Thüringen. Die Landesrahmenvereinbarung in Thüringen - Weg zur Umsetzung der Interdisziplinären Frühförderung. Positionspapier der Frühförderstellen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Thüringen. Die Landesrahmenvereinbarung in Thüringen - Weg zur Umsetzung der Interdisziplinären Frühförderung. Positionspapier der Frühförderstellen"

Transkript

1 Thüringen Die Landesrahmenvereinbarung in Thüringen - Weg zur Umsetzung der Interdisziplinären Frühförderung Positionspapier der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung L a n d e s v e r b a n d T h ü r i n g e n e. V. Rudolstädter Straße Jena Telefon: Fax: info@lebenshilfe-thueringen.de / Internet:

2 Das vorliegende Positionspapier ist das Ergebnis des Workshops Die Landesrahmenvereinbarung Thüringen Chancen und Risiken bei deren Umsetzung in den Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen. Dieser Workshop fand im September 2014 gemeinsam mit den Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen und Fachleuten statt. Ziel des Workshops war es, die seit dem 1. Mai 2010 gültige Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) auf den Prüfstand zu stellen. In der gemeinsamen Diskussion haben die Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen die Chancen der bestehenden Rahmenvereinbarung und notwendige Änderungsbedarfe benannt, um in Thüringen die Interdisziplinäre Frühförderung erfolgreich umsetzen zu können. Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen: Frühförderstelle der Lebenshilfe Altenburg e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Saalfeld-Rudolstadt e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Saale- Holzland-Kreis e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe OV Gera e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Ilm-Kreis e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Erfurt e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Eisenach e.v. Frühförderstelle der Lebenshilfe Schleiz e.v. Frühförderstellen des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda e.v. 2

3 Inhalt: 1. Ausgangssituation 2. Aussagen zur Weiterentwicklung der Interdisziplinären Frühförderung aus Sicht der Lebenshilfe 3. Evaluation der Landesrahmenvereinbarung aus Sicht der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen 4. Fazit 1. Ausgangssituation Die Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen vom 1. Mai 2010 zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder vom ist seit über vier Jahren in Kraft. In 13 Abs. 6 der Landesrahmenvereinbarung haben sich die Vertragspartner darüber geeinigt, dass die Landesrahmenvereinbarung im Hinblick auf ihre Umsetzung und ihre Wirkung nach zwei Jahren überprüft werden soll. Diese Überprüfung ist bis dato nicht erfolgt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat im vergangenen Jahr auf Nachfrage der LIGA hierzu mitgeteilt, dass die Evaluierung der Landesrahmenvereinbarung durch die Vertragspartner im laufenden Verfahren erfolgt. Parallel wurde angeregt, dass durch die Mitglieder des Facharbeitskreises Interdisziplinäre Frühförderung konkrete Änderungsvorschläge und Eckpunkte zur Überarbeitung der Landesrahmenvereinbarung in den Facharbeitskreis des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (jetzt Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) eingebracht und dann in einem erweiterten Gremium diskutiert werden können. 3

4 Dieser Anregung möchten die Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen mit dem vorliegenden Positionspapier nachkommen. 2. Aussagen zur Weiterentwicklung der Interdisziplinären Frühförderung aus Sicht der Lebenshilfe 1 Die Frühförderung versteht sich als ein erstes Bildungs- und Förderangebot für Kinder und als ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern, die sich mit einer neuen Lebenssituation, der Betreuung und Erziehung eines Kindes mit (drohender) Behinderung, konfrontiert sehen. In diesem Kontext hat Frühforderung die Aufgabe, Grundlagen für den weiteren Lebensweg der Kinder und ihrer Familien zu schaffen, um deren Teilhabechancen und Selbstbestimmung zu verwirklichen. Für die Lebenshilfe als Eltern-, Selbsthilfe- und Fachverband sind insbesondere die Erwartungen der Eltern an die Frühförderung ein wesentlicher Indikator für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Frühförderung. Dabei spielen der niederschwellige Zugang, insbesondere zu den Beratungsangeboten, die Flexibilität der Angebote der Frühförderung in Bezug auf Förderzeiten und Ort der Förderung, das vernetzte Angebot und die Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte sowie das Vorhandensein eines verbindlichen Ansprechpartners eine wesentliche Rolle. Die Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe verstehen sich als familien- und wohnortnahe Dienste, in denen pädagogische/ psychologische und medizinisch/therapeutische Fachkräfte zusammenarbeiten. Die Leistungen der Interdisziplinären 1 Konzeptionelle Aussagen zur Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderung - Ein Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Januar

