VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT
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- Harry Fiedler
- vor 6 Jahren
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1 1 VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT Auftraggeber : Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Am Alten Posthaus Hamburg Auftragnehmer: Ingenieurbüro Münster Borsteler Chaussee Hamburg 1. Vertrag Nr.: 15/2013 vom Verteiler: 2 Finanzposition: ) Auftragnehmer 3. Finanzstelle.: (Neubau) 2) W/MR z.w.v. 4. Mittelreservierungs-Nr: Mittelbindungs-Nr.: 62/ Auftragssumme: (einschl. Umsatzsteuer): ,36 7. Auftragssumme: (ohne Umsatzsteuer): ,60 3) W/MR z.k. 4) W/MR z.d.a. 5) 6) 7) 8. Kostenträger: 9. Auftrag: 10. Sachkonto: Stichwort: Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 1000-Bügel-Programm 2014 und Bike & Ride 2014 Hauptvertrag (N r.15/2013) ~; Nachtrag (Nr. ) 0 ; Projektnummer: und VM-lng / RA
2 FREIE UND HANSESTADT HAMBURG INGENIEURVERTRAG Nr.15/2013 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes als Auftraggeber und Ingenieurbüro Münster Borsteler Chaussee Hamburg als Auftragnehmer VM-lng / RA von9
3 Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers 5 Leistungen fachlich Beteiligter 6 Termine und Fristen 7 Vergütung 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Gegenstand dieses Vertrages ist: (genaue Bezeichnung der Maßnahme) 1 Gegenstand des Vertrages Aufstellung von Fahrradanlehnbügel im Rahmen des 1000-Bügel-Programms 2014 und Aufstellung von Fahrradanlehnbügel an U- und S-Bahnstationen sowie an Bushaltestellen im Rahmen von Bike & Ride Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können, sind: 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe Leistungsbild und Bewertung der LB Straßen, Ausgabe 2012 HOAI folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien: PLAST Hamburg ZTV/St-Hmb. und Dienstanweisung-DAT/98 Normierung zur Erstellung digitaler Straßenbauunterlagen VM-lng I RA von 9
4 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer D die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen C8:I folgende Leistungen Grundleistungen: 3.1 Straßenplanung - Grundlagenermittlung (ohne e) - Vorplanung (ohne 1) - Entwurfsplanung - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe (ohne c und d) Besondere Leistungen: - Zusätzlicher Abstimmungs- und Planungsaufwand an Fahrradanlehnbügelstandorten - (2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser" zu unterzeichnen. (3) Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Textbeiträge per Mail oder Datenträger als Mikrosoft Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Digitale Planungen sind per Datenträger für Auto CAD R14 Anwender als - DWG-File gemäß Normierungskatalog und der G 5-Gruppen für die DSGK". - Datenspeicherung im DOS-Format bzw. als selbstentpackende Datensätze (kein Backup) zu liefern. Ggf. als DXF-File. Bei Lieferung einer Plottdatei muss die jeweilige CTB-Datei enthalten sein. 4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: Bereitstellen von Übersichtsplänen und für das Projekt notwendige Flurkartenausschnitte VM-lng IRA von 9
5 5 Leistungen fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: - entfällt - 6 Termine und Fristen (1) Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Ende der 35. KW 2014 Die Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe sind erst nach Rücksprache mit der Neubauleitung MR 31 / Herr Neumann aufzustellen. (2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr.! (Vertragsbestandteil!) Euro [8J Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart 0 mit einem Festbetrag von psch [8J mit einem vorläufigen Betrag von 0 Das Honorar wird frei vereinbart 0 als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch 0 als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch 0 als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von 0,00 0,00 0,00 0,00 [8J als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze werden vereinbart mit Euro/h für den Auftragnehmer Euro/h für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter Euro/h für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter Zwischensumme psch vorläufig VM-lng - t 11 / RA von 9
