Evaluation Landschaftsqualitätsbeiträge

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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Direktzahlungsprogramme Mirjam Arnold, Franziska Grossenbacher, Nadia Yerly 4. September 2015 Evaluation Landschaftsqualitätsbeiträge Pflichtenheft \ COO

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand Zielsetzung der Landschaftsqualitätsbeiträge (LQ-Beiträge) Entwicklung der LQ-Beiträge Konzept der LQ-Beiträge Umsetzung der LQ-Beiträge Hauptkritikpunkte Wirkungsmodell Zweck und Evaluationsfragestellungen Zweck und Übersicht zu den Fragestellungen Evaluationsfragestellungen im Einzelnen Evaluationsebene Konzept Evaluationsebene Umsetzung Evaluationsebene Leistung Evaluationsebene Wirkung Vorhandenen Grundlagen Richtlinien und Arbeitshilfen Bewilligte LQ-Projekte AGIS Daten Auswertungen aus dem Monitoring Erwartete Produkte und Leistungen Zeitplan und Kostendach Auftraggeber und Verantwortlichkeit Anforderungen bezüglich Form der Offerte Verfahrensart und eingeladene Stellen Einreichung der Offerte Beurteilungskriterien der Offerten Wichtige Dokumente Anhang Abkürzungsverzeichnis \ COO /19

3 1 Einleitung Dieses Pflichtenheft liefert den Interessenten die für die Offertstellung nötigen Informationen. Offerten können sowohl von Einzelnen als auch von Konsortien vorgelegt werden. Eine Zusammenarbeit von Politikevaluatoren, Agronomen/(Agrar-)Ökonomen und Landschaftsfachpersonen ist besonders erwünscht. 2 Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand 2.1 Zielsetzung der Landschaftsqualitätsbeiträge (LQ-Beiträge) Über ein Drittel der Schweiz wird land- und alpwirtschaftlich genutzt. Die Landwirtschaft trägt somit eine grosse Verantwortung für die Qualität der Schweizer Kulturlandschaften. Diese Verantwortung widerspiegelt sich in Artikel 104 der Bundesverfassung: Der Bund muss dafür sorgen, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft leistet. Kulturlandschaftspflege wurde bisher nur mit der Zielsetzung Offenhaltung von Flächen (Hangbeiträge, Sömmerungsbeiträge) oder Vielfalt der Lebensräume (Biodiversitätsbeiträge) mit Direktzahlungen gefördert. Regionale Anliegen und landschaftliche Kulturwerte, wie beispielsweise der Erhalt der Waldweiden, die Pflege von Kastanienselven oder die Förderung des Bergackerbaus, konnten dabei nicht berücksichtigt werden. Diese Lücken schliessen in der AP die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQ-Beiträge). Als öffentliches Gut werden damit die regional charakteristischen, vielfältigen und erlebbaren Kulturlandschaften zielgerichtet mit einer Direktzahlung gefördert. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt zu einer bipolaren Landschaftsentwicklung: Während in Gunstlagen die Bewirtschaftung intensiviert wird, werden abgelegene und schwierig zu bewirtschaftende Flächen aufgegeben. Diese Entwicklung hat einen negativen Einfluss auf die landschaftliche Vielfalt. Sowohl durch die Bewirtschaftungsaufgabe (Einwachsen, Bewaldung) wie durch die Intensivierung (Entfernen von Einzelbäumen, Vergrössern von Feldern) nimmt die landschaftliche Vielfalt ab. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen den Verlust landschaftlicher Vielfalt in der Schweiz. In den 2008 publizierten Umweltzielen Landwirtschaft wurden deshalb im Bereich Landschaft nebst der Offenhaltung auch der Erhalt der Vielfalt, der regionalen Charakteristiken sowie die Zugänglichkeit der Kulturlandschaften als Ziele aufgenommen 1. Das Konzept der LQ-Beiträge orientiert sich an der Europäischen Landschaftskonvention 2 sowie den Politikempfehlungen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 48 «Landschaften und Lebensräume der Alpen»: Landschaftsentwicklung muss auf demokratischen Prozessen aufbauen und impliziert den Einbezug der Akteure mit Ansprüchen an die Landschaft 3. Im Rahmen der Erarbeitung der Landschaftsqualitätsprojekte (LQ-Projekte) wird der Beitrag der Landwirtschaft an die Landschaftspflege an regionale Bedürfnisse ausgerichtet. Die Landschaftsziele und der Beitrag der Landwirtschaft zur Zielerreichung werden nicht vom Bund vorgegeben, sondern vor Ort festgelegt. Falls vorhanden, können dabei bestehende, landschaftsrelevante Grundlagen (Richtpläne, Landschaftsentwicklungskonzepte,...) in Wert gesetzt werden. Die Vollzugsbestimmungen zu den LQ-Beiträgen wurden gemeinsam mit den Standortkantonen (GR, AG, VD, JU) in vier Pilotprojekten entwickelt (Unterengadin, Limmattal, Orbe-Ebene, Freiberge). Die Pilotprojekte leisteten einen wichtigen Beitrag dazu, die Prozesse und Anforderungen an die LQ- Projekte sowie die Beitragsausgestaltung zu prüfen und zu vereinfachen 4. 1 Umweltziele Landwirtschaft S. 42 ff. 2 Europäische Landschaftskonvention 3 Landschaften und Lebensräume der Alpen S Siehe Schlussbericht Pilotprojekte Landschaftsqualitätsbeiträge \ COO /19

