Mensch und Umwelt im Blick
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- Alexandra Flater
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1 Mensch und Umwelt im Blick Trassierungsgrundsätze Um die Belange von Mensch, Natur und Landschaft von Beginn der Planung an zu berücksichtigen und die Beeinträchtigungen zu minimieren, werden bei der Entwicklung der Trassen die folgenden Grundsätze angewendet: Bündeln mit bestehenden Freileitungen oder Verkehrswegen zur Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds möglichst direkte Verbindung zwischen den bestehenden Umspannwerken Wassertrüdingen und Eßlingen und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Ursheim zur Minimierung der Streckenlänge und der Eingriffe Die Querung von Siedlungen und Erholungsgebieten soll vermieden werden. ausreichende Abstände zu bewohnten Gebieten zur Einhaltung der Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder und Schall größtmögliche Vermeidung der Querung von Schutzgebieten und anderen Ausweisungen größtmögliche Vermeidung der Querung von Wäldern
2 So wird die Trasse entwickelt Suchraum: Zu Beginn wird ein Suchraum abgegrenzt, innerhalb dessen Trassenvarianten ermittelt werden. Öttingen Wemdorf Pappenheim Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Lage der bestehenden Umspannwerke Wassertrüdingen und Eßlingen und des neuen Umspannwerks im Raum Ursheim, der naturräumlichen Gegebenheiten und der Begrenzung durch Vogelschutz und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete. Der Suchraum wird mit den Regierungen von Mittelfranken, Schwaben und Oberbayern abgestimmt. Raumwiderstandsanalyse: Der Suchraum wird flächendeckend in vier Raumwiderstandsklassen (sehr hoch/hoch/mittel/gering) unterteilt. Die Einstufung erfolgt anhand der Empfindlichkeit gegenüber einer Freileitung oder einem Erdkabel (sehr hoher Raumwiderstand zum Beispiel bei Schutzgebieten, Siedlungen). Als Datenquellen dienen unter anderem Regionalpläne, Flächennutzungspläne, Schutzgebietsausweisungen, topografische Karten und das Raumordnungskataster. Ergebnis: Raumwiderstandskarte Grobtrassen mit Korridor: Auf Basis einer Raumwiderstandskarte werden innerhalb des Suchraums verschiedene Grobtrassenkorridore jeweils für Freileitung und Erdkabel entwickelt. Die Grobtrassen stellen erste denkbare Trassenverläufe dar, die möglichst in konfliktarmen Räumen verlaufen beziehungsweise mit bestehenden Leitungen oder Straßen gebündelt sind. Die Grobtrassenkorridore werden im weiteren Verfahren konkretisiert und hinsichtlich der Umwelt- und Raumverträglichkeit und der technischen Realisierbarkeit untersucht.
3 Beispielhafte Feintrassen mit Korridor: Innerhalb eines Korridors von 300 Metern beidseits der Grobtrassen erfolgt die Ermittlung der Feintrassen im Raumordnungsverfahren (ROV). Diese Feintrassen werden im ROV untersucht und verglichen, um eine Vorzugstrasse zu bestimmen, die mit anderen Nutzungen und Schutzgütern die geringsten Konflikte aufweist. Beispielhafte Detailtrasse: Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Bestimmung der parzellenscharfen Detailtrasse auf Basis der raumgeordneten Vorzugstrasse. Hierbei werden kleinräumige Ausweisungen (zum Beispiel einzelne Biotope) und weitere Anforderungen berücksichtigt. Die Regierung prüft den Planfeststellungsantrag, und bei Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen wird die Trasse durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
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5 Raumverträglichkeit und Raumordnungsverfahren Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie den jeweiligen Regionalplänen (Westmittelfranken, Augsburg, Ingolstadt) festgelegt. In den Regionalplänen sind für die einzelnen Belange flächige Vorrang- und Vorsorgegebiete ausgewiesen, in denen diesen Belangen ein besonderes Gewicht zukommt. Die entwickelten Trassenkorridore werden hinsichtlich der Umwelt- und Raumverträglichkeit untersucht und bewertet. Bei der Untersuchung der Raumverträglichkeit wird ermittelt, welche raumordnerischen Belange vom geplanten Vorhaben tangiert sind und ob überörtliche Auswirkungen zu erwarten sind. Für das Leitungsvorhaben sind insbesondere die nachfolgenden raumordnerischen Belange relevant: Siedlungswesen Natur und Landschaft Land- und Forstwirtschaft Rohstoffgewinnung Wasserwirtschaft Tourismus und Erholung Verkehr Bündelung und Trassenlänge Es wird untersucht, ob die beschriebenen Belange durch das geplante Vorhaben betroffen sind. Ist das der Fall, wird sachgebietsbezogen dargelegt, welche Auswirkungen zu erwarten sind und ob ein Konflikt mit den Erfordernissen der Landes- und Regionalplanung beziehungsweise mit den Ausweisungen der Flächennutzungspläne vorliegt. Etwaige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden dabei berücksichtigt.
