Rechtsdogmatik versus effektiver Opferschutz: Defizite im Strafgesetz und im Justizvollzug in Deutschland
|
|
- Babette Gärtner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtsdogmatik versus effektiver Opferschutz: Defizite im Strafgesetz und im Justizvollzug in Deutschland PD Dr. med. Frank Urbaniok & Dipl.-Psych. Edgar Blawatt Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD) Amt für Justizvollzug Kanton Zürich Schweiz
2 Schuld- und Präventionsprinzip Schuldprinzip: Schwere der Tat in der Vergangenheit = Höhe der Sanktion Präventionsprinzip: Höhe des Risikos in der Zukunft = Art der Massnahme Eine moderne Straf- und Justizvollzugspraxis sollte das Präventionsprinzip gleichrangig gewichten!!
3 Moderne Forensische Psychiatrie
4 Moderne Forensische Psychiatrie Prävention von Gewalt- und Sexualstraftaten Risikokalkulationen (Gefährlichkeitseinschätzungen) Deliktpräventive Therapien
5 Fachliche Mythen und Meinungsbilder in der Öffentlichkeit versus some inconvenient truths
6 Jugendkriminalität: Eine Phase, die vorübergeht?
7 Junges Alter: Gegensätzliche prognostische Implikationen Veränderbarkeit Früher Beginn
8 Jugendkriminalität: Kein homogenes Phänomen Risk: (+): Hohes Risiko Schuld (-): Verminderte Schuldfähigkeit/Entwicklungsrückstand Veränderbarkeit (+): Hohe präventive Veränderbarkeit Risiko (+) Veränderbarkeit (+) Schuld (-) Früher Beginn
9 Entwicklungspsychologie: Eltern und soziale Umstände auf der Anklagebank
10 Berufsausbildung: Straftäter / Normalbevölkerung Das Ausbildungsniveau der untersuchten Straftäter ist unauffällig und mit dem in der Allgemeinbevölkerung vergleichbar. Bundesamt für Statistik: 62% der männlichen Bevölkerung hat im Mittel eine abgeschlossene Berufsausbildung (schwankt je nach Jahrgang zwischen 60%-70%)
11 Familienkonstellation während Kindheit und Jugend
12 Viktimisierungserfahrungen Gewalt- und Sexualstraftäter unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Prävalenz von Gewalterfahrungen in der Kindheit. Sexualstraftäter erleben häufiger sexuelle Übergriffe als Gewaltstraftäter
13 Prävalenz von Belastungsfaktoren 37% der Gewalt- und Sexualstraftäter wiesen mind. 1 familiären Belastungsfaktor auf: Sex. Missbrauch, Gewalterfahrung in der Kindheit, Schizophrenie, Suizidalität oder Alkoholmissbrauch in der Primärfamilie 63% wiesen keinen der genannten Belastungsfaktoren auf.
14 Der Krimi-Archetyp
15 Der Kommissar löst jeden Fall
16 Mehr als 90% kommen in jedem Fall wieder raus! Im Jahr 2006: Verurteilungen total Verurteilungen nach StGB Verurteilungen (Gewalt- oder Sexualtat) Haftplätze total: (100%) Belegung (87%) Verwahrte total: 219 (3%) Herausforderung: Was tun wir, dass die 97% mit endlichen Strafen weniger gefährlich rauskommen, als sie hereingekommen sind?
17 Therapie mit Straftätern = Geldverschwendung und Verhätschelung?
18 Paul Gendreau, University of New Brunswick (1996) Lange Haft + 1-6% Bedingt ausgesprochene Strafe & Auflagen % Schutzaufsicht % Kurze Haft +1% Wiedergutmachung +10% Boot-Camps +1% Elektronische Überwachung +3% Durchschnitt + 3-5%
19 Paul Gendreau, University of New Brunswick (1996) Durchschnitt + 3-5% + Therapie - 11% Therapie - 13% Intensivtherapie - 29% Intensiv-Hoch-Risiko - 47%
