Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 16. August 2005

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 16. August 2005"

Transkript

1 BVK Zusatzversorgungskasse, München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: Hausanschrift: U-Bahn: München Denninger Str. 37, München U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) ; 7450 PPA: (06322) Telefax: (089) PPA: (06322) Telefonvermittlung: (089) Internet: Sie erreichen uns am besten von , freitags bis Uhr Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 16. August 2005 Rundschreiben Nr. 4 / 2005 Versand von Versicherungsnachweisen Betriebsrentenrechner im Internet Versteuerung der Renten aus der Zusatzversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz Zuflussprinzip Versicherungspflicht Vollendung des 17. Lebensjahres Versicherungspflicht von Angestellten in der Fleischuntersuchung Garantierte Rente in der freiwilligen Versicherung PlusPunktRente Handbuch für Personalsachbearbeiter Seminare über die Zusatzversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wieder über Themen zur Zusatzversorgung informieren. Sollten Sie Fragen zur Zusatzversorgung haben, sind wir gerne bereit, Ihnen zu helfen. Bitte wenden Sie sich an unser Service-Center für Fragen zur Pflichtversicherung: 089 / für Fragen zur freiwilligen Versicherung: 089 / Wenn Sie Ihren Sitz in der Pfalz haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen bei der Pfälzischen Pensionsanstalt / Bankverbindung: Bayerische Landesbank, München (BLZ ) Kto (Umlage, Rente, Sonstiges); Kto (Zusatzbeitrag); Kto (freiwillige Versicherung)

2 2 1. Versand von Versicherungsnachweisen Voraussichtlich ab Mitte September 2005 werden wir an alle derzeit pflichtversicherten Arbeitnehmer einen Nachweis über ihre Versicherung in der Zusatzversorgung im Jahr 2004 versenden, sofern dieses Jahr durch den Arbeitgeber gemeldet wurde. Der Versand erfolgt in diesem Jahr wieder direkt an die Versicherten also nicht über Sie als Arbeitgeber, weil wir Ihnen den zeitlichen und finanziellen Aufwand ersparen wollen. Neben einem Nachweis über die von den Arbeitgebern für das Jahr 2004 gemeldeten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte sind zugleich auch die bis zum entstandenen Anwartschaften auf Betriebsrente aufgeführt. Damit können die Versicherten nachvollziehen, wie sich ihre Rentenanwartschaft seit dem letzten Jahr erhöht hat. Ein Muster des Versicherungsnachweises finden Sie auf unserer Internetseite unter Für unsere Mitglieder/Rundschreiben/Rundschreiben 4/2005 Anlage. Rechtzeitig vor dem Versand der Versicherungsnachweise werden wir die am häufigsten gestellten Fragen und deren Beantwortung für Sie auf unserer Internetseite unter Aktuelles bereit stellen. Aufgrund der großen Anzahl an versendeten Versicherungsnachweisen kann es auch bei Ihnen zu vermehrten Nachfragen insbesondere im Hinblick auf die gemeldeten Entgelte und Versicherungsmerkmale für das Jahr 2004 kommen. Der Arbeitnehmer kann innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang des Versicherungsnachweises schriftlich gegenüber seinem Arbeitgeber beanstanden, dass die gemeldeten Entgelte des vergangenen Jahres nicht richtig sind ( 51 Abs. 2 unserer Satzung). Da die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte nicht dem steuer- oder sozialversicherungspflichtigen Entgelt entsprechen, sind allein aus diesem Grund Nachfragen möglich. Soweit die bisher von Ihnen gemeldeten Daten zu berichtigen sind, sollte dies möglichst umgehend erfolgen (Nach- bzw. Berichtigungsmeldungen). Hinweis: Im Versicherungsnachweis haben wir auf eine Unterscheidung danach, ob die Versorgungspunkte durch Umlagen oder Zusatzbeiträge finanziert wurden, aus Gründen der besseren Verständlichkeit verzichtet. Die Versicherten können sich, wenn es sich um Fragen handelt, die nicht mit der Meldung der Entgelte zu tun haben, direkt an unser Service-Center wenden: Tel. 089 / Fax 089 / zkdbg@versorgungskammer.de 2. Betriebsrentenrechner im Internet Ab sofort können Sie und Ihre Beschäftigten auf unserer Internetseite im Menü Ihre Rentenrechner Hochrechnungen der Betriebsrente vornehmen. Mit dem Rechner kann - unter Angabe des Geburtsdatums des Versicherten und seiner derzeitigen Bezüge ermittelt werden, wie hoch in etwa die künftigen Ansprüche aus der Betriebsrente sein werden. Dabei kann sowohl die zu erwartende Steigerung der Entgelte als auch der voraussichtliche Rentenbeginn vorgegeben werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit, die bereits vorhandene Anwartschaft auf Betriebsrente - die wir jedem Versicherten mit dem Versicherungsnachweis (siehe oben 1.) mitgeteilt haben - einzugeben, so dass eine Auskunft über die voraussichtliche gesamte Leistung aus der Betriebsrente erlangt werden kann. Mit Hilfe dieses Rechners können Versicherte ihre spätere Versorgungssituation im Alter wesentlich

