11. Recht und Staat. Der Rechtsstaat Entstehung und Definition

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1 11. Recht und Staat Der Rechtsstaat Entstehung und Definition Der Rechtsstaat Abgrenzung zum Feudalismus und Absolutismus Staatliches Handeln wird durch gesetzliche Bestimmungen reguliert Es handelt sich dabei um das 3. völkerrechtliche Element (effektive Staatsgewalt) neben dem Staatsterritorium und dem Staatsvolk Hans Kelsen postuliert dabei die Identität von Staat und Recht Andere (post )modernere Ansichten verlangen die Junktimierung mit anderen Werten, wie Gerechtigkeit, Willkürfreiheit oder Moral, um von einem Rechtsstaat sprechen zu können. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist. K. Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1984, 20. VO Politik und Recht Rechtsstaat 97

2 Zentrale Grundsäulen des modernen Rechtsstaatsverständnisses Rechtsstaat Volkssouveränität Gewaltenteilung Grund und Menschenrechte Legalitätsprinzip Rechtsschutz Rechtsweggarantie Rechtsgleichheit Rechtssicherheit Unabhängigkeit der Justiz Mehrparteiensystem Medienpluralität Soziale Sicherung VO Politik und Recht Rechtsstaat 98 Vom liberalen zum sozialen Rechtsstaat Der soziale Rechtsstaat (vgl. auch Kapitel 3) Reine Rechtsgleichheit genügt nicht zur Erzielung effektiver sozialer Gleichheit Es gilt sozial akzeptable Lebensbedingungen zu generieren Stütze des Sozialstaates sind die rechtlichen Regelungen des Sozialrechts Pflichtversicherung (Renten und Krankenversicherungssystem) Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Bedürftigkeit (Sozialhilfe) Rechte der sozialen Teilhabe und Teilnahme Berücksichtigung sozialer Belange (Wohnungsbaupolitik, Steuerpolitik, etc.) Daseinsvorsorge zugunsten d. Einzelnen (Schulbildung, Gesundheitsvorsorge, etc.) Wohlerworbene Rechte schützen vor zu drastischen Einschnitten VO Politik und Recht Rechtsstaat 99

3 12. Über das Gewaltenmonopol und die Gewaltenteilung Das Gewaltenmonopol als Fundament des Rechtsstaates Gewaltenmonopol ist das faktische Fundament im Rechtsstaat In der politischer Theorie prominent aufgearbeitet durch den englischen Staatstheoretiker Thomas Hobbes in Leviathan, oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates (1651) Negatives Menschenbild Eigene Besitzverhältnisse können nur aufrecht erhalten werden mit physischer Stärke Im (staatsfreien) Naturzustand herrscht Kriegszustand zwischen den Menschen ( bellum omnium contra omnes ) Titelblatt der Originalausgabe Abtretung aller individuellen Rechte und somit Begründung staatlicher Autorität (siehe Bildnis) Theoretischer Wegbereiter des Absolutismus Thomas Hobbes und Gewaltenteilung 101

4 Transformation des Gewaltenmonopols vom Feudalismus hin zum modernen Rechtsstaat Gewaltenmonopol im Feudalismus beim König/ Kaiser Westfälischer Frieden 1648 Befriedung der Religionskriege Herausbildung souveräner Territorialstaaten Etablierung einer Staatsraison und Staatsidee Legitimierung der Herrschaft durch Stabilität nach innen und außen Legitimierung des Gewaltenmonopols (im modernen Staatswesen) Modernes Verwaltungs u. Beamtenwesen Förderung der Gesellschaft (Herausbildung des Bürgertums) Wirtschaftsorientiertheit des politischen Systems Errichtung eines Stehenden Heeres Beginn moderner rechtsstaatlicher Strukturen (vgl. Kapitel 11) Der Staat hat durch seine Professionalisierung die Gewalt nicht abgeschafft, sondern nur neu kanalisiert und auf eine höhere Ebene, jener des Rechtsstaats, gehoben. und Gewaltenteilung 102 Gedanken zu Rechtsstaat und Gewaltenmonopol bei Max Weber Max Weber ( ) Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes dies: das»gebiet«, gehört zum Merkmal das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht. Denn das der Gegenwart Spezifische ist, daß man allen anderen Verbänden oder Einzelpersonen das Recht zur physischen Gewaltsamkeit nur soweit zuschreibt, als der Staat sie von ihrer Seite zuläßt: er gilt als alleinige Quelle des»rechts«auf Gewaltsamkeit. M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft,1980,

