Deckblatt Nr. 3. Flächennutzungsplan

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1 Deckblatt Nr. 3 zum Flächennutzungsplan MARKT LAM LANDKREIS CHAM Planfertiger: Planungsstand:

2 2 Inhalt: A. Planteil mit Verfahrensvermerke B. Begründung 1. Einführung 1.1 Anlass, Begründung, Ziel und Zweck der Planung 1.2 Planungsgebiet 2. Sachbereiche 2.1 Lage im Naturraum 2.2 Verkehrsräumliche Lage 2.3 Naturschutz- und Landschaftspflege 2.4 Landwirtschaft 2.5 Forstwirtschaft 2.6 Flächen für Schutzmaßnahmen 3. Umweltbericht 3.1 Einführung 3.2 Bestandserfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 3.4 Maßnahmen zum Ausgleich 3.5 Allgemein verständliche Zusammenfassung Planverfasser: Markt Lam Paul Roßberger jun. 1. Bürgermeister Schulweg Lam Tel.: 09943/ Fax: 09943/

3 3 B. BEGRÜNDUNG 1. EINFÜHRUNG 1.1 Anlass, Begründung, Ziel und Zweck der Planung Der Markt Lam benötigt zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes dringend Sondergebietsflächen. Im Gemeindegebiet des Marktes Lam existieren derzeit nur zwei Lebensmittelmärkte mit Verkaufsflächen von max. 680 m² je Markt. Für ein Unterzentrum wie Lam ist diese Versorgung nicht mehr ausreichend. Auch im Hinblick auf eine Stärkung der heimischen Wirtschaftskraft soll durch die vorgelegte Planung ein Lebensmittel Vollsortimenter einschließlich Getränkemarkt mir einer max. Gesamtverkaufsfläche von m² ermöglicht werden. Sollte die Planung nicht realisiert werden, so ist eine Abwanderung der heimischen Kaufkraft in die umliegenden Gemeinden, v. a. in die Mittelzentren Bad Kötzting und Furth im Wald zu erwarten, da das derzeitige Angebot im Markt Lam nicht mehr den heutigen Ansprüchen der Bevölkerung gerecht wird. Aussagen des Regionalplanes: Der Markt Lam befindet sich gem. der Gliederung Bayerns in der Region 11 Regensburg. Bedingt durch die Grenznähe zur Tschechischen Republik gehört sie zu den ländlichen Teilräumen, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden sollen. In der zweiten Verordnung zur Änderung des Regionalplans Region Regensburg vom 26. Januar 2011 (in Kraft getreten am 01. März 2011) ist der Markt Lam als Unterzentrum bestimmt, welches bevorzugt zu entwickeln ist. Die darin aufgezählten Unterzentren, zu denen auch der Markt Lam zählt sollen zur Sicherung und Herstellung einer gleichwertigen flächendeckenden Versorgung bevorzugt als Unterzentren entwickelt werden. 1.2 Planungsgebiet Das Planungsgebiet Sondergebiet in Lam für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lam liegt in der Gemarkung Lam und umfasst eine Fläche von ca. 0,71 ha. Die Flurnummern 290, 317/3 und 245/1 der Gemarkung Lam sind Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung. Der überplante Bereich liegt nördlich des Bahnhofs Lam und südlich der Staatsstraße 2138 und grenzt unmittelbar an diese an. Im Osten und im Westen grenzen bebaute Flächen an das geplante Sondergebiet an. Im Planteil ist der derzeit gültige Flächennutzungsplan, begrenzt auf das Planungsgebiet, dargestellt.

