A 92 München - Landshut
|
|
- Dorothea Blau
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterlage 7.2 T A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen 1. Tektur vom Aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Peiker Ltd. Baudirektor 1. Tektur aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k e r Ltd. Baudirektor
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkungen Allgemeines Kostentragung Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Widmung, Umstufung, Einziehung Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Wasserbauliche Maßnahmen Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Gliederung Abkürzungen Verzeichnis Straßen, Wege Zufahrten Bauwerke und Anlagen Entwässerung Leitungen Landschaftspflegerische Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3 1. Vorbemerkungen 1.0. Allgemeines Das Bauwerksverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Verkehrsanlage, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen Kostentragung Die Bundesrepublik - trägt die Kosten für die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen, soweit im Bauwerksverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist oder sich aus Vertrag oder Gesetz keine Kostentragungspflicht Dritter ergibt. Grundsätzlich werden ersatzweise umzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Träger der Straßenbaulast für die bewirtschaftete Rastanlage Isartal ist die Bundesrepublik ( 5 Abs. 1 i.v. mit 3 Abs. 1 FStrG) Widmung, Umstufung, Einziehung Die im Bauwerksverzeichnis im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG sowie Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft mit der Maßgabe, dass die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG Art. 7 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG)
4 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG Art. 8 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6a FStrG bzw. Art. 6 Abs. 7, Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere, ebenfalls dem BayStrWG unterfallende Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam 1.4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die Bundesrepublik sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. Bestehende Einfriedungen werden, soweit erforderlich, versetzt oder entschädigt 1.6. Wasserbauliche Maßnahmen Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in Gewässer oder in den Boden bedarf der Erlaubnis gemäß 8 WHG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Versorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Stra
5 ßenbaumaßnahmen des Bundes (Verkehrsblatt 1988, S. 80 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen der Straßenbauverwaltung und den Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen im Sinne der 15 und 44 BNatSchG und sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt sowie im Textteil des landschaftspflegerischen Begleitplanes mit identischer Nummerierung beschrieben. S Schutzmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme A Flächen für Ausgleichsmaßnahmen E Flächen für Ersatzmaßnahmen CEF Flächen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, Folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichsmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik () das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichsziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonderen Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum des Bundes über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.b. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert Gliederung Das Bauwerksverzeichnis ist wie folgt gegliedert: 1. Straßen, Wege, Zufahrten 2. Bauwerke und Anlagen 3. Entwässerung 4. Leitungen 5. Landschaftspflegerische Schutz- Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen - 5 -
6 2. Abkürzungen Anl. Anlage Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße Autobahn Bundesautobahn BayNatSchG Bayer. Naturschutzgesetz (BayRS U) BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayRS 91-1-I) BayWG Bayer. Wassergesetz (BayRS I) BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz (BGBl 1990 I 880) Br.Kl. Brückenklasse BW Bauwerk BWV Bauwerksverzeichnis db(a) Dezibel (A-bewertet) DN Nenndurchmesser ERS Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (Ausgabe 2011) FStrG Bundesfernstraßengesetz (BGBl 1994 I 854) FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (BGBl 1975 I 2985) Fl.Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser HW Hochwasser i. d. F. in der Fassung kv Kilovolt Kr. Wi. Kreuzungswinkel Kr Kreisstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12) Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite ü. NN über Normalnull ÖFW öffentlicher Feld- und Waldweg PLF Planfeststellung RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (Ausgabe 2008) RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS-Ew Teil: Entwässerung (Ausgabe 2005) - RAS-Q Teil: Querschnitte - RAS-K-1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte - RAS-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte - RAS-LP 2 Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 2 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (Ausgabe 1993) - RAS-LP 4 Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (Ausgabe 2005) RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau (Ausgabe 2005) St Staatsstraße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (MABl 1976, 441) TKG Telekommunikationsgesetz - 6 -
7 3. Verzeichnis Bauwerksverzeichnis A 92 München - Landshut 3.1. Straßen, Wege Zufahrten Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal a) An der A 92 wird bei Strecken-km 39,5 gemäß den vorliegenden Planunterlagen die neue bewirtschaftete einseitige Rastanlage Isartal gebaut. Die Rastanlage erhält: Pkw-Stellplätze (davon 4 behindertengerecht) 5 Bus-Stellplätze 7 Stellplätze für Pkw mit Anhänger Lkw-Stellplätze 100 m Längsparkstreifen für Großraum- bzw. Schwertransporte Über unterschiedliche Fahrgassen werden die Stellplätze erschlossen. Die Breite der Stellplätze beträgt: Pkw 2,50 m bzw.3,50 m bei Behindertenstellplatz Bus 3,00 m bis 5,50 m (Sägezahnaufstellung) Pkw mit Anhänger 3,50 m Lkw 3,50 m Schwertransportfahrzeuge 4,50 5,00 m Die Anordnung und die Abmessungen der Parkplätze sowie Zufahrten erfolgt nach den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS). Das Oberflächenwasser der Stellflächen für Lkw, Bus, Pkw und Schwertransportfahrzeuge, der Fußgängerflächen sowie der zugeordneten Fahrgassen wird über Mulden versickert (lfd. Nr. 3.1). Die Verkehrsanlage ist Bestandteil der Autobahn A 92 ( 1, Abs. 4 FStrG). Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt gemäß 3 Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik, - 7 -
