Karl-Heinz Niedermeyer Bamberger Str. 58, Berlin, Tel
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- Christa Brodbeck
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1 Karl-Heinz Niedermeyer Bamberger Str. 58, Berlin, Tel Friedens- und sicherheits- und verfassungspolitische Kriterien einer Entscheidung über die Wehrpflicht I. Ausgangslage Die gegenwärtige Debatte um die Zukunft der Wehrpflicht ist u.a. durch folgende Entwicklungen und Rahmenbedingungen bestimmt: - Die Präsenzstärke der Bundeswehr ist von 1989 bis heute von aus Soldaten zurückgegangen und soll bis 2010 auf sinken. - Die deutschen Streitkräfte bestehen heute zu mehr als 75 % aus Freiwilligen, während sie etwa 1976 weniger als 50 % Freiwillige hatten. Bei den verbleibenden handelt es sich zu einem erheblichen Teil um FWDL (Freiwillig zusätzlich Wehrdienst Leistende), die nur noch bedingt als Wehrpflichtige zu betrachten sind und nur noch zu einem Fünftel um Grundwehrdienstleistende GWDL - Der Verteidigungshaushalt (EPl 14) umfasst nur noch etwa den halben Prozentsatz am gesamten Bundeshaushalt im Vergleich zu den 60er Jahren. Er ist auf Grund haushaltspolitischer Zwänge und Vorentscheidungen für dieses Jahrzehnt auf etwa 25 Mrd. E. fest geschrieben. Der Anteil der Verteidigungsausgaben am Gesamthaushalt wird also planmäßig weiter sinken. - Auftrag und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sind nicht mehr durch die Fähigkeit zur Landesverteidigung, idealtypisch ausgestaltet in der Abwehr eines Angriffs einer konventionellen Massenarmee gegen Mitteleuropa bestimmt, sondern maßgeblich durch die Fähigkeit zur Krisenintervention außerhalb des Bündnisgebietes. - Auf die veränderte Bedrohungslage und die veränderte Aufgabenstellung der Bundeswehr reagierte die deutsche Verteidigungspolitik nicht nur mit einer kontinuierlichen Reduzierung der Präsenzstärke, sondern auch mit einer Verstärkung der Krisenreaktionskräfte auf Kosten der Hauptverteidigungskräfte (inzwischen wird unterschieden zwischen Einsatz-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräften), einer Veränderung, die mit der bereits genannten Verstärkung des Anteils von Berufs- und Zeitsoldaten auf Kosten des Anteil von Wehrpflichtigen korrespondiert. - Die Bundeswehr im Einsatz ist bei einer Einbeziehung der FWDL bereits jetzt eine reine Freiwilligenarmee. Wehrpflichtige sind nicht mehr nötig zur Erfüllung des aktuellen Verteidigungsauftrags und der Erfüllung der Bündnisverpflichtungen Deutschlands im Hinblick auf die europäische und globale Sicherheit, sondern nur noch zur Gewährleistung der durch eine potentielle veränderte Bedrohungslage in der Zukunft erforderte Rekonstitution der Bundeswehr, zur Sicherung der für ein derartiges Einsatzszenario erforderlichen Aufwuchsfähigkeit und zur Sicherstellung der Rekrutierung von geeigneten Zeit- und Berufssoldaten. - Als entscheidendes (innen-) politisches Argument für eine Aufrechterhaltung der Wehrpflicht trotz der veränderten Bedrohungs- und Auftragslage, den offenkundigen 1
2 strukturellen Veränderungen der Bundeswehr und der auf Grund des immer geringeren Anteils der tatsächlich einberufenen Wehrpflichtigen eines Jahrgangs wird die für die demokratische Kultur unverzichtbare enge Verbindung von Armee und Gesellschaft in Verbindung mit dem Wert eines verpflichtenden Dienstes für das Gemeinwesen, ein Argument, das ja für die Zeit des Fortbestands der Wehrpflicht auch den Zivildienst umfasst, ins Feld geführt. - Die Bundesregierung versteht den Beitrag der Bundeswehr zur Friedens- und Sicherheitspolitik der in das NATO-Bündnis, die transatlantische Partnerschaft, die GASP der EU und die Strukturen der Friedenssicherung der VN eingebundenen Mittelmacht Deutschland als militärischen Beitrag im Rahmen eines erweiterten Sicherheitsbegriffs, dessen Ziele durch das Zusammenwirken von politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen, rechtsstaatlichen, humanitären, sozialen und eben auch militärischen Initiativen und Maßnahmen erreicht werden sollen. (Vgl. Verteidigungspol. Richtlinien von 2003 Nr. 36) - Militärische und nichtmilitärische Komponenten der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik sind in gleicher Weise bestimmt durch die Prinzipien der Multilateralität und