Position. Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik. Stand: September 2017

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1 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Stand: September

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3 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Vorwort Vorwort Weiterentwicklung der Altersvorsorge statt Rückabwicklung der Reformen Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich aktuell in einer guten Situation. Dafür verantwortlich sind zum einen Reformmaßnahmen in der Vergangenheit, wie z. B. die Anhebung des Renteneintrittsalters, aber auch die gute Beschäftigungssituation am Arbeitsmarkt, die sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung auswirkt. Durch die zunehmenden Leistungsausweitungen wird allerdings das Ziel einer verlässlichen und generationengerecht finanzierten Rente gefährdet. Das gilt umso mehr, als die Dynamik des demografischen Wandels stetig zunehmen wird und damit die Zahl der Beitragszahler in der Rentenversicherung sinkt, während immer mehr Rentner Leistungen beziehen. Vor diesem Hintergrund sind Vorschläge, die auf eine Rückabwicklung der Reformmaßnahmen der Vergangenheit setzen, klar abzulehnen. Unser vorliegendes Positionspapier zeigt auf, wie das System der Alterssicherung weiterentwickelt werden muss, um auch in Zukunft finanzierbar zu bleiben und eine verlässliche Absicherung zu garantieren. Dabei richten wir den Fokus auf einen Vorsorgemix, der die drei Säulen gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge berücksichtigt und die Alterssicherung säulenübergreifend weiterentwickelt. Bertram Brossardt 12. September 2017

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5 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Inhalt Inhalt 1 Leitplanken für Reformen in der Rente Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge Handlungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung Äquivalenzprinzip achten und versicherungsfremde Leistungsaus-weitungen steuerfinanzieren Konsequente Umsetzung der Rente mit 67 und Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisieren Handlungsbedarf in der betrieblichen Altersvorsorge Betriebsrentenverpflichtungen im vollen Umfang steuerlich anerkennen Beitragslast für die Sozialversicherung in der Rentenphase wieder halbieren Handlungsbedarf bei der privaten Altersvorsorge Mehr Netto vom Brutto Die Bevölkerung für die Altersvorsorge sensibilisieren Riester-Rente: Attraktivität steigern und förderberechtigten Personenkreis ausweiten Altersarmut wirksam bekämpfen Hohe Beschäftigung ist der beste Schutz gegen Altersarmut Durchgängige Erwerbsbiografien Aufstiegschancen ermöglichen: Bessere Aus- und Weiterbildung Vorsorgeverpflichtung für Selbstständige Ansprechpartner Impressum Hinweis Zitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.

