Geschäftsverteilungsplan. für den nichtrichterlichen Dienst. des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Gehobener Dienst
|
|
- Renate Hausler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst des Arbeitsgerichts Mönchengladbach Gehbener Dienst Stand:
2 - 2 - Lfd. nbereich Vertreter/in Regierungsamtsrat Werner Krahe I. Geschäftsleiter des Arbeitsgerichts Mönchengladbach Wahrnehmung der n des Geschäftsleiters des Arbeitsgerichts Mönchengladbach gemäß der AV über die Bestellung und n der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nrdrhein- Westfalen (Geschäftsleitungs-AV) AV d. JM vm 15. Februar 2006 (2320 I.1) swie der Übertragungsverfügung der Direktrin des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vm (Anlagen 01 und 02) RAF Maschke II. Beauftragter des Haushalts (BdH) Herr RAR Krahe wurde mit Verfügung der Direktrin des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vm B - gem. 9 LHO zum Beauftragten für den Haushalt bestellt. Seine n ergeben sich insweit aus der VV zu 9 LHO. Herr Krahe besitzt in dieser Funktin Anrdnungsbefugnis gem zu VV zu 34 LHO. Direktrin des ArbG Klempt III. Verwaltungsaufgaben des mittleren Dienstes 1. Führung der Liste der Rundverfügungen im Intranetauftritt des LAG 2. Führung der Persnalakten, sweit nicht anderweitig übertragen, einschl. Bearbeitung in PersNRW. 3. Führung der elektrnischen Generalaktenablage RAF Maschke 4. Titelverwaltung und Verwaltung des Sachhaushalts, einschließlich HKR-TV-Sachbearbeitung
3 - 3 - IV. n des Rechtspflegers 1. n als Rechtspfleger für die 4., 5. und 6. Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach RAF Maschke 2. Bearbeitung der Przesskstenhilfesachen sweit nicht anderweitig übertragen - in dem vrgenannten Zuständigkeitsbereich einschließlich HKR-TV-Sachbearbeitung und der Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO) swie der allgemeinen Befugnis (VV 14.3 der Anlage 3 zu 5.2 zu 79 LHO). 3. Vrbereitung vn Auslandszustellungen und Rechtshilfeersuchen in dem vrgenannten Zuständigkeitsbereich 4. Zwangsvllstreckung vn Ordnungsgeldern, sweit hierfür nicht die Kstenbeamten zuständig sind in dem vrgenannten Zuständigkeitsbereich 5. Führung der Rechtsantragstelle an jedem Dienstag. 1. Vertreter: RAF Maschke 2. Vertreter für Ntfälle: RBe Hffmann Bei gleichzeitiger Abwesenheit des Geschäftsleiters und der Vertreterin erflgt die Regelung der Vertretung durch die Direktrin des Arbeitsgerichts
4 - 4 - Lfd. nbereich Vertreter/in Regierungsamtfrau Simne Maschke I. Verwaltungsaufgaben des gehbenen Dienstes: Aus dem Zuständigkeitsbereich des Geschäftsleiters wird der RAF Maschke die Leitung flgender Sachgebiete - einschließlich der ntwendigen Anrdnungs-, Unterschrifts- und Zeichnungsbefugnisse - übertragen: 1. Angelegenheiten der Liegenschaften und des BLB einschließlich Miete und Nebenksten RAR Krahe 2. Angelegenheiten der Hausverwaltung und der Zusammenarbeit mit den benachbarten Justizbehörden 3. Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. 4. Pst- und Telekmmunikatinsangelegenheiten 5. Angelegenheiten der Vermögensverwaltung gem. 73 LHO einschließlich Aussnderung und Verwertung bzw. Vernichtung 6. Angelegenheiten der Aktenaussnderung einschließlich Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv 7. IT-Angelegenheiten 8. Angelegenheiten des Landesgleichstellungsgesetzes und der Frauenförderpläne 9. Angelegenheiten der Ehrenamtlichen Richter 10. Büchereiangelegenheiten
5 - 5 - II. n aus dem Bereich des Beauftragten des Haushalts (BdH): Gem. Ziffer 4. des Erlasses des JM vm (1510-I.68) zur Vermeidung vn Missbrauchsmöglichkeiten in HKR-TV wird Frau Maschke dem BdH für die nachflgenden n zugerdnet. Frau Maschke besitzt in dieser Funktin Anrdnungsbefugnis gem zu VV zu 34 LHO. Prüfung und Freigabe der vm System im Zufallsprinzip ausgewählten Zahlungsanrdnungen im 4 Augen Prinzip BdH III. Verwaltungsaufgaben des mittleren Dienstes 1. Wahrnehmung der n des Zahlstellenaufsichtsbeamten - RV d. JM vm / I B 6 RAR Krahe IV. n der Rechtspflegerin 1. n als Rechtspfleger für die 1.,2. und 3. Kammer swie aller Mahnsachen des Arbeitsgerichts Mönchengladbach 2. Bearbeitung der Przesskstenhilfesachen sweit nicht anderweitig übertragen - in dem vrgenannten Zuständigkeitsbereich einschließlich HKR-TV-Sachbearbeitung und der Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO) swie der allgemeinen Befugnis (VV 14.3 der Anlage 3 zu 5.2 zu 79 LHO). 3. Vrbereitung vn Auslandszustellungen und Rechtshilfeersuchen in dem vrgenannten Zuständigkeitsbereich 4. Zwangsvllstreckung vn Ordnungsgeldern, sweit hierfür nicht die Kstenbeamten zuständig sind in dem vrgenannten Zuständigkeitsbereich 5. Führung der Rechtsantragstelle an jedem Mntag, Mittwch und Dnnerstag. Bei gleichzeitiger Abwesenheit des Geschäftsleiters und der Vertreterin erflgt die Regelung der Vertretung durch die Direktrin des Arbeitsgerichts RAR Krahe RAR Krahe 1. Vertreter: RAR Krahe 2. Vertreter (für Ntfälle): RBe Hffmann
6 - 6 - Persnalrtatin Die nach 21 Krruptinsbekämpfungsgesetz KrruptinsbG- vrgesehene Persnalrtatin findet in Anlehnung an Ziff des RdErl. des Innenministeriums vm IR aus nachstehenden Gründen nicht statt: Bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach mangelt es an der Möglichkeit zur Durchführung der Rtatinsmaßnahme aufgrund der Größe der Dienststelle und eines entsprechend kleinen Persnalkörpers. Das erfrderliche Fachwissen ist auf einen kleinen und spezialisierten Persnenkreis knzentriert; eine Rtatin wäre hne Gefährdung des reibungslsen Ablaufs des Geschäftsbetriebs nicht zu realisieren. Die bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach vrhandenen krruptinsgefährdeten Bereiche swie die wegen der Abweichung vn der Persnalrtatin getrffenen Kntrllmechanismen sind im jeweils aktuellen Gefährdungsatlas dkumentiert. Diese Maßnahmen sind an den Ziffern 2.2 bis 2.4 des vrbezeichneten Runderlasses ausgerichtet. Dadurch ist eine ausgeprägte Dienstaufsicht durch den Geschäftsleiter / BdH sichergestellt. Eine besndere nverteilung zur Regelung der Vertretung in Ausnahmefällen erflgt durch die Direktrin. Diese Regelung tritt mit Wirkung vm in Kraft. Mönchengladbach, den Die Direktrin des Arbeitsgerichts Mönchengladbach gez. Klempt Klempt
7 - 7 - Anlage 01 zum Geschäftsverteilungsplan nrd gd 2017: AV über die Bestellung und n der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nrdrhein-Westfalen (Geschäftsleitungs-AV) AV d. JM vm 15. Februar 2006 ( I. 1) - JMBl. NRW S in der Fassung vm 28. September 2009 Histrie I. Bestellung Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nrdrhein-Westfalen werden Beamtinnen und Beamte des höheren der des gehbenen Justizdienstes als Geschäftsleiterin bzw. Geschäftsleiter vn der Ernennungsbehörde bestellt. Die Vertretung der Geschäftsleiterinnen und der Geschäftsleiter regeln die Behördenleiterinnen bzw. Behördenleiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften, sfern für die Vertretungsstellen kein besnderer Dienstpsten ausgewiesen ist. II. n 1.1 Die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter unterstützen die Behördenleitung bei der Gewährleistung des Geschäftsbetriebs; sie sind für alle nach dieser AV und der Geschäftsverteilung übertragenen n verantwrtlich. Die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit Vrgesetzte ( 2 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW (Fn 1)) des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienstes einschließlich des Persnals in Ausbildung mit Ausnahme des höheren Dienstes, des Amtsanwaltdienstes swie der vergleichbaren Angestellten. Sie sind in ihrem nbereich sachlich und persnell weisungsbefugt. 9 Rechtspflegergesetz bleibt unberührt. Sie - führen die unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktivierend, - beteiligen sie unter Nutzung ihrer Kreativität und Erfahrung an der Weiterentwicklung vn Geschäftsabläufen und an strukturellen Veränderungen und - sind mitverantwrtlich für den wirtschaftlichen Einsatz der Ressurcen. 1.2 Über Einwendungen gegen Weisungen der Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleiter entscheiden die Behördenleiterinnen bzw. Behördenleiter; bis zu deren Entscheidung gelten die Weisungen frt. 2. Den Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern werden flgende n zur selbstständigen Erledigung und Zeichnung übertragen, sweit nicht die Behördenleiterin bzw. der Behördenleiter aufgrund gesetzlicher der tariflicher Regelungen, besnderer Verwaltungsvrschriften, der Dienstvrgesetzteneigenschaft der wegen grundsätzlicher Bedeutung zuständig ist: a) Persnalangelegenheiten für den in Abschnitt II 1.1 genannten Persnenkreis, mit Ausnahme der dienstlichen Beurteilungen, b) Persnalmanagement für den in Abschnitt II 1.1 genannten Persnenkreis,
