Premium-Partnervertrag für Mitglieder

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1 Premium-Partnervertrag für Mitglieder Sachverständigen-Verband Mitte e.v. zwischen der RDG Ring Deutscher Gutachter GmbH (nachfolgend RDG / RDG GmbH genannt) und Name : _ Vorname : _ Straße : _ PLZ / Ort : Telefon/Mobil : _ Fax : _ _ Homepage : Geburtsdatum : Ausbildung / Beruf : _ Verbands-Nr..: _ (nachfolgend Partner genannt) Änderungen bitte sofort schriftlich mitteilen! 1 Gegenstand des Vertrages Die RDG GmbH bietet bundesweit Vermittlungen von Anfragen im Sachverständigenwesen an. Diese erhält der RDG unter anderem durch bestehende Kooperationen / Netzwerke mit Banken, Versicherer, Rechtsanwälten, Verbänden und öffentlichen Institutionen sowie Gemeinschaftsprojekten. Des Weiteren führt die RDG GmbH medienwirksame Maßnahmen durch wie z.b.: Kostenpflichtige Internetanzeigen (z.b. Google) Messeauftritte, Fachveranstalltung, Anzeigenschaltung (Presse) und Werbung im Allgemeinen. Im Einzelnen unterstützt die RDG GmbH den Bekanntheitsgrad des Sachverständigen durch seine medienwirksamen Auftritte (z.b. TV-Ausstrahlung Berichterstattung usw.) mit der Genehmigung zur Verwendung des RDG-Logos (und anderer Werbemittel). Als weitere unterstützende Maßnahme bietet die RDG GmbH jedem RDG-Partner die Möglichkeit der Nutzung des RDG- Messestandes (kostenfrei) nach Absprache der Verfügbarkeit / Haftung für Schäden während der Dauer der Nutzung der RDG- Partner / An- Abfahrt sowie Aufbau übernimmt der RDG-Partner auf eigene Kosten

2 2 Aufnahme eines Partners Jeder Sachverständige kann der RDG GmbH beitreten. Die RDG GmbH behält sich vor, über hinreichende Qualifizierung eines Interessenten zu befinden. (bitte ausfüllen und ankreuzen - Nachweise beilegen) Bereich der Sachverständigentätigkeit: Qualifikation: freier Sachverständiger verbandsgeprüfter Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger EU-zertifizierter Sachverständiger Die entsprechenden Qualifikationsnachweise können online über das Portal hochgeladen oder mit dem unterschriebenen Vertrag per Fax oder Post zu uns gesendet werden. Im Falle einer Ablehnung ist die RDG GmbH nicht verpflichtet, die Gründe der Ablehnung mitzuteilen. Beide Vertragsparteien sind in diesem Falle von den weiteren Verpflichtungen entbunden. 3 RDG GmbH Vorteilspaket Jeder RDG Partner erhält ein RDG - Vorteilspaket für einmalig 59,50 zzgl. gesetzlicher MwSt. 3.a RDG Partner Stempel mit integrierter RDG Partner-Nummer, Titel, Vor- und Zunamen. Der Stempel ist ordnungsgemäß zu verwahren und gegen Missbrauch durch Dritte zu sichern. Ein Verlust des Stempels muss unverzüglich gemeldet werden. Der Partner ist damit einverstanden, dass eine Ersatzbestellung auf dem Stempel kenntlich gemacht ist. Der Partner verpflichtet sich, keine Duplikate des Stempels anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Bei Beendigung der Partnerschaft mit dem Ring Deutscher Gutachter GmbH, muss dieser Stempel unverzüglich zurückgegeben werden. Mir ist bekannt, dass ich den Namen RDG-Partner und das RDG-Logo nur als rechtlich gültiger Partner führen darf (Beitrag nicht rückständig). 3.b Lizenz zur Nutzung des RDG GmbH - Logos auf Briefbögen, Visitenkarten, Web-Seite und Ausschilderungen sowie Gutachten 3.c Aufkleber in der Größe 120 mm x 80 mm 20 Stück 3.d Aufkleber in der Größe 280 mm x 180 mm 2 Stück 3.e Eine Werbe-CD mit dem RDG GmbH Film zur Nutzung z.b. auf der eigenen Internetseite 4 Sonderkonditionen 4.a. Professionell gestalteter Internetauftritt für jährlich 99,- zzgl. gesetzlicher MwSt. (Normalpreis pro Jahr 478,80 zzgl. MwSt.) (nur auf Wunsch) 4.b. RDG GmbH Bildungsscheck über 500,- für ein Vorbereitungsseminar zum EU-Zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC (EU-Recht) bei der SBW GmbH einzulösen (

