Rechtliche Verordnungen bei der - Archivierung

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1 Rechtliche Verordnungen bei der - Archivierung Von Dr. jur. Jens Bücking und Joachim Weber* Angesichts exponentiell steigender Datenmengen speziell im Bereich Messaging und fällt IT-Verantwortlichen in Unternehmen eine wachsende Verantwortung bei der Archivierung der geschäftlichen Kommunikation zu. Gesetzliche Bestimmungen rechts- und revisionssicher umzusetzen und praktikabel in den Arbeitsalltag einzubinden gehört dabei zu den größten Herausforderungen des Unternehmens. Unter dem Stichwort Compliance wird die Einhaltung der rechtlichen Mindestanforderungen in Bezug auf Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit zusammengefasst. Gemeint ist dabei weit mehr als technische Sicherheit zum Schutz vor Verlust oder Veränderung elektronisch gespeicherter Informationen. Von Bedeutung ist der gesamte technisch-organisatorische Prozess, von der Entstehung der Information über ihre Erfassung, Strukturierung, Sicherung und Vorhaltung bis zu ihrer Löschung, der zudem im Einklang mit den internen Organisationsrichtlinien stehen muss. Neben betrieblichen Vereinbarungen ist seitens der IT-Infrastruktur eine Lösung notwendig, die die Einhaltung der hohen rechtlichen Anforderungen wie Archivierungsfrist, kurzfristiger Zugriff und Datenschutz gewährleisten kann. Elektronische Nachrichten aller Art sind geschäftskritische Unterlagen, die entsprechend behandelt und verwaltet werden müssen. Die IT-Administratoren haben dafür zu sorgen, dass die Nutzer jederzeit Zugang zu ihrer elektronischen Geschäftspost haben auch von außerhalb per Handheld oder Notebook. Gleichzeitig unterliegen s einer Reihe interner Regularien sowie gesetzlicher Archivierungspflichten. Werden diese nicht eingehalten, kann das Unternehmen bei einer Betriebsprüfung oder in einem unter Vorlage elektronischer Kommunikation zu führenden Rechtsstreit schnell in Schwierigkeiten geraten. Rechtliche Verordnungen bei der -Archivierung Seite 1 von 6

2 Bedeutung von s im Vertragsrecht Trotz der Tatsache, dass s heute zu den Standard- Kommunikationsmitteln gehören, ist bei weitem nicht jedem Nutzer bewusst, dass auch per rechtsverbindlich Verträge abgeschlossen, verändert oder aufgehoben werden können. Eine solche Rechtsfolge kann schon durch den Austausch zweier formloser elektronischer Erklärungen insbesondere und Reply- eintreten. Das Gesetz verlangt die Aufbewahrung von Handelsbriefen und damit der gesamten Geschäftskorrespondenz des Unternehmens einschließlich der s mit geschäftlichem Bezug. Hierzu zählen nicht nur Auftragsunterlagen, Lieferpapiere und Rechnungen, sondern beispielsweise auch Reklamationsschreiben samt dazugehöriger Stellungnahmen. Sogar Produkt- und Preislisten werden unter dem Oberbegriff Geschäftskorrespondenz zusammengefasst, selbst wenn die entsprechenden Artikel nicht mehr geführt werden. Letztlich ist alles archivierungspflichtig, was für eine betriebliche Überprüfung und die Transparenz der Unternehmensverhältnisse bedeutsam ist. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach Art der Unterlagen. So gelten beispielsweise zehn Jahre für steuerrelevante Unterlagen der Buchhaltung, Rechnungen, Buchungen, Bilanzen und Organisationsunterlagen. Versandte und empfangene Handelsbriefe inklusive der geschäftsrelevanten s müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Eine Fristverlängerung durch offene Steuerbescheide oder richterliche und behördliche Auflagen bleibt jedoch möglich. Finanzielle Folgeschäden bei falschem Umgang mit s Mitarbeiter, die ihre s auf eigene Faust in archivierungswürdig oder nicht geschäftskritisch kategorisieren (und diese gegebenenfalls sodann verändern oder gar löschen), handeln im Hinblick auf die Aufbewahrungspflichten und die möglichen Folgen eines Rechtliche Verordnungen bei der -Archivierung Seite 2 von 6

3 Verstoßes grob fahrlässig. Verstöße werden dem Unternehmen zugerechnet, das im Ergebnis zumeist für die Versäumnisse seiner Mitarbeiter haftet. In Unkenntnis der gesetzlichen Anforderungen werden des Öfteren s gelöscht, um teuren Speicherplatz frei zu machen. Was nicht mehr für dienstlich relevant erachtet wird, wird häufig eigenmächtig gelöscht, verändert oder kopiert und nach eigenen Ordnungsrichtlinien archiviert. Im rechtlichen Sinne sind dies Verstöße gegen die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können: Wird durch die Löschung oder Veränderung geschäftsrelevanter Mails wissentlich die Übersicht über den Vermögensstand des Unternehmens erschwert, kann dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei Unvollständigkeit steuerrelevanter Unterlagen drohen ferner Bußgelder, Zwangsschätzung und der Verlust etwaiger Steuervergünstigungen. In einem Zivilprozess kann eine Partei, die Tatsachen, für die sie beweispflichtig ist und die elektronisch dokumentiert sind (bzw. sein müssten), nicht oder nicht rechtzeitig belegen kann, allein schon aus diesem Grund unterliegen. Dass dies keine leeren Drohungen sind, zeigt eine Reihe von Gerichtsurteilen in den letzten Monaten. So verurteilte ein US-Gericht im Mai 2005 eine bekannte Investmentbank zu einer Millionenstrafe, unter anderem weil die Verantwortlichen für einen Rechtsstreit relevante s nicht auffinden und dem Gericht vorlegen konnten. Wer also nicht rechtzeitig gezielten Zugriff auf archivierte, sicher aufbewahrte elektronische Geschäftspost nehmen kann, läuft Gefahr, allein durch Versäumung der richterlich gesetzten Fristen einen Prozess zu verlieren. Ein Unternehmen muss also nicht nur Zugriff auf alte s gewährleisten, sondern diesen Zugriff auch schnell realisieren können. Rechtliche Verordnungen bei der -Archivierung Seite 3 von 6

