Initiativprüfung Landwirtschaftliche Förderungen. Bericht

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1 Oberösterreichischer L Landesrechnungshof Initiativprüfung Landwirtschaftliche Förderungen Bericht LRH / He

2 Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Telefon: #43(0)732/ Fax: #43(0)732/ Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion und Grafik: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im Dezember 2006

3 Landwirtschaftliche Förderungen Inhaltsverzeichnis Kurzfassung... 1 Internationale Rahmenbedingungen für die Agrarpolitik... 3 Österreichische Agrarpolitik... 3 Volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung des Agrarsektors... 3 Gestaltung des Systems... 4 Der Agrarsektor in Oberösterreich... 5 Agrarpolitische Ziele... 5 Landwirtschaftliche Strukturen... 6 System der Agrarförderungen in Oö... 7 Gebarungsüberblick... 8 Einzelne Fördermaßnahmen des Landes... 9 Überblick und Abwicklung...9 Oö. Grünlandsicherungsprogramm...10 Oö. Milchhygienezuschlag...10 Förderungsdarlehen aus dem Siedlungsfonds für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Land Oö...11 Agrarische Forschung und Entwicklung...12 Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft...13 Beiträge an die oö. Landwirtschaftskammer...14 Abwicklungsprozess der Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Betrieben...15 Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft Dezember 2006

4 Landwirtschaftliche Förderungen A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s / G l o s s a r Begriff A B E F G K L M O P AMA Ausgleichszulage BIP BMLFUW EU FIAF GAP kofinanziert LEADER LRH max. Mio. ÖPUL Oö. LRHG p.a. Erklärung Agrarmarkt Austria (juristische Person des öffentlichen Rechts gemäß BGBl. Nr. 376/1992) Jährliche Beihilfe zum Ausgleich der ständigen natürlichen Bewirtschaftungsnachteile in Regionen, die als benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete gelten (z.b. Berggebiete) Bruttoinlandsprodukt (dieses misst den Geldwert aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Europäische Union Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (einer der vier Strukturfonds der EU) Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union Gemeinsame Finanzierung durch mehrere Gebietskörperschaften bzw. Institutionen Eine von den Strukurfonds der EU finanzierte Initiative, die lokalen Gruppen helfen soll, das langfristige Potenzial ihrer Gebiete zu entwickeln Oö. Landesrechnungshof maximal Millionen Österreichisches Programm für eine umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft Oö. Landesrechnungshofgesetz per anno, jährlich W WTO World Trade Organization; Welthandelsorganisation (internationale Organisation, die sich mit den Regeln von internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt) Dezember 2006

5 Landwirtschaftliche Förderungen Der Landesrechnungshof (LRH) hat in der Zeit vom 17. August 2006 bis 25. September 2006 eine Initiativprüfung im Sinne des 2 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG, LGBl. Nr. 38/99 idgf durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren die von der Agrar- und Forstrechts-Abteilung abgewickelten Agrarförderungen der Abschnitte 71 und 74 des ordentlichen Landeshaushaltes mit Ausnahme der Förderungen für Jagd und Fischerei, der Notstandsmaßnahmen und der Landesgartenschauen. Die Direktzahlungen aus den EU-Marktordnungen, die Zahlungen im Zusammenhang mit der Einheitlichen Betriebsprämie, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie aus dem ÖPUL erfolgen durch die AMA. Sie waren daher nicht Gegenstand der Prüfung. Das Prüfungsteam setzte sich aus Dr. Werner Heftberger als Prüfungsleiter und Barbara Spindelbalker zusammen. Einbezogen waren auch externe Experten, nämlich Dipl. Ing. Karl M. Ortner, Dipl. Ing. Sigrid Graf und Dipl. Ing. Hubert Janetschek von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Dipl. Volkswirt Martin Kniepert, Dr. Erwin Schmid und Mag. Franz Weiß vom Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität für Bodenkultur in Wien und Mag. Herbert Heiser von der Fa. Leitner + Leitner Audit Partners GmbH & Co KEG Wirtschaftsprüfer. Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde dem zuständigen Referenten und den Vertretern der Agrar- und Forstrechts-Abteilung in den Schlussbesprechungen am 24. Oktober 2006 und 16. November 2006 zur Kenntnis gebracht. Die schriftliche Stellungnahme der Agrar- und Forstrechts-Abteilung langte am 27. November 2006 beim LRH ein. Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Dezember 2006

6 Landwirtschaftliche Förderungen KURZFASSUNG [1] Oberösterreich ist eines der führenden Agrarländer Österreichs. Die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe hängen auf Grund rückläufiger Erzeugerpreise stark von öffentlichen Mitteln ab. Im Jahr 2004 flossen rund 438,9 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln (EU, Bund und Land) in die oberösterreichische Landwirtschaft, davon etwa 98,2 Mio. Euro aus dem Agrarbudget des Landes (ohne Zahlungen für Katastrophen- und Hochwasserschäden). [2] Insgesamt erfolgt die Finanzierung des Agrarsektors über ein sehr komplexes, für Außenstehende wenig verständliches Fördersystem durch Mittel der EU, des Bundes und der Länder. Das kofinanzierte Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums gewinnt an Bedeutung. Die in diesem Programm mögliche regionale Schwerpunktsetzung erhöht den Gestaltungsspielraum, damit aber auch die Verantwortung, die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen auf sich ändernde Rahmenbedingungen vorzubereiten. Der LRH anerkennt die Bemühungen des Landes Oö., die Betriebe auf einen stärkeren Wettbewerb und sich ändernde internationale Rahmenbedingungen vorzubereiten. Offen war für ihn, wie nach Ansicht des Landes die Landwirtschaft in Oö. langfristig strukturiert und finanziert werden soll. [3] Ein wesentliches Ziel der oö. Agrarpolitik ist die Erhaltung einer flächendeckenden bäuerlichen Landwirtschaft durch die Förderung umweltverträglicher, klein strukturierter Betriebe. Realistische Szenarien halten bei gleich bleibender Betriebsstruktur sowie Fortschreibung der vorläufig nur bis 2013 gesicherten Förderungen einen Einkommensrückgang der oö. Landwirtschaft bis 2020 um nominell 5,3 % für möglich, das würde bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von 2 % einen realen Rückgang um rd. 30 % bedeuten. Der stattfindende Strukturwandel beeinflusst die Einkommensentwicklung je Betrieb positiv. [4] Bis zum Jahr 2013 ist die Finanzierung grundsätzlich gesichert, für die Zeit danach ist sie aber offen. Der LRH hielt es daher für notwendig, in diesem Zeitraum die sich aus dem Programm der ländlichen Entwicklung bietenden Chancen intensiv zu nutzen, um den Agrarsektor an den stärker werdenden Wettbewerb heranzuführen. Dies erfordert einen wirtschaftlich und sozial lebendigen ländlichen Raum, der den landwirtschaftlichen Betrieben Märkte und Möglichkeiten bietet, zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Diesen Prozess sah der LRH dadurch beeinträchtigt, dass die derzeitige agrarpolitische Schwerpunktsetzung konsumtive Förderungen der landwirtschaftlichen Betriebe forciert. Der LRH hielt es für notwendig, strukturkonservierende Ziele aufzugeben, da ein fortschreitender Strukturwandel stabilisierend auf die Einkommenssituation der verbleibenden Betriebe wirkt. Dazu bedarf es nach Ansicht des LRH einer breiten gesellschaftspolitischen Diskussion der Erwartungen an die Leistungen des Agrarsektors und der damit verbundenen Kosten. Daraus wären letztendlich die angestrebten Effekte (z.b. im Bereich Ökologie, Landschaftspflege) und konkrete Handlungsschwerpunkte abzuleiten. [5] Hinsichtlich der Weiterentwicklung bzw. Gestaltung des Gesamtsystems fasste der LRH folgende Empfehlungen zusammen: I. Führen einer breiten gesellschaftspolitischen Diskussion über die Erwartungen an den ländlichen Raum und die Landwirtschaft sowie die langfristige Gestaltung des Agrarfördersystems (siehe Berichtspunkte 2.2. und 3.2., Umsetzung kurzfristig) Dezember

7 Landwirtschaftliche Förderungen II. III. IV. Festlegen von Zielen auf Ebene der angestrebten gesellschaftspolitischen Wirkungen (zb Ökologie, Landschaftspflege), daraus Priorisierung der agrarpolitischen Ziele (siehe Berichtspunkte 4.2. und 18.2., Umsetzung kurzfristig) Aus den Zielen die Strategien über die Entwicklung und Finanzierung der Landwirtschaft ab 2014 und in weiterer Folge konkrete Handlungsschwerpunkte, die eine Weiterentwicklung der Betriebsstrukturen in Richtung nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, ableiten (siehe Berichtspunkte 4.2., 5.2. und 18.2., Umsetzung kurzfristig) Ausnützen aller Möglichkeiten zur Reduzierung der Komplexität des Fördersystems und zur Verbesserung der Transparenz (siehe Berichtspunkte 6.2. und 7.2., Umsetzung ab sofort) [6] Aus der Prüfung einzelner Fördermaßnahmen des Landes Oö. regte der LRH folgendes an: V. Evaluierung des oö. Grünlandsicherungsprogramms auf seine Notwendigkeit und grundsätzliche Eignung, die angestrebten ökologischen Wirkungen zu erreichen. (siehe Berichtspunkt 9.2., Umsetzung ab sofort) VI. VII. Evaluierung des oö. Milchhygienezuschlags, da aus der Gestaltung der Förderung keine direkten Wirkungen auf eine Qualitätssteigerung und Hygieneverbesserung erkennbar waren (siehe Berichtspunkt 11.2., Umsetzung ab sofort) Einstellen der Gewährung von Förderungsdarlehen für Maßnahmen zur Eigenheimschaffung aus dem Siedlungsfonds für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in Oö. (siehe Berichtspunkt 12.2., Umsetzung ab sofort) VIII. Festlegung von Forschungs- & Entwicklungsschwerpunkten mit messbaren Zielen und Kriterien, um den innovativen und zukunftsweisenden Charakter von Projekten beurteilen und nachteiligen Effekten gegensteuern zu können (siehe Berichtspunkt 13.2., Umsetzung ab sofort) IX. Gewährung der Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft an eine über die Grundausbildung hinausgehende Ausbildung und an den Erwerb von Fachkenntnissen, die für die Weiterentwicklung des konkreten Betriebes relevant sind, binden (siehe Berichtspunkt 14.2., Umsetzung ab sofort) X. Abschluss eines Vertrages zwischen dem Land Oö. und der oö. Landwirtschaftskammer, der die Leistungen und die Entgelte genau und transparent regelt (siehe Berichtspunkt 15.2., Umsetzung ab sofort) Dezember

8 Landwirtschaftliche Förderungen Internationale Rahmenbedingungen für die Agrarpolitik 1.1. Die Agrarpolitik ist zunehmend internationalen Einflüssen unterworfen. Die fortschreitende Globalisierung trifft auch die Landwirtschaft, wie sich am starken Wachstum des internationalen Agrarhandels zeigt. Die Globalisierung hat zur stärkeren Einbeziehung der Landwirtschaft in die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) geführt, sodass die europäische Agrarpolitik internationale Entwicklungen einschließlich den WTO-Bestimmungen immer stärker zu beachten hat. Von grundlegender Bedeutung für den österreichischen Agrarsektor ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Das EU-Fördersystem unterscheidet zwei Säulen. Die erste Säule betrifft die Markt- und Preispolitik der gemeinschaftlichen Agrarpolitik, die zweite Säule umfasst die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die erste Säule regelt in den Marktordnungen Produktion und Absatz von landwirtschaftlichen Gütern und finanziert direkte Einkommensbeihilfen für die Landwirtschaft. Die zweite Säule umfasst unterschiedliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie wurde in den letzten Jahren wesentlich gestärkt. Die aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder kofinanzierten Programme sehen eine Vielzahl an Fördermaßnahmen vor, die den ländlichen Raum stärken und beleben sollen. Die Schwerpunktsetzung und die Festlegung des finanziellen Rahmens erfolgen jeweils für eine Programmplanungsperiode. Derzeit wird an der Konkretisierung für die Periode gearbeitet, wobei bereits für 2008 eine Überprüfung vorgesehen ist. Für Österreich findet die Konkretisierung im Rahmen des Grünen Paktes statt Dem Grundsatz der Subsidiarität folgend hat jeder Mitgliedsstaat der EU einen weiten Handlungsspielraum, das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes nach eigenen Zielen, Strukturen und spezifischen Anforderungen zu gestalten. Dazu ist dem Programmplanungsprozess auf Ebene der Mitgliedsstaaten ein nationaler Strategieplan voranzustellen. Der LRH schloss daraus, dass das Gelingen einer nachhaltig positiven ländlichen Entwicklung in nationaler Verantwortung liegt. Österreichische Agrarpolitik Volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung des Agrarsektors 2.1. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft in Österreich nahm in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich ab. Aktuell liegt ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt bei rd. 1 %. Im öffentlichen Bewusstsein gewannen der Umwelt- und Klimaschutz, die Erhaltung der Kulturlandschaft sowie die ökologische Lebensmittelproduktion zunehmend an Bedeutung. Die Landwirtschaft in Österreich nutzte die Chance, ihre Leistungen in diesen Bereichen zu positionieren. Daher verfügt Österreich insbesondere durch die Abgeltung der Bewirtschaftungserschwernisse in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) und sein Programm für eine umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft (ÖPUL) in der Periode 2000 bis 2006 über das fünftgrößte Budget in der EU für sein ländliches Entwicklungsprogramm Gemessen an der Wertschöpfung als Anteil des BIP bewertete der LRH den öffentlichen Mitteleinsatz in den Agrarsektor als relativ hoch. Überdies birgt die Konzentration der Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes auf den Agrarsektor für den LRH die Gefahr, dass vor allem die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsziele des ländlichen Raumes hinter die Agrarinteressen zurückgestellt werden. Dezember

