Umgedacht! Regierungsprogramm Recht auf Wohnen Recht auf Wohnung. Forum Wohnungslosenhilfe Salzburger Armutskonferenz

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1 Umgedacht! Regierungsprogramm Recht auf Wohnen Recht auf Wohnung Forum Wohnungslosenhilfe Salzburger Armutskonferenz

2 Vorbemerkung Die Soziale Frage Wohnen wird vom Land Salzburg als eine zentrale Herausforderung für die kommende Legislaturperiode angesehen. Soziale, ökonomische und demografische Entwicklungen wirken sich verstärkt auf die Wohnversorgung der Salzburger Bevölkerung aus. Eine sich öffnende Schere zwischen Arm und Reich, stagnierende Einkommen oder auch der Anstieg an Single-Haushalten bedeuten eine steigende Herausforderung auch für die wohnpolitischen Maßnahmen des Landes. Das Land Salzburg bekennt sich dazu, wohnpolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen nach Maßgabe sozialer Erfordernisse weiter zu entwickeln und zum Teil neue Wege in der Wohnpolitik bzw. der Beseitigung der Wohnungslosigkeit zu gehen. Folgende 9 inhaltliche Maßnahmen sollen in der kommenden Legislaturperiode dazu dienen, die Wohnversorgung der Salzburger Bevölkerung deutlich zu verbessern, die Wohnkostenbelastung zu verringern und Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.

3 Gegenüberstellung (Robert Buggler Salzburger Armutskonferenz) Umgedacht: Regierungsprogramm Forum Wohnungslosenhilfe / Sbg. Armutskonferenz I) Wohnen ein Grundrecht Das Land Salzburg bekennt sich zum unteilbaren Grundrecht auf Wohnen für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Realisierung des Grundrechtes auf Wohnen erfolgt nach jeweiligen persönlichen und/oder familiären Bedarfslagen. Das Land Salzburg bekennt sich hiermit zur effektiveren Umsetzung der in der Landesverfassung verankerten Zielsetzung der Schaffung und Erhaltung angemessener Wohnverhältnisse. Eine Präzisierung dieser Zielbestimmung in der Landesverfassung wird angestrebt. Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung (Präambel, Kap. 8 Soziales und Pflege, 12 Wohnen, 13 - Raumordnung, Baurecht, Grundverkehr) Leistbares Leben und Wohnen sowie soziale Gerechtigkeit wird angestrebt. Wir sehen die Bereiche Armutsbekämpfung, Jugendwohlfahrt, Inklusion, psychosoziale Versorgung und Pflege als zentrale soziale Herausforderungen für die kommende Legislaturperiode. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Ob Wohnung oder Haus jeder Mensch im Land Salzburg soll bedarfsgerecht, qualitätsvoll und leistbar wohnen können. Beurteilung (R. B.!)

4 II) Wohnbauförderung: Miete vor Eigentum und Sozialbindung Das Land Salzburg setzt einen Schwerpunkt auf die Gewährleistung einer angemessenen und leistbaren Wohnversorgung auch der einkommensschwächeren SalzburgerInnen. Junge und kinderreiche Familien sollen durch die Wohnbauförderung bevorzugt werden und geförderte Wohnbauten kinder- und jugendfreundlich gestaltet werden. Das primäre Ziel der Salzburger Wohnbauförderung ist demnach die Schaffung von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Ob Wohnung oder Haus jeder Mensch im Land Salzburg soll bedarfsgerecht, qualitätsvoll und leistbar wohnen können. Das Land Salzburg setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Errichtung von Mietwohnungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel der Wohnbauförderung werden in einem Ausmaß von 5:1 für die Errichtung von Mietwohnungen verwendet. Die Förderung von Eigentum (inkl. Miet- Kauf-Modelle) wird damit nachrangiges Ziel. Wichtiger Grundsatz in der Wohnbauförderung soll die Gleichbehandlung von Eigentum und Miete sein. Dabei ist auf den tatsächlichen Bedarf abzustellen und etwa durch Schwerpunktprogramme der geförderte Mietwohnbau in Ballungsräumen zu forcieren. Erschwingliches Wohnen in Eigentum und Miete muss das Ziel sein. Die Wohnbauförderung besteht aus den drei Säulen "Eigentum", "Miete" und "weitere Wohnformen" (z.b.: Heime, Wohngemeinschaftsmodelle, Generationenwohnen, etc.). Jede dieser Säulen soll gesondert mit ausreichend finanziellen Mitteln bedacht werden.