4 Revisionssichere Archivierung Eine automatisierte elektronische Archivierung kann von Clients und Mailservern nicht geleistet werden. Für Unternehmen, die elektronische Nachrichten effizient und gesetzeskonform verwalten wollen, bieten Software-Hersteller und Storage-Spezialisten mittlerweile vielfältige Lösungen. Umfassende Tools wie der EMC Xtender ermöglichen ein übersichtliches -Management, durch das Unternehmen mit beliebig vielen -Nutzern die über Jahre angesammelten Mails konsolidieren und effizient verwalten können. Alle eingehenden Mails werden automatisch und regelbasiert erfasst, indiziert, gespeichert und archiviert. Durch die Einrichtung eines zentralen Datenpools für elektronische Nachrichten senken Unternehmen zudem die Kosten ihrer Mail- Systeme und erhöhen die Produktivität der Anwender. Um Compliance-Anforderungen zu genügen, stellen Lösungen wie der Xtender zusammen mit entsprechenden Online- Archivierungssystemen wie der EMC Centera sicher, dass einmal archivierte Nachrichten nicht mehr verändert oder versehentlich gelöscht werden können. In der Regel werden dabei alle gängigen Messaging-Lösungen wie Microsoft Exchange, IBM Lotus Notes, UNIX SendMail sowie zahlreiche Instant Messaging-Applikationen unterstützt. Angesichts der gesetzlichen Vorgaben und deren strenger Umsetzung sollte eine umfassende Backup- und Archivierungsstrategie aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken sein. Die einschlägigen Bestimmungen rechtsund revisionssicher umzusetzen und praktikabel in den Arbeitsalltag einzubinden, gehört zu den dringlichsten Herausforderungen für Unternehmen. Wichtig ist dabei nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bei der Archivierung handels- und steuerrechtlich relevanter Daten. Ebenso wichtig ist die vollständige Dokumentation von Geschäftsvorgängen unter den Gesichtspunkten der Beweisrelevanz und des Rechtliche Verordnungen bei der -Archivierung Seite 4 von 6

5 unternehmensinternen Informationsmanagements. Leistungsfähige und revisionssichere Archivsysteme zeigen ihre besondere Effizienz daher vor allem dann, wenn sie nicht allein kaufmännisch sondern zur Speicherung und Dokumentation sämtlicher elektronischen Informationen eines Unternehmens eingesetzt werden. Kasten: Grenzen der Archivierung: Persönlichkeits- und Datenschutz der Mitarbeiter Befinden sich private s unter den zu archivierenden Nachrichten, verstößt eine vollständige Protokollierung und Indexierung gegen den persönlichen Datenschutz der Mitarbeiter. In den meisten Unternehmen sind private s erlaubt oder werden trotz eines formellen Verbots geduldet. Situationen wie diese veranschaulichen deutlich das Spannungsfeld zwischen den geschäftlichen Interessen eines Unternehmens und den Datenschutzinteressen seiner Mitarbeiter. Im Grundsatz gilt, dass ohne die Zustimmung der Mitarbeiter oder ihrer Vertretung wie Betriebsrat/Personalrat eine Überwachung der Inhalte der Kommunikation unzulässig ist und private s nicht gelesen werden dürfen. Private Nachrichten müssen deshalb von geschäftlichen s getrennt werden. Dafür sind rechtlich-organisatorische Maßnahmen wie individualvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer, Betriebsvereinbarungen, Security- und User Policies unabdingbar. Zudem müssen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Belegschaft gewährleistet sein. Themen wie ein generelles Privatnutzungsverbot (gegebenenfalls mit Ausnahmevorbehalten), betriebliche Mailstandards, Vertretungs- und Ausscheidungsregelungen, Ablagedefinitionen und Kontrollbefugnisse für die IT-Abteilung müssen diskutiert und verbindlich geregelt werden. Rechtliche Verordnungen bei der -Archivierung Seite 5 von 6

6 Rechtliche Vorgaben zur elektronischen Archivierung: Steuerrelevante Unterlagen sind nach den seit 2002 geltenden Steuerrichtlinien elektronisch zu archivieren. Für Handels- und Geschäftsbriefe ohne Steuerrelevanz gilt dies nicht. Lückenlos dokumentierte Ausdrucke wären damit im Prinzip möglich. Wenn jedoch wie heutzutage üblich elektronische Post auch elektronisch aufbewahrt wird, gelten ähnlich strenge Anforderungen für die Sicherheit, Integrität und jederzeitige Verfügbarkeit wie nach Steuerrecht. Für die elektronische Archivierung solcher Geschäfts- s muss dann insbesondere sicher gestellt sein, dass die Daten mit den empfangenen Handelsbriefen, Buchungsbelegen und anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen. Sie müssen jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Natürlich müssen die Daten während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein. *Dr. jur. Jens Bücking ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Recht der Informationstechnologie sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart. Joachim Weber ist Regional Technical Manager Germany & EEMESA bei EMC Software. Rechtliche Verordnungen bei der -Archivierung Seite 6 von 6

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