6 (2) Nebenkosten( 14 HOAI) Summe Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet D Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 0,00 ~Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mi Zwischensumme v. H. des Honorars (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto Umsatzsteuer 19 v. H. Brutto 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: Euro Euro 9 Ergänzende Vereinbarungen (1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Abs. 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. (2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt er dem Auftraggeber die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person( en) wie folgt: Name Geltungsdauer der ggf. vorliegenden Verpflichtung VM-lng / RA von 9
7 Sofern die benannten Personen bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. (3) Es wird darauf hingewiesen, dass Vervielfältigungen im Rahmen der Verschickungen durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. ihrer hierfür benannten Vertragspartnern vorgenommen werden. Die hierzu erforderlichen Originalpläne/Mutterpausen bzw. Datenträger sind zur Verfügung zu stellen. (4) Die Stundennachweise für erbrachte Leistungen sind wöchentlich und tabellarisch zu erbringen und können nur dann zur Prüfung des Nachweises der erbrachten Leistung bei der Abrechnung herangezogen werden. Stundennachweise, die nicht binnen einen Monats eingereicht werden, werden seitens des Auftraggebers nicht anerkannt. Rechtsverbindliche Unterschriften Hamburg, den VM-lng I RA von 9
8 Honorarermittlung Anlage-Nr.: 1 Bezeichnung des Objektes: Leistung: Zum Ingenieurvertrag 15/13 vom Förderung des Radverkehrs 1000-Bügel-Programm 2014 Bike & Ride Anrechenbare Kosten shonorar Grundlagenermittlung, Vor- Entwurfs-, Ausführungsplanung und Vorbereiten der Ver abe Das Honorar wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt für die Leistungsphasen ' 1---;;;;; nach Baukostenschätzung t--;==;----1 nach Kostenberechnung l--4" nach Kostenvereinbarung '---='----1 nach Kostenfeststellung Die anrechenbaren Kosten betragen nach HOAI Euro Für vorläufi es Berechnun shonorar nach Kostenschätzung J nach Kostenber. 1-D_ie_a_nr_e_ch_e_n_b_a_re_n_K_o_s_te_n_be_tr_a... g_en_n_ac_h_..,,4 HOAI (sh.angebot Pkt.2 Verkehrsanlagen) Das endgoltige Honorar wird abgerechnet für die Leistungsphasen sh.angebot v nach Kostenschätzung Verkehrsanlagen nach Kostenberechnung 2. Honorarsatz Das Objekt wird zugeordnet der Honorarzone Es ilt der Mindestsatz der Honorartafel zu HOAI zuzüglich 1 lv.h. der Differenz zum Höchstsatz abzüglich, ~v. H. des Mindestsatzes ( 7 Abs.3 HOAI) Der volle Honorarsatz (100 v.h. des Leistungsbildes) beträgt somit 3. Honorar für Grundleistun en Die Grundleistungen nach 3 Abs.1 sind bewertet mit bei LP 6 ohne c und d Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von o v.h. des Leistungsbildes 4. Zuschlä e zum Honorar bei Leistun en im Bestand, Wiederholun en J Zum Honorar für Grundleistungen nach Nr.3 werden bei Umbauten und Modernisierungen Zuschläge vereinbart: v.h. ( 42 (2) HOAI) Ing.; 1 lv.h. ( 46 (2) HOAI) Str.; v.h. ( 49 (3) HOAI) Trag.; v.h. ( 53 (3) HOAI) lechn. Ausr.; Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von Zum Honorar für Grundleistungen nach Nr.3 werden für Wiederholungen vereinbart: v.h. ( 11 Abs. 2 HOAI); v.h. ( HOAI); v.h. ( HOAI) Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von Zwischensumme
9 5. Honorar für Vermessungsleistungen I Leitungstrassenplanung D Für pauschalisiertes Berechnungshonorar der Vermessung r o """""' IO<,;. v'"""'""''''t"b"' '"'"" ""'' ermittelt nach Kostenschätzung mh el""" Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von nach Kostenberechnung FOr vorläufiges Berechnungshonorar der Vermessung Das Honorar wird vorläufig ermittelt for die Leistungsphasen nach Kostenschätzung IDJ nach Kostenberechnung nach Kostenvereinbarung Die anrechenbaren Kosten betragen nach Anlage 1 Pkt der HOAl 2009 Das endgoltige Honorar wird abgerechnet for die Leistungsphasen D nach Kostenschätzung ID 1 nach Kostenberechnung nach Kostenvereinbarung Das Objekt wird zugeordnet der Honorarzone Es gilt der Mindestsatz der Honorartafel nach Anlage 1 Pkt der HOAI 2009 zuzoglich c=:=jv.h. der Differenz zum Höchstsatz abzoglich c=:=jv.h. des Mindestsatzes ( HOAI) Der volle Honorarsatz (100 v.h. des Leistungsbildes) beträgt somit Die