5 Frühförderstelle werden nach den individuellen Bedarfen des Kindes und seiner Familie ausgerichtet und mobil aufsuchend im Elternhaus, in den Frühförderstellen und/oder in den Kindertageseinrichtungen erbracht. Die Einbeziehung und Beratung der Eltern in die Förderung des Kindes sowie die Abstimmung mit den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen sind unverzichtbare Bestandteile der interdisziplinären Arbeit der Frühförderstellen der Lebenshilfe. Der Gedanke der Inklusion, basierend auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen verpflichtet. Vielfalt und Unterschiedlichkeit sind Ausdruck der Vielgestaltigkeit menschlichen Lebens und werden geschätzt. Diese gesellschaftspolitische Zielvorstellung erfordert es, Kinder und deren Eltern in ihrer Verschiedenheit anzuerkennen. Kinder müssen die uneingeschränkte Möglichkeit erhalten, ihre Identität und ihr Selbstbewusstsein in der Interaktion mit ihrem sozialen Umfeld zu entwickeln. Diese gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Interdisziplinären Frühförderstellen vor neue Herausforderungen und damit vor die Aufgabe, sich mit geänderten Zielsetzungen auseinanderzusetzen und neue Angebote zu entwickeln. Interdisziplinäre Frühförderung muss in diesem Kontext die Aufgabe haben, Kinder und ihre Familien zu befähigen und zu unterstützen, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben und Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Deshalb ist es notwendig, bestehende gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen und zu hinterfragen, ob es auf diesen Grundlagen möglich ist, eine gelingende Interdisziplinäre Frühförderung im Interesse von Kindern und ihren Familien anzubieten. 5

6 3. Evaluation der Landesrahmenvereinbarung aus Sicht der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen a. Anspruchsberechtigung Nach der Präambel der Landesrahmenvereinbarung (LRV) ist diese darauf ausgerichtet, die Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen durch eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder zu erleichtern und zu beschleunigen. 2 In diesem Kontext sieht die LRV behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder als anspruchsberechtigte Personen. Die isolierte Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung hat sich in der Praxis als nicht wirksam erwiesen. Wissenschaftlich belegt ist, dass die isolierte Arbeit am Kind sogar schädlich ist. Dies gründet sich darin, dass das Kind im Basal- und Elementarbereich nicht für sich allein stehen kann, sondern mit einem familiären System bzw. einer sozialen Lebenswelt untrennbar verbunden ist. Deshalb ist die isolierte Betrachtung des einzelnen Kindes nicht ausreichend, sondern eine gelingende Frühförderung muss die gesamte Lebenswelt des Kindes in den Blick nehmen. Nur durch die umfassende Betrachtung des familiären Systems ist es möglich, passgenaue und individuelle Bildungs- und Unterstützungsangebote für das Kind und seine Familie zu erkennen und anzubieten. Nicht die Menge der Zuwendung, sondern die Qualität der Abstimmung von kindlichen Bedürfnissen und elterlichen Reaktionen ist entscheidend für die Entwicklung der Individualität und Selbstständigkeit der Kinder. Zudem ist es notwendig, die Hilfen in das 2 Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen vom 1. Mai 2010 zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung FrühV) vom

7 familiäre System einzubinden, um die Akzeptanz und den Erfolg der Leistungen der Frühförderung nicht in Frage zu stellen. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen Als Zielgruppe für die Inanspruchnahme der Leistungen der Interdisziplinären Frühförderung sind die Familie und das soziale Umfeld ausdrücklich mit aufzunehmen. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung nach 3 Abs.2 LRV darf unter dem Leitgedanken der Inklusion nicht orientiert an den Defiziten des Kindes erfolgen, sondern muss nach den individuellen Bedarfen des Kindes unter Berücksichtigung der Umwelt- und Kontextfaktoren (Ressourcen) erfolgen. b. Offenes Beratungsangebot für Eltern und Familienangehörige Die Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) halten nach 4 Abs. 5 LRV ein offenes Beratungsangebot für Eltern und Familienangehörige vor. Dieses Beratungsangebot beinhaltet die Information über Förder- und Behandlungsmöglichkeiten bei Entwicklungsrisiken. Diese Regelung ist im Hinblick auf die notwendige Beratung und Unterstützung von Eltern bzw. Familienangehörigen nicht ausreichend. Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung sehen sich mit einer unvorhersehbaren und nicht planbaren Lebenssituation konfrontiert. Um die Bereitschaft von Eltern zu unterstützen, auf Interaktions- und Kommunikationsversuche ihres Kindes angemessen zu reagieren und verlässliche familiäre Strukturen zu schaffen, ist es unabdingbar, Eltern in ihrer Rolle und im sicheren Umgang mit ihrem Kind zu stärken. Dazu ist ein systematisches Coaching der Eltern notwendig, um die Eltern in ihrer Kompetenz zur Alltagsbewältigung zu stärken. Dazu gehört, die Einfühlsamkeit 7

