Doppik Projekt 2017 Gemeinde Willstätt Rechnungsamt. Lese Anleitung. zum Haushaltsplan nach dem Neuen Kommunalen Haushalts und Rechnungswesen (NKHR)
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- Annegret Fuchs
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1 Doppik Projekt 2017 Gemeinde Willstätt Rechnungsamt Lese Anleitung zum Haushaltsplan nach dem Neuen Kommunalen Haushalts und Rechnungswesen (NKHR) Stand: 12. Dezember 2016 Infoveranstaltung für den Gemeinderat
2 Lese Anleitung für Gemeinderatsmitglieder zur NKHR Haushaltseinbringung am Der erste Haushalt auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts und Rechnungswesens (NKHR) unterscheidet sich sowohl inhaltlich als auch in der Gliederung in allen Bereichen von dem bisherigen Haushalt. Um den Gemeinderäten, Bürgern, aber auch den MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung den Einstieg in dieses Dokument zu erleichtern, wurde diese Kurzinformation erstellt. Im Einzelnen wird auf folgende Punkte eingegangen: A. ZIELE DES NKHR B. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN C. DAS DREI KOMPONENTEN MODELL D. UMSTELLUNG BEI DER GEMEINDE WILLSTÄTT E. HAUSHALTSAUFBAU F. HAUSHALTSAUSGLEICH G. UNTERSCHEIDUNG IN ERGEBNIS UND FINANZHAUSHALT H. ERGEBNISRELEVANZ VON ABSCHREIBUNGEN, SONDERPOSTEN UND INVESTITIONSZUSCHÜSSE I. ALLGEMEINE RÜCKLAGE J. AUSBLICK BERICHTSWESEN ANLAGE 1: ERTRAGS UND AUFWANDSARTEN DES ERGEBNISHAUSHALTS ANLAGE 2: GLOSSAR A. ZIELE DES NKHR Bereits Anfang der 90er Jahre hat deutschlandweit ein Reformprozess unter dem Schlagwort Neues Steuerungsmodell (NSM) eingesetzt. Die Ergebnisse des Verwaltungshandelns sollen dabei in den Vordergrund rücken und gemessen werden. Es gilt mit geringen Mitteln einen maximalen Erfolg bzw. ein Ziel mit möglichst wenig Mitteln zu erreichen (wirkungsorientierte Sichtweise). Der neue Steuerungsgedanke beinhaltet auch, dass die Politik die strategische Ausrichtung des Verwaltungshandelns vorgibt, die dann in Form von operativen Leistungszielen und Maßnahmen in die einzelnen Bereiche des Verwaltungshandelns heruntergebrochen wird. In einem weiteren Schritt wird künftig die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Wirkung bei den BürgerInnen ankommt (wirkungsorientierte Steuerung). Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich in jedem Teilhaushalt wieder. Das Neue Steuerungsmodell beinhaltet somit die Umstellung des Haushalts und Rechnungswesens von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept): Seite 1
3 In der Kameralistik war der Geldverbrauch maßgebend für die Haushaltsplanung und Haushaltsrechnung. Grundlage der bisherigen Entscheidungen war die Ebene des Geldvermögens. Das kamerale System weist nach, in welchem Umfang die anfallenden Ausgaben durch Einnahmen ausgeglichen sind. Mit dieser Form der Geldrechnung konnte nicht entscheidend nachgewiesen werden, ob unsere heutige Generation in der Lage ist, ihren Konsum selbst zu finanzieren, ob sie von der Substanz lebt oder sogar zukünftige Generationen mit einer Hypothek belastet. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. B. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Mit dem am vom Landtag beschlossen Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurde und die Grundlage für die Umstellung des gemeindlichen Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelegt. Am trat zudem die neue Gemeindeordnung in Kraft, welche zuletzt am geändert wurde. Die Gemeindehaushaltsverordnung wurde am 11. Dezember 2009 erlassen und am 22. Dezember 2009 verkündet. Die Verwaltungsvorschrift zum Produkt und Kontenplan, die analog zur kameralen Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung für die Umsetzung der Plan und Rechnungswerke in der doppischen Haushaltswirtschaft konkrete Hilfestellungen gibt, wurde am beschlossen. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwirtschaftlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom hat die damalige grün rote Landesregierung den vorgesehenen Umstellungskorridor um weitere vier Jahre bis zum verlängert. Im Rahmen des im Jahre 2013 stattgefundenen Evaluierungsprozesses wurde das neue Regelwerk leicht modifiziert. Die Arbeiten unter Federführung des Innenministeriums bei maßgeblicher Beteiligung der Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag) mündeten in das Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom Die Gemeindehaushaltsverordnung wurde mit Verordnung vom geändert. Ebenfalls wurde am die neue Verwaltungsvorschrift zum Produkt und Kontenplan veröffentlich, welche Grundlage für die künftigen Planungs und Rechnungswerke darstellt. Seite 2
