INHALT. Aufsätze. Zur Rechtsprechung. Bericht. Kanzlei & Mandat. Buchbesprechungen. NJW-aktuell

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1 INHALT I Aufsätze Jakob Horn Der kaufrechtliche Ausbesserungsanspruch Der Beitrag zeigt auf, weshalb dem Käufer der Mangelbeseitigungsanspruch auch dann zusteht, wenn durch Nachbesserung ein neuer Mangel auftritt, und unter welchen Voraussetzungen der Käufer die Gewährleistungsrechte Schadensersatz, Rücktritt und Minderung geltend machen kann. Guido Kirchhoff Übermittlung von Gefährderdaten durch die Polizei an Fußballveranstalter Fußballspiele werden gelegentlich durch randalierende Fans gestört. DerAutor beschäftigt sich mit der Frage, ob die Polizei im Vorfeld auf eigene gefahrenabwehrende Maßnahmen beschränkt ist oder auch zivilrechtliche Maßnahmen dervereine wie etwa Stadionverbote unterstützen darf Zur Rechtsprechung Ulrich Büdenbender Preisänderungen in Energielieferungsverträgen mit Tarif- und Grundversorgungskunden (BGH, NJW 2016,3589 und NJW 2016,3593) 299 Bericht Frank Zundel Die Entwicklung des Arbeitsrechts im Jahr 20!6 - Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie prozessuale und kollektiv-rechtliche Fragestellungen 302 Kanzlei & Mandat Norbert Schneider Erstattung der anwaltlichen Reisekosten im Zivilprozess 307 Buchbesprechungen Loewenheim / Meessen / Riesenkampf f / Kersting / Meyer-Lindemann: Kartellrecht (Georg M. Berrisch). Langheid / Rixecker: Versicherungsvertragsgesetz - WG (Sascha Piontek) 310 NJW-aktuell Editorial Auf dem Weg zum Angehörigenschmerzensgeld G. Wagner Agenda Meldungen / Kolumne Gesetzgebung Rechtsprechung in Kürze Entscheidung der Woche lnterview Überleben in der Provinz A.-K. Dreber/K. Faber Standpunkt Racial Profiling, Polizeirecht und Diskriminierungsverbot J. Ennuschat 3 t Leserforum Aus derjustiz Bundesländer müssen in derjustiz nachlegen S. Rebehn Recht Digital Die Freiheit der Hyperlinks S. Ory Rubrikenmarkt web.report Stellenmarkt Beck'sche Zeitschriften Buchhinweise Personalien Heftvorschau/lmpressum JJ NJW-aktuell 5/2017

2 o IN HALT t ô Rechtsprechung Europäische Gerichte EUGH 27.1O.1"6 - C-61.3/1.4 Justiziabilität harmonisierter technischer Normen (Anm. J. Nusser) EuGH 1ó C-417 /15 Zuständigkeit bei Klage auf Aufhebung eines Grundstücksschenkungsvertrags Verfassungsgerichte 3t1 315 OLG Frankf urt a O.1'6-6 UF 242/16 Geltendmachung von Kindesunterhalt beim Wechselmodell OLG München2I.10.L6-10 U 2372/16 Ermittlung portugiesischen Haftungsrechts (Anm. V. Bouwmann) OLG Hamm l-22u 28/1'6 Ersatzfähige Gutachterkosten vor Vertra gsschl uss als Vertrauensschaden (Ls.) 33ó L BVerfG L6-2 BvR 1614/14 Pf licht zur Zustellung an Prozessbevollmächtigten im amtsgerichtlichen Verfahren Zivilgerichte 318 Strafgerichte BGt,29.O9.1"ó - StB 30/Ló Beurteilung des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren (Anm. J. Peglau) 341 BGH 0ó.04.1ó - Vlll zr79/15 Zeitlich beschränkte Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel 320 BGH 21".0ó.Ló - 5 StR 266/16 Kein Übergang vom Strafverfahren in das Sicherungsverfahren (Ls.) 344 BGH 2r.O9.tó - Vl ll ZR 27 / 1.6 Keine Kompensationswirkung durch Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung BGH lv ZR 51.3/15 Beeinträchtigende Schenkung eines Grundstücks bei Nießbrauch und Pflegeverpflichtung (Anm. C. Keim) Verwaltungsgerichte VGH München ó - 4ZB1' Heranziehung entfernter Angehöriger zu Bestattungskosten durch die Gemeinde 344 BGH X ZB 246/ 16 Unverhältnismäßigkeit der Vorf ührung des Betroffenen vor erstmaliger Betreuerbestellung BGH IZR86/15 Keine Auf klärungspflicht über rechtswidriges Filesharing - Silver Linings Playbook (Anm. M. Hohlweck) BGH XIIZB 275/1.5 Urteilsberichtigung und Berufungsfrist (Ls.) ó Arbeitsgerichte BAG 19.O7.16 _ 2 AZR 536/15 Keine Konkurrenz von Kündigungsabf indung und Sozialplanabfindung Finanzgerichte BFH lv R Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb Mit Beilage: NJW-Spezial Heft 2/ 2OI7 Miet- und lmmobilienrecht Darstellung der lnstandhaltungsrücklage in Jahresabrechnung Famílienrecht Erwerbsobliegenheit trotz Schwerbehinderung Erbrecht Praktische Fragen zum Quotenvermächtnis Verkehrsrecht Anscheinsbeweis gegen Linksabbieger Baurecht Gesamtschuld und Verjährung im Baurecht Arbeitsrecht Neuregelung der Leiharbeit Strafrecht Die geplante SIPO-Reform Verfahrens- und Kostenrecht Terminsgebühr für Teilnahme an Sachverständigentermin Anwalt und Kanzlei Ein Blick zurück - Wichtige Entscheidungen des Jahres 201ó Alle Rubriken Rechtsprechungsübersichten -aktuell 5/2OI7 5

3 o SpeznI TSBJ lnhalt Miet- und lmmobilienrecht Von Michael Drasdo M. Drasdo, Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung Heizungsbetriebsstrom in der Jahresabrechnung (BGH) Verfahrenskostenentscheidung zulasten des Verwalters (BGH) Eigenttimerversammlung: Unterbrechung n r anw altlichen Beratung? (BGH) Streitwert für Untervermietungserlaubnisklage.... -t-t Familienrecht Von Martin Haußleiter und Barbara Schramm Erwerbsobliegenheit trotz Schwerbehinderung (BGH) Aus Zuwendungen einer Stiftung finanzierter Pkw im Zugewinn (BGH) Beschwer bei Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (BGH) Auskunftsanspruch des Spenderkindes gegen Reproduktionsklinik (AG Hannover). Ausübung des Kapitalwahlrechts im Versorgungsausgleich (BGH) VerrechnungvonAnrechtenimVersorgungsausgleich(OLGBrandenburg) t Erbrecht Von Wolfgang Roth W. Roth, Praktische Fragen zum Quotenvermächtnis Testamentskopie als Erbnachweis ausnahmsweise zulässig (OLG Köln) Gläubigeraufgebot ist keine Nachlasssache (OLG Köln) Keine Beschränkung der Erbenhaftung für Nachlasspflegervergütung (OLG Hamm) Verkehrsrecht Von Rainer Heß und Michael Burmann Anscheinsbeweis gegen Linksabbieger (OLG Jena). Kaskoentschädigung und Mehrwertsteuer (OLG Celle) Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen (LG München I). Mithaftung des Fußgängers (OLG München) Änderung der StVO für Rad fahrende Kinder und Aufsichtspersonen 4t Baurecht Von Stefan Weise und Tobias Hansel S. Weise, Gesamtschuld und Verjährung im Baurecht Anrechenbare Kosten nur nach genehmigter Kostenrechnung? (BGH). Sind Preise immer Fesþreise? (OLG Düsseldorf) Kündigung nach $ 8 III VOB/B (OLG Zweibrücken) Gesellschaftsrecht Von Dieter Leuering und Daniel Rubner Rechtliche Einheit von Anteilsübertragung und Treuhandvertrag (BGH). Rechtsscheinhaftung nach Formwechsel einer GmbH in eine GbR (BGH) Autornatische Beendigung des Anstellungsvertrags bei Abberufung (OLG Karlsruhe).... Unangemessenheit einer Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out (OLG Zweibrücken)

4 Spezial Heft.2,2017 Arbeitsrecht Von Robert von Steinau-Steinrùck R. von Steinau-Steinrück/5. Sura,Die finale Fassung der Neuregelung der Leiharbeit Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung (BAG) Behindertenbenachteiligung - Einladung zvmvorstellungsgespräch (BAG) Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bei Beförderungen (BAG) s0 5l lnsolvenzrecht Von Michael Dahl und Raul Taras Beschwerde gegen Verfahrenseröffnung auf Gläubig eranft ag (BGH) Keine Anfechtung bei Irr rm über Wert des wertlosen GmbH-Anteils (BGH) Kenntnis über Umstände der Gläubigerbenachteiligung (BGH) Pftindbarkeit einer Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung (BGH) Straf recht Von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann S. B eukelmann, Die geplante StPO-Reform Stichprobenartige körperliche Durchsuchung von Strafgefangenen (BVerfG) UntreuedurchschwarzeKassen(BcH).....!... Pfl ichtverletzung bei Untreue (BGH) Videovernehmung in Abwesenheit des Vorsitzenden (BGH) Strafschärfende Berücksichtigung von Absicht bei Tötungsdelikt (BGH) s Verfahrens- und Kostenrecht Von Norbert Schne der Keine Festsetzung einer Beratungsgebühr (LG Essen) Terminsgebühr für Teilnahme an Sachverständigentermin (OLG Zweibrücken) Reisekosten des nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts (LG Heilbronn).. Ermäßigte Gebühr nach Klagerücknahme trotz Kostenantrag (AG Nürtingen) Anwalt und Kanzlei Von Christian Dahns C. Dahns, Ein Blick zurück - Wichtige Entscheidungen des Jahres rssn NJWSpezial Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten Schriftleitung: Rechtsanwalt Tobiæ Freudenberg, Beethovenstaße7b, Frankfurt a.m., Postanschrift: Postfach 1 I 0241, Frankfurt a.m., Telefon: (069) , Telefu: (0 69) l njw@,beck-f anlfu rt. de I temet: w.njw.de Redåktion: Rechtsmw íltin Nathalíe Denníer Qer kehrsrecht); Rechtsmwalt Tbbías Freudøberg (Insolveurecht); Rechtsanwältin Antie G/ rrèi (Anwâlt und Krulei); Rechtsmwíiltiî lrinq Huth (Fmiliewht); Ræhtsuwalt Dr Andret KqzÐus lmiet- und Imobiliemecht); ne'cåtsmw ltin Dr Mør Naucke-Lömker (Erbrecht md Schlussredakion); Rechtsanw iltin Esther Noske, LL.M. (Verfahrens- ud Kostetrecht sowie Koordination); Rechtsanwalt Prof Dr Achim Schunder (Arbeitsrecht); Rechtsatwällin Dr. Moníka Spiekennann (Bav recht); Rechtsanwall Dr Stephan Tausch (Strafrecht); RæhtsmwaltProf. Dr Martín I/eåer (Gesellschaflsrecht). Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beitr ige sind uhebenechtlich geschützt. Das gilt auch ñir die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihr Leitsätz, dem diese sind geschützt, sowelt sle vom Einsender oder von de Scbriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken wd ähnlichen Eidchtungen. Kein Teil dieser Zeitscb ift darf außerhalb der engen Greuen des U heber chtsges tzes oh e schriftliche Genehmigmg des Verlags in irgendeiner Fom vervielff ltigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Dâtentr igem gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch veruielfìiltigt, verbreitet oder veru rtet werden. Verlag: Verlag C.H.BECK ohg,wilhelmstr. 9, München, Postanschrift: Postfach , München, Telefon: (089) 3 8l 89-0, Telefu: (089) , Postbânk München IBAN: DE , BrC: PBNKDEFFXXX. Der Verlag ist ohg. Gesellschafter sind Dr Hru Dieter Beck ud Dr. h.c. Wolfgmg Beck, beide Verleger in München. Erscheinungsweise: Zweimal im Monat als Beilage ro NJW. Bezugspreis 2017: Der Bezugspreis von NJW-Spezial ist im Beagspreis von NJW enthalten. Jahrestitelei und -register sind nur noch mit dem jeweiligen Heft liefe bu. Druck: Mayr Miesbach GmbH, Am Windfeld 15, Miesbach.

5 Mit Beilage wiftschaftsrechtliche blätter:wbl Heft I Januar Jahrgang \r &* tí!@ùd F D oo I Förderpreis der Juristischen B lätter Aufstitze RA Mag. Betti.nø Knötzl, Priv.-Doz. Dr. Judi.th Schachemei.ter vnd Univ.-Prof. Dr. Aleæander S chopper: Der ßückschaufehler bei der richterlichen Urteilsfindung im Schadenetsatzprozess Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und RA Dr. Georg Muhri: Aþgabenrechtliche Insolvenzforderungen im Feststellungsverf ahren Aus denvereinen / Ankündigungen 16ü Annual Conference on European Tort Law (ACET) -Ankündigung Maßgeblicher Zeitpunkt für den guten Glauben bei Abgabe des ÌIberbots (OGH , 1 Ob 26I/]^5m- Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner) 40 Die Obduktion, insbesondere wegen diagnostischer Unklarheit, als ein Beispiel für das erforderliche ôffentliche oder wissenschaftliche fnteresse (ogh , 5 Ob 26/L5g- Univ.-Prof. DDr. Herbert KaIb) 44 Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Sekundäransprüchen aus griechischen Staatsanleihen (OGH 1? , B Ob 54/r6y) 48 Keine Bindungswirkung der Kostenentscheidung im Folgeverfahren ohne Parteistellung im Vorprozess (ogh , 2 Ob?B/16h) 51 Manifestationsklage wegen Verschweigens von Verlassenschaftsvermögen: Aktivlegitimation ab Erbantrittserklärung; Konsequenzen einer Ausf olgung der Verlassenschaf t (ogh , 2 Ob 105/15b) 53 Rechtsprechung Ve r f as s un gs g e ri c ht s h o f Keine Verfassungswidrigkeit von $ 2 Abs 3 Richt-WG und $ 16 Abs? MRG (VfGH , G 6?3/2015 ua) 19 Ents cheidungen in Leits Ìitzen Ersatz von Schockschäden bei Verlust eines Tieies? (OGH , 1 Ob L25/16p) Aufhebung des Schiedspruchs wegen Verstoßes gegen die Schiedshängigkeitssperre? (OGH , 18 OCg 2/16t) o o N o o Ë E J c o g JN c.g 3 Õ o Ê o o c og o i o : o oc O rdentliche G erichte - Ziv ils achen Herabsetzung des Unterhalts nach $ 67 EheG:,,sonstige Verpflichtungen" bloß eine von mehreren Determinanten der wirtschaf Uichen Leistungsfähigkeit (OGH , 4 Ob B2l16m) 28 Verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung eines Rechtsmittelverzichts des Verlassenschaf tskurators (OGH , 1 Ob 148/16w) Teilungsklage im Vorstadium der Wohnungseigentumsbegründung (OGH , 5 Ob 100/16s) Grenzen der Schutz- und Sorgfaltspflichten des Generalunternehmers gegenüber A beitnehmern des Subunternehmers (OGH , 2 Ob L29/159) to Strøfsachen Inhaltliche Bestimmtheit von Weisungen, Widerruf der bedingten Strafnachsicht, Unschuldsvermutung (OGH , L5 Os 136/15m - Univ.-Ass. N[ag. Jakob Tschøchler) Nachträgliche Berücksichtigung begünstigender Gesetzesänderungen im Berufungsverfahren im Lichte grundrechtlicher Vorgaben (OGH , 11 Os 157l15w - Univ.-Ass. MMag. Caroli.ne Walser) Literatur fmpressm 68 Ausgewertet im Abstract Service IBZ Ged uckt auf säwefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier - TCF 5B s o c u U 4 L eich. at wwwjbl.voe.at IVERLAG r ÖSTERREICH

6 ñ ö [rwnelr] OJZ aktuell Beiträge å Das neue Erbrecht,. Grundlegende Wertungen und ausgewählte Einzelfragen Die durch das ErbRÀG 2015 geschaffene Reform des österreichischen Erbrechts ist nach langer Legisvakanz in KraÍt getreten. Der Beitrag arbeitet die grundlegenden Wertungen des Reformwerks heraus und geht auf ausgewählte Einzelfragen ein, die ftir die Praxis besonders relevant sind' Von Martín Schauer + Lie to me Wahrheitsfindung im Spannungsfeld divergierender lnteressen In einem Strafuerfahren muss ein in der Vergangenheit liegendes Ereignis bewertet und beurteilt werden. Während Fernsehen und andere Medien zunehmend den Eindruck erwecken, dass die Wahrheitsfindung in jedem Fall gelingi, ist die Realität deutlich komplexer, Der Artikel versucht, Anhaltspunkte für die Glaubhaftigkeit von Aussagen herauszuarbeiten und vernehmenden Personen Hilfestellungen für die schwierige Beurteilung,,Lüge oder Wahrheit" zu geben. Von Christian Grafl und Monika Stempkowski Evidenzblatt Ð Familienrecht. OGH , I Ob 49/16p 8: Ehegattenunterhalt: Es bleibt bei der 40%o-Regel OGH ,7 Ob102/ : Heimvertrags-Kündigungsschutz bei Störung durch nahe Angehörige bzw Vertreter des Bewohners Ð Nachbarrecht ogh , 1 0b 62116y 10: Entfernung von Geröll im Wald ist zu teuer Mit Anmerkung von Alexander Longin Ð Wohnungseigentumsrecht ogh ,5 0b 101/16p l1: Anteile dürfen bei Eigentümerpartnerschaft nicht unterschiedlich belastet sein Ð Zivilverfahren ogh , 2 0b 78/16h 12: Verfahrensunterbrechung und Präjudizialität Mit Anmerkung von Thomas Klickø { Strafprozessrecht OGH , 14 Os 51/16f 13: Vorkommen notorischer Umstände in der HV ÐStrafrecht.., OGH , 14 Os 73116s 14: Körperverletzsîg mit schwerer Dauerfolge EvBl-LeitsäTze t Gesellschaftsrecht ogh ,6 0b 198/15h 9: Haftung des Geschäftsführers der KomplementärAG 86 50

7 [rnhnlr].l I nternationales Zivilv ert ahrensrecht OGH ,3 Ob 156/16m 10: Die unionsrechtliche internationale Rechtshängigkeit gilt nur zwischen Gerichten von Mitgliedstaaten Ð Schadenersatzrecht..,. ogh , 2 0b 148/15a 11: Verweigerung der Behandlung mit Blutkonserven: Keine Schadensminderung ogh , 4 0b 206/16x 12: Hundehalter haftet fiir Tiergefahr auch bei nur mittelbarer Schädigung OGH ,5 Ob 186/16p 13: Verjährung beim Fremdwährungskredit beginnt mit Erkennbarkeit des Risikos Ð Schuldrecht. OGH , 7 Ob 125/169 14: Nichtige Privatrechts-Vereinbarung einer Stadtgemeinde izm beabsichtigter Flächenwidmungsplanänderung { Strafprozessrecht OGH , 15 Os 42/16i 15: Ausländisches Recht als Gegenstand von Feststellungen Ð Strafrecht OGH , l7 Os 10/16y 16: Ausschluss von Gewerbeausübung kann bedingt nachgesehen werden EuGH-Entscheidungen 91 Kosten å Kostenseitig Von losef Obermaier l.tc ;Ç, 96 c Standards { lmpressum Iil-! 52 Z AKTUEL Der neue Newsletter schnell und gratis Anrneldung ab sofoft unter manz. at/newsletter MANZT lzlzotzløz 51

8 Juristische Schulung Zeitschrift für Studium und Referendariat Herausgeber Präsident des LG a. D. Prof. Dr. Michael Huber Prof. Dr. Stephan Lorenz, Mitglied des BayVerfGH Prof. Dr. Thomas Rönnau Präsident des BVerfG Prof. Dr, Andreas Voßkuhle Schriftleitung Rechtsanwalt Dr. David Herbold Rechtsanwältin Dr. Urte Hüsch 57. Jahrgang Februar 20L7.Heft2 Beirat Privatdozent Dr. Ca sten Bâcker - Wiss. Assistent Dr. Christian Becke - Akad. Rat Dr. Christian Brand - Privatdozent Dr. Eike Michael Frenzel - Akad. Rat Dr. Michael Goldhammer, LL. M. - Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann - Jun.-Prof. Dr. Elisa Hoven - Privatdozent Dr..{.lbert Ingold - Prof. Dr. A n-karin Kaufhold - Akad. Rat D. Manuel Ladiges, LL. M. - Prof. Dr. Sebasdan Omlor, LL. M., LL. M. Eur. - Prof. Dr. Meh dad Payandeh, LL. M. - Akad. Rat Dr. Chris Thomale, LL. M. - Privatdozent Dr. Daniel Ulber & Aufsatz Studium Referendariat Fallbearbeitung Prof. Dr. Dr. h. c. mub. Günther JaÞobs Unorthodoxe Bemerkungen zum objektiven Tatbestand der Nötigung Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. Ein drittes Plädoyer für unscheinbare Normen Vors. Richter am BAG Dr. Mario Eylert und'wiss. Mitarbeiter Tino Frieling Examensrelevante Grundlagen des Tarifv efir agsrechts Prof. Dr. Thomas Rönnau Grundwissen - Strafrecht: Übergesetzlicher entschuldigender Notstand (analog $ 35 SIGB) 'Wiss. Mitarbeiter J ulian Eibl und Rechtsreferendar Micb ael'wolfgang Müller, LL. M. (Cambridge) Die Hausarbeit im Öffentlichen Recht - Hinweise zur Ausarbeitung einer überzeugenden Lösung am Beispiel einer Anfängerhausarbeit 'Wiss. Mitarbeiter Julian Philipp Seibert, LL.M. (LSE) Ermittlung der statthaften Klageart und richterliche Hinweispflicht im Verwaltungsprozess Richter am LG Dr. Dominik" Reither Aus der Praxis: Korrektur des,,falsch" protokollierten Prozessvergleichs Ricbter am BGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher Aktuelles Strafprozessrecht Re ch tsr efer en dar in Laur a'w itt s ch ur ky, LL. M. ( B er k"eley ), und Akad. RatDaniel'Vlolff Anfängerklausur - Öffentliches Recht: Grundrechte - Langhaarige Soldaten 'Wiss. Mitarbeiterin Lena Schmidt und Rechtsreferendarin Hannah Brunschier Fortgeschrittenenklausu r - Zivib echt: Abbruch einer ebay-auktion , ,1, ,2s L27 1, Re ch ts anw alt Tilman S cb ubh e i 13 Referendarexamensklausur - Zivilrecht: Werkvertragsrecht und Kreditsicherungsrecht - Schwarzarbeit Aþ"ød. Rat Dr. Roman Lehner (Original-)Referendarexamensklausur - Öffentliches Recht: Baurecht, Polizeirecht und Verwaltungsprozessrecht - Die brandgefährliche Kommode Vors. Richter am LG Dr. Georg Bischoff und Richterin Dr. Katbrin Bünnigmann, LL. M., M. A. Assessorexamensklausur - Strafrecht: Revision - Ringos Rache 1,42 1,

9 Ständige Mitarbeiter der Rechtsprechungsübersicht Zivilrecht Prof. Dr. Burkhard Boemke, Leipzig Prof. Dr. Volker Emmerich, Bayreuth Prof. Dr. Martin Gutzeit, Gießen Prof. Dr. Gerald Mäsch, Mùnster Prof. Dr. Thomas Riehm, Passau Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Karsten Schmidt, Hamburg Prof. Dr. Martin Schwab, Bielefeld Prof. Dr. Marina Vellenhofer, Frankfurt a. M. Strafrecht Prof. Dr. Jörg Eisele, Tübingen Prof. Dr. Bernd Hecker, Trier Prof. Dr. Matthias Jahn, Frankfurt a. M. Öffentliches Recht Prof. Dr. Dieter Dörr,IVfainz Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz Prof. Dr. Matthias Ruffert, Berlin Prof. Dr. Michael Sachs, Köln Prof. Dr. Peter Selmer, Hamburg Prof. Dr. Rudolf Streinz, München Prof. Dr. Christian \traldhoff, Rechtsprech un gsü bers cht Prof. Dr. Martin Scbruab Prof. Dr.Thomas Riebm Formularmäßige Sicherungsabtretung an den Gutachter BGH, Urt, u vizr , BeckRS 2016, Verjährung von Hauptschuld und Bürgschaft BGH, Urt. u Xl ZR , NJW 2016, ,63 1,66 Prof. Dr. Dr.b. c. mub. Karsten Schmidt Verpfändung eines Gesellschaftsanteils gehört nicht ins Grundbuch BGH, Beschl. v V ,NZG2016, Prof. Dr. Marina Wellenhofer Prof. Dr. Marina'Wellenh ofer Elternschaft für kryokonservierte Embryonen BGH, Beschl. v Xll ZB 351/1 5, NJW 2016, Anfechtung der Annahme einer Erbschaft BGH, Urt. v lv ZR3B7l15, NJW 2016, Prof. Dr. Jörg Eisele Prof. Dr. Matthias Jahn Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchsdiebstahl BGH, Beschl. v StR 43/16, BeckRS 2016, Zugang zum Anwalt im Ermittlungsverfahren EGMR, Urt. v ua, BeckRS 2016, , Prof. Dr. Matthias Ruffert Verantwortlichkeit der Kommission für ESM-Maßnahmen EuGH, Urt. v C-B/1 5 P ua, NJW 2016, ,79 Prof. Dr. Friedhelrn Hufen Prof. Dr. Peter Selmer Prof. Dr. Michøel Sachs Meinungsfreiheit und Schmähkritik BVerfG, Beschl. u I BvR , NJW 2016, "8t Umlagefinanzierung der BaFin BVerfG, Beschl. v Z BvR 355/12, NVwZ 2016, Untersuchungsausschüss e BVerfG, Beschl. v BvE 2/1 5, BeckRS 2016, Berichte und Dokumente Prof. Dr. Matthias Kilian Von der Beliebtheit und den Effekten einer Promotion zum Doktor der Rechte 1,87 Jus 2t2O17 3

10 1 volume 45 (2) (Pr. 2) / JUNE 2016 :,:'.-'i i,i,,j' CONTRACTING OVER PRIVACY.) ; A Conference Sponsored by the Coase-Sandor Institute for Law and E Contracting over Privacy: Introduction / 51 0mri Ben-Shahar and Lior Jacob Strahi[evitz Self-Regulation and Competition in Privacy Policies / St3 Ftoren cia Marotta-Wurg Ler Simptification of Privacy Disclosures: An Experimental Test / S4t 0mri Ben-Shahar and Adam Chilton Is Privacy Poticy Language lrrelevant to Consumers? / 569 Lior Jacob Strahilevitz and Matthew B. Kugter A Query-Theory Perspective of Privacy Decision Making / 597 Idris Adjerid, Sonam Samat, and Alessandro Acquisti.Ìt..ì\ :." Contracting for Privacy Precaution (and a Laffer Curve for Crime) / Sl23 Ian Ayres Optimal Defautts in Consumer Markets / 5737 Oren Bar-Gi[[ and Omri Ben-Shahar Ambiguìty in Privacy'Poticies and the Impact of Regulation / 5163 JoeL R. Reidenberg, Jaspreet Bhatia, Travis D. Breaux, and Thomas B. Norton Do Privacy Notices Matter? Comparing the Impact of Viotating Formal Privacy Notices and Informal Privacy Norms on Consumer Trust Ontine / Sl97 Kirsten Martin www journats. uchica go.edu! LS