4 4 2. SACHBEREICHE 2.1 Lage im Naturraum Das Untersuchungsgebiet liegt nach Ssymank in der naturräumlichen Haupteinheit Oberpfälzer und Bayerischer Wald und nach Meynen/Schmithüsen in der Naturraum Einheit Hinterer Bayerischer Wald (Quelle: LfU). Der Hintere Bayerische Wald ist eine von ausgedehnten Wäldern charakterisierte Mittelgebirgslandschaft. Er liegt auf einer breiten Aufwölbungszone, deren höchste Erhebungen Arber (1456 m ü. NN) und Rachel (1453 m ü. NN) sind. Der Nordwestteil gliedert sich in drei herzynisch streichende Rücken. Im Untergrund stehen Gabbro-Amphibolite, Glimmerschiefer, Gneise und Granitintrusionen an. In 900 bis 1100 m ü. NN befinden sich Karseen; Moränenreste reichen bis auf 800 m ü. NN herunter. In dem bis auf wenige Grünlandbereiche bewaldeten Gebiet dominieren Fichtenforste, bei Zwiesel und Kaitersberg befinden sich nur noch schwachwüchsige Birken, Kiefern und Wacholder. In den Höhenlagen sind vielfach Windwurfschäden in den Fichtenforsten zu bemerken. Neben der forstlichen Nutzung kommt dem Fremdenverkehr hohe Bedeutung zu. Natürliche Wälder, Quellen, Bäche, Hoch- und Niedermoore und sowie Trockenstandorte sind die relevanten Lebensräume der Landschaft. Das Arbermassiv, das sich durch Latschenkrummholzbestände und subalpine Vegetation im Gipfelbereich auszeichnet, und das Falkensteinmassiv sind sehr wertvolle Bereiche, da sie aufgrund des großen Anteils naturnaher Wälder Ausgleichsräume in der ansonsten agrarisch genutzten Region darstellen. Die kaum erschlossenen Grenzkammwälder sind geeignete Rückzugsräume für Auerwild und Luchs, der Bereich des Regens ist Fischottergebiet. Allerdings sind die Urwaldbestände auf geringe Reste zusammengeschrumpft, so in den Waldschutzgebieten Höllenbachspreng, Mittelsteighütte und Arberseewand. Problematisch ist neben der Gewässerversauerung die zunehmende Erschließung der Wälder, Schädigung der Forste durch die Luftbelastung und die ungelenkte Erholungsnutzung z.b. am Arber. Große Bereiche im Zentrum der Landschaft werden vom Nationalpark "Bayerischer Wald" eingenommen. Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet wird durch die bestehende Staatsstraße 2138 durchschnitten. 2.2 Verkehrsräumliche Lage Die verkehrsrechtliche Erschließung erfolgt ausschließlich über die Staatsstraße 2138 an den überregionalen Verkehr. Zur sicheren Zufahrt zum Planungsgebiet ist eine Linksabbiegespur an der St 2138 zu errichten. Über die Zufahrt zum Planungsgebiet sollen auch die Anwesen Bahnhofstraße 9 und 10 erschlossen werden. 2.3 Naturschutz- und Landschaftspflege Das Planungsgebiet liegt weder in einem Naturschutz- noch in einem Landschaftsschutzgebiet. 2.4 Landwirtschaft Auf den betroffenen Flurnummern herrscht derzeit Landwirtschaft mit intensiver Grünlandnutzung vor. 2.5 Forstwirtschaft Aus forstwirtschaftlicher Sicht sind keine Waldflächen betroffen.

