Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Erneuerung Abdichtung Brücke über die Tullnerbahn im Zuge der Tirolerstraße in 3105 Unterradlberg
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- Fritzi Breiner
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1 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Erneuerung Abdichtung Brücke über die Tullnerbahn im Zuge der Tirlerstraße in 3105 Unterradlberg Stand /WE Ersteller: DI Wlfgang Engel Datum: /WE 1
2 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Inhaltsverzeichnis Thema Seite Inhaltsverzeichnis Liste der Beteiligten Beschreibung der Arbeiten Mitgeltende Unterlagen Gemeinsame Einrichtungen/Maßnahmen Wesentliche Kurzbezeichnungen Sicherheitstechnische Beschreibung...9 Baustellenrdnung Alarmplan MASSNAHMENKATALOG Baustellenumfeld Artikel I. Freileitung Artikel II. Fahrdrähte Artikel III. Erdleitungen Artikel IV. Kntaminierte Böden Artikel V. Nachbargebäude /Vrhandene Gebäude / unterirdische Gebäudeteile Artikel VI. Nachbarbaustelle Artikel VII. Verkehr im Umfeld der Baustelle Artikel VIII. Arbeitsplätze und Verkehrswege am Wasser Artikel IX. Arbeiten im Gleisbereich vn Bahnanlagen Artikel X. Betriebsanlagen Baustelleneinrichtung Artikel XI. Baustellensicherung Artikel XII. Gerüstungen bei gemeinsamer Nutzung Aufstellung/Abnahme Artikel XIII. Versrgung Artikel XIV. Entsrgung Artikel XV. Szialeinrichtungen Artikel XVI. Allgemeinbeleuchtung im Freien /Bauwerk Artikel XVII. Baustellenverkehr Erste Hilfe Artikel XVIII. Brandschutz Artikel XIX. Lagerung allgemein Artikel XX. Flüssiggaslager Artikel XXI. Lasttransprte Artikel XXII. Lärmemissin Abbrucharbeiten Artikel XXIII. Bauzustände Artikel XXIV. Gefahrenbereiche Artikel XXV. Hchgelegene Arbeitsplätze Artikel XXVI. Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel XXVII. Wandöffnungen / Treppen / Treppenläufe Artikel XXVIII. Bdenöffnungen Artikel XXIX. Nicht begehbare Bauteile Arbeiten in geschlssenen Artikel XXX. Bauwerken Datum: /WE 2
3 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Artikel XXXI. Sprengarbeiten Erdarbeiten Artikel XXXII. Grundwasser Artikel XXXIII. Baugrube / Künetten / Gräben Artikel XXXIV. Hchgelegene Arbeitsplätze / Verkehrswege an Baugruben und Gräben Artikel XXXV. Zugang in die Baugrube Mauer-, Betn-, Stahlbetn-, Spannbetn- und Mntagearbeiten Artikel XXXVI. Mntage Fertigteile Artikel XXXVII. Schalung Artikel XXXVIII. Bdenöffnungen/ Deckenöffnungen Artikel XXXIX. Wandöffnung / Treppenläufe Artikel XL. Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Artikel XLI. Schächte/Pfeiler Artikel XLII. Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel XLIII. Traggerüste / Schalungen Putz-, Dämmarbeiten Artikel XLIV. Bdenöffnungen/ Deckenöffnungen Artikel XLV. Wandöffnungen / Treppenläufe Artikel XLVI. Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Artikel XLVII. Hchgelegene Arbeitsplätze an Bauwerksaußenseite Artikel XLVIII. Hchgelegene Arbeitsplätze an Decken Artikel XLIX. Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel L. Schächte/Pfeiler Artikel LI. Arbeiten in engen Räumen Artikel LII. Flüssiggaslager Islierarbeiten Artikel LIII. Bdenöffnungen / Deckenöffnungen Artikel LIV. Wandöffnungen / Treppenläufe Artikel LV. Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Artikel LVI. Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel LVII. Nicht begehbare Bauteile Artikel LVIII. Flüssiggaslager Naturstein-, Betnstein- und Plattenarbeiten Artikel LIX. Bdenöffnungen/ Deckenöffnungen Artikel LX. Wandöffnungen / Treppenläufe Artikel LXI. Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Artikel LXII. Hchgelegene Arbeitsplätze an Bauwerksaußenseite Artikel LXIII. Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel LXIV. Lasttransprte Schlsserarbeiten / Installatinsarbeiten Artikel LXV. Bdenöffnungen / Deckenöffnungen Artikel LXVI. Wandöffnungen / Treppenläufe Artikel LXVII. Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Artikel LXVIII. Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel LXIX. Nicht begehbare Bauteile Artikel LXX. Schächte/Pfeiler Artikel LXXI. Arbeiten in engen Räumen Artikel LXXII. Schweißen Anstrich- und Verglasungsarbeiten Datum: /WE 3
4 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Artikel LXXIII. Bdenöffnungen / Deckenöffnungen Artikel LXXIV. Wandöffnungen / Treppenläufe Artikel LXXV. Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Artikel LXXVI. Hchgelegene Arbeitsplätze an Bauwerksaußenseite Artikel LXXVII. Hchgelegene Arbeitsplätze an Decken Zugänge zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Artikel LXXVIII. Arbeiten in engen Räumen Datum: /WE 4
5 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 1. Liste der Beteiligten Bauherr: Magistrat der LH St. Pölten Fachbereich Bau Straßen und Wasserbauverwaltung Prandtauerstr. 2, 3100 St. Pölten Planer + ÖBA + Planungskrdinatin: Dipl.-Ing. Wlfgang Engel Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St, Pölten Tel.: 02742/ Planungskrdinatr: DI Engel, 0680/ Gewerke: lt. Vrankündigung (auf Baustelle aufliegend) 2. Beschreibung der Arbeiten Der gegenständliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan umfasst: - Einbau + Demntage Schutzgerüst in Abstimmung mit ÖBB - Den Abbruch der Brückenausrüstung wie Geländer, Leiteinrichtungen, Randbalken, Asphalt, Randleiste, Schutzbetn, Abdichtung, Einbauten - Den Abbruch vn Straßenflächen für die Anpassung des Straßenverlaufes - Die Erneuerung vn Brückenausrüstung (Abdichtung, Schutzbetn, Randbalken, Asphalt, Leiteinrichtungen, Geländer) - Die Anpassung des an die Brücken anschließenden Straßenverlaufs. Wbei insbesndere darauf zu achten ist, dass diese Arbeiten über der ÖBB-Trasse Tullnerbahn stattfinden. Bestehendes Brückentragwerk: Das Tragwerk besteht aus 12 Fertigteilplattenbalken mit Ortbetnplattenergänzung. Das Tragwerk weist eine Querneigung vn rd. 2% auf, die Längsneigung ist sehr gering (Scheitelbereich des Straßenverlaufs). Die Brückenbreite beträgt rd. 11,50m, die Brückenlänge rd. 12m. An das Tragwerk ist eine Schleppplatte angeschlssen. Auf der Brückenplatte ist eine bituminöse Abdichtung angerdnet. Eine Abdichtungsentwässerung ist nicht vrhanden. Die Randbalken sind aus Betn mit einer berflächlichen Gußasphaltschichte. Die Fahrbahn besteht aus 18cm Bitumentragschichte. Zwischen Asphalt und Betn ist ein Leistenstein eingebaut. Im massiven Randbalken ist beidseits der Straße eine Leitschiene verankert. Das Geländer ist im Randbalken einbetniert und weist eine Höhe vn rd. 1m auf. Im Randbalken ist 1 EVN Hchspannungsleitung vrhanden. Mit und wurden Brückenbeschauten durchgeführt, und im Wesentlichen flgendes Festgestellt: Aufgehendes und Brückentragwerk weisen vereinzelt Rissbildungen, Abplatzungen und Sinterspuren auf. Datum: /WE 5