11 I f I volume 45 (2\ (PT. 1) / JUNE 2076 The Supreme Court, the MedÍa, and Publ.ic Opinion: Comparing Experimental and Observational Methods / 223 Katerina Linos and Kimberly Twist Justice Is Less Btind, and Less Legalistic, than We Thought: Evidence from an Experiment with Real Judges / 255 Holger Spamann and Lars K[öhn Relative Judgments / 281 Adi Leibovitch Black Sheep or scapegoats? Imptementable Monitoring Poticies under Unobservable Levels of Misbehavior / 331 Berno Buechel and Gerd Muehlheusser Prenups / 367 Peter T. Leeson and Joshua Pierson Supreme Court Justices' Loyatty to the President 4Ol Lee Epstein and Eric A. Posner Is the Government Fiscalty Btind? An Empirical Examination of the Effect of the Compensation Reguirement on Eminent-Domain Exercises / 437 Ronit Levine-Schnur and Gideon Parchomovsky The Heavy Costs of High Bail,: Evidence from Judge Randomization / 477 Arpit Gupta, Christopher Hansman, and Ethan Frenchman.-',.i1 -:l!,'. i: www journats. uchicago.edu! LS.',.i

12 I..OMPUTETIUND Rffi ',, i.l'{ ;,8 ll, Zeitschrift für die Praxis des Rechts der lnformationstechnologien 33, Jahrgang' Heft 1t20j Neues unter LeiÏlin jen derart. 29 Datenschutzgruppe v zum Fecht auf Datenübertragbarkeit, zu Daienschutzbeauftragten und zu r federführenden Aufsichtsbehörde nach DSGVO ltund Software Mathias Lejeune - Brexit - Anmerkungen zum englischen lt-(vertragsj Recht Unterschiede zwischen dem englischen uncl dem deutschen lt-(ven trags)recht und Auswirkungen des Brexits Gleichstellung des Verleihs von E-Books mit herkömmlichem Buchverleih EUGH: Urteil vom ' Weiterverkauf von Software ohne Originaldatenträger EUGH: Urteil vom Bewerbung geschüizter Werke als Verbreitung i.s.v S 69c UrhG OLG Frankfurt: Urteil vom ell Daten und Sicherheit Maximilian Dorndorf/Peter Schneidereit - E-Sign ing von Verträgen m ittels qualifizierter elekronischer Signatur nach eidas Rechtliche Fallstricke unter beso n d e re r Be rüc ksi chti g u ng d es Fi n anzse kto rs Christian Trentmann - Das,,Recht auf Vergessenwerden" bei Suchmaschinentrefferlinks Google & Co. im Lichte von DSGVO, DSRL und EUGH 2t 26 r lt und Software aktuell R3 r lnternet und E-Gommerce akluell R3 r Report und Technik aktuell R8 r lmpressum R9 lnternet und E-Commerce Caroline Volkmann - Verlinkung'& Haftung: Bedeutet die EuGH-Trilogie das Aus für die lnformationsfreiheit und den Meinungsaustausch im lnternet? Zugleich Anmerkung zu EUGH, Urt. u Rs. C-160/1 5, CR 2017, 43 - GS Media BV/Sanoma u.a. 36 Haftung für Hyperlinks bei urheberrechtlich geschützten Werken EuGH: Urteil vom Haftung des Linksetzers für Urhebenechtverletzung auf Zielseite LG Hamburg: Beschluss vom Störerhaftung von Suchmaschinen für persönlichkeitsverletzende lnhalte auf DrÌttseiten ab Kenntnis LG Köln: Urteil vom Keine Haftung des Arbeitgebers für Filesharing seiner Mitarbeiter AG Charlottenburg: Urteilvom Telekommunikation und Medien Ron Bisle/Björn Frommer - EuGH klärt Verantwortlichkeit bei anonym nutzbaren WLAN-Hotspots Das Ende der Pläne zur,,abschaffung der Störerhaftung'? Unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung zwecks Beschlagnahme von Computern und Routern OLG Karlsruhe: Beschluss vom

13 f, lnhaltsvezeichnis R2 CR Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen ProsPekte des Verlages Dr Otto Schmidt, Köln, und der Carl von Ossietz(Y Universität Oldenburg bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. Report und Technik Oliver Stiemerling - Einholung von lt-sachverständigengutachten zu Software Kategorisierung und Grenzen der Kernbereiche effektiver Unterstützu ng d u rch lt-gutachten 65 CRo o Portal zum lt-recht Experten blog ø Cesetzgebungsreport N,\SS-Feeos E Newsletter Schauen Sie einfach md rein: ffi wwwcr-online.de

14 : Icue Zcitschrift für Arbcit rccht Zweiwochenschrift für die belriebliche Praxis xza Schriftleitung: Prof. Dr. Achim Schunder, Dr. Jochen Wallisch und Martin Wildschütz, Beethovenstr. T b, Frankfurt a. M. NZA Editorial Jobst-Hubertus Bauer/Sibylle Romero Das Entgelttransparenzgesetz - viel Bürokratie für Nichts! NZA aktuell Wichtige neue Entscheidungen lnformationen lmpressum VI VI xxlt Aufsätze und Berichte Thorsten Beck Betriebl iches Eingliederungsmanagement Frank Bayreuther Der neue Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer nach S 95 ll SGB lx Mathias Maul-Sartori Arbeitslosengeld ll und arbeitsgerichtliche Praxis Kommentar Stefan Greiner Die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen im Baugewerbe 98 Online-Aufsatz Andreas Busemann Ein kurzer Überblick über die Terminologie elternzeit- und mutterschutzbedingter Ausfallzeiten 102 Mitteilungen und Dokumente Christina Eisfeld Tagungsbericht der 16. NZAJahrestagung 20' Buchbesprechungen M. Henssler/H. J. Willemsen/H.-J. Kalb, Arbeitsrecht Kommentar (P Bader) 107 Blick ins Sozialrecht Oliver Ricken Widerruflichkeit der Zustimmung des Beschäftigten beim Anfrageverfahren Verpflichtung zur lnanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente bei Bezug von ALG-Il Rechtswidrigkeit von ungeeigneten Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Arbeitslosengeld und Verzicht auf vorgezogene Altersrente IV NZA2t2017

15 lnhalt Al Se c) Heft ? tu 25. Januar Jahrgang. Seite Rechtsprechung Arbeitsvertragsrecht EUGH C-539/15 Mittelbare Altersdiskriminierung durch Verlängerung des Vorrückzeitraums in Gehaltsbezugsstufen 109 BVerfG BvR 2317/15 Auswahlverfahren in Mischverwaltung - Jobcenter 't11 BAG AZR8/8 15,,Zufallsfund" bei verdeckter Videoüberwachung - Außerordentliche Kündigung 112 BAG AZR 637t15 Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung 116 BAG AZR 536t15 Abfindung nach 5 1a KSchG 121 BAG AZR456fis Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung 123 BAG MR224t16 Unvermögen wegen Hausverbots 124 BGH wzr346t15 lnanspruchnahme des Rückkaufwerts durch ausgeschiedenen Arbeitnehmer 128 Ta rifvertra gs- u n d Betriebsverfassu n gs recht BAG BAG A R50A ABR49 14 Auslegung von Tarifnormen durch die Gerichte Zusti mmungsverweigerun g des Betriebsrats bei Versetzu n g u nd Umgruppierung BAG ABR14t15 Verletzung von gesetzlichen Pflichten durch Betriebsrat 136 Verfahrensrecht BAG BAG BAG 29, ABR 68/1 6 (F) 15.11, AZR125t16 20, A R111t1s LAG HamburS Sa49/16 Erfolglose Anhörungsrüge im Streit um AVE des Tarifvertrags der Sozial kassenverf ah ren Neuer Anspruch im Wege der Klageånderung in Berufungsinstanz - Unzulässige Berufung Gerichtliche Hinweispflicht - Schadensersatzklage wegen unlauteren Wettbewerbs Voraussetzungen fur die Gewährung von Prozesskostenhilfe (Ls.) "t44 Mit Beitrag T Beckfür die Fachanwaltsfortbildung nach S 15 lv FAO * s. Seite 81 (Folge I von 4) Mit Beilage : SOKA-BAU, das BAG und das SOKA-S G NZA2t2017 V

16 g 1-7L 6534 INHATTSVERZEICHNJS, 2. Februay 2Ot7 IN AITER KÜRZE.::: -: Ì.) 2,:.t THEMA Conrad Pramböck: Was Mitarbeiter von Managern und Unternehmern lernen können Auch wenn Selbstständige angeblich reicher und gtückticher sind als Angestellte, haben es Angestetlte über viele Berufsjahre hinweg meist leichter, ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Dauerhaft können sie jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie so denken und sich verhalten wie Selbstständige und Führungskräfte. 3 RECHTSPRECHUNG I'ARBEITSRECHT Entzug des privat nutzbaren Dienstwagens - Berechnung des Âquivalents 5 Überstundenentgelt: Widerruf eines Verjährungsverzichts - Verstoß gegen Treu und Glauben? 7 Berücksichtigung eines koltektivvertraglichen Nachtfaktors bei der Entgeltfortzahlung B Kündigung im Krankenstand: keine Vorlagepfticht der Krankenstandsbestätigung nach DV-Ende 9 r INSOLVENZ-ENTGELT Insolvenz-Entgelt: Berechnung der Kündigungsentschädigung bei freien Dienstnehmern lnsotvenz-entgelt für BV-Beiträge - rechtliches lnteresse an gerichtticher Feststeltung I ESG: Anrechnu ng von Tei lza hlu ngen des Arbeitgebers a uf gesicherte Ansprüche l SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Kein Erwerb von Schwerarbeitszeiten während Freiste[lung als Betriebsrat I STEUERRECHT BFG: Steuerbefreiung für Essensbons bei Nachweis der arbeitsplatznahen Einlösung 9 11 T NEUE VORSCHRIFTEN r SOZIALVERSICHÊRUNG Gesetzesänderungen betreffend die Bauwirtschaft - BGBt I' STEUERRECHT Anderung des DBA-Liechtenstein Automatischer lnformationsaustausch mit Schweiz und Liechtenstein - BGBI NEUERSCHEINUNGEN 20 IMPRESSUM L7 ard.lexisnexis.at

17 lnhalt EIEIESEU Unwirksamkeit von Rechtshandlungen insolventer Arbeitgeber isd S 3 Abs f lo BETTINA NUNNER.KRAUTGASSER ra 3 Zur Bedarfsprüfung bei der geplanten Anderung einer Krankenanstalt BIRGIT SCHRATTBAUER ENTSCHEIDUNGSBESPRECHUNGEN ìt -= rt z. ''t',,,t,:.:**/ e 10 Kontrolle der (privaten) lnternetnutzung am Arbeitsplatz ij /OLFGANG GORICNIK 19 zu EGMR vom 12 :.2A16, /08, Bàrbulescu/Rumänien Arbe ts- und Sozialgericht kann das Vorliegen einer konkreten Berufskrankheit als Vorfrage prüfen DOMINIK STELLA 27 zu OGH vom , 10 ObS b Schadenersatzanspruch wegen falscher Angaben gegenüber der Gebietskrankenkasse ROBERT REBHAHN/THOMAS DULLINGER zu OGH vom , 4 Ob 37 /16v 32 Keine Anrechnung eines Schwerarbeitsmonats, wenn an weniger als 15 Tagen Schwerarbeit verrichtet wird ALEXANDER DE BRITO zu OGH vom , 10 ObS 23116d Vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen (Burn-Out) MARTAJ. GLOWACKA zu OGH vom ,9 ObA 43l16p Folgearbeitsverhältnis und Beginn der BMSVG-Beitragspflicht ANDREAS MAIR zu OGH vom , I ObA 3O/16a Benachteiligung wegen islamischen Gesichtsschleiers oder Kopftuchs ROBERTREBHAHN zu OGH vom , I ObA 1 1 7/1 5v Familiäre Verhältnisse sind für die Beurteilung der lnvalidität unerheblich HELMUT TVANSITS zu OGH vom , 1 0 ObS 54116p AUS DER GESCHICHTE DES ARBEITSRECHTS UND DES SOZIALRECHTS,,Unzukömmlichkeiten der dortseits bezeichneten Art..." - Notizen zum Sportelverbot RAINER S]LBERNAGL 64 BUCHBESPRECHUNGEN Schansker Die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele ELISABETH BRAMESHUBER Glück Konsolidierung von Rechtsvorschriften - Ûber den buchstäblichen und den lesbaren lext von Gesetzen PETER MADER B rau n/w i sski rch e n (H rsg) Konzernarbeitsrecht - Handbuch LINDA KREIL Pfeil (Hrsg) Der AIV-Komm - Dâs Arbeitslosenversicherungsgesetz NORA MELZER-AZODANLOO S o n ntag/ S ch o b er/ Ko n ezny KBGG - Kinderbetreuungsgeldgesetz - Kommentar MANI]ELA STADLER 71 t 1/2017 Februar I

18 lnhalt Kno tz Gastarbeiter für Europa - Die Wirtschaftsgeschichte der frühen europèüschen Migration und Integration ANDREAS RAFFEINER Wac hter/ Rei ssn er (H rsg) Innsbrucker Ja,trrbuch zum Arbeitsrecht ufrd Sozialrecht 2o15 KLAA,ÄHINGER Au er- M ayer/ Schrattbau er/w idy (H rsg) Behinderteneinstellungs gesetz SAR,A NADINE POCTEIM ANKUNDIGUNG Zeller Tagung 76.1/2017 r Februar

19 lnhalt ENTSCHEIDUNGEN ARBEITSRECHT 1 D rekter Úbertritt aus aktivem Arbeitsverhältnis in Alterspension keine notwendige Voraussetzung für Firmenpênsion OGl{ , I ObA 77116p 2 Keine Betriebsübung, wenn zwei unterschiedliche Vertragsgestaltungen vorliegen ogh , I ObA 108/16x 3 Sittenwidrigkeit einer Abwesenheitsgebühr bei einem Ausbildungslehrgang für den Friseurberuf og}i , 9 ObA 93/16s 4 Ausbildungskostenrückersatzverpflichtung einer Krankenpflegerin in der Höhe von ,- gegenüber einem öffentlichen Krankenhaus ocl{ I ObA 1P9l15h 5 Mündliche Kündigung des Dienstvedrages in der Gerichtsverhandlung erfüllt nicht vertraglich vereinbartes Schriftlichkeitsgebot ogh , I ObA 57116x 6 Längere Unterbrechungen stehen einer Zusammenrechnung von Dienstverhältnissen für die Berechnung der Abfertigung nicht zwingend entgegen ogh I ObA 114/16d 7 Berechtigte Entlassung wegen Veñrauensunwürdigkeit knapp vor Ende der Ktìndigungsfrist og}{ , I ObA 105/16f 8 Entlassung nach Kündigung in Kenntnis des Entlassungsgrundes unberechtigt ogh , I Ob.A. 110/16s 9 Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit auf Grund einer Verdiensteinbuße von 27 o/o ogh , a ObA 44lr6b 10 Keine Sozialwidrigkeit bei Kündigung wegen Korridorpension nach zehnjähríger Dienstfreistellung ogi{ 1?.a a ObA 46116x I Anspruch auf Sonderzahlungen erst nach sechsmonat ger Beschäftigungsdauer: Keine Diskriminierung befristet Beschäftigter 13 ogh , I ObA 112/16k 12 KollV der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe - keine Anrechnung von Vordienstzeiten mangels rechtzeitiger Bekanntgabe OGH , I OlrA 59i 16h 13 Auch ohne ausländische Beschäftigungszeiten kann die N chtanrechnung einschlägiger Dienstzeiten diskriminierend und damit unionsrechtswidrig sein OGH 28.1o.2o16. I ObA 9a/16a 1 4 Duldung von Nebengeschäften im selben Gewerbe - Entlassung unberechtigt ogh , B ObA 48/16s 15 Sexuelle Belästigung: Kein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz nach $ 12 Abs 7 GIBG bei berechtigtem vorzeitigen Austritt ogh , A ObA 47116v 16 lnsolvenz-entgelt-sicherung: lrrtümliche Überzahlung des Arbeitgebers ist nicht auf Prozesskosten anzurechnen ogh , I ObS 13/16v '17 Rechtsfragen betreffend Ruhezeiten und Entgeftbedingungen bei Beamten - Rechtsweg unzulässig OGH I ObA 7/16m 18 Einstufung im KollV - Haupttätigke tsbereich des AN ausschlaggebend OGH 29.9.Po16. I ObA 1o9/16v '19 Fußball-Bundesliga: Einseitige Vertragsverlängerungs-Option des Arbeitgebers verstößt trotz Gehaltserhöhung mangels Gleichwertigkeit der Ansprüche gegen Kollektivvertrag ogh , 9 ObA 88/16f 20 Privatbeteiligtenanschluss verhindert nicht Verfall von Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers OGH å8.1o.2016, e oba 103/16m 'l DFdA-infas 1/2017 '

20 lnlralt ÞrKollVfürArbeiter mholz-undkunststoffverarbeitendengewerbe:zeitendesbeschäftigungsverbotsnachss3und5mschg l,'"j ãp Beschäft gungszeiten anzusehen OGI O16, a Ol:S Kollektivve rtragfürmetallgewerbe-angestellte - Mischberechnung der Sonderzahlungen bei Änderung jes þeschäft igungsausmaßes ocl:h , B obs 12l16x 23 Kollektivver.trag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung: Anspruch auf aliquoten urlaubszuschuss bei unberechtigtem votzeitigen Austritt ogh 28.1O.2O16, e oba 12Ol16m 24 Kajndigungwegen Ersuchens um Vereinbarung e ner Elternteilzeit: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oc t , B ObA 63/16x 25 parlielle Dienstunfähigkeit e ner Vertragsbediensteten nach langem Krankenstand - Weiterbeschäftigung bei ausgegliedertem [Jnlernehmen für den Arbe tgeber unzumutbar ogh a ObA 12116x 26 Unzulässigkeit der Befristung begründet für sich allein noch keinen Abfertigungsanspruch, wenn der Kläger die Befristung dennoch gegen sich gelten lässt ogh , I ObA 99/16y 27 Feststellungsklage erjordert lnteresse an der Feststellung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses, nicht einer Rechtshandlung ogh , I ObA 39/16t AR B E I T S LOSENYERS'CHEB U NG S R EC HT 28 Pensionsvorschuss für Personen im aufrechten Dienstverhältnis: Vermutung der Arbeitsunfähigkeit gilt nur bis zum Vorliegen des Gutachtens der PVA VWGH , Ra 2O16108/ Keine Rückforderung des Arbeitslosengeldes bei entschuldbarem Rechtsirrtum BVWG , 1V C Meldepflicht binnen e ner Kalenderwoche nach entschuldigtem Versäumen eines Kontrolltermins BVWG a.11.2o16, Wl Verfügbarkeit bei aufrechtem Asylverfahren mit faktischem Abschiebeschutz BVWG O16, Wl c SOZIALRECHT 32 Kategor e 11 der Liste n cht erstattungsfähiger Arzneimittelkategorien (Arzneimittel zur Entwöhnung vom Nikotingebrauch) nicht gesetzwidrig vfgh 5.1o.po1 6,v?,.tzor\ 33 Bs gcþ n g der Versehrtenrente im Falle eines Arbeitsunfalls bei Versicherten in Berufsausbildung OGII , 10 ObS 60/16w 34 Anspruch auf Hilfsmittel in der Unfallversicherung ogll r g.g. oro. 1o obs b6lr 69!5 -!ticttoroerung der vorzeitigen Alterspension gegenüber Geschäftsführer einer GmbH bei unterbliebener Gewinnausschüttung och r.s.eoro, 1o-obs?9/r6i ]!juneroetriebliche Nachschulung eines Maurers zum Fachmarktberater ogt eg.l r.zorc, lo obs b/r f;7on\iu u.scrtulung eines Kfz-Mechanikers auf Autoverkäufer ist zumutbar , 10 Obs 105/16p 38N þçrierechnung der Witwenpension bei Anderung des Unterhaltsanspruches O16, 10 OlrS 9b/16t Überweisungsbetrags für Männer und Frauen nicht verfassungswidrig DRdA-infas.1/2017.

21 't lnhalt 40 Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Dienstgeber nicht als,,schriftliche Angabe des Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger" Sd S 358 ASVG zu werten ogh , 10 ObS 124lt6g 41 Keine Kostenerstattung für Behandlung durch freiberuflich tätigen Arzt ohne Berufssitz ogh , 10 ObS 109/16â. 42 Bildungsteilzeitgeld steht dem Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen ogh , 10 ObS 10L/1,62 43 Keine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes bei Verlust des Nachweises über eine Mutter-Kind-Pass- Untersuchung auf dem normalen Postweg OGH ObS B8/16p 44 1A-Tage-Frist für Änderungen des Antrags auf Kinderbetreuungsgeld beginnt mit erstmaliger Antragstellung ogh , 10 Obs 7141teß 45 Keine Hinterbliebenenrente für den Lebenspartner EuGH , C-4431r5, Parcis AUS DER PRAXIS. FÜR DIE PRAXIS Fortbildungskosten für Kinderbetreuungspersonen F'I,ORIAI',I G. BURGER, Anpassungsbedarf für bestehende Betriebsvereinbarungen vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung? WOLFGANG GORICNIK AKTU ELLE SOZIALPOLITIK 2. Symposium des Wiener Arbe tsrechtsforums zum Generalthema,,Die Tücken des Bestandschutzes" MICHAEL HAIDER 59 Perthold-Stoitzner UG - Universitätsgesetz 2002 GÌ]NTTÐR LÖSCHNIGG \1Äî o 62 Hintz/Lill lnsolvenz und Arbeitsrecht - Antworten für die Praxis MAIìGI'I MADER 1: ' /,, /i )a L.J 62 Verband der Versicherungsuntemehmen (Hrsg) Die lnvalidität in der privaten Unfallversicherung CHRISTA MARISCHKA..,.Ìí, rj'ltv-: 63 Löschnigg/Ruß Handels-KV 2016 MIRIAM MITSCHKA Burger/Mair/Wachter Sozialrecht Basics FELIX SCHORGHOFER El sabeth Ste ner Aktuelle Entscheidungen des OGH zu Diskriminierung und gesetzlichem Schulz von Têilzeitbeschäftigten BTANCA SCHRITTW]ESER Pichelmayer Berufsausbildungsrecht kompakt - Lehrlingsausbildung in der Praxis MARKUS SCHULLER c^il^^. Beamten-Dienstrecht - BDG }IELMÜT ZIEIIENSACK BUCHEREINGANG 66 DRdA-infas.1/2017. Februar

22 ARBEITS- U N D SOZ,IALRECHTSKARTEI Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Mag. Stefan Menhofer 1210 Wien, Scheydgasse 24, Telefon: 01 /24 630, Fax: 01/24 630/51, Redaktion: lindeverlag.at o INHALTSVERZEICHNIS ANDREAS GERHARTL...,... Topthema: Regelungskompetenzen für Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung Tendenzschutz zugunsten einer Religionsgesellschaft a '!fî -!ñ lli Þ:ri ìql- T- i. : ;: þuw, 49.\ Z U) THOMAS RAUCH Topthema: Auflösung von Betriebsvereinbarungen 50 VERENA ZWINGER Topthema: Dispositive Nachwirkung gekündigter fakultativer Betriebsvereinbarungen 56 CHRISTOPH WIESINGER... Der Durchrechnungszeitraum beim Lohn- und Sozialdumping 60 SEBASTIAN ZANKEL Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen aufgrund einer Behinderung 65 Unzulässige Beschränkung der Mandatsausübung eines Mitglieds des Personalausschusses durch den Arbeitgeber o GERDA ERCHER-LEDERER / ERWIN RATH Neues aus der Gesetzgebung o Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 o Krankenversicherung gemäß S I ASVG o Tätigkeitsdauer der Belegschaftsorgane 72 ALFRED SHUBSHIZKY... Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform 73 EDITH MARHOLD.WEINMEIER... Aus der aktuellen Rechtsprechung o OGH: Fakultative Betriebsvereínbarung/Nachwirkung a OGH: Verschlechternde Versetzung und Anderungskündigung o OGH: Entgeltfortzantung gemåo 5 a Abs 4 AngG o OGH: Austritt wegen Gesundheitsgefährdung 77

23 hihalt Schwerpunkt : Arbeitskräfteuberlassung +Editorial... Kopftuch, Gesichtsschleier etc Von Stefan Köck 1 Beitnäge + Zur Abgrenzung von Werkverlrag und Arbeitskráfteüberlassung.. Eine Annäherung an g 4 Abs Z AÜC aus unionsrechilicher Sicht Die schon bisher bestehenden Abgrenzungsfragen zwischen Werkleistungserfüllung durch Gehilfen und Arbeitskräfteüberlassung haben durch die hohen Strafdrohungen des LSD-BG neuerlich an Aktualität ge- 4 ]'v9nn1n. Der Beitrag widmet sich unter Berücksichtigung aktueller EuGH- udikatur einem,,gesamtheitlichen" Lösungsansatz. Von Wolfgøng Brodil und Thomas Dullinger + Arbeitsrechtl iche Konseq uen zen v ariabler Entgelte Beendigung - Entgeltfortzahlung - Beschäftigungsverbote und Elternteilzeit - Wiedereingliederungsteilzeit Das einem Arbeitnehmer zustehende Entgelt setzt sich häufig aus Zeitlohn, leistungs- und erfolgsbezogenen Bestandteilen, verschiedenenzulagen und Zuschlägen sowie Entgelt für Mehr- und Überstundenleistungen zusammen. Wie sind in diesen Fällen die Abfertigung, die Entgeltfortzahlung oder das Urlaubsentgelt zu berechnen? Welches Schicksal nehmen diese Entgeltbestandteile, wenn die Grundlage für ihre Leistung wegfìillt? Von Børbara Winkler 13 ZAS-J u d i katu ru bersicht + ZAS-Judikatur 2017 / Rechtsprechung Ð lnteressenabwägung bei Ausubung von einseitigen Gestaltungsrechten? ogh ,8 ObA 25/159 Mit Anmerkung uon Harun Pacic 24 å Gewährung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bei vorherigem Krankengeldbezug.,. ogh ,10 obs 155/15i Mit Anmerkung von lohanna Naderhirn 29 + Höhe des Abfertigungsanspruchs bei betriebsübergangsbedingter AN-Kundigung. ogh , I ObA 77t15d Mit Anmerkung yon Beatrix l(arl 33 z ',,"i.:,, fzatt) e"i

24 INHALT I Religiös motivierte Bekleidung und Schadenersatz bei Mehrfachdiskriminierung OGH ,I ObA 117/15v Mit Anmerkung von Franz Marhold 38 Checklisten + Checkliste: Vermeidung von ungewollter Arbeitskräfteüberlassung gems4abs2aug,... Von Benedikt Sprinzl Ð Arbeits- und Sozialrecht: Gesetzliche Anderungen ab Von Rolf GleiJ3ner und Martin Kircher Standards å lmpressum å Buchbesprechung 1 48 Beilage t Jahresregister 2016!! weberv MANZZ online Ð MahnHage B irtcgerícht (C): Mustem nn - [n Arbeit] l-!!!ttþ î"f _"Itt9, -l io,t.-n - ì ffapech Znsen l-@tq.al.tqa!1t!rrer!l]-t l{l 19{"11 kütun ABGA.ON (f SAN: ' _ô1_2010 va'lr e r,rfårprì, Mit weberv Standard jetzt Schriftsätze einbringen! webl'r\.q\r \r\lli ì5, trrtltr t\ir- \rl Details dazu unter MANZU <,".s jzollf 01 3