3 3 besser einschätzen. Neben der Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherer, die die Versicherten einmal jährlich erhalten und in denen jeweils auch die voraussichtliche Rente im Alter prognostiziert wird, kann nun auch die voraussichtliche Höhe der Betriebsrente ermittelt werden. Damit stehen den Versicherten Angaben über ihre möglichen (Brutto-)Renten zur Verfügung, so dass die mögliche Versorgungssituation im Alter sich etwas klarer darstellt und Versorgungslücken erkannt werden können. Neben dem Rechner über die Betriebsrente enthält unsere Internetseite unter Ihre Rentenrechner auch die Möglichkeit, zu errechnen, welche Leistungen bei eigenen freiwilligen Beiträgen im Rahmen der PlusPunktRente möglich sind. Erkannte Versorgungslücken können so mit der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung geschlossen werden. Die Rechner ersetzen keine persönliche Beratung. Sie können nur einen ungefähren Anhaltspunkt über die jeweilige Versorgungssituation geben und die Berechnungen sind natürlich unverbindlich. Wie die Versorgungssituation im Alter tatsächlich aussieht, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der gesetzlichen Behandlung von Betriebsrenten ab, sowie von den Abzügen (Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung), die bei Rentenbeginn gelten. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf unser Angebot zur persönlichen Beratung hin, die wir gerne auch mit einem Beratungstag in Ihrem Haus mit unseren Beraterinnen und Beratern durchführen. Nur wer rechtzeitig informiert ist, kann auch rechtzeitig vorsorgen. Zudem sind unsere Mitarbeiter auch bei den Beratungstagen ( Tag der kurzen Wege ) der Beratungsstellen der BfA beteiligt. Termine finden Sie auf unserer Internetseite unter Für unsere Mitglieder/Veranstaltungen und Termine. 3. Versteuerung der Renten aus der Zusatzversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz Nach dem zum Jahresanfang 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz sollen Alterseinkünfte in den kommenden Jahren einer nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Damit werden also in Zukunft vermehrt die Rentenleistungen besteuert, während die Beiträge steuerfrei gestellt werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen bereits ab diesem Jahr die Renten zu 50% der Versteuerung, wobei der Steuersatz in den nächsten Jahren abhängig vom Jahr, in dem die Rente beginnt - ansteigt. Dafür werden im Gegenzug die Beiträge vermehrt steuerfrei gestellt. Für die Rentenleistungen aus der Zusatzversorgung gelten andere Regelungen als für die gesetzliche Rente: 3.1. Rentenbeginn bis Die Betriebsrente ist ausschließlich mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Rente aus der Zusatzversorgung wurde bis zum ausschließlich aus Umlagen finanziert, die bei der Einzahlung durch den Arbeitgeber bereits pauschal versteuert oder durch den Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsabrechnung individuell versteuert wurden. Insbesondere die Leistung aus der Startgutschrift wurde ausschließlich mit Umlagen finanziert. Da somit Steuern auf die Finanzierungsleistungen gezahlt wurden, sind die daraus entstandenen Rentenleistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei der Versteuerung mit dem Ertraganteil gehört nur ein Teil der Rente zum zu versteuernden Einkommen. Beginnt die Rente z.b. mit 65 Jahren, so gehören nur 18 % der Rente zum zu versteuernden Einkommen.

4 4 3.2 Rentenbeginn ab Der Rentenbetrag der Betriebsrente wird aufgeteilt: Der bisher mit Umlagen finanzierte Teil ist nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, während der durch steuerfreie Zusatzbeiträge finanzierte Teil voll zu versteuern ist. Seit dem wird die Zusatzversorgung durch eine Umlage und einen steuerfreien Zusatzbeitrag finanziert. Letzterer betrug im Jahr % und steigt pro Jahr um 0,5 Prozentpunkte auf max. 4 % im Jahr Solange jedoch noch eine Umlage erhoben wird, trägt diese wenn auch nur teilweise weiterhin zur Finanzierung der Betriebsrente bei, so dass zur Zeit nur recht geringe Teile der späteren Rente einer vollen Versteuerung unterliegen. Für die Versteuerung der Betriebsrente ist also anders als bei der gesetzlichen Rente - nicht entscheidend, wann die Rente beginnt, vielmehr richtet sich die Versteuerung nach der Art der Finanzierung. In den Rentenfestsetzungen teilen wir den Versicherten jeweils mit, welcher Teil der Rente nur mit dem Ertragsanteil bzw. welcher in vollem Umfang zu versteuern ist. Ob und inwieweit die späteren Renteneinkünfte tatsächlich zu versteuern sind, hängt von den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden Steuergesetzen ab. Zudem gelten Grundfreibeträge, sowie Vorsorge- und Werbekostenpauschalen, die den zu versteuernden Anteil vermindern können. Wesentlich ist jedoch, dass sich kein Versicherter darauf verlässt, dass die in den Rentenauskünften genannten möglichen Renten auch tatsächlich in der genannten Höhe bezogen werden können. Bei den Auskünften werden lediglich die Bruttorenten benannt. Sowohl Steuern als auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner werden die genannten Beträge vermindern. Daher ist auch hier eine rechtzeitige Information ganz wesentlich. 4. Zuflussprinzip 4.1 In den Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (Jahresmeldung, Abmeldung) ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt stets für den Zeitraum zu melden, in dem das Entgelt dem Versicherten zugeflossen ist (Zuflussprinzip). Nicht entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber Umlagen bzw. Zusatzbeiträge aus dem Entgelt an die Zusatzversorgungskasse abgeführt hat. Gleiches gilt auch bei Rückforderungen von zuviel gezahltem Arbeitslohn. Entscheidend ist also der Zeitpunkt des tatsächlichen Zufließens bzw. der Rückforderung des Arbeitsentgelts beim Arbeitnehmer, nicht aber die Zahlung/Rückforderung der Umlagen/Beiträge durch den Arbeitgeber bei der Zusatzversorgungskasse. Wird also z.b. im Monat Dezember 2004 ein zusatzversorgungspflichtiger Entgeltbestandteil gezahlt, erfolgt jedoch erst im Februar 2005 die Überweisung der Umlagen und des Zusatzbeitrages an die Zusatzversorgungskasse, so ist das Entgelt dennoch im Dezember 2004 zugeflossen und für diesen Zeitraum zu melden. Damit erhält der Versicherte auch eine entsprechende Rentenleistung aus dieser Zahlung mit dem für das Jahr 2004 geltenden Altersfaktor. Die verspätete Zahlung der Umlagen und des Zusatzbeitrages hat auf die Verpunktung keinen Einfluss. Sie bewirkt lediglich, das wegen der verspäteten Zahlung Zinsen zu zahlen sind.