8 - 8 - c) Geschäftsverteilung für den in Abschnitt II 1.1 genannten Persnenkreis unter Berücksichtigung der n der snstigen Dienstzweige, d) Aus- und Frtbildungsangelegenheiten für den in Abschnitt II 1.1 genannten Persnenkreis, e) Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen vrbehaltlich der Befugnisse des Beauftragten für den Haushalt, f) Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten, g) Regelung des Einsatzes vn Arbeitsmitteln aller Art. 2.1 Die Behördenleiterinnen bzw. Behördenleiter können sich einzelne Verwaltungsangelegenheiten aus dem vrstehenden Katalg der n vrbehalten. Sie können diese anderen Behördenangehörigen zur selbstständigen Erledigung und Zeichnung zuweisen. Außerdem können sie den Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleitern weitere Verwaltungsangelegenheiten - mit Ausnahme der Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten - zur selbstständigen Erledigung und Zeichnung übertragen. 2.2 Die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter können bestimmte Verwaltungsangelegenheiten allgemein der im Einzelfall mit Zustimmung der Behördenleiterin bzw. des Behördenleiters delegieren. 3. Die Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleiter haben Vrgänge der Behördenleiterin bzw. dem Behördenleiter vrzulegen, wenn dies wegen der Bedeutung der Angelegenheit erfrderlich erscheint. Sie unterrichten die Behördenleiterin bzw. den Behördenleiter swie ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter rechtzeitig über alle wichtigen Angelegenheiten des übertragenen Bereichs. 4. Die Eingänge in Verwaltungssachen sind der Behördenleiterin bzw. dem Behördenleiter swie der Geschäftsleiterin bzw. dem Geschäftsleiter vrzulegen. Die Behördenleiterin bzw. der Behördenleiter kann auf die Vrlage der Eingänge, die übertragene n betreffen, verzichten. Die Geschäftsleiterin bzw. der Geschäftsleiter kann auf die Vrlage bestimmter Eingänge verzichten. (Fn 1) III. Schlussvrschriften Diese AV tritt am 1. April 2006 in Kraft. Fußnten : Fn1: Geändert durch AV d. JM vm 28. September JMBl. NRW S Die AV tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
9 - 9 - Anlage 02 zum Geschäftsverteilungsplan nrd gd 2017: 1.) An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes - im Hause - nachrichtlich an die Vrsitzenden im Hause Strukturelle Veränderungen in der Justiz NRW Erarbeitung einer Geschäftsleiter-AV Rundverfügung vm Sehr geehrte Damen und Herren, die Ihnen bereits per am zugeleitete AV des JM vm (2320-I.1) füge ich nchmals zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Mit In-Kraft-Treten dieser Geschäftsleiter-AV zum werden die darin unter Ziff. 2.) aufgeführten n für den gesamten Bereich des nichtrichterlichen Dienstes mit Ausnahme des höheren Dienstes den Geschäftsleitern zur selbstständigen Erledigung und Zeichnung übertragen. Sie werden zudem Vrgesetzte i.s.v. 3 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW. Vn der mir gem. Ziff. 2.1) zustehenden Vrbehaltsbefugnis mache ich lediglich hinsichtlich der beiden Beamten des gehbenen Dienstes Gebrauch. Alle Eingänge in Verwaltungssachen bitte ich ungeöffnet dem Geschäftsleiter zur weiteren Veranlassung vrzulegen. Die Übertragung der n des Haushaltsbeauftragten auf Herrn RAR Krahe bleibt vn dieser Regelung unberührt. Mit freundlichen Grüßen Gez.Klempt Klempt
10 Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst des Arbeitsgerichts Mönchengladbach Mittlerer Dienst Stand:
11 - 2 - Lfd. nbereich Vertretung Regierungsamtsinspektr Griese I. Verwaltung : 1 Bearbeitung der Reisekstenanträge des richterlichen Dienstes für den Gerichtstag Neuss einschließlich HKR-TV-Sachbearbeitung. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO) swie Anrdnungsbefugnis gem. AV des JM vm (5100-I.18) Abschnitt Überwachung und Organisatin der Aktenaussnderung 3 Aussndern, Verkauf und Vernichtung vn Geräten und Einrichtungsgegenständen. 4 Vrbereitung vn Berichten in Verwaltungssachen nach Anweisung der Geschäftsleitung 5 Durchführung der ntwendigen Beschaffungsmaßnahmen und der Vergabe vn Leistung gem. VHB-VOL einschließlich Bestandsverwaltung und Bedarfsermittlung swie dem anfallenden Berichtswesen (hierzu wird Zeichnungsbefugnis erteilt), sweit nicht anderweitig übertragen. Insweit HKR-TV-Sachbearbeitung einschließlich Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO) 6 Erstellung und Führung der Vergabestatistik 7 Führung der Sachverzeichnisse, sweit nicht anderweitig übertragen. 8 Sachbearbeitung der Angelegenheiten der Hausverwaltung und des BLB einschließlich hierfür ntwendiger Beschaffungen. 9 Sachbearbeiter für Angelegenheiten des Datenschutzes 10 Durchführung der Prüfungen der Dienstsiegel und Dienststempel nach dem Rd.Erl. d. MAGS vm Ohne RAF Maschke, RAR Krahe Ohne RAF Maschke RAF Maschke RAR Krahe
12 Wahrnehmung der n des Sicherheitsbeauftragten 12 Selbständige Erledigung vn turnusmäßig wiederkehrenden Rutineberichten aus dem Zuständigkeitsbereich (hierzu wird. Zeichnungsbefugnis erteilt) 13 Änderungsdienst mit dem LBV für den Tarifbereich 14 Kstenmäßige Abwicklung der Anträge nach dem IFG NRW 15 n des JOKER-Supervisrs gem. RdVfg. vm (560-6/151-6) und des Schreibens der Verfahrenspflegestelle JUKOS bei der Präsidentin des OLG Düsseldrf vm ( /74(Ü5)). RAF Maschke RAF Maschke, RAR Krahe RAF Maschke Ohne Ohne II. n als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle swie zur Unterstützung der Rechtspfleger und der : 1 Festsetzung und Anweisung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte im PKH-Verfahren für alle Kammern des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO) swie der allgemeinen Befugnis (VV 14.3 der Anlage 3 zu 5.2 zu 79 LHO). 2 Festsetzung der Entschädigung für Sachverständige einschließlich HKR-TV- Sachbearbeitung für alle Kammern. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO)swie Anrdnungsbefugnis gem. AV des JM vm (5100-I.18) Abschnitt Erteilung vllstreckbarer Ausfertigungen gem. 724 ZPO für die 1.,2.,3.+5. Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. 4 Abwesenheitsvertretung der RBe Phl in Kstenangelegenheiten (bis zum Abschluss der Kstenqualifizierung der RBe Tekin) 5 Unterstützung der Serviceeinheiten nach Anweisung der Geschäftsleitung. 6 Amtszustellungen nach Weisung der Geschäftsleitung RAF Maschke, RAR Krahe (jeweils für ihre Kammern) RBe Kreft, Hffmann und Hlzner RAF Maschke, RAR Krahe Ohne Ohne Ohne
13 - 4 - Bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach bestehen Service Einheiten für die ganzheitliche Erledigung der n im Geschäftsstellen-, Prtkll- und Kanzleidienst mit flgenden Zuständigkeiten : Lfd. Service-Einheit () I für die 1. und 2.Kammer Mitarbeiter/- innen Vertretung Mitarbeiterinnen: RBe Phl: 1,0 RBe Tekin: 1,0 RBe Hlzner : 1,0 RBe Lüngen : 0, Gesamt : 3,61 I. n der ganzheitlich: 1 Ganzheitliche Wahrnehmung der in der Anlage zur RdVfg.v (251-1) Aufstellung der in einer Kammer anfallenden Tätigkeiten incl. Zusammenhangstätigkeiten gem. Prtkllerklärung 3 zu Teil II Abschnitt 12.1 Entgeltrdnung aufgeführten n der für die vrbezeichneten Kammern, sweit nicht in Abschnitt II anderweitig geregelt. (Die vrbezeichnete Anlage ist diesem GvP beigefügt) II. Fest zugeteilte n der : 1 Behandlung der eingehenden, verfahrenseinleitenden Schriftsätze einmal wöchentlich für alle Kammern 2 Behandlung der eingehenden, verfahrenseinleitenden Schriftsätze ebenfalls einmal wöchentlich für alle Kammern 3 n des Kstenbeamten für die 1.Kammer 4 n des Kstenbeamten für die 2.Kammer (.b.z.abschluss.d.kstenqualif.tekin) Phl Tekin Phl Phl Tekin Phl Griese Griese