9 Landwirtschaftliche Förderungen Nach Ansicht des LRH sollte einer breiten, über den Agrarsektor hinausgehenden Entwicklung des ländlichen Raums mehr Beachtung geschenkt werden. Nur ein wirtschaftlich und sozial lebendiger ländlicher Raum bietet für die Landwirtschaft die Märkte und sinnvolle Möglichkeiten, zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen Die Agrar- und Forstrechts-Abteilung weist darauf hin, dass der Anteil des oö. Agrarbudgets in Relation zum Gesamtbudget des Landes nur 2,6 % beträgt. Gestaltung des Systems 3.1. Die Einkommen der Landwirte stammen zu einem nicht unwesentlichen Teil aus öffentlichen Mitteln. Dabei werden Mittel der EU, des Bundes und der Länder eingesetzt, wobei nur ein kleiner Teil der Fördermaßnahmen rein aus nationalen Mitteln finanziert wird. Die von der EU finanzierten Marktordnungszahlungen erfolgen seit 2005 größtenteils in Form der Einheitlichen Betriebsprämie. Diese finanzielle Leistung an die Landwirte ist unabhängig von ihrer tatsächlichen Produktionsmenge. Größere Bedeutung für die Einkommensentwicklung der Landwirte haben in Österreich die zwischen EU, Bund und Land kofinanzierten Förderungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Diese fördern ökologisch nachhaltige und qualitativ hochwertige Produktionsweisen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung. Verteilung der Agrarförderungen Österreichs im Jahr 2005 nach Verwendung: Andere kofinanzierte Maßnahmen 5 % Nationale Maßnahmen 5 % ÖPUL 27 % EU-Markt- ordnungs- Zahlungen 15 % Die Ausarbeitung der Förderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums für eine EU-Planungsperiode erfolgt in Österreich unter Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Zusammenwirken mit Bundesländern und Landwirtschaftskammern sowie unter Einbeziehung sonstiger Interessensvertretungen. Ausgleichszulage 12 % Einheitliche Beriebsprämie 20 % Übriges Programm Ländliche Entwicklung 6 % Datenquelle: BMLFUW Dezember

10 Landwirtschaftliche Förderungen 3.2. Auch auf europäischer Ebene wird der Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule) zunehmende Bedeutung geschenkt. Die EU transferiert Finanzmittel aus den Marktordnungen in die Entwicklung des ländlichen Raumes. Der LRH leitete daraus ab, dass die Landwirtschaft als Teil der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raumes zunehmend regionalisiert wird. Für den LRH weist das System durch das Überwiegen von Agrarinteressen im Prozess der Zieldefinition und Schwerpunktsetzung einschließlich der Dotierung der Fördertöpfe eine starke Tendenz zur Veränderungsresistenz auf. Selbstanpassungen an sich ändernde Rahmenbedingungen sind auf Grund des Fehlens von systemkritischen Elementen kaum zu erwarten. Der LRH hält eine grundsätzliche, nicht nur von Agrarpolitikern und Interessensvertretern geführte gesellschaftspolitische Diskussion über die Erwartungen an den Agrarsektor und in weiterer Folge die langfristige Entwicklung des Systems der Agrarförderungen für besonders wichtig Die angesprochene Tendenz zur Veränderungsresistenz wird von der Agrar- und Forstrechts-Abteilung nicht gesehen. Vielmehr ist aufgrund der Tatsache, dass alle kofinanzierten Förderungen entsprechend den Strukturfondsperioden alle 7 Jahre evaluiert und regelmäßig verändert werden, ein hoher Anpassungsdruck gegeben. Die laufenden Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union verstärken darüber hinaus die ständigen Veränderungserfordernisse. Dies trifft ebenso auch auf jene Maßnahmen zu, die alleine mit Landesmitteln finanziert werden, weil auch dort die sich ändernden Rahmenbedingungen der GAP Anpassungserfordernisse bewirken (z.b. Ausweitung des oö. Grünlandsicherungsprogramms auf Feldfutterflächen). Der Agrarsektor in Oberösterreich Agrarpolitische Ziele 4.1. Das übergeordnete Ziel ist die Erhaltung eines wirtschaftlich und ökologisch gesunden ländlichen Raums durch Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung durch bäuerliche Betriebe. Im Programm Zukunft Oberösterreich setzt die Agrarpolitik dazu unter anderem folgende Schwerpunkte: Gentechnikfreiheit Erhaltung einer flächendeckenden nachhaltigen bäuerlichen Landwirtschaft durch Förderung umweltverträglicher, klein strukturierter Betriebe Verdoppelung des Anteils an Biolandbau bis 2010 volle Ausnutzung der Möglichkeiten der EU-Kofinanzierung Unterstützung der Bauern bei der Markterschließung Verstärkung der Investitionsförderung, Bildungsoffensive Unterstützung bei Hofübernahmen und bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe Ausbau der Grünlandförderung 4.2. Das Ziel der Erhaltung eines gesunden ländlichen Raumes steht im Einklang mit der Intention der EU, den ländlichen Raum zu stärken. Wenngleich ein Beitrag der Landwirtschaft zur Zielerreichung unumstritten ist, führt die Ausgestaltung des Fördersystems nach Ansicht des LRH dazu, dass notwendige strukturelle Anpassungen bzw. Veränderungen verzögert werden. In der Periode 2007 bis 2013 stehen für die einkommenssichernd wirkenden Förderbereiche noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Mit der Intensivierung des Wettbewerbes um budgetäre Mittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Dezember

11 Landwirtschaftliche Förderungen Mittel ab 2014 reduziert werden. Für den LRH ist es daher notwendig, die Fokussierung auf die Erhaltung der kleinstrukturierten Betriebe zu hinterfragen. Er hält die Festlegung von Strukturzielen für problematisch. Er empfiehlt, Ziele über ihre angestrebten gesellschaftspolitischen Wirkungen zu definieren (z.b. im Bereich Ökologie, Landschaftspflege). Der LRH anerkennt die Bemühungen des Landes Oö. die Betriebe auf einen stärkeren Wettbewerb und sich ändernde internationale Rahmenbedingungen vorzubereiten. Hinsichtlich der Entwicklung und Finanzierung der Landwirtschaft ab 2014 fehlten aber noch langfristige strategische Überlegungen Hiezu stellte das Land Oö. fest, dass die Möglichkeiten der ländlichen Entwicklung 2007 bis 2013 zu einer strategischen Positionierung der oö. Landwirtschaft und zur Vorbereitung auf eine schärfere Wettbewerbssituation nach 2013 gezielt genutzt werden. Als Beispiele werden die geplante neue Investitionsförderung, die Ausweitung der LEADER-Förderungen und die zahlreichen Energieprojekte genannt. Die Landesagrarpolitik ist in die GAP der EU eingebettet, neue Weichenstellungen können daher nur im Rahmen der EU-Agrarpolitik bewirkt werden. Derzeit fehlen auch auf EU-Ebene konkrete Maßnahmenszenarien ab Landwirtschaftliche Strukturen 5.1. Österreichweit verfügt Oberösterreich über den größten Rinder-, Milchkuh- und Schweinebestand wurden mehr Betriebe im Haupterwerb (19.125) als im Nebenerwerb (17.080) bewirtschaftet. Ein Haupterwerbsbetrieb verfügte durchschnittlich über 29,8 ha Fläche, ein Nebenerwerbsbetrieb über 12,5 ha. Während die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe abnimmt, steigt entgegen der gesamtösterreichischen Entwicklung - die Zahl der Haupterwerbsbetriebe an. 1 Zahl der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Oberösterreich in den Jahren 1995,1999 und 2003: Nebenerwerbsbetriebe Haupterwerbsbetriebe Datenquelle: Statistik Austria 1 Die Zahl der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Oö. für 2003 stammt aus der Agrarstrukturerhebung für Mittlerweile hat die Statistik Austria die Zahlen der Agrarstrukturerhebung 2005 veröffentlicht. Danach ist für Oberösterreich eine Abnahme der Haupt- und eine Zunahme der Nebenerwerbsbetriebe erkennbar, die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt aber im Vergleich zu 2003 relativ konstant. Hinzuweisen ist darauf, dass die Agrarstrukturerhebungen 2003 und 2005 im Stichprobenverfahren durchgeführt wurden und somit einer gewissen Unschärfe unterliegen. Da die Statistik Austria die Stichprobenerhebung 2005 erst nach der Schlussbesprechung mit der geprüften Einrichtung veröffentlicht hat, war sie nicht mehr Gegenstand der Prüfung. Dezember

12 Landwirtschaftliche Förderungen 5.2. Oberösterreich ist unter den Bundesländern ein führendes Agrarland. Die steigende Zahl der Haupterwerbsbetriebe ist nach Ansicht des LRH ein Indiz dafür, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Landwirte in Oberösterreich günstig sind. Nach Ansicht des LRH sollte die Agrarpolitik die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die gesellschaftspolitischen Ziele erreicht werden und dazu die Struktur in Richtung Wettbewerbsfähigkeit weiterentwickelt wird. Eine Möglichkeit sah der LRH darin, die strukturkonservierenden Elemente der Förderpolitik zu überdenken. System der Agrarförderungen in Oö Der größte Teil der für Agrarförderungen aufgewendeten Landesmittel fließt in mit der EU und dem Bund bzw. nur mit dem Bund kofinanzierte Förderprogramme. Ein geringer Teil der Finanzmittel wird für reine Landesförderungen (z.b. oö. Grünlandsicherungsprogramm) eingesetzt. Diese Förderungen haben zum Ziel, entweder kofinanzierte Programme zu ergänzen oder eigenständige landespolitische Schwerpunkte zu setzen. Im Finanzjahr 2004 flossen inklusive der EU-Direktzahlungen insgesamt rd. 438,9 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln in die oö. Landwirtschaft. Davon stammen rd. 98,2 Mio Euro aus reinen Landesmitteln (ohne Zahlungen für Katastrophen- und Hochwasserschäden). Die genaue Aufteilung der öffentlichen Mittel auf die einzelnen Fördermaßnahmen einschließlich der jeweiligen Finanzierung ist aus der Tabelle in Anlage 1 ersichtlich. In der konkreten Abwicklung ist zu unterscheiden zwischen bewilligenden und auszahlenden Stellen. Am System beteiligt sind die AMA (als Zahlstelle des Bundes), das Land Oö. und die oö. Landwirtschaftskammer. Diese werden je nach Fördermaßnahme in unterschiedlichen Funktionen tätig Das System der Agrarförderungen umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die nach unterschiedlichen Richtlinien abgewickelt werden. Dazu kommt, dass die EU-Förderprogramme periodisch alle sieben Jahre neu gestaltet und strukturiert werden. Für den LRH zeigte sich, dass die Ausgestaltung der einzelnen Förderprogramme dazu führt, dass inhaltlich ähnliche Projekte und Aktivitäten in unterschiedlichen Programmen und damit auch aus unterschiedlichen Mitteln gefördert werden können. Beispielsweise stehen für Projekte zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sechs Fördertöpfe zur Verfügung, von denen je nach Größe und Struktur des Projektes bis zu drei Fördertöpfe in Anspruch genommen werden können. Die Intransparenz des Systems ist auch auf die unterschiedliche Einbindung der Systembeteiligten zurückzuführen (z.b. Genehmigung durch die AMA und Mitfinanzierung durch das Land oder Genehmigung durch das Land und Mitfinanzierung durch den Bund). Der LRH empfahl, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die mit der Komplexität des Systems einhergehende Intransparenz hintanzuhalten (z.b. Zusammenfassung von Einzelmaßnahmen, aussagekräftige Bezeichnungen) Zu den angeführten 438,9 Mio. Euro EU-, Bundes- und Landesmittel, die insgesamt im Jahr 2004 für die Landwirtschaft bereitgestellt wurden, wird von der Agrar- und Forstrechts-Abteilung angemerkt, dass nicht unwesentliche Teile davon den ländlichen Raum insgesamt (z.b. LEADER+, ländliche Verkehrserschließung, Bioenergie) bzw. auch den Verarbeitungsund Vermarktungssektor (z.b. Sektorplan, FIAF) betreffen. Zu den angeführten Möglichkeiten, für Projekte zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung bis zu 6 unterschiedliche Fördertöpfe verfügbar zu haben, wird angemerkt, Dezember