5 5 Beispiel 1: Der Arbeitnehmer wird im März 2005 rückwirkend zum 1. Dezember 2004 angemeldet. Das Entgelt (2.000 ) für Dezember fließt dem Versicherten im Dezember 2004 zu. Die Umlage und der Zusatzbeitrag werden für die Dezemberzahlung erst im März 2005 an die Zusatzversorgungskasse überwiesen. Das Jahresentgelt 2005 beträgt Nachmeldung 2004 Zeitraum Buchungsschlüssel Entgelt Umlage/Beitrag Anzahl Kinder ,00 95, ,00 50,00 Jahresmeldung 2005 Zeitraum Buchungsschlüssel Entgelt Umlage/Beitrag Anzahl Kinder , , ,00 750,00 In der Nachmeldung im März 2005 (für Dezember 2004) sind folgende Angaben zu machen: Jahr des Entgeltzuflusses Berücksichtigt in der Überweisung vom / 2005 Da das Entgelt im Dezember dem Versicherten bereits zugeflossen ist, ist für den Monat Dezember ein Umlagemonat mit Entgelt entstanden (Versicherungsmerkmale 10/20). Das Entgelt von wurde mit dem für das Jahr 2004 geltenden Altersfaktor verpunktet. Die nachträgliche Zahlung der Umlagen und des Zusatzbeitrages im März 2005 hat nur Auswirkungen insoweit, als wegen der verspäteten Zahlung Zinsen durch die Kasse berechnet werden. Beispiel 2: Der Arbeitnehmer wird im März 2005 rückwirkend zum 1. Dezember 2004 angemeldet. Das Entgelt (2.000 ) für Dezember fließt steuerrechtlich erst im März 2005 zu. Das Jahresentgelt 2005 beträgt Nachmeldung 2004 Zeitraum Buchungsschlüssel Entgelt Umlage/Beitrag Anzahl Kinder Jahresmeldung 2005 Zeitraum Buchungsschlüssel Entgelt Umlage/Beitrag Anzahl Kinder , , ,00 810,00 Da das Entgelt für Dezember 2004 dem Versicherten erst im März 2005 zugeflossen ist, ist es auch erst in der Jahresmeldung 2005 zu melden. Der Versicherte hat allerdings im Dezember 2004 gearbeitet und hatte auch Anspruch auf Entgelt. So steht ihm für Dezember 2004 ein Umlagemonat zu (Versicherungsmerkmal 49 = Umlagemonat ohne Entgelt ). Die Verpunktung des Entgelts von erfolgt allerdings erst im Jahr 2005 mit dem dann geltenden Altersfaktor. 4.2 Zahlt ein Arbeitgeber die monatlichen Entgelte stets zum Beginn des Folgemonats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, so liegt nur im Monat der Anmeldung (zunächst) kein laufendes Entgelt vor, während in allen Folgemonat ein Entgeltzufluss gegeben ist. Da es nur auf den Zeitpunkt ankommt, an dem das Entgelt dem Versicherten zufließt, ist durch die vorgegebene monatliche Verschiebung ein steter Zufluss gegeben: Wird das Entgelt für Dezember bis einschließlich 21. Januar des Folgejahres gezahlt, so ist dies steuerrechtlich noch dem Vorjahr zuzuordnen. Damit liegen für das Jahr der Anmeldung (wenn diese z.b. zum 1. Januar erfolgt) 12 Monatszahlungen (Entgelte für Januar bis Dezember) vor. Damit

