Thüringen. Die Landesrahmenvereinbarung in Thüringen - Weg zur Umsetzung der Interdisziplinären Frühförderung. Positionspapier der Frühförderstellen
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- Victor Salzmann
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1 Thüringen Die Landesrahmenvereinbarung in Thüringen - Weg zur Umsetzung der Interdisziplinären Frühförderung Positionspapier der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung L a n d e s v e r b a n d T h ü r i n g e n e. V. Rudolstädter Straße Jena Telefon: Fax: info@lebenshilfe-thueringen.de / Internet:
2 Das vorliegende Positionspapier ist das Ergebnis des Workshops Die Landesrahmenvereinbarung Thüringen Chancen und Risiken bei deren Umsetzung in den Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen. Dieser Workshop fand im September 2014 gemeinsam mit den Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen und Fachleuten statt. Ziel des Workshops war es, die seit dem 1. Mai 2010 gültige Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) auf den Prüfstand zu stellen. In der gemeinsamen Diskussion haben die Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen die Chancen der bestehenden Rahmenvereinbarung und notwendige Änderungsbedarfe benannt, um in Thüringen die Interdisziplinäre Frühförderung erfolgreich umsetzen zu können. Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen: Frühförderstelle der Lebenshilfe Altenburg e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Saalfeld-Rudolstadt e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Saale- Holzland-Kreis e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe OV Gera e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Ilm-Kreis e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Erfurt e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Eisenach e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Schleiz e.v. Frühförderstellen des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda e.v. 2
3 Inhalt: 1. Ausgangssituation 2. Aussagen zur Weiterentwicklung der Interdisziplinären Frühförderung aus Sicht der Lebenshilfe 3. Evaluation der Landesrahmenvereinbarung aus Sicht der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen 4. Fazit 1. Ausgangssituation Die Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen vom 1. Mai 2010 zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder vom ist seit über vier Jahren in Kraft. In 13 Abs. 6 der Landesrahmenvereinbarung haben sich die Vertragspartner darüber geeinigt, dass die Landesrahmenvereinbarung im Hinblick auf ihre Umsetzung und ihre Wirkung nach zwei Jahren überprüft werden soll. Diese Überprüfung ist bis dato nicht erfolgt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat im vergangenen Jahr auf Nachfrage der LIGA hierzu mitgeteilt, dass die Evaluierung der Landesrahmenvereinbarung durch die Vertragspartner im laufenden Verfahren erfolgt. Parallel wurde angeregt, dass durch die Mitglieder des Facharbeitskreises Interdisziplinäre Frühförderung konkrete Änderungsvorschläge und Eckpunkte zur Überarbeitung der Landesrahmenvereinbarung in den Facharbeitskreis des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (jetzt Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) eingebracht und dann in einem erweiterten Gremium diskutiert werden können. 3
4 Dieser Anregung möchten die Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen mit dem vorliegenden Positionspapier nachkommen. 2. Aussagen zur Weiterentwicklung der Interdisziplinären Frühförderung aus Sicht der Lebenshilfe 1 Die Frühförderung versteht sich als ein erstes Bildungs- und Förderangebot für Kinder und als ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern, die sich mit einer neuen Lebenssituation, der Betreuung und Erziehung eines Kindes mit (drohender) Behinderung, konfrontiert sehen. In diesem Kontext hat Frühforderung die Aufgabe, Grundlagen für den weiteren Lebensweg der Kinder und ihrer Familien zu schaffen, um deren Teilhabechancen und Selbstbestimmung zu verwirklichen. Für die Lebenshilfe als Eltern-, Selbsthilfe- und Fachverband sind insbesondere die Erwartungen der Eltern an die Frühförderung ein wesentlicher Indikator für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Frühförderung. Dabei spielen der niederschwellige Zugang, insbesondere zu den Beratungsangeboten, die Flexibilität der Angebote der Frühförderung in Bezug auf Förderzeiten und Ort der Förderung, das vernetzte Angebot und die Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte sowie das Vorhandensein eines verbindlichen Ansprechpartners eine wesentliche Rolle. Die Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe verstehen sich als familien- und wohnortnahe Dienste, in denen pädagogische/ psychologische und medizinisch/therapeutische Fachkräfte zusammenarbeiten. Die Leistungen der Interdisziplinären 1 Konzeptionelle Aussagen zur Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderung - Ein Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Januar