4 C. DAS DREI KOMPONENTEN MODELL Der Haushaltsplan ist im NKHR inhaltlich verändert und basiert auf einem in sich geschlossenen Drei Komponenten Rechnungsmodell: Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung Ziel: Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Darunter fallen nicht nur zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen wie z.b. Gebühren oder Mieten, sondern auch nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen wie z.b. Abschreibungen, Rückstellungen und Auflösung von Sonderposten für Investitionszuwendungen. Finanzhaushalt / Finanzrechnung Ziel: Darstellung des Geldverbrauchs (Cashflow Rechnung) Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Darunter fallen die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie Einund Auszahlungen aus Investitions und Finanzierungstätigkeit. Bilanz Ziel: Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Verbindlichkeiten Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Die kommunale Bilanz gibt, wie jede kaufmännische Bilanz, Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Gemeinde zum Bilanzstichtag darstellt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen und Fremdkapital verteilt. Die Eröffnungsbilanz wird im Laufe des Jahres 2017 erstellt. Die Darstellung des neuen Haushalts basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt und Kontenrahmen). Diese ersetzt die bisherige Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung, die für den Aufbau des kameralen Haushalts maßgeblich war. Seite 3
5 Neues Ordnungsprinzip Die neue Strukturierung soll anhand des folgenden Beispiels Aufwendungen für Lehr und Unterrichtsmaterial für die GMS Willstätt dargestellt werden. Kameralistik Finanzposition Gliederung Gruppierung Gemeinschaftsschule Willstätt Lehr u. Unterrichtsmittel Kommunale Doppik Produkt (Kostenstelle) GMS Willstätt (Sach )Konto Lehr und Bildungsmaterial Anstelle von Finanzpositionen werden künftig Kostenstellen bzw. Produkte (Wo fallen die Kosten an?) und Sachkonten (Wofür fallen die Kosten an?) bebucht. Seite 4
6 D. UMSTELLUNG BEI DER GEMEINDE WILLSTÄTT Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat in seiner Sitzung am die Umstellung des Haushalts auf die Kommunale Doppik zum beschlossen. Die Umstellung auf das NKHR ist mehr als nur der Umstieg von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik bzw. eine neue Darstellung der Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung. Nach der Begründung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes ist es ein wesentliches Ziel des NKHR, die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen ( Input Steuerung) durch die systematische Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen ( Output Steuerung) vorzunehmen. Einblick in die Projektarbeit / Tätigkeitsfelder Umfangreiche Schulungsreihe durch das Rechenzentrum Freiburg (KIVBF) für SAP SMART Doppik (sehr zeitintensiv, neben dem Tagesgeschäft mussten 5 Termine in 2015 und 25 Termine in 2016 wahrgenommen werden) Vermögensbewertung und Inventarisierung (sehr zeitintensiv, kurz vor Abschluss) o Immobilies Vermögen wurde an externes Unternehmen vergeben der Abschlussbericht wurde dem Gemeinderat am 26. September 2016 vorgestellt: es wurden unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von m² bewertet, m² davon Waldflächen. Hinzukommen 101 Gebäude und 749 Straßengrundstücke im Eigentum der Gemeinde mit einer Gesamtfläche von m². o Vermögenswert immobiles Vermögen: , jährl. netto Abschreibung rd o Bewegliches Vermögen wird derzeit noch abschließend verwaltungsseitig erfasst und dokumentiert. Hieraus sind netto ca jährliche Abschreibungen zu erwirtschaften Neue doppische Haushaltsplanung o Neue (produktorientierte) Haushaltsgliederung (6 Teilhaushalte und 69 Produktgruppen statt 10 Einzelpläne und Unterabschnitte) o Neue Form der Planung (2.700 Haushaltsstellen werden durch 547 Sachkonten, 155 Kostenstellen und 60 Investitionsaufträge ersetzt) o Übernahme der Mittelanmeldung in das neue SAP SMART System, Anpassung sowie Überarbeitung der Sachkonten und Kostenstellen auf die neue Struktur o Plausibilitäts und Vollständigkeitsprüfung Geschäftspartnerbuchhaltung (Anpassung von über Kunden und Personenkonten) Produktivsetzung Am 09. Januar 2017 werden wir den offiziellen Produktivstart mit unserem neuen SAP Programm haben und ab diesem Zeitpunkt in der Bewirtschaftung auf doppischen Konten (Kostenstellen und Sachkonten) buchen. Hierfür müssen noch einige Hausaufgaben gemacht werden (Anbindung Vorverfahren, Schnittstellenproblematik, Übernahme Anlagenbuchhaltung, Rechnungsabgrenzung) Ausblick 2017 ff. (offene Punkte) Aufbau eines adressatenorientierten Berichtswesens (Neue Anforderungen für das interne Berichtswesen sowie das externe Berichtswesen an die politischen Gremien) Erstellung der Eröffnungsbilanz (Ende 2017 / Anfang 2018) Vorbereitung des ersten doppischen Jahresabschlusses Weiterentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung (Leistungsseite) Im Bereich der Ziele und Kennzahlen muss noch eine deutliche Schärfung erfolgen, um einer wirkungsorientierten Steuerung gerecht zu werden! Seite 5