25 l nnlr Titeltherna Pflege 9 Hn s Nnru l.s <l Start der größten Pflegereform Start der größten Pflegereform Das ändert sich jetzt 9 Hnrus Nnrtesrr/RoLF WTNKEL Der neue Pftegebedürftigl<eitsbegriff und die Folgen Wie jetzt Pftegebed ürft igkeit festgestetlt und die Höhe des Pflegebedarfs ermittelt wird 77 Rolr Wrruxrl/Hnrus Nnrlrlsxl Neue Ansprüche und neue Le stungsbeträge für zu Hause lebende Pftegebedürftige 27 Rolr Wrnxe l/hnrus Nnrlrsrl Umzug ins Heim wird finanziel[ unattral<tiver Die Neuregelungen bei der vollstationären Pftege 24 Hnrus Nnne t.srr/ror-r WrNrel Bessere soziale Absicherung für Pflegepersonen Die neuen Regelungen zum soziaten Schutz für pftegende Angehörige \ il A 'i,, l l i. ri ;1 _.t r1,.9 ',/.;! Für die rund 2,9 Millionen Pflegebedürft igen änderte sich seit Anfang dieses Jahres sehr vie[. Denn jetzt wird die bislang größte Reform seit Einführung der Pftegeversicherung im Jahr 1995 umgesetzt: Es gibt nun - endlich -einen neuen Pflegebedürft igkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsverfahren zur FeststeItung der Pflegebedürftigkeit. Statt drei (regutärer) Pflegestufen bestimmen nun fünf Pflegegrade den Pflegebedarf und damit die ieweiligen Leistungen. Neue Leistungsbeträge bringen vielen Pftegebedürft igen - insbesondere denen mit eingeschränkter Atttagskompetenz - höhere Ansprüche. Auch für viele pftegende Angehörige gibt es Verbesserungen: vor altem bei der soziaten Absicherung. Position 4 Magazin Recht 30 Soziates Arbeitsschutz 34 Reeht I Mnnrn Bö lrr'rc Reform des Teilzeitrechts: Die >Teilzeitfalle< endlich beseitigen Studie zum Wechsel von Beamten in die GKV: Bund, Länder und Krankenkassen würden Milliarden sparen Personalia Aus der Gesetzgebung Termine DG UV-Setbstverwaltun g: Berufskran kheitenrecht ändern Corusrnnze Jnnon Kürzung von Grundsicherungsleístungen durch Aufrechnung: Verstößt eine dreijährige Kürzung des Regelbedarfs um 3o Prozent gegen das Recht auf menschenwürdige Existenz? Hens-Joncx r m Wolrowlrz/JoAcH r M H rr unnru n /Xnvr n Bnu n Tod brin gende Berufskrankheiten Sozialpolitische Problematik bei der medizinischen Begutachtung (Teit z) - was geändert werden sotlte 38 lmpressum Sozìole Sicherheit Onlìne Das Plus für Abonnenten: o Alle Beiträge online. Leistungsfähige Volltextsuche o Zeitsparende Kurzfassungen. Nütztiche Arbeitshilfen r Linl<s auf externe Que[[en Zugangsdaten anfordern auf: wwwsozialesicherheit.de/ registrierung Bis todbringende Berufskrankheiten auftreten, vergehen oft Jahrzehnte. Trotzdem muss bewiesen werden, dass die schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit vqr lahrzehnten die jeweitige Berufskrankheit verursacht haben. Was sollte getan werden, um die Begutachtung und Anerkennung tod. bringender Berufskrankheiten zu verbessern? 3

26 \[{/s** 93'Z2Utuo Rentenversicherung $it l'{å f! Iqåï'}l}i lll;.11;fur 3 ii:i\t:l:a ;l I".1 í! i,l al v{t f? f;"} r':;;t if t i.,*r I; EuG H, Urteil vorn 13.A C-187 t5 Der Europäische Gerichtshof verlangt eine grundlegende Neuregelung der Pensionsansprüche von Beamten, die in einem anderen Staat der Europäischen Union tätigwerden wollen. Die bisherige Praxis, ausscheidende Beamte mit teils erheblichen Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, ist unvereinbar mit dem Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit. 'úy,*"ta,ul'4 Rentenversicherung L I i:, l-l : ii. * r;ì I i l<.: t t t it. i'j :.f i ç tz r *i t ;. i i r: r u : tt;.; tr * T7t: srttl. :'tt 2 Grundsicherung iivr r l't : Itt * >: t: Tt T. r 3 * r 1.1,,: tz *, r T :; g* r i * i il i: a 1'í 1.. yr'r'{. rr:r. i.þ rq, r,lr 3 Datenschutz i.i\1 1. t''.,1 t.., -.!{r,rí t; li; ga * g.: * ii r d i i: * i,; J:{ i :l t * l ; 'Ic. trlil:rt{l.;tr''1 i I It r.rr',: ii r. Beamte, die aus dem Dienstverhättnis vor Eintritt in den Ruhestand ausscheiden, um im lnland in der Privatwírtschaft oder im Austand in einem Beschäftigungsverhättnis tät g zu werden, vertieren vollständig ihre Pensionsansprüche. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und haben danach nur noch Ansprüche gegen den Rentenversicherun gsträger. Beamte wechseln nur selten Die wirtschaftlichen Folgen für wechse{wi[- lige Beamte sind in der Regel so einschneidend, dass solche Fälle praktisch nur setten vorl<ommen. Bei dem WechseI ins Austand di.irften in der Regel private Gründe dominieren, etwa der Umstand, dass eine (neue) Partnerschaft nur im Ausland gelebt werden kann, weii der Partner ortsgebunden ist oder weil der Beamte in Deutschland l<eine Chance auf eine adäquate Beschäftigung hätte. Wechsel im lntand erfotgen typischerweise nur dann, wenn der neue Arbeitgeber an der Gewinnungdes ehematigen Beamten ein so starkes lnteresse hat, dass er atle Nachteite im Zusammenhang mit der Attersversorgung ausgteicht, etwa über eine Versicherung bei einem insotvenzgeschützten Versicherungsunternehmen. Dazu ist bei Beamten im höheren Dienst - also mit al<ademischer Ausbitdung - heute ein Betrag von we t mehr ats 1.ooo.ooo Euro erforderlich. EuGH l<ippt deutsche Pensionsregelung Díese Rechtstage gehört iedoch nach einem UrteiI des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der Vergangenheit an. Ein Oberstudienrat aus Nordrhein-Westfalen, der in Österreich ats Lehrer arbeiten woltie, und ein Vorlagebeschtuss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf an den EUGH machten den Weg zu der -von Fachleuten erwarteten - Entscheidung aus Luxemburg frei: Die Bestimmungen in den deutschen Beamtenversorgungsgesetzen über die Nachversicherung von Beamten sind mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht vereinbar und dürfen ab sofort nicht mehr angewandt werden. Das Urteil betrifft vordergründig nur Konstellationen, in denen Beamte in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) tät g werden wo[[en. Es ist aber l<aum denkbar, dass die Gesetzgeber in Bund und Ländern die unumgängliche Neuregelung nur auf diesen Personenl<reis beschränken und es bei einem beabsichtigten Wechsel in die Privatwirt" schaft im lnland bei den bisherigen, nahezu verbietenden Regelungen belassen. Nachteile der Nachversicherung Die Dimension der wirtschafttichen Einbußen bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhättnis und einem WechseI in die Privatwirtschaft zeigt der AusgangsfatI aus 4 unfatlversicherung fi1 i: : ieliln*fu irre a:i i rllb ;iltui ri* ' n tr"l:i * ll.r:ir::i'**rl 5 ArbeitsÌosengeld I 1ì l:ì'r ;: t. i; t-. u -l\ n li,: Ii : l\r **í? r,;t; *. t'tt * r l 't h {1. i"d; i1 1:,ol :f;ül.it- å 6 Rentenversicherung ',,.:, ir"4l illz &çrlr'q:ít;itsi i{}r T*hiut:p1 vcn!{ cl,* r i:e it rij :l,: r 7 Grundsicherung 1; ;ì i rtl:, it..' 'it:lx::.iizt.;*ari:{.:ii i:;t.:ut tzzt'tl:;,:{ 8 Arbeitslosengeld i.ì i, {t I r: i ri Ia i v.l -? L ai,: i. 111 ç$,1, 7.'lT;: t t t z.. àt ï : f i! s {å i fi r.l.r r if I q s r: t i t":l tl {utt B lmpressum Nordrhein-Westfaten (N RW) eindrucl<svott: Der betroffene Oberstudienrat hatte als Beamter eine Pension von monatlich ztoo Euro >erdient<<; nach der Nachversicherung hätte ihm nur noch eine Rente in Höhe von ro5o Euro zugestanden. Eine Nachversicherung in der Versorgungsanstatt des Bundes und der Länder (VBL), die die Zusatzversorgung der Angestellten des öffentlichen Diensts organisiert, ist gesetzlich - und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stets gebilligt - nicht vorgesehen. Das zeigt deuttich, dass es bei dem Sa5ì píus 1/2017

27 StV SîRAFVERTEIDIC ER INHALT Editorial lmpressum Strafrecht EUGH c-105/14 (Tarrico) v Strafverfolgungsverjährung und Un ionsrecht m. Anm- Kubiciel BVerfG 1 BvL i/15 v Bestimmtheitsgebot und Blankettnormen 71 BGH 5 str 332/is v Beauftragun g; Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums (Ls) m. Anm. Loose 76 BGH 1 str 628/15v M issbräuch liche Zustimmung des Gesellschafters; Beiseiteschaffen von Vermögenswerten 79 BGH 3 str 3s2/16 v o.20i 6 Verantwortlichkeit des >Strohmann<-Geschäftsführers 81 BGH 5 str 3s2/15 v Bestechung und Bestechlichkeit eines Schöffen BGH 1 str 256/16u Strafzumessung : Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen 83 BGH 2 str 352/15v.oi Verfallsentscheidung gegen Organ einer juristischen Person BGH 4 str 76/15v s Beginn der Verjährungsfrist beim Betrug 85 BGH 2 str 186/15 v Persönlicher Schadenseinschlag 86 BGH 1 str 595/15 v Geldwäsche; Beweiswürdigung von V-Mann-Angaben A7 BGH 4 str 384/15 v.21.o Feststellungen bei Geldwäsche (Ls) 88 BGH 3 srr 102/15v Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen beim Betrug 89 BGH 4 str 1 15/15 v o1s Anforderungen an die Feststellungen bei mehreren selbstständigen Betrugstaten in Mittäterschaft 91 BGH 2 str 299/15 v Feststellungen bei Betrug und Urkundenfålschung 92 BGH 4 str 362/15 v Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren 93 BGH 2 str 497/15v Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Grundlage eines bereits aufgehobenen Vollstreckungsbescheids 95 BGH 3 str 517/15 v Sozialleistungsbetrug 97 IX BGH 3 str 105/16v o16 Gutgläubiger Erwerb und Betrugsschaden BGH 5 str 186/15 v Bestimmung des Schadensumfangs bei Betrug f A4 BGH 5 StR 314/15 v. O2.O9.2O1s Bestimmung des Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug BGH 1 str 435/15 v Umfang und Bestimmung des Vermögensschadens BGH i str 437/15v Schaden bei Darlehensvergabe; Feststellungen beim Betrug BGH 4 str 496/15 v Tatort beim Computerbetrug zum Nachteil ausländischer Wettanbieter BGH 4 srr 440/15 v Haushaltsuntreue (Ls) BGH 3 str 17/15 v Vermögensbetreuungspf licht eines Aufsichtsrats; Vermögensnachteil 0>N ürburgring<) (Ls) BGH 1 str 1/16v Anforderun gen a n die Tatsachenfeststel I u n gen beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Ls) BGH 2 str 172/15 v Berechnung des Bruttoarbeitsentgelts bei Schwarzlohnabrede (Ls) BGH 3 str 128/16v Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintrag in das Handelsregister BGH 1 str 337/15 v Tatbeendigung bei Bankrott BGH 1 str 290/16v Feststellung der Zahlungsunfähigkeit (Ls) BGH 1 str 114/16v Vollendung bei Schuldnerbegünstigung BGH 1 str 273/15 v Prozessuale Tat; verdeckte Gewinnausschüttung bei Pkw-Nutzung BGH 3 str 142/15 v Bestimmtheitsgebot und Marktmanipulation; Ba Fin-Mitarbeiter als Sachverständiger BGH 5 str 189/i5 v Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten (Hawala-Banking) m. Anm. Achtelik OLG Bamberg 3 olg 8 ss 18/16 v. 17.o3.2o16 Eingehungsbetrug OLG Naumburg 2 Rv 3i/16v Fehlende Garantenstellung des Geldempfängers bei Tod des Leistungsempfängers OLG Hamm 5 RVs 65/1 5 v Urteilsan{orderungen bei Sozialleistungsbetrug ' w'2'2417 V

28 lnhalt OLG Celle 2ss93/16 v Betreiben eines Card-Sharing-Servers (Ls) OLG Celle 2ws 14/16v Subventionserhebliche Tatsache OLG Celle 2 ss 1BB/i5 v Tatsachenfeststellungen bei Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Ls) Verfahrensrecht BGH srb 24/1 6 v. 29.og.2oi 6 N eben betei I i gun g ei nes Verfa I lsi nteressierten (Ls) BGH 4 srr 202/16v Einziehung im Sicherungsverfahren (Ls) OLG Hambur! 2 Rev 97 /15 u Beweiswürdigung bei Steuerhinterziehung OLG Stuttgart 1 Ws 7 4/1 4 v s.201 s Akteneinsicht an Verletzte (hier: geschädigte Kapitalanleger) (Ls) LG Krefeld 21 es 138/1 s v.21.os.2ojs Zwa n gsvol lstreckun g bei Verfa h rensei nstel lu n g (Ls) LG Bonn 24 es 19/16 v Notveräußerung (Ls) Aufsätze Täterschaft und Teilnahme bei der Untreue - zugleich Besprechung der >Nürburgring<-Entscheidung Jan Schlösser 123 Der >ausländische Bedienstete(.S.d a Abs. 1 Nr. 2a StGB Markus Meißner 124 ffi Matthias Jahn/Charlotte Schmitt-Leonardy/Christian Schoop, Das Unternehmensstrafrecht und seine Alternativen; Markus BerndVHans Theile, Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung Björn Gercke Ma rkus Adick/Jens Bülte, Fiska lstraf recht; Straftaten gegen staatliche Vermögenswerte Nils Kassebohm ffi ZZ AuslesewichtigerFachzeitschriftenbeiträge 138 m Aus dem lnhalt der nächsten Hefte: Heiko Artkämper DNA - Wissenschaft und praxis eines (angeblich) objektiven Beweismittels - zugleich Anmerkung zu BGH, UrT. v SIR 1 1 2/ 1 4; Rainer Buchert/ Christoph Buchert Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafuerfahren - zugleich Besprechung von LG Bochum, Beschl. v tt-6 Qs j/16; Aziz Epik Die Berücksichtigung aufenthaltsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung; Robert Esser/Felix Lubrich Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts; Andreas Gietl Der Zustellungsbevollmächtigte im Strafbefehlsverfahren gegen EU-Ausländer: Eine Betrachtung der Probleme nach europäischem und nationalem Recht; Nils GodendorffWiderdie Beliebigkeit! Fùr die Abschaffung des 5 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GVG - zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v StR 330/16; Mayeul Hiéramente/Andreas Pfister Datenerhebung beim Hersteller von Mobiltelefonen - Zum Erfordernis des Strukturwandels bei der strafprozessualen Datenerhebung; Harald Hans Körner Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg: Ausnahmegenehmigungen nach g 3 Abs. 2 BtMG - Chancen oder Risiken der Rechtspolitik? -; Frank Meyer Die selbstständige Einziehung nach g 76a StGB-E, oder: Don't bring a knife to a gunfight; Axel Nagler Entkriminalisierung für Fluchthelfer - ein Plädoyer; Anna Oehmichen Verfassungs- und europarechtliche Grenzen der Ausliefe- rung; Sven Schoeller Von der lstbeschaffenheit der Pflichtverteidigerbeiordnung - Aus einer aktenanalytischen Studie zur Praxis der Beiordnung von Pflichtverteidigern; Heiko Ahlbrecht LG Hanau, Beschl. v KLs 4424 Js 11790/12 (Zeugenbeistand); Stephan Beukelmann BGH, Beschl v StR 555/14 (Ermittlung eines DNA-ldentifizierungsmusters); Werner Beulke/Malte Sander OLG Hamburg. Beschl. v Ws 160/1 5 (Pflichrverteidigerbeiordnung); Dominik Brodowski BGH, Beschl. v csst 2/15 u. 2 StR 495/'12 (Unzulässigkeit ungleichartiger Wahlfeststellung, hier: Rücknahme einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen); Mark Deiters BGH, Beschl. v StR (Beweiswürdigung bei Akteneinsicht an Nebenklåger); Jochen Goerdeler OLG Hamm, Beschl. v. O4.O lll-1 Vollz Ws378/14 (Haschischkonsum im Vollzug der Sicherungsverwahrung); Julius Lantermann BGH, Beschl. v SfRlO/16 (Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe); Ole Mückenberger/Christoph Buchert VerfGH Rhl.-Pf.. Beschl. v VGH B 15/15 (Rechtsbeugung); Christian Rathgeber BGH, Beschl. v. O StR 392/15 (Presserechtliche Verjährung); Leo Teuter BGH, Beschl. v StR 39l16 (Untergrenze der nicht geringen Menge von Btm); Kilian Wegner BGH, Urt. v StR 25l1 6 (Transnationales ne bis in idem). Die Homepag e des Strafverte d ger erreichen Sie unter folgender Adresse: stv-online.de Die Online-Version des StV finden Sie auf JURlON.de. VI sw 2 " 2A17

29 1/2017 lnhalt Forum Sommer, Über Macht und Verantwortung Aufsätze Gundelach, Kann ein Presseangehöriger im Abs. I S. I Nr. 5 StPO das Zeugnis nur teilweise Pauka/LinUArmenat,Die Velweisung nach $ 2 Lichte des Afi. 101 Abs. I S. 2 GG? la i,: Lr 7 GVG $ 132: Von der Freiheit der Sitzgruppe BGH, Urt. v StR27 /16 (BGHSt, nur Ls) OWiG $ 46; StPO $ 338 Nr. 8: Grundsatz des fairen Verfahrens: Einsicht in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgerätes Brandenburgisches OLG, Beschl. v (2 Z) 53 Ss-OWi 6 (163t16) 31 $ 80; StPO $ 344: Der Betroffene muss sich bis zum der Rechtsbeschwerdebegrtindungsfrist um die Herausund Entschlüsselung der Rohmessdaten bemühen und dazu -tt Entscheidungen Verfahrensrecht GG Art. 103: Kenntnis des Angeklagten von der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht $/ird vermutet BGH, Beschl. v StR282ll6 SIPO $ 27: Erst wenn das gesamte Gericht beschlussunflåhig geworden ist, hat das obere Gericht zu entscheiden BGH, Beschl. v ARs 335/16 17 StPO $ 45 Abs. 2: Keine Wiedereinsetzung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen BGH, Beschl. v sty27ll6 17 StPO $$ 70,304: Keine Beschwerde gegen vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Ordnungshaft BGH, Beschl. v StB 31/16 17 StPO $$ 99, 94: Postunternehmen können nicht zur Auskunft über Sendungen verpflichtet werden, die sich nicht mehr in ihrem Gewahrsam befinden BGH, Beschl. v BGs 107/16 18 StPO $ 153a: LiegJtrotz materieller Tatmehrheit nur eine prozessuale Tat vor, so verbraucht die Einstellung einer materiellen Tat die Strafklage insgesamt KG, Beschl. v (3) 161 Ss (82116) 19 StPO $ 244: Maßstab der Aufklärungspflicht - Auslandszeuge zuzenlralen Punkten des Vorwurfs BGH, Urt. v StR 383/15 20 StPO $ 247a erlaubt nicht, dass sich der Vorsitzende mit dem Zeugen außerhalb des Sitzungszimmers befindet (Mainzer Modell) BGH, Beschl. v ,6-3 StR 84/16 22 StPO $ 250: Schweigen zu einer nicht begrtindeten Verlesung BGH, Beschl. v StR334/16 24 SIPO $$ 261,267: Eigene richterliche Würdigungen sind keine bessere Erkenntnisquelle als ein Sachverständiger BGH, Beschl. v ,6-2 StR StPO $ 264: ZwTatidentltät bei Serienstraftaten BGH, Beschl. v StR 186/16 26 StPO $ 270; GVG $ 24: Keine Zuständigkeitsverschiebung zum Landgericht wegen Mehrarbeit BGH, Beschl. v StR 330/16 (BGHSI) 27 StPO $$ 304, 310: Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse prozessual überholter Haftbeschwerde KG, Beschl. v Ws 13/16 29 StPO $ 344: Anforderungen an den Rügevortrag BGH, Beschl. v StR 298/16 31 bei Celle, Beschl. v Ss (Owi) Materielles StrafrechVStrafrechtliche Nebengebiete StGB $ 1; ProdSG $$ 8, 34, 39: Missratene Verweisung AG Chemnitz, rjrt. v OWi 910 Js 19958/16 34 StGB $ 14: Die Machtlosigkeit des eingetragenen Geschäftsführers gegenüber dem fakfischen Geschäftsführer entlastet ihn nicht BGH, Beschl. v StR StGB $ 46a ist auch bei laufendem Disziplinarverfahren anwendbar Kc,Urt.v (3)121Ss117/16(71/16) 35 StGB $ 79b: Zur Verlängerung der Verjährungsfrist nach $ 79b StGB HansOLG in Bremen, Beschl. v.24, Ws 163/16 36 StGB $ 21i: Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Opfers BGH, Beschl. v StR 390/16 (BGHSt, nur Ls) 37 StGB $ 308: Die Wertgrenze für eine Sache von bedeutendem Wert liegt bei EUR BGH, Urt. v StR (nur Ls) 37 StGB g 315c: Überholen und Vorbeifahren im einheitlichen Straßenraum BGH, Beschl. v StR 90/16 (LG Berlin) (BGHSI, nur Ls) 38 JGG $ 105: Bei besonders schwerer Schuld genügt die Feststellung in den Urteilsgründen BGH, Beschl. v. 8. i StR 390/16 (BGHSt, nur Ls) 37 Strafvol lstreckun g/strafvo! lzu g StVollzGB $ 112: Eine Vereinbarung über den Zeitpunkt des Zugangs ist keine Annahmeverwei gerung OLG Karlsruhe, Beschl. v W s StVollzG $ 115; BGB $ 839: Rückerstattung überhöhter Telefonentgelte nur im Wege der Amtshaftung OLGNaumburg, Beschl. v Ws (RB) Gebühren- und Kostenrecht GKG $$ 60,52: Ztx Bestimmung des Gegenstandswerts bei Vollzugslockenrngen OLG München, Beschl. v.24' Ws Rezensionen Miebach/Hohmann (Hrsg.), Wiederaufrrahme in Strafsachen (Knauer) Burhoff/Kotz (Hrsg.), Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Urbanzyk)

30 n Buchv des öffentlichen Rechts 141. Band (2016), Bonn; :Ieidel- '. Peter 'chungs- :he Veren dazu :ift oder 'sich an bis 170 Zugang rholung Zagang :ct.com/ ritte zur füç das : Mohr,handel. raltenen ßerhalb sig und und die Inhalt Abhandlungen Prof. D. Thorsten Kingreen, Regensburg Vereinigte Staaten: Die Europäische Union im Lichte der Zäsuren des Föderalismus in den USA. Dr. Biörn Schiffbauer, Köln Über Hoheitsrechte und deren,,ubertragbarkeit" PD Dr. Jan Pbilipp Schaefer, München Das Parteiverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention Literatur Besprechungen Carsten Bäcker: Gerechtigkeit im Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht an de Grenze des Grundgesetzes (Prof. Dr. Andreas Funke, Erlangen) Daniel Engel: Der Beitritt der Europäischen Union zul EMRK (Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, Hamburg) Sabine Müller-Mall: Performative Rechtserzeugung. Eine theoretische Annäherung (Prof. Dr. Thilo Køntz, Bremen) Anzeigen Ewald Grothe (Hrsg.): Ernst Rudolf Huber. Staat - Verfassung - Geschichte (Prof. Dr. Hans H. Klein, Göttingen) Moritz Hilje: Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen? (Prof. Dr. Reinhard Richardi, Regensburg).... Klaus Lange: Kommunalrecht (Prof. Dr. Friedrich Schoch, Freiburg) Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und ljntersuchungsrechts in Deutschland (Dr. Lars Brocker, Koblenz) Redaktionelle Notiz s s

31 lrteue Zeitschr i{t für Verwaltungsrecht Schriftleitung: Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder und Rechtsanwältin Dr. Christiane Prause Beethovenstruße 7b, Frankfurt a.m. 1-2 zon Mit Beilage: Atomausstieg und das BVerfG lnhalt Aufsàtze Aufsätze Online Zur Rechtsprechung Mitteilungen Buchbesprechungen M. Boemke,Die Regelungen des EEG 2017 im Überblick M..tJibeleisen,Das neue'windseeg - Überblick ùber den künftigen Rechtsrahmen für Offshore-'ü/indparks B. Operhalsky/T. Fechler, Der Genehmigungsbegriff im EEG 201,7 A. Götz, Der gerichtliche Rechtsschutz bei Ausschreibungen nach dem EEG 2017 und dem ìíindseeg T. Scbmitt/T. Werner, Die Staatshaftung für legislatives Unrecht am Beispiel des Atomausstiegs J. Brøuneck",Energieunion: Nèues'Síeisungsrecht der EU-Kommission für zwischenstaatliche Abkommen? K. Wilhelm, Die Akkreditierung von Studiengängen: Status quo und Ausblick M. Sprißler, Reisekostenverzicht eines Lehrers - \lie Lebensferne das Opfer zum Täter macht L. Teichmanz, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXII O. Depenheuer/Ch. Grabenwarter, Der Staat in der Flüchtlingskrise (F. Fritzsch) I(. Hailbronner/D. Thym, EU Immigration and Asylum Law (M. Hoppe) B. U. \X/alsch, Umweltschutz durch örtliche Bauvorschriften (J. M. Schindler) 1, 7 13 T Rechtsprechung EuGH EuGH C4Ul15 ErrichtungeinermultisektoralenRegulierungsstelle C-220/15 Prüfung von Feuerwerkskörpern (Ls.) BVer{G BVerfG BVerre vR1287/ vF l BvR 1305/13 Konkurrentenstreit um Stelle bei Generalstaatsanwaltschaft Umsetzung von Richtern wegen Spannungen im Spruchkörper Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung von Emissionsberechtigungen BerlVerßH VerdGH 1454/16 Voraussetzung der lü/ahlprüfung - Eilrechtsschutz (Ls.) 56 BVerwG BVerwG BVerwG ls. 7.\6-9 /.1.6t1,s O\1/ C2115 Aufwendungsersatz für Entwässerung der Bundesfernstraßen Anschluss- und Benutzungszwâng an kommunale Fernwärmeversorgung Anrn. S. Helmes Bindungswirkung von BVerfG-Entscheidungen Anm. A. Heusch IV NYwZ201.7,l{eft 1,-2

