25 Jahre Patientenverfügung. Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu

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1 25 Jahre Patientenverfügung Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung in Sindelfingen Stadthalle, Schillerstraße 23 Dienstag, 2. Mai 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen Dr. med. Götz Knappe, Arzt in Herrenberg Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender Kreisseniorenrat Moderation Manfred Koebler, Vors. KSR Festredner: Thomas Strobl Stellv. Ministerpräsident u. Innenminister Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Foyer präsentieren soziale Organisationen ihre Angebote.

2 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung

3 25 Jahre Patientenverfügung 1. Teil: >>> Patientenverfügung >>> Vorsorgevollmacht >>> Betreuungsverfügung

4 25 Jahre Patientenverfügung 2. Teil: Grußworte: Landrat Roland Bernhard OB Dr. Bernd Vöhringer

5 25 Jahre Patientenverfügung 2. Teil: Thomas Strobl Stellv. Ministerpräsident B-W Innenminister Aktuelle politische Themen und Schwerpunkte Regierungsarbeit

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7 Kreisseniorenrat Vorsorge: Broschüre, Formulare, Vorträge Seniorenfreundliche Handwerker Wohnen, Pflege Einsame: Besuchsdienste Schreibwettbewerb Fachtage Mobilität im Alter PC-Internet Coaching Fit für Bewerbungen

8 Coaching- Team Seit 10 Jahren 30 Ehrenamtliche 30 Schulen im LK Trainings

9 180 Handwerker wurden als Seniorenfreundlich zertifiziert davon sind 28 aus Sindelfingen

10 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung

11 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung 1992: Dr. Ulrich Keppler, KSR BB und Kreissozialamt geben die 1. Patientenverfügung heraus

12 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung 1997: Justizministerium B-W erkennt Pat.verfügungen rechtlich an; empfiehlt die Böblinger Pat.verfügung

13 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung In 25 Jahren: Formular häufig angepasst wegen neuer Gesetze und Verordnungen und medizinischer Erkenntnisse

14 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung Heutzutage: Von Ärzten voll anerkannt In Kliniken u. Pflegeheimen: Haben Sie eine Patientenverfügung?

15 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung Heutzutage: Unsere Pflegeheime berichten: 60% der neu ankommenden Bewohner haben eine Patientenverfügung

16 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung 2017: Unsere Böblinger Patientenverfügung wurde mittlerweile mal verteilt in ganz Deutschland

17 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung In letzten Jahren: Zur Patientenverfügung einiges hinzugefügt:

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23 36 Großveranstaltungen im LK BB: >>> Patientenverfügung >>> Vorsorgevollmacht >>> Betreuungsverfügung

24 36 Großveranstaltungen im LK BB mit einem Arzt einem Notar der Betreuungsbehörde dem KSR

25 36 Großveranstaltungen im LK BB: Im Foyer präsentieren Vereine und Organisationen aus dem sozialen Bereich ihre Angebote und Dienstleistungen

26 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung 2. Mai 2017: 37. Großveranstaltung in Sindelfingen

27 25 Jahre Böblinger Patientenverfügung 2. Mai 2017: 37. Großveranstaltung in Sindelfingen 21 Organisationen im Foyer

28 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen 3. Dr. med. Götz Knappe, Arzt und Palliativmediziner in Herrenberg 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR Moderation: Manfred Koebler

29 Andreas Kleiß Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen

30 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen 3. Dr. med. Götz Knappe, Arzt und Palliativmediziner in Herrenberg 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR Moderation: Manfred Koebler

31 Sandra Waiblinger Notarin in Sindelfingen

32 Dr. med. Götz Knappe Arzt, Palliativmediziner aus Herrenberg, im Palliativ-Care-Team von SAPV Leonberg

33 Horst Hörz Stellv. Vorsitzender Kreisseniorenrat, ehemals Sozialdezernent Landratsamt Böblingen

34 Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Stadthalle Sindelfingen,

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36 Vorsorgevollmacht ist wichtig da keine automatische Vertretung durch den Ehepartner gegeben ist, auch nicht für erwachsene Kinder und umgekehrt

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38 Im Landkreis Böblingen haben wir bestehende gesetzliche Betreuungen

39 Vorsorgevollmacht Landkreis Böblingen hat die wenigsten Betreuungen in Deutschland bezogen auf die Zahl der Einwohner des Landkreises