7 E. HAUSHALTSAUFBAU Der Gesamthaushalt teilt sich in Gesamtergebnis und Gesamtfinanzhaushalt auf. Er ist in 6 Teilhaushalte gegliedert. Im Gegensatz zum Gesamtergebnishaushalt weisen die Teil Ergebnishaushalte neben den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen noch das kalkulatorische Ergebnis aus. Haushaltsgliederung der Gemeinde Willstätt THH Name Verantwortlicher 1 Verwaltungsmanagement BM Marco Steffens 2 Sicherheit und Ordnung HAL Andreas Leupolz 3 Bildung, Kinder, Jugend und Familie HAL Andreas Leupolz 4 Tourismus und Kultur, Sport und Freizeit HAL Andreas Leupolz 5 Planen und Bauen, Natur und Umwelt BAL Clemens Schönle 6 Allgemeine Finanzen RAL Philip Kaufmann In den Teilhaushalten sind jeweils zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt. Im Vordergrund steht die neue Produktstruktur nach dem Kommunalen Produktplan Baden Württemberg, jedoch kam es teilweise zu einer Anlehnung an die Fachbereichsstruktur. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget (Bewirtschaftungseinheit). Die einzelnen Teilhaushalte sind wie folgt aufgebaut: Bsp. THH Bsp. Produktgruppe (PG) I Grundlagen Zusammenstellung Verantwortung I Grundlagen Produktgruppe Einzelprodukte/enthaltene Produkte Verantwortung III Teilergebnishaushalt II Informationen zum THH Wesentliche Inhalte und Ziele Schwerpunkte und Handlungsfelder Investitionsplanung II Informationen zur Produktgruppe Kurzbeschreibung und Ziele Auftragsgrundlagen Kennzahlen (ggf.) IV Teilfinanzhaushalt (gebündelt am Ende des THH) Zu Beginn eines jeden Teilhaushalts wird die strategische Ausrichtung erläutert: Leitsätze, Schwerpunkte / Handlungsfelder, Fokus 2017 und Investitionen 2017 und mittelfristige Investitionsplanung. Anschließend folgen jeweils der Teilergebnishaushalt mit den ordentlichen Erträgen, Aufwendungen und dem kalkulatorischen Ergebnis sowie der Teilfinanzhaushalt mit den Einzahlungen und Auszahlungen. Danach finden Sie die einzelnen Produktgruppen. Seite 6
8 Aufbau der Produktgruppen Basis des Haushalts im NKHR sind künftig die Produkte. Alle Informationen, die im kameralen System teilweise an verschiedenen Stellen abgebildet wurden, werden nun produktbezogen zusammengeführt. Grundlage für die Produktstruktur ist der Kommunale Produktplan Baden Württemberg. Inhaltlich zusammengehörende Produkte wurden zu Produktgruppen zusammengefasst. Zur Darstellung im Haushaltsplan wird als unterste Ebene die Produktgruppe gewählt. Eine Ausnahme hiervon stellen die allgemeinbildenden Schulen dar, die jeweils auf der Ebene der Produkte im Haushaltsplan abgebildet sind. Jede Produktgruppe ist in fünf Abschnitte strukturiert: Teil I Grundlagen (statisch) o Produktgruppe o Enthaltene Produkte o Verantwortung Teil II Informationen zur Produktgruppe o Kurzbeschreibung und Ziele o Auftragsgrundlagen o Grund und Strukturdaten (teilweise) Teil III Teilergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2017 Teil IV Teilfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2017 Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass die Planansätze des Jahres 2016 mangels Vergleichbarkeit (Wechsel des Rechnungssystems Kameralistik Doppik) nicht gefüllt werden können. Im Vorbericht (Lagebericht Teil C und D) wird behelfsweise versucht wo möglich Vergleiche zu ziehen. Erträge und Einzahlungen sind ohne Vorzeichen abgebildet. Aufwendungen und Auszahlungen ist ein Minus vorangestellt. Positive Ergebnisse enthalten demnach kein Vorzeichen, negative Ergebnisse ein Minus. Die Abschreibungen sind im Haushaltsentwurf noch zentral veranschlagt, da aus zeitlichen Gründen eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenstellen nicht möglich war. Die internen Leistungsverrechnungen und kalkulatorischen Kosten sind ebenfalls noch nicht vollständig abgebildet. Seite 7
9 F. HAUSHALTSAUSGLEICH Gesamtergebnishaushalt Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ( 80 Abs. 2 S. 2 GemO, 24 Abs. 1 GemHVO). Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde stellt ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes das erste wichtige Kriterium dar. Seite 8
10 Gesamtfinanzhaushalt Als weiteres Kriterium für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Haushalts nach dem neuen Recht wird der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit herangezogen. Sind die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtfinanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszahlungen, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Seite 9