8 Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Verzögerungsstreifen aus Richtung Deggendorf 1.3 Beschleunigungsstreifen In Richtung München 1.4 Verzögerungsstreifen aus Richtung München Für die Ausfahrt von der Autobahn A 92 aus Richtung Deggendorf in die TR-Anlage wird nördlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Verzögerungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Der Verzögerungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Für die Einfahrt in die Autobahn A 92 aus der TR- Anlage in Richtung München wird nördlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Beschleunigungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Der Beschleunigungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Für die Ausfahrt von der Autobahn 92 aus Richtung München in die Überführungsrampe (lfd. Nr. 1.6) wird südlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Verzögerungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Der Verzögerungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik
9 Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Beschleunigungsstreifen In Richtung Deggendorf Für die Einfahrt aus der Überführungsrampe (lfd. Nr. 1.9) in die Autobahn A 92 in Richtung Deggendorf wird südlich der A 92 zwischen Autobahn-km und ein 250 m langer Beschleunigungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m 1.6 Überführungsrampe Der Beschleunigungsstreifen wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Zur Erschließung der einseitigen Anlage in Richtung Deggendorf wird über die Autobahn eine Überführungsrampe errichtet, die mit einem Überführungsbauwerk (lfd. Nr. 2.4) über die Autobahn A 92 geleitet wird. Die Überführungsrampe wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 1.7 Kreisverkehr Vor der Zufahrt in die geplante Rastanlage wird ein Kreisverkehr errichtet.. Der Kreisverkehr wird Teil der Autobahn A 92. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die Bundesrepublik
10 Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung ÖFW a) und b) Gemeinde Langenpreising Der bestehende ÖFW Fl. Nr wird von der neuen Anlage überbaut. Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung wird er um die Rastanlage herum verlegt. Vom bestehenden Weg Fl. Nr im Nordosten bis zur Zufahrt zum Kreisverkehr: Anbindung an die TR- Anlage Baulänge: Fahrbahnbreite: Bankette: Befestigung: rd. 530 m 4,0 3,00 m 2 x 1,0 1,25 m Asphaltdecke Von der Zufahrt zum Kreisverkehr Anbindung an die TR-Anlage bis zum Anschluss an den bestehenden Weg im Südwesten: Baulänge: Fahrbahnbreite: Bankette: Befestigung: rd. 680 m 3,5 3,0 m 2 x 0,5 m wassergebundene Decke Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 1.9 Wirtschaftsweg Zur rückwärtigen Erschließung der Rastanlage wird von dem verlegten Wirtschaftsweg Fl. Nr (lfd. Nr. 1.8) eine Zufahrt zu dem Kreisverkehr (lfd. Nr. 1.7) der Rastanlage errichtet. Baulänge: rd. 20 m Fahrbahnbreite: 4,0 4,5 m Bankette: 2 x 0,5 m Die Zufahrt zum Kreisverkehr wird mit einem Rolltor versehen. Der neue Wirtschaftsweg ist eine Privatstraße der Bundesrepublik () Die Kosten trägt die Bundesrepublik
11 3.2. Bauwerke und Anlagen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Beleuchtungsanlage c) d) Bundesrepublik 2.2 Lärmschutzwall a) Für die Pkw- und Lkw-Parkflächen werden Beleuchtungsanlagen errichtet. Die Stromversorgung erfolgt über neu zu verlegende Stromleitungen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Zum Schutz der LKW-Fahrer wird zwischen der A 92 und der TR-Anlage ein LS-Wall mit einer Länge von rd m und einer Höhe von ca. 3,0 3,50 m über Gradiente errichtet Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 2.3 BW 35/1 Unterführung Wildwechsel 2.4 BW 35/2 Überführung der Rampe a) und b) Bundesrepublik a) Im Zuge des Anbaus des Beschleunigungsstreifens in Richtung München (lfd. Nr. 1.3) wird die bestehende Unterführung des Wildwechsels bei Autobahn-km um 2 m verbreitert. Abmessungen: Lichte Weite: 3,50 m Lichte Höhe: 2,50 m Breite: 31,50 m Kreuzungswinkel: 100 gon. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Die neu zu errichtende Rampe (lfd. Nr. 1.6) wird mit einem Bauwerk bei Autobahn-km über die A 92 geführt. Abmessungen: Lichte Weite: 50,50 86,55 m Lichte Höhe: 4,70 m Breite: 11,60 m Kreuzungswinkel: gon. Die Rampe ist Bestandteil der Autobahn A 92 ( 1, Abs. 4 FStrG). Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt gemäß 3 Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik, Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 2.5 Durchlass a) und b) Bundesrepublik Der bestehende Durchlass unter der A 92 durch (km ) wird auf beiden Seiten der Nordostseite der Autobahn bis zur neuen Böschungskante verlängert. Die Kosten trägt die Bundesrepublik
12 3.3. Entwässerung Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Entwässerung im Bereich der Fahrgassen und Stellplätze a) Das Niederschlagswasser, das in den Parkbereichen und den angrenzenden Fahrgassen anfällt, wird über Mulden versickert. Die Bemessungen sind der Unterlage 13 zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik
13 3.4. Leitungen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Niederspannungskabel a) und b) EVU Langenpreising Bei km kreuzt ein Niederspannungskabel das Baufeld. Es wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 4.2 Fernmeldeleitung 4.3 Fernmeldeleitung 4.4 Fernmeldefreileitung a) und b) Vodafone Kabel GmbH a) und b) Deutsche Telekom GmbH a) und b) Deutsche Telekom GmbH Die Fernmeldeleitung wird im Nordwesten der TR- Anlage sowie südlich entlang der A92 überbaut. Es wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Fernmeldeleitung wird im Nordwesten der TRüberbaut. Es wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Fernmeldefreileitung wird südlich entlang der A92 überbaut von der Maßnahme berührt. Sie wird soweit notwendig als Kabel neu verlegt 4.5 Fernmeldekabel a) und b) Bundesrepublik Bundesstraßenbauverwaltung Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst
14 4.6 Fernmeldekabel a) und b) M-Net Telekommunikations GmbH Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.7 Fernmeldekabel a) und b) Netcon AG Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.8 Fernmeldekabel a) und b) CCNST Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.9 Fernmeldekabel a) und b) Vodafone Kabel GmbH Das Fernmeldekabel wird von der TR-Anlage überbaut und von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.10 Lichtwellenleiter a) und b) COLT Technology Services Der Lichtwellenleiter wird von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Er wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst 4.11 Pipeline a) und b) TAL-Oil GmbH Die Ölpipeline wird von der geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14) gekreuzt. Nach Angaben des Betreibers kann eine Querung mit einem Rohr kleiner DN 300 und einem Schutzabstand von mehr als 30 cm ohne besondere Genehmigung erfolgen Mittelspannungskabel a) und b) Bayernwerk AG Eventuell anfallende Kosten regeln sich nach den gesetzlichen bzw. Das Mittelspannungskabel verläuft entlang der neu geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14). Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten
15 4.13 Mittelspannungskabel 4.14 Abwasserdruckleitung (neu) 4.15 Wasserleitung (neu) a) und b) Stadtwerke Erding a) und b) Bundesrepublik Bundesstraßenbauverwaltung a) und b) Bundesrepublik Bundesstraßenbauverwaltung angepasst Das Mittelspannungskabel verläuft entlang der neu geplanten Abwasserdruckleitung (Bauwerksnummer 4.14). Es wird soweit notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst Zur Erschließung der Tank- und Rastanlage wird mittels Spülbohrverfahren eine neue, rd m lange Abwasserdruckleitung Innendurchmesser DN = 90 errichtet, die im Bereich Niederlern an die bestehende Kanalisation des AZV Erdinger Moos anbindet. Zur Erschließung der Tank- und Rastanlage wird eine neue, rd. 890 m lange Wasserleitung DN = 90 errichtet, die an das bestehende Versorgungsnetz des Wasserwerks Berglern anbindet
16 3.5. Landschaftspflegerische Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Allgemeine Schutz maßnahmen Allgemeine Schutzmaßnahmen b) - Oberboden wird sachgerecht in Mieten gelagert. Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grundwasserbelastungen gemäß ELA 1 RAS-LP2 werden berücksichtigt S 1 Schutz von direkt angrenzenden naturnahen Gehölzbeständen Feldhecken b) - Für die Baumaßnahmen wird eine Umweltbaubegleitung durchgeführt Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Das Baufeld wird zum Schutz angrenzender Biotopflächen mit ökologisch wertvollen Beständen begrenzt. Wegfall bzw. Begrenzung der Arbeitsstreifen in diesen Bereichen und Errichtung von Bauzäunen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung. Die Gehölzbestände werden während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung gemäß DIN und RAS-LP4 geschützt. S 2 Schutz von Tierarten des FFH-Gebiets Isarauen von Unterföhring bis Landshut vor weitreichender Lichtemission b) - Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Verwendung von Natriumdampfleuchten (oder in Bezug auf den Artenschutz vergleichbare Leuchten) mit optimierter Einstellung des Leuchtkegels der Lampen, um ein Abstrahlen zur Seite oder nach Oben zu verhindern. Verwendung von Lampen mit geschlossenem Gehäuse. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. 1 ELA: Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau Ausgabe
17 S 3 Schutz von Lebensstätten beim Roden und Freiräumen des Baufeldes b) - Die Fällung oder der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Feldgehölzen oder - gebüschen erfolgt nur außerhalb der in 39 (5) BNatSchG definierten Schutzzeit vom 1. März bis 30. September sowie nach Angaben der Umweltbaubegleitung vor Ort. Die Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft (außerhalb der Gehölzbestände) erfolgt im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar zum Schutz bodenbrütender Vogelarten. Abweichend davon darf die Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft nur durchgeführt werden, wenn aufgrund einer vorhergehenden naturschutzfachlichen Überprüfung in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde gewährleistet ist, dass keine besetzten Nester bodenbrütender Vogelarten zerstört sowie keine Eier und Jungvögel vernichtet werden. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik
18 Bauwerksverzeichnis A 92 (Ost) München - Salzburg, Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung G 1 G 2 G 3 G 4 G 5 Gestaltung und Eingrünung der Tank- und Rastanlage Landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der Verschnittflächen durch Anlage einer Streuobstwiese Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauwerks Anlage von Trennelementen () () () () () Die Tank- und Rastanlage wird wird durch niedrige Aufschüttungen, Grasbänder, Ansaaten, Strauch- und Baumpflanzungen begrünt und gestaltet. Die erhöhten Pflanzflächen für Einzelbäume in den Entwässerungsmulden zwischen den PKW-Parkreihen werden durch Betonmauern mit Sitzelementen gefasst. Die Einbindung in die Landschaft erfolgt durch Ansaaten, Heckenpflanzungen und Baumgruppen. Für die Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Die landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls erfolgt durch blütenreiche Ansaaten, Baum- und Strauchpflanzungen. Für die Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Die Gestaltung der Verschnittflächen erfolgt nach landschaftsästhetischen und landschaftsökologischen Kriterien durch Anlage einer Streuobstwiese und durch Anlage von extensivem Grünland durch Ansaat mit geeigneten Samenmischungen. Zur besseren Eingrünung werden die Straßenböschungen mit Gebüsche und Gehölzgruppen gepflanzt. Für die Gehölzpflanzungen auf den Straßenböschungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauwerks durch Anlage einer Baumreihe, Strauchpflanzungen und Ansaaten. Für die Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Zwischen den südlichen Pkw-Parkständen und der Fahrspur zur Ausfahrt auf die A 92 in Richtung München, werden räumlich wirksame Trennelemente errichtet. Dies schafft für die Besucher, die die Pkw- Parkstände nutzten eine räumliche Trennung zwischen ankommenden/parkenden Fahrzeugen und
