SPFG 4 Buchstaben zum Erfolg

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1 SPFG 4 Buchstaben zum Erfolg 3. Nationales Symposium für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, 29. April 2010, Bern Referat von Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor Kanton Zürich

2 Inhalt 2 Inhalt I II III IV V Ausgangslage Chancen und Risiken Spitalplanung Spitalfinanzierung Fazit und Ausblick

3 Unser Gesundheitswesen Kanton Zürich Ausgangslage 3 Überdurchschnittliches Gesundheitswesen mit kantonaler Versorgungsverpflichtung (BV und KV) umfassendem Behandlungsanspruch der OKP-Patienten Tarifschutz in OKP (Finanzierung durch Staatsbeiträge, Kassenleistungen und Prämienverbilligung) hohem pflegerischem, ärztlichem und medizin-technischem Niveau hoher Patientenzufriedenheit Folge: Hohes Niveau als Selbstverständlichkeit für Patienten

4 Ausgangslage 4 Kostenfrage Überproportional steigende Spitalkosten durch innovative medizinische Entwicklung und Forschung offenen Leistungskatalog hohe Infrastruktur- und Personalkosten hohe Anspruchshaltung der Patienten und steigendes Lebensalter spürbaren Wettbewerbsdruck durch Privatspitäler Folge: Hohe Prämien, Staatsbeiträge, Kassenleistungen Ruf nach Einsparungen und regulatorischen Massnahmen von Bund und Kantonen

5 Ausgangslage 5 KVG-Vorgaben Regelung ab 1. Januar 2012 Leistungsbezogene Fallpauschalen inklusive Investitionskostenanteil auf Fallpauschalen abgestimmte Spitalplanung neue Spitalliste nach Wirtschaftlichkeit und Qualität Kostenbeteiligungspflicht der öff. Hand neu mind. 55% (Kassen max. 45%); Ausdehnung auf alle Listenspitäler Spitalwahlfreiheit schweizweit Spitalplanung und finanzierung in einem Erlass (SPFG)

6 Regelung ab 1. Januar 2012 Definition Planungsziele Anforderungen an Leistungserbringer Kanton Zürich Ausgangslage 6 Handlungsrahmen Kantone Gliederung und Ausgestaltung Leistungsaufträge (Spitalliste) Umgang mit Überdeckungen Berücksichtigung bisher geleisteter Investitionsbeiträge Massnahmen zur Sicherung der Versorgung Kostenteiler Kanton/Gemeinden Beurteilung auf Basis einer Chancen- Risiken-Analyse

7 Inhalt 7 Inhalt I Ausgangslage II Chancen und Risiken III Spitalplanung 2012 IV Spitalfinanzierung V Fazit und Ausblick

8 Chancen und Risiken 8 Chancen Impulse durch freie Spitalwahl und Stärkung der Privatspitäler verstärkte wettbewerbliche Elemente optimale Strukturierung der Leistungen hohe Qualität zu günstigen Preisen erhöhte unternehmerische Freiheit und Verantwortung der Spitäler

9 Chancen und Risiken 9 Risiken ungebremste Kostensteigerung Qualitätseinbussen Unterversorgung in unrentablen Bereichen ungeklärter Wechsel von bisherigen Objektkrediten auf Vorfinanzierung der Investitionen Spitalgewinne aus der Behandlung von Zusatzversicherten führen zu Wettrüsten oder fliessen aus dem Gesundheitssystem ab

10 Inhalt 10 Inhalt I Ausgangslage II Chancen und Risiken III Spitalplanung 2012 IV Spitalfinanzierung V Fazit und Ausblick

11 Spitalplanung Planungsziele überschaubare, in sich stimmige Versorgungsstruktur Bildung zweckmässiger Leistungspakete Grundversorgungsangebote in Chirurgie, Innere Medizin und Geburtshilfe an mehreren Standorten Konzentration von seltenen, komplexen, anforderungsreichen Leistungen und von universitären Leistungen Private, Gemeinden und Kanton können Spitäler errichten und betreiben Koordination mit anderen Kantonen

12 Anforderungen an Leistungserbringer Kanton Zürich Spitalplanung Wirtschaftlichkeit Transparenz in Qualität und Kosten Mitwirkung bei Aus- und Weiterbildung keine Patientenselektion nach Versichertenstatus Konzept für Nachbetreuung auf nachhaltige Leistungserbringung abgestimmte Investitionsplanung