6 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Insbesndere der Randbalken an der südwestlichen Seite und auch dieser Brückenbereich zeigen deutlichere Schädigungen, ffensichtlich inflge der fehlenden Abdichtungsentwässerung und weil hier der Tiefpunkt der Querneigung der Brücke ist. Im nrdwestlichen Widerlagerbereich zeigen sich deutliche Wasserfahnen, welche auf Wasserdurchtritte durch das Brückentragwerk hinweisen. In der Fahrbahn zeigen sich Risse beim nrdwestlichen Brückenübergang und am Ende der Schleppplatten. Beschreibung der Arbeiten: Vr Beginn der Arbeiten ist mit ÖBB ein Arbeitsübereinkmmen zu schließen. Den Anrdnungen und Vrschreibungen ÖBB ist unbedingt Flge zu leisten. Schutzgerüst: Für den Schutz der ÖBB-Trasse ist vr Beginn der Arbeiten ein Schutz/Arbeitsgerüst zu errichten, welches schematisch auf Plan Nr. 3 dargestellt ist. Die Versetzarbeiten können ausschließlich vn 14. auf 15. Juli vn 21:30 Uhr bis 06:00 Uhr stattfinden. Es wird ntwendig sein, das Gerüst in Teilen vrzufertigen, damit die Versetzarbeiten zügig durchgeführt werden können. Aufrechterhaltung des Verkehrs: Über die Baudauer ist der einspurige LKW-Verkehr aufrechtzuhalten und eine Ampelregelung zu installieren. Der Bahnverkehr darf nicht behindert werden! Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung ist auf der gesperrten Fahrbahnhälfte vrgesehen. Der Baustellenbereich ist mit einem Bauzaun abzugrenzen. Einbauten Bestand: Im südwestlichen Randbalken sind 2 Verrhrungen vrhanden, lt. Auskunft EVN ist eine Starkstrmleitung vrhanden. Diese ist vr dem Abbruch des Randbalkens durch EVN umzulegen. Abbrucharbeiten: Die Geländer sind zu demntieren und gehen in das Eigentum des AG über. Die Leitschienen sind zu demntieren und gehen in das Eigentum des AG über. Die Randbalken sind abzubrechen. Die Leistensteine sind zu demntieren und für die Wiederverwendung aufzuheben. Der Asphalt auf Brückentragwerk und Schleppplatte ist abzubrechen. Der Schutzbetn ist abzubrechen. Die Abdichtung ist abzubrechen. Die Abbrucharbeiten erflgen taktweise! Einbauten neu: Südwestliche Straßenseite: EVN: 3Ø75 + 1Ø160 Nrdöstliche Straßenseite: A1: 1Ø125 + Straßenbeleuchtung 1Ø75 Sanierungsarbeiten: 1. Takt: südwestliche Fahrbahnseite: Eine Oberflächenreinigung durch Strahlen ist durchzuführen. Eine 2-lagige Brückenabdichtung inklusive Abdichtungsentwässerung ist einzubauen. Die Abdichtung ist mit einem bewehrten Schutzbetn zu schützen. Die Fertigteilrandbalken sind zu versetzen und mit dem Brückentragwerk zu verdübeln. Leitschiene und Geländer (h=100cm) sind am Fertigteil anzudübeln. Der Asphalt ist einzubauen. Datum: /WE 6
7 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 2. Takt: nrdöstliche Fahrbahnseite: Eine Oberflächenreinigung durch Strahlen ist durchzuführen. Eine 2-lagige Brückenabdichtung ist einzubauen und mit dem 1. Takt zu überlappen. Die Abdichtung ist mit einem bewehrten Schutzbetn zu schützen. Die Fertigteilrandbalken sind zu versetzen und mit dem Brückentragwerk zu verdübeln. Geländer (h=120cm) ist am Fertigteil anzudübeln. Der Asphalt ist einzubauen. Fahrbahnteiler mit Leitwandelementen (Öffnungen für Entwässerung) + aufgesetztem Geländer (h=120cm) Anpassung Straßenverlauf: Der Straßenverlauf ist anzupassen (Herstellen Unterbauplanum, untere + bere Tragschichte + Asphalt) Arbeitsübereinkmmen: Vr Beginn der Arbeiten ist mit ÖBB ein Arbeitsübereinkmmen abzuschließen! Baustelleneinrichtung: Mannschafts- und Sanitärcntainer sind vm AN abgestimmt auf die max. Anzahl der Beschäftigten aufzustellen. Der Sanitärcntainer wird vm Baumeister aufgestellt, allen anderen AN zur Verfügung gestellt und über die gesamte Baudauer vrgehalten. Die Mannschaftscntainer für den Eigenbedarf sind vn jedem AN entsprechend dem ASchG für die eigenen Arbeiter und Beschäftigten aufzustellen. Der Baustelleneinrichtungsplan, die Baustellenrdnung und der Alarmplan sind auf einem schwarzen Brett für alle zugänglich deutlich sichtbar zu machen! Mntageanweisung: Vr dem Versetzen des Schutzgerüstes ist dem Bauk eine Mntageanweisung vrzulegen. Die mit den Arbeiten beauftragten Arbeiter sind nachweislich zu unterweisen! 3. Mitgeltende Unterlagen Flgende mitgeltende Unterlagen sind bei der Arbeitsvrbereitung und Durchführung der Arbeiten, neben den im gegenständlichen SiGePlan zitierten Unterlagen zu beachten: 1. Rahmenterminplan Baubeginn: 9. Juli 2012 Baufertigstellung: 14. September Ntfallplan 3. Baustellenrdnung Datum: /WE 7
8 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Die Baustellenrdnung ist unterfertigt vr Beginn der Ausführung dem Baustellenkrdinatr zu übergeben. Beim Einsatz vn Subunternehmern gilt, dass diese erst nach der Übergabe einer unterzeichneten Baustellenrdnung an den Baustellenkrdinatr auf der Baustelle tätig sein dürfen. 4. Weitere Sicherheitshinweise Weitere Hinweise sind der Mappe Sicherheit am Bau, als Hilfe zur Bearbeitung der Checkliste, bei der Arbeitsvrbereitung und während der Bauausführung zu entnehmen. Ein Bestellfrmular für die Mappe Sicherheit am Bau Ausgabe 2004 unter Service GmbH der WKÖ Mitgliederservice Tel.-Nr.: / 5050 Fax: / mservice@wk.at 4. Gemeinsame Einrichtungen/Maßnahmen Die erfrderlichen Einrichtungen und Maßnahmen sind gemäß SiGePlan vm dafür vrgesehenen Gewerk herzustellen. Vereinbarte Mitbenutzungen und weitere Verwendung erflgen in Abstimmung mit dem Baustellenkrdinatr. 5. Wesentliche Kurzbezeichnungen AM-VO Arbeitsmittelverrdnung AN Auftragnehmer AG Auftraggeber ASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BauKG Bauarbeitenkrdinatinsgesetz BauV Bauarbeiterschutzverrdnung KennV Kennzeichnungsverrdnung SiGePlan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SaB/2004 Mappe Sicherheit am Bau Ausgabe 2004 Datum: /WE 8
