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1 Pflichtveröffentlichung nach 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S. 3822). Die Aktionäre der CAA AG außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden gebeten, die einleitenden Hinweise zu beachten. Angebotsunterlage PFLICHTANGEBOT der Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH Im Stöckmädle 1 D Karlsbad Bundesrepublik Deutschland an die außenstehenden Aktionäre der CAA AG Raiffeisenstraße 34 D Filderstadt Bundesrepublik Deutschland Wertpapier-Kenn-Nummer ISIN DE zum Erwerb ihrer Aktien der CAA AG zum Preis von Euro 5,29 je Aktie Angebotsfrist: 6. März bis 26. April 2002

2 INHALTSVERZEICHNIS Hinweise für Aktionäre außerhalb der Bundesrepublik Deutschland... 4 Pflichtangebot der Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH... 4 A. Gründe für das Pflichtangebot B. Pflichtangebot Angebot Annahmefrist Rücktrittsrecht C. Durchführung des Kaufangebotes Annahme des Angebotes Bekanntgabe des Stimmrechtsanteils, Anteils am Grundkapital und des Angebotsergebnisses Kosten der Annahme Begleitung, Koordination und technische Abwicklung D. Ergänzende Angaben Angaben über die Sicherstellung der zur vollständigen Erfüllung des Kaufangebotes erforderlichen Maßnahmen, Bestätigung nach 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG Angaben zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der CAA sowie Auswirkungen auf die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane, die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen Angaben über Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der CAA Angaben zu von der Bieterin bereits gehaltenen CAA-Aktien sowie zu gehaltenen und zuzurechnenden Stimmrechten an der CAA Festsetzung der Gegenleistung Steuern Dividende Behördliche Verfahren

3 E. Allgemeines, Hinweise Anwendbares Recht Erklärungen und Mitteilungen, Versendung der Angebotsunterlage Erklärung über die Übernahme der Verantwortung

4 Hinweise für Aktionäre außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Kaufangebot der Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH (nachstehend bezeichnet als Bieterin ) ist als Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S WpÜG) an alle außenstehenden Aktionäre der CAA AG (nachstehend bezeichnet als CAA und die Aktionäre der CAA, nachstehend bezeichnet als CAA-Aktionäre ) gerichtet. Das Pflichtangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, und nach anwendbaren US-amerikanischen kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Rule 14d-1(c) gemäß dem US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934, durchgeführt. Die Durchführung als öffentliches Angebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des darin enthaltenen Kaufangebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder beantragt oder veranlasst worden noch vorgesehen. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage sowie die Annahme des darin enthaltenen Kaufangebotes kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, sowie Aktionäre der CAA, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden gebeten, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften und Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung dieser Angebotsunterlage oder die Annahme des nachstehenden Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den dort jeweils geltenden Vorschriften vereinbar ist. Die Bieterin ist nach dem WpÜG berechtigt und behält sich vor, innerhalb der Annahmefrist (siehe Ziffer B.2 dieser Angebotsunterlage) außerhalb der Börsen und über die Börsen, an denen Aktien der CAA (nachstehend bezeichnet als CAA-Aktien ) gehandelt werden, CAA-Aktien zu erwerben. Die Bieterin ist gemäß 23 WpÜG verpflichtet, zu bestimmten Zeitpunkten nach Abgabe des Angebotes ihren Stimmrechtsanteil, ihren Anteil am Grundkapital und das Angebotsergebnis zu veröffentlichen (siehe Ziffer C.2 dieser Angebotsunterlage). Pflichtangebot der Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH A. Gründe für das Pflichtangebot Die Bieterin ist eine Tochtergesellschaft der Harman International Industries, Incorporated, Northridge, Kalifornien, USA, der