11 G. UNTERSCHEIDUNG IN ERGEBNIS UND FINANZHAUSHALT Der Ergebnishaushalt, der alle Erträge und Aufwendungen aufweist, enthält neben den ergebniswirksamen Ein und Auszahlungen, die auch im Finanzhaushalt zu sehen sind, Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam sind. Darin unterscheidet sich der Ergebnishaushalt vom Finanzhaushalt: Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes a) nicht ergebniswirksame Einund Auszahlungen b) ergebniswirksame Ein und Auszahlungen c) zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen d) nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes Beispiele: a) nicht ergebniswirksame Ein und Auszahlungen: Ein und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit z.b. Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Investitionszuschüsse Ein und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit z.b. Kreditaufnahmen, Tilgung b) ergebniswirksame Ein und Auszahlungen z.b. Steuereinzahlungen, Personal und Sachauszahlungen c) zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen: Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge z. B. Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen und Verwaltungsgebühren, Gewerbesteuer, Mieten, Pachten d) nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen: Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge z.b. Ertrag, Auflösung, Sonderposten aus Zuwendungen u.ä. Planmäßige Abschreibungen z.b. Abschreibungen auf das bewegliche und unbewegliche Vermögen (Werteverzehr) Seite 10
12 H. ERGEBNISRELEVANZ VON ABSCHREIBUNGEN, SONDERPOSTEN UND IN VESTITIONSZUSCHÜSSEN Abschreibungen Abschreibungen erfassen den Werteverzehr für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens. Mit ihrer Hilfe werden die für diese Güter anfallenden Anschaffungs bzw. Herstellungskosten erfolgswirksam auf mehrere Rechnungsperioden (Haushaltsjahre) aufgeteilt. Die Abschreibungen stellen Aufwendungen im Haushalt dar und verringern so das ordentliche Ergebnis. Für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages eines Vermögensgegenstandes werden dessen Anschaffungs oder Herstellungskosten durch die jeweilige Nutzungsdauer geteilt. Die Abschreibungen werden, da es sich um nicht zahlungswirksame Aufwendungen handelt, ausschließlich im Ergebnishaushalt unter der Position 15 abgebildet. Sofern im Ergebnishaushalt ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis erzielt werden kann, wurden die Abschreibungen erwirtschaftet. Sonderposten Für erhaltene Investitionszuschüsse von Dritten (z.b. Bund oder Land) werden sogenannte Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Die entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes werden aufgelöst und als Ertrag in die Ergebnisrechnung einfließen. Die Auflösungsbeträge werden im Ergebnishaushalt unter der Position 3 ausgewiesen. Zusammengefasst ergibt sich für den Haushalt 2017 derzeit folgendes Bild: Lfd. Nr. 3 + Ertrags und Aufwandsarten Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge PLAN 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan Planmäßige Abschreibungen = SALDO (Netto Abschreibung) Anmerkung: Die Ermittlung der Abschreibungen und die Auflösung der Sonderposten sind zum derzeitigen Planungsstand nur eingeschränkt möglich, da die Bewertung des kompletten Vermögens (beweglich sowie unbeweglich) noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Aus diesem Grund wurden die Eckdaten nach Auswertung des derzeit verfügbaren Zahlenmaterials hochgerechnet. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz werden dann fundierte Grundlagen und ein abschließendes Zahlenmaterial zur Verfügung stehen. Seite 11
13 I. ALLGEMEINE RÜCKLAGE ERGEBNISRELEVANZ VON ABSCHREIBUNGEN, SONDERPOSTEN UND Im kameralen Haushaltsrecht war die Bildung von angemessenen Rücklagen zur Sicherung der Haushaltswirtschaft und für Zwecke des Vermögenshaushalts vorgeschrieben. Wichtige Funktionen der Rücklage waren der Einsatz als Kassenbetriebsmittel zur Überbrückung vorübergehender Zahlungsengpässe, die Absicherung für mögliche Inanspruchnahmen aus Bürgschaften und Gewährverträgen, die Abdeckung des Ausgabebedarfs für Investitionen künftiger Jahre sowie der Ausgleich des Verwaltungshaushalts. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die allgemeine Rücklage als originäre Aufgabe der Liquiditätssicherung dient und damit die Zahlungsfähigkeit der Kommune (Solvenz) sichert. Auch nach der Umstellung des Rechnungsstils auf die Kommunale Doppik bestehen die vorhandenen Kassenmittel weiter. In der Eröffnungsbilanz tauchen sie auf der Aktivseite unter der Position Liquide Mittel auf und erfüllen nach wie vor ihre originäre Aufgabe der Liquiditätssicherung und Finanzierung von Investitionen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt abgebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnutzung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirksam. Zum Zeitpunkt der Investition fließt Liquidität ab, die erst im Laufe der Nutzungsdauer