40 Ein Gehirnschlag oder Herzinfarkt kann jeden treffen. Was dann.? 40

41 Wenn der Sohn zu schnell unterwegs war 41

42 Unsere Oma kann sich nicht mehr selbst versorgen 42

43 Vorsorgevollmacht ist wichtig da ohne eine Vorsorgevollmacht droht ein aufwändiges, zeitintensives Gesetzliches Betreuungsverfahren: o Medizin. Gutachten o Betreuungsbehörde o ggf. Verfahrenspfleger o Betreuungsgericht/Notar

44 Die gesetzliche Betreuung: ist vom Staat eingesetzt, wird vom Staat kontrolliert: Genehmigungen durch den Notar Jährliche Berichtspflichten Darstellung Vermögenslage Hohe Kosten je nach Vermögen

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46 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Privatschriftliche Beglaubigung der Beurkundung Vollmacht Unterschrift durch durch Notar Betreuungsbehörde im Landratsamt

47 Zusammenfassung:

48 1. Das Gespräch mit den Angehörigen sollte an erster Stelle stehen!

49 2. Warten Sie nicht zu lange!

50 3. Vorsorge treffen heißt Verantwortung für sich zu übernehmen und bedeutet eine große Entlastung für Angehörige!

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52 Betreuungsverfügung Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Wohnort:... Straße:... Telefon, Telefax, -adresse:.. Für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss, lege ich hiermit folgendes fest: Zu meinem Betreuer/meiner Betreuerin soll bestellt werden: Name, Vorname:... Geburtsdatum, Geburtsort:.. Wohnort, Straße:... Telefon, Telefax, -adresse:

53 Wir suchen Sie!

54 # / Service und Verwaltung / Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde

55 25 Jahre Patientenverfügung Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung in Sindelfingen Stadthalle, Schillerstraße 23 Dienstag, 2. Mai 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen Dr. med. Götz Knappe, Arzt in Herrenberg Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender Kreisseniorenrat Moderation Manfred Koebler, Vors. KSR Festredner: Thomas Strobl Stellv. Ministerpräsident u. Innenminister Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Foyer präsentieren soziale Organisationen ihre Angebote.

56 Die Vorsorgevollmacht aus Sicht der Notarin: Sandra Waiblinger Notarin in Sindelfingen

57 General- und Vorsorgevollmacht Beurkundung: persönliche Beratung und Belehrung durch den Notar verantwortlich für den Inhalt der Urkunde Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers Beweiskraft der Urkunde

58 General- und Vorsorgevollmacht Umfang: ein oder mehrere Bevollmächtigte/r, z.b. Ehegatte/Lebenspartner, Kinder gesamter Vermögensbereich, insbesondere auch Grundeigentum gesamte Personensorge, Gesundheitsfürsorge etc. jedoch nicht: Patientenverfügung!

59 General- und Vorsorgevollmacht Formelles: Vollmacht gilt ab Beurkundung, aber: Vollmachtgeber bestimmt selbst den Zeitpunkt der Weitergabe/Aushändigung der Urkunde an den Bevollmächtigten Original bleibt beim Notar

60 General- und Vorsorgevollmacht Formelles: für jeden Bevollmächtigten eine eigene Ausfertigung der Urkunde jederzeit weitere Ausfertigungen, insbesondere bei Verlust der Urkunde Vollmacht ist jederzeit widerruflich

61 General- und Vorsorgevollmacht Formelles: Vollmacht gilt über den Tod hinaus Möglichkeit der Erfassung im Zentralen Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgevollmachten

62 General- und Vorsorgevollmacht Können und Dürfen : maßgeblich sind die Wünsche und Bedürfnisse sowie die Anweisungen des Vollmachtgebers

63 25 Jahre Patientenverfügung Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung in Sindelfingen Stadthalle, Schillerstraße 23 Dienstag, 2. Mai 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen Dr. med. Götz Knappe, Arzt in Herrenberg Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender Kreisseniorenrat Moderation Manfred Koebler, Vors. KSR Festredner: Thomas Strobl Stellv. Ministerpräsident u. Innenminister Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Foyer präsentieren soziale Organisationen ihre Angebote.

64 Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Zustand geraten, in dem Sie ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können

65 Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie liegen in einem Krankenhaus auf einer Intensivstation überall Kabel, Schläuche, Piepsen von Geräten die behandelnden Ärzte wissen recht gut, dass sie nicht mehr im Sinne einer Erhaltung der Lebensqualität helfen können, aber sie müssen es, weil dies ihr Auftrag ist.