19 G 6 Heckenpflanzungen im Norden der Anlage () Fahrzeugen, die die Tank- und Rastanlage gerade verlassen. Die vom Bauvorhaben betroffene Feldhecke ist bereits ein Ausgleich für die in der Vergangenheit vorgenommene Flurbereinigung. Die Feldhecke wird nördlich der geplanten Tank- und Rastanlage, auf einer ca. 10 m breiten Fläche im Randbereich der geplanten Anlage wieder hergestellt
20 Bauwerksverzeichnis A 92 (Ost) München - Salzburg, Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Lfd. Nr. A/E 1 A 2/ CEF Bezeichnung Optimierung und Sicherung des Lebensraumkomplexes von extensiv genutzten artenreichen Feuchtwiesen- Hochstauden- fluren- Komplexen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger () () Regelung Schaffung eines extensiv genutzten und artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Komplexes mit eingestreuten Einzelbäumen und Feuchtgebüschen, in Anschluss an bestehende Feuchtlebensräume. Durchführung von Neophytenbekämpfung durch abschnittsweise Mahd und Oberbodenabtrag der nitrophilen Krautfluren. Rodung der aufkommenden Gehölze und abschnittsweise Mahd der bestehenden Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren. Pflege der Flächen mit Oberbodenabtrag durch einbis zweimalige Mahd pro Jahr je nach Wüchsigkeit. Pflege der seggen- und binsenreichen Bestände durch abschnittsweise, einschürige Mahd. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik. Vorgezogene Lebensraumoptimierung für die Feldlerche zur Sicherung der lokalen Brutpopulation. Anlage von Blühstreifen mit angrenzender Schwarzbrache. Ansaat mit autochthonem oder regionalem Saatgut, wenn möglich. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Mahd der Blühstreifen je nach Aufwuchs nicht vor Ende Mai. Regelmäßige Bodenbearbeitung bis Ende März und ab Ende August/Anfang September. Die Lage der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U T zu entnehmen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik
Planänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing
Planänderungsverfahren ( Deckblattverfahren ) zum Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing DN 1200, MOP 100 bar Gemeinde Moosinning Gemeinde Markt Isen
MehrK 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot
K 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot Das Straßenbauamt des Landkreises, die Stadt Leutkirch und die Gemeinde Kißlegg haben am 8. April 2013 bei
MehrWasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober
MehrLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz - Planfeststellungsbehörde -
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz - Planfeststellungsbehörde - Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von
MehrFür das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Richelstraße 3 80634 München Bearbeitung: Sb 1 Telefon: +49 (711) 22816-0 Telefax:
MehrA 33, Bauabschnitte 6 und 7.1. Bericht zum Baufortschritt Parlamentarier-Treffen des A 33-Aktionsbündnisses
A 33, Bauabschnitte 6 und 7.1 Bericht zum Baufortschritt Parlamentarier-Treffen des A 33-Aktionsbündnisses 1 Baufortschritt A 33 Halle, 30. September 2014 A33, Bauabschnitt 6 AS BI/Brackwede AS Halle/Steinhagen
MehrErläuterungsbericht. Planfeststellung
Autobahndirektion Nordbayern Unterlage 1 T Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg 6-streifiger Ausbau Abschnitt: nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis AK Fürth
MehrA 20 von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 6: AS bei Bremervörde bis AS bei Elm. AKU-001 Kartierungsergebnisse, Kompensationskonzept A61532_LP-001
Seite 1 von 5 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade Projekt: Abschnitt: Ergebnisprotokoll: Thema, Ziel Aktenkennzeichnung PMS (Projekt-Management-System) Abstimmungsgespräch
MehrInhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis
MehrErklärung zu geschützten Gehölzen
Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter
MehrSchulwesen. Landesentwicklung und Umweltfragen. 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984
1 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984 Planunterlagen und mit den Rbteintragungen und Auflagen dieses Beschlusses festgestellt. \. 2. Der Bunde~re~ublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung
MehrAktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baumschutz in Hamburg: Green vs. Capital Freitag, 30. Oktober 2009 1 Einleitung Kein
MehrStraßenbahnanbindung Frankfurter Bogen
1 Straßenbahnanbindung Frankfurter Bogen Thomas Dorscheid, VGF 25. September 2007 Verkehrsausschuss, Frankfurt am Main 2 Streckenverlauf 3 Daten Länge: rd. 3500m Haltestellen: 9 Straßenbahn, 6 Bus Kosten:
MehrRegierung von Oberbayern
Aktenzeichen: 32-4354.1-A 94-6 Regierung von Oberbayern Planfeststellungsbeschluss A 94 München - Pocking Abschnitt Pastetten - Dorfen Neubau von km 16+980 bis km 34+423 München, 3. Dezember 2009 - 2 -
MehrGewerbefläche***TOP-Lage***VARIABEL- NUTZBAR*Büro*Sanitär*Dach-Werbeanlage***
Seite 1 von 5 Gewerbefläche***TOP-Lage***VARIABEL- NUTZBAR*Büro*Sanitär*Dach-Werbeanlage*** http://www.immobilienscout24.de/70409184 Scout-ID: 70409184 Adresse Münchberger Str. 77 95233 Helmbrechts, Hof
MehrGemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
MehrDie U12 kommt! Stadtbahnlinie U12 Wallgraben Dürrlewang Newsletter 01, März 2013. Newsletter 01
Die U12 kommt! Stadtbahnlinie U12 Wallgraben Dürrlewang Newsletter 01, März 2013 Newsletter 01 Umbaumaßnahme an der Bestandsstrecke Linie U3 / U8 / U12 Zeitraum April Juli 2013 Zwischen dem 02.04. und
MehrVereinbarung. zwischen. der Gemeinde. und dem Eigentümer Land Baden-Württemberg (vertreten durch ForstBW) betr. die Grundstücke Gemarkung... Flur..