14 - 5-5 Festsetzung und Anweisung der Entschädigung der EhRi für alle Kammern. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO)swie Anrdnungsbefugnis gem. AV des JM vm (5100-I.18) Abschnitt Festsetzung und Anweisung der Entschädigung der Zeugen und Dlmetscher für die 1.+2.Kammer. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO)swie Anrdnungsbefugnis gem. AV des JM vm (5100-I.18) Abschnitt Verwaltung der EhRi des Arbeitsgerichts III.) Snstige n (Verwaltung): Hlzner Hlzner Tekin Phl Phl Phl 1 Befüllung und Abtragung der RA- Pstfächer beim LG Mönchengladbach 2 Führung des Bücherverzeichnisses Phl Tekin einschl. Bearbeitung der Neueingänge 3 Einsrtierung der RBe`r Küsters Ergänzungslieferungen 3 Führung der Tarifsammlungen einschl. Erg.Lfg. 4 Verwaltung der eingehenden Lüngen Inslvenzmitteilungen 5 Führung der Zahlstelle des ArbG Tekin 6 Schreiben der Direktrenpst auf Anweisung 7 Vr- und Nachbereitung der Sitzungssäle für die 1.+2.Kammer 8 Vr- und Nachbereitung der Sitzungssäle für die 3.Kammer
15 - 6 - Bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach bestehen Service Einheiten für die ganzheitliche Erledigung der n im Geschäftsstellen-, Prtkll- und Kanzleidienst mit flgenden Zuständigkeiten : Lfd. Service-Einheit () I für die 3. und 5. Kammer swie der Ba-Verfahren Mitarbeiter/- innen Vertretung Mitarbeiterinnen: RBe Gerads: 1,0 RBe Kreft: 1,0 RBe NN: 1, Gesamt : 3,0 Bis zur Besetzung der Stelle NN erflgt die Vertretung im wöchentlich wechselnden Rhythmus durch alle (z.b. 1 KW: 1+2; 2.KW: 3+5; 3.KW: 4+6 usw.) I. n der ganzheitlich: 1 Ganzheitliche Wahrnehmung der in der Anlage zur RdVfg.v (251-1) Aufstellung der in einer Kammer anfallenden Tätigkeiten incl. Zusammenhangstätigkeiten gem. Prtkllerklärung 3 zu Teil II Abschnitt 12.1 Entgeltrdnung aufgeführten n der für die vrbezeichneten Kammern, sweit nicht in Abschnitt II anderweitig geregelt. II. Fest zugeteilte n der : 1 Behandlung der eingehenden, verfahrenseinleitenden Schriftsätze einmal wöchentlich für alle Kammern 2 Behandlung der eingehenden, verfahrenseinleitenden Schriftsätze einmal wöchentlich für alle Kammern 3 n des Kstenbeamten für die 3.Kammer 4 n des Kstenbeamten für die 5.Kammer 5 n des Kstenbeamten für die Ba-Verfahren Gerads Kreft Kreft Gerads Gerads Kreft Gerads Gerads Kreft Kreft
16 - 7-6 Festsetzung und Anweisung der Entschädigung der Zeugen und Dlmetscher für die Kammer. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO)swie Anrdnungsbefugnis gem. AV des JM vm (5100-I.18) Abschnitt Kreft Hffmann, Hlzner 7 Bearbeitung der Ba-Verfahren Gerads/Kreft gegenseitig 8 Bearbeitung der AR-Sachen Gerads/Kreft gegenseitig III.) Snstige n (Verwaltung): 1 Vrbereitung der halbjährlichen IT- Statistik und Übersendung an das LAG zur Weiterbearbeitung 2 Verwaltung des Tnerbestandes für ADV-Geräte (einschl. Tnerentsrgung) und Führung des elektrnischen Registers TINA 3 Hardwareverwaltung einschl. der digitalen Diktiergeräte. Führung des elektrnischen Registers INA, einschließlich Führung Help- Desk. Anwenderbestellung swie Meldung und Datenpflege zur Telefndatenbank NRW über BMC-Remedy-User 4 Überwachung und Verwaltung der Ftkpiergeräte und des Fax-Gerätes, Überwachung der Bevrratung der Verbrauchsmaterialien (Tner, Farbe etc.) swie Veranlassung vn Reparaturen und Wartungen für die vrbezeichneten Geräte. 5 Pstangelegenheiten einschl. Entgegennahme und Bearbeitung des Pstgutes aus dem Nachtbriefkasten, der Telefaxeingänge und des elektr. Gerichts.- und Verwaltungspstfachs (EGVP) nebst Verteilung an die zuständigen Kammern. 6 Durchführung des Dienstverkehrs mit den beauftragten Pstzustellfirmen Gerads Kreft Kreft Kreft Gerads Gerads
17 - 8 - Bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach bestehen Service Einheiten für die ganzheitliche Erledigung der n im Geschäftsstellen-, Prtkll- und Kanzleidienst mit flgenden Zuständigkeiten : Lfd. Service-Einheit () I für die 4. und 6.Kammer Mitarbeiter/- innen Vertretung Mitarbeiterinnen: RBe Hffmann: 1,0 RBe Petry : 1,0 RBe Fritsch-Cun: 1, Gesamt : 3,0 I. n der ganzheitlich: 1 Ganzheitliche Wahrnehmung der in der Anlage zur RdVfg.v (251-1) Aufstellung der in einer Kammer anfallenden Tätigkeiten incl. Zusammenhangstätigkeiten gem. Prtkllerklärung 3 zu Teil II Abschnitt 12.1 Entgeltrdnung aufgeführten n der für die vrbezeichneten Kammern, sweit nicht in Abschnitt II anderweitig geregelt. II. Fest zugeteilte n der : 1 Behandlung der eingehenden, verfahrenseinleitenden Schriftsätze einmal wöchentlich für alle Kammern 2 n des Kstenbeamten für die 6.Kammer 3 n des Kstenbeamten für die 4.Kammer 4 Erteilung der vllstreckbaren Ausfertigungen und Rechtskraftvermerke für die 6. Kammer 5 Erteilung der vllstreckbaren Ausfertigungen und Rechtskraftvermerke für die 4.Kammer Petry Petry Hffmann Petry Hffmann Hffmann Hffmann Petry Hffmann Petry
18 - 9-6 Festsetzung und Anweisung der Entschädigung der Zeugen und Dlmetscher für die 4.+6.Kammer. Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung (VV 1.2 und der Anlage 4 zu 9.2 zu 79 LHO)swie Anrdnungsbefugnis gem. AV des JM vm (5100-I.18) Abschnitt Hffmann Kreft, Hlzner III. Rechtsantragstelle: 1 Wahrnehmung der n der Rechtsantragstelle einmal wöchentlich (Freitag) swie zur Drittvertretung IV. Snstige n (Verwaltung): Hffmann RAF Maschke, RAR Krahe 1 Führung der Verwaltungsgeschäftsstelle (einschl. Sachbearbeitungsassistenz) 2 Sachbearbeitung GLAZ Hffmann, Petry 3 Verwaltung der Persnalakten Hffmann, hinsichtlich Urlaubs- und Petry Krankheitshefte (einschl. AGON) gegenseitig gegenseitig 4 Verwaltung des Pstfachs "Verwaltung" 5 Führung der Generalakten 6 Verwaltung des Pstfachs "Pststelle" in Outlk 7 Verwaltung zentrale HKR-Stelle 8 Pressesachen einschl. Führung Pstfach "Pressestelle" 9 Vllständige Bearbeitung der Urteilsanfrderungen 10 Vllständige Bearbeitung der Entscheidungsveröffentlichungen 11 Angelegenheiten nach dem Infrmatinsfreiheitsgesetz - IFG NRW 12 Erstellung der Statistiken für Massesachen und verspätete Urteile
19 Snstige Regelungen: Die Mitglieder der Serviceeinheiten unterstützen sich gegenseitig und im Bedarfsfall auch serviceeinheitsübergreifend. Rechtskraft- und Ntfristzeugnisse swie vllstreckbare Ausfertigungen werden bei gleichzeitiger Abwesenheit vn Bearbeiter und Vertreter durch den RAI Griese und die Rechtspfleger erteilt. Die nach 21 Krruptinsbekämpfungsgesetz KrruptinsbG- vrgesehene Persnalrtatin findet in Anlehnung an Ziff des RdErl. des Innenministeriums vm IR aus nachstehenden Gründen nicht statt: Bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach mangelt es an der Möglichkeit zur Durchführung der Rtatinsmaßnahme aufgrund der Größe der Dienststelle und eines entsprechend kleinen Persnalkörpers. Das erfrderliche Fachwissen ist auf einen kleinen und spezialisierten Persnenkreis knzentriert; eine Rtatin wäre hne Gefährdung des reibungslsen Ablaufs des Geschäftsbetriebs nicht zu realisieren. Die bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach vrhandenen krruptinsgefährdeten Bereiche swie die wegen der Abweichung vn der Persnalrtatin getrffenen Kntrllmechanismen sind im jeweils aktuellen Gefährdungsatlas dkumentiert. Diese Maßnahmen sind an den Ziffern 2.2 bis 2.4 des vrbezeichneten Runderlasses ausgerichtet. Dadurch ist eine ausgeprägte Dienstaufsicht durch den Geschäftsleiter / BdH sichergestellt. Eine besndere nverteilung zur Regelung der Vertretung in Ausnahmefällen, insbesndere bei längerer, nicht urlaubsbedingter Abwesenheit vn Kstenbeamten, erflgt durch die Geschäftsleitung.