13 Landwirtschaftliche Förderungen dass die jeweiligen Fördervoraussetzungen der unterschiedlichen Fördertöpfe je nach Projektinhalt und Art der Antragsteller unterschiedliche Vorgaben beinhalten. Ein Projekt wird jeweils nur aus einem und nur in Ausnahmefällen an den inhaltlichen Schnittstellen der Richtlinienbestimmungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen gefördert. Gebarungsüberblick 7.1. Die jährlichen Einnahmen und Ausgaben für den Agrarbereich sind im Rechnungsabschluss bei den Abschnitten 71 und 74 zusammengefasst. Im fünfjährigen Vergleich zeigte sich folgende Entwicklung (Tabelle in Tausend Euro): 2 Einnahmen HH- Abschnitt 71 übertragene Mittel aus den Vorjahren Grundlagenverbesserung in der Land- u.. Forstwirtschaft landwirtschaftliches Siedlungswesen EU-relevante Förderungsmaßnahmen Summe sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft Gesamteinnahmen Ausgaben HH-. Abschnitt Grundlagenverbesserung in der Land- u.. Forstwirtschaft Strukturverbesserung Förderung der Maschinenringe landwirtschaftliches Siedlungswesen u. Besitzfestigung Erhaltung und Schutz des Bodens EU-relevante Förderungsmaßnahmen sonstige Maßnahmen Summe sonstige Förderung der Land- u. Forstwirtschaft land- u. forstwirtschaftliche Interessensvertretungen Ausgleichsmaßnahmen nach dem EU-Beitritt Verbilligung der Hagelversicherungsprämie agrarische Forschung und Entwicklung Summe nicht prüfungsrelevante Ausgaben (u.a. Jagd und Fischerei, Notstandsmaßnahmen, Landesgartenschau) Gesamtausgaben übertragene Mittel auf die Folgejahre Bei den übertragenen Mitteln handelt es sich um Haushaltskredite, die bei entsprechendem Bedarf durch Rücklagentransaktionen auf Folgejahre zu übertragen sind. Dezember

14 Landwirtschaftliche Förderungen Der Einnahmenrückgang im Jahr 2002 war auf die Installierung der AMA als Zahlstelle für die EU-kofinanzierten Maßnahmen zurückzuführen. Dadurch fielen mit kleinen Ausnahmen die bis dahin vom Land vereinnahmten EU-Mittel weg. Die Einnahmen aus dem Siedlungswesen resultierten im Wesentlichen aus Darlehensrückzahlungen. Wie aus der Tabelle ersichtlich, ist die Ausgabenentwicklung im Abschnitt 71 in einer Programmperiode relativ konstant. Die Mehrausgaben 2001 sind auf die Ausfinanzierung der Projekte der vorherigen Periode zurückzuführen. Beim Abschnitt 74 waren die Ausgaben für Ausgleichsmaßnahmen nach dem EU-Beitritt (Mutterkuhprämie) einer deutlichen Schwankung unterworfen. Zunehmend mehr wurde in den letzten Jahren in agrarische Forschung und Entwicklung investiert Die Gliederung der Ausgaben im Landeshaushalt unterscheidet sich von der Struktur der EU-Förderprogramme sowie der nationalen Förderrichtlinien. Außerdem sind reine Landesförderungen, die sich auf EU-Richtlinien beziehen, auch unter den EU-relevanten Förderungen dargestellt. Der LRH stellte fest, dass dies die Transparenz der Ausgaben einzelner Fördermaßnahmen für Außenstehende nahezu ausschließt. Er empfahl, bei der Erarbeitung von Produktgruppenbudgets jene Transparenz anzustreben, die für eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion der Erwartungen an die Leistungen des Agrarsektors notwendig ist Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit versucht die Agrar- und Forstrechts-Abteilung auch für Außenstehende Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu schaffen. Die Vielfalt der geltenden Bestimmungen und die zahlreichen fremdsprachigen Fachbegriffe des landwirtschaftlichen EU- Födersystems erschweren dies aber. Einzelne Fördermaßnahmen des Landes Überblick und Abwicklung 8.1. Die Agrar- und Forstrechts-Abteilung wickelt mit einigen kleineren Ausnahmen die landwirtschaftlichen Förderungen des Landes ab. Dabei unterstützen zahlreiche Förderprogramme die unterschiedlichsten Lebens- und Wirtschaftsbereiche von landwirtschaftlichen Betrieben in Oberösterreich. Schwerpunkte dieser Förderprogramme sind Maßnahmen zur Modernisierung und Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe (zb Investitionsförderung und Niederlassungsprämie, einzelbetriebliche Biomasseanlagen, Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten, Innovationen) spezifische Landesprogramme wie das oö. Grünlandsicherungsprogramm, der Milchhygienezuschuss und die Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft sowie die agrarische Forschung & Entwicklung Förderungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens und Zuschüsse im Zusammenhang mit der Durchführung von Bodenreformverfahren, wobei sich die Agrar- und Forstrechts-Abteilung der Unterstützung der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich bedient. Zusätzlich werden auch die oö. Landwirtschaftskammer, die oö. Landarbeiterkammer und diverse sonstige Interessensverbände unterstützt Der LRH stellte bei seiner Überprüfung der Förderprogramme fest, dass die Agrar- und Forstrechts-Abteilung um eine kundenorientierte Förderungsabwicklung bemüht war, und gewann den Eindruck, dass sie ihre Abwicklungsprozesse laufend optimiert und effizient gestaltet. Dezember

15 Landwirtschaftliche Förderungen Der LRH traf im Zuge der Überprüfung von Einzelprogrammen nachstehende Feststellungen: Oö. Grünlandsicherungsprogramm 9.1. Das oö. Grünlandsicherungsprogramm bildet einen ergänzenden regionalen Schwerpunkt für das Land im Rahmen des ÖPUL. Das von der EU genehmigte Programm besteht seit 1998 und wird mit ca. 9,7 Mio. Euro allein aus Landesmitteln dotiert. Mit der Auszahlung von 37 Euro je Hektar sollen ökologische (z.b. Sicherung der landschaftlichen Vielfalt der klein strukturierten, bäuerlichen Kulturlandschaft, Erhaltung der Artenvielfalt, Verminderung der Gefahr der Bodenerosion) und ökonomische Ziele (Abgeltung des Mehraufwandes bzw. der Mindererträge der nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung im Vergleich zu anderen Bodennutzungsformen) erreicht werden. Gegenstand dieser Flächenförderung ist die Erhaltung der Bewirtschaftung von Grünlandflächen, seit 2003 werden auch Feldfutterflächen in die Förderung einbezogen. Diese sind laut Definition der Statistik Austria Ackerflächen Der LRH bemängelte, dass dieses Programm keine nennenswerten Anforderungen an die Teilnehmer stellt, die über jene des ÖPUL hinausgehen. Diese Maßnahme schafft daher keine signifikanten zusätzlichen Wirkungen, sondern bewirkt vor allem eine höhere Förderung je Hektar Grünland. Der LRH empfahl daher, das seit 1998 bestehende oö. Grünlandsicherungsprogramm erstmals eingehend zu evaluieren und dabei insbesondere zu prüfen, ob die Maßnahme als solche notwendig bzw. geeignet ist, die angestrebten ökologischen Wirkungen zu erreichen Die Agrar- und Forstrechts-Abteilung ist der Meinung, dass die vorgeschriebene nachhaltige Bewirtschaftung des Grünlandes und der Feldfutterflächen an sich sehr hohe Anforderungen an die Teilnehmer der Fördermaßnahme stellt, die die dafür vorgesehene Förderung voll rechtfertigt. Diese Maßnahme wurde so konzipiert und auch bei der EU notifiziert, dass neben der Abgeltung der ökologischen Wirkungen auch positive Einkommenseffekte erreicht werden. Diese Anreize sind für die Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Grünlandbewirtschaftung wegen der ungünstigen betriebswirtschaftlichen Wettbewerbssituation von Grünland und Feldfutter zu den meisten Ackerkulturen wichtig Vom oö. Grünlandsicherungsprogramm profitieren im Jahr etwa landwirtschaftliche Betriebe je nach Größe ihrer förderfähigen Grünlandfläche. Die Auszahlung durch das Land erfolgt ohne gesonderte Antragstellung. Die AMA stellt dem Land die zur Bemessung der Förderhöhe notwendigen Daten je Betrieb zur Verfügung Der LRH anerkannte, dass die Agrar- und Forstrechts-Abteilung einen sehr wirtschaftlichen Weg der Abwicklung und Auszahlung gewählt hat und sich um eine noch kostengünstigere Administration bemüht. Er empfahl dennoch zu prüfen, ob es nicht überhaupt günstiger wäre, die Abwicklung und Auszahlung der AMA zu übertragen, da diese ohnedies über die erforderlichen Daten und Informationen verfügt. Oö. Milchhygienezuschlag Diese seit 1999 gewährte Landesförderung zur Verbesserung der Qualität und hygienischen Wertigkeit von Milch und Milchprodukten soll insbesondere folgende Ziele erreichen: Unterstützung bei der Umsetzung der Milchhygieneverordnung Einführung und Erhaltung hoher Qualitäts- und Hygienestandards in der Milchproduktion und -verarbeitung und damit Erfüllung der Verbraucherinteressen Dezember

16 Landwirtschaftliche Förderungen teilweise Kostenentlastung bei den Aufwendungen für die Qualitätsarbeit sowie Stärkung des Qualitätsbewusstseins. Laut Förderungsrichtlinien dient der Milchhygienezuschlag auch der Sicherung des Produktionsstandortes Oberösterreich und der Erhaltung der kleinbetrieblichen Struktur der Milch liefernden Landwirte. Die Förderung errechnet sich aus einem Sockelbetrag je Betrieb und einem von der gelieferten Milchmenge abhängigen Betrag. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Molkereibetriebe, die dazu ihre oö. Anlieferbetriebe und deren Liefermengen bekannt geben. Der Fonds zur Sicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft in Oö. wickelt die Ausgaben im Landeshaushalt ab. Die letzte Erhöhung der Förderung verursachte 2003 eine deutliche Steigerung der Ausgaben auf rd. 4, Euro (2002 lagen sie noch bei rd. 3, Euro). Im Finanzjahr 2005 wurden rd Betriebe mit rd. 4, Euro gefördert Gesetzliche Vorgaben stellen Mindestanforderungen an Hygiene und Qualität dar, die auch ohne Förderung einzuhalten sind. Die Gewährung der Förderung ist nicht an zusätzlich durchgeführte Hygienemaßnahmen und deren Kosten oder an Qualitätsstandards gebunden. Eine Differenzierung der Förderung nach Milchqualität, die einen Anreiz bietet, qualitativ höherwertige Milch zu liefern, ist nicht vorgesehen. Der LRH konnte keine direkte Wirkung in Bezug auf Hygiene und Qualität von Milch und Milchprodukten erkennen. Er empfahl, die grundsätzlich effizient abgewickelte Förderung im Hinblick auf ihre Wirkungen zur Qualitätssteigerung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus kritisch zu evaluieren Nach Meinung der Agrar- und Forstrechts-Abteilung beinhaltet der oö. Milchhygienezuschlag ebenfalls wichtige Einkommenseffekte. Die Qualitäts- und Hygienekontrollen verursachen für die im internationalen Vergleich sehr klein strukturierten Milchbauern einkommensmindernde Kosten, die durch den oö. Milchhygienezuschlag wirksam entlastet werden, was auch durch die EU-Notifizierung zum Ausdruck kommt. Förderungsdarlehen aus dem Siedlungsfonds für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Land Oö Förderungsdarlehen werden gewährt für die Errichtung, Fertigstellung, Vergrößerung und Sanierung sowie den Ankauf von Eigenheimen in Höhe von max Euro und einem Zinssatz von 2 % p.a. seit 1.Oktober 2003 sowie zur Beseitigung von Schäden aus Naturkatastrophen in Höhe von max Euro zinsenfrei. Voraussetzung für die Gewährung eines Förderungsdarlehens ist, dass die Empfänger hauptberuflich Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Förderung von Eigenheimen ist außerdem an die Ausschöpfung der Mittel der allgemeinen Wohnbauförderung des Landes gebunden. In den Jahren 2003 bis 2005 wurden insgesamt 53 Förderdarlehen vergeben, die sich wie folgt aufgliedern: Dezember

