Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme, von der wir gerne Gebrauch machen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme, von der wir gerne Gebrauch machen."

Transkript

1 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern z.hd. AGR Münstergasse Bern Bern, 22. September 2014 Vernehmlassung Teilrevision Baugesetzgebung Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme, von der wir gerne Gebrauch machen. Grundsätzlich begrüssen wir die Stossrichtung der Revision, die auf einen verstärkt haushälterischen Umgang mit dem Boden abzielt. Wir wünschen uns aber einige Präzisierungen und Ergänzungen, welche im Folgenden vorgestellt werden. Zusatzfragen: 1) Wir begrüssen eine Diskussion der Frage der Planungskompetenz. 2) Wir befürworten eine Verlagerung von Planungskompetenzen von den Gemeinden zum Kanton und den Regionen. Die kleinräumige Planung von Nutzungszonen, häufig auch in Konkurrenz zu Nachbargemeinden, ist nicht mehr zeitgemäss und einer sinnvollen Raumplanung abträglich. Dennoch müssten die Lokalkenntnisse der Gemeinden, welche für eine sinnvolle Planung nötig sind, auf geeignete Weise einbezogen werden. Eine Verschiebung der Planungskompetenz von den Stimmberechtigten zum Gemeinderat erachten wir nicht als zielführend. Wir bevorzugen daher Modell A. 3) Wir unterstützen die Variante mit einer hälftigen Aufteilung der Erträge der Mehrwertabschöpfung für Um- und Aufzonungen und Zuweisungen zu Abbau-/ Deponiezonen zwischen Kanton und Gemeinden.

2 Baugesetz Art. 5a Wir begrüssen die neue Bestimmung zum Schutz der Fruchtfolgeflächen, welche eine Verbesserung gegenüber den bisher zahnlosen Vorschriften bewirken sollte. Die Bestimmung sollte jedoch konsequenterweise auf die übrige LN ausgedehnt werden, damit keine Verdrängung der Bautätigkeit auf die ökologisch i.d.r. wertvolleren Nicht-FFF erfolgt, sondern generell eine bodenschonendere Bautätigkeit erfolgt. Abs. 1 und 2: Fruchtfolgeflächen ersetzen durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Es muss im Weiteren klar zum Ausdruck kommen, dass auf Bundesvorschriften beruhende Vorhaben, wie die Ausscheidung des Gewässerraums oder Naturschutzmassnahmen, sowie für Ersatzmassnahmen, wie sie auch bei Bauprojekten nötig werden können, bei der Möglichkeit zur Bodenbeanspruchung eingeschlossen sind. Art. 5a Abs. 2a ist wie folgt zu ergänzen: ein aus Sicht des Kantons oder des Bundes wichtiges Ziel und ein neuer Absatz zu schaffen: Für Massnahmen zur Umsetzung von bundesrechtlichen Vorschriften sowie für ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen ist die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen ohne Ausgleich zulässig. Art. 5b Die Wiederverwendung von Humus aus Aushüben ist grundsätzlich sinnvoll. Die Bodenaufwertung darf jedoch nicht auf ökologisch wertvollen Böden erfolgen. Damit würden andere verfassungsrechtliche und gesetzliche Ziele verletzt. Auch wenn der Vortrag den Begriff sinnvoll entsprechend definiert, so ist dies doch hier zu ergänzen und zu präzisieren: Abs. 2: Unverschmutzter Bodenaushub ist für die Aufwertung und Rekultivierung von fruchtbaren Böden zu verwenden, wenn dies sinnvoll, natur- und landschaftsverträglich, technisch möglich und wirtschaftlich verhältnismässig ist. Art. 10d Wir bedauern, dass der politische Wille zur Schaffung eines Inventars der besonders schönen Landschaften fehlt. Unter den gegeben Umständen begrüssen wir die Absicht, die besonders schönen Landschaften im Richtplan zu bezeichnen und eine nachfolgende Berücksichtigung in regionalen und kommunalen Planungen vorzusehen. Art. 14 Siedlungsflächen haben in der intensiv genutzten Schweiz einen wichtigen Stellenwert für die Biodiversität. Die Biodiversitätsstrategie des Bundes verlangt explizit eine Förde-