Konzernobergesellschaft der Harman-Gruppe (nachstehend bezeichnet als Harman-Gruppe zu den Beteiligungsverhältnissen im Einzelnen siehe Ziffer D.5 dieser Angebotsunterlage). Die Bieterin ist ein Anbieter von technischen Innovationen im Bereich der Fahrzeug- Navigation, Fahrzeug-Telematik- und digitalen TV-Tuner-Technologie. Die intensive Zusammenarbeit der Bieterin mit anderen Konzerngesellschaften der Harman-Gruppe schafft Synergien bei der Audio- und Video-Entwicklung im High-End-Bereich. Die CAA ist ein Entwickler und Anbieter von Bedienkonzepten, graphischen Benutzeroberflächen und Software für CarPC-Systeme, d. h. integrierten Fahrerinformations- und Kommunikationssystemen für Kraftfahrzeuge. Die Bieterin und die CAA haben im November 2001 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, in dem sie eine langfristige Zusammenarbeit als Systempartner bei Multi-Media-Projekten für verschiedene Kraftfahrzeughersteller vereinbarten. Im Zeitraum von Oktober 2001 bis Januar 2002 hat die Bieterin insgesamt auf den Inhaber lautende Stückaktien der CAA mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital je Stückaktie von Euro 1,00 erworben, was einer Beteiligung von 27,05 % am Grundkapital der CAA in Höhe von Euro ,00 entspricht. Mit notarieller Urkunde vom 16. Januar 2002 hat die Bieterin sämtliche Geschäftsanteile an der Müller & Schmidt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh, Nürtingen 4

5 (nachstehend bezeichnet als MSVV ) erworben. Die MSVV war zu diesem Zeitpunkt Inhaberin von CAA-Aktien, was einer Beteiligung von 50,41 % am Grundkapital der CAA entspricht. Damit hielt die Bieterin am 16. Januar 2002 unmittelbar 27,05 % sowie mittelbar über die MSVV 50,41 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der CAA, d. h. insgesamt 77,46 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der CAA. Infolge der Rückabwicklung einer Wertpapierleihe wurden an die MSVV am 25. Januar 2002 weitere CAA-Aktien von einem Dritten zurück übertragen. Dadurch hat sich der von der Bieterin mittelbar über die MSVV gehaltene Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten der CAA nochmals erhöht. Die Bieterin hält somit zur Zeit unmittelbar 27,05% sowie mittelbar über die MSVV 51,10 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der CAA und damit insgesamt 78,15 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der CAA. Gemäß 35 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 des WpÜG ist die Bieterin verpflichtet, den CAA-Aktionären ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. Die Bieterin hat sich entschieden, den CAA-Aktionären ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in Euro zu unterbreiten. Das Angebot erfolgt nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage. Ziel des Pflichtangebotes ist es, sämtliche CAA-Aktien der außenstehenden CAA-Aktionäre zu erwerben. Um die Vorteile einer Mehrheitsbeteiligung vollständig umsetzen zu können, strebt die Bieterin die vollständige Integration der CAA in die Harman-Gruppe an. Abhängig von dem Erfolg dieses Kaufangebotes erwägt die Bieterin, die noch verbleibenden CAA-Aktionäre nach Maßgabe der geltenden aktienrechtlichen Bestimmungen über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (nachstehend bezeichnet als Squeeze-Out ) gegen Barabfindung aus der CAA auszuschließen. Sollte die Bieterin nicht Inhaberin von Aktien in der für den Beschluss zur Durchführung des Squeeze-Out erforderlichen Höhe von 95 % des Grundkapitals werden, überlegt sie, durch Abschluss von Unternehmensverträgen oder Durchführung anderer geeigneter Maßnahmen (wie zum Beispiel durch formwechselnde Umwandlung der CAA in eine Personengesellschaft oder GmbH bzw. durch Verschmelzung der CAA auf eine Gesellschaft dieser Rechtsform) die CAA in die Harman-Gruppe stärker zu integrieren und einen Widerruf der Börsennotierung (Delisting) der CAA zu bewirken. B. Pflichtangebot 1. Angebot Die Bieterin bietet hiermit allen CAA-Aktionären an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der CAA mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00 mit Gewinnberechtigung ab dem am 1. Januar 2002 beginnenden Geschäftsjahr gegen Zahlung eines Kaufpreises je CAA-Aktie im Betrag von Euro 5,29 je Aktie nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage käuflich zu erwerben (nachstehend bezeichnet als Kaufangebot ). Gegenstand des Kaufangebotes sind sämtliche CAA-Aktien. Die Angebotsunterlage zu diesem Kaufangebot wird durch Bekanntgabe im Internet ( becker.de) sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. 