66 Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem unmittelbaren Sterbeprozess aufgrund einer nachstehend beschriebenen Erkrankung.

67 Unmittelbarer Sterbeprozess Bei Tumorerkrankung Nach Schlaganfall Nach Herzinfarkt Nach Nierenversagen

68 Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Ihr Gehirn ist in Folge eines nachstehend beschriebenen Ereignisses unwiderruflich geschädigt

69 Hirnschädigung - Koma Schlaganfall Hirnblutung Sauerstoffmangel nach Wiederbelebung Koma nach Unfall

70 Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie leben aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung in einer völlig anderen Welt.

71 Demenzerkrankung und haben keinerlei realistische Einschätzung der eigenen Situation mehr

72 Wünsche Was wünschen Sie sich?

73 Wünsche Sie wünschen sich lindernde pflegerische Maßnahmen sowie die wirksame Bekämpfung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe

74 Wünsche Sie wünschen sich auch Bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung, falls diese notwendig sind, auch wenn es hierdurch zu einer Verkürzung der Lebenszeit kommen sollte

75 Wünsche Sie möchten, wenn dies irgendwie möglich ist, zu Hause oder zumindest in vertrauter Umgebung sterben

76 Wünsche/Forderungen Sollte eine der oben genannten Situationen eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrücklich allen lebensverlängernden oder auch nur lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B. Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung.

77 Wünsche/Forderungen Auch fordere ich, dass keine Dialyse mehr durchgeführt wird und dass die Gabe von Antibiotika oder Blutbestandteilen unterbleibt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art sind einzustellen.

78 Nur Wunsch? Nur Forderung? Ja, solange dies nicht ausdrücklich in einer Patientenverfügung dokumentiert ist!

79 Patientenverfügung wie? wo? Eine immer gute Anlaufstelle für Fragen bezüglich einer Patientenverfügung ist die Hausarztpraxis. Dort können alle persönlichen Anliegen besprochen werden.

80 Patientenverfügung wie? wo? Entsprechende Formulare gibt es beim Hausarzt oder über den Kreisseniorenrat Böblingen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

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83 Häufig gestellte Fragen Rechtliche Verbindlichkeit: Jeder Arzt ist an den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen gebunden!

84 Häufig gestellte Fragen Form der Patientenverfügung: Die Schriftform ist normalerweise - die Wirkungsvoraussetzung einer Patientenverfügung.

85 Häufig gestellte Fragen Eine nicht formulargebundene Patientenverfügung in freier Form ist gültig. Eine Patientenverfügung kann als Ganzes oder in Teilen jederzeit wiederrufen werden.

86 Häufig gestellte Fragen Eine regelmäßige Aktualisierungspflicht besteht nicht. Gültig ist immer der ursprüngliche Wille dessen, der die Patientenverfügung unterschrieben hat.

87 Häufig gestellte Fragen Änderungen durch Familienangehörige auch Ehepartner - Betreuer oder Bevollmächtigte sind nicht möglich.

88 Häufig gestellte Fragen Aufbewahrung: Nicht im Safe! Dieser ist zwar sicher im Notfall kommt dort aber meistens auch keiner dran.

89 Häufig gestellte Fragen Kopien sollten bei den Angehörigen in erster Linie Ehepartnern und Lebenspartnern - und bei Kindern sein. Und zusätzlich auch beim Hausarzt.

90 Häufig gestellte Fragen Was geschieht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

91 Häufig gestellte Fragen Hier können Entscheidungen nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen veranlasst werden!

92 Zum Schluss! Manch einer befürchtet, dass das Vorliegen einer Patientenverfügung dazu führen könnte, dass nicht alles Notwendige mehr für den Betroffenen getan wird. Für diese Befürchtung gibt es keine plausible Grundlage!

93 Und ganz zum Schluss! Warum sollen wir andere über das, was in unseren letzten Lebenstagen oder Stunden mit uns geschieht, entscheiden lassen, wenn wir dies auch selbst tun können? Wir müssen es nur tun!

94 Danke fürs Zuhören!

95 25 Jahre Patientenverfügung Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung in Sindelfingen Stadthalle, Schillerstraße 23 Dienstag, 2. Mai 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen Dr. med. Götz Knappe, Arzt in Herrenberg Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender Kreisseniorenrat Moderation Manfred Koebler, Vors. KSR Festredner: Thomas Strobl Stellv. Ministerpräsident u. Innenminister Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Foyer präsentieren soziale Organisationen ihre Angebote.

