ProChirop Büro für Fledertierforschung und schutz. Stellungnahme zu Fledermausvorkommen (screening) im Rahmen des PAG der Gemeinde Bertrange
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- Eugen Hartmann
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1 ProChirop Büro für Fledertierforschung und schutz Dr. Christine Harbusch CO3 s.à r.l. 3, bd de l Alzette L-1124 Luxembourg Stellungnahme zu Fledermausvorkommen (screening) im Rahmen des PAG der Gemeinde Bertrange 1. Datensammlung Aus der Ortslage von Bertrange liegen nur wenige Daten zu Fledermausvorkommen vor, da es hier kaum Studien gab. Aus eigenen Beobachtungen sind regelmäßige Vorkommen von Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) bekannt. Im Rahmen von mehreren Studien i.a. ANF (Dietz in Tobes & Brockkamp 2008, Harbusch, 2010) wurden im Naturwaldreservat (RFI) Enneschte Besch folgende Fledermausarten nachgewiesen: Bechsteinfledermaus, Myotis bechsteinii Reproduktionsnachweis Kleine Bartfledermaus, Myotis mystacinus Reproduktionsnachweis Großes Mausohr, Myotis myotis Fransenfledermaus, Myotis nattereri Kleiner Abendsegler, Nyctalus leisleri Großer Abendsegler, Nyctalus noctula Braunes Langohr, Plecotus auritus Das Vorkommen von mehreren dieser Arten, insbesondere der auch im Offenland jagenden Arten Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Zwerg- und Breitflügelfledermaus in der Ortslage von Bertrange ist deshalb anzunehmen, bzw. erwiesen. In besser strukturierten Habitaten ist auch das Vorkommen von Fransenfledermaus und Braunem Langohr wahrscheinlich. Am nordwestlichen Rand der Gemeinde beginnt das FFH-Gebiet LU Vallée de la Mamer et de l Eisch. Auf dem Standarddatenbogen des Gebietes werden folgende Fledermausarten als Schutzgüter genannt: 1
2 Große Hufeisennase, Rhinolophus ferrumequinum Kleine Hufeisennase, Rhinolophus hipposideros Großes Mausohr, Myotis myotis Wimperfledermaus, Myotis emarginatus Bechsteinfledermaus, Myotis bechsteinii Im Südwesten der Ortslage beginnt das FFH-Gebiet LU Bertrange Greivelserhaff Bouferterhaff. Für dieses Gebiet wurden rezent Großes Mausohr (Myotis myotis) und Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) gemeldet. 2. Methodik zur Bewertung der Flächen Die Planungsflächen des PAG von Bertrange wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Fledermausfauna bewertet. Dabei wurde geprüft, ob: - erhebliche Auswirkungen auf die Lebensräume und Schutzziele der umliegenden FFH- Gebiete zu erwarten sind (FFH-Vorprüfung); - es sich bei den Flächen um essentielle Teile des Lebensraumes der Anhang IV Arten handelt, die erhalten werden müssen, oder ob die ökologischen Funktionen des Lebensraumes auch bei Verlust dieser Fläche erhalten bleiben, bzw. durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden können (Artenschutzrechtliche Prüfung). Dabei ist zu beachten, dass gemäß dem Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie (2007) Ausgleichsmaßnahmen für Planungen mit möglichen Auswirkungen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität dieser Stätten dienen, den Charakter von schadensbegrenzenden Maßnahmen haben müssen (d. h. auf eine Minimierung, wenn nicht gar die Beseitigung der negativen Auswirkungen abzielen). Sie können aber auch Maßnahmen einbeziehen, die aktiv zur Verbesserung oder Erweiterung einer bestimmten Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beitragen, so dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Reduzierung oder einem Verlust der ökologischen Funktionalität dieser Stätte kommt. 2. Flächenbewertung Farbkodierung: 2
