Merkblatt für Tagespflegepersonen

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1 Merkblatt für Tagespflegepersonen Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) Eigenbetrieb der Stadt Leipzig In diesem Merkblatt haben wir für Sie in alphabetischer Reihenfolge das Wesentliche als Tagespflegeperson zusammengefasst: Änderung der persönlichen Daten der Tagespflegeperson Änderungen der persönlichen Daten, wie Adresse und Name sind dem VKKJ unverzüglich mitzuteilen. Eine neue Bankverbindung ist mindestens einen Monat vorher mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Finanzierung gewährleisten zu können. Anträge auf Freiplatz bzw. Ermäßigung des Elternbeitrages Den Personensorgeberechtigten wird mit dem Bescheid über die Gewährung der Tagespflege und der Festsetzung des Elternbeitrages ein Formular zur Beantragung der Ermäßigung zum Elternbeitrag übersandt (dieser ist aber auch im Internet auf zu finden). Ich bitte Sie die Eltern der zu betreuenden Kinder darauf hinzuweisen, dass bis zur Erteilung eines Bescheides der Elternbeitrag zu überweisen ist. Eine Beantragung auf Ermäßigung bzw. Freiplatz entbindet nicht von der Bezahlung. Die Anträge dazu sind an das Jugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kindertagesstätten, Naumburger Straße 26, Leipzig, zu richten. Von dort erhalten die Personensorgeberechtigten einen Bescheid zu Ihrem Antrag. Allgemeine Anfragen können an die Sachgebietsleiterin Frau Hoffmann, (0341)/ , gestellt werden. Anwesenheitsnachweise Entsprechend 4 der mit Ihnen geschlossenen Vereinbarung sind Sie verpflichtet, die monatlichen Anwesenheitsnachweise der betreuten Kinder, von Ihnen und den Personensorgeberechtigten unterzeichnet, aller zwei Monate dem Jugendamt zu zusenden. Beantragung / Verlängerung / Stundenänderung von Kindertagespflege Die für die Bearbeitung der Genehmigung aller Vorgänge der Tagespflege benötigten Unterlagen senden Sie als Tagespflegeperson bzw. die Personensorgeberechtigten an den VKKJ. Um eine Finanzierung bei Beginn bzw. einer Verlängerung unverzüglich vornehmen zu können ist es erforderlich, dass die entsprechenden vollständigen Anträge mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Beginn dem VKKJ vorliegen. Der VKKJ gibt nach der Prüfung die Unterlagen an das Jugendamt, Sachgebiet Haushalt- Planung, Zuschuss und Rechnungswesen, Naumburger Straße 26, Leipzig. Von dort erhalten Sie als Tagespflegeperson die Vereinbarung über die Finanzierung der Tagespflege durch die Stadt Leipzig und die Personensorgeberechtigten den Bescheid über die Gewährung und die Festsetzung des Elternbeitrages.

2 Rücksendungen von Vereinbarungen leiten Sie bitte an das Jugendamt, Sachgebiet Haushalt- Planung, Zuschuss und Rechnungswesen, da ein Zahlungsanspruch erst nach Vorlage der unterschriebenen Vereinbarungen (ohne Streichungen bzw. unter Vorbehalt) im Jugendamt besteht. Befristung der Betreuungszeit Die Tagespflege wird nur entsprechend des Bewilligungszeitraumes des Bundeserziehungsgeldes bzw. Elterngeldes gewährt. Behinderung von Kindern Sollten Personensorgeberechtigte die Betreuung eines behinderten Kindes von Ihnen als Tagespflegeperson wünschen, sind vor Betreuungsbeginn die Personensorgeberechtigten zur Beratung an das Jugendamt, Abteilung Kindertagesstätten, zu verweisen. Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden Vorrangig sind durch Tagespflegepersonen, die durch die Stadt Leipzig finanziert werden, Kinder mit Hauptwohnsitz in Leipzig zu betreuen. Bei Kindern aus anderen Gemeinden sind die entsprechenden ausgefüllten Antragsformulare über den Träger/VKKJ an die Stadt Leipzig, Jugendamt, Abt. Tagesstätten für Kinder, Naumburger Straße 26, Leipzig zu senden. Dort erfolgt die Einzelfallprüfung. Grundsätzlich ist der Betreuungsbedarf durch die Personensorgeberechtigten sechs Monate im Voraus bei der Stadt Leipzig sowie der Wohnortgemeinde anzumelden. Betreuungszeiten Durch das Jugendamt werden ab Januar 2008 bei Neuverträgen, Verlängerungen und Stundenänderungen in Analogie der Betreuungszeiten in Leipziger Kindertageseinrichtungen nur noch täglich volle Betreuungsstunden zwischen vier und neun Stunden finanziert und der entsprechende Elternbeitrag erhoben. Der Elternbeitrag wird