2. Annahmefrist Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch Bekanntgabe im Internet ( becker.de) und Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung in der Börsen- Zeitung sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 6. März Das Angebot kann bis zum 26. April 2002, Uhr (MESZ) angenommen werden (nachstehend bezeichnet als Annahmefrist ). Im Falle einer ¾nderung des Angebotes verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der ¾nderung durch Bekanntgabe im Internet und durch Abdruck in der Börsen- 5

6 Zeitung sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Läuft im Falle konkurrierender Angebote die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. 3. Rücktrittsrecht CAA-Aktionäre können im Falle einer ¾nderung dieses Kaufangebotes, sofern sie das Kaufangebot vor Veröffentlichung der ¾nderung durch Bekanntgabe im Internet und durch Abdruck in der Börsen- Zeitung sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bzw. vor Bekanntgabe der konkurrierenden Angebote angenommen haben, von dem Vertrag bis zum Ablauf der gemäß 21 Abs. 5 bzw. 22 Abs. 2, 3 WpÜG zu verlängernden Annahmefrist zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich über die jeweilige depotführende Bank bzw. das jeweilige depotführende Finanzdienstleistungsunternehmen (nachstehend bezeichnet als Depotbank ) oder eine inländische Niederlassung der Commerzbank AG bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, eingehen. Die Rücktrittserklärung eines CAA-Aktionärs, der bereits den Kaufpreis für die zur Verfügung gestellten CAA-Aktien erhalten hat, wird nur wirksam, wenn neben der schriftlichen Rücktrittserklärung auch der Kaufpreis an die Bieterin zurückgezahlt und auf dem Bankkonto der Bieterin bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, bis zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist gutgeschrieben wird. C. Durchführung des Kaufangebotes 1. Annahme des Angebotes Das Angebot wird durch schriftliche Erklärung gegenüber der Depotbank und Zurverfügungstellung der CAA-Aktien (Wertpapier-Kenn-Nummer ) innerhalb der Annahmefrist bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, angenommen. Mit der fristgerechten schriftlichen Erklärung und Zurverfügungstellung der CAA-Aktien bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, kommt zwischen dem jeweiligen CAA-Aktionär und der Bieterin ein Kauf- und Übereignungsvertrag über die jeweiligen CAA-Aktien nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zustande. Der Kaufpreis für die CAA-Aktien wird unverzüglich nach Einbuchung der zur Verfügung gestellten CAA-Aktien in das bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, geführte Depot der Bieterin über ihre jeweilige Depotbank gutgeschrieben. 2. Bekanntgabe des Stimmrechtsanteils, Anteils am Grundkapital und des Angebotsergebnisses Die Bieterin teilt die Anzahl der ihr im Rahmen des Kaufangebotes zur Verfügung gestellten CAA- Aktien, einschließlich der Höhe des Anteils am Grundkapital und der Stimmrechtsanteile, nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und unverzüglich nach Ablauf der gegebenenfalls weiteren Annahmefrist mit. Die Mitteilung wird jeweils durch Bekanntgabe im Internet ( sowie in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. 6