20 Die Vertretung in eiligen Kstenangelegenheiten erflgt durch die/den im vrstehenden Plan ausgewiesenen Vertreter und sdann durch die/den nächst erreichbaren Kstenbeamtin/-en (einschließlich Herrn RAI Griese). Der vrstehende Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Mönchengladbach tritt am in Kraft. Mönchengladbach, den Die Direktrin des Arbeitsgerichts Mönchengladbach Im Auftrag Gez. Krahe Krahe
21 Anlage 01 zum Geschäftsverteilungsplan nrd md 2017: Aufstellung der in einer Kammer anfallenden Tätigkeiten inkl. Zusammenhangstätigkeiten nach dem Stand August unterteilt in schwierige und nicht schwierige Tätigkeiten gemäß Prtkllerklärung 3 zu Teil II Abschnitt 12.1 Entgeltrdnung - Abschnitt I: Anträge 1. Aktenübersendung in abgeschlssenen Verfahren ( 4 II AktO AGB) g) analg Beiziehen der Akte ggf. Verzögerungsnachricht und grund an Anfrderungsbehörde fertigen Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Verfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Fertigung des Retents Akte versandfertig machen Verfügung fertigen für die weitere Behandlung des Retents 2. Aktenübersendungen in laufenden Verfahren g) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Verfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Akte zur Unterschrift vrlegen nach Rückkehr Schreibwerk fertigen Retent fertigen Akte versandfertig machen Verfügung fertigen für die weitere Behandlung des Retentes 3. Antrag zu Prtkll des Geschäftsstelle sweit nicht Zuständigkeit des Rechtspflegers gemäß 24 RpflG z.b. - Akteneinsicht - Sachstandsanfrage - Vllstreckbare Ausfertigung - Rechtskraftvermerk - Adressberichtigung - Rechtsbehelfe - Klagerücknahme Beiziehen der Akte Prüfung des Verfahrensstandes Aufruf der Dkumentvrlage Aufnahme des Antrags und der Begründung g) analg
22 2 Vrlage des Antrag an den Antragsteller zur Prüfung und Unterschrift Abschrift an Antragsteller aushändigen Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 4. Beantwrtung vn Sachstandsanfragen und Auskunftsersuchen frmeller Art h) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Verfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Dkument versandfertig machen Rückgabe der Akte in die laufende Bearbeitung/Frist 5. Allgemeine und/der verfahrensspezifische telefnische Anfragen h) Sfern telefnische Anfrage inhaltlich der Beantwrtung vn Sachstandsanfragen und Auskunftsersuchen frmeller Art entspricht a) schwierig b) nicht schwierig 6. Gewährung vn Akteneinsicht durch die Parteien gemäß 299 Abs. 1 ZPO unter Beachtung der durch PKH und/der durch das LJPA vrgegebenen Einschränkungen 7. Fristverlängerung Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereiteten Beschluss in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Fertigung des Übersendungsschreibens an den Antragsteller nach Unterschrift Schriftstück versandfertig machen ggf. auch fernmündliche Unterrichtung vrab Verfügung fertigen für die weitere Bearbeitung der Akte 8. Rechtskraftzeugnisse Rechtsmittel hne Devlutinseffekt g) b) Beiziehen der Akte ggf. Anfrderung der betreffenden Entscheidungsausfertigung Bescheinigung auf Urschrift und Ausfertigung erteilen Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitetes Anschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Anschreiben für Rücksendung fertigen
23 3 Fertigmachen zum Versand Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 9. Rechtskraftzeugnisse Rechtsmittel mit Devlutinseffekt b) Beiziehen der Akte ggf. Anfrderung der betreffenden Entscheidungsausfertigung Kntrlle der zu attestierenden Entscheidung nach Rechtsmittel, Rechtsmittelbelehrung und Rechtsmittelfrist Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitetes Schreiben für Rechtskraft-Anfrage beim LAG in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Anfrage absenden Fristenüberwachung für Rückkehr der Anfrage gewährleisten nach Rückkehr des Attestes Akte ziehen Bescheinigung auf Urschrift und Ausfertigung erteilen Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitetes Anschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Anschreiben Fertigmachen zum Versand Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 10. Vllstreckungsklauseln gem. 724 ZPO erteilen b) Beiziehen der Akte ggf. Ausfertigung bei Antragsteller anfrdern Anbringung der Vllstreckungsklausel Vermerk auf Urschrift Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitetes Rücksendeschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Schriftstücke versandfertig machen Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 11. Vllstreckungsklauseln gem. 724 ZPO ablehnen b) Beiziehen der Akte ggf. Nachricht an Antragsteller verfügen, welche Bedenken bestehen mit "Wrd" unter Einbindung der Daten aus SHARK Frist überwachen Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereiteten Beschluss, das der Antrag ganz der teilweise zurückgewiesen wird in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend
24 4 ggf. Zustellung anrdnen und mit Hilfe vn SHARK ausführen Arbeitsergebnis versandfertig machen Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte Abschnitt II: Anweisungsstelle 12. Entschädigung der Zeugen, Sachverständigen, Dlmetscher, Übersetzer und ehrenamtliche Richter festsetzen e) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. ggf. Vrbereiteten Beschluss in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Beschluss versenden Entschädigung über HKR-TV zur Auszahlung bringen Anweisung der Entschädigung mittels HKR-TV und Datenweiterleitung (Zwei-Augen-Prinzip) Weiterleitung auf Auszahlungsanrdnung vermerken und zu den Akten nehmen bei Zeugen, Sachverständigen, Dlmetschern und Übersetzern: HKR-TV-Buchungsdaten in der Akte vermerken HKR-TV Ausdruck zur Verwaltungsabteilung weiterleiten Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 13. Anweisung der snstiger Verfahrensauslagen (z. B. Veröffentlichungsksten Bundesanzeiger, Reisekstenvrschuss an mittellse Partei) e) Beiziehen der Akte Betrag über HKR-TV zur Auszahlung bringen Anweisung der Entschädigung mittels HKR-TV und Datenweiterleitung (Zwei-Augen-Prinzip) Weiterleitung auf Auszahlungsanrdnung vermerken und zu den Akten nehmen HKR-TV-Buchungsdaten in der Akte vermerken ggf. Belegübergabe an Zahlstelle zur Barauszahlung zum Kauf vn Fahrkarten ggf. HKR-TV Ausdruck zur Verwaltungsabteilung weiterleiten Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte
25 5 13a. Antrag auf gerichtliche Festsetzung gemäß 16 ZG a) Beiziehen der Akte ggf. Nachricht an Antragsteller verfügen, welche Bedenken bei Entschädigung bestehen und Hinweis auf gerichtliche Festsetzung mit "Wrd" unter Einbindung der Daten aus SHARK absenden Frist überwachen Nach Eingang des Antrags auf gerichtliche Festsetzung Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereiteten Beschluss, in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift absenden Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte Abschnitt III: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter 14. Heranziehung und Ladung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Bestimmung und Ladung des nach dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan vrgesehenen ehrenamtlichen Richters ( Haupt- und Ntliste )zuzüglich des damit verbundenem Schreibwerks einschließlich Ergänzung und Pflege der Daten in SHARK und HKR-TV a) Eintragung in Sitzungs- und Saalbelegungsplan Srtieren der Meldungen über anberaumte Sitzungen nach Geschäftsverteilungsplan Prgramm EHRI aufrufen Eingabe der Terminsdaten Kntrlle der vrgeschlagenen Namen nach der manuellen Kntrllliste Bestätigung der Krrektur der vrgeschlagenen Namen Ergänzung der manuellen Kntrllliste Ladung und Empfangsbekenntnis ausdrucken absenden und vermerken rechtzeitige Prüfung vr Termin, b Absage/Zusage Zusage: Eintragung in EHRI und SHARK und ggf. HKR-TV bei Erstheranziehung Vereidigung vrbereiten Absage: Neubestimmung der ehrenamtlichen Richter s.. absenden und vermerken bei kurzfristigen ntwendigen Umladungen ggf. neuen Termin telefnisch abstimmen Umladungen und Empfangsbekenntnisse ausdrucken absenden und vermerken
26 6 Abschnitt IV: Kstenangelegenheiten 15. Kstenabschluss der 1. Instanz e) Beiziehen der Akte Ermittlung der kstenrechtlichen Tatbestände aus dem Akteninhalt Feststellung der abgeschlssenen Erledigung aller in der Akte angefallen Arbeiten und Anträge Kntrlle aller erfrderlichen Vermerke auf dem Aktendeckel und Akteninnendeckel ggf. Rückgabe zur Erledigung an den betreffenden Bearbeiter mit entsprechender Verfügung/Hinweis. ä. Fertigung der Kstenrechnung(en) unter PC-KOSTA in PC - KOSTA Transfer an GGRZ vrbereiten PC - KOSTA verlassen via Intranet mit GGRZ verbinden Kstendaten senden Fertigung der Kstenvermerke Weglegeverfügung Akte zur Rechnungskntrlle nehmen nach Rechnungsrücklauf Rechnungskntrlle vrnehmen Verfügung zur evtl. weiter erfrderlich gewrdenen Bearbeitung geben der weglegen 16. Beschluss gem. 25 Abs. GKG herbeiführen g) Beziehen der Akte Feststellung der Erfrdernis eines Beschlusses nach 25 Abs. 2 GKG durch den Richter Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereiteten Beschluss in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift ggf. Ausfertigung absenden Kstenberechnen siehe drt 17. Kstenabschluss vn Verfahrensflge-Anträgen e) Beiziehen der Akte Ermittlung der kstenrechtlichen Tatbestände aus dem Akteninhalt seit letzter Bearbeitung Feststellung der abgeschlssenen Erledigung aller in der Akte angefallen Arbeiten und Anträge Kntrlle aller erfrderlichen Vermerke auf dem Aktendeckel und Akteninnendeckel ggf. Fertigung der Kstenrechnung(en) unter PC- KOSTA in PC KOSTA Transfer an GGRZ vrbereiten PC KOSTA verlassen
27 7 via Intranet mit GGRZ verbinden Kstendaten senden Fertigung der Kstenvermerke Weglegeverfügung ggf. Akte zur Rechnungskntrlle nehmen ggf. nach Rechnungsrücklauf Rechnungskntrlle vrnehmen Akte weglegen 18. Erstellung einer Rückzahlungsanrdnung über zuviel gezahlte Gerichtsksten Kst 18 e) Beiziehen der Akte Feststellung der abgeschlssenen Erledigung aller in der Akte angefallen Arbeiten und Anträge Ermittlung der kstenrechtlichen Tatbestände aus dem Akteninhalt Zahlung des Kstenvrschusses - bei neuer Schlusskstenrechnung: PC - KOSTA aufrufen ggf. Kntauszug anfrdern in PC - KOSTA Transfer an GGRZ vrbereiten PC - KOSTA verlassen via Intranet mit GGRZ verbinden Daten senden nach Eingang der Auskunft vn GGRZ tatsächlich zuviel gezahlten Betrag ermitteln Daten in SHARK überprüfen und ggf. ggf. vrbereitete Kstenrechnung und vrbereitete Nachricht vm Ergebnis der Kstenberechnung an die vrschussleistende Partei in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Fertigung der Kstenvermerke Kst 18 mit Hilfe eines in "Excel" vrbereiteten Frmulars erstellen Kst 18 gegenzeichnen lassen ggf. Akte und Kst 18 mit Kpie an Bezirksrevisr vrlegen und Fristüberwachung für die Rückkehr der Akte gewährleisten snst Kst 18 im Original an Gerichtskasse übersenden, Kpie zur Akte nehmen Verfügung fertigen für die weitere Bearbeitung der Akte 19. Erstattung vn Kstenvrschüssen mit JUKOS 7 e) Beiziehen der Akte Ermittlung der kstenrechtlichen Tatbestände aus dem
28 8 Akteninhalt, hier der Überzahlung einer Partei im Przesskstenhilfe-Verfahren Daten in SHARK überprüfen und ggf. ggf. vrbereitete Kstenrechnung über die Höhe der Überzahlung und JUKOS 7 in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend JUKOS 7 gegenzeichnen lassen ggf. Akte und JUKOS 7 mit Kpie an Bezirksrevisr vrlegen und Fristüberwachung für die Rückkehr der Akte gewährleisten JUKOS 7 an Oberjustizkasse senden, Kpie zur Akte nehmen Fertigung der Kstenvermerke Verfügung fertigen für die weitere Bearbeitung der Akte 20. Erinnerung gegen den Kstenansatz I. Abhilfe Beiziehen der Akte Prüfung des Erinnerungsschreibens auf seinen Gegenstand Prüfung des Kstensachverhaltes a) Abhilfe Daten in SHARK überprüfen und ggf. Verfügung über Entscheidung fertigen in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend versandfertig machen Fertigung der neuen Kstenrechnung unter PC-KOSTA in PC KOSTA Transfer an GGRZ vrbereiten PC KOSTA verlassen via Intranet mit GGRZ verbinden Kstendaten senden Fertigung der Kstenvermerke Akte zur Rechnungskntrlle nehmen nach Rechnungsrücklauf Rechnungskntrlle vrnehmen Verfügung fertigen zur weiteren Bearbeitung 21. Erinnerung gegen den Kstenansatz II. Nichtabhilfe e) e) Beiziehen der Akte Prüfung des Erinnerungsschreibens auf seinen Gegenstand Prüfung des Kstensachverhaltes Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereiteten Zwischenverfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Stellungnahme des Bezirksrevisrs einhlen Daten in SHARK überprüfen und ggf.