Anlage 8 Mustervereinbarung Gemeinde und Land Vereinbarung zwischen der Gemeinde.. und dem Eigentümer Land Baden-Württemberg (vertreten durch ForstBW) betr. die Grundstücke Gemarkung... Flur.. Flurst.
MehrAlternative A Verbindung A14 und A1 mit nördlicher Umfahrung Lauteracher Ried
Alternativen im Straßennetz Arbeitspaket 3 Aufgabe T R T Untertunnelung L 202 zwischen City-Tunnel und Rheinquerung Ausbau L 203 zwischen Hard und Lustenau Aufgabe des Arbeitspaketes 3 ist es, Alternativen
MehrFREISTAAT BAYERN Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten
FREISTAAT BAYERN Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten A8/West Ulm Augsburg München 6-streifiger Ausbau bei Burgau Bau-km 17+540 bis Bau-km 28+700 Planfeststellung vom 11.08.2003 Tektur vom
MehrPRESSESEMINAR DES DEUTSCHEN VERKEHRSSICHERHEITSRATES KEIN PLATZ FÜR KREUZE
PRESSESEMINAR DES DEUTSCHEN VERKEHRSSICHERHEITSRATES KEIN PLATZ FÜR KREUZE Kreisverkehre als sichere Alternative? Verkehrssichere Knotenpunkte an Landstraßen Fachgebiet Straßenwesen und Vermessung Landstraße
MehrTrasse Mitte-Nord. a) Bahnhofstraße/St.-Guido-Straße Optimierung Grünfläche
Trasse Mitte-Nord a) Bahnhofstraße/St.-Guido-Straße Optimierung Grünfläche Die Grünfläche zwischen der Fahrbahn und dem Radweg (auf Höhe der Villa Ecarius) erhöht das Risiko für Radfahrer in der Einmündung
MehrAusgewählte Referenzobjekte für Verkehrsanlagen 1-5 ÖPNV- Anlagen / Ruhender Verkehr 6-7
Seite 1 von 9 B172, Ortsumgehung Pirna, 1. Bauabschnitt 4-streifiger Neubau mit plangleichen Knoten Baulänge 1,6 km 56 HOAI Lph. 3-7 1999 2001 1.800.000 B172, Ortsumgehung Pirna, 2. Bauabschnitt/ B172a
MehrBewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000
Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg im Rahmen von Natura 2000 Natura 2000 - was ist das? Europaweites Netz von Schutzgebieten Schutz von bestimmten Lebensräumen und Arten und damit Schutz
MehrDie Praxis der Beteiligungs- und Klagerechte im Umweltschutz 2010. Aktuelle Rechtslage, Klagen und Herausforderungen in Sachsen
Die Praxis der Beteiligungs- und Klagerechte im Umweltschutz 2010 Workshop in Berlin 26.-27. Februar 2010 Aktuelle Rechtslage, Klagen und Herausforderungen in Sachsen Joachim Schruth NABU LV Sachsen Anerkannte
MehrKreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz
des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt- Amt 61 - KRS-Nr. 5.10 Kurzbezeichnung VO über das Landschaftsschutzgebiet Hamberger Moor (Nr. OHZ 11) Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Deggendorf (Kostensatzung) Vom 05.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Deggendorf (Kostensatzung) Vom 05. November 2001 Die Stadt Deggendorf erlässt aufgrund von Art. 20
MehrBundesfernstraßen in Hamburg Ausbau der A 7 leistungsfähig innovativ - umfeldverträglich
Bundesfernstraßen in Hamburg Ausbau der A 7 leistungsfähig innovativ - umfeldverträglich 1 Bundesfernstraßen in Hamburg Ausbau der A 7 Gliederung Akteure in der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen
MehrAutobahnzubringer Obfelden/Ottenbach
Kanton Zürich Baudirektion Informationsveranstaltung vom Dienstag, 21. Oktober 2014 1 Thomas Maag stv. Leiter Kommunikation Baudirektion Kanton Zürich 2 Was wir für Sie vorbereitet haben Einführung durch
MehrProjekthandbuch 1 (PHB 1)
Projekthandbuch 1 (PHB 1) Seite 1 Projektname: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1913 Rümannstraße (südlich), Isoldenstraße (westlich), (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 349 und Nr. 305) Rümann- / Isoldenstraße
MehrWas geben Kommunen für Mobilität aus Das Beispiel Stuttgart
Was geben Kommunen für Mobilität aus Das Beispiel Stuttgart ADAC-Fachveranstaltung Erhaltung und Finanzierung kommunaler Straßen Dipl.-Wi.-Ing. Stefan Tritschler Was geben Kommunen für Mobilität aus? Durch
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrMobilität auf Abwegen. Gesamtverkehrskonzepte für den Landkreis Ebersberg auf dem Prüfstand
Mobilität auf Abwegen Gesamtverkehrskonzepte für den Landkreis Ebersberg auf dem Prüfstand - Kurzversion - Verkehrsbelastung der Autobahnen in Südostbayern Landtagsbeschluss vom 09.07.2003 zu einem Dringlichkeitsantrag
MehrBreitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg Ausbau der Breitbandtrassen Empfehlungen für die Verlegung von Leerrohren Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum Breitbandausbau im Ländlichen