7 3. Kosten der Annahme Die Veräußerung der CAA-Aktien im Rahmen dieses Kaufangebotes ist für die abgebenden CAA- Aktionäre provisions- und spesenfrei. 4. Begleitung, Koordination und technische Abwicklung Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, begleitet im Auftrag der Bieterin die Durchführung dieses Kaufangebotes und wird die technische Abwicklung der Transaktion koordinieren. D. Ergänzende Angaben 1. Angaben über die Sicherstellung der zur vollständigen Erfüllung des Kaufangebotes erforderlichen Maßnahmen, Bestätigung nach 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG Die Bieterin hat die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Durchführung des Kaufangebotes sicherzustellen. Die Bieterin verfügt über die finanziellen Mittel zur Erfüllung des Kaufangebotes. Aufgrund eines entsprechenden Überweisungsauftrages der Bieterin wurde der Betrag von Euro 10,60 Mio. einem gesonderten, zur Sicherstellung der Erfüllung dieses Kaufangebotes bei der Commerzbank AG neu eingerichteten Konto der Bieterin (nachstehend bezeichnet als Sperrkonto ) gutgeschrieben. Die Bieterin hat sich gegenüber der Commerzbank AG vertraglich unwiderruflich verpflichtet und die Commerzbank AG entsprechend ermächtigt, bis 5 Tage nach Ablauf der Annahmefrist nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Kaufangebotes nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage über das Guthaben auf diesem Sperrkonto zu verfügen. Der Betrag von Euro 10,60 Mio. entspricht den Anschaffungskosten für sämtliche CAA-Aktien (Anzahl der CAA-Aktien multipliziert mit dem Kaufpreis je Aktie von Euro 5,29 = Euro ,26). Der Betrag von Euro 10,60 Mio. wurde im Wege eines zinslosen Gesellschafterdarlehens der Bieterin zur Verfügung gestellt. Die Commerzbank AG hat mit Schreiben vom 28. Februar 2002 gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Kaufangebotes notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Der Wortlaut dieses Schreibens ist dieser Angebotsunterlage als Anlage beigefügt. 2. Angaben zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin Durch die Annahme dieses Kaufangebotes durch die CAA-Aktionäre wird sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin nicht wesentlich verändern. Bereits vor Annahme dieses Kaufangebotes war die Bieterin unmittelbar und mittelbar über die MSVV am Grundkapital der CAA zu 78,15 % beteiligt. Die CAA gehört damit bereits seit dem 16. Januar 2002 dem Konsoliderungskreis der Harman-Gruppe an. Die Geschäftsführung der Bieterin hat zur Feststellung der voraussichtlichen Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation der Bieterin zum 30. Juni 2001 vorgenommen. Diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Bieterin zum 30. Juni 2001 und des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses der Bieterin zum 30. Juni Nach dieser Einschätzung stellt sich die Vermögenssituation der Bieterin wie folgt dar: Die Bieterin verfügt zum 30. Juni 2001 über Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von Euro 16,00 Mio. Die vorläufige Bilanzsumme beträgt zum selben Zeitpunkt Euro 224,50 Mio., steht insbesondere jedoch unter dem Vorbehalt einer möglichen abschließenden Berichtigung. Das Eigenkapital zum 30. Juni 2001 beträgt Euro 73,40 Mio. und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum selben Zeitpunkt Euro 66,60 Mio. 7

8 Infolge des unmittelbaren bzw. mittelbaren Erwerbs von 78,15 % des Grundkapitals der CAA im Zeitraum von Oktober 2001 bis Januar 2002 hat sich der Buchwert der Anteile der Bieterin an verbundenen Unternehmen auf Euro 47,20 Mio. erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich entsprechend der Anschaffungskosten auf Euro 97,80 Mio. Unter Zugrundelegung der vorstehend dargelegten voraussichtlichen, jedoch vorläufigen und ungeprüften bilanziellen Situation der Bieterin zum 30. Juni 2001 und den bilanziellen Veränderungen aufgrund des zwischenzeitlichen unmittelbaren bzw. mittelbaren Erwerbs von 78,15 % des Grundkapitals der CAA wird sich nach Annahme dieses Kaufangebotes durch sämtliche CAA-Aktionäre die bilanzielle Situation voraussichtlich wie folgt darstellen: Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen wird sich um die Anschaffungsund Anschaffungsnebenkosten für die CAA-Aktien der außenstehenden CAA-Aktionäre von ca. Euro 11,00 Mio. (Anschaffungskosten von rund Euro 10,60 Mio. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten von ca. Euro ,00) auf ca. Euro 58,20 Mio. (zuzüglich noch nicht bekannter aktivierbarer Anschaffungsnebenkosten) erhöhen. Da, wie dargelegt (siehe Ziffer D.1 dieser Angebotsunterlage), die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die ausstehenden CAA-Aktien mit Hilfe eines von der Harman-Gruppe bereits zur Verfügung gestellten zinslosen Gesellschafterdarlehens finanziert werden, erhöhen sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entsprechend den vorgenannten Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten auf Euro 108,80 Mio. Da das Gesellschafterdarlehen zinslos gewährt wurde, wird kein zusätzlicher Zinsaufwand entstehen. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Vorgenannte Angaben basieren auf vorläufigen und ungeprüften Einschätzungen der Geschäftsführung der Bieterin. Der festgestellte und testierte Jahresabschluss der Bieterin für das am 30. Juni 2001 zu Ende gegangene Geschäftsjahr wie auch das tatsächliche Ergebnis der Bieterin im Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zur Annahme dieses Kaufangebotes können davon abweichen. 3. Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der CAA sowie Auswirkungen auf die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane, die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen Die Bieterin und die CAA arbeiten bereits auf der Grundlage des im November 2001 abgeschlossenen Kooperationsvertrages zusammen. Die Bieterin beabsichtigt zur Zeit keine ¾nderung der Geschäftstätigkeit der CAA. Sie hat zur Zeit insbesondere keine Absichten, die zu ¾nderungen des Sitzes, des Standortes wesentlicher Unternehmensteile oder der Verwendung des Vermögens der CAA führen könnten. Die Bieterin beabsichtigt zur Zeit weder ¾nderungen der bisherigen Verpflichtungen der CAA noch, ihr zukünftig weitere Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Durchführung des Kaufangebotes hat keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der CAA und den Betriebsrat der CAA, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane der CAA oder ihre Beschäftigungsbedingungen. Die Bieterin beabsichtigt zur Zeit keine ¾nderungen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, für die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane sowie für ihre Beschäftigungsbedingungen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die zukünftige Erschließung und Ausschöpfung von Kooperationspotenzialen in einzelnen Bereichen zu ¾nderungen führen können, die derzeit weder nach Art noch nach Umfang absehbar sind. Wie bereits mit Ad-hoc Mitteilung der CAA vom 17. Januar 2002 mitgeteilt wurde, wurden mit Frank Meredith, William S. Palin und Dr. Erich Geiger bereits leitende Angestellte der Harman-Gruppe zu weiteren Mitgliedern des Vorstands der CAA bestellt. Der Aufsichtsrat der CAA hat sein Mandat niedergelegt und ist unabhängig vom dem Kaufangebot der Bieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen neu zu bestellen. 4. Angaben über Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der CAA Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der CAA sind im Zusammenhang mit dem Kaufangebot keine Geldleistungen bzw. keine anderen geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden. 8

9 5. Angaben zu von der Bieterin bereits gehaltenen CAA-Aktien sowie zu gehaltenen und zuzurechnenden Stimmrechten an der CAA Die Bieterin hält unmittelbar CAA-Aktien, was einer Beteiligung am Grundkapital der CAA von rund 27,05 % entspricht. Weitere CAA-Aktien hält die Bieterin mittelbar über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft, die MSVV, was einer Beteiligung am Grundkapital der CAA von rund 51,10 % entspricht. Der Stimmrechtsanteil der Bieterin an der CAA beträgt 78,15 %. 27,05 % der Stimmrechte der CAA hält die Bieterin unmittelbar. Weitere 51,10 % der Stimmrechte der CAA hält die Bieterin mittelbar über die MSVV. Diese sind ihr somit gemäß 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. 99,00 % der Stimmrechte an der Bieterin hält die Harman Becker Automotive Systems Holding GmbH, Karlsbad. 