ebenfalls analog der Leipziger Kindertageseinrichtungen erhoben. Bestehende Verträge laufen jedoch aus. Eingewöhnungszeit Für eine erfolgreiche Eingewöhnung ist es unerlässlich, dass Sie als Personensorgeberechtigte bei den ersten Besuchen in der Tagespflegestelle die gesamte Zeit anwesend sind. Die Eltern sind die sichere Basis, von der aus das Kind die neue Welt erkundet und bei Angst oder Verunsicherung sofort Schutz findet (Blick-/Körperkontakt). Am Verhalten des Kindes orientiert sich auch die Tagespflegeperson und erkennt, wann das Kind eine Beziehung zu ihr aufbaut. Ist eine Beziehung zur Tagespflegeperson aufgebaut (z. B. lässt sich das Kind von ihr bei Kummer trösten), kann nach und nach auf die Anwesenheit der Eltern verzichtet werden. Die Eingewöhnungszeit kann beendet werden, wenn sich das Kind nach Verabschiedung vom Elternteil der Tagespflegeperson zuwendet und sich ggf. von ihr trösten lässt. Deshalb lässt sich der zeitliche Umfang für die Eingewöhnung nur schwer vorher bestimmen. Mit 2 3 Wochen kann gerechnet werden. Im Betreuungsvertrag wird die Eingewöhnungszeit mit der entsprechenden Betreuungszeit gesondert ausgewiesen. Beim Vorliegen des von den Personensorgeberechtigten und der Tagespflegeperson unterschriebenen Anwesenheitsnachweises wird die Finanzierung der Tagespflegeperson übernommen. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Elternbeitrag erhoben.

3 Ermäßigungen bei der Essenversorgung Die Kosten für Verpflegung tragen die Eltern selbst und zahlen diese an die Tagespflegeperson bzw. an den Caterer. Bei Vorliegen eines gültigen Leipzig Passes bzw. eines Asylbewerberausweises kann durch die Personensorgeberechtigten ein Antrag auf Ermäßigung des Essenspreises im Jugendamt, Sachgebiet Haushalt-Planung, Zuschuss und Rechnungswesen, gestellt werden. Erziehungsgeld / Landeserziehungsgeld / Elterngeld Wichtig ist, dass bei dem Erhalt von Bundeserziehungsgeld / Elterngeld die Betreuung in Tagespflege nur bis zu 30 Stunden pro Woche bei Personensorgeberechtigten ohne Erwerbstätigkeit finanziert wird. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden kann nach Prüfung des Einzelfalles maximal 10 Stunden pro Woche Wegezeit zusätzlich bewilligt werden. Bei dem Bezug von Landeserziehungsgeld muss eine Härtefallregelung (Azubis, Schüler Stundenten) laut Bescheid des Amtes für Familie und Soziales im VKKJ vorgelegt werden. Sollte die Zustimmung des Amtes für Familie und Soziales nicht vorliegen ist eine Betreuung in Tagespflege ausgeschlossen. Finanzierung der Tagespflege durch die Stadt Leipzig laufende Geldleistung Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) schließt mit der Tagespflegeperson über die Betreuung von Kindern in Tagespflege eine Vereinbarung ab. Die Tagespflegeperson (nicht Großeltern) erhält für die Betreuung eines Kindes vom Jugendamt eine laufende Geldleistung von derzeit 2,08 Euro/Betreuungsstunde (Stand 2008). Dieser wird monatlich direkt an die Tagespflegeperson zum Monatsersten im Voraus gezahlt. Übernimmt die Großmutter/der Großvater die Betreuung des Enkels in Tagespflege, so erhält diese/dieser (nach Empfehlung des Landesjugendamtes zum Umgang mit Verwandtenpflege) eine laufende Geldleistung von derzeit 1,66 Euro/Betreuungsstunde (Stand 2008). Finanzierung der Unfallversicherungsbeiträge Selbstständig tätige Tagespflegepersonen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert (nach 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, PSF , Hamburg. Die Beiträge werden rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr erhoben und müssen dort jeweils erfragt werden. Diese gesetzliche Versicherung geht einer privaten Versicherung vor. Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag die nachgewiesenen Aufwendungen für eine Unfallversicherung unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder erstattet, sofern die Tagespflege nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten stattfindet. Die Erstattung durch das Jugendamt der Stadt Leipzig erfolgt bis zu einer Höhe des jeweils gültigen Beitragssatzes (zur Zeit 5,51 /Monat) zur Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Tagespflegepersonen, die in einem angestellten Arbeitsverhältnis arbeiten, müssen durch die Arbeitgeber, also die Eltern, bei den Landesunfallkassen versichert werden. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung sind allein vom Arbeitgeber (Eltern) zu tragen. Die Finanzierung der Unfallversicherungsbeiträge entsprechend 23 SGB VIII erfolgt rückwirkend im Jahr 2007 für das Jahr 2006 und die Folgejahre entsprechend. Zur Übernahme der Kosten ist jährlich ein schriftlicher Antrag an das Jugendamt, Sachgebiet Haushalt-Planung, Zuschuss und Rechnungswesen, erforderlich. Bei der Erstbeantragung und bei einem eventuellen Wechsel des Versicherungsträgers ist eine Kopie der privaten Unfallversicherungspolice bzw. Kopie des Bescheides der Berufsgenossenschaft dem Antrag

4 beizufügen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren werden ab dem Antragsjahr 2007 nur noch Bescheinigungen über die geleisteten Versicherungsbeiträge von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anerkannt. Bei Veränderungen des Vertragsinhalts der Unfallversicherung ist ebenfalls eine Kopie der Änderung vorzulegen. Finanzierung der Altersicherungsbeiträge Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag die nachgewiesenen hälftigen Aufwendungen einer angemessenen Alterssicherung. Die Erstattung erfolgt maximal in Höhe des im jeweiligen Betreuungsjahr geltenden Mindestbeitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung multipliziert mit dem Gesamtjahresbetrag der laufenden Geldleistung. Die Finanzierung der Alterssicherungsbeiträge entsprechend 23 SGB VIII erfolgt rückwirkend im Jahr 2007 für das Jahr 2006 und die Folgejahre entsprechend. Zur Übernahme der Kosten ist jährlich ein schriftlicher Antrag an das Jugendamt, Sachgebiet Haushalt-Planung, Zuschuss und Rechnungswesen, erforderlich. Bei der Erstbeantragung und bei einem eventuellen Wechsel des Versicherungsträgers ist eine Kopie der privaten Alterssicherungspolice dem Antrag beizufügen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren werden ab dem Antragsjahr 2007 nur noch Bescheinigungen über die geleisteten Versicherungsbeiträge von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anerkannt. Bei Veränderungen des Vertragsinhalts der Altersversicherung ist ebenfalls eine Kopie der Änderung vorzulegen. Durch das Jugendamt der Stadt Leipzig werden nur Verträge, Policen u. ä. anerkannt, deren Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Der Vertragsabschluss zur Alterssicherung sollte dabei mit dem Ziel geschlossenen werden, den Beitrag bis an das Rentenalter zu leisten, und dann im Sinne der Altersvorsorge wirksam werden zu lassen. Es sollte die zu erwartende Leistung garantiert werden, und ebenso wichtig, die versicherte Person muss die Tagespflegeperson sein. Zusätzliche Finanzierungen Der Antrag zur Übernahme der u. g. Kosten ist an den VKKJ zurichten, diesem sind aussagekräftige Kopien der jeweiligen angefallenen Kosten beizufügen. Zu folgenden Leistungen kann ein Antrag gestellt werden: Zeugnisse Das Jugendamt zahlt im Rahmen der Geeignetheitsprüfung eine maximale Kostenpauschale für Zeugnisse in Höhe von 50,00. Die Zahlung erfolgt nach einem halben Betreuungsjahr, auf Antrag aller zwei Jahre. Dies gilt für das Gesundheitszeugnis, das erste Führungszeugnis und Erste Hilfe Kurse. Fortbildung Der Tagespflegeperson werden die jährlichen Fortbildungs-/Weiterbildungskosten in Umsetzung der SächsQualiVO mit einem maximalen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 nach einem halben Betreuungsjahr auf Antrag erstattet. Qualifizierung Das Jugendamt erstattet einmalig, nach Vorlage des Teilnahmezertifikates, maximal 120,00 der nachgewiesenen Qualifizierungskosten lt. SächsQualiVO nach dem Curriculum des DJI, frühestens nach einem halben Jahr eines Betreuungsverhältnisses. Ausstattungspauschale Pro neugeschaffenem Tagespflegeplatz zahlt das Jugendamt eine einmalige Ausstattungspauschale in Höhe von 50,00 nach Mindestbelegung von einem halben Jahr. Der maximale Höchstbetrag richtet sich nach den in der Erlaubnis zur Tagespflege festgelegten Anzahl an möglichen Betreuungsplätzen. Der VKKJ gibt nach der entsprechenden Prüfung die Unterlagen an das Jugendamt Sachgebiet Haushalt-Planung, Zuschuss und Rechnungswesen. Von hier erhalten Sie nach der Bearbeitung den entsprechenden Bescheid.