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7 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Leitplanken für Reformen in der Rente 1 1 Leitplanken für Reformen in der Rente Reformanstrengungen in der Rente müssen drei Grundsätze beachten. Für alle Reformbemühungen in der Rentenpolitik gilt, dass die folgenden drei Grundsätze beachtet werden müssen: Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen stabil bleiben, um weiteren Belastungen des Faktors Arbeit zu verhindern. In der gesetzlichen Rentenversicherung muss das Äquivalenzprinzip gelten, d. h. Leistung und Gegenleistung müssen in einem direkten Verhältnis stehen und versicherungsfremde Leistungen über Steuermittel finanziert werden. Alle Reformbemühungen müssen das Gesamtsystem der Alterssicherung in den Blick nehmen und dürfen sich nicht auf einzelne Versorgungszweige fokussieren. Künftige Rentenreformen dürfen nicht zu Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Höhere Beitragssätze würden zu einer Steigerung der Lohnebenkosten führen und sich so direkt negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auswirken. Damit steigt die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten durch Verlagerungstendenzen. Ein hohes Beschäftigungsniveau und geringe Arbeitslosigkeit sind aber von zentraler Bedeutung zur Stabilisierung der Rentenversicherung und zur Prävention von Altersarmut. Steigende Beitragssätze wirken in diesem Sinne kontraproduktiv. Um zu gewährleisten, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die Aufgabe einer generationengerechten Basisvorsorge übernehmen kann und zentrale Säule der Altersvorsorge bleibt, muss das Äquivalenzprinzip wieder eingehalten werden. Durch das Äquivalenzprinzip wird sichergestellt, dass Rentenleistungen in einem direkten Zusammenhang zu den eingezahlten Beiträgen stehen. Nur so ist langfristig eine generationengerechte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Wird der Grundsatz aus Leistung und Gegenleistung durchbrochen, darf die Finanzierung nicht über das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung laufen, sondern muss über Steuermittel erfolgen. Die Altersvorsorge ruht auf den drei Säulen gesetzliche Rente sowie private und betriebliche Vorsorge. Deshalb müssen Reformansätze dieses System insgesamt in den Blick nehmen und dürfen sich nicht auf einzelne Zweige fokussieren. Der alleinige Fokus auf die gesetzliche Rente ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht sinnvoll, an einer ergänzenden privaten bzw. betrieblichen Vorsorge führt kein Weg vorbei. Ziel muss ein intelligenter Vorsorgemix sein, der auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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9 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen 3 2 Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Trotz der derzeitigen guten Lage der Rentenversicherung besteht weiter Handlungsbedarf, um die Folgen des demografischen Wandels abzufedern. Zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung wurden bereits in der Vergangenheit Reformmaßnahmen eingeleitet. Wichtiges Ziel war und ist dabei, den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Rahmen zu halten, der die Beitragszahler Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht überfordert. Mit der Rentenreform 2001 wurde neben anderen Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen soll. Weitere wichtige Reformen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung waren die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenversicherung (2004) sowie die Rente mit 67 (2007). Leider wurden mit den beiden Rentenpaketen in 2014 und 2017 Leistungsausweitungen beschlossen, die zu zusätzlichen Belastungen für die Beitragszahler führen und so langfristig die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gefährden. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang die Einführung der Rente mit 63 zu sehen, die nicht nur Kosten verursacht, sondern zudem dem Arbeitsmarkt wichtige Fachkräfte entzieht. Dank der guten wirtschaftlichen Lage und des Beschäftigungsaufbaus der letzten Jahre stellt sich die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit dennoch sehr gut dar. Den aktuellen Prognosen nach wird der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 unter 22 Prozent bleiben und das Rentenniveau über 44 Prozent liegen. Da Reformmaßnahmen im Bereich der Renten mit Vorlauf aufgesetzt werden müssen, um individuelle Anpassungsreaktionen zu ermöglichen, gilt es zeitnah die Weichenstellungen vorzunehmen, die ab 2030 die Rente stabilisieren. Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung werden in den nächsten Jahren deutlich zu spüren sein. Für die Rentenversicherung besonders einschneidend ist dabei, dass bis zum Jahr 2035 die Babyboomer das Rentenalter erreichen und der Anteil der über 67-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von aktuell 17,7 auf 25,8 Prozent steigen wird. Die Zahl der Rentenbezieher wächst somit, während bei den Beitragszahlern ein Rückgang zu erwarten ist. Für das umlagefinanzierte Rentensystem ergibt sich so eine wachsende Herausforderung, wie Leistungen langfristig finanziert werden können. Nach aktuellen Prognosen des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 67 Jahren von heute bis zum Jahr 2035 um 2,7 Millionen Personen sinken. Die Alterung der deutschen Gesellschaft lässt sich auch durch die hohe Zuwanderung der letzten Jahre nicht aufhalten. Während aktuell etwa drei Erwerbstätige auf einen Rentner kommen, müssen im Jahr 2035 zwei Erwerbstätige die Altersvorsorge für einen Rentner erwirtschaften.

10 4 Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Gleichzeitig erhöht sich die Rentenbezugsdauer durch die steigende Lebenserwartung stetig. Mittlerweile beziehen Senioren ihre Rente im Durchschnitt ca. 19 Jahre, in den sechziger Jahren lag die Bezugsdauer noch bei unter zehn Jahren. Auch diese Entwicklung stellt die umlagefinanzierte Rentenversicherung vor Herausforderungen, denn sie führt zu steigenden Rentenausgaben, die von immer weniger Beitragszahlern zu finanzieren sind.