der Kooperation mit Bündnispartnern, Konfliktpartnern und Adressaten militärischer und nichtmilitärischer Hilfe. Als Partner im NATO-Bündnis, in der GASP der EU, in der transatlantischen Kooperation, als Mitwirkender am globalen Kampf gegen den Terrorismus, aber auch im globalen Kampf gegen Hunger, Armut und Unterentwicklung leistet Deutschland einerseits selbst definierte und verantwortete, im überwiegenden Maße aber durch Bündnis-Beschlüsse und Vereinbarungen der Internationalen Gemeinschaft definierte Beiträge zur Schaffung einer friedlicheren und sichereren Welt. - Die Chancen Deutschlands, eine Konzeption der Friedens- und Sicherheitspolitik, wie sie in der Koalitionsvereinbarung von 2002 ihren Niederschlag gefunden hat, also eine Konzeption, die nicht vorwiegend auf die Androhung und Anwendung militärischer Gewalt, sondern auf Instrumente von soft power, also wirtschaftliche Kooperation, die Ausstrahlung der europäischen Demokratie- und Wohlstandssphäre, die Ausbreitung der völkerrechtlichen Normierung der internationalen Beziehungen und den Abbau des Entwicklungsgefälles zwischen Nord und Süd setzt, mit dem Gewicht, das Deutschland mit Hilfe seiner Wirtschaftskraft und der Leistungsfähigkeit seines politischen und sozialen Systems aufbauen könnte, in den internationalen Beziehungen wirksam werden zu lassen, sind umso größer, je mehr die Beiträge Deutschlands zur globalen Sicherheit im Vergleich zu denen der Partner als angemessen und zugleich mit den Beiträgen der Partner kompatibel erscheinen. - Hinsichtlich der zentralen Komponenten seines Beitrags zur Friedens- und Sicherheitspolitik Europas und des Westens, dem Verteidigungsbeitrag und dem Beitrag zur öffentlichen Entwicklungshilfe wird Deutschland am ehesten mit den von ihrem wirtschaftlichen und politischen Potential vergleichbaren Staaten Großbritannien und Frankreich gemessen. Sowohl vom Anteil der Verteidigungsausgaben als auch der öffentlichen Entwicklungshilfe am BSP erscheinen die Anstrengungen Deutschlands im Vergleich zu Großbritannien und Frankreich als unter den eigenen Möglichkeiten liegend. Für den Verteidigungsbeitrag beträgt der Abstand zum NATO-Durchschnitt 1,43 % zu 2 % des BSP. (Zu den Zahlen vgl. die Studie von J. Schnell: Zur Reform der Bundeswehr aus ökonomischer Sicht.) - Zur Frage der Kompatibilität des sicherheitspolitischen Beitrags Deutschland mit den Beiträgen der wichtigsten Bündnispartner gehört auch die Frage der Wehrform: Dazu die Position von Manfred Opel in seinem Referat auf der Sitzung des FA 1 am : Unsere wesentlichsten Bündnispartner setzten die Wehrpflicht im Frieden aus. 2
3 Deutschland hat sich bei der Anwendung der Wehrpflicht ohne jede Not international isoliert. Eine europäische Armee (im Frieden), die das erklärte Fernziel der EU darstellt, ist mit Wehrpflichtigen undenkbar. Die Europäische Armee der Zukunft wird eine Freiwilligen-Armee sein oder es wird sie nicht geben. (Fettdruck von Manfred Opel) II. Der politische Kontext der Debatte über die Zukunft der Wehrpflicht: - Die notwendige Debatte um einen angemessenen Beitrag Deutschlands zur europäischen und globalen Sicherheit und der diesem Beitrag Rechnung tragenden Wehrstruktur wird überlagert durch zwei grundsätzliche ideologische Positionen in der Frage des Fortbestands der Wehrpflicht a) einem Pazifismus, der den Wehrdienst als Zwangsdienst mit dem Ziel der Ausbildung zum Töten von Menschen ( Soldaten sind Mörder) auch unter Berücksichtigung der Existenz des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung grundsätzlich abschaffen will; b) einem Verfassungspatriotismus, der auch auf der Grundlage der Erfahrung des Missbrauchs der Wehrpflicht durch den Nationalsozialismus, aber auch der geschichtlichen Erfahrung der Abschottung der als Berufsarmee organisierten Reichswehr gegenüber dem demokratischen Staat der Weimarer Republik in der Integration der Bundeswehr in den demokratischen Staat mit Hilfe der Wehrpflicht und der Leitbilder des Staatsbürgers in Uniform und der Inneren Führung eine nicht zuletzt von sozialdemokratischen Verteidigungsministern mitgestaltete Erfolgsgeschichte sieht, die nicht ohne Not beendet werden sollte. - Beiden Positionen ist entgegen zu halten: a) Eine Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland (eine Abschaffung der Wehrpflicht kommt aus verfassungs- und sicherheitspolitischen Gründen offensichtlich nicht in Frage) ist per se noch kein Schritt zu einer Welt ohne Krieg oder Armee. Dem fortbestehenden Zustand des strukturellen globalen Unfriedens (dem in Teilen der Welt durchaus tragfähige Strukturen von Frieden und Wohlstand gegenüber stehen) wird nur mit anderen Mitteln begegnet. b) Eine Bundeswehr als Freiwilligenarmee ist nicht per se weniger demokratisch als eine Wehrpflichtarmee. Dazu Manfred Opel: Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass die demokratisch kontrollierte und von Demokraten geführte Bundeswehr auch nur im Traum daran dächte, ein Staat im Staat zu sein oder werden zu wollen, selbst wenn sie eine reine Freiwilligenarmee wäre. - Deutschland hat mit den Veränderungen der Wende von (Auflösung des Warschauer Pakts, Lösung der Deutschen Frage, Beendigung der Restbestände des Besatzungsstatuts und Infragestellung der bisher anerkannten Grenzen der 3
4 Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr, Wiedergewinnung der vollen staatlichen Souveränität und Einnahme der Position einer normalen Mittelmacht mit globaler Verantwortung) von allen vergleichbaren westlichen Ländern den schärfsten Einschnitt in seine sicherheitspolitische Rahmenbedingungen zu verarbeiten. Die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht erscheint unter diesen Bedingungen trotz oder gerade wegen dieser radikal veränderten Bedrohungslage und dem dadurch radikal veränderten Auftrag der Bundeswehr als ein Element der Kontinuität, das es Deutschland ermöglicht, ohne größere Friktionen in diese neue globale Rolle hinein zu wachsen, ohne mit Bewusstseinsbeständen, die sich in der Zeit des Kalten Krieges und des wirtschaftlichen Aufstiegs der alten Bundesrepublik unter dem Schutz des NATO- Bündnisses entwickelt haben, radikal brechen zu müssen. Die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht wird begünstigt durch die anhaltend hohe Zahl von Kriegsdienstverweigerern, die Möglichkeit, unter Berufung auf gestiegene Anforderungen an den Soldatendienst die Tauglichkeitskriterien zu verschärfen und die Aussicht auf geburtenschwache Jahrgänge, Faktoren, welche die Problematik der schwindenden Wehrgerechtigkeit tendenziell entschärfen. Zugleich lassen sich mit Hilfe des bei einem Fortbestands der Wehrpflicht zugleich weiter bestehenden Zivildienstes scheinbar bestimmte durch Globalisierung und Strukturwandel erzeugten sozialen Verwerfungen wie die Massenarbeitslosigkeit und die zunehmenden Finanzierungsprobleme sozialer Dienstleistungen ebenso leichter bewältigen wie die durch die Verkleinerung der Armee bedingten Entscheidungen über die Auflösung von Armeestandorten. - Ein Festhalten an der Wehrpflicht ermöglicht es, vor allem durch die aus symbolischen Gründen wichtige Aufrechterhaltung einer höheren Präsenzstärke der Bundeswehr als sie mit einer vergleichbar effektiven (und vergleichbar teueren) Freiwilligenarmee möglich wäre, die notwendigen Entscheidungen über einen angemessenen friedens- und sicherheitspolitischen Beitrag Deutschlands, ausgedrückt in einer längerfristigen Neubestimmung des notwendigen Volumens des Verteidigungshaushalts, des Volumens des Haushalts für Entwicklungszusammenarbeit und der Anteile von militärischen und nichtmilitärischen Komponenten an den friedens- und sicherheitspolitischen Anstrengungen Deutschlands weiter hinaus zu schieben. III. Politische Konsequenzen einer Entscheidung für oder gegen die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht zum jetzigen Zeitpunkt - Eine Grundsatzentscheidung für die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht auf dem Bundesparteitag im November würde weder die Frage nach der mittelfristig notwendigen und angemessenen Wehrstruktur lösen noch sinnvolle Vorgaben für die Frage nach einem angemessenen Verteidigungsbeitrag Deutschlands liefern. Die offenen Fragen nach der Wehrgerechtigkeit und der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr insbesondere im Bereich der Krisenintervention würden fortbestehen und nur vertagt. - Eine Grundsatzentscheidung für eine Aussetzung der Wehrpflicht und die Umwandlung der Bundeswehr in eine reine Freiwilligenarmee wäre ebenfalls nur dann sinnvoll, wenn sie verbunden wäre mit der Bestimmung eines angemessenen Verteidigungsbeitrags und der Entscheidung für eine friedens- und sicherheitspolitische Konzeption Deutschlands, die über die Fortschreibung der bisherigen in erster Linie durch 4