17 Landwirtschaftliche Förderungen Anzahl Betrag in Euro Anzahl Betrag in Euro Anzahl Betrag in Euro Eigenheimdarlehen Darlehen für Katastrophenschäden Gesamt Seit 1995 fördert die allgemeine Wohnbauförderung des Landes auch Wohnhausbau- (Eigenheim-)maßnahmen von land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Der LRH sah in der Gewährung von Förderungsdarlehen für Eigenheime aus dem Siedlungsfonds für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen demzufolge eine Doppelförderung aus öffentlichen Mitteln. Er empfahl, diese - auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beschränkte - zusätzliche Eigenheimförderung einzustellen. Agrarische Forschung und Entwicklung Dieser Voranschlagsansatz fasst unterschiedliche Fördermaßnahmen zusammen, die das Ziel haben, mit Innovationen und Qualitätsoffensiven neue Einkommensmöglichkeiten zu schaffen und damit eine bäuerliche Landwirtschaft zu sichern. Die diesbezüglichen Ausgaben stiegen in den letzten drei Finanzjahren deutlich an und verteilten sich auf folgende Bereiche: Beiträge an Einzelpersonen und private Rechtsträger Förderung der internationalen Fort- u. Weiterbildung von Jugendlichen Entgelte für sonstige Leistungen (u.a. zu Standortmarketing, Vermarktungsoffensive und Fachinformation) Gesamtausgaben Das Land unterstützte eine Vielzahl von Entwicklungsprojekten vor allem zur Qualitätssteigerung und zur Schaffung neuer Einkommensmöglichkeiten (z.b. im Energie- und Lebensmittelbereich). Dabei wurde jeweils im Einzelfall über Förderungswürdigkeit und Förderausmaß eines Projektes entschieden. Als Maßnahme zur Qualifikationssteigerung gelten auch landwirtschaftsspezifische Auslandsstudienaufenthalte von Studentinnen und Studenten. Analog dem Kepler- Internationalisierungsprogramm liegt die jährliche Förderung bei max Euro je Studierendem. Die Ausgaben im Bereich Standortmarketing und Vermarktungsoffensive entfielen im Wesentlichen auf Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Initiative Genussland. Dieser strategische Schwerpunkt der Agrarpolitik des Landes Oö. verfolgt das Ziel, das Bewusstsein für die Qualität heimischer Produkte bei den Menschen merklich zu steigern. In die Konzeption und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind unterschiedliche Partner (z.b. Tourismus, Wirtschaft, Erzeuger) eingebunden. Dezember

18 Landwirtschaftliche Förderungen Die Erschließung neuer Einkommensfelder und Absatzmärkte, die Effizienzsteigerung in der Produktion und die kontinuierliche Qualitätsverbesserung sind im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors von großer Bedeutung. Der LRH bewertete daher die Förderung von innovativen Entwicklungsprojekten und Marketingoffensiven grundsätzlich positiv. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die heimische Lebensmittelerzeugung ist es, die Nachfrage bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu steigern. Sollte dies nicht nachhaltig gelingen, geht der investive Charakter der eingesetzten Förderungen verloren. Um die Effekte der unterschiedlichen Aktivitäten beurteilen zu können, ist es nach Ansicht des LRH erforderlich, Forschungs- & Entwicklungsschwerpunkte mit messbaren Zielen zu definieren und daraus Kriterien abzuleiten, die insbesondere den innovativen und zukunftsweisenden Charakter der Förderprojekte, den Knowhow-Aufbau und die Erfahrungssicherung aus Pilotprojekten konkretisieren. Diese Kriterien wären im Sinne eines effizienten Fördermitteleinsatzes jedenfalls bei der Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung, die Weiterführung bzw. Ausweitung von Pilotprojekten und die Abstimmung bzw. Koordination der einzelnen Aktivitäten zu berücksichtigen. Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft Ziel dieser 1996 von der Landesregierung beschlossenen Förderung ist es, in der Landund Forstwirtschaft tätigen Personen ein mit anderen Berufsgruppen vergleichbares Einkommen zu ermöglichen. Durch die Entlastung der Kosten für hauptberuflich mitarbeitende Angehörige soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich auch weiterhin qualifizierte junge Menschen durch eine hauptberufliche Tätigkeit im Familienbetrieb auf die spätere Betriebsführung vorbereiten. Die Zahl der geförderten Arbeitsplätze ging in den letzten Jahren kontinuierlich zurück lagen die Ausgaben für 999 Arbeitsplätze noch bei rd Euro, 2005 wurden für 906 Arbeitsplätze rd Euro ausgezahlt Aus Sicht des LRH unterstützt diese Förderung zwar die Weiterführung von Familienbetrieben, ein unmittelbar einkommenssichernder Effekt ließ sich aber nicht ableiten. Es sollte jedenfalls vermieden werden, dass junge Leute eine berufliche Laufbahn beginnen, aus der sie, wenn sich später herausstellt, dass sie zuwenig Einkommen bietet, nur mehr schwer herauskommen. Ein Erfolgskriterium für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe sind sehr gut ausgebildete Betriebsführerinnen und -führer, die durch ein breites Erfahrungsspektrum die Chancen der Diversifizierung optimal nützen können. Der LRH empfahl daher, diese Arbeitsplatzförderung an eine über die Grundausbildung hinausgehende Ausbildung und an den Erwerb von für die Weiterentwicklung des konkreten Betriebes relevanten spezifischen Fachkenntnissen zu binden Von der Agrar- und Forstrechts-Abteilung wird durch die mit der Arbeitsplatzförderung erreichte Kostenentlastung sehr wohl ein unmittelbarer einkommenssichernder Effekt gesehen. Bekanntlich erhöhen sich beispielsweise durch die mitversicherten Angehörigen die Sozialversicherungsabgaben bei gleichbleibenden Einkommensmöglichkeiten für die gemeinsame Bewirtschaftung durch die derzeitigen Eigentümer und die Hofnachfolger. Daher ist die Kostenentlastung dieser Maßnahme direkt einkommenswirksam. Beiträge an die oö. Landwirtschaftskammer Die oö. Landwirtschaftskammer ist ein wesentlicher Partner des Landes Oberösterreich zur Unterstützung der Interessen der Landwirtschaft in Oberösterreich. Die grundsätzlichen Aufgaben, Zielsetzungen und Strukturen sowie die Finanzierung sind im Oö. Landwirt- Dezember

19 Landwirtschaftliche Förderungen schaftskammergesetz 1967 idgf festgelegt. Demnach hat das Land den nicht anderweitig finanzierten und von der Landesregierung anerkannten Finanzbedarf zu decken. Im Gegenzug dazu steht der oö. Landesregierung ein Revisionsrecht zu. Aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1970 leistet das Land jährlich einen Zuschuss zum Personalaufwand, der sich im Jahr 2005 auf ca. 14,6 Mio. Euro belief. Dieser Zuschuss deckt den Aufwand für 287 Dienstposten. Einen jährlichen Beitrag zum laufenden Aufwand der oö. Landwirtschaftskammer in Höhe von insgesamt ca. 1,1 Mio. Euro im Jahr 2005 (bzw. von 1,2 Mio. Euro in 2004) leistete das Land weiters für folgende Aktivitäten: Bildungs- und Beratungswesen Ausstellungen Pflanzliche Produktion Forst- und Holzwirtschaft Tierzucht Landwirtschaftliche Buchführung Absatz- und Verwertungsmaßnahmen Landtechnische Maßnahmen Bodenschutzberatung Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Sowohl die Förderungsanträge als auch die Verwendungsnachweise der oö. Landwirtschaftskammer enthielten mehrheitlich nur Angaben zu den beantragten bzw. nachgewiesenen Mitteln sowie allfällige Basisberechnungen und -beschreibungen. Demgemäß beschränkte sich die Überprüfung der Verwendungsnachweise auf rechnerische Richtigkeit und Plausibilität mittels Vorjahresvergleichen Der LRH gewann den Eindruck, dass die jährlichen Beiträge an die oö. Landwirtschaftskammer im Wesentlichen jährlich fortgeschrieben wurden. Im Zuge einer Überprüfung der oö. Landwirtschaftskammer im Jahre 2005 empfahl der österreichische Rechnungshof, die Leistungsbeziehungen zwischen Land und Kammer durch einen Vertrag festzulegen. Auch der LRH hielt es für wichtig, die Leistungsbeziehung zwischen Land und landwirtschaftlicher Interessensvertretung durch Abschluss eines Vertrages genau und transparent zu gestalten Die oö. Landwirtschaftskammer wickelt für das Land auch einige Förderprogramme und -maßnahmen ab, etwa die Förderung der Maschinenringe, die Ankaufsbeihilfe für weibliche Zuchtrinder und die Gewährung von Zuschüssen zu pflanzenbaulichen Maßnahmen (im Wesentlichen für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger mittels geeigneter Geräte). Die jährlichen Verwendungsnachweise werden von der Agrar- und Forstrechts- Abteilung auf deren rechnerische Richtigkeit und Plausibilität überprüft Im Hinblick darauf, dass jährlich Fördermittel von rund 1 Mio. Euro zur Auszahlung kommen, erachtete der LRH eine Prüfung, die sich auf die rechnerische Richtigkeit der sehr grob strukturierten Verwendungsnachweise beschränkt, als zu gering. Er empfahl daher, stichprobenweise die Belege bestimmter Einzelpositionen vertieft zu prüfen. Abwicklungsprozess der Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Betrieben Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist eine Maßnahme mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu steigern. Die Finanzierung erfolgt sowohl kofinanziert (EU, Bund und Land bzw. Bund und Land) als auch aus reinen Landesmitteln. Dezember

20 Landwirtschaftliche Förderungen Unmittelbare Grundlage für die Gewährung einer Investitionsförderung bildet eine Richtlinie des Bundes, welche durch eine Verfahrensanordnung ergänzt wird. Der Förderprozess wird von der Agrar- und Forstrechts-Abteilung prinzipiell einheitlich abgewickelt, je nach Mittelherkunft werden jedoch Fördergelder bei EU-kofinanzierten Förderungen durch die AMA, ansonsten durch die Agrar- und Forstrechts-Abteilung ausbezahlt Der LRH regte im Rahmen einer Prüfung des Internen Kontrollsystems folgende Veränderungen im Prozess an: Nach Einlangen des Förderungsantrags wird anhand einer Checkliste eine erste Grobprüfung auf Vollständigkeit der beigelegten Unterlagen gemacht. Im Sinne der aktenmäßigen Dokumentation dieses Prüfschrittes sollte diese Check-Liste im jeweiligen Akt abgelegt werden. Der Förderungswerber sollte bereits vor Investitionsbeginn schriftlich über die grundsätzliche Zuerkennung einer Förderung informiert werden (siehe Punkt der Sonderrichtlinie für die Umsetzung der Sonstigen Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dazu sollte ein Kontrollschritt die Entscheidung über die Förderfähigkeit im Sinne des 4-Augen- Prinzips absichern. Vor der Genehmigung eines Agrarinvestitionskredites sollte auch in Fällen ohne gleichzeitige Zusage eines Investitionszuschusses ein Kontrollschritt im Sinne des 4- Augen-Prinzips gesetzt werden. Wie bereits von der Agrar- und Forstrechts-Abteilung angeregt, sollten mangels Überprüfbarkeit Arbeitseigenleistungen der Förderungswerber nicht gefördert werden. Als Ausgleich schlägt sie eine moderate Anhebung der Fördersätze vor. Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft Seit dem EU-Beitritt ist die österreichische Landwirtschaft einem Strukturwandel unterworfen. In Oberösterreich führte dieser dazu, dass Haupterwerbsbetriebe tendenziell größer werden und die Anzahl der Nebenerwerbsbetriebe sinkt. Im internationalen Vergleich ist die oö. Landwirtschaft klein strukturiert. Bei einer Mehrzahl der Produkte fielen die Preisstützungen und Exportförderungen durch EU-Mittel bereits weg. Bei den noch gestützten Produkten (z.b. Zucker, Rindfleisch) ist ein Wegfall dieser Zahlungen bis 2013 zu erwarten. Auf europäischer Ebene ist die Finanzierung der Agrarförderungen (mit der Möglichkeit von Kürzungen) bis 2013 gesichert. Die österreichische Schwerpunktsetzung für die Entwicklung des ländlichen Raums sieht vor, dass bis % der Fördermittel zur Verbesserung von Umwelt und Landschaft (z.b. ÖPUL) eingesetzt werden. Zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen mindestens 10 % der Mittel verwendet werden. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft. Mindestens 5 % dieser Mittel sollen im Rahmen von LEADER-Projekten 3 vergeben werden Unter Berücksichtigung der agrarpolitischen Ziele des Landes Oberösterreich, der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, der Rahmenbedingungen und der zu erwartenden Produktpreisentwicklungen ergaben sich für den LRH aufgrund von Prognosen, die Experten der Universität für Bodenkultur in Wien für den LRH errechnet haben, folgende Zukunftsperspektiven: 3 Das Leader-Programm ist ein kofinanziertes Förderprogramm, mit dem lokale Gruppen bei ihren Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden sollen. Dezember