32 BVerwG BVenrG t0c4t C5t15 Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt der Kammer aus Dachverband Darlegung der Verwertungs'\ /ege bei Altmetallsâmmlung durch Kleinsammler VGHMiïrchen CS ua Wesentliche linderung einer 'Windkr aftanlage bei Wechsel des Anlagentyps Anm. M. Reicberzer/C. Dernmer VGHMannheim S 830/1.5 Verzicht auf Reisekostenvergütung für außerunterrichtliche Veranstaltungen VGHMannheim A1lS112StI6 Asylrelevanz der Ein-I(nd-Politik Chinas (Ls.) BGH _mZ.r40t15 Schadensersatzanspruch gegen BRD wegen Luftangriff in Afghanistan Anm. T Ackermann ITIVwZ aktuell In eigener Sache Das aktuelle Heft, NJìØ, Rechtsprechung in Pressemitteilungen Rech tsprechung i n Leitsätzen Berufsrecht der Rechtsanwälte, EU-Nachrichten, Gesetzgebung VII VIII x X Anzeigen der Rubrik #,,Sc h u Iu n ge n/se m i na re/ta gu n ge n" erscheinen auch on[ine unter www. beck-stelten ma rkt.de/v\/eiterbitd u ng C.H.BECK Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht Beilagen Mit dieser Ausgabe verbreiten wir fotgende Beitagen: - Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG - Verlag C.H.BECK Wir bitien unsere Leser um Beachtung! d C.H.BECK Leipzig stut,06,04,2017 sart:05,10,2017 Weitere lnformationen finden Sie unter rssn X NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Schriftleitung und Verlagsredaktion: Rechtsanwalt Professor Dr. Acbim Schunder (verantwortlich fùr den Textteil) und RechtsanwäItin Dr. Christiane Prause. Beethovenstraße 76, Ftankfurt a. M., Postanschrift: Postfach , Frankfu t a. M., Telefon: (069) L-0, Telefax: (0 69) 7s NVwZ@beck-frankfurt.de, Internet: ww.nwz.de, Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht fûr Manuskripte, dié unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurùckgegeben werden, wenn Rückporto beigefùgt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag fü die Dauer des gesetzlichen Urhebe rechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zu öffentlichen \Tiedergabe und Zugänglichmachung, das Rècht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elekrronischen Datenträgern und das Rechr zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in g 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweìwerwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach de Veröffentlichung bleibt hiervon unbe ührt. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urhebe rechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schri{tleitmg erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, ìn Darenbanken- aufgenommen, auf elektronischen Datentrágern gespeichert oder in sonstiger ITeise elek ronisch vervielfältigt, vèrbreitet oder verwertet werden. Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, I7ilhelmstraße 9, München, Postânschrift: Postfach ,80703 München. Media-Beratung: Telefon (0 89) ,Telefax (0 89) Disposition, Herstellung Anzeigen, technische Daten: Telefon (0 89) , Telefax (089Ìr 381,89-599, anzeigen@beck.de Verantwo tlich für den Anzeigenteil: Bertram Götz. Verlag: Verlag C.H.BECK ohg, VTilhelmstr. 9, München, Postanschrift: Postfach , München, Telefon: (0 89) , Telefax: (0 89) , Postbank München [BAN: DE , BIC: PBNKDEFFXXX. Der Verlag ist ohg. Gesellschafter sind Dr. Hans Diete Beck und Dr, h. c. ìüolfgang Beck, beide Verleger in Mùnchen. Erscheinungsweis ez Zwetmal monatlich, Kombinationsbezug NVwZ mit zweimal monatlichem Beiheft (Nebenblatt) NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht. NVwZ mit 255,- (inkl. MwSt.); Vorzugsþreis lw.o.) halbiährlich 225,- (inkl. MwSt.). Einzelheft NVwZ m. RR 26,- (inkl. MwSt.). Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn eines Bezugszeiìraumes. Nicht eingegangene Exemplare können nur inne halb von 6 V/ochen nach dem Erscheinungstermin reklamiert werden. Jahrestitelei und -register sind nur noch mit dem jeweiligen Heft lieferbar. Versandkosten jeweils zuzüglich. Bestellungen über jede Buchhandtung und beim Verlag. KundenServiceCenter: Telefon: (0 89) , Telefax: (0 89) kundenservice@beck.de Abbestellungen müssen 6 Wochen vor Halbjahresschluss erfolgen. Adressenänderungen: Teilen Sie uns rechtzeitig Ihre Adressenänderungen mit. Dabei geben Sie bitte neben dèm Titel der Zeitschrift die neue und die alte Adresse an. Hinweis gemäß g 7 Abs.5 der Postdienste-Datenschutzverordnung: Bei Anschriftenänderung des Beziehers kann die Deutsche Post AG dem Verlag die neue Anschrift auch dann mitteilen, wenn kein Nachsendeantrag gestellt ist. Hiergegen kann der Bezieher innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen dieses Heftes bèim Verlag widersprechen. Druck: Kessler Druck und Medien GmbH 8c Co. KG, Michael-Schäffer- Straße 1, Bobingen.

33 Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich 5T.Jahrgang Dezember 201,6 Heft4 Seite 01 I N H A LT S Ü B E R S I C H T oh\r Beiträge Flofrat Dr. Egon M o h r (Vorarlberg): Der neue Finanzausgleich 201'7 bis MMag. Jakob P r a rn m e r (\7ien): Zurück in die Zukunft Das Projekt,,online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch mit Kontierungsleitfaden für den Bund". 29 Ao. Univ.-Prof. Dr. René Clemens A n d e ß n e r (Linz): Strukturreformen in Gemeinden - \Øo stehen wir und wohin geht der \üleg? Ein Bericht zum Verwaltungsmanagement-Tag 2016 an der Johannes Kepler IJniversität Linz. 45 Dr. Karoline Mitt erer, Ass.-Prof. Dipl.-Ing,Johann B rö thal er, ljniv.-prof. Dr. l,{ichael G etzner undijniv.-ass. Dipl.-Ing. Dr. Hans K r a m a r (\Øien):ZurBerucksichtigung regionaler Versorgungsfunktionen von Gemeinden in einem aufgabenorientierten Finanzausgleich Österreichs. 66 Mag. F{ansjörg T e i s s i und MMag. Dr. Robert G m e i n e r: Dr. Egon M o h r -,,Mister Finanzausgleich" und ein,,ghöriger" Beamter- Eine \X/ürdigung. 69 öhwjudikatur RADr. Ulrike H a f n e r (Graz): Aktuelle Rechtsprechung-Interessanres für Gemeinden/Beispiele aus der zivil- und öffentlich-rechtlichen Judikatur. 78 öhv Rezension und Flinweise

34 wohnrechtl blätter: -71l î wohnrechtliche Heft 1 Jänner 2O17 (30. Jahrgang) s. r-30 Aufsatz Univ.-Ass. Mag. Peter Denk Verfassungswidrigkeit der Umsatzsteueroption bei Vermietungsleistungen? 1 Min-Rat Dr. Andreas Sommer, Mag. Christían Zenz Unwirksame und genehmigungspf lichtige Rechtsgeschäfte gem $ 9a WGG 6 Veranstaltungsbericht Univ.-Ass. Mag. Matthias Knoll, Marco Scharmer B.A. IWD - Honorarvereinbarungen des lmmobilienmaklers im Spannungsfeld von Judikatur und Verbraucherrechte-RL - ein Erfahrungsbericht aus der Praxis eines Formularerstellers Rechtsprechung Nr. '1-12. MRG 9 5. Keine Stufenklage bei zahlenmäßiger Bezeichnung des Mindestanteils {OGH , 1 Ob 250/15v) ó. Keine Zuständigkeit des Außerstreitrichters für die Überprüfung einer liegenschaftsübergreifenden Beschlussfassung (OGH ,5 Ob 4911ós) o ABGB 7. Nachbarrechtliche Unterlassungsklage nach 5 3ó4 Abs 3 ABGB wegen außergewöhnlich starken Baum- und Sträucherbestands (OGH 2ó. 2.2O16,8 Ob 59/15g) 8. BIoß schuldrechtlich wirksames Veräußerungsverbot hindert die verbotswidrige Veräußerung eines Superädifikats nicht (OGH , 10 Ob óól15a - Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkílch) 9. Anfechtung eines Bestandvertrags wegen listiger lrreführung über die Anwendbarkeit der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG durch den Bestandnehmer (OGH O16,5 Ob 7011ód) 10. Keine Überspannung der Aufklärungspflicht von Bauvereinigungen, die Wohnungen nachträglich in das Wohnungseigentum Privater übertragen (OGH ,7 Ob 156/16s - RA Dr. lris Mutz) Zur Zur echenbarkeit des groben Verschuldens isd 5 33 Abs 2 MRG beim Einsatz von Gehilfen (OGH ,'lO Ob 41/16a) 2. Berechnung der Mietzinsminderung; Möglichkeit der Nachzahlung nach 5 33 Abs 3 MRG besteht nur im Bereich des MRG-Kündigungsschutzes (ogh , 8 Ob 7811ób) Grundbuchsrecht 11. Nachweis der,,wirklichen Übergabe" im Grundbuchsverfahren (OGH ,5 Ob 181/15a) '12. Rechtsmittel im Grundbuchsverfahren (OGH , 5 Ob 220/'t5m) e WEG 3. Vorabzustimmung zur N utzwertneufestsetzung wegen geringfügiger Planabweichungen wirksam (OGH ,I Ob 46/16xl' 13 4.Zur Frage, wann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eine genehmigungsfähige Änderung isd 5 1ó Abs 2 WEG 2002 darstellt (og H , 5 Ob 9/1 óh) 1 5 lmpressum 30 Gedruck auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier-TCF Ausgewertet im Abstract Service IBZ \\,\,w,. ve rl.t g,ocstc r-rcich. iì t \,\\ \,\.. rn,<l 1"., I. v ( )er. ll t \/F RI A(; I OSTI.-RRT,,I(,H -

35 \ua.* TWRTS(ys-z,l5Å UÌ\T VERTilzILTUA{GI THEMENHEFT ZUM GEWERBEARCÍITV' a Aktuelle Fragen des Friedhofs- und Bestattungsrechts Vorträge der 8. Speyerer Tage für Friedhofs- und Bestattungsrecht 2016 Prof. Dr. Ulrich Stelkens, Speyer Sanja l{adine von Bequvais, Speyer Torsten tr Barthel, Berlin Michael Peter, Soarbrücken Prof. Dr Andreas Musil, Potsdam (Jniv.-Prof. Dr. Stefan Stoni Grqz Dr Karsten Schmidt, Saarbrücken Leitung: Prof Dr Ulrich Stelkens 017 Seite I - B0 Gildebuchverlog

36 Aktuelle Fragen des Friedhofs- und Bestattungsrechts Vorträge der 8. Speyerer Tage für Friedhofs- und Bestattungsrecht 2016 Neue Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht: Enfwicklungen in 2015 und 2016 und Nachlese zu 2014 Prof. Dr. Ulrich Stelkens / Sanja Nadine von Beauvais, Speyer s. 1 Ende des Nutzungsrechts: Einebnung - Torsten F. Barthel, Berlin und dann? s. 28 Praxisbericht: Sozialbestattungen im Saarland Michael Peter, Saarbrücken s. 36 Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Friedhofsverwaltung Prof. Dr. Andreas Musil, Potsdam Wettbewerbsrecht und Friedhofsverwaltung Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr, Graz s.47 s. 55 Wettbewerbsrecht und Bestattungsgewerbe Dr. Karsten Schmidt, Saarbrücken s. 70 t'\ìg bc^.f & Wn o0kur a

37 \c NL t-,{ /-\ v t\ì \c NnwsI,ETTER MnNScHENRECFITE rssn1b HERAUSGEBER: ösrunrnrchisches INsrrtut rûn MENSCHENREC}ITE mm m0m mn Dezember zo16 z5.jahrgang Claud.iaÐrexel Aktuelle Aspe*te des Zugangs zum Recht yszsr Rechtsprechung > Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ' Art. z EMRK Hiller gg. Österreich Q2.I7.2016) > Ârt. 3 EMRK Paposhvili gg. Belgien (ck) ( ) Khlaifia u.â.bg. Italien {ci() (1s ) ' ' Art.6 EMRK Lhermitte gg. Belgien (ci() ( ) Lupeni Greek Catholic Parish u.a.g'g.rumänien (CI() ( ) Art.8 EMRK El Ghatet gg. clie Schweiz (S ) Ëntscheidungsanmerkung Czech... Dubská und I(rejzová gg. Tschechien lck) ( ) > Art. 10 EMRK Magyar Helsinki Bizottsággg. Ungarn (GI() ( ) Karapetyan u.â. gg. Armenien {L ) > Art. 13 EMRK Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gg. Deutschland (ZE) ( ) > Art. 35 EMRK Mercan gg. die Tärkei {ZE) {8.11,.2016) ' Art Prot. EMRK Béláné Nagy gg. Ungarn (ck) ( > Art. 47.Prot. EMRK A. und B. gg. Norwegen (GK) { ).. Weitere Urteile und Entscheidungen des EGMR " s y'$.'' l 528 i: T 530 Ì' ' i,i 532,.i' s49 s i J > Art. 7,8, 17.,52 Abs. I GRC, Art. r Abs. 3, Art. 5 Abs. r, Art. r5 Abs. r. RL zoozl58 verb. Rs. C und C v.27j22016 (Tele2 Sverige AB gg. Post- och telestyrelsen und Secretary of State for the Home Department gg. Tom Watson u.a.) Verbot al lgemeiner Vorratsdatenspeicheru ng 571 > Art. 8, 10 EMRK, ^rt. l7astcg, g 7 Abs. r MedienG, $ ro ORF-G VwGH Ra 2016/ , Erkenntnis vom Bezeichnung ein es bekannten österreichischen Politikers als hourosexuell in einer Fernsehserie 578 J l.n Sramek Verlag nii'i:ë',1'f Straniak S

38 w rtschaftsrecysz o ô z bl oo wirtschaftsrechtliche blä Zeitschrift für österreichisches und europäisches Wirtschaftsrecht Januar 2017 (31. Jahrgang) Dr. Johann Kriegner: Allgemeines und Besonderes zum akzessorischen Vertrâg (Teil 1) 1 Mag. Alexander Wimmer: Klarstellungen zu Fragen bei (grenzüberschreitenden) Umgründungen DDr. Franz W. Urlesberger: Europarecht: Das Neueste auf einen Blick Rechtsprechung Nr Europarecht a 1. Umweltschutz: Unzulässigkeit der österr Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (EuGH , Rs C-348/15) 2. Verfa hrensrecht: Zu r G erichtszuständi gkeit bei einer KIage aufaufhebung eines Schenkungsvertrages über ein Grundstück (Österreich) (EuGH 1ó , Rs C-417l15) 3. Binnenmarkt der Postdienste: Zur Zulässigkeit der österr Regelung zur Finanzierung der Regulierungsbehörde (EuGH 1ó , Rs C-2l15) 4. Schutz von Computerprogrammen: Zum Weìterverkauf,,benutzter" lizenzierter Kopien von Computerprogrammen auf körperlichen Datenträgern (EuGH , Rs C-1óól15) 5. Markenrecht: Zum weiteren Vertrieb umgepackter Arzneimittel durch einen Parallelimporteur (EuGH , Rs C-297 /15) ó.-8. Weitere Urteile (Kurzinformation) Arbeitsrecht 9; Kein allgemeiner Anspruch auf Beschäftigung - keine einstweilige Verfügung (ogh ,9 Ob A 51/1ói) a d eãf,/ 9 15 a a 19 a a ó A a z 10. Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis für Abfertigung (alt) (ogh 2e ,9 Ob A114/16d) Kein Ausgleichsanspruch bei Selbstkündigung (OGH ,9 Ob A90/162) Aliquotierung von Sonderzahlungen (OGH , 8 Ob S 1 2/1 óx) 40 Unternehmensrecht 13. Zu Ersatzansprrichen einer GmbH u Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft (ogh , ó Ob 198/1sh) Zur Abberufung des bestellten gemeinsamen Vertreters im Gremialverfahren wegen I nteressenkonfl ikts (OGH , ó Ob 31/1óa) Zur Reichweite der Zuständigkeit einer Schlichtungseinrichtung bei hierarchischer Vereinsstruktur (OGH , 6 Ob 125/162) 47 Wettbewerbsrecht 16. Zur lrreführung durch Vorenthalten wesentlicher lnformationen (ogh ,4 Ob 108/1ók) 17. Zur Verletzu n g eines Geschäftsgeheimn isses; kein Gebot zur richtlinienkonformen Auslegung vor Ablauf der Umsetzungsfrist (og H , 4 Ob 165/16t) öffentliches Wirtschaftsrecht 18. Zur Unionsrechts- u nd Verfassun gskonform ität des Glücksspielrechts (VfGH 1 s , E 945/201 6 ua) 19. Prüfungsbefugnis und subjektive Rechte (VwGH , Ro 201 6/07 /0008) 20. Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (VwGH , Ro 2A16/04/0014 ua) 21. Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in vormaligen Berufungsverfahren (VwGH , Ro 201 6/07 /0007) 22. Beschlagnahme im gewerberechtlichen Strafverfahren (VwGH , Ra2O16/04/Q042) lmpressum ó0 Gedruckt aul såurefreiem, chlorfrei gebleichtem Pap er - TcF Ausgewertet im Abstract Service IBZ Êt 5ó 59 ó0 ó0 at wrw\ry.wb1.voe.at IVERLAG I ÖSTERREICH

39 Zeitschrift ftir Wirtschaftsrecht 38. Jahrgang Heft 4 27.Januar 2017 Herausgeber: RA Dr. Bruno M. Kübler (Geschäft sführender Herausgeber) Proí D. Reinhard Bork Prof Dr. Iü?'olfgang Lüke P o[, Dr. Dr. h. c. mult. Hanns Prütting Prof Dr. Dr. h. c. mult. Karsten Schmidt Heraasgeberbeirat: Prof. Dr. Holger Altmeppen Vo s. Richter am BGH P of. Dr. A. Bergmann Prof. Dr. Georg Bitter Prof, Dr. Moritz Brinkmann Prof. Dr. Dr. h. c. mult. C.-W. Canaris Prof. D. Ulrich Ehricke Prof Dr. Horst Eidenmüller P of. Dr. Dr. h. c. Holger Fleischer Prof. Dr. Walter Gerhardt RA Dr. Burkard Göpfe4 Vors. Richter am BGH a. D. Prof Dr. W Goette MinDir. Marie Luise G aêschlicker Prof Dr. Mathias Habersack P of. Dr. Dr. h. c. Wolfram Henckel Prof. Dr. Florian Jacoby RA,/SIB Dr. Günter K hlert Vors. Richter am BGH Prol Dr. G. Kayser RA Dr. Bernd Klasmeyer Prof. Dr. Lars Klöhn Prof. Dr. Dr, h. c. mult. Marcus Lutter Prof Dr. Christoph G. Paulus Vors. Richter am BGH a. D. Dr. h. c. V Röhricht Prof. Dr. Carsten Schäfer Prof. Dr. Christoph Thole Prof Dr. Dr. h. c. mult. Peter Ulmer RA Prof. Dr. Fried ich Graf von W'esçhalen Inhaltsverzeichnis ZIP-aktuell t,à. 'í f.t 1;-7 TT T a ',j!t,. i]-./ t-lntv Ár z J EUG: Kein Anspruch gegenbzb wegen Umstrukturierung griechischer Staatsanleihen.... BGH zur Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme von Verhandlungen... BGH zur Vervielfältigung eines Computerspiels... BAG: Kürzung der Nachtschicht wegen Betriebsratssitzung... A7 Nr.25 A7 A7 A7 Nr.26 Nr.27 Nr.28 FG Münster: EuGH-Vorlage zum gev/erbesteuerlichen internationalen Schachtelprivileg... RegE zum Versicherungsvertrieb Gesetz gegen Manipulationen ân digitalen Grundaufzeichnungen BaFin: Allgemeinverfügung zu Genossenschaftsbanken A8 A8 A8 A8 Nr.29 Nr.30 Nr.31 Nr. 32 Aufsätze Christiøn Pleisu7 Frankfurt/ M, Berlin Føbian Kankel Berlin Thontas Køiser André Berbueti Freibarg Reparaturbedarf am ESUG-Instrumentenkasten 153 Die Ersetzung des Abschlussprüfers in der Insolvenz der Berichtsfirma.... l6l Rechtsprechung Bank- und Kreditsicherungsrecht BGH ls XIZR32/16 Zv Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Mithaftungserklärung bei finanzieller Überforderung des mitverpflichteten Ehepartnefs r67

40 BGH 2s. r xizr387/15 Unwirksamkeit einer Klausel über Mindestgebühr für geduldete Kontoüberziehungen 170 Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht BGH StR 532/16 + Keine Strafbarkeitslücke bei Insiderhandel und Marktmanipulation 173 OLG München !Øx 186/16 Tragung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners für das Beschwerdeverfahren im Spruchverfahren im Einzelfall durch Antragsteller 176 KG 17. t W 70/16 Keine Fortsetzung einer durch die Rechtskraft eines die Insolvenzeröffnung über ihr Vermögen mangels Masse abweisenden Beschlusses aufgelösten GmbH 178 olg I0U 64/16 FranKurt/M. Haftung des intern unzuständigen Geschäftsführers für im Rahmen des Geschäftsmodells geschlossene Verträge 179 Vertrags- und Haftungsre cht BGH V Z.R134/15 BGH t XIIZRg/ts Zur Verjährung des Anspruchs wegen fehlerhafter Beratung über die monatliche Zuzahlungbeim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage Kein Eintritt des Erwerbers eines gewerblich vermieteten Grundstüd<s laaft Gesetzes in zwischen Veräußerer und Mieter vereinbartes Ankaufsrecht (LS) Insolvenz- und Sanierungsrecht BGH rs fxzf.ll3/15 olg U 102/15 Frankfurt/M. LG T 139/16 Hamburg Zur Rechtsfolge der Anfechtung einer teils entgeldidren, teils unentgeldichenleistung Zur W iderlegung des Gläubigerbenachteiligungsvors atzes durch ein Sanierungskonzept (,,QCells") Zur öffentlichen Bekanntmadrung/Zustellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen einer juristischen Person ohne bekannten Geschäftssitz Arbeits- und Sozialrecht BAG AZP. 27 6/ 16 * Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen in Textform ausreichend Verfahrens- und Vollstreckungsrecht BGH t6 -VIIZB s2/r5 Pfändbarkeit der Ansprüche des Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus Pensionsvertrag mit GmbH als fubeitseinkommen 201 Report Gravenbrucher Thesen: Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren indeutschland? Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt je eine Beilage der Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln, und der R\ØS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln, bei. wir bitten um freundliche Beachtung!

41 NHALT FACHZEITSCHRIFT FÜR!íIRTSCHAFTSR.ECHT 28. lg. He 01, Jänner 2017 Zitieworschlag: ecolex 20ì7, Seite ecolex 2017lNummer HERAUSGEBER: Hon.-Prot Dr. G. KUCSKO, RA Univ.-Prot Dr. \1. MAZÂL Un v..trol Dr. Dr.h.c. P. OBERHAMMER univ.,pror Dr. J. REICH-ROHR\(IIC, RÄ Hon.-Prof Dr. Ch. SCHMELZ, RA Univ.-Prof. MMag. Dr. J. SCHUCH, StB Mag. Philip VONDRAX, S B und RA Univ.'Prof. Dr. G. \IILHELM BEIR,{T: Univ.-Prot DDr. V. BARFUSS Sen.-Prãs. d. VwGH Dr. L. BUMBERGËR Univ.'Prot Dr. B.-Ch. FUNK Univ.-Prof. Dr. H. KREJCI Dr. J. E. I-{NGER Univ.-Prof. DDr. H. MAYER Univ.-Prof. HR Dr. M. NEUM,AYR Univ.-Prof, Dr. C.H. ROTH Univ.-Prof D. lü. SCHMMMEL Univ.-Prof. Dr. V. TRSTENJAK Univ.-Prof Dr. R. WELSÈR Min,-Ret Dr. \l. MESNER SCHRIFTLEITUNG ll iv.-prof. ljr. G. \Y4l.HEì.M STJI NDIGE MITARBEITER! Univ.-Ars. Mag. A. BALTHASAR Hon.-Prol Dr. A. DUSCHANËK Sen.-Präs. d. OLG \flien ir ao. Univ.-ProÍ D. G. ERTL Mag. J. FISCHËRLEHNER MMag. Dr. K. H. HILBER, SrB Univ.'A$. Mag. M. HÖCHER UNiV.,PrOf. Dr. M. HOLOUBEK Dr. Sr. KÖcK, RA Univ.'Prot Dr. M. t {NG Mag. M. LAUDACHER Dr. l. MOSER Dr. E. PRIMOSCH Dr. Th. RÀBL, RA Mrg. B. RENNER Dr. R. SCFIANDA, M Univ.-Prof. D. F. SCHRANK Univ.'Prof. Dr. H. SCHUMA.CHER, R Univ.-Doz. Dr. Sr. SCHWÂRZER Dr.,{. SPITZL DL. B. TONNINCER, RA Dr. lí. URBANTSCHITSCH Dr. M. MNDISCH-GRAETZ D. M. VOLLER, RÀ Mâ9. Dr. H. VOLLMANN, LL.M., RA univ.-prol Dr. B. zöchlrng-lud BLOCKCfIAIN UND SMART CONTRACTS Blockchain und Smart Conrracrs Christina Buchleitner / Thomas Rabl 4 EDIÏORIAL VKH ganz falsch gegen Lagezuschlag bei Gründerzeitwohnungen Eine Finte? Georg lüilhelm Impressum U3 ZIVIL- UND UNTERNEHMENSRECHT Ansparplan: Haftung der Depot- und Effektenbank Thomas Kainz Das allmähliche Einsickern der neuen Rechtsprechung zu \À/rongfi l birth - Zugleich Besprechung der E 5 Ob 252ll5t Gunter E tl der sogenannre Zeitpunkt Georg lvilhelm OGH ,2 Olr Il16k. Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Tabakrauch OGH 30. B. 2016, 6 Ob t36lt6t. S 6 A\ß,AG: Kein Rückgriff nach Fristablauf (Martina Melcher) OGH , f Ob B5ll6f. Keine Irrtumsanfechtung wegen des Fahrzeugumbaus von rechts auf links gelenkt (' ÁPROPOS Nichtraucherschutz - OGH , 5 Of: 65116v OGH ,4 Ob l30l16w OGH ,2 Ob 129ll5g OGH , 2 Ob a OGH ,5 Ob 252ll5t. Schadenersatz für verliehene - aber verlo ene - Kunsrwerke.Iü/ertlosigkeit der Anwaltsleistung. Generalunternehmer: Haftung für K ankollision?. Schadensminderungsobliegenh eit: Zrm Einwand des rechtmãßigen Alternatiwerhaltens im Fall des Todes. Haftung eines Versicherungsmaklers gegenüber einem Gynäkologen aus Beocu , 4 ob 3ot16i. ä":i::i*i:"r'$.f:th:}i'1j: Deckung OGH ,5 Ob 105/16a OGH 26' 7.20Í6,9 Ob k OGH25' ,5Ob139/l6a OGH , 6 Ob 4\l16a OGH ' 7 Ob 78116w OGH ,2 Ob 181/15d. Zur Verkéh süblichkeit von \Widmungsänderungen. Haftung des Simultanhypothekars geg;nüber seinem Nachhypothekar 'Namenirangordnungfür'zweiPe sãnën zulàssig(clemensgrànzweiþ. Ä zte-suchplrøj.: Zim rviderspruchsrechr nac[ g 28 Abs 1 DSG 2b00. Unfall im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung. Bloßes Üben óhne tarsächliche Ladetätigkeit: Kein Betrieb isd S 1 EKHG (Martina Melclter). Intransparente Zuschläge in der Lebensversicherung OGH ,7 Ob 5116k OGH ,7 Ob x. Sachverständigenverfâhren unter Missachtung der in den ABS vo gesehenen OGH ,7 Ob 76ll6a Regeln.,,Versperren" einer Ve sicherungsräumlichkeir in der Haushaltsversicherung (Gunter Ertl) t4 L7 20 2l a< )< )) 3J 54 2 ecolex DISPUTE RESOLUTION Die crutx mit den Ausnahmen von der,,gesetzesbeschwerde" (SS 62a, 57 a Abs 1 VfGG) 34 Bernhard König OGH , 1Ob 160/16k.UnrichtigkeiteinesGutachtenspersenoch keinrüziederaufnahmsgrund 36 OG}j ,2 Ob l58ll6y. Recht des Zustellstaats fúr Zustellung an einer anderen,adresse maßgeblich 36 OGH , 7 Ob 138/16v. Keine EV zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre für juristische Personen 37 OG}j ,3 Ob l68ll6a. Fehlberatung bei meh eren Investments: Keine Zusammenrechnung der Ansprüche 38

