Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen

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1 eurex rundschreiben 029/17 Datum: 30. März 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Kontakt: Nicolae Raulet, Product R&D Equity and Index, T , nicolae.raulet@eurexchange.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: 1. Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 2. Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 Zusammenfassung: Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 25. April 2017 beschlossen, Optionen auf sieben ishares ETFs einzuführen und die Zulassung zum Handel von 15 ETF-Optionen zu widerrufen. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu den folgenden Punkten: Einführungsdatum, geänderte Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Kontraktspezifikationen), Handelszeiten, Risikoparameter, Eurex- Trade-Entry-Services, Transaktionsentgelte, Market-Making. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Handel der neu hinzukommenden Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG (zusammen die Eurex-Börsen). Informationen zum Clearing der neuen Produkte können Sie dem Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 (Anhang 2) entnehmen. Eurex Deutschland Börsenplatz Frankfurt/Main Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland Internet: Geschäftsführung: Dr. Thomas Book, Mehtap Dinc, Erik Tim Müller, Michael Peters, Dr. Randolf Roth ARBN:

2 eurex rundschreiben 029/17 Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 25. April 2017 beschlossen, Optionen auf sieben ishares ETFs einzuführen und die Zulassung zum Handel von 15 ETF-Optionen zu widerrufen. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu den folgenden Punkten: Einführungsdatum, geänderte Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Kontraktspezifikationen), Handelszeiten, Risikoparameter, Eurex- Trade-Entry-Services, Transaktionsentgelte, Market-Making. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Handel der neu hinzukommenden Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG (zusammen die Eurex Börsen). Informationen zum Clearing der neuen Produkte können Sie dem Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 (Anhang 2) entnehmen. 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 1.1 Einführungstermin Die neuen Optionen auf die sieben ishares ETFs werden zum 25. April 2017 eingeführt. 1.2 Kontraktspezifikationen und Produktparameter Bitte entnehmen Sie die ausführlichen Kontraktspezifikationen dem Anhang 1. Basiswert Name ishares EURO STOXX Banks UCITS (DE) ishares STOXX Europe 600 UCITS (DE) Währung Gewinn- verwendung ISIN Eurex-ID Ticker Markt EUR Ausschüttung DE EXX1 SX7EEX GY XETR EUR Ausschüttung DE EXSA SXXPIEX GY XETR ishares MSCI Europe UCITS EUR Ausschüttung IE00B1YZSC51 IQQY IQQY GY XETR ishares MSCI Emerging Markets UCITS USD Ausschüttung IE00B0M63177 IDEM IDEM LN XLON ishares Core MSCI World UCITS USD Thesaurierung IE00B4L5Y983 IWDA IWDA LN XLON ishares Core S&P 500 UCITS USD Thesaurierung IE00B5BMR087 CSPX CSPX LN XLON ishares Core FTSE 100 UCITS GBX Ausschüttung IE ISF ISF LN XLON Seite 1 von 5

3 eurex rundschreiben 029/17 Eurex-Produkte Kontraktgröße 100 Indexfondsanteile (Eurex ID: ISF Indexfondsanteile) Tick-Größe EUR 0,01, USD 0,01 und GBX 0,25 Laufzeit Erfüllung Letzer Handelstag Referenzpreis Ausübung Bis zu 24 Monate; Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und die beiden darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember. Physische Lieferung von 100 Indexfondsanteilen (Eurex ID: ISF Indexfondsanteile) Der dritte Freitag jedes Verfallsmonats, wenn dieser ein Börsentag ist, andernfalls der Börsentag, der diesem unmittelbar vorausgeht. Schlusskurs, der im elektronischen Handelssystem Xetra (XETR) und der London Stock Exchange (XLON) für den jeweiligen Basiswert am letzten Handelstag festgestellt wird. Amerikanische Art; Optionen auf ishares ETFs können während der Laufzeit bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode (20 Uhr MEZ) an jedem Handelstag ausgeübt werden. Die Handelszeiten entsprechen den bereits bestehenden EXTF-Optionen. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zu den Handelszeiten den ausführlichen Kontraktspezifikationen. Die aktualisierten Kontraktspezifikationen werden zum Produkteinführungsdatum auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Ressourcen > Regelwerke > Kontraktspezifikationen 1.3 Produktgruppen Die neuen ETF-Optionen werden den folgenden Produktgruppen zugeordnet: Produktkürzel Basiswert Produktgruppe Beschreibung EXX1 ishares EURO STOXX Banks UCITS (DE) ENSOFE Optionen auf ETFs bar/physisch in EUR EXSA ishares STOXX Europe 600 UCITS (DE) ENSOFE Optionen auf ETFs bar/physisch in EUR IQQY ishares MSCI Europe UCITS NNSHFE ETF F&O physische Abwicklung in EUR IDEM ishares MSCI Emerging Markets UCITS NNSHFU ETF F&O physische Abwicklung in USD IWDA ishares Core MSCI World UCITS NNSHFU ETF F&O physische Abwicklung in USD CSPX ishares Core S&P 500 UCITS NNSHFU ETF F&O physische Abwicklung in USD ISF ishares Core FTSE 100 UCITS NNSHFG ETF F&O physische Abwicklung in GBP 1.4 Mistrade Ranges Die Mistrade Ranges und Positionslimite für die neuen EXTF-Optionen werden ab dem Handelsstart auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Produkte > Exchange Traded Funds-Derivate > ishares ETFs Seite 2 von 5