9 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 1. Umgebungsgefahren 1.1 Baustellenzufahrt 6. Sicherheitstechnische Beschreibung Die Baustellenzufahrt erflgt über die S33, Abfahrt Herzgenburg Süd, Radlberger Hauptstraße, Tirlerstraße. 1.2 Erdleitungen Vrhandene Erdleitungen sind nach den Angaben der Leitungsträger zu rten, zu sichern und dauerhaft zu markieren. Allfällig erfrderliche Umlegungen sind mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Baustellenkrdinatr abzustimmen. 1.3 kntaminierte Böden/Gebäudeteile Eine mögliche Kntaminatin ist, vr Durchführung der Erdarbeiten, durch ein Gutachten abzuklären, falls die Kntaminatin des Bdens, bzw. vn Gebäudeteilen nicht ausgeschlssen werden kann. Weitere Maßnahmen sind, aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens, im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen. 1.4 Nachbargebäude, vrhandene Gebäude/ unterirdische Gebäudeteile Wenn sich vrhandene Gebäude der unterirdische Gebäudeteile im Arbeitsbereich befinden, insbesndere Schächte, snstige Hhlräume, ist durch eine fachkundige Persn ein Standsicherheitsnachweis zu erstellen und es sind allfällige Schutzmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen. 1.5 Befestigungs- und Verbindungselemente generell Sämtliche lösbare Verbindungen sind, sweit nach der Demntage durch mangelnde Dkumentatin ein ungeeigneter Zusammenbau möglich ist, zu dkumentieren. 1.6 gleichzeitige Arbeiten Die Beeinflussung durch gleichzeitige Arbeiten eines anderen Unternehmens sind in der Gefahrenevaluierung des jeweiligen Gewerkes sicherheitstechnisch abzustimmen und wenn Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber, eigene Arbeitnehmer bzw. snstige Persnen gefährdet sind mit dem Baustellenkrdinatr im Zuge der Baudurchführung abzuklären. Maßnahmen sind im Baustelleneinrichtungsplan vm jeweils betrffenen Unternehmen nachzutragen. Die Terminabstimmung und die Mitteilung vn Vereinbarungen erflgt durch den Baustellenkrdinatr. Datum: /WE 9
10 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 2. Baustelleneinrichtung 2.1 Baustelleneinrichtungsplan, Erstellung und Aktualisierung Der Baustelleneinrichtungsplan wird vm Baumeister erstellt und liegt auf der Baustelle auf. Bei Festlegung vn Maßnahmen bei denen der Baustelleneinrichtungsplan aktualisiert werden muss, ist das mit den jeweiligen Arbeiten beauftragte Unternehmen für die Aktualisierung des aufliegenden Baustelleneinrichtungsplanes verantwrtlich. 2.2 Erreichbarkeit Aufsichtspersn Die Aufsichtspersn, bei Abwesenheit der Stellvertreter der Aufsichtspersn, muss jederzeit telefnisch erreichbar sein. Die Telefnnummer ist vr der Durchführung der Arbeiten dem Baustellenkrdinatr bekannt zu geben. 2.3 Baustellensicherung Der Bauzaun, muss die gesamte Baustelle einschließen und ist durch den Baumeister/GU, nach den Angaben des Baustellenkrdinatrs herzustellen, einmal umzusetzen und auf die gesamte Baudauer vrzuhalten. Insbesndere ist die erfrderliche Zufahrt im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen. Das arbeitsbedingte Entfernen des Bauzaunes darf nur in Abstimmung mit dem Baustellenkrdinatr erflgen. Für alle Auftragnehmer gilt, dass beim Verlassen der Baustelle nach der vereinbarten Regelarbeitszeit die Umzäunung geschlssen wird. Der Schlüssel für die Schließvrrichtung wird vm Baumeister ausgehändigt. Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeitnehmer über die vrstehenden Inhalte zu unterweisen. 2.4 Versrgung Wasser und Baustrm wird nicht bauseits zur Verfügung gestellt. Der Baufirma bliegt die Verteilung vn Wasser und Strm. Errichtung, Wartung, Umbau vn elektrischen Einrichtungen (z.b. Baustrmverteiler) darf nur durch eine Elektrfachkraft erflgen. 2.5 Entsrgung Die Entsrgung der Baurestmassen (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) bliegt dem jeweiligen Unternehmen. Aus Gründen der Sicherheit sind Baurestmassen regelmäßig zu sammeln um die Arbeitsplätze vn Baurestmassen frei zu halten. 2.6 Szialeinrichtungen Grundsätzlich hat jeder Auftragnehmer für die Ausstattung mit den gem. BauV vrgeschriebenen Szialeinrichtungen und Tiletten, entsprechend der Anzahl der tätigen Mitarbeiter, in einem hygienisch einwandfreien Zustand, zu srgen. Die Beschäftigung vn weiblichen Arbeitnehmern ist rechtzeitig bekannt zu geben. Wenn durch die Beschäftigung vn weiblichen Arbeitnehmern zusätzliche Tiletten erfrderlich werden, hat das jeweilige Unternehmen dafür zu srgen. Die Ksten dafür sind durch die Einheitspreise abgedeckt. Allfällige Mitbenutzungen werden im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr, im Zuge der Baudurchführung, geregelt. Datum: /WE 10
11 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Erste Hilfe Jeder Auftragnehmer hat für die ausreichende Anzahl an Ersthelfern und geeignete Maßnahmen zur Ersten Hilfe (z.b. Verbandskasten, Krankentrage) entsprechend der BauV zu srgen. 2.8 Beleuchtung im Freien/Gebäude Die Baustellenbeleuchtung ist im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen und ist vm Baumeister herzustellen. Die Baustellenbeleuchtung ist zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes bei Strmausfall nachleuchtend auszuführen. Dies betrifft die Freiflächen und alle nicht ausreichend natürlich belichteten Bereiche (zb. Keller). Allfällige Funktinsstörungen sind dem Baustellenkrdinatr umgehend zu melden. Die Arbeitsplatzbeleuchtung zur Durchführung der einzelnen Tätigkeiten ist vm jeweiligen Arbeitgeber einzurichten. Für Ntfälle sind die in künstlich belichteten Bereichen eingesetzten Arbeitnehmer mit einer Ntbeleuchtung (Taschenlampe) auszustatten. 