29 9 Vrbereitetes Anschreiben an Bezirksrevisr zur Stellungnahme in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Retent anlegen Akte mit Anschreiben versandfertig machen Fristenüberwachung für Rückkehr der Akte gewährleisten nach Rückkehr der Akte ggf. Entscheidung in "Wrd" (unter Einbindung der Daten in SHARK ) fertigen Entscheidung absenden Vrlage an den Richter verfügen 22. Ordnungsgeld gegen Partei, Zeugen und Sachverständigen einziehen e) Beiziehen der Akte Prüfung der rdnungsgemäßen Ausführung des Anrdnungsbeschlusses Ordnungsgeld mit PC-KOSTA zur Einziehung bringen in PC KOSTA Transfer an GGRZ vrbereiten PC - KOSTA verlassen via Intranet mit GGRZ verbinden Kstendaten senden Fertigung der Kstenvermerke Akte zur Rechnungskntrlle nehmen nach Rechnungsrücklauf Rechnungskntrlle vrnehmen Fristenüberwachung zum Zahlungseingang gewährleisten Verfügung zur weiteren Bearbeitung fertigen 23. Przesskstenhilfe abrechnen mit Beteiligung der Partei an den Ksten der Przessführung e) Beiziehen der Akte Ermittlung der kstenrechtlichen Tatbestände aus dem Akteninhalt Prüfung des Inhaltes des Bewilligungsbeschlusses auf Art der Zahlungsbestimmung Fertigung der Kstenrechnung(en) in PC-KOSTA unter Eingabe der Zahlungsdaten der PKH-Partei in PC KOSTA Transfer an GGRZ vrbereiten PC - KOSTA verlassen via Intranet mit GGRZ verbinden Fertigung der Kstenvermerke Datentransfer in PC-KOSTA vrbereiten und veranlassen Akte zur Rechnungskntrlle nehmen nach Rechnungsrücklauf Rechnungskntrlle vrnehmen und Zahlungsplan prüfen Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte
30 Przesskstenhilfe abrechnen hne Beteiligung der Partei an den Ksten der Przessführung Beiziehen der Akte Ermittlung der kstenrechtlichen Tatbestände aus dem Akteninhalt Prüfung des Inhaltes des Bewilligungsbeschlusses auf Art der Zahlungsbestimmung Fertigung der Kstenrechnung für das PKH-Heft unter Eingabe der Zahlungsdaten der PKH-Partei Fertigung der Kstenvermerke ggf. Vrbereitete Verfügung zur Unterrichtung der Partei über die Höhe der Ksten und Hinweis auf 120 ZPO in "Wrd" aufrufen, ausfüllen (unter Einbindung der Daten in SHARK ) und entsprechend absenden Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 24a. Bearbeitung vn Anfragen der Kstenschuldner und der Gerichtskasse pp. swie Fertigung vn snstigen Mitteilungen e) e) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. ggf. Vrbereitete Verfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend der übersandte Frmulare Dkument versandfertig machen ggf. Kstenvermerke fertigen Rückgabe der Akte in die laufende Bearbeitung/Frist Abschnitt V: Mahnverfahren 25. Antrag auf Erlass des Mahnbescheids g)/a) Vrprüfung des Antrags Daten in SHARK überprüfen und ggf. ggf. Vrbereitete Zwischenverfügung des Rechtspflegers in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift absenden Fristenüberwachung gewährleisten nach Erlass des Mahnbescheides Zustellung anrdnen Mahnbescheid für Antragsgegner ausfertigen Fertigung der Zustellungsurkunde Ausfertigung und Zustellungsurkunde versandfertig machen Ausfertigung für den Antragsteller mit Zustellungsdatum und an den Antragsteller übersenden Fristenüberwachung gewährleisten
31 Zurückweisung des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids g)/a) ggf. Vrbereitete Zwischenverfügung des Rechtspflegers in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift absenden ggf. Bestimmung der Zustellungsart und des Empfängers Fristenüberwachung gewährleisten Akte nach Fristablauf an Rechtspfleger vrlegen nach Rechtspflegerentscheidung Beschluss fertigen mit Rechtsmittelbelehrung und Zustellungsurkunde Schriftstücke versandfertig machen Fristenüberwachung gewährleisten 27. Erlass des Vllstreckungsbescheides g)/a) Beiziehen der Akte Vrprüfung des Antrags ggf. Vrbereitete Zwischenverfügung des Rechtspfleger in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift absenden snst nach Erlass des Vllstreckungsbescheides Zustellung anrdnen Fertigung der Ausfertigung für den Antragsgegner Vllstreckungsbescheid zustellen Ausfertigung für den Antragsteller mit Zustellungsdatum an den Antragsteller übersenden Vermerke auf der Aktenhülle fertigen Verfügung fertigen für die weitere Bearbeitung der Akte 28. Erledigung hne Vllstreckungsbescheid g) Beiziehen der Akte Prüfung des Fristablaufs vn sechs Mnaten seit Erlass des Mahnbescheides Vrbereitung der Abschlussverfügung des Rechtspflegers Verfahren austragen in SHARK mit statistischen Daten Vermerke auf der Aktenhülle fertigen 29. Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit Antrag auf streitiges Verfahren g)
32 12 ziehen der Akte Prüfung des Verfahrensstandes Vrprüfung des Widerspruchsschreibens Prüfung, b Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wurde Vrbereitete Verfügung des Rechtspfleger gem RPflG, 696 Abs. 1 ZPO zur Abgabe in das streitige Verfahren (in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Abgabe des Verfahrens zur Ca-Abteilung bzw. siehe Verfahrensanlage 30. Widerspruch gegen den Mahnbescheid hne Antrag auf streitiges Verfahren g) Beiziehen der Akte Prüfung des Verfahrensstandes Vrprüfung des Widerspruchsschreibens Prüfung, b Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wurde Vrbereitetes Anschreiben an Antragsteller gem. 695 ZPO zur Abgabe in das streitige Verfahren und Auffrderung (in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Rechtspflegervrlage zur Unterschrift Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 30a. Einspruch gegen den Vllstreckungsbescheid g) ziehen der Akte Prüfung des Verfahrensstandes Vrprüfung des Einspruchschreibens Vrbereitete Verfügung des Rechtspfleger gem RPflG, 700 Abs. 2, 696 Abs. 1 ZPO zur Abgabe in das streitige Verfahren (in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Abgabe des Verfahrens zur Ca-Abteilung bzw. siehe Verfahrensanlage Abschnitt VI: Przesskstenhilfe 31. Przesskstenhilfeantrag bearbeiten g)
33 13 Beiziehen der Akte Przesskstenhilfe-Heft anlegen Vrblatt anlegen Erfassen in Przesskstenhilfe-Liste Vrprüfung des Antrag auf Przesskstenhilfe Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Zwischenverfügung und Unterrichtung des Antragsgegners in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Abfertigen zum Versand Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 32. Erinnerung an die Erledigung einer PKH- Zwischenverfügung g) Beiziehen der Akte nach Fristablauf Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitetes Erinnerungsschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Abfertigen zum Versand Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 33. Przesskstenhilfe-Beschlüsse g) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereiteten Beschluss in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend Fertigung der Übersendungsschreiben mit Wrd Nach Unterschrift Absenden (ggfs. mit verkürztem Beschlusstext an Gegner ) Original des PKH Beschlusses zum PKH - Heft nehmen PKH Heft Vrblatt ausfüllen (Verkürzte) Ausfertigung des PKH Beschlusses zur Hauptakte nehmen PKH Beschluss auf Aktendeckel der Hauptakte vermerken ggf. gerichtsinterne Kntrllliste Verfügung für weitere Bearbeitung fertigen 34. Przesskstenhilfe- Mahnung bei Rückständen g) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Rechtspflegerverfügung zur Mahnung des
34 14 Schuldners in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Fertigung der Schriftstücke Schriftstücke versandfertig machen Fristenüberwachung gewährleisten Abschnitt VII: Verfahren 35. Behandlung verfahrenseinleitender Schriftsätze (AR-, Ba, BV-, BVGA-, Ca-, Ga-, BVHA- und Ha-Sachen) Vrlage der Anträge Klassifizierung der Anträge nach Verfahrensarten Vrprüfung der Anträge Srtieren aller Anträge nach richterlichem Geschäftsverteilungsplan Aktenzeichenvergabe und Bestimmung des Kurzrubrums (Bestimmung der Spruchkörperzuständigkeit) Eingabe der statistischen Daten in SHARK Erfassung der Verfahrensbeteiligten in SHARK Anlage des Aktenumschlags ggf. Eintragungen in der Akteninnenseite (Kstenvrschüsse) 36. Anschreiben bei fehlender Anspruchsbegründung nach fristgerechtem Einspruch gegen Vllstreckungsbescheid g) g)/a) Beiziehen der Akte Vrbereitete Auffrderung an den Antragsteller, die Klage innerhalb einer Frist vn zwei Wchen zu begründen, in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Zustellungsart dazu bestimmen (wegen 700 Abs. 5 ZPO) Auffrderungsschreiben und Zustellungsurkunde versandfertig machen Fertigung der Bearbeitungsvermerke Fristenüberwachung nach Fristablauf der Eingang der Klagebegründung weiter mit Verfahrenseinleitung 37. Anschreiben nach verspätetem Einspruch gegen Vllstre- g)/a)
35 15 ckungsbescheid Beiziehen der Akte Vrbereiteten Beschluss gem. 700 Abs. 5 ZPO in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Fertigung des Beschlusses mit der erfrderlichen Zahl der Ausfertigungen und Abschriften Bestimmung der Zustellungsfrm und der zuzustellenden Schriftstücke Schriftstücke versandfertig machen Fertigung der Bearbeitungsvermerke Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 38. Ladung der Beteiligten (einschließlich Vrbereitung des Terminsbeschlusses) g)/a) Daten in SHARK überprüfen und ggf. Im SHARK Kalender Termin eintragen Orca aufrufen Terminsbeschluss vrbereiten Ladungen nebst Verfügung und Zustellungsnachweise mit Orca fertigen Nach Unterschrift Absenden Termin auf Aktendeckel vermerken Fertigung der Bearbeitungsvermerke Abfertigen zum Versand ggf. Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 39. Fristablauf Versäumnisurteil und Widerrufsvergleich b)/g) Frist überwachen Ziehen der Akte Fristablauf prüfen Vermerk über Fristablauf (=Rechtskraftvermerk) in der Akte fertigen Erledigung auf Aktendeckel vermerken ggf. Richtervrlage, dann richterliche Verfügung vrbereiten Verfügung fertigen für die weitere Bearbeitung der Akte 40. Versendung vn Abschriften ( 12 IV ZB AktO- AGB) g) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Verfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift
36 16 absenden Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 41. Verspäteter Einspruch gegen Versäumnisurteil g)/a) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Zwischenverfügung gem. 341 ZPO und Übersendungsschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift ausfertigen der Vrbereiteten Beschluss gem. 341 ZPO und Übersendungsschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Fertigung der Zustellungsurkunden Schriftstücke versandfertig machen Fertigung der Bearbeitungsvermerke Fristenüberwachung zur Rückkehr der Zustellungsurkunde gewährleisten Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 42. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Arrestes hne mündliche Verhandlung (Ga- und BVGa-Sachen) g)/a) ggf. Unterrichtung des zuständigen aber nicht im Gericht anwesenden Richter Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete richterlichen Verfügung und Übersendungsschreiben in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Bestimmung der erfrderlichen Ausfertigungen und Abschriften ggf. Bestimmung vn Zustellungsart, -empfänger und zuzustellenden Schriftstücken ggf. Zustellungsurkunde(n) fertigen Schriftstücke versandfertig machen ggf. Antragsteller fernmündlich unterrichten Verfügung für die weitere Behandlung der Akte fertigen 43. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Arrestes mit mündlicher Verhandlung (Ga- und BVGa-Sachen) g)/a)
37 17 ggf. Unterrichtung des zuständigen aber nicht im Gericht befindlichen Richter Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete richterlichen Verfügung zur Terminsbestimmung mit Verkürzung der Ladungsfrist in Wrd aufrufen, ausfüllen (unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend weiter siehe, Ladung der Beteiligten, Ladung der ehrenamtlichen Richter Verfügung für die weitere Behandlung der Akte fertigen Fristenüberwachung gewährleisten 44. AR-Sachen - hne Rechtshilfeersuchen - g) Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete Verfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift Schreiben versandfertig machen ggf. Fristenüberwachung gewährleisten, dann Wiedervrlage an Sachbearbeiter 45. AR-Sachen eingehende Rechtshilfeersuchen g)/a) Daten in SHARK überprüfen und ggf. Im SHARK Kalender Termin eintragen Orca aufrufen Terminsbeschluss vrbereiten Ladungen nebst Verfügung und Zustellungsnachweise mit Orca fertigen Nach Unterschrift Absenden Termin auf Aktendeckel vermerken Fertigung der Bearbeitungsvermerke Abfertigen zum Versand ggf. Verfügung fertigen für die weitere Behandlung der Akte 46. AR-Sachen Rechtshilfeersuchen Ausgang g)/a) Beiziehen der Akte Daten in SHARK überprüfen und ggf. Vrbereitete richterliche Rückgabeverfügung in Wrd aufrufen, ausfüllen ( unter Einbindung der Daten aus SHARK ) und entsprechend nach Unterschrift
Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März
Sozialgericht Neuruppin - Der Direktor - 3204 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März 2015 - Gerichtsleitung in Vertretung Direktor des Sozialgerichts
Über den Umgang mit Schuldnern
Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung von Peter David 18. Auflage 2008 Über den Umgang mit Schuldnern David schnell und portofrei
Saarländisches Oberlandesgericht
Saarländisches Oberlandesgericht Präsident des Oberlandesgerichts (Hr. Prof. Dr. Rixecker) Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts (Fr. Sandhöfer) Referat I Referat II Referat III Referat IV (Fr. Sandhöfer)
Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses
Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses 1 Errichtung und Zusammensetzung (1) Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main errichtet gem. 111 Abs. 2 ArbGG einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten
Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch Auf der Grundlage des 12 der Landesverordnung M-V über
Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt
9 Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt (1) Bei jeder Behörde, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für den Haushalt zu bestellen, soweit die
10. OKTOBER GERICHTSGESETZBUCH - TEIL IV BUCH IV KAPITEL XV - Summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl (Artikel 1338 bis 1344)
10. OKTOBER 1967 - GERICHTSGESETZBUCH - TEIL IV BUCH IV KAPITEL XV - Summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl (Artikel 1338 bis 1344) Inoffizielle koordinierte Fassung Im Belgischen Staatsblatt vom
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Aufgrund der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das
Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Anwendungsbereich 1 (1) Herr Hans-Peter Coerper (im folgenden "Schlichter") ist staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils
Kundeninformation "Pfändung, Abtretung, Privatinsolvenz
Kundeninfrmatin "Pfändung, Abtretung, Privatinslvenz in SAP HCM Versin 1 Cpyright Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Bezeichnungen und dergleichen, die in diesem Dkument hne besndere Kennzeichnung aufgeführt
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsstreitigkeiten bei der IHK Berlin
Ausbildung Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 96704 Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsstreitigkeiten bei der IHK Berlin Neufassung der Verfahrensordnung
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung
ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab 01.05.2016 geltenden Fassung Vorbemerkung Infolge der Ernennung von RiArbG als ständiger Vertreter
Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf vom 06.07.1995 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.05.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:
Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer
vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,
Geschäftsordnung der Werk- und Betriebsleitung des Dienstleistungs- (Eigen-)betriebes "Neuer Betriebshof Saarlouis"
Geschäftsordnung der Werk- und Betriebsleitung des Dienstleistungs- (Eigen-)betriebes "Neuer Betriebshof Saarlouis" B 1.1.2 Vorbemerkung: Nach 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom 27.11.1987 obliegt die Werkleitung
Agricola-Verlag GmbH, Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24 / / Fax:
Agricola-Verlag GmbH, 26969 Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24 www.agricola-verlag.de / info@agricola-verlag.de / Fax: 0 47 35-10 30 Nachtrag zur 8. Auflage des LwVG-Kommentars (Stand 2012/2013)
An die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf. An die Präsidenten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - Elektronische Post - Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 2 Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Präsidenten der
Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens
Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei
1 Geltungsbereich. 2 Kostenschuldner
Satzung des Landkreises Meißen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung KostS) Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28.
STADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) Stand: 10.12.2014 Inhaltsverzeichnis Eigenbetriebssatzung... 2 Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL)... 2 1 Eigenbetrieb,
Änderungsvorschläge zu 522 ZPO. Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO
Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO ZPO 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss [derzeit geltende Fassung] (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich
Richtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft
Richtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft (Basis: PatG 1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.126/2013)
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG C I 3 a/1/15 - Präsidium - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015 1. Besetzung der Kammern 1.1 Am Landesarbeitsgericht
Malta. I. Rechtsgrundlagen
- Malta I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79) 2. Beweisaufnahme EG-Beweisaufnahmeverordnung vom 28. Mai 2001 (ABl. L 174 vom
Griechenland. I. Rechtsgrundlagen
- Griechenland I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79) 2. Beweisaufnahme EG-Beweisaufnahmeverordnung vom 28. Mai 2001 (ABl. L
B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke
Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes
Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG)
Rechnungsprüfungsgesetz RPG 160.100 Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG) Vom 25. Oktober 2012 (GVBl. S. 264) Inhalt Abschnitt
Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
Öffentlich-rechtliche Abgaben
- 1 - Satzung der Stadt Bocholt über S t u n d u n g, N i e d e r s c h l a g u n g u n d E r l a s s von Forderungen vom 27.02.1975, in Kraft getreten am 08.03.1975, unter Berücksichtigung der Änderungen
Vorblatt zum Protokollbuch
Vorblatt zum Protokollbuch Anlage 3 Anleitung 1 Die Schiedsperson hat das Vorblatt zum Protokollbuch nach dem anliegenden Muster 3 laufend zu führen. 2 In Spalte 4 trägt die Schiedsperson die Höhe des
Gerichtliches Mahnverfahren
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren
G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. für das richterliche Personal. ab 1. Januar 2015
Präsidium des Arbeitsgerichts Würzburg G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N für das richterliche Personal ab 1. Januar 2015 Die Kammern des Arbeitsgerichts Würzburg und die Außenkammern Aschaffenburg
G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n
G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Rechtsprechung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern für das Geschäftsjahr 2013 Beschluss des Präsidiums vom 30. Oktober 2013 mit Wirkung vom 30. Oktober
Ein weiteres an gleicher Stelle auffindbares Formular in Open Office Vorlage deckt den gesamten Bereich der Rechtshilfe ab.