20 Erfolgreiche Therapie = Heilung des Täters?!
21 Therapieziel: Risikomanagement 70% Rückfallrisiko zu Beginn der Therapie Zwischenstand: 40% Rückfallrisiko 10-15% Rückfallrisiko als Ziel der Therapie
22 Rückfallraten
23 Risikokalkulationen
24 State of the art der Risikobeurteilung
25 State of the art
26 Risikobeurteilung und Diagnosen
27 Keine Diagnose Diagnose Gefährlich Gefährlich & Gesund Gefährlich & Krank Ungefährlich Ungefährlich & Gesund Ungefährlich & Krank
28 Ein methodischer Fehler
29 Rechtspolitische Diskussion Prognose Gefährlich Ungefährli ch Legalbewährung Rückfall 46% 35% 7% 8% Kein Rückfall 54% 65% 93% 92% Carney et al Kozol et al. 1973
30 Der methodische Irrtum Prognose (200 Personen) Gefährlich 70% Individual- Risiko Legalbewährung Rückfall Kein Rückfall Ungefährlich 5% Indiviualrisiko 5 95
31 Unbehandelbarkeit
32 Entlassungen nicht therapierbarer Insassen Jahr Anlassdelikte Vorstrafen Vergewaltigungen, 1 Sexualmord Ersttäter Tötung, mehrfacher Raub Raub, Eigentum etc Mord, Sex. Handlungen etc Vergewaltigung, andere Sexuald. Mord, Vergewaltigung etc Mehrfache sexuelle Handlungen KV, sexuelle Hand., Eigent Vergewaltigung 4 Vergewaltigungen etc versuchte Tötung, Raub, schwere KV etc. 2 Mordversuche, 2x Lebensgefährdung, Raub etc Raub,schwere KV,sex. Nötigung etc. Ersttäter KV., Raub, Erpressung etc. Eigentum, Waffentr. etc.
33 Entlassungen nicht therapierbarer Insassen Jahr Vollzug Rückfall Status 1997 Ablauf 4 Vergewaltigungen Verwahrung 1997 Ablauf 1 x Mord, 1 x v. Mord etc. Verwahrung 1998 Ablauf Sexuelle Handlungen (>10) Suizid 1999 Ablauf Vergewaltigung, Erpressung etc. Verwahrung 2000 Prob. Entl. Mehrfache sexuelle Handlungen Verwahrung 2000 Ablauf Vergewaltigung Verwahrung 2001 Ablauf Nötigungsversuch,????? Ausschaffung 2001 Ablauf Mehr. sex. Hand., mehr. Verg.,etc. Verwahrung 2002 Ablauf KV, Erpressung Verwahrung
34 Bilanz der Zürcher Studie 8 Täter 24 Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten
35 Strafregisterauszüge: Ein trügerisches Mass
36 Kriminelle Vorgeschichte 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 67.7% Vorbestraft 34.6% Alle Einschlägig vorbestraft 2/3 der Täter sind vorbestraft 1/3 der Täter sind mit einem Gewalt- und Sexualdelikt vorbestraft
37 Essentials
38 Essentials 1 Spezifische Therapien können Rückfallquoten senken Ł nicht therapierte Täter = mehr Opfer Gefährlichkeitsbeurteilungen sind die Basis jeder Prävention Ł fehlende Risikobeurteilungen = höhere Risiken Es gibt unbehandelbare Täter Ł langfristige Sicherung hoch gefährlicher + untherapierbarer Täter Es gibt gefährliche jugendliche Straftäter Ł wichtig ist die Gefährlichkeit eines Täters und nicht sein Alter
39 Krank Risiko Veränderbarkeit Ł Entscheidend für Massnahmen: Risiko + Beeinflussbarkeit statt Schuldfähigkeit Die Justiz ist traditionell schuld - und täterorientiert Ł Gleicher Stellenwert der Prävention + Stärkung der Rechte von Opfern Studien anhand von Strafregisterauszügen unterschätzen die Rückfälligkeit Ł Bessere wissenschaftliche Untersuchungen
40 Primat des Schuldprinzips bei erwachsenen Straftätern
41 Primat des Schuldprinzips in Deutschland Unterbringung von Tätern Trennung zwischen krank und gesund Trennung verschiedener Institutionen, z.b.: Sozialtherapie, Strafvollzug, Massregelvollzug Ł Hohe Kosten Ł eklatante Versorgungslücken im Strafvollzug (Böhm 2007: 56% der Sexualstraftäter ohne Behandlung) und der Nachbetreuung, Ł Fehlplatzierungen und Überlastung der Kliniken
42 Zürcher PPD Modell Unterbringung von Tätern Differenzierter Justizvollzug mit breiter therapeutischer Angebotspalette (institutionell und extramural), konsequent deliktpräventiv ausgerichtet, langfristiges Risikomanagement Forensische Klinik nur für psychiatrisch stationär behandlungsbedürftige Täter Durchlässigkeit der Systeme
43 Primat des Schuldprinzips in Deutschland Risikobeurteilungen Keine standardmässige Risikobeurteilung zum Urteilszeitpunkt bei schuldfähigen Tätern (z.b. Bosinski % und 33%) Keine flächendeckende Verfügbarkeit von Risikobeurteilungen im Justizvollzug oder bei Entlassungen aus U-Haft Junge Gewalt- und Sexualstraftäter mit hoher Gefährlichkeit häufig unzureichend untergebracht