2.9 Baustellenverkehr Die Verkehrswege werden vm Baumeister einvernehmlich mit dem Baustellenkrdinatr festgelegt und sind in den Baustelleneinrichtungsplan, vm Baumeister einzutragen. Baustraßen sind ausreichend tragfähige für alle Transprte und Baustellenlieferungen herzustellen und über die gesamte Baudauer vrzuhalten. Um eine Staubbelastung im Bauumfeld zu minimieren ist die Baustraße nötigenfalls zu verfestigen. Die öffentlichen Verkehrsflächen müssen sauber gehalten werden und wenn erfrderlich vm jeweiligen Verursacher der Verunreinigung gereinigt werden. Die Einweisung vn Fahrzeugen erflgt durch einen Arbeitnehmer des jeweils betrffenen Auftragnehmers. Der jeweilige Arbeitgeber hat dafür zu srgen, dass die entsprechenden Handzeichen bekannt sind und Warnkleidung getragen wird. Allfällige Änderungswünsche sind vm jeweiligen Unternehmen im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Baustellenkrdinatr abzustimmen und im Baustelleneinrichtungsplan (auf der Baustelle aufliegend) nachzutragen. Verkehrswege an Gruben, Gräben und Künetten sind vn der Baufirma durch eine der BauV entsprechende Abschrankung dauerhaft abzusichern Einsatz vn Hebezeugen Der Einsatz vn Hebezeugen (Kran, Bauaufzug, Winden, Sauger udgl.) ist dem Baustellenkrdinatr zu melden. Es hat das jeweilige Unternehmen für die erfrderlichen Abnahmen auf der Baustelle und regelmäßigen Überprüfungen, die sichere Aufstellung und die fachkundige Bedienung (zb. Kranschein) zu srgen. Ein Gefahr bringendes Pendeln vn Lasten ist durch die Führung der Lasten zu vermeiden. Gefährdete Arbeitsbereiche und Zugänge sind durch den Betreiber des Hebezeuges mit geeigneten Schutzmaßnahmen (zb. Auffangnetze, Prallwände) zu schützen Brandschutz Bei sämtlichen Heißarbeiten, insbesndere Islier- und Schweißarbeiten, sind leicht entflammbare und brennbare Stffe zu entfernen und es hat der jeweilige Auftragnehmer für geeignete Brandschutzmaßnahmen (z.b. Handfeuerlöscher) zu srgen. Die Arbeitnehmer sind in der Handhabung der Brandschutzeinrichtungen/-maßnahmen nachweislich zu unterweisen. Handfeuerlöscher müssen regelmäßig (mind. alle 2 Jahre) geprüft werden. Die Lage vn statinären Handfeuerlöschern ist entsprechend zu kennzeichnen (siehe KennVO). Brände sind ausnahmsls dem Baustellenkrdinatr zu melden. Für den Fall dass dies erfrderlich ist hat das den Brand verursachende Unternehmen für eine Brandwache zu srgen. Datum: /WE 11
12 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Lagerung allgemein Lagerflächen werden durch die örtliche Bauaufsicht in Abstimmung mit dem Baustellenkrdinatr festgelegt und im Baustelleneinrichtungsplan (auf der Baustelle aufliegend) vm Baumeister eingetragen. Erfrderliche Räumfristen werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind strikt einzuhalten. Es darf nicht mehr Material auf der Baustelle gelagert werden, als unmittelbar für den täglichen Arbeitsfrtschritt benötigt wird. Das Material ist nach Stffgruppen getrennt zu lagern. Gefährliche, leicht entflammbare der explsive Stffe sind nach den entsprechenden Nrmen zu lagern und zu kennzeichnen. Der Lagerplatz ist übersichtlich und sauber zu halten. Baurestmassen sind regelmäßig vn der Baustelle zu entfernen und dürfen nicht gelagert werden. Lagerungen auf tragenden Bauteilen (Decken, Balken, etc...) sind mit ÖBA und Statiker abzusprechen! 2.13 Flüssiggaslager Bei Bedarf nach einem Flüssiggaslager müssen die Versandbehälter an Orten aufgestellt sein, an denen sie nicht erwärmt werden können und eventuell ausströmendes Flüssiggas weder Explsinen nch Gesundheitsschäden verursachen kann. Um die Versandbehälter ist eine Schutzzne gemäß der FVG 2002 zu errichten. Das Lager darf nicht in der Nähe vn Kanalschächten, Öffnungen der Abflüssen swie Gruben und anderen unterirdischen Räumen situiert werden. Die Flüssiggasflaschen müssen s stehend gelagert werden, dass sie gegen mechanische Beschädigungen und gegen den Zugriff Unbefugter geschützt sind, nicht umfallen der umgestßen werden können, swie gegen Absturz gesichert sind. Der Lagerbereich ist zu umzäunen der es sind Flaschenschränke zu verwenden. Dieser Ort ist gemäß den Vrschreibungen der KennV zu beschildern. Eine Lagerung in Gebäudeteilen wird nicht gestattet Abnahmen, Prüfungen Sämtliche vm Gesetzgeber gefrderten Abnahmen, Prüfungen udgl. sind dem Baustellenkrdinatr auf Verlangen vrzuweisen. Für die Gerüstabnahme ist das beiliegende Gerüstabnahmeprtkll der AUVA ( unter Service) verpflichtend zu verwenden. Datum: /WE 12
13 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 3. Abbrucharbeiten 3.1 Bauzustände - Abbruchanweisung Für die unterschiedlichen Bauzustände ist vm jeweiligen AN eine Abbruchanweisung zu erstellen, dem Baustellenkrdinatr und der ÖBA vrzulegen und es sind vm AN die beauftragen Arbeiter entsprechend zu unterweisen. 3.2 Gefahrenbereiche Gefahrenbereiche sind abzusperren bzw. zu sichern. 3.3 Öffnungen (Bden, Decke, Dach, Schächte) Öffnungen (Bden, Decke, Dach, Schächte) sind gegen Absturz, entsprechend den Bestimmungen der BauV, zu sichern. Bei grßen Öffnungen erflgt dies durch 3-teilige Umwehrung, bei kleine Öffnungen durch unverschiebliche und durchtrittsichere Abdeckungen (ACHTUNG: Schaltafeln dürfen als Abdeckung nicht verwendet werden). Bei Dachöffnungen können zudem Unterspannungen mit Netzen, Unterstellungen udgl. verwendet werden. Es gilt der Grundsatz Wer eine Gefahr schafft, srgt unmittelbar für die erfrderliche Schutzmaßnahme. Sind derartige Absturzmaßnahmen z.b. bei Mntage- und Demntagearbeiten arbeitsbedingt nicht möglich, sind die Arbeitnehmer durch andere Maßnahmen (zb. Anseilschutz) zu schützen. Zudem hat das mit derartigen Arbeiten beauftragte Unternehmer für eine Absicherung aller übrigen auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer und Selbständigen zu srgen. Die entsprechende Maßnahme ist dem Baustellenkrdinatr vr Durchführung der Arbeiten mitzuteilen. 