4 2.2 Entwicklung der LQ-Beiträge In der Vernehmlassung zur Botschaft AP 14-17, der parlamentarischen Beratung sowie der Anhörung zu den Verordnungsbestimmungen wurden folgende Forderungen an die LQ-Beiträge gestellt und aufgrund der Ergebnisse der Pilotprojekte folgende Anpassungen gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Rahmenbedingungen vorgenommen: - Die Kantone forderten, dass die Umsetzung pragmatisch zu erfolgen habe: Die Ausführungsbestimmungen sollen schlank gestaltet und langfristig angelegt werden. Bestehende politische Aussagen und Konzepte zur Landschaft sind als Grundlage für die LQ-Projekte anzuerkennen. - Eine Beteiligung der Bevölkerung soll sich erübrigen, wenn die Behörden von Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von Zielen beteiligt sind. - Falls keine regionale Trägerschaft gebildet werden kann, können auch Kantone die Trägerschaft übernehmen. Letztlich soll der Kanton, der am Schluss das Massnahmenkonzept verantwortet, Vereinbarungen mit Bewirtschaftern abschliesst und für die Kofinanzierung der Beiträge besorgt ist, darüber entscheiden können, welche Trägerschaft für ein Projektgebiet geeignet ist. Ziele und Massnahmen sollen weiterhin von Trägerschaften erarbeitet werden können (Bottom-up). Den Kantonen soll es aber freigestellt sein, die Initiative zu übernehmen und die Ziele und Massnahmen selber festzulegen (Top-down). Dabei ist aber der Einbezug der betroffenen Region und der Landwirtschaft sicherzustellen. - In der parlamentarischen Beratung wurde gegenüber der Botschaft des Bundesrates eine Veränderung bei der Kofinanzierung der LQ-Beiträge beschlossen. Anstelle der ursprünglich vorgeschlagenen 80% beträgt der Anteil des Bundes 90% der Beiträge. - Der Mittelbedarf für die LQ-Projekte soll sich an den in der Botschaft kommunizierten Beträgen orientieren. Zu diesem Zweck werden die Finanzmittel des Bundes, mit welchen LQ-Projekte unterstützt werden, in einer ersten Phase nach Massgabe der LN (120 Franken pro ha) und des Normalbesatzes (80 Franken pro NST) plafoniert und auf die Kantone aufgeteilt. Der gesetzgeberische Prozess resultierte in Art. 74 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG). Die Ausführungsbestimmungen sind in Art 63 und 64, Art. 115 Abs. 9 und 10, Anhang 7 Ziffer 4 sowie Anhang 8 Ziffer 2.5 der Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Die Projekterarbeitung wird mit einer Richtlinie angeleitet. Zusätzlich stellt das BLW Vorlagen und Arbeitshilfen zur Verfügung. 2.3 Konzept der LQ-Beiträge Die LQ-Beiträge sind eine projektbezogene und regionale Direktzahlung. Eine regionale Trägerschaft oder der Kanton erarbeitet für ein Projektgebiet (Talschaft, Naturpark, Bezirk etc.) unter Einbezug der Landwirte ein LQ-Projekt. In einem ersten Schritt werden für den Projektperimeter Landschaftsziele festgelegt. Dazu können die vielen bestehenden landschaftsbezogenen Grundlagen (z.b. Landschaftsentwicklungskonzepte, Dossiers von regionalen Naturpärke) verwendet werden. Anschliessend werden auf die regionalen Landschaftsziele ausgerichtete Massnahmen festgelegt, die im Einflussbereich der Landwirtschaft liegen. Die Kantone schlagen Beitragsansätze vor, die dem Aufwand der Massnahmen Rechnung tragen und zusätzlich einen Bonus als Anreiz für die Leistungserbringung enthalten können. Die LQ-Projekte werden vom BLW geprüft. In Einklang mit Art. 64 Abs. 1 DZV werden die Projektberichte nach folgenden drei Kriterien beurteilt: Regionale Verankerung der Landschaftsziele, zielgerichtete und umsetzbare Massnahmen, leistungs- und wertorientierte Beitragsansätze. Erfüllen die Projekte diese Anforderungen, bewilligt das BLW die Umsetzung des LQ-Projektes für eine erste Umsetzungsperiode. Für Projekte, welche die Anforderungen nicht vollständig erfüllen, wird den Kantonen die Möglichkeit gegeben, die Projekte zu überarbeiten. Für die Umsetzung der LQ-Projekte sind ebenfalls die Kantone verantwortlich. Sie finanzieren 10% der Beiträge und schliessen mit den Betrieben Bewirtschaftungsvereinbarungen bis zum Ende der Umsetzungsperiode (maximal 8 Jahre) ab. Je Projekt stehen den Kantonen maximal CHF 360 pro ha LN oder CHF 240 pro NST der Betriebe mit Bewirtschaftungsvereinbarungen zur Verfügung. In Abhängigkeit der Vertragsausgestaltung (Anzahl \ COO /19