44 Zürcher Praxis Risikobeurteilungen Häufige Risikobeurteilung von Gewalt- und Sexualstraftätern zum Urteilszeitpunkt Weitgehend flächendeckende Verfügbarkeit von Risikobeurteilungen im Justizvollzug oder bei Entlassungen aus U- Haft Risikobeurteilungen auch junger Gewalt- und Sexualstraftäter als Entscheidgrundlage für zu treffende Massnahmen
45 Primat des Schuldprinzips bei jugendlichen Straftätern
46 Primat des Schuldprinzips Interventionen Fokussierung auf - vermeintliche -Entwicklungsaspekte und Schuldfähigkeit Schwere Gewalt- und Sexualstraftaten: mehr als 90% nach 105 JGG Vorrang unspezifischer, pädagogischer Massnahmen gegenüber spezifisch deliktorientierten Interventionen Junge Gewalt- und Sexualstraftäter mit hoher Gefährlichkeit häufig unzureichend untergebracht Keine langfristigen ambulanten Nachbetreuungsangebote
47 Primat des Schuldprinzips Risikobeurteilungen Keine standardmässige Risikobeurteilung zum Urteilszeitpunkt auch bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten Keine flächendeckende Verfügbarkeit von Risikobeurteilungen im Justizvollzug oder bei Entlassungen aus der U-Haft
48 Fall 1 5. Jahre: Erhebliche Auffälligkeit ab 14 Jahren: Delinquenzbeginn mit Raub, häufiger Messereinsatz, Sexualdelikt, sehr gewalttätiger (Raub-)Überfall auf ein Pärchen im Park mit ca. 18 Jahren Bis dahin: > 10 Bewährungsstrafen, nun offene Entzugsbehandlung (Cannabis) Rückfall: neue Entzugsbehandlung mit unspezifischen Therapieansätzen Zu keinem Zeitpunkt: deliktorientierte Interventionen oder ein forensisch psychiatrisches Gutachten, aber immer Minderung der Schuldfähigkeit 25. Jahre: 6 schwere Sexualdelikte
49 Fall 2 16 Jahre: als Prostituierter Tötungsdelikt an Freier plus Brandstiftung als Notwehr qualifiziert Vergewaltigung einer 15 Jährigen => unbestimmte Jugendstrafe bis max. 3 J. 9 Monate 17 Jahre: Raub, mit Knüppel auf Kopf des Opfers eingeschlagen => 9 Monate (Ausbildung im Vollzug). 26 Jahre: Fährt junge Radfahrerin mit dem Auto an, schleppt sie in Wald, sexuelle Nötigung, Würgen, Opfer kann fliehen => 4 J. 30 Jahre: Tötung Ehefrau, Tritte, Würgen, Schläge, vergräbt unbekleidete Leiche => Entlassung nach 6 Wochen U-Haft 31 Jahre: (15 Mon. später): Tötung Mitbewohner mit Hammer, Messer, Leiche bleibt 5 Tage in gemeinsamer Wohnung Totschlag in 2 Fällen, 13. Jahre
50 Literatur Allgemein: Urbaniok F (2003): Was sind das für Menschen was können wir tun. Bern: Zytglogge Zürcher Forensik Studie: Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F (2007) Die Zürcher Forensik Studie.
51 Weitere Informationen
Einführung in Prognostik
Einführung in Prognostik PD Dr. med. Frank Urbaniok Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD), Justizvollzug Kanton Zürich, Feldstrasse 42, 8090 Zürich - www.zurichforensic.org Menschliches Verhalten
MehrZürcher Forensik Studie. Zusammenfassung des Abschlussberichts zum Modellversuch: Therapieevaluation und Prädiktorenforschung
Zürcher Forensik Studie Zusammenfassung des Abschlussberichts zum Modellversuch: Therapieevaluation und Prädiktorenforschung 2 Verfasst von: Jérôme Endrass, Frank Urbaniok, Astrid Rosegger Unter Mitwirkung
MehrGefährlichkeitsprognostik und Risikobeurteilung: Stärken und Schwächen unterschiedlicher Methoden
Gefährlichkeitsprognostik und Risikobeurteilung: Stärken und Schwächen unterschiedlicher Methoden Strafen ohne Augenmass Fachtagung Reform im Strafwesen Zürich, 10. September 2015 Prof. Dr. med. Marc Graf
MehrWirksamkeit und Erfolgsfaktoren deliktpräventiver Therapien
Forensische Ambulanz Wiesloch / Psychiatrisches Zentrum Nordbaden 7. November 2013 2. forensisches Nachsorgesymposium Wirksamkeit und Erfolgsfaktoren deliktpräventiver Therapien Dr. Bernd Borchard Forensisch-Psychiatrische
MehrReiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn
Reiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn Täterorientiertes Strafrecht Vorsatz oder fahrlässig? Notwehr oder Nothilfe? Schuld des Täters? Verminderte Schuldfähigkeit ( 21
MehrWarum braucht es eine Jugendforensik?