3 Rot = Planung benötigt eine detaillierte Fledermauserfassung; Orange = substanzieller Ausgleich außerhalb der Fläche notwendig; Schwarz = Kompensationsmaßnahmen auf der Fläche möglich. Fläche 1: Hochstrukturierte Fläche mit Gärten, Streuobstbeständen, Parkflächen sowie einem alten Parkbaumbestand einer Villa. Diese Fläche hat sicher Bedeutung als essenzielles Jagdgebiet von mehreren Fledermausarten, da sie optimale Jagdlebensräume beinhaltet. In den alten Bäumen können sich Quartiere befinden. Nach aktuellem Planungsstand ist hier keine Veränderung geplant, das Streuobst bleibt vollständig erhalten. Falls diese Planung sind ändern sollte, sind Geländeerhebungen notwendig, um die Auswirkungen auf die lokale Fledermausfauna einschätzen zu können. Fläche 1.1: Grünland ohne Strukturen; der nördliche Weg mit der Hecke bleibt erhalten. Über der Wiese können Arten des Offenlandes Nahrung finden, zumal östlich angrenzend die Parkartigen Strukturen des Seniorenheimes sowie weitere großzügige Gartenanlagen eine weitere Nahrungsgrundlage bieten. Dies macht die Fläche zu einem wichtigen Teil von Jagdgebieten, vor allem für Breitflügel- und Zwergfledermäuse, die auch hier mehrfach beobachtet wurden. Die Planung sollte durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verträglich gestaltet werden. Eine Bebauung sollte nach dem Vorbild der umliegenden Baugebiete locker und durchgrünt (Grünzonen oder Hecken und Bäume auf den Grundstücken) angelegt werden. Ein Ausgleich für die Versiegelung könnte durch Extensivierung einer landwirtschaftlichen Fläche (z.b. Acker oder Silagewiese in extensives Grünland) im Umfeld erfolgen. Fläche 4: 3
4 Große, offene und intensiv genutzte Mähwiese innerorts. Obwohl die Fläche wohl als Jagdbiotop von Offenlandarten wie Abendsegler, Breitflügel- und Zwergfledermäuse genutzt wird, so wird ihr doch aufgrund ihrer intensiven Nutzung keine essenzielle Bedeutung zugemessen. Es sollten jedoch Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung getroffen werden. Die Bebauung sollte nach dem Vorbild der umliegenden Baugebiete locker und durchgrünt (Grünzonen oder Hecken und Bäume auf den Grundstücken) angelegt werden. Durchgehende Hecken oder Baumstreifen könnten als Verbindungswege angelegt werden. Fläche 5: Reich strukturierte innerörtliche Grünzone mit älterem Baumbestand, auch alten Obstbäumen, in Gärten sowie intensiv genutzte Wiesen. Diese relativ große Fläche ist wichtiger Bestandteil innerörtlicher Jagdgebiete, da in Bertrange noch weitere solche Flächen existieren, die einen zusammenhängenden Komplex an Lebensräumen bilden. Eine großflächige Reduzierung dieses Lebensraumes muss durch geeignete Minderungs- und Ersatzmaßnahmen aufgefangen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass sich in alten Bäumen Quartiere befinden. Die Planung sollte größten Wert auf Erhalt der Baumstrukturen legen. Wo Bäume entfallen, sind diese vorab auf ihre Eignung als Quartier zu prüfen und gegebenenfalls nur im Winter zu fällen. Entsprechende Ersatzpflanzungen sind vorzunehmen, vorzugsweise durch Anlegen einer Obstwiese am Ortsrand. Die Bebauung sollte möglichst locker erfolgen mit durchgehenden Grünzonen (Hecken, Baumreihen), die eine Querverbindung in die umliegenden Jagdgebiete ermöglichen. Fläche 6: 4
5 Überplant werden ein kleiner Teil einer Mähwiese südöstlich der Rue du Puits Romain und eine landwirtschaftliche Fläche nordwestlich davon. Als nördliche Begrenzung dient der locker bewachsene Verlauf des Aalbaches. Die Fläche hat geringe Bedeutung als Teil von Jagdbiotopen für Offenlandarten Von größerer Bedeutung ist der Aalbach, in dessen Umfeld es ein erhöhtes Insektenangebot geben kann. Es sollten Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung getroffen werden. Als Ausgleich sollte der Aalbach weiter renaturiert und mit einem mind. 5 m breiten Uferrandstreifen in natürlicher Sukzession umgeben werden. Von seinem Ufer sollte ein Mindestabstand der Nutzung von 20 m eingehalten werden. 