13 Spitalplanung Spitalliste Evaluationsverfahren nach rechtsgleichen Kriterien zur Ermittlung der optimalen Leistungserbringer Festsetzung Spitalliste mit befristeten Leistungsaufträgen (zugelassenes Leistungsspektrum inklusive Bedingungen und Auflagen) Spezifizierung der Leistungsaufträge in Verträgen Patientengerechte Spitalliste Leistungserbringer nach Qualität und Wirtschaftlichkeit vergleichbar

14 Inhalt 14 Inhalt I Ausgangslage II Chancen und Risiken III Spitalplanung 2012 IV Spitalfinanzierung V Fazit und Ausblick

15 Entschädigung mit Fallpauschalen (Swiss DRG) Kanton Zürich Spitalfinanzierung 15 Finanzierung im KVG-Bereich Spitäler und Versicherer vereinbaren Pauschalen in Tarifverträgen Kanton genehmigt die Pauschalen Weiterführung des bewährten Zürcher Benchmarking mit einheitlichen Pauschalen Massstab: effizientes, kostengünstiges Vergleichsspital

16 Künftige Subventionen Für versorgungsnotwendige Leistungen, insbesondere stationäre UV-, IV- und MV-Pflichtleistungen spitalgebundene ambulante Leistungen Kanton Zürich Spitalfinanzierung 16 Nichtpflichtleistungen im Rahmen von Lehre und Forschung Nur bei ungenügender Eigenfinanzierungsmöglichkeit und wirtschaftlicher Betriebsführung

17 Spitalfinanzierung 17 Ausgleichsfonds Geplanter Einbezug der Spitäler in Finanzierung prozentualer Anteil am Gewinn der Listenspitäler fliesst in einen Ausgleichsfonds Rest verbleibt dem Spital (mit Reservebildungspflicht) Obergrenze des Fonds wird gesetzlich festgelegt Der Fonds dient für Subventionen zur Gewährung von Darlehen zu weiteren Stützungsmassnahmen zur Tragung von Schliessungskosten

18 Spitalfinanzierung 18 Zukunft ohne SPFG Gefahr unkontrollierbarer Mengenausweitung Ohne Miteinbezug der Spitäler in die Finanzierung: verzerrter Wettbewerb und störungsanfälliges System Rechtsunsicherheit für Privatspitäler

19 Übergang zur neuen Investitionsfinanzierung Kanton Zürich Spitalfinanzierung 19 Ab 2012 Deckung der Anlagennutzungskosten mit den Investitionsanteilen aus den Pauschalen (Anteil voraussichtlich 10-12%) Vorfinanzierung von Anlagen durch Spitäler mit Eigenmitteln oder Krediten Private, Gemeinden und subsidiär der Kanton als Kreditgeber Bisherige Objektkredite an Spitäler werden zum Restbuchwert in Darlehen umgewandelt

20 Inhalt 20 Inhalt I Ausgangslage II Chancen und Risiken III Spitalplanung 2012 IV Spitalfinanzierung V Fazit und Ausblick

21 Fazit und Ausblick 21 Fazit und Ausblick Hohe Qualität wird sichtbarer und damit vergleichbarer Verhältnis von Preisen und Qualität wird messbar Mehr Wettbewerb zum Vorteil der Patienten