6 Verwendete Datengrundlagen Raumordnung: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2006 Regionalplan Westmittelfranken (Region Nr. 8) Regionalplan Augsburg (Region Nr. 9) Regionalplan Ingolstadt (Region Nr. 10) Rauminformationssystem Bayern (Web Map Service) Raumordnungskataster Westmittelfranken Raumordnungskataster Landkreis Eichstätt Raumordnungskataster Landkreis Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen Raumordnungskataster Landkreis Donau-Ries Kartenwerke: Topografische Karte, 1: Amtliches Topografisch-Kartografisches Informationssystem (ATKIS-Daten) Luftbilder Flächennutzungspläne Infrastruktur: Deutsche Gasnetzkarte Deutsche Höchstspannungsnetzkarte Leitungsnetzkarte 20 und 110 Kilovolt lokale Gas- und Wassernetzkarte Umwelt: Natura Gebiete Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Schutzgebiete Bayern Biotope Bayern Standarddatenbögen und Managementpläne Natura Gebiete Ökokatasterflächen, Ökokontoflächen Waldfunktionsplanung Bodendenkmäler Baudenkmäler, landschaftsprägende Denkmäler Geotope Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete geplantes Wasserschutzgebiet Rastberggruppe Wassertrüdingen Aussichtspunkte Postkartenmotive Zonierungskonzept Altmühl Schlösser, Burgen Truppenübungsplätze Steinbruch für Fossiliensammler Altlastenverdachtsflächen Landkreis Donau-Ries Altlastenverdachtsflächen Landkreis Eichstätt Altlastenverdachtsflächen Landkreis Ansbach Altlastenverdachtsflächen Landkreis Weißenburg
7 Umweltvorsorge durch Planung Durch eine frühzeitige und umfassende Ermittlung und Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen eines Vorhabens soll es unter Umweltgesichtspunkten optimiert werden. Ebenso soll die Öffentlichkeit informiert werden. Das Vorsorgeprinzip wird geprägt durch: den Grundsatz der Frühzeitigkeit den Grundsatz der umfassenden Gesamtbewertung von betroffenen Umweltbelangen den Grundsatz der Einbeziehung in verwaltungsbehördliche Verfahren Planungsinstrument der Umweltvorsorge ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die UVP beruht auf europarechtlichen Vorgaben. Die wichtigste deutsche Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolgt sowohl auf der vorgelagerten Ebene der Raumordnung als auch auf der Ebene der konkreten Vorhabensgenehmigung (Planfeststellung). Welche Vorhaben UVP-pflichtig sind, regelt die Anlage 1 des UVPG. Im vorliegenden Fall ist die Nr relevant: Errichtung und Betrieb einer Hochspannungsfreileitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von mehr als 15 km und einer Nennspannung von 110 kv oder mehr
8 Schutzgüter und Vorhabenswirkungen Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung verfolgt einen spartenübergreifenden, integrativen Ansatz zur Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen. Dazu erfolgt eine Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbestandteile (Schutzgüter) sowie eine Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Die Schutzgüter nach UVPG: Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Klima/ Luft Landschaft Kultur- und Sachgüter Die Auswirkungen des Vorhabens werden für jedes Schutzgut betrachtet. Regelmäßig sind nachstehende Wirkfaktoren bei Hochspannungsleitungen zu berücksichtigen: direkte Flächeninanspruchnahme (Mastfußbereiche, Nebeneinrichtungen) Nutzungseinschränkungen durch Überspannung mit Leiterseilen (Siedlungsentwicklung, Wald) Schall (Korona-Entladungen) elektrische und magnetische Felder technische Überprägung des Landschaftsbilds Vogelschlaggefahr (Kollision mit Leiterseilen) vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigungen (Schall, visuelle Reize, stoffliche Emissionen, Nutzungseinschränkungen) Im Sinne der Umweltvorsorge sind konkrete Maßnahmen zu benennen, die zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen beitragen.
