Strafrecht Allgemeiner Teil. Subjektiver Tatbestand. Tatbestand beim vorsätzlichen vollendeten Begehungserfolgsdelikt

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1 Strafrecht Allgemeiner Teil Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des internationalen Strafrechts Prof. Dr. iur. Frank Meyer LL.M. (Yale) Subjektiver Tatbestand Tatbestand beim vorsätzlichen vollendeten Begehungserfolgsdelikt 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg b) Tathandlung c) Kausalität zwischen Handlung und Erfolg d) Objektive Zurechnung des Erfolges 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz: Wissen + Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandselemente b) evtl. weitere Merkmale: Absichten, Beweggründe, Gesinnungsmerkmale Seite 3 1

2 Funktion des subjektiven Tatbestandes Ausfluss der personalen Unrechtslehre befasst sich mit subjektiver Zurechnung der obj. Tatbestandsmerkmale und umschreibt ggf. zusätzlich erforderliche innere Merkmale, die bei Verwirklichung des obj. Tatbestandes vorliegen müssen subjektive Zurechnung verlangt Kenntnis der Tatumstände (intellektuelles Element) und Wollen (voluntatives Element) der Tatverwirklichung weder Unrechtsbewusstsein (Kenntnis der Bewertung der Tat als Unrecht) noch Wissen um Strafbarkeit sind für Zurechnung erforderlich Seite 4 Inhalte des subjektiven Tatbestandes umfasst Vorsatz und allfällige weitere Merkmale weitere Merkmale sind Absichten, Beweggründe, Gesinnungsmerkmale; z.b. «zur Aneignung» und «um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern» bei Art. 139 Abs. 1 StGB «aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid» bei Art. 114 StGB Seite 5 Vorsatz 2

3 Tatbestand beim vorsätzlichen vollendeten Begehungserfolgsdelikt 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg b) Tathandlung c) Kausalität zwischen Handlung und Erfolg d) Objektive Zurechnung des Erfolges 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz: Wissen + Willen bzgl. aller objektiven Tatbestandselemente b) evtl. weitere Merkmale: Absichten, Beweggründe, Gesinnungsmerkmale Seite 7 Gesetzliche Regelung Art. 12 Abs. 2 StGB: «Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.» kognitives/ intellektuelles Element Vorsatz voluntatives/ emotionales Element Merke: Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Merkmale des Tatbestandes erstrecken!. Seite 8 Bezugsgegenstand des Vorsatzes deskriptive Tatbestandsmerkmale normative Tatbestandsmerkmale Kausalverlauf nicht: objektive Strafbarkeitsbedingung Seite 9 3

4 Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale Deskriptive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf natürliche Eigenschaften von Personen und Objekten. Ihr Vorhandensein kann empirisch oder durch Berechnung festgestellt werden Eigenschaften, die durch Betrachten, Messen etc. verifiziert werden können Beispiel: Person von mehr als 16 Jahren i.s.v. Art. 188 Ziff. 1 StGB (Sexuelle Handlungen mit Abhängigen) Normative Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf Eigenschaften, die auf einer sozialen bzw. rechtlichen Regel beruhen Eigenschaften, die in Zusammenhang mit einer Regel stehen und daher neben Faktenkenntnis eine Parallelwertung in der Laiensphäre erfordern Beispiel: fremd i.s.v. Art. 139 Ziff. 1 StGB (Diebstahl) Wichtig ist die Unterscheidung zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen bei der Abgrenzung der verschiedenen Irrtumskonstellationen. Seite 10 Beispielsfall 1 Jägermeister Fritz geht an einem schönen Herbsttag durch einen Lärchenwald und erblickt dabei einen Jagdvogel. Er denkt sich, dass es sich um einen wildlebenden Sperber handelt, der zur Jagd freigegeben ist. In Wirklichkeit aber handelt es sich hierbei um einen Habicht, der jemand anderem gehört. In dieser fälschlichen Annahme schiesst er auf den Vogel. Wie wirkt sich der Irrtum rechtlich aus? Zeitpunkt Prinzip der Simultaneität bzw. Koinzidenz Vorliegen zum Zeitpunkt der tatbestandlichen Ausführungshandlung dolus subsequens und dolus antecedens sind unbeachtlich Seite 12 4