3 rung der Biodiversität im Siedlungsraum. Es ist deshalb angezeigt, eine entsprechende Bestimmung ins Baugesetz aufzunehmen. Art. 14, Abs. 2: Sie können insbesondere d (neu) Vorschriften zur Biodiversität im Siedlungsraum erlassen, insbesondere zur Förderung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume. Art. 19 Zu den besonderen Bauten und Anlagen gehören auch Objekte wie Einkaufsläden und Fachmärkte, die häufig durch eine verschwenderische Bodennutzung auffallen, indem sie eingeschossig gebaut sind, einschliesslich der Parkplätze. Daher fordern wir folgende Ergänzung von Artikel 19: Neue Absätze 3 und 4: 3 Besondere Bauten und Anlagen sind mehrgeschossig auszuführen. 4 Parkplätze sind ins Gebäude zu integrieren oder mehrgeschossig zu bauen. Art. 25 Materialabbaustellen gehören für gewisse Artengruppen, namentlich für die Amphibien, zu den bedeutendsten Lebensräumen bzw. Laichgebieten. Für ihr Überleben ist es deshalb von eminenter Bedeutung, dass die Abbaustellen amphibienfreundlich betrieben werden und in gewissen Fällen nach Abbauende (teilweise) offen bleiben. Diese Option muss daher im Gesetz explizit erwähnt werden. Im Übrigen können Abbaustellen auch Ausbreitungszentren sein für Neophyten. Deren Bekämpfung sollte deshalb ebenfalls verankert werden: Abs. 2: Sie sind, sofern nicht öffentliche Interessen dagegen sprechen, möglichst fortlaufend der natürlichen Umgebung anzugleichen und spätestens ein Jahr nach Beendigung der Auffüllung zu rekultivieren. Ökologisch wertvolle Flächen können von der Pflicht zur Auffüllung und Rekultivierung ausgenommen werden. Die Ausbreitung von Neobiota ist durch die Betreiber zu bekämpfen. Abs. 3: Wir begrüssen diesen Absatz ausdrücklich. Er ist von grosser Bedeutung, um die Vielzahl von unerwünschten, für Natur und Landschaft schädlichen Kleindeponien, meist getarnt als Geländekorrekturen zur Bodenverbesserung, zu reduzieren. Art. 54, 64 Die innere Verdichtung ist ein wichtiges Mittel, um die Zersiedelung zu bremsen und den Bodenverbrauch zu reduzieren. In der Gesetzesvorlage fehlen aber klare Aufträge und Rahmenbedingungen dazu.

4 Ergänzung Art. 54, Abs. 2: Sie sollen insbesondere l (neu) geeignete Massnahmen zur Förderung der inneren Verdichtung der Siedlungen unter Wahrung einer hohen Siedlungsqualität treffen. Ergänzung Art. 64, Abs. 2: f (neu) die Bezeichnung derjenigen Teile der Bauzone, die sich für eine innere Verdichtung unter Wahrung hoher Siedlungsqualität eignen. Art. 71a Die Steuerung von Zweitwohnungen kann nicht alleine den Gemeinden überlassen werden. Die Massnahmen in Art. 71a Abs. 2 BauG unterstützen wir. Der Kanton soll jedoch Grundsätze, Mindestvorgaben und allenfalls weitere Rahmenbedingen festlegen. Er soll Massnahmen an Stelle einer Gemeinde rasch ergreifen können, wenn diese untätig bleibt (Ersatzvornahme). Nur so kann dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen rasch ein Riegel geschoben werden. Entsprechend fordern wir eine Präzisierung und Ergänzung von Art. 71. Abs. 1: Ergänzung: Kanton und Gemeinden ergreifen geeignete Massnahmen zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses von Erst- und Zweitwohnungen, zur Begrenzung und Steuerung des Zweitwohnungsbestandes, zur möglichst hohen Auslastung von Zweitwohnungen und zur Förderung der Hotellerie. Der Kanton formuliert Grundsätze und legt Mindestvorgaben fest. Abs. 3: Das Amt für Gemeinde und Raumordnung ist Aufsichtsbehörde im Sinn der Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen. Neuer Absatz 4: Der Kanton legt die erforderlichen Massnahmen nach Abs. 1 fest, wenn eine Gemeinde nach erfolgloser Mahnung untätig bleibt. Art. 84a Wir begrüssen diesen Artikel, welcher dazu beitragen kann, dass nicht mehr benötigte Bauten entfernt werden, statt wie bisher üblich, in irgendeiner Form umgenutzt zu werden. Allerdings ist dazu die Formulierung zu verstärken, weil die Bestimmung sonst kaum in die Bewilligungen aufgenommen würde: Abs. 1: Bau- und Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone oder in einer ausserhalb der Bauzone gelegenen Spezialzone können werden mit der Nebenbestimmung versehen, dass Art. 98 Ein potenziell wichtiges Mittel zur Begrenzung der Zersiedelung sind Siedlungsbegrenzungslinien. Wir beantragen deshalb, Art. 98 mit einem neuen Absatz zu ergänzen, um dieses Instrument konsequent anzuwenden.