3.4 Wandöffnungen/Treppenläufe/Pdeste Hchgelegene Arbeitsplätze die hne Absicherung eine Absturzgefahr bilden sind entsprechend den Vrschriften der BauV (zb. Brust-, Mittel- und Fußwehr an der Absturzkante).abzusichern. Dies ist unmittelbar beim Entstehen der Gefahr durchzuführen. Es gilt der Grundsatz Wer eine Gefahr schafft, srgt unmittelbar für die erfrderliche Schutzmaßnahme. Sind derartige Absturzmaßnahmen z.b. bei Mntage- und Demntagearbeiten arbeitsbedingt nicht möglich, sind die Arbeitnehmer durch andere Maßnahmen (zb. Anseilschutz) zu schützen. Zudem hat das mit derartigen Arbeiten beauftragte Unternehmer für eine Absicherung aller übrigen auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer und Selbständigen zu srgen. Die entsprechende Maßnahme ist dem Baustellenkrdinatr vr Durchführung der Arbeiten mitzuteilen. Hchgelegene Arbeitsplätze gem BauV sind: ab 1,0 m bei Stiegenläufen und Pdesten Wandöffnungen ab 2,0 m bei Bauarbeiten allgemein Ausnahmen siehe BauV Anrdnung Laufbrücken, Lauftreppen Es sind Laufstege anzurdnen die bei Persnentransprt mind. 80 cm und bei Materialtransprt mind. 125 cm breit sein müssen. Bei einer Absturzhöhe vn mehr als 2,0 m ist zudem beidseitig ein anzurdnen. Datum: /WE 13
14 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Bei geneigten Lauftreppen sind Trittleisten entsprechend den Bestimmungen der BauV anzurdnen. 3.6 Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege allgemein Aus den (unter Maßnahmen) angegebenen Möglichkeiten ist dem Baustellenkrdinatr die gewählte Methde spätestens 1 Wche vr Arbeitsdurchführung durch die Aufsichtspersn schriftlich mitzuteilen, z.b. durch Übergabe der bearbeiteten Checkliste. 3.7 Gefahrenbereiche unterhalb vn höher gelegenen Arbeitsstellen Im Zuge vn Arbeiten an hchgelegenen Arbeitsplätzen können für darunter liegende Arbeitsbereiche Gefahren durch herabfallende Gegenstände entstehen. Derartige Gefahrenbereiche sind durch Abschrankung und die Kennzeichnung Zutritt für Unbefugte verbten, Gefahr durch herabfallende Gegenstände ) deutlich sichtbar zu machen. Verantwrtlich für die Abschrankung und Kennzeichnung ist das mit den Gefahr bringenden Arbeiten beauftragte Unternehmen. Die Festlegung der Gefahrenbereiche erflgt im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr und ist durch das mit den Gefahr bringenden Arbeiten beauftragte Unternehmen zu dkumentieren (auf der Baustelle aufliegend). Die verwendeten Gefahrenhinweise sind den Arbeitnehmern der übrigen auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu unterweisen. Die Unterweisung ist rechtzeitig anzukündigen und es ist die Teilnahme für die Arbeitnehmer aller tätigen Unternehmen verpflichtend. 3.8 Zugang zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Aus den (unter Maßnahmen) angegebenen Möglichkeiten ist dem Baustellenkrdinatr die gewählte Methde spätestens 1 Wche vr Arbeitsdurchführung durch die Aufsichtspersn schriftlich mitzuteilen, z.b. durch Übergabe der bearbeiteten Checkliste. Der Zugang mittels Anlegeleitern ist nur bis zu 5 m Absturzhöhe zulässig. Anlegeleitern müssen als ständiger Verkehrsweg gegen Kipp- und Gleitbewegungen gesichert sein. 3.9 Hchgelegene Arbeitsplätze an Fassaden Aus den (unter Maßnahmen) angegebenen Möglichkeiten ist dem Baustellenkrdinatr die gewählte Methde spätestens 1 Wche vr Arbeitsdurchführung durch die Aufsichtspersn schriftlich mitzuteilen, z.b. durch Übergabe der bearbeiteten Checkliste Traggerüste/Schalungen Für ausreichende und sichere Stellplätze der benötigten Schalungen und Lehrgerüste swie allenfalls erfrderliche Taktpläne ist Srge zu tragen. Der Flächenbedarf ist mit dem Baustellenkrdinatr abzustimmen nicht begehbare Bauteile Nicht begehbare Bereiche sind durch Last verteilende Beläge bzw. Auffangnetze zu sichern. Die Anrdnung vn lastverteilenden Belägen hat durch eine fachkundige Persn mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Statik zu erflgen. Datum: /WE 14
15 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 4. Erdarbeiten inkl. Hausanschluss und Außenanlagen 4.1 Baugrube/Künetten/Gräben Bei der Erstellung der Böschung ist die zulässige Neigung lt. BauV (Regelböschung gem. ÖNORM B 2205) einzuhalten. Bei steilerer Ausführung der Böschungsneigung ist ein Standsicherheitsnachweis durch eine fachkundige Persn zu erstellen, der auf der Baustelle aufliegen muss. Im Einflussbereich vn Verkehrslasten ist ein Verbau einzubringen. 4.2 Arbeitsplätze/Verkehrswege an Baugruben, Arbeitsgräben und Künetten Der Baumeister hat für eine geeignete Abschrankung (Brustwehr in 2 m Abstand der Brust-, Mittel- und Fußwehr direkt an der Stelle mit Absturzgefahr) gem. BauV zu srgen. Wenn andere Absicherungsmaßnahmen erfrderlich sind, müssen diese im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festgelegt werden. 4.3 Zugänge in Baugruben, Gräben und Künetten Der Zugang in Baugruben, Gräben und Künetten kann bis zu 5 m mittels Anlegeleitern erflgen, die gegen Kipp- und Gleitbewegungen gesichert sein müssen. Ab 5 m ist ein Treppenturm anzurdnen. Wenn andere Zugänge erfrderlich sind, müssen diese im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festgelegt werden. Datum: /WE 15
16 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 5. Rhbau- und Ausbauarbeiten 5.1 Öffnungen (Bden, Decke, Dach, Schächte) Öffnungen (Bden, Decke, Dach, Schächte) sind gegen Absturz, entsprechend den Bestimmungen der BauV, zu sichern. Bei grßen Öffnungen erflgt dies durch 3-teilige Umwehrung, bei kleine Öffnungen durch unverschiebliche und durchtrittsichere Abdeckungen (ACHTUNG: Schaltafeln dürfen als Abdeckung nicht verwendet werden). Bei Dachöffnungen können zudem Unterspannungen mit Netzen, Unterstellungen udgl. verwendet werden. Es gilt der Grundsatz Wer eine Gefahr schafft, srgt unmittelbar für die erfrderliche Schutzmaßnahme. Sind derartige Absturzmaßnahmen z.b. bei Mntage- und Demntagearbeiten arbeitsbedingt nicht möglich, sind die Arbeitnehmer durch andere Maßnahmen (zb. Anseilschutz) zu schützen. Zudem hat das mit derartigen Arbeiten beauftragte Unternehmer für eine Absicherung aller übrigen auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer und Selbständigen zu srgen. Die entsprechende Maßnahme ist dem Baustellenkrdinatr vr Durchführung der Arbeiten mitzuteilen. 