4 eurex rundschreiben 029/ Market-Making Die neuen Optionen auf die ishares ETFs werden in das Permanent Market-Making-Programm aufgenommen. a) Quotierungsverpflichtungen: Produkt Spread -Klasse Produktkürzel Mindest-quotierungsgröße (Kontrakte) RMM AMM/ PMM Anzahl der zu quotierenden Verfallmonate für PMM/AMM; die ersten EXTF-Optionen auf ishares EURO STOXX Banks (DE) EXX ishares STOXX Europe 600 (DE) EXSA ishares MSCI Europe (Dist) IQQY ishares MSCI Emerging Markets (Dist) IDEM ishares Core MSCI World IWDA ishares Core S&P 500 CSPX ishares Core FTSE 100 (Dist) ISF Sich qualifizierende Market Maker erhalten im Gegenzug wie für die bestehenden Optionen auf die ishares ETFs eine Erstattung von 100 Prozent der Transaktionsentgelte für die auf M-Konten abgeschlossenen Kontrakte in den jeweiligen Optionen auf ishares ETFs, bis zum 31. Dezember 2017 (danach gelten die üblichen PMM Rabatte in Höhe von 50%). b) Erlösbeteiligung Market Maker, die die Quotierungsverpflichtungen erfüllen, qualifizieren sich für ein Erlösbeteiligungsprogramm, das bis zum 31. Dezember 2017 gültig ist. Dabei werden 30 Prozent der Netto- Transaktionsentgelte in den neu eingeführten ETF-Optionen an die drei besten Market Maker pro Monat verteilt. Die Höhe der Erlösbeteiligung errechnet sich aus dem Anteil des Handelsvolumens eines Market Maker am Gesamthandelsvolumen der drei besten Market Maker (auf Basis ihrer M-Konto-Volumina in Orderbuch- und Off-Book-Geschäften). Der erste Market Maker dieser Rangfolge erhält 15 Prozent der Netto- Transaktionsentgelte. Zehn und fünf Prozent der Netto-Transaktionsentgelte entfallen auf den zweiten und dritten Market Maker dieser Rangfolge. Eine Anmeldung für das Market-Making in Optionen auf ishares ETFs ist nicht erforderlich. Ab dem Handelsstart werden die Market Maker-Verpflichtungen auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link zur Verfügung stehen: Handel > Market-Making Optionen 1.6 Weitere Informationen Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den neuen Optionen ishares ETFs, die ebenfalls im Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 enthalten sind, welches diesem Rundschreiben als Anhang 2 beigefügt ist Transaktionslimite, Mindestgröße für Cross- und Pre-arranged Trades, Transaktionsentgelte Es gelten die gleichen Werte wie für die bestehenden Optionen auf ishares ETFs. Seite 3 von 5

5 eurex rundschreiben 029/ Transaktionsentgelte Produkt Orderbuchgeschäft Off-Book-Geschäft Optionen auf ishares ETFs in EUR EUR 0,30 EUR 0,40 Optionen auf ishares ETFs in USD USD 0,30 USD 0,40 Optionen auf ishares ETFs in GBP GBP 0,30 GBP 0, Risikoparameter Die Risikoparameter entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter und Initial Margins Ein weiteres Rundschreiben wird hierzu nicht veröffentlicht Vendorenkürzel Die Vendorenkürzel für die neuen Instrumente entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Produkte > Vendoren Produkt-Codes Trade-Entry-Services Die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte mittels der Trade-Entry-Services beträgt: Produktkürzel Basiswert Minimum Block Trade-Größe EXX1 ishares EURO STOXX Banks UCITS (DE) EXSA ishares STOXX Europe 600 UCITS (DE) IQQY ishares MSCI Europe UCITS IDEM ishares MSCI Emerging Markets UCITS 1,000 IWDA ishares Core MSCI World UCITS CSPX ishares Core S&P 500 UCITS 750 ISF ishares Core FTSE 100 UCITS 750 Eine Übersicht der für die Produkte zur Verfügung stehenden Trade-Entry-Services sowie detaillierte Angaben hinsichtlich deren Verfügbarkeit, Nutzungsmöglichkeit und Mindestanzahl handelbarer Kontrakte für die verschiedenen Trade-Entry-Services finden Sie auf der Eurex-Website unter dem Link: Produkte > Eurex Trade Entry Services 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 25. April 2017 beschlossen, die Zulassung zum Handel von 15 ETF-Optionen, basierend auf Lyxor und Source ETFs, zu widerrufen. Bitte entnehmen Sie die ausführlichen Kontraktspezifikationen dem Anhang 1. Seite 4 von 5

