A 92 München - Landshut

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1 Unterlage 7.2 T A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen 1. Tektur vom Aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Peiker Ltd. Baudirektor 1. Tektur aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k e r Ltd. Baudirektor

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkungen Allgemeines Kostentragung Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Widmung, Umstufung, Einziehung Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Wasserbauliche Maßnahmen Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Gliederung Abkürzungen Verzeichnis Straßen, Wege Zufahrten Bauwerke und Anlagen Entwässerung Leitungen Landschaftspflegerische Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen

3 1. Vorbemerkungen 1.0. Allgemeines Das Bauwerksverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Verkehrsanlage, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen Kostentragung Die Bundesrepublik - trägt die Kosten für die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen, soweit im Bauwerksverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist oder sich aus Vertrag oder Gesetz keine Kostentragungspflicht Dritter ergibt. Grundsätzlich werden ersatzweise umzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Träger der Straßenbaulast für die bewirtschaftete Rastanlage Isartal ist die Bundesrepublik ( 5 Abs. 1 i.v. mit 3 Abs. 1 FStrG) Widmung, Umstufung, Einziehung Die im Bauwerksverzeichnis im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG sowie Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft mit der Maßgabe, dass die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG Art. 7 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG)

4 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG Art. 8 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6a FStrG bzw. Art. 6 Abs. 7, Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere, ebenfalls dem BayStrWG unterfallende Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam 1.4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die Bundesrepublik sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. Bestehende Einfriedungen werden, soweit erforderlich, versetzt oder entschädigt 1.6. Wasserbauliche Maßnahmen Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in Gewässer oder in den Boden bedarf der Erlaubnis gemäß 8 WHG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Versorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Stra

5 ßenbaumaßnahmen des Bundes (Verkehrsblatt 1988, S. 80 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen der Straßenbauverwaltung und den Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen im Sinne der 15 und 44 BNatSchG und sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt sowie im Textteil des landschaftspflegerischen Begleitplanes mit identischer Nummerierung beschrieben. S Schutzmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme A Flächen für Ausgleichsmaßnahmen E Flächen für Ersatzmaßnahmen CEF Flächen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, Folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichsmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik () das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichsziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonderen Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum des Bundes über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.b. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert Gliederung Das Bauwerksverzeichnis ist wie folgt gegliedert: 1. Straßen, Wege, Zufahrten 2. Bauwerke und Anlagen 3. Entwässerung 4. Leitungen 5. Landschaftspflegerische Schutz- Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen - 5 -

6 2. Abkürzungen Anl. Anlage Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße Autobahn Bundesautobahn BayNatSchG Bayer. Naturschutzgesetz (BayRS U) BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayRS 91-1-I) BayWG Bayer. Wassergesetz (BayRS I) BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz (BGBl 1990 I 880) Br.Kl. Brückenklasse BW Bauwerk BWV Bauwerksverzeichnis db(a) Dezibel (A-bewertet) DN Nenndurchmesser ERS Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (Ausgabe 2011) FStrG Bundesfernstraßengesetz (BGBl 1994 I 854) FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (BGBl 1975 I 2985) Fl.Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser HW Hochwasser i. d. F. in der Fassung kv Kilovolt Kr. Wi. Kreuzungswinkel Kr Kreisstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12) Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite ü. NN über Normalnull ÖFW öffentlicher Feld- und Waldweg PLF Planfeststellung RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (Ausgabe 2008) RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS-Ew Teil: Entwässerung (Ausgabe 2005) - RAS-Q Teil: Querschnitte - RAS-K-1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte - RAS-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte - RAS-LP 2 Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 2 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (Ausgabe 1993) - RAS-LP 4 Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (Ausgabe 2005) RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau (Ausgabe 2005) St Staatsstraße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (MABl 1976, 441) TKG Telekommunikationsgesetz - 6 -

7 3. Verzeichnis Bauwerksverzeichnis A 92 München - Landshut 3.1. Straßen, Wege Zufahrten Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal a) An der A 92 wird bei Strecken-km 39,5 gemäß den vorliegenden Planunterlagen die neue bewirtschaftete einseitige Rastanlage Isartal gebaut. Die Rastanlage erhält: Pkw-Stellplätze (davon 4 behindertengerecht) 5 Bus-Stellplätze 7 Stellplätze für Pkw mit Anhänger Lkw-Stellplätze 100 m Längsparkstreifen für Großraum- bzw. Schwertransporte Über unterschiedliche Fahrgassen werden die Stellplätze erschlossen. Die Breite der Stellplätze beträgt: Pkw 2,50 m bzw.3,50 m bei Behindertenstellplatz Bus 3,00 m bis 5,50 m (Sägezahnaufstellung) Pkw mit Anhänger 3,50 m Lkw 3,50 m Schwertransportfahrzeuge 4,50 5,00 m Die Anordnung und die Abmessungen der Parkplätze sowie Zufahrten erfolgt nach den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS). Das Oberflächenwasser der Stellflächen für Lkw, Bus, Pkw und Schwertransportfahrzeuge, der Fußgängerflächen sowie der zugeordneten Fahrgassen wird über Mulden versickert (lfd. Nr. 3.1). Die Verkehrsanlage ist Bestandteil der Autobahn A 92 ( 1, Abs. 4 FStrG). Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt gemäß 3 Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik, - 7 -