1,00 % der Stimmrechte an der Bieterin hält die Harman International Industries, Incorporated. Der Harman Becker Automotive Systems Holding GmbH sind somit 77,37 % der Stimmrechte der CAA gemäß 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Die Harman Becker Automotive Systems Holding GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Harman Investment Company, Incorporated, Northridge, Kalifornien, USA. Der Harman Investment Company, Incorporated sind somit 77,37 % der Stimmrechte der CAA gemäß 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Die Harman Investment Company, Incorporated ist wiederum eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Harman International Industries, Incorporated, Northridge, Kalifornien, USA. Der Harman International Industries, Incorporated sind somit 78,15 % der Stimmrechte der CAA gemäß 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. 6. Festsetzung der Gegenleistung Die Bieterin ist gemäß 31 Abs. 3 Nr. 1 WpÜG verpflichtet, den Aktionären als Gegenleistung eine Geldleistung in Euro anzubieten. Der im Kaufangebot angebotene Kaufpreis ist nach Auffassung der Geschäftsführung der Bieterin aus den nachfolgenden Gründen eine angemessene Gegenleistung für die zur Annahme des Kaufangebotes eingereichten CAA-Aktien: Der Kaufpreis muss nach 31 WpÜG in Verbindung mit 4 WpÜG-Angebotsverordnung mindestens Euro 5,29 betragen (Wert der von der Bieterin für den Erwerb von CAA-Aktien gezahlten höchsten Gegenleistung innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG). Der Mindestwert nach 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung (gewichteter durchschnittlicher Börsenkurs während der drei Monate vor der Veröffentlichung nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG oder 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG) beträgt Euro 3,77. Der angebotene Kaufpreis von Euro 5,29 liegt somit 40,32 % über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der CAA-Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung nach 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG. 7. Steuern Die Bieterin empfiehlt den CAA-Aktionären, vor Annahme dieses Kaufangebotes steuerliche Beratung einzuholen, bei der die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen CAA-Aktionärs berücksichtigt werden können. 8. Dividende Aufgrund der laufenden Verluste und des bestehenden Verlustvortrages der CAA ist auf absehbarer Zeit nicht mit einer Dividendenzahlung zu rechnen. 9

10 9. Behördliche Verfahren Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. Weitere Genehmigungen oder Zustimmungen (etwa einer Kartellbehörde) sind nicht erforderlich. E. Allgemeines, Hinweise 1. Anwendbares Recht Das Kaufangebot der Bieterin und die durch das Kaufangebot und seine Annahme zustande gekommenen Kauf- und Übereignungsverträge zwischen der Bieterin und den CAA-Aktionären unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Erklärungen und Mitteilungen, Versendung der Angebotsunterlage Erklärungen und Mitteilungen der Bieterin im Zusammenhang mit diesem Kaufangebot und die durch dieses Kaufangebot und seine Annahme zustande gekommenen Vertragsverhältnisse werden, soweit gesetzlich nicht andere oder weitere Formen der Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Mitteilung vorgesehen sind, in der Börsen-Zeitung veröffentlicht und im Internet ( becker.de) bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsunterlage in deutscher und englischer Sprache unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht wird: Für das Kaufangebot und die durch dieses Kaufangebot und seine Annahme zustande gekommenen Kauf- und Übereignungsverträge gilt jedoch allein die deutsche Fassung der Angebotsunterlage. Diese Angebotsunterlage wird für alle Aktionäre der CAA AG in Übereinstimmung mit den Pflichtbestimmungen des deutschen WpÜG bei der Commerzbank AG, ZGS-CMAD, Frankfurt am Main, Telefax-Nr.: , zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. Die Bieterin hat darüber hinaus den Depotkunden über die Depotbanken die Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt. 3. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung Für den Inhalt der Angebotsunterlage übernimmt die Bieterin die Verantwortung. Die Bieterin erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in dieser Angebotsunterlage richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Karlsbad, den 1. März 2002 Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH Die Geschäftsführung (William S. Palin) 10

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