Jugendforensik aus Sicht von Jugendpsychiatrie und Erwachsenenforensik Angebot für eine Zusammenarbeit 03.11.2011 Marc Graf Forensisch-Psychiatrische Klinik Klaus Schmeck Kinder- und Jugendpsychiatrische
MehrBeratungsstelle im Packhaus als Kompetenzzentrum. Packhaus Kiel
Beratungsstelle im als Kompetenzzentrum Beratungsstelle im Ambulante Therapie von erwachsenen Tätern/Täterinnen sexueller Gewalt > sexueller Kindesmissbrauch > Vergewaltigung > sexuelle Nötigung und Belästigung
MehrDrohungen: Diagnostik, Risikobeurteilung und sinnvolles Intervenieren
Drohungen: Diagnostik, Risikobeurteilung und sinnvolles Intervenieren PD Dr. med. Frank Urbaniok Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD), Justizvollzug Kanton Zürich, Feldstrasse 42, 8090 Zürich - www.zurichforensic.org
MehrRISIKOMANAGEMENT & RISIKOKOMMUNIKATION MIT FOTRES. PD Dr. phil. Jérôme Endrass Psychiatrisch-Psychologischer Dienst, Amt für Justizvollzug Zürich
RISIKOMANAGEMENT & RISIKOKOMMUNIKATION MIT FOTRES PD Dr. phil. Jérôme Endrass Psychiatrisch-Psychologischer Dienst, Amt für Justizvollzug Zürich Fragestellung bei Risikobeurteilungen Wie wahrscheinlich
MehrDEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG
DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Therapie für Täter ist ein Beitrag zum Opferschutz von Heinz-Jürgen Pitzing Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben
MehrRückfallquoten nach Freiheits- und Bewährungsstrafen
Rückfallquoten nach Freiheits- und Bewährungsstrafen Kann die Resozialisierung besser gelingen? Vortrag auf der DBH-Fachtagung Übergangsmanagement vom Strafvollzug zur Nachbetreuung - Praxismodelle aus
MehrDie Mehrzahl der Sexualstraftäter ist nicht psychisch krank
Pressemitteilung Berlin, 25. November 2016 DGPPN Kongress 2016 I 23. bis 26. November I CityCube Berlin Die Mehrzahl der Sexualstraftäter ist nicht psychisch krank Sexualstraftaten lösen in der Bevölkerung
MehrVorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion
Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion PD Dr. iur. Stefan Heimgartner 21.04.16 (Titel der Präsentation), Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, (Autor) Seite 1 Bedingte Entlassung
MehrIntensivbehandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter Behandlungs- und Betreuungsmodell im Kanton Zürich
BPtK-Symposium 17. Oktober 2012 Therapeutische Ausrichtung von Strafvollzug und Sicherungsverwahrung Intensivbehandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter Behandlungs- und Betreuungsmodell im Kanton
MehrBehandlung suchtkranker Straftäter: Entwöhnungsbehandlung oder Maßregelvollzug nach 64 StGB?
1 Behandlung suchtkranker Straftäter: Entwöhnungsbehandlung oder Maßregelvollzug nach 64 StGB? Eine retrospektive Studie 21 23 FVS Kongress Heidelberg 21 Projektgruppe Suchtkatamnese 64 StGB Dr. Hermann
MehrKriminalstatistik 2013
Kanton Basel-Stadt Kriminalstatistik 2013 Kriminalpolizei Basis für die Lagebeurteilung Idealerweise mindestens 5-Jahresvergleich Bis 2008 NISSTA (eigene kant. Statistik, statisch, d.h. ab Ende Jahr fix)
MehrPatientenkarrieren zwischen Allgemeinpsychiatrie und Forensik
59. Gütersloher Fortbildungstage Patientenkarrieren zwischen Allgemeinpsychiatrie und Forensik Hermann Spießl Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Bezirkskrankenhaus Landshut Universität
MehrDie forensische Psychiatrie in Österreich Das System der Intervention
Die forensische Psychiatrie in Österreich Das System der Intervention Was kommt nach den psychiatrischen Anstalten? Bozen, 3.12..2013 Nov-13 H. Kastner 1 Maßnahmenvollzug 1787 Josefinisches Strafgesetzbuch
MehrBegutachtung und Behandlung Forensisch-psychiatrische Station (C2)
Begutachtung und Behandlung Forensisch-psychiatrische Station (C2) Psychiatrie Inhaltsverzeichnis Stabilisieren, behandeln, begutachten 3 Schwerpunkt: Deliktfreies Leben 4 Anmeldung/Eintritt 7 EINLEITUNG
MehrTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII Vorlage erweiteter Führungszeugnisse für Neben- und Ehrenamtliche Vereinbarungen mit freien Trägern Rechtspolitische Hintergründe und
MehrJ. Rüdiger Müller-Isberner Klinik für forensische Psychiatrie D Haina (Kloster) Psychiatrischer Maßregelvollzug in Hessen ( ( 63 StGB)
J. Rüdiger Müller-Isberner Klinik für forensische Psychiatrie D-35114 Haina (Kloster) Psychiatrischer Maßregelvollzug in Hessen ( ( 63 StGB) Haina, 23.10.2007 Wer kommt in den psychiatrischen Maßregelvollzug?