über die Abschreibungen wieder zurückgeführt wird. Dies ist ein bedeutender Unterschied zur Kameralistik, bei der die Ausgaben für Investitionen im Jahr der Anschaffung über Einnahmen gedeckt wurden. Da künftig über die liquiden Mittel sämtliche Investitionen finanziert werden müssen, gewinnen diese als Finanzierungsmittel (Eigenkapital!) eine noch größere Bedeutung! Abzugrenzen von der bisherigen allgemeinen Rücklage sind die neuen sog. Ergebnisrücklagen, welche künftig auf der Passivseite der Bilanz abgebildet werden. Diese entstehen durch Überschüsse in der Ergebnisrechnung. J. AUSBLICK BERICHTSWESEN Im Rahmen der Umstellung auf das NKHR hat der Gesetzgeber auch die Anforderungen an das Berichtswesen deutlich erweitert. Gemäß 28 GemHVO ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Neu hinzugekommen ist die Erfordernis, auch über die Ziele und Messgrößen (Leistungsseite) zu berichten und sich somit von der einseitigen Betrachtung der Finanzseite zu lösen. Die Struktur und der Inhalt der künftigen Haushaltszwischenberichte unterscheiden sich daher von den bisherigen Berichten. Der Gemeinderat kann künftig entscheiden, welche Informationen in welcher Form für die Steuerung benötigt werden. Diese werden dann von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Seite 12
14 ANLAGE 1: ERTRAGS UND AUFWANDSARTEN DES ERGEBNISHAUSHALTS Ordentliche Erträge Position / Bezeichnung Beispiele 1 + Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensund Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Sämtliche FAG Zuweisungen (z.b. Schlüsselzuweisungen, Sachkostenbeiträge Schulen, Kindergärten etc.), Zuweisungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden 3 + Aufgelöste Investitionszuwendungen u. beiträge Auflösung von Sonderposten (aufgrund erhaltener Zuschüsse von Dritten für Investitionen) 5 + Öffentlich rechtliche Entgelte Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Mieten und Pachten, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen vom Bund / Land, Erstattungen von Eigenbetrieben (VKB), Erstattung von privaten und übrigem Bereich (u.a. Mittagessen Schule / Kiga) 8 + Zinsen und ähnliche Erträge Zinsertrag von Kreditinstituten, Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen 10 + Sonstige ordentliche Erträge Bußgelder, Mahngebühren, sonstige Nebenforderungen Ordentliche Aufwendungen Position / Bezeichnung Beispiele 12 Personalaufwendungen Dienstaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte, Beiträge zur Sozialversicherung und Versorgungskasse, Beihilfen, Unterstützungsleistungen 14 Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen Unterhaltung der Grundstücke, der Gebäude und des beweglichen Vermögens, Unterhaltung der Straßen, Mieten, Pachten und Leasing, Bewirtschaftungskosten (Wärme, Strom, Reinigung, u.a.m.), Dienstbekleidung, Aus und Fortbildung, Aufwendungen für EDV, Schulische Aufwendungen (Lehr und Lernmittel u.a.m.), Veranstaltungsaufwand, Aufwendungen für Holzaufbereitung 15 Planmäßige Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen auf bewegliche und unbewegliche Vermögensgüter 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinszahlungen an Kreditinstitute, Kontoführungsgebühren 17 Transferaufwendungen Zuschüsse für laufende Zwecke, FAG Umlage, Kreisumlage, GPA Umlage, Zuschüsse an konfessionelle Kindergärten 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften, Telefon, Porto u.a.m.), Verfügungsmittel, Versicherungen, Erstattungen für Aufwendungen Dritter, Steuern, Versicherungen, Schülerbeförderungskosten Ergebnis Gesamtergebnishaushalt Position / Bezeichnung Beispiele 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 23 = Veranschlagtes Sonderergebnis Saldo aus außerordentliche Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen 24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis Saldo aus veranschlagtem ordentlichen Ergebnis und veranschlagtem Sonderergebnis Kalkulatorisches Ergebnis (nur in den Teilergebnishaushalten enthalten) Beispiele 21 + Erträge aus internen Leistungen Erträge aus der Verrechnung der Leistungen der Steuerung, der Steuerungsunterstützung sowie der Servicebereiche der Gemeindeverwaltung 22 Aufwendungen für interne Leistungen Verrechnung der Leistungen der Bereiche EDV, Bauhof sowie der Verwaltungskostenbeitrag (Querschnittsaufgaben) 27 Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Zinsen des Anlagevermögens 28 = Kalkulatorisches Ergebnis Saldo aus Erträgen aus internen Leistungen und Aufwendungen für interne Leistungen sowie kalkulatorischer Kosten. 29 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Seite 13