6 eurex rundschreiben 029/17 Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Nicolae Raulet unter Tel oder per nicolae.raulet@eurexchange.com. 30. März 2017 Seite 5 von 5

7 Anhang zu Eurex-Rundschreiben 029/17 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 1 und der Eurex Zürich ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.5 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Indexfondsanteile Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Optionskontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile ( EXTF-Optionen ) Kontraktgegenstand An den Eurex-Börsen stehen Optionskontrakte auf folgende börsengehandelte Indexfondsanteile zur Verfügung. Der Referenzmarkt ist dabei jeweils das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse, sofern nicht anderweitig genannt: db x-trackers MSCI Emerging Markets TRN ETF db x-trackers MSCI Europe TRN ETF db x-trackers MSCI World TRN ETF ishares Core FTSE 100 UCITS (Dist) (London Stock Exchange LSE) ishares Core MSCI World UCITS ETF (London Stock Exchange LSE) ishares Core S&P 500 UCITS ETF (London Stock Exchange LSE) ishares DAX (DE) (Frankfurter Wertpapierbörse FWB) ishares EURO STOXX 50 (Frankfurter Wertpapierbörse FWB) ishares EURO STOXX Banks UCITS ETF (DE) ishares MSCI Emerging Markets UCITS ETF (Dist) (London Stock Exchange LSE) ishares MSCI Europe UCITS ETF (Dist) ishares SMI (SIX Swiss Exchange AG) ishares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) Lyxor ETF China Enterprise (HSCEI)

8 Anhang zu Eurex-Rundschreiben 029/17 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 2 und der Eurex Zürich Lyxor ETF Eastern Europe (CECE EUR) Lyxor ETF Hong Kong (HSI) Lyxor ETF MSCI Emerging Markets EUR Lyxor ETF Russia (DJ Rusindex Titans 10) STOXX Europe 600 Optimised Automobiles Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Banks Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Basic Resources Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Construction Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Industrial Goods & Services Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Insurance Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Oil & Gas Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Telecommuincations Source ETF STOXX Europe 600 Optimised Utilities Source ETF STOXX Europe Mid 200 Source ETF EXTF-Optionen beziehen sich grundsätzlich auf 100 Fondsanteile des zugrundeliegenden börsengehandelten Indexfonds. Optionskontrakte auf den ishares Core FTSE 100 UCITS (Dist) bezieht sich auf Fondsanteile Kaufoption (Call) (1) Der Käufer einer Kaufoption (Call) hat das Recht, die Lieferung der dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu verlangen. (2) Der Stillhalter eines Calldessen Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird, ist verpflichtet, am zweitenbörsentag nach Ausübung der Option die dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu liefern; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird. (3) Der Stillhalter eines Call, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG gehandelt wird, ist verpflichtet, am zweiten Börsentag nach Ausübung die dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu liefern; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird. (4) Der Stillhalter eines Call, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange gehandelt wird, ist verpflichtet, am zweiten Börsentag nach Ausübung die dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu liefern; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird.