5 Anteilig wird von diesen Mitteln jährlich ein Budget zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen in der jeweiligen Säule bereitgestellt. Schaffung eines neuen und attraktiveren Fördermodells für Miet-Kauf-Wohnungen, die es gerade jungen Familien ermöglicht, ins Eigentum zu wachsen. Das Land Salzburg bekennt sich im Falle der Eigentumsförderung zum Prinzip der möglichst weitgehenden Sozialbindung. Vorschläge zur Umsetzung werden rechtlich geprüft, entwickelt und umgesetzt. Um Geld zur Schaffung von neuem Wohnraum zu erlangen, soll ein Modell zum Verkauf geeigneter ausfinanzierter Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften an Mieter entwickelt werden. Dabei muss gewährleistet werden, dass diese Wohnungen weiter als Hauptwohnsitz genützt bleiben und nicht mit hohem Gewinn verkauft werden. Die Einnahmen sollen für die Schaffung von neuem Mietwohnraum, vor allem für Startwohnungen, und die thermische Sanierung zweckgebunden werden. Das Land Salzburg verzichtet grundsätzlich auf die Möglichkeit der begünstigten Rückzahlung von Förderungen. ---

6 Die Vergabe von gefördertem Wohnraum durch die Genossenschaften bzw. die Gemeinden erfolgt nach einheitlichen, transparenten und bedarfsgerechten Kriterien (unter klarer Berücksichtigung sozial- und armutspolitischer Zielsetzungen). Regelungen für transparente und nachvollziehbare Vergabe von geförderten Wohnungen --- Preiswerter Wohnen Entwicklung und Einführung eines Modells, bei dem sich die Miete für geförderte Wohnungen am Einkommen der Mieter/innen orientiert (einkommensbezogene Miete) Ziel muss es sein, die Wohnbauförderung noch besser an den Bedarf anzupassen. Dafür beabsichtigen wir Modellprojekte für autoreduziertes Wohnen; Flexibilisierung des Stellplatzschlüssels in Kombination mit Mobilitätskonzepten Nach Maßgabe der baurechtlichen Vorschriften: Überprüfung der Herausnahme von Stellplätzen aus der Wohnbauförderung Prüfung und Entwicklung praktikabler Modelle für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen über den Kreis der gemeinnützigen Wohnbauträger hinaus

7 III) Bestandspolitik Das Land Salzburg setzt sich für eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ein, um die Wohnkosten (Anmietkosten, Mieten) am freien Markt zu begrenzen. Betroffen von notwendigen Änderung sind u. a. die Vergebührung von Mietverträgen, die Gestaltung der Betriebskosten und eine Ausweitung des derzeitigen Geltungsbereiches. Außerdem wird die Einführung einer effektiven Mietzinsbegrenzung für alle Wohnungen vom Bund eingefordert. Das Land Salzburg setzt sich für die Besteuerung längerfristig leer stehender Wohnungen (mit Ausnahmen wie Sanierungen, Erbschaftsangelegenheiten etc.) ein. Maßnahmen zur Mobilisierung von leerstehendem Wohnraum

8 IV) Wohnungslosigkeit beenden Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit: Das Land Salzburg reduziert die Obdach- und Wohnungslosigkeit in der kommenden Legislaturperiode um die Hälfte. Innerhalb der nächsten beiden Legislaturperioden (10 Jahre) ist das Problem der (dauerhaften) Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit gelöst. Schaffung von kleinen, kompakten Zwei- Zimmer-Wohnungen ( Smart-Wohnungen ) für akuten Wohnbedarf und spezielle Zielgruppen und die Erhaltung eines Kontingents an kostengünstigen Kleinwohnungen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden folgende strategische Maßnahmen umgesetzt: Dem Prinzip der Prävention kommt bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gegen Obdachund Wohnungslosigkeit besondere Bedeutung zu. Entwicklung von Modellprojekten zur Prävention von Delogierungen sowie zur Reduktion von dauerhafter Wohnungslosigkeit. o Der Ausbau der Delogierungsprävention zur effektiveren Verhinderung von Wohnungsverlusten wird vorangetrieben (flächendeckendes und nachgehendes Angebot, entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Budget-Kompetenzen etc.) o Salzburg setzt sich für eine gesetzliche Verpflichtung ein, dass im Delogierungs- Verfahren eine Beratung zur Vermeidung des Wohnungsverlustes realisiert wird. o Schnittstellen zu anderen Versorgungssystemen, insb. zu Einrichtungen der psychosozialen Versorgung (CDK) und der Jugendwohlfahrt