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Erlass vm 28. Nvember 2011 über die Einführung eines elektrnischen Wrkflws betreffend Berichte der Staatsanwaltschaften/Oberstaatsanwaltschaften und Einzelerlässe der Oberstaatsanwaltschaften/des
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2
Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 256/14 (5) Chemnitz, Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 19.01.2015 4 Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S
Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS
17 Ca 5186/11 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren 1. A. A-Straße, A-Stadt 2. C. C-Straße, C-Stadt 3. E. E-Straße, E-Stadt 4. G. G-Straße, B-Stadt 5. I. I-Straße,
Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen
Datenschutz Datenschutzrecht Kmmunales Stand: 05/2013 Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen Eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme ist nur auf der Basis einer freiwilligen Mitwirkung der Befragten
Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins.
Allgemeine Infrmatinen Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Errichtung des Vereins Ein Verein wird durch die Vereinbarung vn Statuten
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001 geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2007 (GVBl. S. 65) Aufgrund des 21 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes
(3) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.
Ordnung für die Schiedsstelle des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gem. 56-63 des MVG der EKD vom 06.11.1992 in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes zum MVG der EKD vom
Strafprozessrecht SoS 2006
Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren
Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht
Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch
I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitung 1. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Antragsformular ausfüllen.
B e s c h l u s s. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012
B e s c h l u s s über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012 I. Die Kammern und deren Besetzung 1. Bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen
- Zwölftes Buch (SGB XII) Satzung
Satzung über die Heranziehung der Landeshauptstadt Hannover zur Durchführung der Aufgaben des bis 69 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) Aufgrund des 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 3/00 BESCHLUSS vom 4. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fc a) Der einen Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt muß wegen der besonderen
Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 WF 229/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 31 F 134/03 Amtsgericht Senftenberg 014 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache G..../. G... u. a. hat der 1. Senat für Familiensachen
Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015
Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
688 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 691 Abs. 1 Nr. 1, 696 Abs. 1 ZPO
688 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 691 Abs. 1 Nr. 1 696 Abs. 1 ZPO Stellt sich erst nach Erlass des Mahnbescheids heraus dass das Mahnverfahren aus einem der in 688 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 ZPO genannten Gründe nicht
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Qualifikationsebenen Richter - Rechtspfleger - Justizfachwirt
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Qualifikationsebenen Richter - Rechtspfleger - Justizfachwirt in Bayern - Diskussionspapier des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger e.v. (Stand: 07/2014) -- Vorbemerkung:
Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und
Tschechische Republik
- Tschechische Republik I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79) 2. Beweisaufnahme EG-Beweisaufnahmeverordnung vom 28. Mai 2001
B e s c h l u s s. In dem Rechtsstreit. der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,...
Geschäftszeichen: 2 U 36/06... Landgericht... B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,... Beklagte und Berufungsklägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte...
Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag
Vertrag über freie Mitarbeit / Hnrarvertrag Vertragsnummer: (bitte immer angeben)..ho..... (Dienststelle erste 4 Ziff.).(HO). (Jahr). (laufende Nr. 5-stellig) zwischen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.
Informationen zum Güterichterverfahren
Landgericht Karlsruhe 1 Informationen zum Güterichterverfahren Informationen zum Güterichterverfahren 1. Gesetzliche Grundlage 278 Abs. 5 ZPO sieht in der seit 26.07.2012 geltenden Fassung vor, dass das
Die Erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen
Die Erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen Dr. Dieter Hildebrandt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stand: 1. Mai 2013 I. Rahmenbedingungen der
Geschäftsanweisung Nr. 01/2012
Geschäftsanweisung Nr. 01/2012 Datenschutz Seite 1 von 8 Geschäftsanweisung Nr. 01/2012 In der Fassung vom Az. II 2081 INTERN Thema Datenschutz 1 Geschäftsanweisung Nr. 01/2012 Datenschutz Seite 2 von
~ Amtsgericht Maulbronn
Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-
1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland
Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-
Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos
Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die
LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n
6 Sa 74/07 31 Ga 281/06 (München) Verkündet am: 13. März 2007 Haberlander, RHS als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL A. In dem Rechtsstreit - Antragsteller,
Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Auf Grundlage von 15 Absätze 1 und 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes (HeilBG) Rheinland-Pfalz in der aktuellen Fassung hat die Vertreterversammlung der
Der Vorstand des Caritasverbandes der Diözese Augsburg e. V. erlässt die nachstehende
Der Vorstand des Caritasverbandes der Diözese Augsburg e. V. erlässt die nachstehende Ordnung für die Schlichtungsstelle nach 22 Abs. 1 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen
Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /
Vollmacht K a n z l e i R u l a n d Rechtsanwalt Felix Ruland Obergasse 26 a 61250 Usingen Fon: 06081 / 91 20 25 0 Fax: 06081 / 91 20 25 9 wird hiermit in Sachen:. (Mandant) gegen (Gegner) wegen Vollmacht
LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT
Aktenzeichen: 1 Ta 125/12 11 Ca 158/12 ArbG Dessau-Roßlau LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren Prozessbevollmächtigte: - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: - Beklagte
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013
II/2/ 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016
Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle
Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung
Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege
0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht
0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen
ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN
nach 30 Absätze (2) und (3) der Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei Ausgabe 2014n ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN An den Antragsteller: FDP- -Verband Name/Vorname Straße PLZ/Wohnort
Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Städtischen Krankenhauses Bad Nauheim
Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Städtischen Krankenhauses Bad Nauheim Aufgrund des 2 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) in der Fassung vom 01.04.1981 in Verbindung mit der Verordnung über
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Die Verwaltungsarbeiten übernehme ich für Sie.
Knzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Die Verwaltungsarbeiten übernehme ich für Sie. Pstfach 10 28, 85738 Garching b. München Bürgerplatz 6, 85748 Garching b. München Tel.: +49 89 21554276-0 Fax:
So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im streitigen Verfahren
GESCHÄFTSSTELLE DES LANDGERICHTS NURNBERG-FURTH. Aktenzeichen: 13 T 4052/ T 4052/09 Herrn Peter Horst Winkler geb Dianastr.
GESCHÄFTSSTELLE DES LANDGERICHTS NURNBERG-FURTH Aktenzeichen: 13 T 4052/09 13 T 4052/09 Herrn Peter Horst Winkler geb. 09.02.1950 Dianastr. 49 90429 Nürnberg, 26.06.2009 Fürther Straße 110 Telefon: (0911)
Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004,
Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004 Az: 8 W 82/04 Leitsatz Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender
Im Beitrittsgebiet ist allgemein Anlage I, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 5 d EinigungsV zu beachten. 922 I, 511, 517 ZPO
Rechtsbehelfsfristen Im Beitrittsgebiet ist allgemein Anlage I, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 5 d EinigungsV zu beachten. 1. Arrest und Einstweilige Verfügung Rechtsbehelf Frist Fristbeginn
(Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule basierend auf dem Beschluss der KMK) LK
Arbeitspapier Hausaufgaben-Knzept (Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule basierend auf dem Beschluss der KMK) LK 26.10.11 Ausgangslage Mit Frtschreibung des Schulprgramms in den Jahren 2007/2008 wurde
Dienstanweisung über die Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Northeim
Dienstanweisung über die Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Northeim 1. Allgemeines 1 Die (Einleitung der) Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen
Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband spricht sich gegen die gesetzgeberische Initiative zur Aufgabenverlagerung in der Justiz (KomPakt) aus.
SCHLESWIG- HOLSTEINISCHER RICHTERVERBAND verband der richterinnen und richter, staatsanwältinnen und staatsanwälte Kiel, im August 2015 Stellungnahme Nr. 08/2015 (neu) Abrufbar unter www.richterverband.de
44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 23.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten
Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management
Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn
Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 22/01 BESCHLUSS vom 19. Juni 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fd Zur eigenverantwortlichen Verpflichtung des Rechtsanwalts bei der Überwachung von
Schlichtungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Präambel
Schlichtungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Präambel Zu den Aufgaben der Kammerversammlung gehört gemäß 15 KGHB die Festlegung von Ordnungen zur Durchsetzung des Heilkammergesetzes des Landes
Gebührenordnung. der Brandenburgischen Architektenkammer. vom 22. November 2008
Gebührenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer vom 22. November 2008 Auf der Grundlage 18 Abs.1 Nr. 4 des Brandenburgischen Architektengesetzes (BbgArchG) vom 08. März 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 03],
Fahrkarten für den Airport Shuttle
Fahrkarten für den Airprt Shuttle Sehr geehrte Damen und Herren! In der Beilage finden Sie relevante Infrmatinen (Tarife, Bestellung, Verkaufsbedingungen) zum Erwerb vn Fahrkarten für den innerbetrieblichen
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Rechtsschutzordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter in der Fassung vom 26.03.2009 Präambel Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung. Der Anspruch auf Rechtsschutz
Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem
Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden
Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stutensee vom 17.12.1999 rechtskräftig seit 01.01.2000 geändert am 19.11.2001 rechtskräftig ab 01.01.2002 geändert am 22.11.2004 rechtskräftig ab