MehrHerzlich Willkommen zur Vorstellung des Konzeptes Biogasanlage ehemalige Sandkuhle. 11. Februar 2010 Sportheim Walle
Herzlich Willkommen zur Vorstellung des Konzeptes 11. Februar 2010 Sportheim Walle 1 Konzept Inhalt: Grundsätzliche konzeptionelle Änderungen Die Situation an der Sandkuhle Walle Karten des Geländes Sandkuhle
MehrMainzer Ring. Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd
Mainzer Ring Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd Gemeinsame Sitzung - des Park- und Verkehrsausschusses, - des Ausschusses für Umwelt,
MehrDie Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen
MehrKreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz
des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.05 Kurzbezeichnung VO über das Landschaftsschutzgebiet Schmidt s Kiefern und Heidhof (Nr. OHZ 5) Verordnung über
MehrKreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz
des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.7 Kurzbezeichnung VO über das Landschaftsschutzgebiet Butendieker Gehölz (Nr. OHZ 8) Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
MehrSupermarkt-/Discounterfläche in Helmbrechts provisionsfrei direkt vom Eigentümer mieten
Supermarkt-/Discounterfläche in Helmbrechts provisionsfrei direkt vom Eigentümer mieten Gunterstr. 6-8, 95233 Helmbrechts Eckdaten Bundesland: Landkreis: Ort: Bayern Hof Helmbrechts Grundstücksfläche:
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang
MehrStraßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz SächsStrG)
Straßengesetz Seite 1 von 41 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz SächsStrG) Vom 21. Januar 1993 Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 Der Sächsische Landtag hat am 17.
MehrInkrafttreten: 01. April 2013
StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)
MehrAusbau der B258 (Monschauer Straße) zwischen AS Lichtenbusch und Relais Königsberg
Ausbau der B258 (Monschauer Straße) zwischen AS Lichtenbusch und Relais Königsberg Stand: 07.05.2015 Inhalt Übersicht über den Planungsbereich und die Maßnahme Verkehrsstärken Planungsabschnitte Übersichtsplan
MehrSatzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Chieming vom 12.
Gemeinde Chieming 11 028 11/1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Chieming vom 12. Dezember 2001 - Kostensatzung - (Chieminger Nachrichten
MehrBürgerinformationsveranstaltung 15. Dezember 2011. Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen. Planfeststellungsverfahren Rees Haldern. Herzlich willkommen!
Bürgerinformationsveranstaltung 15. Dezember 2011 Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen Planfeststellungsverfahren Rees Haldern Herzlich willkommen! Begrüßung Christoph Gerwers Bürgermeister der Stadt Rees
MehrFür die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrLeitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Immer wieder werden Schrottfahrzeuge, Fahrzeugwracks, betriebsunfähige Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Zulassung verbotswidrig
MehrOrtsumgehung Plattling Ost
Aktenzeichen: 32-4354.31-7/St 2124 Regierung von Niederbayern Planfeststellungsbeschluss Staatsstraße 2124 Eichendorf Plattling Deggendorf Ortsumgehung Plattling Ost Str.-km 44,260 bis Str.-km 47,980 Bau-km
MehrErneuerung Strandweg Wollerau
Abteilung Tiefbau/Umwelt Mathé Ronner, USB An der Gemeindeabstimmung vom 25. November 2012 wurde die Sanierung des Strandweges mit 1085 Ja zu 686 Nein angenommen. Räumliche Ausdehnung: 12. September 2013
MehrANREISE VON NORDEN ÜBER MÜNCHEN/GARMISCH-PARTENKIRCHEN
ANREISE VON NORDEN ÜBER MÜNCHEN/GARMISCH-PARTENKIRCHEN Das Hotel Klosterbräu ***** & SPA liegt ca. 1,5 Stunden Fahrzeit südlich von München. Nehmen Sie in München die Autobahn A95 Richtung Garmisch, das
Mehrüber den geschützten Landschaftsbestandteil Südbach in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland
ORL 1 über den geschützten Landschaftsbestandteil Südbach in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland in der Fassung vom 26.10.1989 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geschützter Lanschaftsbestandteil...2 2 Schutzzweck...2
MehrQualitätsmanagement. Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1. Sanierung RHWD XXV. Information der Eigentümer am Dienstag, 07.12.