9 werden bestmöglich optimiert. Das Land setzt sich dafür ein, dass Personen nach Beendigung eines stationären Aufenthalts in einer Sozialoder Gesundheitseinrichtung (z. B. Psychiatrie, Jugendwohlfahrt etc.) dabei unterstützt werden, dass sie im Anschluss daran in eine eigene Wohnung einziehen können. o Personen in Wohnungsnot sind zeitnah und so zu unterstützen, dass eine Verfestigung von Wohnungslosigkeit verhindert wird. Insbesondere Personen in chronifizierter / dauerhafter Wohnungslosigkeit sollen durch aufsuchende und hereinholende Angebote der WLH in ihrer Motivation und Fähigkeit unterstützt werden, ein eigenständiges Wohnverhältnis zu begründen und aufrecht zu erhalten. Personen mit chronifizierter Wohnungslosigkeit sollen durch aufsuchende, hereinholende Angebote der Wohnungslosenhilfe unterstützt werden, ein eigenständiges Wohnverhältnis einzugehen. Eine Anpassung und Ausweitung des derzeitigen Wohnungslosenhilfe-Systems (Zielgruppen adäquate Angebote, Beratung, finanzielle Hilfen etc.) wird gemeinsam mit den Trägern der bestehenden Angebote abgestimmt und umgesetzt. Die Dauer des Aufenthalts in Einrichtungen der WLH wird systematisch verkürzt und eine Vermittlung in adäquaten und leistbaren Wohnraum beschleunigt (Beispiele Irland).

10 V) Finanzielle Unterstützung Das Land Salzburg bekennt sich dazu, finanzielle Wohnbedarfe nach Bedarfslagen abzudecken. Dies erfordert eine entsprechende Ausweitung der bestehenden Fördersysteme o Wohnbeihilfe: Entwicklung eines Modelles zur Ausweitung auf private Mietverhältnisse (Ausweitung der erweiterten Wohnbeihilfe) Die Wohnbeihilfe soll auf befristete Mietverhältnisse ausgedehnt werden. Anpassung des höchst zulässigen Wohnaufwandes (HWA) an die realen Mietkosten in Salzburg o Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Abdeckung der tatsächlichen Wohnbedarfe (Bsp. Vorarlberg) Durch die Verankerung des Rechtes auf Wohnen in der Landesverfassung werden die unterschiedlichen Unterstützungsformen folglich auch mit Rechtsanspruch ausgestaltet.

11 VI) Monitoring und Forschung Die jährliche Wohnungslosenerhebung, die bislang vom Forum Wohnungslosenhilfe und aus Eigenmitteln der Wohnungslosenhilfe realisiert wird, wird als Planungsgrundlage für weitere Maßnahmen der Entwicklung von Angeboten der Wohnungslosenhilfe anerkannt. In diesem Sinne gilt es, das Erhebungsinstrument durch Einbeziehung von behördlichen Strukturen (Sozialämter, Wohnungsämter etc.) auf eine breitere Basis zu stellen. Eine systematische Anonymisierung der Daten soll zudem sicherstellen, dass auch Längsschnittanalysen und eine entsprechende Evaluation der WLH möglich werden.

12 VII) Gemeinwesenarbeit Das Land Salzburg bekennt sich zur Gewährleistung von Gemeinwesenarbeit in allen größeren Wohnanlagen, der Realisierung von Mitsprache und Beteiligung bei Wohnumfeldmaßnahmen und zur Schaffung von wohnumfeldnaher Infrastruktur sowie das Angebot von Siedlungsarbeit in der Besiedlungsphase von neuen Anlagen. Verstärkte Qualitätsanforderungen an Bauweise (Ortsbild), Wohnqualität sowie Förderung von innovativen Lösungen in den Bereichen soziale Nachhaltigkeit und Partizipation. Das Land Salzburg setzt sich dafür ein, dass Vorsorgen für Gemeinwesenarbeit zu einem obligatorischen Bestandteil der Wohnbauförderung und gemeinsam mit den Gemeinden getragen und umgesetzt wird. VIII) Raumordnung Das Land Salzburg schafft Rahmenbedingen, dass seitens der Gemeinden das für geförderten Wohnbau benötigte Bauland zu angemessenen Preisen zur Verfügung gestellt wird (Vorbehaltsflächen). Das Raumordnungsgesetz soll umfassend novelliert werden, besonders unter dem Gesichtspunkt, Bauland zu mobilisieren ( ). Regionaler Masterplan für gemeinsame Wohnund Gewerbeschwerpunkte, Festlegung eines geförderten Mietwohnungsanteils in den Gemeinden. Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bauland innerhalb von 10 Jahren nicht genützt, sollten

13 unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgen bzw. befristete Widmungen ermöglicht werden. Prüfung für Möglichkeiten zur Einführung einer neuen Vertragsraumordnung und eines Modells der Infrastrukturabgabe zur Mobilisierung von Bauland. Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland erschwinglich wird. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und / oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumordnung werden. IX) Aktionsplan Energiearmut Das Land Salzburg schnürt ein umfassendes Maßnahmenpaket, um der steigenden Energiearmut entgegenzuwirken ( Aktionsplan Energiearmut ). Forderung des Landes Salzburg an die Salzburg AG, sozialverträgliche Maßnahmen zur Verhinderung von Stromsperren im Winter umzusetzen. X) Beginn: Sofort!!!?????????????

14 Umgedacht? Was konkret wird umgesetzt? Wie werden Maßnahmen umgesetzt?

15

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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