5 Massnahmen, Aufwand) fallen die Landschaftsqualitätsbeiträge pro Betrieb unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich wurden die Finanzmittel des Bundes in einer ersten Phase nach Massgabe der LN (120 Franken pro ha) und des Normalbesatzes (80 Franken pro NST) plafoniert und auf die Kantone aufgeteilt. Im siebten und letzten Vertragsjahr wird die Umsetzung beurteilt. Das Projekt kann in eine nächste Umsetzungsperiode starten und die Vereinbarungen können verlängert werden. 2.4 Umsetzung der LQ-Beiträge In der Entwicklung der LQ-Beiträge zeigte sich die Schwierigkeit für die Kantone, sich für die Erarbeitung von LQ-Projekten auf gewisse Regionen zu fokussieren. Die landwirtschaftliche Basis forderte, dass die LQ-Beiträge als Direktzahlungen allen Landwirten in der Schweiz zugänglich sein sollen. Schliesslich bleibt in der AP der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen gegenüber dem alten Direktzahlungssystem konstant. Der zusätzliche Mittelbedarf für die freiwilligen Programme wie die LQ-Beiträge wird aus dem Rückgang der Übergangsbeiträge finanziert. Wenn die Betriebe die Höhe der Direktzahlungen halten wollen, müssen sie sich an den freiwilligen Programmen beteiligen können. Zusammen mit den vorgenommenen Vereinfachungen in der Projekterarbeitung und der reduzierten finanziellen Beteiligung der Kantone wurden als Konsequenz dieser Faktoren gesamtschweizerisch innerhalb sehr kurzer Zeit beinahe flächendeckend LQ-Projekte erarbeitet bewilligte das BLW 71 LQ-Projekte, aus jedem Kanton mindestens eines gehen 40 weitere Projekte in Umsetzung. Im ersten Jahr betrug der Mittelbedarf für die LQ-Beiträge 70 Mio. Franken, was 2,5% der Direktzahlungen entspricht. Durch die kantonalen Plafonds sind die Bundesmittel für LQ-Beiträge bis 2017 klar begrenzt. Schöpfen alle Kantone ihren Plafond aus, werden für die LQ- Beiträge rund 150 Mio. Franken Bundesgelder benötigt. 2.5 Hauptkritikpunkte Die Einstellung der landwirtschaftlichen Basis zu den LQ-Beiträgen ist ambivalent. Zwar ist die Beteiligung in den Projekten mit durchschnittlich 60% der Betriebe sehr hoch. Viele Landwirte sind aber kritisch gegenüber der neuen Beitragsart. Der Schweizer Bauernverband hatte sich gegen die Einführung der LQ-Beiträge ausgesprochen. Die mediale Berichterstattung ist bisher vorwiegend negativ und sehr einseitig. Sie beschränkt sich häufig in polemisierender Art auf Massnahmen im Hofbereich (Bauerngärten, Lagerung von Siloballen, vielfältige Tierhaltung etc.), welche nur einen sehr kleinen Anteil der Mittel ausmachen. Über die vielen unbestrittenen Massnahmen und positiven Beispiele von Projekten wird nur wenig berichtet. Am 6. Mai 2015 reichte Nationalrat Knecht eine Motion mit dem Titel Stopp bei den Landschaftsqualitätsprojekten 5. Er fordert sinngemäss die Abschaffung der LQ-Beiträge, da sie ein weiteres Extensivierungsprogramm seien, die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft in Frage stellen würden und die Umsetzung der Projekte zu komplex sei. Die Mittel sollen in die produzierende Landwirtschaft umgelagert werden. Zusammengefasst, sind die Hauptkritikpunkte an die LQB folgende: - Hoher administrativer Aufwand (für Betriebe und Kantone) - Das Programm wirkt extensivierend (hemmt Produktion) - Lächerliche Massnahmen, vor allem im Hofbereich (z.b. geordnete Lagerung von Siloballen, Bauerngärten) - Landwirte werden für Nichts-Tun bezahlt (es werden Beiträge bezahlt für Massnahmen, die bereits bisher umgesetzt wurden und für die Betriebe keinen Mehraufwand bedeuten) \ COO /19

6 3 Wirkungsmodell Im folgenden Wirkungsmodell sind die bei der Konzeption der Massnahme angenommenen Wirkungsweisen und Kausalzusammenhänge aufgezeigt. Input Konzept Aktivitäten Umsetzung Output (Leistungen) Outcome Impact Art.74 LwG - Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften - Regionale Festlegung von Landschaftszielen, Definition von Massnahmen und Festlegung von Beiträgen - Vertragsbasierte Direktzahlung (8- jährige Umsetzungsperiode) - Bundesanteil 90% der Beiträge. Seite Landwirte: - Abschluss von 8- jährigen Bewirtschaftungsvereinbarungen Seite BLW: - Bewilligung der Projekte - Auszahlung der Beiträge an Kantone - Vollzugshilfe und Beratung der Kantone - Oberaufsicht über die Kantone Seite Kanton: - Vollzug der LQ- Projekte gemäss Projektbericht - Ev. Beratung Erbrachte Leistungen Erhalt, Pflege und Neuschaffung von charakteristischen Elementen der Kulturlandschaft (Mehraufwand, Minderertrag, Rationalisierungsverzicht). Direkte Wirkung - Erhalt und Weiterentwicklung der Landschaftsvielfalt und der regional charakteristischen Kulturlandschaften - Bewusstsein für landschaftspflegerische Leistungen bei den Landwirten Indirekte Wirkung Einfluss landw. Bewirtschaftung auf: - Produktion - Umwelt - Markt Synergien & Konflikte mit anderen Massnahmen: - Biodiversität - Strukturverbesserung - PRE - Reg. Naturpärke Nachhaltige Raumentwicklung: - LQ-Projekte als Auslöser für andere Projekte Gesellschaft: - Wahrnehmung der Landschaft durch die Gesellschaft 4 Zweck und Evaluationsfragestellungen 4.1 Zweck und Übersicht zu den Fragestellungen Da es sich bei den LQ-Beiträgen um ein neues Instrument handelt, lässt sich die Wirkung erst nach ein paar Jahren umfassend evaluieren. Die 71 Projekte mit Umsetzungsbeginn 2014 werden 2021 am Ende der ersten Umsetzungsperiode sein. Zu diesem Zeitpunkt werden die ersten Resultate der projektspezifischen Evaluationen vorliegen. Aufgrund der andauernden politischen Debatte und weil die Einführung der LQ-Beiträge umstritten waren, ist es jedoch wichtig, möglichst rasch Ergebnisse zur Umsetzung und Wirkung des Instrumentes zu präsentieren. Eine erste diesbezügliche Bilanz lässt sich bereits nach zwei Jahren Umsetzung realisieren. Es handelt sich um eine erste Analyse der Wirkung im Bewusstsein, dass die Projekte noch nicht die volle Wirkung entfalteten. Die Evaluation soll zudem Aussagen zu den Hauptkritikpunkten des neuen Instrumentes liefern (siehe Kapitel 2.5) \ COO /19