MehrErgebnisse (Brainstorming) der Arbeitsgruppe:
Ergebnisse (Brainstorming) der Arbeitsgruppe: Umgang mit Sexualstraftätern 1. Wie gehen wir mit den neuen Anforderungen und Erwartungen um? Es gibt keine 100% Sicherheit Risiko minimieren mit den dazu
MehrBehandlung im. LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie. Lippstadt Eickelborn. - Informationen für Angehörige
/2014 Behandlung im LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborn - Informationen für Angehörige Rechtliche Grundlagen: Wie kommt man in die Forensik? 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer
MehrVon Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone
Verwahrungsvollzug in der Schweiz: Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des deutschen Bundesverfassungsgerichtshof Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats
MehrKriminalstatistik 2014
Kriminalstatistik 2014 Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Kriminalstatistik 2014 Kriminalpolizei Dr. Hans Ammann, Staatsanwalt, Stv. Chef Kriminalpolizei Basis für die Lagebeurteilung Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung
MehrEntwicklung
S t r a f t a t e n 1993 236 171 +4 540 2,0 112 064 47,5 i n s g e s a m t 1994 244 959 +8 788 3,7 123 262 50,3 1995 250 041 +5 082 2,1 128 819 51,5 1996 259 009 +8 968 3,6 134 556 52,0 1997 266 507 +7
MehrBewegungsfreiheit. Bewegungsfreiheit, rechtliche Verankerung. Bewegungsfreiheit, rechtliche Verankerung. Art. 10 Abs. 2 BV
Juristische Fakultät / Schweizerisches Staatsrecht II / FS03 / Prof. Dr. Markus Schefer Juristische Fakultät / Schweizerisches Staatsrecht II / FS03 / Prof. Dr. Markus Schefer, rechtliche Verankerung Art.
MehrOptimierung der Gefährlichkeitsprognose in der forensischen Psychiatrie durch einen transdisziplinären Ansatz
Optimierung der Gefährlichkeitsprognose in der forensischen Psychiatrie durch einen transdisziplinären Ansatz Fachvortrag zur 3. Bielefelder Fachtagung Insights Blickwinkel der Psychiatrie Andre Aulbur
MehrWeiterbildungsmaster Psychologie Schwerpunkt Forensische Psychologie
Modulhandbuch Schwerpunkt Forensische Psychologie Prüfungsrechtliche und organisatorische Informationen sind der Studien- und Prüfungsordnung für den Master- Studiengang Psychologie in der Version vom
MehrSexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche
Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Tagung Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche vom
MehrForum Justiz und Psychiatrie. Interdisziplinäre Diskussionsrunde zum Thema "Behandelbarkeit, Behandlungsprognose - die Crux im Massnahmenrecht?
Forum Justiz und Psychiatrie Interdisziplinäre Diskussionsrunde zum Thema Lenggstrasse 31, 8032 Zürich Forum Justiz und Psychiatrie Interdisziplinäre Diskussionsrunde zum Thema Im September 2012 fand ein
MehrSexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Definition und Fakten. Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Sexueller Missbrauch in Institutionen Zartbitter e.v. Definition und Fakten Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters Zartbitter: Enders/Wolters 2012 Politische Grundhaltung Politische
Mehr17. Wahlperiode /2326
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2326 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2014 Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsdelikten in Bayern
Mehr23. Februar Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim. Kriminalstatistik
Kriminalstatistik 1 Vergleich (Zahlen des Vorjahres in Klammern) Straftaten gesamt Aufklärungsquote geklärte Straftaten Niedersachsen 582.547 (590.233) 62,91 % (59,37 %) 366.494 (353.936) PD Osnabrück
MehrBT-Drucksache 18/7244. Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 12. Februar 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften BT-Drucksache 18/7244 Stellungnahme
MehrSexuelle und psychische Gewalterfahrungen bei jugendlichen Straftätern
Sexuelle und psychische Gewalterfahrungen bei jugendlichen Straftätern Dr. phil. Marcel Aebi Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Klinik für forensische Psychiatrie E-Mail: marcel.aebi@puk.zh.ch Seite
MehrStraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzrichtungen 174-184 j StGB sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge ungestörte sexuelle Entwicklung
MehrNotwendige und angemessene Hilfen für Mädchen und Jungen, die Opfer sexueller Gewalt wurden: Was Politik und Gesellschaft leisten müssen
HEARING : KINDER UND JUGENDLICHE BERATUNG FÖRDERN, RECHTE STÄRKEN Notwendige und angemessene Hilfen für Mädchen und Jungen, die Opfer sexueller Gewalt wurden: Was Politik und Gesellschaft leisten müssen
MehrMassnahmenfähigkeit aus juristischer Sicht
UPK Basel Interdisziplinäres Kolloquium vom 30. August 2016 Massnahmenfähigkeit aus juristischer Sicht Klaus Feller, Staatsanwalt Massnahmenfähigkeit Medizinische Sicht Der forensisch-psychiatrische Experte
MehrAntrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6164
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/6164 11.11.93 Antrag der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Hans de With, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hans-Joachim Hacker, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckhart
MehrPP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Witten. Kriminalstatistik 2013 Bereich: Stadt Witten. Polizei für Bochum Herne Witten
PP Bochum Direktion Kriminalität Kriminalstatistik 213 Bereich: Polizei für Bochum Herne Witten Polizeipräsidium Bochum Polizeiliche Kriminalstatistik 213 Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität...3 II.