9 Anhang zu Eurex-Rundschreiben 029/17 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 3 und der Eurex Zürich Verkaufsoption (Put) (1) Der Käufer einer Verkaufsoption (Put) hat das Recht, die dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu liefern. (2) Der Stillhalter eines Put dessen Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird, ist verpflichtet, am zweiten Börsentag nach Ausübung gegenüber der Eurex Clearing AG den vereinbarten Ausübungspreis für die Lieferung der dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu zahlen; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird. (3) Der Stillhalter eines Put, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG gehandelt wird, ist verpflichtet, am zweiten Börsentag nach Ausübung gegenüber der Eurex Clearing AG den vereinbarten Ausübungspreis für die Lieferung der dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu zahlen; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird. (4) Der Stillhalter eines Put, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange gehandelt wird, ist verpflichtet, am zweiten Börsentag nach Ausübung gegenüber der Eurex Clearing AG den vereinbarten Ausübungspreis für die Lieferung der dem Kontrakt zugrundeliegenden Fondsanteile zu zahlen; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird Ausübungspreise (1) Optionsserien von Optionskontrakten auf folgende Indexfondsanteile können folgende Ausübungspreise haben: Indexfondsanteile Ausübungspreisintervalle in EUR bzw. CHF für Laufzeiten bis zu drei von vier bis 12 von mehr als 12 Monaten Monaten Monaten ishares Core FTSE 100 (Dist) 10,00 20,00 40,00 ishares Core MSCI World 0,50 1,00 2,00 ishares Core S&P 500 5,00 10,00 20,00 ishares DAX (DE) 1,00 2,50 5,00 ishares EURO STOXX 50 0,50 1,00 2,00 ishares EURO STOXX Banks (DE) 0,50 1,00 2,00 ishares MSCI Emerging Markets (Dist) 0,50 1,00 2,00 ishares MSCI Europe (Dist) 0,50 1,00 2,00 ishares SMI 1,00 2,50 5,00 ishares STOXX Europe 600 (DE) 0,50 1,00 2,00

10 Anhang zu Eurex-Rundschreiben 029/17 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 4 und der Eurex Zürich Preisabstufungen Der Preis einer EXTF-Option wird mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt EUR 0,01 bei einer EXTF-Option, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird CHF 0,01 bei einer EXTF-Option, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG gehandelt wird GBX 0,25 und USD 0,01 bei einer EXTF-Option, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange gehandelt wird Ausübung (1) Eine EXTF-Option auf ishares, Lyxor oder Source ETFs kann durch den Käufer an jedem Börsentag bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode ausgeübt werden (American-style). Annex C zu den Kontraktspezifikationen: Indexfondsanteile (EXTF-Optionen) Produkt Produkt- ID Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode TES Block Trading Letzter Handelstag Handel bis Ausübung bis Optionen auf Aktien OXEU 07:30-08:51 08:51-17:30 17:30-20:00 09:00-19:00 17:30 20:00 von EUR EXTFs* Optionens auf OXCH 07:30-08:51 08:51-17:20 17:20-20:00 09:00-19:00 17:20 20:00 Aktien von CHF EXTFs** Optionens auf Aktien von GBP und USD EXTFs*** OXGB 07:30-08:51 08:51-17:20 17:20-20:00 09:00-19:00 17:20 20:00 * EXTF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird. ** EXTF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG gehandelt wird. *** EXTF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange gehandelt wird. alle Zeiten MEZ

11 eurex clearing rundschreiben 032/17 Datum: 30. März 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 029/17 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T , clearing@eurexclearing.com, Risk Control, T , risk@eurexclearing.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: Geänderte Abschnitte der folgenden Regelwerke: 1. Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG 2. Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG 3. Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Zusammenfassung: Eurex Clearing wird zum 25. April 2017 Clearing-Services für die an den Eurex Exchanges eingeführten Optionen auf sieben ishares ETFs anbieten. Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Geschäftsführung der Eurex Deutschland und der Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG, die Zulassung zum Handel von 15 ETF-Optionen zu widerrufen, wird Eurex Clearing die Clearing-Services für diese Produkte ebenfalls zum 25. April 2017 einstellen. Dieses Rundschreiben enthält Informationen bezüglich des Clearings der genannten Produkte sowie die geänderten Abschnitte der Regelwerke der Eurex Clearing AG, die am 25. April 2017 in Kraft treten. Handelsspezifische Themen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Regelwerksabschnitte der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG (zusammen die Eurex-Börsen) entnehmen Sie bitte Eurex-Rundschreiben 029/17. Eurex Clearing AG Mergenthalerallee Eschborn Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland Internet: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hugo Bänziger Vorstand: Erik Tim Müller (Vorsitzender), Heike Eckert (stv. Vorsitzende), Matthias Graulich, Thomas Laux, Manfred Matusza Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr USt-IdNr. DE Amtsgericht Frankfurt/Main