11 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge 5 3 Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge Um die Altersvorsorge auf eine verlässliche Basis zu stellen, sind Reformanstrengungen in allen drei Säulen notwendig. Wie bereits skizziert, haben Reformmaßnahmen in der Vergangenheit dazu beigetragen, das Rentensystem zu stabilisieren. Die derzeitige gute Lage darf aber nicht dazu führen, die Reformen aus der Vergangenheit rückabzuwickeln. Die großen Herausforderungen für die Alterssicherung durch den voranschreitenden demografischen Wandel stehen noch bevor. Deshalb gilt es jetzt, den Reformkurs weiter fortzusetzen. 3.1 Handlungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch in Zukunft eine zentrale Säule der Altersvorsorge bleiben. Wer lebenslang in Vollzeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, muss im Alter eine gesetzliche Rente erhalten, die den Lebensunterhalt sichert Äquivalenzprinzip achten und versicherungsfremde Leistungsausweitungen steuerfinanzieren Das Äquivalenzprinzip muss als Basisprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bleiben. Es ist sicherzustellen, dass Rentenleistungen im direkten Zusammenhang zu den eingezahlten Beiträgen stehen. Wann immer dieser Grundsatz aus Leistung und Gegenleistung durchbrochen wird, darf die Finanzierung nicht über das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen, sondern aus Steuermitteln. Zuletzt wurden die Kosten für Leistungsausweitungen wie die Rente mit 63, die Mütterrente und die Angleichung der Ostrenten an das Niveau der Westrenten maßgeblich der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet. Diese sozialpolitisch motivierten Zugeständnisse können nicht zu Lasten künftiger Beitragszahler und Rentenbezieher finanziert werden, sondern müssen über Steuermittel gedeckt werden. Dieser Grundsatz muss auch künftig gelten, um die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten und so die Kostenbelastung des Faktors Arbeit einzudämmen. Gelingt dies nicht, drohen Arbeitsplatzverluste und damit individuelle Vorsorgelücken.

12 6 Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Konsequente Umsetzung der Rente mit 67 und Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung Um den demografischen Wandel und insbesondere der steigenden Lebenserwartung Rechnung zu tragen, muss das durchschnittliche Rentenzutrittsalter weiter erhöht werden. Das bedeutet, dass das Renteneintrittsalter in der mittleren Frist angehoben werden muss. In der kurzen Frist gilt es zunächst, die Rente mit 67 konsequent umzusetzen. Fehlanreize für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf wie die Rente mit 63 müssen beseitigt werden. Über die letzten Jahre ist die Beschäftigung Älterer kontinuierlich gestiegen. Die Beschäftigungsquote der 55 bis unter 65-Jährigen ist von 42,7 Prozent in 2012 auf 50,5 Prozent in 2016 gestiegen. Bei den 60 bis unter 65-Jährigen ist die Quote von 30,5 Prozent in 2012 auf 38,7 Prozent in 2016 gestiegen. Diese Zahlen sind ein klarer Beleg für die guten Beschäftigungschancen Älterer und zeigen, dass die Betriebe ein Interesse an den Potenzialen älterer Mitarbeiter haben. Diese Entwicklung sollte auch als Signal gewertet werden, unvoreingenommen über eine weitere Anpassung des Renteneintrittsalters zu diskutieren. Flankierend zu einer solchen Erhöhung muss selbstverständlich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grund von körperlichen Beeinträchtigungen in ihrem Beruf nicht mehr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten können, einen adäquate Absicherung erhalten. Hierfür gilt es im Rahmen der Erwerbsminderungsrente die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisieren Um längere Lebensarbeitszeiten zu ermöglichen, gilt es die Rahmenbedingungen für Arbeit im Alter zu verbessern. Zentraler Ansatzpunkt ist hierbei der flexible Übergang in die Rente. Die Einführung der Flexi-Rente ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, denn damit wird seitens der Politik anerkannt, dass mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Beruf nötig ist. Allerdings reichen die Änderungen nicht aus, um entscheidende Impulse zu setzen. Das gilt insbesondere für die Hinzuverdienstgrenzen. Komplexität, Bürokratie und negativen Arbeitsanreize durch die Hinzuverdienstgrenzen müssen beseitigt werden. Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente sollte zum Beispiel Rente und Hinzuverdienst bis zur Höhe des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens möglich sein, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt. 3.2 Handlungsbedarf in der betrieblichen Altersvorsorge Zum 01. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, das umfangreiche Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. Diese Anpassungen sollen einen Beitrag dazu leisten, die betriebliche Altersvorsorge (bav) weiterzuverbrei-