7 und 7.1: Große offene Grünlandflächen ohne weitere Strukturen. Aufgrund der großen Flächenausdehnung und Lage im Auebereich der Pétrusse ist von einer essenziellen Bedeutung der Fläche als Jagdbiotop für Offenlandarten wie Abendsegler, Breitflügel- und Zwergfledermäuse sowie Kleiner Bartfledermaus auszugehen. Bei kumulierter Betrachtung mit der benachbarten und ebenfalls großen Fläche 8 muss von einer erheblichen Beeinträchtigung mancher Arten ausgegangen werden. Es müssen umfangreiche Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung getroffen werden. Die Bebauung sollte sich auf die Straßenlage konzentrieren und die rückwärtigen Bereiche als Gartenanlage nutzen. Eine tiefere Ausdehnung der Parzellen nach Süden, zur Aue zu, sollte unterbleiben. Eine Anpassung an die bereits vorhandenen Grundstücksgrößen (Tiefenausdehnung) wird vorgeschlagen. Die Bebauung sollte nach dem Vorbild der umliegenden Baugebiete locker und durchgrünt (Grünzonen oder Hecken und Bäume auf den Grundstücken) angelegt werden. Als weitere Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung sollte der Auenbereich der Pétrusse durch weitere strukturverbessernde Maßnahmen aufgewertet werden. Fläche 8: 5
6 Große Fläche entlang der Bahnlinie, die durch ein Nutzungsmosaik geprägt ist: die westliche Hälfte wird von teilweise verbrachten und hoch strukturierten Gartenflächen mit Baumgruppen und extensivem Grünland eingenommen. Die östliche Hälfte besteht aus Acker- und Grünlandflächen mit wenigen Strukturen. Wie bereits bei Fläche 7 und 7.1 ausgeführt, haben diese Flächen essenzielle Bedeutung als zusammenhängendes Jagdbiotop, da solche strukturierteren und großen Flächen in der Ortsrandlage von Bertrange nicht häufig sind. Es sollten deshalb geeignete Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Da die Fläche nach Norden/Nordosten durch die Bahnlinie begrenzt ist, kann eine Erschließung nur von Süden/Südwesten erfolgen. Hier ist die Bebauung jedoch bereits stark geschlossen. Die hohe Vorbelastung durch den Lärm der Bahnlinie lässt eher auf eine Nutzung durch Gewerbe-/Industriebetriebe schließen, womit auch eine erhöhte Versiegelung einhergehen würde. Zur Minderung des Eingriffs wird vorgeschlagen, auf eine weitere Nutzung der westlichen, hoch strukturierten Garten- und Brachflächen zu verzichten. Die Nutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen muss adäquate Ausgleiche für Versiegelung erbringen, die jedoch erst nach Vorlage der Planung zu formulieren sind. Fläche 9: Der Südliche Teil der Fläche wird von einem großflächig versiegelten Lagerplatz eingenommen. Dieser wird begrenzt von einer Hecke entlang des Aalbachs. Der nördliche Teilbereich bis zur N34 ist eine intensiv genutzte Mähwiese mit einer lockeren Baumreihe. Die Fläche hat Bedeutung als Teil von Jagdbiotopen für Offenlandarten wie Abendsegler, Breitflügel- und Zwergfledermäuse hat, es wird ihr doch aufgrund ihrer intensiven Nutzung und Lage im Industriegebiet keine essenzielle Bedeutung zugemessen. Von größerer Bedeutung ist die dichte Baumhecke entlang des Aalbaches. Es sollten Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung getroffen werden. Die Baumhecke sollte erhalten und in die Planung integriert werden, ebenso die Straßenbaumreihe. Als Ausgleich für den Verlust der Wiese sollte eine entsprechende Wiesenfläche extensiviert werden. Eventuell ist hier eine kumulierte Ausgleichsmaßnahme mit anderen Flächen zu realisieren. 6