MehrMEDIENKONFERENZ VOM
MEDIENKONFERENZ VOM 24.3.2014 Herr Staatsrat Oskar Freysinger Vorsteher DBS Der Kommandant der Kantonspolizei Christian Varone Herr Staatsrat Oskar Freysinger Vorsteher DBS INHALT GERICHTSPOLIZEI Strategie
MehrJAHRESBERICHT 2011 Statistiken
JAHRESBERICHT 2011 Statistiken UPK Behandlungen UPK Basel nach Kliniken (Anzahl fälle) 1.1 Kinder- und Jugendpsychiatrie 821 Privatklinik* Forensik 171 358 Erwachsenepsychiatrie 7072 * Die Privatklinik
MehrPP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Bochum. Kriminalstatistik 2013 Bereich: Stadt Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten
PP Bochum Direktion Kriminalität Kriminalstatistik 213 Bereich: Polizei für Bochum Herne Witten Polizeipräsidium Bochum Polizeiliche Kriminalstatistik 213 Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität...3 II.
MehrNAP Arbeit mit Angehörigen in der Forensik
NAP Arbeit mit Angehörigen in der Forensik 17.6.2011 Seite 2 Übersicht Was ist Forensik? Wie wird man forensisch-psychiatrischer Patient? Wie ist die Versorgung (stationärer) forensischer Patienten in
MehrTherapieabbruch als Risiko? Von der Vorhersage von Therapieabbrüchen zur Verhinderung erneuter Straftaten
Therapieabbruch als Risiko? Von der Vorhersage von Therapieabbrüchen zur Verhinderung erneuter Straftaten Marcel Guéridon Kriminologischer Dienst im Bildungsinstitut des nds. Justizvollzuges NordKrim 2014
MehrPrognostik bei Häuslicher Gewalt
Prognostik bei Häuslicher Gewalt Dr. Astrid Rossegger Prof. Dr. Jérôme Endrass Häusliche Gewalt - Defintion Enge Definition: wife assault Gewalt in einer aktuellen oder aufgelösten Partnerschaft Mann gegenüber
MehrCopyright: Michaela Huber. Trauma und Schuld. Michaela Huber
1 Trauma und Schuld Michaela Huber www.michaela-huber.com 2 Themen 3 Als Straftäter wird man nicht geboren. Was macht einen Menschen zum Gewalttäter? Gewalt-Karrieren von Jungen und Mädchen Was ist Schuld?
MehrPP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Witten. Kriminalstatistik 2014 Bereich: Stadt Witten. Polizei für Bochum Herne Witten
PP Bochum Direktion Kriminalität Kriminalstatistik 214 Bereich: Polizei für Bochum Herne Witten Polizeipräsidium Bochum Polizeiliche Kriminalstatistik 214 Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität... 3
MehrJUGENDARREST. Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen
Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen Jugendarrest Feiheitsentzug kurzfristig erzieherischer Charakter Warnschuss/ Denkzettel Normierung 13 I, II u. 16 I-IV Jugendgerichtsgesetz (JGG) 90 JGG Verordnung
MehrAngebote von refugio stuttgart e.v.
Angebote von refugio stuttgart e.v. Der Verein refugio stuttgart e.v. hat es sich zum Ziel gesetzt, extrem traumatisierten Menschen, Folter- und Vergewaltigungsopfern, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen
MehrDifferenzierte Massnahmenempfehlung
Differenzierte Massnahmenempfehlung Dr. med. Steffen Lau Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Sanktionensystem Strafen Geldstrafe Busse Gemeinnützige Arbeit Freiheitsstrafe Bedingt Unbedingt Probezeit
MehrJugenddelinquenz zwischen Fakten und Mythen
Dr. Stefan Kersting Mettmann, 24. Februar 2010 Gliederung 1. Kriminalitäts- Wirklichkeiten 2. Dimensionen der Jugendkriminalität 3. Ursachen der Jugenddelinquenz 4. Thesen 5. Diskussion 2 Einleitung Die
MehrGewaltdelinquenz junger Menschen Strategien der Prävention und institutionenübergreifenden Kooperation
Gewaltdelinquenz junger Menschen Strategien der Prävention und institutionenübergreifenden Kooperation Dr. Diana Willems und Dipl.-Pol. Bernd Holthusen Überblick Phänomenologie der Jugenddelinquenz Gewaltdelikte
MehrDer Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen Qualitätsstandard: Grundsätze für Lockerungsentscheidungen in Maßregelvollzugseinrichtungen (Forensische Fachabteilungen / Forensische Fachkliniken) Stand: 17.10.2013 (Forensische Fachabteilungen/Forensische
Mehr- Informationen für Angehörige
Behandlung im LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborn - Informationen für Angehörige Rechtliche Grundlagen: Wie kommt man in die Forensik? 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer
MehrPatientenzahlen BRD ab 1992
Forensik - Daten & Fakten Gliederung 1. Gesamtdeutschland: Kliniken und Patientenzahlen 2. NRW: Kliniken und Patientenzahlen 3. Kriminalstatistik Deutschland / NRW 4. Kriminalstatistik Herne 5. Rückfallquoten
MehrDie Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.v.
Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.v. Forensisch-psychiatrische und juristische Positionen zum Präventionsstrafrecht RiOLG Klaus Michael Böhm, Karlsruhe Vortrag am 23.11. 2012 in Berlin
MehrGrußwort beim 15. Bundeskongress der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug in München am 12. April 2010 in der LMU München
Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk Es gilt das gesprochene Wort Grußwort beim 15. Bundeskongress der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug in
Mehr1. Welche der nachfolgenden Aussagen bezüglich des Krankheitsbildes der Schizophrenie
Prüfung Forensische Psychiatrie HS 2010 1. Teil: Erwachsenenpsychiatrie Pro Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, wobei 0-4 Antworten richtig sein können. 1. Welche der nachfolgenden Aussagen bezüglich
MehrStatistik 2015 der Kantonspolizei Wallis. Medienkonferenz vom Kommandant Christian Varone
der Kantonspolizei Wallis Medienkonferenz vom 21.3.2016 Kommandant Christian Varone INHALT I. ALLGEMEIN II. KAMPF GEGEN DIE KRIMINALITÄT III. VERKEHRSSICHERHEIT IV. AUSSERGEWÖHNLICHE TODESFÄLLE V. SCHLUSSFOLGERUNG
MehrTabelle 20/12C/P (SsTB) - Aufgliederung der TV nach Herkunft, Alter und Geschlecht
Tabelle 20/C/P (SsTB) - Aufgliederung der nach Herkunft, Alter Geschlecht Kennzahl: (SsTB) Kinder Jugendliche Erwachsene ab bis 1 bis bis bis bis bis bis 3 4 5 Straftaten Gesamt m. 1. 79 229 541 1. 2.92
MehrSchweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle
MehrKinderarche Sachsen 6. Juni 2012 Fachtag Jugendgewalt. EVANGELISCHER ERZIEHUNGSVERBAND E.V. Dr. Björn Hagen
Kinderarche Sachsen 6. Juni 2012 Fachtag Jugendgewalt Symposium der Kinderarche Sachsen am 11. Juli 2007 Kinder hinter Schloss und Riegel Ende der Pädagogik oder Beginn einer neuen Fachlichkeit? Gliederung
MehrPrävalenz, Motive und Konsequenzen der Gewalt von Frauen in Partnerschaften Zürcher Daten im Kontext internationaler Forschungsergebnisse
Prävalenz, Motive und Konsequenzen der Gewalt von Frauen in Partnerschaften Zürcher Daten im Kontext internationaler Forschungsergebnisse Dipl. Psych. Juliane Gerth 06.11.2014 Zürich Intimpartnergewalt
MehrTherapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht
Therapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht Fachtag zum Thema Suchtberatung und Führungsaufsicht am 28. März 2011 im Bezirk Oberbayern Ministerialrat Heinz-Peter Mair Staatsministerium der Gliederung
MehrForensische Psychiatrie für Juristinnen und Juristen
Forensische Psychiatrie für Juristinnen und Juristen Risikobeurteilung Basel, 20. April 2016 Prof. Dr. med. Marc Graf Forensisch Psychiatrische Kliniken Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel Forensisch-psychiatrische
MehrRechtsanwältin Ursula Knecht Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin Ursula Knecht Fachanwältin für Strafrecht Kanzlei Knecht und Berkenheide Servatiiplatz 3 48143 Münster www.knecht-berkenheide.de Die Perspektive der Verteidigung Die Perspektive der Verteidigung
MehrPsychologische Begutachtung im Strafverfahren
MAX STELLER (Hrsg.) Psychologische Begutachtung im Strafverfahren Indikationen, Methoden und Qualitätsstandards Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage STEINKOPFF DARMSTADT Inhaltsverzeichnis 1 Psychologische
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik PD Braunschweig Dez.11/RASt
Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 PD Braunschweig Dez.11/RASt Datengrundlage der PKS Die polizeiliche Kriminalstatistik kann kein vollständiges Bild der Kriminalität wiedergeben. In ihr wird nur die
MehrTabelle 0a: Gesamtzahl der Fälle in den verschiedenen Deliktsgruppen
Tabellenanhang 1. Vorbemerkung Die im Folgenden abgedruckten Tabellen zeigen detailliert die Ergebnisse der im Rahmen der Untersuchung vorgenommenen Auswertungen. Sie enthalten die Absolutzahlen zu den
MehrForensische Psychiatrie für Juristinnen und Juristen
Forensische Psychiatrie für Juristinnen und Juristen Risikobeurteilung Basel, 26. April 2017 Prof. Dr. med. Marc Graf Forensisch Psychiatrische Kliniken Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel Forensisch-psychiatrische
MehrHerrn Bundesrat Dr. Christoph Blocher Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) 3003 Bern. Freiburg,
Herrn Bundesrat Dr. Christoph Blocher Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) 3003 Bern Freiburg, 14.12.2004 Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Mehr2. Welche der folgenden Aussagen zur klinischen Einschätzung des Rückfallrisikos bei Jugendlichen trifft/treffen zu?