9 Trassenwahl auf Basis einer Raumwiderstandskarte (1) Entscheidend für die Umweltauswirkungen einer Hochspannungsleitung sind die Trassenwahl und die technische Ausgestaltung des Vorhabens. Überlagerung der Bestandsbewertungen: Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Wasser Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur und Sachgüter = Raumwiderstand Ergeben sich keine durchgehenden Trassenbereiche mit geringem Konfliktpotenzial, sind im Bereich der berührten Konfliktschwerpunkte Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, die von der technischen Regelbauweise abweichen (auf Basis der rechtlichen Vorgaben). Durch die Überlagerung der Einzelbewertungen zu den Schutzgütern gemäß UVPG werden Bereiche mit großen und mit weniger bedeutsamen Hindernissen für die Trassenführung sichtbar gemacht. Die Trassenführung erfolgt in Bereichen mit möglichst geringem Konfliktpotenzial.
10 Trassenwahl auf Basis einer Raumwiderstandskarte (2) Weil sich die Umweltauswirkungen einer Hochspannungsleitung in Kabelbauweise oder als Freileitung deutlich unterscheiden können, werden jeweils spezielle Raumwiderstandskarten erstellt. Dementsprechend werden für das Raumordnungsverfahren möglichst hindernisarme Trassen und Trassenalternativen für Kabel- und Freileitungslösungen entwickelt. Diesen Raumwiderstandskarten liegen komplexe Sachverhalte zugrunde, die eine Fokussierung auf die entscheidungserheblichen Hindernisse erforderlich machen. Diese Hindernisse unterscheiden sich für die technischen Lösungen Kabel und Freileitung. Die aus Sicht der N-ERGIE Netzgesellschaft günstigste Trasse wird als Vorzugstrasse bezeichnet. Die Vorzugstrasse und die erarbeiteten Alternativtrassen werden der Genehmigungsbehörde zur Beurteilung vorgelegt.
11 Verpflichtung Europäisches Naturerbe Zum Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt hat die EU unter dem Begriff kohärentes europäisches ökologisches Netz Natura 2000 zwei Richtlinien erlassen: die Vogelschutzrichtlinie, VSchRL (79/409/EWG) die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-RL (92/43/EWG) Im Untersuchungsgebiet für die Trassenfindung der geplanten 110-kV-Leitung liegen folgende Natura Gebiete: ➊ VS-Gebiet Nördlinger Ries und Wörnitztal ➋ VS-Gebiet Felsen und Hangwälder im Altmühltal und Wellheimer Trockental ➌ FFH-Gebiet Mausohrwochenstuben in der mittleren Frankenalb ➍ FFH-Gebiet Trauf der südlichen Frankenalb ➎ FFH-Gebiet Naturschutzgebiet Auwald bei Westheim ➏ FFH-Gebiet Wörnitztal ➐ FFH-Gebiet Trockenverbund am Rand des Nördlinger Rieses ➑ FFH-Gebiet Pfäfflinger Wiesen und Riedgraben bei Laub ➒ FFH-Gebiet Oberlauf der Ussel bis Itzing ➓ FFH-Gebiet Steinbruch Langenaltheim 11 FFH-Gebiet Steinbruch am Schrandelberg bei Langenaltheim 12 FFH-Gebiet Mittleres Altmühltal mit Wellheimer Trockental und Schambachtal 13 FFH-Gebiet Buchenwälder auf der Albhochfläche Ziel der Richtlinien ist die Errichtung, Erhaltung und Entwicklung eines kohärenten Schutzgebietsnetzes über ganz Europa. Damit sollen der Fortbestand oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tierund Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse sowie der Lebensräume und Brutstätten der Vogelarten gemäß Anhang 1 Vogelschutzrichtlinie gewährleistet werden (Art. 2 Abs. 2 FFH-RL). Führt das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Erhaltungsziele, ist es nur ausnahmsweise zulässig. Eine Prüfung der Verträglichkeit (FFH-VP) des Vorhabens mit den Zielen der VSchRL/FFH-RL erfolgt auf der vorgelagerten Planungsebene der Raumordnung und auf der Ebene der konkreten Vorhabensgenehmigung (Planfeststellung). Die N-ERGIE Netz GmbH nimmt ihre Verpflichtung zur Bewahrung des ökologischen Netzes Natura 2000 sehr ernst. Der Schutz der Natura Gebiete und eine Vermeidung von Gefährdungen der Erhaltungsziele haben bei allen Planungsüberlegungen einen hohen Stellenwert.
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