8 von Eltern zu schulen statt autoritäre Vorgaben zu machen und damit Kindern die Chancen zu eigenen Aktivitäten und Freiräumen zu ermöglichen. Nur so kann es gelingen, die Individualität und Teilhabechancen von Kindern mit (drohender) Behinderung auszugestalten. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen In die LRV ist aufzunehmen, dass neben dem offenen Beratungsangebot der IFF die Arbeit und die Unterstützung mit und von Eltern wesentliche Schwerpunkte der Arbeit darstellen. Die Familienorientierung der Interdisziplinären Frühförderung ist mehr als ein offenes Beratungsangebot, sie beinhaltet Anleitung und Unterstützung der Familien. Darüber hinaus ist die Finanzierung des offenen Beratungsangebotes der IFF verbindlich in die LRV aufzunehmen, um sicherzustellen, dass eine Reglung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erfolgt. c. Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld Die Interdisziplinäre Frühförderung versteht sich als professioneller Partner der Kindertageseinrichtungen in der Bildung und Unterstützung von Kindern mit (drohender) Behinderung, dies insbesondere deshalb, weil die Interdisziplinäre Frühförderung die gesamte Lebenswelt des Kindes in den Focus nehmen muss und mehr ist als nur die Arbeit mit dem Kind. Hinsichtlich der Zusammenarbeit der IFF und der Kindertageseinrichtungen ist auf die Fachlichen Empfehlungen des Facharbeitskreises Interdisziplinäre Frühförderung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung in den Frühförderstellen des Freistaates Thüringen zu verweisen. Diese Fachlichen Empfehlungen sind durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit herausgegeben wurden und beschreiben das Konzept einer modernen 8

9 Frühförderung, die sich der Einbeziehung der Lebens- und Alltagswelt des Kindes verpflichtet fühlt. Die Beratung und der fachbezogene Austausch mit den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen (Fachgespräche, Abstimmung familienorientierter Unterstützungsangebote) erfordern entsprechende zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen. Aktuell finden die Beratung und Netzwerkarbeit mit den Kindertageseinrichtungen keine ausreichende Berücksichtigung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den zuständigen Leistungsträgern. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen Die Beratung und der fachliche Austausch mit den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen müssen als fester Bestandteil der Arbeit der IFF verstanden und in die LRV aufgenommen werden. Die Fachlichen Empfehlungen sind ebenfalls als fester Bestandteil in die LRV aufzunehmen. In der LRV sind außerdem Regelungen zur zeitlichen, personellen und finanziellen Umsetzung der Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen festzulegen. Nur mit verbindlichen Rahmenbedingungen kann die Umsetzung der Fachlichen Empfehlungen des Facharbeitskreises Interdisziplinäre Frühförderung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung in den Frühförderstellen des Freistaates Thüringen erfolgen. d. Komplexleistung 7 der LRV regelt die Komplexleistung. Diese liegt entsprechend der Regelung vor, wenn sowohl medizinisch-therapeutische als auch heilpädagogische Leistungen i.s.v. 2, 5 und 6 FrühV notwendig sind, um ein übergreifend formuliertes Therapie- und Förderziel zu 9

10 erreichen. 3 D.h. 7 LRV bestimmt, dass für eine Komplexleistung die Erbringung von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen maßgeblich ist. Die Arbeitsprinzipien der Interdisziplinären Frühförderung, Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Interdisziplinarität, Lebensweltorientierung und Niederschwelligkeit finden im Kontext der Komplexleistung in der LRV keine Berücksichtigung. Dies hat zur Folge, dass die interdisziplinäre Arbeit mit den beteiligten Fachkräften, die Elternarbeit und die Einbeziehung der Lebenswelt des Kindes in der Wahrnehmung und der Finanzierung durch die Leistungsträger keine Berücksichtigung finden. 30 SGB IX formuliert, dass die medizinisch-therapeutischen Leistungen in Zusammenhang mit heilpädagogischen Leistungen in einem abgestimmten System und nicht lediglich als Summe verschiedener Leistungen zu erbringen sind. Die Frühförderung beginnt bereits mit der Feststellung eines Entwicklungsrisikos und mithin mit der Erstellung eines Förder- und Behandlungsplanes. Somit ist die Erstellung eines Förder- und Behandlungsplans (FBP) bereits Interdisziplinäre Frühförderung. Entsprechend sind die IFF in die Diagnostik und die Erstellung des FBP einzubeziehen, um die notwendigen medizinisch-therapeutischen Leistungen und heilpädagogischen Leistungen abzustimmen. Zudem sind interdisziplinäre Absprachen mit den Ärzten notwendig, um eine effektive und transparente Gestaltung der diagnostischen Prozesse und des Therapieverlaufes zu erzielen. 3 Rahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen vom 1. Mai 2010 zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung FrühV) vom