42 INHALT OGH ,7 Ob 170/162 OG}J , B Ob ogh 18. r0.2016,3 0b r55t16i EUGH , C EUGH , C-41.7 I 15. Poststempel der Zustellbasis nicht erforderlich 39. Sicherungsmaßnahmen gegen Rechtshandlungen des Schuldners? 39. Lohnsteuetabführung durch den Arbeitgeber idr nicht anfechtbar 39. ZumBegriff des dinglichen Rechts isd EulnsVO 40. Internationale Zustándigkeit für Klage aufaufhebung eines Schenkungsvertrags úber ein Grundstück 40 Genussrechte: Abgrenzung von ihnlichen Rechtsinstituten (II) Sebastian Bergmann GESELLSCHAFTSRECHT OGIj , 6 Ob l04li6m. Zum Ausschluss eines OG-Gesellschafters aus wichtigem Grund 45 OGH , 6 Ob 160/16 x. Zur Bek?impfung von Kostenentscheidungen und zur Bestellung eines Kollisionskurators einer GmbH 46 OGH , 6 Ob 3ll16a. Zur Unabhängigkeit des gemeinsamen Vertreters gem g 225 f AktG 47 4I l iir-.., l:!1 z WETTBEWERBS- UND IMMATERIALGÜTERRECHT Unterlassungsklage: Wie konliret muss der Anspruch gefasst sein? 48 Michael Rami OGH , 4 Ob s. Zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschuz (Dominik Hofmarcher) 5l OGH , 4 Ob l33l16m OGH , 4 Ob l72l16x. Empfehlung eines bestimmten Optikers durch einen Augenarzt (Adolf Zenann) 52. Zur'S?erbung eines Rechtsanwalts mit,,standort in rjí ien" (Bernhard Tonninger) 52 OGH 25. L0.2016,4 Ob I65ll6t. Geheimnisschurz ge1eí Datenspionage (Michael HoraÞ) 53 EIGH , C-6llll4. EuGH zur lrrefi:hrung durch Hervorhebung einzelner Preisbestandteile in der 'Slerbung (Michael Woller) 54,.1!i i,1 ;ti Änd"rong des Beschäfügungsausmaßes: Mischberechnung bei KV-Sonderzahlungen? Ernst Eypeltauer EinÊihrung einer bettieblichen Disziplinarordnung A dreas Gerhartl OGIJ ,8 ObS 12l16x. Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen OGH ,9 ObA 5ll16i. Kein Recht auf Beschäftigung für bloß geistig tätigen \Øissenschaftler. Immunität internationaler Organisationen OGH ,9 ObA73l16z ARBEITSRECHÏ STEUERRECHT Anforderungen an die Personenidentität für die grunderwerbsteuerliche Differenzbesteuerung 68 Matthias Mayer I Erik Pineø BFH-Rechtsprechungsübersicht (I) 7l Matthias Mayer I Lukas Mechtle / Nadine Obe bauer / Patrick Orlet / Lau a Turcan I Stephanie Zolles BFG , RV Inanspruchnahme inländischer Telekommunikationsdienstleistungen durch in D ittstaaten ansässige Kunden ist keine im Inland steuerpflichdge Leistung (Altxøndrø Miladinoaic) 75 (JVP: Ein Rückblick auf das Jahr 2016 Stefan Lampert / Günther Grassl Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Michael Kalteis / Melina Oswald / Laura Pavlidis I ErikPinetz / Erich Schaffer I Thomas Ziniel Örrrn ruches WRTSCHAFTSRECHT Neues aus Europa - Aktuelle Rechtsetzung und Entscheidungen der EU Ulrike Giera / Maximilian Hautzenberg / Markus-Florian Rummel Klimawandel vor Gericht - Klimaklagen in Österreich? Reinhard Schanda Rechtsprechungsübersicht - Europäische Gerichte Agnes Balthasar-'$?'ach EUROPA Jahresregister 2016 mit Link zum Schlagwortregister A-Z BEILAGE ecolex 201 7

43 3/201 7 R35 Herausgeber Centrale für GmbH Dr Otto Schmidt in Verbindung mit Prol Dr Walter Bayer RA/SIB Vors. R BFH a.d. Prof Dr, Dietmar Gosch WP/StB Prof. Dr, Norbert Neu Ltd.RegDir. Ralf Neumann FA Prof. Dr. Jochem Reiched Gesellschaftsund Steuerrecht der GmbH und GmbH & Co, lnhalt 108. Jahrgang Heft 3/2017 Herausgeber-Beirat Prof Dr Georg Crezelius Prof. Dr Deflef Kleindiek Notar Dr. Thomas Wachter RA/SIB Prof Dr. GöU Tobias Wiese Aufsätze und Beiträge Dr Christian Levedag, LL.M.Tax Der Realteilungserlass vom Anmer: kungen aus Sicht der Rechtsprechung Dr Sebastian Blasche Die Vertretungsbefug nis des verbleibenden Geschäftsfuhrers bei Verhinderung oder Fortfall aller anderen Geschäftsführer Mattis Aszmons / Eva Homborg / Moritz Gerum Auswirkungen der AUG-Novelle auf das Mitbestimmungsrecht Rechtsprechung Gesellschaftsrecht Gesellschafterdarlehen: Keine lnsolvenzanfechtung derauszahlung an die GmbH als unentgeltliche Leistung (BCH v IXZR 184/14) Der GmbHR-Kommentar von D Michael Bormann Haftung des Gesellschafters: Haftung nach Rechtsscheingru ndsätzen wegen unrichti ger Eintrag ung im Handelsregister nach Formwechsel einer GmbH in eine GbR (BGH v llzr314/15) Der GmbHR-Kommentar von Robin Melchior Haft un g des Geschäftsführers: Verantwortl ich keit auch des,,kom m issarischen" Geschäftsfüh rers fü r eine lnsolvenzverschleppung (OLG München v U1996/16) lnsolvenz: Keine Befugnis des Geschäftsführers zur Einberufu ng einer An lei hegläubigerversammlu ng (olg Stungart v.27j U 97116) 1.13 t ó to/ Venualtun gsanweisun gen Realteilung: Anwendung von S 16 Abs.3 S.2-4 u. Abs.5 EStG (gvrv. 20j lv C /07/ :004 - DOK 2016/ ) 164 Organschaft: Anderung des S 253 HGB durch das Geselz zur Umsetzu ng der Wohnim mobilienkreditrichtlinie und zuranderung handelsrechtlicher Vorschriften; Auswirku ng auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften (BMf v. 23J lv C /16/ DOK2016/ ) 167 Der GmbHR-Kommentar von Prof. Dr. Joachim Schiffers 167 Doppelbesteuerung: Neufassung des S50i EStG durch das Gesetz zur Umsetzung deranderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlageru n g e n v om ; Auf h e b u n g d es B M F-Sc h re i - bens vom (SN/r v. 5j lv B 5 - S 1300/ DoK 2016/ ) r6e &estellen" Benulz,en" Besser sein. Pr nz'tllitl Rechtsprechung Steuerrecht Geschäftsführer: Aufwend u n gen ei nes Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags (BfH v VrR7/16) 154 "tl ü' I Geschäftsanteil: Veräußerung zum Preis von 0 Euro zwischen einander nahe stehenden Personen und Feststellung derwertlosigkeit eines Anteils durch das FG (BFH v lx R 23115) '156 Gewerbesteuer: Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids fü r den Verl ustfeststellungsbescheid (BFH v lv R 31/13) 158 JetztProbe lesen und bestellen bei www. otto-sch m idt. de/pwo

44 3/201 7 R36 lnhalt IM BTICKPUNKÍ Wolfgang Dötsch, Köln Führende elektronische Akte in EHUG-Sachen? Unternehmensrecht Gesellschafterliste: S'16 Abs. 1 GmbHG nach,,momig" gilt nicht füraltfälle R ückorderu n g i nd i rekter Zah I u n gen u nter Verstoß gegen Kapitalerhaltu n g Allgemeine Rechtsscheinhaftung möglich, wenn g 15 Abs.3 HGB nicht greift Dividendenneuregelung ab Steuer- & Bilanzrecht Kapitalauszahlung aus einem Pensionsfonds der betriebl ichen Altersversorg u n g Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechn ung von Entgelten fü r Ausstell ungsflächen Arbeits- & Sozialrecht Verfall von Urlaubsansprüchen - der EuGH isi erneut gefragt R33 R37 R37 R37 R38 Facebook - Posten nur mit Erlaubnis des Betriebsrats Europa-Praxis EU-l nstìtutionen erzielen Trilog-Einigung über Aktionärsrechterichtlin ie EU-Ko m m issi on veroffentl icht Vorsch lag f ü r ei ne Richtlinie zu Unternehmensinsolvenzen Einigung im Gesetzgebungsverfahren zur EU- Prospektverordnung Wirtschatts-Praxis Studie zum weltweiten Markt für Luxusgüter Outplacement-Beratu ng in Deutsch land R38 Zeitschriftensp egel R39 BuchbespreGhung Blaurock (Hrsg.), Handbuch Stille Gesellschaft - Gesel lsch aft srecht Steuerrecht (PD D r Se b asti an Mock) R 3e lmpressum R40 R41 R42 R43 R44 R46 R46 R47 R48 Dieser Ausgabe l egen folgende Prospekte bei:,,assmann/schlitvvon. Kopp-Colomb, WpPG//ermAnlG",,,Alles in bester Ordnung - mit den neuen Einbanddecken",,,Kölner Tage Familiengesellschaften", Verlag Dr. Otto Schmidl;,,Unternehmensnachfolge", Centrale für GmbH sowie,,fachanwaltslehrgang Handels- & Gesellschaftsrecht", Fachseminare von Fürstenberg. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung, Ganz geschwind geht's mit Karånth. Arbeitet heraus, was essenziell ist" I,! [otlndl 1 I ''lïli1'åilîlf' Jetzt Probe lesen und bestellen bei www. otto-sch m idt. delkra3 otto-schmidt.de/sis4

45 Neu e Zeitschrift flir Gesellschaftsrecht NZG 3/2017 lnhalt Aufsätze Bericht J. Wertenbruch, Das Stimmrecht von Treugebern, stillen Gesellschaftern und Unterbeteiligten in der Personengesellschaft M. Reichert/O. Suchy, Die Two-Tier Trigger Policy - Marketinginstrument oder zukunftsweisendes DEcO-Versicherungskonzept? A-H. BiscbkelS. Bracþ, Neuere Entwicklungen im Kartellrecht - BKartA erlässt abschließende Bußgeldbescheide im LEH-Vertikalfall Zur Rechtsprechung M. Stöber, Die Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen der FIFA gegen Fußballclubs durch nationale Dachverbände 95 Rechtsprechung P er s onen ge s e lls ch aftsr e ch t BGH 1,8.11".16-V7R221,t1,s Wohnungseigentumsentziehung: Erwerber muss Besitz des früheren,,störenfrieds" beenden 98 Grundbwchrecht BGH Vß177t15 Vertretungsmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt 101 Umwandlungsrecbt BGH ß-r7R314/15 Eintragung bei Formwechsel einer GmbH in eine GbR 1"04 V erfah r ens - und K o st enr e ch t BGFI BGH VIZB D{.7892t1s OlGDiisseldorf I-26W311,6 (AktE) Insoluenzrecht Anforderungen an die Rechtshängigkeit nach Art. 30 EuGWO af Grenzen der Bindungswirkung einer nachträglichen Rechtsbeschwerdezulassung Zulässigkeit der Beschwerde in Spruchverfahren (Ls.) 1,06 1, BGH D{.7x.2501ß Keine Schenkungsanfechtung bei Irrtum über Werthaltigkeit 113 NZG 2017, Heft 3 UI

46 Strafrecht BGH StR Gesellschaftsrechtliche Pflichtverletzung und Untreuevorwurf - HSH Nordbank AG Steuerrecht BFH BFH FGHessen I\rR35/ mP.26/1, ,6-1.K2014/1,4 Persönlich haftender Gesellschafter isd g 15 II Nr. 2 ESIG (Ls.) Zinseszinsen von Investitionsdarlehen (Ls.) Steuervergünstigung bei mittelba er Schenkung vom Betriebsvermögen eines Dritten (Ls.) 1, Sonstiges Ziuilrecht OLGIGrlsruhe ,6-17U KündigungeinesBausparvertrags(Ls.) 120 rssn 1, NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Schriftleitung: Rechtsanwalt P ofessor Dr- Martin Weber. Beethovenstraße 7b, Frunkfurt a.m.; Telefon: (069) ; Telefax: (0 69) ,-49; NZG@beck-frankfurt.de Verlagsredaktion: Rechtsanwalt Professor Dr. Martin 'Weber (verantwortlich für den Textteil). Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurückgegeben werden, wenn Rúckporto beigefûgt ist. Die Amahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an sei nem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfâltigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen \X/iedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbânken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form, Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in g 38 Abs.4 U hg niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hie von unbe ührt. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beitrâge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ih e Leitsätze, denn diese sind geschùtzt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung e arbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift dar{ außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfâltigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugânglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datenträgern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, München, Postanschrift: Postfach ,80703 München. Media-Beratung: Telefon (0 89) ,Telefax (0 89) Disposition: Herstellung Anzeigen, technische Daten, Telefon (0 89) , Tele{ax (0 89) , anzeigen@beck.de Verantwortlich fúr den Anzeigenteil: Bertram Götz. Verlag: Verlag C.H.BECK ohg,.wilhelmstr.9, München, Postanschrift: Postfach , München, Telefon: (0 89) , Telefax: (0 89) , Postbank München IBAN: DE , BIC: PBNKDEFFXXX. Der Verlag ist ohg. Gesellschafter sind Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h. c. S7olfgang Beck, beide Verleger in München. Erscheinungsweise: Dreimal im Monat. Bezugspreise 2017: Jährlich 405,- (inkl. MwSt.). Vorzugspreis für Bezieher unserer Zeitschrift NJW 379,- (inkl. MwSt.). Einzelheft: 14,50 (inkl. MwSt.). Versandkosten jeweils zuzüglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn eines Bezugszeitraumes, Nicht eingegangene Exemplare können nur imerhalb von 6 Wochen nach dem Erscheinungstermin reklamiert werden. Jahrestitelei und -register sind nur noch mit dem jeweiligen Heft lieferbar. Bestellungen über jede Buchhandlung und beim Verlag. KundenSeniceCenter: Telefon: (0 89) , Telefax: (0 89) kundenservice@beck.de Abbestellungen müssen 6 llochen vor Jahresschluss erfolgen. Adressenänderungen: Teilen Sie uns rechtzeitig ihre Adressenänderungen mit. Dabei geben Sie bitte neben dem Titel der Zeitschrift die neue und die alte Adresse an. Hinweis gemäß g 7 Abs.5 der Postdienste-Datenschutzverordnung: Bei Anschriftenände ung des Beziehers kann die Deutsche Post AG dem Verlag die neue Anschrift auch dann mitteilen, wenn kein Nachsendeantrag gestellt ist. Hiergegen kann der Bezieher innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen dieses Heftes beim Verlag widersprechen. Druck: Kessler Druck und Medien GmbH 8 Co. I(G, Michael-Schäffer- Straße 1, Bobingen. IV NZG 2017, Heft 3

47 DE GRUYTER Deutsche Zeitschrift für Wírtschafts- und lnsolvenzrecht Band 27 Heft lnhalt Aufsatz Dr. iur. Michael Hippeli, LL.M., MBA (MDX) Anspruch des Gesetlschafters auf Zulassung eines Vertreters oder Begleiters zur Gesellschaft erversammlung einer GmbH -57 Rechtsprechung Europäische Gerichtsbarkeit EuGH, Urteilvom C Kotnik u.a. Staatliche Beihilfen für Banken im Kontext der Finanzkrise, Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten - 56 Zivilgerichtsbarkeit BGH, Urt. v XlZR305l74 Sicherungsübereignung eines Warenlagers - 66 BGH, Urteil vom lx ZR Û berteitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Regelinsolvenzverfahren - 71 BGH, Besch luss vom IXZB Teilentscheidung über einen Vergütungsfestsetzungsantrag-76 BGH, Beschluss vom IXZB Kosten für ein Gläubigerinformationssystem BGH, Urteilvom lx ZR 188/15 Erklärung, nur Ratenzahlungen leisten zu können - 84 BGH, Beschluss vom IXZB Bestettung eines Sonderinsolvenzverwalters - 86 BGH, Urteil vom XZR52175 Wertverlust an Aussonderungsgut durch die Nutzung im lnsolvenzeröffnungsverfahren - 90 BGH, Urteil vom lx ZR Überzeugung von der Werthattigkeit des Kaufgegenstands - 92 BGH, Urteil vom lx ZR 760lt4 Entreicherung des Empfängers einer unentgeltlichen Zuwendung - 94 Buchbesprechung Prof. Dr. iur. Florian Stapper Harald Hess (Hrsg.), Kölner Kommentar zur lnsolvenzordnung, Band 1 Uor 5 1, SS 1-55 lnso) - 9t - 81 BGH, Beschluss vom IXZB AnwendungderVergütungsneuregelungdesvorläufigen Veranstaltungen lnsolvenzverwalters 78 -gg - Nachrichten i\il/.,:..

48 GEWERBEARCHIV 2/ Jahrgang Seite Abhandlungen Das Wirtschaftsvetwaltungsrecht in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Teil IV: Energierecht, Finanzdienstleistungsaufsichts- und Versicherungsaufsichtsrecht Neues zu wahren und falschen,,alten Hasen" - Der umstrittene Nachweis ununterbrochener Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gem. $ 157 Abs.3S.4und5GewO Die Zulassung zu Volksfesten und Märkten mittels ermessenslenkender Richtlinien und Beteiligung Dritter als Zuständigkeitsproblem Berichte und Hinweise, Klausuren mit Lösungen Dr. Dieter Deiseroth, LeipziglDüsseldorf / Anke Eggerl, Münster Prof. Dr. Dr. Martin Will, Wiesbaden Martin Schulze-Werner / Dr. Niklas Cordes, Münster Aktuelle Fragen des Kammerrechts - Bericht vom 15. Kammenechtstag in Leipzig vom 06. bis Christina Jesse, Halle/Saale s. 6s Buchbesprechungen Reiner Schmidt / Ferdinand Wollschlåiger (Hrsg.), Kompendium Öflentliches Wirtschaftsrecht, 4. Auflage Stem, Klaus / Sachs, Michael, GRCh, Europäische Grundrechte-Charta, Kommentar Rechtsprechung und Erlasse Dr. Matthias Wiemers, Berlin Prof. Dr. Walter Frenz, Aachen Verfassungsrecht, Europarecht, allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, allgemeines Gewerberecht Friedhofssatzung, Grabmal, Gestaltungsvorschrift en, Normenkontrolle, Steinmetz, Berufsfreiheit VGH Mannheim I S 1244/15 Gewerbeordnung und sonstiges Gewerberecht Fah lehrerlaubnis, Widemrf, Verstoß gegen Fortbildungspfl icht, Ordnungswidrigkeit, Ahndung, vorläufiger Rechtsschutz OVG Lüneburg '7 ME 99/16 Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfü gung, Frischzellentherapie, Gefrierzellen, bedenkliche Arzneimittel, Arztprivileg, Eilrechtsschutz OVG Koblenz B 10500/16 IHK-Beitrag, landwirtschaft liches Nebengewerbe, Zehntelregelung, Hauptuntemehmen, gewerblicher Betrieb, landwirtschaftlicher Betrieb OVG Lüneburg LB 107/15 Sportwettenvermittlung, Untersagung, Spielhalle, Gebäudekomplex OVG Lüneburg l1 ME 219/16 Jahrmarkt, Karlsruher Christkindlesmarkt, Zulassung, Platzmangel, Gestaltungswillen, Vergabekriterien-Änderung, Transparenz, Vertrauensschutz YGH Mannheim Gaststätten, Handelo Dienstleistungen, Ladenschluss Gaststättenerlaubnis-Widenuf, Sperrzeitaufl age, Verstoß, Gäste im Außengastronomiebereich OVG Münster 28.i1.16 4B s. 49 s. 58 s. 61 s. 87 s. 88 s. 69 s. 71 s.72 s. 75 s. 80 s. 83 s. 84 Rechtsprechung und Erlasse Online Exklusiv für Abonnenten: Zusätzliche Entscheidungen abrufbar unter Verfassungsrecht, Europarecht, allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, allgemeines Gewerberecht Rindfleischetikettierungsgesetz, Strafvorschrift, Verfassungswidrigkeit BVerfG BvLlll5 Tarifvertrag, Allgemeinverbindlicherklärung, Wi ksamkeit, Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (SOKA-BAU), AVE VTV BAG ABR 33/ AtG-Novelle,,,Atomausstieg", Kemkraftwerk, Abschalttermin, BVerfG I BvR , Verfassungsmäßigkeit, Eigentumsgarantie, Vertrauensschutz, I BvF. 321/12, Gleichbehandlungsgebot-PressemitteilungNr. ss/2016 Handwerk, Berufsbildung I BvR 145ó112 Zweitbescheid nach SchfHwG (Abgaswegeüberprüfung, Emissionsmessung), gebundene behördliche Entscheidung, Kosten, Nachfrist, Erledigung der Hauptsache VGH München I 6 22 ZB Planungsrecht, Umweltrecht, sonstiges Wirtschaftsverwaltungsrecht Tierhaltung, Schweinezucht, Kastenstand, Breite, lichtes Maß, Bewegungsmöglichkeit BVerwG i6 3 B online online online online online Fortsetzung Inhalt 3. U

49 2/20L7 L3, 1. Februar 2017 INHALTSVERZËICHNIS N 2t.--l IN ATTER KÜRZE 23 THEMA Lukas-Sebastian Swoboda/Rainer Kaspar: Die vereinfachte Gründung einer GmbH Max Leitner: Kick-back und Rechtswidrigkeitszusammenhang GESETZGEBUNG Aktu el le Gesetzesvo rha ben (Sta n d : 26. t ) Erwachsenenschutz-Gesetz 30 RECHTSPRECHUNG II FAMILIENRECHT Fiktive Setbsterhaltungsfähigkeit des behinderten Kindes wegen Arbeitsunwitligkeit im geschützten Bereich? 33 Verjä h ru n g d er Ve rzu gszi n sen fü r U nterh a ltsrü ckstä n de 33 Hei maufentha [t - keine Freiheitsbeschränkung durch Sitzgurt 33 II SACHENRECHT Konftikt zwischen Miteigentümern über die Verwalterste[[ung - Außerstreitverfahren? 34 Keine Beglaubigung einer intändischen Grundbuchurkunde durch deutschen GeneralkonsuI 34 Verbücherung des vorbehaltenen Wohnrechts trotz fehlender Bestätigung der wirklichen Übergabe VerbÛcherung der strafgerichtlichen Beschlagnahme trotz Veräußerungs- und Belastungsverbots I SCHUIDRECHT Ausbleichen eines Ledersofas bei direkter Sonneneinstrahlung als Mangel? 35 Gewährleistu ngsfrist bei verborgenen Sachmä ngeln 35 r MIET- UND WOHNRECHT Erhattungspflicht des Vermieters für die Hausbrieffachanlage 35 Zwangsverwaltung zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten - Herausgabe der Mietzinsreserven Beginn der Präklusivfrist für die Mietzinsüberprüfung im Fall eines Vorvertrags Unwirksamkeit einer Benützungsregelung - keine Streitanmerkung im Grundbuch 36 Sonderumlage für eine Erhaltungsarbeit - Zahtungspfticht des scheidenden oder neuen Wohnungseigentümers? aê Gewährleistung beim sukzessiven Abverkauf von Eigentumswohnungen in einem Altbau 37 Wohnungsgemeinnützigkeit - Übertragungsanspruch eines Nachmieters erst nach zehnjähriger eigener Nutzungsdauer n SCHADENERSATZ Veräußerung nach Schenkung auf den Todesfall - Haftung wegen Beeinträchtigung des Anwartschaftsrechts 37 Haftung eines Jägers nach dem Abschuss eines Luchses 37 zak.lexísnexis.at