12 eurex clearing rundschreiben 032/17 Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Eurex Clearing wird zum 25. April 2017 Clearing-Services für die an den Eurex Exchanges eingeführten Optionen auf sieben ishares ETFs anbieten. Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Geschäftsführung der Eurex Deutschland und der Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG, die Zulassung zum Handel von 15 ETF-Optionen zu widerrufen, wird Eurex Clearing die Clearing-Services für diese Produkte ebenfalls zum 25. April 2017 einstellen. Dieses Rundschreiben enthält Informationen bezüglich des Clearings der genannten Produkte sowie die geänderten Abschnitte der Regelwerke der Eurex Clearing AG, die am 25. April 2017 in Kraft treten. Handelsspezifische Themen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Regelwerksabschnitte der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG (zusammen die Eurex-Börsen) entnehmen Sie bitte Eurex- Rundschreiben 029/17. Einführung von sieben ETF-Optionen 1. Übersicht Basiswert Name Währung Gewinnverwendung ISIN Eurex-ID Ticker Markt ishares EURO STOXX Banks UCITS (DE) EUR Ausschüttung DE EXX1 SX7EEX GY XETRA ishares STOXX Europe 600 UCITS (DE) EUR Ausschüttung DE EXSA SXXPIEX GY XETRA ishares MSCI Europe UCITS EUR Ausschüttung IE00B1YZSC51 IQQY IQQY GY XETRA ishares MSCI Emerging Markets UCITS USD Ausschüttung IE00B0M63177 IDEM IDEM LN LSE ishares Core MSCI World UCITS USD Thesaurierung IE00B4L5Y983 IWDA IWDA LN LSE ishares Core S&P 500 UCITS USD Thesaurierung IE00B5BMR087 CSPX CSPX LN LSE ishares Core FTSE 100 UCITS GBX Ausschüttung IE ISF ISF LN LSE 2. Kontraktspezifikationen Bitte entnehmen Sie die ausführlichen Kontraktspezifikationen Eurex-Rundschreiben 029/17. Eurex-Produkte Kontraktgröße 100 Indexfondsanteile (ISF Indexfondsanteile) Tick-Größe EUR 0,01, USD 0,01 und GBX 0,25 Laufzeit Erfüllung Letzter Handelstag Referenzpreis Ausübung Bis zu 24 Monate; Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und die beiden darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember. Physische Lieferung von 100 Indexfondsanteilen (ISF Indexfondsanteile) Der dritte Freitag jedes Verfallsmonats, wenn dieser ein Börsentag ist, andernfalls der Börsentag, der diesem unmittelbar vorausgeht. Schlusskurs, der im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB ) (XETR) und der London Stock Exchange (XLON) für den jeweiligen Basiswert am letzten Handelstag festgestellt wird. Amerikanische Art; Optionen auf ishares ETFs können während der Laufzeit bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode (20 Uhr MEZ) an jedem Handelstag ausgeübt werden. Seite 1 von 4

13 eurex clearing rundschreiben 032/17 3. Produktgruppen Die neuen ETF-Optionen werden den folgenden Produktgruppen zugeordnet: Produktkürzel Basiswert Produktgruppe Beschreibung EXX1 ishares EURO STOXX Banks UCITS (DE) ENSOFE Optionen auf ETFs bar/physisch in EUR EXSA ishares STOXX Europe 600 UCITS (DE) ENSOFE Optionen auf ETFs bar/physisch in EUR IQQY ishares MSCI Europe UCITS NNSHFE ETF F&O physische Abwicklung in EUR IDEM ishares MSCI Emerging Markets UCITS NNSHFU ETF F&O physische Abwicklung in USD IWDA ishares Core MSCI World UCITS NNSHFU ETF F&O physische Abwicklung in USD CSPX ishares Core S&P 500 UCITS NNSHFU ETF F&O physische Abwicklung in USD ISF ishares Core FTSE 100 UCITS NNSHFG ETF F&O physische Abwicklung in GBP 4. Änderung der Clearing-Bedingungen der Eurex Cearing AG Die entsprechenden Änderungen in den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing- Bedingungen) sind diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 1). Die Änderungen treten zum Produkteinführungsdatum 25. April 2017 in Kraft. Zum Inkrafttretensdatum wird die Vollversion der geänderten Clearing-Bedingungen auf der Eurex Clearing-Website unter dem folgenden Link zum Herunterladen verfügbar sein: Ressourcen > Regelwerke > Clearing-Bedingungen 5. Transaktionsentgelte Produkt Orderbuchgeschäft Off-Book-Geschäft Optionen auf ishares ETFs in EUR EUR 0,30 EUR 0,40 Optionen auf ishares ETFs in USD USD 0,30 USD 0,40 Optionen auf ishares ETFs in GBP GBP 0,30 GBP 0,40 Die geänderten Abschnitte des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG entnehmen Sie bitte Anhang Zulassung zum Trade-Entry-Service Die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte mittels der Trade-Entry-Services beträgt: Produktkürzel Basiswert Minimum Block Trade-Größe EXX1 ishares EURO STOXX Banks UCITS (DE) EXSA ishares STOXX Europe 600 UCITS (DE) IQQY ishares MSCI Europe UCITS IDEM ishares MSCI Emerging Markets UCITS IWDA ishares Core MSCI World UCITS CSPX ishares Core S&P 500 UCITS 750 ISF ishares Core FTSE 100 UCITS 750 Seite 2 von 4