Regierungspräsidium Karlsruhe Sanierung RHWD XXV RHWD XXV km 0+000 13+050 / Murgdeich km 5+070 4+085 Information der Eigentümer am Dienstag, 07.12.2010 Start Folie 1 Gliederung: Übersicht Steinmauern Ziel:
MehrDonauausbau Straubing - Vilshofen
Donauausbau Straubing - Vilshofen EU-Studie Variantenunabhängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen Stand der wasserwirtschaftlichen Planungen Hochwasserschutz und Grundwassermodellierung
Mehr380-KV_SALZBURGLEITUNG TECHNISCHER BERICHT NK ST. PETER NK TAUERN 110 KV-LEITUNG UW PINZGAU UW SCHWARZACH ABSCHNITT:
380-KV_SALZBURGLEITUNG NK ST. PETER NK TAUERN TECHNISCHER BERICHT 110 KV-LEITUNG UW PINZGAU UW SCHWARZACH ABSCHNITT: 110 KV KABEL MAST NR. 8 380 KV-MAST NR. 385 QUERUNG FUSCHERTAL SALZBURG NETZ GMBH VERFASSER:
Mehr60/6014 Vorlage für: am:
(Bodensee) 60/6014 Vorlage für: am: Az: Hauptausschuss: Datum: 25.11.2014 Finanzausschuss: Drucksache: Bau- u. Umweltausschuss: 9.12.2014 öffentliche Sitzung Kulturausschuss: nichtöffentliche Sitzung Stadtrat:
MehrGesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz)
Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) Vom 14. August 1963 (BGBl I S. 681), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert
MehrRegierung von Oberbayern
Aktenzeichen: 225.5-43543 St 2088-001 Regierung von Oberbayern Planfeststellungsbeschluss St 2088 München/Freimann - Oberföhring Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+890 Str.-km
MehrRehhagstrasse: Strassenentwässerung und Verlegung Schmutzabwasserleitung;
XX Reg. Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Rehhagstrasse: Strassenentwässerung und Verlegung Schmutzabwasserleitung; Ausführungskredite 1. Worum es geht Die Überbauungsordnung Obermatt/Wangenmatt
MehrLinienführung und Haltestellen Öffentlicher Verkehr
Linienführung und Haltestellen Öffentlicher Verkehr Bushaltestelle Max-Bill-latz > Bus 62, 64,75 Tramhaltestelle Bahnhof Oerlikon Ost > Tram 10,14 > Wendeschlaufe (10) Bushaltestelle Max-Frisch-latz/Bahnhof
MehrAnfahrtsskizze MÜNCHEN
ADRESSE: Unidienst GmbH Ludwigstraße 21 / Theresienstraße 6-8 D-80333 München Email: office.muenchen@unidienst.de Internet: www.unidienst.de Erreichbarkeit mit ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN Vom Hauptbahnhof
MehrFachmarktflächen in Glauchau Provisionsfrei direkt vom Eigentümer! Objektadresse: Waldenburger Straße 97. 08371 Glauchau
VERMIETUNGSEXPOSÉ Fachmarktflächen in Glauchau Provisionsfrei direkt vom Eigentümer! Objektadresse: Waldenburger Straße 97. 08371 Glauchau Anbieter: BCP Brack Capital Properties N.V. c/o RT Facility Management
MehrDeutsche Gesellschaft für Agrarrecht Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.v. 68. Agrarrecht-Seminar 30.09.2013-03.10.
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.v. 68. Agrarrecht-Seminar 30.09.2013-03.10.2013 in Goslar Forum: Aktuelle Entwicklungen im landwirtschaftlichen Boden- und
MehrRegelwerke zum Baumschutz
1 Regelwerke zum Baumschutz Fachtagung Baumschutz in Brandenburg Situation und Perspektiven 28.10.2010 Haus der Natur Potsdam 2 Vorstellung Christoph Beckschulte, Dipl. Ing. Landschaftsplanung - Geschäftsführer
MehrSatzung. über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996. 1 Allgemeines
Satzung 6 2 / 1 über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996 1 Allgemeines (1) Die Stadt Attendorn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
MehrN I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011
MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2011) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 24. März 2011 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold,
MehrFlächenpool und Ökokonto
Flächenpool und Ökokonto in Hagen Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde - Information, Hinweise und Tipps Flächenpool und Ökokonto in Hagen - Rechtliche Grundlagen Seit in Kraft treten des Gesetzes zur
MehrGenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;
MehrKernnetz. Handbuch Leistungsbeschreibung. Version 1.0 Ausgabedatum 01.01.201x Ersetzt Version. Vertrag betreffend Kernnetz
Kernnetz Version 1.0 Ausgabedatum 01.01.201x Ersetzt Version Gültig ab 01.01.201x Vertrag Vertrag betreffend Kernnetz Netzprovider Kommunikation Gültig ab 1.1.201x 1/6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...
Mehr2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen
169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung
MehrHeinz Sielmann Stiftung und Industrie-und und Handelskammer Braunschweig
Naturidyll auf dem Firmengelände Wie geht das? - Unternehmerfrühstück in Braunschweig - Vortrag am 26. August 2015 für Heinz Sielmann Stiftung und Industrie-und und Handelskammer Braunschweig Im Rahmen
MehrExposé. Objektbezeichnung: Lüttow Gewerbeimmobilie "Sandbarg" Standortsuche Hallen- und Gewerbeobjekte
Exposé Standortsuche Hallen- und Gewerbeobjekte Objektbezeichnung: Lüttow Gewerbeimmobilie "Sandbarg" Kurzbeschreibung Die Gewerbeimmobilie "Sandbarg" befindet sich am Ostrand der Gemeinde Lüttow, nahe
MehrRäumstationen 2015/2016
X Sped. Bode Rheinfeld-Holstein VEDA VEDA VEDA Sped. Greiwing Carl-Benz-Str. 11-15 48268 Greven Straßenverkehrswacht Dresden Veda SVG-Autohof Feldstr. 2 23858 Reinfeld 04533-70600 VEDA-Autohof Sittensen
MehrGE Global Research Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung Stand April 2012
GE Global Research Freisinger Landstraße 50, 85478 Garching Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von GE Global Research Stand April 2012 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Angelsberger Planungsbüro
MehrAmtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
MehrTagung Langfristige Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Qualitätssicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Leipzig, 05.