5 Neuer Abs. 4: Sie legen in einem Richtplan das Siedlungsgebiet mittels Siedlungsbegrenzungslinien, abgestimmt mit den benachbarten Regionen, fest. Sie tragen dabei den Planungsgrundsätzen gemäss Art. 54 Abs. 2 BauG umfassend Rechnung. Art. 142a Die Mehrwertabschöpfung ist ein wichtiges Instrument, um Mittel zur Entschädigung von Auszonungen und anderen raumplanerischen Massnahmen zu generieren. Die Höhe ist angesichts der ohne Leistung erzielten Planungsgewinne höher anzusetzen: Abs. 3: Die Höhe der Mehrwertabgabe beträgt: a bei Einzonungen: während der ersten fünf Jahre ab Rechtskraft der Einzonung 50 Prozent des Mehrwerts, ab dem sechsten Jahr bis zehn Jahre ab Rechtskraft der Einzonung 55 Prozent des Mehrwerts und ab dem elften Jahr 60 Prozent des Mehrwerts; b bei der Zuweisung von Land in eine Materialabbau- oder Deponiezone: 50 Prozent. Neuer Art. xx Namentlich im Berner Jura ist die Verwendung von Rotorsteinbrechern (Girobroyeur) zur Ausebnung von landwirtschaftlich genutzten Flächen aus der Sicht von Natur- und Landschaftsschutz ein grosses Problem. Dem teilweise grossflächigen Einsatz fallen regelmässig ökologisch wertvolle Flächen und Strukturen zum Opfer. In den Nachbarkantonen Neuenburg und Jura ist der Einsatz dieser Maschinen verboten bzw. stark eingeschränkt. Im Kanton Bern besteht seit 2009 immerhin eine Baubewilligungspflicht, allerdings wird diese häufig missachtet, es werden grosszügig Bewilligungen erteilt oder keine Ersatzmassnahmen verfügt. Um dem natur- und landschaftsschädlichen Treiben Einhalt zu gebieten, ist eine gesetzliche Regelung mit entsprechenden Einschränkungen dringend notwendig. Neuer Artikel 1 Der Einsatz von Rotorsteinbrechern und ähnlichen Maschinen mit dem Ziel, Bodenund Strukturelemente zu zerkleinern, ist auf folgenden Flächen untersagt: a auf Wytweiden, b auf Weiden in der Bergzone und im Sömmerungsgebiet, c in schutzwürdigen Biotopen wie Feuchtgebieten und Trockenstandorten, d bei Vorkommen besonderer geologischer Formationen, e in Objekten von Bundesinventaren, f in kommunalen Natur- und Landschaftsschutzgebieten. 2 Das Amt für Landwirtschaft und Natur kann in begründeten Fällen, die nicht im Widerspruch zu öffentlichen Interessen stehen, Ausnahmen gewähren. Baubewilligungsdekret Wir beantragen folgende Ergänzung:

6 Art. 22a, Abs. 1 c einem Ortsbild- oder Landschaftsschutzgebiet im Sinn von Artikel 86 BauG oder d einer besonders schönen Landschaft gemäss Richtplan Neuer Absatz: 3 Die Kommission wird beigezogen bei Ablagerungen von unverschmutztem Bodenaushub für die Rekultivierung von fruchtbaren Böden im Umfang von mehr als 1000 m 3. Wir bitten um Kenntnisnahme und hoffen auf eine Berücksichtigung unserer Forderungen. Freundliche Grüsse Pro Natura Bern Die Präsidentin Der Geschäftsführer Verena Wagner Dr. Jan Ryser