8 Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Verzögerungsstreifen aus Richtung Deggendorf 1.3 Beschleunigungsstreifen In Richtung München 1.4 Verzögerungsstreifen aus Richtung München Für die Ausfahrt von der Autobahn A 92 aus Richtung Deggendorf in die TR-Anlage wird nördlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Verzögerungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Der Verzögerungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Für die Einfahrt in die Autobahn A 92 aus der TR- Anlage in Richtung München wird nördlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Beschleunigungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Der Beschleunigungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Für die Ausfahrt von der Autobahn 92 aus Richtung München in die Überführungsrampe (lfd. Nr. 1.6) wird südlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Verzögerungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Der Verzögerungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik

9 Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Beschleunigungsstreifen In Richtung Deggendorf Für die Einfahrt aus der Überführungsrampe (lfd. Nr. 1.9) in die Autobahn A 92 in Richtung Deggendorf wird südlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Beschleunigungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m 1.6 Überführungsrampe Der Beschleunigungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Zur Erschließung der einseitigen Anlage in Richtung Deggendorf wird über die Autobahn eine Überführungsrampe errichtet, die mit einem Überführungsbauwerk (lfd. Nr. 2.4) über die Autobahn A 92 geleitet wird. Die Überführungsrampe wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 1.7 Kreisverkehr Vor der Zufahrt in die geplante Rastanlage wird ein Kreisverkehr errichtet.. Der Kreisverkehr wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik

10 Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung ÖFW a) und b) Gemeinde Langenpreising Der bestehende ÖFW Fl. Nr wird von der neuen Anlage überbaut. Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung wird er um die Rastanlage herum verlegt. Vom bestehenden Weg Fl. Nr im Nordosten bis zur Zufahrt zum Kreisverkehr: Anbindung an die TR- Anlage Baulänge: Fahrbahnbreite: Bankette: Befestigung: rd. 530 m 4,0 3,00 m 2 x 1,0 1,25 m Asphaltdecke Von der Zufahrt zum Kreisverkehr Anbindung an die TR-Anlage bis zum Anschluss an den bestehenden Weg im Südwesten: Baulänge: Fahrbahnbreite: Bankette: Befestigung: rd. 680 m 3,5 3,0 m 2 x 0,5 m wassergebundene Decke Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 1.9 Wirtschaftsweg Zur rückwärtigen Erschließung der Rastanlage wird von dem verlegten Wirtschaftsweg Fl. Nr (lfd. Nr. 1.8) eine Zufahrt zu dem Kreisverkehr (lfd. Nr. 1.7) der Rastanlage errichtet. Baulänge: rd. 20 m Fahrbahnbreite: 4,0 4,5 m Bankette: 2 x 0,5 m Die Zufahrt zum Kreisverkehr wird mit einem Rolltor versehen. Der neue Wirtschaftsweg ist eine Privatstraße der Bundesrepublik () Die Kosten trägt die Bundesrepublik

11 3.2. Bauwerke und Anlagen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Beleuchtungsanlage c) d) Bundesrepublik 2.2 Lärmschutzwall a) Für die Pkw- und Lkw-Parkflächen werden Beleuchtungsanlagen errichtet. Die Stromversorgung erfolgt über neu zu verlegende Stromleitungen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Zum Schutz der LKW-Fahrer wird zwischen der A 92 und der TR-Anlage ein LS-Wall mit einer Länge von rd m und einer Höhe von ca. 3,0 3,50 m über Gradiente errichtet Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 2.3 BW 35/1 Unterführung Wildwechsel 2.4 BW 35/2 Überführung der Rampe a) und b) Bundesrepublik a) Im Zuge des Anbaus des Beschleunigungsstreifens in Richtung München (lfd. Nr. 1.3) wird die bestehende Unterführung des Wildwechsels bei Autobahn-km um 2 m verbreitert. Abmessungen: Lichte Weite: 3,50 m Lichte Höhe: 2,50 m Breite: 31,50 m Kreuzungswinkel: 100 gon. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Die neu zu errichtende Rampe (lfd. Nr. 1.6) wird mit einem Bauwerk bei Autobahn-km über die A 92 geführt. Abmessungen: Lichte Weite: 50,50 86,55 m Lichte Höhe: 4,70 m Breite: 11,60 m Kreuzungswinkel: gon. Die Rampe ist Bestandteil der Autobahn A 92 ( 1, Abs. 4 FStrG). Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt gemäß 3 Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik, Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 2.5 Durchlass a) und b) Bundesrepublik Der bestehende Durchlass unter der A 92 durch (km ) wird auf beiden Seiten der Nordostseite der Autobahn bis zur neuen Böschungskante verlängert. Die Kosten trägt die Bundesrepublik