5 Kündigung Bei Beendigung der Tagespflege vor dem eigentlichen Gewährungsendzeitraum sollte das beiliegende Kündigungsmuster genutzt werden und dieses ist von den Personensorgeberechtigten und Ihnen als Tagespflegeperson unterzeichnet und dem VKKJ unverzüglich vorzulegen. Wird ein Kind länger als 30 Betreuungstage hintereinander im Kalenderjahr durch die Tagespflegeperson nicht betreut, wird empfohlen die fristlose Kündigung gegenüber den Personensorgeberechtigten schriftlich vorzunehmen. Ab dem 31. Fehltag erfolgt keine Finanzierung durch die Stadt Leipzig. Eine Kopie der Kündigung ist dem VKKJ unverzüglich vorzulegen. Wenn das zu betreuende Kind länger als 5 Betreuungstage im Jahr unentschuldigt fehlt, hat die fristlose Kündigung gegenüber den Personensorgeberechtigten schriftlich gleichfalls zu erfolgen. Eine Finanzierung durch die Stadt Leipzig wird ebenfalls nicht mehr vorgenommen. Versicherungsschutz bei Kindertagespflege Kinder, die durch Tagespflegepersonen betreut werden stehen kraft Gesetz, ab Eignungsfeststellung der Tagespflegeperson im Rahmen der öffentlichen Förderung ( 23 SGB VIII) bzw. der Erlaubnis zur Kindertagespflege ( 43 SGB VIII) unter Versicherungsschutz. Somit stehen Kinder, die von geprüften und als geeignet befundenen Tagespflegepersonen betreut werden, ab dem ersten Tag der Betreuung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf weitere Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen der von Tagespflegeperson und Jugendamt unterschriebenen Vereinbarung kommt es bei der Gewährung des Versicherungsschutzes nicht an. Für den Freistaat Sachsen ist die Unfallkasse Sachsen mit Sitz in Meißen zuständig. Die persönliche Haftpflicht der Kinder bei Schäden gegenüber Dritten ist über den Kommunalen Schadenausgleich versichert. Sollten Ansprüche gegen Ihre Kinder gestellt werden, bitten wir Sie, diese an die Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abt. Kommunale Versicherungsverwaltung, Martin- Luther-Ring 4-6, Leipzig, weiterzuleiten. Die Bearbeitung erfolgt hier. Wir bitten Sie keinerlei Zusagen zum Schadenersatz an den Geschädigten zu machen. Kinder haften bis zum 7. Lebensjahr nicht für verursachte Schäden. Die entsprechenden Ablehnungen erfolgen über den Versicherer. Ansprüche zwischen den Tagespflegepersonen und den betreuten Kindern sind ebenfalls versichert. Sollte eines dieser Kinder durch eine Tagespflegeperson zu Schaden kommen, kommt im Verschuldensfall die Haftpflichtversicherung dafür auf. Sollte ein Kind der Tagespflegeperson einen Schaden zufügen, so ist dies ebenfalls bis maximal 2.500,00 pro Schadenfall versichert. Diese Versicherungen gelten nicht für Verwandte bis zum 3. Grad. Soweit Kinder von Großeltern, Tanten und dergleichen betreut werden, gelten die Versicherungen nicht. Herausgeber: Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister Jugendamt, Abt. Verwaltung & Finanzen Verantwortlich: Hr. Dr. Siegfried Haller Redaktionelle Verantwortung: U. Pluntke Redaktionsschluss: Name: Tagespflege Merkblatt für Tagespflegepersonen.doc

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