5.2 Wandöffnungen/Treppenläufe/Pdeste Hchgelegene Arbeitsplätze die hne Absicherung eine Absturzgefahr bilden sind entsprechend den Vrschriften der BauV (zb. Brust-, Mittel- und Fußwehr an der Absturzkante).abzusichern. Dies ist unmittelbar beim Entstehen der Gefahr durchzuführen. Es gilt der Grundsatz Wer eine Gefahr schafft, srgt unmittelbar für die erfrderliche Schutzmaßnahme. Sind derartige Absturzmaßnahmen z.b. bei Mntage- und Demntagearbeiten arbeitsbedingt nicht möglich, sind die Arbeitnehmer durch andere Maßnahmen (zb. Anseilschutz) zu schützen. Zudem hat das mit derartigen Arbeiten beauftragte Unternehmer für eine Absicherung aller übrigen auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer und Selbständigen zu srgen. Die entsprechende Maßnahme ist dem Baustellenkrdinatr vr Durchführung der Arbeiten mitzuteilen. Hchgelegene Arbeitsplätze gem BauV sind: ab 1,0 m bei Stiegenläufen und Pdesten Wandöffnungen ab 2,0 m bei Bauarbeiten allgemein Ausnahmen siehe BauV Anrdnung Laufbrücken, Lauftreppen Es sind Laufstege anzurdnen die bei Persnentransprt mind. 80 cm und bei Materialtransprt mind. 125 cm breit sein müssen. Bei einer Absturzhöhe vn mehr als 2,0 m ist zudem beidseitig ein anzurdnen. Bei geneigten Lauftreppen sind Trittleisten entsprechend den Bestimmungen der BauV anzurdnen. 5.4 Hchgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege allgemein Aus den (unter Maßnahmen) angegebenen Möglichkeiten ist dem Baustellenkrdinatr die gewählte Methde spätestens 1 Wche vr Arbeitsdurchführung durch die Aufsichtspersn schriftlich mitzuteilen, z.b. durch Übergabe der bearbeiteten Checkliste. Datum: /WE 16
17 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Gefahrenbereiche unterhalb vn höher gelegenen Arbeitsstellen Im Zuge vn Arbeiten an hchgelegenen Arbeitsplätzen können für darunter liegende Arbeitsbereiche Gefahren durch herabfallende Gegenstände entstehen. Derartige Gefahrenbereiche sind durch Abschrankung und die Kennzeichnung Zutritt für Unbefugte verbten, Gefahr durch herabfallende Gegenstände ) deutlich sichtbar zu machen. Verantwrtlich für die Abschrankung und Kennzeichnung ist das mit den Gefahr bringenden Arbeiten beauftragte Unternehmen. Die Festlegung der Gefahrenbereiche erflgt im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr und ist durch das mit den Gefahr bringenden Arbeiten beauftragte Unternehmen zu dkumentieren (auf der Baustelle aufliegend). Die verwendeten Gefahrenhinweise sind den Arbeitnehmern der übrigen auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu unterweisen. Die Unterweisung ist rechtzeitig anzukündigen und es ist die Teilnahme für die Arbeitnehmer aller tätigen Unternehmen verpflichtend. 5.6 Zugang zu hchgelegenen Arbeitsplätzen Aus den (unter Maßnahmen) angegebenen Möglichkeiten ist dem Baustellenkrdinatr die gewählte Methde spätestens 1 Wche vr Arbeitsdurchführung durch die Aufsichtspersn schriftlich mitzuteilen, z.b. durch Übergabe der bearbeiteten Checkliste. Der Zugang mittels Anlegeleitern ist nur bis zu 5 m Absturzhöhe zulässig. Anlegeleitern müssen als ständiger Verkehrsweg gegen Kipp- und Gleitbewegungen gesichert sein. 5.7 Hchgelegene Arbeitsplätze an Fassaden Aus den (unter Maßnahmen) angegebenen Möglichkeiten ist dem Baustellenkrdinatr die gewählte Methde spätestens 1 Wche vr Arbeitsdurchführung durch die Aufsichtspersn schriftlich mitzuteilen, z.b. durch Übergabe der bearbeiteten Checkliste. 5.8 Traggerüste/Schalungen Für ausreichende und sichere Stellplätze der benötigten Schalungen und Lehrgerüste swie allenfalls erfrderliche Taktpläne ist Srge zu tragen. Der Flächenbedarf ist mit dem Baustellenkrdinatr abzustimmen. 5.9 Schächte Schächte sind durch den Errichter entweder durchbruchsicher und unverschieblich abzudecken der es ist der Zugang mittels Absturzsicherung (Brust-, Mittel- und Fußwehr) abzuwehren nicht begehbare Bauteile Nicht begehbare Bereiche sind durch Last verteilende Beläge bzw. Auffangnetze zu sichern. Die Anrdnung vn lastverteilenden Belägen hat durch eine fachkundige Persn mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Statik zu erflgen Stemmarbeiten Bei Stemmarbeiten ist auf die Tragfähigkeit der Restquerschnitte zu achten. Die Arbeitnehmer sind durch eine Arbeitsanweisung und Unterweisung auf die Gefahr des Einsturzes vn Gebäudeteilen durch unsachgemäße Stemmarbeiten hinzuweisen Dachstuhl, Dachdeckung, Spenglerarbeiten Die Arbeiten sind durch geeigneten Maßnahmen gegen Absturz zu sichern:, Arbeitsgerüst, Fanggerüst, Netze, Anseilschutz. Datum: /WE 17
18 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; 6. Arbeiten mit besnderen Gefahren 6.1 Mntage Fertigteile/Anlagen Durch das ausführende Unternehmen ist eine Mntageanweisung zu erstellen (auf der Baustelle aufliegend). Dabei ist insbesndere auf sichere Zugänge und Standplätze zu achten. Es sind Anschlagpunkte und Haltemöglichkeiten zu planen. Bei Bedarf sind geeignete Hilfsknstruktinen einzusetzen. Die Teile sind fachgerecht zu lagern, zu transprtieren, auf sichtbare Schäden zu prüfen, einzubauen und zu fixieren. Die Fixierung darf erst nach kraftschlüssiger Verbindung gelöst werden. Im Zuge vn Mntagearbeiten entstehen Gefahrenbereiche die durch Abschrankung und Kennzeichnung ( Zutritt für Unbefugte verbten, Gefahr durch herabfallende Gegenstände ) deutlich sichtbar zu machen sind. Verantwrtlich für die Abschrankung und Kennzeichnung ist das mit den Gefahr bringenden Arbeiten beauftragte Unternehmen. Die festgelegten Bereiche sind vm jeweiligen Unternehmen im Baustelleneinrichtungsplan (auf der Baustelle aufliegend) einzutragen. Die verwendeten Gefahrenhinweise sind den Arbeitnehmern der übrigen auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu unterweisen. Die Unterweisung ist rechtzeitig anzukündigen und es ist die Teilnahme für die Arbeitnehmer aller tätigen Unternehmen verpflichtend. 6.2 Arbeiten in engen Räumen/in geschlssenen Gebäuden/Schachteinstieg Bei Arbeiten in engen Räumen wie Installatinsschächten und bei Arbeiten in geschlssenen Gebäuden muss sichergestellt sein, dass weder Sauerstffmangel (Sauerstffgehalt der Atemluft muss mind. 17 Vl.