7 Die Evaluation beinhaltet Fragestellungen auf allen vier Evaluationsebenen (Konzept, Umsetzung, Leistung, Wirkung / Zielerreichung) Evaluationsebene Konzept Umsetzung Leistung Wirkung Evaluationsinhalte Aufgaben und Verantwortung (auch finanziell): Aufteilung zwischen Bund und Kanton Beteiligung, ausgerichtete Beiträge Unterschiede in den Umsetzungsstrategien, Aufgabenteilungen (Kantonale Fachstellen Landwirtschaft und Natur und Landschaft, Trägerschaften) und Auswirkungen auf die Projektumsetzung Administrativer Aufwand für Bewirtschafter, Kantone und Trägerschaften (Projekterarbeitung, Vollzug, Abschluss von Bewirtschaftungsvereinbarungen) Erste Erfahrungen im Vollzug Analyse der in den LQ-Projekten umgesetzten Massnahmen Analyse von Mitnahmeeffekten Erste Beurteilung direkte Wirkung (Beitrag zum Erhalt der Landschaftsvielfalt und der regional charakteristischen Kulturlandschaften, Schliessung von Ziellücken, Bewusstsein für landschaftspflegerische Leistungen bei den Landwirten) Erste Beurteilung indirekte Wirkung (Auswirkung auf die landwirtschaftliche Produktion, Konflikte und Synergien mit anderen Massnahmen sowie Nebenwirkungen der LQ-Beiträge) 4.2 Evaluationsfragestellungen im Einzelnen Zu den einzelnen Evaluationsfragestellungen werden Methoden vorgeschlagen. Diese sind als Anregungen zu verstehen und können von den Offertstellern angepasst werden Evaluationsebene Konzept 1) Aufgaben und Verantwortung (auch finanziell): Aufteilung zwischen Bund und Kantone Die LQ-Beiträge sind als regionale Massnahme konzipiert und die Kantone haben einen grossen Handlungsspielraum: Die Kantone (oder regionale Trägerschaften unter Anleitung des Kantons) erarbeiten die Projekte, legen regionale Landschaftsziele, darauf ausgerichtete Massnahmen und die Beitragshöhen fest. Die Kantone sind für die Umsetzung verantwortlich. Sie finanzieren 10% der LQ-Beiträge. Dieser regionale und partizipative Ansatz wurde gewählt, weil Landschaftsqualität sehr regionsspezifisch ist. Ausserdem orientieren sich die LQ-Beiträge am Landschaftsverständnis der Europäischen Landschaftskonvention und befolgen die Politikempfehlungen des NFP 48 befolgen. Der Bund beurteilt und bewilligt die Projekte. Er prüft dabei die regionalen Landschaftsziele, die vorgeschlagenen Massnahmen und die festgelegten Beitragshöhen. In der Rückmeldung an die Kantone fordert der Bund Anpassungen auf der Ebene der Landschaftsanalyse, der Massnahmen und Beiträge (z.b. Streichen von Massnahmen, Kürzen von Beiträgen). Evaluationsfragestellung: Methode: - Wie sinnvoll ist die Verteilung von Aufgaben/Kompetenzen (Handlungsspielräume) und (finanzieller) Verantwortung zwischen Bund und Kantonen hinsichtlich der Zielerreichung der LQ-Beiträge? - Beurteilung auf Basis internationaler wissenschaftlicher Literatur zur Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen (z.b. OECD) \ COO /19

8 4.2.2 Evaluationsebene Umsetzung 1) Beteiligung, ausgerichtete Beiträge Das BLW liefert den Auftragnehmern eine detaillierte Auswertung der teilnehmenden Bewirtschafter sowie der ausgerichteten Beiträge auf den Ebenen Projekt, Kanton, sowie den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Zonen 6 (Tal-, Hügelzone, Bergzone I-IV, Sömmerungsgebiet) und Betriebstypen 7. Evaluationsfragestellungen: Methode: - Welche Unterschiede gibt es bezüglich Höhe der ausgerichteten Beiträge und Grad der Beteiligung zwischen den verschiedenen Projekten, Kantonen, landwirtschaftlichen Zonen und Betriebstypen und Massnahmen? - Wie lassen sich die Unterschiede erklären bzw. begründen? - Statistische Auswertung der AGIS-Daten 2) Unterschiede in den Umsetzungsstrategien, Aufgabenteilungen (Kantonale Fachstellen Landwirtschaft und Natur und Landschaft, Trägerschaften) und Auswirkungen auf die Projektumsetzung Bei der Erarbeitung der LQ-Projekte haben die Kantone sehr unterschiedliche Strategien angewendet: Einige Kantone haben, zum Teil zusammen mit regionalen Trägerschaften, bereits im ersten Jahr der Umsetzung flächendeckend und unter hohem Zeitdruck LQ-Projekte erarbeitet und dem BLW zur Bewilligung eingereicht. Andere Kantone haben die Umsetzung anhand eines Projektes getestet, um anschliessend weitere Projekte einzureichen. Auch die Aufgabenteilung zwischen den Projektträgerschaften und dem Kanton ist sehr unterschiedlich. Einige Kantone haben sehr viele Aufgaben delegiert (Erarbeitung der Projekte, Beratung, Kommunikation), andere Kantone beziehen die Regionen kaum in die Erarbeitung und Umsetzung ein. Zudem war auch der Einbezug der verschiedenen kantonalen Fachstellen und dabei insbesondere der Fachstellen Landschaft sehr unterschiedlich organisiert (von der engen Zusammenarbeit in kantonalen Arbeits- und/oder Steuerungsgruppen über die Begleitung der einzelnen regionalen Projekte bis hin zu nur Vernehmlassung der Berichtsentwürfe). Schliesslich gibt es kantonale Unterschiede beim Vorgehen zum Abschluss der Bewirtschaftungsvereinbarungen und dem Anmelden der Massnahmen. Einige Kantone führen zum Abschluss der Vereinbarungen einzelbetriebliche Beratungen durch. In anderen Kantonen wählen die Betriebe die LQ-Massnahmen per Selbstdeklaration aus. Evaluationsfragestellung: Methode: - Welche Auswirkungen haben: o Aufgabenteilung Kanton Trägerschaft o Einbezug kantonale Fachstelle Natur- und Landschaft o Umsetzungsstrategien (Abschluss Bewirtschaftungsvereinbarungen, Massnahmenanmeldung) auf die Beteiligung in den LQ-Projekten, die Qualität der Umsetzung und die Akzeptanz des neuen Instrumentes bei den Landwirten? - Durch die Evaluatoren zu definieren - Das BLW schlägt eine Stichprobe von zu untersuchenden Kantonen vor und bespricht diese mit den Evaluatoren. 6 Definition der landwirtschaftlichen Zonen siehe > Themen > Landwirtschaftliche Zonen; Link 7 Betriebstypologie FAT99 siehe > Dokumentation > Publikationen > Agrarbericht 2014 > Begriffe und Methoden; Link \ COO /19