5 Frühförderstelle werden nach den individuellen Bedarfen des Kindes und seiner Familie ausgerichtet und mobil aufsuchend im Elternhaus, in den Frühförderstellen und/oder in den Kindertageseinrichtungen erbracht. Die Einbeziehung und Beratung der Eltern in die Förderung des Kindes sowie die Abstimmung mit den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen sind unverzichtbare Bestandteile der interdisziplinären Arbeit der Frühförderstellen der Lebenshilfe. Der Gedanke der Inklusion, basierend auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen verpflichtet. Vielfalt und Unterschiedlichkeit sind Ausdruck der Vielgestaltigkeit menschlichen Lebens und werden geschätzt. Diese gesellschaftspolitische Zielvorstellung erfordert es, Kinder und deren Eltern in ihrer Verschiedenheit anzuerkennen. Kinder müssen die uneingeschränkte Möglichkeit erhalten, ihre Identität und ihr Selbstbewusstsein in der Interaktion mit ihrem sozialen Umfeld zu entwickeln. Diese gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Interdisziplinären Frühförderstellen vor neue Herausforderungen und damit vor die Aufgabe, sich mit geänderten Zielsetzungen auseinanderzusetzen und neue Angebote zu entwickeln. Interdisziplinäre Frühförderung muss in diesem Kontext die Aufgabe haben, Kinder und ihre Familien zu befähigen und zu unterstützen, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben und Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Deshalb ist es notwendig, bestehende gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen und zu hinterfragen, ob es auf diesen Grundlagen möglich ist, eine gelingende Interdisziplinäre Frühförderung im Interesse von Kindern und ihren Familien anzubieten. 5
6 3. Evaluation der Landesrahmenvereinbarung aus Sicht der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen a. Anspruchsberechtigung Nach der Präambel der Landesrahmenvereinbarung (LRV) ist diese darauf ausgerichtet, die Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen durch eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder zu erleichtern und zu beschleunigen. 2 In diesem Kontext sieht die LRV behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder als anspruchsberechtigte Personen. Die isolierte Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung hat sich in der Praxis als nicht wirksam erwiesen. Wissenschaftlich belegt ist, dass die isolierte Arbeit am Kind sogar schädlich ist. Dies gründet sich darin, dass das Kind im Basal- und Elementarbereich nicht für sich allein stehen kann, sondern mit einem familiären System bzw. einer sozialen Lebenswelt untrennbar verbunden ist. Deshalb ist die isolierte Betrachtung des einzelnen Kindes nicht ausreichend, sondern eine gelingende Frühförderung muss die gesamte Lebenswelt des Kindes in den Blick nehmen. Nur durch die umfassende Betrachtung des familiären Systems ist es möglich, passgenaue und individuelle Bildungs- und Unterstützungsangebote für das Kind und seine Familie zu erkennen und anzubieten. Nicht die Menge der Zuwendung, sondern die Qualität der Abstimmung von kindlichen Bedürfnissen und elterlichen Reaktionen ist entscheidend für die Entwicklung der Individualität und Selbstständigkeit der Kinder. Zudem ist es notwendig, die Hilfen in das 2 Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen vom 1. Mai 2010 zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung FrühV) vom
7 familiäre System einzubinden, um die Akzeptanz und den Erfolg der Leistungen der Frühförderung nicht in Frage zu stellen. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen Als Zielgruppe für die Inanspruchnahme der Leistungen der Interdisziplinären Frühförderung sind die Familie und das soziale Umfeld ausdrücklich mit aufzunehmen. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung nach 3 Abs.2 LRV darf unter dem Leitgedanken der Inklusion nicht orientiert an den Defiziten des Kindes erfolgen, sondern muss nach den individuellen Bedarfen des Kindes unter Berücksichtigung der Umwelt- und Kontextfaktoren (Ressourcen) erfolgen. b. Offenes Beratungsangebot für Eltern und Familienangehörige Die Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) halten nach 4 Abs. 5 LRV ein offenes Beratungsangebot für Eltern und Familienangehörige vor. Dieses Beratungsangebot beinhaltet die Information über Förder- und Behandlungsmöglichkeiten bei Entwicklungsrisiken. Diese Regelung ist im Hinblick auf die notwendige Beratung und Unterstützung von Eltern bzw. Familienangehörigen nicht ausreichend. Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung sehen sich mit einer unvorhersehbaren und nicht planbaren Lebenssituation konfrontiert. Um die Bereitschaft von Eltern zu unterstützen, auf Interaktions- und Kommunikationsversuche ihres Kindes angemessen zu reagieren und verlässliche familiäre Strukturen zu schaffen, ist es unabdingbar, Eltern in ihrer Rolle und im sicheren Umgang mit ihrem Kind zu stärken. Dazu ist ein systematisches Coaching der Eltern notwendig, um die Eltern in ihrer Kompetenz zur Alltagsbewältigung zu stärken. Dazu gehört, die Einfühlsamkeit 7