-% betragen) auftreten kann nch gesundheitsgefährdende der brandgefährliche Stffe vrhanden sind. Andernfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen im einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen. Arbeiten in engen Räumen dürfen nicht vn einer Persn alleine (hne ständige Aufsicht) und ungesichert (zb. Dreibein mit Winde und Anseilschutz) durchgeführt werden. 6.3 Schweißarbeiten Bei Schweißarbeiten sind brennbare Stffe zu entfernen und ein Feuerlöscher ist bereitzuhalten. Die Arbeitnehmer sind in der Handhabung des Feuerlöschers nachweislich zu unterweisen. Es sind nur geeignete Persnen mit Schweißarbeiten zu betrauen und es ist die entsprechende persönliche Schutzausrüstung zu tragen. 6.4 Arbeiten mit Flüssiggas Bestimmungen bezüglich der Lagerung sind einzuhalten. Flüssiggasflaschen müssen aufrecht stehend verwendet und geschützt sein gegen Umstßen, Umfallen, Abstürzen, mechanische Beschädigung und unzulässige Erwärmung. Mit Hebezeugen dürfen Flüssiggasflaschen nur in geeigneten Transprtkörben befördert werden. Nach der Benutzung sind sie zu verschließen und die Ventilkappe und die Schutzhaube aufzuschrauben (auch bei leeren Flaschen). Im Schutzbereich dürfen keine Bdenöffnungen zu darunter liegenden Bereichen, keine Zündquellen der ähnliches vrhanden sein. Im Umgang mit Flüssiggas gilt striktes Rauchverbt. 6.5 Kernbhrungen Bei Kernbhrarbeiten ist auf die Tragfähigkeit der Restquerschnitte zu achten. Die Arbeitnehmer sind durch eine Arbeitsanweisung und Unterweisung auf die Gefahren des Einsturzes vn Gebäudeteilen hinzuweisen. Ausgeschnittene Betnkerne sind bei und sfrt nach dem Datum: /WE 18
19 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; schneiden zu sichern. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Bhrzylinder rdnungsgemäß zu entsrgen. Die unterhalb der Bhrstelle gelegenen Arbeitsplätze sind durch Abgrenzungen und Kennzeichnung mit dem Zeichen Zutritt verbten während der Betnbhrarbeiten zu sichern. 6.6 Funkferngesteuerte Arbeitsgeräte Werden funkferngesteuerte Arbeitsgeräte eingesetzt s ist die Frequenz für die Verständigung mit der Angebtsabgabe mitzuteilen. Funkferngesteuerte Arbeitsgeräte Frequenz: (BL) 6.7 Bauchemie allgemein Sicherheitsdatenblätter sind zu sammeln und den betrffenen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Ggf. ist eine Unterweisung bezüglich spezieller Maßnahmen durchzuführen. Einsatz des jeweiligen am wenigsten gefährlichen Arbeitsstffes anstreben. Wenn Auswirkungen auf andere gleichzeitig tätige Unternehmen nicht ausgeschlssen werden können sind geeignete Schutzmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen. Insbesndere sind die Bestimmungen über die Lagerung zu beachten. An der Arbeitsstelle darf keine Lagerung erflgen. Wird ein gefährlicher Arbeitsstff eingesetzt s ist dies mit der Angebtsabgabe mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (z.b. Explsin, Brand, gesundheitsschädliche Atmsphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw. für Selbständige im Sinne des Bauarbeitenkrdinatinsgesetzes entsteht. Gefährlicher Arbeitsstff: (BL) 6.8 Ntfallplan Der übermittelte Ntfallplan ist den Aufsichten der einzelnen Gewerke durch den Arbeitgeber zu übergeben und es sind die wesentlichen Inhalte, insbesndere w der Ntfallplan auf der Baustelle jederzeit eingesehen werden kann, im Zuge der Unterweisung allen Arbeitnehmern zu vermitteln. Der Baumeister hat für den Aushang des Ntfallplanes zu srgen. 6.9 Anmeldepflichtige Tätigkeiten/Gewerke Flgende Tätigkeiten/Gewerke haben spätestens 1 Wche vr der Durchführung der Arbeiten die Aufnahme der Tätigkeit dem Baustellenkrdinatr mitzuteilen: - Erdarbeiten - Dacharbeiten generell - Mntagearbeiten - Arbeiten mit explsinsfähigen Arbeitsstffen Datum: /WE 19
20 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Baustellenrdnung Die Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage für spätere Arbeiten sind umzusetzen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht eine Gefahrenevaluierung durchzuführen und diese gem. der Verrdnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdkumente zu dkumentieren. Der Auftragnehmer hat diese Unterlage auf Verlangen dem Baustellenkrdinatr vrzulegen. Der Auftragnehmer ist als Arbeitgeber der Selbständiger im Sinne des Bauarbeitenkrdinatinsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen, insbesndere die Bauarbeiterschutzverrdnung, einzuhalten. Jedes ausführende Unternehmen - auch Subunternehmen - gibt dem Baustellenkrdinatr zwei Wchen vr Beginn der jeweiligen Arbeiten, bei kurzfristiger Beauftragung unverzüglich, die maßgebende Ansprechpersn auf der Baustelle (einschließlich Telefn-, Faxnummer, ) schriftlich bekannt. Die Ansprechpersn unterweist alle erstmalig auf dieser Baustelle tätigen Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens und der Subunternehmen zu Beginn ihrer Arbeiten über die auf der Baustelle zu Anwendung kmmenden besnderen Schutzmaßnahmen. Die genannte Ansprechpersn ist vm Auftragnehmer beauftragt, für die rdnungsgemäße und vllständige Weiterleitung der Infrmatinen des Baustellenkrdinatrs im Unternehmen zu srgen. Die Ansprechpersn nimmt nach Erfrdernis an den Krdinatinssitzungen und Baustellenbegehungen teil. Jedes ausführende Unternehmen, das Subunternehmen einzusetzen beabsichtigt, gibt diese Subunternehmen dem Baustellenkrdinatr vr dem beabsichtigten Arbeitsbeginn bekannt. Jedes ausführende Unternehmen verpflichtet seine Subunternehmer zur Einhaltung der Baustellenrdnung. Werden Einrichtungen mitbenutzt s sind diese, vr der Benützung, auf ffensichtliche Mängel zu prüfen. Vrhandene Mängel sind dem Baustellenkrdinatr mitzuteilen. Die Benützung darf erst nach der Mängelbehebung erflgen. Werden Einrichtungen die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, s sind vm Unternehmen das die Einrichtungen entfernt entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Es ist strikt verbten Maßnahmen/Einrichtungen die zum Fernhalten vn Unbefugten dienen zu entfernen. Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren für Dritte mit denen nicht gerechnet wurde s sind entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Baustellenkrdinatr festzulegen. Sind Änderungen bzw. Erweiterungen gegenüber den Festlegungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bzw. der Unterlage für spätere Arbeiten erfrderlich, s ist dies dem Baustellenkrdinatr vr Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Dabei sind nach Möglichkeit Sicherheitsvertrauenspersnen einzubinden. Die Arbeitnehmer sind mit der erfrderlichen persönlichen Schutzausrüstung auszustatten. Dabei sind Schutzhelme (z.b. im Schwenkbereich des Kranes), Gehörschutz (z.b. in der Nähe vn Abbruchhämmern), Fußschutz, Handschutz und filtrierende Halbmasken (Staubschutz), Handschutz und Staubschutzmaske auch dann unentgeltlich vrzuhalten und einzusetzen, wenn die Ursache für den Einsatz nicht durch eigene Arbeiten bedingt ist. Lagerungen haben derart zu erflgen dass daraus keine Gefährdung für die eigenen Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw. vn Selbständigen erflgt. Lagerungen auf tragenden Bauteilen (Decken etc.) dürfen nur nach Rücksprache mit der ÖBA und dem Statiker durchgeführt werden! Jedes Unternehmen ist dafür verantwrtlich dass durch regelmäßiges Entfernen des vn den eigenen Arbeiten herrührenden Abfalls die Ordnung auf der Baustelle aufrecht erhalten wird. Jedes Unternehmen srgt für die ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsplätze, die Baufirma srgt für die Allgemeinbeleuchtung der Verkehrswege ( 6 Abs. 5 BauV). Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstff eingesetzt s ist dies rechtzeitig vr dem Einsatz des Arbeitsstffes dem Baustellenkrdinatr mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (z.b. Explsin, Brand, gesundheitsschädliche Atmsphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw. für Selbständige im Sinne des Bauarbeitenkrdinatinsgesetzes entsteht. Datum: /WE 20
21 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Kleingerüste, wie Bckgerüste und Behelfsgerüste sind für die Dauer der eigenen Arbeiten hne gesnderte Vergütung beizustellen. Prüfpflichtige Einrichtungen, wie Gerüste, Krane, Bauaufzüge, sind vn demjenigen Unternehmen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, das mit der Errichtung beauftragt ist. Eine Kpie der Prüfvermerke ist auf Auffrderung dem Baustellenkrdinatr zu übergeben ( 151 BauV, 7 bis 12 AM-VO). Jedes Unternehmen ist dafür verantwrtlich Subunternehmer dem Baustellenkrdinatr zu melden, dem Subunternehmer sämtliche Unterlagen und Infrmatinen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesndere Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und Unterlage für spätere Arbeiten, zu übermitteln. Eine rechtsverbindlich vm Subunternehmer unterfertigte Baustellenrdnung ist dem Baustellenkrdinatr vr dem Subunternehmereinsatz zu übergeben. Im Falle eines Unfalls leisten die Arbeitnehmer entsprechend ihrem Wissensstand Erste Hilfe bzw. verständigen einen Ersthelfer. Sie melden den Unfall Ihrem Vrgesetzten (Ansprechpersn). Die Ansprechpersn srgt erfrderlichenfalls für die weitere Versrgung des Verunfallten, für die Verständigung der Rettung und für das Geleit der Rettung vn der Baustellenzufahrt bis zur Unfallstelle. Bei schweren Unfällen ist zusätzlich die Sicherheitsbehörde und das Arbeitsinspektrat zu verständigen ( 31 BauV). Aufsichtspersn (Name, Anschrift, Tel., Fax, ): Stellvertreter der Aufsicht (Name, Anschrift, Tel., Fax, ):... Unterschrift (rechtsverbindliche Fertigung) Datum: /WE 21
22 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Alarmplan Ihre Sicherheit ist nicht dem Zufall überlassen! Bei Ntfällen Ruhe bewahren. keine Panik! ERSTE HILFE Telefn:... NOTFALL Telefn: 144 POLIZEI Telefn: 133 FEUERWEHR Telefn: 122 Bei Unfall bzw. Ntfall unbedingt angeben: Bauvrhaben: Name: Sanierung Abdichtung Brücke über die Tullnerbahn in Unterradlberg Strasse: Ort: Tirlerstraße 3105 Unterradlberg Bei Unfall bzw. Ntfall unbedingt zu benachrichtigen: Bauherr: Name: Magistrat der LH St. Pölten Fachbereich Bau Straßen und Wasserbauverwaltung Strasse: Prandtauerstraße 2 Ort: 3100 St. Pölten Tel.: / Sicherheitsbeauftragter: (Baukrdinatin) Name: Strasse: Ort: Tel: Datum: /WE 22
23 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; MASSNAHMENKATALOG Baustellenumfeld Artikel I. Freileitung Spannung...kV Abdecken Lage... Abschranken/Prallseil Freischalten Abstand halten Umlegen Artikel II. Fahrdrähte Spannung...kV Abschranken/Prallseil Lage... Freischalten Abstand halten Artikel III. Erdleitungen Angaben der Leitungsträger Leitungen rten... Leitungen sichern Leitungen umlegen Artikel IV. Kntaminierte Böden Bdenuntersuchung Gefahrstffe ermitteln Arbeitsplan erstellen Artikel V. Nachbargebäude /Vrhandene Gebäude / unterirdische Gebäudeteile Geländeaufnahme Standsicherheitsnachweis Beweissicherung Gebäudesicherung Unterfangung Aushub für Unterfangung < 1,25 m Aushub für Unterfangung > 1,25 m Verbau für Unterfangung Artikel VI. Nachbarbaustelle Beeinflussung durch... Baustelleneinrichtungsplan Schriftliche Vereinbarung / Krdinatin Datum: /WE 23
24 Dipl.-Ing. Wlfgang Engel, Ingenieurknsulent für Bauingenieurwesen Eichendrffstraße 65, 3100 St. Pölten; Tel.: 02742/377 30; Artikel VII. Verkehr im Umfeld der Baustelle Verkehrsbescheid Verkehrszeichenplan Ttalsperre Betnleitwände Schutzwand Schutzdach Persnentunnel Fahrzeugbrücke Persnenbrücke Kabelbrücke Artikel VIII. am Wasser Arbeitsplätze und Verkehrswege Bdenaufschüttung Arbeitsplattfrm Pntn Rettungsring Beibt Artikel IX. Arbeiten im Gleisbereich vn Bahnanlagen Rücksprache mit Bahnbetreiber... Bahnverkehr stilllegen Maßnahmenplan bei Betrieb Sicherungspsten Unterweisung Warnsignale Räumseite festlegen Räumprbe Ausweichstellen/Schutznischen Lichtraumprfil freihalten Sgwirkung beachten Artikel X. Betriebsanlagen Beeinflussung durch... Schriftliche Vereinbarung / Krdinatin Baustelleneinrichtung Artikel XI. Baustellensicherung Zutritt Unbefugter verhindern Abschrankung Bauzaun Türen und Tre Datum: /WE 24
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