21 Landwirtschaftliche Förderungen Unter der Annahme der Anpassung an international erwartbare Marktentwicklungen und damit verbundener Rückgänge bestimmter Produkterlöse und einer nach 2013 stagnierenden Förderintensität werden die Einkommen der oö. Landwirtschaft zurückgehen. Bei unveränderter Betriebsstruktur müssten diese Rückgänge auch zur Gänze auf die Einkommen je Betrieb bzw. Arbeitskraft durchschlagen. Realistische Szenarien halten bis 2020 einen nominellen Rückgang um 5,3 % für möglich, das würde bei einer angenommenen Inflationsrate von jährlich 2 % einen realen Einkommensrückgang für den gesamten Agrarsektor von rd. 30 % bedeuten. Auf Basis der Bruttowertschöpfungsdaten der landwirtschaftlichen Betriebe des Jahres 2004 wären jährlich rd. 10 Mio. Euro an zusätzlichen Fördermitteln erforderlich, um 1 % realen Einkommensrückgang auszugleichen. Unter den vorangegangenen Annahmen wirkt sich der Strukturwandel stabilisierend auf die Einkommenssituation der verbleibenden Betriebe aus. Die von den landwirtschaftlichen Interessensvertretungen priorisierten Ausgleichszahlungen (z.b. ÖPUL-Maßnahmen, Tierprämien, oö. Grünlandsicherungsprogramm) führen jedoch vielfach dazu, dass betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen verzögert werden. Nach Ansicht des LRH wird es mittel- bis langfristig nicht möglich sein, gleichzeitig die Einkommen in der oö. Landwirtschaft sicherzustellen und die kleinbetriebliche Struktur zu erhalten. Um die (gesellschaftlich erwartete) ökologische Bewirtschaftung und Landschaftspflege leistbar zu erhalten, empfahl der LRH, die agrarpolitischen Ziele zu priorisieren und daraus konkrete Handlungsschwerpunkte abzuleiten. Für einen effizienten Einsatz der noch bis 2013 gesicherten Fördermittel ist es zudem erforderlich, optimale landwirtschaftliche Strukturen zu entwickeln. Die Fokussierung der Investitionsförderung auf zukunftsfähige Betriebe bietet nach Ansicht des LRH eine Möglichkeit, den Strukturwandel zu beeinflussen. Die eingesetzten Fördermittel können nur dann nachhaltig wirken, wenn die Betriebspläne bzw. -konzepte die Entwicklung der Märkte und der öffentlichen Förderungen realistisch berücksichtigen und mittelfristig eine wirtschaftliche Betriebsführung ermöglichen Aus langfristigen Prognosen bis 2020 zur künftigen Einkommenserntwicklung in der Landwirtschaft kann man nach Ansicht der Agrar- und Forstrechts-Abteilung gesichert nur Trends ablesen. Absolute Aussagen sind hingegen bei einem derart langen Zeitraum letztlich aufgrund der vielen Unabwägbarkeiten bei den Rahmenbedingungen auch mit umfassend gestalteten Rechenmodellen nur bedingt aussagekräftig, wie Vergleiche in der Vergangenheit zwischen angekündigten Prognosen und den tatsächlichen Entwicklungen im Agrarsektor regelmäßig zeigen. 2 Anlagen 3 Beilagen Linz, am 5. Dezember 2006 Dr. Helmut Brückner Direktor des Oö. Landesrechnungshofes Dezember

22 Anlage 1 Agrarförderungen in Oberösterreich und ihre Finanzierung, 2004 Förderung Anteil an den Förderungen in % Agrarförderungen 2004 und ihre Finanzierung in Mio. Land Länder EU Oberösterreich Österreich 1) Flächenprämien 75,2 100,0 Tierprämien 68,6 1,3 1,4 96,2 Produktprämien 10,5 100,0 Lagerhaltungskosten 0,6 100,0 Beihilfen für Verarbeitung und Vermarktung 7,2 100,0 Umweltprogramm (ÖPUL) 117,5 20,4 20,2 49,5 Sonstige Umweltmaßnahmen 9,7 100,0 100,0 Energie aus Biomasse 2,7 85,7 64,3 Qualitätsverbesserung, -sicherung Milch 4,6 100,0 100,0 Tierhaltung 4,5 43,1 54,5 Honig 0,4 15,7 15,7 60,5 Pflanzenbau 0,2 31,9 64,9 Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten 41,3 32,7 33,4 28,3 Verkehrserschließung ländlicher Gebiete 16,5 95,2 91,4 Landwirtschaftliche Investitionen 8,2 20,0 20,3 51,4 Entwicklung von ländlichen Gebieten (Art. 33) 7,4 23,1 23,0 50,6 Landwirtschaftliche Investitionen (national) 4,1 93,4 94,5 Zinsenzuschüsse in der Investitionsförderung 3,6 58,6 50,0 Verarbeitung und Vermarktung (Sektorplan) 2,8 23,3 28,7 46,4 Niederlassungsprämie 2,7 20,0 20,1 51,5 Agrarische Operationen 1,7 100,0 100,0 Maschinen-, Betriebshilferinge, Kurswesen 1,4 43,1 59,2 Gemeinschaftsinitiativen (Leader plus) 0,9 7,9 9,2 82,2 Verbesserung der Marktstruktur 0,8 91,4 91,4 Strukturfonds Fischerei (FIAF) 0,6 22,2 22,3 44,7 Marketingmaßnahmen 0,6 33,4 57,4 0,8 Bioverbände 0,4 39,9 39,1 Landwirtschaftlicher Wasserbau 0,3 100,0 100,0 Absatzförderungsmaßnahmen 0,2 100,0 Erzeugergemeinschaften 0,2 4,9 4,8 86,8 Innovationsförderung 0,1 46,6 51,4 Landarbeitereigenheimbau 0,0 100,0 100,0 Forstförderung (Artikel 32) 2,6 20,0 19,6 48,0 Forstliche Fördermaßnahmen (national) 0,9 88,1 88,1 Aufforstung landw. Flächen (Artikel 31) 0,2 20,0 17,6 54,8 Erschließung von Wildbacheinzugsgebieten 0,1 22,5 22,5 Beratung 17,4 87,0 86,2 Forschung 1,9 40,8 13,4 18,7 Berufsbildung 1,9 16,6 16,4 51,5 Naturschädenabgeltung (Dürre, Hochwasser) 3,9 70,2 70,2 Zuschüsse zur Hagel- und Frostversicherung 3,3 51,1 50,1 Tierseuchen und Tierversicherung 0,4 98,8 98,8 Sonstiges 1,9 90,9 95,0 Insgesamt 438,9 Quelle: BMLFUW, Grüner Bericht 2005, Tabelle und Restzahlungen und Ausfuhrerstattungen (100 % EU-finanziert) wurden nur in der Summe berücksichtigt. Eigene Berechnungen, gerundet. 1) Die Differenz zu 100 % wird vom Bund finanziert.

23 Universität für Bodenkultur Wien Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Perspektiven für die agrarische Förderpolitik in Oberösterreich bis 2020 Dipl. Vw. Martin Kniepert Dr. Erwin Schmid Mag. Franz Weiß Im Auftrag des Landesrechnungshofes für Oberösterreich 3. Oktober 2006

24 Inhaltsverzeichnis 1 Fragestellung Übersicht Die Landwirtschaft Oberösterreichs bis 2020 Bestimmungsgrößen und mögliche Entwicklungslinien Übersicht Zur Entwicklung der Erzeugerpreise Fördermaßnahmen der EU, Österreichs und Oberösterreichs Modellrechnungen zur Entwicklung in drei Zeitabschnitten Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Literatur Verordnungen Anhang: FAMOS Farm Optimisation System

25 1 Fragestellung Übersicht Nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 sowie dem Beginn der neuen Planungsperiode für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007 bis 2013) stellt sich die Frage, wie die in diesem Rahmen gegebenen Spielräume durch die Agrarpolitik weiter genutzt werden können und sollen. Diese Frage stellt sich auch und gerade mit Blick auf die Zeit nach 2013, für die noch keinerlei Förderungen der EU oder Österreichs fixiert sind. So konnte für die aktuelle Fortführung des Förderungsniveaus sicherlich noch Vertrauensschutz als wichtiges Argument geltend gemacht werden. Bis 2013 aber könnte wegen Haushaltszwängen und veränderten wirtschaftspolitischen Prioritätensetzungen durchaus ein deutlicherer Abbau der Förderung ins Spiel gebracht werden. Die agrarpolitische Diskussion zu diesen Fragen ist sehr breit angelegt. Sie ist zunächst geprägt von einem komplexen Geflecht von Interessen der Landwirte, der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen, der Steuerzahler, der Konsumenten etc. Vorgebracht werden grundsätzliche Überlegungen volkswirtschaftlicher Ordnungspolitik, aber eben auch modernisierungsskeptische Einwände. Vertreter marktliberaler Überzeugungen sehen sich konfrontiert mit tief greifenden Fragen der menschlichen Ethik. So wichtig und anregend diese Diskussion im Grundsätzlichen ist, so sehr muss für dieses Arbeitspapier klargestellt sein, dass hiermit in keiner Weise versucht werden soll, in die Kernbereiche dieser Diskussion vorzustoßen. Dieses Papier versucht lediglich, bestimmte Eckdaten der sich für Oberösterreich abzeichnenden agrarwirtschaftlichen Entwicklung bis 2020 zu quantifizieren. Im Weiteren beschränkt sich das Papier darauf, die Relevanz dieser Eckdaten für die agrarpolitische Diskussion um die Förderpolitik deutlich zu machen. Zur Bestimmung dieser Eckdaten gehört zunächst die Sammlung von Informationen zu den erwartbaren internationalen Preisentwicklungen. Des Weiteren gehört hierzu die Feststellung der für diesen Bereich vorgesehen agrarpolitischen Fördermittel. In der Folge werden diese Informationen zu Szenarien zusammengefasst und als exogene Daten einer Modellrechnung zugeführt, die auf dieser Grundlage die erwartbare Produktions- und Einkommensentwicklung der Landwirtschaft errechnet. Diese Entwicklungen werden schließlich in einen gesamtwirtschaftlichen Kontext gestellt, um daraus wiederum Schlussfolgerungen für die Förderpolitik ziehen zu können. 2 Die Landwirtschaft Oberösterreichs bis 2020 Bestimmungsgrößen und mögliche Entwicklungslinien 2.1 Übersicht Als Basis für die Berechnungen wurde prinzipiell das Jahre 2004 ausgewählt. Für dieses Jahr liegen endgültige Daten nach den verschiedenen, für die Berechnungen benötigten Quellen vor. Vorläufig vorhandene Angaben zum Jahr 2005 wurden ebenfalls hinzugezogen, was insbesondere wegen der Einführung der einheitlichen Betriebsprämie und den damit gegenüber 2004 entstandenen Unterschieden von Bedeutung war. Als Prognosejahre wurden zunächst die Jahre 2008 und 2013 ausgewählt stellt insofern einen Wendepunkt in der Entwicklung dar, als bis dahin die Umsetzung der GAP-Reform von 2003 endgültig abgeschlossen sein wird. Wichtige Erzeugerpreise dürften sich bis dahin wie geplant näher an das Weltmarktniveau angenähert haben wurde ausgewählt, da die nächste Programmplanungsperiode von 2007 bis in eben dieses Jahr reicht. Weiters wurde das Jahr 2020 für eine Verlängerung der Simulationsperiode gewählt, um auch längerfristige Wirkungen von Maßnahmen besser einschätzen zu können. Hinzu kommt, dass bspw. bei den Preisentwicklungen Ziele der aktuellen Reformen bis 2013 erreicht sein müssten und daher für den Zeitraum danach veränderte Annahmen getroffen werden könnten. 3

