Außendarstellung kombifinanzierter Vorhaben mit der EU
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- Heinz Schulze
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1 Außendarstellung kombifinanzierter Vorhaben mit der EU Stand: Juli Stand: Juli 2016 Autoren: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
2 1. Ausgangssituation 3 2. Umsetzung von Publikationen unter Berücksichtigung der CD-Vorgaben der EU und der Bundesregierung Printpublikationen, Präsentationen und Banner Weitere Printpublikationen Einzelfälle 5 3. Anhang 3.1. Corporate-Design-Richtlinien der GIZ und der Bundesregierung 6 2 Stand: Juli 2016 Verfasser: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
3 1. Ausgangssituation Die Anzahl EU-kofinanzierter Projekte nimmt stetig zu. Die eigene Sichtbarkeit (Visibilty) ist hierbei für die EU wichtig, wobei das Prinzip der Fairness allen Gebern gegenüber angewendet werden soll. Unabhängig von der Vertragsart Ihres Programms/Projekts (Pillar Assessed Grant or Delegation Agreement PAGODA, conventional Grant), müssen die CD-Richtlinien der EU bei Printprodukten etc. eingehalten werden. Da diese Vorgaben nicht mit denen der Bundesregierung, der GIZ oder weiterer Geber konform sind, ergeben sich in der Umsetzung eine Reihe von praktischen Herausforderungen. (Richtlinien zur Außendarstellung der Bundesregierung und der GIZ finden Sie im Anhang). Diese Vorlage wurde erstellt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ, die ein durch die EU finanziertes oder kofinanziertes Programm/Projekt verantworten, bei der Erstellung sämtlicher notwendiger Print-Materialen zu unterstützen. Die folgenden Beispiele zeigen den Standardfall einer PAGODA-Kombifinanzierung (inkl. BMZ (und/oder anderer beauftragender Ministerien) und EU-Unterstützung), was der gängigsten Vertragsform zwischen EU und GIZ entspricht. Die Vorgaben beziehen sich auf das Corporate-Design (CD), nicht auf Zielgruppen oder Inhalte einzelner Produkte. Bei Fragen bezüglich der Visibilty during the preparation of EU Cofinancing Agreements, wenden Sie sich bitte an das Liaison Office to the EU: Bei Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich bitte an: Bei Sonderfällen wenden Sie sich bitte an: Liaison Office to the EU. Beispiel-Layouts der Bundesregierung und der EU mit CD-Basiselementen: The European Union s XXXXXXX programme For Partner Country The industrial development programme for Partner Country Activity report Insert main title of the publication here Subtitle if applies. Subtitle can be more than one line long. The subtitle may be more than one line long. Broschüren-Titel einer Publikation der Bundesregierung mit dem einheitlichen Logo der Zusammenarbeit (EldZ) im bilateralen Kontext als Hauptabsender Broschüren-Titel einer EU-Publikation 3 Stand: Juli 2016 Verfasser: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
4 2. Umsetzungsmöglichkeiten/-vorgaben von Materialien 2.1. Printpublikationen, Präsentationen und Banner Die Ansprüche der EU und die CD-Richtlinien der Bundesregierung müssen berücksichtigt werden. Für Visualisierungen im Rahmen einer Multi-Donor Action sollten bei mehreren Gebern die CD-Vorgaben des Hauptfinanzierers als Grundlage genommen werden. Ist dies die EU, so ist die Integration weiterer Logos im EU-CD zwar vorgesehen und erlaubt, allerdings bei vielen Gebern aus Platzgründen oft nicht umsetzbar. Layoutvorschlag für Multi-Donor Action: Diese Umsetzung erfüllt alle Auflagen und soll weltweit benutzt werden. Das Design beinhaltet CD-Standardelemente der EU und CD-Richtlinien der Bundesregierung bei Multi-Donor Action. Beispiel einer Broschüren-Titelgestaltung: Beachten Sie, dass in diesem Beispiel spezielle Logos verwendet werden (hier: Nigerianisches Projektlogo); Das Beispiel zeigt nur die Postionierung der Logos. Sie müssen, je nach Sachlage, angepasst werden Co-funded by the European Union Download Cover Layoutvorlage: Insert main title of the publication here The Subtitle can be more than one line long. The subtitle may be more than one line long. Das Front-Cover zeigt Verbindung von CI-Standards der EU (gelbe Linie, blaue Fläche) und Bundesregierung. Die zusätzliche weiße Blende unten ermöglicht eine gut lesbare Positionierung der untergeordneten Zusatzlogos in Originalfarben (Anordnung von rechts nach links). Anmerkung zur Schiftenverwendung: Der abgebildete Lösungsvorschlag für Multi-Donor Action verwendet den vorgegebenen EU-Font (Helvetica) 4 Stand: Juli 2016 Verfasser: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