50 22 Zak2/2017 inhaltsverzeichnis /TMpRESSUM Haftung für die Folgen einer Schutzhandtung wegen Fehleinschätzung der Gefahrensituation 3B Kein Mitverschutden wegen Fehlreaktion auf plötzlich auftretende Gefahr 39 Kein Schadenersatzanspruch gegen den Gerichtsgutachter während des anhängigen Zivilverfahrens 39 Keine Amtshaftu ng wegen u nvertretbarer Wiedereinsetzu ng 39,TVERFAHRENSRECHT Wirksamkeit des Urteils trotz fehlender Unterschrift des Richters 39 TITERATURÜBERSICHT 40 Herausgeber: l-lofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg F. Kodek, LL.i'il. Senatspràsident des OGH Univ,-Prof. Dr. Matthias Neumayr Redaktion: Mag. Wolfgang Kolmasch wolfga ng.kolmaschp{exisnexis.at lmpressum: Offeniegung gemàß 5 25 N.4ediencl Lektorat und Autorenbetreuung: It/ag. Viktoria Safer-Eckert, BA 1030 Miien, Marxergasse 25 Tel , Fax DW 146 F-Mail: viktoria.safer-eckert@lexisnexis.at Abon nentenservice: Tel. +43-l I Fax DW 141 E-Maìl: kundenservice@lexisnexìs.at Medieninhaber und Heraüsgeber Sd S 1 Abs 1 z 8 und Z 9 MedienG: LexisNex sverlag ARD Orac GmbH & Co KG i Sitz: Marxergasse 25, Ì030 Wjen i Untemehmensgegensland: LexisNexisARD Orac ist ein führender Fachverlag i Ósteireich im Bereich Steuern, Recht r nd Wjrtsch ft. der die TraditÍon der Verlagshäuser 0rac und ARD unter ìnterûat;ona ern Dach forlführt. LexisNexis ARD Orãc ist ein Tochterunlernehmen der interiat onal tätigen Verlagsgruppe RELX Group. dere Leg l Division vveltweit unter deñì Namen LexisNex s firm ert. i Blatllißie: Rechtsiniormatìon und Wirtschaftsinformation; akiuelle rechiliche Neuerungen I Geschäftslührung: Alberto Sanz de Lama I Unbeschrânkt h l{enrle Gesellschaíter: Orac Gesellschaft m.b.ll., itiarxergasse 25, 1030 Wien I Kommanditist: Reed Messe Salzllurg Gesellschaft m.b.h.. Anl Messezentrunl 6, 5021 Salzburg I Beleiligungsverlrältnisse: Alleinìger Gesellsch fter der Orac Gesellschaft nr.b.h.: Reed Elsevier Austria GnlbH, Am Messezeßtrom 6,5021. S lzburg i G sellschafter der Reed Messe SalzbL r l Gesellschaft rn.b.h.: Reed Else\, er Overseas B.V, Raciarueg 29, 1043 NX Arrsterd m i0,1rz0), Reed Elsev er Austria GmbH, Anr [ essez-ôntrum 6,5021 Salzburg (99,-q o/0) Alleìniger Gesellschaft.er der Reed Elsevier Austri GmbH: Reed Elsevier Overseas B.V, RadaÊ weg 29, 1043 Nx Anlsterdan I Alleiniger GesellschaRer der Reed glsevier Overseas B.Vi Reed Ëlsevier Hold ngs B.V, Râdarweg 29, 1043 NX Anrsterdam j Gesellsch fter der Reed Elsevier HolcJings B.V: RtLX Group plc, 1'3 Strand ( Pages/Home.as lx). Lcndon WC2N 5JR i50 o/o), Reed Elsevier Hol.lings l..icl., 1-3 Strand, London WC2N 5JR i50 0/o) Gesellschafter der RELX Crou p plc: RËLX PLC {52,9 o1o), RELX NV i47,1 o/oj i G sellschafter der REI X PLC: ñìehr als 75 0lo m Streub s tz I Gesellschafter der RELX NV: nrehr als inr Str ubesitz j Gesellsclrafter der Reed Elsr.r,ier Holdìngs ltd.: Ra.X Group plc i100 9ô) J Reciektion; N,iarxergasse 25, 1030 \^ríen. Derzeit gìlt Anzeigenpreisliste Sland Jânoer 2017 Verlags, und Herste{luîgsortr \4ien i Die Zeitschrift erscheint 22'mal inr Jahr I Einzeiheftpreis 2017: i6 ; J rhresabonne, rnent 2017:256 nkl. M\ /St be Vorausz lhlung; Preisànoerungen vorbehaìten i Bank verbindung: Bank Austria, IBAN: Al' , BIC: BKAUAT\{W I Abbe, stellungen sincl nur unl Jahresschluss moslich,,!enn sie bis spåresterrs 30.1 t. schriftlich einlarìgen I Druck: Pr r e Râte Gnrbl-1, egyeri út 53, i.],1044 BudâÞesl. ISSN Verlagsrechte; Die;n dieser Zeitschrifi verolfentlichren Beitràge sind urheberrechilich geschiìtzt. Alie Rerhte b{eiben vorbeh lten. Kein Teil.Jieser Zeitsch.ift dârfohne schriftlìche Anzeigen & Mediadaten: Alexander Mayr 1030 Wien, /arxergasse 25 Tel. +43, , Fax DW 144 E'Mail: anzeigen@lexisnexis.at nexis.at/ zs/zak I mediadaten.html GenehnigungdesVerlagesinirgencleinerForm durchfotokopìe,llikrofilm.aufnahmern eiûe Datenbank oder auf Datentr iger ôder auf andereveriah,en - reproduz ert oder in e ne von Maicirinen, irrsbesondere Daienverarbeítúngsanlagen, verwendbare Sprache ùber, tragen werden. Das g lt auch flir die verôffentlichten tntscheìdungen und deren Leitsätze, wenn un i sovveit sie vom Einsender oder von der Schriftleìtung redig e{, erarbeitet oder bearbeítet ntrrden und daher Urheberrechtsschulz genießen. Foto (opien fûr den persönlichen uncj sonstig n eìgenen Gebrauch dürfen nr r von einzelnen Beiùagen oder T len daraus als Einzelkopie hergesiel t werden. Unbeschadet des 5 37a UrhG ràumt der Autor rnit der Einreichung seines Manuskriples dem Verlag fûr derr Fall der Arrnahme clas ilbertragbâre,zeitlich und órtl ch urrbeschrânkteausschließlichewerknutzungsrecht{s 24 Urhc) der VerôfTent{ichung n d eser Zeitschrift. einschließlich cles Rechts der Verv elfältigung in jederr technischen Verf hren {Druck, N4ikrofiln etc) und der Verbre tung (Verlagsrecht) sowie CerVerwertung durch Datenbanken oder àhnliche tinrichtungen, einschließlìch des Rechis clerve^/ elfãltigung auf Dãtenkâgern jederan, der Spercherung in und der Ausgabe durch Datenbanken, der Veabreítung von Vervielfältigungsstircken an d e Benutzer, der Sendung (5.t7 Ur rg) uncl sonstigen öffentlichen Wìedergabe (5 1B UrhG) in allen Sprachen ein. lvlii der Ëinr ìchung von Beiträgen voñ Arbeilsgruppen leistet der Einreichende d fr.ir Gewähr, dass d e Publikêtion von allen beteìligten Au oren genehmigtwurde und dass ãlle mii der Úberlragung sämtlicher Rechte an den Veriag einve.stônden sind. [ it dem vom Verlag geleisteten llonorar ist die Übeftragung s ìmtl cher Rechte abgegolten. Aufgrlrnd der Honorierung erlischt die Aüsschließiichkeìt des einger öumten Verlagsrechts nicht mit Ablaul d s.lenr Jatlr des Ërscheinen des Beilrags folgenden Kalenderjahres (S 36 Urhc). Für dìe VeMertung durch Datenllanken gilt d eser Ze traum keinesfalls. Beílräge. die ausschlìeßlich Online erscheinen, werden derzeit wie Beiträge, d e nì Print publiziert!ryerden. åbgerechnet. Der Verlag behält s ch vor, das Abr chnungsrrodell für reine Oniine PublÌkafionen. dìe ab 2017 eingere cht werden, umzustellen. Trotz sorgfältigster Bearbeitung erfolgen âlte Angâben ohne Gewähn Eine Haftung des Verlages, der Herausgeber und der Autoren ist ausgeschtossen. Dies gilt auch fùr lnhalte, die exklusiv digital veröffentlicht werden. zak.iexisnexis.at

51 WERTPAPIER- MITTEILUNGEN TryM kitschrift fiirwirlschaftsund Bankrecht Januar Jahrgang Seiten lnhaltsverzeichnis Beiträge Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bùlow, Trier Die Angemessenheit des Entgelts nach $ 41 Abs, 2 Zahlungskontengesetz Rechtsanwälte Dr. Robert Oppenheim und Dr. Jonas Ulmrich, Berlin Kausalitätsvermutung in Kapitalanlageverf ahren Rechtsprechung Bankrecht und Kapitalmarktrecht Bundesgerichtshof III ZR B9/15x i.t: i, Zur Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffent- I7O Iicher Zustellung der Klageschrift, wenn deren Bewirkung aufgrund entsprechender Außerungen des zuständigen Richters für den Gläubiger unabwendbar war I a.: 161 L64 Bundesgerichtshof 1.0.L StR 532/16x OVG Niedersachsen lo LC 29/I5x Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung Bundesgerichtshof "6 IX ZR 113/15x Bürgerliches Recht und Handelsrecht Bundesgerichtshof 12.L2076 XZR4/L5 Bundesgerichtshof X ZR 35/15 Bundesgerichtshof L6 XU ZR 2S/I3 Sonstiges Bundesgerichtshof 1L XÍlZB 615/13 Bundesgerichtshof 18.5,2016 XllZB649/14 Keine Lùcke in der Ahndbarkeit von Insiderhandel und 172 Marktmanipulation durch dle Neufassung'von $ 38 Abs' 3 Nr. 1, $ 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG 2.um Zu den Voraussetzungen der Erhebung einer sparkassen- 175 recht[chen Sonderumlage - hier: Finanzierung einer Unterbeteiligung Anspruch des Anfechtungsgläubigers gegen den Empfän- 1BB ger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand; bevorzugte Befriedigung des gutgläubigen Empfängers aus dem Vern ertungserlös Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am 191 Urlaubsort Keine Pflicht zur Erstattung der Kosten fùr einen vom Flug- 193 gast mit der erstmaligen Geitendmachung einer Ausgleichsleistung wegen Annr:llienrng oder großer Verspätung beauftragten Rechtsanwalt, wenn das ausführende Lufffahrtunternehmen die in Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO vorgesehenen Informationen klar und zutreffend erteilt hat Zur Gewinnverteilung bei einer stillschweigend verei bar- 196 ten Innengeseìlschaft unter Ehegatten Zur Frage, inwieweit bei einer beitragsorientierten Leis- 2OO tungszusage im Durchführungsweg der Direktzusage der in den Transf ormationstabellen einkalkulierte Rechnungszins im Versorgungsausgleich als Diskontierungszinssatz fúr die Ermittlung des Barwerts der künftigen Versorgungsleistungen in Betracht gezogen werden kann Maßgeblichkeit jedes einzelnen betrieblichen Versor- 203 gungsanrechts für den Grenzwert nach $ 17 VersAusglG, auch wenn es sich um verschiedene Teile oder Bausteine einer einheitlichen Versorgungszusage handelt

52 Bundesgerichtshof '6 Xll ZB B4/I3 Keine Übernahme de nach $ 6a RückAbzinsV handelsbi lanziell zulâssigen Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre bei der handelsrechtlichen Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für die Ermittlung des Barwerts kùnftiger Leistungen aus einer Direktzusage im Versorgungsausgleich Bücherschau Julius von Staudinqer Volker Beuthien/Hans Gummert/Martin Schöpflin (Hrsg.) Man-fred Born/ Nima Ghassemi-Tabar/ Burkhard Gehle (Hrsg.) Kommentar zur Brirgerlichen Gesetzbuch - Buch 2: Recht 2I2 der Schuldverhältnisse, ç ç (Geldrecht) Rezensent: Univ.-Prof. Dr. Robert Freitag, Maître en droit, Erlangen Mùnchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 5: 212 Verein, Stiftung bürgerlichen Rechts, 4. Aufl. Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7: 212 Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Corporate Litigation), 5. Aufl. (u flt.e 10. tilr n pldtzlag dei WM 6ruÞDÊ.g*=* 1 0. Fi na nzplatzta$ uerwrrr Gruppe Themen u.a,: (u rrì I E = lnvestoren - Standort - Emittenten/ServicellT 7,18.Mär lhk Frankfurt am Main lnformationen:tel ;www,wm{eminare.de Die mit a gekemzeichneten Entscheidungen des BGH sind zum Abdruck in der amt ichen Samlung vorgesehen. Nicht amtliche Leitsätze zu Enlscheidùgen des BGH sind kursiv geselzt. Leilsålze zu Entscheidungen der Instanzgerichle sind überyiegend durch den Einsendet oder die Redaktlon veriassl. Die mit einem r gekennzeichneten Entscheidungen sind zur Veröllentlichung ud Besprechung ln der Entscheidugssammlung zum Wirtschatls- und Bankrecht (WuB) vorgesehen. Nur sowell derredaktion bis zur Drucklegung dle Rechtskratteiner nslanzgerichllichenentscheidug mitgeleiltwordenist, wird dies imatschluss an dasaktenzeichen vermerkl. Ein fehlender Rechtskralthlnwels muss daher nicht bedeuten, dass die Enlscheidung nicht rechlskr iftig geworden ist. Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kiente, Frankfurt am Main; Professor Dr Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universltät Potsdam; Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt am Main; Arne Wittig, Essen; Rechlsanwalt Dr. Andreas Lmge, Frankfurt am Main (presserechtlich verantwortllcher Redakteur) Redaktlonsbeirat; RechlsanwaltThorsten H iche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deulscherbanken e.v., Betlin (Vorsitzender); Rechlsilwällin Di Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frukturt a. M,; Professor DrDiDrh.c,mult. Klaus J. Fopt. Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privafrechl 4.D,, Hamburg; Dr. Hans-Ulrich Joeres, Richter u Budesgerichtshot, Karlsruhei Ilse Lohmann, Richterin am Bundesgerichlshoi, Karlsruhe; pro- Iessor Dr. Peler O. Mülbert' Direktor des Instituts fi I Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Ùniverslt it, Mainz Verlag: Herausgebergemeinschaft WERTPÀPIER-MITTEILUNGEN Kepple Lehmann GnbH & Co. KG, PostÏach , FrankJurt a. M.i Düsseldorfer Straße 16, Franklu t a. M,; Geschäftsführungr Emst Padberg (Vorsitzender), Torsten Lnrich, Dr. Jens Zinke Telefon Redaktionj Dr. Andreas Lênge (0 69\ , Ë-Mail: a.lange@wmrecht.dei Lektorôt: Dr, Monika Diakité (O 69J , n,diakite@wrecht.dei Sekretariatl Sylvia Mahler (0 69) f88, r s.mahler@wmrecht.de Anzeigen: Ralf Becker (0 69) , r.becker@wm echt.de; Vertrieb,/Nachbestellunge!: lo 69) 'felefu (o 69) B5 D uck: mt d uck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Ca l-f iedrich-cauß-straße 6, Neu-Isenburg, Telefon ( ) BeiEinzelbezugdesTeÍlsIVder\ ERTPAPIER-MTTEILLTNGENbeträgtderAbonnemenq)reismonatlich 93,90(einscht.7%MwSt. 6,14)+ 7,45Versandkostenzuschlas (ei schl. -,49 MwSt,). Auslandsbezug ohne Mehffertsteuer + 9,10Ve$andkostenzuschlag. FürMitglieder der ARGE Bank- und Kapitalma ktrecht gibt es für die Dauer des Fachanwaltslehrgangs einen Rabatt von 50 o/o auj den Abonnementpreis. Im P eis inbegdffen sind die jährlichen zwei Einbanddecken. Bei Nichtbelieferung infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen bestehen keine A spúche gegen den Verlag. Abbestellungen nur zm Quartalsende bei dreiwöchiger Kündigungsfrist. O2017 Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTÊILUNGEN, FrankJurt am Main - ISSN dungen und deren Leitsåtze, soweit sie vomeinsender ode derredaktion erôrbeitet oder edigiertworden sind, Jede Veruertung auße halb der G enzen des U heberechtsgesetzes ist ohne Zustimug ùzulâssig und strôfbar, Dies gilt insbesondere für Vevielfältigugen, Übersetzungen, Mikrovedilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Manuskripte: Die Übeßendung eines Manuskdpts beinhaltet die Erklärung, dass der Verfasse den Beitrag oder einen Beitrôg mit gleichem Gegenstand nicht zeitnah and rueitig ubietet. Fü unverlangt eingereichte Manuskripte ùbernehmen Verlag und Redêktion keine Haftung. Mit der Annahme zur Ve öffentlichung eruirbt der Verlag vom Verfasser alle Rechte, insbesondere das ausschließliche Verlags echt für die Zeit bis zum Ablauf des Urhebe rechts und die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank sowie das Recht zur weiteren Veryielf iltigung zu gewerblichen Zwecken im Wege eines photomechanischen ode eines ande en Verfahrens. Hinweise äir Autoren uter \W.wertpapiermitteilungen.de WERTPAPIER-MITTEILUNGEN TeiI IV II WM

53 Zet-rscstRtFT rün oes GESAMTE B,Nr- unr) BönseNwEsEN JounNnl or BnNxrNC AND FrN,cNcrnL R srnrch begn nclet von em. o. Univ'Prof. Þr. Dr. h.c. Hans Krasenslgr 65. fnuncar.rc INnnnsvERznrcHNrs F nnunn 2Ol7 Newsline Franz Rudorfer 63 Neues in Kürze Florian Studer 't5 Börseblick - Top-Down Ampel auf grün Stefan Maxian 77 AnHRrr oruruc.rv Rechtspflichten und Marktstandards bei der Anleiheemission Janine Wendt Structured Products on Stocks without Options: Empirical Investigation of Mispricing Steven Birkmeyer / Marc-Julian Thomas BEnrcHrE und ANATYsEN Bargeld rund um die Uhr - Geldausgabeautomaten in österreich Ewald Judt Die Finanzmärkte im vierten Quartal2016 Monika Rosen-Philipp Was ist eigentlich... ein Perceived Value? Ewald Judt / Claudia Klausegger 10L OGH OGH OGH 232t. OGH OGH Rr,cHrspnEcHuNG DEs OGH,,Klauselentscheidung" zu AGB für Zahlungsdienste ,9 Ob 31l15x (mitanm vonb.koch) Zum Unmittelbarkeitsgrundsatz im Anlegerverfahren , 1 Ob 39n5i Zum Unmittelbarkeitsgrundsatz im Anlegerverfahren. 12. ll.20t5,9 0b 27 tl5h Zum Unmittelbarkeitsgrundsatz im Anlegerverfahren 2t. t2.20t5,6 0b 111/15i Zu den Aufklärungspflichten einem Pfandbesteller gegenüber ,7 0b t76t16s 11s EnxENrurruIssE Drs VwGH 215. VwGH zur Umsatzsteuerbefreiung eines Geschäftsbesorgungsvertrags über den Betrieb von Xetra. VwGH , 2OL3l VwGH zu den Anforderungen an die Kundeneinstufung nach s 44 WAG VwGH , Ra 2016!021020I (ebenso Ra2Ol6lO2lú202 und 0203 vom selben Tag) - 131

54 EnxEruNruIssË DEs EuGH '/2. Einlnkassobüro, das mit Verbrauchern, die ihren Verpflichtungen nicht nachgetã*-.r, sind, im Namen des Kreditgebers neue Tilgungspläne vereinbart, jedoch gegenüber ãen übrigen gewerblichen Tâtigkeiten nur_in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler beteiligt-ist, iit zwar als Kreditvermittler isd Art 3 Buchst f Verbraucherkreditrichtlinie anztsehen, unterli egt aber nicht der in den Art 5 und 6 der Richtlinie aufgestellten Veryflichtung, dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu erteilen. EuGH (3. Kammer) , C-727 /15 \ivurnnnnou c In diesemheft inserieren: BankVerlagWien, S.90, 114; OeKB, U 2; Schoellerbank, U 3; Linde Verlag, S. 109;zeb S.91 Die Inhalte des Österreichischen BankArchivs sind in folgenden Fachdatenbanken verfügbar: LexisNexis@ Online - (Beiträge und Rsp als Volltext ab 2002); Lindeonline * (Beiträge und Rsp als Volltext ab 2009) RDB Rechtsdatenbank - (Beiträge und Rsp als Volltext ab 2O03); RIDA Rechts-Index-Datenbank - (Beiträge und Rsp als Volltext ab 2003). I upnrssurvr Das Bmk-A chiv ist eine unabhângige Fachzeitschrift für das gesamte Geld-, Bank- und Börsewèsen mit dem Ziel der Veróffentlichung einschlägiger Infomationen fit Wissenschaft und P axis. Es wurde 1953 von o. Univ.-Prof.Dr.h.c.Dr. Hans Krqsersþ ds Östeneichisches Ba k-a chiv begrundei und wird seit 1988 als Banl<-Archiv geführt (Zitierweise ÖBA). Für den Inhalt de einzelnen Beiträge tragen ausschließlich die Auto en die wisseñschâftliche Verantwortung. Das Bank-Archiv veröffentlicht ausschließlich Originalmanuskripte. Manuskdpte sind an die Redaktion, Eßlingg. l?i5, A 1010 Wien, zu senden. Die Autoren verpflichten sich mit der Einsendung der Marìusk ipte, di se bis zur Entscheidung über dieannahme nictrt anderueitig zur Verôffentlichung anzubieten. Für unaufgefordert eingereichte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Für diemanuskriptrichtlinien siehe Publikationen> OBA>Autoren-Richtlinier-AlsAbhandlungen gekennzeichnet Beiträge unterliegen ausnahmsloi dem intemational üblichen Double-Blind-Review-Verfahren. Eigenti.imer und Herausgeber: Östeneichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft, Eßlinggasse 17l5, Wien,Tel.: +431 i ,Fut+431 I ' office@bwg.at - Schriftleitung: Dr. Markus Bunk - Herausgeber: RA Univ.-P of. Dr. R aímund Bollenberger; Univ.-Prof. D. P r Bydlínski;Univ.-Prof.Dr.Markus Dellínger; Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss;Prof.(F}J)ll/ag.Otto Lucíus; ao. Univ.-P of. Dt.Roland MesteliR{Priv.-Doz. MMag.Dr. Martín OppitziUniv.-Prof.Dr. Stephøn Paul; Univ.-Prof. DL SteÍan Píchler', RA Univ.-Prof. Dr. Christian Rabli Univ.-P of. Dr. Alemnder Schopper; Univ.-P of. Dr. Peter Steíner; Univ.-P of. Dr. Karl Stöger - Herausgeberbeirat: Univ.-P of. Dt. Mqtthíøs Bank, CFA; Hof ätin des OGH Dr. Wihna Dehn', Dit. Prof. Dr. Andreas Dombre4 Präsidentin des OGH i.r. Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss; Dir. Univ.-P of. Dr. Andreas Grünbichler; Univ.-Prof. Dr. Michael Hanke;YizegowemetrMag. Andreas lttner',ho\.-ptof.dir.dr. Bernhard Kocå; o. Univ.-Prof. i.r. Dr. D. h.c. I1 lnut Kozíoli Univ.-Prof. Dr. Brigítta Lurger. Verleger; (Offenlegung gem. $ 25 Abs I bis 3 Mediengesetz) LINDE VERLAG Ges.m.b.H., Scheydgasse 24, A 1210 Wien, Tel.: Serie. Gesellschâfter: Axel Jentzsch, Mag. Andreøs J r lzscr. Geschâftsführer: Mag. Klaus Kornhen / BankVerlagWien, Eßlinggasse l?/5, A 1010 Wien. und der Diskussionsreihe Bank & Börse. Der Bank Verlag Wien ist eine Abteilung der Östereichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft, gemeinnùtziger Verein. Geschäftsführer: Dr. Markus Bunk,Eßlinggasse l7l5, A l0l0 Wien, Tel.: Herstellung: Satz: Dipl.-H'1L-1n[. Franz König,BEd Niedeneiterberggasse 13/2/1, A 1230 Wien, Tel.: 01/887 22'71;Druck: novographic Druck cribh., Vy'altei-Jumann-Gasse 9, A 1230 Wien,Tel.: Bmtellinformation: ISSN Erscheinungsweise: monatlich. Bestellungen nehmen jede Buchhandlung oder der Linde Verlag entgegen. Jahresabonnement 2017: 240 inþj. lovomehruefsteuer zzgl. Versândkosten. Unterbleibt dieabbestellung, so Iäuft das Abonnement automaiischãrdenjeweils gùltigen Konditionen auf ein Jahr weiter. Abbestellungen sind nur zum Ende eines Jahrganges môglich und müssen bis jeweils spâtestens 30. Novembe schriftlich erfolgen. Der Bezugspreis ist im Vo aus zahlba. Anzeigenaufträge we den vom Linde Verlag, Fr. Hlqd k,'[e , gabriele. hladik@lindeverlag.at, entgegengenommen. Urheberrechte: Die in diese Zeitsch ift veröffentlichten Beiträge sind urheberechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesonde e das der übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Der Rechtsschùtz gilt auch gegenüber Datenbanken und äh lichen Einrichtungen. Kei Teil diese Zeitsch ift darf auße halb de Grenzen des Urhebetechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Fom - durch Photokopie, Mikofilm oder andere Verfah en- reproduziert oder in eine von Maschinetr, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen veruendbme Sprache übertiagen werden.auch die Rechte der Wiedergabe insbesondere durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen, im Magnettonverfah en oder aufelekt onischem, digitalem oder ãhnlichem Wege bleiben vorbehalten. Fü den Fall der Annahme und Veröffentlichung des eingereichten Manuskdptes geht das zeitlich und räumlich unbeschränkte, ausschließliche Werknutzungsrecht füralle Sprachen vomautor/von denautoren an den Verlag über. Dies gilt insbesondere fü das Recht aufvervielfültigung in allen t chnischen Verfahren, der Verbreitung, öffentlichen Vy'iedergabe und Veruenung in jedweder, auch elektronischer Fom. Letztere schließt insbesõndere das Recht de Speicherung in Datenbanken, der Vervielfältigung auf Speichemedien alle A t, der Ausgabe aus Datenbanken in allen Fomen einschließlich der Sendung sowie der Verbreitung von Vewielf?iltigungsstücken an die Benutzer von Datenbanken ein. Die Einreichung des Manuskriptes gilt als diesbezügliche Erklärung des Einve ständnisses zur EinÈumung sâmtlicher Rechte du ch den Autor/die Autoren. Bei Beiträgen von Arbeitsgrippen wird vorausgesetzt, dass die Publikation vo! allen beteiligten Auloren genehmigt wude und dass alle mit der Eimäumung sämtlicher Rechte an den Vedag einverstandetr sind. Mir dem für Anikel und druckfertige Entscheidungen an den/die Verfasser zu vom Eigentümer und Herausgeber festgesetzten Sätzen geleisteten Hono ar jst die Ubeftragung sämtlicher Rechte abgegolten. Zugleich erlischt damit die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlags echts nicht mit AbÌauf des dem Jahr des Erscheinens des Beitrags folgenden Kalenderjahres. Dieser Zeitraum gilt keinesfalls fiir die Ve;we tung durch Datenbanken. Es wird da auf verrviesen, dass alle Angaben in diese Zeitschrift trotz sorgfültiger Bearbeitung ohne Gewähr eúolgen und eine Haftung des Verlages, des Herausgebers oder der Auto en ausgeschlossen ist, Die Vy'iedergabe von Gãbrauihsnamen, Handelsnamen, Wilþnbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne besonde e Kennzeichnung nicht zu derannahme, dass solche Namen im Sinne der Wa en- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten w iren und daher von jedemann benùtzt werden düúten. Das ÖBA richtet sich an Leser beide lei Geschlechts. Der einfache en Lesba keit halb r wird die männliche Fom verrvendet.

