Newsletter der Notarkammer Frankfurt am Main 2/2010
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- Julius Lenz
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1 Newsletter der Notarkammer Frankfurt am Main 2/2010 Inhalt: (Die Inhalte lassen sich direkt aus der nachfolgenden Übersicht öffnen ggf. durch gleichzeitiges Betätigen der STRG-Taste auf der Tastatur!) 1. Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer 2. Neugestaltung Homepage der Bundesnotarkammer 3. Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern 4. a) Beitragsordnung 2010 b) Besetzung der Abteilungen des Vorstandes Nachfolge-Vermittlungs-Kartei 6. Signaturkarten von T-Systems (telesec) 7. Übermittlung elektronischer Notarvertreterbestellungsurkunden durch das Landgericht Frankfurt am Main 8. Elektronisches Grundbuchabrufverfahren 9. ejustice Newsletter 10. Sammlung von Siegelmustern 11. Vortragsveranstaltungen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Notarkammer informiert in dieser Ausgabe ihres Newsletters über nachfolgende Themen: 1. Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer Ab Mitte des Jahres 2011 wird für den Zugang zum Notaramt das Bestehen einer notariellen Fachprüfung vorausgesetzt. Die Prüfungsnote ist auch in Fällen konkurrierender Bewerbungen um eine Notarstelle von Bedeutung. Die Bundesnotarkammer hat mitgeteilt, dass das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer am 4. Januar 2010 seine Arbeit aufgenommen hat. Das noch kleine Team des Prüfungsamtes hat sich zum Ziel ge- Seite 1 von 5
2 setzt, möglichst bald die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um im Laufe des Jahres die ersten notariellen Fachprüfungen durchführen zu können. Die Homepage des Prüfungsamtes befindet sich noch im Aufbau. Sie wird voraussichtlich unter in den nächsten Wochen freigeschaltet werden und umfassende Informationen nicht nur für die potentiellen Prüfungskandidaten enthalten. Das Deutsche Anwaltsinstitut hat bereits einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang auf die notarielle Fachprüfung im DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main in Heusenstamm angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DAI. 2. Neugestaltung Homepage der Bundesnotarkammer Die Bundesnotarkammer hat die Notarkammer Frankfurt am Main über die Neugestaltung ihres Internetauftritts unterrichtet. Auf der neuen Seite befindet sich auch ein geschützter Internetbereich für Notare (Button Intern ) mit u.a. folgendem Inhalt: - Auf der Eingangsseite befindet sich eine täglich aktualisierte Presseschau. In diese bezieht die Bundesnotarkammer Artikel mit Notarbezug aus elektronisch verfügbaren Medien ein. - Unter BNotK-Informationsmaterial besteht für alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, von der Bundesnotarkammer herausgegebene Informationsmaterialien zu bestellen. Dazu gehören beispielsweise BNotK-Glossare, BNotK-Merkblätter und die Broschüre Die Notare und ihre Organisationen. Für die BNotK-Glossare besteht ferner die Möglichkeit, individualisierte" Versionen zu bestellen. Das entsprechende Rundschreiben der Bundesnotarkammer mit weiteren Informationen sowie den Zugangsdaten zum internen Bereich für Notare haben wir im Intranet der Kammermitglieder unter in der Rubrik Merkblätter/Arbeitshilfen eingestellt. 3. Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat die Notarkammer informiert, dass das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern mit dem Stand November 2009 überarbeitet und als Information für die Notare ins Internet eingestellt wurde. Das Merkblatt ist zum Download im Intranet der Kammermitglieder unter in der Rubrik Merkblätter/Arbeitshilfen eingestellt. Seite 2 von 5
3 4. a) Beitragsordnung 2010 b) Besetzung der Abteilungen des Vorstandes 2010 In das Intranet der Kammermitglieder unter haben wir in der Rubrik Intern neu eingestellt: a) Beitragsordnung 2010 sowie b) Besetzung der Abteilungen des Vorstandes Nachfolge-Vermittlungs-Kartei Mit der Bitte um Aufnahme in die Nachfolge-Vermittlungs-Kartei der Notarkammer haben sich im Februar fünf weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemeldet. Damit wächst die Kartei auf 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 32 suchende und anbietende Notarinnen und Notare. Eine Übersicht der in der Nachfolge-Vermittlungs-Kartei aufgenommenen Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Intranet der Kammermitglieder unter in der Rubrik Stellenmarkt. Sollten Sie Interesse an einer Einsichtnahme in die Nachfolge-Vermittlungs-Kartei haben, wird höflich um Mitteilung bei der Geschäftsstelle der Notarkammer gebeten (Ansprechpartner: Geschäftsführer Dr. Strunz, Tel.: 069/ ). Gerne können Sie sich auch selbst für die Nachfolge-Vermittlungs-Kartei registrieren. Bitte verwenden Sie hierzu die im Intranet der Kammermitglieder unter in der Rubrik Stellenmarkt unter Nachfolge- Vermittlungs-Kartei hinterlegte Funktion Selbst inserieren. 6. Signaturkarten von T-Systems (telesec) In den letzten Wochen hat die Notarkammer vermehrt Hinweise von Kammermitgliedern erhalten, dass die Signaturkarten von T-Systems (telesec) wohl auf Grund von Änderungen in den Geschäftsbedingungen abgelaufen und ungültig geworden sind. Dadurch ist es notwendig geworden, entsprechend neue Signaturkarten zu beantragen und dabei den vollständigen Antragsweg noch einmal zu durchlaufen. Die Notarkammer weist aus diesem Grund alle Kolleginnen und Kollegen, die Signaturkarten der Firma T-Systems (telesec) benutzen, darauf hin zu prüfen, inwieweit bereits ggf. eine neue Karte beantragt worden ist. Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Notarkammer, Herr Plass (069/ ), gerne zur Verfügung. 7. Übermittlung elektronischer Notarvertreterbestellungsurkunden durch das Landgericht Frankfurt am Main Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz versendet das Landgericht Frankfurt am Main inzwischen elektronische Notarvertreterbestellungsurkunden, so dass das bisherige Einscannen und Signieren der bislang in Papierform übersandten Notarvertreterbestellungsurkunden durch die Notarbüros entfällt. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden Anträge auf Bestellung eines Notarvertreters elektronisch über EGVP beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht werden. Die Notarkammer hat auch schon von Kammermitgliedern posi- Seite 3 von 5
4 tive Rückmeldungen über den Erhalt elektronisch signierter Vertreterbestellungsurkunden bereits am nächsten Tag bekommen. Bislang wird die Versendung elektronischer Notarvertreterbestellungsurkunden jedoch nur durch das Landgericht Frankfurt am Main durchgeführt. Eine Erweiterung auf die übrigen Landgerichte im Kammerbezirk ist für den geplant. Zu gegebener Zeit wird die Notarkammer noch einmal über den Beginn der elektronischen Einreichung von Anträgen auf Bestellung eines Notarvertreters sowie den Erhalt von elektronischen Notarvertreterbestellungsurkunden auch bei den übrigen Landgerichten informieren. 8. Elektronisches Grundbuchabrufverfahren Die Notarkammer hat von einem Kammermitglied Kenntnis erlangt, dass wohl beim elektronischen Grundbuchabrufverfahren ein Mindestabrufkontingent erfüllt sein müsse, um nicht von der Benutzung nach einem gewissen Zeitablauf wieder ausgeschlossen zu werden. Nach Auffassung der Notarkammer bedeutet diese Nutzerbeschränkung eine Diskriminierung von Kammermitgliedern mit nur gelegentlichem Zugriff. Die Notarkammer nimmt dies zum Anlass, Ihre Erfahrungen beim Grundbuchabruf auch in anderen Bundesländern zu erfragen. Für die Hereingabe Ihrer Erfahrungsberichte ist die Notarkammer dankbar. 9. ejustice Newsletter Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hat am den zweiten ejustice Newsletter herausgegeben. Inhalt dieses Newsletters ist: - Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Verlinkung der Online-Anwendungen Solum- WEB und zvg-portal mit dem Hessenviewer - Lastschrifteinzugsverfahren bei allen hessischen Gerichten möglich - Hessische Justiz auch auf CeBIT vertreten - Schuldnerverzeichnis in maschinell lesbarer Form nur noch per EGVP - Elektronische Rechnung (erechnung) bei allen Gerichten in den Landgerichtsbezirken Limburg a.d. Lahn, Gießen und Marburg ab März Ausweitung epayment im März 2010 Den kompletten Newsletter finden Sie auf der Homepage der Notarkammer in der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr unter Ziff. 5 b) Informationen des Hessischen Ministeriums der Justiz. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den quartalsweise erscheinenden ejustice Newsletter zu abonnieren. 10. Sammlung von Siegelmustern In letzter Zeit sind bundesweit häufiger gefälschte Amtssiegel von Notarinnen und Notaren in Umlauf getreten. Die Hamburgische Notarkammer hatte deshalb angeregt, dass die Notarkammern untereinander Ansichten der Muster der echten von den Notaren in ihrem Bereich verwendeten Siegel austauschen, die dann den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können, damit diese in Zweifelsfällen in der Lage sind, das dubiose Siegel mit dem Muster des Originals zu vergleichen. Seite 4 von 5
5 Diese Siegelmustersammlung ist mittlerweile erstellt und wir haben sie in das Intranet der Kammermitglieder unter in der Rubrik Merkblätter/Arbeitshilfen eingestellt. 11. Vortragsveranstaltungen Die Notarkammer weist auf folgende Vortragsveranstaltungen hin: - Symposium des Instituts für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena am Freitag, zu dem Thema Aktuelle Fragen des Erbrechts - Kolloquium des Instituts für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am Freitag, zum WEG - 3. Dresdner Forum für Notarrecht am Freitag, zu dem Thema E- Justiz: Notare als Mittler und Motoren im elektronischen Rechtsverkehr Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass die Notarkammer immer wieder Einladungen oft auch kurzfristig zu Vorträgen, Empfängen, Tagungen etc. erhält, die für Sie von Interesse sein könnten. Um Sie vermehrt über diese Veranstaltungen informieren zu können, werden wir künftig unmittelbar nach Posteingang in der Geschäftsstelle der Notarkammer einen entsprechenden Hinweis in die Startseite des Intranets der Kammermitglieder einstellen. So haben wir zuletzt die Einladung zur Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV "Gesellschaftsrecht im Notariat - Herausforderungen in Krisenzeiten" am 12. und 13. März 2010 in Essen eingestellt, ohne gesondert darauf hinzuweisen. Insofern bitten wir höflich von Zeit zu Zeit auch aus diesem Grund in das Intranet der Kammermitglieder zu schauen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihre Notarkammer Frankfurt am Main Seite 5 von 5
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