6 6 sind für das gesamte Jahr vom bis durchgehend die Versicherungsmerkmale 10 bzw. 20 zu melden. Eine Meldung des Versicherungsmerkmals 49 kommt nicht in Betracht. Dieses wäre nur dann zu melden, wenn eine (Nach-)Zahlung für einen Kalendermonat des Vorjahres erfolgt und für diesen Monat steuerrechtlich die Zuordnung nicht mehr möglich ist. Erfolgt die Zahlung des Dezembergehalts also erst nach dem 21. Januar, so kann sie nicht mehr dem vorherigen Jahr zugeordnet werden, so dass für den Monat Dezember ein Versicherungsabschnitt mit Versicherungsmerkmal 49 zu melden ist. (Siehe zu alledem auch unser Rundschreiben Nr. 3 / 2004 sowie Handbuch für Personalsachbearbeiter Seite 75, 211 und 275). 5. Versicherungspflicht Vollendung des 17. Lebensjahres Arbeitnehmer sind ab dem Tag zu versichern, an dem sie ihr 17. Lebensjahr vollendet haben somit also ab dem Datum ihres 17. Geburtstages. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird ab dem bei einem Mitglied beschäftigt: er wird aber erst am 15. August Jahre alt. Da er mit Ablauf des 14. August sein 17. Lebensjahr vollendet, ist er ab dem 15. August in der Zusatzversorgung anzumelden. Das Entgelt für den Monat August ist nur anteilig zusatzversorgungspflichtig (Entgelt ab 15. August). Vor dem Jahr 2001 waren Arbeitnehmer, die vor Vollendung des 17. Lebensjahres beschäftigt wurden, ab dem Ersten des Monats zu versichern, in dem ihr Geburtstag fiel. Soweit in den Jahren bis 2004 schon Anmeldungen nach dem früheren Recht erfolgt sind, brauchen diese nicht korrigiert zu werden. Im Falle einer rückwirkenden Berichtigung ist jedoch das anteilige zusatzversorgungspflichtige Entgelt (z.b. ab 15.8.) mitzuteilen. 6. Versicherungspflicht von Angestellten in der Fleischuntersuchung Nachdem die Tarifverträge für die Angestellten in der Fleischuntersuchung außerhalb öffentlicher Schlachthöfe (TV Ang aös) gekündigt worden sind, erstreckt sich die Nachwirkung der Tarifverträge nur auf die zum Zeitpunkt der Kündigung der Tarifverträge bereits in einem Arbeitsverhältnis stehenden Angestellten. Diese Arbeitnehmer sind in der Zusatzversorgung versicherungsfrei, weil dieser Personenkreis vom ATV-K (Altersvorsorge-Tarifvertrag) ausgenommen ist. Die Zusatzversorgung kann jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden. Nach der Kündigung der Tarifverträge kann mit jedem neu einzustellenden Angestellten außerhalb öffentlicher Schlachthöfe statt einer Stückvergütung arbeitsvertraglich die Zahlung einer Stundenvergütung vereinbart werden. Dies kann zu einer Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung führen: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom ist der Ausschluss der nach dem TV Ang aös beschäftigten Angestellten aus der Zusatzversorgung im Vergleich zu den nach dem TV Ang iös Beschäftigten kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG). Die Möglichkeit, aufgrund der Stückvergütung höhere Verdienste je Arbeitsstunde zu erzielen, sei ein Ausgleich für die fehlende Versorgungszusage. Werden amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe jedoch ausschließlich oder überwiegend durch Stundenvergütung bezahlt, besteht ein Anspruch auf Gleichstellung mit den Beschäftigten innerhalb öffentlicher Schlachthöfe. Damit ist in diesen Fällen ein Anspruch auf Zusatzversorgung gegeben.