7 Fläche 10.1 Von gut ausgebildeten dichten Feldhecken und Gehölzen umrahmte Mähwiese zwischen Flächen des Gewerbegebietes. Die Bedeutung der Fläche liegt vor allem in der Funktion der Hecken und Feldgehölze als Leitlinie und Jagdlebensraum in der ansonsten ziemlich offenen Grünlandnutzung. Diese Funktionen müssen erhalten oder adäquat ausgeglichen werden, da sie hier Mangelbiotop sind. Eine Nutzung der Fläche sollte die westlichen Teilbereiche mit den Hecken und Gehölzen aussparen. Die nördlich verlaufende Hecke sollte in die Planung integriert werden. Wenn dies nicht möglich ist, so muss das Feldgehölz in räumlicher Nähe wieder angelegt werden, entweder als Hecke oder als extensiv genutzte Obstwiese. Alternativ ist auch eine dichtere und geschlossene Bepflanzung (Standorttypische Laubbäume) des Grabenverlaufes möglich, der vom Gewerbegebiet nach Norden in die Pétrusse verläuft. Fläche 12.1: Kleiner Teil einer großen, intensiv genutzten Grünlandfläche westlich an das Gewerbegebiet City Concorde angrenzend. Die Fläche wird wohl als Parkplatzerweiterung benötigt. Die Fläche hat keine essenzielle Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse. Als Ausgleich für die Versiegelung von Lebensraum sollte bei der Gestaltung des Parkplatzes eine Bepflanzung mit Bäumen vorgesehen werden. Die vorhandene Hecke sollte nach Süden weiter geführt werden. Fläche 15: Vom FFH-Gebiet umschlossene Magerwiese mit wenigen Gehölzen, kleine Fläche entlang der Rue Alphonse München. Durch die Lage in einem schön strukturierten Umfeld hat die Fläche Bedeutung als Jagdbiotop, wenn sie auch aufgrund ihrer geringen Größe keine essenzielle Bedeutung hat. 7
8 Eine Bebauung sollte aber der Nähe zum Schutzgebiet und dieser Bedeutung Rechnung tragen und Minderungsmaßnahmen umsetzen. Die Bebauung (Einzelhäuser) sollte möglichst Straßennah erfolgen. Die rückwärtigen Teile der Grundstücke sollten naturnah gestaltet werden und mit standorttypischen Hecken oder Bäumen angereichert werden. Flächen 16,17,18: Fläche 18 ist klein und betrifft Teile eines Baumbestandenen Gartengrundstücks sowie Teile einer großflächigen Wiese in direkter Nähe zum FFH-Gebiet. Fläche 17 ist eine große, strukturlose Intensivwiese, die an ein kürzlich errichtetes Neubaugebiet angrenzt. Fläche 16 umfasst nördlich des Feldweges strukturlose Ackerflächen, die jedoch an das FFH-Gebiet LU angrenzen; südlich des Weges wird durch linearen Baumreihen und Hecken hoch strukturiertes Grünland betroffen. Die Auswirkung einer Bebauung auf die drei Flächen sind unterschiedlich zu bewerten: alle Flächen nördlich des Feldweges haben aufgrund ihrer Offenheit und intensiven Nutzung eine relativ geringe Bedeutung für die Fledermausfauna. Hier können Kompensationsmaßnahmen auf der Fläche stattfinden. Fläche 16 hingegen stellt aufgrund des Strukturreichtums und der Einbindung in die umgebenden Strukturen ein essenzielles Jagdgebiet dar. Hier kommt auch die Nähe zum FFH-Gebiet zum tragen. Im Rahmen der aktuellen Nachmeldungen zu den Standarddatenbögen der FFH-Gebiete wurden für das Gebiet LU die Arten Myotis myotis und Myotis bechsteinii nachgemeldet (G. Biwer, MDDI, mdl. Mitt.). Beide Arten können auf dieser Fläche Nahrungshabitate und evtl. auch Quartiere (für M. bechsteinii) nutzen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Arten innerhalb des FFH-Gebietes ist zwar nicht zu erwarten, jedoch wird die Fläche 16 als Puffer dienen. Eine Nutzung dieser Fläche sollte vermieden werden. Statt dessen sollte sie als Grünzone deklariert werden. Diese Maßnahmen betreffen die Flächen 17 und 18. Hier sollte die Bebauung möglichst locker erfolgen und durch durchgehende Grünzonen aufgelockert werden. Eine Bebauung wie in den östlich angrenzenden Neubaugebieten der Rue des Platanes und Rue des Chênes ist hingegen nicht förderlich. Eine solche dichte und strukturarme Bebauung müsste durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb der Flächen ausgeglichen werden. Die 8