8 von Eltern zu schulen statt autoritäre Vorgaben zu machen und damit Kindern die Chancen zu eigenen Aktivitäten und Freiräumen zu ermöglichen. Nur so kann es gelingen, die Individualität und Teilhabechancen von Kindern mit (drohender) Behinderung auszugestalten. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen In die LRV ist aufzunehmen, dass neben dem offenen Beratungsangebot der IFF die Arbeit und die Unterstützung mit und von Eltern wesentliche Schwerpunkte der Arbeit darstellen. Die Familienorientierung der Interdisziplinären Frühförderung ist mehr als ein offenes Beratungsangebot, sie beinhaltet Anleitung und Unterstützung der Familien. Darüber hinaus ist die Finanzierung des offenen Beratungsangebotes der IFF verbindlich in die LRV aufzunehmen, um sicherzustellen, dass eine Reglung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erfolgt. c. Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld Die Interdisziplinäre Frühförderung versteht sich als professioneller Partner der Kindertageseinrichtungen in der Bildung und Unterstützung von Kindern mit (drohender) Behinderung, dies insbesondere deshalb, weil die Interdisziplinäre Frühförderung die gesamte Lebenswelt des Kindes in den Focus nehmen muss und mehr ist als nur die Arbeit mit dem Kind. Hinsichtlich der Zusammenarbeit der IFF und der Kindertageseinrichtungen ist auf die Fachlichen Empfehlungen des Facharbeitskreises Interdisziplinäre Frühförderung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung in den Frühförderstellen des Freistaates Thüringen zu verweisen. Diese Fachlichen Empfehlungen sind durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit herausgegeben wurden und beschreiben das Konzept einer modernen 8
9 Frühförderung, die sich der Einbeziehung der Lebens- und Alltagswelt des Kindes verpflichtet fühlt. Die Beratung und der fachbezogene Austausch mit den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen (Fachgespräche, Abstimmung familienorientierter Unterstützungsangebote) erfordern entsprechende zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen. Aktuell finden die Beratung und Netzwerkarbeit mit den Kindertageseinrichtungen keine ausreichende Berücksichtigung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den zuständigen Leistungsträgern. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen Die Beratung und der fachliche Austausch mit den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen müssen als fester Bestandteil der Arbeit der IFF verstanden und in die LRV aufgenommen werden. Die Fachlichen Empfehlungen sind ebenfalls als fester Bestandteil in die LRV aufzunehmen. In der LRV sind außerdem Regelungen zur zeitlichen, personellen und finanziellen Umsetzung der Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen festzulegen. Nur mit verbindlichen Rahmenbedingungen kann die Umsetzung der Fachlichen Empfehlungen des Facharbeitskreises Interdisziplinäre Frühförderung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung in den Frühförderstellen des Freistaates Thüringen erfolgen. d. Komplexleistung 7 der LRV regelt die Komplexleistung. Diese liegt entsprechend der Regelung vor, wenn sowohl medizinisch-therapeutische als auch heilpädagogische Leistungen i.s.v. 2, 5 und 6 FrühV notwendig sind, um ein übergreifend formuliertes Therapie- und Förderziel zu 9
10 erreichen. 3 D.h. 7 LRV bestimmt, dass für eine Komplexleistung die Erbringung von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen maßgeblich ist. Die Arbeitsprinzipien der Interdisziplinären Frühförderung, Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Interdisziplinarität, Lebensweltorientierung und Niederschwelligkeit finden im Kontext der Komplexleistung in der LRV keine Berücksichtigung. Dies hat zur Folge, dass die interdisziplinäre Arbeit mit den beteiligten Fachkräften, die Elternarbeit und die Einbeziehung der Lebenswelt des Kindes in der Wahrnehmung und der Finanzierung durch die Leistungsträger keine Berücksichtigung finden. 