11 Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen In die LRV ist aufzunehmen, dass die Komplexleistung Frühförderung nicht die bloße summarische Erbringung von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen ist, sondern die Erbringung beider Leistungen in einem abgestimmten System zu erfolgen hat, welches den Arbeitsprinzipien der Interdisziplinären Frühförderung Rechnung trägt. Für die Finanzierung interdisziplinärer Absprachen neben der Diagnostik im Rahmen des Förder- und Behandlungsplanes sind verbindliche Regelungen aufzunehmen. Der Förder- und Behandlungsplan ist in seinen Vorgaben zu überarbeiten, um Einzelfallbetrachtungen und die Flexibilität der Behandlungsgestaltung zu ermöglichen. e. Netzwerkarbeit der IFF Die Abrechnung der durch die IFF erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der FBP und der darin festgelegten Fördereinheiten. Interdisziplinäre Frühförderung ist jedoch mehr als die am bzw. mit dem Kind erbrachte Fördereinheit, die von den Leistungsträgern finanziert werden. Die Familienorientierung und Einbeziehung der Lebenswelt des Kindes leidet unter dem Druck der Abrechnung nach zeitlich fixierten Fördereinheiten. Eine fachlich fundierte Beratung der Kindertageseinrichtungen, die Arbeit im Netzwerk Frühe Hilfen, die gemeinsame Gestaltung von Übergängen (z.b. Übergang Kita- Schule) werden aktuell nicht über Fördereinheiten finanziert, da diese Leistungen in den Fördereinheiten nicht abgebildet werden. Deshalb sind die verschiedenen Leistungen der IFF aufzugliedern und entsprechende finanzielle Aspekte zu überarbeiten. Dazu gehört auch, die Finanzierung der Komplexleistung aus einer Hand. Die LRV sieht aktuell die Abrechnung der Leistungen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger nach den entsprechenden gesetzlichen 11

12 Regelungen vor. Den hierfür notwendigen Verwaltungsaufwand haben die IFF zu leisten. Position der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen In der LRV sind die verschiedenen Leistungen, die durch die IFF erbracht werden, aufzuführen und mit entsprechenden Finanzierungsstrukturen zu hinterlegen. Die Beratungsleistung der IFF ist als eigenständiger Leistungsschwerpunkt in die LRV aufzunehmen. Darüber hinaus ist die Komplexleistung aus einer Hand zu finanzieren. 4. Fazit Aus Sicht der Frühförderstellen der Lebenshilfe Thüringen besteht der Bedarf, die seit Mai 2010 bestehende Landesrahmenvereinbarung für den Freistaat Thüringen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) vom zu überarbeiten. In der Praxis der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung haben sich eine Vielzahl von Schwierigkeiten bei der Realisierung einer gelingenden Frühförderung für Kinder mit (drohender) Behinderung und deren Familien gezeigt. In die LRV sind verbindliche Aussagen zu den Arbeitsprinzipien der Frühförderung (Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Niederschwelligkeit, Interdisziplinarität, Lebensweltorientierung) aufzunehmen, um den Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung orientiert am Kind und seinen umweltbezogenen Faktoren verbindlich zu regeln. 12

13 Die Frühförderung ist als Bildungs- und Förderangebot für Kinder und als Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern in der LRV zu etablieren. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der Lebenswelt des Kinder und der vorhandenen umweltbezogenen Faktoren in einer ressourcenorientierten Interdisziplinären Frühförderung festzuschreiben. Die benannten Änderungsbedarfe sind in den Evaluierungsprozess der Landerahmenvereinbarung des Freistaates Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aufzunehmen und in den in die zuständigen Gremien zu diskutieren und abzustimmen. Im Ergebnis ist die LRV zu überarbeiten und entsprechend zu ergänzen. Stand: März

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Inklusion Man kann Inklusion nicht machen. Man kann nur dafür sorgen, dass inklusive Verhältnisse entstehen.

Inklusion Man kann Inklusion nicht machen. Man kann nur dafür sorgen, dass inklusive Verhältnisse entstehen. Fachtagung LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW, 10.06.2015 Referent: Dipl.-Päd. Oliver Tibussek - Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Cura ggmbh, - Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung

Mehr

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Inklusion bedeutet Vielfalt! Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung

Mehr

Vorblatt einer Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV)

Vorblatt einer Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vorblatt einer Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) A. Problem und Ziel Mit dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen

Mehr

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung

Mehr

Kindertagespflege in Bewegung

Kindertagespflege in Bewegung LVR-Landesjugendamt Rheinland Kindertagespflege in Bewegung Professionelle Qualität Ein Zusammenspiel aller Beteiligten Vielfalt als Qualitätsmerkmal Inklusive Gedanken in der Kindertagespflege Elke Pfeiffer

Mehr

KITA MarkusStrasse. Frühförderung

KITA MarkusStrasse. Frühförderung KITA MarkusStrasse Frühförderung Wir unterstützen und begleiten die Entwicklung Ihres Kindes Liebe Eltern, in unserer Kita können Sie neben der Kindertagesbetreuung auch das Angebot der Frühförderung für

Mehr

Kindertageseinrichtungen auf dem Weg

Kindertageseinrichtungen auf dem Weg Vielfalt begegnen ein Haus für alle Kinder Kindertageseinrichtungen auf dem Weg von der Integration zur Inklusion Von der Integration zur Inklusion den Blickwinkel verändern 2 Von der Integration zur Inklusion

Mehr

Herzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation?

Herzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation? Herzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation? Gitta Pötter, Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF), Leiterin der Überregionalen Arbeitsstelle

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer

Mehr

Eltern beteiligen: Beraten, begleiten, informieren. Vorurteilsbewusste Einstellung bzgl. der UN-Behindertenrechts- konvention (UN-BRK) schaffen.

Eltern beteiligen: Beraten, begleiten, informieren. Vorurteilsbewusste Einstellung bzgl. der UN-Behindertenrechts- konvention (UN-BRK) schaffen. gemeinsam. kompetent. professionell 1. Was erwarten wir von den Fach- kräften in der früh- kindlichen Bildung im Hinblick auf die Realisierung inklusiver Bildung in 5, in 10 Jahren? Für die Identitätsentwicklung

Mehr

Wo stehen die Frühen Hilfen?

Wo stehen die Frühen Hilfen? Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen

Mehr

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik www.fsp2.hamburg.de PIZ Praxisszentrum Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf 1. Vorstellung des Arbeitsfelds 2. Der Auftrag der Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarf

Mehr

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen Department für Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl Lernbehindertenpädagogik, Prof. Dr. Ulrich Heimlich Die Behindertenrechtskonvention (BRK) und die Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung

Mehr

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v.

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v. Die Lebenshilfe Thüringen engagiert sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderungen in allen

Mehr

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Präambel Mit der Vorlage der überarbeiteten Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung

Mehr

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche

Mehr

Frühförderung und Offene Hilfen gemeinsam stark für Familien in unserer Region. Ein Erfahrungsbericht mit Plädoyer aus dem Ostallgäu

Frühförderung und Offene Hilfen gemeinsam stark für Familien in unserer Region. Ein Erfahrungsbericht mit Plädoyer aus dem Ostallgäu Frühförderung und Offene Hilfen gemeinsam stark für Familien in unserer Region Ein Erfahrungsbericht mit Plädoyer aus dem Ostallgäu Was sind Offene Hilfen? Der Begriff Offene Hilfen ist bundesweit nicht

Mehr

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten.

AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten. AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten. Unsere Kindertagesstätten. Profil l Konzept l Leitbild Spielen. Lernen. Leben. Was ein Kind in seinen ersten Lebensjahren lernt, ist von großer Bedeutung

Mehr

Brauchen wir Frühförderung neben den SPZ? Dr. med. Christian Fricke Werner Otto Institut Hamburg

Brauchen wir Frühförderung neben den SPZ? Dr. med. Christian Fricke Werner Otto Institut Hamburg Brauchen wir Frühförderung neben den SPZ? Dr. med. Christian Fricke Werner Otto Institut Hamburg Herbst-Seminar-Kongess Brixen, 28.8.2010, Version ohne Bildmaterial Ende des Vortrags Ja! aber 2 Heilpädagogische

Mehr

Beratungs- und Frühförderstellen

Beratungs- und Frühförderstellen BWMK Beratungs- und Frühförderstellen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern Beratungs- und Frühförderstellen Seite Wie wir arbeiten... 4 Wichtige Förderziele... 5 Beratungs- und Frühförderstellen... 6 Finanzierung...

Mehr

Eckpunkte für eine inklusive Kindertagesstätte

Eckpunkte für eine inklusive Kindertagesstätte Eckpunkte für eine inklusive Kindertagesstätte z.b. - Erhaltung der Kompetenzbündelung des Heilpädagogischen Kindergartens, z. B. in Form von Kompetenzzentren - Erhaltung des Bildungsauftrages für alle

Mehr

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX

Mehr

Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.:

Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.: Anlage 3 Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name und Anschrift der interdisziplinären Frühförderstelle (Leistungserbringer): 1a. Personenbezogene Daten des Kindes Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:

Mehr

Hauswirtschaft im Quartier

Hauswirtschaft im Quartier Hauswirtschaft im Quartier Jahrestagung Berufsverband Hauswirtschaft 15. - 16. April 2013 Stuttgart-Hohenheim Johanna Ewig-Spur Diakonisches Werk Württemberg Jahrestagung Berufsverband Hauswirtschaft April

Mehr

zwischen der IKK classic, der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz, den Ersatzkassen

zwischen der IKK classic, der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz, den Ersatzkassen Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Landesregelung Komplexleistungen) vom 1. September