26 2.2 Zur Entwicklung der Erzeugerpreise Mit dem EU-Beitritt von 1995 haben sich die Preise in Österreich weitest gehend den Preisen auf den wichtigsten Märkten in der EU angeglichen. Unterschiede ergeben sich allenfalls noch durch Qualitätsunterschiede oder Transportkosten. Die EU ihrerseits hat spätestens mit der MacSharry- Reform von 1992 eine Politik der Annäherung an die Weltmarktpreise begonnnen. Erreicht werden sollte dadurch eine Eindämmung der Überschussproduktion bzw. eine Rückführung der subventionierten Exporte. Diese hatten letztlich zu Streitigkeiten mit wichtigen Handelspartnern geführt und drohten die Handelsbeziehungen insgesamt zu gefährden. Inzwischen bestehen marktverzerrende Unterschiede zu den Weltmarktpreisen im wesentlichen nur noch für Zucker, Rindfleisch und Milch bzw. Milchprodukte (vgl. hierzu auch Tabelle 4). Grundsätzlich wird diese Politik der Aufhebungen von Marktverzerrungen auch in Zukunft verfolgt werden, sodass auch für die verbliebenen preisgestützten Bereiche eine Annährung an die Weltmarktpreise zu erwarten ist. Letztlich wird die Preisentwicklung damit auch in Oberösterreich wie im Fall anderer Roh- und Grundstoffe maßgeblich von den Preisen auf den Weltmärkten bestimmt sein. Um Aussagen über künftige Entwicklungen der Landwirtschaft in Österreich machen zu können bzw. Annahmen zu den Preisentwicklungen treffen zu können, sind damit Informationen über die Entwicklung der Weltmärkte von maßgeblicher Bedeutung. Nach dem OECD-FAO-Outlook (2006) steht der steigenden Nachfrage nach Agrarprodukten weltweit ein entsprechend steigendes Angebot gegenüber. Daraus wird geschlossen, dass sich auch die Preise insgesamt weitgehend konstant entwickeln werden. Real, also unter Berücksichtigung der Inflation, dürften sie sogar entsprechend der Produktivitätsentwicklung fallen. Aus der Sicht der EU-Länder spielt dabei die Annahme einer weiteren Erholung des US$ gegenüber dem eine Rolle. Die OECD geht in ihren Prognosen von einem langfristigen Wechselkurs von 0,84 je US$ aus, wohingegen andere Studien von Parität ausgehen. Eine weitere Quelle für Vorschätzungen der Weltmarktpreise bietet das Food and Agricultural Policy Research Institute (FAPRI, 2006). FAPRI stützt seine Untersuchungen ebenfalls auf die Entwicklung von Angebot und Nachfrage in den verschiedenen Weltregionen, kommt bezüglich der durchschnittlichen Preisentwicklung zu durchaus ähnlichen Ergebnissen wie der Outlook von OECD und FAO, also zu einer weit gehenden Preiskonstanz. Während allerdings OECD und FAO bei einzelnen Produkten merkliche Anstiege erwarten und bei anderen eher Rückgänge, ist bei FAPRI die Entwicklung auch auf Produktebene in der Regel sehr konstant. Im Folgenden werden die einzelnen Aspekte der Vorschätzungen vorgestellt und diskutiert, auf ihre Bedeutung für die zukünftigen Entwicklung in Oberösterreich hin überprüft, um so schließlich Annahmen für die zu berechnenden Szenarien formulieren zu können. Angebot, Nachfrage und Preisentwicklungen Zentral für die Entwicklung der Nachfrage nach Lebensmitteln ist selbstverständlich eine prosperierende weltwirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Die Einschätzung der OECD sind dabei durchaus optimistisch. So wird zunächst für die entwickelten Industrieländer mäßiges, aber doch anhaltendes gesamtwirtschaftliches Wachstum angenommen. Wichtiger noch für die weltweite Nachfrage nach Agrarprodukten bleibt aber das Wachstum der Bevölkerung und der Einkommen in den Regionen Asiens, Lateinamerikas und auch Afrikas. Für Fleisch wird bspw. einen Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs von 25,1 kg auf 28,9 kg pro Kopf in nicht-oecd erwartet; in den OECD- Ländern liegt der Verbrauch derzeit bei etwa 67 kg pro Kopf. Prägend in diesem Zusammenhang ist dabei auch die zunehmende Urbanisierung in diesen Regionen, die eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten hin zu verarbeiteten und höherwertigen Produkten nach sich zieht. Gerade dieser Aspekt verdient aus Sicht Oberösterreichs besondere Aufmerksamkeit, da es auch hier eher dieses Produktsegment ist, in dem Entwicklungschancen gesehen werden und weniger die bulk-commodities wie einfache landwirtschaftliche Rohstoffe. 1 Auch die EU-Kommission geht in Ihren Prognosen prinzipiell von einer steigenden Nachfrage weltweit aus. (vgl. European Commission, July 2006) Insgesamt ist damit zu erwarten, dass sich der Anstieg der Nachfrage positiv 1 vgl. auch den Grünen Bericht von Oberösterreich 2003, S

27 auf die Preisentwicklungen auswirkt, wohingegen aber nicht a priori angenommen werden kann, dass die EU selbst als Exporteur diese Nachfrage bedienen kann. Tabelle 1 Prognostizierte Entwicklung von Bevölkerung und Einkommen (1996 bzw jeweils = 1) Bevölkerung Einkommen Anteil ländl. Anteil Welt 1,26 1,10 50,8 2,64 2, Afrika 2,24 2,08 60,3 3,50 3,78 1,8 Lateinamerika und Karibik 1,47 1,20 22,4 2,03 3,61 5,7 Nordamerika 1,00 0,87 19,2 3,02 3,21 28,7 Europa 0,00-0,11 26,7 2,33 2,17 32,1 Asien 1,28 1,07 60,1 2,64 3,13 30,2 Ozeanien 1,36 1,10 26,7 3,48 3,09 1,6 Quelle: UN World Population Prospects (2004 Revision) World Bank Global Economic Prospects 2006), zitiert nach OECD- FAO (2006, 13). Anmerkung: Einkommensentwicklung in realen Größen Auf der Seite des landwirtschaftlichen Angebots liegen die entscheidenden Restriktionen in der Verfügbarkeit von Land, Wasser und Energie. Nach den Vorschätzungen von OECD-FAO sowie FAPRI werden diese Restriktionen jedoch auf absehbare Zeit nicht zu einem tatsächlich limitierenden Faktor. So steht insgesamt noch ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung, um einen weiteren Ausbau der Produktion zu gewährleisten. Eine besondere Rolle kommt hier den lateinamerikanischen Lieferanten und dem Schwarzmeerraum zu. Des weiteren bestehen vielfach noch erheblichen Produktivitätsreserven, die es möglich machen werden, der weltweit steigenden Nachfrage ein ausreichendes Angebot zu gewährleisten. Von doppelter Bedeutung für die Landwirtschaft ist die Entwicklung der Preise von Energie. So wirkt sich der langfristig erwartete Anstieg der Energiepreise einerseits im Vorleistungseinsatz aus: Auf der einen Seite beim Einsatz von Treibstoffen, Heizung von Glashäusern sowie über die energieintensiven Vorleistungen wie bspw. Düngemitteln. Auf der anderen Seite werden Energiepflanzen selbst zu einem immer wichtigeren agrarischen Produkt. Dies wird in den Preisszenarien durch einen höheren Preis der Pflanzenöle berücksichtigt. Tabelle 2 Wachstumsraten von Konsum und Produktion Produktion Konsum % % Gesamt OECD Non-OECD Gesamt OECD Non-OECD Weizen 1,2 1,0 1,3 1,1 0,9 1,2 Reis 1,5 0,0 1,6 1,3 0,1 1,4 Grobgetreide 1,6 1,3 2,0 1,5 1,4 1,6 Ölsaaten 2,2 0,6 3,3 2,4 1,4 3,1 Ölschrot 2,7 1,4 3,5 2,8 1,7 4,0 Rindfleisch 1,9 0,7 2,7 2,0 0,8 2,7 Schweinefleisch 1,9 0,8 2,4 1,9 0,8 2,4 Geflügel 2,4 1,6 3,0 2,4 1,8 2,9 Milch 1,5 0,7 2,2 Butter 1,6-0,4 2,8 1,7-0,3 2,7 Käse 1,5 1,4 2,0 1,6 1,5 2,0 Magermilchpulver -0,3-1,3 2,8-0,7-1,8 0,7 Vollmilchpulver 2,0 0,7 3,2 2,2-0,4 2,9 Pflanzliche Öle 2,6 1,5 2,9 2,7 1,8 3,2 Zucker 1,9-1,1 2,9 1,7 0,4 2,2 Quelle: OECD-FAO (2006, S. 17) Zum regionalen Ausgleich von Angebot und Nachfrage wird der Welthandel eine zunehmend wichtige Rolle spielen, wobei hier vor allem die heutigen Entwicklungsländer für dieses Wachstum verantwortlich sein werden. EU und USA werden ihre Anteile am Welthandel entsprechend zurückführen. Ein Teilaspekt hiervon betrifft Rindfleisch, für das die EU ihre Position als Nettoexporteur aufgrund der Agrarreformen aufgegeben wird. Österreich schert in dieser Hinsicht bis 5

28 zu einem gewissen Grad aus, da es weiterhin bspw. Mutterkuhhaltung fördert, sich also eine besondere Stellung in dieser Hinsicht auch innerhalb der EU erhalten will. Nach OECD und FAO wird der Anteil der verarbeiteten Lebensmitteln am gesamten Handel in den kommenden Jahren zunehmen, wenn dieses Wachstum auch durch Zolleskalation und andere Beschränkungen gebremst wird. Handelshemmend wirken auch Maßnahmen, die im Sinne der Tiergesundheit bzw. zur Vermeidung der Ausbreitung von Tierseuchen getroffen werden. Aus Sicht der oberösterreichischen Tierhalter ist dies insofern positiv, als sie dauerhaft von einem relativ sicheren Absatz auf den heimischen Märkten ausgehen können. Eine Einschränkung stellt es insofern dar, als Exporte zunehmend schwieriger werden dürften. Tabelle 3 Entwicklung der Weltmarktpreise wichtiger Produkte in Euro Ø '08/Ø'00-'04 '13/Ø'00-'04 '20/Ø'00-'04 in Euro je Einheit = 1 Weizen 140,98 136,33 132,22 128,51 0,97 0,94 0,91 Grobgetreide 99,10 96,68 96,43 91,95 0,98 0,97 0,93 Ölsaaten 250,27 218,90 225,37 228,84 0,87 0,90 0,91 Ölschrot 194,93 145,74 144,73 143,13 0,75 0,74 0,73 Pflanzenöle 470,84 490,22 502,91 487,86 1,04 1,07 1,04 Rohzucker 190,28 240,74 226,88 207,48 1,27 1,19 1,09 Raffinierter Zucker 237,80 277,79 263,93 244,34 1,17 1,11 1,03 Rind- und Kalfleisch (EU) 241,60 251,00 261,50 265,55 1,04 1,08 1,10 Rind- und Kalfleisch (US) 266,71 224,20 224,45 285,44 0,84 0,84 1,07 Rind- und Kalfleisch (AR) 116,62 115,43 115,79 99,90 0,99 0,99 0,86 Schweinefleisch (EU) 134,00 144,60 149,20 171,36 1,08 1,11 1,28 Schweinefleisch (US) 131,77 118,94 123,06 137,31 0,90 0,93 1,04 Geflügel (EU) 102,10 104,80 108,20 114,19 1,03 1,06 1,12 Geflügel (US) 134,05 120,79 124,32 131,94 0,90 0,93 0,98 Schafffleisch 184,78 219,04 228,11 220,08 1,19 1,23 1,19 Butter 140,28 149,69 163,21 185,25 1,07 1,16 1,32 Käse 205,43 206,64 224,11 253,99 1,01 1,09 1,24 Magermilchpulver 177,71 171,11 186,06 212,53 0,96 1,05 1,20 Vollmilchpulver 180,18 172,70 190,60 220,63 0,96 1,06 1,22 Molkepulver 45,24 44,86 49,56 56,93 0,99 1,10 1,26 Casein 209,98 242,67 265,62 287,41 1,16 1,26 Quelle: OECD-FAO 2006, eigene Berechnungen 1,37 Anmerkung: OECD-FAO Vorschätzungen liegen nur bis zum Jahr 2015 vor. Für die folgenden Jahre wurden die Trends der Jahre 2010 bis 2015 extrapoliert. Obwohl die Preisentwicklung im Durchschnitt aller Produkte als relativ konstant bezeichnet werden kann, so zeigen sich zwischen den einzelnen Produkten doch durchaus Unterschiede. Die Getreidepreise geben trotz des höheren Futtermittelbedarfs insgesamt eher nach, was zum Teil auf das zusätzliche Auftreten von Ländern wie der Ukraine und Kasachstan zurückzuführen ist. Auch die Preise für Ölsaaten entwickeln sich aufgrund zusätzlicher Produktionsmöglichkeiten der traditionellen Exporteure USA, Brasilien und Argentinien schwach. Auffällig ist die Scherenentwicklung bei den Preisen der zum Gutteil aus Ölsaaten gewonnen Ölschrote und Pflanzenöle. So wird für die Pflanzenöle ein Anstieg der Preise wegen der Nachfrage nach Bio- Energie erwartet. Da Ölschrote als Koppelprodukt anfallen und nicht im gleichen Maß einer steigenden Nachfrage nach Futtermitteln gegenüberstehen, wird hier eher ein Preisrückgang erwartet. Auch für Zucker wird zum Teil wegen der Verwendung in der Äthanolproduktion ein leichter Anstieg auf den Weltmärkten erwartetet. Von dieser Entwicklung ist allerdings kein positiver Effekt auf die Preise innerhalb der EU bzw. der Oberösterreichs zu erwarten, da die Preise mit der aktuellen Zuckermarktreform deutlich fallen und in Folge mit der everything-but-arms - Handelsinitiative der EU mit steigenden Zuckerimporten der EU zu rechnen ist. Erst nach Abschluss der entsprechenden Anpassungen, also im Zuge der verlängerten Simulationsphase (bis 2020) wird Österreich wieder von den Weltmarktentwicklungen profitieren können. Eine steigende Nachfrage nach Rindfleisch insbesondere in den heutigen Entwicklungsländern trägt letztlich zu einem Anstieg der Weltmarktpreise in diesem Bereich bei. Zu bedenken ist aber, dass die EU einen weiterhin deutlich höheren Preis geltend macht als bspw. Argentinien und sich daher einem erheblichen Druck vom Weltmarkt ausgesetzt sehen wird. Tabelle 4 zeigt zwar, dass die Marktpreisstützung in den vergangenen zwei Jahren von etwa 60% auf etwa 40% zurück ging. 6