55 BKN Teitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht Herausgegeben von: Paul Assies, Rechtsanwalt, Köln Dr. Heiko Beck, Rechtsanwalt, Frankfurt am lvlain Dr. Helmut Bruchne Rechtsanwalt, München Prol Dr. Petra Buck-Heeb, Hannnover Dr. Jürgen Ellenberqer, Vorsitzender Richter am BGH, Ka rlsruhe Dr. Markus Escher, Rechtsanwalt, München Prol Dr Dr. Stefan Grundmann, LL.M., Berlìn Prof. Dr Mathias Habersack, München Dr. Uwe Jahn, Rechtsanwalt, Frankfurt am [/ain Ralf Josten, LL,M., Rechtsanwalt, Köln Prol Dr. iens Koch, Bonn Prol Dr. Hans-Michael Krepold, Gauting Dr. Volker Lang, Rechtsanwalt, Bonn Prol Dr. Katja Langenbucheç Frankfurt Klaus M. Löber, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Dr Rainer Metz, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Berlin Dr. h.c. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am BGH a.d., Karlsruhe Prol Dr. Andreas Pfingsten, lvlünster Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Heidelberg Prof. Dr. FrankA. Schäfer, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf Hartmut Strube, Rechtsanwalt, Düsseldorf Dr. Hanno Teuber, Rechtsanwalt, Frankfurt Dr. Jürgen Vortmann, Rechtsanwalt, Cloppenburg Dr. Wolfgang Weitnauer, M.C.L., Rechtsanwalt, München Dr. Stefan Werne Rechtsanwalt, Frankfurt am lvaìn , Seite 1-44, 17.lahrgang o.:a-' tst BKft Sank- und Kapitalmarktre(ht Aufsätze Leonid Guggenberger Prof. Dr. Jan Wilhelm Mortitz Beneke/ Martin Thelen Nebenentgelte im Bankgeschäft, AGB-Kontrolle und Markttransparenz Nebenentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil diverser Bankgeschäfte, deren Vereinbarung überwiegend im Rahmen bankseitig vorgegebenerallgemeiner Geschåftsbedingungen erfolgt. Die Zulässigkeit solcher Preisnebenabreden unterliegt der richterlichen lnhaltskontrolle, was in jungerer Vergangenheit häufig zur Unwirksamkeit entsprechender Klauseln führte. Der Autor setzt sich kritisch mit der Kasuistik auseinander und legt den Schwerpunkt einer eigenen Einordnung dann auf dem Kriterium der Markttransparenz. Zahlungsdiensterichtlinie und Leistungskondiktion in Mehrpersonenverhältnissen Der BGH hat am seine bisherige Rechtsprechung zur Leistungskondiktion in Mehrpersonenverhältnissen uberwiegend aufgegeben. Fragen der Übertragbarkeit bzw. Weitergeltung von bis dato gültigen Grundsätzen waren nach der Einführung des neuen Zahlungsverkehrsrechts vielfach gestellt und diskutiert worden. DerAutor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der Entscheidung des Xl. Zivilsenats auseinander und präsentiert sodann eine Lösung unter Einbeziehung der Regelungen über dìe Stellvertretung. Die Schutzgesetzqualität des lnsiderhandelsverbots gem. Art. l4 Marktmissbrauchsverordnung Die Autoren setzen sich vor dem Hintergrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) mit der von der h. M. bislang ablehnend beantworteten Frage nach der Schutzgesetzqualität des lnsiderhandels. verbots (nunmehr in Art. 14 MAR)auseinander. Nachdem sie diese im Ergebnis bejahen, stellen sie die weiteren Haftungsvoraussetzungen nach Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der besonderen Charakteristika des Kapitalmarktes dar. lhr Fokus liegt hierbei auf dem sog. lnformationsarbitragemodell, welches dem Verbot des lnsiderhandels als kapitalmarktökonomische Theorie zugrunde liegt 8 12 BKR',t/2017 ill

56 Rechtsprechung Kreditrecht BGH 2t Xt ZR 309/15 Schleswig-Hol U62116 steinisches 0LG Wirksamkeit einerwiderrufsbelehrung mit der Fußnote,, N icht für Fernabsatzgeschäfte " Darlehenswiderruf - N utzungsersatzansprüche 21 1L Kapitalmarktrecht BGH Xt ZR 254t15 Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Filmfondsbeteiligung wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen trotz widerrufenem Finanzierungsvertrag 29 OLG Celle U 9t16 Beratungsprotokoll; grob fahrlässige Unkenntnis von Beratungsfehlern 33 LG Frankfurt O 189/15 Keine anlegergerechte Beratung einer Stiftung bei Empfehlung eines geschlossenen lmmobilienfonds 40 Beilagenhinweis Mit dieser Ausgabe verbreiten wir folgende Beilagen: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Forum lnstitut für Management GmbH, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co.KG, ROLAND ProzessFinanz A,G und Verl.ag C.H.BECK. Wir b tten unsere Leser um Beachtung! dp' C.H.BECK lssn BKR - Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht Redakt on: RA Dr, Volker Lang (Verantwortl cher Redakteur im Sinne des Presserechts) Redaktionsassistentin: Claudia Baumanns Rheinwerkallee 6, onn, Telefon (02 28) , Telefax (02 28) 94 s945-55, bkr@beck.de Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht filr Manuskr pte, die unverlangt elngereicht werden. 5ie können nur zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigefügt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Aulor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Verv elfältigung und Verbreìtung in körperlicher Form, das Recht zur öffentl ch n WiedeL gabe und Zugänglichmachung, das Recht zu Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherunq auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältiqunq sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nìchl bekannte Nutzungsform n. Das ìn 5 38 Abs. 4 Urhc n edergelegte zw ngende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 lvlonaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeilschr ft verötfentlichten Beiûåge s nd urhebenechtlich geschützt. Das gilt auch lür die veröffentlichten Gerichtsenlsche dungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschülzt, soweit sie vom Einsender 0der von der Schr ftleitung erarbeitet oder redig ert worden sjnd, Der Rechtsschutz g lt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen E nrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form veru elfàltigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugängl ch gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datenträgern gespeichert oder in sonstiger Weise elekûonisch vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Anzeigenabteilung: Verlag C,H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, l\ilünchen, Poslanschr ft: Potfach , München. lvledia-beratung: Telefon (0 89) , Telefax (089) Disposition, Herstellunq Anzeiqen, technische D ten: Telefon (089) , Telefax (089) '599, FMail anzeigen@beck.de Verantwortlich für den Anzeigente l: Eertnn Götz. Verlag: Verlag C.H.BECK ohg, Wilhelmstraße9, München, Postanschrifl: Postfach , München, Tel.: (0 89) , Telefax: (0 89) , Postbank l\4linchen IBAN: DE , BIC: PBNKDEFFXXX. Der Verlag ist ohg. Gesellschafter sind Dr. Hans D eter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Bèck, beide Verleger ìn München. Erscheinungsweise: Monatlich. Bezugspreise 2017: Jährlich 415,- (inkl, Mw5t.), Einzelheft: 40,50 (inkl. fvwst.). Versandkosten jeweils zuzüqlich. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn eines Bezugszeitraumes. Nicht eingegangene Exempiare können nur innerha b von 6 Wochen nach dem Erscheinungstermìn reklamiert werden,,ahrest telei und -register sind nur noch mit dem jeweiligen Heft lieferbar Bestellungen ilber jede Buchhandlung und beim Verlaq. KundenServiceCenter: Telefon: (089) , Telefax: (0 89) 3 8l kundenservice@beck,de Abbestellungen müssen 6 Wochen vor Jahresende erfolgen. Adressenänderungen: Teiìen Sie uns rechtzeilig lhre Adressenänderungen mit. Dabei geben 5 e bitte neben dem Titel der leitschrift die neue und die alte Adresse an. Hinweis gemäß 5 7 Abs.5 der Postd enst- Datenschutzverordnung: Bei Anschriftenänderung des Beziehers kann die Deutsche Post AG dem Verlag die neue Anschrift auch dann mitteilen, wenn kein Nachsendeantrag gestelh ist. Hiergegen kann der Bezieher innerhalb von l4lagen nach Erscheinen dieses Heftes beim Verlag widersprechen. Druck: N0M05 Druckhaus, ìn den Lissen 12, Sinzheim. IV

57 Die Aktiørges ellsclraft Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse Zeitschrift für das gesamte Aktienwesen, für deutsches, europäisches und inlernati0nales unternehmens- und Kapitalmarktrecht r1 4 / L, ' ttlt >:' lnhalt. 62, Jahrgang. Heft :\,1i:. Aufsätze RA Dr Bernd Graß\, LLM. (Wellington) / RA FAHUGR Dr Tobias Nikoleyczik Shareholder Activism und lnvestor ActiVism - Typische Handlungsweisen aktivistischer Aktionäre und lnvestoren, angemessene Vorbereitung und mögliche Reaktion der Zielgesellschaft Aktivistische Aktionäre und Investoren habenjüngst für einigen V/irbel gesorgt. Neben der herkömmlichen Ausübung von Aktionärsrechten und weiteren flankierenden Maßnahmen (,,Shareholder Activism") zeichnet sich ein neuer Trend des Aktivismus in Form reiner Leerverkaufsattacken ab (,,Investor Activism"). Der Beitrag untersucht die Zielsetzungen und typischen Handlungsweisen aktivistischer Aktionäre und Investoren und befasst sich in diesem Rahmen insbesondere auch mit der kapitalmarktrechtlichen Zulässigkeit von Leerverkaufsfällen unter dem neuen Marktmissbrauchsrecht. Da das Auftreten aktivistischer Aktiontire und Investoren in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird, sollten sich Unternehmen rechtzeitig auf einen möglichen Angriff vorbereiten und im Ernstfall angemessen reagieren. RA Dr Carsten Wettich Aktuelle Entwicklungen und Trends in der HaupWersammlungssaison 2016 und Ausblickauf zofl Auch wenn grundlegende gesetzgeberische Neuerungen ausgeblieben sind, gibt es doch eine Reihe neuer und geänderter Einzelvorschriften, die insbesondere börserìnotierte Unternehmen in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2016 zu berücksichtigen hatten. Aus den Vorjahren bekannte Trends und Entwicklungen haben sich verstärkt. Betroffen hiervon war einmal mehr insbesondere der Aufsichtsrat (2.8. Frauenquote, Abschlussprüfungsreform), der damit weiterhin im Fokus der Corporate Governance-Debatte steht. Der Beitrag stellt wie in den Vorjahrcn (Wettich, AG 2014,534; Wettích, AG 2015, 681) die gesetzlichen Neuerungen und den Umgang der Unternehmen damit vor. Behandelt werden weitere praxisrelevante Entwicklungen. So hat die Diskussion zu Shareholder Activism vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle noch einmal zugenommen. Auch im Rahmen der Organhaftung gibt es interessante Entwicklungen, die einer k itischen Würdigung unterzogen werden sollen. Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den aktienrechtlichen Mitteilungspflichten sowie zur Frage einer Befreiung des Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepfl icht durch die Hauptversammlung bzw. Satzung vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden rechtspolitische Entwicklungen zum Aktienrecht auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet. Dies betrifft neben der EU-Aktionärsrechterichtlinie die CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Govemance Kodex. Steuer-Journal RA FASTR Prof. Dr Burkhard Binnewies / RAi n FAinStR Anja Schül ler Berichtigungspflicht (S 153 AO) nach Umwandlungen 4e Rechtsprechung Strafuarkeit des Vorstands wegen Untreue BGH v StR Bewertung des geldwerten Vorte ls aus dem Erwerb von Akt en im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms BFH v VI R 16/15 Prospekthaft pfl cht-vers cherung OLG Münchenv U 3728/14 Mitbestimmung m Konzern LG Hamburg v '413 HKO t38115 Sonderpri,ifung nach einer Unternehmens' übernahme LGMünchen Iv HKO Buchbesprecnungen Kallmeye[ U mwand lun gsgesetz (Prof. Dl Jatn Lieder, LLM. Haruard)) lmpressum ðj R48 I I

58 Recht und Wirlschaft aktuell.r.1 " Report Rechts-Beport Aus der Gesetzgebung Regierungsentwurf des Zw eiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) liegt vor Anlegerschutz Der Negativzins und die Folgen für Swapgeschäfte Vorstand und Aufsichtsrat Aufsichtsrats themen 20 1'7 Das Dornröschen der Neuzeit: DIN SPEC HV-Praxis It's Payment Date - Praxistipps zur Dividende 2017 Kurze Replik: Wann gilt $ 58 Abs.4 Satz2 AktG n.f.? Neues aus Brüssel EU-Institutionen erzielen Trilogeinigung über Aktionärsrechterichtlinie EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für eine Richtlinie zu Unternehmensinsolvenzen Einigung im Gesetzgebungsverfahren zur EU- Prospektverordnung Kapitalmarkt-Report Börse Kanadische Börse unterstützt Arbeitsgruppe für innovative Unternehmen EU-Kommission beschließt Gleichwertigkeit von CCPs und Handelsplätzen Euronext will LCH Clearnet SA übernehmen Bats startet neue Indizes für vier europäische Märkte Epex Spot feiert 10 Jahre Swissix CEESEG stockt Anteil an Prager Börse auf Branchen- und Unternehmens-Repoil Branchen-Nachrichten Der Markt für Luxusgüter Der Markt für Smart-Home-Lösungen Die Entwicklung des Online-Lebensmitteleinkaufes F.27 R28 R29 R31 R31 R32 R33 R34 R36 R37 R37 R37 R38 R38 R38 R39 R39 R40 Jahresabschlüsse Hella KGaA Hueck & Co thyssenkrupp AG Bihliothek Neuerscheinungen Zeitschriftenspiegel Be lagenhinweis: R40 R42 R43 R44 Dieser Ausgabe liegen Prospelde der Fachseminare von Fürstenberg sowie der Vefage C,H. BecK lvlünchen, und Dr Otto Schmidt KG, Köln, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. lhre Freischaltcodes zum Zeitschriften Modul und zur App finden Sie in Hef t I-2/I7 auf der zweiten Umschlagseite Brandneu u nd krim inell gut. otto-schmidt.de/erst

59 r%** 6 t16 YS-Zzs5 Beiträge I Co Risikobegriff in der Ökonomie und im Recht Peter Nobel Risikomanagement in Finanzinstitutionen Rolf H. Weber Risikoorientierung in der Wirtschaftsprüfung Frank Schneider Finanzinnovationen und Risikotransfer auf Kapitalmärkten Heinz Zimmermann Risiken bei systemrelevanten Institutionen Aymo Brunetti Das Finanzrnarktstrafrecht der Schweiz Daniel Jositsch I Madeleine von Rotz lst Art. 42a Abs. 4-6 FINMAG verfassungskonform? Philipp H. Haberbeck Berichterstattung I Comptes-rendus Das Finanzmarktaufsichtsrecht Urs Bertschinger Berufsverbot nach Art. 33 FINMAG Bundesgerichtsurteil 2C vom 25. April 2016 Melanie Gottini I Hans Caspar von der Crone SZW I RSDA Herausgeber: H. C. von der Crone (Vorsitz) M.Amstutz I U. Bertschinger J.-1. Chenaux I S. Emmenegger I C. Huguenin I H. Peter R. Sethe I W. A. Stoffel I L. Thévenoz I R. H. Weber Schriftleiterin: Charlotte M. Baer Schulthess s

60 lnhalt I Table des matières Editorial Éditorial Rolf H. Weber I Charlotte M. Baer s49 Beiträge I Contributions tu #t ).et i Risikobegriffin der Ökonomie und im Recht Peter Nobel Risikomanagement in Finanzinstitutionen Rolf H. Weber Risikoorientierung in der Wirtschaftsprüfung Frank Schneider Finanzinnovationen und Risikotransfer auf Kapitalmärkten: Grundsätzliches und Aktuelles Heinz Zimmermann Risiken bei systemrelevanten Institutionen: wirtschaftspolitische Analyse am Beispiel der Schweiz Aymo Brunetti Das Finanzmarktstrafrecht der Schweiz - Status quo unter Einbezug der neusten Gesetzesänderungen, des internationalen Einflusses sowie der anstehenden Neuerungen Daniel Jositsch I Madeleine von Rotz Ist Art. 42a Abs. 4-6 FINMAG (Einschränkung des Kundenverfahrens im Rahmen der internationalen Finanzmarkt-Amtshilfe) verfassungskonform? Philipp H. Haberbeck s sb Berichterstattung I Comptes-rendus Das Finanzmarktaufsichtsrecht vom vierten Quartal 2015 bis ins vierte Quartal 2016 Urs Bertschinger Berufsverbot nacha t. 33 FINMAG Bundesgerichtsurteil 2C_739/2O75 vom 25. April 2016 Mit Bemerkungen von Melanie Gottini I Hans Caspar von der Crone Autorenverzeichnis I Liste des auteurs lrtp r4

61 æ RL/2 L2. I alnr gang, Jänne r 2O17 inhattsverzëtchnis 1_.). :: :i BEITR ige i;l.rttt í\ Adrian Trif/Alexander Zaraú: Unterstützungskassen und Aufsichtsrecht 2 Jasna Zw tter-tehovnik: MateriaI Adverse Change 11 TUDIKATUR VwGII IFINANZMARKTRECHT VwGH: Unzuständigkeit des BVwG wegen unrichtiger Besetzung 16 IWERTPAPIERRECHT VwGH: Erneute Aufhebung einer Strafe wegen Verstoßes gegen S 24 Abs 1 WAG 1B OGH TVERSICHERUNGSRECHT Unfa [lversicherung Haftpflichtversicherung Unfa ilversicherun g, Atkoholklausel 19 Kra n kenversicherung 19 Unfa llversicherung 20 IKAPITALMARKTRECHT OGH zum Rücktrittsrecht nach KMG 20 LIBOR-Manipulation: örtliche (internationate) Zuständigkeit Keine Haftung des Anlageberaters (WAG 1996) r;: fi era [d- Fonds: H aftu n g der Prospektko ntrol [o rin 24 24,TPENSIONSKASSENRECHT Aufklärungspftlchten bei Wechset in Pensionskasse (pk) 24 r PENSIONSVERSORGUNGSSYSTEME Berücksichtigung von Zeiten im Versorgungssystem der Rechtsanwätte für die gesetzliche Pensionsversicherung? 25 IIVERBRAUCHERRECHT Verbandsverfahren: Wegfa[[ der Wiederholungsgefahr nach Vergteichsangebot 27 nbankrecht I nsolvenz eines Bau konzerns: Anfechtu n g des Masseverwalters,,Schein"-Betreiberin eines Nachttokats als Kreditnehmerin zfr.lexisnexis.at

62 2 zfrt/20]-7 INHALTSVERZEICHNIS BVwG "BöRSERECHT. BVwG zur Fahrtässigkeit bei Marktmanipulation durch Crossing BVwG erneut zurverletzung derad-hoc-meldepflicht durch Abschluss eines MoU 30 lz IFINANZMARKTRECHT BVwG zieht Vorabentscheidungsersuchen is BaSAG zurück BVwG: Bescheid nach BaSAG (Zahtungsmoratorium) wirkt dinglich 34 I WERTPAPIERRECHT BVwG zum AnlegerprofiI und mangelnden Verbotsirrtum 35 IIBANKRECHT BVwG zum ZaDiG: Bestrafung wegen gesetzwidriger AGB 37 BVwG: Verwaltu ngsstrafe wegen u nzu reichender PEP-Prüfu ng BVwG: RechtswidrigerAuftrag der FMA zurabberufung eines AR-Mitglieds (M***Bank) digital exklusiv Entscheidungsgründe und Anmerkungen des Bearbeiters zu den mit. gekennzeichneten Judikaten finden Sie auf der ZFR-Website (zfr.lexisnexis.at) unter den Artiketnummern sowie unter dem Menüpunkt,,Extras/Spezielles!udikatur." AKTUETTES IUNIONSRECHT Rainer Wolfbauer: Leitlinien der ESMA zum Aufschub der Offenlegung von lnsiderinformationen 44 Rainer Wolfbauer: Leitlinien der ESMA zu Personen, die Marktsondierungen erhatten Stefan Moser: Verschiebung des lnkrafttretens der VO 1286l20I4 (Basisinformationsblätter fü r PRIIP) I 46 4B IFINANZMARKTRECHl Katrin Wetsch: Basiselemente zur Cybersicherheit im Finanzsektor -,,G7 fundamental elements of cybersecurity for the financiai sector" 49 REZENSIONEN Thomas Strobach: Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz. Kommentar. Automatischer lnformationsaustausch - OECD Common Reporting Standard (Rainer Wolfbauer) 50 Peter Huber: Übernahmegesetz. Kommentar. 2. Auflage (Rainer Wolfbauer) 50 digital exklusiv Die Rezensionen zu diesen Werken finden Sie auf der ZFR-Website (zfr.lexisnexis.at) unter den Artikelnummern sowie unter dem Menü pu nkt,, Extras/Spezielles/Rezensionen". Impressum 52 zfr.lexisnexis.at

63 ZInsO 5/2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ZInsO-Aktuell ZlnsO-Beihefter: Insolvenzreport ZIns0-Aufsätze á. 1 A156; î \M/,( a Schranken einer Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags.... von Professor Dr Martin Ahrens, Göttingen Die Kenntnis des Anfechtungsgegners im Fall des g 133 InsO - am Beispiel des Urteils des BGH v , ZlnsO20l6,l749.. von Professor Dn Nikolaus M. Schmidt, Halle/Bíelefeld Die Rechtsprechung des BGH zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters - ein Sanierungshindernis? von Dr Franziska Hackenberg, Halle (Saale) ZlnsO-Bücher- und Zeitschriftenreport In dieser Rubrik geben wir eine Übersicht über die wichtigsten und interessantesten Veröffentlichungen aus dem Bereich des Insolvenzrechts.. Diese Ausgabe enthält eine Rezension zu folgendem Titel: E b e rhard B raurz, Insolvenzordnung, Kommentar 211 ZInsO-Rechtsprechungsreport Entschei.dungsreport. Insolvenzrechf Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem Anfechtungsgesetz BGH, Urt. v IXZR 113/15 Betrug durch unterlassene Offenbarung wirtschaftlicher Verhältnisse bei Yertragsabschluss BGH, Urt. v. 4. B StR 523/15 Anforderungen an ein Erfolg versprechendes Sanierungskonzept. LG Hamburg, Urt. v O 515/15 Wiederbestellung eines Steuerberaters nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens FG Köln, Urt. v K 1461/16. Gesellschaftsinsolvenzrecht Keine Befugnis des abberufenen Geschäftsführers einer GmbH zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung BGH, Urt. v II ZR 304/15 Eintragung eines Formwechsels im Handelsregister; Rechtscheinhaftung. BGH, Versciumnisurt. v II ZR 314/15. Arbeits- und Sozialrecht Zur Rechtsposition absonderungsberechtigter Insolvenzgläubiger; Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand bei Rechtsformwechsel von der GmbH zur AG; Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber ehemaligen Organmitgliedern; Widerruf von Versorgungszusagen bei grober Fflichtverletzung früherer Arbeitnehmer; Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungsverein bei Statuswechsel des Versorgungsgläubigers; Unzulässigkeit eines Yorbehaltsurteils BAG, Urr. v AZR 77/15 Kapitalleistung; Einstandspflicht des PSV... BAG, Urt. v AZR 41 1/15 2t

64 II Inhaltsverzeichnis ZlnsO 5/201 Insolvenzgeldanspruch; Abschluss derarbeitsverträge erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; keine Gesetzesoder Sittenwidrigkeit LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22. l L 20i6 _ L Z AL 2/15. Insolvenzsteuerrecht 234 Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Gesellschafterr BFH, Uft. v X R 25/ a Reichweite der geríchtlichen Prüfung von Verfahrensfehlern im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung LG Hamburg, Beschl. v.2. L T 149/ HERAUSGEBER Hemusgeber: Prof. Dr Christiatt Berger. RA Dz Susanne Bemer. Micltael Bretz. RA Dr Christim Brünkmans. RA Dr Jan de Weerth. Pmf. Dx {.)trich Foerste. RA Dt: Mißhn l C. fiuge. RiAG Frank Frind. R\BGH Prol. Dn Markus Gehrlein. prof, Dr Hugo Grote. RA Dr. Andreas Henk L. WP/StB Michael Hennanr. proî. Dt Herìbert Hirte, R AG Martín HorsilØrte. Präî. LG ad, Prof, Dr Míchaet Huber. RA peter J. Hí tzen. RA D Karen Kuder. RA Dn Norbert K)pper. RiAG Dr Peter Laroche. pntf. Dr Wolfgmg Marotztæ. PD Dr Sebastian Mock. RA Patriòk MücH. proí. Dr Bettina Nunner-Kraurgnser. RA Dr Mmfred Obermüller. Vors, R\OLG Dr Dietmar Onusseít. RA prof. Dr Klaus Pannen. R BGH Prof. Dr Gerhard Pape. RA Dr Christoph poertgen. RA Stephan Ries. Prof. Dr. Thomas Rönmu. prof. Dn Jessica Schmidt. R\BGH prof. Dr. haz Strohn. R BGH ad. Cerhard Vill. OSIA RaimundWqand Schríltleìtung: RA Prof. Dn Hans Haarneyer G ríln dun g s h e r aus g eb e r : R BGH ad. Hans-Peter Kirchhof. Vors. R BGH a.d, Dr Geùart Krcfi,Usrr. p ^O a.d. Ernst-Dieter Berscheid. R BGH Ptof, Dr. Gerhanl pape. proí. Udo Hintzen. proí. Dr Heribefl Hirle. RA Dr. Manfred Obermülter. RAWolfgangWutzke. RA Dx Karsren Förster. MichaelBretz. PrcÍ. Dt: Hugo Grote. RAManinNotthoff. Dipl..-(fuu/St9 Gercl Schohen. OSIA Raimund Wevand Urheber- u nd Ve rlagsre chte : Annahnte nur von origînalaufsilzerl die ausschlíe!3lich dem verlag zur Alleinvemvertung in allen Meclien angeboten werd n. Mit tler An nhnrc des Manuskripts durch rlen verlag überrr gt der Autor demverlagfiir die Dauer von vier Jahru das ausschliejlriche, dnmcit das einfache Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht umfasst ircbesottclere auch die Befugnis atr Einspeicherung in Datenbanken sowie zur weiteren Veruielfthigung íntwege fotome_ chanischer otler elektrcnischervetfahren, eirechl. Disketten, CD-ROM, DVD und Ontine- Diensten. IMPRESSUM Wol cn Kluwer Deutschland GnbH Carl Heymanrc Verløg lnemburger Str 449,50939 ktln h t t p : //w w w. i ns o lv e nzre c h t j u r i o n. de knilenservbe: ( ) Ersc heínungs w eîs e : wai chenilich Anztígerv erkauf : Kars ten Kilhn TeleÍon: (02 2l) fekfu: (0221 ) l Karsten, Kähn@ wolterskluwe r com Anzelgendisposítían : Ka rin Odenin g Teleþn (02 21 ) anzeigen@woherskluwencom Schrìftlelter: Rechtsanwab Prof. Dn iur Hans Haanneyer E -M ail : hans. funrmey e t - on line. de Redaktìon: Henrieke Oppmann, Michaela von Rüden Luxemburger Str 449, 5A%9 K iln Telefon: (02 21) Telefax: (02 21) i E - M ail : H enrie ke. Oppnnnn@ wolters kluwe r c ot n B ezugs p reìs agl Vers andkosten (monatlich ùn Vorcus): 56,60 Prei s filr das Einzelheft: 26,00 Kündigngsfrìst: ó Wochen zutn End.e d.es Bezugsjalres Hentellung: Appel & Klinger Druck untl Medien GmbH, Schneclænlohe rssn 16t Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beitrüge und Abbiklunge, sind urheberrccht- Lich geschützt- Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fiílle ist eine Venveûung ohne Einwilligung des Verlages unzukissig.