7 7 7. Garantierte Rente in der freiwilligen Versicherung PlusPunktRente Immer wieder werden von Anbietern und Maklern von Produkten zur Entgeltumwandlung oder Riester-Rente Aussagen über die Leistungen aus der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung gemacht, die falsch sind. Insbesondere wird wiederholt auch in schriftlichen Darstellungen darauf verwiesen, dass es keine garantierte Rentenleistung bei der PlusPunktRente gäbe. Eine Garantierente ist insoweit wichtig, als sie die einzige verbindliche Aussage darüber trifft, welche Leistungen mindestens aus einer Versicherung zu erwarten sind. Renditen, die von der jeweiligen Lage am Kapitalmarkt abhängig sind, können zwar in eine Berechnung mit einbezogen werden, haben aber nur eine sehr begrenzte Aussagekraft im Hinblick auf die tatsächliche spätere Rentenleistung. Daher kommt der Garantierrente der Leistung also, die auf jeden Fall zur Auszahlung kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Leistungen aus der freiwilligen Versicherung der Zusatzversorgung PlusPunktRente sind garantiert. Die Garantieleistung beträgt 75 % der sog. Vertragsleistung. Diese Vertragsleistung wird errechnet, indem im Wesentlichen die Berechnungskriterien der (vom Arbeitgeber finanzierten) Betriebsrente auf die freiwillige Versicherung angewendet werden. Dabei wird ein Zinssatz von 3,25 % in der Ansparphase und von 5,25 % in der Rentenphase unterstellt. Da der hohe Zins von 5,25 % in der freiwilligen Versicherung nicht garantiert werden kann und er etwa 25 % der Gesamtleistung ausmacht, werden nur 75 % der mit dem gemischten Zins errechneten Vertragsleistung garantiert. Dies alles lässt sich aus 59 unserer Satzung zweifelsfrei ersehen. Damit ergibt sich eine garantierte Rentenleistung mit einem Zinssatz von etwa 3,25 %. Bei jeder Berechnung über die voraussichtliche Höhe einer PlusPunktRente wird dieser Betrag von uns errechnet und als Garantierente ausgewiesen. Weitere Einschränkungen der Leistung gibt es nicht. Allenfalls kommt noch eine Nachschusspflicht des Arbeitgebers in Betracht, was jedoch für jegliche betriebliche Altersversorgung durch das Betriebsrentengesetz so geregelt ist. Es ist damit absolut falsch und im geschäftlichen Verkehr auch sittenwidrig, wenn wiederholt behauptet wird, die Zusatzversorgung habe keine garantierten Leistungen. Vielmehr liegt die garantierte Leistung aus der PlusPunktRente in den meisten Fällen erheblich über den Garantieleistungen anderer Anbieter, da die Zusatzversorgungskasse nur geringe Verwaltungskosten hat und zudem keine Maklerprovisionen oder Vermittlergebühren zahlt. 8. Handbuch für Personalsachbearbeiter Im April dieses Jahres haben wir an alle Mitglieder je ein kostenloses Exemplar unseres Handbuch für Personalsachbearbeiter verschickt. Dabei haben wir die Adressen unserer Mitglieder benutzt, an die auch die Rundschreiben adressiert sind. Sollten Sie bisher kein Handbuch erhalten haben oder weitere Exemplare benötigen, können Sie diese bei uns unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Zustelladresse (nicht Postfach) bei uns unter Fax. Nr. 089 / anfordern, da wir noch eine begrenzte Anzahl von Büchern vorrätig haben.

8 8 9. Seminare über die Zusatzversorgung Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden bietet auch im 2. Halbjahr 2005 in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule Seminare über die Zusatzversorgung an. Im Rahmen dieser ganztägigen Veranstaltungen (8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) werden die aktuellen Themen zur Zusatzversorgung dargestellt. Die Seminare sind für Bedienstete aus der Personalverwaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung bestimmt; die Seminare bieten Hilfe für die praktische Umsetzung. Themen sind insbesondere Leistungsrecht Versicherungspflicht Meldeverfahren - freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung Kempten G Neustadt/Aisch G Würzburg G Bamberg G München G Landshut G Lauingen G Regensburg G Nürnberg G Daneben bieten wir auch Seminare über das aktuelle Leistungsrecht der Betriebsrente und der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung an München G Bamberg G Die Gebühren betragen für alle Seminare 120. Bitte melden Sie sich für alle Seminare schriftlich unter Angabe der Seminarnummer (G09...) direkt bei der Bayerischen Verwaltungsschule an: Bayerische Verwaltungsschule, Abteilung Fortbildung und Pädagogik, Postfach , München Internet: Fax: 089 / Mail: GabrieleWarfolomjeew@bayvs.de Telefon: 089 / PetraKamm@bayvs.de Telefon: 089 / Mit freundlichen Grüßen Graf Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs Dietsch Abteilungsleiter

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 23. August 2004

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 23. August 2004 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 05.Mai 2004

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 05.Mai 2004 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. August 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. August 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Rundschreiben Nr. 2 Mai 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 2 Mai 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, die Zusatzversorgung ist mittlerweile ein Akquiseund Bindungselement in den Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Wie Sie den anstehenden

Mehr

An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Rundschreiben Nr. 8/2003

An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Rundschreiben Nr. 8/2003 I. BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn:

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE)

Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE) Anlage 1 (RS 6/2003) Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE) Einzahler Versicherungsmerkmal Steuermerkmal 01 Arbeitgeber (Mitglied)

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

ARBEITGEBER- FINANZIERTE PFLICHT- VERSICHERUNG. Für ein besseres Morgen. Gemeinsam Zukunft sichern. Ihre Zusatzversorgung

ARBEITGEBER- FINANZIERTE PFLICHT- VERSICHERUNG. Für ein besseres Morgen. Gemeinsam Zukunft sichern. Ihre Zusatzversorgung ARBEITGEBER- FINANZIERTE PFLICHT- VERSICHERUNG Für ein besseres Morgen. Gemeinsam Zukunft sichern. Ihre Zusatzversorgung INHALT Wer ist die BVK Zusatzversorgung? 3 Wer finanziert meine Betriebsrente? 3

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/ BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, es tut sich was beim Thema Altersversorgung: Die Bundesregierung hat das Flexirentengesetz erlassen. Wir informieren Sie, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Zusatzversorgung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 20. November 2006

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 20. November 2006 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße

Mehr

BVK Bayerische. Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre zusatzversorgung. Versorgungskammer

