil von 65 Prozent des Nettogesamtaufwands. Leistungen der Hilfe zur Pflege für unter 65-Jährige schlugen mit rund 73 Millionen Euro beziehungsweise einem Anteil von 22 Prozent der Gesamtaufwendungen zu Buche. Die Grundsicherungsleistungen, die zusätzlich zur Hilfe zur Pflege geleistet wurden, entsprachen einem Anteil von zwölf Prozent und die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt einem Anteil von einem Prozent am Gesamtaufwand. Im Jahr 2010 hatte ein Viertel der Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege in Baden- Württemberg zusätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ihr Einkommen und Vermögen war so gering, dass sie davon den Lebensunterhalt nicht bestreiten konnten. In absoluten Zahlen waren es Personen. Insgesamt ging die Zahl der Leistungsempfänger, die zusätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, in den letzten drei Jahren zurück. Da die Zahl der Leistungsempfänger insgesamt stieg, ging der Anteil der Empfänger von Grundsicherung an allen Empfängern zurück. Er betrug im Jahr 2008 noch 31 Prozent. Von den unter 65-Jährigen erhielten 47,2 Prozent zusätzlich Grundsicherungsleistungen. In der Gruppe der über 65-Jährigen war der Anteil mit 19,3 Prozent wesentlich geringer. Trotz steigender Leistungsempfängerzahlen ging die Zahl der über 65-Jährigen, die zusätzlich Grundsicherungsleistungen erhielten, deutlich zurück. Die Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren, die zusätzlich Grundsicherung erhielten stagniert dagegen. Die Einkommenssituation der jüngeren Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ist wegen fehlender oder geringer Rentenansprüche in der Regel schlechter ist als die der über 65-Jährigen.

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