5 haushaltspolitische Festlegungen bestimmten Strukturen, in denen keine klaren Prioritäten erkennbar sind, hinaus geht. - Für die Formulierung der hier geforderten neuen friedens- und sicherheitspolitischen Konzeption, welche die Entscheidung über die Wehrstruktur der Bundeswehr als abhängige Variable entscheidend bestimmen sollte, bieten sich zwei grundsätzliche Optionen a) Festlegung eines Verteidigungsbeitrags auf der Basis der von der NATO und in der weltweiten Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus formulierten Strategien, der dem Gewicht Deutschland als Mittelmacht mit globaler Verantwortung entspricht und mit den Verteidigungsbeiträgen etwa von Großbritannien und Frankreich vergleichbar ist. (Dies würde nach Berechnungen von J. Schnell in der genannten Studie eine Erhöhung des deutschen Verteidigungshaushalts um etwa ein Drittel erfordern.) Zusätzlich Einstellung einer Anschubfinanzierung für eine durchgreifende Reform der Bundeswehr, welche die bisherige Methode des Durchwurstelns beendet. Für die Verwirklichung dieser vor allem am Kriterium der Effektivität des deutschen Wehrbeitrags orientierten Option käme die Aufrechterhaltung einer Wehrpflichtarmee wohl nicht mehr in Frage. b) Eine bewusste Entscheidung für einen proportional niedrigeren Verteidigungsbeitrag Deutschlands im Vergleich zu den wichtigsten Partnerländern und eine Priorität der nichtmilitärischen Instrumente der Herstellung von Frieden und Sicherheit, die sich symbolisch vor allem in der raschen Verwirklichung des UNO-Ziels von 0,7 % des BSP für öffentliche Entwicklungshilfe, aber auch in zusätzlichen Anstrengungen für Zivile Friedensdienste, Wahlbeobachtungsmissionen, Struktur- und Aufbauhilfe für Transformationsländer, Steigerung der Heranführungsmittel für Beitrittsländer der EU, langfristige humanitäre Hilfe für von Katastrophen geschädigte Länder, Stärkung der Institutionen, die sich der völkerrechtlichen Lösung von Konflikten annehmen, Stärkung des UN-Systems und des Internationalen Strafgerichtshofs, Stärkung der Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen in den Abkommen über internationale Handelsbeziehungen, Verstärkung des Flüchtlingsschutzes u. ä. Maßnahmen ausdrücken. Wesentlicher Bestandteil einer solchen neuen friedens- und sicherheitspolitischen Konzeption muss auch eine Initiative Deutschlands zur Neubegründung und Aktivierung der nach 1989 in Gang gekommenen, inzwischen aber ins Stocken geratenen Anstrengungen zur nuklearen und konventionellen Abrüstung im globalen Maßstab sein. IV. Ein praktischer Vorschlag: Der einzige praktische Vorschlag zur Reform der Bundeswehr, der den in diesem Papier angedeuteten gegenwärtigen Grenzen der Veränderungsmöglichkeiten der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik Rechnung trägt, zugleich aber einen Schritt aus den hier skizzierten Dilemmata heraus führt, scheint mir in dem Konzept Manfred Opels zu liegen, das er für die Sitzung des FA I am mit dem Thema Zukunft der Wehrpflicht vorgelegt hat. Opel plädiert für die Gestaltung der Bundeswehr im Einsatz als reine Freiwilligenarmee und die Begrenzung des Wehrpflichtanteils auf einen dreimonatigen Grundwehrdienst. 5
6 Dieses Konzept möchte ich wegen der hier bei einem vergleichbaren Finanzrahmen möglichen größeren Effektivität der Bundeswehr, der Begrenzung der Problematik der Präsenzstärke, vor allem aber wegen sehr guter Antworten auf die Probleme der Wehrgerechtigkeit, der Rekrutierung geeigneter Zeit- und Berufssoldaten und der Rekonstitution und Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr ausdrücklich als derzeit umsetzbare praktische Lösung befürworten. Auch eine Entscheidung über diesen Vorschlag wäre aber aus meiner Sicht zu ergänzen um eine Grundsatzentscheidung über die mittelfristige Friedens- und Sicherheitspolitik Deutschlands, die sich bei einer Annahme des Vorschlags von Manfred Opel an der Option III b dieses Papiers orientieren müsste. 6
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