Mehr

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches

Mehr

Betreuungsvereine in der BAGFW

Betreuungsvereine in der BAGFW 13.05.2011 Betreuungsvereine in der BAGFW Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege tragen seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB

Mehr

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII Konzeption des Caritasverbandes für den Kreis Olpe e.v. Alte Landstraße 4 57462 Olpe Tel. 02761-9668-0 info@caritas-olpe.de www.caritas-olpe.de

Mehr

Je früher desto besser! Chancen der Frühförderung für entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung Eltern- Ratgeber

Je früher desto besser! Chancen der Frühförderung für entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung Eltern- Ratgeber Je früher desto besser! Chancen der Frühförderung für entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung Eltern- Ratgeber Liebe Eltern! Machen Sie sich Sorgen um Ihr Kind......weil

Mehr

Unser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover

Unser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns

Mehr

SCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII

SCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort

Mehr

Herausforderungen und Chancen für die Sozialplanung in Thüringen. Sozialstrukturatlas Thüringen

Herausforderungen und Chancen für die Sozialplanung in Thüringen. Sozialstrukturatlas Thüringen Herausforderungen und Chancen für die Sozialplanung in Thüringen Sozialstrukturatlas Thüringen Basisinformationen über die Lebenslagen der Bevölkerung in Thüringen Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Uta

Mehr

1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen Zweck Menschenbild" Entwicklungsauffälligkeit und Behinderung Der Mensch...

1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen Zweck Menschenbild Entwicklungsauffälligkeit und Behinderung Der Mensch... Version: 1. Januar 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen... 2 2. Zweck... 2 3. Menschenbild" Entwicklungsauffälligkeit und Behinderung... 2 3.1. Der Mensch... 2 3.2. Auffälligkeit

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Hilfe- bzw. Teilhabeplanung Hilfeplan Ökonomisierung Zielvereinbarung Hilfeplankonferenz

Mehr

Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung!

Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung! Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung! Gemeinsame Empfehlung zur Novellierung der Regelungen zur interdisziplinären Frühförderung im SGB IX, SGB V und in der Frühförderungsverordnung

Mehr

Fachtag: Integration behinderter Menschen im Land Brandenburg

Fachtag: Integration behinderter Menschen im Land Brandenburg Fachtag: Integration behinderter Menschen im Land Brandenburg - Stand und Probleme der Frühförderung im Land Brandenburg - Gitta Pötter Leiterin Regionale und überregionale Frühförder- und Beratungsstellen

Mehr

Der Beitrag der Frühf. hförderung zu Inklusion

Der Beitrag der Frühf. hförderung zu Inklusion Der Beitrag der Frühf hförderung zu Inklusion Entwicklungsförderung und Familienbegleitung als Befähigung zur Teilhabe Symposium Gemeinsame Bildung für f r alle Kinder 23. März M 2012 Kreis Offenbach März

Mehr

Frühförderung im Land Brandenburg Strukturen, Versorgungsbedarf und Wirksamkeit

Frühförderung im Land Brandenburg Strukturen, Versorgungsbedarf und Wirksamkeit Frühförderung im Land Brandenburg Strukturen, Versorgungsbedarf und Wirksamkeit Dr. Gabriele Ellsäßer, im 18. Symposium Frühförderung - Halle, 26. - 28.02.2015 1 Übersicht Strukturen der Frühförderlandschaft

Mehr

Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt -

Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt - 10. Forum der Frühförderung am 11. September in Potsdam Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

Mehr

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung

Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,

Mehr

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte

Mehr

Frühförderung * Frühe Hilfen * frühe Förderung. Das Prager-Eltern-Kind-Programm in der familienorientierten Frühförderung

Frühförderung * Frühe Hilfen * frühe Förderung. Das Prager-Eltern-Kind-Programm in der familienorientierten Frühförderung Frühförderung * Frühe Hilfen * frühe Förderung SGB IX (Sozialgesetzbuch - neuntes Buch- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) () Die medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung

Mehr

Beratung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe

Beratung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Beratung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Ein Praxisforschungsprojekt im Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit unter Leitung von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Praxisforschung 1 Praxisforschung

Mehr

Heidelberg, den 06.11.2014

Heidelberg, den 06.11.2014 D V f R Maaßstr. 26 69123 Heidelberg An das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Referat 221 per E-Mail 221@bmg.bund.de Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) Maaßstr. 26 69123 Heidelberg

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dieses vertreten durch Herrn Staatsminister Siegfried Schneider und dem Bildungswerk

Mehr

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Zur Erbringung der Komplexleistung gemäß Frühförderungsverordnung (FrühV)

Mehr

Spielend sprechen lernen

Spielend sprechen lernen Spielend sprechen lernen Christophorus - Werk Lingen e.v. Zeigt Ihr Kind Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung? 2 Kann Ihr Kind alle Wörter richtig aussprechen? Bleibt Ihr Kind beim Sprechen an manchen