65 [rrunnlr] +Editorial,,. Prosit Neujahr! Von Petrø Leupold VbR-Aktuell Beiträge Ð Die Wohlverhaltensregeln des S 15 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz., Von Marietta Mayr und Kristian Mayrhofer Ð Richtlinienkonforme Rechtsforlbildung: Rechtsprechung oder Rechtsbrechung? Thesen und Antithesen zum unbefristeten Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung nach EuGH C und OGH 7 Ob 107/15h Von Martin Rømharter { Umgehung des Widerrufsrechts nach $ 11 FAGG durch Sperrung von Kundenkonten am Beispiel Amazon Von Lisø FleiJ3ner + Überlegungen zum Günstigkeitsprinzip gem Art 6 Abs 2 Rom l-vo. Von Walter Reichholf Rechtsgebiet { AGB-Recht,. { Allgemeines Verbraucherrecht Ð Bankrecht,.,,... Ð Kapitalmarktrecht. åreiserecht... { Versicherungsrecht t Wettbewerbsrecht. åwohnrecht, Forum å Mitteilungen über Online-Banking-Mailbox als dauerhafter Datenträger? Schlussanträge des Generalanwalts Rs BAWAGNKI Von Cløudia Kaindl und ]ohønna Fischer Pro & Contra å Einen trifft sie jedenfalls: die lnformationspflicht bei der Stundungsvereinbarung 38 Von Stefan Lønger und Johønnes Felling + Der EuGH und die Stundungsvereinbarung: Eine reine Formsache? 39 Von Lukas Herndl und Angelikø Kurz Standerds å Buchbesprechungen Ð lmpressum., Beilage { Jahresregister 2O1 5-2O ',, fzo'ttll,l

66 öst [rrunnlr -.)Editorial...,. Aktuelle Entwicklungen V o n Christian Schumacher 1 Beiträge + Parte stellung und Akteneinsicht in Kartellsachen. Die Parteistellung in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren ist noch nicht abschließend geklärt, wird allgemein jedoch sehr restriktiv gesehen. Die Vollzugspraxis erweist sich bei näherer Betrachtung als rechtlich sehr bedenklich. Von Thomas Kaps 4 { Zwischenrechte im neuen EU-Markenrecht. Der Prioritätsgrundsatz besagt, dass sich im Markenrecht im Fall der Kollision zweier Marken grundsätzlich immer das ältere Recht durchsetzt. In der Regel kann sich der Bekl in einem Markenverletzungsverfahren oder der AG in einem Markenlöschungsverfahren daher nicht damit verteidigen, Inhaber einer jüngeren Marke zu sein. Ausnahmen von dieser Regel gab es bereits bisher, etwa aufgrund der Duldung jüngerer Marken (Verwirkung). Mit der EU-Markenrechtsreform hat der Unionsgesetzgeber die Verteidigungsmöglichkeiten der Inhaber jüngerer Marken nun aber erheblich erweitert und einen Schutz fùr sog Zwischenrechte eingeführt. Von Christian Schumacher und Dominik Hofrnarcher 9 Aktuelle Entwicklungen { EU-Rechtsentwicklung. 16 Jüngste Entscheidungen des EuGH und anhängige Vorabentscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren Von Astrid Ablasser-Neuhuber, Christian Høndig, Dominik Hofmarcher und Christian Schumacher -l Rechtsprechung des EuGH und EuG in Unionsmarkenverfahren. 19 Neue Entscheidungen in Registerverfahren zu Unionsmarken im lnstanzenzug vom EUIPO Von Katharina Majchrzak und Christoph Bartos { Nationale Gesetzgebungsverlahren. 2g Aktuel le nationale Begutachtun gsverfahren Von Astrid Abløsser-N euhuber Ð Rechtsprechung des OLG Wien zu patentamtlichen Entscheidungen.,..,. Neue Entscheidungen des OLG Wien in Registerverfahren im lnstanzenzug vom Österreichischen Patentamt Von David Plasser und Røiner Beetz 24 önl-leitsätze + ÖBl-Leitsätze 2o1T /1-2 OGH I ,4 Ob 1 08/1 6 k, Werbepreise Mit Anmerlcung von ITeinhard Hinger VÍGH , G ua, Landesausspielung V Mít Anmerlctmg yon Reinhard Hinger ,".t lzalll a:",

67 [rruhnlr RechtsprechunE å lnfrarot-heizkörper - Zur unmittelbaren Leistungsübernahme bei Heizkörpern ogh ,4 0b 140/16s Mit AnmerÍcungetx von Thomcts Røuch und David Plasser å Augenoptiker - Fin Augenarzt empfiehlt einen bestimmten Optiker ogh ,4 0b 133/16m Mit Anmerkung von Dominilc Hofinarcher -l Austria ISP Speed lndex - Zum Vergleich der Überlragungsrate von lnternetprovidern OLG Wien , 2R140/15w NIit Annterlcung von Bernltard Tonninger { medizini- Kinderwerbung - Mehrwertnummer bei Preisausschreiben ogh , 4 0b s N[it Anmerkung von Martina Grama { Glücksspielmonopol ll - Glucksspielmonopol und Unionsrecht VfGH , E945/2016 ua Mit Anmerkung von Reinhard Hinger { Nepafenac - Verhältnis des ESZ zum Grundpatent,,, OLG Wien ,34 R 138/15m Mit Anmerlcung von Andreas Wildhack + Mc Fadden - Passworlschutz für öffentliches WLAN EUGH , C Mit Anmerkung von Christian Høndig + GS Media - Link zur unerlaubten Veröffentlichung EuGH , C-160/15 Mit Anmerkung von Christian Handig : ,..'.': ',-i,.1:,::. ';:,.-.. \i,.,.\,.ì, Berichte Ð ALAI-Kongress Rom 2016 Von Christian Høndig { Stellungnahme des Circle of European Trade Mark Judges 2016 Mitgeteilt von Erich Schwørzenbacher Standards t lmpressum...l Buchbesprechungen { Zeitschriftenübersicht Beilage -l Jahresregister 2016 ',,,i [201 2

68 lnhaltsverzeichnis BETRIEBSWIRTSCHAFT AUFSATZ Abschlussprrifu ng Reform der Wirtschaftsprüferausbildung, zivilprozessuales Bewertungskonzept und Zukunft des Berufsstandes Prof. Dr. Claus Luttermann, lngolstadt Der Gesetzgeber bietet im Rahmen der Wirtschaftsprüferausbildung neben dem herkömmlichen Wirtschaftsprüferexamen die Anrechnung von Leistungen aus Masterstudiengängen (5 13b WPO) und die Schaffung anerkannter Hochschulausbildungsgänge (5 Ba WPO). Die Anforderungen regelt der neue Referenzrahmen vom nach 5 4 WPAnTV Damit rückt die Zukunft des Berufsstandes, den globale Umbrüche (Schuldenkrise, Digitalisierung) und europarechtliche Reformen massiv betreffen, ins Blickfeld. Geboten ist ein trag- und ausbaufähiges Gesamtkonzept: Begründet und zivilprozessual gestaltet im Wahrheitsgebot für Rechnungslegung, Prüfung und Unternehmensbewertung. D VERWALTU NGSANWEISU NG EN Bila nzsteu errecht AfA eines in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierten Mehrwerts für ein bewegliches Wirtschaftsgut BMF, Schreiben vom 19, DB'.t s.156 Körperschaftsteuer/Abgabenord nung Dienstleistungen zwiscþen steuerbegünstigten Konzern gesel lschaften OFD NRW, Verfügung vom D s.157 s,137 Ei nkom mensteuer/kapita lertragsteuer Steuerliche Berücksichtigung von Prämien bei wertlos gewordenen Optionen OFD NRW Kurzinformation ESt vom D s.158 KURZNACHRICHTEN NTERNATIONALE RECHNUNGSTEGUNG D STEUERRECHT AUFSATZ Steuerstrafrecht AEAO zu AO: Unternehmen schützen mit Tax Compliance SIB/WP Helmut König I Flo ian Teichert, M.5c., beide Düsseldorf Mit der Einfügung des AEAO,,ZU AO - Berichtigung von Erklärungen" hat das BMF im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten e nen protekt ven Hinweis zur Wirkung von Tax Compliance-Systemen aufgenommen. Dam t trifft die Finanzverwaltung erstmals eine Aussage zur Reichweite eines internen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient. Skizziert werden u.a. die Einflussfaktoren auf die konkrete Ausgestaltung eines solchen Systems. D8r Einkommensteuer Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen gem. 5 35a EStG RiBFH Dr. Stephan Geserich, München Mit Schreiben vom hat das BMF sein Anwendungsschreiben zu 5 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) vom überarbeitet und teilweise an die zwischenzeitlich zu dieser Vorschrift ergangene Rspr. des BFH angepasst. Es werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. D KOMPAKT Einkommensteuer/Lohnsteuer Neues Reisekostenrecht: Keine erste Tätigke tsstätte bei Leiharbeitnehmern RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Hannover Ð s.144 s.146 s.152 s.155 Abgabenordnung Zurückweisung der wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge Oberste Finanzbehörden der Länder, Allgemeinverfügung vom D ENTSCHEIDUNGEN Bi lanzsteuerrecht Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei Zahlung eines Aufgeldes auf die Sondereinlage und nachfolgender Einziehung von Kommanditaktien BFH, Urteil vom lr57l14 Ð Gewinnermittlung Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem zum Betriebsvermögen gehörten BFH, Urteil vom lv R 46/ umsatzsteuer Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers 8FH, Urteil vom '16 - Xl R D Umsatzsteuer Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten BFH, Uvteil vom 30" V R D s.159 s.160 s s.169 M2 DERBETRIEB Nr

69 eb.de lnhaltsverzeichnis WIRTSCHAFTSRECHT AUFSATZ Wirtschaftspfl.iferrecht Der einheitliche Abschlussprüfer in konzernierten Unternehmen von öffentlichem lnteresse RA Astrid Gundel, FrankfurtiM. / Prof. Dr. iur. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff, Frankfurt/M. / WplStB Georg Lanfermann, Berlin ln Unternehmen von öffentlichem lnteresse an der Spitze eines Konzerns verhindern die Vorgaben aus der EU-Abschlussprüfungs-Verordnung künftig die Berufung eines konzernweit einheitl chen Abschlussprüfers nach den einseitigen Vorstellungen der Konzernmutter. Um dennoch unverändert einen einheitlichen Prüfer bestellen zu können, werden eine konzerninterne Koordinierungsstelle/-verfahren vorgeschlagen, die der zwingend eigenverantwortl chen Entscheidung eines jeden Prüfungsausschusses im Konzern gerechtwerdeniollen. D s.'t71 ARBEITSRECHT AUFSATZ Arbeitsvertragsrecht Rechte des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers RAin/FAinArbR Kathrin Vossen, Köln Es wird eine ausführliche Übersicht darüber gegeben, welche Rechte und Handlungsspielräume des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers bestehen. D KOMPAKT Befristu ngsrecht Die Durchführung eines Projekts als Sachgrund für eine Befristung RAIFAATbR Klaus Thönißen, LL.M. {5an Francisco}, Essen D s. r93 KOMPAKT lnsolvenzrecht Vorsatzanfechtung: Zur Beweislast des Gläubigers für die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners RA Dr. Kolja Ðörrscheidt, Frankfurt/M./Berlin D ENTSCHEIDUNGEN Personengesellschaftsrecht Kündigung eines Mietverhältnisses: Berufung einer teilrechtsfähigen GbR auf Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen BGH, Urteil vom ' VlllZR D teuerberaterrecht Kein Erfordernis der Angabe der Berufsbezeichnung,,Rechtsanwalt" im Namen einer Steuerberatungsgesellschaft nach dem PartGG OLG München, Beschluss vom D8122s309 c s r79 Kündigungsrecht Privater Drogenkonsum als Kündigungsgrund ßA Florian Marquardt, Frankfurt/M. D8122s887 ENTSCHEIDUNGEN Betriebsverfassun gsrecht Bei Betriebsstilllegung bleibt der Betriebsrat nur so lange im Amt, wie dies seine Beteiligungsrechte funktional erfordern BAG, Beschluss vom t ABR 51/ Betriebsverfassun gsrecht Betriebsvereinbarungen zur innerbetrieblichen Entwicklung von Mitarbeitern grds. keine Auswahlrichtlinien BAG, Beschlussvom ABR49/14 D s.194 s.195 s.195 Kündigungsrecht Arbeitnehmer kann bei unvorsichtiger Formulierung eines Angebots nach 5 1a KSchG Abfindung doppelt verlangen o /'; BAG, Urteil vom AZR D8't iî s MÄRZ 2017 BERLTN InternationaI Tax Conference REFERENTEN I Dr. Achim Pross, Leiter der Abteilung ftir internationa[e Zusammenarbeit und Steuerverwaltung, 0ECD I Hartmut Foerster, Seconded National Expert, European Commission, DG Taxation and Customs Union, Unit D2 Direct Tax Policy and Cooperation I Dr, Michae[ Schwenke, Richter am Bundesfrnanzhof, L Senat f Michael Selt, Bundesministerium der Finanzen u.v.a. THEMEi I Internationale Vorhaben und deren steuerpolitische Notwendigkeiten aus Sicht der 0ECD und der Europäischen Komission I Steigende Anforderungen an,,tax Comptiance-Systeme" bei internationaten Strategien und Sachverhalten I Post-BEPS - Nächste Schritte und Handlungsempfehlungen I Die Wirkungen der Anti-BEPS-Gesetzgebung auf die Rechtsprechung des BFH u.v.m. vqn?4{* ltt!.:üft*gilfii iå ;.. 1,1':r,'. ; Termin; 3. März Uhr Veranstaltungsort: litanic Chaussee Hotel Berlin Fon: Teí[nahmegebühr: Normalpreis 495 zzg[. [4wSt. Frühbucherpreis bis zum L5.02.2Q!7t 295 zzgl. NlwSt. Vorzugspreis ftir Abonnenten von DER BEIRIEB: 371,25 zzgl. MwSt. Infor$ôtion und Anrneldung: www,fachmedien-veranstaltungen.de/ r*ernationôl.tax I fon o21i o I em ll: verangtattr ngen@tachmedlen.de DER BETRIEB Nr.O M3

70 @ RWZ 27. I ahrgang, Jänne t 2OL7 INHALTSVERZEICHNIS,:. '4 ô 7: UJ GESETTSCHAFTS. & STEUERRECHT I, Sigrun Adrian: Aktuetle Gesetzesänderungen Um den Jahreswechsel sowie im Laufe des Jahres treten zahtreiche Gesetzesänderungen in Kraft. So bringt zb das ETbRAG 2015, das größte Reformunterfangen des Gesetzgebers im Ke "nbereich des Zivilrechts seit Einführung des ABGB 1811, erhebtiche Änderungen im Erbrecht, oder das APRÄG 2016 etliche Neuerungen im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Dies und weitere Gesetzesänderungen werden in diesem auszugsweisen Überblick behandelt. Erich Lochmann: Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten im Rechnungswesen 8 Beginnend se t 2006 gibt es zusätzliche Aufzeichnungs-, Dokumentations,- und Sorgfaltspflichten in der BAO und der Umsatzsteuer. Neu ist in diesem Zusammenhang vor atlem, die Etablierung einer umfassenden Dokumentationspfticht der gesamten Geschäftsereignisse und Geschäftsprozesse. Unternehmen sotlten dringend ihre buchhalterischen und umsatzsteuerlichen Prozesse nach den verschärften Anforderungen ausrichten und eine entsprechende Verfahrensdokumentation erstellen. TUDIKATUR STEUERRECHT l,\lerner VUiesner: Neues zur Gruppenbesteuerung 11 IUDIKATUR GESETTSCHAFTSRECHT Thomas Wenger: Gewährleistung beim Anteilskaufvertrag t4 RECHNUNGSWESEN Niklas Hanusch/Anton Schmidl: Going Concern und Abschlussprüfung - Teil I 1B Die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (,,Going-Concern-Prämisse") kann eine der schwierigsten und bedeutsamsten Fragen sowohl der Rechnungstegung als auch der Abschtussprüfung sein. ln diesem Beitrag wird zunächst die Durchführung der Abschlussprüfung im Hinbtick auf Going Concern des geprüften Unternehmens behandelt. Die Auswirkungen der Prüfungsergebnisse auf die Berichterstattung des Abschlussprüfers, insb im Bestätigungsvermerk, werden im Folgebeitrag im nächsten Heft dargestellt. INTERNATIONATER RUNDBLICK Katharina van Bake[-Auer/Carina Stojaspal 24 REVISION & KONTROTTE Regina Reiter: APAG tinderungen und Neuerungen im System deraufsicht fürabschlussprüfer und geprüfte Unternehmen 27 Mit dem APAG 2016 wurde die Aufsicht über Abschtussprüfer an die EU-Vorschriften angepasst. Änderungen und Neuerungen in Detailbereichen gab es für die Qualitätssicherungsprüfung; neu geregett wurden die verpflichtenden lnspektionen für PlEs. Michael Vertneg; Kapitalmarktnotierte Unternehmen in den lnternationat Standards on Auditing f\4it derverpflichtenden Anwendung der ISA in Österreich und dem lnkrafttreten von ISA T0l gewinnt der Begriff,,tisted entity" erheblich an Bedeutung. Gleichzeitig steht die Anwendung derabschlussprüfer-verordnung für,,pubtic interest entities" bevor, die ebenso - teilweise konkurrierende - Anforderungen an den Bestätigungsvermerk enthätt. Der Beitrag erläutert die Definitionsmerkmale eines kapitalmarktnotierten Unternehmens und die Unterschiede zu Unternehmen von öffenttichem lnteresse. 31 rwz.lexísnexis.at

71 a lnhaltsverzeichnis FINANZIERUNG Standpunkt Beteiligungsfi nanzierun g erleichtern - lnnovationen fördern Dr. Michael Meister, Berlin ó e zunehmende Globalisierung und Digitalisierung stellt für die deutsche Wirtschaft eine 9roße Herausforderung dar, insbesondere für junge innovative Unternehmen' Auch deshalb hat das deutsche Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Unternehmensfinanzierung durch die Bese tigung steuerlicher Hemmnisse bei der Nutzung von Verlustvorträgen erleichtert. cf Digitalisierung/Finanzdienstleistungen/FinTech Droht Banken die feindliche Übernahme durch FinTechs? Prof. Dr. Peter Scholz, Hamburg F ntechs traten in der Vergangenheit häufig mit dem Ziel auf, den Bankensektor zu revolutionieren. Der Beitrag beleuchtet unter Berücksichtigung der Neuen lnstitutionenökonomik, in welchen Geschäftsbereichen FinTechs der Wettbewerb leichterfallen dürfte und in welchen Marktsegmenten es schwierig werden kônnte. cft Unternehmensführung/Controlling/Kennzahlensysteme Steuerung mit Kennzahlen: Die Qual der Wahl im Zahlendschungel Marco Göck / Martin Dresp, beide Stuttgart Die erfolgreiche Steuerung eines Unternehmens stellt für Entscheidungsträger eine zentrale Herausforderung dar. Die Ergebnisse der Untersuchung von 145 Unternehmen sollen zur Orientierung und Hilfestellung bei der Überprüfung eines bestehenden oder der Festlegung eines neuen Steuerungssystems dienen. cf Anle hemarkt/rat ng Konsequenzen von Ratingänderungen Prof. Dr. Bernhard Pellens / Dennis Starke, M.Sc., beide Bochum / Daniel Damke, M.Sc., Essen lm Beitrag werden auf Basis von Unternehmensanleihen, die an westeuropäischen Börsen im Zeitraum von notiert waren, Kursreaktionen infolge von Ratingänderungen untersucht. Die Ergebnisse zeigen gegenläufige Kurseffekte für positive und negative Ratingänderungen, die zudem auf asymmetrische Reaktionsstärken hindeuten. cf KAPITALMARKT Börsenenentwicklung/lPO/Kapitalmarktfi nanzierun g Das Börsenjahr 20'16: Schwache Neuemissionen und e n neues SME-Handelssegment Dr. Konrad Bösl, München Die Neuemissionstätigkeit in Deutschland war auch im iahr 2016 schwach. Der Beitrag analysiert das IPO-Jahr 2016 und unterzieht zudem das neue Handelssegment für kleinere und mittlere Unternehmen der Deutsche Börse AG einer kritischen Analyse. cf Kapitalmarktinstrumente/Contingent Convertible Bonds Bewertung von CoCo-Bonds - Eine empirische Analyse Julia Hermann, M.Sc. / Dipl. Math.-Oec. Patrick Eschenburg / Prof. Dr. (hristoph Kaserer, alle München Um mit der fehlenden regelmäßigen Beobachtbarkeit der Eigenkapitalquote als Hauptpreistreiber von CoCo-Bonds umzugehen, haben sich unterschiedl che Modelle entwickelt. s. 1 s.3 s lm Beitrag werden zwei Modelle zur Bewertung von CoCo- Bonds empirisch untersucht. cf Rechnungslegung/Regulierung Gibt es Regulierungsbedarf für Alternative Leistungsmaße? Prof. Dr. Manfred Kühnberger, Berlin Non-GAAP-Performancemaße sind in der Unternehmenspraxis weit verbreitet. Ohne Zweifel können sie sinnvolle, notwendige Ergänzungen zur Pflichtpublizität darstellen, aber auch ein opportunistisch genutztes lnstrument der Adressatenbeeinfl ussung sein. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und welchen Regulierungsbedarf es für diese freiwillige Mehrpublizität gibt. cf BEWERTUNG Unternehmenswert/Kennzahlensysteme lnternationaler Vergleich der Marktwert-Buchwert- Gegenwartswert-Lücke im Zeitablauf Prof. Dr. Dirk Honold, Nürnbery I Prcl. Dr. Rolf Uwe Fülbier, Bayreuth / Prof. Dr. Andreas Weese, Nürnberg / Dr. Matthias Schmusch, Eschborn / Konrad Meyer / Dr. Björn Brand, beide München Das Konzept der Marktwert-Buchwert-Gegenwartswert-Lücke und das daraus resultierende Zukunftspotenzial wird in dem Beitrag zum ersten Mal konkret auf den DAX 30, den EURO STOXX 50 sowie den Dow Jones lndustrial Average angewandt. cêl Bilanzanalyse/Planungsrechnung/Kapitalkosten Kapitalkostenstudie 2016: Wertmessung - quo vadis? Dr. MarcCastedello, München/Stefan Schöniger, Hamburg Die KPMG AG hat 2016 zum elften Mal eine Kapitalkostenstudie mit dem Ziel durchgeführt, die von den bilanzierenden Unternehmen im Rahmen des lmpairment-tests nach IFRS/ IAS verwendeten Kapitalkosten zu erheben und auszuwerten. Der Beitrag zeigt die w chtigsten Ergebnisse. cf Unternehmenswert/Corporate Social Responsibility Extra-Financials in der Unternehmensbewertung Prof. Dr. Matthias Meitner, München Extra-Financials haben häufig nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Unternehmenswert. Die Berücksichtigung im Bewertungsmodell fällt jedoch häufig schwer. lm Beitrag werden zentrale Herausforderungen im Umgang mit dieser lnformationsklasse diskutiert und Möglichkeiten der Abbildung im Bewertungsmodell anhand von Beispielen dargestellt. cf't MERGERS & ACQUISITIONS Unternehmenskauf/Recht/Kaufvertrag Obliegenheitsverletzung durch die Sicherungsabtretung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Unternehmenskaufvertrag bei bestehender W&l- Versicherung RA Michael Schuhmacher, Frankfurt/M. Käufer von Unternehmen sichern sich zunehmend über sog. Warranty & Indemnity-Versicherungen ab. Wird für die Finanzierung Fremdkapital benötigt, müssen Käufer ihre Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag häufig zur Sicherheit abtreten. Der Beitrag zeigt die Risiken einer solchen Sicherungsabtretung. s s.44 s.52 s. s5 cf s.64 M2 CORPORATE FINANCE Nr

72 INHALT BK SCHNELL GELESEN 1_O0 > Das Kassengesetz aufdem Gabentisch - und was nun? L0L KURZNACHRICHTEN Steuerrecht aktuell Bernd Rätke LL6 L52 Buchführung Das Kassengesetz auf dem Gabentisch - und was nun? Arno Becker > Kurzfassung Seite 1O0 EÜR Vollständigkeitserklärungen für Einnahmen-Überschussrechnungen? Lukas Craf BEITRÄGE 1-L0 Buchführungs-Seminar Anwendung von $ 3c ESIG bei Mitunterneh merschaften Wolfgang Eggert 1_56 Leserfrage lnvejtitionszeitraum bei Aufstockung eines lnvestitionsabzugsbctrags Rüdiger Happe 1-60 lmpressum tr!! E o Literatur Weblink lnformationen a E ø Quelle Community Video Berechnung EI tr Galerie Siehe auch E Merksatz Herausgeber: Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum.VR FG Bernd Rätke, Berl n 9a BAX.3l2Ùt7

73 10. JAHRGANG 15. JANUAR 2017 ISEITEN na17 Corporate Gompl iance Teitschrift HERAUSGEBER: Prof. Dr. Holger Fleischer, Dipl.-Kfm., LL.M., RA Prof. Dr. Wulf Goette, RA Dr. Ulrich Göres, RA Dr. Christoph E. Hauschka, RA Prof. Dr. ïhomas Klindt, RA Dr. Tobias Larisch, RA Dr. Thomas Lösler, RA Dr. Klaus Moosmayer, RAin Stefanie Reichel, Dipl.-Kfm. Meinhard Remberg, Prof. Dr. Volker Rieble, Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider, Prof. Dr. Gerald Spindler, Dipl.-0ec., RA Dr. Sven Thomas, RA Michael Volz, LL.M., Daniela Weber-Rey, LL.M. SCHRIFTLEITUNG: RA Dr. Michael Pant. PantLegalRechtsanwälte, Bilker Straße 11,40213 Düsseldorf RA Dr. Christoph E. Hauschka, PricewaterhouseCoopers AG, Bernhard-Wicki-Straße 8,80636 München RA Dr. Ulrich Parche, 0cean Breeze Energy GmbH & Co. KG, Flughafenallee 11,28199 Bremen ATSB f EDITORIAL m,ïir. f..f 1..',,f i.ì...v / \ l tt-.{*-/ z U.J lnhaltsve rzeichnis 2 I f BEITRÄGE {/AI I Johannes Paha / Mona Ullmann, Leitfaden zum Einsatz quantitativer Verfahren in der Aufdeckung kartellrechtlichen Fehlverhaltens Barbara Roth / Denise Blessing, Die neuen Vorgaben nach MiFID tr - Teil 2 -Die Aufzeichnungspflichten betreffend Telefongespräche und elektronischer Kommunikation Tobias Larisch / Moritz uon Hesberg, Vorstandspflichten und Compliance-Anforderungen im eingetragenen Verein André-M. Szesny, Beschlagnahme von Unterlagen beim Ombudsmann? - Anmerkungen und Praxishinweise zu LG Bochum, Beschl. v. L Qs 7/16 Maik Ringel / Konstøntin uon Buseþisf, Konzernrevision und Datenschutz - Erleichterungen für Konzernsachverhalte durch die Europäische Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO)? lobannes S. Blassl, Compliance-Fragen in M8cA-Prozessen - Zur Legalitätsprüfung bei Unternehmenstransaktionen und Regressansprüchen bei Unternehmensgeldbußen Georg Gö$wein, Die Führungskräfte im Zentrum eines funktionierenden Compliance Management Systems II BEST PRACT CE Christopb Klabold,Effektive Compliance im Kartellrecht: Von der Verbandsanalyse zur Risikominimierung Anita Schieffer, Ein verständliches Compliance-Regelwerk, oder: wie sage ich's den Mitarbeitern? IMPRESSUM III AKTUELLES

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