15 2.riffe / Glossar Abschreibungen Aktiva Aufwendungen Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ANLAGE 2: GLOSSAR Abschreibungen erfassen die Wertminderung für zeitlich nutzbare materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens. Mit ihrer Hilfe werden die für diese Güter anfallenden Anschaffungs bzw. Herstellungskosten erfolgswirksam auf mehrere Rechnungsperioden(Haushaltsjahre) aufgeteilt und dementsprechend als Aufwand angesetzt. Der Begriff Aktiva bezeichnet die Gesamtheit des Anlage und Umlaufvermögens, Rechnungsabgrenzungs und Korrekturposten sowie Bilanzierungshilfen. Aktiva werden bei der in Kontoform aufgestellten Bilanz auf der linken Bilanzseite aufgeführt. Diese Seite gibt Auskunft über die MitteIverwendung. Gegensatz: Passiva. Aufwand stellt den wertmäßigen, zahlungs und nichtzahlungswirksamen Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres dar. Die Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt geplant. Außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen sind außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallende Erträge bzw. Aufwendungen; insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerung, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind, z.b. ungewöhnlich hohe Spenden, Schenkungen, Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Schadensereignissen. Auszahlungen Unter Auszahlungen versteht man alle Zahlungsvorgänge, die zu einer Verminderung des Zahlungsmittelbestandes durch den Abfluss liquider Mittel (z.b. Barauszahlung oder Überweisung) führen. Alle Auszahlungen sind im Finanzhaushalt geplant. Anlagevermögen Das Anlagevermögen umfasst die längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter. Es setzt sich zusammen aus dem Immateriellen Vermögen (z.b. Konzessionen), Sachanlagen (z.b. Grundstücke und Gebäude) und dem Finanzvermögen (z.b. Beteiligungen). Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage ist Teil des Basiskapitals und somit auf der rechten Seite der Bilanz zu finden. Sie hat nichts mit der allgemeinen Rücklage im kameralen Sinn zu tun. Bilanz In der kommunalen Bilanz wird das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) einander wertmäßig zu einem bestimmten Stichtag(31.12.) in Kontenform gegenübergestellt. Die linke Seite der Bilanz gibt somit Auskunft über die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, d.h. über die Zusammensetzung des Vermögens. Die rechte Bilanzseite gibt durch den Ausweis des Fremdkapitals (Ansprüche der Gläubiger, z.b. Banken) und des Reinvermögens (als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital) Auskunft über die Mittelherkunft. Es besteht somit Bilanzgleichheit, d.h. die Bilanz ist immer ausgeglichen (Aktiva = Passiva). Budget Als Budget bezeichnet man die im Haushaltsplan für einen abgegrenzten Aufgabenbereich veranschlagten Ressourcen, die dem zuständigen Verantwortungsbereich zur Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Leistungsziele zugewiesen sind. Seite 14
16 Controlling Controlling ist nicht Kontrolle, sondern Steuerung als eine Form der Führungsunterstützung. Durch die Bereitstellung von Informationen und Methoden für die verschiedenen Ebenen des politischadministrativen Führungssystems wird die ziel bzw. ergebnisorientierte Steuerung des effektiven und effizienten Ressourceneinsatzes und des Finanzmittelbedarfes ermöglicht. Deckungsfähigkeit Unter Deckungsfähigkeit versteht man die Ermächtigung, Aufwendungen über den Haushaltsansatz hinaus zu leisten, wenn bei einem anderen Haushaltsansatz noch Mittel verfügbar sind. Unterschieden werden die echte und die unechte Deckungsfähigkeit. Die echte Deckungsfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Aufwands /Auszahlungsseite. Bei der unechten Deckungsfähigkeit dürfen Mehrerträge/höhere Einzahlungen zur Leistung höherer Aufwendungen/Auszahlungen verwendet werden. Einzahlungen Unter Einzahlungen versteht man alle Zahlungsvorgänge, die zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes durch den Zufluss liquider Mittel (z.b. Bareinzahlung oder Überweisung) führen. Alle Einzahlungen sind im Finanzhaushalt geplant. Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans. Im Ergebnishaushalt werden die geplanten Erträge und Aufwendungen nach Arten getrennt ausgewiesen. Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung weist durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres das Jahresergebnis aus. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, entsteht als Saldo ein Jahresüberschuss; anderenfalls wird ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn und Verlustrechnung (GuV). Erträge Erträge stellen den zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Wertzuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres dar. Eröffnungsbilanz Im ersten Haushaltsjahr, in dem die Bestimmungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts angewandt werden, ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Für diese Bilanz gelten besondere Regeln. So fehlen z.b. Bilanzwerte eines Vorjahres; die Bewertung von Vermögen in der Eröffnungsbilanz ist anders geregelt als bei später aufzustellenden Bilanzen. Daneben gibt es Bewertungsvereinfachungen bzw. erleichterungen. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans. Im Finanzhaushalt werden die geplanten Ein und Auszahlungen ausgewiesen. Neben den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts (Zahlungsmittelüberschuss/ bedarf) werden die Ein und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Investitionstätigkeit) und aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Finanzierungstätigkeit) geplant. Finanzrechnung Die Finanzrechnung beinhaltet alle eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen eines Haushaltsjahres. In der Finanzrechnung werden auch nicht ergebniswirksame Ein u. Auszahlungen erfasst. Dies betrifft in erster Linie die investiven Zahlungen; aber auch Ein u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge (durchlfd. Gelder). Fremdkapital Fremdkapital wird auf der Passivseite (rechte Seite) der Bilanz geführt. Es bezeichnet gegenwärtige und zukünftige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Fremdkapital stellt eine der Quellen der Mittelherkunft dar und gibt in Relation zum Eigenkapital den Anteil der Fremdfinanzierung des Vermögens an. Seite 15
17 Generationengerechtigkeit Haushaltsausgleich Interne Leistungen Investitionen Kalkulatorische Kosten Konzernbilanz Kontenplan Kosten Kosten und Leistungsrechnung Kostenstelle Leistungen Leistungsziele Liquidität Generationengerechtigkeit (intergenerative Gerechtigkeit) ist die Forderung nach einer Ethik, die u.a. auch die Rechte nachrückender Generationen berücksichtigt. Die Doppik stellt einen Schritt zu mehr Generationengerechtigkeit dar, da sie den Ressourcenverbrauch periodengerecht erfasst und für Steuerungsmaßnahmen aufbereitet. Ein ausgeglichener Haushalt liegt vor, wenn die Summe aller Erträge mindestens die Summe aller Aufwendungen erreicht, d.h. wenn das Jahresergebnis nicht negativ ist. Es handelt sich überwiegend um Service und Steuerungsleistungen, die nicht nach außen gegenüber dem Bürger, sondern innerhalb der Gemeindeverwaltung wirken (z.b. EDV, Querschnittsaufgaben wie Personalservice, Organisation, Finanzmanagement). Um den Nettoressourcenbedarf einer Produktgruppe zu ermitteln, müssen Aufwendungen für interne Leistungen einbezogen werden. Dies erfolgt durch Verrechnung der entsprechenden Aufwendungen bei den internen Produktgruppen (überwiegend Produktbereich 11) auf die externen Produktgruppen. Eine Investition ist die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens) über der Wertgrenze von 410 netto. Kosten, die nicht oder in anderer Höhe im Aufwand eines Haushaltsjahres enthalten sind, werden zur exakten Ermittlung des Wertes einer Leistung kostenrechnerisch hinzugefügt (z.b. kalkulatorische Zinsen). Die Darstellung erfolgt nicht im Rahmen der Buchführung als externes Rechnungslegungsinstrument, sondern mittels der Kostenrechnung (interne Rechnungslegung). Im konsolidierten Jahresabschluss (Konzernbilanz) wird die Vermögens und Kapitalsituation der Kommune mit deren Sondervermögen (Eigenbetriebe) und Tochterunternehmen gesamthaft dargestellt. Als Kontenplan bezeichnet man die auf der Grundlage des Kontenrahmens Baden Württemberg aufgestellte örtliche Gliederung der Buchungskonten. Kosten sind ein Begriff der Kostenrechnung. Kosten sind der in Geld ausgedrückte Werteinsatz zur Leistungserstellung, in Form von verbrauchten Gütern und in Anspruch genommenen Diensten, soweit sie zur Leistungserstellung notwendig und dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind. Die Kosten und Leistungsrechnung ist ein betriebswirtschaftliches Instrument, das die Kosten, die bei der Leistungserstellung entstehen, erfasst und verursachungsgerecht zuordnet und so dazu beiträgt, die Kosten und Leistungstransparenz zu verbessern. Bezeichnet die organisatorische Einheit, die Kosten verursacht und diese beeinflussen und steuern kann. Bewertbares Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit, das zur Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr erzeugt wird. Als Leistungsziel bezeichnet man den im Rahmen einer Leistungserstellung angestrebten Output. Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit, alle notwendigen Zahlungen in der vorgesehenen Frist zu leisten. Die Liquidität ist gewahrt, wenn genügend flüssige Mittel (liquide Mittel) für den laufenden Zahlungsverkehr vorhanden sind und zur Erfüllung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen ausreichende, fristgerecht realisierbare Vermögenswerte bereitstehen. Seite 16