9 3) Administrativer Aufwand für Bewirtschafter, Kantone und Trägerschaften (Projekterarbeitung, Vollzug, Abschluss von Bewirtschaftungsvereinbarungen) Bei der Erarbeitung und Umsetzung der LQ-Projekte fallen für die Kantone, Trägerschaften und die Bewirtschafter administrative Aufwände an: - Eine regionale Trägerschaft oder der Kanton erarbeitet für ein Projektgebiet (Talschaft, Naturpark, Bezirk etc.) unter Einbezug der Landwirte ein LQ-Projekt: Festlegen von Landschaftszielen unter Berücksichtigung der bestehenden landschaftsbezogenen Grundlagen, Ausarbeiten eines darauf ausgerichteten Massnahmenkonzepts inkl. Festlegung der Beiträge, Verfassen des Projektberichtes. Für die Landschaftsanalyse und Moderation des Mitwirkungsverfahrens werden i.d.r. Landschaftsfachpersonen beigezogen. Die Projekterarbeitung kann vom Bund mit Coaching-Beiträgen unterstützt werden. Am Ende der Umsetzungsperiode erfolgt die Projektevaluation (Auswertung der Umsetzungs- und Wirkungsziele). - Das kantonale Landwirtschaftsamt ist für den Vollzug der LQ-Projekte verantwortlich. Dies beinhaltet die Programmierung des kantonalen Erhebungssystems für LQ-Massnahmen, den Abschluss der Bewirtschaftungsvereinbarungen, die Information und ev. Beratung der Betriebe sowie die Organisation der Kontrollen. - Damit sich die Betriebe an den LQ-Projekten beteiligen können, müssen sie sich über die Bedingungen zur Teilnahme informieren, eine Vereinbarung abschliessen, die LQ-Massnahmen deklarieren und jährlich mit dem Gesuch für Direktzahlungen LQ-Beiträge beantragen. Die Betriebe werden mindestens einmal pro Umsetzungsperiode kontrolliert. Evaluationsfragestellungen: Methoden: - Welche administrativen Aufwände fallen in der Erarbeitung und im Vollzug der LQ-Projekte an und für wen (Bund, Kanton, landwirtschaftliche Beratung und Verbände, Landwirte, ) fallen diese Aufwände an? - Wer trägt die Kosten der administrativen Aufwände (Bund, Kanton, landwirtschaftliche Beratung und Verbände, Landwirte, )? - Wie ist das Verhältnis der Projektkosten (Erarbeitung und Vollzug) zu den insgesamt während der Laufzeit der Projekte ausgerichteten Beiträgen? - Von welchen bestehenden Grundlagen/Arbeiten/Projekten konnte profitiert werden, wie gross wird dieser Anteil finanziell eingeschätzt? - Befragung von Bewirtschaftern, Kantonen und Landschaftsfachpersonen. - Die Auftragnehmer schlagen eine Methode vor, um vergleichbare Aussagen zwischen den Kantonen zu erhalten und wenden diese in vom BLW ausgewählten Kantonen an. 4) Erste Erfahrungen im Vollzug Evaluationsfragestellungen: Methode: - Welche Erfahrungen machen die Kantone im Vollzug der LQ- Projekte? (z.b. Synergien mit anderen Projekten, die LQP als Antwort auf bestehende landschaftliche Herausforderungen, Mehrwert durch LQP z.b. durch die entstehende Zusammenarbeit der Akteure etc). - Was lässt sich daraus für die Weiterentwicklung des Instruments ableiten? - Befragung von Kantonen \ COO /19

10 4.2.3 Evaluationsebene Leistung 1) Analyse der in den LQ-Projekten umgesetzten Massnahmen Die vom BLW bewilligten LQ-Projekte beinhalten sehr umfangreiche Massnahmenkataloge. Das BLW hat die von den Kantonen im Jahr 2014 umgesetzten Massnahmen kategorisiert, um generelle Aussagen zur Ausrichtung der LQ-Projekte (Stossrichtung der geförderten Massnahmen, Mittelverteilung) machen zu können. Tabelle 1: Evaluationsfragestellungen: Methode: - Wie sinnvoll ist diese Einteilung, um generelle Aussagen zur Ausrichtung der LQ-Projekte machen zu können? - Wäre eine weitere Differenzierung sinnvoll oder wäre eine andere Einteilung zielführender? Wenn ja, welche? - Analyse der in den Projekten vorgeschlagenen Massnahmen (Projektberichte). 2) Analyse von Mitnahmeeffekten Auf der Leistungsebene kann es Mitnahmeeffekte geben. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass Landwirte auch ohne LQ-Beiträge die Landschaft pflegen würden. Andererseits ist es denkbar, dass Landwirte Beiträge für LQ-Massnahmen erhalten, welche sie sowieso getroffen hätten (Z. B. ein Betrieb, der ohnehin nur Heu produziert, setzt die LQ-Massnahme Verzicht auf Siloballen um). Diese Mitnahmeeffekte sowie die Frage, ob die Landschaftselemente auch ohne LQ-Beiträge erhalten und gepflegt würden, sind zu evaluieren. Evaluationsfragestellung: Methode: - Welche Mitnahmeeffekte sind in welchem Ausmass festzustellen? - Wie hoch ist der Anteil an Landschaftselementen, die ohne LQ-Beiträge nicht mehr erhalten und gepflegt würden? Und um welche Elemente handelt es sich? - Analyse der in den Projekten vorgeschlagenen Massnahmen (Projektberichte). - Weitere Methoden offen \ COO /19