14 eurex clearing rundschreiben 032/17 Teilnehmer, die bereits für die Trade-Entry-Services registriert sind, können die entsprechenden Services für Optionen auf ishares ETFs ohne weitere Formalität nutzen. Handelsteilnehmer, die die Trade-Entry-Services neu nutzen wollen, sollten durch Unterzeichnung und Rücksendung der entsprechenden Erklärung ihre Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bestätigen. Außerdem sollte bei Nicht-Clearing-Mitgliedern gleichzeitig deren Clearing-Mitglied die entsprechende Anerkennungserklärung unterzeichnen und zurücksenden. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Eurex Clearing-Website unter dem Link: Ressourcen > Formulare Die aktualisierten Abschnitte der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) sind diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 3). Zum Inkrafttretensdatum wird die Vollversion der geänderten Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade- Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) auf der Eurex Clearing-Website unter dem folgenden Link zum Herunterladen verfügbar sein: Ressourcen > Regelwerke > Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services 7. Market-Making Mit Wirkung zum 25. April 2017 tritt die folgende Maßnahme der Eurex Clearing in Kraft: Einführung des Permanent Market-Making-Programms für Optionen auf ishares ETFs vom 25. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Die entsprechenden Konditionen und Details sowie die genauen Parameter des Permanent Market-Making- Programms in den entsprechenden Produkten können Eurex-Rundschreiben 029/17 entnommen werden. Eine Anmeldung für das Permanent Market-Making in den Optionen auf ishares ETFs ist nicht erforderlich. 8. Risikoparameter Margins für die neuen Produkte werden in Prisma berechnet. Die Risikoparameter für die neuen Produkte entnehmen Sie bitte der Website der Eurex Clearing unter dem folgenden Link: Risikomanagement > Risikoparameter Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Geschäftsführung der Eurex Deutschland und der Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG, die Zulassung zum Handel von 15 ETF-Optionen zu widerrufen, wird Eurex Clearing die Clearing-Services für diese Produkte ebenfalls zum 25. April 2017 einstellen. Diesem Rundschreiben sind die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG, des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG sowie der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade- Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) beigefügt. Informationen bezüglich des Widerrufs der genannten Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich AG entnehmen Sie Eurex- Rundschreiben 029/17. Seite 3 von 4

15 eurex clearing rundschreiben 032/17 Gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer der Clearing-Bedingungen gilt jede mit diesem Rundschreiben mitgeteilte Änderungen und Ergänzung der Clearing-Bedingungen als durch jeden Betroffenen Kunden angenommen, sofern dieser nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen vor dem Datum des Inkrafttretens widerspricht. Das Recht zur Beendigung der Clearing- Vereinbarung oder der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer Absatz 2, Ziffer Absatz 4 und Ziffer 13 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt. Gemäß Ziffer 15.6 der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) und Ziffer 14 Absatz 3 des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG (Preisverzeichnis) gelten Änderungen der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) und des Preisverzeichnisses als angenommen, wenn nicht innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Bekanntgabe bei der Eurex Clearing AG schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Für Fragen oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Derivatives Clearing Supervision unter Tel , clearing@eurexclearing.com, oder Risk Control, Tel , risk@eurexclearing.com. 30. März 2017 Seite 4 von 4

16 Kapitel II der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Stand

17 Anhang 1 zur Eurex Clearing Rundschreiben 032/17 Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 2 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** Abschnitt 3 Clearing von Optionskontrakten Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in den in Ziffer 2 der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich benannten Optionskontrakte ( Eurex- Kontraktspezifikationen ). 3.5 Clearing von Optionskontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in den in Ziffer 2.5 der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich benannten Optionskontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile (EXTF-Optionen) Verfahren bei Lieferung und Zahlung Alle stückemäßigen Lieferungen sowie Zahlungen erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG am zweiten Geschäftstag nach dem Ausübungstag der Option für EXTF-Optionen auf ishares ETFs, deren Basiswerte im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange (LSE) gehandelt werden am zweiten Geschäftstag nach dem Ausübungstag der Option für EXTF-Optionen, deren Basiswerte im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG gehandelt werden, sowie EXTF-Optionen auf Source ETFs, db x-trackers ETFs und Lyxor ETFs, deren Basiswerte im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden Referenzpreis (1) Maßgeblich für EXTF-Optionen auf ishares ETFs, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird, ist