12 3.3. Entwässerung Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Entwässerung im Bereich der Fahrgassen und Stellplätze a) Das Niederschlagswasser, das in den Parkbereichen und den angrenzenden Fahrgassen anfällt, wird über Mulden versickert. Die Bemessungen sind der Unterlage 13 zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik

13 3.4. Leitungen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Niederspannungskabel a) und b) EVU Langenpreising Bei km kreuzt ein Niederspannungskabel das Baufeld. Es wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 4.2 Fernmeldeleitung 4.3 Fernmeldeleitung 4.4 Fernmeldefreileitung a) und b) Vodafone Kabel GmbH a) und b) Deutsche Telekom GmbH a) und b) Deutsche Telekom GmbH Die Fernmeldeleitung wird im Nordwesten der TR- Anlage sowie südlich entlang der A92 überbaut. Es wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Fernmeldeleitung wird im Nordwesten der TRüberbaut. Es wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Fernmeldefreileitung wird südlich entlang der A92 überbaut von der Maßnahme berührt. Sie wird soweit notwendig als Kabel neu verlegt 4.5 Fernmeldekabel a) und b) Bundesrepublik Bundesstraßenbauverwaltung Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst

14 4.6 Fernmeldekabel a) und b) M-Net Telekommunikations GmbH Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.7 Fernmeldekabel a) und b) Netcon AG Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.8 Fernmeldekabel a) und b) CCNST Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.9 Fernmeldekabel a) und b) Vodafone Kabel GmbH Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.10 Lichtwellenleiter a) und b) COLT Technology Services Der Lichtwellenleiter wird von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Er wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.11 Pipeline a) und b) TAL-Oil GmbH Die Ölpipeline wird von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Nach Angaben des Betreibers kann eine Querung mit einem Rohr kleiner DN 300 und einem Schutzabstand von mehr als 30 cm ohne besondere Genehmigung erfolgen Mittelspannungskabel a) und b) Bayernwerk AG Eventuell anfallende Kosten regeln sich nach den gesetzlichen bzw. Das Mittelspannungskabel verläuft entlang der neu geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14). Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten

15 4.13 Mittelspannungskabel 4.14 Abwasserdruckleitung (neu) 4.15 Wasserleitung (neu) a) und b) Stadtwerke Erding a) und b) Bundesrepublik Bundesstraßenbauverwaltung a) und b) Bundesrepublik Bundesstraßenbauverwaltung angepasst Das Mittelspannungskabel verläuft entlang der neu geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14). Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst Zur Erschließung der Tank- und Rastanlage wird mittels Spülbohrverfahren eine neue, rd m lange Abwasserdruckleitung Innendurchmesser DN = 90 errichtet, die im Bereich Niederlern an die bestehende Kanalisation des AZV Erdinger Moos anbindet. Zur Erschließung der Tank- und Rastanlage wird eine neue, rd. 890 m lange Wasserleitung DN = 90 errichtet, die an das bestehende Versorgungsnetz des Wasserwerks Berglern anbindet

16 3.5. Landschaftspflegerische Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Allgemeine Schutz maßnahmen Allgemeine Schutzmaßnahmen b) - Oberboden wird sachgerecht in Mieten gelagert. Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grundwasserbelastungen gemäß ELA 1 RAS-LP2 werden berücksichtigt S 1 Schutz von direkt angrenzenden naturnahen Gehölzbeständen Feldhecken b) - Für die Baumaßnahmen wird eine Umweltbaubegleitung durchgeführt Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Das Baufeld wird zum Schutz angrenzender Biotopflächen mit ökologisch wertvollen Beständen begrenzt. Wegfall bzw. Begrenzung der Arbeitsstreifen in diesen Bereichen und Errichtung von Bauzäunen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung. Die Gehölzbestände werden während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung gemäß DIN und RAS-LP4 geschützt. S 2 Schutz von Tierarten des FFH-Gebiets Isarauen von Unterföhring bis Landshut vor weitreichender Lichtemission b) - Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Verwendung von Natriumdampfleuchten (oder in Bezug auf den Artenschutz vergleichbare Leuchten) mit optimierter Einstellung des Leuchtkegels der Lampen, um ein Abstrahlen zur Seite oder nach Oben zu verhindern. Verwendung von Lampen mit geschlossenem Gehäuse. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 1 ELA: Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau Ausgabe