11 4.2.4 Evaluationsebene Wirkung Aufgrund der hohen Beteiligung und der grossen Anzahl Projekte können bereits nach zwei Jahren Umsetzung gewisse Auswirkungen der Projekte aufgezeigt werden. 1) Erste Beurteilung direkte Wirkung (Beitrag zum Erhalt der Landschaftsvielfalt und der regional charakteristischen Kulturlandschaften, Schliessung von Ziellücken, Bewusstsein für landschaftspflegerische Leistungen bei den Landwirten) Evaluationsfragestellungen: Methoden: - Inwiefern tragen die Massnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung regional charakteristischer Landschaftselemente und der Landschaftsvielfalt bei? - Werden mit den LQ-Beiträgen Ziellücken geschlossen, d.h. Elemente unterstützt, die bisher nicht oder zu wenig gefördert wurden? - Inwiefern verändert sich durch die LQ-Projekte bei den Landwirten das Bewusstsein für ihre landschaftspflegerische Leistung? - Fachliche Analyse des Beitragskonzepts und Bewertung der Umsetzung - Befragung verschiedener Akteure (Landschaftsfachpersonen, kantonale Fachstellen, ) 2) Erste Beurteilung indirekte Wirkung (Auswirkung auf die landwirtschaftliche Produktion sowie Konflikte und Synergien mit anderen Massnahmen) Evaluationsfragestellungen: Methoden: - Welche Massnahmen wirken sich extensivierend auf die landwirtschaftliche Produktion aus? Welche steigern die landwirtschaftliche Produktion? Welche Massnahmen haben keinen Einfluss auf die landwirtschaftliche Produktion? - Welche Synergien und Konflikte mit anderen agrarpolitischen Massnahmen lassen sich identifizieren (z.b. mit Biodiversitätsförderflächen)? - Welche Nebenwirkungen (positiv oder negativ) haben die LQ- Beiträge (z.b. auf die Märkte oder die Kohärenz der Agrarpolitik)? - Analyse der in den Projekten enthaltenen Massnahmen bezogen auf die Auswirkung auf die landwirtschaftliche Produktion. Mit den Resultaten ist eine Berechnung der Anteile an extensivierenden und produktionsfördernden Massnahmen möglich (Auswertung AGIS-Daten durch BLW). - Befragung verschiedener Akteure \ COO /19

12 4.3 Vorhandenen Grundlagen Richtlinien und Arbeitshilfen Die Richtlinien und Arbeitshilfen für die Erarbeitung von LQ-Projekten stellt das BLW auf der Webseite zur Verfügung ( > Themen > Direktzahlungen > Landschaftsqualitätsbeiträge > Erarbeitung von Projekten; Link) Bewilligte LQ-Projekte Sämtliche bewilligte LQ-Projekte sind auf der Webseite des BLW publiziert ( > Themen > Direktzahlungen > Landschaftsqualitätsbeiträge > Bewilligte Projekte. Link). Die Projektberichte verfügen über folgende Inhalte: - Prozess der Projekterarbeitung - Bestehende landschaftsrelevante Grundlagen - Regionale Landschaftsziele - Massnahmen - Umsetzungsziele - Vollzug der Projekte (Abschluss der Vereinbarungen, Beratung, Evaluation der Projekte) AGIS Daten Die Kantone liefern dem BLW über das agrarpolitische Informationssystem AGIS jährlich folgende Daten zu den Landschaftsqualitätsbeiträgen: - Teilnehmende Betriebe - Umgesetzte Massnahmen pro Betrieb und Projekt - Ausgerichtete Beiträge pro Betrieb und Projekt Der Fachbereich Agrarinformationssysteme des BLW stellt für die Evaluation Auswertungen zur Verfügung und kann nach Bedarf weitere Auswertungen aus der AGIS-Datenbank erstellen Auswertungen aus dem Monitoring Die AGIS Daten der LQ-Projekte werden am BLW ausgewertet. Indikatoren werden aufgebaut und die Entwicklung der Indikatoren verfolgt. Die relevanten Indikatoren der LQ-Projekte sind: - Anzahl LQ-Projekte - Aufteilung der LQ-Projekte in der Schweiz, nach Kanton, Zone - Deckungsgrad der LQ-Projekte der ganze Schweiz (total ha, total Kantone) - Massnahmen der LQ-Projekte (siehe auch Tabelle 1, Massnahmenkategorie) - Anzahl beteiligte Landwirte, beteiligte Betriebe, beteiligte Betriebstypen - Entwicklung des Produktionsumsatzes der Landwirtschaftsbetriebe von 2010 bis 2016, die an den LQ-Projekten teilnehmen Finanzielle Indikatoren: - Total der LQ-Beiträge, in % der gesamten Direktzahlungsbeiträge - Mittelverteilung der LQ-Beiträge - Unterschiedliche Grösse der LQ-Projekte: Aufteilung nach Höhe der Beiträge - Durchschnittlicher Anteil der LQ-Beiträge am gesamten landwirtschaftlichen Direktzahlungseinkommen \ COO /19