18 Anhang 1 zur Eurex Clearing Rundschreiben 032/17 Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 3 der in der Schlussauktion im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse zustande gekommenen Preis in dem jeweiligen Basiswert. (2) Maßgeblich für in EXTF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG gehandelt wird, ist der in der Schlussauktion im elektronischen Handelssystem der SIX Swiss Exchange AG zustande gekommene Preis in dem jeweiligen Basiswert. (3) Maßgeblich für in EXTF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange gehandelt wird, ist der in der Schlussauktion im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange zustande gekommene Preis in dem jeweiligen Basiswert. (43) Kommt in dem Basiswert in der Schlussauktion kein Preis zustande oder entspricht dieser Preis nicht den aktuellen Marktverhältnissen, so kann die Eurex Clearing AG den Schlussabrechnungspreis nach billigem Ermessen festlegen. (4) Für EXTF-Optionen auf Source oder Lyxor ETFs, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird, ist der indikative Net Asset Value zum Handelsschluss, spätestens jedoch um 18:00 Uhr, der Basiswerte maßgeblich. (5) Für EXTF-Optionen auf db x-trackers ETFs, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird, ist der Net Asset Value zum Handelsschluss der Basiswerte am letzten Handelstag maßgeblich. Dieser wird jedoch in der Regel erst am Morgen des nächsten Handelstages veröffentlicht. Für Flexible Eurex Optionskontrakte, die an einem Standardverfalltag verfallen, ist der Net Asset Value zum Handelsschluss der Basiswerte am letzten Handelstag der Standardoption maßgeblich. Für Flexible Eurex Optionskontrakte, die an einem anderen Tag als dem Standardverfalltag verfallen, ist der indikative Net Asset Value zum Handelsschluss, spätestens jedoch um 18:00 Uhr, der Basiswerte maßgeblich.

19 Anhang 2 zu Eurex Clearing Rundschreiben 032/17 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 3. Transaktionsentgelte für Derivate-Geschäfte (Orderbuch-Geschäfte und Off-Book-Geschäfte an den Eurex-Börsen) 3.1 Zusammenführung / Erfassung von Derivate Geschäften (Geschäftsabschluss) Orderbuch-Geschäfte Für an den Eurex-Börsen über das Orderbuch abgeschlossene Transaktionen gelten die nachfolgend aufgeführten Entgelte pro Kontrakt. Für einzelne nachfolgend näher bezeichnete Produkte wird in Abhängigkeit von der Kontraktzahl, auf die sich ein Geschäftsabschluss bezieht, ein reduziertes Entgelt für die Zahl der Kontrakte berechnet, die den jeweils definierten Schwellenwert übersteigt. Auf Transaktionen, die auf M-Konten verbucht werden, findet das in der Kategorie Standard-Entgelt festgelegte Entgelt Anwendung. Satz 3 gilt nicht für zutreffend auf M-Konten verbuchte Aktienfutures-Geschäfte. Für diese Geschäfte findet die gemäß Satz 2 festgelegte Entgelt-Staffel Anwendung. Standard Entgelt Reduziertes Entgelt Kontrakt 1) Währung pro Kontrakt pro Kontrakt (Kontrakt-zahl (Kontrakt-zahl Schwellenwert) > Schwellenwert) Derivate auf börsengehandelte Indexfondanteile Optionen ishares ETF Optionen (in GBP) GBP 0,30 n. a. ishares ETF Optionen (in USD) USD 0,30 n. a. Lyxor ETF Optionen EUR 0,30 n. a. Source ETF Sector Optionen EUR 0,30 n. a. Schwellenwert A-Konten (Kontrakt-zahl) Schwellenwert P-Konten (Kontrakt-zahl)

20 Anhang 2 zu Eurex Clearing Rundschreiben 032/17 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite Off-Book-Geschäfte (1) Für außerhalb des Orderbuches abgeschlossene Transaktionen, die über die Eurex- Trade-Entry-Services (siehe hierzu auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen) in das Eurex- System eingegeben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Entgelte pro Kontrakt. Für einzelne nachfolgend näher bezeichnete Produkte wird in Abhängigkeit von der Kontraktzahl des in das Eurex- System eingegebenen Geschäfts ein reduziertes Entgelt für die Zahl der Kontrakte berechnet, die den jeweils definierten Schwellenwert übersteigt. Auf Transaktionen, die auf M-Konten verbucht werden, findet das in der Kategorie Standard-Entgelt festgelegte Entgelt Anwendung. Satz 3 gilt nicht für zutreffend auf M-Konten verbuchte Aktienfutures-Geschäfte. Für diese Geschäfte findet die gemäß Satz 2 festgelegte Entgelt-Staffel Anwendung. (2) Bei außerhalb des Orderbuches abgeschlossenen Transaktionen, die über die Eurex- Trade-Entry-Services für Mehrparteien-Geschäfte (Multilateral Trade Registration Service) in das Eurex-System eingegeben wurden und bei denen es sich nicht um Aktienoptionen/LEPOs oder Optionen auf Zinsfutures handelt, findet auf die gesamte Kontraktzahl das Standard-Entgelt Anwendung. Das reduzierte Entgelt findet in diesen Fällen keine Anwendung. Kontrakt Währung Standard Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl Schwellenwert) Reduziertes Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl > Schwellenwert) Derivate auf börsengehandelte Indexfondanteile Optionen ishares ETF Optionen (in GBP) GBP 0,40 n. a. ishares ETF Optionen (in USD) USD 0,40 n. a. Lyxor ETF Optionen EUR 0,40 n. a. Source ETF Sector Optionen EUR 0,40 n. a. Schwellenwert A-Konten (Kontraktzahl) Schwellenwert P-Konten (Kontraktzahl) 3.7 Ausübung von Optionen Kontrakt Entgelt pro Kontrakt Derivate auf börsengehandelte Indexfondanteile Optionen auf börsengehandelte Indexfondsanteile (GBP denominiert) GBP 0,30