17 S 3 Schutz von Lebensstätten beim Roden und Freiräumen des Baufeldes b) - Die Fällung oder der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Feldgehölzen oder - gebüschen erfolgt nur außerhalb der in 39 (5) BNatSchG definierten Schutzzeit vom 1. März bis 30. September sowie nach Angaben der Umweltbaubegleitung vor Ort. Die Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft (außerhalb der Gehölzbestände) erfolgt im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar zum Schutz bodenbrütender Vogelarten. Abweichend davon darf die Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft nur durchgeführt werden, wenn aufgrund einer vorhergehenden naturschutzfachlichen Überprüfung in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde gewährleistet ist, dass keine besetzten Nester bodenbrütender Vogelarten zerstört sowie keine Eier und Jungvögel vernichtet werden. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik

18 Bauwerksverzeichnis A 92 (Ost) München - Salzburg, Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung G 1 G 2 G 3 G 4 G 5 Gestaltung und Eingrünung der Tank- und Rastanlage Landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der Verschnittflächen durch Anlage einer Streuobstwiese Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauwerks Anlage von Trennelementen () () () () () Die Tank- und Rastanlage wird wird durch niedrige Aufschüttungen, Grasbänder, Ansaaten, Strauch- und Baumpflanzungen begrünt und gestaltet. Die erhöhten Pflanzflächen für Einzelbäume in den Entwässerungsmulden zwischen den PKW-Parkreihen werden durch Betonmauern mit Sitzelementen gefasst. Die Einbindung in die Landschaft erfolgt durch Ansaaten, Heckenpflanzungen und Baumgruppen. Für die Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Die landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls erfolgt durch blütenreiche Ansaaten, Baum- und Strauchpflanzungen. Für die Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Die Gestaltung der Verschnittflächen erfolgt nach landschaftsästhetischen und landschaftsökologischen Kriterien durch Anlage einer Streuobstwiese und durch Anlage von extensivem Grünland durch Ansaat mit geeigneten Samenmischungen. Zur besseren Eingrünung werden die Straßenböschungen mit Gebüsche und Gehölzgruppen gepflanzt. Für die Gehölzpflanzungen auf den Straßenböschungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauwerks durch Anlage einer Baumreihe, Strauchpflanzungen und Ansaaten. Für die Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Zwischen den südlichen Pkw-Parkständen und der Fahrspur zur Ausfahrt auf die A 92 in Richtung München, werden räumlich wirksame Trennelemente errichtet. Dies schafft für die Besucher, die die Pkw- Parkstände nutzten eine räumliche Trennung zwischen ankommenden/parkenden Fahrzeugen und

19 G 6 Heckenpflanzungen im Norden der Anlage () Fahrzeugen, die die Tank- und Rastanlage gerade verlassen. Die vom Bauvorhaben betroffene Feldhecke ist bereits ein Ausgleich für die in der Vergangenheit vorgenommene Flurbereinigung. Die Feldhecke wird nördlich der geplanten Tank- und Rastanlage, auf einer ca. 10 m breiten Fläche im Randbereich der geplanten Anlage wieder hergestellt

20 Bauwerksverzeichnis A 92 (Ost) München - Salzburg, Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Lfd. Nr. A/E 1 A 2/ CEF Bezeichnung Optimierung und Sicherung des Lebensraumkomplexes von extensiv genutzten artenreichen Feuchtwiesen- Hochstauden- fluren- Komplexen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger () () Regelung Schaffung eines extensiv genutzten und artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Komplexes mit eingestreuten Einzelbäumen und Feuchtgebüschen, in Anschluss an bestehende Feuchtlebensräume. Durchführung von Neophytenbekämpfung durch abschnittsweise Mahd und Oberbodenabtrag der nitrophilen Krautfluren. Rodung der aufkommenden Gehölze und abschnittsweise Mahd der bestehenden Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren. Pflege der Flächen mit Oberbodenabtrag durch einbis zweimalige Mahd pro Jahr je nach Wüchsigkeit. Pflege der seggen- und binsenreichen Bestände durch abschnittsweise, einschürige Mahd. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Vorgezogene Lebensraumoptimierung für die Feldlerche zur Sicherung der lokalen Brutpopulation. Anlage von Blühstreifen mit angrenzender Schwarzbrache. Ansaat mit autochthonem oder regionalem Saatgut, wenn möglich. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Mahd der Blühstreifen je nach Aufwuchs nicht vor Ende Mai. Regelmäßige Bodenbearbeitung bis Ende März und ab Ende August/Anfang September. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik

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