13 - Kantonale Budget-Anteile, Vergleich der kantonale Budgets Die Indikatoren stehen auf den Ebenen Betrieb, Projekt, Kanton, landwirtschaftliche Zone, Region, Betriebstyp zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit den Evaluatoren und je nach Bedürfnis der Evaluatoren können noch weitere Auswertungen der LQ-Projekte (auch aus breiteren Datenquelle wie Marktdaten) vom BLW durchgeführt werden. Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (rund Betriebe) steht auch zur Verfügung und kann nach Bedarf von den Evaluatoren benutzt werden, um weitere Auswertungen zu erstellen 8. Zum Beispiel können Auswertungen des Anteils LQB am gesamten Agrareinkommen durchgeführt werden. 5 Erwartete Produkte und Leistungen Eine Gruppe mit Vertretern des BLW und des BAFU aus den Bereichen Landschaft, Direktzahlungen und agrarpolitische Evaluation wird den Prozess begleiten. Das Vorgehen sowie die Zwischen- und Schlussresultate werden mit der Begleitgruppe besprochen. Sie dient als Echoraum. Wir erwarten von den Evaluatoren folgende Produkte und Leistungen: 1) Detailkonzept zuhanden der Begleitgruppe (Vorgehen, definitive Wahl der Methoden, Planung für das Verfassen des Zwischen- und Schlussberichts) - Präsentation des Konzepts und Besprechung mit der Begleitgruppe - Bei Bedarf max. zwei weitere Sitzungen 2) Zwischenbericht zuhanden der Begleitgruppe (Erste Resultate, Stand der Arbeiten, Aufzeigen von Hürden bei der Beantwortung der Evaluationsfragestellungen) - Präsentation des Zwischenberichts und Besprechung mit der Begleitgruppe - Bei Bedarf max. eine weitere Sitzung 3) Schlussbericht mit den Elementen des Zwischenberichts sowie den Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Instrumentes. 4) Präsentation des Schlussberichts und Besprechung mit der Begleitgruppe Sämtliche erhobene Daten sind Eigentum des BLW. Alle Dokumente können wahlweise auf Deutsch oder Französisch verfasst werden. 6 Zeitplan und Kostendach Zeitplan 7. September 2015 Ausschreibung der Evaluation 28. September 2015 Frist Eingabe Rückfragen zur Ausschreibung 14. Oktober 2015 Versand Antworten auf die Rückfragen zur Ausschreibung an interessierte Institutionen 30. Oktober 2015 Frist für die Angebotseinreichung 23. November 2015 Wahl der Evaluatoren Bis 22. Dezember 2015 Auftragsbereinigung mit dem Auftragsnehmenden (Sitzung im BLW), Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages Bis Mitte März 2016 Umsetzung, erste Phase; definitive Wahl der Methoden, Detailkonzept zuhanden der Begleitgruppe (inkl. Sitzung) 8 Die methodischen Grundlagen zu ZAB-Daten von Agroscope sind beschrieben unter: \ COO /19

14 Bis Ende August 2016 Bis Mitte Dezember 2016 Umsetzung zweite Phase; Zwischenbericht an die Begleitgruppe (inkl. Sitzung) Ende des Projekts bzw. des Auftrags; Vorlegen und Präsentation des Schlussberichts (inkl. Sitzung) Kostendach Das Kostendach für die Gesamtkosten (inkl. Spesen und MwSt.) soll CHF nicht überschreiten. 7 Auftraggeber und Verantwortlichkeit Der Auftraggeber der Evaluation und der Verwender der Ergebnisse auf Bundesebene ist der Fachbereich Direktzahlungsprogramme des BLW. Er ist verantwortlich und zuständig für die Klärung und Verfeinerung von Fragestellungen, Verfahren und Dokumentation sowie für die Interpretation und Umsetzung der Ergebnisse. Er ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen. Eine Gruppe mit Vertretern des BLW und des BAFU wird den Prozess begleiten. Verantwortlich für die Massnahme: Victor Kessler, Leiter Fachbereich Direktzahlungsprogramme ( , victor.kessler@blw.admin.ch) Evaluationsverantwortliche: Mirjam Arnold, Fachbereich Direktzahlungsprogramme ( , mirjam.arnold@blw.admin.ch) Fragen zur Ausschreibung können bis zum 28. September 2015 schriftlich an mirjam.arnold@blw.admin.ch gestellt werden. Institutionen, die Interesse an den Antworten auf die gestellten Fragen haben, können sich bis zum 28. September 2015 bei mirjam.arnold@blw.admin.ch melden. Den Fragestellern und den interessierten Institutionen wird bis zum 14. Oktober 2015 eine anonymisierte Liste mit allen Fragen und Antworten zugestellt. 8 Anforderungen bezüglich Form der Offerte Die Offerte (max. 15 Seiten ohne Anhang) muss schriftlich eingereicht werden, unterzeichnet von der unterschriftsberechtigten Person. Der Ablauf der Arbeiten muss aus der Offerte klar hervorgehen und mit deutlich abgegrenzten Phasen beschrieben sein. Offerten umfassen zudem im Detail insbesondere: - Darstellung des zur Anwendung kommenden Evaluationsdesigns und der Untersuchungsmethoden zur Beantwortung der Evaluationsfragestellungen; - Einen detaillierten Zeitplan; - Aufwand und Kosten in Stunden und Franken mit Angabe Kostendach (inkl. Spesen und MwSt.) 9 Verfahrensart und eingeladene Stellen Eine Zusammenarbeit von Politikevaluatoren, Agronomen/(Agrar-)Ökonomen und Landschaftsfachpersonen ist besonders erwünscht. Die Auftraggeberin wünscht aber nur einen Vertragspartner, der gleichzeitig die Verantwortung und Koordination übernimmt. Dieser muss aus der Offerte klar hervorgehen. Der Auftrag wird öffentlich ausgeschrieben \ COO /19

15 Zudem werden folgende Stellen eingeladen, ein Angebot vorzulegen: Politikevaluation: - Econcept - Infras, Forschung und Beratung - Evaluanda - Université de Lausanne, Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) Landschaft: - Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Forschungsgruppe Sozialwissenschaftliche Landschaftsforschung - Hochschule für Technik Rapperswil (HSR), Institut für Landschaft und Freiraum - Haute école du paysage, d Ingénierie et d architecture de Genève (Hepia), Institut du Paysage, d'architecture, de la Construction et du Territoire - Stiftung Landschaftsschutz - Naturaqua, Planung, Beratung, Kommunikation - raum-landschaft - Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), Forschungsgruppe Landschaft - Steiger Texte, Konzepte, Beratung - Urbaplan - L Atelier du paysage Agronomie/Agrarökonomie: - Flury & Giuliani - ETH (Planung von Landschaften und Urbanen Systemen PLUS, Institut für Umweltentscheidungen IED) - Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), Fachgruppe Agrarwirtschaft - Acade ( Ausgewählte Evaluationsteams können bei Bedarf zu einer Präsentation und Verhandlung ihrer Eingabe vor einer Fach-/Expertengruppe des BLW eingeladen werden. 10 Einreichung der Offerte Die Offerte ist in Papierform und elektronisch einzureichen bei: Bundesamt für Landwirtschaft Fachbereich Direktzahlungsprogramme Mirjam Arnold Mattenhofstrasse Bern mirjam.arnold@blw.admin.ch Die Offerte ist einzureichen bis am 30. Oktober \ COO /19