5 Zeitliche Abgrenzung der Vorsatzrelevanz strafbarer Vorsatz dolus antecedens Versuchsbeginn dolus directus 1. Grades / dolus directus 2. Grades / dolus eventualis dolus subsequens Beendigung der Tat t Seite 13 Vorsatzarten dolus directus 1. Grades dolus directus 2. Grades dolus eventualis «Absicht» Zielgerichtetes Wollen Erfolg ist Ziel des Täterhandelns, wird unbedingt angestrebt, muss aber nicht Endziel oder Motiv des Täters sein Wissen in Form einer Möglichkeitsvorstellung bzgl. des Erfolgseintrittes «Wissen» Sicheres Wissen um den künftigen Erfolgseintritt: Erfasst werden auch ggf. unerwünschte Nebenfolgen Mitbewusstsein und ggf. Parallelwertung in der Laiensphäre ausreichend «Eventualvorsatz» Wenigstens Möglichkeitsvorstellung hinsichtlich des Erfolges Täter muss den Erfolg billigend in Kauf nehmen Wollen: keine motivationale Bedeutung; Täter lässt sich trotz Wissen nicht von Tatbestandsverwirklichung abhalten Seite 14 Beispielsfall 2 Bombenbauer Freddy möchte endlich seinen Erzfeind Hans aus dem Weg schaffen. Hierfür hat er eine neuartige Bombe gebaut. Eines Tages geht Freddy ins Büro von Hans und befestigt die Bombe in einer seiner Tischschubladen. Freddy weiss, dass die Sekretärin von Hans jeden Tag im selben Büro arbeitet. Dass sie bei seinem Bombenanschlag womöglich ums Lebens kommen wird, findet er zwar nicht gut, aber um seinem Ziel, Hans für allemal loszuwerden, näher zu kommen, sieht er diese Möglichkeit als unvermeidliche Folge seiner Handlung an. Tatsächlich geht die Bombe in die Luft. Hans und seine Sekretärin kommen dabei ums Leben. Mit welcher Vorsatzform hat Freddy in Bezug auf Hans und seine Sekretärin gehandelt? 5

6 Abgrenzung zur Fahrlässigkeit dolus eventualis luxuria negligentia «Eventualvorsatz» «Bewusste Fahrlässigkeit» Wenigstens Möglichkeitsvorstellung hinsicht- möglich Täter hält den Erfolg für lich des Erfolges «Unbewusste Fahrlässigkeit» Täter verkennt sorgfaltswidrig die Möglichkeit des Erfolgseintritts Täter muss den Erfolg billigend in Kauf nehmen Täter vertraut aber sorgfaltswidrig auf den Nichteintritt des Erfolges Seite 16 Beispielsfall 3 (in Anlehnung an BGE 130 IV 58) A fuhr mit seinem Personenwagen VW Corrado von Hochdorf in Richtung Gelfingen. Kurz nach Hochdorf schloss B mit seinem Wagen auf. A fühlte sich offenbar vom dicht hinter ihm herfahrenden B provoziert und fuhr mit übersetzter Geschwindigkeit in Richtung Gelfingen. Dabei wurde er vom B in geringem Abstand verfolgt. In der Folge entwickelte sich zwischen den beiden Lenkern ein spontanes Autorennen. B überholte erst A, dann A wieder B, jeweils mit Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h. Beide Autofahrer rasten eng hintereinander bzw. teilweise nebeneinander mit einer Geschwindigkeit von rund km/h in das Dorf Gelfingen hinein, wo A rund 150 Meter nach der Ortstafel die Herrschaft über seinen Wagen verlor und ins Schleudern geriet, wobei er schliesslich zwei jugendliche Fussgänger auf dem Trottoir tödlich verletzte. B fuhr am Tatort vorbei, ohne sich weiter um das Unfallgeschehen zu kümmern. Können A und B wegen vorsätzlicher Tatbegehung verfolgt werden? Beispielsfall 4 (BGer, Urteil v , 6B 25/2012) Architekt A baut für den B ein Chalet. Dabei beachtet er bestimmte allgemein anerkannte Regeln der Baukunde nicht, sodass zwischen allen Türschwellen und Türen mangelhafte Isolationen bestehen und zudem bestimmte Lüftungseinrichtungen im Heizungsraum nicht eingebaut werden. Unglücklicherweise ist die Gasheizung in dem Chalet defekt. In der Nacht strömt deshalb das Kohlenmonoxid aus dem Heizungsraum in die Wohnräume. An diesen giftigen Emissionen erstickt der B während der Nacht. Ist das Handeln des A als vorsätzlich oder fahrlässig einzustufen? 6