Grundleistungen sind bewertet mit des Leistungsbildes Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von 0,00 FOr pauschalisiertes Berechnungshonorar der Leitungstrassenplanung Das Honorar für die Leitungstrassenplanung wird endgoltig mit einem Festhonorar ermittelt Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von 0,00 FOr vorläufiges Berechnungshonorar der Leitungstrassenplanungung Das Honorar wird vorläufig ermittelt über die Schätzung der vorhandenen sowie geplanten Leitungen bzw Leitungslängen Vorläufige Honorar der Planung l,lvor1. Kosten for Pläne Das endgoltige Honorar wird anhand der tatsächlichen Leitungslängen berechnel 6. Besondere Leistungen und/oder örtliche Bauüberwachung FOr die Besonderen Leistungen nach 3 Abs.2 (z.b. Leistungen der Baudurchführung, u. a.) ergibt i;ich ein Pauschalhonorar in Höhe von Die Be Abs.2 -soweit kein Pauschalhonorar- vorläufig bewertet for Tee. Stunden Zeitaufwand. 0,00 Hiernach ergibt sich ein Honorar für Besondereleistungen in Höhe von 7. Nebenkosten Die Nebenkosten werden nicht erstattet Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 8. Gesamthonorar Honorar nach Nr. zuz g ~(ohne Umsatzsteuer) msatzsteuer von zur Zeil Gesamthonorar (Incl. Umsatzsteuer) 19,00%1
10 münster '*' Ing. Dfer1< M<nster 1 BCll'sleler Hamburg Bezirt<samt Wandsbek Fachamt Management des Offentllchen Raumes W/MR Am n aus Hamburg l!orslemr aiauseee Hamburv Tel. (040) Fax (040) SO lnt'oolb-muenster.de Hamburg, M0/3581-honl Honorarennlttlung 1000:-BOget..Programm aowle FahrradbOgel Blke+Rlde 2014 Sehr geehrte auf der Grundage der gelieferten Angaben und Unterlagen können wir Ihnen die für das o.g. BV arforderiichen Planungs- und lngenleurtelstungen wie nachfolgend beschrieben anbieten. Die Honorarermlttfung erfolgt auf Grundlage HOAI (2013). Lelstungsbild: FOr die Bearbeitung des Projektes sind folgende Leistungen zu erbringen: Vorbe~ von Kartenausschnitten aus der DSGK als Plangrundlaga Festlegung MOGUCHER Standorte for FahrradbOgel vor Ort (Begehung, Fotodokumentation) Erstellen einer Zeichnung DIN ~ ~jeden.;tlnzelnen möglichen Standort Abstimmung der erstellten Standortzeichnungen mit MR, PK und StadtgrOn, SL Gemeinsame Begehung der in Frage kommenden StraßenzQge und Ortiichkeiten mit dem Wegewart und anderen Beteiligten Anderung der leichnungen nach Bedenken und Anregungen; ggf. nochmaliger Ortstermin Erstellen einer Oberaldltakarte mit allen Standorten Kostenberechnung Aufstelen von 2 getrennten HU BaU mft Erlluten.ngstexten Erstellen von Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis Bemung 1 Planung 1 BauDberwad'luno 1 SIGeKo 1 VeM!hrs- und strabenplanung 1 &schlleknoen 1 n.ftlau 1 St.adt und GnlndstOdclentwg 1 Welllltt>au I Wal9efWll't9dleft I Delchbeu I HIK I V8I I VFIS 1 VSVI l HTG
11 münster Er1auterunaen Zll Honorarennittluna» Die HonorantrmJttlung Ist als vor1aufiges Berechnungshonorar zu verstehen. Die endgojtjge Festaetzlmg del Honorares erfolgt auf Baals der genehmigten Kostenberechnung der zu erst ntertage. Es werden zunachst anrechenbare Kosten In Höhe von Bei der vor1iegenden Honorarermittlung wird die Honora angesetzt Die Abrechnung der.besonderen Leistungen erfolgt ausdrockllch nur bei Bedarf und auf Nachweis der real geleisteten Stunden. Die angegebenen Zelt-Ansitze sind vortaufig geschatze Werts. Wir hoffen, daß Ihnen unser Angebot zuaagt. Wir slchem eine ZOglge und zuvertlsaige Auftragsabwicklung zu. FOr Rücksprachen bzw. zur Überarbeitung des vor11egenden An~n Veränderungen des.anforderungsprofils.stehen wir Ihnen unter Tel- ederzeit gerne zur Vertagung.!ialte2 YOn 2
12 Honorarennlttl&mg 1000-BOgel-Programm sowie FahrradbOgel Blke+Rlde 2014 Anrechenbse Komi gern. Sc:hltzung: Honorarzone; l.eiatungabld S\ %: l..elwngsbid gern. HOAI 2013: LP1{~) : LP 2 (Votplaru1g): LP 3 (Entwurfspla"t): LP (Genehmigungsplanq): LP 5 (Autftlhrungaplanung): LP 8 (Vorbereitlalg der Vergabe): summe: tnma!z noch HOAJ. Tobel!!! 140. Abo. 1: TllbellllMWtltlr E: T~ Kir E lnlalpclklon tlr E Grundhonorar: EN:elbeauftragungszus chlag Nebenkolt'en Ho~ geaant (netto) 0" B. Bnond9'8 ~gen Planung, nur bei Bedarf und auf Nactwnl9.... : 111henes,. A. Verketnanlagen Radw8geplanung B. Bea. Leistungen Planurg Honoraraunvne (netto) MwSt.19% Hononnumme (brutto)
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