29 Sollte der von der EU-Kommission (2006, S. 20) geplante Abbau der Überschüsse nicht in ausreichendem Maße gelingen, wird eine weitere Absenkung der Preise unumgänglich sein. Wie bei Rindfleisch wird für Schweinefleisch wegen der steigenden Nachfrage weltweit mit einem Anstieg der Preise gerechnet. Auch hier besteht ein deutlicher Preisunterschied zwischen der EU und konkurrierenden Anbietern, wobei die EU in diesem Bereich wegen der höheren Qualitäten als durchaus wettbewerbsfähig gilt. Entsprechend wird von der OECD für das Jahr 2005 für Schweinefleisch eine Marktpreisstützung von nur 15,1% ausgewiesen. (vgl. Tabelle 4) In der Folge wird für die hier vorgelegte Analyse mit leicht steigenden Preise bereits vom ersten Simulationsjahr an gerechnet. Anders als bei Rind- und bei Schweinefleisch nimmt die Nachfragen nach Geflügel auch in den Industrieländern weiter zu. Da Produktivitätssteigerungen nicht mehr im gleichen Maß zu erwarten sind wie in Bereichen, die einem fortgesetzten Strukturwandel unterliegen, kann hier in jedem Fall mit zumindest leichten Preisanstiegen gerechnet werden. Allerdings ist die Differenz zwischen Weltmarktpreisen und EU-Preisen ist in diesem Fall ziemlich hoch (die OECD weist für 2005 eine Marktpreisstützung von knapp 40% aus, vgl. Tabelle 4), sodass es entsprechend der allgemeinen Politik der Anpassung des EU-Preisgefüges an Weltmarktbedingungen für die EU selbst zu weniger starken Anstiegen kommen wird. Für Milch bzw. Milchprodukte gehen vor allem die OECD und die FAO von recht deutlichen Preissteigerungen aus. FAPRI hingegen geht auch hier von weitgehend konstanten Preisen aus. Nach OECD und FAO sollte sich gerade in diesem Fall die Kombination von steigenden Bevölkerungszahlen zusammen mit steigenden Einkommen in den heutigen Entwicklungsländern und einer zunehmenden Urbanisierung besonders stark niederschlagen. In jedem Fall ist aber für die ersten Jahre des untersuchten Zeitraums für die EU wegen der Milchmarktreform mit Erzeugerpreisrückgängen zu rechnen. Für den zweiten Abschnitt des Projektionszeitraums könnte die EU aber von den gesteigerten Weltmarktnachfrage profitieren. OECD und FAO gehen davon aus, dass die EU zwar in den Jahren der Reform Weltmarktanteile wird einbüssen müssen, dass sie aber trotzdem eine wichtiger Anbieter in diesem Bereich bleiben wird. Tabelle 4 Marktpreisstützung für ausgewählte Agrarprodukte in der EU e 2005p Weizen 8.3% 3.2% 0.0% 1.8% 2.0% 6.2% Grobgetreide 12.9% 7.3% 4.1% 12.2% 15.5% 15.4% Ölsaaten 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% Milch 34.7% 27.8% 42.3% 40.0% 36.1% 23.8% Rindfleisch 52.6% 58.1% 60.9% 60.6% 47.6% 40.7% Schweinefleisch 23.4% 18.8% 19.3% 24.3% 21.1% 15.1% Geflügel 32.1% 32.1% 34.3% 29.4% 44.5% 39.8% Schafffleisch 19.7% 32.2% 26.0% 30.8% 24.2% 21.5% Eier 1.5% -0.9% -0.7% -2.0% -2.4% Quelle: OECD Database , eigene Berechnungen 1.3% Anmerkung: Die Marktpreisstützung ist eine Komponente des Producer-Support-Estimates. Entsprechend den erläuterten Vorgaben der Weltmärkte sowie den gegebenenfalls notwendigen Anpassungen werden nur für die Berechnungen zu Oberösterreich Preisentwicklungen angenommen. Zusammenfassung Aufgrund steigender Einkommen und fortschreitender Urbanisierung in den heutigen Entwicklungsländern kommt es dort zu einer deutlichen Erhöhung der Nachfrage nach höherwertigen Produkten. Hierzu gehören unter anderem auch tierische Erzeugnisse wie Fleisch und Milchprodukte. In zahlreichen dieser Ländern erlauben es die landwirtschaftlichen Ressourcen nicht, diesen Bedarf vollständig aus eigener Kraft zu decken. Andere Länder werden hingegen ihre Möglichkeiten als Exporteure verstärkt nutzen können: Lateinamerika wird seine Exporte von Eiweißfuttermitteln und Fleisch ausbauen können, Futtergetreide wird zusätzlich aus der Region um das Schwarze Meer geliefert werden. Insgesamt wird der Anteil der heutigen Entwicklungsländer am Welthandel stärker zunehmen, die USA und die EU werden ihre Dominanz in diesem Bereichen einbüßen. 7

30 Für die EU ist dabei maßgeblich, dass die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Reformen zu einer Anpassung an die Weltmarktverhältnisse bzw. zu einer Verminderung der Überschussproduktion führen. Insbesondere in den ausgehenden 70er und in den 80er Jahren war noch versucht worden, die wachsenden Produktion durch Exportförderungen auf den Weltmärkten für Österreich insbesondere auf Märkten Osteuropas zu deponieren; die Entwicklung rentabler Absatzmärkten war aber insbesondere auf lange Sicht so nicht möglich. Obwohl die Doha-Runde der WTO nunmehr als gescheitert eingestuft wird, wird das darin ursprünglich vereinbarte Ziel der Rückführung der subventionierten Exporte bis 2013 auf Null vermutlich erreicht werden. Für die EU und auch für Österreich bedeutet dies insbesondere die Vermeidung neuerlicher Überschüsse im Getreidebereich sowie den Abbau der hohen Selbstversorgungsgrade im Bereich von Rindfleisch und Milchprodukten. Auf dem Markt für höherwertige und frische Produkte wie sie unmittelbar am heimischen Markt nachgefragt werden wird sich die oberösterreichische Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der verarbeitenden Industrie vermutlich behaupten können und auch ähnliche Märkte in anderen Regionen bedienen können. 2.3 Fördermaßnahmen der EU, Österreichs und Oberösterreichs Der Anteil von Förderungen an den Einkommen der Landwirte ist in Oberösterreich von ausschlaggebender Bedeutung. Neben der indirekten Förderung durch Preisstützungen spielen spätestens seit der MacSharry-Reform 1992 (bzw. für Österreich seit dem EU-Beitritt 1995) Direktzahlungen eine zunehmend wichtige Rolle. Mit der Förderung der Bergbauern begann diese Entwicklung in Österreich n geringerem Umfang schon Ende der 70er Jahre. Entscheidende Vorteile der Direktzahlungen im Vergleich zur früheren Preisstützung werden in ihrer größeren Zielgenauigkeit und Transparenz gesehen. Förderungen über die Preisstützung wurden implizit im vorangegangenen Absatz berücksichtigt, Direktzahlungen und Förderung von Infrastruktur etc. werden in diesem Abschnitt erläutert 2 Zur Erfassung der Förderung der Landwirtschaft in Oberösterreich liegen verschiedene Quelle vor. Eine zentrale Quelle ist der Landesrechenabschluss des Landes Oberösterreich, der für die Jahre 2001 bis 2004 in endgültigen Angaben zur Verfügung steht sowie für das Jahr 2005 zum Stand von Ende Februar Aus den Tabellen 5.1.3ff des Grünen Bericht 2004 der Bundesregierung werden die Anteile an der Gesamtförderung, die auf oberösterreichische Mittel zurückgehen, ermittelt. Die entsprechenden Prozentsätze werden dem Landesabrechnungsschluss Oberösterreichs. Die Angaben zur Summe der Förderungen sind in den jeweiligen Quellen durchaus unterschiedlich. Dies kann von unterschiedlicher Zurechnungen von Maßnahmen zu Maßnahmengruppen herrühren, von unterschiedlichen zeitlichen Abgrenzungen etc. Unterschiedlich ist auch die Gruppierung in den einzelnen Quellen, sodass eine jeweils eindeutige Zuordnung nicht immer möglich ist. Diese Arbeit geht prioritär von Angaben zum Jahre 2004 als Basisjahr aus. Für diese Arbeit werden die einzelnen Maßnahmen so zu Gruppen zusammengefasst, dass die Wirkungen der Maßnahmen entsprechend der gegebenen Fragestellung ausgewertet werden können und schließlich auch, damit sie im Modell Simulationsmodell FAMOS adäquat umgesetzt werden können. Tabelle 5 und Tabelle 6 bieten eine Übersicht für die Entwicklung der Maßnahmen in einer groben Gliederungen. Für die Modellrechnungen selbst werden die Maßnahmen allerdings deutlich detaillierter erfasst. 2 Diese Arbeit befasst sich nicht mit der Konsistenz der eingesetzten Maßnahmen, nicht mit der Frage möglicher Doppelzahlungen oder den spezifischen Wirkungen von Einzelmaßnahmen. Vergleiche hierzu die Arbeit von Ortner, Graf und Janetschek (2006), die parallel zu dieser Arbeit im Auftrag des Landesrechnungshofes für Österreich erstellt wird. 8

31 Tabelle 5 Agrarische Förderung im Land Oberösterreich in Mio. insgesamt Prämien 154,30 156,60 166,23 166,23 Flächenprämien 75,20 0,59 1,52 1,52 Tierprämien 68,57 24,62 24,62 24,62 Produktprämien 10,52 19,55 0,22 0,22 Betriebsprämie 0 111,84 139,87 139,87 Umweltorientierte Maßnahmen 125,39 125,39 98,87 98,87 Ausgleich für benachteiligten Gebiete 41,32 41,58 41,58 41,58 Maßnahmen zur betr. Strukturentwicklung 18,65 18,65 25,18 25,18 Überbetriebliche agrarische Förderung 5,08 5,08 6,85 6,85 Regional orientierte Programme 27,47 27,47 37,09 37,09 Forschnung, Bildung, Beratung 42,27 42,27 42,27 42,27 Gesamt 414,48 417,03 418,07 418,07 Quelle: Landesrechnungsabschluss Oberösterreich, Grüner Bericht des BMLFUW (verschiedene Jahrgänge), INVEKOS, AIZ (31. August 2006), eigene Zusammenstellung, eigene Berechnungen. Im Modell FAMOS wird die Betriebsprämie endogen ermittelt, sodass es zu Abweichungen kommen kann. Tabelle 6 Agrarische Förderung finanziert durch das Land Oberösterreich in Mio. Euro Prämien 0,00 0,93 0,93 0,93 Flächenprämien Tierprämien 0 0,93 0,93 0,93 Produktprämien Betriebsprämie Umweltorientierte Maßnahmen 31,88 31,88 26,35 26,35 Ausgleich für benachteiligten Gebiete 13,52 13,52 13,52 13,52 Maßnahmen zur betr. Strukturentwicklung 8,14 8,14 10,99 10,99 Überbetriebliche agrarische Förderung 3,41 3,41 4,61 4,61 Regional orientierte Programme 17,49 17,49 23,61 23,61 Forschnung, Bildung, Beratung 32,37 32,37 32,37 32,37 Gesamt 106,82 107,75 112,38 112,38 Quelle: Landesrechnungsabschluss Oberösterreich, Grüner Bericht des BMLFUW (verschiedene Jahrgänge), INVEKOS, eigene Zusammenstellung, eigene Berechnungen. Im Modell FAMOS wird die Betriebsprämie endogen ermittelt, sodass es zu Abweichungen kommen kann. Anmerkung: Die Bezeichnungen der einzelnen Positionen sollten trotz ihrer Knappheit überwiegend eindeutig sein. Zwei Positionen bedürfen aber möglicherweise der Präzisierung : Unter überbetrieblicher agrarischer Förderung wurde bspw. die Förderung von Maschinenringen, die Arbeit von Erzeugergemeinschaften und dergleichen zusammengefasst. Regional orientierte Programme bezeichnen die Bereiche der früheren Interregprogramme, von Leader und nunmehr auch der Artikel 33-Projekte. Die Ausgestaltung der Förderungen Annahmen für die Simulationen bis 2020 Die aktuelle Agrarreform hat einschneidende Auswirkungen für die Agrarwirtschaft: Die bislang an die Mast von Rindern, den Anbau von Getreide etc. gebundenen Förderungen wurden in Österreich mit dem Jahr 2005 von diesen Erzeugnissen abgekoppelt zu einer einheitlichen Betriebsprämie zusammengefasst und als solche ausbezahlt. Österreich hat sich im Rahmen dieser Reform allerdings für einen Teilentkoppelung entschieden, sodass bspw. weiterhin Mutterkuhprämien sowie ein Teil der Schlachtprämien ausbezahlt werden können. Oberösterreich gewährt zur Mutterkuhprämie eine Zusatzprämie (vgl. Tabelle 6). In Tabelle 5 wird ersichtlich, wie die Flächenprämien bis auf eine wenig bedeutende Prämie für Hartweizen, sowie die spezifische Förderung von Eiweiß- und Energiepflanzen weitest gehend umgewidmet wurde. Die Produktprämien umfassen auch im Jahr 2004 lediglich eine Milchprämie, die zum Ausgleich einer im Zusammenhang mit der Erhöhung der Milchquote erwarteten Preissenkung eingeführt wurde. Auch sie wird aber ab dem Jahr 2007 der einheitlichen Betriebsprämie zugerechnet. Ein entscheidendes Merkmal der einheitlichen Betriebsprämie liegt in der Modulation : Durch sie erfolgt eine sukzessive Umwidmung der für die Betriebsprämie aufgewandten Gelder zugunsten der Politik der weiter gefassten ländlichen Entwicklung. Mittel aus der ersten Säule der Agrarpolitik, 9