21 Anhang 2 zu Eurex Clearing Rundschreiben 032/17 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 3 Kontrakt Entgelt pro Kontrakt Optionen auf börsengehandelte Indexfondsanteile (USD denominiert) USD 0,30 ******************

22 Anhang 3 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 9 Zugelassene Produkte 9.4 Block-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat für den Block-Trade-Service die nachfolgend aufgeführten Produkte gemäß Ziffer sowie Flexible Futures- und Optionskontrakte gemäß Ziffer zugelassen. Die Zulassung gilt auch für mögliche Kombinationen im Sinne von Ziffer 2.2 der Eurex Handelsbedingungen. Zugelassene Produkte: Produkt Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Exchange Traded Funds-Optionen (ETF-Optionen) Indexfondsanteile: ishares STOXX Europe 600 (DE) (EXSA) Indexfondsanteile: ishares Core MSCI World (IWDA) ishares MSCI Emerging Markets (Dist) (IDEM) 1.000

23 Anhang 3 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 2 Produkt Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Indexfondsanteile: ishares Core FTSE 100 (Dist) (ISF) Indexfondsanteile: ishares Core S&P 500 (CSPX) 750 Indexfondsanteile: ishares EURO STOXX 50 (EUN2) ishares EURO STOXX Banks (DE) (EXX1) Indexfondsanteile: ishares MSCI Europe (Dist) (IQQY) Indexfondsanteile: Source ETFs, db x-trackers ETFs, Lyxor ETFs 100

24 Anhang 3 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 3 Zugelassene Flexible Futures- und Optionskontrakte Die Eurex Clearing AG hat die nachfolgend genannten Produkte als Flexible Futures- und Optionskontrakte im Rahmen des Block-Trade-Entry-Service zugelassen. Eurex Clearing AG kann im Einzelfall, abhängig von der Art der Abwicklung der entsprechenden Kontrakte, für bestimmte Produkte die Zulassung für diese Services ausschließen oder die Verfügbarkeit der Services einschränken. I. Flexible Eurex Optionskontrakte Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Indexfondsanteile Source ETFs, db x-trackers ETFs, Lyxor ETFs Indexfondsanteile:- ishares DAX (DE) (EXS1), ishares EURO STOXX 50 (EUN2), ishares SMI (XMT) Indexfondsanteile: ishares Core MSCI World (IWDA) ishares MSCI Emerging Markets (Dist) (IDEM) ishares STOXX Europe 600 (DE) (EXSA) Indexfondsanteile: ishares Core FTSE 100 (Dist) (ISF) Indexfondsanteile: ishares Core S&P 500 (CSPX) Indexfondsanteile: ishares DAX (DE) (EXS1) Indexfondsanteile: ishares EURO STOXX 50 (EUN2) ishares EURO STOXX Banks (DE) (EXX1) Indexfondsanteile: ishares MSCI Europe (Dist) (IQQY) 3.000

25 Anhang 3 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/17 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 4 Annex A zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen: Off-Book-Nutzungszeiten (alle Zeitangaben entsprechen mitteleuropäischer Zeit MEZ) Indexfonds (ETF-Optionen) Produkt Produkt-ID Beginn-Ende Optionen auf EUR ETFs* and CHF ETFs** OXEU 09:00-19:00 Optionen auf CHF ETFs** OXCH 09:00-19:00 Optionen auf GBP und USD ETFs*** OXGB 09:00-19:00 * ETF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird. ** ETF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der SWX Swiss Exchange gehandelt wird. *** ETF-Optionen, deren Basiswert im elektronischen Handelssystem der London Stock Exchange gehandelt wird. ********************

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