Vernehmlassung zur Änderung der Baugesetzgebung (BauG und BewD)

Vernehmlassung zur Änderung der Baugesetzgebung (BauG und BewD) Bau, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Rechtsamt Reiterstrasse 11 3011 Bern Per Mail an: stefan.ghioldi@jgk.be.ch Zuständig Tel. direkt E-Mail Bereich Datum Andreas Wyss 031 938 22 71 andreas.wyss@lobag.ch

Mehr

HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen

HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen Bündner Vereinigung für Raumplanung BVE, 16. März 2012, Chur Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Wachsende Ansprüche an den Raum;

Mehr

Teilrevision der Baugesetzgebung: Vernehmlassung und Zusatzfragen Stellungnahme

Teilrevision der Baugesetzgebung: Vernehmlassung und Zusatzfragen Stellungnahme Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Postfach 312, 3800 Interlaken Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Z.h. Amt für Gemeinden und Raumordnung Münstergasse 2 3011 Bern e-mail: stefan.ghioldi@jgk.be.ch

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Gewässername, öffentliches Gewässer Nr. XY, Gemeinde XY Hochwassersicherer Ausbau, Revitalisierung, Offenlegung etc. Bauprojekt 201X Gewässerraumfestlegung nach Art.

Mehr

Auszonung und Einzonung von Grundstücken

Auszonung und Einzonung von Grundstücken Kassieren und Zahlen Auszonung und Einzonung von Grundstücken Dr. Peter Gysi Seite 1 Thema Finanzielle Folgen für Landeigentümer Gemeinden infolge Auszonung Einzonung von Grundstücken Seite 2 Bauland Seite

Mehr

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, die die Ernährungssouveränität mit möglichst

Mehr

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen. Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien

Mehr

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

GESETZLICHE GRUNDLAGEN 12032015 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) in Kraft seit 1 April 1994 1 TG NHG 1 Natur und Landschaft sowie das kulturgeschichtliche Erbe, insbesondere

Mehr

Bundesgesetz über die Raumplanung

Bundesgesetz über die Raumplanung Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) Änderung vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20.

Mehr

Faktenblatt BLN / Nr. 1 September 2014

Faktenblatt BLN / Nr. 1 September 2014 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Sektion Landschaftsmanagement Faktenblatt BLN / Nr. 1

Mehr

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Baudirektion Amt für Raumplanung Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Synopse, November 2007 Verwaltungsgebäude 1 an der Aa Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54

Mehr

Neues aus dem Rechtsdienst

Neues aus dem Rechtsdienst RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht

Mehr

Autobahnzubringer Obfelden/Ottenbach

Autobahnzubringer Obfelden/Ottenbach Kanton Zürich Baudirektion Informationsveranstaltung vom Dienstag, 21. Oktober 2014 1 Thomas Maag stv. Leiter Kommunikation Baudirektion Kanton Zürich 2 Was wir für Sie vorbereitet haben Einführung durch

Mehr

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen

Mehr

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar)

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar) Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar) GeoForum BS 3. Mai 2012 Yvonne Reisner Claudia Farrèr Kanton Basel-Stadt Stadtgärtnerei - Fachbereich Natur Landschaft Bäume 1 Inhalt 1. Ziel des

Mehr

Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zur Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes

Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zur Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kultur Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern Bern, 30. Mai 2011 Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zur Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes

Mehr

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%

Mehr

Teilrevision Gemeindeordnung

Teilrevision Gemeindeordnung Urs Waldispühl, Gemeindepräsident Orientierungsversammlung Weshalb bereits eine Teilrevision? (Erlassen am 22. Januar 2007, Inkraftsetzung 1. Januar 2008) Übergeordnete Gesetzesanpassungen Anpassung an

Mehr

M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E

M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Glarus Mitglieder des Schweiz. Anwaltsverbandes Telefon 055 640 39 39 Telefax 055 640 40 03 e-mail: info@marti-rechtsanwaelte.ch

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

Renaturierung der Gewässer von der Planung zur Umsetzung am Beispiel des Kanton Aargau

Renaturierung der Gewässer von der Planung zur Umsetzung am Beispiel des Kanton Aargau Fachtagung Wasser-Agenda 21 Renaturierung der Gewässer von der Planung zur Umsetzung Renaturierung der Gewässer von der Planung zur Umsetzung am Beispiel des Kanton Aargau Solothurn, 16.November 2015 Dr.