5 5 2.6 Flächen für Schutzmaßnahmen Unter Schutz stehende Landschaftsteile sind von der geplanten Flächennutzungsplanänderung nicht betroffenen. 3. UMWELTBERICHT 3.1 Einführung Im Markt Lam soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes dringend benötigtes Bauland für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden. Innerhalb des Marktes Lam liegt das Planungsgebiet direkt an der Staatsstraße Im Süden, Osten und Westen des Planungsgebietes grenzen bereits bebaute Flächen an. Im Hinblick auf eine sinnvolle Nachverdichtung und die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz, ist die Lage des Planungsgebietes geradezu prädestiniert für Schaffung von Einzelhandelsflächen im Bereich Lebensmittel. Als umweltrelevante Ziele sind neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen und der Immissionsschutz-Gesetzgebung insbesondere ökologisch optimierte Lösungen der Freianlagen in Verbindung mit dem bestehenden Landschaftsgebiet und Biotopflächen zu nennen. 3.2 Bestandserfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Wasser Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers ist durch das geplante Sondergebiet nicht zu erwarten. Der Versiegelungsgrad wird bei ca. 0,80 anzusiedeln sein. Die bisher weitgehend unbeeinträchtigte Versickerung der Niederschläge auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die Versiegelung, wie sie durch das geplante Sondergebiet beabsichtigt ist, gestört. Aufgrund des Anschlusses an die gemeindliche Kanalisation sind im Planungsgebiet Auswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten Schutzgut Mensch Das Gebiet ist durch Lärmemissionen durch den Bahnhof Lam und die Staatsstraße 2138 vorbelastet. Eine Erhöhung des Verkehrslärms durch die Neuanlage von Verkehrswegen und Stellplätzen ist in einem mäßigen Umfang zu erwarten. Mit entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan sind keine erheblichen Belastungen für die angrenzenden Gebiete und auf das Schutzgut Mensch zu erwarten Schutzgut Kultur und Sachgüter Nicht vorhanden Schutzgut Boden Im Planungsgebiet besteht der Untergrund aus leichtem bis mittelschwerem, lösbarem Boden und kiesigen Schluff. Der Untergrund erschwert die Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort. Durch das geplante Sondergebiet werden landwirtschaftlich genutzte Böden überbaut und natürliche Bodenschichten zerstört. Durch die Anlage von Ausgleichsflächen außerhalb des Planungsgebietes und die damit verbundene Aufwertung dieser Bereiche sind Auswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.

6 Arten und Lebensräume Der gesamte Geltungsbereich ist durch landwirtschaftliche Nutzung mit Grünlandnutzung geprägt. Im Hinblick auf Beachtung des gesetzlichen Gebotes zur Vermeidung und zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft sind die zu erwartenden Umweltauswirkungen als mittlere Erheblichkeit einzustufen Schutzgut Landschaftsstruktur und Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet liegt nach Meynen/Schmithüsen in der Naturraum Einheit Hinterer Bayerischer Wald (Quelle: LfU). Der Hintere Bayerische Wald ist eine von ausgedehnten Wäldern charakterisierte Mittelgebirgslandschaft. Natürliche Wälder, Quellen, Bäche, Hoch- und Niedermoore und sowie Trockenstandorte sind die relevanten Lebensräume der Landschaft. Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet wird durch die bestehende Staatsstraße 2138 durchschnitten. Das geplante Sondergebiet stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild der für das Gebiet typischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft dar. Es werden Festsetzungen zum Erhalt und Schutz des Landschaftsbildes getroffen. 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, wie sie durch das geplante Sondergebiet entstehen, werden durch umfangreiche Vermeidungsmaßnahmen möglichst gering gehalten. Unvermeidbare Eingriffe werden soweit als möglich reduziert. Hierzu dient vor allem die Durchgrünung des Planungsgebietes und eine geringmöglichste Versiegelung von Flächen. 3.4 Maßnahmen zum Ausgleich Zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wird die Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes herangezogen. Der für diesen Eingriff erforderliche Ausgleich wird im Bebauungsplan geregelt. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen außerhalb des Planungsgebietes erfolgen. 3.5 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Auswirkungen der mit dieser Flächennutzungsplan-Änderung verbundenen Maßnahmen sind insgesamt mit den Vermeidungsmaßnahmen von geringer Erheblichkeit Schutzgut Wasser Mensch Kultur und Sachgüter Boden Arten und Lebensräume Landschaftsstruktur und Landschaftsbild Erheblichkeit nicht betroffen mittlere Erheblichkeit

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