BVK Bayerische. Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre zusatzversorgung. Versorgungskammer Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre zusatzversorgung die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen dienstes BVK Bayerische Versorgungskammer Wäre es nicht schön, nach einem langen

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 Rundschreiben Nr. 1 / 2009

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 Rundschreiben Nr. 1 / 2009 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Freiwillige Versicherung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - PlusPunktRente -

Freiwillige Versicherung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - PlusPunktRente - Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007 ZV Kasse Betriebliche Altersversorgung Zusatzversorgungskasse Postfach 10 41 44 34041 Kassel Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel Kölnische Str. 42-42

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München,

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

In der Zukunft bestens abgesichert. Robert Münch BAV Spezialist

In der Zukunft bestens abgesichert. Robert Münch BAV Spezialist In der Zukunft bestens abgesichert Robert Münch BAV Spezialist Aufgabe und Bedeutung Bayerische Versorgungskammer Die Bayerische Versorgungskammer BVK - ist einer der größten Kapitalanleger Deutschlands

Mehr

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten unter Berücksichtigung des Zuflussprinzips

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten unter Berücksichtigung des Zuflussprinzips ZKdbG - G 403 Stand: 7. Oktober 2003 Beispiele für die Meldung Versicherungsabschnitten unter Berücksichtigung des prinzips Anlage 4 (RS 6/2003) Im Zuge der Reform der Zusatzversorgung wurde die zeitliche

Mehr

Dresden, im Juni 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

Dresden, im Juni 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Dresden, im Juni 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt Das Schreiben finden Sie auch im Internet: www.kv-sachsen.de - Rundschreiben 1. Anpassung des Grenzbetrages

Mehr

Rundschreiben. Nr. 5 Dezember THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2017 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen

Rundschreiben. Nr. 5 Dezember THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2017 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen Rundschreiben Nr. 5 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT mit diesem letzten Rundschreiben im Jahr 2017 bedanken wir uns im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVK Zusatzversorgung

Mehr

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten unter Berücksichtigung des Zuflussprinzips

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten unter Berücksichtigung des Zuflussprinzips Im Zuge der Reform der Zusatzversorgung wurde die zeitliche Zuordnung des zusatzversorgungspflichtigen s dahingehend geändert, dass anstelle des bislang angewandten Entstehungsprinzips der Sozialversicherung

Mehr

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis // Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis 1 Was ist das Versicherungskonto? 2 Welchen Zweck hat der Versicherungsnachweis? 3 Wann wird der nächste Versicherungsnachweis erstellt? 4 Wann habe

Mehr

Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089)

Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) BVK Zusatzversorgung 81920 München Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de www.bvk-zusatzversorgung.de Sie erreichen uns am besten von 8:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags

Mehr

Rundschreiben. Nr. 2 Mai 2018

Rundschreiben. Nr. 2 Mai 2018 Rundschreiben Nr. 2 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT mit dem BAV-Förderbetrag für Geringverdiener wurde auch ein neues Steuermerkmal für die Meldungen zur Zusatzversorgung notwendig. Alles

Mehr

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Was ist das Versorgungskonto?... 2 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto?...

Mehr

Rundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite

Rundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite August 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die äußere Gestaltung dieses Rundschreibens ist neu, sondern auch die darin enthaltenen Themen. Es gibt weder eine Eigenbeteiligung noch ein Sanierungsgeld

Mehr

Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung

Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Tarifrunde 2002/2003 hatten sich die

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Rundschreiben. Nr. 3 August Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben. Nr. 3 August Sehr geehrte Damen und Herren, Rundschreiben Nr. 3 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung können Sie und ihre Beschäftigten sicher sein, dass wir sehr sorgfältig mit den Daten der Versicherten umgehen.

Mehr

BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE. Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung

BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE. Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung INHALT Informieren Sie Ihre Beschäftigten jetzt. 4 Die BVK Zusatzversorgung. Ihr

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-

Mehr

// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI)

// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI) // Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI) Stand: Januar 2018 Seit dem 1. Januar 2008 sind nach 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz (EStG) Umlagen, die der Arbeitgeber

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 2 / Juli 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Seite 2 Themenübersicht 1. Abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren 2. Abmeldung bei Beginn einer Erwerbminderungsrente Seite 3 3. Rentenantrag und Abmeldung

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können. Ausgabe Nr. 1 / Mai 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Rundschreiben mehr per Post Seite 2 Themenübersicht mit diesem ersten Rundschreiben in diesem Jahr erhalten Sie ggf. eines der letzten Exemplare

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Mai 2018 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Oktober 2017 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung INHALT ARBEITGEBERFINANZIERTE BETRIEBSRENTE Wächst die Rentenanwartschaft während Mutterschutz und Elternzeit?

Mehr

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an BVK Zusatzversorgung 81920 München Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 PPA : (06322) 936-450 ; Fax (06322) 936-399 info@bvk-zusatzversorgung.de

Mehr

Herzlich willkommen! Der Vortrag startet in wenigen Minuten.