22 Generalsekretariat 29. April 2010, Inselspital Bern SPFG Vier Buchstaben zum Erfolg Handout zum Referat von Regierungsrat Dr. iur. Thomas Heiniger am 3. Nationalen Symposium für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen Ausgangslage Die optimale, umfassende Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung hat eine lange gesellschaftspolitische Tradition: Seit dem 19. Jahrhundert nimmt die Öffentlichkeit mit finanziellen Mitteln und planerischen Rahmenbedingungen Einfluss auf die Spitalversorgung der Bevölkerung. Auf dieser Basis hat sich ein im internationalen Vergleich hohes pflegerisches, ärztliches und medizintechnisches Niveau herausgebildet. Dies bestätigen auch Patientenumfragen, die im Kanton Zürich regelmässig durchgeführt werden. Das hohe Niveau hat aber seinen Preis: Das Schweizer Gesundheitswesen gehört nicht nur zu den besten, sondern auch zu den teuersten der Welt. Die Aufteilung dieser Kosten ist Gegenstand eines ständigen Seilziehens zwischen ihren Trägern: Bund, Kantonen, Gemeinden und Versicherern. Auch das 1996 eingeführte Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) befasst sich zentral mit der Höhe der Finanzanteile von öffentlicher Hand und Versicherern. Spitalplanung und -finanzierung 2012 Die im Dezember 2007 vom Bundesparlament beschlossene KVG-Teilrevision zur Spitalplanung und -finanzierung eröffnet den Kantonen die Chance, den Wettbewerb unter den Leistungserbringern zu fördern; nicht nur im Bereich der Leistungen und der Qualität, sondern vermehrt auch im Bereich der Kosten und der Effizienz. Das KVG gibt die Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Leistungserbringers auf die Spitalliste vor: Ein Spitallistenplatz kann nur an «effizient, günstig und qualitativ hinreichend arbeitende» Spitäler vergeben werden (vgl. Art.49 KVG). Um diesen Nachweis zu erbringen, müssen die Spitäler bezüglich Qualität und Kosten mehr Transparenz schaffen. Zur Transparenz gehört auch der Nachweis, dass die Spitäler keine Selektion ihrer Patienten nach Versichertenstatus oder nach Risikogruppen vornehmen. Der eigentliche Systemwechsel liegt allerdings nicht in der Spitalplanung, sondern in der Spitalfinanzierung: Das revidierte KVG rückt vom bisherigen Prinzip der Defizitdeckung durch die öffentliche Hand ab. Mit den Fallpauschalen (DRG) ist im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) neu eine subjektorientierte Entschädigung der erbrachten Leistungen vorgesehen. Dabei steht dem Kanton gemäss KVG zu, die zwischen Spitälern und Versicherern ausgehandelten Tarife zu genehmigen. Der Zürcher Entwurf zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) sieht vor, dass sich der Kanton in diesem Rahmen massgeblich einbringt. Er wird die Pauschalen nur genehmigen, wenn sie im Rahmen eines effizient arbeitenden Vergleichsspitals liegen. Dabei soll das vom Kanton Zürich in den letzten Jahren entwickelte und mit Erfolg praktizierte Benchmarking-System zur Anwendung kommen. Zu hohe und zu tiefe Pauschalen in Bezug auf das Vergleichsspital werden nicht genehmigt, denn überhöhte Preise dürfen weder den Prämien- noch den Steuerzahlern zugemutet werden und Dumpingpreise gefährden eine auf Dauer angelegte Leistungserbringung und damit das Versorgungssystem.

23 SPFG 4 Buchstaben zum Erfolg 2/2 Wer ab 2012 auf der Spitalliste steht, wird nicht nur eine Veränderung in der Abgeltung der medizinischen Leistungen erfahren, sondern auch mit einer neuen Art der Investitionsfinanzierung konfrontiert sein: Ab 2012 werden die Spitalimmobilien und andere Spitalanlagen nicht mehr wie heute durch Objektkredite finanziert, sondern durch einen Anteil pro Fall an der Pauschale. Diese Umstellung bedeutet, dass die Spitäler ihre Anlagen neu durch Eigenmittel oder Kredite vorfinanzieren müssen. Diesem Systemwechsel folgend plant der Entwurf zum SPFG eine Umwandlung der bis zum Jahr 2012 vom Staat gewährten Objektkredite zu ihrem Restbuchwert in Darlehen. Damit wird auf Ebene der Investitionen ein Ausgleich geschaffen: Spitäler mit neuen, vom Staat mitfinanzierten Immobilien werden entsprechende Darlehen auferlegt bekommen, während Spitäler in alten, abgeschriebenen Liegenschaften weitgehend unbelastet ins neue System starten können. Chancen 2012 Mit dem SPFG schafft der Kanton Zürich die best möglichen Voraussetzungen, um die Chancen zu nutzen, die der Bund mit dem neuen KVG einräumt: Sichtbare und vergleichbare Qualität, Preise mit Qualitätsbezug und einen sinnvollen Wettbewerb unter den Spitälern im Interesse der Patientinnen und Patienten. Genau darin muss das zentrale Interesse aller Akteure letztlich liegen. Kontakt Regierungsrat Dr. iur. Thomas Heiniger Kanton Zürich Obstgartenstrasse 19/ Zürich thomas.heiniger@gd.zh.ch

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