1. Welche der nachfolgenden Aussagen trifft/treffen auf die Massnahmen gem. Art 55 bis 73 zu? Massnahmen dienen als Schuldausgleich. Haftstrafen und Massnahmen können nicht gleichzeitig verhängt werden
MehrAggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe
Aggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe Leitung Stadtjugendamt München 1 ÜBERSICHT Kinder- und Jugendgewalt in der Jugendhilfe: Einige aktuelle Zahlen
MehrPP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Bochum. Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten
PP Bochum Direktion Kriminalität Stadt Bochum Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Bochum Polizei für Bochum Herne Witten Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität... 3 II. Straftaten gegen das Leben...
MehrSensibilisierung von Bankmitarbeitern durch Raubüberfallprävention
Sensibilisierung von Bankmitarbeitern durch Raubüberfallprävention Sara Blanke Diplom-Psychologin Notfallpsychologin Fachtagung Gesetzlicher Opferschutz nach Raubüberfällen vom 14.-15.11.2014 Psychologen
MehrVorlesung Kriminologie Uni Basel FS 2014
Vorlesung Kriminologie Uni Basel FS 2014 Risikobeurteilung Psychopathy Basel, 12. Mai 2014 PD Dr. med. Marc Graf Forensisch Psychiatrische Klinik Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel Phineas Gage
MehrPP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Witten. Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Witten. Polizei für Bochum Herne Witten
PP Bochum Direktion Kriminalität Stadt Witten Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Witten Polizei für Bochum Herne Witten Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität... 3 II. Straftaten gegen das Leben...
MehrPrüfung Forensische Psychiatrie für das Erwachsenenalter (Teil 1) For. Kinder und Jugendpsychiatrie (Teil 2) Musterlösung
For. Kinder und Jugendpsychiatrie (Teil 2) 11. Januar 2010 Seite 1 / 10 Einleitung uf eine Frage oder unvollständige ussage folgen vier ntworten oder Ergänzungen. eurteilen Sie bei jeder davon, ob sie
MehrPsychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter. Stuttgart. Heinz-Jürgen Pitzing Leiter der Psychotherapeutischen Ambulanz
- Vortrag Psychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter Stuttgart Fachtagung am 28.06.2006 der Fachstelle für Gewaltprävention Bremen Heinz-Jürgen Pitzing Leiter der Psychotherapeutischen Ambulanz
MehrAktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼.
Leena Hässig Ramming Aktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼. Einer davon ist Ben. Er ist heute 20 jährig,
MehrReform des Sexualstrafrechts
Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund
MehrStatistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2014 Bestell-Nr. B613 2014 00, (Kennziffer
MehrPosttraumatische Störungen bei Migrantinnen und Migranten
Symposium Migration und Medizin Kantonsspital Baden 25. Februar 2016 Posttraumatische Störungen bei Prof. Dr. med. Urs Hepp Chefarzt Psychiatrie & Psychotherapie Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG)
MehrGewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr.
MehrSucht und seelische Begleitstörungen bei Strafgefangenen
Sucht und seelische Begleitstörungen bei Strafgefangenen Autoren: Bernhard Widmann, Tina Schröder, Martin Driessen, Carl-Ernst von Schönfeld, Frank Schneider, Ulrike Botthof vorgetragen von: Dr. Martin
MehrKeine Gewalt- und Sexualstraftat begehen
Behandlungskonzeption des Präventionsprogramms Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) Stand 1. Januar 2013 Gliederung 1. Einführung 2. Zielgruppen und Rahmenbedingungen
MehrGrenzen achten! Prävention sexualisierter Gewalt in den J-GCL. Grundinformationen 1
Grenzen achten! Prävention sexualisierter Gewalt in den J-GCL Grundinformationen 1 Stufen von Grenzmissachtung Grenzverletzungen: Übergriffe: Unabsichtlich verübt, aufgrund fachlicher bzw. persönlicher
MehrLandesamt für ambulante Straffälligenarbeit
Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Die Struktur der Führungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern 11. Februar 2015 - Bernd Kammermeier - Aufsichtsstelle M-V Vortrag zur Veranstaltung 40 Jahre Führungsaufsicht
Mehr