13. Wahlperiode Personenverkehrskonzeption des Landes bei Streichung von Interregio-Zugverbindungen durch die Deutsche Bahn AG
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- Anton Schuster
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1 13. Wahlperiode Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Personenverkehrskonzeption des Landes bei Streichung von Interregio-Zugverbindungen durch die Deutsche Bahn AG Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. über den Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG zum Fortbestand der Interregio-Verbindungen in Baden-Württemberg sowie zur Neuregelung des Verhältnisses von Fern- und Nahverkehr auf der Schiene; 2. in diesem Zusammenhang: welches die wesentlichen Ziele und Elemente der Konzeption der Landesregierung hierbei sind; 3. hierzu: welche Optionen es für die Zeit nach dem Fahrplanwechsel Ende 2002 gibt, und welcher von ihnen sie Priorität einräumt; 4. ob in den Fällen von der DBAG künftig aufgegebener Interregio-Zugverbindungen eine europaweite Ausschreibung der dann neuen Schienenpersonennahverkehre vorgesehen ist, um in diesem Bereich wettbewerbliche Strukturen zu schaffen; 5. in diesem Zusammenhang insbesondere: ob es möglich und, gegebenenfalls, zweckmäßig ist, die betroffenen IR- Strecken jeweils separat auszuschreiben, da sie landesweit verkehrsgeografisch und in ihrer jeweiligen verkehrlichen Funktion nicht vergleichbar sind; wie das im letzten Jahr abgegebene Angebot der Mittelthurgau-Bahn zum Betreiben der Schwarzwald- und/oder Südbahn zu bewerten ist; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 6. ob dort, wo IR-Züge gestrichen und Ersatzverkehre nicht geschaffen worden sind, Störungen beim Integralen Taktfahrplan aufgetreten sind, gegebenenfalls, welchen Umfangs und: wie sie sich beseitigen ließen; 7. wie sie sicherstellen wird, dass der Bund nicht aus seiner Finanzverantwortung für den Fernverkehr entlassen wird, und wie sich unter dieser Voraussetzung eine Übernahme der von Streichungen betroffenen IR-Zugverbindungen als neue Schienenpersonennahverkehre durch das Land auswirken würde auf die Fortschreibung der Verteilung der Regionalisierungsmittel des Bundes, das heißt insbesondere, in welcher Höhe die bisher auf Baden-Württemberg entfallende Quote aufgestockt werden müsste; 8. ob im Falle einer solchen Übernahme durch das Land eine Qualitätsoffensive durchgeführt werden kann, um das vorhandene Fahrgastpotenzial auf diesen Bahnstrecken voll ausschöpfen zu können; 9.über die Chance der Sicherstellung, dass auch künftig das Baden-Württemberg-Ticket und das Schöne-Wochenend-Ticket der DB AG beim Übergang der Fahrgäste von privaten Zuganbietern auf das Netz der DB AG in vollem Umfang Gültigkeit haben wird Berroth, Pfister und Fraktion Begründung Es ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG im Zuge der Realisierung ihrer neuen, stärker betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmensstrategie im Personenfernverkehr auch die Interregio-Zugverbindungen in unserem Land auf den Prüfstand gestellt hat. Das Ergebnis: Vollständige oder partielle Herausnahme von Zugpaaren aus dem Fahrplan der Interregio-Verkehre und dies, obgleich der Bund nach Artikel 87 e GG ein an den Verkehrsbedürfnissen ausgerichtetes Angebot im Personenfernverkehr zu gewährleisten hat. Zunächst sollte die Landesregierung wie bisher in Verhandlungen mit der DB AG zu erreichen versuchen, dass möglichst gar keine IR-Relation in Baden-Württemberg gestrichen wird, also auch schon vom Fahrplan genommene IR-Züge wieder eingesetzt werden. Zugleich jedoch ist die Landesregierung verkehrspolitisch gefordert, eine eigene Konzeption für den Fall des Eintretens endgültiger massiver Streichungen zu erstellen, um die Chance zu nutzen, neue und auch attraktivere Personenschienenverkehre zu installieren. Dabei muss es Ziel und Aufgabe sein, sicherzustellen, dass in keiner Region Defizite bei Anbindungen an den Personenfernverkehr entstehen und auch die erreichte hohe Vertaktung (ITF) nicht gefährdet wird. Es ist legitim und nur konsequent, wenn über eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel ein finanzieller Ausgleich der Mehrkosten bei der Übernahme zusätzlicher Personennahverkehrsleistungen gefordert wird. Dies gilt es bei der anstehenden Revision der Verteilung der Regionalisierungsmittel in Verhandlungen mit dem Bund zu berücksichtigen. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Juli 2001 Nr /274 nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten 1. über den Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG zum Fortbestand der Interregio-Verbindungen in Baden-Württemberg sowie zur Neuregelung des Verhältnisses von Fern- und Nahverkehr auf der Schiene. Zu 1.: Die DB AG hatte angekündigt, der Landesregierung bis Mitte des Jahres ein so genanntes Integriertes Personenverkehrskonzept für den Nah- und Fernverkehr in Baden-Württemberg für die Jahre 2003 ff. vorzulegen, in dem auch über den Fortbestand von Fernverkehrs-Verbindungen Aussagen getroffen werden sollten. Leider ist dies bislang noch nicht geschehen. 2. In diesem Zusammenhang: Welches sind die wesentlichen Ziele und Elemente der Konzeption der Landesregierung hierbei? Zu 2.: Die Position des Landes zur Frage des Fortbestandes der Interregio-Linien in Baden-Württemberg und zum Verhältnis von Nah- und Fernverkehr ist eindeutig: a) Fern- und Nahverkehr müssen in den Knoten optimal miteinander verknüpft werden. Auf den Schienenstrecken in Baden-Württemberg, auf denen sich heute Nah- und Fernverkehr zu einem durchgängigen Angebot im 1-Stunden-Takt ergänzen, wird das Land darauf bestehen, dass das derzeitige Bedienungsangebot im Fernverkehr nicht verschlechtert wird. Nur so können die Ziele des vom Land stufenweise eingeführten Integralen Taktfahrplans, wie er heute bereits auf rund 90 % des DB-Netzes in Baden- Württemberg umgesetzt ist, realisiert werden. b) Der Interregioverkehr ist bei der Bahnreform und der Abfassung des Regionalisierungsgesetzes eindeutig dem Fernverkehr zugeordnet worden. Die Sicherstellung der Bevölkerung mit Fernverkehrsangeboten ist nach dem Wortlaut des Art. 87 e GG eindeutig Aufgabe des Bundes und nicht des Landes. Eine Ausschreibung entfallender Interregioverkehre durch die Landesregierung ist deshalb aus rechtlichen Gründen nicht möglich. c) Das Land wäre allerdings bereit, die durch die Haltung von Bund und DB AG entstehende Lücke im Verkehrsangebot zu füllen und im Nahverkehr Ersatzverkehre für wegfallende Fernverkehrsangebote zu bestellen, wenn der Bund die Regionalisierungsmittel entsprechend aufstockt, da bei der Bemessung der Höhe der Regionalisierungsmittel nur der Nahverkehr als Maßstab herangezogen worden ist. d) In der Frage, ob die heutigen Interregioleistungen als Interregio oder Intercity fortbestehen, ist das Land offen. Das Land besteht allerdings auf der Fortführung der heutigen Interregio-Linien als Fernverkehr. 3
4 3. Hierzu: Welche Optionen gibt es für die Zeit nach dem Fahrplanwechsel Ende 2002, und welcher von ihnen räumt die Landesregierung Priorität ein? 4. Ist in den Fällen von der DB AG künftig aufgegebener Interregio-Zugverbindungen eine europaweite Ausschreibung der dann neuen Schienenpersonennahverkehre vorgesehen, um in diesem Bereich wettbewerbliche Strukturen zu schaffen? 5. In diesem Zusammenhang insbesondere: Ist es möglich und, gegebenenfalls, zweckmäßig, die betroffenen IR- Strecken jeweils separat auszuschreiben, da sie landesweit verkehrsgeografisch und in ihrer jeweiligen verkehrlichen Funktion nicht vergleichbar sind? Wie ist das im letzten Jahr abgegebene Angebot der Mittelthurgau-Bahn zum Betreiben der Schwarzwald- und/oder Südbahn zu bewerten? 7. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Bund nicht aus seiner Finanzverantwortung für den Fernverkehr entlassen wird, und wie sich unter dieser Voraussetzung eine Übernahme der von Streichungen betroffenen IR-Zugverbindungen als neue Schienenpersonennahverkehre durch das Land auswirken würde auf die Fortschreibung der Verteilung der Regionalisierungsmittel des Bundes, das heißt insbesondere, in welcher Höhe die bisher auf Baden-Württemberg entfallende Quote aufgestockt werden müsste? 8. Kann im Falle einer solchen Übernahme durch das Land eine Qualitätsoffensive durchgeführt werden, um das vorhandene Fahrgastpotenzial auf diesen Bahnstrecken voll ausschöpfen zu können? Zu 3. bis 5., 7. und 8.: Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Bayern auf die im vergangenen Jahr angekündigten Streichungen bei den Interregio-Verbindungen reagiert und den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs in den Bundesrat eingebracht. Dieser sieht vor, dass im Schienenpersonenfernverkehr mindestens 180 Mio. Zugkilometer pro Jahr bundesweit gefahren werden, was dem Status quo entspricht. Damit soll die verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes konkretisiert werden. Neben der Bundesratsinitiative prüft das Ministerium für Umwelt und Verkehr weitere, auch rechtliche Schritte, um den Bund zur Einhaltung seiner Pflichten aus Artikel 87 e GG anzuhalten. Unbeschadet des Ausgangs der oben genannten Bundesratsinitiative sowie der zu Nr. 2 gemachten Ausführungen wird das Land nach Vorlage der Integrierten Personenverkehrskonzeption der DB AG und unter Berücksichtigung des im Januar diesen Jahres vorgelegten Angebots der Mittelthurgau-Bahn für die Bedienung von Regionalexpress- und bisherigen Interregio-Verkehren auf der Südbahn für alle einschlägigen Bahnstrecken mögliche Fahrplan- und Betriebskonzepte für die Jahre 2003 ff. prüfen. 6.Sind dort, wo IR-Züge gestrichen und Ersatzverkehre nicht geschaffen worden sind, Störungen beim Integralen Taktfahrplan aufgetreten, gegebenenfalls, welchen Umfangs und: wie ließen sie sich beseitigen? Zu 6.: Die Streichung von Interregio-Verbindungen durch die DB AG hat auch dort, wo kein Ersatzverkehr zu Stande kam, keine Auswirkungen auf die Realisie- 4
5 rung des Integralen Taktfahrplans in Baden-Württemberg. Ersatzlos entfallen sind nur die Interregiozüge auf der Murrbahn, die aber außerhalb des Integralen Taktfahrplans als zusätzliches Angebot verkehrten. 9. Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zu berichten über die Chance der Sicherstellung, dass auch künftig das Baden- Württemberg-Ticket und das Schöne-Wochenend-Ticket der DB AG beim Übergang der Fahrgäste von privaten Zuganbietern auf das Netz der DB AG in vollem Umfang Gültigkeit haben. Zu 9.: Das Baden-Württemberg-Ticket und das Schöne-Wochenend-Ticket sind Angebote der DB AG im Rahmen ihres Haustarifes. Sie gelten daher zunächst ausschließlich in den Zügen der DB AG. Andere Anbieter können über vertragliche Vereinbarung mit der DB AG Kooperationen über die gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen eingehen. Das Land kann zwar bei anderen Anbietern darauf hinwirken, derartige Kooperationen anzustreben. Es hat aber keinen direkten Einfluss darauf, dass derartige Kooperationen auch tatsächlich eingegangen werden. Keine Probleme stellt die Geltung der beiden Angebote dort dar, wo dritte Anbieter innerhalb von Verbünden verkehren, in denen das Schöne-Wochenend-Ticket sowie das Baden-Württemberg- Ticket gelten. Darüber hinaus strebt das Land an, die Gültigkeit des Baden-Württemberg- Tickets auf alle öffentlichen Personennahverkehre im Land auszudehnen. Erste Schritte zur Verwirklichung dieses Ziels sind bereits eingeleitet. In Vertretung Mappus Staatssekretär 5
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