5 Zwei aktuelle Fragestellungen rund um das Gewaltenmonopol Widerstandsrecht gegenüber repressiver Staatsgewalt? Bei Gefährdung individueller Gleichheit und Freiheit Einziges probates Mittel (ultima ratio) zur Aufrechterhaltung der individuellen Freiheit Zaghafte Kodifikationstendenzen Artikel 20 Abs. 4 GG (deutsches Grundgesetz) Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige, Anm. ) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Gefährdung des staatlichen Gewaltmonopols durch terroristische und aufständische Gruppierungen Asymmetrische Konfliktsituationen Staat verliert in Teilen seines Territoriums effektive Staatsgewalt Es bildet sich ein Staat im Staat 104 Gedanken zur Gewaltenteilung Aristoteles (384 v. Chr. 322 v. Chr.) Montesquieu ( ) Es gibt in jeder Verfassung drei Teile, bei denen der tüchtige Gesetzgeber jeweils das Zuträgliche zu prüfen hat. Denn wenn es mit ihnen gut geht, so muss es mit der ganzen Verfassung gut stehen, und die Differenzen der verschiedenen Verfassungen sind eben in diesen Dingen begründet. Von diesen dreien ist das eine die über die öffentlichen Dinge beratende Instanz, das zweite die Beamten [...], das dritte die Rechtsprechung. Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1297 b 1298 a. Es gibt in jedem Staat drei Arten von Vollmacht: Auf Grund der ersteren, [der legislativen Befugnis], schafft der Herrscher oder Magistrat Gesetze auf Zeit oder für die Dauer, ändert geltende Gesetze oder schafft sie ab. Auf Grund der zweiten stiftet er Frieden oder Krieg, sendet oder empfängt Botschaften, stellt die Sicherheit her, sorgt gegen Einfälle vor. Auf Grund der dritten bestraft er Verbrechen oder sitzt zu Gericht über die Streitfälle der Einzelpersonen. Diese letztere soll richterliche Befugnis heißen, und die andere schlechtweg exekutive Befugnis des Staates. [...] Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. Montesquieu, Vom Geist der Gesetze,

6 Die moderne Gewaltenteilung als ein System von checks and balances (1/2) Gewaltenteilung = Aufteilung der staatlichen Macht auf einzelne Gewalten Exekutive Umsetzung der Gesetze Hilfestellung bei der Ausarbeitung der Gesetze Abhängigkeit von Gesetzgebung Kontrolle durch (Verfassungs ) Gerichtsbarkeit Legislative Stellt allgemeine Spielregeln (Gesetze) auf Wird jedoch dabei von Verfassungsgerichtsbarkeit überprüft Judikative Auslegung und Kontrolle der Gesetze Überprüfung, ob Exekutive sich an legislative Spielregeln hält Ist ihrerseits aber bei der Ausübung der Kontrolle an Gesetze gebunden Besetzungsvorschläge von Verfassungsrichtern durch Exekutive und Legislative Medien als 4. Gewalt? Wichtiger Beitrag zur Transparentmachung politischer Handlungsweisen Pressefreiheit und Presseförderung als zentrale Rechtsinstitute für die Unabhängigkeit von Medien 106 Die moderne Gewaltenteilung als ein System von checks and balances (2/2) Zur Funktion der Gewaltenteilung im heutigen demokratischen Verfassungsstaat Sicherung der Funktionsfähigkeit des Staates Grundrechte als materielle Schranke Medien und Pressefreiheit Vermeidung einer Machtkonzentration in einem Organ Föderalismus (vertikale Gewaltenteilung bzw. trennung) Verfassungsgarantie für Opposition im Parlament (Mehrparteiensystem) Wichtigste Kennzeichen der Gewaltenverschränkung im österreichischen politischen System Identität zwischen parlamentarischer Mehrheit und Regierung Möglichkeit von Misstrauensvotum der Legislative gegenüber der Exekutive Kontrolle der Exekutive durch die parlamentarische Opposition Inhaltliche Kontrolle durch Verfassungsgerichtsbarkeit Besetzungsvorschlagsrecht von Verfassungsrichter durch exekutive und legislative Organe 107

7 Der Stufenbau des demokratischen Rechtsstaates nach Martin Kriele Martin Kriele (geb. 1931) 108

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