18 Nettoressourcenbedarf / überschuss Outcome Output Outputsteuerung Passiva Produkt Produktbereich Produktgruppe Rücklagen Rückstellungen Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Umlaufvermögen Sonderposten Der Ausweis des Nettoressourcenbedarfs/ überschusses dient ausschließlich internen Steuerungszwecken. Er bildet den vollständigen Ressourcenverzehr ab und zeigt auf, ob der Teilhaushalt bzw. die Produktgruppe die erforderlichen Ressourcen selbst erwirtschaften kann oder auf Mittel des Gesamthaushalts zurückgegriffen werden muss. Die mit der Leistung erzielte Wirkung. Wirkung ist das, was die Produkte der Verwaltung auslösen (unmittelbar / mittelbar beim Einzelnen, einer Zielgruppe oder am Objekt, direkt ersichtlich bzw. nachweisbar). Die von der Verwaltung einem Dritten gegenüber erbrachte Leistung. Outputsteuerung ist die Steuerung auf der Grundlage von Zielvorgaben und der Definition und Beschreibung von Produkten und somit den Ergebnissen des Verwaltungshandelns. Hierdurch soll die Mitarbeiter, Kunden und Bedarfsorientierung und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden. Wichtige Voraussetzung für eine Umsetzung der Outputsteuerung ist eine konsequente Delegation von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung. Summe der Kapitalpositionen (einschließlich des Basiskapitals und der Rücklagen), der Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungspositionen, die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden. Die Passivseite einer Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Ein Produkt ist eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb der betrachteten Organisationseinheit (innerhalb oder außerhalb der Verwaltung) erstellt werden. Das Erstellen von Produkten führt zu Ressourcenverbrauch. Produktgruppen werden thematisch (u.a. nach Zielgruppen, Objekten) zu Produktbereichen zusammengefasst. Produkte werden thematisch (u.a. nach Zielgruppen, Objekten) zu Produktgruppen zusammengefasst. Grundlage für die Festlegung der einzelnen Produkte ist der Kommunale Produktplan Baden Württemberg. Rücklagen sind ein Teil des Eigenkapitals. Sie bestehen aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, Bewertungsrücklagen für Überschüsse des Bewertungsergebnisses, zweckgebundenen Rücklagen und den sonstigen Rücklagen. Rücklagen dürfen nicht mit Rückstellungen verwechselt werden. Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für ungewisse Verbindlichkeiten hinsichtlich ihres Grundes und/oder ihrer Höhe gebildet werden müssen. Rückstellungen sind zu bilden für Aufwendungen, die zum Bilanzstichtag zumindest wahrscheinlich sind oder gar sicher feststehen. Die Fälligkeit der wahrscheinlichen o der sicheren Verpflichtung ist dabei nicht entscheidend. Aufwendungen oder Auszahlungen, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen übersteigen. Das Umlaufvermögen besteht aus den Vermögensgegenständen einer Organisation, die nicht zur dauernden Nutzung im Betrieb bestimmt sind. Hierzu gehören z.b. die Bestände an Rohstoffen, Halb und Fertigfabrikaten, Guthaben auf Konten und Bargeld. Für erhaltene Investitionszuschüsse werden Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet, die entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes aufgelöst werden und als Ertrag in die Ergebnisrechnung einfließen. Seite 17
19 Teilhaushalt Transfererträge und aufwendungen Verpflichtungsermächtigungen Wirkungsorientierte Steuerung Wirkungsziele Zahlungsmittelüberschuss/ bedarf Der Gesamthaushalt wird nach der Produktstruktur in Teilhaushalte aufgeteilt. Ein Teilhaushalt besteht aus Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt und bildet ein Budget (Bewirtschaftungseinheit). Erträge und Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende Gegenleistung. Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen zu Lastenkünftiger Haushaltsjahre. Wirkungsorientierte Steuerung befasst sich mit der Frage, welche Zustände und Befindlichkeiten bei den Empfängern einer Leistung beziehungsweise in ihrem unmittelbaren Umfeld, in der Gesellschaft und in der Umwelt in politisch gewünschter Weise verändert werden sollen, wie dies geschieht und ob entsprechende Ergebnisse im Anschluss an die Leistungserbringung erreicht wurden. Wirkungsziele sind erwünschte individuelle und/oder gesellschaftliche Zustände im Sinne einer Beibehaltung oder Veränderung der persönlichen oder gesellschaftlichen Situation. Wirkungsziele werden entwickelt mit Bezug auf: Zielgruppen oder Einzelpersonen, das System Kommune und seine Umgebung, die Lebensqualität in all ihren Facetten heute und zukünftig, die Nachhaltigkeit von Entwicklungen. Der Zahlungsmittelüberschuss/ bedarf (Zeile 17 der Finanzrechnung) zeigt die Fähigkeit einer Kommune an, finanzielle Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit heraus zu erwirtschaften. Er steht für Investitionen und Schuldentilgung zur Verfügung. Seite 18
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