Mehr

Kindern eine Zukunft geben

Kindern eine Zukunft geben Kindern eine Zukunft geben Kompetenz für Kinder und Familien in Bildung Erziehung Diagnostik Beratung Therapie Ein herzliches Willkommen Für Kinder in ihrer ganzen Persönlichkeit Sehr geehrte Eltern, sehr

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Unsere Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück Vielfalt & Inklusion

Unsere Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück Vielfalt & Inklusion Unsere Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück Vielfalt & Inklusion Inklusion In einer inklusiven Gesellschaft hat jedes Kind, unabhängig von einem besonderen Unterstützungsbedarf, das selbstverständliche

Mehr

Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege. Sarah Oswald, Christof Wiesmann

Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege. Sarah Oswald, Christof Wiesmann Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege Sarah Oswald, Christof Wiesmann Expertenstandards Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und

Mehr

Christophorus-Werk im Überblick

Christophorus-Werk im Überblick Unser Angebot ganzheitlich ganztags Christophorus-Werk im Überblick möglichst wohnortsnah (verschiedene Standorte) bei Bedarf in Kleingruppen Unser abwechslungsreiches und vielseitiges Angebot findet in

Mehr

Leitbild. der Verwaltung der Universität zu Köln

Leitbild. der Verwaltung der Universität zu Köln 2 Leitbild der Verwaltung der Universität zu Köln Präambel Dieses Leitbild ist das Ergebnis von gründlichen Beratungen und lebendigen Diskussionen in der Dezernentenrunde unserer Verwaltung. Es bildet

Mehr

Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder

Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder Wer wir sind. Ein Haus für Kinder e.v. Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder Der Verein wurde 1996 von Eltern, deren

Mehr

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern Stellungnahme der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern zur Anhörung im Landtagsausschuss für Soziales, Familie und Arbeit zum Thema Änderung des Bayerischen Kinderbildungsund

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2451 16. Wahlperiode 02.02.2009 Bericht der Landesregierung Pflegestützpunkte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache 16/ 2346 (neu) Federführend

Mehr

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK (Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der

Mehr

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für

Mehr

Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung

Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung Paritätische Fachberatung K TA workshop-reihe Neue Standards für die Kita in der pädagogischen Konzeption Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung

Mehr

Liebe Eltern, Ihre. Tanja Völker Leiterin

Liebe Eltern, Ihre. Tanja Völker Leiterin Liebe Eltern, Kinder sind das größte Geschenk im Leben. Der Alltag mit ihnen zeigt sich indes nicht immer paradiesisch. Die Geburt eines Kindes stellt vieles auf den Kopf. Aus der Zweisamkeit entsteht

Mehr

Netzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern

Netzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern Netzwerkarbeit für Kinder psychisch erkrankter Eltern Gliederung Ausgangslage im Kreis Mettmann Kooperation Erwachsenenpsychiatrie mit Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen Teilnahme am Modellprojekt

Mehr

DER ÖGD ALS KOORDINIERENDER AKTEUR? Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung kommunaler (Inklusions-) Strategien

DER ÖGD ALS KOORDINIERENDER AKTEUR? Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung kommunaler (Inklusions-) Strategien DER ÖGD ALS KOORDINIERENDER AKTEUR? Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung kommunaler (Inklusions-) Strategien Holger Kilian, MPH Gesundheit Berlin-Brandenburg Berlin, 24. Juni 2014 Förderung von

Mehr

FAQ Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) Oktober 2014

FAQ Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) Oktober 2014 Fragen und Antworten zu Außerunterrichtlichen Lernhilfen (AuL/Lerntherapie) als freiwillige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg Grundsätzlich gilt Folgendes zu beachten: Es gibt keinen Rechtsanspruch

Mehr

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Veranstaltung von Autismus NRW am 05.04.2016 im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Vortrag von Ass. jur. Christian Frese, Geschäftsführer autismus

Mehr

Das Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien

Das Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien Das Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien Dr. med. Marie Kopecky-Wenzel Referat für Gesundheit und Umwelt Landeshauptstadt München Workshop Kommunale

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/883 25.01.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Frühförderung: Verbesserung

Mehr

Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012 Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Wozu?????? Psychisch kranke Menschen erhalten bedarfsgerechte Hilfen. Aktion Psychisch

Mehr

Fachstelle Migration und Behinderung. gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin

Fachstelle Migration und Behinderung. gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin Fachstelle Migration und Behinderung gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin Fachstelle Migration und Behinderung Die Fachstelle arbeitet fach- und trägerübergreifend.