3 5 Gutachtenvermittlung / Pflichten des Partners Die RDG GmbH erhält bundesweit Gutachtenanfragen im Sachverständigenwesen (siehe 1). Über die Qualität, Anzahl und Art der Vermittlungsanfragen kann keine Gewähr übernommen werden. Für die Gewährleistung einer kurzfristigen und zuverlässigen Abwicklung der Anfragen, vermittelt die RDG GmbH diese an die jeweiligen Partner in der Region. Der RDG-Partner verpflichtet sich, durch das RDG-Portal oder telefonische Rückmeldung, die Auftragsannahme oder Ablehnung dem RDG schnellstmöglich mitzuteilen. Es erfolgt nur eine Zusammenarbeit mit qualifizierten Sachverständigen. Der RDG-Partner erhält anfallende Anfragen in seiner Region und seinem Fachgebiet. Der RDG GmbH - Partner ist verpflichtet, die in seinem Gebiet eingegangenen Anfragen abzuarbeiten. Er hat die Gutachten unverzüglich nach Auftragserteilung zu erstellen und mit allen erforderlichen Daten im Original an den Auftraggeber (Endkunde oder Rechtsanwalt) weiterzuleiten. Die Gutachten sind nach bestem Wissen und Gewissen neutral und objektiv zu erstellen. Der Partner hat der RDG GmbH Verhinderungen, wie Urlaub, Krankheit, etc. unverzüglich mitzuteilen. Die RDG GmbH hat das Recht Qualitätskontrollen durchzuführen. Die Weitergabe von Auftragsanfragen (an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der RDG GmbH möglich. 6 Haftungsausschluss Der Partner darf seine Haftung nicht ausschließen. Er haftet für Schäden, die aufgrund seiner Gutachtertätigkeit entstanden sind. 7 Handlung/Vertretung Der Partner handelt bei der Auftragsdurchführung im eigenen Namen. 8 Vertragsdauer Dieser Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) beim RDG GmbH gekündigt wird. 9 Beitrag Der Partner zahlt an die RDG GmbH einen monatlichen Beitrag in Höhe von 19,50 zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Leistungen der RDG GmbH sollen bei Fälligkeit bis auf Widerruf durch Lastschrifteinzug von folgendem Konto beglichen werden: Name des Kontoinhabers:... Konto-Nr.:... BLZ:... Name/Ort des Kreditinstitutes: Datenschutz Der RDG GmbH - Partner stimmt Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns im Rahmen des Vertrages überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für Werbezwecke im Internet veröffentlich werden

4 11 Sonstige Bestimmungen/Gerichtsstand 11. a Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Formvorschrift kann nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden. 11.b Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, in solchem Fall gegebenenfalls die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinn dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger Punkte in dem Vertrag übersehen worden ist. 11. c Gerichtsstand für Kaufleute für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Krefeld. Ich habe die AGB des RDG erhalten, gelesen und verstanden. Ort / Datum: Ort / Datum: RDG Ring Deutscher Gutachter GmbH Vertragspartner Mitgliedstempel Sachverständigen-Verband Mitte e.v.

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der RDG Ring Deutscher Gutachter GmbH (nachfolgend RDG / RDG GmbH genannt) 1 Gegenstand Die RDG GmbH vermittelt Gutachtenanfragen. Die Anfragen werden nach Postleitzahlengebieten an Partner vermittelt. 2 Aufnahme Die Aufnahme in den RDG steht jedem Sachverständigen offen. Die Aufnahmebedingungen können dem Vermittlungsvertrag 2 entnommen werden. Im Falle einer Ablehnung ist die RDG GmbH nicht verpflichtet, die Gründe der Ablehnung mitzuteilen. Beide Vertragsparteien sind in diesem Falle von weiteren Verpflichtungen entbunden. Die Aufnahme tritt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages in Kraft. 3 Ausschluss Bei Verstößen gegen die im Vermittlungsvertrag vereinbarten Bedingungen behält sich die RDG GmbH vor, den Partner auszuschließen. Den im Vermittlungsvertrag unter 9 vereinbarten Beitrag berührt der Ausschluss nicht. 4 Zahlungen Alle Beiträge sind an die RDG GmbH in voller Höhe, ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Zahlungen müssen durch Lastschrifteinzugsermächtigung beglichen werden. 5 Zahlungsverzug Gerät der RDG GmbH Partner in Zahlungsverzug, werden seitens der RDG GmbH Mahngebühren in angemessener Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Nichtbeachtung der Mahnung behält sich die RDG GmbH vor, ein Inkasso-Büro einzuschalten. 6 Widerruf und Kündigung Eine Widerrufspflicht besteht nicht. Der abgeschlossene Vermittlungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich (per Einschreiben / Rückschein) beim RDG GmbH gekündigt wird. Bei Beendigung des Vertrages sind sämtliche Hinweise im Internet, Briefpapier, Visitenkarten usw. zu entfernen. Der Stempel ist unaufgefordert zurück zu senden. 7 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt Die Geschäftsunterlagen bleiben das alleinige Eigentum der RDG GmbH. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Verstöße gegen diese Bestimmung führen zu Schadenersatzforderungen gegen einen solchen Partner. 8 Datenschutz Der RDG GmbH - Partner stimmt Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns im Rahmen des Vertrages überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für Werbezwecke im Internet veröffentlich werden. 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort ist für beide Seiten Krefeld vereinbart.

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