Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage... Vorwort... Literaturverzeichnis...
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- Guido Melsbach
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1 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage... Vorwort... Literaturverzeichnis... A. Einführung... I. Grundgedanken und Vorbilder der Eigenverwaltung II. Aufbau des ZIP Praxisbuchs V... VII...XXI В. Anordnung der Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren und Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung I. Anordnung der Eigenverwaltung im Eröffnungsbeschluss gemäß 270 In so Voraussetzungen der Anordnung der Eigenverwaltung gemäß 270 InsO a) Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung ( 270 Abs. 2 Nr. 1 InsO) b) Nachteilsprognose ( 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO) aa) Inhalt der gerichtlichen Prognose bb) Beurteilungsgrundlage und Erkenntnisquellen des Insolvenzgerichts cc) Auswirkung verbleibender Zweifel bzw. Unklarheiten dd) Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses ( 270 Abs. 3 InsO) ее) Fallgruppen zu erwartender Nachteile (1) Fehlendes insolvenzrechtliches Know-how bzw. fehlende insolvenzrechtliche Beratung (2) Offensichtliche Verletzung gesetzlicher Pflichten durch die verantwortlichen Personen (3) Verlust des Vertrauens wesentlicher Gläubiger und Geschäftspartner (4) Fehlende Mitwirkung des Schuldners und nicht hinreichend transparente Verfahrensabwicklung durch den Schuldner (5) Kostennachteile einer Eigenverwaltung?
2 Rz. 2. Anordnung der Eigenverwaltung gemäß 270 InsO Bestellung eines Sachwalters gemäß 270c InsO a) Anforderungen an die Person des Sachwalters b) Auswahl des Sachwalters aa) Berücksichtigung von Vorschlägen des Schuldners oder einzelner Gläubiger bb) Einbindung des vorläufigen Gläubigerausschusses Ablehnung des Eigenverwaltungsantrags Rechtsbehelfe gegen die gerichtliche Entscheidung überden Eigenverwaltungsantrag II. Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung gemäß 271 In so Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Eigenverwaltung Auswahl des zu bestellenden Sachwalters Verfahren Rechtsfolgen der nachträglichen Anordnung der Eigenverwaltung Rechtsmittel III. Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung gemäß 272 In so Aufhebung auf Antrag der Gläubigerversammlung ( 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO) Aufhebung auf Antrag eines Gläubigers ( 272 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 In so ) a) Antragsrecht b) Materielle Voraussetzungen c) Antragstellung, Glaubhaftmachung, Verfahrensbesonderheiten Aufhebung auf Antrag des Schuldners ( 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO) Verfahren Rechtsfolgen der Aufhebung Rechtsmittel Seite C. Wirkungen der Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren I. Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse des Schuldners Grundlage der Verfügungsmacht des eigenverwaltenden Schuldners Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, einschließlich Geschäftsführungs-ZBetriebsfortführungsbefugnis a) Verwaltung der Insolvenzmasse
3 b) Betriebsfortführung c) Begründung von Masseverbindlichkeiten d) Beschränkung der Verfügungsmacht des eigenverwaltenden Schuldners Insolvenzspezifische Sonderrechte des Schuldners in der Eigenverwaltung a) Insolvenzrechtliche Befugnisse bei gegenseitigen Verträgen aa) Grundsätzliches bb) Wesentliche Sonderrechte (1) Wahlrecht gemäß 103 Abs. 1InsO (2) Sonderkündigungsrecht bei Mietverhältnissen gemäß 109 Abs. 1 InsO (3) Erlöschen von Aufträgen, Geschäftsbesorgungsverträgen und Vollmachten ( 115 bis 117 InsO) (4) Insolvenzarbeitsrechtliche Sonderrechte (a) Arbeitgeberstellung des eigenverwaltenden Schuldners (b) Sonderkündigungsrecht gemäß 113 InsO (c) Behandlung und Kündigung von massebelastenden Betriebsverein barungen (d) Betriebsänderungen b) Verwertung und Nutzung von Absonderungsgut (aa) Verwertung belasteter unbeweglicher Gegenstände (1) Absonderungsrechte an Immobilien (2) Verwertung durch die Absonderungsberechtigten (3) Verwertung durch den eigenverwaltenden Schuldner, insbesondere freihändige Verwertung bb) Verwertung von beweglichem Absonderungsgut cc) Einziehung sicherungsabgetretener Forderungen dd) Verteilung des Verwertungserlöses in den Fällen des 166 In so ее) Sonstige Verwendung von beweglichem Absonderungsgut zugunsten der Insolvenzmasse