32 also Förderung der landwirtschaftlichen Güterproduktion, sollen zur Schaffung bzw. dem Ausbau einer zweiten Säule der Agrarpolitik dienen. Sukzessive erfolgt diese Umwidmung, indem bei der Umstellung von Tier-, Flächen- etc. -prämien ein Abschlag von 3% erfolgte. Für das Jahr 2006 ist eine Verminderung um 4% vorgesehen, für die Jahre 2007 bis 2013 wird schließlich ein Satz von 95% des Zahlungsanspruchs ausbezahlt. Dies gilt allerdings nur für Zahlungsansprüche jenseits eines Betrags von Euro, sodass kleinere Betriebe von den Kürzungen ausgenommen sind und für größere nur die über 5000 hinaus gehenden Beträge gekürzt werden. Der Anteil der von den Kürzungen betroffenen Betriebe macht in Oberösterreich in etwa 30% aus, wobei auf diese etwa 60% der Zahlungsansprüche entfallen. Für die Fortführung der in dieser Arbeit durchgeführten Projektionen wird die Umschichtung bis 2020 beibehalten. Die Ausgleichszulage (Bergbauernförderung) wird entsprechend einer Vereinbarung auf EU-Ebene 3 österreichweit mit 271 Mio. pro Jahr bis 2013 hin konstant gehalten. Für Oberösterreich kann damit ein Betrag von 41,6 Mio. jährlich angesetzt werden. Auch für die Simulationsperiode zwischen 2014 bis 2020 wird dieser Betrag als fix angenommen. Die Förderungen durch das Österreichische Programm für Umwelt und Landwirtschaft (ÖPUL) werden mit der neuen Vereinbarung auf 80% gesenkt. Daher stehen für Oberösterreich im Jahr 2013 nur mehr 100 Mio. aus dieser Quelle zur Verfügung. Gestrichen wird dazu die Grundförderung. Alle anderen Maßnahmen können daraufhin fast konstant gehalten werden. Für den Zeitraum 2013 bis 2020 wird keine weitere Veränderung der Prämien angenommen. Das oberösterreichische Grünlandsicherungsprogramm wird analog zu den ÖPUL-Maßnahmen fortgeschrieben. Für die Forschung und Beratung wird der für das Jahr 2004 ausbezahlte Betrag von 42 Mio. für alle weiteren Jahre bis 2020 in gleicher Höhe fortgeschrieben. Nutznießer der Modulation der Betriebsprämie sind zunächst die betrieblich und überbetriebliche Förderung durch Investitionen. Weiters werden Regionalprogramme wie Leader und Artikel 33 Projekte aufgestockt. In Summe wird somit die Förderung in Oberösterreich nominell konstant gehalten; Entscheidendes Kennzeichen bleibt die Umschichtung der Mittel von der Ersten Säule zur zweiten Säule, sowie innerhalb der zweiten Säule zugunsten der Investitionen. Für den Budgetbedarf des Landes Oberösterreich ergibt sich damit ein wenn zunächst auch nur mäßig steigender Finanzierungsbedarf: Falls die Ko-Finanzierungssätze konstant gehalten werden sollen/müssen, wird Oberösterreich seine Beiträge erhöhen müssen. 2.4 Modellrechnungen zur Entwicklung in drei Zeitabschnitten Mit dem Betriebsoptimierungssystem FAMOS wurden für diese Arbeit die Auswirkungen der zukünftig veränderten Preisverhältnisse sowie der veränderten Fördersituation simuliert als für den Wirtschaftsbereich repräsentativ ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe Oberösterreich wurden dazu herangezogen. Als Simulationszeiträume wurde zunächst eine Periode von 2004 bis 2008 angesetzt sowie daran anschließend eine Periode bis 2013, dem letzten Jahr der nächsten Planungsperiode der Förderpolitik. Auch Preisvorschätzungen internationaler Institutionen liegen bis zu diesem Jahr vor. Für eine Verlängerung der Simulation bis 2020 basieren die Annahmen zu Preisen und Förderpolitik auf Extrapolationen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Einkommen 4 aus landwirtschaftlicher Tätigkeit nehmen für den Agrarbereich insgesamt über die Simulationsperiode bis 2008 in nominellen Größen um 9% ab. Als reduzierende Komponente tragen dazu in geringem Umfang die Modulation der Betriebsprämie, vor allem aber die Anpassung bestimmter Preise an das Weltmarktniveau bei. Zwischen 2008 und 2013 trägt die internationale Preisentwicklung zur Stabilisierung der Einkommen bei (+2%). Die betriebliche Investitionsförderung trägt ebenfalls zur Stabilisierung der Einkommen bei, kann aber gegebenenfalls wegen ihrer Bindung 3 Vgl. Stellungnahme von Minister Pröll lt. AIZ vom 31. August Der Begriff Einkommen wird hier und in der Folge quasi als Kürzel verwendet. Die exakte Begriff wäre die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten. Wenn er nicht explizit auf Arbeitskräfte bezogen ist, steht er immer für die Einkommen des Wirtschaftsbereichs insgesamt. 10

33 an erhöhte Umweltstandards und höhere Auflagen im Sinne der artgerechten Tierhaltung und damit an höhere Kosten nicht zusätzlich zu den Einkommen beitragen. Für die Zeit zwischen 2013 und 2020 kommt es zu einem ähnlichen Anstieg wie in den vorangegangenen Jahren. Insgesamt ergibt sich für die Jahre 2004 bis 2020 ein Rückgang der nominellen Einkommen um 5,3%. Die Einkommensänderungen betreffen jedoch nicht alle Betriebe im selben Ausmaß, sondern variieren stark nach Betriebstypen, also nach dem jeweiligen Produktionsschwerpunkt, der Betriebsgröße, der Erwerbsart und der Bewirtschaftungsweise. Abbildung 1 zeigt bspw. die Verteilung der Einkommensreaktionen für den Zeitraum auf die modellierten typischen Betriebe. Man kann sehen, dass sich die Verteilung von über 16% Rückgang bis zu mehr als 4% Einkommensgewinnen erstreckt 5. Abbildung 1 Verteilung der Einkommensänderungen über die typischen Betriebe im Zeitraum 2005 bis Anzahl der Betriebe in % < >4 Änderung in Einkommen in % Quelle: Eigene Berechnungen, eigene Darstellung Differenziert man nach Betriebsschwerpunkten (siehe Anhang) zeigt sich, dass Milch- und Rindfleisch erzeugende Betriebe in der Periode von die stärksten Einkommenseinbussen aufweisen, anschließend aber wieder etwas über dem Durchschnitt gewinnen. Dies ist vor allem auf die starke Reduktion der Rohmilchpreise um ca. 20% zurückzuführen, die durch die Milchprämie nur zum Teil ausgeglichen wird. Nach 2008 steigt der Milchpreis wieder etwas stärker an als bei der Mehrheit anderer Produkte. Die Preise für Rindfleisch bleiben dagegen weitgehend konstant. Marktfruchtbetriebe sehen sich etwas geringeren Einkommenseinbussen gegenüber, da für die meisten Marktfrüchte Preisreduktionen zwischen 5 und 10% angenommen werden. Weitere Preisrückgänge ab 2008 führen bei Marktfruchtbetrieben auch für die Perioden und zu sinkenden Einkommen. Bei den Veredelungsbetrieben verlieren die Geflügelhalter in der Periode aufgrund geringfügiger Preisreduktionen, während Schweinehalter leichte Preis- und Einkommenszuwächse verzeichnen. In den darauf folgenden Perioden gehören Veredelungsbetriebe zu den Einkommensgewinnern. Bei den Dauerkulturbetrieben in Oberösterreich sind dies lediglich Obstbaubetriebe gehen die Einkommen aufgrund von Kostenerhöhungen in allen drei Perioden in sehr geringem Umfang zurück. Die Reduktion der ÖPUL-Prämien schlägt zusätzlich mit 1-3% Einkommensrückgängen zu Buche, wobei vor allem Marktfrucht- und Futterbaubetriebe betroffen sind. 5 In der Grafik wurden die einzelnen typischen Betriebe nicht, wie bei den übrigen Ergebnissen, gewichtet. Die durchschnittliche Einkommensreduktion weicht daher in der Grafik von den aggregierten Zahlen für Oberösterreich (-9%) ab. 11

34 Abbildung 2 Änderung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten für Oberösterreich nach Betriebsschwerpunkten 10 Änderung in Prozent DK FF FO FOM FUA FUM FUMI FURF GB MB MD MF MV VBG VBS Betriebsschwerpunkte Quelle: Eigene Berechnungen, eigene Darstellung Anmerkung: DK: Dauerkulturbetrieb, FF: Futterbau-Forst-betrieb, FO: Forstbetrieb, FOM: Forst-Marktfrucht-betrieb, FUA: Futterbaubetrieb mit Schwerpunkt außerhalb der Rinderhaltung, FUM: Futterbau-Marktfrucht-betrieb, FUMI: Futterbaubetrieb mit Schwerpunkt Milchviehhaltung, FURF: Futterbaubetrieb mit Schwerpunkt Mutterkuhhaltung, GB: Gartenbaubetrieb, MB: Mischbetriebe, MD: Marktfrucht-Dauerkultur-betrieb, MF: Marktfruchtbetrieb, MV: Marktfrucht- Veredelung-betrieb, VBG: Veredelungsbetrieb mit Schwerpunkt Geflügelhaltung, VBS: Veredelungsbetrieb mit Schwerpunkt Schweinehaltung, Die regionale Verteilung der Einkommensreaktionen (vgl. Abbildung 3) ergibt sich vor allem aufgrund der unterschiedlichen Schwerpunkte in der Produktion. Während von die Gemeinden rund um Wels und in Teilen der Voralpen eine günstigere, die Gemeinden im Mühlviertel und südlichen Innviertel dagegen eine ungünstigere Einkommensentwicklung aufweisen, sind für die Perioden und vor allem die Gemeinden im Großraum Linz von Einkommensrückgängen betroffen. Die übrigen Regionen können ab 2008 leichte Einkommensgewinne verzeichnen. Die günstigere Einkommensentwicklung in der Welser Heide ist auf den hohen Anteil der Schweineproduktion in dieser Region zurückzuführen, die überdurchschnittlichen Einkommensrückgänge im Innviertel und Mühlviertel auf den hohen Anteil an Milchviehbetrieben. In den Teilen der Voralpen, die geringere Einkommensreduktionen aufweisen, liegt dies vor allem am hohen Anteil der Wertschöpfung, die von Forstbetrieben erwirtschaftet wird. Marktfruchtbetriebe konzentrieren sich vor allem rund um Linz, weshalb diese Region für die Perioden nach 2008 eine etwas ungünstigere Einkommensentwicklung aufweist. Abbildung 3 Änderung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten für Oberösterreich nach Gemeinden Quelle: Eigene Berechnungen, eigene Darstellung Neben Regionen und Betriebsschwerpunkten kann in FAMOS auch nach Erschwerniszonen, Betriebsgrößen, Erwerbsart und Bewirtschaftungsweise unterschieden werden. Es zeigt sich, dass die Betriebsgröße keinen wesentlichen Einfluss auf die relative Einkommensentwicklung hat, lediglich sehr große Betriebe, also vor allem Forstbetriebe, sind durch Preisänderungen auf den Agrarmärkten 12

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