7 Sonstige subjektive Merkmale Tatbestand beim vorsätzlichen vollendeten Begehungserfolgsdelikt 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg b) Tathandlung c) Kausalität zwischen Handlung und Erfolg d) Objektive Zurechnung des Erfolges 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz: Wissen + Willen bzgl. aller objektiven Tatbestandselemente b) evtl. weitere Merkmale: Absichten, Beweggründe, Gesinnungsmerkmale Seite 20 Gegenstand subjektive Tatbestandsmerkmale, die im objektiven Tatbestand kein Gegenstück haben Erscheinungsformen: besondere Absichten Beweggründe Gesinnungsmerkmale Seite 21 7

8 Besondere Absichten einzelne Delikte verlangen zusätzlich zum Vorsatz bzgl. obj. Tatumstände eine besondere Absicht Tatbestand verzichtet auf den Eintritt des eigentlich angestrebten Erfolgs und begnügt sich mit entsprechender Absicht eigentliches Handlungsziel ohne Verankerung im obj. Tatbestand (sog. überschiessende Innentendenz) Seite 22 Besondere Absichten Beispiele: kupiertes Erfolgsdelikt: Auf objektiver Seite wird auf einen regelmässig als Folge der Handlung eintretenden Erfolg verzichtet, der gleichwohl beabsichtigt sein muss, vgl. Art. 303 StGB verkümmert-zweiaktiges Delikt: Von zwei für den Deliktserfolg nötigen Handlungen wird nur eine auf der objektiven Seite gefordert, während zweiter Akt beabsichtigt werden muss, vgl. Art. 240 Abs. 1 StGB Bereicherungs- und Zueignungsabsichten, vgl. Art. 139 Abs. 1, StGB, Art. 146 Abs. 1 StGB Seite 23 Beweggründe Gesetz stellt auf den Beweggrund, also das Motiv des Täters ab Abgrenzung zur Absicht: Motiv ist der hinter dem Verhalten des Täters liegende innere Antrieb; die Absicht bezieht sich auf das vor ihm liegende Handlungsziel Beispiele: «besonders verwerflicher» Beweggrund beim Mord (Art. 112 StGB) «selbstsüchtige Beweggründe» bei der Verleitung und Beihilfe zu Selbstmord (Art. 115 StGB) Seite 24 8

9 Gesinnungsmerkmale Gesinnungsmerkmale enthalten ein allgemeines Werturteil in Bezug zu Tat und Tatausführung Sammelbegriff als Ersatz für exakte Umschreibungen aus rechtsstaatlicher Sicht (Bestimmtheit!) teilweise problematisch Beispiele: «besonders skrupelloses» Handeln bei Mord (Art. 112 StGB) «gemeine Gesinnung» beim Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) Seite 25 Zur Nachbereitung (Pflichtlektüre) STRATENWERTH, Allgemeiner Teil I: Die Straftat, 4. Auflage 2011, 9, S DONATSCH/TAG, Strafrecht I Verbrechenslehre, 9. Auflage 2013, 9, S (alternativ) 9

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