Herzlich willkommen! Der Vortrag startet in wenigen Minuten. Herzlich willkommen! Der Vortrag startet in wenigen Minuten. Bundespolizeidirektion Pirna Referent: Cristian Hriplivai Seite 1 - Was ist VBL? - Warum bin ich versichert? - Was habe ich davon? - Wann erhalte

Mehr

KVK ZusatzVersorgungsKasse. An die Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Rundschreiben 6/2009. Sehr geehrte Damen und Herren,

KVK ZusatzVersorgungsKasse. An die Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Rundschreiben 6/2009. Sehr geehrte Damen und Herren, , Postfach 10 41 44, 34041 Kassel An die Mitglieder der Kölnische Str. 42 34117 Kassel Ihr/e Ansprechpartner/in Kundenservice Fachbereich Mitgliedschaften/Grundsatz Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Rundschreiben

Mehr

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.

Mehr

Rundschreiben

Rundschreiben Rundschreiben 01 2004 KZVK Postfach 10 22 41 44022 Dortmund Anschrift des Beteiligten KundenServiceCenter Telefon: 0231. 9578-299 Telefax: 0231. 9578-399 zukunft@kzvk-dortmund.de www.kzvk-dortmund.de Dortmund,

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was bedeutet Riester-Förderung? 3 Was muss ich selbst aufwenden? 4 Welche Zulagen gibt

Mehr

I Ende Ein- I Versiche- l Verstaue- Cent Cent

I Ende Ein- I Versiche- l Verstaue- Cent Cent 2.2.4 Zusatzversorgungspflichtige Entgelte und Erwerbsminderungsrente auf Zeit Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, sodass Nachzahlungen bzw. Verrechnungen

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. Mai 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. Mai 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße

Mehr

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 44 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 44 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen: ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 44 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 205 A GA Dezember 2005

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 205 A GA Dezember 2005 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: Hausanschrift: U-Bahn: Durchwahl: (089) 9235-7410 Telefax: (089) 9235-8057

Mehr

VBLspezial 09. für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung. Januar Sehr geehrte Damen und Herren,

VBLspezial 09. für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung. Januar Sehr geehrte Damen und Herren, VBLspezial für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner Januar 2013 Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung. Inhalt I Die Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten. II Das Verfahren zur Einbeziehung der

Mehr

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe für zkw, Postfach 4629, 48026 Münster An die Mitglieder der Kommunalen Zusatzversorgungskasse (zkw) Besuche: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr oder nach Vereinbarung Zumsandestraße 12 Auskunft erteilen: Stefan Plesker

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 14. März 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 14. März 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße

Mehr

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse Zusatzversorgungskasse Verwaltungsgebäude Postanschrift Telefon: 06 81/4 00 03-0 Fritz-Dobisch-Str. 12 Postfach 10 24 32 Telefax: 06 81/4 00 03 20 66111 Saarbrücken 66024 Saarbrücken Internet: www.rzvk-saar.de

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 5 / Dezember 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Neuer Umlagesatz ab 01.01.2013 Seite 2 Themenübersicht das Jahr 2012 geht zu Ende. Aus diesem Anlass danken wir Ihnen auch im Namen aller

Mehr

Die Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst ab ( Punktemodell )

Die Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst ab ( Punktemodell ) Die Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst ab 1.1.2002 ( Punktemodell ) Am 13. November 2001 ist der Altersvorsorgeplan 2001 vereinbart worden, der eine grundlegende Neuordnung

Mehr

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist Entgeltumwandlung? 4 Wer kann eine Entgeltumwandlung bei der BVK Zusatzversorgung durchführen?

Mehr

Fragen kostet nichts. Und die Antworten lohnen sich. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Fragen kostet nichts. Und die Antworten lohnen sich. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Fragen kostet nichts. Und die Antworten lohnen sich. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung BVK Bayerische Versorgungskammer Die Rente ist sicher, so lautet eine frühere Politikeraussage. Ob das damals

Mehr

Hinweise und Muster. für die Meldungen zur Pflichtversicherung. ab 2002

Hinweise und Muster. für die Meldungen zur Pflichtversicherung. ab 2002 für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2002 Z 531.3 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Hauptsitz Daxlander Straße 74 76185 Karlsruhe Telefon 0721 5985-0 Zweigstelle

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 1. Juni 2006

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 1. Juni 2006 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern? // Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem

Mehr

Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der Zusatzversorgung. 2. Wie erfolgt die Erhebung der Mutterschutzzeiten vor 2012?

Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der Zusatzversorgung. 2. Wie erfolgt die Erhebung der Mutterschutzzeiten vor 2012? Zusatzversorgungskasse Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes Informationen 1/2013 Saarbrücken, 19.08.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, wir informieren Sie über Anerkennung von Mutterschutzzeiten

Mehr

Rundschreiben. Nr. 1 Januar 2018

Rundschreiben. Nr. 1 Januar 2018 Rundschreiben Nr. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT wir wollen Sie auch im Jahr 2018 aktuell über alles Neue im Bereich der Zusatzversorgung informieren. Seit dem 1. ist die Verkürzung der

Mehr

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Zusatzversorgung BEARBEITUNG D 2.25 DATUM 17.08.2011 Die nachstehende Entscheidungshilfe soll bei der