16 11 Beurteilungskriterien der Offerten Die Beurteilungskriterien sind in zwei Gruppen eingeteilt: - die Eignungskriterien (EK) - die thematischen Beurteilungskriterien (BK). Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. Eignungskriterien (EK) Beschreibung der Kriterien EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK 2 EK 3 EK 4 EK 5 EK 6 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Dies bedeutet, dass das Evaluationsteam fachliche und methodologische Qualifikationen in den Bereichen Volkswirtschaft/Politikevaluation, Landschaft, Agronomie/(Agrar-)Ökonomie sowie Erfahrungen mit gleichen/verwandten Problemstellungen nachweisen kann. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens zwei Referenzprojekten nach. Personelle Ressourcen und fachliche Kompetenz Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen und die fachliche Kompetenz, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in [deutscher oder französischer] Sprache erstellen und abliefern können. Ersatz von Mitarbeitenden Im Rahmen der Auftragserfüllung können wichtige Gründe wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. auftreten, die dazu führen, Nachweis Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist nur auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach abgeschlossener Angebotsevaluation weitere Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verlangen. Schriftlicher Nachweis der Referenzprojekte in der Offerte mit mindestens folgenden Angaben: - Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags; - Umfang des durchgeführten Auftrages; - Umschreibung der erbrachten Leistungen; Schriftliche Angaben in der Offerte der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen und zur fachlichen Kompetenz der eingesetzten Personen (CV).. Angabe in der Offerte von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Schriftliche Angaben in der Offerte zu den Sprachkenntnissen der Schlüsselpersonen (CV). Schriftliche Bestätigung in der Offerte \ COO /19

17 EK 7 EK 8 EK 9 dass für das Projekt vorgesehene Personen ersetzt werden müssen. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch gleich qualifizierte Personen verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): für Dienstleistungsaufträge. Form- und fristgerechte Einreichung der Offerte Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 1) Schriftliche Bestätigung in der Offerte. Angebote, die nicht form- (vgl. Kapitel 8) und fristgerecht eintreffen, werden nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden thematischen Beurteilungskriterien werden einzeln bewertet. Das Beurteilungskriterium 2 hat im Vergleich zu den anderen Beurteilungskriterien doppeltes Gewicht. Thematische Beurteilungskriterien (BK) Anteil an maximal erreichbarer Punktzahl 100% 70% 30% 0% BK 1 Evaluationsauftrag Indikator 1a: Aus der Offerte geht transparent und nachvollziehbar hervor, dass die Offertsteller den agrarpolitischen Kontext verstehen. Indikator 1b: Aus der Offerte geht transparent und nachvollziehbar hervor, dass die Offertsteller die Massnahme verstehen. BK 2 Evaluationskonzept Indikator 2a: Das Konzept ist klar und gut begründet. Indikator 2b: Die gewählte Methode respektive Methodenkombination verspricht eine erfolgreiche Beantwortung der Evaluationsfragen. 100% = trifft vollumfänglich zu / 70% = trifft überwiegend zu / 30% = trifft nur bedingt zu / 0% = trifft gar nicht zu Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Kriterien: Vollständigkeit der eingereichten Nachweise und Dokumente Nachvollziehbarkeit der eingereichten Nachweise und Dokumente Erfüllung der qualitativen Anforderungen Die volle Prozentzahl (100 Prozent) wird vergeben, wenn die Kriterien vollumfänglich erfüllt werden. 70 Prozent werden vergeben, wenn die Kriterien überwiegend erfüllt werden. 30 Prozent werden vergeben, wenn die Kriterien nur bedingt erfüllt werden. 0 Prozent werden vergeben, wenn kein Kriterium erfüllt wird \ COO /19

18 Die von einer Anbieterin so erreichten Punkte werden zusammengezählt. Maximal können 600 Punkte erreicht werden. Maximal erreichbare Punktzahl BK Indikator Maximal erreichbare Punktzahl BK 1 Indikator 1a 100 Indikator 1b 100 BK 2 Indikator 2a 200 Indikator 2b 200 Total Punkte Wichtige Dokumente Berichte der bewilligten LQ-Projekte ( > Themen > Direktzahlungen > Landschaftsqualitätsbeiträge > Bewilligte Projekte; Link) Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101) Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) Europäische Landschaftskonvention ( > Themen > Landschaft > Instrumente & Aufgaben > International > Europäische Landschaftskonvention; Link) B. Lehmann, U. Steiger & M. Weber, Landschaften und Lebensräume der Alpen, 2007( Richtlinie und Arbeitshilfen Landschaftsqualitätsbeitrag ( > Themen > Direktzahlungen > Landschaftsqualitätsbeiträge > Erarbeitung von Projekten; Link) Schlussbericht Pilotprojekte und Evaluation Pilotprojekte AGRIDEA ( > Themen > Direktzahlungen > Landschaftsqualitätsbeiträge > Pilotprojekte; Link) Umweltziele Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 2008 ( > Dokumentation > Publikationen > Biodiversität; Link) Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR ) \ COO /19

19 13 Anhang Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge 14 Abkürzungsverzeichnis AGIS Agrarpolitisches Informationssystem AP Agrarpolitik BAFU Bundesamt für Umwelt BLW Bundesamt für Landwirtschaft DZV Direktzahlungsverordnung LN Landwirtschaftliche Nutzfläche LQ Landschaftsqualität LQB Landschaftsqualitätsbeiträge LwG Landwirtschaftsgesetz NFP Nationales Forschungsprogramm NST Normalstoss OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PRE Projekt regionale Entwicklung ZAB Zentrale Auswertung der Buchhaltungsdaten \ COO /19

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