Mehr

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven) Inklusion An allen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen am Unterricht teil. Heterogenität

Mehr

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg Fachbereich 210 - Eingliederungshilfe Stand: 01.07.2013 Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße 2 79104 Freiburg Orientierungshilfe für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Mehr

FAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach

FAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach FAMILIENZENTREN Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach Maya Mulle, Netzwerk Bildung und Familie, www.bildungundfamilie.net

Mehr

Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - 10 Folien zum 10. Geburtstag am

Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - 10 Folien zum 10. Geburtstag am Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - 10 Folien zum 10. Geburtstag am 10.10. Dr. Thomas Götz Landesbeauftragter für Psychiatrie Q: Eames Office Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit aber

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

Prof. Dr. Michael Seidel, ergänzt um Rückmeldungen des Fachausschusses

Prof. Dr. Michael Seidel, ergänzt um Rückmeldungen des Fachausschusses Eckpunkte zur Erarbeitung von Aktionsplänen von Organisationen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft usw. zur Umsetzung der UN-BRK Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK Prof. Dr. Michael Seidel,

Mehr

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:

Mehr

Arbeitshilfe zur inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung der Kita-Plus-Einrichtung

Arbeitshilfe zur inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung der Kita-Plus-Einrichtung Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Familie Arbeitshilfe zur inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung der Kita-Plus-Einrichtung Die für Kita-Plus definierten Themenschwerpunkte

Mehr

Fortbildungsübersicht des Heilpädagogischen Fachdienstes für Kindertageseinrichtungen. Januar bis Juli 2013

Fortbildungsübersicht des Heilpädagogischen Fachdienstes für Kindertageseinrichtungen. Januar bis Juli 2013 Fortbildungsübersicht des Heilpädagogischen Fachdienstes für Kindertageseinrichtungen Januar bis Juli 2013 1. Die kollegiale Fallbesprechung 2. Elterngespräche sicher führen 3. Förderung der sozial-emotionalen

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

WORKSHOP. Berlin Sept.2015

WORKSHOP. Berlin Sept.2015 WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische

Mehr

Alltagswirklichkeiten von Familien mit behinderten Kindern und notwendige Unterstützungsmaßnahmen

Alltagswirklichkeiten von Familien mit behinderten Kindern und notwendige Unterstützungsmaßnahmen Alltagswirklichkeiten von Familien mit behinderten Kindern und notwendige Unterstützungsmaßnahmen DR. MONIKA SEIFERT KASSEL, 25. JUNI 2016 Überblick Menschen mit Behinderung im gesellschaftlichen Kontext

Mehr

Identifizierung von Kriterien zur Entwicklung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Krankenhausversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen

Identifizierung von Kriterien zur Entwicklung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Krankenhausversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen Identifizierung von Kriterien zur Entwicklung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Krankenhausversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen Im Auftrag der Fachverbände der Behindertenhilfe Jens-Martin

Mehr

Inhalt. Hinweise zur 4. Auflage 10. Geleitwort 11

Inhalt. Hinweise zur 4. Auflage 10. Geleitwort 11 Inhalt Hinweise zur 4. Auflage 10 Geleitwort 11 1. Grundlagen und allgemeine Prinzipien 13 1.1. Was ist Frühförderung? 13 1.2. Für wen ist Frühförderung da? 16 1.3. Was sind die Ziele der Frühförderung?

Mehr

Kinderneurologisches Zentrum SPZ Hagen Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik des AKH Vorstellung

Kinderneurologisches Zentrum SPZ Hagen Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik des AKH Vorstellung Vorstellung Mitarbeiter 1. Entstehungsgeschichte 2. Was ist ein SPZ? 3. Arbeitsweise und Organisationsstruktur 4. Fallbeispiele . Das Team zur Zeit (im Aufbau und in Erweiterung begriffen) Hr. Dr. W. Hammacher

Mehr

Forderungen an eine Kooperationsvereinbarung zur Modellregion Inklusive Bildung Kassel

Forderungen an eine Kooperationsvereinbarung zur Modellregion Inklusive Bildung Kassel Forderungen an eine Kooperationsvereinbarung zur Modellregion Inklusive Bildung Kassel Kassel braucht eine unabhängige Beratungsstelle Inklusion! Eine Beratungsstelle für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung

Mehr

Krelinger ADHS-Arbeit

Krelinger ADHS-Arbeit Krelinger ADHS-Arbeit Das Projekt Im Jahre 2000 fand im Geistlichen Rüstzentrum Krelingen erstmals eine Informationsveranstaltung unter dem Thema ADS - eine Modeerscheinung oder ein erstzunehmendes Problem

Mehr

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e B r e i t e n b r u n n Studienordnung für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie

Mehr

I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule

I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule I.1 Gemeinsame pädagogische Grundlagen von Kindertageseinrichtungen und Schulen (Grundschulen, Sonderschulen) Tageseinrichtungen und Schulen tragen

Mehr