Mehr

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Leistungsbereich Berufsbildung 3003 Bern

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Leistungsbereich Berufsbildung 3003 Bern Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Leistungsbereich Berufsbildung 3003 Bern Bern, 13. April 2012 Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG); Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen

Mehr

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen vom 21. Oktober 2015 VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZEN (vom 21. Oktober 2015) Die Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

Stellungnahme der SAB zur Planungshilfe Zweitwohnungen für die kantonale Richtplanung

Stellungnahme der SAB zur Planungshilfe Zweitwohnungen für die kantonale Richtplanung Bern, 8. Juli 2009 TE / E164 Bundesamt für Raumentwicklung ARE 3003 Bern Stellungnahme der SAB zur Planungshilfe Zweitwohnungen für die kantonale Richtplanung Sehr geehrte Frau Direktorin Sehr geehrte

Mehr

Faktenblatt BLN / Nr. 1 Oktober 2009

Faktenblatt BLN / Nr. 1 Oktober 2009 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Natur und Landschaft Sektion Landschaften von nationaler Bedeutung Faktenblatt BLN /

Mehr

Mehrwertabgabe Basel-Stadt

Mehrwertabgabe Basel-Stadt Mehrwertabgabe Basel-Stadt Praxis und immobilienwirtschaftliche Aspekte Fachveranstaltung Bausekretärenkonferenz vom 19. März 2015 in Basel Miriam Lähns Hänggi Bodenbewertungsstelle Basel-Stadt Inhalt

Mehr

Änderung ArGV5: Schutzalter gefährliche Arbeiten Jugendliche

Änderung ArGV5: Schutzalter gefährliche Arbeiten Jugendliche SECO Eidg. Arbeitsinspektion Holzikofenweg 36 3003 Bern, 2. April 2014 Änderung ArGV5: Schutzalter gefährliche Arbeiten Jugendliche Sehr geehrte Damen und Herren Besten Dank für die Möglichkeit, an der

Mehr

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich

Mehr

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Wald Natur, Landschaft und Wald Funktionen des Waldes Stand: 21.09.2005 Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1 Instanzen zuständig für das Objekt

Mehr

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates

Mehr

Standesvertretung. Stellungnahme zur Richtplananpassung Siedlungsgebiet

Standesvertretung. Stellungnahme zur Richtplananpassung Siedlungsgebiet Bauernverband Aargau Im Roos 5, 5630 Muri Tel. 056 460 50 50 Fax 056 460 50 54 info@bvaargau.ch www.bvaargau.ch BVA Versicherungen 056 460 50 40 BVA Treuhand 056 460 50 55 Standesvertretung Stellungnahme

Mehr

Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret!

Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret! Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret! Agenda: Grosswetterlag Kanton Luzern: Ausgangslage Kanton Luzern: Perspektiven Politische Beurteilung 2 www.renggli-haus.ch 1 Stand heute 2016 Klimaerwärmung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG REGLEMENT ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN VOM 21. JUNI 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zuständigkeit 3 II. OEFFENTLICHE SICHERHEIT, ORDNUNG

Mehr

Landschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung

Landschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Landschaftsqualität aus Sicht

Mehr

I. Das Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG) wird wie folgt geändert:

I. Das Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG) wird wie folgt geändert: Antrag des Regierungsrates 1 71.0 Baugesetz (BauG) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG) wird wie folgt geändert:

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27)

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27) Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X

Mehr

Statuten. A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1

Statuten. A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1 Statuten A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1 Unter dem Namen «Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee» (TSW) besteht mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten ein Verein im Sinne