13 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge 7 ten. Im Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen sowie Geringverdiener. Ob dieses Ziel erreicht wird bleibt abzuwarten. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält insbesondere im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Änderungen, die dazu beitragen können, die bav zu stärken. So wird der steuerlichen Dotierungsrahmens von vier auf acht Prozent ausgeweitet, wodurch die praktische Durchführung der bav vereinfacht wird. Zudem wird so der Entwicklung Rechnung getragen, dass durch die Niedrigzinsphase für gleich hohe Renten ein höherer Finanzierungsaufwand geleistet werden muss. Allerdings sind Arbeitgeber bei neu abgeschlossene Entgeltvereinbarungen ab dem 01. Januar 2019 dazu verpflichtet, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zum Teil weiterzugeben. Für bestehende Zusagen gilt eine vierjährige Übergangsfrist. Außerdem wird eine Geringverdienerförderung eingeführt und die Kombination von Riester-Rente und bav verbessert. Dadurch wird die Betriebsrente auch für Bezieher von kleinen Einkommen attraktiv. In dem Kontext ist es wichtig, dass künftig ein Freibetrag für Leistungen aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge in der Grundsicherung besteht. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz können in der bav künftig reine Beitragszusagen ( pay and forget ) gegeben werden. D. h. dass keine Leistung in bestimmter Höhe mehr garantiert wird. Die Unternehmen werden so enthaftet, da die Einstandspflicht entfällt. Allerdings ist die reine Beitragszusage an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die reine Beitragszusage darf nur auf Basis eines Tarifvertrags gegeben werden. Die Tarifvertragsparteien müssen sich an der Durchführung und Steuerung beteiligen. Zur Absicherung der reinen Beitragszusage soll ein sog. Sicherungsbeitrag tarifvertraglich vereinbart werden. Es besteht die Pflicht, eingesparte Sozialversicherungsbeiträge bei der Entgeltumwandlung zum Teil weiterzugeben. Anwartschaften aus einer reinen Beitragszusage sind sofort unverfallbar. Einrichtungen, die eine reine Beitragszusage durchführen dürfen keine Mindestoder Garantieleistung gewähren. Diese Einschränkungen sind sehr kritisch zu beurteilen, denn durch die tarifvertragliche Flankierung der reinen Beitragszusage dürfte die Weiterverbreitung der bav in kleinen und mittleren Unternehmen scheitern. Die bav muss ihren Charakter als personalpolitisches Gestaltungselement behalten und die Betriebe müssen individuelle Regelungen zur bav treffen können. Dieser Grundsatz muss bei der Umsetzung der reinen Beitragszusage beachtet werden.