4 ff) Überlassung der Verwertung an den Gläubiger gg) Einvernehmen mit dem Sachwalter c) Prozessführungsbefugnis und Aufnahme von unterbrochenen Rechtsstreiten ( 85, 86 InsO) Insolvenzverfahrensrechtliche Aufgaben und Rechte des Schuldners in der Eigenverwaltung a) Aufstellung von Verzeichnissen b) Berichterstattung gegenüber Gläubigerorganen und Insolvenzgericht c) Insolvenzrechtliche Rechnungslegung sowie Schluss- und Zwischenberichterstattung d) Befugnisse des Schuldners im Zusammenhang mit der Durchführung von Gläubigerversammlungen II. Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse des Sachwalters Rechtsstellung des Sachwalters Aufgaben des Sachwalters a) Aufsicht über Geschäftsführung des Schuldners b) Mitwirkung an Rechtsgeschäften des Schuldners aa) Mitwirkung gemäß 275 Abs. 1 InsO bb) Zustimmungsbedürftigkeit aufgrund gerichtlicher Anordnung gemäß 277 InsO (1) Gegenstand der Zustimmungs- Bedürftigkeit (2) Anordnungsvoraussetzungen (3) Verfahren (4) Rechtsfolgen der Anordnung (5) Aufhebung des Zustimmungsvorbehalts gemäß 277 Abs. 1, Abs. 2 InsO cc) Einvernehmen im Rahmen insolvenzrechtlicher Sonderrechte des Schuldners dd) Mitwirkung des Sachwalters an Änderungen in der Besetzung des Geschäftsleitungsorgans einer juristischen Person ( 276a Satz 2 InsO) c) Konten- und Kassenführungsrecht (S 275 Abs. 2 InsO) aa) Inanspruchnahme der Kassenführung bb) Rechtliche Konsequenzen cc) Modifizierte Kassenführung d) Insolvenzanfechtung und Haftung ( 280 InsO) aa) Gegenständlicher Aufgabenbereich (1) Gesamtschäden ( 92 InsO) und Gesellschafterhaftung ( 93 InsO)
5 Rz. Seite (a) Gesamtschaden ( 92 InsO) (b) Gesellschafterhaftung ( 93 InsO) (2) Insolvenzanfechtung ( 129 ff. InsO) (3) Analoge Anwendung des 280 InsO auf originäre gesellschaftsrechtliche Ansprüche gegen Gesellschafter und Gesellschaftsorgane in der Insolvenz juristischer Personen bb) Kompetenzen des Sachwalters im Rahmen von 280 InsO cc) Pflichten des Schuldners im Zusammenhang mit 280 InsO e) Anzeige der Masseunzulänglichkeit ( 285 InsO) aa) Verfahren bei Masseunzulänglichkeit bb) Einstellung bei Massearmut gemäß 207 In so f) Rederechte und Redepflichten des Sachwalters aa) Stellungnahmen zu Verzeichnissen und Berichten des Schuldners bb) Nachteilsanzeige gemäß 274 Abs. 3 InsO cc) Berichterstattung durch Sachwalter g) Rechte des Sachwalters im Zusammenhang mit der Gläubigerversammlung Forderungsanmeldungsverfahren, Forderungsprüfung und Verteilungen in der Eigenverwaltung a) Zustellung des Eröffnungsbeschlusses b) Anmeldung der Forderungen beim Sachwalter und Tabellenführung c) Forderungsprüfung d) Rücknahme des Widerspruchs und Feststellungsrechtsstreit e) Durchführung der Verteilungen durch den Schuldner f) Praktische Handhabung der Abstimmung zwischen Sachwalter und Schuldner im Bereich der Forderungsprüfung und Verteilung D. Vorläufige Eigenverwaltung ( 270a InsO) I. Bedeutung des Eröffnungsverfahrens II. Wesen der vorläufigen Eigenverwaltung III. Voraussetzungen der vorläufigen Eigenverwaltung Summarische Prüfung der Voraussetzungen der Eigenverwaltung gemäß 270a Abs. 1 In so