Mehr

Landwirtschaft Thomas Oesch PG Zukunft Alpenrhein

Landwirtschaft Thomas Oesch PG Zukunft Alpenrhein Landwirtschaft Thomas Oesch PG Zukunft Alpenrhein Inhalt Rückmeldung der Akteure und ausgelöste Aktivitäten Landwirtschaftliche Planung CH/ A Unterschiedliche Betroffenheit Hinweise zur Bodenverbesserung

Mehr

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung

Mehr

der Sozialdemokratischen Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung

der Sozialdemokratischen Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung Statuten der Sozialdemokratischen Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung Seite 1 von 5 Rechtsform und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung (nachfolgend SP Urtenen-Schönbühl

Mehr

FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG

FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG KANTONALE BAUKOMMISSION DIENSTSTELLE FÜR RAUMPLANUNG DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT BAUBEWILLIGUNGSGESUCH LANDWIRTSCHAFTLICHE(S) BAUVORHABEN AUSSERHALB DER BAUZONE FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002, Antrag des Regierungsrates vom 13. ärz 2002 3953 A. Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Siedlungs- und Landschaftsplan sowie Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen)

Mehr

Denkmalpflege. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kultur

Denkmalpflege. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kultur Grundlage Gesetzgebung 1 International: z. B. Charta von Venedig National: Natur- und Heimatschutzgesetz Raumplanungsgesetz Richtlinien der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege Grundlage Gesetzgebung

Mehr

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013 Synopse Entwurf für die Anhörung Teilrevision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) vom 6. März 2001 (Asylunterkünfte) 18 Zuweisung, Unterstützung und Betreuung Gesetz über die Sozialhilfe und die soziale

Mehr

Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW)

Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) Baudepartement Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) Vorgehensweise und gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien

Mehr

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 . gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite Allgemeine Bestimmungen - Zweck und Geltungsbereich 1 3 - Übergeordnetes Recht und Bewilligungspflicht 2 3 - Begriffe

Mehr

Informationsanlass 4. November 2014 Regionaler Richtplan Windenergie

Informationsanlass 4. November 2014 Regionaler Richtplan Windenergie Informationsanlass 4. November 2014 Regionaler Richtplan Windenergie Jörg Zumstein, Präsident Kommission Raumplanung Jos Aeschbacher, Leiter Fachbereich Raumplanung Thomas Frei, Sigmaplan AG Inhalte 1.

Mehr

Innere Nutzungsreserven in der Dorfzone Mandach. 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann

Innere Nutzungsreserven in der Dorfzone Mandach. 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann Studienverfasser & Finanzierung Oliver Tschudin, Ortsbildpfleger Abteilung Raumentwicklung BVU NEU: Samuel Flükiger, Fachberater Ortsbild, Siedlung und Städtebau

Mehr

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt anliker IMMOBILIEN Stehlunch vom 19. Juni 2013 in Kloten Regio-ROK Glattal und Stadt Zürich 2030 (Ausschnitt) Heinz Beiner Raumplaner

Mehr

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. An das Bundesamt für Veterinärwesen Schwarzenburgstrasse Bern

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. An das Bundesamt für Veterinärwesen Schwarzenburgstrasse Bern DER REGIERUNGSRAT LIESTAL, 17. März 2009 DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT An das Bundesamt für Veterinärwesen Schwarzenburgstrasse 155 3003 Bern Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/86 Landtag 19. Wahlperiode 29.09.15 Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes M i t t e i l u n g des Senats an

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah

Mehr

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen 45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,

Mehr

Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft

Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 8. März 2016 B 30 Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung Zusammenfassung

Mehr

Nachhaltige Stadtentwicklung in Basel-Stadt: Keine Angst vor der RPG Revision!

Nachhaltige Stadtentwicklung in Basel-Stadt: Keine Angst vor der RPG Revision! Nachhaltige Stadtentwicklung in Basel-Stadt: Keine Angst vor der RPG Revision! Dr. Hans-Peter Wessels, Regierungsrat Kanton Basel-Stadt 11. Oktober 2013, ETH Zürich Wird die Schweiz zur Stadt? Lösungen

Mehr

Umsetzung der Gebäudeinventare ISOS und BIB

Umsetzung der Gebäudeinventare ISOS und BIB der Gebäudeinventare ISOS und BIB Orientierung der Grundeigentümer vom 10. März 2015 1. / Begrüssung 2. 3. 4. 5. 6. Die Stadt Laufen verfügt über zahlreiche Gebäude von kulturhistorischer Bedeutung. Besonders