14 8 Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Betriebsrentenverpflichtungen im vollen Umfang steuerlich anerkennen Nach wie vor werden Betriebsrentenverpflichtungen in der Steuerbilanz anders abgebildet als in der Handelsbilanz. Während in der Steuerbilanz ein überhöhter Rechnungszins von sechs Prozent für die Bewertung der zu bildenden Rückstellungen zu Grunde gelegt werden muss, orientiert sich der Rechnungszins in der Handelsbilanz eher (allerdings mit zeitlichem Verzug) an der tatsächlichen Zinsentwicklung. Zuletzt wurde der Zeitraum zur Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes, mit dem die zu erwartenden Pensionsverpflichtungen auf den heutigen Barwert abgezinst werden müssen, von sieben auf zehn Jahre erhöht. Mit dieser Maßnahme soll dem Niedrigzinsumfeld Rechnung getragen werden und zu starkes Absinken des Rechnungszinses verhindert werden. Hält die Niedrigzinsphase weiter an, wird dieses Ziel langfristig nicht erreicht werden können. Es gilt der Zusammenhang: Je niedriger der Rechnungszins, desto höher ist die Rückstellung, die ein Unternehmen für die entsprechende Pensionsverpflichtung bilden muss. Die in der Handelsbilanz zu bildenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind folglich deutlich höher als die Rückstellungen, die in der Steuerbilanz angesetzt werden können. Aufgrund der unterschiedlichen Zinssätze kann also nur ein Teil der handelsrechtlich zu bilanzierenden Pensionsverpflichtungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese unzureichende steuerliche Berücksichtigung von Betriebsrentenverpflichtungen schwächt die Bereitschaft der Unternehmen, Betriebsrenten zuzusagen. Die aktuelle steuerliche Diskriminierung von Betriebsrentenverpflichtungen muss auch deshalb beendet werden, weil sie dem verfassungsrechtlichen Gebot einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit widerspricht. Soweit der Gesetzgeber handelsrechtlich festlegt, dass die Leistungsfähigkeit eines Arbeitgebers durch Pensionsverpflichtungen gemindert ist, darf er nicht im Steuerrecht eine ungeminderte Leistungsfähigkeit unterstellen und die handelsrechtlich bestehenden Verpflichtungen bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Gewinns unberücksichtigt lassen. Andernfalls würden Scheingewinne besteuert. Wir fordern, dass die nach dem Handelsgesetzbuch zu bildenden Rückstellungen für betriebliche Altersvorsorge in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Der Rechnungszins zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz in Höhe von sechs Prozent ist überhöht und sollte auf den handelsrechtlichen Rechnungszins abgesenkt werden Beitragslast für die Sozialversicherung in der Rentenphase wieder halbieren In der Ansparphase unterliegen Einzahlungen in die bav bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Die Verbeitragung findet stattdessen später in der Rentenphase (dann für Kranken- und Pflegeversicherung) statt. Grundsätzlich ist diese

15 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge 9 Verbeitragung nach dem Zuflussprinzip zu begrüßen. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 wurde allerdings die volle Beitragspflicht auf Betriebsrenten für die Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PflV) eingeführt. Zuvor wurde nur der halbe Beitragssatz erhoben. Durch die volle Beitragspflicht verliert die bav für Mitarbeiter an Attraktivität. Wir fordern die Rückkehr zur alten Lösung: Betriebsrenten sollten in der Rentenphase nur mit dem halben Beitragssatz zur Krankenund Pflegeversicherung belegt werden. 3.3 Handlungsbedarf bei der privaten Altersvorsorge Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen. Neben Immobilieneigentum, Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungsverträgen besteht mit der staatlich geförderten Riester-Rente eine gute Möglichkeit für Beschäftigte, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen Mehr Netto vom Brutto Die Menschen müssen noch besser in die Lage versetzt werden, die nötige zusätzliche Altersvorsorge auch tatsächlich leisten zu können. Die Politik muss dafür sorgen, dass den Beschäftigten beim Entgelt mehr Netto vom Brutto bleibt, und zwar durch einen Abbau des Mittelstandsbauches, die Verschiebung des Eintrittspunktes des Spitzensteuersatzes auf Euro zu versteuerndes Einkommen, eine automatische Korrektur der Kalten Progression, um schleichende Steuererhöhungen zu vermeiden, und den Abbau des Solidaritätszuschlag Die Bevölkerung für die Altersvorsorge sensibilisieren Um die Altersvorsorgeanstrengungen der Menschen zu erhöhen, ist es wichtig, über die Notwendigkeit der eigenverantwortlichen Vorsorge zu informieren. Zudem gilt es, über bestehende Förderungen aufzuklären und so für die private Vorsorge zu werben. Sinnvoll sind hierfür fortlaufende Informationskampagnen, um die Notwendigkeit zur Vorsorge in der Bevölkerung zu verankern und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten der Vorsorge bestehen und wie diese funktionieren Riester-Rente: Attraktivität steigern und förderberechtigten Personenkreis ausweiten Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für Personen mit niedrigen Einkommen und für Familien mit Kindern. Über 41 Prozent der Riester-Sparer erzielen ein Einkommen