5 Download PPT-Vorlage: Beispiel Power-Point-Präsentationen, Titel- und Folgefolie: Übernehmen Sie beim Bannerdesign bitte den Randabstand sowie Größe und Proportionen der Logofläche, analog zu den gezeigten Layoutbeispielen. Beachten Sie ebenso die unterschiedlichen Schutzzonen jedes Logos. Beispiel Banner: Co-funded by the European Union WORKSHOP name of project, June 3rd-8th, name of place Main Title lorem Ipsum Subline Text lorem Ipsum 2.2 Weitere Printpublikationen/Pressemitteilungen, Newsletter, Leaflets, Roll-ups, etc. Nach dem gleichen Prinzip wie in 2.1 veranschaulicht, können Layouts für weitere Materialien erstellt werden. 2.3 Einzelfälle Die EU akzeptiert nur ein deutsches Logo (statt Auslandslogo und GIZ-Logo), oder das GIZ-Logo kann aus anderen Gründen nicht auf dem Titel platziert werden. Lösungsvorschlag: Im Vorwort/Impressum oder an anderer angemessener Stelle kann darauf hingewiesen werden, dass das Projekt von der GIZ durchgeführt wurde, oder im Auftrag bzw. finanziert durch das BMZ ist. Bitte beachten Sie, dass das Auslandslogo vor dem der GIZ Vorrang hat. 5 Stand: Juli 2016 Verfasser: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
6 3. Anhang 3.1 Corporate-Design-Richtlinien der GIZ und der Bundesregierung Auszug aus den Vorgaben der GIZ ( GIZ hat klare rechtliche Vorgaben für Geschäftspapiere von denen wir nicht abweichen können (arbeitgeberfremde Logos auf Visitenkarten können rechtliche Folgen für den MA mit sich ziehen). Es ist möglich, neben dem Programm- oder Projektname die EU als Ko-Finanzier in Klammern zu setzen. Briefbögen dürfen nicht modifiziert werden. Für offizielle Schreiben gilt immer: Nur die GIZ-Standard-Vorlagen dürfen verwendet werden. Der Projektname kann in der Marginalspalte eingefügt werden. In der Korrespondenz, z.b. bei Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen, sollte die EU als Ko-Finanzier erwähnt werden. Alternativ kann wichtige Korrespondenz auch von der EU Delegation herausgegeben werden und die GIZ wird explizit als durchführender Partner erwähnt. Eigenes Design für Publikationen von Projekten: Die GIZ sowie die Bundesregierung gestatten die Erstellung eigener Designrichtlinien für Programme/Projekte mit dem Partner, sofern sich alle Beteiligten darauf einigen. Eigene Projektlogos sind allerdings nicht gestattet. Bei eigenen Designs müssen die Vorgaben des Auslandslogos und auch des GIZ-Logos berücksichtigt werden (Größe, Platzierung, Hintergrundfarbe). Programme/Projekte, die überwiegend aus Mitteln des BMZ/AA finanziert werden, verwenden bei Printsachen die CD-Vorgaben des BMZ (in Deutschland) bzw. der Bundesregierung (im Ausland). Bisher gibt es keine Regelung, welche Vorgaben angewendet werden, wenn ein anderer Geber als das BMZ/AA überwiegend oder komplett finanziert. Grundsätzlich ist es für die GIZ erstrebenswert, als ein Teil der deutschen IZ aufzutreten. Gegenüber Auftraggebern bzw. deren Sichtbarkeit ist die GIZ großzügig und tritt selbst bescheiden auf. 6 Stand: Juli 2016 Verfasser: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
7 Auszug aus dem Styleguide der Bundesregierung Bei kombifinanzierten Vorhaben soll in der Außendarstellung sichtbar sein, dass es sich bei dem Vorhaben um ein EZ-Vorhaben handelt. Nach Möglichkeit sollte bei dem deutschen Logo die bilaterale Version (deutsche Flagge + Flagge des Empfängerlandes) eingesetzt werden. Das Auslandlogo wird dabei stets als erstes und damit links vor das Logo der Auslandsvertretung gesetzt. Auch die multilaterale Variante (deutsch-deutsche Flagge ohne Visualisierung des Empfängerlandes) ist auf Wunsch des kofinanzierten Partners zulässig. Drucksachen und alle weiteren Maßnahmen der Außendarstellung, die aus Mitteln der Einzelpläne des AA und/oder des BMZ und gegebenenfalls weiterer Ressorts, die sich dieser Initiative anschließen, von den Durchführungsorganisationen erstellt werden, sind im Corporate Design der Bundesregierung zu veröffentlichen und tragen im Ausland das Einheitliche Logo der deutschen Zusammenarbeit (ELdZ). Bei Veröffentlichungen/Materialien/Präsentationen etc. der Bundesregierung wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit grundsätzlich neben dem Logo der zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufgeführt und wird stets als erstes und damit links vor das Logo der Auslandsvertretung gesetzt. Dabei wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit gemäß dem Styleguide der Bundesregierung als Kampagnenlogo bzw. gleichwertiges Zusatzlogo und den entsprechenden Vorgaben platziert. Untergeordnete Zusatzlogos werden unter Einhaltung des vorgeschriebenen Formatrands unten rechts auf der Anwendung platziert. Alternativ können untergeordnete Zusatzlogos auch auf der Rückseite stehen. Um eine eindeutige Absenderkennung zu gewährleisten, darf das untergeordnete Zusatzlogo optisch nicht dominanter oder gleichwertig zum Absenderlogo erscheinen. Wenn Projekte zu jeweils 50% von den Gebern finanziert werden, müssen Einzelfalllösungen gefunden werden, und ggf. ein eigenes Layout erstellt werden, das die Minimalstandards beider Geber berücksichtigt. Gleichwertige Zusatz-/Partnerlogos haben auf dem Titel Raum und dürfen eine Maximal höhe von 2/3 des Fahnenelements des Auslandslogos haben. Visitenkarten von GIZlern im Ausland müssen auf der Rückseite das Auslandslogo des Partnerlandes tragen. 7 Stand: Juli 2016 Verfasser: GIZ/Liaison Office to the EU and Corporate Communications Unit
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