Mehr

Zusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

Zusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Zusatzversorgungskasse Thüringen, 06556 Artern Auskunft erteilt: Service-Telefon Durchwahl: 03466/336485 Telefax: 03466/336455 E-Mail: zvk@kvt-zvk.de Ihr Zeichen Versicherungsnummer (bitte bei Antwort

Mehr

Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II

Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II Einleitung... 2 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen... 2 Meldeverkehr: Erläuterungen zum Buchungsschlüssel... 2 Meldeverkehr: Aufteilung des

Mehr

// Erwerbsminderungsrente

// Erwerbsminderungsrente // Erwerbsminderungsrente Erläuterungen für Versicherte Stand: November 2018 Wenn Beschäftigte wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, kann

Mehr

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung VBLspezial Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung Inhalt 1 Die Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten 1.1 Warum kam es

Mehr

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende

Mehr

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Der Buchungsschlüssel ist sechsstellig und gliedert sich in je 2 Stellen für die Kennzeichnung des Einzahlers 2 Stellen für das Versicherungsmerkmals

Mehr

Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung

Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGEITSVERSICHERUNG STEUERLICHE REGELN Sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Wie wird im Leistungsfall

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 5 / Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Themenübersicht 1. Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2014 Seite 2 2. Mutterschutz bei bestehender Elternzeit Seite 5 3. Seminartermine

Mehr

ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung

ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung ZUSATZRENTEPLUS ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung Stand: Januar 2019 BESTENS VERSORGT. 2 info Dieses Merkblatt informiert in Grundzügen über die Entgeltumwandlung im Rahmen einer ZusatzrentePlus bei

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Teil A Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung... 1

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Teil A Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung... 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................................... Inhaltsverzeichnis............................................... Abkürzungsverzeichnis.........................................

Mehr

Themenübersicht. eine teilweise Kapitaldeckung und benötigt weder erhöhte Umlagen noch eine Eigenbeteiligung der Versicherten an der Finanzierung.

Themenübersicht. eine teilweise Kapitaldeckung und benötigt weder erhöhte Umlagen noch eine Eigenbeteiligung der Versicherten an der Finanzierung. Ausgabe Nr. 2 / Juni 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Änderung in der Finanzierung der BVK Zusatzversorgung nach Tarifabschluss im Bereich der Länder Seite 2 Themenübersicht 2. Pauschale Versteuerung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 3. Dezember 2007

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 3. Dezember 2007 BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2004 Umlagen und Zusatzbeiträge

Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2004 Umlagen und Zusatzbeiträge Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

BVK Zusatzversorgungskasse, München Denninger Str. 37, München U4 Richard-Strauss-Straße

BVK Zusatzversorgungskasse, München Denninger Str. 37, München U4 Richard-Strauss-Straße BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: Hausanschrift: U-Bahn: 81920 München Denninger Str. 37, 81925 München U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum

Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihre Ansprechpartnerin: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 05.02.2014 Rundschreiben

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was bedeutet Riester-Förderung? 3 Was muss ich selbst aufwenden? 4 Welche Zulagen gibt

Mehr

Laufendes Arbeitsverhältnis/ Finanzierung der Zusatzversorgung, Steuer- und Sozialversicherungspflicht 1 )

Laufendes Arbeitsverhältnis/ Finanzierung der Zusatzversorgung, Steuer- und Sozialversicherungspflicht 1 ) Was ist nach einer Anmeldung zu beachten? Teil Laufendes Arbeitsverhältnis/ Finanzierung der Zusatzversorgung, Steuer- und Sozialversicherungspflicht 1 ) 1. Was ist nach einer Anmeldung zu beachten? Nach

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE. Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE. Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE Mehr Lebensqualität. Für eine bessere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist die PlusPunktRente? 3 Welche Leistungen gibt es aus der PlusPunktRente? 5 Ab wann gibt es eine Altersrente?

Mehr

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.25 FACHBEREICH THEMATIK Zusatzversorgung Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap für die Zusatzversorgungskassen 01 (VBL

Mehr

Beispiel 10. Zahlungs-monat. Zuflussjahr. Zusatzinformationen. Zeitraum Buchungsschlüssel ZVE Zusätzliche Umlage. Ki.

Beispiel 10. Zahlungs-monat. Zuflussjahr. Zusatzinformationen. Zeitraum Buchungsschlüssel ZVE Zusätzliche Umlage. Ki. Beispiel 10 Altersteilzeit wurde vor dem 1. Januar 2003 vereinbart. Es liegt eine Einzelregelung gemäß Protokollerklärung zu 8 Abs. 2 Satz 2 ATV- K vor. Während der Altersteilzeit wurde noch Entgelt für

Mehr

R U N D S C H R E I B E N 5 /

R U N D S C H R E I B E N 5 / An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2012 2. Berechnungswerte für das Jahr 2012 3. Informationen zur Jahresmeldung

Mehr

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG. Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKTRENTE ALS ENTGELTUMWANDLUNG Gut unterwegs. In eine sichere Zukunft. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was ist Entgeltumwandlung? 4 Wer kann eine Entgeltumwandlung bei der BVK Zusatzversorgung durchführen?

Mehr