16 10 Reformansätze für eine zukunftsfeste Altersvorsorge Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik von weniger als Euro. Der Anteil von Frauen an allen geförderten Personen liegt bei über 56 Prozent. Die Riester-Förderung erreicht die Zielgruppe und darf daher nicht in Frage gestellt werden, vielmehr gilt es Wege zu finden, die Attraktivität wieder zu steigern und so die Weiterverbreitung der Riester-Rente zu fördern. Mit der Anpassung der Riester-Grundzulage von derzeit jährlich 154 Euro auf 175 Euro ab 2018 wurde ein erster Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Riester-Förderung unternommen. Künftig sollte eine dynamische Anpassung der Grundzulage und der Höchstbeiträge an die Einkommensentwicklung erfolgen, um konstante Förderquoten aufrecht zu erhalten. Ebenso sollte die Kinderzulage einheitlich auf 300 Euro festgelegt werden. Ein höheres Maß an Transparenz kann ebenso einen Impuls zur Weiterverbreitung der Riester-Förderung geben. Neben einer besseren Vergleichbarkeit der Riester-Verträge gilt es auch die Verwaltung der Verträge effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Zudem muss das Zulageverfahren vereinfacht werden, z. B. indem die Zulage am Jahresende nach Beitragseingang gezahlt wird, um Rückforderungen zu vermeiden. Der Personenkreis, der im Bereich privat abgeschlossener Riester-Verträge förderberechtigt ist, muss auf alle Erwerbspersonen ausgeweitet werden. Hierzu gehören insbesondere Selbständige, die gegenwärtig nicht in der GRV oder in Versorgungswerken versichert sind. Diese können zwar mit der sogenannten Basisrente oder Rürup-Rente eine steuerwirksame Alternative in Anspruch nehmen. Gleichzeitig steht ihnen mit diesen Produkten aber nicht die staatliche Förderung der Riester-Rente in der privaten Altersvorsorge zur Verfügung. Dank der staatlichen Zulagen ist die Riester-Förderung aber gerade für einkommensschwache und kinderreiche Selbständige in besonderem Maße geeignet, die erforderliche Absicherung im Alter zu gewährleisten.

17 Position Altersvorsorge - für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Altersarmut wirksam bekämpfen 11 4 Altersarmut wirksam bekämpfen Ein hohes Beschäftigungsniveau und durchgängige Erwerbsbiografien sind der beste Schutz vor Altersarmut. Altersarmut ist kein Massenphänomen in Deutschland. Aktuell (Stand 2015) sind 3,2 Prozent der über 65-jährigen in Deutschland auf Grundsicherung im Alter angewiesen und können somit als von Altersarmut betroffen eingestuft werden. Das sind deutlich weniger Empfänger von staatlichen Transferleistungen als in anderen Altersgruppen. Aus einem sinkenden Rentenniveau kann nicht auf Altersarmut geschlossen werden. Das im Alter zur Verfügung stehende Einkommen ergibt sich bei vielen Rentnern nicht allein aus den Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern es liegen weitere Einkommensquellen vor. Neben Einkünften aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge trägt auch Privatvermögen (Barvermögen und Immobilieneigentum) zur Sicherung des Lebensstandards im Alter bei. Ansatzpunkt der Beurteilung muss der Haushalt sein. Aus einer geringen gesetzlichen Rente kann z. B. gerade bei verheirateten Frauen nicht zwangsläufig auf Altersarmut geschlossen werden, denn die Versorgung erfolgt über den Ehepartner. Der Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung gibt einen Einblick in die Vielschichtigkeit der Alterseinkommen. Diese Studie gibt an, dass Rentnerhaushalte mit einer Bezugsperson ab 65 Jahre (Ehepaare) in den alten Bundesländern über ein monatliches Nettoeinkommen von Euro verfügt haben. Alleinstehende Männer verfügten demnach über Euro und alleinstehende Frauen über Euro. Das Einkommen von Seniorenhaushalten setzt sich nach der oben angeführten Untersuchung zu 63 Prozent aus Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und zu 21 Prozent aus anderen Alterssicherungsleistungen zusammen. Der Rest entfällt auf die private Vorsorge und sonstige Einkommen. 4.1 Hohe Beschäftigung ist der beste Schutz gegen Altersarmut Der Arbeitsmarkt in Deutschland präsentiert sich in einer äußert robusten Verfassung. Diese zeichnet sich nicht nur durch geringe Arbeitslosenquoten aus, sondern vor allem durch einen kontinuierlichen Beschäftigungsaufbau. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Betrachtet man die Zeitraum von 2005 bis 2016 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um mehr als fünf Millionen gestiegen.