6 Rz. Seite 2. Erkenntnisquellen des Insolvenzgerichts im Rahmen des 270a Abs. 1 InsO Laufende Überprüfung des Eintritts der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Eigenverwaltungsantrags i. S. v. 270a Abs. 1 In so Klare Fälle offensichtlicher Aussichtslosigkeit gemäß 270a Abs. 1 In so IV. Verfahren gemäß 270a Abs. 1 InsO V. Wirkungen der vorläufigen Eigenverwaltung Rechtsstellung des Schuldners im Eröffnungsverfahren a) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners in der vorläufigen Eigenverwaltung b) Pflichten des Schuldners in der vorläufigen Eigenverwaltung c) Keine Einschränkung des Einflusses der Gesellschaftsorgane im Eröffnungsverfahren d) Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen des Schuldners während der vorläufigen Eigenverwaltung Aufgaben und Rechte des vorläufigen Sachwalters gemäß 270a InsO a) Aufsicht über den Schuldner b) Mitwirkung an der Begründung von Verbindlichkeiten gemäß 270a Abs. 1 Satz 2, 275 Abs. 1 In s O c) Konten- und Kassenführungsrecht gemäß 270a Abs. 1 Satz 2, 275 Abs. 2 In so d) Informationsrechte des vorläufigen Sachwalters und Auskunftspflichten des Schuldners e) (Keine) Mitwirkung an Abberufung und Bestellung von Geschäftsleitern analog 276a Satz 2 In s O f) Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte im Rahmen eines besonderen Zustimmungsvorbehalts gemäß 21 Abs. 1 In so g) Rederechte und Redepflichten in der vorläufigen Eigenverwaltung aa) Anzeigepflicht bei Nachteilen ( 270a Abs. 1 Satz 2, 274 Abs. 3 In so ) bb) Berichterstattung des vorläufigen Sachwalters
7 VI. 3. Begründung von Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung a) Einzelermächtigung des Schuldners zur Begründung von Masseverbindlichkeiten b) Voraussetzungen der Einzelermächtigung c) Starke vorläufige Eigenverwaltung? d) Verfahren e) Inhaltliche Anforderungen an (Einzel-) Ermächtigungen zur Begründung von Masseverbindlichkeiten Sonstige Sicherungsmaßnahmen im Fall der vorläufigen Eigenverwaltung Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses ( 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. la InsO) Einstellung der Zwangsvollstreckung ( 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO) Vorläufige Postsperre ( 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 In so ) Verwertungs- und Einziehungsverbot hinsichtlich Aus- und Absonderungsgut ( 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO) Sonstige Maßnahmen auf Grundlage vom 21 Abs. 1 InsO E. Schutzschirmverfahren ( 270b In so ) I. Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens ( 270b Abs. 1 In so ) Formelle Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens a) Erforderliche Anträge b) Bescheinigung aa) Anforderungen an die Person des Bescheinigungsausstellers bb) Unabhängigkeit des Bescheinigers cc) Inhaltliche Anforderungen an die Bescheinigung gemäß 270b Abs. 1 Satz 3 In so dd) Haftung des Bescheinigungsausstellers Materielle Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens und Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts II. Anordnungen des Gerichts im Schutzschirmverfahren Bestimmung einer Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans Bestellung eines vorläufigen Sachwalters unter Bindung an den Vorschlag des Schuldners
8 a) Personenverschiedenheit des vorläufigen Sachwalters vom Aussteller der Bescheinigung b) Bindung des Gerichts an Vorschlag des Schuldners c) Ausnahme: Offensichtliche Nichteignung Sonstige Anordnungen III. Ablehnung des Schutzschirmantrags IV. Aufhebung des Schutzschirmverfahrens gemäß 270b Abs. 4 InsO und Ablauf der bestimmten F rist F. Praxis der Betriebsfortführung und Verfahrensabwicklung in der (vorläufigen) Eigenverwaltung I. Vorbereitung der Antragstellung durch das insolvente Unternehmen Erarbeitung eines vorläufigen Sanierungskonzepts Liquiditätsplanung und Vorbereitung der Fortführungsfinanzierung im Vorfeld des Antrags Einbindung unverzichtbarer Vertragspartner und wesentlicher Gläubiger Auswahl eines bzw. mehrerer vorzuschlagender (vorläufiger) Sachwalter Antragstellung II. Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren Erste Maßnahmen nach Bestellung des vorläufigen Sachwalters Zusammenarbeit zwischen Schuldner und vorläufigem Sachwalter Insolvenzgeldvorfinanzierung und Fortführungsfinanzierung Umgang mit Eigentumsvorbehaltsrechten und sonstigen Drittrechten Befriedigung und Sicherung der Vertragspartner für Lieferungen und Leistungen aus der vorläufigen Eigenverwaltung Begleichung öffentlich-rechtlicher Forderungen aus der vorläufigen Eigenverwaltung a) Anfechtungslösung: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern in anfechtbarer Weise b) Kassenführungslösung c) Zustimmungsvorbehaltslösung: Besonderer Zustimmungsvorbehalt hinsichtlich Zahlungen an Sozialversicherungsträger und Fiskus d) Handhabung in der Praxis