96 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen 3. Dr. med. Götz Knappe, Arzt und Palliativmediziner in Herrenberg 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR Moderation: Manfred Koebler

97 Zusammenfassung:

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99 Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, in der man im Voraus festlegen kann, ob und wie man in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte

100 Die Böblinger Patientenverfügung In Ziffer 1: Beschreibung der Krankheitssituationen und der ärztlichen Maßnahmen

101 Die Böblinger Patientenverfügung Das BGH Urteil vom Juli 2016: Eine Patientenverfügung muss die Krankheitssituation und die ärztlichen Maßnahmen klar beschreiben sonst ist die PV nicht wirksam!

102 Die Böblinger Patientenverfügung Evaluation: Die Böblinger Patientenverfügung erfüllt die Forderung des BGH schon sehr lange. Daher ist weder eine Änderung noch eine Ergänzung erforderlich.

103 Die Böblinger Patientenverfügung Empfehlung: Die Böblinger PV wurde in den letzten Jahren angepasst an neue gesetzliche Regelungen und medizinische Erkenntnisse. Daher sollte eine PV, die älter ist als 3 Jahre, durch eine neue ersetzt werden!

104 Die Böblinger Patientenverfügung In Ziffer 2: Meine ausdrücklichen Wünsche In Ziffer 3: Meine Ablehnung von bestimmten medizinischen Maßnahmen

105 Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und an das behandelnde Team

106 Die Patientenverfügung und ist eine große Hilfe für die Bevollmächtigten und Angehörigen

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108 Die Patientenverfügung - schriftlich - ist verbindlich und muss beachtet werden BGB 1901a: ist dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen

109 Der Eid des Hippokrates ( )

110 Der Eid des Hippokrates ( )

111 Die Patientenverfügung: PV schriftlich abfassen und unterschreiben die letzte PV ist gültig, keine jährliche Erneuerung eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich

112 Vorsorgende Verfügungen Unsere Empfehlung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

113 Vorsorgevollmacht ist wichtig da keine automatische Vertretung durch den Ehepartner gegeben ist

114 Ohne eine Vorsorge- Vollmacht.. ggfs. Gesetzliche Betreuung

115 Die gesetzliche Betreuung: ist vom Staat eingesetzt, wird vom Staat kontrolliert: Genehmigungen durch das Betreuungsgericht Jährliche Berichtspflichten Darstellung Vermögenslage Hohe Kosten je nach Vermögen

116 Die gesetzliche Betreuung Beispiele für solche Genehmigungen: Übertragung von 2000 vom Sparbuch des Betreuten auf dessen Girokonto

117 Eine gesetzliche Betreuung kann vermieden werden durch eine umfassende Vorsorgevollmacht vollmacht

118 Die Vorsorgevollmacht nur einer Person des Vertrauens erteilen:

119 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Die VV schriftlich abfassen und unterschreiben Die VV nur einer Person des Vertrauens erteilen Eine notarielle Beurkundung wird dringend empfohlen bei Grundstücksgeschäften

120 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Die Kreissparkasse und die Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Böblingen erkennen die öffentlich beglaubigte VV des KSR an Die Vorsorgevollmacht gilt sofort evtl. nicht gleich aushändigen!

121 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Diese muss schriftlich verfasst werden und handschriftlich unterschrieben sein Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Beurkundung durch Notar

122 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Bei Grundstücks- geschäften: Notarielle Vollmacht! Diese öffentlich beglaubigte VV erkennen die KSK und VOBA im LK an!

123 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Empfohlen wird die Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister: Weitere Hinweise findet man auf der KSR Homepage:

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134 Ihre Fragen:??????

135 Vorsorgevollmacht Notarkosten Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen wie Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilienbesitz, Geschäftsanteile, Vermögenswert: Notargebühr:*) *) inkl. Auslagen und MWSt.

136 Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern: Eine reine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten mit einer sich daraus ergebenden zeitlichen Begrenzung auf wenige Tage oder Wochen

137 Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten: Jeder Ehegatte ist berechtigt für den anderen Ehegatten in Untersuchung des Gesundheitszustandes in Heilbehandlungen oder in ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder diese abzulehnen

138 Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten: wenn der andere Ehegatte dies nicht besorgen kann auf Grund: einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung

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