18 12 Altersarmut wirksam bekämpfen Position Altersvorsorge - für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Besonders ausgeprägt war der Beschäftigungsaufbau in der Gruppe der Frauen. Seit 1995 ist die Erwerbsquote von Frauen um zehn Prozentpunkte gestiegen. Diese Entwicklung hat auch einen Einfluss auf das Versorgungsniveau von Frauen im Alter zum einen über die gesetzliche Rentenversicherung, zum anderen aber auch, da durch ein Erwerbseinkommen die Möglichkeit zur privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge gegeben ist. Eine beschäftigungsfördernde Wirtschaftspolitik muss daher auch zur Alterssicherung Priorität haben. Um das hohe Beschäftigungsniveau in Deutschland weiter zu halten, dürfen vor allem die Arbeitskosten nicht weiter steigen. Das bedeutet auch, dass die Belastung des Faktors Arbeit mit Sozialversicherungsbeiträgen begrenzt werden muss. Auch vor diesem Hintergrund sind Leistungsausweitungen in der Rente, die die Lohnzusatzkosten weiter in die Höhe treiben, zu kritisieren. 4.2 Durchgängige Erwerbsbiografien Eine Erwerbsbiographie ohne lange Unterbrechungen ist für jeden einzelnen die wichtigste Voraussetzung dafür, dass er im Rahmen der drei Säulen der Alterssicherung für das Alter vorsorgen kann. Aktuell sind zwei Drittel aller Bezieher von Grundsicherung im Alter Frauen. Häufig haben sie infolge von Kinderunterbrechungen, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit vergleichsweise wenig für das Alter vorsorgen können. Die erleichterte Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allem durch den Ausbau der Kinderbetreuung ist eine entscheidende Bedingung für durchgängigere Erwerbsbiographien von Frauen. Insbesondere müssen mehr Ganztagseinrichtungen geschaffen werden, damit Frauen häufiger auch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können. 4.3 Aufstiegschancen ermöglichen: Bessere Aus- und Weiterbildung Eine bessere Aus- und Weiterbildung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Berufskarrieren nicht im Niedriglohnbereich stecken bleiben, sondern der Aufstieg in höhere Entgeltbereiche und damit auch die Aussicht auf eine bessere Alterssicherung möglich bleibt. 4.4 Vorsorgeverpflichtung für Selbstständige Selbständige unterliegen regelmäßig nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht; Ausnahmen bestehen z. B. für Lehrer und Erzieher, die im Rahmen ihrer selbständigen Tätigkeit keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen oder Künstler. Unterbleibt in den Fällen fehlender Versicherungspflicht eine private Vorsorge, so ist dieser Personenkreis, insbesondere Solo-Selbständige, tendenziell von Altersarmut gefährdet. Im Versorgungsfall wird dann das Solidaritätsprinzip verletzt, wenn einerseits auf private Vorsorge verzichtet wurde, aber andererseits im Alter auf Kosten der Steuerzahler Grundsicherung im Alter bezogen wird. Da-

19 Position Altersvorsorge - für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Altersarmut wirksam bekämpfen 13 her muss für Selbstständige eine Vorsorgepflicht gelten. Allerdings muss ihnen grundsätzlich selbst überlassen bleiben, wie sie dieser Verpflichtung nachkommen. Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist abzulehnen. Die gewählte Vorsorge sollte eine Absicherung sowohl für den Fall der Erwerbsminderung als auch für das Alter vorsehen. Wenn privat vorgesorgt wird, müssen die Verträge allerdings pfändungsgeschützt sein. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorsorgeverpflichtung kann unkompliziert im Rahmen der Steuerveranlagung erfolgen.

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21 Position Altersvorsorge für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik Ansprechpartner / Impressum 15 Ansprechpartner Beate Neubauer Abteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik Telefon Telefax beate.neubauer@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße München vbw September 2017

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