Mehr

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Modular aufgebautes Vernetzungskonzept ab 2013 (2. Vertragsperiode) Die Vertragsperiode des ersten Vernetzungsprojektes endete 2012. Infolge dessen beschloss der

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 12250)

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 12250) KANTON ZUG VORLAGE NR. 1407.2 (Laufnummer 12250) INTERPELLATION VON MARKUS JANS BETREFFEND BUNDESINVENTAR DER LANDSCHAFTEN UND NATURDENKMÄLER VON NATIONALER BEDEUTUNG (BLN-GEBIETE) (VORLAGE NR. 1407.1-11946)

Mehr

Der Nutzungswandel in Zahlen in km2, Der Wettstreit um den Boden. Siedlungen. zulasten des Kulturlandes Freizeit

Der Nutzungswandel in Zahlen in km2, Der Wettstreit um den Boden. Siedlungen. zulasten des Kulturlandes Freizeit Landwirtschaftsland im Spannungsfeld verschiedener Nutzungsansprüche Entwicklungen und raumplanerische Herausforderungen Tagung Agrofutura, 7. Januar 2016, Brugg Lukas Bühlmann, Direktor Schweizerische

Mehr

Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» 15. September 2016 Sursee

Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» 15. September 2016 Sursee Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» Sursee Die Renaissance der Genossenschaften Daniel Burri, Präsident WOHNEN SCHWEIZ

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht. Grand Casino Luzern

Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht. Grand Casino Luzern Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht Grand Casino Luzern Mittwoch, 26. November 2014 Die Bedeutung des Richtplans nach der RPG-Revision 2012 Samuel Kissling, MLaw, VLP-ASPAN Kantonaler

Mehr

3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt.

3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt. Reglement über die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten (Benutzungsreglement Aussenanlagen Steineggli) vom 4. Juli 206 (Stand 7. November 206) Der Gemeinderat

Mehr

Baubewilligungspflicht von Erdsonden Kurs Erdwärmenutzung 2009, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Baubewilligungspflicht von Erdsonden Kurs Erdwärmenutzung 2009, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene»Fünfte Ebene Baubewilligungspflicht von Erdsonden Seite 1 Umfrage Welche Gemeinden

Mehr

Entwurf für eine Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde) Vernehmlassung

Entwurf für eine Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde) Vernehmlassung Der Regierungsrat des Kantons Thurgau.Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Justizund Polizeidepartement Herr Christoph Blocher Bundesrat 3003 Bern Frauenfeld, 4. September

Mehr

Gewässer 2.9. Landschaft. 2.9 Gewässer. Allgemeines. Planungsgrundsatz 2.9 A

Gewässer 2.9. Landschaft. 2.9 Gewässer. Allgemeines. Planungsgrundsatz 2.9 A Allgemeines Den n ist Sorge zu tragen. Sie bilden wichtige Lebens- und Erholungsräume für Mensch und Tier sowie bedeutende Trinkwasserreserven. Eine gute Wasserqualität ist zu gewährleisten. Bei raumwirksamen

Mehr

STATUTEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI JURASUEDFUSS

STATUTEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI JURASUEDFUSS Statuten, 13.Oktober 2015 1 STATUTEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI JURASUEDFUSS 13. Oktober 2015 Anhang I: Mitgliederbeiträge Anhang II: Bisherige Sektionen Statuten, 13.Oktober 2015 2 Rechtsform und

Mehr

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010 Kompetenzverteilung Bund/Kantone Vorlesung vom 30. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Grundsätzliche Regelung der Kompetenzausscheidung Überblick über die Kompetenzen des

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung. Inventar. der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung. Inventar. der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Inventar der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich Fragen und Antworten zur aktuellen Revision Das Inventar der Denkmalschutzobjekte listet diejenigen

Mehr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE 3003 Bern. Zürich, 27.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE 3003 Bern. Zürich, 27. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE 3003 Bern Zürich, 27. November 2013 Vernehmlassung i. S. Teilrevision der Raumplanungsverordnung

Mehr

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Oktober 2016 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