Tagung Langfristige Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Qualitätssicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Florian Mayer Bundesamt für Naturschutz Leipzig, 05. Juni 2007 1 Vortragsgliederung
MehrErläuterungsbericht. Planfeststellung. Staatsstraße 2339 Haimhausen - Freising Ausbau der Ortsdurchfahrt Haimhausen
Staatl. Bauamt Freising B A Y E R I S C H E S T A A T S B A U V E R W A L T U N G Unterlage 1 Erläuterungsbericht Planfeststellung Staatsstraße 2339 Haimhausen - Freising Ausbau der Ortsdurchfahrt Haimhausen
MehrUNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE
UNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE Genehmigungsplanung Ausbau der Strohgäubahn PFA 5, Heimerdingen Strecke: Korntal - Heimerdingen Bahn-km: 15+3.30 16.6+12 für Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
MehrHinweis: Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Forstenrieder Park einschließlich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald
Hinweis: Die nachstehende Verordnung ist in der aktuell geltenden Fassung wiedergegeben, die in dieser Form jedoch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die im Amtsblatt veröffentlichte ursprüngliche
MehrDränung und deren Grundsätze
Dränung und deren Grundsätze Grundstücksentwässerung und Ausführung der Dränage Ausführung der Dränage Eine Abdichtung mit Dränung ist bei schwach durchlässigen Böden auszuführen, bei denen mit Stau- oder
MehrStadt Miltenberg Tel.: 09371/404-149, Fax: -101 E-Mail: ordnungsamt@miltenberg.de Engelplatz 69 63897 Miltenberg
STADT MILTENBERG ORDNUNGSAMT Stadt Miltenberg Tel.: 09371/404-149, Fax: -101 Ordnungsamt E-Mail: ordnungsamt@miltenberg.de Engelplatz 69 63897 Miltenberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. 29 Abs.
MehrAmtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 11 53. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
MehrStaatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte
Staatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte Zweck der staatlichen Hilfen Staatliche Finanzhilfen sollen Hilfe zur Selbsthilfe bei akuten Notlagen leisten. Dabei handelt es sich um keine Schadensersatzleistungen.
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2
MehrQUERPLEX GmbH München - Anfahrtsbeschreibung - QUERPLEX GmbH München Gustav-Heinemann-Ring 125 81739 München. Tel. 089/990 148 0 Fax 089/990 148-101
> consult > create > design > communicate > develop > integrate www.querplex.de - Anfahrtsbeschreibung - Tel. 089/990 148 0 Fax 089/990 148-101 Anfahrt mit dem Auto Sie kommen aus Richtung Salzburg oder
MehrBielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter
Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Bielefeld Antrag Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde August-Bebel-Str. 92 Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hedrich 1. Etage / Zimmer 106 Telefon (0521) 51 3017 Telefax
MehrStadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013
Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 03.20.000 INNERES, Einwohnerrat, Einwohnerrat Bericht und Antrag, Sitzung vom 12.04.2013 Huberlistrasse,
MehrInformation über Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Trinkwasser
Information über Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Trinkwasser Eine Planungshilfe für Bauherren und Architekten Gestalten Sie Ihre Anschlusskosten mit: - setzen Sie sich rechzeitig vor Baubeginn mit den Stadtwerken
MehrUmgestaltung der Pfäffiker-/ Winterthurerstrasse
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Umgestaltung der Pfäffiker-/ Winterthurerstrasse Informationsveranstaltung vom 31. März 2015 in Gutenswil 1 Sergio Montero, Projektleiter Tiefbauamt Kanton Zürich
MehrStadt Bismark. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden
Stadt Bismark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden Verfahrensstand vom 15.03.2012 Die vorliegende Dokumentation unterliegt
Mehr7.3.1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) Vom 9.
7.3.1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) Vom 9. April 2010 Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes
MehrKurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld
SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8 Flughafen Leipzig Halle Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld Bodenlärm Bodenlärmabschirmung durch 20 m hohe Stand: 03.11.2009
MehrVerbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München
1 Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München Bericht zur 19. Sitzung des Nachbarschaftsbeirat am 25.02.2013 Hans Peter Göttler, Leiter der Abteilung Verkehr im Bayerischen Staatsministerium
MehrGemeinde Unterlunkhofen
Gemeinde Unterlunkhofen Die Einwohnergemeinde Unterlunkhofen erlässt gestützt auf 0 des Gemeindegesetzes (Gesetz über die Einwohnergemeinden vom 9..78) das nachfolgende Verkehrs-Reglement Inhaltsverzeichnis
Mehr66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:
66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom
MehrDer sanfte Umzug: Großprojekt Europaviertel Frankfurt am Main
Der sanfte Umzug: Großprojekt Europaviertel Frankfurt am Main Erfahrungen mit den artenschutzrechtlichen Umgang mit der streng geschützten Mauereidechse Der sanfte Umzug: Großprojekt Europaviertel Frankfurt
MehrStadt Hameln Rahmenplan Verkehr Beschreibung der Abbildungen 4a bis 4f
Elkartallee 3, 30173 Hannover; Tel: 0511/ 78 52 92-2; Fax: 0511/ 78 52 92-3 E-Mail: post@zacharias-verkehrsplanungen.de Internet: www.zacharias-verkehrsplanungen.de vormals Verkehrsplanungsbüro Hinz Stadt
Mehr11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Vom 10.10.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 19.10.2001
Mehr