9 Rz. Seite III. Betriebsfortführung im eröffneten Insolvenzverfahren Berücksichtigung der rechtlichen Auswirkungen der Verfahrenseröffnung a) Umsetzung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes b) Fortsetzung bzw. Nichtfortsetzung von Vertragsverhältnissen für Rechnung der Insolvenzmasse Verwertungsmaßnahmen und Drittrechte a) Verwertung nicht betriebsnotwendigen Vermögens b) Berücksichtigung von Absonderungsrechten Umsetzung leistungswirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen G. Haftung in der (vorläufigen) Eigenverwaltung I. Keine Haftung des Schuldners II. Haftung der Geschäftsleiter Haftung in der vorläufigen Eigenverwaltung Masseschmälerungshaftung Haftung im eröffneten Insolvenzverfahren III. Haftung des (vorläufigen) Sachwalters H. Eigenverwaltung und Insolvenzplan I. Angestrebter Insolvenzplan als Hauptanwendungsfall der Eigenverwaltung II. Planinitiativrecht in der Eigenverwaltung III. Pflichten des (vorläufigen) Sachwalters im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Insolvenzplans durch den Schuldner Beratende Mitwirkung gemäß 284 Abs. 1 Satz 2 InsO Beaufsichtigung der Planvorbereitung gemäß 274 Abs. 2 InsO Hinwirken auf transparenten M&A-Prozess als Grundlage der Planvergleichsrechnung IV. Stellungnahme des Sachwalters zu Schuldnerinsolvenzplan I. Kommunikation I. Bedeutung und Grundlagen der Kommunikation in der Eigenverwaltung
10 Rz. Seite II. Kommunikation vor dem Insolvenzantrag III. Kommunikation im Stadium der vorläufigen Eigenverwaltung IV. Kommunikation nach Verfahrenseröffnung V. Presse-und Öffentlichkeitsarbeit J. Steuerrechtliche Fragen der Eigenverwaltung I. Einfluss der vorläufigen Eigenverwaltung auf steuerliche Belange II. Steuern im eröffneten Insolvenzverfahren nach Anordnung der Eigenverwaltung K. Eigenverwaltung im Konzern und in Unternehmensgruppen I. Grundsatz: Einzelverfahrensabwicklung II. Vorteile der Eigenverwaltung in Gruppeninsolvenzen L. Vergütung und Kosten in der Eigenverwaltung I. Vergütung und Auslagen des Sachwalters Regelsatz und Berechnungsgrundlage Zuschläge Auslagen des Sachwalters II. Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Regelsatz der Vergütung des vorläufigen Sachwalters Zu-und Abschläge Berechnungsgrundlage Auslagen des vorläufigen Sachwalters III. Kosten der Beratung und Geschäftsleitung des Schuldners Beratungskosten a) Gegenstand der Beratung b) Belastung der Insolvenzmasse c) Inhaltliche Abgrenzung der Beratung des Schuldners zur Beratung der Geschäftsleiter und der Gesellschafter Vergütung der Geschäftsleiter Abstimmung der Beratungs- und Geschäftsleitungskosten mit dem Sachwalter und dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss
11 Rz. Seite M. Anhang: Musterformulare zur Eigenverwaltung I. Insolvenzantragstellung Insolvenzantrag einer GmbH mit Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung Schutzschrift eines Gläubigervertreters gegen eine Anordnung der Eigenverwaltung II. Vorläufige Eigenverwaltung gemäß 270a Abs. 1In so Beschluss gemäß 270a Abs. 1 In so Beschluss gemäß 270b In so Stellungnahme des vorläufigen Sachwalters zur Anregung eines beschränkten Zustimmungsvorbehalts Beschluss zur Anordnung eines besonderen Zustimmungsvorbehalts gemäß 21 Abs. 1 InsO betreffend Zahlungen an Sozialversicherungsträger und Fiskus Anregung der Anordnung einer Einzelermächtigung durch die Berater der Schuldnerin Lieferanteninformationsschreiben im Eröffnungsverfahren III. Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren Eröffnungsbeschluss unter Anordnung der Eigenverwaltung Aufhebungsbeschluss gemäß 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO Verwertungsvereinbarung Stichwortverzeichnis
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