II. offentiich-rechtiiche AbteiIung

II. offentiich-rechtiiche AbteiIung 8undesgericht Tribunal Tribunale Tribunal federal federale federal 2C t 3/201 5 Urteil vom 14. Januar 2015 II. offentiich-rechtiiche AbteiIung Besetzung Bundesrichter Zund, Prasident, Gerichtsschreiber

Mehr

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Lärmschutzreglement

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Lärmschutzreglement Einwohnergemeinde Muri bei Bern Lärmschutzreglement Der Grosse Gemeinderat von Muri bei Bern, gestützt auf Art. 4, 6 und 99 des Gemeindegesetzes vom 0. Mai 97,, und 5 des Dekretes vom 7. Januar 90 betreffend

Mehr

Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative Ja zur Hausarztmedizin

Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative Ja zur Hausarztmedizin Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Departement des Innern Herr Didier Burkhalter Bundesrat 3003 Bern Frauenfeld, 28. Juni 2011 Direkter

Mehr

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) An den Grossen Rat 16.1388.01 16.5025.03 BVD/P165025 Basel, 7. September 2016 Regierungsratsbeschluss vom 6. September 2016 Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04

Mehr

Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft

Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft Laura Chavanne ARP/KP Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft 2. Juni 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Gewässerraum innerhalb Bauzonen 3. Gewässerraum ausserhalb Bauzonen 3 1.

Mehr

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan

Mehr

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Umweltschutz Lärmschutz Stand: 30.04.1999 Siehe auch Blätter Nr. H.6 / H.7 Instanzen zuständig für das Objekt oder Projekt weitere beteiligte Stellen Dienststelle

Mehr

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

Nein zur Volksinitiative

Nein zur Volksinitiative Nein zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» Abstimmung vom 11. März 2012 Aufbau des Referats 1. Die Volksinitiative im Wortlaut 2. Der indirekte Gegenvorschlag 3. Ausgangslage

Mehr

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung)

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Antrag des Regierungsrates 1 75.1 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das

Mehr

B Art 44 Begleitung von OL-Anfängern im Kindesalter und in Folge Art 53 Abs c

B Art 44 Begleitung von OL-Anfängern im Kindesalter und in Folge Art 53 Abs c WO-REVISION 2017 FAKULTATIVES REFERENDUM WO-Änderungen Es sind seitens Vereine Anregungen zur Prüfung, aber keine Anträge eingereicht worden; einige dieser Anregungen bleiben als solche erhalten, da sich

Mehr

Raumansprüche von Mensch und Natur. Dr. Silvia Tobias Eidgenössische Forschungsanstalt WSL

Raumansprüche von Mensch und Natur. Dr. Silvia Tobias Eidgenössische Forschungsanstalt WSL Raumansprüche von Mensch und Natur Dr. Silvia Tobias Eidgenössische Forschungsanstalt WSL Ausgangslage Raumansprüche von Mensch und Natur Effekte der räumlichen Entwicklung auf die Biodiversität Räumliche

Mehr

Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung:

Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung: Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung: Stand Schwerpunkt Info zur Festlegung Gewässerraum der Gewässerräume 18. August 2014 3. September 2015

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Leitfaden Gesetz Oeffentlichkeitsprinzip und Datenschutz: Informations- und Datenschutzgesetz

Mehr

Anlass zu einer Erdwärmenutzung

Anlass zu einer Erdwärmenutzung Anlass zu einer Erdwärmenutzung Die Grob Gemüse + Landbau, Schlattingen TG benötigt zum Gemüseanbau über das ganze Jahr verteilt Energie. Dabei betrug 2010 der Energieverbrauch ca. 15 Mio. kwh. Der Energiebedarf

Mehr

Vernehmlassungsantwort von H+ zu den Nationalen Leitlinien Palliative Care

Vernehmlassungsantwort von H+ zu den Nationalen Leitlinien Palliative Care Bundesamt für Gesundheit 3003 Bern Ort, Datum Ansprechpartner Bern, 18. Juni 2010 Bernhard Wegmüller Direktwahl E-Mail 031 335 11 00 bernhard.wegmueller@hplus.ch Vernehmlassungsantwort von H+ zu den Nationalen

Mehr