30 SGB IX formuliert, dass die medizinisch-therapeutischen Leistungen in Zusammenhang mit heilpädagogischen Leistungen in einem abgestimmten System und nicht lediglich als Summe verschiedener Leistungen zu erbringen sind. Die Frühförderung beginnt bereits mit der Feststellung eines Entwicklungsrisikos und mithin mit der Erstellung eines Förder- und Behandlungsplanes. Somit ist die Erstellung eines Förder- und Behandlungsplans (FBP) bereits Interdisziplinäre Frühförderung. Entsprechend sind die IFF in die Diagnostik und die Erstellung des FBP einzubeziehen, um die notwendigen medizinisch-therapeutischen Leistungen und heilpädagogischen Leistungen abzustimmen. Zudem sind interdisziplinäre Absprachen mit den Ärzten notwendig, um eine effektive und transparente Gestaltung der diagnostischen Prozesse und des Therapieverlaufes zu erzielen. 3 Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen vom 1. Mai 2010 zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung FrühV) vom
11 Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen In die LRV ist aufzunehmen, dass die Komplexleistung Frühförderung nicht die bloße summarische Erbringung von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen ist, sondern die Erbringung beider Leistungen in einem abgestimmten System zu erfolgen hat, welches den Arbeitsprinzipien der Interdisziplinären Frühförderung Rechnung trägt. Für die Finanzierung interdisziplinärer Absprachen neben der Diagnostik im Rahmen des Förder- und Behandlungsplanes sind verbindliche Regelungen aufzunehmen. Der Förder- und Behandlungsplan ist in seinen Vorgaben zu überarbeiten, um Einzelfallbetrachtungen und die Flexibilität der Behandlungsgestaltung zu ermöglichen. e. Netzwerkarbeit der IFF Die Abrechnung der durch die IFF erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der FBP und der darin festgelegten Fördereinheiten. Interdisziplinäre Frühförderung ist jedoch mehr als die am bzw. mit dem Kind erbrachte Fördereinheit, die von den Leistungsträgern finanziert werden. Die Familienorientierung und Einbeziehung der Lebenswelt des Kindes leidet unter dem Druck der Abrechnung nach zeitlich fixierten Fördereinheiten. Eine fachlich fundierte Beratung der Kindertageseinrichtungen, die Arbeit im Netzwerk Frühe Hilfen, die gemeinsame Gestaltung von Übergängen (z.b. Übergang Kita- Schule) werden aktuell nicht über Fördereinheiten finanziert, da diese Leistungen in den Fördereinheiten nicht abgebildet werden. Deshalb sind die verschiedenen Leistungen der IFF aufzugliedern und entsprechende finanzielle Aspekte zu überarbeiten. Dazu gehört auch, die Finanzierung der Komplexleistung aus einer Hand. Die LRV sieht aktuell die Abrechnung der Leistungen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger nach den entsprechenden gesetzlichen 11
12 Regelungen vor. Den hierfür notwendigen Verwaltungsaufwand haben die IFF zu leisten. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen In der LRV sind die verschiedenen Leistungen, die durch die IFF erbracht werden, aufzuführen und mit entsprechenden Finanzierungsstrukturen zu hinterlegen. Die Beratungsleistung der IFF ist als eigenständiger Leistungsschwerpunkt in die LRV aufzunehmen. Darüber hinaus ist die Komplexleistung aus einer Hand zu finanzieren. 4. Fazit Aus Sicht der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen besteht der Bedarf, die seit Mai 2010 bestehende Landesrahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) vom zu überarbeiten. In der Praxis der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung haben sich eine Vielzahl von Schwierigkeiten bei der Realisierung einer gelingenden Frühförderung für Kinder mit (drohender) Behinderung und deren Familien gezeigt. In die LRV sind verbindliche Aussagen zu den Arbeitsprinzipien der Frühförderung (Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Niederschwelligkeit, Interdisziplinarität, Lebensweltorientierung) aufzunehmen, um den Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung orientiert am Kind und seinen umweltbezogenen Faktoren verbindlich zu regeln. 12
13 Die Frühförderung ist als Bildungs- und Förderangebot für Kinder und als Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern in der LRV zu etablieren. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der Lebenswelt des Kinder und der vorhandenen umweltbezogenen Faktoren in einer ressourcenorientierten Interdisziplinären Frühförderung festzuschreiben. Die benannten Änderungsbedarfe sind in den Evaluierungsprozess der Landerahmenvereinbarung des Freistaates Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aufzunehmen und in den in die zuständigen Gremien zu diskutieren und abzustimmen. Im Ergebnis ist die LRV zu überarbeiten und entsprechend zu ergänzen. Stand: März
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