9 westlichen Grenzen der Flächen, die an das FFH-Gebiet grenzen, sollten durch eine dichte Baumhecke abgegrenzt werden, um eine neue Leitlinie sowie einen Pufferstreifen zu bilden. Fläche 19.1: Grünlandfläche hinter den Gartengrundstücken, unmittelbar an das FFH-Gebiet LU grenzend. Direkte Nähe zu einem Teich und der Pétrusse. Durch die Einbindung der Fläche in die umliegenden Grünland- und Feuchtwiesenflächen des Außenbereichs wird diese Fläche zu einem Teil von essenziellen Jagdbiotopen. Gerade durch die Nähe zu dem Teich und der Pétrusse wird ein erhöhtes Insektenangebot vorherrschen. Eine Bebauung muss umfangreiche Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen beachten, um eine Verträglichkeit zu erreichen. Eine Bebauung sollte locker und unter Anlage von Grünzonen erfolgen. Die Fläche sollte nach Westen und Süden mit einer dichten Hecke aus Blütenreichen Standorttypischen Gebüschen abgegrenzt werden. Zur westlichen und südlichen Grenze sollten vorzugsweise Gartengrundstücke angelegt werden, um eine Abpufferung der Lärm- und Lichtemissionen auf das FFH-Gebiet zu erreichen. Fläche 23: Acker- und Grünlandnutzung mit wenigen Strukturen, Feuchtwiese im südlichen Bereich. Über den freien Ackerflächen sind keine essentiellen Fledermaushabitate betroffen. Lediglich die im südlichen Teil vorhandenen Strukturen können als Leitlinie für Offenlandarten dienen, die in den besser strukturierten östlich angrenzenden Gärten jagen können. Eine Bebauung kann bei naturnaher Gestaltung der Gärten und Anpflanzen von Straßenbäumen eine Strukturanreicherung bedeuten. Die vorhandenen Strukturen sollten erhalten bleiben. Fläche 26: 9
10 Mähwiese mit wenigen Heckenstrukturen inmitten der Industrieanlagen. Die Fläche hat aufgrund der eingezwängten Lage inmitten der Raffinerietanks und der damit einhergehenden Geruchs-, Licht- und Lärmemissionen keine weitere Bedeutung für die Fledermausfauna. Fläche 27: Gartenanlagen mit Baumbestand entlang der Bahnlinie. Die Fläche hat aufgrund der eingezwängten Lage inmitten Bahnlinie, Nationalstraße, örtlichen Straßen und Autobahnauffahrten sowie der damit einhergehenden Licht- und Lärmemissionen keine weitere Bedeutung für die Fledermausfauna. Fläche 31 Fläche in unmittelbarer Nähe zur N6 am Tossebierg, von ca. 3m hohen Felswänden umgeben, auf denen sich ein Sukzessionswald gebildet hat. Diese Gehölze sind Teil eines durchgehenden Gehölzstreifens, der sich entlang der Mamer weit nach Norden fortsetzt und schließlich in ein großes Waldgebiet (Stroosserbesch) mündet. Diese sind Bestandteil des FFH-Gebietes LU Vallée de la Mamer et de l Eisch. Die Fläche hat essenzielle Bedeutung für die lokale wie wandernde Fledermausfauna aufgrund: - der Strukturvielfalt und sehr guten Voraussetzungen als Jagdbiotop, - der Funktionen der Gehölze in ihrem größeren Zusammenhang als Leitlinie, die es auch Wald bewohnenden Arten ermöglicht, umliegende und geeignete Habitate aufzusuchen, - der möglichen Eignung der Felswände mit ihrem Spaltenreichtum als Quartier (Zwischen- und Winterquartier). Die Fläche kann als Pufferzone zum FFH-Gebiet betrachtet werden. Eine Bebauung dieser Fläche wird im Sinne des Artenschutzrechtes sehr wahrscheinlich einen erheblichen Eingriff für die Fledermausfauna bedeuten. Im Sinne einer FFH-VP sind jedoch keine erheblichen Einwirkungen auf die Schutzgüter des Gebietes LU zu erwarten. 10
11 Vor jeder weiteren Planung sollten deshalb detaillierte Untersuchungen der tatsächlichen Nutzung der Fläche und ihrer Bedeutung durchgeführt werden, um daraus geeignete Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen abzuleiten. Literatur: HARBUSCH, C. (2010): Die Fledermäuse des Naturwaldreservates Enneschte Bësch. Untersuchungsjahr In: Murat, D., 2011: Naturwaldreservate in Luxemburg, Bd. 8: Administration de la Nature et des Forêts, Luxemburg. TOBES, R & BROCKAMP, U. (2008): Naturwaldbericht (2008), Bd.2. Resultate der Waldstrukturaufnahme Betebuerger Bësch. Hrsg: Administration des Eaux et Forêts, Luxemburg, 74S. Kesslingen, Dr. Christine Harbusch Orscholzer Str. 15 D Perl-Kesslingen Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Christine.Harbusch@prochirop.de MWSt-Identifkationsnr.: LU IBAN: LU BIC: CCPLLULL 11
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